8 “
Postprotestauftrage schon am z ge tage des Wechsels nochmals zur Zahlung vorgezeigt und, wenn auch diese Vorzeigung oder der Versuch dazu erfolglos bleibt, protesttert werde. Dieses Verlangen ist durch den Vermerk „Ohne die ver⸗ längerte Protestfrist“ auf der Rückseite des Postprotestauftrags auszudrücken. Auch kann die Post damit betraut werden, für solche Wechsel neben der Wechselsumme auch die für die verlängerte Frist vom Tage der ersten Vorzeigung des Wechsels an fälligen Wechsel⸗ insen einzuziehen und im Nichtzahlungsfalle deswegen Protest zu er⸗ eben. Wird hiervon Gebrauch gemacht, so ist in den Vordruck zum Postprotestauftrage binter „Betrag des beigefügten Wechsels“ einzutragen „nebst Verzugszinsen von 6 v. H. vom, Tage der ersten Vorzeigung, nämlich oc ab“. Der Zeitpunkt, von dem an die Zinsen zu berechnen sind, ist nicht anzugeben, wenn die Post die erste Vorzeigung des Wechsels bewirkt. Hat der Auftraggeber die Einziehung der Zinsen verlangt, so wird der Wechsel nur gegen Bezahlung der Wechselsumme und der Zinsen ausgehändigt, bei Nichtzahlung arch nur der Zinsen aber wegen des nicht gezahlten Betrags Protest mangels Zahlung erhoben. 1 C. Als Zahlungstag gilt der Fälligkeitstag des Wechsels oder, wenn dieser ein Sonn. oder Feiertag ist, der nächste Werktag. Fällt der Schlußtag der Frist zur Vorzeigung des Wechsels auf einen Sonn⸗ oder Feiertag, so wird der Wechsel am nächsten Werktage zur Zahlung vorgezeigt. Die Postverwaltung behält sich vor, die Vorzeigung der Wechsel, deren Featestfa am 31. Oktober 1916 (Abs. B) abläuft, auf mehrere vorhergehende Tage zu verteilen. 2) Die Aenderungen treten sofort in Kraft.
Berlin, den 17. Juli 1916.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Kraetk
E“ F
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden
“ 217. Liste.
1 Ländlicher Grundbesitz. Kreis Zabern. (XX. Nachtragsverzeichnis.) Gemeinde Eyweiler. 60,45 a Acker und Wiesen der Witwe Elisabeth Grasse geb. Schneider
(Verwalter: Notar Uhlhorn in Saarbuckenheim). Gemeinde Weyer. 37,04 a Acker derselben (Verwalter: derselbe). Gemeinde Wolfskirchen. 10,90 a Acker derselben (Verwalter: derselbe). 8 Straßburg, den 14. Juli 1916. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
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Bekanntmachung.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß mit Verfügung vom 14. Juli 1916 dem Kartoffelhändler Hermann Friedrich Louts Heise, L.⸗Möckern, Fuchs⸗Nordhoffstraße 12, auf Grund des § 1 der Bundezsratsverordnung vem 23. September 1915 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Kartoffeln und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs,
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untersagt worden ist. Leipzig, am 14. Juli 1916.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 161 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 5330 eine Bekanntmachung über Druckpapier, vom 16. Juli 1916, und unter Nr. 5331 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln, vom 16. Juli 1916.
Berlin W. 9, den 18. Juli 1916.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten ordentlichen Professoren an der Univer⸗ sität zu Frankfurt a. M., und zwar den Professoren in der medizinischen Fakultät Dr. Sioli und Dr. Edinger den Charakter als Geheimer Medizinalrat, den Professoren in der philosophischen Fakultät Dr. Kautzsch und Dr. Panzer, den Professoren in der naturwissenschaft⸗ lichen Fakultät Dr. Schönflies und Dr. Wachsmuth und dem Professor in der wirtschafts⸗ und sozialwissenschaftlichen Fakultät Dr. Pohle den Charakter als Geheimer Regierungs⸗ rat zu verleihen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Revisoren im Ministerium der öffentlichen
Arbeiten Hercher und Weise den Charakter als Rechnungsrat
zu verleihen. 9 8 8 8 8 Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium den Regierungsrat Dr. von Tellemann zum Stellvertreter des 1. Mitgliedes des Bezirksausschusses zu Merseburg auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät
des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Gnesen getroffenen Wahl den dortigen Zweiten Bürgermeister Heinrich Nollner als Ersten Bürgermeister der Stadt Gnesen für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.
Ministeriumder geistlichen und Unterrichts⸗ “ angelegenheiten. Dem Privatdozenten in der naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität in Frankfurt a. M. Dr. Otto Steche ist das Prädikat Professor beigelegt worden. ““
hlungs⸗
Bekanntmachung.
Der Fleischgeschäftsinhaberin Frieda Eisenträger aus Königsberg i Pr., Königstraße 40, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 die weitere Ausübung des Handels mitFleisch⸗ und Fleischwaren vom 1 August 1916 an untersagt worden. . v1“
Königsberg i. Pr., den 14. Juli 1916.
Der Poltzeipräsidenntt.
J. V.: von Wedel, Regierungsassessor.
Bekanntmachung.
