Schülern Gelegenheit zur weileren
Monats Oktober persönlich zu melden und
Nummer 174 unter
Nr. 5360 eine Bekann machung, betreffen die Errichtung.
einer Reichsstelle für Druckpapier, vom 31. Juli 1916, unter Nr. 5361 eine Bekanntmachung über Höchstpreise für Metalle, vom 31. Juli 1916, unter Nr. 5362 eine Bekanntmachung, betreffend die Außerkraft⸗ setzung der Bekanntmachung über Höchstpreise für Kupfer, altes Messing, alte Bronze, Rotauß, Aluminium, Nickel, Antimon und Zinn vom 10. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 501), vom 31. Juli 1916, unter Nr. 5363 eine Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei metallischen Produkten, vom 31. Juli 1916, und unter Nr. 5364 eine Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über die Verwendung tierischer und pflanzlicher Oele und Fette vom 9. Oktober 1915 (RNeichs⸗ Gesetzbl. S. 646), vom 31. Juli 1916. Berlin W. 9, den 1. August 1916.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 175 de Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 5365 eine Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916, und unter Nr. 5366 eine Bekanntmachung über die Beglaubigung von Unterschriften und die Legalisation von Urkunden in den besetzten Gebieten vom 31. Juli 1916.
Berlin W. 9, den 1. August 1916. Kai erliches Postzeitungsamt.
.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im
Ministerium der öffentlichen Arbeiten Dr. Stapff zum Ge⸗ heimen Oberregierungsrat zu ernennen.
Ministeriumder geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenbeiten.
Königliche Akademie der Künste zu Berlin.
Winterkursus der Lehranstalten für Musik.
A. Akademische Meisterschulen für musikalische Kom⸗ position zu Berlin in Charlottenburg, Fasanenstraße 1. Vorsteher: die Herren Professoren Gernsheim,
Dr. Humperdinck und Georg Schumann.
Die Meisterschulen haben den Zweck, den in sie aufgenommenen usbildung in der Komposition unter unmittelbarer Leitung eines Meisters zu geben. Genügend vor⸗ bereitete Asptranten, die einem der vorgenannten Meister sich an⸗ zuschließen wünschen, haben sich bei diesem in der ersten Woche des ihre Kompositionen und
Zeugnisse (insbesondere auch den Nachweis einer untadelhaften sitt⸗
die Meisterschule entscheidet der betreffende Meister. ist bis auf weitere Bestimmung unentgeltlich.
lichen Führung) vorzulegen. Ueber die praktische Befähligung der Bewerber zur Aufnahme in Der Unterricht
Näheres auch im Bureau der Akademie der Künste, Berlin W. 8,
Pariser Platz 4.
Direktorium: Gebeimer Regierungsrat, Professor Dr Kretzschmar,
Nr. VIII der
B. Akademische Hochschule für Musik zu Berlin in Charlottenburg, Fasanenstraße 1.
Professor Barth, Professor Humperdinck, Professor Felix Schmidt.
Die Aufnahmebedingungen sind aus den Sheprae ersichtlich. Die Anmeldung ist schriftlich unter Beifügung der unter Satzungen angegebenen Nachweise, aus denen das zu
studierende Hauptfach ersichtlich sein muß, spätestens bis zum
27. September 1916 an das
Direktorium der König⸗
lichen akademischen Hochschule für Musik zu richten. Auch muß aus der Meldung hervorgehen, daß dem Bewerber der Prüfungstag bekannt ist.
finden statt:
Die Aufnahmeprüfungen für das Winterhalbjahr 1916/17
) für Komposition, Direktion (Kapellmeister), Klavier, Cembalo, Violoncell, Harfe, Kontrabaß und Blasinstru⸗ mente am 2. Oktober, Morgens 9 Uhr; 2) für Gesang leinschl. Opernschule) am 2. Oktober, Nach⸗ mittags 4 Uhr; 3) für Violine und Orgel am 3. Oktober, Morgens 9 Uhr; 4) für Chorschule (Einzelgesangunterricht) am 9. Oktober, 12 Uhr; 5) für Chor am 9. Oktober, Nachmittags 4 Uhr.
Die Bewerber haben sich ohne weitere Benachrichti⸗
gungen zu den Prüfungen einzufinden.
86
munalabgaben der Ahaus⸗Enscheder
Berlin, den 1. August 1916.
Der Senat, Sektion für Musik. Gernsheim.
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kom⸗ einschätzbare Reinertrag des Unternehmens Eisenbahn⸗Gesellschaft zu
Ahaus aus dem Betriebsjahre 1915 von der im preußischen
Staatsgebiete belegenen Strecke Ahaus —Landesgrenze 26 934 ℳ
beträgt.
Muünster (Westf.), den 31. Juli 1916.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstberger.
