Die Vorschriften dieser Verordnung finden Hersteller von eemüsekonserven, deren Erzeugung im Jahre nicht mehr als 50 Doppel⸗ zentner an Faßbohnen und an sonstigen Gemüsekonserven nicht mehr als 5000 handelsübliche Normaldosen von 900 Kubikzentimeter Inhalt beträgt, auf Hersteller von Sauerkraut, deren Erzeugung im Jahre nicht mehr als 10 Doppelzentner beträgt, und auf Hersteller von örrgemüse, die Dörrgemüse nur für den eigenen Haushalt herstellen, keine Anwendung. § Mit Eefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft: 1. wer den auf Grund des § 1 erlossenen Bestimmungen der Reichsstelle für Gemüse und Obst zuwiderhandelt: wer entgegen der Vorschrift des § 2 Gemüsekonserven, Sauerkraut oder Dörrgemüse ohne Genehmigung der zu⸗ ständigen Kriegsgesellschaft absetzt; wer entgegen der Vorschrift des § 3 Gemüse erwirbt; wer eine nach § 4 verlangte Auskunft nicht in der gesetzten Frist erteilt oder wissentlich unvollständige oder unrichtige Angaben macht.
§ 10 m Sinne dieser Verordnung gelten 1. als Gemüsekonserven: Gemüsekonserven in luftdicht ver⸗ schlossenen Behältnissen, sowie Faßbohnen; 8 2. als Dörrgemüse: künstlich getrocknetes Gemüse. Halbfabrikate stehen den Erzeugnissen gleich. 1 Bei Streitigkeiten, ob ein Erzeugnis als Gemüsekonserve, Sauer⸗ kraut oder Dörrgemüse anzusehen ist, entscheidet die Reichsstelle für Gemüse und Obst endgültig. Sie ist ferner befugt, die Begriffs⸗ bestimmungen im Abs. 1 zu ergänzen.
§ 11
Die Vorschrift im § 2 dieser Verordnung tritt mit dem 15. August 1916 in Kraft. Im übrigen tritt die Verordnung mit dem ;5 der Verkündung in Kraft. Die Verordnung über vor⸗ läufige Maßnahmen zur Regelung des Verkehrs mit Gemüse und Obst vom 25. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 744) wird bezüglich des Gemüses aufgehoben. 8
Berlin, den 5. August 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
Bekanntmachung
zur Aenderung der Bekanntmachung über die
Einfuhr von Käse vom 11. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 159).
Vom 5. August 1916.
Auf Grund von § 6 Abs. 2 der Verordnung des Bundes⸗ rats über Käse vom 13. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 31) wird folgendes bestimmt:
1I § 5 Abs. 2 der Bekanntmachung über die Einfuhr von Käse — 11. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 159) erhält folgende assung: ü Das Eöferta⸗ geht mit dem Zeitpunkt auf die Gesellschaft über, in dem die Uebernahmeerklärung dem Veräußerer oder dem Inhaber des Gewahrsams zugeht. ds
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in K Berlin, den 5. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
Bekanntmachung der Uebergangsvorschriften zur Verordnung über Speisefette vom 20. Juli 1916. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 755 ““ AA““ Vom 5. August 1916. 8 1
Auf Grund des § 40 der Bekanntmachung über Speise⸗ fette vom 20. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 755) und des § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegs⸗ ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 402) wird verordnet:
§ 1
Soweit die Zentral⸗Einkaufsgesellschaft oder eine Landesvertei⸗ lungsstelle auf Grund der §§ 1, 12 der Verordnung über den Verkehr mit Butter vom 8. Dezember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 807) und des § 5 der Verordnung über vorläufige Maßnahmen auf dem Ge⸗ biete der Fettversorgung vom 8. Juni 1916 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 447) bis zum 12. August 1916 Butter in Anspruch genommen haben, sfinden auf die Ueberlassung der Butter die §§ 10 bis 12 der Ver⸗ ordnung über Svpeisefette vom 20 Jult 1916 mit der Maßgabe An⸗ wendung, daß an Stelle des Kommunalverbandes die Zentral⸗Ein⸗ kaufsgesellschaft oder die Landesverteilungsftelle tritt. Die Inanspruch⸗ nahme gilt als Verlangen auf käufliche Ueberlassung.
