EEEö111ö1“4*X“
Gummi. Brennmaterialien. Wachs, Leuchtstoffe, Schmiermittel, Benzin. 2. Kerzen, Nachtlichte. Waren aus Holz, Kork. Haus⸗ und Küchengeräte. “ Fleisch⸗ und Fischwaren, Fleischetxrakte, Konser⸗ ven, Gemüse, Obst, Fruchtsäfte, Gelees. Milch, Butter, Margarine, Speiseöle und Fette. Kaffee, Kaffeesurrogate, Tee, Zucker, Sirup, Honig, Mehl und Vorkost, Teigwaren, Gewürze, Saucen, Essig, Senf, Kochsalz. Kakao, Schokolade, Zuckerwaren, Back⸗ und Kon⸗ ditorwaren, Hefe, Backpulver. Diätetische Nährmittel, Malz, Papier, Papier⸗ und Pappwaren. Druckereierzeugnisse, Spielkarten. Porzellan, Glas und Waren daraus. Billard⸗ und Signierkreide. 1 Kosmetische Mittel, ätherische Hle, Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Stärke und Stärkepräparate, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfernungsmittel, Putz⸗ und Poliermittel (ausgenommen für Le⸗ der), Schleifmittel. Zündwaren, Zündhölzer. Steine, Kunststeine, Pech, mittel. Säcke.
technische Ole und Fette,
Futtermittel
Holzkonservierungs⸗
211615.
27/1 1916. Kakao⸗Compagnie Theodor Reichardt G. m. b. H., Wandsbek⸗Hamburg. 18/7 1916.
Geschäftsbetrieb: Versandgeschäft für Kakao und Schokolade, sowie sonstige Nahrungsmittel und Ge⸗ tränke. Waren: Kakao und Kaknaoprodukte, insbesondere Schokolade, Schokoladensirup und likörhaltige sowie likör⸗ freie Schokoladenkonfekte, Kakaobutter, Kakao und Scho kolade unter Beimengungen von: Milch, Mehl, Malz, Früchten aller Art, Nährsalzen, Eiweiß, Hämoglobin, Lecithin und Eisen, ferner andere kakaohaltige Lecithin⸗ Wund Hämoglobinpräparate. Back⸗ und Konditoreiwaren, insbesondere: Keks, Biskuit, Zwieback, Zuckerwaren, Bon⸗ bons. Kaffee, Kaffeesurrogate, Tee, Konfitüren. Künst liche und natürliche Mineralwässer, diätetische Nähr⸗ mittel, pharmazeutische Präparate, chemische Produkte für Genußzwecke.
27. 211616.
26/10 1915. Fa. G. Heinicke, Berlin. 18/7 1916. Geschäftsbetrieb: Fabrik militärischer Bedarfs⸗ artikel, Sattlerei, Buchdruckerei, Buchbinderei, Stein⸗ druckerei, Papierhandlung, Militäreffekten. Waren: 5. Pinsel. 12. Felle, Häute, Leder. 1 Waren aus Neusilber, Britannia und ähnlichen Metallegierungen. Gummi, Gummiersatzstoffe und Waren daraus für technische Zwecke. Waren aus Knochen, Kork, Horn, Schildpatt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Meer⸗ schaum, Zelluloid und ähnlichen Stoffen, Flecht⸗ waren.
. Physikalische, chemische, optische, geodätische, nau tische, elektrotechnische, Wäge⸗, bSignal⸗, Kontroll⸗ und photographische Apparate, Instrumente und Geräte, Meßinstrumente.
Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ und Pappwaren, Roh⸗ und Halbstoffe zur Papierfabrikation, Ta⸗ peten.
Photographische und Druckereierzeugnisse, Spiel karten, Schilder, Buchstaben, Druckstöcke, Kunst⸗ gegenstände.
Porzellan, Glas.
Sattler⸗, Riemer⸗, Täschner⸗ und Lederwaren. Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellierwaren, Büro⸗ und Kontorgeräte, Lehrmittel.