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe der preußischen Strecke
Ahaus — Landesgrenze der Ahaus⸗Enscheder Eisen⸗ bahn im Jahre 1915, soweit dabei die “ Eisen⸗
bahn⸗Gesellschaft in Amsterdam berührt wird, ein kommunal⸗ abgabepflichtiger Reinertrag nicht erzielt ist. Münster (Westf.), den 31. Juli 1916. Der Königliche Eisenbahnkommiss 3 J. V.: Gerstberger.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. 1893 (Gesetzsammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebs⸗ jahre 1915 hinsichtlich der preußischen Strecke Salz⸗ bergen —Landesgrenze, soweit die Almelo⸗Salzbergener Eisenbahn⸗Gesellschaft in Almelo in Betracht kommt, 161 354 ℳ 36 ₰ beträgt. “
Münster (Westf.), den 31. Juli 1916.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstberger. G
Juli
Bekanntmachung. 3
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe der preußischen Strecke Salzbergen — Landesgrenze der Almelo⸗Salz⸗ bergener Eisenbahn im Jahre 1915, soweit dabei die Holländische Eisenbahn⸗Gesellschaft in Amsterdam berührt wird, ein kommunalabgabepflichtiger Reinertrag nicht erzielt ist.
Münster (Westf.), den 31. Juli 1916. 8 Der Königliche Eisenbahnkommissar. b 8 J. V.: Gerstberger. 1
Bekanntmachung. Die Verfügung der Polizeiverwaltung vom 23. Juni 1916, wodurch
dem Metzgermeister August Langenkamp, Elberfeld, Weber⸗
straße 54, jeglicher Handel mit Lebensmitteln, soweit sie nicht zum Betriebe einer Metzgerei gehören, untersagt ist, wird zurückgezogen.
Elberfeld, den 28. Juli 1916. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Kirs ch baum
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist der Händlerin Anna Biernath in Allenstein i. Ostpr., Oberquerstr. 1, der Handel mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.
Allenstein, den 24. Juli 1916.
Die Stadtpolizeiverwaltung. Bekanntmachung.
Der Milchpächterfrau Berta Schmidtke in Gallhöfen, Kreis Fischhaufen, ist auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats 858 23. September 1915 der Handel mit Milch untersagt
orden.
Fischhausen, den 28. Jult 1916.
Der Landrat. Petersen.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 Reichs⸗Gesetzblatt S. 603) ist dem Händler Simon Pich in
ütow, Beꝛirk Köslin, der Handel mit Lebensmitteln jeder Art wegen Unzuverlässigkeit von mir untersagt worden.
auch in Uebersee Kriegsjahres noch zahlreiche Deutsche und treue farbige Soldaten für Deutschlands Besitz und Ehre kämpften, hluteten und litten. entscheidenden Ringens in Europa und Asien ist es vielleicht verzeihlich, wenn wir unser Hauptaugenmerk mehr auf diese Ereignisse richten, aber trotzdem dürfen und wollen wir auch die Leistungen unserer in ferneren, vom Mutterlande abge⸗ schnittenen Gebieten tapfer streitenden Brüder nicht vergessen, oder diese Leistungen gering anschlagen.
Togo, die Südseebesitzungen und Kiautschou waren schon im Laufe des ersten Kriegsjahres feindlicher Uebermacht erlegen⸗ Auch in Deutsch⸗Südwestafrika war es kurz vor Ablauf des ersten Kriegsjahres am 9. Juli 1915 der mehr als zehnfachen Ueber⸗ macht der englisch⸗füdafrtkanischen Armee Bothas gelungen, die tleine deutsche Schutztruppe zu erdrücken und eine Kapitulation zu erzwingen, deren Bedingungen für die Verteidiger nur ehrenvoll genannt werden koͤnnen. Nur Kamerun und Deutsch⸗Ostafeika hielten zu Beginn des zweiten Kriegsjahres noch ungebrochenen Mutes stand.
Aber auch für Kamerun batte die Stunde geschlagen. Nachdem
feindlichen Streitkräfte der veretnigten Franzosen, Belgier und Engländer zurückzuschlagen, setzten diese nach Heranziehung neuer Ver⸗ stärkungen im November zu einem neuen konzentrischen Angriff an. Posten auf Posten mußten nach hartnäckigem Wtderstande aufgegeben werden. Immer kleiner wuͤrde das Gebiet, welches die unverzagt weuer⸗ kämpfenden schwachen Abteilungen der Schutztruppe für Kamerun noch deckten, und schließlich mußten die letzten Verteidiger sich ihren Weg durch die sie einkreisenden feindlichen Kolonnen bahnen, um durch Ueber⸗
gehen, und auch dazu entschlossen sie sich erst, als die letzte Patrone verschossen war. Mit dem Fall von Mora am 18. 2. 16 sant dann die letzte deutsche Flaagge, die noch über Kamerun wehte, wie wir allerdings alle zuversichtlich hoffen, nicht für immer. In siebzehn⸗ monatigem ununterbrochenem Kampf, in fieberfeuchten Wäldern, auf glühenden Felsen und in strömenden tropischen Regengüssen, unter Entbehrung jeglicher Art haben unsere Kameruner Pelden gegen einen mit allen neuzeitigen Hilfsmitteln ausgerüsteten, oft abgelösten uns vielfach überlegenen Feind nahezu Uebermenschliches geleistet.
