8
8 5 8 8 8 Der Kriegsousschuß für Ers eutter hat da ür Sorge zu fragen, daß die in den Weintrestern entha jene⸗ Traubenkerne möglichst voll⸗ 8 ven Das Oel ist dem Krtensausschusse für pfl enzliche und tierische Oele und Feite, 66. m. b. H. zu Berlin zur Verfügung zu stellen. Dieser hat es nach den
pndig gewonnen und auf Oel verarbeitet werden.
Weisungen des Reichskanzlers abzugeben.
Für die bei der Oelgewinnung anfallenden Futtermittel (Kuchen und Oelmehle) sind die Vorschriften der Verordnung 804 e Verkehr mit Kraflfuttermitteln vom 28. Junt 1915 (Reichs⸗Gesetzbl.
5 1 Weinbau beteiligten Kommunalver⸗ ände haben ein Vorzugsrecht auf Lieferung dieser Futtermittel bis ur Höhe von 15 vom Hundert der aus ihrem Gebiete gelieferten Den Kommunalverbänden nd die hiernach auf sie entfallenden Futtermengen anzubieten. Das Corzuagsrecht erlischt, wenn es nicht binnen vier Wochen nach dem
S. 399) maßgebend. Die am Nengen von Trestern und Traubenkernen.
ngebot ausgeübt wird.
1 § 9 Der Preis für inländische Trester und Traubenkerne darf nicht . 4,50 Mark für den Doppelzentner,
bersteigen: 1. für frische Trester 2. für Trester, aus denen 9 Haustrunk oder Brannt. ö“ 3. für Traubenkerne 24,00 „ ö“
Die Uebernahmepreise umfassen die Kosten der Beförderung bis zur nächsten Wiegestelle und zur Verladestelle des Ortes, von Üoeg. die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten
- Er setzt die Preise für Trester und Traubenkerne fest, die aus dem Auolane
des Einladens daselbst. Der Reichskanzler kann die Preise anderweit festsetzen.
eingeführt werden.
Die im Abs. 1 bezeichneten und die auf Grund des Abs. 3 fest⸗ gesetzten Preise sind Höchstpreis⸗ im Sinne des Gesetzes, e Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 516) in Verbindung
mit der Bekanntmachung vom 21. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl S. 25), vom 23. September 1915 (Jernun g151- 886 vom 23. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 183).
§ 10 8 Die zuständigen Behörden haben den voraussichtlichen Anfall an
Weintrestern in ibren Bezirken zu ermitteln und bis zum 30. Sep⸗ tember 1916 dem Kriegsausschusse für Ersatzfutter anzuzeigen. G
§ 11 „„ Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗ führung dieser Verordnung. Sie bestimmen, wer als höhere Ver⸗ waltungsbehörde, als zuständige Bebörde und als Kommunalverband im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist.
§ 12 Der Reichskanzler kann Ausnahmen von de Verordnung gestatten. 88 n den Vorschriften dieser 13
Mit Gefängnis bis zu sechs Mhnaten oder mit Geldstrafe bi
fünfzehnhundert Mark wird bestraft: ““
1. wer Weintrester oder Traubenkerne der Vorschrift des § 1 zuwider absetzt; 88
2. wer der Verpflichtung zur Aufbewahrung und pfleglichen Behandlung zuwiderhandelt oder wer e” WSn Weintrester oder Traubenkerne verarbeitet (§ 3); .
3. wer den von den Landeszentralbehörden nach § 11 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt.
Im Falle der Nr. 1 kann neben der Strafe auf Einziehung der
Mengen erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht,
ohne Rücksicht darauf, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 68
§ 14 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in
Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrast⸗
tretens. Berlin, den 3. August 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. G Dr. Helfferich.
8
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 177 des Reich 8⸗Gesetzblatts enthält unter NNNr. 5369 eine Bekanntmachung über Gummisauger, vom 3. August 1916, und unter
Nr. 5370 Ausführungsbestimmungen zur Verordnun Bundesrats über Gummisauger, vom 3. August 1916.
Nummer 178 enthält unter “ Nr. ,5371 eine Bekanntmachung zum Schutze eiserner Gedenkstücke der Reichsbank, vom 3. August 1916, unter „XNr. 5372 eine Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichskommissars für Uebergangswirtschaft, vom 3. August 1916, und unter Nr. 5373 eine Bekanntmachung über Weintrester und Traubenkerne, vom 3. August 1916. Berrlin W. 9, den 4. August 1916.
gg Postzeitungsamt.