211617. C. 16826.
Rovende
20/9 1915. Ernst Colditz, Leipzig⸗Connewitz, Wind⸗ scheidstr. 41. 18/7 1916. Geschäftsbetrieb: Parfümeriefabrik, chemisches La⸗
Waren: Tischtücher, Tischdecken, Servietten, Möbel bezüge aus Gewebe und Leder, Rouleaus, Stores, Gar⸗ dinen, Portieren, Kissen, Bettdecken, Handtücher, Staub⸗ tücher, Badetücher, Stickereien und angefangene Sticke⸗ reien, Web⸗ und Wirkstoffe aus Wolle, Baumwolle, Flachs, Hanf, Seide, Kunstseide, Jute und aus Gemischen dieser Stoffe, Samte, Plüsche, Brokatstoffe, Wachstuch, Ledertuch, Filz, Filztuch, leinene, halbleinene, baumwollene und seidene Wäschestoffe, Leib⸗, Bett⸗ und Tischwäsche aus Baumwolle, Leinen oder Seide, Watte aus Baumwolle, Moos und Torf, Putztücher, Polier⸗ tücher, Asbesttuche, Asbestpappen, Asbestpapiere, Wasch⸗ lappen, Kabelpapier, Telegraphenstreisen, Papiergarn,
Papiergewebe, Teppiche, Garbenbinde, Bindfaden und
Seile jeder Art, Säcke, Netze, Gewebe und Geflechte jeder Art, Hüte, Hutstoffe, Hutgeflechte, Isoliermittel, Tapeten, Papiere jeder Art, Linoleum und sonstiger Bodenbelag, Gewebe jeder Art, bedruckt und gefärbt, Matten und sonstige Geflechte, Polsterwaren, Lampen⸗ schirme. “ 30. 211619. W. 21155.
30/3 1916. Waldes & Ks., Dresden. 18/7 1916. Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik, Import⸗ und
Exportgeschäft. Waren: 8 8 Kl.
Za. Kopfbedeckungen, Putz, künstliche Blumen. d. Bekleidungsstücke, Korsetts, Krawatten, Hosen⸗ träger, Handschuhe, Schweißblätter. Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ Apparate und ⸗Geräte. Borsten, Bürstenwaren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Toilettegeräte.
Rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle. Messerschmiedewaren, Werkzeuge, Sensen, Sicheln, Hieb⸗ und Stichwaffen. 8
Nadeln, Fischangeln.
Hufeisen, Hufnägel. Emaillierte und verzinnte Waren. 8 Eisenbahn⸗Oberbaumaterial, Klein⸗Eisenwaren, Brief⸗ und Musterklammern, Schlosser⸗ und Schmiedearbeiten, Schlösser, Beschläge, Draht⸗ waren, Blechwaren, Anker, Ketten, Stahlkugeln, Reit⸗ und Fahrgeschirrbeschläge, Rüstungen, Glocken, Schlittschuhe, Haken und Hsen, Geld⸗ schränke und Kassetten, mechanisch bearbeitete Fassonmetallteile, gewalzte und gegossene Bau⸗ teile, Maschinenguß.
Edelmetalle, Gold⸗, Silber⸗, Nickel⸗ und Alu⸗ miniumwaren, Waren aus Neusilber, Britannia und ähnlichen Metallegierungen, echte und un⸗ echte Schmucksachen, leonische Waren, Christbaum⸗ schmuck.
Gummi, Gummiersatzstoffe und für technische Zwecke.
Schirme, Stöcke, Reisegeräte. Waren aus Holz, Knochen, Kork, Horn, Schild⸗ patt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Meerschaum, Zelluloid und ähnlichen Stoffen, Kragenstützen, Drechsler⸗, Schnitz⸗ und Flecht⸗
woaren, Bilderrahmen, Figuren für Konfektions⸗ und Friseurzwecke.
Physikalische, chemische, optische, geodätische, nau⸗
Waren daraus
tische, elektrotechnische, Wäge⸗, Signal⸗, Kontroll⸗
und photographische Apparate, ⸗Instrumente und Geräte, Meßinstrumente.
Maschinen, Maschinenteile, Treibriemen, Schläuche, Automaten, Haus⸗ und Küchengeräte, Stall⸗, Garten⸗ und landwirtschaftliche Geräte, Treib⸗ riemenverbinder. Möbel, Spiegel, Polsterwaren. Musikinstrumente, deren Teile und Saiten 8 Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ und Pappwaren. Photographische und Druckereierzeugnisse, Kunst⸗ gegenstände.
Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren dar⸗ aus.
Posamentierwaren, Bänder, Besatzartikel, Knöpfe, Druckknöpfe, Spitzen, Stickereien.
Sattler⸗, Riemer⸗, Täschner⸗ und Lederwaren. Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellierwaren, Bureau⸗ und Kontorgeräte.
Seifen⸗, Putz⸗ und Poliermittel, Rostschutzmittel, Waschmittel, Parfümerien und Toilettemittel. Spielwaren, Turn⸗ und Sportgeräte.
Säcke. 8
Uhren und Uhrteile.
211620.
Bänder,
8
schränke und Kassetten,
teile, Maschinenguß. Edelmetalle, Gold⸗, Silber⸗, Nickel⸗ miniumwaren, Waren aus Neusilber, Britannia
und ähnlichen Metallegierungen, echte und un⸗ echte Schmucksachen, leonische Waren, Christbaum⸗
schmuck.
