1916 / 184 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Aug 1916 18:00:01 GMT) scan diff

ei0 12 Genossenschaftsregister. Breslau. [27528]

In unser Genossenschaftsregister Nr. 52 ist bei der Breslauer Ereditbank, Eingetragene Genossenschaft mit be⸗

Üchränkter Haftpflicht hier, am 29. Juli 916 eingetragen worden: An Stelle des Direktors Karl Fiolka, welcher aufgehört at, Vorstandsmitglied zu sein, ist der Verbandsrevisor Ernst Zwick zu Breslau um Vorstandsmitglied bestellt.

Königliches Amtsgericht Breslau.

ichstätt. Bekanntmachung. [27529 Betreff: Maschinen, sowie Ein⸗ und erkaufsgenossenschaft e. G. m. u. H. / Henthalhof. In der Generalver⸗ sammlung vom 2. April 1916 wurde die Auflösung der Genossenschaft beschlossen. Die 1ebg wird vom Vorstand durch⸗ eführt. Eichstätt, den 2. August 1916. 1“ K. Amtsgericht.

Elze, Mann. [27530]

In unser Genossenschaftsregister ist beute bei Nr. 18, Elektrizitätsgenossenschaft Sibbesse, eingetr. Gen. mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Sibbesse, folgendes eingetragen worden:

Von den bisherigen Vorstandsmitgliedern ist August Rehse gestorben. August Kraus und Fritz Schoppe sind ausgeschteden. Neu gewählt sind der Ackermann Fritz Jacobs, der Hofbesitzer August Bartens und der Hofbesitzer Heinrich Hölter, sämtlich in Sibbesse.

Elze, den 2. August 1916.

Königliches Amtsgericht.

Gelsenkirchen. [27532]

In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 91 eingetragenen Genossen⸗ schaft, Hefebezugsvereinigung Wanne⸗ Eickel, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Wanne“ heute folgendes eingetragen worden:

An Stelle des ausgeschiedenen Vor⸗ standsmitgliedes, Bäckermeister Conrad Diel, ist der Bäckermeister Wilhelm Schmeing zu Eickel in den Vorstand ge⸗ wählt worden.

Gelsenkirchen, den 28. Juli 1916.

Königliches Amtsgericht.

Grabow, Meckib. [27533]

In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute zur Molkereigenossenschaft, e. G. m. u. H. zu Damdbeck folgendes eingetragen worden:

An Stelle des aus dem Vorstande aus⸗ scheidenden Erbpächters Hermann Siggel zu Dambeck ist der Büdner Johann Borchert zu Dambeck in den Vorstand gewählt, und zwar als Stellvertreter. Vorsitzender ist jetzt Erbpächter Hans Düßler zu Dambeck.

Grabow, den 29. Juli 191i6t. Großherzogliches Amtsgericht .

8 Hamburg. Eintragung [27534] in das Genossenschaftsregister. 1916. August 1. Gemeinnützige Landhausbaugesell chaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Die

Vertretungsbefugnis des Vorstandsmit⸗

gliedes Lehmann ist beendigt.

Zum Stellvertreter des behinderten

orstandsmitglieds Wulff ist Heinrich Friedrich Adolf Schütte, zu Hamburg, bestellt worden.

Amtsgericht in Hamburg. Abteilung für das Handelsregister.

Heide, Holstein. [27535] In das Genossenschaftsregister ist heute bei der Genossenschaftsmeierei, e. G. m. u. H. in Kleve, eingetragen worden: In der Generalversammlung vom 5. Juli ds. Js. ist an Stelle des aus⸗ scheidenden Vorstandsmitglieds Landmann Ferd. Block in Kleve der Landmann Jürgen Grabbe in Kleve in den Vorstand gewählt. Heide, den 28. Juli 1916. Königliches Amtsgericht.

Herrnhnut. [27536]

Auf Blatt 4 des Genossenschaftsregisters Darlehns⸗ und Sparkassenverein zu Ober⸗ und Nieder⸗Ruppersvorf, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Ober⸗ ruppersdorf ist heute eingetragen worden:

a. der Gutsbesitzer Arthur Göbel in Oberruppersdorf ist nicht mehr Mitglied des Vorstands.

b. Mitglied des Vorstands ist der Grundstücksbesitzer und Gemeindevorstand Ernst Döring in Oberruppersdorf.

Herruhut, den 28. Juli 1916.

Königliches Amtsgericht.