Königreich Preußen. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
„Versetzt sind: die Regierungsbaumeister des Eisenbahn⸗ baufachs Koll, bisher in Myslowitz, als Vorstand (auftrw.) des Eisenbahnbetriebsamts 1 nach Neuwied, Dr.⸗Ing. Alberty, bisher in Kattowitz, zur Eisenbahndirektion nach Cöln und Federmann, bisher in Gleiwitz, zur Eisenbahn⸗ direktion nach Kattowitz.
Dem Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Seiden⸗ stricker in Bremen ist eine etatmäßige Stelle für Vorstände der Eisenbahnbetriebsämter verliehen.
Zu Eisenbahnverkehrsinspektoren sind ernannt: die Eisen⸗ bahnverkehrskontrolleure Hüttebräucker, bisher in Düren, unter Versetzung nach Saarbrücken und unter Uebertragung der Stellung des Vorstands des Eisenbahnverkehrsamts in Saarbrücken und Kratz in Stolp unter Uebertragung der Stellung des Vorstands des Eisenbahnverkehrsamts daselbst.
Versetzt sind: der Baurat Probst von Insterburg nach Cassel, der Regierungsbaumeister Kusel von Schleswig als Vorstand des Hochbauamts in Cassel, der Regierungs⸗ baumeister Hunger von Bonn als Vorstand des Hochbau⸗ amts in Schleswig und der Regierungsbaumeister Erd⸗ menger von Schneidemühl nach Pillkallen.
Dem Regierungsbaumeister Rudolf Schaefer in Düssel⸗ dorf ist die Stelle des Vorstands des Wasserbauamts II daselbst übertragen worden.
„Dem Regierungsbaumeister des Hochbaufachs Kießling in Cöln (Geschäftsbereich der Eisenbahndirektion daselbst) ist
03) und
angelegenheiten. Oberamtmann beigelegt worden. Miinisterium für Landwirtschaft
und Forsten.
Brieg, ist der Titel Gartenbaudirektor verliehen worden.
Dem Metzgermeister Anton Künne in Burgsteinfur dessen Ehefrau Anna Künne, geborene Pohlkötter
Fleischwaren gestattet.
Burgsteinfurt, den 3. August 1916. Der Landrat. Plenio.
Bekanntmachung.
Richard Ulbri
ezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 31. Juli 1916. Deer Polizeipräsident. von Oppen.
8
VIIII “
vom 23. September 1915 untersagt worden. Ratibor, den 1. August 1916. 8 88 Die Polizeiverwaltung. J. V.: Westram.
I1“
Bekanntmachung.
mitteln untersagt worden. Eupen, den 17. Juli 1916.
„Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister. Dr. Graf Metternich.
Bekanntmachung. 5
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundes
1915 (=⸗GBl. S. 603) Beckingen wegen Schlachtens, ohne die gesetzliche Fleischbeschau vor⸗ nehmen zu lassen, und Schlachtens ohne Schlachterlaubnisschein der Handel mit Fleisch und Fleischwaren bis auf weiteres für das gesamte Reichsgebiet untersagt worden.
Merzig, den 2. August 1916.
Der Landrat. J. V.: Bauer.
Preußen. Berlin, 5. August 1916.
„ Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute, wie „W. T. B.“ meldet, auf der Durchreise von der Ost⸗ zur Westfront kurzen Aufenthalt in Berlin. Seine Majestät sprachen bei dem Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg vor und nahmen dessen Vortrag entgegen, sowie daran anschließend die Vorträge der Staatssekretäre Dr. Helfferich und Graf von Roedern und des Präsidenten des Kriegs⸗ ernährungsamts von Batocki.
v14“
Laaut Meldung des „W. T. B.“ ist folgender Befehl auf einem durch ein deutsches U⸗Boot versenkten englischen Vor⸗ postenboot aufgefunden worden: 1 Geheim. Rear Admiral'’s Office, Peterhead, 8 5... SGSegelorder. ..“ Die Abteilung hat am Donnerstag Morgen anstatt am Fefnag. nach Aberdeen zurückzukehren. Vorläufig sollen keine olländischen Fischerfahrzeuge mehr nach Peterhead eingebracht
werden. 8 gez.: C. H. Simpson. Rear Admiral.
Lieut. C. Asquith, R. N. R. H. M. T. „Onward“. Aus diesem Geheimbefehl folgt, daß die englische Re⸗ gierung den Befehl gegeben hat, alle holländischen FiFerte deren man habhaft werden konnte, nach England einzubringen. Es war der englischen Regierung also gleichgültig, ob gegen die einzelnen eingebrachten Fischer⸗ fahrzeuge Verdacht vorlag, der die Aufbringung gerechtfertigt hätte oder nicht. Es kam ihr offenbar allein darauf an, durch nackte Vergewaltigung die Mittel in die Hand zu bekommen, um die beabsichtigte Erpressung gegenüber der holländischen Regierung und gegen die holländische Fischerei durchdrücken zu XX“ 1u“
Auf Antrag des Präsidenten des Kriegsernährungsamts hat der Stellvertreter des Reichskanzlers eine Verordnung über eine allgemeine Bestandsaufnahme erlassen. Als
eine etatmäßige Regierungsbaumeisterstelle verliehen worden.