Dem Bäckermeister Stefan Hesselmann aus Herne, Neu⸗ straße 37, geboren am 7. März 1860, wird auf Grund der Bundes⸗ ratsbekanntmachung vom 23. September 1915 auf die Dauer von drei Monaten die Herstellung und der Vertrieb von Backwaren untersagt.
Herne, den 14. Juli 1916. Die Polizeiverwaltung. Dr. Sporleder.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. 357) ist bekannt gemacht: der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsmini⸗ steriums vom 24. Juni 1916, betreffend die Verleihung des EFnteignungsrechts an die Planiawerke, Aktiengesellschaft für Kohlenfabrikation, in Ratibor zur Erweiterung der Fabrik⸗ anlagen in der Gemarkung der Stadt Ratibor, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Oppeln Nr. 27 S. 324, ausgegeben am 1. Jult 1916.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 19. Juli 1916.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Aus schuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen. Der Präsident des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privat⸗ versicherung Jaup ist mit Urlaub abgereist.
2
Gestern ist eine neue Bekanntmachung, betreffend Be⸗ schlagnahme und Bestandserhebung der deutschen Schafschur und des Wollgefälles bei den deutschen Gerbereien (W. I. 1640./6. 16. KRA.), erschienen, die an Stelle der früheren Bekanntmachung (W. I. 3808/8. 15. KRA) tritt.
Durch diese neue Bekanntmachung wird ebenfalls der ge⸗ samte Wollertrag der) deutschen Schafschur und das ge⸗ samte Wollgefälle bei den deutschen Gerbereien (auch das Wollgefälle von ausländischen Fellen), gleichviel, ob die Wolle sich auf den Schafen, bei den Schafhaltern oder an sonstigen Stellen befindet, beschlagnahmt. Trotz der Beschlagnahme bleibt jedoch das Scheren der Schafe erlaubt, sofern es nicht zu einer früheren als der in anderen Jahren üblichen Zeit geschieht. Ebenso bleibt das Einliefern der Wolle zum Waschen und das Waschen selbst gestattet, sofern die Ablieferung der Wolle zum Waschen innerhalb 12 Wochen nach dem Scheren oder Fallen erfolgt. Während aber bisher das Waschen der beschlagnahmten Wolle in einer großen Anzahl von Wäschereien zulässig war, wird nach den neuen An⸗ ordnungen die Einlieferung der Wolle zum Waschen nur noch bei vier Wollkämmereien statthaft sein. Im einzelnen bleiben die für das Waschen früher gegebenen Vorschriften fast die gleichen.
Die Veräußerung der beschlagnahmten Wolle ist vor ihrer Einlieferung zum Waschen oder innerhalb 10 Wochen nach ihrer Einlieferung allgemein erlaubt, mit Ausnahme der Veräußerung oder Lieferung an Verarbeiter der Wolle. Auch die bisher von der Kriegwollbedarf Aktiengesellschaft in Berlin bezahlten Uebernahmepreise, die auf dem Höchst⸗ preise für Wolle und Wollwaren vom 22. Dezember 1914 ruhen, bleiben die gleichen wie bisher. Die Kriegswoll⸗ bedarf Aktiengesellschaft wird auf die zu gewährenden Preise bereits vor endgültiger Regelung Abschlagzahlungen gewähren.
Soweit die Wollen jedoch innerhalb der festgesetzten Frist nicht zum Waschen eingeliefert oder an die Kriegswoll⸗ bedarf Aktiengesellschaft veräußert worden sind, werden sie enteignet werden. Zu diesem Zwecke ist eine besondere Melde⸗ pflicht eingeführt worden.
Eine Freigabe von Wolle kann auf Antrag nur erfolgen, wenn es sich um geringe Mengen aus eigenem Besitz von Schafhaltern bis zum Höchstgewicht von 5 kg Rohgewicht handelt und die Wolle im eigenen Haushalt des Schafhalters bearbeitet, versponnen und verwendet werden soll, oder wenn es sich um Wollmengen handelt, deren Ankauf durch die Kriegs⸗ wollbedarf Aktiengesellschaft abgelehnt worden ist.
Es ist die wichtige Uebergangsbestimmung getroffen worden, daß die bei Inkrafttreten der Bekanntmachung vor⸗ handenen Wollvorräte ohne Rücksicht auf die im übrigen für die Einlieferung zum Waschen oder für die Veräußerung bestimmte Frist innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Bekanntmachung in jedem Falle zum Waschen abgeliefert und veräußert werden dürfen. Hierdurch ist es Besitzern von Wollvorräten, die ihre Wolle nicht innerhalb der in der früheren Bekanntmachung festgesetzten Frist veräußert haben, möglich, dies jetzt noch innerhalb eines Monats zu tun, ohne daß die Wolle enteignet wird.
Der Wortlaut der Bekanntmachung, die eine Anzahl von Einzelbestimmungen enthält, ist bei den Polizeibureaus einzu⸗
85 —
8 6 v“ v11A1A1XAX“ In den letzten Tagen haben die ersten Sitzungen des Beirats und des Hausfrauenbeirats des K riegsernährungs⸗ amts stattgefunden. Das gibt Veranlassung, auf die Arbeits⸗ aufgaben und die innere Organisation des Amts noch⸗ mals hinzuweisen.