Auf die Rechte und Pflichten der Landesverteilungsstellen finden die Vorschriften des § 12 Abs. 1 Satz 2 bis 4 der Verordnung vom 8. Dezember 1915 entsprechende Anwendung.
§ 2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 5. August 1916. Der Präsident des Kriegsernährungsamts. J V.: von Braun.
8 Anmeldung der Treibriemen⸗ und andere technische Leder verarbeitenden Betriebe.
Im Anschluß an die Veröffentlichung vom 25. 7. 16 gibt die Kontrollstelle folgendes bekannt:
Bei der Meldung der Bezugsmenge des Jahres 1913 sind nur diejenigen Mengen an Treibriemen⸗ und anderen technischen Ledern zu berücksichtigen, die im eigenen Betriebe tatsächlich auch verarbeitet wurden. Die etwa unverarbeitet weiter verkauften Leder dürfen demgemäß bei der Bezugsmenge nicht eingeschlossen werden.
Die Frist zur Einreichung des Meldescheins, betreffend Bezugsmenge und vorhandene Vorräte, wird bis zum 15. 8. 16 verlängert. An diesem Tage muß also spätestens der Melde⸗ schein im Besitz der Kontrollstelle sein. 8
Als Stichtag für die Feststellung der vorhandenen Vorräte bleibt der 8. 8. 16 bestehen.
n, den 4. August 1916.
Kontrollstelle für freigegebenes Leder. Blasse. Bremer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 179 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 5374 eine Verordnung über die Vornahme einer all⸗ gemeinen Bestandsaufnahme der wichtigsten Lebensmittel, vom
Nummer 180 enthält unter Nr. 5375 eine Verordnung über die Verarbeitung von Obst, vom 5. August 1916, unter Nr. 5376 eine Verordnung über die Verarbeitung von Ge⸗ müse, vom 5. August 1916, unter Nr. 5377 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Be⸗ kanntmachung über die Einfuhr von Käse vom 11. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 159), vom 5. August 1916, und unter Nr. 5378 eine Bekanntmachung der Uebergangsvorschriften zur Verordnung über E vom 20. Juli 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 755 vom August 1916), vom 5. August 1916. Berlin W. 9, den 7. August 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Präsidenten der Königlichen Oberzolldirektion, Ge⸗ heimen Finanzrat Beck in Breslau zum Geheimen Ober⸗ finanzrat zu ernennen und dem zurzeit im Kriegsministerium beschäftigten Geheimen
Rechnungsrevisor bei der Oberrechnungskammer Libbert den
Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
11““ .“
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät
des Königs hat das Staatsministerium an Stelle des bis⸗ herigen Oberpräsidenten von Batocki den Oberpräsidenten von Berg in Königsberg i. Pr. für die Dauer seines dortigen Hauptamts zum Königlichen Kommissar und zum Generallandschaftspräsidenten bei der Ostpreußischen Landschaft ernannt sowie .
die von dem Provinziallandtage der Provinz Westfalen am 22. März d. J. vollzogene Wiederwahl des Landeshaupt⸗ manns Dr. Hammerschmidt auf fernere zwölf Jahre be⸗ stätigt.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Oberlehrers an der König⸗ lichen Luisenstiftung in Posen Albert Biallowons zum Direktor des städtischen Lyzeums in Eisleben vom 1. Oktober 1916 ab durch das Staatsministerium bestätigt 1
3 Ber
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kommunalabgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Beiriebssahre 1915/16 bei der Eisern⸗Siegener Eisenbahn⸗Gesellschaft auf 102 000 ℳ festgestellt worden ist. 18 8
Elberfeld, den 4. August 1916. Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sabarth. 1
Angekommen: Seine Erzellenz, der geistliche Vize⸗ präsident des Evangelischen Oberkirchenrats, Oberhofprediger D. Dryander von der Westfront.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 8. August 1916.
In der am 7. August unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich abge⸗ haltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Ent⸗ wurf einer Bekanntmachung wegen Verbots der Frühkäufe von Tabak und dem Entwurf einer Bekanntmachung über Rohtabak die Zustimmung erteilt.
