Die Wahl des Gutsbesitzers Cosack in Oberstade im Landkreise Iserlohn zum dritten ordentlichen Mitgliede der Direktion der Landschaft der Provinz Westfalen für den Rest der Ende Dezember 1917 ablaufenden Amtsperiode seines am 12. Mai d. J. verstorbenen Vorgängers ist auf Grund Aller⸗ höchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs durch das Staatsministerium bestätigt worden.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Direktors des Goethe⸗ Gymnasiums in Frankfurt a. M. Dr. Wilhelm Vilmar zum Direktor des Realgymnasiums nebst Gymnasium i. E. in Berlin⸗Grunewald und
die Wahl des Oberlehrers Dr. Joseph Budde an dem Luisenstädtischen Realgymnasium in Berlin zum Direktor des e in Eupen durch das Staatsministerium be⸗ wor en. 111 EEI I E111“
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Schönebeck a. Elbe getroffenen Wahl den Geheimen Kommerzienrat Wilhelm Dümling daselbst als unbesoldeten Beigeordneten (zweiten Bürger⸗ meister) der Stadt Schönebeck und
infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Leob⸗ schütz getroffenen Wahl den Sanitätsrat Dr. med. Hans Grötschel daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Leobschütz auf fernere sechs Jahre bestätigt.
Justizministerium.
Auf Grund Allerhöchster .,F Seiner Majestät des Königs ist der Landgerichtspräsident Eichner in Ratibor in die Stelle des Präsidenten des Landgerichts I in Berlin versetzt worden.
Der Rechtsanwalt Dr Böer in Münsterberg ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Breslau mit Anweisung seines Amtssitzes in Münsterberg ernannt worden.
8 Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Forstmeister Reuleaux in Rötgen ist nach Neu⸗ münster versetzt worden.
Zu Oberförstern, zunächst ohne Uebertragung eines Reviers, sind ernannt worden die Forstassessoren: Aßmann in Berlin, Heinrich Eberts in Königsberg, Frohn in Cassel, Groß⸗ pietsch in Lehnin, Lamberts in Aa en, Sprengel in Bischofswald, Voß in Zinna. b
4 &.
Finanzministerium.
u Rentmeistern bei Königlichen Kreiskassen In Neurode der Steuersekretär Placzek aus Neurode, in Euskirchen der Steuersekretär Göttner aus Kalbe a. S., in Hoya der Regierungssekretär Böttger aus Stade, in Löwen⸗ berg der Steuersekretäur Müller aus Magdeburg, in Hünfeld der Regierungssekretär Schubert aus Lüsseldorf, in Nort⸗ heim der Geheime expedierende Sekretär und Kalkulator Breimann aus Berlin, in Ragnit der Steuersekretär Roß aus Pillkallen, in Marienberg der Steuersekretär Kochem in Limburg a. d. Lahn und in Bochum der Steuersekretär Kreuz
aus Frankfurt a. M.
Der Rentmeister Bewersdorff bei der Königlichen Kreiskasse in Thorn ist nach Marburg versetzt worden. 8 Ministerium des Innern
Der Kreisassistenzarzt Dr. Helmut Hutt in Neurode ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Verwaltung des Kreisarzt⸗
bezirks Kreis Neurode beauftragt worden. 1 —
Bekanntmachung.
Meine Bekanntmachung vom 24. Juli 1916, wonach der Frau Frieda Jacob sowie den Kaufleuten Bruno Jacob und Salomon Sittenfeld in Firma Br. Jaocob, Breslau, Dessauer⸗ straße 1, jeder Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sewie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen oder mit Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt ist, wird dahin beschränkt, daß den Genannten nur der Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln sowie mit Seife, Waschpulvern oder sonstigen fetthaltigen oder fett⸗ losen Waschmitteln untersagt wird.
Breslau, den 2. August 1916.
Der Polizeipräsident. von Miquel.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 4. August 1916.
Seine Majestät der Kaiser und König hat auf das vorgestern mitgeteilte Telegramm des Präsidenten des Reichs⸗ tags, Wirklichen Geheimen Rats Dr. Kaempf, wie die „Nord⸗ deutsche Allgemelne Zeitung“ mitteilt, folgendes erwidert:
Meinen herzlichen Dank für Ihre freundlichen Segenswünsche und den Ausdruck zuversichtlichen Vertrauens auf den glücklichen Ausgang der schweren Heimsuchung des Vaterlandes. Das Deutsche Volk hat die von seinen erwählten Vertretern Mir am 4. August 1914 in die Hand gelobte Treue durch Heldentaten und Opfer ohne⸗ gleichen in den beiden Kriegsjahren glänzend betätigt. Gott der Herr wird — des bin Ich gewiß — solche Treue lohnen durch seinen weiteren Beistand bis zur siegreichen Ueberwindung unserer Feinde und durch eine glückliche Zukunft des Vaterlandes.
Wilhelm, I. R.
In der am 3. August unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich abge⸗ haltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Ent⸗ wurf einer Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichs⸗
kommissars für Uebergangswirtschaft die Zustimmung erteilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer Bekannt⸗ machung über Weintrester und Traubenkerne, der Entwurf
8 v111““ 11“ 8 einer Bekanntmachung über Gummisauger und der Entwurf einer Bekanntmachung zum Schutze eiserner Gedenkstücke der Reichsbank. Demnächst wurde über Anträge auf Gewährung von Reichsbeihilfen an Gemeinden für Kriegswohlfahrtszwecke Beschluß gefaßt.