Isenhagen. [27537]

In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 30 eingetragen: Vieh⸗ verwertungsgenossenschaft für Hau⸗ kensbüttel und Umgegend, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Huftpflicht in Hankensbüttel. Sitz: Hankensbüttel. Gegenstand des Unter⸗ nehmens: Die gemeinschaftliche Verwertung des von den Genossen gelieferten Viehes auf gemeinsame Rechnung und Gefahr. Haftsumme: Die Haftsumme für den Ge⸗ schäftsanteil beträat 100 ℳ, ein Genosse kann sich mit höchstens 5 Geschäftsanteilen beteiligen. Vornand: Kaufmann Franz Menzhausen in Hankensbüttel, Hofbesitzer Heimich Warnecke in Masel, Schlachter⸗ meister Gustav Kiep in Isenhagen, Hof⸗ besitzer Hemrich Müller in Allersehl, Vollhöfner Heinrich Drangmeister in Oerrel, Gastwirt Friedrich Göhmann in Hankens⸗ büttel. Statut vom 9. Juli 1916. Be⸗

kanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von 2 Vor⸗ standsmitgliedern, im Isenhagener Kreis⸗ blatt, beim Eingehen dieses Blattes bis zur nächsten Generalversammlung im Deutschen Reichsanzeiger. Die Willens⸗ erklärung und Zeichnung für die Genossen⸗ schaft erfolgt durch wenigstens 2 Vor⸗ standsmitglieder. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden ihre Namensunterschrift der Firma der Ge⸗ nossenschaft beifügen. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienst⸗ stunden des Gerichts jedem gestattet. Isenhagen, den 26. Juli 1916. Königliches Amtsgericht.

Koppenbrügge. [27572]

In das hiesige Genossenschaftsregister ist zu Nr. 16 Betriebsgenossenschaft der Sattlervereinigung Coppen⸗ brügge, e. G. m. b. H. in Koppen⸗ brügge heute eingetragen:

An Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Sattlermeisters August Riechmann in Lauenstein ist der Sattlermeister Fritz Sievers in Hemmendorf in den Vorstand gewählt

Koppenbrügge, 2. 8. 1916.

Kgl. Amtsgericht.

Landsberg, Warthe. [27538] Bei der unter Nr. 12 des Genossen⸗ schaftsregisters eingetragenen Molkerei⸗ Geuossenschaft zu Landsberg a. W., eingetragene Genossenschaft mit un⸗ heschränkter Hastpflicht ist folgendes eingetragen: Der Rittergutsbesitzer Frei⸗ herr v. Carnap ist aus dem Vorstand aus⸗ geschieden und an seine Stelle der Ritter⸗ gutsbesitzer Georg Treichel getreten. Lands⸗ berg a. W., den 27. Juli 1916. Amts⸗ gericht. Lauban. 818

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 27 die Genossenschaft in Firma „Rohstoff⸗Verein der Schuh⸗ macher, eingetragene Genossenschaft mitbeschränkter Haftpflicht in Lauban“ mit dem Sitze in Lauban eingetragen worden. Das Statut ist am 23. Juli 1916 festgestellt. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der An⸗ und Verkauf von Rohmaterialien, Maschinen, Werkzeugen und der Verkauf derselben an Mitglieder und Nichtmitglieder.

Vorstandsmitglieder sind: Schuhmacher⸗ Obermeister Gustav Theunert in Lauban als Vorsitzender, Schuhmachermeister Wil⸗ helm Reimann in Lauban, Schuhmacher⸗ meister Paul Volkmer in Lauban als stellvertretender Vorsitzender.

Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern und, wenn sie vom Aufsichtsrat ausgehen, unter Nen⸗ nung desselben, gezeichnet vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, im Laubaner Tageblatt.

Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch zwei Vorstandsmitglieder mit Namenzunterschrift.

Lauban, den 28. Juli 1916.

Königl. Amtsgericht.

Lübeck. 1 Genossenschaftsregister.

Am 31. Juli 1916 ist eingetragen bei der Firma Fischerei⸗Einkaufs⸗ geuossenschaft eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Lübeck: Der Fischer Heinrich Asmus Wilhelm Klatt in Lübeck⸗Travemünde ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Peter Johannsen zu Lübeck⸗Travemünde ist neu in den Vorstand gewählt.

Lübeck. Das Amtsgericht. Abt. 2.

Maulbronn. [27541] K. Württ. Amtsgericht Maulbronn.

Im Genossenschaftsregister wurde heute bei dem Darlehenskassenverein Oel⸗ bronn, e. G. m. u. H. in Oelbronn, eingetragen: An Stelle des Friedrich Bez wurde Christian Geigle, Glaser in Oel⸗

bronn, in den Vorstand gewählt.

Den 2. August 1916. Landgerichtsrat Wagner.

Neheim. [27542]

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 12 die Genossenschaft unter der Firma: Einkauf⸗ und Liefe⸗ rungsgenossenschaft der Schuhmacher von Neheim und Umgegend, eingetra⸗

ene Genossenschaft mit beschränkter

aftpflicht mit dem Sitz in Neheim eingetragen.

Statut ist am 14. Mai 1916 fest⸗ geftellt.

Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinsame Uebernahme von Arbeiten des Schuhmachergewerbes und ihre Ausfüh⸗ rung durch die Mitglieder sowie der ge⸗ meinschaftliche Einkauf von Rohmaterialien und Halbfabrikaten für den Schuhmacher⸗ betrieb und Ablaß derselben an die Mit⸗ glieder.