Zeitpunkt ist der 1. September festgesetzt worden⸗
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗
Dem Klostergutspächter Wilhhelm Ohlmer in Marien⸗ garten, Landkreis Göttingen, ist der Charakter als Königlicher
„Dem Obstbaulehrer der Landwirtschaftskammer und Leiter ihres Obstbauinstituts, Garteninspektor Hermann Müller in
n daselbst wird die Wiederaufnahme des Handels mit gkeif selö
Das Verbot vom 4. April d. J. wird hiermit aufgehoben.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Septembe 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführunasbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 habe ich der Deutschen Kraftbrot⸗Gesellschaft m. b. H. hier, Wilbelmstraße 53/54, und deren Gesellschaftern, Kaufmann
brich, hier, Prinzenallee 85, Kaufmann Heinrich Goldberg, hier, Wilhelmstraße 54, durch Verfügung vom heutigen 5 den Handel mit Nahrungsmitteln wegen Unzuverlässigkeit n
Dem Zigarrenfabrikanten Paul Böhm in Ratibor O. S., Wilbelmstraße 11, ist der Handel mit Zigarren auf Grund des Gesetzes über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel
8 Der Firma L. P. Schauff, Inhaberin Ehefrau Mathias Schauff, Anna geborene Olles, wohnhaft in Eupen, Bergstraße Nr. 47, ist auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) wegen Unzuverlässigkeit der Handel mit Lebens⸗
fräte verschwenden.
“ rats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September ist dem Metzger Otto Nagel aus
Gemeinden und
Gewerbe⸗ und Handelsbetriebe aller Art.
gruppen, nämlich: fleisch, Pökelfleisch und andere Fleischdauerwaren), Dosen, Gläsern usw.,
1 gemischt in Büchsen, Dosen, Gläsern usw., 4) Eier,
Gegenstände ausdehnen.
7
räte im Gewahrsam haben, gle hören oder nicht. Außerdem sin
haltung eine Haushaltungsliste, für Gemeinden,
etwas anderes bestimmen.
zu durchsuchen und die Bücher nachzuprüfen.
können eingezogen werden. die Angaben sind auf Anzeigevordrucken auszufü
und gedruckt werden.
für eine Beschlagnahme von Vorräten zu dienen.
gewisse Vorratsbestände haben, und darum wäre es verfehlt, 188. sie sie jetzt in unbegründeter Besorgnis verschwenden würden.
Die angeordnete Bestandserhebung ist ein wichtiges Glied in der Kette der allgemeinen Versorgungsmaßnahmen. Es wird daher auf die verständnisvolle und bereitwillige Mitwirkung aller Kreise unseres Volkes gerechnet werden können
88
In einem kürzlich ergangenen telegraphischen Erlaß an die Oberpräsidenten macht der Minister des Innern auf die außerordentliche Wichtigkeit einer schnellen und vollständigen Bergung der diesjährigen Ernte aufmerksam. Die Landräte sollen sich die Beschaffung von Arbeitskräften und deren planmäßige Ausnutzung für die Erntearbeiten ganz be⸗ sonders angelegen sein lassen. Nach Mitteilung stellvertretender Generalkommandos an das Kriegsministerium sind in einzelnen Korpsbezirken noch zahlreiche beschäftigungslose Leute vorhanden, deren möglichste Heranziehung zu Erntearbeiten an⸗ zustreben ist. Wo Arbeitskräfte nicht ausreichen, muß militärische Hilfe angefordert werden. Die Stellvertretenden Generalkommandos werden nach Mitteilung des Kriegs⸗ ministeriums solche Hilfe bereitwillig stellen, soweit die mili⸗ tärischen Verhältnisse dies irgend zulassen. Neben Beschaffung der Arbeitskräfte ist auch auf weitestgehende Heranziehung von Gespannen Bedacht zu nehmen. Im Lande wird noch eine große Anzahl von ere zu nicht dringlichen Zwecken verwendet, die zu Erntezwecken freigemacht werden können.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1083 und 1084 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 8. Liste der aus Rußland zurück⸗ gekehrten preußischen Austauschgefangenen, Berichtigungen zu den Listen 1 und 2 der aus Frankreich zurückgekehrten preußi⸗ schen Austauschgefangenen, die 599. preußische Verlustliste, die 85. Marineverlustliste, die 285. bayerische, die 311. sächsische, die 434. und die 435. württembergische Verlustliste.