Gummi, Gummiersatzstoffe für technische Zwecke. Schirme, Stöcke, Reisegeräte.
Waren aus Holz, Knochen, Kork, Horn, Schild⸗ patt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Meerschaum, Zelluloid und ähnlichen Stoffen, Kragenstützen, Drechsler⸗, Schnitz⸗ und Flecht⸗ waren, Bilderrahmen, Figuren für Konfektions⸗ und Friseurzwecke.
Physikalische, chemische, optische, geodätische, nau⸗ tische, elektrotechnische, Wäge⸗, Signal⸗, Kontroll⸗ und photographische Apparate, ⸗Instrumente und ⸗Geräte, Meßinstrumente.
Maschinen, Maschinenteile, Treibriemen, Schläuche, Automaten, Haus⸗ und Küchengeräte, Stall⸗, Garten⸗ und landwirtschaftliche Geräte, Treib⸗ riemenverbinder. 1““ Möbel, Spiegel, Polsterwaren. Musikinstrumente, deren Teile und Saiten. Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ und Pappwaren. Photographische und Druckereierzeugnisse, Kunst⸗ gegenstände.
Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren dar⸗ aus.
Posamentierwaren, Bänder, Besatzartikel, Knöpfe, Druckknöpfe, Spitzen, Stickereien.
Sattler⸗, Riemer⸗, Täschner⸗ und Lederwaren. Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellierwaren, Bureau⸗ und Kontorgeräte.
Seifen⸗, Putz⸗ und Poliermittel, Rostschutzmittel, Waschmittel, Parfümerien und Toilettemittel. Spielwaren, Turn⸗ und Sportgeräte.
Säcke. Uhren und Uhrteile.
Öund Waren daraus
211621
22/4 1916. Waldes & Ko., Dresden. 18/7 1916. Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik, Import⸗ und “ Waren:
1
Za. Kopfbedeckungen, Putz, künstliche Blumen. d. Bekleidungsstücke, Korsetts, Krawatten, Hosen⸗ träger. Handschuhe, Schweißblätter. 4. Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ Apparate und ⸗Geräte. 5. Borsten, Bürstenwaren, Pinsel, Kämme, Schwämme, Toilettegeräte. 9a. Rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle. b. Messerschmiedewaren, Werkzeuge, Sensen, Sicheln, Hieb⸗ und Stichwaffen. “ Gc. Nadeln, Fischangeln. Huseisen, Hufnägel. e. Emaillierte und verzinnte Waren. Eisenbahn⸗Oberbaumaterial, Klein⸗Eisenwaren, Wund Musterklammern, Schlosser⸗ und Schlösser, Beschläge, Draht⸗ waren, Blechwaren, Anker, Ketten, Stahlkugeln, Reit⸗ und Fahrgeschirrbeschläge, Rüstungen, Glocken, Schlittschuhe, Haken und Ösen, Geld⸗ chränke und Kassetten, mechanisch bearbeitete Fassonmetallteile, gewalzte und gegossene Bau⸗ teile, Maschinenguß. Edelmetalle, Gold⸗, Silber⸗, Nickel⸗ und Alu⸗ miniumwaren, Waren aus Neusilber, Britannia und ähnlichen Metallegierungen, echte und un⸗ echte Schmucksachen, leonische Waren, Christbaum⸗ schmuck. 3 Gummi, Gummiersatzstoffe für technische Zwecke. Schirme, Stöcke, Reisegeräte. Waren aus Holz, Knochen, Kork, Horn, Schild⸗ patt, Fischbein, Elfenbein, Perlmutter, Bernstein, Meerschaum, Zelluloid und ähnlichen Stoffen, Kragenstützen, Drechsler⸗, Schnitz⸗ und Flecht⸗
Wund Waren daraus
waren, Bilderrahmen, Figuren für Konfektions⸗
und Friseurzwecke.
Physikalische, chemische, optische, geodätische, nau⸗ tische, elektrotechnische, Wäge⸗, Signal⸗, Kontroll⸗ und photographische Apparate, Instrumente und ⸗Geräte, Meßinstrumente.
Maschinen, Maschinenteile, Treibriemen, Schläuche, Automaten, Haus⸗ und Küchengeräte, Stall⸗, Garten⸗ und landwirtschaftliche Geräte, Treib⸗ riemenverbinder.
Möbel, Spiegel, Polsterwaren
Musikinstrumente, deren Teile und Saiten. Papier, Pappe, Karton, Papier⸗ und Pappwaren. Photographische und Druckereierzeugnisse, Kunst⸗ gegenstände.
Porzellan, Ton, Glas, Glimmer und Waren dar⸗
mechanisch bearbeitete; Fassonmetallteile, gewalzte und gegossene Bau⸗
und Alu⸗
17/5 18/7 1916.
