13610
99 Wür Inhalt.
ufanterie: Grenadier⸗Regiment Nr. 119. — Landwehr⸗Infanterie⸗ Regiment Nr. 119. — Husitier⸗Rrgiment Nr. 122. — Landwehr⸗ Infanterie⸗Regiment Nr. 122. — Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. — Infanterie⸗Regiment Nr. 125. — Resewe⸗In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 246.
beae e ehrnesräer⸗ Reserve⸗Feldlazarett Nr. 1. — Feldlazarett
2092.
Berichtigungen früherer Verlustlisten.
Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart.
8 5. Kompagnie. Gefr. Wilhelm Becker — Wünnenberg, Büren — verwundet. Schröder, Hermann — Erfurt — verwundet. 7. Kompagnie. Christian — Benningen, Ludwigsburg — verwundet. 8 Robert — Ostelsheim, Calw — leicht verwundet. Johannes — Hirrlingen, Rottenburg — schwer verw. 8 8. Kompagnie. thmüller, Gottlieb — Stammheim, Calw — vermißt. „Karl — Badenweiler, Müllheim — schwer verwundet. hel, Ludwig — Karlsrule — infolge Verwundung gestorben. 2. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Raible — Nordstetten, Horb — gefallen. ix — Durchhausen, Tuttlingen — gefallen. arl — Beilstein, Marbach — gefallen.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 1. Kompagnie. Schmid — Weissach, Unglücksfalls verletzt. 8 .9. Kompagnie. Vzfeldw. Richard Röhr — Glauchau, Sachsen — leicht verwundet. Förstner, Josef — Leinzell, Gmünd — leicht verwundet. Buchstab, Alois — Hohenberg, Aalen — leicht verwundet. Blank, Otto — Stuttgart — leicht verwundet.
Lin. d. L. Heinrich Vaihingen — infolge
4. Kompagnie. Wehle, Jakob — Grünmettstetten, Horb — gefallen. Wörner, Georg — Donnstetten, Urach — leicht verwundet. Haug, Richard — Bühl, Baden — leicht verwundet. Kurz, Clemens — Neuhausen, Eßlingen — verletzt. Bauerle, Eugen — Fellbach, Cannstatt — schwer verwundet. Jäger, Georg — Wurmlingen, Tuttlingen — verl., b. d. Truppe. 1 2. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Gefr. Karl Steinbach — Möckmühl,. Neckarsulm — schwer verw. 5. Kompagnie. Dangel, Karl — Unterlenningen, Kirchheim — schwer verw. . 6. Kompagnie. Schwaigerer, Karl — Dettingen, Urach — leicht verwundet. Liedle, Wilhelm — Birkenmweißbuch, Schorndorf — leicht verw. 7. Kompagnie. Scheu, Albert — Grabenstetten, Urach — leicht verwundet. Sayer, Christian — Oberjettingen, Herrenberg — leicht verw. Bruckner, Christian — Unterjettingen, Herrenberg — verletzt. 8. Kompagnie. Reber, Albert — Ittenberg, Backnang — leicht verwundet. Stopper, Paulus — Kiebingen, Rottenburg — schwer verw. 10. Kompagnie. Stoll, Ernst — Ehningen, Böblingen — schwer verwundet. Häfner, Gottlob — Hochdorf, Kirchheim — leicht verwundet. 11. Kompagnie. Brändle, Christian — Ohnastetten, Urach — leicht verwundet. Pfau, Christian — Fürnsal, Sulz — leicht verwundet. 12. Kompagnie. Vzfeldw. Julius Gall — Oberndorf — schwer verwundet. Utffz. Theodor Sugg — Winnenden, Waiblingen — schwer verw. Schuck, Jakob — Leutkirch leicht verwundet. Sohleder, Friedrich — Pfedelbach, Oehringen — leicht verw. König, Christian — Ehningen, Böblingen — leicht verwundet. Rathgeb, Gustav — Riederich, Urach — gefallen. Ostertag, Christian — Gächingen, Urach — Hian verwundet. Gienger, Wilhelm — Neckartenzlingen, Nürtingen leicht v. Hofer, Johann — Lombach, Freudenstadt — leicht verwundet. Schmauder, Wilhelm — Glems, Urach — schwer verwundet. Schumacher, Christian — Oberensingen, Nürtingen — leicht v.
Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 3 2. Kompagnie. Krauß, Georg — Ebhausen, Nagold — leicht H . .10. Kompagnie. b Sommer, Heinrich — Böckingen, Heilbronn — schwer verwundet. (Nachträglich gemeldet.) 11. Kompagnie. (Nachträglich gemeldet.) Ltn. d. R. Hermann Sihler — Heibaonn a. N. — durch Un⸗ 8 glücksfall verletzt. Denz, Alfons — Oedheim, Neckarsulm — leicht verwundet. 12. Kompagnie. (Nachträglich gemeldet.) Baumann, Eugen — Heilbronn a. N. — leicht verwundet. Schaaf, Hugo — Hessigheim, Besigheim — leicht verwundet.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122.
3 2. Kompagnie. Utffzs Gustav Kohler — Rottweil — durch Unglücksfall verletzt. Locher, Franz — Griesingen, Ehingen — gefallen. Maier, Gebhard — Kau, Tettnang — leicht verwundet. Massa, Johann — Bühl, Oehringen — leicht verwundet. Pröhl, Richard — Altenburg, Sachsen — leicht verwundet.
“ 4. Kompagnie. Josef Werzenegger — Waldsee — gefallen. Wilhelm QOhr — Großaltdorf, Gaildor⸗ — verwundet. Davyid Boyher — Neu Ulm — verwundet. Georg Gprag? — Grötzingen, Ehingen — gefallen. Bmer, Jakob — Owen, Kirchheim — gefallen. Istler, Albert — Donzdorf, Geislingen — gefallen. Deibler, Ludwig — Obersulmetingen, Biberach — gefallen. v. Blank, Engelbert — Biberach a. R. — gefallen. Knoll, Eduard — Bußmannshausen, Laupheim — gefallen. Butzer, David — Gemaringen, Reutlingen — gefallen. Bauer, Ernst — Frankenbach, Heilbronn — gefallen. Kegel, Karl — Bernloch, Münsingen — verwundet. Fauth, Christian — Besigheim — verwundet.
Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 123. 8 9. Kompagnie. Mayer, Wilhelm — Sickenhausen, Tübingen — I. v., b. d. 1 „11. Kompagnie. Baur, Xavber — Hüttmansberg, Tettnang — schwer verwundet. Münch, Josef — Munderkingen, Ehingen — I. He b. d. Fr.
7* 1
3 Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 8 1. Kompagnie. Schittenhelm, Ernst — Aistaig, Sulz — gefallen. Kaufmann, Karl — Stuttgart — Schuler, Franz — Niedereschach, Villingen — leicht verwundet. Schweizer, Gottlieb — Obersielmingen, Stuttgart — l. verw. Hablitzel, Karl — Schönaich, Böblingen — leicht verwundet. King, Gerhard — Schramberg, Oberndorf — leicht verwundet. Spannring, Reinhold — Stuttgart — leicht verwundet. Winter, Johannes — Neuhausen, Urach — leicht verwundet. Gall, Ernst — Erdmannhausen, Marbach — leicht verwundet. 2. Kompagnie. n. d. R. Friedrich Faber — Stuttgart — gefallen. zfeldw. Theodor Trautwein — Stuttgart — gefallen. zfeldw. Wilhelm Pfersich — Balingen — infolge Verw. gest. Pzfeldw. Erich Din kelacker — Mannheim — leicht verw. Gefr. Robert Leimstoll — Gundelfingen, Freiburg — verwundet. Tleischer, Hermann — Wilbelmshof, Angerburg — gefallen. Schlumberger, Georg — Baͤllendorf, Ulm — schwer verw. Aldinger, Hermann — Fellbach, Cannstatt — verwundet. Keller, Johannes — Nehren, Tübingen — leicht verwundet. Pfanner, Gottlob — Degerschlacht, Tübingen — leicht verw. 3. Kompagnie. Lin. Egon Schweizer — Stuttgart — gefallen. Gefr. August Sfra — Meldorf, Holstein — leicht verwundet. Gefr. Karl Busch — Feuerbach, Stuttgart — leicht verwundet. Boecker, Friedrich — Hohenlimburg, Westfalen — infolge Ver⸗ wundung gestorben. Sinn, Albert — Prevorst, Marbach — schwer verwundet. 4. Kompagnie. Seckler, Karl — Jettingen, Günzburg — leicht verwundet. Locher, Wilhelm — Stuttgart — in Gefangenschaft.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 246. 1. Kompagnie. Gefn Johannes Schwenk — Busenweiler, Sulz — leicht verw. Huber, Christian — Dettingen, Kirchheim — leicht verwundet. 2. Kompagnie. Böhmerle; Otto — Serach, Feltpoen — gefallen. Lauer, Wilhelm — Kirchberg, Marbach — schwer verwundet.