Nach den neuerdings gefaßten Entschließungen übernimmt das Reich, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, ein Drittel des Schadens, der den Gemeinden entsteht, wenn Kar⸗ toffeln im Kleinhandel zu folgenden Preisen verkauft werden: 1
vom 16. Juli bis 10. August 9. „ 11. August ZLöö“ 8 BII“ 5ö“ „ 15. September. 1.“ „ 16. September „ 30. September. 6 G
Voraussetzung für den Reichszuschuß ist, daß die restlichen zwei Drittel von anderer Seite getragen werden. Der Zuschuß wird gewährt für die in den einzelnen Zeitabschnitten im Klein⸗ handel nachweislich abgesetzten Mengen, jedoch höchstens für eine Menge von 1 ½ Pfund auf den Tag und den Kopf der ortsanwesenden Bevölkerung. Von der Beschränkung auf Minderbemittelte und Kriegerangehörige wird abgesehe 3
—
Zu der Verordnung über vorläufige Maßnahmen zur Regelung des Verkehrs mit Gemüse und Obst vom 15. Juli 1916 (RGBl. S. 744) wird durch „W. T. B.“ mit⸗ geteilt:
Von den nach § 3 der Verordnung anzeigepflichtigen Verträgen über den Erwerb von Gemüse und Obst sowie von Dörr⸗ gemüse sind bei der Reichestelle offenbar längst nicht alle eingegangen, insbesondere scheinen von den sogenannten Pachtverträgen über Obstnutzungen, die auch unter die Verordnung fallen, nur sehr wenige angezeigt worden zu sein. Im Interesse des zu weiteren Maßnahmen unbedingt erfonderlichen erschöpfenden Urberblickes muß aber auf die Anzeige sämtlicher Verträge, soweit sie ganz oder teil⸗ weise nach dem 1. (bezöüglich der Pflaumen) oder 15. Auguft zu erfüllen sind, der allergrößte Wert geiegt werden. Diejenigen, die mit der Anzeige noch im Rückstand sind werden deshalb erucht,
das Versaͤumte
nachzuholen. 1 G Ungeachtet des Verbots in § 2 der Verordnung scheinen übrigens,
wie aus Anzeigen in der Presse hervorgeht, immer noch, z. Zt. sogar
von Gemeinden ufw., Obstverpachtungen und Verkäufe vorgenommen
zu werden. Die örtlichen Poltzeibehörden werden hierauf ihr be⸗ sonderes Augenmerk richten. “““ 11“
An allen Orten, wo, veranlaßt durch den Aufruf des Kriegsausschusses für Oele und Fette, der Anbau von Sonnenblumen auf zum Ackerbau nicht geeignetem Gelände erfolgt ist, dürfte die Bestimmung der Bundes⸗ ratsverordnung vom 26. Juni 1916, Preis von 100 kg Sonnenblumensamen auf 45 ℳ erhöht worden ist, mit Freude begrüßt werden. Auf Grund der Verordnung werden den Ablieferern von den Eisenbahn⸗ stationen nicht 40 ₰ wie im Vorjahre, sondern 45 ₰ für das Kilogramm Sonnenblumensamen vergütet werden. Als An⸗ nahmestellen von Sonnenblumenkernen kommt jede Station aller deutschen Eisenbahnverwaltungen in Betracht (zumeist die Eilgüter⸗ und Güterabfertigungsstellen). Die Eisen⸗ bahnministerien machen darauf aufmerksam, daß die Kerne von den Verkäufern in einem reinen, möglichst staubfreien Zustand, ohne Verunreinigung mit Blüten⸗ oder Blätterteilen und unvermengt mit anderen Samen abgeliefert werden müssen.