““
Der Vorstand des Kriegsernährungsamts setzt sich aus elf Mit⸗ gliedern zusammen, von denen die nichtbeamteten den wichtigsten wirt⸗ schaftlichen Interessentengruppen, der Landwirtschaft, dem Gewerbe und Handel und der Verbraucherorgantsation, angehören. Der Beirat besteht aus Vertretern der Bundesstaaten, der Kriegsgesellschaften und aus Sachverständigen, die der Reichskanzler aus den ver⸗ schiedenen Berufszweigen und Bezinten ernannt hat. Vertreter der größeren und kleineren Städte, der Landkreise und Landgemeinden, der Gewerkschaften, der Konsumvereine, des Groß⸗ und Kleinhandels, der Landwirtschaft und Industrie, der Ernährungegewerbe u. a. m. gehören dem Beirat an. Es braucht wohl nicht besonders hervorgehoben zu werden, daß die Mitglieder des Beirats nicht als Vertreter von Sonderinteressen einberufen sind. Daß bei der Berufung gerabde mit Rücksicht auf die Bedeutung der Interessentenverbände zum großen Teile solche Personen berücksichtigt sind, die sich seir Jahren durch ihre hauptamtliche Tätigkeit in Wirt⸗ schaf's⸗ und Interessentenverbänden bewährt haben, ist selbstverständlich In dem Beirat sollen wichtige Maßnahmen, die das K. E. A. be⸗ schäftigen, beraten werden. Da der Beirat über 100 Mitglieder hat, ist es wenig zweckmäßig, in dieser großen Versammlung einzelne Maßnahmen, die in ihrer Sonderheit nur für einen Teil der Mit⸗ glieder von Interesse sind, ohne Vorbereitung zu besprechen. Auf Vorschlag des Präsidenten und unter Zustimmung des Beirats sin daher Ausschüsse für Massenspeisung, fuür Kartoffeln, Obst und Ge⸗ müse, für Regelung des Verkehrs mit Fleisch und mit Butter gebildet. Die Vollversammlungen des Beirats werden nur in längeren Zwischen⸗ räumen stattfinden.
Die erste Tagung des Beirats hatte den hauptsächlichen Zweck die Mitglieder über den Aufbau, Aufgabenkreis, Arbeitsumfang un die Arbeitseinteilung sowie über die bisherige Tätigkeit des K. E. A zu unterrichten, einen Gedankenaustausch zwischen den Mitglieder des Vorstands und denen des Betrats zu ermöglichen, dem Vorstand ein Stimmungsbild aus den einzelnen Volkskreisen zu geben, aber nicht Beschlüsse zu fassen. Die Pressenachricht, daß der Beirat neulich Beschluß über den Kartoffelpreis gefaßt habe, war aus der Luft gegriffen. Um eine ständige Fühlung mit den Mitgliedern des Beirats aufrecht zu erhalten, ist neuerdings ein Sekretariat des Bei⸗ rats in Angliederung an die Abteilung für Presse und Statistik ein⸗ gerichtet worden, durch welches den Mitgliedern jegliche Auskunft erteilt wird und an welches Wünsche und Anträge zu richten sind. Die vo dem K. E. A. herausgegebenen „Mitteilungen“, Niederschriften wich tiger Sitzungen und anderes wird den Mitgliedern des Betrats regel mäßig zugestellt. — Neben diesem Beirat besteht ein Hausfrauen⸗ beirat, der gebildet ist, um die Mitarbeit und Beratung durch Haus⸗ fiauen, die in der Frage der Lebensmittelverwertung naturgemäß besonders sachverständig sind, zu sichern. Die erste Tagung dieses Beirats bat am 12. Juli stattgefungen; es wurde die bisherige Tätig keit des K. E. A. besprochen, die Frage der Kriegsküche, Maßnahmen
zur Regelung des Verkehrs mit Obst und Gemüse und die Zucker⸗
frage beraten. 1 Die innere Geschäftsvertetlung des K. E.
Abteilungen mit je einer Anzahl Unterabteilungen: die Präsidial⸗ abteilung, geleitet vom Präsidenten, Hauptabteilungen, geleitet von
Ministerialdirektor Edlen von Braun und Generalmajor Gröner
Der Arbeitsbereich des K. E. A⸗- umfaßt nach Beschaffung und Verteilung, Verkehr und Preisbestimmung das gesamte Gebiet der Volksernährung sowie Futtermittel, Rohstoffe und andere Gegen⸗ stände, die zur Viehversorgung erforderlich sind, Acker⸗ und Wiesen⸗ erzeugung, Körner⸗, Heu⸗ und Strohernte, Brot⸗ und Futtergetreide, Kartoffel⸗ und Zuckerbau. Es sind bisher beraten worden die Frage der Ausfuhrverbote, die Butter⸗ und Fettversorgung, die Be⸗ kämpfung des Lebensmittelwuchers, die Durchführung der
Notstandsmaßnahmen des Wirtschaftsplans 1916/717, und zwar für
Brotgetreide, Hafer und Gerste, Oel und Hülsenfrüchte, Kartoffeln, die Regelung des Verkehrs mit Fleisch, die Durchführung einer Bestandsaufnahme, die Regelung des Verkehrs mit Obst, Gemüse, Eiern usw. Die Beschlüsse sind vorbereitet durch zahlreiche Be⸗ sprechungen mit Vertretern aller Interessentengruppen, so der Städte,
der Verbraucher, des Handels, der Landwirtschaft, der schwer arbeitenden
Bevölkerung, sewie nach Besprechung mit Behörden und Interessenten⸗ 9
gruppen in einzelnen Bundesstaaten, welche jetzt fortgesetzt werden.