“ Bayern. 8
„Die Konferenz christlich⸗nationaler Arbeiter⸗ fahrer, die vorgestern in München tagte, befaßte sich nach einem Vortrag des Generalsekretärs Stegerwald mit den gegenwärtig schwebenden Fragen. Wie die „Korrespondenz Hoffmann“ berichtet, ergab die sehr rege Aussprache die volle Einmütigleit der christlichen Arbeiterschaft Bayerns mit jener von Gesamt⸗Deutschland zu den behandelten Problemen. Das Ergebnis der Konferenz ist dahin zusammenzufassen, daß die christlich⸗nationale Arbeiter⸗ bewegung die gegenwärtigen Treibereien gegen die Reichsleitung aufs allerentschiedenste mißbilligt und die Arbeiter warnt, mit verlockenden Scheingründen sich zum Schleppen⸗ träger der politischen Reaktion gebrauchen zu lassen. Von de
Reichsleitung erwartet die christliche Arbeiterschaft Bayerns
daß auch die Wünsche der Arbeiterschaft künftig in Deutschland eine angemessene Berücksichtigung erfahren.
Tachsen.
Gestern vormittag traf der Staatsminister, Staatssekretär des Innern und Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich,
wie „W. T. B.“ meldet, in Dresden ein und wurde auf dem
Die Aufnahme soll sich, wie „W. T. B.“ mitteilt, einer⸗ seits auf sämtliche privaten Haushaltungen erstrecken, anderer⸗ seits auch die Bestände ermitteln, die sich im Gewahrsam der sonstigen öffentlich⸗rechtlichen Körperschaften befinden, ferner die Bestände der Anstalten aller Art, die
Bahnhofe im
In den Privathaushaltungen mit weniger als 30 zu ver⸗ pflegenden Haushaltungsmitgliedern beschränkt sich die Pflicht zur Anmeldung der vorhandenen Vorräte nur auf vier Waren⸗
1) Fleischdauerwaren (Schinken, Speck, Würste, Rauch⸗ 2) Fleischkonserven, reine Fleischkonserven in Büchsen,
3) Fleischkonserven mit Gemüse und anderen Waren
während für die ganz großen veeg, vaeg⸗ mit 30 und mehr Kartoffeln der heurigen Ernte.
Personen sowie für die Gemeinden, öffentlich⸗rechtlichen Körper⸗ schaften, Anstalten, Gewerbe⸗ und Handelsbetriebe usw. für im ganzen 33 verschiedene Waren und Warengruppen die am 1. September 1916 vorhandenen Vorräte anzumelden sind. Die Landeszentralbehörden können die Erhebung auf andere
Zur Anzeige verpflichtet sind diejenigen, welche die Vor⸗ ichgültig ob sie ihnen ge⸗ e sämtliche Haushaltungs⸗ vorstände verpflichtet, wenn sie keine Vorräte der bezeichneten Art haben, eine entsprechende Fehlanzeige zu erstatten. Die Aufnahme soll in der Weise erfolgen, daß für jede Haus⸗ Anstalten, Gewerbe⸗ und Handelsbetriebe usw. eine besondere Liste aus⸗ zufüllen ist. Die Ausführung der Erhebung liegt den Ge⸗ meindebehörden ob, sofern nicht die Landeszentralbehörden Diese haben auch die zur Aus⸗ führung der Erhebung erforderlichen Anordnungen zu erlassen. Um die Zuverlässigkeit und Richtigkeit der Angaben zu erreichen, ist bestimmt, daß die damit beauftragten Personen befugt sind, sämtliche Räume, wo Vorräte zu vermuten sind, kerner sind bei mangelnder Rechtzeitigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben Strafen angedroht. Vorräte, die verschwiegen wurden, Auch fahrlässig falsche Angaben sind unter Strafe gestellt. Die Erhebung erfolgt femeihpeneih, llen, die durch
die Landeszentralbehörde nach festgesetzten Vorlagen hergestellt
Es sei bei dieser Gelegenheit nochmals darauf hingewiesen, daß die Bestandaufnahme nicht den Zweck hat, als Unterlage Es handelt sich lediglich um die Feststellung der vorhandenen Vorrats⸗ mengen, ein diesbezüglicher Hinweis findet sich auch auf den Formularen für die Erhebung in den Haushaltungen. In Hinsicht darauf ist es völlig zwecklos und bedenklich, wenn Vorratsbesitzer aus Angst vor einer Beschlagnahme ihre Vor⸗ Diejenigen Bevölkerungskreise, die nicht täglich oder wöchentlich ihren Bedarf decken können, müssen
Auftrage des Staatsministers Grafen Vitzthum von Eckstädt von Legationsrat Dr. Steinbach begrüßt. Mit dem gleichen Zuge kam auch der Staatssekretär des Reichsmarineamts, Admiral von Capelle an. Die Herren statteten bald darauf den anwesenden Staatsministern Besuche ab und wurden Mittags in Moritzburg von Seiner Majestät dem König in Audienz empfangen. Darauf fand königliche Frühstückstafel statt, zu der außer den genannten Herren noch der Königlich preußische Gesandte Graf von Schwerin und die Staatsminister Einladung erhalten hatten.