88
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Staats⸗ minister von Jagow, der sich während der letzten Wochen im Großen Hauptquartier aufgehalten hatte, ist, wie „W. ZT. B.“ meldet, gestern früh nach Berlin zurückgekehrt.
Nach einer Verordnung des Bundesrats vom 3. August 1916 dürfen alle im Inlande bei der Weinkelterung ge⸗ wonnenen und alle aus dem Auslande einschließlich der be⸗ setzten Gebiete eingeführten Traubenweintrester und Traubenkerne nur an den Kriegsausschuß für Ersatzfutter G. m. b. H. in Berlin oder an die von ihm bezeichnete Stelle abgesetzt werden. Die Abnahme der vom Kriegsausschuß zur Ueverlassung angeforderten Vorräte vollzieht sich, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, in der bei Absatzbeschränkungen üblichen Weise; erfolgt die Ueberlassung nicht freiwillig, so kann Enteignung eintreten. Das Verlangen der Ueber⸗ lassung kann durch öffentliche Bekanntmachung gestellt werden. Von der Ueberlassungspflicht befreit sind Weintrester, die zur Verfütterung im eigenen Wirtschaftsbetriebe des Winzers, bei Genossenschaften oder Gesellschaften im Wirt⸗ schaftsbetrieb ihrer Mitglieder erforderlich sind. Zulässig ist im Rahmen der vom Reichskanzler zu ziehenden Grenzen hie Verarbeitung zu Haustrunk oder zu Branntwein für den eigenen Wirtschaftsbedarf. Für die Uebernahme sind lohnende Höchstpreise festgesetzt. Den an der Abgabe der Trester und Traubenkerne beteiligten Kommunalverbänden ist ein Vorzugs⸗ recht auf Rücklieferung der gewonnenen Futtermittel (Kuchen und Oelmehle) bis zur Höhe von 15 v. H. des abgelieferten Rohmaterials zugestanden.
Die Trester und Traubenkerne sollen nach erprobtem technischen Verfahren zu Oel und Futtermitteln verarbeitet werden. Aus ihrer planmäßigen Erfassung und Bewirtschaftung sind beträchtliche Zuschüsse für die Fett⸗ und Futterversorgung zu erwarten.
Der Erklärung des Vorstands des ernährungsamts hat sich ferner angeschlossen:
Generalverband ländlicher Genossenschaften für Deutschland E. V. zu Berlin: Dr. Nolden, Eyxermann. uX“
Kriegs⸗
Um den eisernen Gedenkstücken, die die Reichsbank künftig neben dem Geldersatz des Werts den Ablieferern
ind ernannt:
goldener Schmuck⸗ und Gebrauchsgegenstände gewähren wird, ihren idealen Wert zu erhalten und sie als bleibendes Erinne⸗ rungszeichen vor Entwertung durch Nachahmung und Handel zu schützen, hat der Bundesrat am 3. August 1916 eine be⸗ Verordnung erlassen. Die Verordnung verbietet grund⸗ sätzlich jede Vervielfältigung und Nachbildung, auch dann, wenn die Nachbildung Abweichungen von dem Vorbild aufweist, sofern ungeachtet dieser Abweichungen die Gefahr einer Verwechslung vorliegt. Weiter wird auch die Nachbildung zum eigenen Gebrauch, oder auch nur in einem Stück, oder auch unter Benutzung eines anderen Stoffes als Eisen oder eines anderen Verfahrens, anderer Abmessungen und anderer Farben verboten. Gestattet bleibt die Wiedergabe der eisernen Gedenk⸗ stücke im Wege der Abbildung; diese Abbildung darf jedoch nicht zur Warenausstattung benutzt werden. Dieses Verbot gilt auch für die Sinnsprüche, mit denen die Gedenkstücke ver⸗ sehen werden. Der Handel mit solchen Gedenkstücken wird, um sie als persönliche Erinnerungen dem Einlieferer von Gold⸗ sachen und seiner Familie zu erhalten, völlig ausgeschlossen, ebenso jede rechtsgeschäftliche Verfügung außer zugunsten von Familienangehörigen oder für den Todesfall. Zuwiderhand⸗ lungen werden mit Gefängnis und mit Geld oder mit einer dieser Strafen geahndet. 8
