1916 / 177 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Jul 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Diese Verordnung tritt mit dem 1. August 1916 in Kraft. Rieiicchskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 27. Juli 1916.

über den Absatz von Brennesseln.

Der Bundesrat die Ermächtigung des Bundesrats

nahmen folgende

Alle

chließlich der langstieligen Brennessel (urtica dioica) dürfen nur an die Nesselfaser⸗ Verwertungsgesellschaft m. b. H. in Berlin oder an die von ihr er⸗ mächtigten Stell

stellen ab

Die sie zum

wertungsgesellschaft 58 Verlangen käuflich zu überlassen und auf bruf zu verladen. Si

wertungsgesellschaft von mindestens vier Wochen zur dieser Frist erlischt die

Ist

Eigentümer die Frist zur Abnahme bestimmen.

§ 3 Kommt eine Einigung über den Preis nicht zustande, so wird der Preis von der höheren Verwaltungsbehörde endgültig festgesetzt, die

für den

Dabei darf der Preis von vierzehn Mark für den Doppelzentner oder die gnderweit vom Reichskanzler festgesetzte Höchstpreisgre ze nicht

überschrit Die

führung dieser Verordnung. Sie Verwaltungsbehörde anzusehen ist.

Mit

eintausendfünfhundert Mark wird bestraft:

1) 2)

Diese

Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Berlin, den 27. Juli 1916.

Auskunftserteilung

ordnun

vom 13. Novemher 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. Seite 761).

Gemäß § Schwefelwirtschaft,

Gesetzbl.

rechnung der Umlage lich der in einem Monat säure und Oleum bis zum

erteilen.

Ummläagepflichtigen ha die Auskunftserteilung monatlich rechtzeitig bei waltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, Berlin W. 9, Köthenerstraße unmittelbar zugegangen sind.

Die

Schwefelsäure und Oleum für die in dem betreffenden Rech⸗ schnitt verarbeiteten Mengen von Schwefel und schwefel⸗

nungsab haltigen

Berlin, den 27. Juli 1916.

Dem Kaufmann Carl

namigen

mitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen wegen mit bezug auf diese Waren bewiesener Unzuverlässigkeit auf Grund des Bundesratsbeschlusses

Personen worden.

8 Hamburg, den 27. Juli 1916. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und

Die des Rei

Militärtransportordnung,

Nr.

Bekanntmachung über die Sicherung der 31. März 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 210), vom 27. Juli 1916, unter G Nr. 5353 eine Bekanntmachung über Säcke, vom 27. Juli 1916, und unter

Nr.

Brennesseln, vom 28. Juli 1916.

Berl

8 88 1

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. .

Bekanntmachung

Vom 27. Juli 1916.

hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über zu wirtschaftlichen Maß⸗ usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) Verordnung erlassen: 1

1 Inland b und alle aus dem Ausland ein⸗ besetzten Gebiete eingeführten Stengel der brennenden,

im

en oder an die von Behörden errichteten Sammel⸗ gesetzt werden.

§ 2 Besitzer der Stengel der Brennessel haben die Vorräte, die Zwecke des Absatzes gewonnen haben, der Nesselfaser⸗Ver⸗

e können verlangen, daß die Nesselfaser⸗Ver⸗ diese Vorräte käuflich übernimmt, und eine Frist Abnahme fesisetzen. Mit Ablauf

Absatzbeschränkung nach § 1. der Besitzer nicht zugleich Eigentümer, so kann auch der

Ort zuständig ist, von dem aus die Lieferung erfolgen soll.

ten werden.

8

Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗ bestimmen ferner, wer als höhere

§ 5 Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu

wer Brennesselstengel dem § 1 zuwider absetzt, wer den von den Landeszentralbehörden nach § 4 Satz 1 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt.

§ 6 e Verordnung tritt mit dem 1. August 1916 in Kraft. Der Außerkrafttretens.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

öIöm“X“X“; d auf Grund der Ver⸗ g. betreffend die private Schwefelwirtschaft,

3 der Verordnung, betreffend die private vom 13. November 1915 (Reichs⸗ 9, bis auf weiteres die für die Be⸗

erforderlichen Auskünfte hinsicht⸗ erzeugten Mengen Schwefel⸗ 15. des folgenden Monats zu § 2 und 3 der Verordnung Melde⸗ und en die Zustellung von Fragebogen für der Ver⸗

S. 761) Die nach

1—4, zu beantragen, soweit sie ihnen nicht

Umlage ist zu entrichten von den Erzeugern von

Rohstoffen.