deutschem Kolontalboden. Unsere Ostafrikaner haben im zweiten Kriegsjahr ihren durch die Schlachten bei Tanga, Longido und Jassini sowie in zahllosen größeren und kleineren Gefechten gegen weiße und farbige Engtänder aller Schattierungen, gegen Belgier und Südafrikaner im ersten Kriegsjahr erworbenen Ruhm glänzend be⸗ hauptet. Bis zum Februar 1916 war nicht nur das Schutzgebiet völlig frei vom Feinde, nein sogar faft 1000. Quadratkilometer feindliches Gebiet waren von der ostafrikanischen Schutztruppe besetzt. Um uns auch dieses unser letztes Schutzgebiet nun doch zu ent⸗ reißen, haben dann Engländer, Belgier und neuerdings auch die E riesige Anstrengungen gemacht. Nach vorsichtigen Schätzungen sind nicht wentger als 70 000 — 80 000 Mann mit allen nur denkbaren Hilfsmitteln neuzeitlicher Kriegsführung aufgeboten zum Kampf gegen Deutsch⸗Ostafrika, das so durch seine glänzende Verteidigung nicht unbeträchtliche feindliche Streitkräfte von anderen Kriegsschauplätzen abzieht. In dem letzten Viertel des weiten Kriegsjahres ist es dann zwar diesen seindlichen Massen⸗ aufgeboten der südafrikantschen Brigaden, englischen, indtschen, britisch⸗ostafrikanischen und rhodesischen Regimentern, belgischen und portugiesischen Truppen gelungen, in Deutsch⸗Ostafrika an vier verschiedenen Stellen einzubrechen und die Schutz⸗ truppe gegen die das Land in seiner Tanganjika⸗Bahn zurückzudrängen, aber die Widerstandskraft unserer Ostafrikaner isi noch nicht erschöpft. Gerade in den letzten Tagen des zweiten Kriegsjahres mußte der feindliche Oberbefehlshaber in Ost⸗ afrika, General Smuts, von wiederholten deutschen Gegenangriffen melden. Ob und wie lange Deutsch⸗Ostafrika der gewaltigen feinblichen Uebermachr noch zu widerstehen vermag, steht dahin. Mag die Entscheidung fallen, wie sie will, wir können jedenfalls nur mit Stolz und dankbarer Bewunderung auf die Leistungen auch dieses Schutzgebietes während
Bütow, den 29. Juli 1916.
Der Landrat. von Gerlach. 8
Bekanntmachung. .
Dem Fabrikarbeiter Hermann Johann Amshoff, geboren am 8. April 1894 zu Schöppingen, wohnhaft in Gronau, Brook 72, ist vom heutigen Tage ab auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 und der dazu erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 der Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht⸗ stoffen oder mit Gegenständen des Kriegsbedarfs unter⸗ sagt. — Die Untersagung des Handelsbetriebes wirkt für das Reichs⸗ gebiet. 6
Gronau i. W., den 25. März 1916.
Die Polizeiverwaltung. J. V.
Dem Kaufmann Casimir Kalmanowitsch, hier, Wülfing⸗ straße 30, ist auf Grund der Bundesratsverordnung, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. Sep⸗ tember 1915 jeglicher Handel mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit und mangels genügender Sachkenntnisse untersagt.
Elberfeld, den 28. Juli 1916.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Kirschbaum.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 3. August 1916. 9
Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Feseweg, der die letzte Woche im Großen Hauptquartier zugebracht hat, ist, W. T. B.“ meldet, nach Berlin zurückgekehrt
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Rechnungs⸗ wesen und für Handel und Verkehr Sitzungen.