Der Minister des Innern hat die Errichtung einer be⸗ sonderen Zentralstelle zur Bekämpfung des Wuchers und sonstiger unlauterer Gebarungen im Verkehr mit Gegenständen des täglichen Bedarfs verfügt, die dem Königlichen Polizeipräsidium in Berlin angegliedert wird und die Bezeichnung „Kriegswucheramt“ führt. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, wird das Kriegswucheramt seine Tätigkeit am 15. August aufnehmen. Es soll mit den Polizei⸗ behörden und den Behörden der Staatsanwaltschaft im ganzen Lande in rege Verbindung treten und namentlich auch auf ein enges Zusammenarbeiten zwischen Polizei, Staats⸗ anwaltschaft und Gerichten hinwirken. Daher werden ihm sowohl Verwaltungsbeamte wie auch Beamte der Staats⸗ anwaltschaft zugeteilt. Die obere Leitung des Kriege⸗ wucheramts liegt in der Hand des Polizeipräsidenten von Berlin. Neben Beamten werden auch Sachverständige aus den ver⸗ schiedenen Wirtschaftszweigen vom Minister des Innern zu ständigen Mitgliedern des Kriegswucheramts bestellt werden, damit in der wichtigen Tätigkeit des Kriegswucheramts auch die praktischen Erfahrungen anerkannter Sachverständiger gebührend zum Ausdruck kommen. Außerdem wird dem Kriegswucheramt, um eine ständige Fühlung mit den verschiedenen Erwerbszweigen und mit der Oeffentlich⸗ keit zu erhalten, ein beratender Ausschuß beigegeben, in den Vertreter des Handels, der Landwirtschaft, der In⸗ dustrie, des Handwerks und der Verbraucher sowie im öffent⸗ lichen Leben stehende Männer durch den Minister des Innern berufen werden. Das Kriegswucheramt soll die Bekämpfung des Kriegswuchers und ähnlicher Unlauter⸗ keiten einheitlich leiten und möglichst wirksam gestalten. Namentlich hat es seine Aufmerksamkeit auf die Verfolqgung von Ueberschreitungen der Höchstpreise und übermäßigen Preissteigerungen, Zurückhaltung von Waren, Kettenhandel, den Schwindel mit Ersatzmitteln und weitere derartige Mißstände zu lenken. Seine Zuständigkeit erstreckt sich jedoch nur auf Gegenstände des täglichen Bedarfs, nämlich Lebens⸗ und Futtermittel aller Art, rohe Naturerzeugnisse, Heiz⸗ und Leuchtstoffe, Waschmittel, Kleidung und Schuhwerk. Der Minister des Innern hat dem be umfassende Befugnisse gegenüber den Polizeibehörden und den Preis⸗ prüfungsstellen beigelegt. Eine größere Zahl eigener Exekutiv⸗ beamter ermöglicht es dem Kriegswucheramt, in wichtigeren Wucherfällen ohne Zeitverlust Ermittelungen im ganzen Lande in Unterstützung der örtlichen Polizeibehörden anzustellen. Ueber
das Zusammenwirken zwischen den Behärden der Staats⸗ anwaltschaft und dem Kriegswucheramt hat der Justizminister nähere Anordnungen e lassen.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers liegen die Ausgaben 1081 und 1082 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 598. preußische, die 284. haye⸗ rische, die 310. sächsische und die 433. würktembergische Verlu liste.
Sachsen. ijestät der König hat laut Meldung des W. T. B.“ nachstehendes Handschreiben Seiner Majestaät es Kaisers und Königs erhalten: 1d Durchlauchtigster, Großmächtigster Fürst! . Freundlich lieber Vetter und Bruder! 1— Mit dem festen Willen zum Siege zu Deutschlands Ruhm und Ehre stehen Eurer Majestät Königlich sächsische Truppen seit nun⸗ mehr zwei Jahren in West und Ost im Kampfe. Von diesem Geiste . beseelt sind sie tapferen Mutes hinausgezogen, haben in ruhmvollen Taten den Lorbeer des Sieges an ihre Fahnen geheftet und sind in fester Zuversicht bereit, den schweren Kampf zum siegreichen Ende weiterzuführen. Eure Majestät sind mit der sächsischen Armee als deren erhabener Chef von Jugend an eng verbunden und widmen 1 derselben Ihre landesväterliche Fürsorge in unermüdlicher Arbeit. Eurer Majestät deshalb einen neuen Beweis Meiner tief empfundenen Dankbarkeit hierfür zu geben, ist heute Mein be⸗ sonderer Wunsch Ich glaube denselben nicht besser zum Ausdruck bringen zu können, als daß Ich Enrer Maj stat vielgeliebten Sohn, den Kronprinzen Georg von Sachsen, Königliche Hoheit, der in⸗ mitten der Köntglich sächsischen Truppen deren Freud und Leid ge⸗ teilt und dadurch Eindrücke und Erfahrungen gewonnen hat, die für seinen weiteren miritärischen Lebenew g von unschätzbarem Nutzen sein werden, zum Chef des Gardeschützenbataillons ernenne, der tapferen und bewährten Truppe, deren Uniform auch Eure Majestät einst mit Freude getragen haben. Ich habe ihm diese Ernennung unmittelbar bekannt gemacht. Mit der Versicherung der vollkommensten Hochachtung und wahren Freundschaft verbleibe Ich Euer Majestät freundwilliger
Vetter und Bruder 8 ilhelm R.