8 Der Reichskanzler. . Im Auftrage: Freiherr von Stein

Bekanntmachung. 1““ H. Krogmann, Inhaber der gleich⸗ Firma in Hamburg, ist der Handel mit Nahrungs⸗ Bedarfs

unzuverlässiger

zur Fernhaltung untersagt

vom Handel vom 23. September 1915

ö1

Strandes. 1 8

von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 170 chs⸗Gesetzblatts enthält unter

5351 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der vom 24. Juli 1916, unter

5352 eine Bekanntmachung wegen Aenderung der Ackerbestellung vom

5354 eine Bekanntmachung über den Absatz

W. 9, den 28. Juli 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt.

Sein

dem Oberpräsidenten z. D., Präsidenten des Kriegs⸗ Tortilowic Berlin den Charakter als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exrzellenz zu verleihen. 8 6

Königreich Preußen. e Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

von Batocki⸗Friebe in

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Johannes Sobotta in Würzburg zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Königsberg sowie die Pfarrer Hahn in Diedenbergen, Regierungsbezirk Wiesbaden, und Schmitt in Höchst a. M., Regierungsbezirk Wiesbaden, zu Dekanen zu ernennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Köntgs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Mayen getroffenen Wahlen den Kaufmann Erhard Schuy, den Kaufmann Franz Scholles und den Justizrat Hecking daselbst als unbesoldete Beigeordnete der Stadt Mayen für die gesetzliche Amtsdauer von sechs Jahren bestätigt.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. Dem Dekan Hahn in Diedenbergen ist das Dekanat Wallau, Regierungsbezirk Wiesbaden, und dem Dekan Schmitt in Höchst a. M. das Dekanat Cron⸗ berg, Regierungsbezirk Wiesbaden, übertragen worden.

Ministerium des Innern.

Der Regierungsrat Dr. von Rose in Aurich ist zum Mitgliede des der Regierung in Aurich angegliederten Ober⸗ versicherungsamtes ernannt worden. 8

8 Bekanntmachung.

Dem am 11. Oktober 1874 zu B. Frille geborenen Handels⸗ mann Wilhelm Schneidewind und dessen Feas⸗ Christine geb. Horstmann, beide wohahaft Deichhof 21 hierselbst, ist auf Grund des § 1 der Verordnung vom 23. September 1915, betreffend die Ferahaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb von uns untersagt worden.

Minden, den 25. Juli 1916. Die Polizeiverwaltung. Dr. Dieckmann.

11“ 8

Den Kaufseuten Jakob Körfer und Ludwig Körfer hier, Mauerstraße Nr. 44, sst auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel bis auf weiteres der Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen oder mit Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt worden, weil sie wiederholt die Einfuhrbestimmungen für Auslands⸗ ware verletzt, den kontrollierenden Poltzeibeamten falsche Auskünfte über den Inhalt von Behältaissen, in denen Waren aufoewahrt wurden, gemacht und überdies von der Stadtverwaltung für die Füesige Bevölkerung überwiesene Lebensmittel nach auswärts verkauft

aben. 3 Aachen, den 6. Jut 9l0.. Der Polize peh 12. .,von Hammacher.

4

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. Juli 1916.

Der Präsident des Reichsversicherungsamts, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Dr. Kaufmann ist zu einem vier⸗ wöchigen Erholungsurlaub nach Süddeutschland abgereist.

„Zum Abschluß des zweiten Kriegsjahres sollen einige

Zahlenangaben über das bisherige Ergebnis des Krieges

gemacht werden..

I. Die Mittelmächte haben jetzt auf europälschem Boden vom feindlichen Gebiete besetzt: Gelaien ... . . rund 29 000 Quad Frankreich.. 1“ Rnglonb .. b6 “*“ u“ 8000 Montenetes.. 11

Im ganzen 431 000 Quadratkilometer

Der Feind hat besetzt:

e rund Galizien und Bukowina. 21 000 8

Im ganzen 22 000 Quadratkilometer

Am Ende des ersten Kriegsjahres war das Zahlenverhältnis gewesen: 180 000 zu 11 000 Quadratkilometer.

II. Die Gesamtzahl der Kriegsgefangenen betrug gegen Ende des zweiten Kriegsjahres: IFn Peutschland .. . In Oesterreich⸗Ungarn .

In Bulgarien rund. ä64“ 14 000

Im ganzen.. . 2 658 283.

Vor einem Jahr hatte die Gesamtzahl der Kriegsgefangenen in Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn betragen 1 695 400.

Von russischen Kriegsgefangenen befinden sich in Deutschlard. 9 019 Offiziere in Oesterreich⸗Ungarn . . . 4 242 8 in Bulgarien und der Türkei. 33 8

Im ganzen 13 294 Offiziere

In deutsche Gefangenschaft sind bisher geraten: Franzosen 5 947 Offiztere 1“ Engländer.. 8 A“

Im ganzen

III. In Deut gestellt worden: 11 036 Geschütze mit 4 748 038 Geschossen,

9 096 Munitions⸗ und andere Fahrzeuge, 1 556 132 Gewebre und Karabiner,

4 460 Pistolen und Revolver,

3 450 Maschinengewehre.