Erlassen sind Verordnungen über die Bekämpfung des Kettenhandels,
über die vorläufige Regelung der Butter⸗ und Fettversorgung, welche
durch die in den näsbsten verabschiedende end⸗ gültige Verordnung ergänzt wird, die die sich erstrecken auf das Verbot des Verfütterns und brennens von Kartoffeln und die Beschränkung des Kartoffelver⸗ brauchs der Landbevölkerung, Zwangslieferung von Frühkartoffeln, Revision der Kartoffeldestände, Ausschüttung von Brotgetreide als Er⸗ gänzung für unzureichende Kartoffelversorgung, Bereitstellung von Nahrungsmitteln zu besonderen Zulagen für die schwer arbeitende Bevölkerung, Berettstellung von Zucker für Einmachen unter gleich⸗ zeitiger Erweiterung der Verwendungsmöglichkett von Saccharin sowte der Wirtschaftsplan fuͤr 1916/17, der in diesen Tagen auch bezüglich
Tagen zu
der Preise endgültige Fassung finden soll, während die Fragen der
Ausfuhrverbote, der Bestandsaufnahme, der endgültigen Verkehrs⸗
regelung für Butter und Fette, der Einfübrung der Reichefleischkarte,
der Verkehreregelung mit Obst, Gemüse und Eiern u. a. m. noch der Erledigung harren werden.
Heeres⸗
Nach dem
und Marineaufträgen in Terxtilersatzstoffen vom Königlich
die Richtlinien zur Verteilung von
Kriegsministerium genehmigt worden sind, fordert der Kriegsausschuß für Firmen, die Papiergarngewebe hergestellt haben oder herstellen wollen, auf, umgehend Antragsformulare zur Aufnahme in die Betriebsliste des Kriegsausschusses, soweit solche den betreffenden Firmen nicht direkt zugegangen sind, beim Kriegsausschuß. für Textil⸗Ersatzstoffe, Berlin W., Mauer⸗
Deutsche Bank), einzufordern.
preußischen
1 1.
Der hbeutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“
liegen die Ausgaben 1053 und 1054 der Deutschen Verlust⸗
listen bei. Sie enthalten die 6. Liste der aus Rußland zurück⸗
gekehrten preußischen Austauschgefangenen, die 584. preußische
Verlustliste, die 280. bayerische Verlustliste und die 422. württem⸗ bergische Verlustliste. G
Großbritannien und Irland.
Der Premierminister Asquith hat eine Kommission eingesetzt, die die auf dem Gebiete des Handels und der Industrie zu befolgende Politik, die nach dem Kriege angewendet werden soll, im Zusammenhang mit den Beschlüssen der Wirtschaftskonferenz der Verbündeten sowie in bezug auf folgende Fragen zu beraten hat:
1) Schritte um die Industrien zu erhalten und einzurichten, die für die Sicherheit der Nation wesentlich sind.
2) Maßnahmen zur Wiedergewinnung des heimischen und aus⸗ ländischen Handels, soweit er während des Krieges verloren gegangen ist, und die Sicherung neuer Märkte.
3) Mittel für die Entwicklung der Hilfsquellen des Reiches und Vorkehrungen dagegen, daß die Hilfsquellen für die Versorgung inner⸗ halb des Landes unter eine ausländische Kontrolle fallen.
— Die Staatseinnahmen im ersten Vierteljahr des neuen Rechnungsjahres (April bis Juni 1916) haben dem „Economist“ zufolge nur 72 683 000 Pfund betragen.
Notstandsmaßnahmen, Ver⸗
Textilersatzstoffe alle
Daß nicht ein volles Viertel des Jahre sehr viel weniger erzielt wurde, erklärt das Blatt damit, daß die Art der Beitreibung und die Fälligkeitsvorschriften für die direkten Steuern derart seien, daß stets im ersten Vierteljahr weniger einkomme. So sind von den 195 Millionen der Ein⸗ kommen⸗ und Vermögenssteuer statt eines Viertels nur 20, von den 86 Millionen Kriegsgewinnsteuer nur 6 eingegangen. Der auf 165,5 Millionen Pfund geschätzte Mehrertrag der Staats⸗ einnahmen für das Rechnungsjahr ist in diesem Vierteljahr nur in Höhe von 21,5 Millionen eingegangen, woran haupt⸗ sächlich die Kriegsgewinnsteuer, die Erhöhung der Einkommen⸗ und Vermögenssteuer und die Erhöhung der Postgebühren be⸗ teiligt sind. Schatzwechsel für Kriegs⸗ und laufende Ausgaben wurden in Höhe von 632,9 Millionen Pfund in diesem Viertel⸗ jahr (bei Einlösung von 437,663 Millionen) begeben, während es in dem entsprechenden Vierteljahr des Jahres 1915 nur 220,65 Millionen waren. Dies geschah, wie das Blatt be⸗ merkt, mangels einer Anleihe. Hinzurechnen muß man noch 112,9306 Millionen für Schatzscheine und 10,1326 Millionen für War Expenditure Certificates.