’oßes Hauptquartier, den 1. August 1916
“
11“ Wrürttemberg. 5 Seiner Königlichen Hoheit dem Herzog Albrecht von Württemberg, der unter dem 1. d. M. zum General⸗ feldmarschall ernannt worden ist, ist, wie „W. T. B.“ meldet, aus diesem Anlaß das folgende Handschreiben Seiner Majestät des Kaisers und Königs zugegangen:
Eure Königliche Hobeit führen seit nunmehr zwei Jahren den Oberbefehl über die vierte Armee. Zu Beginn des Krieges in der Mitte der deutschen Heere, haben Eure Königliche Hoheit in raschem Siegeszug die Armee von Erfolg zu Erfolg geführt, haben dann den Ansturm des Gegners in Flandern zum Scheitern gebracht und halten nun, allen Schwierigkeiten des dortigen Köeiegsschauplatzes mit den tapferen Truppen trotzend, die Wacht bis zur Meeresküste. In unermüdlicher Hingase, Umsicht und Tatkraft geben Eure Königliche Hoheit insbesondere den Königg⸗ lich Württembergischen Truppen, die in bewährter Treue und mit unvergleichlichem Heldenmut mit allen uͤbrigen deutschen Stämmen welteifern, ein leuchtendes Beispiel. Die rastlose Friedensarbeit Eurer Königlichen Hobeit an der Spitze des König⸗ lich Württemberoischen Armeekorps hat ihre schönsten Früchte ge⸗ tragen. Mit größter Anerkennung und wärmstem Danke gedenke Ich dessen heute, und es ist Mein lebhafter Wunsch, dem besonders Ausdruck zu geben. Ich ernenne deshalb Eure Königliche Hohelt, den ruhmvollen Führer der tapferen vierten Armee, zum Gener feldmarschall.
8 Großbritannien und Irland. Im Unterhaus eröffnete der Premierminister Asquith
vorgestern die Debatte über die Beschlüsse der Pariser
Wirtschaftskonferenz mit einer Rede, in der er laut Be⸗ richt des „Rotterdamschen Courant“ sagte:
Der Zweck der Beteiligung Englands an der Konferenz sei ersters gewesen, den Feind zu überzeugen, daß die Verbündeten entschlossen seien, den Krieg mit voller Eintgkeit zu führen, auf dem wirtschaft⸗ lichen ebenso wie auf dem militärischen Boden; zweitens, Vorberei⸗ tungen für die Zeit nach dem Friedensschluß in anbetracht der bekannten Haltung Deutschlands zu treffen. Deutschland werde sein Sostem der wirtschaftlichen Durchdringang nach dem Kriege wieder aufnehmen und dabei über sehr be rächtliche Vorteile verfügen. Im besetzten Gebiet von Belgien und Frankresch habe Deutschland Werk⸗ stätten und Fabriken zerstört und große Mengen Maschinen und Roh⸗ stoffe weggefuͤhrt, ohne von den Menschen zu sprechen, die nach In⸗ dustriezentren Deutschlands und Oesterreich Ungarns geschickt worden seien Es verfüge außerdem über eine maͤchtige Handele flolte, die augenblicklich sicher in den eigenen Häfen oder in den Häfen neutraler Länder liege. Aus den deutschen Handelsblättern gehe deutlich hervor, daß die Deutschen mit diesen Fatktoren rechneten, um die industrielle und kommerzielle Wiedergeburt der Verbündeten zu behindern. Die Deutschen organisierten schon jetzt Industrien für einen Vorstoß auf die Märkte der Entente und fur eine energische und, wenn möglich, siegreiche Mitbewerhung in neutralen Ländern während der Zeit der allgemeinen Erholung vom Kriege. Die Wiederherstellung der v rwüsteten Gebiete sei die ollererste Forderung der Verbündeten und diese Wiederherstellong müsse sowohl die Ersetzung der Rohstoffe wie der industriellen Maschinen, der Ackerbauwerkzeuge, der Vorräte und der Handelsschiffe einschließen. Außerdem hätt sich die Verbündeten untereinander verpflichtet, de feindlichen Mäͤchten für eine Anzahl von Jahren di Bebandlung auf der Basis der Meistbegünstigung zu verweigern. Das bedeute, daß für diese Periode das Entgegen⸗ kommen, das die Verbündeten einander beweisen würden, nicht auf Deutschland und Oesterreich Ungarn ausgedehnt werden solle. Außerdem würden die Verbündeten in der Zeit der Erholung vom Kriege ihre Hilfsmittel unter Bedingungen austauschen, die die Maß⸗ regeln Deutschlands, sich Vorräte und Material aus den neutralen Ländern zu sichern, durchkreuzen würden. Der Premiermixnister sagte weiter, alle deutschen Monopole, die vor dem Kriege bestanden hätten, w 1. B. das Metallmonopol in Australien, müßten verhindert werden. Das Handelsamt sei eifrig an der Arbeit, Pläne zu entwerfen, um England von der Zufuhr aus Feindesland unabhängig zu machen. Was Hartstoffe, nichtraffiniertes Zink und andere wichtige Artikel betreffe, so set bereits ein Plan für die Unterstützung der hierfür nötigen Wssenschaft und industriellen Unternehmungen aufgestellt. Asquith füh te weiter aus, daß sich die Beschlüsse der Pariser Kon⸗ ferenz nicht gegen die Neutralen richteten. Es stehe im Gegenteil fest, daß die wirtschaftliche Offensive, die die Verbündeten fürchteten, auch für die Neutralen, deren Interessen dieselben seien wie die der Verbündeten, Gefahren einschließe.
Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ ist
Sir Roger Casement gestern um 9 Uhr früh erschossen worden.
schwedischen Kapitäns Bonnevier, der sich an Bord der „Lissabon“
worden.
— Die Verlustlisten vom 31. 2. August enthalten die Namen vor zieren. Davon sind 233 gefallen.
Frankreich. Am Quai d Orsay hat die erste Zusammenkunft mit den schweizerischen Delegierten stattgefunden. 1
Niederlande.