Die Haftsumme beträgt 200 ℳ. Die Höchstzahl der Geschäftsanteile ist auf 5 festgesetzt.

Die Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft in der. Neheim⸗Hüstener Zeitung in Neheim. Falls die Bekanntmachungen in diesem Blatte nicht mehr möglich sein sollten, erfolgen sie bis zur Bestimmung eines anderen Blattes im Deutschen Reichs⸗ anzeiger.

Vorstandemitglieder sind die Schuh⸗ machermeister Bernard Feldmann, Adolf Karthaus und Heinrich Truernit, sämtlich zu Neheim.

Die Willengerklärungen des Vorstands erfolgen durch zwei Vorstandsmitglieder. Die Zeichnunng geschieht, indem diese der

Firma ihre Namensunterschrift beifügen.

Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Neheim, den 29. Juli 1916. 3

Königliches Amtsgericht.

Neustettin. [27543]

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 60 die Genossenschaft unter der Firma Elektrizitäts⸗ und Ma⸗ schinengenossenschaft Mossin, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitze in Mossin auf Grund des Statuts vom 16. Jult 1916 eingetragen. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist Benutzung und Verteilung von elektrischer Energie und die gemein⸗ schaftliche Anlage, Unterhaltung und der Betrieb von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten. Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, gezeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, in dem Pommerschen Genossenschaftsblatt in Stettin und beim Eingehen dieses Blattes durch den Deut⸗ schen Reichsanzeiger. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Mit⸗ 19 des Vorstands sind: Gemeindevor⸗ teher Karl Raddatz, Lehrer Wilhelm Lange, Eigentümer Eduard Starck, sämt⸗ lich in Mossin. Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Mitglieder desselben. Die Zeichnung geschieht in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift beifügen. Die Haft⸗ summe beträgt 100 ℳ. Die Beteiligung ist bis auf 100 Geschäftsanteile zulässig. Die Einsicht in die Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Neustettin, den 31. Jult 1916. Königliches Amtsgericht.

Plauen, Vogtl. [27544]

Auf dem die Vogtländische Molkeret, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Plauen be⸗ treffenden Blatt 9 des Genossenschafts⸗ registers ist heute eingetragen worden: Der Kammerherr Freiyerr Alexander von Feilitzsch auf Kürbitz und Trogen und der Oekonomierat Karl Wauer in Bösen⸗ brunn sind zu Stellvertretern v gliedern des Vorstands bestellt.

Plauen, den 3. August 1916.

Das Königliche Amtsgericht.

Plön. b [27545]

In das Genossenschaftsregister wurde eingetragen, daß an Stelle des alten Statuts des Wankendorfer Kredit⸗ vereins, e. G. m. u. H. in Wanken⸗ dorf das neue vom 16. April 1916 ge⸗ treten ist.

Zur Veröffentlichung ihrer Bekannt⸗ machungen beditent sich die Genossenschaft fortan des „Plöner Wochenblatt“. Willens⸗ erklärungen des Vorstandes erfolgen durch Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder unter der Firma der Genossenschaft.

Plön, den 28. Juli 1916.

Königliches Amtsgericht.

Rheinbach. [27573] In das Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 26 Großbüllesheimer

J[Spar⸗ und Darlehnsrassen⸗Verein,

eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschrünkter Haftpflicht in Groß⸗ büllesheim folgendes eingetragen:

Der Ackerer Wilhelm Heinrich Brau⸗ weiler ist infolge Ablebens aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden und an seine Stelle als Vorstandsmitglied und Vereinsvorsteher der Rentner Bernard Josef Koch in Klein⸗ büllesheim getreten.

Für den durch Einberufung aus Anlaß

des Krieges behinderten Ackerer Wilhelm . Heinrich Wirtz ist für die Dauer

Behinderung der Landwirt Hubert Göbbel in Kleinbüllesheim als stellvertretendes Vorstandsmitglied getreten. Rheinbach, den 31. Juli 1916. Königliches Amtsgericht.

Rosenberg, O. S. [27546]

Aus dem Vorstande des Boroschauer Spar⸗ und Darlehnskasseuvereins, e. G. m. u. H. sind Johannes Jarosch und Fritz Hadamzik ausgeschieden und an deren Stelle Franz Jesella und Vinzent Duda gewählt.

Amtsgericht Rosenberg O. S.,

den 31. Juli 1916.

Schneidemühl. [27547

In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 1 eingetragenen Genossen⸗ schaft: Gewerbebank Schneidemühl, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht, folgendes ein⸗ getragen worden:

Für das insolge Erkrankung aus dem Vorstande ausgeschiedene Vorstandsmitglied Rentier Carl Klug ist bis zur ordnungs⸗ mäßigen Neuwahl eines Vorstandsmitglieds der Kaufmann Gustav Wendig von hier zum stellvertretenden Vorstandsmitgliede durch den Aufsichtsrat bestellt worden.

Schueidemühl, den 31. Juli 1916.

Königliches Amtsgericht.