T tenh 3. Kompagnie. zseldm
Reserve⸗Feldlazarett Nr. 1.
ayler, Robert, Mil. Krankw. — Weilheim, Kirchheim — schw. v. Schmitt, Wilhelm, Mil. Krankw. — Bruchsal — schwer verw.
Feldlazarett Nr. 202. Sanit. Utffz. Karl Mogler — Heilbronn — leicht verwundet.
Berichtigungen früherer Verlustlisten. Zu Verlustliste Nr. 15. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 8 5. Kompagnie. Ltn. d. RN. Rudolf Rüder, Ehrenfriedersdorf (nicht Roßwein), v. Ltn. d. R. Walter Haug — Güglingen (nicht Stuttgart) — verw. Vzfeldw. Wilhelm Heinzelmann, Rottweil (nicht Tübingen), v. Utffz. Otto Raible — Wangen i. A. (nicht Stuttgart) — verw. Gefr. Christian Honecker — Lustnau (nicht Neckarsulm) — verw. Gefr. Gustav Jung — Neckargartach (nicht Neckarsulm) — verw. Gefr. Eugen Römpp — Oberndorf a. N. (nicht Heilbronn) — verw. Baach, Friedrich (nicht Ludwig) — Neuenstadt — verwundet. fau, Karl — Kirchhausen (nicht Sontheim) — verwundet. enth, August — Buchhorn (nicht Böckingen) — verwundet. priegel, Johann — Obergruppenbach (nicht Untergruppenbach) — verwundet, später gestorben. (V. L. 247.) Knödler, Anton — Sontheim (nicht Binswangen) — verwundet. Schäuble, Peter — Indlekofen (nicht Kocherthürn) — verwundet. Zimmermann, August — Iggelbach (nicht Lauffen) — verw. Spieß, August, Res. (nicht Gefr.) — Immendingen (nicht HKeil⸗ bronn) — verwundet. Schuh, Heinrich — Michelbach (nicht Lauffen) — verwundet. Rudolph (nicht Rudolf), Friedrich — Sindringen (nicht Heil⸗ bronn — verw., später gestorben. (V. L. 251.) Krepp, Ludwig — Fürfeld (nicht Kochendorf) — verwundet. Es sind zu ergänzen: Hptm. Erwin Lägeler — Leonberg — verwundet. Götzenberger, Robert — Duttenberg, Neckarsulm — verwundet.
6. Kompagnie. Lin. d. R. Hermann Mayer — Stuttgart (nicht Dessau) — verw. Vzfeldw. Friedrich Erbe — Göppingen (nicht Stuttgart) — verw. Sergt. Paul Knödel — Roda (nicht Heilbronn) — verwundet. Utffz. Johann Kienhöfer — Ellgau (nicht Oedheim) — verw. Gefr. Karl Römmele (nicht Remmele) — Neckarsulm — verw. Gefr. Karl Mollenkopf — Pfullingen (nicht Kochendorf) — verw. Gefr. Herm. Fischer — Unterensingen (nicht Kochendorf) — verw. Mulfinger, Ernst — Weiler (nicht Neckargartach) — verwundet. Setzer, Hans — Ebingen (nicht Nordheim) — verwundet. Seebach (nicht Seehbach), Friedrich — Kochendorf — verw. Kübler, Friedrich — Neckargartach (nicht Heilbronn) — verwundet. Braun, Karl — Bonfeld (nicht Jagsthausen) — verwundet. Hampp, Friedrich — Bönnigheim (nicht Bietigheim) — verw. Es sind zu ergänzen: Ltn. d. R. Rudolf von Kirch — Urach — verwundet. Bechtel, Christian — Bönnigheim — verwundet. Es sind zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Rosa, Johann —. Heilbronn a. N. — verwundet. Grieser, Johann — Heilbronn a. N. — verwundet.
7. Kompagnie. Hübner, Richard (nicht Rich. Wilh.) — Heilbronn — gefallen. Walter, Friedrich — Hohenhaslach (nicht Bietigheim) — verw. Fritschle, Karl — Heilbronn (nicht Böckingen) — verwundet. Keller, Gustav — Stuttgart⸗Cannstatt (nicht Heilbronn) — verw.