Die Unteroffiziere und Mannschaften des Landwehr⸗ jahrganges 1916 A werden, wie „W. T. B.“ meldet, am 18. August beurlaubt.
Portugal.
Die portugiesische Regierung hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ auf Ersuchen der englischen Regierung zugestimmt, einige der von Portugal beschlagnahmten deutschen Schiffe an England abzutreten.
Schweden.
Die Antwort der russischen Einspruch Schwedens gegen die Aufbringung der deutschen Dampfer „Lissabon“ und „Worms“ ist nach einer Meldung der „Schwedischen Telegraphenagentur“ jetzt in Stockholm eingegangen.
Durch die vor Abgang des Protestes vorgenommene Unter⸗ suchung ergab sich für die schwedische Regierung, daß die Schiffe in schwedischem Hoheitsgewässer gekapert worden sind. Von der „Worms“ ist das Rettungsboot ausgesetzt worden, in dem 13 Mann das Ufer erreichten. Die Russen versuchten dies durch Karabinerschüsse zu verhindern; ob die Schüsse scharf und gegen das Rettungsboot gerichtet waren, ist nicht festgestellt worden. Die Besatzung der „Lissabon“ hat in Rettungsbooten das Land erreicht. Dagegen wurden 27
“ L11“ egierung auf den
7 Mann von der Be⸗ satzung der „Worms“, darunter der Kapitän sowie auch der schwedische Lotse, von den Russen weggeführt.
Die russische Regierung hatte am 16. Juli mitgeteilt, daß
ein Bericht des betreffenden Befehlshabers eingefordert worden sei. In der jetzt vorliegenden Antwort wird jener Bericht an⸗ geführt, wonach die Aufbringung der Dampfer sowie die Ver⸗ folgung der Rettungsboote der „Lissabon“ außerhalb der Dreimeilengrenze stattgefunden hätten. Es wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, daß Prellschüsse in schwedischem Hoheitsgewässer niedergegangen wären. Es wird auch behauptet, daß die Besatzungen der „Worms“ und der „Lissabon”“ den Befehlen der russischen Fahrzeuge zu ge⸗ horchen sich geweigert, die Dampfkessel entleert und die Maschine beschädigt hätten, was alles als Zeichen dafür angenommen wird, daß den Besatzungen bewußt gewesen sei, sich außerhalb der schwedischen Hoheitsgrenze zu befinden. Die russische Re⸗ gierung bedauert, daß Prellschüsse schwedisches Hoheitsgebiet etroffen hätten. Der Oberbefehlshaber der Ostseeflotte habe eem verantwortlichen Offizier einen Verweis erteilt und alle Offiziere der russischen Marine hätten den Befehl erhalten, jede Verletzung der Neutralitat Schwedens zu vermeiden.
Nach dem Einreichen des Einspruchs hat die schwedische Regierung durch zwei Verhöre des von Rußland heimgekehrten
Lolsen sowie durch die Zeugnisse des Leuchtturmpersonals und
des Lotsenpersonals an der Aufbringungsstelle sowie ferner des
Aufbringung der
statt⸗ noch —
befand, erfahren, daß die innerhalb des schwedischen Hoheitsgebiets
Dampfer 8 G Der Schriftwechsel in dieser Frage ist 8 1u“ 3 8 “ 8
gefunden hat
Rumänien.
Die durch den russischen Einbruch in Mamornica verursachten Schäden sind durch eine Kommission festgestellt Wie „Az Est“ meldet, hat die russische Regierung ihre Verpflichtung zum Schadenersatz anerkannt, und die Kom⸗ mission hat sich nach Mamornica begeben, um die Ersatz⸗ beträge an die Bevölkerung auszuzahlen. 18
Amerika.
Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ hat die mexikanische Regierung Kommissare ernannt, um mit den amerikanischen Kommissaren über die Beilegung der zwischen den beiden Ländern bestehenden Streitigkeiten zu beraten.
Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, 3 August.
Westlicher Kriegsschauplatz.
Nördlich der Somme ließ das starke feindliche Vor⸗ bereitungsfeuer zwischen dem Ancre⸗Bach und der Somme einen großen, entscheidenden Angriff erwarten. Infolge unseres Sperrfeuers ist es nur zu zeitlich und räumlich getrennten,
(W. T. B.)
aber schweren Kämpfen gekommen. Beiderseits der Straße
Bapaume -—Albert und östlich des Trones⸗Waldes sind
starke englische Angriffe zusammengebrochen.
Zwischen Maurepas und der Somme wiederholte sich der
französische Ansturm bis zu sieben Malen. In zähem
Ringen sind unsere Truppen Herren ihrer Stellung geblieben, nur in das Gehöft Monacu und in einen Grabenteil nörd lich davon ist der Gegner eingedrungen.
Südlich der Somme wurden bei Barleux und bei Estrées französische Vorstöße abgewiesen. 8
Rechts der Maas setzte der Feind gegen den Pfeffer⸗ rücken und auf breiter Front vom Werk Thiaumont bis nördlich des Werks Laufée starke Kräfte zum Angriff an. Er hat auf dem Westteil des Pfefferrückens und südwestlich von in Teilen unserer vordersten Linie Fuß gefaßt und im Laufée⸗Wäldchen vorgestern verlorene Grabenstücke wiedergenommen. Am Werk Thiaumont und südöstlich von Fleury wurde der Gegner glatt abgewiesen, m Bergwalde nach vorübergehendem Einbruch durch Gegen⸗ stoß unter großen Verlusten für ihn geworfen.