Der oldenburgische Gesandte von Eucken⸗Addenhausen ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandt⸗ schaft wieder übernommen. 8 “
Dankbar haben wir in diesen Tagen der glänzenden Leistungen unseres Heeres und unserer Flotte an unseren
unter der Bedingung,
der verflossenen zwei Kriegsjahre blicken. All das gegen unsere Feinde zur Verteidigung unseres Besitzes in Uebersee vergossene Blut wird nicht umsonst geflossen sein, die gebrachten Opfer haben uns unseren überseeischen Besitz nur noch teuerer gemacht und ihn uns noch mehr ans Herz gelegt. Mit dem Siege der guten und gerechten deutschen Sache wird auch unser Kolonialbesitz wie ein Phönix aus der Asche feindlicher Verwüstung wieder entstehen. Diese Hoffnung bildet das Band, das unsere Streiter in den Schutzgebieten mit unserem sieg⸗ nd Flotte in der Heimat auf das innigste verknüpft. v11I1“ Der gestern veröffentlichten Erklärung des Vorstands des Kriegsernährungsamts haben sich, wie „W. T. B.“ meldet, weiter angeschlossen: Deutscher Landwirtschaftsrat: Dr. Graf von Schwerin⸗Löwitz. Hauptausschuß nationaler Arbeiter⸗ und Berufsverbände Deutsch⸗ lands: J. C. Jensen. Reichsausschuß für den Kleinhandel: Dr. Biller, Findeisen, Dr. Eberle. “ Reicheverband Deutscher Stäbte. Saalmann, Dr. Belian
Durch Anordnung des Kriegsernährungsamts vom 2. August ist, wie „W. T. B.“ meldet, das bisher bestehende Verbot der Verfütterung von Kartoffeln aufgehoben.
Alle für die Heeresverwaltung bestimmten Angebote in Web⸗, Wirk⸗, Strick⸗, Filz⸗ und Seilerwaren und daraus hergestellten Erzeugnissen sind, wie mehrfach in der Presse mitgeteilt, an das Webstoffmeldeamt der Kriegs⸗Rohstoff⸗ Abteilung zu richten. .
Die Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung gibt durch „W. T. B.“ bekannt, daß zur Zeit insbesondere Bedarf an leichterem baum⸗ wollenen Rohnessel, an fertigen Strohsäcken und Strohsackstoffen, Scheuertüchern und Scheuertuchstoffen sowie an für militärische Zwecke geeignetem Leinen und Baumwollband vorliegt. An⸗ gebote sind trotz der durch die Bekanntmachung vom 10. Juni 1916 angeordneten Verfügungsbeschränkung auch fernerhin gemäß § 17 der Bekanntmachung zulässig.
Für diese Angebote sind die amtlichen Vordrucke zu be⸗ nutzen, die bei den Handelskammern und der Vordruck⸗
verwaltung der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung erhältlich sind
Seiten Kunsthonig und
wird laut Mitteilung des Marmelade angeboten daß die Käufer gegen Lieferung von Kunsthonig und Marmelade Zuckerbezugsscheine eben. Derartige Geschäfte sind nach den gesetzlichen estimmungen unzulässig. Zuckerbezugsscheine dürfen nur gegen Lieferung von Zucker weitergegeben werden, dagegen ist jede Weitergabe ohne Lieferung von Zucker und jeder Handel mit Bezugsscheinen verboten. Wer diesen Bestimmungen zuwider handelt, macht sich strafbar.
Von verschiedenen „E . SB.
während des verflossenen zweiten
Angesichts des gewaltigen über unsere Zukunst
es seinen heldenmütigen Verteidigern noch einmal gelungen war, die
tritt auf neutrales spanisches Gebiet der Kriegsgefangenschaft zu ent.
Nur in Ostafrika webt heute noch die deutsche Flagge über
Mitte durchschneidende
Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst
von Kessel bestisamt, wie „W. T. B.“ mitteilt, in Er⸗
weiterung seiner Bekanntmachung vom 12. Juli 1916 — Sekt. IIaà Nr. 90100 — betreffend Besichtigung der mit Heeresaufträgen betrauten Privatfabriken in Berlin und der Provinz Brandenburg durch Offiziere, daß auch die Torpedowerkstatt Friedrichsort und die Marinedepotinspektion zur Ausstellung schriftlicher Genehmigungen etechtigt sind.
Die Bücherei und das Lesezimmer des Königlich
Preußischen Statistischen Landesamts bleiben während
des Monats August des laufenden Jahres geschlossen.
— 8
Vor dem Segtats cen Technischen Oberprüfungs⸗ amt in Berlin haben in der Zeit vom 1. April 1915 bis dahin 1916 insgesamt 93 preußische Regierungsbauführer die e Fseete im Baufache abgelegt, und zwar 48 für das Hochbaufach, 16 für das Wasser⸗ und Straßenbaufach, 27 für das Eisenbahn⸗ und Straßenbaufach und 2 für das Maschinenbaufach. Von diesen Regierungsbauführern wurden infolge Einberufung zum Heeresdienst 55 unter Befreiung von den unter Aufsicht zu fertigenden Arbeiten zur Prüfung zu⸗ gelassen. Im ganzen haben 90 15 die Prüfung bestanden, und zwar 48 im Hochbaufach, 15 im Wasser⸗ und Straßenbaufach, 26 im Eisenbahn⸗ und Straßenbaufach und 1 im Maschinenbaufach. Das Gesamturteil „gut“ wurde 5 Prüflingen zuerkannt, das Gesamturteil „mit AÄuszeichnung“ wurde nicht erteilt.
