1916 / 166 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bundesrat hat beschlossen, die Bundesregierungen zu ersuchen, bei der in Ausführung des Gesetzes, betreffend den Schutz von Berufstrachten und Berufsabzeichen für Betätigung in der Krankenpflege, vom 7. Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 561) vorzunehmenden staatlichen Anerkennung von Berufstrachten und Berufs⸗ abzeichen nach folgenden Grundsätzen zu verfahren:

1) Die staatliche Anerkennung wird den Trachten und Abzeichen nur solcher Vereine oder Gesellschaften (nicht Einzelpersonen) ein⸗ schließlich der Ritterorden und der geistlichen Orden und Kon⸗ gregationen erteilt, die im Deutschen Reiche sich in der Krankenpflege betätigen und nach ihrer Verfassung die Gewähr für eine sittliche 88 der öffentlichen Ordnung entsprechende Führung ihres Krankenpflege⸗ personals bieten. Das gleiche gilt für die Trachten und Abzeichen des Krankenpflegepersonals von Einrichtungen und Anffalten des Staates oder anderer öffentlich rechtlicher Körperschaften. Anerkannt werden nur solche Trachten und Abzeichen, die so eigenartig sind, daß Verwechslungen mit auch sonst üblichen Trachten und Abzeichen aus⸗ geschlossen sind; sofern eine Tracht im ganzen diesem Erfordernisse nicht genügt, wird der Schutz auf bestimmte Teile beschränkt.

2) Es soll tunlichst vermieden werden, daß Trachten oder Ab⸗ zeichen, die bereits auf Grund staatlicher Anerkennung getragen werden, noch anderweit als Trachten oder Abzeichen staatlich anerkannt werden.

3) Zuständig für die Entscheidung über den Antrag auf staatliche Anerkennung ist die Zantralbebörde des Bundesstaats, in dessen Ge⸗ biet der Verein, die Gesellschafrt oder die Körperschaft den Sitz oder in Ermangelung eines inländischen Sitzes eine Niederlassung hat.

4) Die staatliche Anerkennung wirod nur auf Widerruf erteilt; sie ist zu widerrufen, sofern eine der unter 1 aufgeführten Voraus⸗ setzungen bei ihrer Erteilung nicht vorgelegen hat oder seildem in Fortfall gekommen ist. .

5) Beabsichtigt ein Bundesstaat, einem bei ihm eingegangenen Antrag auf Anerkennung zu entsprechen, so teilt er zuvor den Antrag dem Reichskanzler (Reichsamt des Innern) mit dem Ersuchen um Feststellung mit, ob die Tracht oder das Abzeichen von andern Trachten oder Abzeichen hinreichend abweicht, um die Gefahr einer Verwechslung auszuschließen; diesem Ersuchen werden beigefügt:

eine Darstellung der Tracht (Kleid, Schürze, Haube, Mantel, Umhang, Schulterkragen) in Vorder⸗, nötigen falls auch in Rückenansicht der die Tracht tragenden Person; die Darstellung muß die Farben oder Farbenzusammenstellungen

der einzelnen Kleidungsstücke wiedergeben; für jede Tracht,

deren Gesamtheit oder Teile unter Schutz gestellt werden

sollen, ist eine besondere Darstellung vorzulegen; die Dar⸗

stellung soll auf fester Pappe aufgezogen, mindestens 16 cm. und höchstens 20 cm hoch und mindestens 11 cm und höchstens 13 cm breit sein;

.ein Probestück des Abzeichens, auf Pappdeckel befestigt;

c. falls erforderlich eine Beschreibung der Darstellung und

des Probestücks, unter Hervorhebung der wesentlichen Merk⸗

male der zu schützenden Gegenstände.

6) Jeder Erlaß, durch den eine staatliche Anerkennung erteilt ist, wird von der Landeszentralbehörde unter Beifügung eines Stückes der der Anerkennung zugrunde gelegten Darstellung der Tracht oder des Abzeichens dem Reichskanzler (Reichsamt des Innern) mitgeteilt werden. Die Erteilung der Anerkennung wird von dem Reichs⸗ kanzler (Reichsamt des Innern) im „Zentralblatt für Deutsche Reich“ und im „Reichsanzeiger“ bekanntgegeben werden.

Im Falle der Zurücknahme einer Anerkennung wird dem Reichskanzler (Reichsamt des Innern) zwecks Bekanntgabe im

„Zentralblatt für das Deutsche Reich“ und im ‚„Reichsanzeiger“ gleichfalls Mitteilung gemacht werden. 1““

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Durch die Verordnung des Bundesrats über Preis⸗ beschränkungen bei Verkäufen von Web⸗, Wirk⸗ und Strick⸗ waren vom 30. März 1916 (R.⸗G.⸗Bl. S. 214) § 1 ist vor⸗

geschrieben, daß Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren grundsätzlich zu keinem höheren Preise verkauft werden dürfen als dem, den der Verkäufer bei Gegenständen und Verkäufen gleicher oder ähnlicher Art innerhalb der Kriegszeit vor dem 1. Februar 1916 zuletzt erzielt oder festgesetzt hat. Nur ausnahmsweise, wenn es an einem solchen Preife fehlt oder die Gestehungskosten zuzüglich Unkosten und angemessenen Gewinns nachweislich höher sind als dieser Preis, sind die Gestehungskosten zuzüglich Unkosten und angemessenen Gewinns maßgebend. Der Verkäufer, der diese Vorschriften nicht beachtet, setzt sich der Bestrafung wegen übermäßiger Preissteigerung nach der Bundesratsverordnung gegen über⸗ mäßige Preissteigerung vom 23. Juli 1915 RGBl. S. 467 aus (Gefängnis bis zu einem Jahre und Geldstrafe bis zu 10 000 oder eine dieser Strafen, außerdem Einziehung der Vorräte). Es kann auch auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NGBl. S. 603) der Handel mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren untersagt werden.

Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, ist beobachtet worden, daß die Vorschriften der Verordnung vom 30. März 1916 nicht genügend beachtet werden. Es hat vielfach eine

Preisgestaltung Platz gegriffen, die zu übermäßigen Gewinnen für die Fabrikanten und Händler führt. Das Oberkommando in den Marken sieht sich deshalb genötigt, um insbesondere der minderbemittelten Bevölkerung die Deckung ihres Bedarfs an Kleidung und Wäsche zu angemessenen Preisen dauernd zu

gewährleisten, die Preisgestaltung für Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren ganz besonders zu beobachten und bei den einzelnen Beteiligten laufend zu prüfen. Ungerechtfertigte Preis⸗ steigerungen werden im allgemeinen Interesse strafrechtlich ver⸗ folgt werden.

Wenn in der Verordnung vom 30. März 1916 1) von

„angemessenem Gewinn“ gesprochen wird, so ist damit nicht

etwa ein prozentualer Zuschlag zu den Selbstkosten (Her⸗ stellungskosten oder Einkaufspreis zuzüglich der Generalunkosten und etwaiger besonderer Kosten) zu demselben Prozentsatz wie

im Frieden gemeint. Diese in den Kreisen der Hersteller und

Händler vielfach verbreitete Ansicht ist irrig. Sie würde zu

einem mit den erhöhten Selbstkosten selbsttätig wachsenden Ge⸗ winne führen und eine ungerechtfertigte Ausbeutung der durch den Krieg geschaffenen Verhältnisse zugunsten einzelner, zum

Schaden der Allgemeinheit bedeuten. Als angemessener Gewinn

ist vielmehr grundsätzlich nur derjenige anzusehen, der auch in

Friedenszeiten für gleiche Wäͤren und unter sonst gleichen Ver⸗

hältnissen erzielt worden ist. Dieser Friedensgewinn ist zahlen⸗ mäßig festzustellen. Nur dieser zahlenmäßig festgestellte Be⸗ trag darf, ohne Rücksicht auf die Höhe der Gestehungskosten und der Unkosten, als angemessener Gewinn zugeschlagen werden. Wenn z. B. die Herstellungskosten einer Ware zu⸗ züglich allgemeiner Unkosten im Frieden 4 betrugen und der Hersteller 1 = 25 Prozent als seinen Gewinn auf⸗ schlug, so darf er, wenn die Herstellungskosten der gleichen

Ware zuzüglich allgemeiner Unkosten jetzt 8 betragen, nicht

etwa 25 Prozent = 2 als seinen Gewinn aufschlagen, sondern er darf nur 1 als angemessenen Gewinn betrachten,

d. h. er darf die Ware nicht für 10 ℳ, sondern muß sie für

8 Nach den vorstehenden Grundsätzen wird das Ober⸗ kommando bei den Prüfungen, ob die Preisbeschränkung ein⸗ gehalten ist, verfahren. Von den gleichen Grundsätzen gehen die Richtlinien aus, die der Herr Reichskanzler für die gemäß der Verordnung vom 30. März 1916 einzurichtenden Schieds⸗ gerichte vom 13. April 1916 erlassen hat (veröffentlicht im „Reichsanzeiger“ Nr. 91 vom 15. April 19160bl.

8*8 8

Am 1. August 1916 wird eine Bestandserhebung von Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren erfolgen. Durch diese Er⸗ hebung wird zum ersten Mal der Vorrat Deutschlands an Textilien ermittelt. Es erscheint notwendig, einen Ueberblick⸗ über die frei verfügbaren, also nicht beschlagnahmten Gegen⸗ stände zu gewinnen. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, soll die in Aussicht genommene Bestandserhebung nicht als Grundlage für irgend welche Beschlagnahmungen seitens der Reichsbekleidungsstelle dienen. t

Durch Dörren von Sommergemüse ist nach einer Mit⸗ teilung des „W. T. B.“ in einzelmen Gegenden in spekulativer Absicht der Markt entblößt und der Preis in die Höhe getrieben worden. Um dem entgegenzutreten, hat der Reichskanzler auf Vorschlag des Präsidenten des Kriegsernährungsamtes ein Verbot des Dörrens von Gemüse und der Herstellung von Sauerkraut in der Zeit bis zum 1. August 1916 und ein Verbot des Abschlusses von langfristigen Ver⸗ trägen über den Erwerb von Gemüse und Obst erlassen. Pflaumen dürfen bis auf weiteres nur zur Lieferung bis zum ersten, anderes Obst sowie Gemüse nur zur Lieferung bis zum 15. August 1916 gekauft oder sonst erworben werden. Durch diese Verbote soll einmal erreicht werden, daß kein Frischgemüse jetzt dem sofortigen Verbrauch entzogen wird, und ferner den wilden, preissteigernden Abschluß von Verträgen auf spätere Lieferung von Gemüse, besonders von Dauergemüse entgegengetreten werden. Gleichzeitig ist eine Anzeigepflicht für Vorverkäufe von Obst, Gemüse und Dörrgemüse, die bereits getätigt sind, vorgeschrieben, damit ein Ueberblick über diesen Teil des Marktes gewonnen werden kann. Die Maß⸗ nahmen sind nur vorläufige. Weitere Anordnung zur Ver⸗ hinderung von Preistreibereien sind in Vorbereitung. Inwie⸗ weit unter solchen Bestimmungen Höchstpreisfestsetzungen sein werden, steht noch nicht fest. Es wird aber, wenn die Preis⸗ treiberei fortdauert, auch zu dem Mittel der Höchstpreis⸗ festsetzung trotz aller ihm bekanntlich anhaftenden Mängel ge⸗ griffen werden, und zwar in einer Form, die den ganzen Schaden der Preisänderung auf die preistreibenden Elemente

wälzt. 1 8 8

Der Präsident des Evangelischen Oberkirchenrats, Wirk⸗ licher Geheimer Rat D. Voigts hat, wie „W. T. B.“ meldet, an die der obersten preußischen Kirchenbe, —de unter⸗ stellten Konsistorien folgenden Erlaß, betreffend⸗ Bedenk⸗ gottesdienste zu Beginn des 3. Kriegsjahres, gerichtet: rt