“
. Oesterreich⸗Ungarn.
Eine in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichte, vom Minister des Innern im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern erlassene Verordnung regelt den Verkehr mit
Großbritannien und Irland.
Der König hat an die Souveräne und Oberhäupter der
verbündeten Staaten laut Meldung des „Reuterschen Bureaus“ das folgende Telegramm gerichtet:
An diesem Tage, dem zweiten Jahrestage des Beginnes des großen Kampfes, in den mein Land und seine tapferen Verbündeten verwickelt worden sind, drängt es mich, Ihnen meine unentwegte Ent⸗ schlossenbeit zu übermitteln, den Krieg fortzusetzen, bis unsere vereinigten Anstrengungen die Ziele erreicht haben, für die wir gemeinsam zu den Waffen gegriffen haben. Ich bin überzeugt, daß Sie mit mir in dem Entschlusse übereinstimmen, daß die Opfer, die unsere tapferen Truppen großherzig gebracht haben, nicht umsonst gebracht worden sein sollen, und daß die Freibeiten, für die sie kämpfen, in vollem Umfange verbürgt und sichergestellt werden sollen.
— Der „Daily Telegraph“ berichtet, daß der Präsident des Handelsamts Runciman nach Nom gegangen ist, um die Schwierigkeiten, die sich in der Schiffahrtsfrage ergeben haben, zu beseitigen. Diese Frage hat zu einer ziemlich heftigen I zwischen den beiden Ländern Anlaß gegeben 8 8 en Gegenstand von diplomatischen Unterhandlungen gebildet.
— Im Unterhause sagte der Premierminister Asquith in der Debatte über Irland, wie „W. T. B.“ berichtet, in vielen Teilen des Landes habe eine heträchut e Erneuerung der Sinn Fein⸗Bewegung in ihrer schärfsten Form stattgefunden, und in einigen Orten sei es zu bedauerlichen öffentlichen Kund⸗ gebungen für Deutschland gekommen. Asquith fügte hinzu, daß die Militärmacht und die Polizeimacht ausreichend Lavx. z2- sei, um einen neuen Aufruhr zu verhindern.
Rußland.
Das Mitglied des Reichsrats Graf Bobrinsky ist der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge zum Ackerbau⸗ minister ernannt worden.
— Nach einer vom „Temps“ verbreiteten Erklärung des “ Bark sichern die zwischen ihm und dem ranzösischen e Ribot getroffenen Verein⸗ barungen Rußland bis zum Kriegsende Kredite für die in Frankreich gemachten Materialbestellungen und zur Bezahlung der Zinsen für alle von Rußland bis heute mit Frankreich vor⸗ genommenen Finanzoperationen.
Italien.
Dem „Secolo“ zufolge soll der vorgestrige Ministerra ein Dekret genehmigt haben, wonach den italienischen, auch im Auslande ansässigen Staatsangehörigen der Geschäftsverkehr mit Angehörigen von Ländern, die mit Italien feindlichen Staaten verbündet sind, verboten wird. Trotz des Verbots ein⸗ egangene Verträge sind rechtsungültig. Die Vertragschließenden sns strafbar. Ein weiteres Dekret soll der Regierung die Be⸗ geben, Handelsgesellschaften, die ihren Sitz in Italien aben und deren Kapitalien gänzlich oder vorzugsweise Bürgern feindlicher Staaten oder mit diesen verbündeter Länder ange⸗ hören, unter Kontrolle zu stellen. Im Bedarfsfalle kann zur gerichtlichen Beschlagnahme und Liquidation geschritten werden. sollen nicht unter diese Bestimmung ““ 13 v1
Portugal.
Der Kongreß ist nach einer Meldung der „Ti Montag zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen worden; man erwartet wichtige Entscheidungen wegen der aktiven Teil⸗ nahme Portugals am Kriege.
Dänemark.
Die dänische Generalpostdirektion meldet, daß die Brief⸗ und Paketpost des dänischen Amerikadampfers „Hellig Olav“, der sich auf der Reise von New York nach Kopenhagen befand, desgleichen 149 nach Dänemark bestimmte Postsäcke von dem norwegischen Dampfer „Kristiania⸗ fjord“ von den Engländern in Kirkwall beschlagnahmt
worden sind. Rumänien.