1916. H.
Preßler,
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb sämt⸗ licher Tabakfabrikate. Wa und andere Tabakfabrikate.
Leipzig, Goethestr.
ren: Zigarren, Zigaretten
9 b 15645 (9.
Apotheke Ehrenfriedersdorf.
16e 91981 (A. „ 91982 A. „ 94979 A. „ 98407 (A. „ 136190 A. „ 139032 A. 262 146175 (A.
G. m. b. H.
13 116815 (3. „ 119012 (3.
265186303 . 187529 M. 187530 X. 187531 .
„187532 R. „ 190203 X. Umgeschrieben am
Umgeschrieben am
fellschaft.
23 89929 G.
straße 28.
verlegt worden.
38 80265 (L. „ 83119 . „ 87217 . 88279 R. 88316 R. 91437 E. 92343 (C. 94902 (E. 96982 (E. 191923 E. 102236 (E. 1602573 (E. 109115 (E. 100245 (P. 110616 E. 110909 (E. 115271 (P. 140355 (C. 150905 P. 154898 (L.
2 21446 (S. Der Sitz der Zeicheninhaberin i
1677).
5776) 5778) 5951) 6210) 8504) 8272) 8666)
9720)
1944) R.⸗A. v. 7.
1943)
7562) 7564) 7565) 7566) 7567) 7568)
41 Vennootschap Ant. Jurgens Vereenigde Fa⸗ brieken, Oss in Holland; Vertr.: Pat.⸗Anw. Dr. R. Worms, Berlin SW. 11.
26e209756 (M. „207369 M. „208416 (M. „ 211086 M.
24488) 24489) 24758) 24909) 1
6689)
1226)
6585) 7112) 7620) 7621) 7619) 5007] 5053] 5254] 5382) 5682) 5695] 5696) 5921) 5574) 6264] 6224) 6591) 10585) 9049) 13639)
(
Anderung in der Person des Inhabers.
R.⸗A. v. 28. 4. 1896.
Umgeschrieben am 17. 7. 1916 auf: Kamphausen 4& Plümacher G. m. b. H., Ohligs (Rhld.). 7831) Umgeschrieben am 17. 7. 1916 auf: Priv. Stadt⸗ Ehrenfriedersdorf Franz Poscheck,
R.⸗A. v. 17. 8. 1906.
R.⸗A. v. 23. 11. 1906.
t 77 7f 7* 22 7* 22 r 7*
1— 1
2 4. 1 Firma der Zeicheninhaberin geändert in: Aachen⸗ Burtscheider⸗Sprudel Mephisto⸗Quelle P. H. Metzmacher, Aachen⸗B. 3 b 92135 M. Umgeschrieben am 17. 7. 1916 auf: Friedr. Metzler
1916). R.⸗A. v. 30. 11. 1906.
1909. 9.
77 7
Umgeschrieben am 17. 7. 1916 auf: Siegmund Ciesielezyk, Samter (Posen).
R.⸗A. v. 15. 1914.
88g 11181 * 9⁷¼ 71 14 71 2 . 77* 7⁷
77 77* 3. 4. 71* 1916 auf: Naamlooze
R.⸗A. v. 2. 5. 1916. 14. 12. 1915. 2. 1916.
77 *
71 Ft 18. 4. 7.
e7 381 71 1916 auf: Malta⸗Ge⸗
N. v. 17. 7, 1906.
Adresse des Zeicheninhabers geändert in: Artillerie⸗
R.⸗A. v. 26. 1. 1897.
R.⸗A. 14. 7. 1905. “ 1.66108 1““ EEA116“ T111“ b“ 3. 1907. 1“ 5 u““ 7. 1908. EEEö1“ . 10. 1908. W“ 3. 1909. 3. 1911. Te“ 5 23. 2. 1912
Der Sitz des Zeicheninhabers verlegt nach Dresden⸗A, Tittmannstr. 17 (19. 7. 1916).
38 43811 GB. 38 51072 K.
264157573 (8. 183225 (. 186309 K. 188886 K. 190250 K. „191898 K. 196528 (K. 197442 K. 199204 K. „199379 K.
Löschung.
6168)
6250)
20941) 25339] 25337) 26047) 26309) 26964) 27620) 27655) 28067) 27629)
R.⸗A. v. 8. 6. 1900.
(Inhaber: H. &. P. Uder, Berlin, Engelufer 5). Ge⸗ löscht am 19. 7. 1916.
R.⸗A. v. 8. 11. 1901.
(Inhaber: Kaiserliche Tabakmanufaktur, Straßburg i. Elz⸗ Gelöscht am 19. 7. 1916.