1 000 Quadratkilometer

.. . 1 663,794 942 489 „-90

0⸗

1 202 872 Mann 77 8988 1 435 2

1 981 631 Mann

348 731

1 202 872 41 752 29 956 23 914

1 647 225 Mann

Mann

16 569 Offiztere

Hierbei muß bemerkt werden, daß nur die nach Deutschland zurückgeführte Beute angegeben ist, während eine nicht annähernd zu bestimmende Anzahl von Geschützen, Maschtnengewehren und Ge⸗ wehren mit Munition im Felde sogleich in Gebrauch genommen ist.

IV. Von den in den Lazaretten des gesamten deutschen Heimat⸗ gebietes behandelten Angehörigen des deutschen Feldheeres wurden nach der letzten vorliegenden Statistik 90,2 v. H. wieder dienstfähig, 1,4 v. H. starben, 8,4 v. H. blieben dienstunbrauchbar oder wurden beurlaubt.

Infolge der hygienischen Maßnahmen, besonders infolge der streng durchgeführten Schutzimpfungen ist die Zahl der Erkran⸗ kungen an Seuchen im Heere verschwindend gering geblieben. Stets hat es sich nur um Einzelerkrankungen gehandelt, und niemalz sind die militärischen Maßnahmen durch Seuchen EüI HFerben

Die Finanzminister Oesterreichs und Ungarns sind in Erwiderung des Besuches des früheren Staatssekretärs des Reichsschatzamts Dr. Helfferich in Wien zur Fortsetzung des bereits mehrmals wiederholten Gedankenaustausches der Finanz⸗ verwaltungen des Deutschen Reiches und Oesterreichs und Ungarns in Berlin eingetroffen. Wie die „Norddeutsche All⸗ gemeine Zeitung“ meldet, haben beim Staatssekretär des Reichsschatzamts Grafen von Roedern vorgestern und gestern eingehende Besprechungen über allgemeine Finanzangelegen⸗ heiten, die sich aus dem engen Zusammenwirken der ver⸗ bündeten Reiche ergeben, stattgefunden. Die Konferenzen haben die volle Uebereinstimmung in den zu verfolgende 9 ch

aufs neue bekräftigt.

Das Kriegsernährungsamt macht durch „W. T. B.“ darauf aufmerksam, daß die Verordnung vom 19. Juni 1916 über die Beschränkung des Kartoffelerzeugers beim Verbrauch von Speisekartoffeln zur Ernährung der Angehörigen seiner Wirtschaft mit dem 31. Juli ihre Geltung verliert.

Vom 1. August ab dürfen die Kartoffelerzeuger für sich und ihre Angehörigen Kartoffeln ohne Einschränkung zu Speise⸗ zwecken verwenden. Selbstverständlich unterliegt auch dieser Verbrauch nach dem 1. August der Bestimmung, daß die Land⸗ wirte nach wie vor verpflichtet sind, den an sie herantretenden Anforderungen der Kommunalverbände auf Lieferung von Speisekartoffeln an Bedarfsverbände nachzukommen.

11X“

Am 1. August treten die Bestimmungen der Bundesrats⸗ verordnung vom 10. Juni über die Einführung des Bezugs⸗ scheins für Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren und über die sogenannte Freiliste in Kraft. Die vielfach angestrebte Ver⸗ schiebung dieses Zeitpunkts konnte, wie „W. T. B.“ mitteilt, nicht bewilligt werden, weil damit nur dem in der notwendigen Uebergangszeit bemerkten übermäßigen

Ankauf von Webwaren Vorschub geleistet worden wäre. Auch die von vielen Seiten gewünschte Erweiterung der Freiliste kann zunächst nicht in Frage gezogen werden, solange nicht mindestens die Ergebnisse der am 1. August stattfindenden Bestandsaufnahme und der Erwerbungen von Web⸗ und Wirkwaren in den okkupierten Gebieten abgeschlossen vorliegen. Andererseits wird auch, solange dies nicht der Fall ist, eine Einschränkung der Freiliste nicht er⸗ folgen, die gleichfalls vielfach angeregt worden ist. Man will die Erfahrungen von einigen Monaten nach Einführung des Bezugsscheins abwarten, ehe man an eine Aenderung der be⸗ stehenden Vorschriften herantritt, die frühestens im Monat Oktober und nach Gehör der Interessentengruppen und der Handelsvertretungen in Erwägung gezogen werden ann.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1071 und 1072 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 2. Liste der aus England zurück⸗ gekehrten Austauschgefangenen der Kaiserlichen Schutztruppe, die 6. Liste der aus England zurückgekehrten preußischen Aus⸗ tauschgefangenen, die 593. Verlustliste der preußischen, die 283. Verlustliste der bayerischen, die 308. Verlustliste der

285. sächsischen und die 430. Verlustliste der württembergischen Armee

8—

Sachsen.