Am 1. Augustz tritt das dartkiae Volk in das drsttes., hr des furchtbaren Krieges Lin, und neilch hert liegen trotz gyr großeenErfolge, mit denen Gott unsere Waffen geßzn, t hat, deutlich erker, are An⸗ zeichen vor, aus denen wir die Hoffnung schöpfen fönntenst, das Ende des Krieges sich naht. Ungezählte Familien urn unseren Gemeinden haben das schwere Opfer teurer Familiemmitglieder bringen müssen; auf zahllosen Herzen lastet die Sorge um ihre noch vor dem Feinde stehenden oder in Gefangenschaft nach dem Tage der Heimtehr verlangenden oder in Lazaretten befind⸗ lichen Angehörigen. Auf alle aber drückt je länger, je mehr die Schwierigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse, für viele eine Quelle täglicher Sorgen und Nöte. Umsomehr erwächst den Dienern am göttlichen Wort die wichtige und ernste Aufgabe, die Herzen mit dem unerschütterlichen Vertrauen zu erfüllen, das uns in Treue und Ge⸗ duld bis ans Ende ausharren läßt. Die Wiederkehr des Tages, an dem vor zwei Jahren der Krieg über uns hereinbrach, gibt besonderen Anlaß, dieser Aufgabe in unseren Gottesdiensten eingedenk zu sein. Wir sprechen daher die Erwartung aus, daß allgemein in den Gottesdiensten an dem auf den 1. August folgenden Sonntag die Gemeinden auf den Eenst der Aufgaben, die ihnen bei der Länge des Krieges obliegen, hingewiesen und erneut die Quelle der Kraft ihnen gezeigt werde. Wie der Apostel die Christen gelehrt hat, die Sorgen zu überwinden, indem sie ihre Bitten im Gebet und Flehen mit Danksagung vor Gott kund werden ließen, so werden auch in der gegenwärtigen Lage durch Auffordernng zum Dank gegen Golt für die bisher erfahrene Hilfe und für die uns geschenkten Stege die Herzen zu erneutem Gebet und neuem Gelübde, im Glauben aus⸗ zuharren, anzuleiten sein. Wo in den Gemeinden Kriegsbet⸗ stunden am 1. August oder in seiner nächsten Nähe stattfinden, ist selbstverständlich auch in diesen des Beginns des dritten Kriegs⸗ jahres in entsprechender Weise zu gedenken.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1049 und 1050 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 582. Verlustliste der preußischen Armee, die 303. Verlustliste der sächsischen Armee und die 421. Verlustliste der württembergischen Armee. .“

Großbritannien und Irland. Der Kanzler der Schatzkammer Mac Kenna und die Finanzminister Frankreichs, Rußlands und Italiens haben nach einer Mitteilung des Londoner Pressebureaus am Freitag und Sonnabend eine Reihe von Besprechungen abge⸗ halten und sich auch gemeinsam mit den Munitions⸗ ministern Großbritanniens und Frankreichs sowie dem russischen Generalstabschef uüber die finanziellen Abmachungen beraten, die nötig sind, um den militärischen und anderen Erfordernissen der verschiedenen Regierungen im gemeinsamen Interesse der Verbündeten gerecht zu werden. Der Finanzsekretär des Schatzamts, der Lord⸗Oberrichter von England und der Gouverneur der Bank von England nahmen ebenfalls an den Beratungen teil. Es wurde ein Abkommen, betreffend die gemeinsamen Interessen der vier Mächte, er⸗ reicht mit dem Ziel, ihre vereinten Abmachungen für Vorräte und Finanzen fernerhin gleichzustellen. Ferner wurden be⸗ sondere Finanzabkommen zwischen Frankreich und Italien geschlossen.

Im Oberhaus wurde wieder die mesopotamische Frage erörtert.

Lord Middleton fragte laut Bericht des „W. T. B.“, ob die Regierung nicht wenigstens die Depeschen auf den Tisch des Hauses legen könnte, die den Mangel an Transportschiffen und an zu⸗

schen und militaͤrischen Fragen unberührt blieben. Der Redner sprach die Hoffnung aus, daß die 38 wiederum auffordern würde, seine Aeußerungen darüber zu vertagen. Das Haus wünsche, kontrollieren zu können, ob die wenigstens jetzt all das erhielten, worauf sie Anspruch hätten. 3 ließen sich Beweise erbringen, daß vieles vor sich ginge, worüber man sich als Engläͤnder gründlich schämen müsse, angesichts der klimatischen und sonstigen Schwierigkeiten, unter denen hätten. Wenn die Regierung keine Depeschen veröffentlichen könne,s solle sie doch sofort erklären, ob sie eine öffentliche Untersuchung zu⸗ lassen wolle. Der Herzog von Somerset sagte, er habe soeben Briefe von Offinteren lesen können, die in Mesopotamien dienten. Die Leiden, die sie auszustehen hätten, und zwar infolge der absoluten Unfähigkeit der Behörden in Indien und England, seien einfach zu abscheulich. In einem 1 1 auf einem Schiff befördert worden, auf dem nur ein Militärarzt und eine Ordonnanz zu ihrer Hilfe sich befunden hätten. Auf dem ganzen Schiff habe es weder Morphium noch Chloroform gegeben. 3 verwundeter Offizter sei erst nach seiner Ankunft in Bombay zum ersten Male verbunden worden. Lord Crewe teilte mit, da der Premierminister am Dienstag im Unterhause eine Erklärung ab⸗ geben werde. Lord Salisbury sagte, eine Erklärung des Premierministers würde eine öffentliche Debatte nicht mehr verhindern können. Die öffentliche Meinung sei dazu zu sehr erregt. 1 der Fälle, die der Herzog von Somerset erwähnte, habe sich erst am 7. Mai zugetragen; es handle sich also nicht etwa nur um alt Versäumnisse.