— Im Unterhause erklärte der Premierminister Asquith, dem „Reuterschen Bureau“ zufolge, daß die Regierung auf den Rat der militärischen und diplomatischen Stellen beschlossen hat, die Dokumente über die Operationen an den Dardanellen und in Mesopotamien nicht zu ver⸗ öffentlichen, da die vollständige Veröffentlichung der Doku⸗ mente dem Feinde wertvolle Aufschlüsse geben könnte. Er forderte aber zu einer allgemeinen Besprechung beider Fragen am 20. d. M. auf, an dem er alle kritischen Einwände be⸗ antworten werde.
— Die Nationalkonferenz der Gewerkschaften in London hat beschlossen, alle Feiertage bis zum Ende des Krieges aufzuheben. Der Kongreß, der von dem Nationalen Ausschuß für die Munitionsherstellung veranstaltet war, war von 300 Abgeordneten besucht, die mehr als zwei Millionen Arbeiter vertraten. Den Vorsitz führte Arthur Henderson. Unter den Teilnehmern befanden sich der neue Munitionsminister Montagu und der Finanzsekretär für die Admiralität Macnamara mit ihren Abteilungsvorständen. Die Verhandlungen waren vertraulich, bekanntgegeben wurde aber, wie „W. T. B.“ meldet, daß Henderson eine Ansprache hielt, in der er die Tatsache hervorhob, daß die jetzt an der Westfront von den Engländern erreichten Erfolge in großem Umfange der englischen Ueberlegenheit in bezug auf große Geschosse zu verdanken seien. Die Ueberlegenheit an Leuten und Ausrüstung, so führte er aus, sei, obwohl an und für sich nicht zu entbehren, nutzlos, wofern man nicht in bezug auf hohe Explosivmittel den Vorrang hätte. Ein Mangel in der Munitionsherstellung könne den Angriff in irgend einer Gegend verzögern oder schwächen. Montagu versicherte der Versammlung, wenn die Arbeiter die Vorschläge der Re⸗ gierong annähmen, würde die Regierung dafür sorgen, daß die Arbeiter keinen Schaden von dem ihnen zugemuteten Opfer hätten. Bevor es zu einer Entscheidung kam, wurde ein Brief des Generals Haig, der die allgemeine Kriegslage in großen Zügen darstellte, unter allgemeinem Beifall verlesen. In dem Briefe heißt es:
Der Druck, den wir jetzt auf den Feind aus üben, darf keinen Augenblick nachlassen. Die Truppen sind dazu gerüstet und brennen darauf, ihn aufrecht zu erhalten, aber die ununterbrochene Ergänzung der Munition ist dazu unentbehrlich. Die Armee in Frankreich er⸗ wartet von den Munttionsarbeitern, daß sie sie in den Stand setzen, ihre Aufgabe zu erfüllen. Ich bin gewiß, daß dieser Appell nicht vergebens sein wird. Die ganze britische Nation sollte auf den Ge⸗ danken eines allgemeinen Fetertages verzichten, bis unser Ziel eines schnellen und entscheidenden Sieges erreicht ist.
Den Abgeordneten wurde auch die Abschrift des Aufrufs eines verwundeten Soldaten überrreicht. Beigefügt war ein Aufruf des Munitionsministers, in dem gesagt war:
Die knappen Worte auf diesem Zettel, der von einem von dem Schauplatze des großen Kampfes, der jetzt in Frankreich vor sich seht, in England eingetroffenen verwundeten Soldaten stammt, zeigt larer als ein umfassender Bericht die große Notwendigkeit der Stunde und die ungeheure Pflicht, die auf denen raht, die ihr in voller Sicherheit in der Hetmat nachzukommen haben. Die englischen Munitjonsarbeiter nehmen ebensoaut jetzt im weiteren Verlaufe an den Schlachten teil, als wenn ihre Werkstätten sich unmittelbar hinter der Feuerlinie befänden und sie persönlich damit befaßt wären, die Geschosse den Leuten zu reichen, die sie verfeuern. Wenn dies einmal begriffen wird, scheint ein jedes Nachlassen ihrer Anstrengungen in dieser kritischen Stunde unmöplich zu sein. Es gibt keinen Feiertag für die Soldaten an der Front. Kann es da Feiertage für uns geben, deren Pflicht es ist, sie mit Waffen in der kritischen Stunde des großen Kampfes zu versorgen? Feiertage, die in England gemacht werden, müssen mit Menschenleben bezahlt werden, die in Frankreich verloren gehen. Hierauf gründet sich die Rechtfertigung für den Aufruf, den der Munitionsminister an die Munitionsarbeiter richtet, um sie zur zeitwetligen Verzichtleistung auf die Ruhezeit zu veranlassen, auf die ihre schwere Arbeit unter anderen Umständen ihnen Anspruch gäbe.