Die Regierungsbauführer, die die Prüfung bestanden haben, sind sämtlich zu Regierungsbaumeistern ernannt worden.
on 630 Regierungsbaumeistern, die am 1. April 1915 im Staats⸗ oder Reichsdienst beschäftigt waren, gehörten dem Hochause⸗ 210, dem und Straßenbaufach 149, dem Eisenbahn⸗ und Straßenbaufach 186 und dem Maschinen⸗
baufach 85 an. Im Laufe des Etatsjahres 1915 sind etat⸗
mäßig angestellt worden 67 Regierungsbaumeister, und zwar
im Hochbaufach 30, im Wasser⸗ und Straßenbaufach 7, im Eisenbahn⸗ und Straßenbaufach 21 und im Maschinenbaufach 9. Gestorben sind 10 Regierungsbaumeister; sie sind sämtlich auf dem Felde der Ehre gefallen. Von ihnen gehörten dem Hoch⸗ baufach 4, dem Wasser⸗ und Straßenbaufach 3 und dem Eisen⸗ bahn⸗ und Straßenbaufach 3 an. Aus dem Staatsdienst ent⸗ lassen sind 17 Regierungsbaumeister, und zwar 15 aus der Fach⸗ richtung des Hochbaufaches und je 1 aus den Fachrichtungen des Wasser⸗ und Straßenbaufaches und des Maschinenbaufaches.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ 89s die Ausgaben 1079 und 1080 der Deutschen Verlust⸗ 31
en bei. Sie enthalten
t die 597. preußische und die 0. sächsis 88
Großbritannien und Irland.
Der Munitionsminister kündigt an, daß 124 neu hinzu⸗ gekommene Munitionswerkstätten unter Staats⸗ aufsicht gestellt worden sind. Die Gesamtsumme der unter Aufsicht des Munitionsministeriums stehenden Werkstätten ist
jetzt 4052. Frankreich.
Die Regierung hat gestern ein diplomatisches Schriftstück ausgegeben, das Aktenstücke über das Verhalten der deutschen Behörden gegenüber der Bevölkerung der vom Feinde be⸗ setzten französischen Departements enthält.
Die Schweizerische Abordnung zur Beratung der Handelsschwierigkeiten ist gestern wieder in Paris eingetroffen. Wie „W. T. B.“ mitteilt, werden die Beratungen auf der Grundlage der Vorschläge der schweizerischen Regierung sofort wieder aufgenommen
Italien.
Auf heute vormittag ist ein Ministerrat anberaumt worden. Der Ministerpräsident Boselli hatte vorgestern eine lange Unterredung mit Bissolati und hierauf mit Sonnino, Orlando, Sacchi, Morrone, Ruffini und Raineri.
— Die Finanzierung der mindestens 900 Millionen Lire monatlich betragenden italienischen Kriegskosten ist der „Neuen Züricher Zeitung“ zufolge sicherem Vernehmen nach
auf der Finanzministerkonferenz in London nicht gelungen. Italien hat bisher die von England geforderte Verpfändung
seiner Zolleinnahmen, auch bei der vorgeschlagenen Geheim⸗ haltung vor der Oeffentlichkeit und dem Parlament, nicht zu⸗
gestanden. 1 Portngal.
Nach dem „Temps“ hat die Regierung 32 deutsche Sceüfü von 72 in den Häfen liegenden Schiffen verschiedenen Schiffahrtsunternehmungen zur Verfügung gestellt, davon 19 der nationalen Schiffahrtsgesellschaft. Die Verwendung der deutschen Schiffe bezahlen die Gesellschaften mit fünf Prozent der Gesamtfracht. 8
8
Die Untersuchungen, ob eine Verletzung der süwedlschen Neutralität durch die Durchsuchung des englischen Dampfers „Kowno“ vor Ahus durch ein deutsches Torpedoboot stattgefunden habe, haben nach einer amtlichen Meldung der „Schwedischen Telegraphenagentur“ bisher ergeben, daß keine Durchsuchung der Ladungen auf schwedischem Hoheitsgebiet stattge⸗ funden habe.
— Auf Verlangen Englands haben die isländischen Behörden, wie die „Nationaltidende“ meldet, schwedischen Fischdampfern nach vollendetem Heringsfang die Abreise nach Schweden verboten und gefordert, die Dampfer sollten vorher den Fang Engländern zum Preise von 45 Oere für das Kilogramm zur Verfügung stellen Der Fang war jedoch bereits an die schwedische Regierung für den Inlands⸗ verbrauch verkauft worden. Die schwedischen Fischhändler richteten daher eine Klage an die schwedische Regierung, die
bei der dänischen und englischen Regierung Schritte getan hat,
um die Freigabe der Dampfer zu erlangen. 8
Norwegen.