Im Unterhause erklärte der Minister Bonar Law in Beantwortung der Anfragen, wann die Erklärung über Mesopotamien erfolge und wann sie im Unterhause erörtert werden würde sowie wann die irische Bill zu erwarten sei, er würde dem Premierminister den Wunsch des Hauses mit⸗ teilen und er sei sicher, daß er eine Debatte über Mesopotamie gestatten würde, falls das Haus sie wünsche. Was die irische Bill betreffe, bedauere er, kein bestimmtes Datum angeben zu können. 8 Wie der „Daily Telegraph“ meldet, unternahmen am Freitag etwa 1000 Sinn⸗Feiner eine Demonstration in Cork, indem sie rebellische Lieder sangen, die Polizei und das Militär auszischten und schließlich das Werbebureau zerstörten. Die Wohnung des Hauptmanns, der seit Beginn des Krieges die Rekrutierung leitet, wurde mit Teer beschmiert und mit der Aufschrift versehen: Hoch die Republik! Der „Times“ zufolge mußte in der Grafschaft Galway die Polizei durch Truppen verstärkt werden, um dem Wegtreiben des Viehs zu wehren.

Frankreich.

Anläßlich des Nationalfeiertages hielt der Präsident Poincaré vor einer Festversammlung in Paris eine Rede, in der er den gefallenen und den kämpfenden Franzosen den Dank des Vaterlandes und den Hinterbliebenen die innige Teilnahme des ganzen Landes mit Worten bewundernder Huldigung ausdrückte. Er streifte mit einigen Worten auch die Friedensfrage, indem er laut Meldung des „W TB ausführte:

Die Zentralmächte können in der Tat sich keiner Illusion mehr hingeben über die Möglichkeit, die Verbündeten auf die Knie zu zwingen und ihrer Müdigkeit den Frieden zu entreißen, der für den Hreußlsches Militariemus nur eine Kriegslist sein würde, um die voe zgen eines neuen Angriffes zu maskieren. Vergeblich beugeh sieunsere Feinde über die Kriegskarte, auf die sie sich mit hochmütiger Genugtuung jüngst beriefen. Man muß auch auf die Meereskarte schauen. Die Stärke der kriegführenden Nationen be⸗ rechnet man weniger nach der geographischen Lage der Schützengräben als nach dem Zustand der kämpfenden und der Reservetrupben, nach

Truppen

Stimmung der Völker und Armeen. Für die großen europätschen Nattonen gehts um Sein oder Nichtsein. Für eine freie Demokratie wie die unfrige würde das bedeuten, nur noch in dem erstickenden Schatten des germanischen Kaiserreiches mit Mühe und Not zu vegetieren, das stark genug ist, um über ganz Europa seine drückende Hegemonie aus⸗ zubreiten. Je mehr wir die Schrecken des Krieges erleben, desto mehr müssen wir mit Leidenschaft daran arbeiten, seine Wiederkehr zu verhindern, desto mehr müssen wir wünschen und wollen, daß der Friede uns mit völliger Weederherstellung der gestern oder vor 46 Jahren geraubten Provinzen die Wiederherstellung der auf Kosten Frankreichs oder seiner Verbündeten verletzten Rechte bringt sowie die notwendigen Garantien für eine endgültige Bewahrung unserer nationalen Unabhängigkeit. Dem „Temps“ zufolge müssen die zurückgestellten und befreiten französischen Dienstpflichtigen, die bei der letzten Nachuntersuchung für tauglich befunden wurden, am 7. August einrücken. Dieses gesamte Kontingent aus den Jahresklassen 1913 bis 1917 umfaßt ungefähr die Stärke einer normalen Klasse. Die jungen Leute des Hilfsdienstes mwürden dem Kontingent des bewaffneten Dienstes sehr bald folgen.

8 Rußland. 6

Die Regierung hat die Ausarbeitung eines ins einzelne gehenden Programms für den Bau von Eisenbahnen beendet, das nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ für den Zeitraum von 1917 bis 1922 eine Gesamtausgabe von 3 Milliarden Rubel, d. h. 600 Millionen saan c vorsieht. Während dieses Zeitraumes sollen außer trategischen Eisenbahnen Linien für den öffentlichen Gebrauch von einer Gesamtlänge von 31 024 Werst gebaut werden. Für den Zeitraum 1922 bis 1927 ist der Bau von 25 Linien in einer Gesamtlänge von 10 490 Werst geplant.

88 b . Norwegen. Nach einem Telegramm der „Nationaltidende“ werden englischerseits jetzt auch der norwegischen Mehleinfuhr aus Amerika Hindernisse in den Weg gelegt. Die englische Bolschaft in Washington teilte der norwegischen Amerika⸗ linie mit, daß für die Mehleinfuhr nach Norwegen keine weiteren Erlaubnisscheine ausgestellt werden könnten, da die Einfuhr jetzt unverhältnismäßig groß sei. Die Amerikalinie setzte sofort die norwegische Regierung hiervon in Kenntnis, worauf diese der norwegischen Gesandtschaft in London tele⸗ graphisch ausführliche Mitteilungen über die norwegischen Ein fuhrverhältnisse übermittelte. .