Bei der Annahme der Resolution, in der die Zustimmung zu der Abschaffung Ser Feiertage gegeben wird, beschloß die Versammlung, den Wortlaut der Resolution an den General Haig unter Zufügung der Versicherung zu telegraphieren, daß die Versorgung mit Munition nicht nur aufrechterhalten, sondern auch noch vermehrt werden soll. Die Bergleute waren auf dem Kongreß nicht vertreten. Sie hielten aber in den ver⸗ schiedenen Kohlendistrikten Versammlungen ab und beschlossen in gleicher Weise, die Arbeit an den Feiertagen fortzusetzen.
— Nach einer Reutermeldung ist Casements Be⸗ rufung gegen das Todesurteil keine Folge gegeben worden.
— Hunderttausend Postbeamte haben, wie die „Neue Zürcher Zeitung“ meldet, um eine sofortige erhebliche Gehalts⸗ erhöhung nachgesucht, da sie von dem gegenwärtigen Gehalt nicht leben könnten. Das Gesuch stellt fest, daß der notdürftigste Lebensunterhalt in England seit Kriegsbeginn um 62 Prozent gestiegen ist.
Frankreich.
Die Deputiertenkammer begann gestern die Be⸗ sprechung verschiedener Beschlußanträge über die Schaffung einer Kontrolle bei den Armeen, wie sie im Prinzip durch die nach der Geheimsitzung angenommene Tagesordnung festgelegt war. Der Ministerpräsident Briand stellte, der „Agence Havas“ zufolge, fest, daß die parlamentarischen Kom⸗ missionen eine wirksame Kontrolle ausüben könnten, daß aber die Rolle des Parlaments in der Kriegszeit nicht vorgesehen gewesen sei, was beweise, daß Frankreich den Krieg nicht gewollt habe. Briand fügte hinzu, die Regierung überlasse der Kammer
esvoranschlags, sondern
die Freiheit, ein neues Verfahren einzurichten, um ihre Kontrolle sicherzustellen. Nach einer Besprechung vertagte sich die Kammer auf den 25. Juli. 11“ Rußland. 8 Das Finanzministerium hat der „St. Petersburger Tele⸗ graphenagentur“ zufolge Mitteilung über den günstigen Fort⸗ gang der Unterhandlungen des russischen Finanzministers Bark mit den Leitern des französischen Finanzministeriums und des englischen Schatzamts erhalten. Bark sei es gelungen, etwa sechs Milliarden Rubel zu erhalten zur Bezahlung auswärtiger Lieferungen und zur Deckung anderer Ausgaben.
Italien.
Dem Amtsblatt zufolge müssen sich alle von den Marinebehörden Zurückgestellten der Jahrgänge 1882/88 neuerdings stellen.
Niederlande.
Alle niederländischen Fischerfahrzeuge, die von den Engländern aufgebracht wurden, sind nach einem Bericht des niederländischen Konsuls in Kirkwall mit den Ladungen als Prisen erklärt worden.
Schweden.
Aus Anlaß der Versenkung des deutschen Dampfers „Cyria“ am 16. Juli innerhalb der schwedischen Dreimeilen⸗ grenze südlich Bjuröklubb im Bottnischen Meerbusen beauftragte die schwedische Regierung, wie „W. T. B.“ meldet, ihren Gesandten in St. Petersburg, bei der russischen Regierung Einspruch zu erheben.
Schweiz.
Die italienische Presse berichtet auf Grund einer Meldung der „Agenzia Stefani“, das deutsche Auswärtige Amt habe die italienische Regierung amtlich durch Vermittlung des schweizerischen Bundesrats benachrichtigt, daß die Auszahlung der Renten, die an italienische Bürger geschuldet werden, eingestellt sei. Wie der Berner „Bund“ mitteilt, ist diese Meldung durchaus unzutreffend. Der schweizerische Bundesrat hat vom deutschen Auswärtigen Amt keinerlei Mitteilungen in dieser Sache erhalten und konnte daher auch keine weitergeben. Wohl aber hatte der Bundesrat erfahren, daß die Deutsche Bank Renten nicht mehr ausbezahle, und hat davon Italien Mitteilung gemacht, da er mit der Wahrung der italienischen Interessen in Deutschland, wie der deutschen Interessen in Italien betraut ist.
Kriegsnachrichten.
Wien, 18. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Russischer Kriegsschauplatz.
In der Bukowina und im Raume nördlich des Prislop⸗ Sattels verlief der gestrige Tag ohne nennenswerte Be⸗ gebenheit.
Bei Zabje und Tatarow drückten die Russen unsere vorgeschobenen Posten zurück. Angriffe auf unsere Haupt⸗ stellung scheiterten unter großen Verlusten des Feindes.
Auch nördlich von Radziwillow und südwestlich von Luck wurden feindliche Vorstöße abgeschlagen.
Italienischer Kriegsschauplat.
Im Ortlergebiet wurde ein feindlicher Angriff auf das Thurwieser⸗Joch abgewiesen. Die Stadt Riva, unsere Front zwischen dem Borcola⸗Paß und dem Astach⸗Tal sowie einzelne Abschnitte in den Dolomiten standen unter lebhafterem Artilleriefeuer.