8*
Bei feindlichen Bombenanagriffen auf belgische Städte wurden unter anderen in Meirelbeke (südlich von Gent) 16 Einwohner, darunter 9 Frauen und Kinder, getötet oder schwer verletzt. Unsere Flieger griffen die feindlichen Ge⸗ schwader an und zwangen sie zur Umfehr. Eins von ihnen wich über holländisches Gebiet aus. Im Luftkampf wurde ein englischer Doppeldecker südlich von Roulers und ein lasnalach es Flugzeug, das 13. des Leutnants Wintgens, üdöstlich von Péronne abgeschossen. Durch Abwehr⸗
8 “
feuer wurde je ein feindlicher Fliege nördlich von Arras heruntergeholt.
1u“ Oestlicher Kriegsschauplatz. “ Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.
Auf dem Nordteil der Front keine besonderen Ereignisse. Russische Vorstöße beiderseits des Nobel⸗Sees sind ge⸗ scheitert; ein starker Angriff brach südwestlich von Lubieszow zusammen.
An der Bahn Kowel —Sarny vorgehende feindliche Schützenlinien wurden durch unser Feuer vertrieben. Im Walde bei Ostrow (nördlich von Kisielin) wurden über 100 Gefangene eingebracht.
Beiderseits der Bahn bei Brody anscheinend geplante feindliche Angriffe kamen nur gegen Ponikowica zur Durchführung und wurden abgewiesen.
Im übrigen herrschte auf der Front geringere Gefechts⸗ tätigkeit.
Bei Rozyszeze und östlich von Torczyn wurden russische
Flugzeuge abgeschossen. Armee des Generals Grafen von Bothmer.
Südwestlich von Weles niow wurden kleine Russennester 68
gesäubert. 8 Balkan Kriegsschauplap.
Nichts Neues. 8 Oberste Heeresleitung.
Wien, 3. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Russischer Kriegsschauplatz.
Bei Welesniow warfen unsere Truppen eine feindliche Abteilung, die auf schmalem Frontstück in unsere Gräben ein⸗ gedrungen war, restlos wieder hinaus. Die Armee des General⸗ obersten von Böhm⸗Ermolli wies südwestlich und westlich von Brody Angriffsversuche zurück. Auch an der von Sarny. nach Kowel führenden Bahn und am unteren Stochod scheiterten russische Vorstöße.
Sonst verhielt sich der Feind gestern wesentlich ruhiger, was vor allem seinen über jedes Maß hohen Verlusten zuzuschreiben sein mag.
Italienischer Kriegsschauplatz. Bei erfolgreichen kleineren Unternehmungen wurden gestern
im Borcola⸗Abschnitt 140 Italiener, darunter zwei Offi⸗
ziere, gefangen, zwei Maschinengewehre erbeutet. Auf den Höhen südwestlich Paneveggio wurden am 1. August wieder zwei italienische Bataillone unter den schwersten Verlusten zurück⸗ geschlagen.
Sonst keine besonderen Ereignisse.
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unverändert.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
mFt-gleers 1 Der Krieg zur See. 1
Berlin, 3. August. (W. T. B.) Mehrere deutsche Wasserflugzeuge haben am 2. August früh erneut die russische Flugstation Arensburg angegriffen und mehrere Treffer in den dortigen Anlagen erzielt. Die zur Abwehr aufgestiegenen russischen Kampfflugzeuge wurden ab⸗ gedrängt. Unsere Flugzeuge sind unversehrt zurück⸗ gekehrt.
London, 3. August. (W. T. B.) Einer Reutermeldung zufolge sind die britischen Fischdampfer „Smiling“, „Morn“ und „Twiddler“ letzte Nacht auf der Nordsee von deutschen Unterseebooten versenkt worden; die Besatzungen sind gerettet.
London, 3. August. (W. T. B.) „Lloyds“ melden: Der englische Dampfer „Britannic“ (2240 t) der Cocker⸗ Linie wurde von einem U⸗Boot versenkt. Der englische Segler „Margaret Sutton“ wurde ebenfalls versenkt.
Vlissingen, 3. August. (W. T. B.) Zwei holländische Torpedoboote landeten hier um 12 Uhr 15 Minuten die aus 15 Mann bestehende Besatzung des norwegischen Dampfers „John Wilson“ aus Staoanger, der von Rotterdam mnach London mit Lebensmitteln unterwegs gewesen war. Das Schiff wurde gestern um ungefähr 10 Uhr Morgens in der Nachbarschaft des Maasfeuerschiffes von einem deutschen Unter⸗ seeboot torpediert. Der Kommandant des Unterseebootes forderte den Kapitän auf, mit den Schiffspapieren an Bord des Unterseebootes zu kommen, und gab ihm dann 5 Minuten Zeit, sich mit der Besatzung auf das Rettungsboot zu begeben. Hierauf wurde der Dampfer torpediert. Das Unterseeboot schleppte das Retlungsboot mit der Besatzung nach dem Feuer⸗ schiff „Schouven⸗Bank“, von dem sie durch die Torpedoboote ab⸗ geholt wurde.