8. Kompagnie. Vzfeldw. Karl Kraus (nicht Krauß) — Gmünd (nicht Heilbronn) — verwundet. Utffz. Benno Wurster — Ulm (nicht Heilbronn) — verwundet. Rauleder, Gustav — Wüstenhausen (nicht Böckingen) — verw. Eberbach (nicht Cberbach), Friedrich — Lauffen — verwundet. Borkhardt, Johannes — Gültlingen (nicht Heilbronn) — ver⸗ wundet, später in Gefgsch. (V. L. 305.) Nostadt, Michael (nicht Wilhelm) — Oberramstadt (nicht Heil⸗ bronn) — verwundet.
Tauberschmidt, Ludwig — Kirchberg (nicht Heilbronn) — verw. Würz, Friedrich — Wimpfen (nicht Frankenbach) — verwundet. Büchele, Gottlob (nicht Gottl.) — Lauffen — verwundet. Bopp, Jakob — Kochendorf (nicht Heilbronn) — verwundet. Tink, Josef — Gaishardt (nicht Neckarsulm) — verwundet. Schmieg, Karl. — Möhringen (nicht Heilbronn) — verwundet. Brehm, Rudolf — Frankenbach (nicht Heilbronn) — verwundet. Weidner, Gottlob — Oberfischbach (nicht Heilbronn) — verw.
Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Emil Nonnenmacher — Reutlingen — verwundet.
Zu Verlustliste Nr. „Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Otto Kirchberger —
11“
22
*Se.
Friedrich Dörr — Ingelfingen, Künzelsau — schw. v. Gefr. Kar. Lämmle — Ulm a. D. — infolge Verw. gestorben.
Bissingen, Ulm — verwundet.
8 2. Kompagnie. 8 Es sind zu ergänzen: Hptm. Guido Nagel — Ludwigsburg — verwundet, später, .fallen. (V. L. 226. Ltn. d. R. Friedrich Offner — Gerabronn — verwundet. Wermuth, Andreas — Neustadt a. D., Bapern — verwundet 8 b 3. Kompagnie. . Es ist zu ergänzen: Ltn. d. R. Emil Wanner — Gmünd 9 verwundet. b 4. Kompagnie. Ltn. d. R. Rudolf Villinger — Besigheim (nicht Ludwigs 8 — verwundet. 8 Es ist zu ergänzen: Oblt. d. R. Eduard wangen — verwundet. 9. Kompagnie. Schlitter (nicht Schlütter), Gotthilf — Allmersbach — 8 Es sind zu ergänzen: 8 Utffs. Gustav Sanwald — Sulzbach — verletzt. Utffz. Ludwig Klenk — Mittelschöntal — leicht verwundet. Stiefel, Friedrich — Möglingen — leicht verwundet. Roth, Friedrich — Untermaßholderbach — schwer verwundet Schwarz, Paul — Wieslensdorf — leicht verwundet. G Schick, Karl — Reisach — schwer verwundet. Lederer, Friedrich — Rinnen — jeicht verwundet. 5 rle, Friedrich — Happenbach — leicht verwundet. ietle, Karl — Orendelsall — schwer verwundet. 82 TWerhpgüniges⸗ nich ildt) — Bröckingen — verwurz⸗ hwartz), Immanuel, Lippoldsweiler, n 8 „Ess sind zu ergänzen: * Utffz. Wilhelm Häußermann — Karnsberg — verwundet. Gefr. Johann Mohr — Dörrenzimmern — verwundet. Gefr. Johann Sieder — Sulzbach — verwundet. Gefr. Georg Windmüller — Rieden — verwundet. Fritz, Friedrich — Schöllhütte — verwundet. Arras, Karl — Hangemühle — verwundet. Keller, Max — Wiedikon — verwundet. Köhler, August — Wittighausen — verwundet. Holzwarth, Albert — Maubach — verwundet. Laicher, Gottlob — Sülzbach — verwundet. Bu llinger, Karl — Michelbach — verwundet. Wehn, Karl, Tamb. — Backnang — verwundet. Deininger, Johann — Sittenhardt — verwundet. Bäuerle, Eugen — Maubach — verwundet. 8 Hofmann, Johann — Neunkirchen — verwundet. Megerle, Christian — Wohlmuthausen — verwundet. Lechler, Georg — Stetten — verwundet. Seitz, Karl — Hausen — verwundet. Mack, Johann — Rieden — verwundet. Brandt, Friedrich — Bühl — verwundet. Kochendörfer, Karl — Weiler — verwundet. Fichtinger, Johann — Falkenberg — verwundet. Höfer, Gotthilf — Bartenbach — verwundet. Gamm, Friedrich — Hohebach — verwundet. Es sind zu streichen, weil irrtümlich gemeldet:
82”
Hudelmaier — d
“
Utffz. Georg Wild Schwarz (nicht S
Deidichsmann — erkrankt. Bay — erkrankt.