Sonderburg. [27658] Im hiesigen Genossenschaftsregister ist heute beit Nr. 26 „Asserballe Vandfor⸗ syningsselskab, eingetragenen Ge⸗ nossenschaft mit unbeschräakter Haft⸗ pflicht in Atzerballig, eingetragen, daß Hans Peter Simonsen aus dem Vorstande ausgeschieden und an seiner Stelle der Inste Peter Philipsen in Atzerballig in den Vorstand gewäͤhlt ist. Sonderburg, den 26. Juli 1916. Königliches Amtsgericht. Abt. 2.

Wildeshausen. [27574]

In unser Genossenschaftsregister ist heute zur Genossenschaft Landwirtschafi⸗ licher Consumverein Wildeshausen,

[20 Porzellandekors

se. G. m. u. H. in Wilbdeshausfen, legs eingetragen worden: der Generalversammlung vom 9. Juni 1915 ist für den ausgeschiedenen H. Stolle in den Vorstand gewählt Friedrich Sand⸗ kuhl in Kleinenkneten. Wildeshausen, 1916, Juli 27. Großherzogliches Amtsgericht.

Wolgast. [27552]

In das Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft „SEpar⸗ und Darlehns⸗ kasse Lafsan e. G. m. b. H. in Lassan“ (Nr. 10 des Registers) folgendes eingetragen worden:

Molkerelverwalter Otto Bartelt ist aus dem Vorstand ausgeschieden. An seine Stelle ist der Kaufmann Carl Duden ge⸗ wählt worden.

Wolgast, den 5. Juni 1916.

Königliches Amtsgericht.

Wolgast. [27551] In das Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft „Badegesellschaft Trassenheide e. G. m. b. H. in Trassen⸗ heide“ (Nr. 28 des Registers) am 3. Jult 1916 folgendes eingetragen worden: Eigentümer Wilhelm Reckow ist durch Tod ausgeschieden. An seiner Stelle ist Kaufmann Friedrich Lucht III. in Trassen⸗ heide gewählt worden. 1MM“ Wolgast, den 3. Juli 1916. Königliches Amtsgericht

Musterregister.

(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.) Nürnberg. [27477 Musterregistereinträge.

M.⸗R. Nr. 4588. J. Breitenbach, Firma in Nürnberg, 6 Muster von Schachfiguren, versiegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, e am 5. Jult 1916, Nachmittags

r.

M.⸗R. Nr. 4589. Wolfrum & Haupt⸗ mann, Firma in Nürnberg, 29 Muster und zwar 1 Kalender Nr. 2018, 2 Schoko⸗ laden⸗Einschläge Nrn. 2020 u. 2022, 1 Kassettenbezug Nr. 2032, 1 Plakat Nr. 2034, 4 Porzellandekors Nr. 1140 u. Nrn. 1171 1173, 1185, 1186, 1188 - 1194, 1196 1203, Flächenmuster, versiegelt, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 7. Juli 1916, Nachmittags 4 Uhr.

M.⸗R. Nr. 4590. Emil Hennig, Firma in Nürnberg, 1 Muster eines Behälters für Seifenpulverersatz in Granat⸗ form, versiegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jabre, ange⸗ meldet am 11. Jult 1916, Vormittags 10 ¾ Uhr.

M.⸗R. Nr. 4591. Carl Lösel & Co., Firma in Nürnberg, 5 Muster von Etiketten Nru. 605, 639, 679, 680, 681, Flächenmuster, offen, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 21. Juli 1916, Vormittags 11 Uhr.

M.⸗R. Nr. 4216. C. Rießner & Co., Firma in Nürnberg. Verlängerung der Schutzfrist um weitere 7 Jahre ange⸗ meldet am 3. Jult 1916.

M.⸗R. Nr. 4222. Aufochs, Wil⸗ helm, Kaufmann in Nürnberg, bezüglich der Muster Nrn. 0130 u. 0131 wurde die Verlängerung der Schutzfrist um weitere 7 Jahre angemeldet am 19. Juli 1916.

Nürnberg, den 1. August 1916.

K. Amtzgericht Registergericht.

Beuthen, 0. S. [27481]

Ueber den Nachlaß des Gerichts⸗ sekretärs a. D. Richard Köckritz aus Beuthen O. S. ist durch Beschluß des Amtsgerichts hier heute das Konkurs⸗ verfahren eröffnet worden. Konkursver⸗ walter ist der Kaufmann M. Chorinsky in Beuthen O. S. Konkursforderungen sind bis zum 31. August 1916 anzu⸗ melden. Gläubigerversammlung und Prü⸗ fungstermin am 14. September 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Neues Zivillgerichts⸗ gebäude im Stadtpark, Zimmer Nr. 23. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum

1 31. August 1916. 12 N 9a/16.

Beuthen O. S., den 2. August 1916. Königliches Amtsgericht.

München. [27564] K. Amtsgericht Müuchen, Konkursgericht.