An der Kärntner Front dauern die Geschützkämpfe im Fella⸗ und Raibler⸗Abschnitt fort. Auch Malborgeht wurde nachts von der inalienischen Artillerie beschossen. Im Fratten⸗Graben (nordwestlich von Pontebba) war abends starker Gefechtslärm hörbar. Von unserer Seite befanden sich dort keine Truppen im Kampf.
An der Isonzofront entwickelte die feindliche Artillerie namentlich gegen den Görzer Bruüͤckenkopf eine regere
Tätigkeit. Südöstlicher Kriegsschauplatz. 8 Nichts Neues.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalsta es. on Hoefer, Feldmarschalleutnant
11“
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 19. Juli. (W. T. B.) Das Haupt⸗ quartier meldet:
Aus den neuen Nachrichten über die mit Erfolg aus⸗ geführten militärischen Operationen gegen die Italiener in Tripolis und gegen die Eng⸗ länder im Westen von Aegypten geht hervor, daß Nury Bei, der als Pascha die Operationen der ottomanischen Freiwilligen in diesen Gegenden leitet, sich entgegen dem englischen Bericht, der seinen Tod in einer der letzten Schlachten meldet, am Leben hefindet und glänzend seine Aufgabe erfüllt. In dem letzten Gefecht, das er den Italienern in der Umgegend von Mißrata lieferte und das mit deren Niederlage endete, nahm er den Italienern 200 Offiziere, 6000 Soldaten und 24 Ge⸗ schütze ab. Die Ortschaften Mißrata und Djedahie befinden sich im deh der Freiwilligen. Zwischen den beiden Ortschaften und der Küste steht kein Italiener mehr. Unsere Freiwilligen befinden sich im Westen von Aegypten in für sie siegreichen Kämpfen, über die wir noch keine Einzelheiten erhalten haben.
An der ö1— hat sich im Abschnitt von Felahie nichts geändert. Am 15. Juli griff eins unserer Kampf⸗ flugzeuge ein englisches Flugzeug an und beschoß es. Dieses wurde beschädigt und stürzte hinter den feindlichen Linien ab. Im Euphratabschnitt machten unsere Freiwilligen und fliegenden Abteilungen gelungene Ueberfälle auf feindliche Lager und Etappenlinien. Sieben vollkommen mit Lebens⸗ mitteln beladene Schiffe wurden von uns auf den Etappen⸗ straßen erbeutet. Nach den letzten von Ibn Sud Reschid Pascha erhaltenen Nachrichten, der als Oberbefehlshaber unsere Hauptstreitkräfte und Freiwilligen befehligt, die in den
Gegenden von Nedid und Zubair operieren, sind die in der Umgebung von Bassorah angetroffenen englischen Ab⸗ teilungen besiegt worden. Außerdem wurde ein englisches Flugzeug abgeschossen und erbeutet. Von der persischen Front keine Nachricht.
An der⸗Kaukasusfront fanden auf dem rechten Flügel Scharmützel unserer vorgeschobenen Abteilungen und Angriffe der beiderseitigen Erkundungsabteilungen statt. Auf dem linken Flügel keine Veränderung.
Ein feindliches Flugzeug warf wirkungslos drei Bomben auf die Umgebung des Bahnhofs von Bulair ab. Es wurde durch das Feuer unserer Artillerie in die Flucht gejagt.
Unsere an der persischen Front gegen die Russen fortschreitenden Bewegungen entwickeln sich zu unseren Gunsten unter der Beihilfe der persischen Mudjahids. Diese sind dank den Bemühungen Niza Mel Saltanes, der sie unter seinem Oberbefehl vereinigt hat und einen ausge⸗ zeichneten Generalstab besitzt, vortrefflich organisiert worden und operieren erfolgreich gegen den gemeinsamen Feind. Sie leisten unseren Truppen durch ihre Beihilfe sehr wertwolle Dienste. Wenn dank der Gnade des Allmächtigen dieser allgemeine Krieg durch unseren vollständigen Sieg gekrönt sein wird, werden diese wertvollen Anstrengungen der Mudjahids zur Befreiung Persiens von der russischen und englischen Gewaltherrschaft in goldenen Lettern auf den Seiten der ottomanischen und persischen Geschichte verzeichnet werden. Was unsere bei dieser Gelegenheit gemachten Anstrengungen betrifft, so haben sie nur den Wunsch zum Ziel, unseren mohammedanischen Nachbar Persien für immer im Genusse voller und unbeschränkter Freiheit zu sehen. Sie sind begründet durch die aufrichtige Ueberzeugung, die wi in betreff seines glücklichen künftigen Schicksals hegen.
Der Krieg zur See.
Kopenhagen, 18. Juli. (W. T. B.) Nach einer Meldung von „Ritzaus Bureau“ sind zwei dänische Dampfer, mit Papiermasse von Schweden nach Frankreich unterwegs, heute von deutschen Wachtschiffen südlich Drögden aufgebracht und nach Swinemünde gebracht worden.
Nyborg (Fünen), 18. Juli. (W. T. B.) „Ritzaus Bureau“ meldet, daß der schwedische Dampfer „Onsala“ heute die Besatzung des schwedischen Schoners „Bertha“ und des niederländischen Eisenschiffes „Benula“, die von einem deutschen U⸗Boot versenkt worden sind, landete.