R.⸗A. v. 30. 4. 1912. „ 21. 11. 1913. 15. 1. 1914.
8 „
7
9
f*
77
st nach Düsseldorf Obe.
Der Brzugsprris beträgt vierteljährlich 6 ℳ 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
den Hostanstalten und Zeitungsspeditenren für Kelbstabholer
anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Rummern kosten 25 ₰.
2ö 8 Anzrigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Tinheitn⸗ I1 ] zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeils 80 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Atantgunzeigergs Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Ordensverleihungen ꝛc. Deutsches Reich.
it e Vhag hts zum Schutze eiserner Gedenkstücke der Reichs⸗
ank.
Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichskommissars für Uebergangswirtschaft.
Bekanntmachung über Weintrester und Traubenkerne.
Anzeigen, betreffend die Ausgabe der 12
des Reichs⸗Gesetzblatts. 8
Erste Beilage:
Scönngd der Ostbank für Handel und Gewerbe, Darlehns⸗ asse Ost.
Verordnung, betreffend Errichtung einer Darlehnskasse.
Beschreibung der Darlehnskassenscheine der Ostbank für Handel und Gewerbe, Darlehnskasse Ost.
Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend Aufhebung eines Handelsverbots.
Bekanntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.
Erste Beilage:
Ernennungen in der Justizverwaltung.
Zekanntmachung der in der Woche vom 23. bis 29. Juli d. J. u Sb9 genehmigten öffentlichen Samm⸗ ungen und Vertriebe von Gegenständen und betreffend erloschene Erlaubniserteilungen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Eisenbahngütervorsteher a. D. Thieme in Mahls⸗
daff Kreis Niederbarnim, den Königlichen Kronenorden vierter asse, 8
dem Oberbahnassistenten a. D. Vogel in Königswuster⸗ hausen, Kreis Teltow, und dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Podstata in Berlin das Verdienstkreuz in Gold, b
den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Jänig in Berlin und Schlecht in Potsdam das Verdienstkreuz in Silber,
dem Eisenbahnlademeister a. D. Siebert in Berlin das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, “
dem Bahnhofsaufseher a. D. Brandenburger in Michen⸗ dorf, Kreis Zauch⸗Belzig, den Eisenbahnweichenstellern a. D. Gesche und Gorywoda in Berlin, Benecke und Krause in Charlottenburg, dem Eisenbahnstationsschaffner a. ₰. Sonntag in Sachsenhausen, Kreis Niederbarnim, dem Eisen⸗ bahngehilfen a. D. Tamke in Serwest, Kreis Angermünde, dem bisherigen Eisenbahnvorschlosser Wellendorf und dem bisherigen Eisenbahnkupferschmied Habich, beide in Potsdam, dem bisherigen Eisenbahnmaschinenputzer Müller in Berlin und dem bisherigen Eisenbahnarbeiter Gählsdorf in Berlin⸗ Mariendorf das Allgemeine Ehrenzeichen sowie b
dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter Rauter in Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.
Deutsches Reich.
Wtedergabe durch Abbtldung ist jedoch erlaubt; 4. wenn die räumlichen Abmessungen oder die Farben andere sind als diejenigen des Urbildes; 5. ge. 88 Nachbildung des Urbildes als Vorbild ge⸗ ent hat.
Abbildungen der Gedenkstücke sowie die auf den Stücken an⸗ ebrachten Sinnsprüche dürfen zur Ausstattung von Waren nicht enutzt werden.
§ 4 Warenzeichen, die eine Darstellung eines Gedenkstücks der im § 1 bezeichneten Art oder eine Wiedergabe des auf einem Stücke an⸗ gebrachten Sinnspruchs enthalten, dürfen ohne Zustimmung des Reichsbankdirektoriums nicht in die Zeichenrolle eingetragen werden.
0.
§ 5
Die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung wird durch
Abweichungen nicht ausgeschlossen, sofern ungeachtet dieser Abweichungen die Gefahr einer Verwechslung vorliegt.
§ 6 Die Befugnis, über Gegenstände, die nachweislich vor der im § 1 Abs. 2 bezeichneten Veröffentlichung hergestellt sind, zu verfügen, sie in den Verkehr zu bringen oder feilzuhalten, wird durch die Vor⸗ schriften dieser Verordnung nicht berührt.
Wer den Vorschriften der 8 1 bis 3 vorsätzlich zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu drei Monaten und mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft.
Wer den Vorschriften der §§ 1 bis 3 fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft.
direktoriums ein. Die Zurücknahme des Antrags ist zulässig.