Zu Grenzzwischenfällen auf der Donau wird offiziövs gemeldet, daß der Minister des Aeußern die not⸗ Heahihen Schritte unternommen hat, um die Aufmerksamkeit der bulgarischen Regierung darauf zu lenken, daß sich die Zwischen⸗ fälle zu oft wiederholen und daß sie den guten Beziehungen der beiden Länder zu einander nicht entsprechen.
8
8 “ 8 v1116“
D erikanische Staatssekretär Lansing und der dänische Gesandte Constantin Brun haben, einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ zufolge, den Vertrag unterzeichnet, kraft dessen die Vereinigten Staaten Dänisch Westindien für fünfundzwanzig Millionen Dollar erwerben.
Asien.
Das „Reutersche Bureau“ erfährt, daß nach dem Abschluß des russisch⸗japanischen Vertrages noch ein besonderes russisch⸗ japanisches Abkommen zustande gekommen ist, in dem Ruß⸗ land an Japan die südliche Hälfte der Eisenbahn Charbin — Changun verkaufte. Rußland erkennt in diesem Abkommen auch die japanischen Schiffahrtsrechte am Sungarifluß zwischen Kirin und Patung an.
1“
Großes Hauptquartier, 4. August. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz.
Der Artilleriekampf erreichte nördlich des Ancrebaches wieder große Stärke, er wurde zwischen Ancre und Somme mit unverminderter Heftigkeit fortgesetzt. Kräftige feindliche Angriffe sind nördlich von Ovillers, südwestlich von Guillemont und nördlich des Gehöftes Monacu ab⸗ gewiesen. Südlich der SommeV scheiterte Nachts ein An⸗ griff des Gegners bei Barleux. 1 b
Den Franzosen gelang es gestern abend, sich in den Besitz unserer Stellungen am Dorf Fleury und südlich des Werkes Thiaumont zu setzen. Unsere heute morgen einsetzenden Gegenangriffe brachten uns wieder in den vollen S8nn des Dorfes Fleury und der Gräben mestlich und nordwestlich dieses Ortes. Feindliche Angriffe nordwestlich des Werkes Thiaumont und gegen unsere Stellungen im Chapitre⸗ und Bergwald wurden gestern abend unter großen Verlusten des Feindes abgewiesen. Die Lage ist jetzt wieder so, wie sie vor dem mit überaus starken Kräften geführten französischen Angriff war.
Leutnant Mulzer setzte im Luftkampf bei Lenz seinen 9., Leutnant Frankl vorgestern bei Beaumetz seinen 6. Gegner außer Gefecht. Ferner wurden ein feindlicher Doppel⸗ decker gestern bei Péronne, zwei weitere, wie nachträglich gemeldet ist, am 1. August südwestlich von Arras und bei Lihons von unseren Fliegern abgeschossen. Durch Abwehrfeuer wurde je ein feindliches Flugzeug bei Berles⸗au⸗Bois (südwestlich von 8- und bei Namur heruntergeholt, letzteres aus einem Geschwader, das Namur mit geringem Sachschaden angegriffen hatte. 1
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.
Nordwestlich von Postawy zwangen wir durch Feuer den Feind zur Aufgabe vorgeschobener Gräben und wiesen in der Gegend von Spiagla (zwischen Narocz⸗ und Wiszniewsee) Vorstöße gegen unsere Feldwachstellungen ab.
Am Serwetsch östlich von Gorodischtsche und an der Schtschara südöstlich von Baranowitschi lebhafte Hand⸗ granatenkämpfe.
Bei Lubieszow scheiterten abermals starke feindliche Angriffe. 8
Im Abschnitt Sitowicze — Wielizk entspannen sich heftige Kämpfe, in deren Verlauf der Gegner in das Dorf Rudka⸗Mirynska und die anschließenden Linien eindrang. Im Gegenangriff gewannen deutsche und österreichisch⸗ungarische Bataillone sowie Teile der polnischen Legion den verlorenen Boden restlos zurück. Sie machten 361 Gefangene, erbeuteten mehrere Maschinengewehre und wiesen erneute russische Angriffe
latt ab.
1 Weiter südlich sowie bei Ostrow und in der Gegend östlich von Swiniuchy kamen feindliche Unternehmungen in unserem Feuer nicht über die ersten Ansätze hinaus.
Front des Feldmarschalleutnants Erzherzogs Carl. Bei der Armee des Generals Grafen von Bothmer
keine besonderen Ereignisse.
In den Karpathen in Gegend des Kopilas ge⸗ wannen deutsche Truppen Boden. 8
Balkankriegsschaupläz. Vor den Stellungen südlich von Bitolj fanden für die bulgarischen Vorposten erfolgreiche Gefechte mit serbischen
Abteilungen statt. HOberste Heeresleitung.