„ Aftenposten“ teilt mit, daß die englische Regierung alle Einfuhr von Fettwaren, Kolonialwaren, Ge⸗
8 8
Zwei Dampser seien mit großen Mehlmengen angekommen, deren Auslieferung England verboten habe. Unter diesen Um⸗ ständen habe die Regierung eingreifen müssen; es würden zurzeit Unterhandlungen zwischen Norwegen und der englischen
Regierung geführt. Griechenland.
Die „Times“ erfahren, daß die griechische Regierung be⸗ schlossen habe, die ganze griechische Infanteriegarnison von Salonlkki nach Thessalien zu verlegen.
— Der serbische Kronprinz ist der „Agence Havas“ zufolge vorgestern abend an Bord eines Torpedobootszerstörers in Saloniki eingetroffen.
Amerika.
Nach einer New Yorker Meldung des „Temps“ sind
wegen der Gegnerschaft, die der Verkauf der dänischen
Antillen in parlamentarischen und intellektuellen Kreisen Dänemarks findet, die Verhandlungen unterbrochen worden. Besprechungen scheinen auf unbestimmte Zeit vertagt zu sein.
Australien.
Der Gouverneur von Neuseeland hat nach einer
Meldung der „Times“ dem Militärdienstgesetz seine Zu⸗
stimmung erteilt. Die einzige wichtige Abänderung, die der Gesetzgebende Rat an der Vorlage vorgenommen hat, ist die Aufnahme einer Bestimmung, der zufolge Männer mit reli⸗ giösen Bedenken vom Militärdienst befreit werden können.
Kriegsnachrichten.
Berlin, 2. August. (W. T. B.) Während der An⸗ wesenheit Seiner Majestät des Deutschen Kaisers an der Ostfront hat in Uebereinstimmung mit Seiner K. und K. Apostolischen Majestät eine neue Regelung der Be⸗ fehlsverhältnisse dort stattgefunden, die der durch die allgemeine russische Offensive geschaffenen Lage Rechnung trägt. Unter Generalfeldmarschall von Hindenburg wurden mehrere Heeresgruppen der Verbündeten zu einheit⸗ licher Verwendung nach Vereinbarung der beiden Obersten Heeresleitungen zusammengefaßt.
eeh Trsscs
Ueber den gestern von der Obersten Heeresleitung ge⸗ meldeten wichtigen Fortschritt unserer Truppen vor Verdun schreibt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“:
Während der gestrige amtliche deutsche Heeresbericht die günstige Lage der Deutschen, vor allem an der Somme, hervorhob und die Aussichtslosig⸗ keit der dortigen feindlichen Angriffe, die von den Engländern ganz außerordentlich große blutige Opfer fordern, ohne auch nur an irgend einer Stelle die deutsche Linte zu erschüttern, verzeichnet der heutige Bericht einen wichtigen Fortschritt der deutschen Offensive vor Verdun, und zwar an zwei Stellen zugleich: sowohl westlich und nord⸗ westlich des Werkes Thiaumont, als auch am östlichen Wege von Vaux nach Souville, wo es es gelang, die Bergnase nordöstlich der Feste Souville zu gewinnen und den Feind im Bergwalde sowie im Laufée⸗ Wäldchen wesentlich zurückzudrängen. Letzterer Erfolg ist von um so größerer Bedeutung, als durch die Erstürmung der dortigen fran⸗ zösischen Stellungen zugleich die so außerordentlich wichtige Tavannes⸗ schlucht von den Deutschen beberrscht wird. Alle Versuche der Franzosen zur Wiedergewinnung der verlorenen Stellungen im Berg⸗ walde waren erfolglos. Die außerst heftigen Gegenangriffe wurden sämtlich blutigst abgewiesen, sie beweisen indes, welch' froße taktische Bedeutung auch die Franzosen dem Besitz dieses wichtigen Gelände⸗ abschnittes beimessen. Durch diesen neuen, schönen Erfolg der tapferen deutschen Truppen ist die deutsche Offensive vor Verdun um einen erheblichen Schritt voran gekommen. Zugleich beweist dieser Lefelg der Deutschen, daß die nun schon über fünf - anhaltende Offensive der Engländer und der Franzosen an der Somme nicht einmal die Entlastung der schwer leidenden französischen Truppen bei Verdun bisher hat erreichen können. 88
Russischer Kriegsschauplatz.