Amerika.

Das amerikanische Staatsdepartement hat nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ formell entschieden, daß die „Deutschland“ ein Handelsschiff sei. Der Rat im Staatsdepartement Polk erklärte, die Entscheidung schaffe keinen Präzedenzfall, zukünftige Fälle würden nach ihrer eigenen Beschaffenheit entschieden werden.

9 verkaufen. 8

ender Versorgung der Hospitäler usw beträfen sodaß die politi⸗

Regierung nicht nächste Woche das Haus

die Truppen zu leiden 1 dem Chef des

peenheit bei den

Falle seien tausend verwundete Soldaten rkennung und seinen Dank aus.

uundert

estlich davon, diese bereits im Sperrfeuer unter großen

ihrer Fähigkeik zu Widerstand und Offensive und nach der moralischen.

Großes Hauptquartier, 16. Juli. (W. T. B)

Seine Majestät der Kaiser und König weilte heute dieder im Kampfgebiet an der Somme. Er nahm vom Ober⸗ efehlshaber der Armee die Meldung über die stattgehabten Dperationen entgegen und hatte unterwegs eine Besprechung Generalstabes des Feldheeres. Bei dem Fesuch in Lazaretten zeichnete er Schwerverwundete mit dem sernen Kreuz aus. Wie mehrfach anläßlich seiner An⸗ Kämpfen an der Maas in letzter Zeit, sprach auch an der Somme den tapferen Truppen seine An⸗

8

Großes Hauptquartier, 16. Juli. (W. T. B.)

8 Westlicher Kriegsschauplatz. Beiderseits der Somme starke Artillerietätigkeit.

m Laufe des Nachmittags brachen vier starke englische Angriffe im Abschnitt Ovillers —Bazentin⸗le⸗Petit or unseren Linien ebenso restlos zusam men, wie am Vor⸗ ittag ein östlich von Bazentin angesetzter Angriff. Südlich der Somme entspann sich Abends ein lebhaftes hefecht bei und südlich von Biaches. Ein Teil des orfes ist wieder von uns besetzt. Es wurden über Gefangene gemacht. Französische Angriffe urden bei Barleux sowie in Gegend von Estrées und

indlichen Verlusten, abgewiesen. Oestlich der Maas setzten die Franzosen Nachmittags orke Kräfte gegen die Höhe „Kalte Erde“ und gegen leury an; sie hatten keine Erfolge. Bei ihrem Abends Se Reangen sie südwestlich des Werks Thiau⸗ ont in kleine Teile unserer vordersten Linie eir G ch gekämpft wird. 1““ Auf der übrigen Front vurden feindliche Pa⸗ EE1““ nördlich von Oulches raonnelle auch der Angri rößerer Abtei e üeesgfagen. griff größ Abteilungen, Nördlich von Chilly brachte eine deutsche Patrouille [Franzosen und 1 Maschinengewehr ein. eb

Westlich von Loos wurde ein feindliches Fl

st · burde . hes Flugzeug durch fanterie abgeschossen. Es stürzte in unser Hindernis ab; durch Abwehrfeuer beschädigter Doppeldecker fiel bei Nesle unsere Hand.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls

von Hindenburg. Keine besond E“ Keine besonderen Ereignisse. 8

88 3 7. r 88

sgruppe des Generalfeldmarf

8 Leopold von Bayern.

Russische Gegenangriffe gegen die von uns wieder⸗

wonnenen Linien in Gegend Skrobowa blieben ergebnis⸗ 5. 6 Offiziere 114 Mann fielen in unsere Hand.

Heeresgruppe des Generals von Linsingen. Südwestlich von Luck sind deutsche Truppen im Gegen⸗ gegen angreifende russische Kräfte. Bei der

Armee des Generals Grafen von Bothmer die Lage unverändert.

halls Prinzen

Balkan⸗Kriegsschaup atz.

Nichts Neues. Oberste Heeresleitung.

Wien, 15. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

1 Russischer Kriegsschauplatz. Südwestlich von Moldawa wurden russische Ab⸗ hen. die sich gegen unsere Stellungen vorwagten, zer⸗ Bei Jablonica, südöstlich von Zabie, brac ir i

lgreichen Streifungen 200 Ghfande⸗ ein. Ffachsen Wir ig Bei Delatyn erhöhte Gefechtstätigkeit. Feindliche Vor⸗ pen, die in die Stadt eingedrungen waren, wurden an den drand zurückgeworfen. Ein von den Russen südwestlich von latyn versuchter Angriff brach in unserem Feuer zu⸗ men. Sonst im Nordosten nichts Neues.

8 Italienischer Kriegsschauplatz. Der gestrige Tag verlief auch an der Front zwi

ge g 7 zwischen enta und Etsch viel ruhiger. Im allgemeinen beschränkte die Kampftätigkeit auf Geschützfeuer. Vereinzelte Vorstöße nen gegen Upeees nördlich des Posina⸗ es und ein größerer Angriff gegen den Borcola⸗Paß üden abgewiesen. b

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unvorändert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. 8 von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

8

16. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz. In der Bukowina griff der Feind gestern unsere llungen auf der Höhe Capul und beim Gestüt Luczina verdings an. Er wurde im Handgemenge geworfen. Die Zahl der bei Jablonica eingebrachten Gefangenen sich auf 3 Offiziere, 316 Mann erhöht. Im Raume von Nowo⸗Poezajew scheiterte ein nächt⸗ der Vorstoß der Russen gegen unsere Vorposten. Südwestlich von Luck sind wieder stärkere Kämpfe aengch

estlich von Torczyn schlugen unsere Truppen n nach heftiger Artillerievorbereitung geführten russi griff zurück. ath G 8

talienischer Kriegsschauplatz.