Großes Hauptquartier, 5. August. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Wie nachträglich bekannt wird, haben sich die gestern berichteten Kämpfe nördlich der Somme auf breiterer Front und gegen starke englische Kräfte abgespielt; sie dauerten tagsüber noch an. Die im Abschnitt von nördlich Ovillers bis zum Foureaux⸗Walde vorbrechenden Engländer sind unter großen Verlusten für sie, an einzelnen Stellen nach hartnäckigem Nahkampf zurück⸗ gewiesen. Neue Kämpfe sind heute bei Poziéres im Gange. Ein französischer Teilvorstoß wurde Nachmittags südlich von Maurepas abgeschlagen. 1 8
Im Aisne⸗Gebiet machte der Feind zahlreiche Patrouillen⸗ unternehmungen, die überall erfolglos blieben.
Rechts der Maas wurden bei unseren gestrigen Gegen⸗ angriffen im Abschnitt von Fleury 468 Gefangene von vier verschiedenen Divisionen eingebracht. In der Gegend des Werkes Thiaumont entwickelten sich von neuem erbitterte Kämpfe.
811 Somme⸗Gebiet wurden zwei feindliche Doppel⸗ decker im Luftkampf abgeschossen.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.
Uebergangsversuche der Russen über die Düna bei Dweten wurden vereitelt.
Die Zahl der bei Rudka⸗Mirynska eingebrachten Ge⸗ fangenen ist auf 561 gestiegen.
Am Sereth nordwestlich von Zalosze wurden mehr⸗ fache feindliche Angriffe abgewiesen; bei Ratyscze über den Sereth vorgedrungene russische Abteilungen mußten einem Gegenstoß wieder weichen; bei Miedzygory und Czystopady. hält sich der Gegner noch auf dem Südufer.
Front des Feldmarschalleutnants Erzherzogs Carl.
In den erfolgreichen Karpathenkämpfen wurden bisher 325 Russen gefangen genommen und 2 Geschütze erbeutet.
Balkankriegsschauplatz.
Keine besonderen Ereignisse. 8 znüf Oberste Heeres eitung.
Wien, 4. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz. Westlich der obersten Moldawa und am Czarny Czeremosz am rechten Flügel der unter dem veee; des Feldmarschalleutnants Erzherzogs Carl Franz Joseph gebildeten Heeresfront entwickeln sich neue, für die verbündeten Truppen günstig verlaufende Kämpfe.
In der Mitte unt am Uaten 882 der Heeresfront des Erzherzogs keine besonderen Begebenheiten. 8 hes dfhnst griff der — b an. Er wurde abgeschlagen. Die Kämpfe dauern fort.
Bei 21 des Generalobersten von Tersztyansk 2 schlug unsere Kavallerie im Bajonettkampf einen Angriff zurück. Einer unserer Flieger hat in biese ecnnn vorgestern einen eindlichen Farman⸗Doppeldecker abgeschossen. 1 1 f nch n von K I* am Stochod brach Sehe.n 7 b mittag ein starker russischer Angriff zusammen. Nach⸗ mittags gelang es dem Feinde durch erneute Vorstöße, bei Rudka in unsere Linien einzudringen. Herbeieilende “ und österreichisch⸗ungarische Bataillone und Teile der ö“ Legion warfen die Russen des Abends vollends zurück..
Südlich der Bahn Sarny — Kowel wehrten die Truppen des Generals Fath einen starken russischeu Angriff ab.