Keine Aenderung in der Lage. In Ostgalizien brachen südwestlich von Buczacz, bei Wisniowczyk und im Süden, Südwesten und Westen von Brody mehrere, zum Teil starke russische Angriffe zusammen; ebenso scheiterten alle An⸗ strengungen des Gegners zwischen der obersten Turya und der von Rowno nach Kowel führenden Bahn, die Front der Verbündeten zu durchbrechen, an der Abwehr der dort ee deutschen und österreichisch⸗ungarischen Truppen. Gleiches Schicksal hatten schließlich mehrere starke Vorstöße des Gegners im Stochod⸗Knie bei Kaszowka.
Italienischer KriegsschauSplaz. Die Lage ist unverändert. In den Dolamiten wurde östlich des Siefsattels der Angriff von zwei italienischen Kompagnien abgewiesen.
Südöstlicher Kriegsschauplat. Keine besonderen Begebenheiten.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 3. August. (W. T. B.) Haupt⸗ quartiersbericht vom 2. August.
An der Irakfront keine Veränderung.
An der persischen Front erreichten unsere auf der Verfolgung der aus der Ortschaft Sakiz geflüchteten russischen Truppen die Ortschaft Buquan nördlich von Sakiz.
An der Kaukasusfront in den Abschnitten von Bitlis und Musch schwache örtliche Feuerkämpfe. Vom Feinde seit fünf Tagen mit sieben Regimentern Infanterie, vier Regimentern Kavallerie und über 30 Kanonen und Haubitzen hartnäckig ausgeführte Angriffe gegen unsere vorgeschobenen Stellungen, die einen nach Nord⸗ osten gerichteten Vorsprung im Abschnitte von Ognott bilden und von einer ganz geringen Streitmacht verteidigt wurden, wurden blutig abgeschlagen. Der Feind hatte während dieses Kampfes über 3000 Tote. Unsere Verluste sind ver⸗ hältnismäßig sehr gering. 8
Am 1. August Morgens griff der 1
eführten Verstärkungen nach einer siebenstündigen Be⸗ sölegung von neuem diese Stellungen an und erlitt
Feind mit heran⸗
geschobene Abteilung wurde, da ihre Anwesenheit in dieser
Stellung für nutzlos gehalten wurde, in ihre ein wenig rückwärts
gelegenen Stellungen zurückgezogen. Im Zentrum und auf dem linken Flugat an 5 üste keine bedeutende Kampf⸗ handlung. Die vom Feinde entfaltete Tätigkeit, um nament⸗ lich nach Westen von Erzindjan vorzurücken, war voll⸗ fruchtlos. Die Ortschaft Kaleburnu westlich von
olathans wurde vom Feinde besetzt. I
Ein russisches Flugzeug wurde an der Küste des Schwarzen Meeres abgeschossen. Seine Insassen, ein Marineoffizier und ein Soldat, wurden zu Gefangenen ge⸗ macht und das Flugzeug von uns erbeutet.
Am 30. Juli landeten östlich der Insel Samos an der Küste von Dipe Burun ungefähr 500 Räuber in ver⸗ schiedenen Trachten unter dem Schutze feindlicher Kriegeschiffe. Aber angesichts unseres Widerstandes und unserer Angriffe konnten sie nicht vorrücken, sondern mußten zu ihren Landungs⸗ 8 stellen zurückflüchten, wobei sie durch unser heftiges Feuer Ver⸗ luste an Toten und Verwundeten erlitten.
In der Richtung nordwestlich von Katia warfen unsere Flieger Bomben und griffen mit Maschinengewehrfeuer erfolg⸗ reich englische Stellungen und Lager bei Muhammedie an der Küste und in Rummanie südlich von diesem Orte an.
Vor zwei Tagen beschossen ein Hilfskreuzer und ein be⸗- waffnetes Transportschiff, die in dem Golf von Akaba ein⸗ liefen, die Ortschaft und seine Umgebung und versuchten, Truppen zu landen, konnten aber infolge unseres ⸗ nicht dazu gelangen und mußten sich zurückziehen. Die feind⸗ lichen Verluste bei diesen Zusammenstößen sind ernst.
Der Krieg zur See.
Wien, 2. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Am 1. August um 7 ½ früh brach ein Geschwader von 14 stalienischen Großkampfflugzeugen über Pirana nach Istrien ein. Linienschiffsleutnant Banfield tieg in Triest mit einem Seeflugzeug auf, verfolgte das feind⸗ liche Geschwader über ganz Istrien, erreichte dessen Gros — sieben Caproni — über Fiume in 2700 Meter Höhe und choß ein Großkampfflugzeug ab. Führer tot. Zwei
eobachter gefangen. Banfield und sein Flugzeug blieben un- versehrt. Flottenkommando.
Wien, 2. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Das italienische Unterseeboot „Giacinto Pullins“ fäe in der nördlichen Adria in unsere Hände und wurde ast ganz unbeschädigt nach Pola geschleppt. Die gesamte Be⸗ mannung, bestehend aus 3 Offizieren und 18 Mann, wurde unverwundet gefangen genommen. Flottenkommando.