unseren Stellungen im Raume des Borcola⸗ Feindliche Im

Wien,

Auf sses lag andauerndes schweres Artilleriefeuer. iger belegten Vielgereuth erfolglos mit Bomben. biete des Tofana I brachen wiederholte Angriffe

88

Südöstlicher

8 Kriegsschauplatz. An der

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. 8 8 von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

8

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.

bericht vom 15. Juli. An der Irakfront keine Veränderung. hat sich noch nichts ereignet.

am 11. Juli feindliche Beobachtungstruppen, rückten über

dieser Ortschaft. —»An der Kaukasusfront auf dem rechten Scharmützel. Im Zentrum tragen die neuen Stellungen zur für Kämpfe bei. Auf dem gefechte ohne Bedeutung. Sonst ist nichts zu melden. 9 Koconstantinopel, 17. Juli. (W. T. B.) d Hauptquartiers: „An den Fronten im Irak und in Persien keine Ver⸗ änderung. 1 An der Kaukasusfront eröffneten unsere vorgeschobenen Truppen an einigen Abschnitten nächst dem Zentrum Kämpfe, die für uns glücklich verlieffen. Im Zentrum hat die Schlacht die Form eines zeitweilig aussetzenden Artillerie⸗ gefechtes angenommen. Oertliche Kämpfe dauern hier und da fort. Nördlich vom Tschoruk sind auf dem linken Flügel alle in dichten Massen unternommenen feind⸗ lichen Angriffe zum Scheitern gebracht worden. Die Russen erlitten beträchtliche Verluste. Ein feindliches Bataillon wurde bei einem dieser Gegenangriffe umzingelt und vollständig vernichtet. Sonst ist nichts zu melden.

Flügel die von uns besetzten uns günstigen Entwicklung der linken Flügel örtliche Gewehrfeue

Der Krieg zur See.

London, 14. Juli. (W. T. B.) „Reuter“ meldet, daß der britische Dampfer „Silverton“ (2682 t) versenkt worden ist. 8

Blyth, 14. Juli. (W. T. B.) „Reuter“ meldet, daß die norwegischen Fischdampfer „Erling“ und „Emar“ hier die Besatzung des von einem feindlichen U⸗Boot versenkten Püitbcenpfe „Lungley Castle“ aus North Shields andeten.

EEI1“ 8 8 . G

s London, 15. Juli. (W. T. B.) Die Fischdampfer 5 vensdes vom „Hartlepool und Heeorder“ von North⸗ shields sind von Unterseebooten versenkt worden. Ihre Be⸗ satzungen wurden gerettet. 1

1 London, 15. Juli. (W. T. B.) Dem „Reuterschen Bureau“ zufolge ist die Besatzung des britischen Fisch⸗ dampfers „Bute“, der von einem deutschen Unterseeboot versenkt wurde, in Shields angekommen.

London, 15. Juli. (W. T. B.) Wie „Lloyds“ melden,

soll der englische Dampfer „Antigua“ versenkt worden sein.

London, 16. Juli. (W. T. B.) „Reuter“ meldet, daß

die englischen Dampfer „Mopsa“ Sylvie“ „Exclesia“ und „Alto“ versenkt vebn sind. b

8 Nr. 6 des „Ministerialblatts für die preußische innere Verwaltung“, herausgegeben im Mmitterium des Innern, vom 30. Juni 1916 hat folgenden Inhalt: Oraanisationssachen Bebhörden und Beamte: Verfügung vom 29. April und 21. Mal 1916 betreffend die Anrechnung der Kriegsbesoldung auf das Zivil⸗ diensteikkommen usw. der Beamten. Verwaltung der Kommunen, Korporattonen und Institute: Erkenntnis des Oberverwaltungegerichts vom 3. Februar 1916, betreffend Kreistags⸗ beschlüsse, die eine neue Belastung der Kreisangehörigen zum Gegen⸗ stande haben; Erkenntnis d s8 Oberverwaltungsgerichts vom 3. Mätz 1916, betreffend die rechtliche Natur von Leistungen des Unternehmers einer Ansiediung an Gemeinden nach § 17 des Ansiedlungsgesetzes vom 10. August 1904; Erfenntnis des Oberverwaltungsgerichts vom 7. März 1916 über den Einfluß eines Gemeindebeschlusses betreffs des Erlasses der Gemeindeeinkommensteuer von Kriegstellnehmern in einem Stadtkreis auf die Berechnung seines provinzialumlage⸗ fähigen Gemeindesteuersolls. Polizeiverwaltung, Paß⸗ und Fremdenpoltzei: Verfügung vom 9. Mai 1916, betreffend die Er⸗ teilung von Staatsangehörigkeitsaus reisen. Verwaltung der Staatesteuern und Abgaben: Verfügung vom 23. Mai 1916, betreffend die Erbebung einer Steuer auf den Elektrizitätsverbrauch; Verfügung vom 25. Mai 1916, betreffend die Unpfändbarkett der Familienunterstützungen für rückständige Steuern. Militär⸗ Wund Marineangelegenheiten: Verfügung vom 18. April 1916, betreffend Vermeidung von Ueberzahlungen der Familtenunterstützungen; Verfügung vom 8. Mat 1916, betreffend die Verwendbarkeit kriegs⸗ beschädigter Offistere; Bekanntmachung vom 27. Maã° 1916. Ver⸗ hältnisse zu fremden Staaten: Verfügung vom 10. Juni 1916 und Vereinbarung vom 6. Dezember 1915/29. Mat 1916, betreffend e be E der Heranziehung von ubettern zu direkten Kommunalsteuern in Preußen und 2 Sachsen Alter burg. v“

Statistik und Volkswirtschaft.