Die * der Sonnenblumen ist je nach Aussaat und Art verschieden und reicht von Ende August bis in den Oktober. (Im Westen früher, im Östen später). Der Kriegsausschuß für Oele und Fette macht darauf aufmerksam, daß ein großer Teil der vorjährigen Sonnenblumenernte zu früh geerntet wurde, was zur Folge hatte, daß bei einem Teil der zur Ablieferung ge⸗ langten Mengen etwa die Hälfte unreif und daher für die Oelgewinnung, beziehungsweise für die neue Aussaat unbrauchbar war. Die Bevölkerung wird deshalb dringend ersucht, in diesem Jahre den im Sommer 1915 gemachten Fehler vermeiden und sich streng an die Vorschriften des vom v kostenlos jedermann zur Verfügung gestellten Merkblattes halten zu wollen. Der große Erfolg, den der Aufruf des Kriegsausschusses in der gesamten deutschen Bevölkerung gefunden hat war doch binnen kurzer Zeit das gesamte zur Versügung stehende Saatgut von rund 58 000 kg vollständig vergriffen — und das gute Gedeihen der Pflanzen in diesem Jahre, das aller⸗ orts beobachtet werden kann, läßt es dringend wünschens⸗ wert erscheinen, daß nicht durch ein zu frühes Abernten das in Aussicht stehende, überaus günstige Ernteergebnis geschmälert wird, sondern unserer Oelbilanz unter voller Ausnutzung al günstigen Bedingungen zugeführt werden kanr.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1087 und 1088 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 601. preußische, die 286. bayerische,
die 312. sächsische und die 436. württembergische Verlustliste.
Oesterreich⸗Ungarn. 11X“
Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Verordnung des Gesamtministeriums, wonach in Ausübung des Vergeltungs⸗ rechts Unternehmen oder Zweigniederlassungen von Unter⸗ nehmen, die vom feindlichen Ausland aus geleitet oder beaufsichtigt werden oder deren Erträgnisse in das feindliche Ausland abzuführen sind oder deren Kapital Angehörigen des feindlichen Aus⸗ landes zusteht, wo immer diese ihren Wohnsitz haben, durch ministerielle Verfügung unter u waltung gestellt werden. Durch ministerielle Verfügung kann jederzeit die Auflösung oder der Verkauf einer unter Zwangsverwaltung gestellten Unternehmung angeordnet werden. Die Verordnung findet auch auf Vermögensschaften und Ver⸗ mögensrechte Anwendung.
— Das Amtsblatt veröffentlicht eine Verordnung, wonach bis auf weiteres alle Rechtsgeschäfte, welche die Beförderung von Waren zur See zwischen ausländischen Häfen auf österreichischen Handelsschiffken oder die Ueberlassung von Schiffsraum an Ausländer bezwecken, verboten werden. Aus⸗ nahmen können bewilligt werden, insbesondere für die Be⸗ förderung von Waren, die in das Vertragszollgebiet der öster⸗ reichisch⸗ungarischen Monarchie eingeführt oder daraus aus⸗ geführt werden sollen.
Großbritannien und Irland.
Nuach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ ist am Sonntagnachmittag in London am Trafalgar Square eine Protestversammlung wegen der „Ermordung“ des Kapitäns Fryatt abgehalten und eine Entschließung ange⸗ nommen worden, in der Vergeltungsmaßregeln gegen die Deutschen verlangt werden und gefordert wird, daß die „Mörder“ nach dem Kriege den Gerichten überliefert werden. Die Redner forderten außerdem, daß das ganze im Lande vorhandene deutsche Besitztum bis zum Ende des Krieges beschlagnahmt und der ganze deutsche Handel auf mindestens 21 Jahre in Acht und Bann getan werde, ferner daß alle deutschen Kom⸗ mandanten gehängt würden, deren Schuld an U⸗Boots⸗Morden oder anderen Mordtaten erwiesen würde.