Am 3. August 1916, Nachmittags 4 Uhr 30 Min., wurde über den Nachlaß der am 21. April 1916 in München ver⸗ storbenen Pensionsinhaberin Amalie Napp, letzte Wohnung Mathildenstraße 10, der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Adolf Weber I. in München, Kanzlei: Kaufingerstraße 3/II, zum Konkursverwalter bestellt. Offener Arrest erlassen; Anzeigefrist in dieser Richtung bis zum 24. August 1916 einschließlich. Frist zur Anmeldung der Kon⸗ kursforderungen, und zwar im Zimmer 82/I des Justizgebäudes an der Luitpoldstraße in München, bis zum 24. August 1916 ein⸗ schließlich. Wahltermin zur Beschluß⸗ fassung über die Wahl eines anderen Ver⸗ walters, Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses, dann über die in den §§ 132, 134 und 137 K.⸗O. bezeichneten Fragen und der allgemeine Prüfungstermin: Montag, den 4. September 1916, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 87, I. Stock des Justiz⸗ gehäudes an der Luitpoldstraße in München.

München, den 3. August 1916.

Gerichtsschreiberet des K. Amtsgerichts.

Annaberg, Erzgeb. 1274800 Das Konkursverfahren über das Ver⸗. mögen des Kaufmanns August Adolsf Rau in Annaberg, Inh. der Firma Nau & Bogel daselbst, wird nach Ab⸗ lußtermins hierdurch auf⸗

haltung des

gehoben. 8 hhas en. den 2. August 1916. Königlich Sächs. Amtsgericht.

Duisburg. [27473]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mwögen des Kaufmanns Friedrich (Fritz) Braun zu Duisburg, zurzeit abwesend

und unbekannten Aufenthalts, wird nach 8 erfolgter Abhaltung des Schlußtermins

hierdurch aufgehoben. Duisburg, den 31. Juli 1916. Königliches Amtsgericht.

—.——

Kelheim. Das Königliche Amtsgericht Kelheim hat mit Beschluß vom 2. August 1916 das Konkursverfahren über das Vermögen der Steingewerkschaft eesr Inhaber Franz Kester, Kaufmann in Al⸗ kofen, als durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich beendet aufgehoben. Kelheim, den 3. August 1916. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.

Koblenz. [27478] Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen der Zweigniederlassung Gebr.

Kirchheimer in Liquidation in Koblenz wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Koblenz, den 2. Naduft 1916. Königliches Amtsgericht. Abt. 5.

Loslau.

Im Konkursverfahren über den Nachlaß des verstorbenen Brauerei⸗ besitzers Karl Reich in Loslau ist der bisherige Konkursverwalter Siemko auf eigenen Antrag aus seinem Amte entlassen. Der Rechtsanwalt Dr. Latacz in Loslau ist an seiner Stelle zum Konkursverwalter ernannt.

Amtsgericht Loslau, 28. 7. 16.

Meissen. [27566] Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Kaufmanns Max Willl Hartmann, des alleinigen Inhabers der

Firma Friedrich R. Sachse in Meißen,

wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Meißen, den 1. August 1916. Königliches Amtsgericht.

HM.-Gladbach. Beschluß. [27565]

In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Möbelhändlers Wilhelm Fink in M.⸗Gladbach, Volksgarten⸗ straße 49, wird für den zum Heeresdienst einberufenen Rechtsanwalt Amfaldern für die Dauer der Behinderung Bücherrevisor Wilhelm Mostertz in M.⸗Gladbach zum Verwalter ernannt. Termin zur Anhörung der Gläubigerversammlung und zur Prü⸗ fung der nachträglich angemeldeten Forde⸗

rungen am 25. August 1916, Vor⸗

mittags 11 Uhr, Zimmer 77. M.⸗Gladbach, den 1. August 1916. Königliches Amtsgericht. 1

Myslowitz. [27582]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Max Karliner in Brzenskowitz wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 17. April 1916 angenommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Amts⸗ gericht Myslowitz, 31. 7. 1916.

Stuttgart-Cannstatt. [27581] K. Amtsgericht Stuttgart⸗Caunstatt.

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Rosine Hoffarth, Ehefrau des Wilhelm Hoffarth, Wirts in Cannstatt, Störzbachstr. 7, ist nach er⸗ folgter Abhaltung des Schl. i heute aufgehoben worden.

Den 2. Auaust 1916.

Obersekretär Bayler.

Zwenkau. [27472] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schneidermeisters Heinrich Friedrich Theodor Arnhold in Zwenkau, Markt 10, wird hierdurch auf⸗ gehoben, nachdem der im Vergleichstermine vom 8. Juni 1916 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt worden ist. Zwenkau, am 31. Juli 1916. Königliches Amtsgericht. 8

Tarif⸗ ꝛw. Bekanntmachungen

der Eisenbahnen. [27483]

Westdeutsch⸗Sächsischer Verkehr. Am 10. August 1916 wird unsere Station Oberfrohna als Empfangsstatton in den Ausnahmetarif 8a für Gießereiroheisen aufgenommen. Näheres enthält der Tarif⸗ und Verkehrsanzeiger der preuß.⸗hess. Staatseisenbahnen und unser Verkehrs⸗ anzeiger. Dresden, am 3. August 1916.