Ueber die Wirkungen des preußischen Gesetzes, betreffend die Fürsorgeerztehung n es.. vom 2. en 1900 während der Zeit vom 1. April 1901 bis zum 31. März 1915

enthält ein im „Preußischen Verwaltungsblatt“ (Jahrgang XXXVII Hest 42) veröffentlichter Aufsatz von Landesrat, C rat Schmidt in Düsseldorf bemerkenswerte Ausführungen. Am 31. März 1915 waren 14 Jahre seit dem Inkrafttreten des Für⸗ sorgeerziehungsgesetzes verflossen, und da darf eine Darlegung der bieherigen Wirkungen des Gesetzes um so mehr Interesse beanspruchen, als während des letzten Verwaltungsjahres (1914/15) der relativbe Beharrungszustand eingetreten ist, und andererseits das am 3. August

Italiner zusammen.

unteren Vojusa Artilleriekämpfe und Geplänkel.

Konstantinopel, 16. Juli. (W. T. B.) Hauptquartiers⸗

An der persischen Front östlich von Kermanschah gat Nachdem die russischen Truppen erfahren hatten, daß sich unsere Abteilungen, die von unseren im Abschnitt von Buneh operierenden Freiwilligen unterstützt wurden, sich von Sineh näherten, räumten sie Sineh und zogen sich unter Zurücklassung eines Teils ihrer Truppen südlich von diesem Orte mit ihrer Hauptmacht in der Richtung auf Hamdan zurück. Unsere Truppen vertrieben

Sineh hinaus und verfolgten den Feind 15 km östlich von

es

bvon §1 des Fürsorgeerziehungsgesetzes, vom 7. Juli 1915 die Statistik über die Wirkungen des Fürsorgeerziehungsgesetzes vom 1. April 1915 an voraussichtlich nicht unerheblich verändern wird. Hhei. zum 31. März 1915 sind in Preußen 110 122 Minver⸗ gekommen, und zwar nur rund 25 000 und 10 500, also nur 22 ½ und 10 % auf Grund der Ziffern 1 und 2 von § 1 des Gesetzes, beinghe 75 000, also mehr als ½ auf Grund von Ziffer 3 zur SeSh der völligen Verwahrlosung überwiesen worden sind. * erklärt sich denn auch, daß von sämtlichen Ueberwiesenen auf die

ruppe der noch nicht Schulpflichtigen nur 4400 Minderjährige = 4 % entfallen, während die übrigen 96 % sich mit 50 und 46 % auf die Gruppen der Schulpflichtigen und der Schulentlassenen verteilen. Hieraus geht hervor, wie notwendig die erwähnte Novelle vom 7. Jult 1915 gewesen tist, die den vorbeugenden Charakter des Gesetzes mehr zur Geltung bringen soll und hoffentlich auch bringen wird. Es hätte sich freilich auch mit dem alten Gesetz erreichen lassen müssen die verwahrlosten Minderjährigen in früheren Lebensfahren zu erfassen. Geht man, bemerkt Landesrat Schmidt, die Ueberweisungsbeschlüsse der Vormundschaftsgerichte durch, so kann man unschwer zahllose See,; bei denen der Grad der Verwahrlofung schon vor Frmah 2 daß mit vollem Recht hätte zugegriffen werden

Einer besonderen Beachtung nach dieser Richtung hin dürf

Verhältnisse der Stadt Berlin wert 1 nn Millionen Einwobnern etwas mehr als 9000, also auf 10 000 Ein⸗ Se stark 44 Färsorgezöglinge gegen 26,5 auf 10 000 Einwohner in Preußen ohne Berlin. Dieser an sich bereits sehr große Unter⸗ schten vergrößert sich noch, wenn man bedentt, daß die Bevdö kerung von Berlin insofern doch wohl anders wie die Bevölkerung im übrigen Preußen zusammengesetzt in, als die ganz jugendlichen Personen bis lu 18 Lebensjahren in Berlin verhältnismäßig schwächer vertreten sind als in der übrigen Bevölkerung. Diese unverhältnismäßig hohe An⸗ teilnahme der Berliner Beyölkerung an der Fürsorgeerziehung wird in den besonderen Verhältnissen der Großstadt begründet sein, und es ist nicht einen Augenblick daran zu denken daß auch nur ein einziger Minderjähriger aus Berlin zu Unrecht dee Fürsorgeerziehung überwiesen worden sein könnte. Die Anteilnahme der einzelnen Altersklassen gibt aber zu erheblichen Bedenken Anlaß. Die Ausbeute an noch nicht schulpflichtigen Kindern in ganz Preußen mit nur 4400, also rund 315 für das Jahr, ist ja schon unbedeutend. Wenn aber in der Millionenstadt Berlin in den abgelaufenen 14 Jahren überhaupt nur 53 Kinder zur Fürsorgeerziehung gekommen sind, so kann doch nicht zweifelhaft sein, daß es mehr als 3 ½ Kinder jährlich in Berlin gibt, bei deren Eltern die Voraussetzungen des § 1666 BGB. vorliegen. Hieraus folgert Landesrat Schmidt, daß, wenn nicht der Nachweis erbracht wird, daß für diese Kinder auf andere Weise ausreichend gesorgt worden ist, hier etwas im Argen liegt, was einer besonderen Nachprüfung bedarf. Während ferner in Preußen ohne Berlin von den Gesamsüberweisungen beinabe 51 und 450 % auf die Gruppen der Schulpflichtigen und der Schulentlassenen entfallen, stellen sich die entsprechenden Zahlen bei Berlin auf 37,4 und 62,03 %; Berlin har verhältnismäßig weitaus den kleinsten Anteil an Schulpflichtigen dagegen den größten an Scpulentlassenen. Nun ist ohne weiteres klar, daß die Zahl der aus Berlin zur Fürsorgeerziehung kommenden schulentlassenen Minderjährigen verhältnismäßig größer sein muß als anderwärts; der Unterschied zwischen Berlin und dem übrigen Preußen ist aber so erheblich, daß die Forderung berechtigt erscheint, es möge auf die Schu jugend von Berlin ein schärferes Augenmerk gerichtet werden. Der Unierschled wird besonders auffallend, wenn man das weib⸗ liche Geschlecht für sich betrachtet. Von sämtlichen weiblichen Für⸗ sorgezöglingen kommen euf die Schulpflichtigen in Preußen ohne Berlin etwa 40 und auf die Schulentlassenen 54 %. Berlin aber hat bei nur 883 schulpflichtigen und 2485 schulentlassenen Mädchen nur 26 genen 73 % auzuwersen. Diese Sponne ist so bedeutend daß sie aus dem gewiß stacken Zustrom schulentlassener Mädchen von ouswärts nicht erklärt und daher nur angenommen werden kann, daß weit mehr als nur 883 junge schulpflichtige Mädchen in Fürsorgeerziehung hätten gebracht werden müssen. Es würde sich nach Ansicht des Verfassers des erwähnten Aufsatzes empfehlen, nach⸗ zuprüfen, wie viele von den 2485 schulentlassenen Mädchen erst nach der Schulentlassung nach Berlin eingewandert sind und wie viele bereits während threr Schulzeit in Berlin ortsangehörig wa en. Es stehe zu befürchten, daß letzteres bei dielen der Fall sei und daß daher die Behauptunzg gerechtfertigt erscheine, daß bei vielen von diesen die Fürsorgeerziehung früher hätte einsetzen müssen.