Seine Majestät der König von Bayern traf gestern abend aus Braunschweig auf dem Hauptbahnhof in Leipzig ein, wo er von Seiner Majestät dem König Friedrich August, der kurz vorher von Dresden angekommen war, empfangen wurde. Nach der Begrüßung und der Vorstellung der beiderseitigen Gefolge begaben sich die Majestäten unter lebhaften Kundgebungen des Publikums im Wagen zum König⸗ lichen Palais. Nach etwa zweistündigem Aufenthalt geleitete Seine Majestät der König Friedrich August den hohen Gast nach dem Bahnhof.

Großbritannien und Irland.

In Erwiderung auf den Aufruf des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika an alle kriegführenden Re⸗ gierungen, über das Hilfswerk für Polen zu einer Ver⸗ ständigung zu gelangen, sagt Viscount Grey, wie das „Reutersche Bureau“ meldet:

Großbritannien wünscht ein für alle Mal die ganze Frage der Lebensmitteleinfuhr nach dem vom Feinde besetzten Geblet zu regeln und macht deshalb folgenden endgültigen Vyrschlag: Wenn die deutsche und die österreichisch⸗ ungarische Regierung der Zivll⸗ bevölkerung der von ihren Armeen besetzten Gebiete die gesamten Bodenerzeugnisse, das lebende Inventar, sämtliche Lebensmittel, alle Vorräte an Futter oder Düngemitteln in diesen Gebieten gänzlich vorbehalten wollen, wenn sie in diese Gebiete Neutrale zulassen wollen, die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ausgewählt sind und die umfassende Vollmacht erhalten, die Verteilung der Lebensmittel an die ganze Bevölkerung zu überwachen und, wenn es notwendig und möglich ist, den in einem Gebiet vorhandenen Ueber⸗ schuß an Vorräten in ein anderes Gebiet überzuführen, wo es daran mangelt, und wenn der Präsident der Vereinigten Staaten die Auswahl dieser neutralen Beamten übernehmen will, so wird die britische Regierung ihrerseits ihnen jeden in ihrer Macht stehenden Beistand gewähren und zulassen, daß in jene Gebiete alle Lebensmittel und Hilfsmittel eingeführt werden, die not⸗ wendig sind, die im Lande befindlichen Vorräte zu ergänzen und der Bevölkerung eine angemessene Ernährung zu gewähren, solange ihr dadurch Genüge I’rit. wird, daß ihre Feinde ihrerseits das Ab⸗ kommen gewissenhaft beobachten. Wenn dieses Angebot abgeschlagen wird oder wenn die deutsche und die österreichisch⸗ungarische Regierung nicht vor Beginn der Ernte in dem besetzten Gebiete antworten,

an die genannte Zone begeben.

ondon

sondern es andauernd unterlassen, gieser das Hilfswerk betreffenden Fragen amtlich festzulegen, so wird iie britische Regierung sie für verantwortlich halten und von ihnen für jedes infolge ungenügender Ernährung in jedem der von den Umeen der Mittelmächte besetzten Gebiete verloren gegangene Leben von Zivilisten eine solche Vergeltung fordern, wie sie durch die Waffen der Verbündeten gesichert oder durch die öffentliche Memung der geutralen Welt erzwungen werden kann. Es ist einleuchtend, daß, venn dieser Vorschlag erfolgreich ausgeführt werden soll, keine Zeit

verlieren ist Die neue Ernte wird in kurzem eingebracht werden, und wenn der Plan für die Bevölkerung der besetzten Gebiete von irgend welchem Vorteil sein soll, muß der Ertrag der Ernte unter neutraler Ueberwachung gestellt werden, bevor er für den Gebrauch der Untertanen Deutschlands und Oesterreich-Uagarns verwendet wird.

Zu dieser Erklärung des Viscount Grey bemerkt W. T. B.“, daß sie nicht mehr und nicht weniger als der bersuch sei, die von Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn be⸗ stten Gebiete in das von der britischen Regierung gegen jedes bölkerrecht proklamierte System der Aushungerung Deutsch⸗ umnds einzugliedern. Wenn Viscount Grey die Verantwortung für die Folgen, die ein so ungeheuerlicher Plan für die Be⸗ bohner der besetzten Gebiete habe, der deutschen Regierung

Auschieben wolle, so sei das eine britische Heuchelei, die sich

durch besondere Durchsichtigkeit auszeichne.

Der Nationalist Dillon hat im Unterhause einen Antrag ungekündigt, das Haus möchte es als dringend notwendig erklären, daß die Regierung ihre Absichten über die künftige Regierung Irlands während des Krieges sofort bekanntgebe. die „Times“ melden, daß das Ansehen der Regierung zurch den Zusammenbruch der Verhandlungen über die irische srage unzweifelhaft geschwächt sei. Zurücktreten werde kein Minister, aber die parlamentarische Stellung der Regierung werde durch die neue Haltung, die die Nationalisten einzu⸗ nehmen drohten, fühlbar verändert werden. Die ganze natio⸗ nalistissche Partei werde vermutlich dauernd der Opposition ungehören.