Kgl. Gd. d. Süchs. Staatseisenb.

namens der beteiligten Verwaltungen.

Verantwortlicher Redakteur:

Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg.

Verlag der Expedition (J. V.: Reyher) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und

Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32,

[27474]

[27479]

Bekanntmachung,

g

nn——“

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 6 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Selbstabholer

auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Anzeigenprein für den Rnum einer 5 gespuitenen Einheitg⸗ zrile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 80 B⸗

Anzeigen nimmt an:

bir Königliche Expedition des Reichs⸗ und Stuatgnxzesgere

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

—= 1 8

Berlin SWI. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

8

1916.

Inhalt des amtlichen Teiles:

intmachung, betreffend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrver eihunge

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über Gummisauger.

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über Gummisauger.

Verordnung über die Vornahme einer allgemeinen Bestands⸗ aufnahme der wichtigsten Lebensmittel.

Bekamtmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger

Personen vom Handel. kanntmachung, betreffend die französischer Unternehmungen.

Königreich Preußen. 8 Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Verfügung, betreffend Anwendung der Sätze des autonomen Zolltarifs auf die italienischen Boden⸗ und Gewerbserzeugnisse. Bekauntmachungen, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel.

zwangsweise Verwaltung

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 31. Juli 1914, betreffend das Verbot der Ausfuhr und Durch⸗ suhr von Rohstoffen, die bei der Herstellung und dem Betriebe von Gegenständen des Kriegsbedarfs zur Verwendung gelangen usw., bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis: Es wird verboten die Aus⸗ und Durchfuhr von: leeren Holzkisten der Nummern 6286d, 629 des statistischen Warenverzeichnisses. D“ Berlin, den 6. August 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kapitänleutnant a. D. Griesinger, bisher von der I. Marineinspektion, und dem Rentmeister a. D., Rechnungsrat Kühl in Labes den Roten Adlerorden vierter Klasse,

ddem Korvettenkapitän Bartenbach, Chef einer O⸗Boots⸗ flottille, das Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Haus⸗ ordens von Hohenzollern,

dem Oberbahnassistenten a. D. Köhler in Myslowitz und dem Oberwerftbuchführer a. D. Fraatz in Wilhelmshaven das Verdienstkreuz in Gold,

den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Fritz in Myslowitz und Januschek in Gleiwitz, dem Marinewerkführer a. D. Heeren in Zetel und dem Brückenwärter a. D. Ahlers in Varel das Verdienstkreuz in Silber,

dem Eisenbahnwagenmeister a. D. Kaffka in Ratibor, dem Eisenbahnrangiermeister a. D. Geppert in Mallmitz, Kreis Sprottau, dem Eisenbahnrangierführer a. D. Degen hardt in Nikolai, Kreis Pleß, dem Eisenbahnmweichensteller g. D. Grocholik in Oppeln, den Bahnwärtern a. D. Czysz in Pleß und Kasperek in Königlich Neudorf, Landkreis Oppeln, dem bisherigen Eisenbahnmaschinenputzer Wadas in Kopeziowitz, Kreis Pleß, dem Forstaufseher Walter in Mellen⸗ dorf, Kreis Reichenbach, und dem Gutsarbeiter Strubbe in Lockhausen, Kreis Wittlage, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Seemann Klempin, dem Helfer Noespel, dem Stoßer Westphal, sämtlich von der Werft in Kiel, dem Bureauhilfsdiener Jentsch, dem Schiffbauer Hartung, beide von der Werft in Wilhelmshaven, dem Schäfer Schmidt in Nieder Panthenau, dem Gutsaufseher Atzler, dem Gutsarbeiter Wolf, beide in Lauterbach, sämtlich Kreis Reichenbach, dem Arbeiter Wittich in Brandenburg a. H. und dem Werftinvaliden Wempen in Lübeck das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Denuntsches Reich.

Bekanntmachung über Gummisauger. Vom 3. August 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 zeich⸗Gesesbl S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Gummisauger, die geeignet sind, als Mundstücke für Kindersaug⸗ flaschen Verwendung zu finden, und aus dem „Ausland eingeführt werden, sind an die Handelsgesellschaft Deutscher Apotheker m. b. H. in Berlin zu liefern.

§ 2 Der Reichskanzler kann die näheren Bedingungen für die Lieferung festsetzen und erläßt die erforderlichen Ausführungs⸗ bestimmungen. Er kann bestimmen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnis big zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünf⸗ zehnhundert Mark bestraft, und daß die Gummisauger, auf die sich die

Zuwiderhandlung bezteht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören

oder nicht, eingezogen werden. 8 ““ Der Reichskanzler kann Ausnahmen zulassen. § 4 Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 3. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich.

——

Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats über Gummi⸗ sauger.

Vom 3. August 1916.