— In der Londoner „Justice“ berichtet A. A. Watts über die Lage des Arbeitsmarktes und erklärt, daß die An⸗ gaben des Ministers Long, England habe keine Arbeitslosigkeit, leider nicht den Tatsachen entspreche. 3
Leng sollte wissen und wisse es wahrscheinlich auch, so führt er aus, daß es in den Listen der Arbeitsbörsen selbst jetzt über 100 000 Arbeirsuchende gebe. Ihm müßte bekannt sein, daß eine sehr große Anzahl von auf den Docks be⸗ schäftigten Personen nur gelegentlich Arbeit finde trotz der einseitigen, veon Zeit zu Zeit erfolgenden Feststellung, daß auf den Docks eine Ueberfüllung vorhanden sei, eine Tatsache, die dem Durcheinander in der Verwaltung der Docks und dem Fehlen einer zweckmäßigen Organisation der verfügbaren Arbeit zuzuschreiben sei. Außerdem gebe es noch viele Berufe, in denen Arbeitslosigkeit herrsche; der Londoner Gewerkverein der 12 000 Mitglieder, von denen 2000 im Felde seien, und doch hätte diese Vereinigung in den d18 sechs Monaten an 934 Personen 2859 Pfund Arbeitslosenunterstützung zu zahlen. Wie es wahr sei, daß in gewissen Gewerben Mangel an Arbeitskräften vorhanden wäre, so sei es in demselben Maße unrwahr, zu sagen, es gäbe in der bürger⸗ lichen Bevölkerung keine Arbeitslosigkeit. Man brauche keine Zeitungen zu lesen und keine amtlichen Statistiken zu kennen, um dies zu er⸗ fahren. Das tägliche Leben zeige es jedem.
durch die der
Schriftsetzer 1 hle
— Die letzte Verlustliste enthält die Namen von 292 Offizieren und 5180 Mann.
Frankreich.
An dem Kongreß des Nationalrates der fran⸗ zösischen sozialistischen Partei in Paris haben über zweihundert Abgeordnete teilgenommen, die ungefähr drei⸗ tausend Mandate wahrnehmen. Bei der Erörterung der Be⸗ richte des ständigen Verwaltungsausschusses verwahrte sich die Minnderheit laut Bericht des „W. T. B.“ gegen die Haltung der Mehrheit, der sie vorwirft, das Parteiorgan allein für ihre Lehren und Interessen auszunutzen. Die Minderheit be⸗ antragte ferner, in angemessenem Verhältnis in dem Propaganda⸗ ausschuß der Partei vertreten zu sein. Der Antrag wurde von den Vertretern der Mehrheit, wie Renaudel u. a., in sehr be⸗
8 wegter Aussprache bekämpft und die Abstimmung darüber mit
1800 gegen 1000 Stimmen der Minderheit auf den Schluß der Tagung verschoben. Italien.
Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ trifft der englische Handelsminister Runciman heute in Italien ein, um im Namen seiner Regierung über wichtige, im Interesse der beiden verbündeten Völker liegende wirtschaftliche Fragen zu verhandeln. Der Handelsminister Denava und der Minister für Seetransporte Arlotta sind von der italienischen Regierung beauftragt, die Beratungen mit Runciman zu fül ren.
Niederlande.
Das Kolonialministerium ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ benachrichtigt worden, daß sich in Batavia ein 1 Ausschuß gebildet hat, der es sich zur Aufgabe setzt, für eine wirksamere Verteidigung von Niederländisch⸗Indien
zutreten. Man will zu diesem Zwecke am 31. August in Batavia eine Volkskundgebung veranstalten und im Herbst eine Abordnung nach Holland entsenden, um mit den maßgebenden Stellen über die Einführung einer Miliz und über andere wichtige Interessen Niederländisch⸗Indiens zu verhandeln.
— Im Juli sind an der niederländischen Küste 68 Minen angespült worden; davon waren 39 englischen, 1 französischen, 7 deutschen und 21 unbekannten Ursprungs. Bisher sind 656 englische, 62 französische, 219 deutsche und 180 Minen unbekannten Ursprungs angespült worden.
Griechenland.
Zu den bevorstehenden Wahlen erfährt der „Corriere della Sera“ unter anderem, daß die Garantiemächte, falls Venizelos unterliegen sollte, dies als eine Bestätigung der Deutschfreundlichkeit Griechenlands ansehen und durch eine Blocka de Griechenland schwer dafür bestrafen würden.
Bulgarien.