Die Verlustlisten vom 24., 25. und 27. Juli ver⸗ fichnen die Namen von 608, 406 und 216 Offizieren; davon

sind 314 gefallen. Frankreich.

In der Deputiertenkammer ist laut Meldung des „W. T. B.“ für Brotgetreide ein Höchstpreis von 8 Fr. festgesetzt sowie die Ausmahlung von 77 auf 80 Prozent echöht worden. Der Berichterstatter Boret setzte ferner die vhligatorische Bestandsaufnahme durch. Bei der Erörterung der Strafen für falsche Erklärungen über die Bestände ergaben sch so tiefgehende Meinungsverschiedenheiten, daß dieser Teil der Vorlage an die Kommission zurückverwiesen werden mußte.

Italien.

Der bisherige Gouverneur des Somalilandes de Martino st an Stelle des zurücktretenden Marchese Salvago Raggi zaum Gouverneur von Erithrea und der Kapitänleutnant Cerina Verroni zum Gouverneur des Somalilandes ernannt worden.

Zur Deckung der laufenden Kriegskosten sind, wie W. T. B.“ meldet, im Budget weitere 400 Millionen nusgeworfen worden.

Niederlande.

In der Zweiten Kammer richtete der Sozialist Spiek⸗ mnann an den Minister des Aeußern die Frage, mwas für Schritte die Regierung in der Angelegenheit der Anhaltung iner Anzahl Schiffe der niederländischen Herings⸗ sischerflotte durch die englische Regierung unter⸗ sommen habe. Der Minister des Aeußern antwortete laut Bericht des „W. T. B.“:

Die britische Regierung hat mir unlängst durch ihren biesigen gesandten mitgeteilt, daß sie sich gegen die Lieferungen der Herings⸗ sscher an Deutschland zur Wehr setzen müsse. Wenn sie fortdauerten, pürde sie sich für verpflichtet halten, die niederländischen Fischerfahr⸗ kuge vor den Prisenrichter zu bringen. Hörten die Lieferungen auf, würden die Schiffe, die teils wegen Fischens in der sogenannten ffährlichen Zone, teils wegen sogenannten Führens von Konter⸗ fande (Fische) aufgebracht worden seien, wieder freigelassen verden und in Zukunft unbelästigt bleiben, wenn sie sich nicht wieder Gegen dieses Auftreten hat die jiederländische Regierung Widerstand angekündigt, und ich habe jem britischen Gesandten schriftlich zur Kenntnis gebracht, daß ie Forderung nach Nichtausfuhr ni derländi'cher Fische nach Deutschland den ausdrücklichen Bestimmungen zweier Haager Verträage vom Jabre 1907 widerspreche, denen zufolge ein seutraler Staat nicht veipflichtet ist, die Ausfuhr von Gütern, velcher Art immer, nach frlegführenden Ländern zu verbieten. Was die Aufbringung der Schiffe betrifft, so habe ich ernstlich geltend tmacht, daß die britische Regierung dadurch, daß sie einen Teil der Nordsee als gefährlich bezeichnete, keinezwegs der Verpflichtung

inthoben wird, in dieser Zone das Durchsuchungsrecht nur unter

anerkannter völkerrechtlicher Bestimmungen über nese Punkte auszuüben. Das Recht, Schiffe nach ihren Haͤfen auf⸗ sübringen, hat sie nicht. Was die jetzt stattfindenden Aufbringungen vegen Führens von Konterbande betrifft, so habe ich an meine früheren hroteste erinnert, daß Artikel bedingter Konterbande, nämlich Nahrungs⸗ nittel, die sich an Bord neutraler Schiffe auf dem Wege nach seutralen Häfen befinden, der Beschlagnahme durch Kriegführende nicht unterliegen und daß diese Art von Konterbande nur dann weg⸗ senommen werden darf, wenn sie für eine kriegführende Regierung der deren Streitkräfte bestimmt ist. Die niederländischen Fischer beingen ihre Fische ausschließlich nach niederländischen Häfen und die ischer werden es stets sorgfältig vermeiden, einen Teil ihrer Ladung triegsschiffen kriegführender Mächte abzugeben. Ich habe trner darauf hingewiesen, daß die niederländische Nordsee⸗ sscherei nicht einem internationalen Transporthandel gleich⸗ füstellen sei, der durch das besondere Bedürfnis eines der Krieg⸗ führenden entstanden sei, sondern daß sie eine nationale Industrie ehr alten Datums darstelle, die ihre Entstehung keinswegs dem Kriegszustand zu verdanken habe. Die beabsichtigte Lahmlegung dieser Industrie würde die Vernichtung der Ex stenz eines wichtigen Teils ter niederländischen Bevölkerung barstellen, nicht nur der Reeder und icher, sondern auch aller anderen Betriebe, die von der Fischerei übhängen. Wenn die hritische Regierung gegen den Verkauf des größeren Teiles der Fische Beschwerde erhebt, steht es ihr frei, auf sfenem Markt hierzulande mitzubieten. (Zwlschenrufe: Sehr richtig!) Sodann habe ich den Gesandten auf die Erbitterung im ganze Lande lingewiesen, die durch den Berscht über die Forderungen hervor⸗ feufen wurden, die an die zur Besprechung der Angelegenheit nach