Kopenhagen, 3. August. (W. T. B.) Die „National⸗ tidende“ meldet: Die Gefahren für die dänischen Dampfer, die Kohlen nach dem Mittelmeer befördern, sind noch immer nicht geringer geworden. Der dänische Dampfer „Katholm“, der mit Kohlen von Newport nach Malta unterwegs war, ist, wie ein Telegramm des Kapitäns aus Pantellaria an die Reederei berichtet, bei Kap Bon in der Nähe von Tunis von einem deutschen Unterseeboot versenkt worden. Die Besatzung ist gerettet.
Wien, 3. August (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Eine Gruppe unserer Torpedofahrzeuge hat am 2. August morgens militärische Objekte in Molfetta beschossen; ein Flugzeughangar wurde demoliert, eine Fabrik in Brand geschossen, eine andere beschädigt; bei der Rückkehr hatten diese Torpedofahrzeuge und der zu ihnen gestoßene Kreuzer „Aspern“ ein kurzes Feuergefecht mit einer aus einem Kreuzer und sechs Zerstörern bestehenden feindlichen Abteilung. Nachdem unserer⸗ seits Treffer erzielt worden waren, wendeten die feind⸗ lichen Einheiten nach Süden ab und verschwanden. Unsere Einheiten kehrten unversehrt zurück. In den Morgen⸗ stunden desselben Tages wurden fünf feindliche Land⸗ flugzeuge, die über Durz (Durazzo) Bomben abgeworfen hatten, ohne irgend einen Schaden anzurichten, von den dort aufgestiegenen Seeflugzeugen verfolgt. Eines der feindlichen Flugzeuge wurde einige Seemeilen südlich Durz (Durazzo)
durch eines unserer Seeflugz ge (Führer: Seefähnrich von Fritsch, Beobachter: Seefähnrich Sewera) zum Absturz ge⸗ bracht und nur leicht beschädigt erbeutet. Von den beiden Insassen, welche die Flucht ergriffen hatten, wurde später ein Offizier von unseren Truppen gefangen. B Torpedofahrzeug „Magnet“ wurde am 2. Augus Vormittags von einem feindlichen Unterseeboot anlanziert und durch einen Torpedotreffer am Heck beschädigt. Hierbe wurden zwei Mann getötet, vier verwundet; sieben Mann werden vermißt. Das Fahrzeug wurde in den Hafen ein gebracht. Flottenkommando.
Rom, 3. August. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ sind zwei unserer Unterseeboote, di vor längerer Zeit zusammen mit anderen zu einer Unternehmung an den feindlichen Küsten ausgefahren waren, nicht mit den anderen zu ihren Stützpunkten zurückgekehrt. Man muß sie als verloren betrachten. 1—
London, 4. August. (W. T. B.) „Lloyds“ melden Der englische Dampfer „Heighington“, der italie nische Dampfer „Letimbro“, das italienische Segel schiff „Rosarina“ sowie die norwegischen Fischer fahrzeuge „Einar“ und „Erling“ sind versenk
Bei der Ersatzwahl eines Mitglieds des Hauses Abgeordneten, die am 31. Juli in den Kreisen Labiau und Wehlau, Regierungsbezirk Königsberg, stattfand, wurde nach einer Meldung von „W. T. B.“ an Stelle des verstorbenen Abgeordneten Amtsrats Schrewe der Rittergutsbesitzer von Boddien⸗Leissienen (konservativ) mit allen 215 Stimmen g ͤ 1e“”“ 219.
Statistik und Volkswirtschaft.
Statistik der Justiigefängnisse in Preußen für das Rechnungsjahr 1914/15. Wie schon öfter hervorgehoben worden ist, untersteht das preußische Gefängniswesen zum Teil dem Mtnisterium des Innern, zum Teil dem Justizmintsterium, und jede der beiden Verwaltungen veröffent⸗ licht auch gesonderte Jahresstatistiken über die ihr unterstellten An⸗ stalten. In Nr. 115 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ wurde bereits über die Insassen der dem Ministerium des Innern unterstehenden 30 der Vollstreckung von Zuchihausstrafen dienenden Strafanstalten und 23 vornehmlich zur Vollstreckung der Gefängnisstrafen von längerer Dauer bestimmten gröferen Gefängnisse im Rechnungejahre 1914/15 berichtet. Die Zahl der in diesen Anstalten untergebrachten Gefangenen bildet, so bedeutend sie immerhin ist, nur einen kleinen Teil der Insassen der preu⸗ stischen Strafanstalten und Gefängnisse; der weitaus größte Teil be⸗ findet sich in den Gefängnissen der Justizverwaltung, uder die jetzt gleichfalls die Statistik füur das Rechnungsjahr vom 1. April 1914 bis 31. März 1915 vorliegt. Zum Geschäftsbereiche des Justtz⸗ ministertiums gehörten am Ende des Berscht⸗jabres (abgesehen von 6 Anstalten, die geschlossen waren) 1061 Gefängnisse. Von ihnen sind 911 am Sitze von Amtsgerichten zur Unterbringung von weniger als 50 und; nur 22 zur Aufnahme von 300 und mehr