Neben der Strafe kann auf Einziehung der epenstünge auf welche sich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
§ 8 Die gewerblichen Sachverstaͤndigenvpereine 8 14 des Gesetzes, be⸗ treffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen, vom 11. Januar 1876 [Reichs⸗Gesetzbl. S. 11]), sind verpflichtet, auf Erfordern der Gerichte und der Staatsanwaltschaften Gutachten über die an sie gerichteten Fragen abzugeben.
§ 9 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. August 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferihhs 8
— E1“
8 Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichskommissars für Ueberg angswirtschaft.
Vom 3. “ 8
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über
die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗
nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§ 1
Zur Erleichterung des Ueberganges von der Kriegswirtschaft in
die Friedenswirrschaft wird ein Reichskommissar bestellt, der der Auf⸗
sicht des Reichskanzlers unterstebt. Der Reichskommissar hat ins⸗
teilung nach näherer Anweisung des Reichskanzlers zu sorgen.
§ 2 . Dem Reichskommissar stehen die erforderlichen Mitarbeiter und ein Beirat zur Seite. Der Reichskanzler ernennt den Reichskommissar, seine Mitarbeiter und die Mitglieder des Beirats.
der Landesregierungen und einer Anzahl Sachverständiger.
Berlin, Sonnabend, en 5. August, Abends.
3. wenn ein anderes angewendet wird als das, durch welches das Urbild hervorgebracht worden ist; die
Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag des Reichsbank⸗
besondere für die Regelung der Einfuhr der Waren und ihrer Ver⸗
§ 3 Der Beirat besteht aus Vertretern der obersten Reichsbehörden,
unrichtige oder unvollständige Angaben - wird mit Reftssan dneh sech⸗ Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark estraft.
Wer fahrlässig die nach § 4 erforderten Auskünfte nicht in der esetzten Frist erteilt, die Einsicht in die Geschäftsbriefe und Ge⸗ schafisbucher und die Besichtigung in Lägern verweigert oder un⸗ richtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gesängnis bcs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark estraft.
Wer der Vorschrift des § 5 zuwider sich der Mitteilung von Geschäfts⸗ oder Betriebsgeheimnissen nicht enthält oder Aufzeich⸗ nungen und Abschriften bei Beendigung seiner Tätigkeit zurückhält, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag des Reichskanzlers ein. Die Zurücknahme des Antrags ist zulässig. 88
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Krast. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Berlin, den 3. August 1916. Deer Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung über Weintrester und Traubenkerne.
Vom 3. August 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Alle im Inland bei der Weg llterun dem Ausland einschließlich der besetzten Gebiete eingeführten Wein⸗ trester und Traubenkerne dürfen nur an den Kriegsausschuß für Ersatz⸗ futter, G. m. b. H. zu Berlin, Matthäikirchstr. 10 (Tresterstelle) oder an die von thm bezeichnete Stelle abgefetzt werden.
8 “ gewonnenen und alle aus
§ 2
Die Besitzer von Weintrestern und Traubenkernen haben die Vorräte, die der Absatzbeschränkung nach § 1 unterliegen, dem Kriegs⸗ ausschusse für Ersatzfutter oder der von ihm bezeichneten Stelle auf Verlangen käuflich zu überlassen und auf Abruf zu verladen; das Verlangen kann durch öffentliche Bekanntmachung erfoloen. Die Lieferungspflichtigen können verlangen, daß der Kriegsausschuß diese Vorräte käuflich übernimmt, und eine Frist zur Abnahme festsetzen, die mindestens 4 Wochen betragen muß. Nach Ablauf der Frist erlischt die Absatzbeschränkung na 1. Ist der Besitzer nicht zugleich Eigentümer, so kann auch der Eigentümer die Frist zur Abnahme bestimmen.
Der Lieferungspflichtige hat vor der Ueberlassung dafür zu forgen, † die Weintrester nicht mehr als 60 vom Hundert Wasser ent⸗ alten.
Der Reichskanzler kann nähere Bestimmungen über die Lieferung und Abnahme erlassen.
Der Ueberlassungspflicht unterliegen nicht Weintrester, die zur Verfütterung im eigenen Wirtschaftsbetriebe des Winzers, bei Ge⸗ nossenschaften oder Gesellschaften im Wirtschaftsbetrieb ihrer Mit⸗ glieder erforderlich sind.
§ 3
Soweit Weintrester und Traubenkerne der Ueberlassungspflicht nach § 2 unterliegen, haben die Besitzer für Aufbewahrung und pflegliche Behandlung der Vorräte zu sorgen. Sie dürfen die Vor⸗ räte ohne Zustimmung des Kriepsausschusses für Ersatzfutter nicht verarbeiten; jedoch dürfen die im eigenen Wirtschaftsbetriebe ge⸗ wonnenen oder vom Ausland eingeführfen Trester von dem Besitzer zu Haustrunk (§ 11 des Weingesetzes vom 7. April 1909, Reichs⸗ Gesetzbl. S. 393) oder zu Branntwein für den eigenen Wirtschafts⸗
bedarf verarbettet werden. Der Reichskanzler kann hierfür Grundsätze
aufstellen.