London, 18. Juli. (W. T. B.) „Lloyds“ meldet aus Malta, daß der britische Dampfer „Virginia“ (4279 t) von einem Unterseeboot versenkt worden ist. 47 Mann der Besatzung sind in Malta angekommen, 6 davon sind verwundet und nach einem Spital gebracht worden. Der erste Offizier wird vermißt. — Aus Lovestoft meldet „Lloyds“, daß drei Fischerfahrzeuge versenkt und die Besatzungen gelandet
worden sind.
Almsterdam, 19. Juli. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ ist der englische Dampfer „Wiltonhall“ (3387 t) versenkt worden. “
Wohlfahrtspflege. Die Pflege der weiblichen Jugend, der sich jetzt die all⸗
gemeine Aufmerksamkeit erneut zuwendet, ist in umfassender Weise von
dem Evang lischen Verband zur Pflege der weiblichen Jugend Deutsch⸗ lands schon in der Mitte des vorigen Jahrhunderts angebahnt worden. Seither ist die Zahl der in Deutschland bestehenden evan⸗ gelischen Jungmädchenvereiniaungen, Jungfrauenvereine, Klubs, Studienkreise usw. auf eiwa 5000 gewachsen, sodaß das anfangs weit⸗ lärfise Netz immer engmaschiger geworden ist. Seit nunmehr fast 25 Jahren ist diese Bewegung in der Jungmädchenwelt plan⸗ mäaßig organisiert und in den Evangelischen Verband zur Pflege der weiblichen Jugend Deutschlands zusammengefaßt worden. Durch ihn werden die Vereinigungen durch schriftliche Beratung wie durch persönlichen Reisedtenst gefördert. In allen preußischen Provinzen und fast allen Bundesstaaten bestehen Zweigverbände des Verbandes, zum großen Teil mit eigenen, bauptamtlich angestellten Reisesekretärinnen und Vereinspflegerinnen, sodaß die deutsche Zentrale jetzt 27 Landes⸗ und Provinzialverbände und 108 Kreisverbände um⸗ faßt, die ihrerseits die Vereinigungen des betreffenden Landesteils um⸗ schließen. Neben 2 hauptamtlich angestellten Geistlichen stehen 20 Resesekretärinnen, 11 weitere Sekretärinnen und 10 Bureaukräfte in der organlsierten Jugendpflegearbeit. — Der Deutsche Verband gibt eine Fachschrift für die Leitungen der Jungmädchenvereine heraus, ferner 5 Zeitschriften für die Mitglieder, davon eine besonders für die gebildete Jungmädchenwelt, die er in besonderen Vereinigungen sammelt. Eine eigene Reisesekretärin ist für die Werbearbeit unter der gebildeten Jugend seit einigen Jahren tätig. — Zusammen mit dem ihm eng verbundenen Verein „Wohlfahrt der weiblichen Jugend, Berlin“, hat der Verband 11 Erholungsheime für die unbemittelte weibliche Jugend eingerichtet — Im Laufe der Kriegszeit konnten vom deutschen Verband aus für die geflüchteten ostpreußischen und auslandsdeutschen Mädchen 17 Flüchtlingshaus⸗ haltungsschulen eingerichtet werden, die so lange aufrecht erhalten wurden, bis die Mädchen in die Hetmat zurückkehren oder einer festen Berufearbeit zugeführt werden konnten. Der Evangelische Verband zur Pflege der weiblichen Jugend Deutschlands hat seinen Sitz in Berlin⸗Dahlem, Friedbergstr. 25/27.
Alkoholfreie Wirtschaften durch Umwandlung von be⸗ stebenden Gastwirtschaften zu errichten, ist eine Aufgabe, die in Deutschland seit Jahren durch den „Verein für Gasthausreform“ (Sitz Bremen) mit Erfolg betrieben worden ist. Am größten ist bisher dieser Erfolg in den preußischen Ostprovinzen gewesen. In der Schweiz ist man gleichfalls an diese Aufgabe herangetreten. Ueber den neuesten Vorgang dieser Art berichtet das „Schweizerische Handelsamtsblatt“, woselbst es heißt: In Adelboden (Kanton Bern) gründete man eine Genossenschaft zur Errichtung und zum Betrieb alkoholfreier Wirtschaften, die den Zweck verfolgt, durch Ankauf von Wirtschaften und Gasthöfen, die Alkohol ausschenken, und durch deren Um⸗ wandlung in alkoholfreie Restaurants oder Wohnhäuser die Er⸗ richtung neuer Alkoholwirtschaften zu verhindern, die Trunksucht zu bekämpfen und die Enthaltsamkeitsbestrebungen zu unterstützen. Das zur Erreichung des Genossenschaftszwecks erforderliche Kapital wird durch Anteilscheine zu je 20 Fr. aufgebracht, deren jeder Genossen⸗ schafter mindestens einen übernehmen muß. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet lediglich das Genossenschaftsvermögen. Die Genossenschaft bezweckt keinen Gewinn. Präsident ist gegenwärtig der Ortspfarrer, Vizepräsident ein Arzt, Sekretär und Kassterer ein Lehrer.
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