9 Zur Arbeiterbewegung. 8

Zum Ausstand der spanischen Eisenba

(rgl. Nr. 164 d. Bl.) teilt W. T. B.⸗ 2 daß v svanischen Botschaft in Berlin eingelaufenen amtlichen telegraphischen Nachricht in ganz Spanien Ruhe herrscht. Jeden Tag nimmt eine größere Anzahl Etsenbahnarbeiter den Dienst wieder auf. Gegenüber dem Nachlassen des Eisenhahverausstandes stellt die „Agence Havas“ die Zunahme eines ohne vorherige Ankündigung ausgebrrchenen Gemeinbürgschaftsausstandes der Berg⸗ arbelter fest. Die Bergarbeiter beabsichtigten, am heutigen Montag den allgemeinen Ausstand in ganz Spanten zu erklären. Die Regierung sei entschlossen, eintretendenfalls nachdrückliche Maßnahmen

zu ergreifen. Kunst und Wissenschaft.

Ein zweites Werk vom Meister des R

Bremen. Der Roland vor dem Rathaus in Bremen 8 geschichtlich eine bedeutsame Erscheinung. Nachweislich 1304 ge⸗ schaffen, stand er in seiner von jugendfrischem Realismus gebildeten Reckenbaftigkeit bisber vereinzelt in der norddeutschen Kunst seiner Zeit. Die wenig späteren Statuen am Rathause seldst zeigen andere nach böhmischen Vorbildern geschaffene Formen. Jetzt ist es Dr. V. Curt Habicht gelungen, ein zweites Werk vom Meister des Roland nach⸗ zuweisen. Dieses ist, wie er in der „Zeitschrift für bildende Kunst“ ausführt, das Grabdenkmal des 1391 verstorbenen Herzogs Wilhelm von Braunschweig in der Koche zu Hardegsen bei Northeim. Auch der Bremer Roland zeigt deutlich in seiner ganzen Haltung die Art der Grabplastik. Pas in Holz ausgeführte Herzogsdenkmal zeigt in der üblichen Form den jugendlschen Fürsten

einem Hunde stehend, mit betend gefalteten Händen.

Kovpf scheint von dem Bildhauer Porträrähnlichkeit versuch zu sein. Die Uebereinstimmungen mit dem Bremer Riesen gehen tretzdem b’s ins Einzelne. Dieser niedersächsische, im Auftrage des braunschweigischen Fürstenbouses nach 1391 tätige Künstler wird Ruf genug gehabt haben, sodoß man ihn heranzog, als die Bremer Roland säule gefertigt werden sollte. Im Anschluß daran versucht Habicht auch die Frage noch der Bedeutung der Rolande der Lösung näher zu bringen. Er weist darauf hin, daß die Rolandesigur in den Aufführungen der Wander⸗ schaufpteler des Mittelalters eine Rolle spielte und daß es wahrscheinkt auch Puppenspiele vom Roland im Niederdeutschen gab. Und gerad bier, g. B. in Hamburg im 14. Jahrhundert, waren die Peimen sehr belitebt. So mußten einmal mimische Gepflogenbeiten, wie Tragen von Masken, Tanzen usw., den Hamburger Geistlichen verboten werden. Später aber hätfen dann nach Habichts Ansicht die ursprüng⸗ lichen Mimenfiguren der Rolande die dekannte rechtliche Bedeutung erhalten, die ursprünglich garnicht mit ihnen verbunden gewesen sei.

8

Das Zentralinstitut für Erzlehung und Unterricht ha Potsdamer Straße in Berlin eine pädagogische eingerichtet, die nunmehr der öffentlichen Benutzung freigegeben ist. Es handelt sich um eine Präsenzbibliothek, die schon jetzt die wichttasten Werke der allgemeinen Pädagogik und Psvchologie enthält. Außerdem sind gegen 70 pädagogische Zeitschriften zur Emsichtnahme ausgelegt

auch von der padagogischen Kriegsliteratur ist ein großer Teil vor⸗

v. J. in Kraft getrerene Gesetz, betreffend die Abänderung der Ziffer 1 8* 16“ 1 J6“

handen.

27,8 auf je 10 000 Einwohner in Fürsorgserztehung