„Auf Grund des § 2 der Verordnung des Bundesrats über Gummisauger vom 3. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 879) wird bestimmt:

§ 1

Wer Gummisauger, die geeignet sind, als Mundstücke für Kinder⸗ saugflaschen Verwendung zu finden, aus dem Ausland einführt, ist verpflichtet, der Handelsgesellschaft Deutscher Apotheker m. b. H. in Berlin den Eingang der Ware unter Angabe der Menge, des be⸗ zahlten Einkaufspreises und des Aufbewahrungsorts unvperzüglich an⸗ zuzeigen. Die Anzeige hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Dabet ist tunlichst ein von der Gesellschaft vorzuschreibendes Formular zu benutzen. Als Einführender im Sinne dieser Bestimmung gilt, wer nach Eingang der Ware zur Versügung über sie für eigene oder fremde Rechnung berechtigt ist. Befindet sich der Versügungs⸗ berechtigte nicht im Inland, so tritt an seine Stelle der Empfänger.

§ 2 Die Handelsgesellschaft Deutscher Apotheker soll sich nach Empfang der Anzeige von der Einfuhr und, wenn eine Besichtigung vor⸗ genommen wird, nach der Besichtigung unverzüglich erklären, ob sie die Ware übernehmen will.

§ 3 Der Einführende hat die Ware bis zur Abnahme durch die Ge⸗ sellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln, in handelsüblicher Weise zu versichern, auf Verlangen der Gesellschaft an einem von dieser zu bestimmenden Orte zur Besichtigung zu stellen, auf Abruf zu verladen und an die Gesellschaft zu liefern.

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§ 4 Die Gesellschaft hat für die von ihr übernommene Ware einen angemessenen Uebernahmepreis zu zahlen. § 5 Die höhere Verwaltungesbehörde entscheidet endgültig alle Streitig⸗ keiten, die sich zwischen den Beteiligten über die Aufbewahrung und Versicherung ergeben.

§ 6 Die Landeszentralbehörden destimmen, wer als höhere Ver⸗ waltungsbehörde im Sinne dieser Bestimmungen anzusehen ist.

§ 7 Die Gesellschaft hat die übernommene Ware nach den an sie er⸗ gehenden Anweisungen durch die Apotheken den Verbrauchern zu⸗ zuführen. An Entbindungsanstalten, Wöchnerinnen⸗, Säuglingsheime und ähnliche Betriebe darf sie unmittelbar liefern.

§ 8 Mitt Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark wird bestraft, wer den Vorschriften der §§ 1 und 3 zuwiderhandelt.

Bei Zuwiderhandlung gegen die Anzeige⸗ und Lieferungspflicht können die Gummtsauger, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. 89

Diese Bestimmungen kreten mit dem Tage der Verkündung, die Vorschriften des § 8 am 9. August 1916 in Kraft. Berlin, den 3. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich Verordnung über die Vornahme einer allgemeinen Bestands⸗ aufnahme der wichtigsten Lebensmittel. Vom 3. August 1916.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über Kriegs⸗ maßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 196 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 401) wird folgende Verordnung erlassen:

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Am 1. September 1916 findet eine allgemeine Bestandsaufnahme der wichtigsten Lebensmittel statt.

§

Die Aufnahme erstreckt sich auf: ““

. ushaltungen und Familienhaushal⸗ pflegenden Haushaltungsmitglie

9

2. a) Haushaltungen mit 30 oder mehr zu verpflegenden Haus⸗ haltungsmitgliedern, 1. ) öffentliche Körperschaften, Kommunalverbände, sonstige öffentlich⸗rechtliche Körperschaften und Verbände aller Art, ) Anstalten aller Art, Krankenanstalten, Krankenhäuser, Irrenanstalten, Erholungsheime, Pensionate, Erziehungs⸗ anstalten aller Art, Gefangenenanstalten aller Art, Armen⸗ und Unterkunftsanstalten aller Art, Volksküchen und sonstige Anstalten, d) Gewerbe⸗ und Handelsbetriebe aller Art, einschließlich der Lagerhäuser, Kühlhallen und dergleichen, Konsumpvereine, Genossenschaften und ähnliche Vereinigungen, die die Ver sorgung ihrer Mitglieder mit Lebensmitteln betreiben. Die Aufnahme in den Haushaltungen mit weniger als 30 zu verpflegenden Haushaltungsmitgliedern umfaßt folgende Gegenstände: 1. Fleischdauerwaren (Schinken, Speck, Würste, Rauchfleisch, Pökelfleisch und andere Fleischdauerwaren), . Fleischkonserven (reine Fleischkonserven in Büchsen, Dosen, Gläsern usw.), 3. Fleischkonserven, mit Gemüse oder anderen Waren gemischt 8 82 Büchsen, Dosen, Gläsern usw., .Eier.

Für jede der Gruppen 1 bis 3 sind die vorhandenen Bestände in einer Gesamtsumme nach vollen Pfunden anzugeben. Mengen von weniger als 1 Pfund sind nicht anzugeben. Eier sind nach der Stück⸗ zahl anzugeben.