Eiiner Meldung der „Bulgarischen Telegraphen⸗Agentur“ zufolge, veröffentlicht die Preßleitung folgende Mitteilung über das Verhalten der französischen und serbischen Truppen gegenüber der bulgarischen Bevölkerung in den an der griechischen Grenze gelegenen Gebieten:
Am 2. Juli drangen serbische und französische Soldaten in das bulgarische Dorf Strupino ein und setzten es von vier Seiten in Brand nachdem sie einen Mitttärkordon rings um das Dorf gezogen hatten, damit niemand entrinnen könne. Die un⸗ glücklichen Bauern mußten ohnmächtig der Zerstörung ihr’s in mühsamer Arbeit erworbenen Eigentums zuseben. Alle jene, die sich durch Flucht zu retten versuchten, wurden getötet. Die übrigen wurden in zwei Gruppen geteilt. Eine Gruppe aus jungen Leuten beider Geschlechter bestehend, wurde in das französische Biwack bei dem Dorfe Kosturian gebracht; die zweite Gruppe, be⸗ stehend aus Greisen, Greisinnen und Kindern, wurde nach dem Dorfe Dragomanci übergeführt. Der Gemeindevorsteher von Strupino wurde nach Subotzto gebracht und gehenkt. Auf Befehl des Chefs der Abteilung mußten sieben bulgarische Dörfer, darunter Dozar und Pressena geräumt werden. Die Bevölkerung wurde nach Salonikt abgeführt. Man weiß nichts über das Sch cksal, das ihr zuteil geworden ist; bekannt ist nur, daß unterwegs ihr ganzes Vieh und ihre Habseligkeiten von Serben und Franzosen und von griechisch sprechenden Eingeborenen geplündert wurden.
Am 6. Juli wurde ein großer Brand in der Richtung von Dragomanci bemerkt, der von einem hrennenden Dorfe, wahrscheinlich Sveti Jlia, berrührte. Das Dorf Zborsko wurde gleichfalls von französischen und serbischen Truppen niedergebrannt.
Ein Teil des Dorfes Subotzko erlitt dasselbe Schicksal. Der Gemeindevorsteher und mehrere Bewohner dieses Dorfes wurden von den Franzosen weggeführt. Man weiß nicht, was aus ihnen geworden ist. Diese Darstellung genügt nicht, um ein getreues Bild von den unbeschreiblichen Verwüstungen zu geben, die Serben und Franzosen gegen die arme Bevölkerung dieser Gegend vollführen, deren einziges Verbrechen ist, der bulgarischen Nation anzugehören.
Asien.
Die Gesandten Rußlands und Großbritanniens in Teheran und die persische Regierung haben nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ am 6. August Noten ausgetauscht, durch die zwischen den drei Ländern ein Ein⸗ vernehmen erzielt worden ist, das die freundschaftlichen Be⸗ ziehungen zwischen England, Rußland und Persien endgültig befestigt und verschiedene Fragen hinsichtlich der finanziellen und militärischen Organisation Persiens für alle Teile günstig löst. Was diese letztere anbetrifft, so wird sie im nördlichen Persien durch die Entwicklung einer persischen Brigade mit Hilfe russischer Instruktoren und in Südpersien durch die Bildung genügend starker Kontingente mit Hilfe englischer Instruktoren verwirklicht werden.
8
Kriegsnachrichten. 8 Wien, 7. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Russischer Kriegsschauplatz.
Heeresfront des Feldmarschalleutnants Erzherzogs Carl.
In der Bukowina ist die Lage unverändert. In den ostgalizischen Karpathen führte der gestrige Tag zur Er⸗ oberung der russischen Höhenstellungen bei Jablo⸗ nica, bei Worochta und westlich von Tatarow. Die Armee des Generalobersten von Koeveß wies im Raume beiderseits von Delatin zahlreiche Angriffe von beträchlicher Stärke ab. Auch am Nordflügel der Armee des Generals von Bothmer schelterten vereinzelte Vorstöße des Gegners.
Heeresfront des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.
Bei Wertelka und Zalosce wird um jeden Schritt Bodens erbittert gekämpft. Bei den Kämpfen um den westlich von Zalosce liegenden heißumstrittenen Meierhof Tro⸗ schianiec, der seit gestern nachmittag wieder in unserem Besitz ist, ließen die Russen zahlreiche Gefangene in unserer Hand.