Italienischer Kriegsschauplatz. 8 Die Lage ist unverändert. In mehreren Abschnitten der Isonzo⸗Front entwickelte die feindliche Artillerie gestern eine lebhafte Tätigkeit. 8
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Nichts von Belang. “ Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. on Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Sofia, 4. August. (W. T. B.) Amtlicher Bericht vom 2. Acaft Es wird keine Veränderung von der maze doni⸗ schen Front gemeldet. Nach den in unserem Bericht vom 27. erwähnten Kämpfen hat sich nichts Erwähnenswertes er⸗ eignet, außer dem alltäglichen schwachen Artilleriefeuer und unbedeutenden Patrouillenzusammenstößen. Die Verluste des Feindes an Toten in den Gefechten vom 25. bis 27. Juli sind zweimal so groß als die in unserem letzten Bericht 8½ gegebenen. Unter den Toten wurden 4 Offiziere festgeste t. gir haben ein Maschinengewehr und eine große An ahl französischer Gewehre Modell 1915 erbeutet. ““
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband. Konstantinopel, 4. August. (W. T. B.) Amtlicher Bericht vom 21. Juli 1332 (türkische Zeitrechnung). An der Irakfront im Abschnitt von Felahie keine Aenderung der Lage. Eine unserer Freiwilligenabteilungen fügte dem Feinde in einem Treffen, das zwischen ihr und einer schwachen Abteilung des Gegners stattfand, Verluste zu und erbeutete Gespanne und Vieh. In Persien wurde de Feind in einem Kampf, den unsere Truppen den Fiushän am 16. Juli Abends in der Gegend des Ortes Bukan lieferten, gezwungen, sich nach Norden zurückzuziehen. Er ließ 200 Tote auf dem Kampfplatz zurück. Wir eroberten drei Maschinengewehre in gutem Zustande mit allem Zubehör und eine Menge Munition sowie Gewehre und Vieh. .“ An der Kaukasusfront in den Abschnitten von Bitli und Musch keine Veränderung. Ein Angriff, den die Russe gegen einen Teil unserer Stellungen im Abschnitt von Oknott, etwa 80 Kilometer südlich von Erzerum, unternahmen, wurde zum Stehen gebracht und von unseren Streitkräften zurück gewiesen. An den anderen Abschnitten der Front herrschte in allgemeinen Ruhe. 8 Ein russisches Torpedoboot beschoß Tireboli und Kiresund, ungeschützte Orte an der Küste, einige Häuser wurden zerstört und sechs Einwohner getötet oder verwundet. An der ägyptischen Front fanden in der Umgebun von Katia fortgesetzt Scharmützel statt. Am 19. Juli bescho ein feindliches Kriegsschiff auf der Höhe von Muhamedie eine Stunde lang ohne Ergebnis die Dattelwälder von Hut⸗el Nedjat und Ogratina östlich von Katia. Das Kriegsschi wurde durch Bombenwürfe von einem unserer Flugzeuge g. zwungen, sein Feuer einzustellen und sich zu entfernen. Von den anderen Fronten ist keine wichtige Nachricht eingelaufen.
Konstantinopel, 5. August. (W. T. B.) Amtlicher Be⸗ richt vom 22. Juli 1332 (türkische Zeitrechnung): —
An der Irakfront und in Persien an der russische Front kein Ereignis. 8 .
Kaukasusfront: Auf dem rechten Flügel grif unsere vorgeschobenen Abteilungen den Feind on, der sich au eine befestigte Linie auf den beherrschenden Höhen südlich vo Bitlis zurückgezogen hatte, und besetzten die Gräben de ersten Linie des Feindes. Russische Truppen, die südlich vo Mus lagerten, wurden ebenfalls aus ihren Stellunge vertrieben und nach Norden zurückgedrängt. Im Laufe diese Kampfes machten wir zwei Offiziere, darunter einen Kompagnie führer, und vierzig Soldaten zu Gefangenen. Im Abschni von Oknott nur Scharmützel. Im Zentrum wurden Teil angriffe des Feindes gegen unsere Stellungen westlich von Erzindjan und Gümüschkane durch unser Feuer auf⸗ gehalten. Im Norden, im Küstenabschnitt des linken Flügels, keine Tätigkeit. 1
Aegyptische Front: Von den Gewässern von Muha medie aus haben zwei feindliche Kriegsschiffe von neuem ohn Erfolg die Dattelhaine von Ogratina östlich von Katia be schossen. Ein feindliches Flugzeug, das über Bir Hassana ungefähr 27 km südöstlich von Ibne, erschien, wurde durch ee Feuer vertrieben. Drei feindliche Flieger, die ohne Er folg Bomben auf unsere Truppen bei Katia warfen, wurde durch einen Angriff unserer Flugzeuge, die zum Kampfe me ihnen aufgestiegen waren, und durch das Feuer unserer Ab wehrkanonen vertrieben.
Keinerlei Veränderung an den anderen Fronten.
Der Krieg zur See.
Berlin, 4. August. (W. T. 8) In Ergänzung der amtlichen Meldung über den Angriff unserer Marine luftschiffe auf England am 2./3. August erfahren wir noch nachstehende Einzelheiten: In Harwich wurden in zweimaligem Angriff die im Hafen liegenden Seestreitkräfte, ferner Werft⸗ und Bahnanlagen ausgiebig mit Bomben belegt. In der Grafschaft Norfolk wurden In dustrie⸗ anlagen und Scheinwerferbatterien von Norwich und Winderton erfolgreich angegriffen. Ferner galt der Angriff Lowestoft, in dessen Nähe eine größere Fabrik⸗ anlage infolge Bombenwurfs unter immer neuausbrechenden Feuererscheinungen in Brand gesetzt wurde.
Ueber die 8 Gegenwirkung ist zu bemerken, daß auf dem Hinmarsch über den Hoofden ein plötzlich aus einer
Wolkenschicht heraustretendes feindliches Wasserflugzeug drei⸗