§ 4
Erfolgt die Ueberlassung nicht freiwillig, so wird das Eigentum von der zuständigen Behörde auf Antrag des Krlegsausschusfes für Ersatzfutter auf diesen oder die von ihm bezeichnete Stelle über⸗
Den Vorsitz im Beirat führt der Staatssekretär des Innern, in seiner Vertretung der Reichskommissar. Der Beirat ist in grundsätzlichen Fraßen zu hören.
boratorium, Drogenhandel. Waren: Arzneimittel, che 8 - eg-
mische Produkte für medizinische Zwecke, pharmazeutische EETETEEEA““ Drogen und Präparate, Pflaster, Verbandstoffe, Tier⸗ 8 8 und Pflanzenvertilgungsmittel, Desinfektionsmittel, 27/4 1916. Waldes & Ko., Dresden. 18/7 1916. Schuheinlegesohlen, Zahnbürsten, Haarschmuck, Bart⸗ Geschäftsbetrieb: Metallwarenfabrik, Import⸗ und binden, chemische Produkte für industrielle und wissen⸗ Exportgeschäft. Waren:
schaftliche Zwecke, mineralische Rohprodukte, Düngemittel, Kl.
Blumendünger und Blumensamen, Farbstoffe, Farben, 3a. Kopfbedeckungen, Putz, künstliche Firnisse, Lacke, Beizen, Klebstoffe, Lederputz⸗ und Kon⸗ IJ. Bekleidungsstücke, Korsetts, Krawatten, servierungsmittel, Wachs, Leuchtstoffe, technische Ole und träger, Handschuhe, Schweißblätter. Fette, Benzin, Kerzen, Speiseöle und Fette, Schokolade, Beleuchtungs⸗, Heizungs⸗, Koch⸗, Kühl⸗, Trocken⸗ Zuckerwaren, Backpulver, Parfümerien, kosmetische Apparate und ⸗Geräte.
Mittel, ätherische Hle, alkoholische, ätherische und kos Borsten, Bürstenwaren, Pinsel, Kämme, Schwämme, metische Essenzen, Chemikalien zur Herstellung von Toilettegeräte.
Riechstoffen, Parfümerien und kosmetischen Präparaten, .Rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle.
Seifen, Wasch⸗ und Bleichmittel, Farbzusätze zur Wäsche, Messerschmiedewaren, Werkzeuge, Sensen, Sicheln, . Hieb⸗ und Stichwaffen. 1 Nadeln, Fischangeln. 8 Hufeisen, Hufnägel. 8
Fleckenentfernungsmittel, Putz⸗ und Poliermittel (aus genommen für Leder) .Emaillierte und verzinnte Waren. Eisenbahn⸗Oberbaumaterial, Klein⸗Eisenwaren 17/5 1916. H. Preßler, 18/7 1916.
Brief⸗ und Musterklammern, Schlosser⸗ und Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb sämt⸗
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tragen. “ Die Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die Anordnung ihm zugeht. § 5
Der Kriegsausschuß für Ersatzfutter hat dem zur Ueberlassung Verpflichteten für die abgenommenen Mengen einen angemessenen Uebernahmepreis zu zahlen, der die im § 9 oder auf Grund des § 9
festgesetzten Preise nicht überschreiten darf.
aus. 7 97 8 “ 1 tierwaren, Bänder, Besatzartikel, Knöpfe, (Inhaber: „Kant Cacao⸗&. Chokoladen⸗Fabrik Witten“ “ Spihen, dee 8— berg, Wittenberg, Bez. Halle). Gelöscht am 19. 7. 1916. 26d164363 (T. 7465) R.⸗A. v. 4. 10. 1912.
Sattler⸗, Riemer⸗, Täschner⸗ und Lederwaren. Schreib⸗, Zeichen⸗, Mal⸗ und Modellierwaren, öuö6 Herrmann Thomas, Thorn). Gelöscht. am 19. 7. 1916.
Bureau⸗ und Kontorgeräte.
Seifen⸗, Putz⸗ und Poliermittel, Rostschutzmittel, hü 8 3 Waschmittel, Parfümerien und Toilettemittel. Erneuerung der Anmeldung 8 8 Am 6. 2. 1916. 8
Spielwaren, Turn⸗ und Sportgeräte. 1677).
Am 8. 1 5776). 16c 91982 Am 15. 6. 1916. 16c 89981 (R. 7831). 1
Berlin, den 4. August 1916.