eingeladenen Vertreter der niederländischen Interessenten worden sein sollen. Wenn diese Forderungen sich verwirk⸗ schen, so würde dies auf eine fast völlige Lohmlegung unserer Nord⸗ gefischeret und damit verwandten Betriebe hinauslaufen. Ich fügte inzu, daß die niederländische Regierung noch keine amtliche Bestätt⸗ sung dieses Berichts empfangen habe, daß sie aber darauf haue, daß die britische Regierung nicht zu einem ungerechten Vorgehen ihre uflucht nehmen werde. Schließlich gab ich zu verstehen, daß die niederländische Regierung aus den oben angegebenen Gründen berech⸗ igt sei, zu erwarten, daß die aufgebrachten Schiffe obne Verzug frei⸗ selassen werden würden. Ich kann der Kammer versichern, daß die egierung dieser für einen wichtigen Teil unserer Bevölkerung so

Einhaltung allgemein

gestellt

re genaue Haltung binsichtlich

wesentlichen ihre volle Aufmerksamkeit schenken wird.

Die Zweite Kammer hat einen Gesetzentwurf, betreffend die Verteilung von Lebensmitteln, ferner einen Kredit von 20 Millionen für die Verabreichung von Lebens⸗ mitteln und einen Kredit für andere Ausgaben angenommen und sich hierauf vertagt.

Das „Haager Korrespondenzbureau“ teilt mit, daß die von einer Abordnung der Vereinigung der niederländi⸗ schen H Iin in London geführten Verhandlungen zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt haben. Die Reedervereinigung beabsichtigt aber, die Beratungen wieder aufzunehmen. Man hofft, in wenigen Tagen den englischen Behörden bestimmte Vorschläge vorlegen zu können.

Angelegenheit dauernd

Dänemark.

Als der König gestern von Schloß Marselisborg bei

Aarhus allein in

einem kleinen Segelboot einen Ausflug machte, brachte ein

Windstoß das Boot zum Kentern. Wie „W. T. B.“ meldet, rettete sich der König auf das Boot. Herbeischwimmende und herbeisegelnde Leute bugsierten mit Hilfe des Königs das Boot ans Land, von wo der König in einem Motorboot nach Marselisborg zurückfuhr. Der Unfall und der lange Aufenthalt im Wasser haben dem König keinerlei Ungemach verursacht. 1 Schweden. 8

Ein Regierungserlaß vom 14. Juli teilt mit, daß die Minensperre in der Kogrundsrinne zwischen Brad⸗ grunds Leuchtturm und Falsterbo Landspitze im Oeresund durch die schwedische Marine vom 29. Juli ab aufrechterhalten wird.

Norwegen.

Wie „Politiken“ berichtet, hat ein norwegisches Torpedo⸗ boot festgestellt, daß die Aufbringung der „Eskimo“ auf internationalem Gebiet erfolgt ist. Die „Eskimo“ besitzt einen Wert von zwei Millionen Kronen. An der Versicherung

der Ladung ist Norwegen mit 100 000 Kronen beteiligt, der Rest entfällt auf England.

Schweiz. „Nach dem „Bund“ sollen die Unterhandlungen zwischen den Vertretern der Schweiz und der Entente⸗ mächte in Paris am 1. August wieder aufgenommen werden. Im allgemeinen herrscht, wie das Blatt weiter ausführt, über ein Entgegenkommen der Verbündeten wenig Zuversicht. Ener⸗ gisch zurückzuweisen sind aber alle Versuche, die Schweiz hin⸗ sichtlich ihrer neutralen Haltung zu beeinflussen. Sollten die Verhandlungen in Paris im Sande verlaufen, so wird man schweizerischerseits danach trachten, die Handelsbeziehungen mit Deutschland auf einer anderen Grundlage aufrechtzuerhalten. „Auch vom materiellen Standpunkte aus betrachtet, heißt es in dem genannten Blatte weiter, haben wir die Zentralmächte genau so nötig wie die westlichen Nachbarn. Wos die Erfüllung der ein⸗ gegangenen Verpflichtungen und die darüber hinaus erfolgten Leistungen betrifft, wissen wir die Haltung der vom Weltmeere abgeschnittenen Zentralmächte dankbar zu schätzen. Daß wir dazu unsere Berechtigung haben, werden die Ententeregierungen, zu denen die Schweiz immer freundschaftliche Beztehungen unterhälten hat, wobl verstehen. Unsere Entschließungen politischer und wirtschaftlicher Natur möchten wir aber nicht gerne in die Hand der Redaktionen des Pariser „Excelsior“ oder des „Echo de Paris“ legen, die bei einigen hübschen Zumutungen an die schwetzerische Adresse deutlich durchblicken lassen, daß die Verhand⸗ lungen keine Aussicht auf Erfolg haben.“

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 29. Juli. (W. T.