Gefangenen eingerichtet. Die größte Belegungsfähigkeit haben das Strafgefängnis in Berlin⸗Tegel mit 1628, das Untersuchungsgefängnis in Berlin⸗Moabit mit 1460, das Strafgefängn’s in Plötzensee bei Berlin mit 1383, das Zentralgefénanis in Bochum mit 991 und das Gefängnis in Hannover mit 944 Köpfen. Von den 8 kleinen Gerichtsgefängnissen Bialla, Goldap, Johannis⸗ burg, Lyck, Marggrabowa, Pillkallen, Stallupvönen und Willenberg haben Angaben nicht oder nur teilweite gemacht werden können, da die Unter⸗ lagen während des Errfalls der Russen in Ostpreußen aßhanden ge⸗ kommen sind. Im übrigen betrug die Gesamtzabl der Gefangenen, die im Rechnungsjahre 1914/15 in den Gefängnissen der Justizver⸗ waltung untergebracht worden sind, — ohne die Polizeigefangenen — 323 226 gegen 429 690, die Zibl der im Berichtsjahre in Zugang gekommenen Gefangenen 291 488 gegen 400 955 im Vorjahre. Schon seit 1909 hatte ein Ruckgang stattgefunden, der aber immer kleiner geworden war und im Jahre 1913 sich bei der Gesamtzahl in eine geringe Zunahme verwandelt hatte. Der große Rückgang der Gesamtzahl im Berichtsjuhre 1914/15 um 106 464 Köpfe oder nahezu ein Viertel wie der Zahl der neueingelieferten Ge⸗ fangenen um 109 467 oder mehr als ein Viertel wurde durch den Krieg bedingt, dessen erste acht Monate in dieses Jahr fielen. Jafolge der Einziehung zahlreicher in jüngerem Alter stehender Personen zum Heeresdienst ist die Kriminalität stark gesunken und durch die Gnadenerlasse die Zahl der Strafvollstreckungen ver⸗ mindert worden. Der Enmfluß des Krieges zeigt sich deutlich darin, daß der Rückgang fast ausschließlich die männlichen Gefangenen betrifft, deren Gesamtzahl von 363 321 im Vorjahre auf 257 892 und deren Zugang im Berichtsjahre von 336 982 auf 229 839 Köpfe gesunken ist, während die Gesamtzahl der weiblichen Gefangenen nur eine Abnahme von 66 369 auf 65 334 und der Jahreezugang an Frauen nur eine Verminderung von 63 973 auf 62 649 zeigt. Der tägliche Durchschnittsbestand an Gefangenen ist von 31 411 im Vorjahre auf 25 773 zuröuckgegangen, von denen 7121 (t. Vorj. 8831), also nicht ganz der dritte Tetl, Untersuchungsgefangene waren. Wie im Bericht über die Insassen der dem Ministerlum des Innern unterstehenden Strafanstalten (Z chthäuser) und Ge⸗ fängnisse hervorgehoben wurde, wiesen diese zusammen ebenfalls eine geringe Ahnabme des Tagesdurchschnitts im Berichtejahre, und zwar von 22 202 auf 21 449 nder um 853 Köpfe, auf. Die Strafanstalten und Gefingnisse beider Verwolturgen hatten demnach einen täglichen Durchsahgirtsbestand von 47 222 Gefangenen, das sind 6491 weniger als im Vorjahre. 8 Ueber die einzelnen Arten der Gefangenen in den Anstalten der Justizverwaltung ist dem amtlichen Tabellerwerk zu entnehmen, daß die Gesamt,ahl der Untersuchungsgefangenen, die 1913/14 um 8468 gestiegen war, im Rechnungsjahre 1914/15 von 155 388 auf 120 364, also um 35 024 Köpfe, die Zahl der im Berichtsjahre in Zugang gekommenen von 147 729) auf 111 423 oder um 36 306 zurückzegangen ist. Als Untersuchun sgefangene werden auch ergriffene Bettler, Landstreicher und Dirnen gezählt, bis ihre Personalten und Vorstrafen festgestellt sind und ihre Aburtetlung erfolgen kann; bei diesen Personen spielen die günßzigere oder ungünstigere Arbeits⸗ gelegenheit und andere Faktoren eine einflußreiche Rolle. Die bedeutende Abnahme der Zabl der Untersuchungsgefangenen im Rechnungsjahre 1914/15 entfällt 2nn8 9 auf die Männer, während die Gesamtzahl der weiblichen Untersuchungsgefangenen, an denen das Dirnentum den höchsten Anteil hat, von 12 918 auf 14 628, deren Jabreszugang von 12 339 auf 13 925 gestiegen ist. Gefängnisstrafe verbuͤßten insgesamt 121 471 Personen gegen 168 041, darunter 100 912 im Berichtsjahre eingelieferte gegen 149 175 im Vorfahre, einfache Haft insgesamt 21 787 gegen 32 521, darunter 21 440 neueingelteferte gegen 31 847 im Vorjahre, geschärfte Haft — zu der Bettler, Vagabunden, Trunkenbolde, Dirnen, Obdachsose verurteilt werden, meist Wintergäste, die das Gefängnis als eine Wärmehalle oder Herberge oder als Krankenhaus benutzen — insgesamt 57 977 gegen 70 864, darunter 56 113 neu⸗ eingeli ferte gegen 69 427 im Verjabre. Zivilhaftgefangene (Schuldgefangene) gab es 1627 gegen 2876, darunter 1600 im Be⸗