82u Verlustliste Nr. 26. 1“ Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.
. 1. Kompagnie. 8 Gefr. (nicht Ldwm.) Gottlieb Eisenhardt — Rutesheim — dem Gefr. (nicht Ldwm.) Heinrich Bühler — Baad — verwundet. Gefr. (nicht Ldwm.) Paul Krehl — Poppenweiler — verwundet Gefr. (nicht Ldwm.) Johann Windmüller — Hausen — bern. Karle (nicht Carl), Georg — Oberhof —. verwundet, später ine
. folge Krankheit gestorben. (V. L. 184.) Nie bel, Karl — Oehringen — bish. verwundet, war verletzt. Wolf (nicht Wolff), Johann — Wört — verwundet.
Es sind zu ergänzen: Ellwanger, Ernst — Großheppach — verwundet. Hagenlocher, Tobias — Mönsheim — verwundet. Buchenroth, Karl — Unterriexingen — verwundet. Müller, Ludwig — Forchtenberg — verwundet. 5 Nestel e, August — Renningen — verwundet. S cheyhin g, Hermann — Stuttgart⸗Untertürkheim — verwundet Thoni, Wilhelm — Geradstetten — verwundet. 8
8 EC
Es sind zu ergänzen: Gefr. Georg Kolb — Bibersfeld — verwundet. Waldbüßer, Christian — Spatzenhof — verwunde
Zu Verlustliste Nr. 52. Reserve⸗Infauterie⸗Regiment Nr. 121. “ „Stab, I. Bataillon. Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: O. Arzt d. L. D. Geyer — erkrankt. 8
Zu Verlustliste Nr. 63. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg.
3. Kompagnie. — Bickelsberg — bish. schwer v.
Zu Verlustliste Nr. 65. Neserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 9. Kompagnie. “ Lin. d. R. Max Remppis (nicht Rempis) — Nagold (nickt Backnang) — verwundet, später beim R.⸗J.⸗R. Nr. 246 gefallen. (V. L. 283.) Hornberger, Karl — Banzenweiler (nicht Crailsheim) 11. Kompagnie. Ltn. d. R. Karl Hofmeister (nicht Hoffmeiste 1) — Lauo⸗ heim — verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 75. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. 2. Kompagnie. 8
Siegel, Jakob 1w.,
Linsenmaier, Cl Christ. Gottlieb — Heutingsheim) — leicht d. 11 Kompagnie.
Karl (nicht Emih — Stuttgart — leicht verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 98. 8 Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 1 1. Kompagnie. 8 Wolf, Karl (nicht Johann Karl) — Reichenberg — gest.
2. Kompagnie. Witzinger, Kaver (nicht Franz Taver) — Oberwilflingen — Weißhar, Franz (nicht Karl Franz) —
Rothfuß,
1
gestorben. (V. L. 121.) Oberflacht — gefallen.
—
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt.
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
8
zin dem
Christian — Stetten (nicht Linsenmayer
Einzelne ummern kosten 25 ₰.
Ner Brzugspreis beträgt vierteljährlich 6 ℳ 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Nostanstalten und Zeitungsspediteuren für Kelbstabholer auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespultenen Einheitg⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeils 50 2⸗
Anzeigen nimmt an;
die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Atuatzanzeigers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
§ 176.
8
Abends.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über Uebernahmepreise für gebrauchte Säcke.
Ausführungsbestimmungen I und II der Reichs⸗Sackstelle.
Bekanntmachung, betreffend Verbot der Durchfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen.
Bekanntmachung, betreffend Darlehnskassenscheine.
Bekanntmachung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
Königreich Preußen. 8
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und
sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend die russischer Unternehmungen.
Bekanntmachung, betreffend Reichsabgabe für Postsendungen.
Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
88
zwangsweise Verwaltung
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Pfarrer und Dekan a. D. Anthes in Sulzbach, hhst, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, an Bad Salzuflen den ordens von Hohen⸗
8 “ 88
dem städtischen Gasanstaltsbuchhalter Liersch in Cottbus, dem Gräflichen Wildmeister a. D. Böhm in St. Hubertus⸗ grün, Kreis Falkenberg, und dem berittenen Gendarmerie⸗ wachtmeister Jacobs in Groß Tychow, Kreis Belgard, das Verdienstkreuz in Silber, 8
dem Regierungskanzleigehilfen Henkeler in Arnsberg, dem Kassen⸗ und Kontordiener a. D. Schultz in Bromberg und dem Gutshofmeister Hillemann in Wanzleben das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Eisenbahnbureaugehilfen Illian in Bremen und dem landwirtschaftlichen Arbeiter Wille in Klein Ottersleben, Kreis Wanzleben, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
dem Leutnant der Reserve des Grenadierregiments König Fredrich der Große (3. Ostpreußischen) Nr. 4 Michalek, dem Leutnant der Reserve Freiherrn Wambolt von Umstadt, komman diert als Ordonnanzoffizier beim Stabe der 14. Reserve⸗ division, dem Vizefeldwebel Königswarter in einer Artillerie⸗ fliggerabteilung und dem Gefreiten Stanke in der ““ kavallerieabteilung Nr. 48 die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen. 8— 1
Bekanntmachung über Uebernahmepreise für gebrauchte Säcke.
Vom 27. Juli 1916.
Auf Grund des § 11 der Bekanntmachung über Säcke vom 27. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 836) bringe ich folgendes zur öffentlichen Kenntnis:
18 .
Die Uebernahmepreise für gebrauchte Säcke von mindestens guter Beschaffenheit dürfen nicht übersteigen:
ungefähre Größe
oder Aequivalent. J. Sortg.
a. für Jutesäcke: V
“ ““ 4) Raffinadezuckersäcke. ) Sortimentszuckersäcke. 6) Hülsenfruchtsäcke 1 7) Treber⸗ bezw. Schnitzelsaͤcke
1 111166*“ 11] Exportsäcke . . . . . . 12) Kartoffelsäcke zum Binden 13) 38 „ Nähen. 14) Graupensäcke. 15) Kleie⸗Laplatasäcke . .. 16) Saatsäcke.. . Lose Obst⸗ und Zwiebelsäcke. eesstere Obst⸗ und Zwiebelsäcke 1111146“
80)1 130 —140 .8092110— 120
18 89 20 29 18
ungefähre Größe
oder Aequivalent. I. Sortg.
29) Sodasäcke . 24) Santossäcke.. 25) Santos⸗Kartoffelsäcke 26) Bombay⸗ und Köpersäcke. v /Sojabohnen, Reis, Sesam und anderen Saaten 70) 100 — 115 27) Bombay⸗ und Köpersäcke p / Kopra, Palmkernen usw. 70) 110 — 115 29) Katka 759120 29) 8 “ 75)91105 30) Rohzucker⸗Kalkuttasäcke, waschen oder gebürstet. 72) 100 31) Rohzucker⸗Bombaysäcke, waschen oder gebürstet. 32) Salpetersäcke.. 33) Melassesäcke “ 34) Melasse⸗Kalkutta⸗ Bombaysäcke 8 35) Thomasmehlsäcke 9 Zementsäcke.. 38) Häckselsäcke.. 39)
b. für Baumwollsäcke:
ce“*“ 9 L*
44 — 50 % 90
45 % 85
. 50 % 95 8 110 160 1002 210
68115 65 9135 56 % 96 5691115
Die Nebernahmeyrneite umfossent mie Kosten der Beförderung bis zur Verladestelle des Vrts, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Einladens.
Berlin, den 27. Juli 1916.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Dr. Helfferich.
4) Salzsäcke, leiccht..
11“
Ausführungsbestimmung I der Reichs⸗Sackstelle.
Auf Grund der durch § 9, § 23 Abs. 2 und § 24 der Bekanntmachung des Bundesrats über Säcke vom 27 Juli 1916 erteilten Ermächtigung wird folgendes bestimmt:
§ 1 Anmeldung des Bedarfs an Säcken. e monatliche Anmeldung des Bedarfs an Säcken erfolgt seitens der Verbraucher am 20. eines jeden Monats bei der Berufs⸗ organisation, der sie angehören, oder bei der Handelskammer des Bezirks, wenn der Verbraucher keiner Berufsorganisation angehört. Die Berufsorganisationen und Handelskammern haben die An⸗ meldungen 58n Sacksorten und Größen zusammenzustellen und der Reichs⸗Sackstelle bis zum 25. eines jeden Monats einzureichen.
Die Reichs⸗Sackstelle ist ermächtigt, die Anmeldung des Bedarfs an Säcken durch die zuständige Berufsorganisation oder Handelskammer des Bezirks auf ihre Angemessenheit nachprüfen zu lassen.