Westlicher Kriegsschauplatz.

Im Sommegebiet fanden lebhafte Artilleriekämpfe statt. In der Gegend von Pozioêres scheiterten starke englische Angriffe, hart nördlich der Somme wurden Angriffsversuche durch Feuer unterdrückt.

Im Maasgebiet verlief der Tag ohne Infanterie⸗ tätigkeit.

Englisches Feuer auf Französisch⸗Comines verursachte Verluste unter der Bevölkerung und großen Sachschaden, in⸗ dessen keinerlei militärischen.

Ein feindliches Flugzeug wurde bei Roclincourt (nördlich von Arras) durch Volltreffer der Abwehrgeschütze heruntergeschossen. 1

B.)

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Hindenburg. An der Front keine besonderen Ereignisse. Unsere Flieger griffen mehrfach mit Erfolg feindliche Truppentransportzüge und Bahnanlagen an.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern. Auch die gestern früh noch nicht abgeschlossenen Kämpfe an der Front Skrobowa Wygoda sind völlig zu unseren Gunsten entschieden. ““

Heeresgruppe des Generals von Linsingen

Die Russen haben ihre Angriffe gestern auch auf Teile des Stochod⸗Abschnitts und die Front nordwestlich von Luck ausgedehnt. Ein nordwestlich von Sokul angesetzter starker Angriff wurde mit schweren Verlusten für den Feind abgewiesen; schwächere Vorstöße an anderen Stellen der Stochodfront sind ebenfalls gescheitert. Nord⸗ westlich von Luck ist es dem Feinde nach mehrmaligem vergeb⸗ lichen Anlauf gelungen, in unsere Linien in der Gegend von Tyysten einzudringen und uns zu veranlassen, die hier bisher noch vorwärts des Stochod gehaltenen Stellungen auf⸗ zugeben. Westlich von Luck ist der russische Angriff durch unseren Gegenstoß zum Stehen gebracht worden. Bei Zwiniacze (östlich von Gorochow) wurde der Feind glatt abgewiesen. 5

Ein russisches Flugzeug ist südlich von Perespa im Luftkampf abgeschossen.

Armee des Generals Grafen von Bothmer.

Mehrfach wiederholte russische Angriffe in der Gegend nordöstlich und südöstlich von Monasterzyska brachen unter großen Verlusten für den Gegner zusammen.

Balkankriegsschauplatz. Die Lage ist unverändert. 1 1 Am 26. Juli stürzte ein feindlicher Flieger aus Luftkampf

über dem Dojran⸗See ab. Oberste Heeresleitung.

Wien, 28. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz.

Am oberen Czarny Czeremosz scheiterten mehrere russische Angriffe.

Im Raume nördlich von Brody setzte der Feind gestern seine Anstürme den ganzen Tag über fort. Bis in den späten Nachmittag vermochte er, von unseren brav fechtenden Truppen immer wieder zurückgeschlagen, nicht einen Schritt Raum zu gewinnen. Erst einem neuerlichen Abends ange⸗ setzten Massenstoß der Russen gelang es, östlich der von Leszniow nach Brody führenden Straße in unsere Stellungen einzudringen. Unsere Truppen setzen den Kampf am Südrande von Brody fort.

Bei Pustomyty in Wolhynien vertrieben K. und K. Ab⸗ teilungen den Feind aus einer vorgeschobenen Verschanzung.

Nordöstlich von Swiniuchy wird einem lokalen Einbruch der Russen durch einen Gegenstoß begegnet.

Um Mitte Juli hat der Feind nach einer Pause von vier Wochen in Wolhynien seine Offensive wieder aufgenommen. Das Gesamtergebnis derselben läßt sich bis heute dahin zu⸗ sammenfassen, daß auf unserer Seite ein achtzig Kilometer breites Frontstück in einer Tiefe von nicht mehr als 15 km zurückgedrückt wurde. Diesen geringen Raumgewinn hat der Feind durch eine ununterbrochene Reihe schwerer Angriffe und mit ungeheuren Opfern erkauft.