§ 4 Die durch öffentliche Bekanntmachung oder unmittelbare Anfrage des Reichskommissars erforderten Auskünfte über wirtschaftliche Fragen sind zu erteilen. Dem Reichskommissar oder seinen Beauftragten ist auf Verlangen Einsicht in die Geschäftsbriefe und Geschäftsbücher zu gewähren sowie die Besichtigung in Lägern zu gestatten.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Blumen. “
Hosen⸗
Säcke.
Uhren und Uhrteile. Ist der Verkäufer mit dem von dem gebotenen
reise nicht einverstanden, so setzt die für den Ort, von dem aus die ieferung erfolgen soll, zuständige höhere Verwaltungsbehörde den Preis endgültig fest. Sie bestimmt darüber, wer die baren Aus⸗ lagen des Verfahrens zu tragen hat. Der Verpflichtete hat ohne Räücksicht auf die endgültige Festsetzung des Uebernahmepreises zu ljefern; der Kriegsausschuß hat vorläufig den von ihm für angemessen erachteten Preis zu zahlen Ist der Verpflichtete nicht zugleich der Eigentümer, so kann auch der Eigentümer die Festsetzung des Prrises durch die höhere Ver⸗ waltungsbehörde berbeiführen. Sein Recht erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach Mitteilung des Preisangebots an den Verpflichteten davon Gebrauch macht.
„ 15645 (4. 85 Der Reichskommissar, die Mitarbeiter sowie . dem Reichs⸗
kommissar unterstellte oder von ihm beauftragte Personen und die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, über Einrichtungen oder Ge⸗ schäftsverhältnisse, die bei Erhebungen zu ihrer Kenntnis kommen, Perschwiegenheit zu beobachten. Soweit diese Personen nicht Beamte sind, sind sie hierauf besonders zu verpflichten.
Sie sind ferner vexpflichtet, alle auf ihre Tätigkeit bezüglichen Aufzeichnungen und Abschriften bei Beendigung ihrer Tätigkeit an die vom Reichskanzler bestimmte Stelle auszuhändigen.
§ 1 Eiserne Gegenstände, die im Auftrag der Reichsbank bergestellt werden, um den Einlieferern von Goldsachen als Gedenkstücke ver⸗ liehen zu werden, dürfen nicht verpielfältigt over nachgebildet werden; über sie oder ihre Nachbildungen darf nicht durch Rechtsgeschäft ver⸗ fügt, sie dürfen nicht in den Verkehr gebracht oder seilgehalten werden. Den rechtsgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. Gestattet sind unentgeltliche Verfügungen zugunsten von Familienangehörigen sowie Verfügungen von Todes wegen. Abbildung und Beschreibung der Gedenkstücke werden durch das § 6 Reichsbankvirektorium im Reichsanzeiger verbffentlicht. Der Reichskanzler bestimmt das Nähere über Einrichtung, Ge⸗ 2 schäftskreis und Geschäftsgang.
Die Vervielfältkgung und Nachbildung ist auch dann verboten, 8 8 . ur zu . 2 nur in ei Wer vorsätzlich die nach §.4 erforderten Auskünfte nicht in der ꝑkCC e m gesetzten Frist Feit die Einsicht in die Heschäftsbriefe und Geschäfts⸗
einzigen Stücke bewikr wird: 4 ar 2. wenn ein anderer Stoff als Eisen verwendet wird; bücher oder die Besichtigung in Lägern verwetgert oder wissentlich
P. 14499. ,16c 91981 (A. (A. 5778.
Leipzig, Goethestr. 1.
§ 7 Die höhere Verwaltungebebörde entscheidet endgültig über alle Streitiakeiten, die sich zwischen den Beteiligten aus der Auforderung zur käuflichen Ueberlassung sowie aus der Ueberlassung ergeben.
39. 211618. N. 8536.
berger & Co., Frankfur
a. M. 18/7 1916. Schmiedearbeiten, Schlösser, Beschläge, Draht⸗
Mechanische Tücher⸗ und Deckenfabrik, Buntdruckerei, Reit⸗ und Fahrgeschirrbeschläge, Rüstungen, licher Tabakfabrikate. Waren: Zigarren, Zigaretten Färberei, Spinnerei, Appretur⸗ und Imprägnieranstalt. SGlbocken, Schlittschuhe, Haken und Ösen, Geld⸗
31/12 1915. L. Nen⸗ IENCORVYT- Geschäftsbetrieb: waren, Blechwaren, Anker, Ketten, Stahlkugeln, und andere Tabakfabrikate. Verlag der Expedition (i. V.: Reyher) in Berlin. Druck von P. Stanktewiez' Buchdruckerei G. m. b. H., Berlin SW. 11, Bernburgerstra