§ 2 Benutzung der Säcke.
Für Nahrungsmittel verwendbare Säcke dürfen zu keinem Zwecke benutzt werden, der sie für den bisherigen Verwendungszweck unbrauch⸗ bar macht. 8n 8
Veräußerung leerer Säcke.
Der Verkauf leerer Säcke durch Sackhändler und an Sack⸗ händler ist durch besondere Verfügung geregelt. 1
Die Fenegenigun der Reichs⸗Sackstelle zur Veräußerung ist
icht derlich, wenn is. 8 rvher ich, aene von einem Verbraucher an einen anderen Ver⸗ braucher in Mengen bis zu 100 Stück abgesetzt werden, 2. leere Säcke infolge einer beim Verkauf der gefüllten Säcke auferlegten Perhftichtung an den Verkäufer der Ware zu bestimmtem Preise zurückgeliefert werden.
§ 4 Anforderung von Formularen. 6 Die in der Bekanntmachung des Bundesrats vorgeschriebenen Formulare sind von den amtlichen Handelsvertretungen oder bei der Reichs⸗Sackstelle, Berlin W. 35, Steglitzerstr. 77/78, anzufordern.
§ 5 Uebergangsbestimmungen.
““ 1“
8
1u“ ““ Um eine Stockung des Verkehrs mit Säcken in der Uebergangs⸗
zeit bis Ende August zu vermeiden, werden sämtliche Sackhändler ermächtigt, im Monat August 1916 bis zu 20 % ihres Sackbestandes
an die Verbraucher zu veräußern. b Falls der zur Veräußerung freigegebene Bestand zur Befriedigung
des Bedarfs an Säcken im Monat August nicht ausreicht, haben die einzelnen Sackhändler rechtzeitig Anträge auf weitere Freigabe bei der Reichs⸗Sackstelle einzureichen. Berlin, den 27. Juli 1916. Die Reichs⸗Sackstelle 8 Pedell.
Ausführungsbestimmung II der Reichs⸗Sackstelle.
Auf Grund der durch die §§ 9 und 23 der Bekannt⸗ machung des Bundesrats über Säcke vom 27. Juli 1916 er⸗ teilten Ermächtigung wird folgendes bestimmt:
I. Die Sackhändler im Sinne dieser Vorschriften werden in Aufkäufer und Sackhändler eingeteilt:
II. Die Aufkäufer von Säcken dürfen fortan Säcke nur unter nachstehenden Bedingungen erwerben und absetzen:
1. Der Aufkaͤufer hat für die Säcke einen ihrer Beschaffenheit entsprechenden Preis zu zahlen. Bei Bemessung desselben sind einer⸗ seits die im § 11 der Bundesratsverordnung und der Bekanntmachung des Reichskanzlers festgesetzten Uebernahmepreise, andererseits die Auf⸗ wendungen zu berücksichtigen, die der Ankauf, die Sortierung, die Lagerung, die Reinigung und Wiederinstandsetzung einschließlich eines angemessenen Händlergewinnes erfordern. Letztere betragen pro Sack
bei einem Einkaufspreis bis zu 0,60 ℳ = 22 ₰
„ von mehr als “ 8
Preisen und nur an einen Sackhändler absetzen, der von der Reichs⸗ Sackstelle als Vermittler zugelassen ist. Der Vermittler hat seine Zulassung dem Aufkäufer gegenüber nachzuweisen. Der Vermittler ist verpflichtet, die Säcke abzunehmen und den von ihm als angemessen anerkannten Preis einschließlich der dem Aufkäufer zustehenden Gebühr sofort zu 1 8
3. Der Aufkäufer erhält für seine Bemühungen und Unkosten eine Vergütung von 6 ₰ für jeden Sack bei einem Einkaufspreis bis 0,60, von 8 ₰ bei einem Einkausspreis von mehr als ℳ 0,60. “
4. Erachtet der Vermittler den gezahlten Einkaufspreis nicht für angemessen, so hat er dies unter Angabe des Werts der Säcke sofort dem Aufkäufer mitzuteilen. Wenn dieser mit dem gebotenen Preis nicht einverstanden ist, hat er die Entscheidung des von der Handels⸗ kammer des Bezirks zu ernennenden Sachverständigen anzurufen. Dieser setzt den Wert der Säcke endgultig sest. 8
III. Sackhändler können von der Reichs⸗Sackstelle unter Vor⸗ behalt jederzeitigen Widerrufs ermächtigt werden, Säcke unter folgenden Bedingungen zu erwerben und abzusetzen: 1
Die Anträge um Zulassung sind an die Reichs⸗Sackstelle, Berlin W. 35, Steglitzerstr. 77/78, zu richten; in denselben ist anzugeben, seit wann die Firma als Sackhändler im Handelsregister eingetragen ist und ob die Zulassung als Vermittler oder als Abnehmer im Sinne dieser Vorschriften gewünscht ist. 1
1. Die Vermittler haben die von den Aufkäufern, sowie die im freien Verkehr von den Verbrauchern unmittelbar erworbenen Säcke erstmalig zu sortieren, ordnungsmäßig zu lagern, gegen Feuer zu ver⸗ sichern und demnächst in zu vereinbarenden Zwischenräumen einem Abnehmer gegen Erstattung der an den Aufkäufer bezahlten Ver⸗ gütung sowie gegen Zahlung einer Gebühr frei Bahnhof des Ab⸗ sendeortes zu liefern.