Die Landeszentralbehörden können die Erhebun Gegenstände ausdehnen.

§ 4

Die Aufnahme bei den im § 2 unter 2 aufgeführten Haus⸗ haltungen, Körperschaften, Anstalten und Betrieben umfaßt folgende Gegenstände: 1. Reis, 2. Reismehl und Reisgrieß, 3. Bohnen, 4. Erbsen, 5. Linsen, 6. Schinken, 7. Speck, 8. Würste, 9. sonsti⸗ Fleischdauerwaren (Rauchfleisch, Pökelfleisch, Gefrierfleisch u. 8 10. Fleischkonserven (reine Fleischkonserven), 11. Fleischkonserven, mit Gemüse oder anderen Waren gemischt, 12. Fischkonserven, 13. gesalzene und getrocknete Fische einschließlich Heringe, 14. Gemüsekonserven, 15. Dörrgemüse, 16. Dörrobst, 17. Zucker, 18. Marmelade ohne Höchstpreis, 19. Marmelade mit Höchflpreis, 20. Obstmus, Obst, und Rübenkraut und ähnliche zum Brotaufstrich dienende Waren, 21. Kunsthonig, 22. Kaffee, gebrannt, 23. Kaffee, ungebrannt, 24. Tee, 25. Kakao, 26. kondensierte Milch, 27. Milch⸗ präparate, Trockenmilchpulver u. a., 28. ECier, 29. Speiseöle, 30. Butter, 31. Schmalz, 32. sonstige Speisefette, 33. Seife.

Für jede der Gruppen sind die vorhandenen Bestände in einer Gesamtsumme nach Zentnern (100 Pfund) und etwa überschießenden vollen Pfunden anzugeben. Mengen von weniger als 1 Pfund sind nicht anzugeben. Eier sind nach der Stückzahl anzugeben.

Die Landeszentralbehörden können die Erhebung auf andere Gegenstände ausdehnen.

Wer mit Beginn des 1. September 1916 anzeigepflichtige Vor⸗ räte in Gewahrsam hat, gleichgültig ob sie ihm gehören oder nicht, ist verpflichtet, die vorhandenen Meese auf dem vorgeschriebenen Anzeigevordruck 9) bis zum Ablauf des 2. September 1916 der zuständigen Behörde anzuzeigen, in deren Bezirke die Vorräte lagern.

Die Landeszentralbehörden werden ermächtigt, die Frist für größere Gemeinden erforderlichenfalls zu verlängern.

Zur Anzeige verpflichtet ist für Haushaltungen der Haus⸗ haltungsvorstand oder sein Vertreter, für Gewerbe⸗ und Handels⸗ betriebe der Inhaber, Vorstand, Geschäftsführer oder deren Ver⸗ treter, für die übrigen im § 2 Nr. 2 Genannten deren Vorstand.

Für Haushaltungen mit weniger als 30 zu verpflegenden Haus⸗ haltungsmitgliedern ist, falls anzeigepflichtige Vorräte nicht vorhanden sind, unter Benutzung des Vordrucks eine Fehlanzeige zu erstatten.

§ 6

ander

Vporräte, die sich mit Beginn des 1. September 1916 in den

unter Zoll⸗ oder Steueraufsicht stehenden öffentlichen Niederlagen befinden, werden von den Zoll⸗ oder Steuerbehörden nachgewiesen, dagegen sind Vorräte, die sich zu diesem Zeitpunkt in den unter Zoll⸗ oder Steueraufsicht stehenden Privatlagern mit oder ohne amtlichen Mitverschluß u. a. oder in Zollausschlüssen oder Freibezirken befinden,

von den Lagerhaltern anzuzeigen und gleichzeitig mit den im freien

Verkehr befindlichen Vorräten in einer Summe anzugeben 5). § 7

Gegenstände der in den §§ 3, 4 genannten Art, die sich mit Beginn des 1. September 1916 unterwegs befinden, sind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfang ohne Benutzung eines Vordrucks anzuzeigen.

Bei Sees e. mit weniger als 30 zu ver haltungsmitgliedern besteht diese Anzeigepflicht nur der im § 3 genannten Art. ““

Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht auf Vorräte, die im des Reichs, der Bundesstaaten oder Elsaß⸗Lorhringens, insbesondere der Heeresverwaltungen oder der Marineverwaltung sowie der unter Aufsicht des Reichs stehenden Keiegswirtschaftsorganisationen siehen

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oder von ihnen zur Ausführung fester Lieferungsverträge überwlesen sind. § 9

Die Erhebung erfolgt gemeindeweise. Die Ausführung liegt den Gemeindebehörden ob. Die Landeszentralbehörden werden ermächtigt, andere Behörden mit der Ausführung zu beauftragen.

Für die Erhebung sind Anzeigevordrucke zu verwenden, und zwar für die Erhebung in den Haushaltungen mit weniger als 30 zu ver⸗ pflegenden Haushaltungsmitgliedern eine Haushaltungsliste *) nach dem

nicht mit abgedruckt.