Berlin, 3. August. (W. T. B.) In der Nacht vom 2. zum 3. August hat wiederum eine größere Zahl unserer Marineluftschiffe die südöstlichen Grafschaften Eng⸗ lands angegriffen und besonders London, den Flottenstütz⸗ punkt Harwich, Bahnanlagen und militärisch wichtige Industrie⸗ anlagen in der Grafschaft Norfolk mit einer großen Zahl Spreng⸗ und Brandbomben mit gutem Erfolg belegt. Die Luftschiffe wurden auf dem Anmarsch von feindlichen leichten Streitkräften und Flugzeugen angegriffen, beim Angriff selbst von zahlreichen Scheinwerfern beleuchtet und heftig beschossen. Sie sind sämtlich un beschädigt zurückgekehrt.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
London, 3. August. (W. T. B.) „Lloyds“ melden aus Tynemouth: Die vier englischen Fischdampfer „Bra⸗ conask“, „Titania“, „Rhodesia“ und „Helvetia“ sind durch deutsche Unterseeboote in der Nordsee versenkt worden. Die Besatzungen wurden gerettet und in England gelandet.
London, 2. August. (W. T. B.) Nach einer „Reuter“⸗ Meldung ist die Besatzung des niederländischen Dampfers „Zealand“ in South Shields angekommen. Die Leute be⸗ richten, daß das Schiff in der letzten Nacht auf der Nordsee durch Geschützfeuer eines Unterseebootes zum Sinken ge⸗ bracht worden sei.
Statistik und Volkswirtschaft.
Das Universitätsstudtum in Deutschland im vierten 1 Kriegssemester. 12.
Die zunehmende Beteiligung der deutschen akademischen Jugend am Kriege zeigen die neuesten Besuchszahlen der 22 Universitäten des Reiches. Waͤhrend zu Beginn des Krieges 18 000 Männer und 3800 Frauen tatsaͤchlich studierten, beläuft sich im vierten Kriegs⸗ halbjahr die Zahl der in den Hochschulstädten anwesenden Studierenden nur noch auf 12 900 Männer und 5265 Frauen. Von ersteren stammen etwa 1200 (von letzteren etwa 200) aus dem be⸗ freundeten und neutralen Ausland, sodaß nur etwa 11 500 deutsche Universitätsstudenten verbleiben. Darunter befinden sich aber mehrere tausend vom Kriegedienst entlassene und beurlaubte Studierende, die Zabl der studentischen Nichtkämpfer ist daher verschwindend klein, namentlich wenn noch beachtet wird, daß von ihnen noch ein beträchtlicher Teil (die Jüngsten) der Einberufung harrt. Einschließlich der Ausgezogenen, die sich ihre akademischen Rechte gewahrt haben, der Ausländer und der Frauen waren in diesem Sommer an sämtlichen Untversitäten 56 900 Studierende eingeschrieben gegen 52 500 im ersten Kriegs⸗ halbjahr und 61 000 im letzten Friedenssemester. Vor Kriegsausdruch mögen etwa 53 000 reichsangehörige männliche Studlerende vorhanden gewesen sein; wie erwähnt, sind nur noch etwa 7000 — 8000 Reichs⸗ angehörige in den Hochschulstädten anwesend, es stehen demnach etwa 45000 oder fast 85 v. H. im Felde, wobet allerdings zu berücksichtigen ist, daß den seit der Mobilmachung hinzugekormenen jüngsten Studierenden kein entsprechender Abgang gegenübersteht, da die älteren Studierenden während der ganzen Kriegsdauer einge⸗ schrieben bleiben.
Hinsichtlich des tatsächlichen Besuchs der einzelnen Universitäten steht Berlin mit 3982 Studierenden an der Spitze: dann folgt München mit 2089, Bonn mit 1411, Leipzig mit 1172. Breslau mit 969, Göttingen mit 844, Heidelberg mit 817, Mardurg mit 723, Frankfurt mit 682, Münster mit 658, Palle mit 554. Jena mit 482, Straßburg mit 464, Königsberg mit 445, Tüdingen mit 416, Kiel mit 397, Freiburg mit 345, Würzburg mit 319, Girden mit 309, Erlangen mit 298, Greifswald mit 282, Rostock mir 228. Die verhältnismäßig hohen Anwesenheitszahlen ecinzelner Hochschulen beruhen wesentlich auf einem stärkeren Ausländer⸗ und die geringeren Zahlen anderer (z. B. Kiel, Straßburg und auf ihrer geographischen Lage (Nähe des Kriegsgebiets).
wiederum außerordentliche Verluste. Unsere vor⸗!
Grenzen gedacht, heute wollen wir uns daran erinnern, daß treide und Mehl nach Norwegen gesperrt habe.