Die Gebühr beträgt pro Sack:
5 ₰ bei einem Einkaufspreis bis zu 10 7 „ 8 „ „ „ „ 7 5 E““ 8 5 von mehr als „ 1,—.
2. Wird von dem Vermittler auch die Reparatur der Säcke be⸗ 8 sh erhält derselbe außerdem eine Vergütung von 6 ₰ für den Sack.
3. Zur Deckung eines plötzlich auftretenden Bedarfs sowie zur Befriedigung der regelmäßigen kleineren Kundschaft können die Ver⸗ mittler auf ihren Antrag ermächtigt werden, einen bestimmten Prozentsatz ihres Sackbestandes für Rechnung der Reichs⸗Sackstelle unmittelbar an die Verbraucher zu veräußern.
Die Anträge sind bei der Reichs⸗Sackstelle allmonatlich gleich⸗ zeitig mit der Vorlage der Bestandsnachweisung einzureichen und haben die Mengen und Sorten genau zu bezeichnen, für die die Er⸗ mächtigung beantragt wird. Die Vermittler haben diese Mengen vor dem Verkauf sachgemäß zu sortieren und zu reparieren. Für die sorgfältige Sortierung erhält der Vermittler eine besondere Ver⸗ gütung von 5 ₰ für jeden Sack.
Die 8 sent 8 S. a.ga fest, unter denen die Veräußerung der Säcke zu erfolgen hat. 8
8 die enehmer dürfen Säcke von den Aufkäufern nicht unmittelbar übernehmen. Die Abnehmer haben die von den Ver⸗ mittlern oder im freien Verkehr von den Verbrauchern unmittelbar erworbenen Säcke, soweit dies noch nicht geschehen, zu reparieren, nach ihrer Güte und Verwendbarkeit gewissenhaft zu sortieren, ordnungsmäßig zu lagern, gegen Feuer zu versichern, der Reichs⸗ Sackstelle am Schluß der monatlichen Bestandsaufnahme zu melden und auf Abruf der eege oder dem Schiffsanlegeplatz
uzuführen und sachgemäß zu verladen. azu 1 Die Abnehmer haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben über Art und Beschaffenheit der Säcke.
6. Hunmt die Reichs⸗Sackstelle trotz zweimaliger Anzeige die Säcke nicht innerhalb von 3 Wochen nach der letzten Anzeige für sich in Anspruch, so ist der Abnehmer ermächtigt, die Säcke zu veräußern. 8
1. Nimmt e Fast, eehel⸗ 8* dg e. 1239 für
in Anspruch, so hat sie die im § er Bundesratsverordnung . der Bekanntmachung des Reichstanzlers für Säcke gleicher Art und gleicher Größe festgesetzten oder nach diesen Vorschriften zu ermittelnden Uebernahmepreise dem Abnehmer zu zahlen. Die Zahlung hat binnen 14 Tagen nach Verladung der Säcke zu erfolgen.
8. Streitigkeiten zwischen den Abnehmern und Vermittlern werden durch ein Schiedsgericht entschieden. Dasselbe besteht aus je einem von jeder der beiden Parteien zu ernennenden Schiedsrichter und einem Obmann, der von der Handelskammer des Empfangsortes d Säcke ernannt wird.
Berlin, den 27. Juli 1916. Die Reichs⸗Sackstelle. Pedell.
111“ 11““ . 2. Der Aufkäufer darf die Säcke nur zu den von ihm gezahlten