Italienischer Kriegsschauplatz. An der ganzen Front keine größeren Gefechtshandlungen. Im Becken von Laghi brachte eine Patrouillenunter⸗ nehmung einen Offizier und 27 Mann als Gefangene ein. Im Raume von Paneveggio hielt das starke feindliche Ge⸗ schützfeuer an. Das Vorgehen schwächerer italienischer Ab⸗ teilungen wurde schon durch unser Feuer verhindert. 1

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unverändert. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband. 38

Konstantinopel, 28. Juli, 7 Uhr Abends. (W. T. B.)

Hauptquartiersbericht. An der Irakfront im Abschnitt von Fellahie keine Kampfhandlung. Im Euphratabschnitt bei Korna er⸗ oberten unsere Krieger einige feindliche Schiffe mit Lebens⸗ mitteln und töteten neun und verwundeten vier Engländer von der Besatzung der Schiffe. Von der persischen Front keine neue Nachricht.

An der Kaukasusfront trieb der Feind auf dem rechten Flügel nach Artillerie⸗ und Infanteriefeuer mehrere Auf⸗ klärungsabteilungen vor, die sich unseren Schützengräben zu nähern versuchten, aber überall durch unser Feuer vertrieben wurden. In diesem Abschnitt wurde eine feindliche Kavallerie⸗ abteilung durch unser heftiges Artilleriefeuer zerstreut. Vom Zentrum und dem linken Flügel keine wichtige Nachricht. Am 26. Juli warf ein englischer, von einem Flugmutterschiff, das von französischen Torpedobooten beschützt wurde, aufgestiegener Flieger Bomben auf Haiffa und Umgebung, durch die einige Kinder und eine Frau verwundet wurden. An der ägyptischen Front in der Gegend von Katia dauern Patrouillenzusammenstöße zu unseren Gunsten an.

Konstantinopel, 28. Juli, 8 Uhr Abends. (W. T. B.) Hauptquartiersbericht. Infolge der russischen Angriffe, die in der Richtung auf Baiburt und Mamachatun gegen unsere Stellungen im Zentrum auf dem Südufer des Tschoruk unternommen wurden, führten unsere Truppen, indem sie sich in den hintereinanderliegenden Linien be⸗ haupteten und Gegenangriffe machten, einen geordneten Rückzug durch. Unsere Truppen auf dem linken Flügel nördlich des Tschoruk in der Küstengegend zogen sich gleichfalls auf unsern Befehl und fretwillig zurück, indem sie der Bewegung des Zentrums folgten. Infolgedessen sind die Ortschaften Baiburt, Gümüschkhane und Erzindjan in die Hände des Feindes gefallen. Die Fortschritte, die die Russen nur unter blutigen Verlusten erreichten, können unsere allgemeine Lage an dieser Front nicht beeinträchtigen. Der allzusehr übertriebene Inhalt der russischen amtlichen Berichte über unseren Rückzug, der nur eine Notwendigkeit der Lage gewesen ist, sind ohne Begründung. Die Russen versuchen, unsere Bewegung als Flucht darzustellen, aber es ist hervor⸗ zuheben, daß unsere Armee außer zwei Mantelligeschützen, die durch das feindliche Feuer zerstört waren, nichts im Stiche gelassen hat. Die Mitnahme der gesamten Artillerie und des übrigen Materials beweisen die vollkommene Ordnung des Rückzuges, den unsere Armee aus bestimmten Erwägungern aufgenommen hat. Während dieser Operationen haben wir bei mehreren Gegenangriffen in verschiedenen Abschnitten eine große Zahl Gefangener gemacht. Der Verlust von Erzindjan ist bedauerlich, aber da es eine offene Stadt ist, wird er keinen Einfluß auf unsere allgemeinen Operationen haben. Auf dem rechten Flügel in den Abschnitten von Musch und Bitlis ist 8 die Lage unverändert. Die von Zeit zu Zeit vom Feinde ent⸗ wickelte Tätigkeit wird durch unsere Gegenbewegungen angehalten Die russischen Streitkräfte, denen es gelungen war, den Abschnit 8 von Revanduz zu erreichen, sind infolge mehrerer für uns glück⸗ licher Kämpfe von der Grenze verjagt worden. Von den dre⸗ Armeen, die wir auf einer sich von Südpersien bis zum Schwarzen Meer erstreckenden Front aufgestellt haben, ist die des linken Flügels ein wenig zurückgebogen worden, und dies ist von den Russen als ein großer Erfolg gemeldet worden. Dennoch rückt unsere Armee des rechten Flügels in Südpersien beständig vor, und die des Zentrums beherrscht vollkommen den Abschnitt von Asserbeidschan und die westlichen Gegenden der genannten Landschaft. Die nächsten Operationen, die in kurzer Zeit stattfinden werden, werden beweisen, wie sehr die Russen sich mit der Verhreitung dieser Nachrichten von an⸗ geblich großen Erfolgen übereilt und wie sehr sie sich in ihren Mitteilungen getäuscht haben.