Südlich von Stobychwa am Stochod wurde ein Ueber⸗ gangsversuch der Russen vereitelt.
“ talienischer Kriegsschauplaz. Gestern früh setzte das heftige Artilleriefeuer an der Isonzofront vom Tolmeiner Brückenkopf bis zum Meere von neuem ein. Nach vielstündiger äußerst heftiger Beschießung griffen die Italiener um 4 Uhr Nachmittags an zahlreichen Stellen des Görzer Brückenkopfes und der Hochfläche von Doberdo an; so entwickelten sich am Monte Sabotino, bei Pevnia und am Monte San Michele erbitterte Kämpfe, die die ganze Nacht hindurch andauerten und auch jetzt noch nicht abgeschlossen sind. Gegenangriffe unserer Truppen brachten den größten Teil der von dem Gegner im ersten Anlauf genommenen, ganz zerschossenen vordersten Stellungen wieder in eigenen Besitz. Um einzelne Gräben wird noch heftig gekämpft. Bisher sind 32 Offiziere und 1200 Mann gefangen worden.
Görz steht andauernd unter schwerem Artillerie⸗ feuer, das in der Stadt mehrere Brände verursachte. Mit bashe Geschützen wurde gestern auch Sistiana eschossen.
An der Tiroler Ostfront scheiterten wiederholte Vor⸗ stöße gegen die Höhenstellungen nördlich von Paneveggio.
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse. 8 Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. 1 von Hoefer, Feldmarschalleutnant. — Der Krieg zur See. . Kopenhagen, 6. August. (W. T. B.) Die „National⸗ tidende“ meldet aus Kristiania: In letzter Zeit wurden an der Westküste von Norwegen Wrackstüͤcke des Wilsondampfers „Aaro“ ans Land getrieben. Ihre Untersuchung ergab, daß der Dampfer wahrscheinlich durch ein Kriegsschiff in die Luft gesprengt worden ist. Man hat nur geringe Hoffnung, daß von den an Bord befindlichen Personen jemand ge⸗ rettet worden ist.
Kopenhagen, 7. August. (W. T. B.) Die „National⸗ tidende“ meldet aus Kristiania: Gestern nacht wurde vor Arondal ein norwegisches Schiff aus Kristiania von einem deutschen Unterseeboot angehalten. Da aber gleichzeitig ein englischer Dampfer auftauchte, gab das Unterseeboot das norwegische Schiff frei und brachte den englischen Dampfer auf. Es fuhr mit ihm in südlicher Richtung davon.
London, 7. August. (W. T. B.) „Lloyds“ melden, daß der britische Dampfer „Mount Koninston“ und der Fischdampfer „Loch Lomond“ aus Lowestoft ver⸗ 1 sind. Die Besatzung des Fischdampfers ist gelandet.
London, 7. August. (W. T. B.) Llonds melden, daß der norwegische Dampfer „Naranda“ versenkt worden ist. Ferner soll der englische Dampfer „Espiral“ ver⸗ senkt worden sein; es liegt aber keine Bestätigung dieser Nachricht vor.
Wien, 7. August. (W. T. B.), Amtlich wird gemeldet: Am 6. d. M. Vormittags hat Linienschiffsleutnant Banfield mit einem Seeflugzeug ein italienisches Großkampfflug⸗ zeug (Caproni) nach längerem Luftkampf in 2700 Meter Höhe über dem Golfe von Triest abgeschossen und hiermit das vierte feindliche Flugzeug bezwungen. Das Flugzeug stürzte bei Sistiang ab und verbrannte. Von den Insassen ist ein Leutnant tot, ein Unteroffizier schwer, ein Unterofffzier leicht verwundet worden. Flottenkommando.
London, 8. August. (W. T. B.) Einer Reutermeldung zufolge ist der norwegische Dampfer „Spiral“ (1378 Br.⸗Reg.⸗To.) torpediert worden. .“
Bericht über die neununddreißigste, auf der Deutschen Seewarte abgehaltene Wettbewerbprüfung von Marine⸗ Chronometern (Winter 1915/16).
Die 39. Chronometer⸗Wettbewerbprüfung hat, wie in den Vor⸗ jahren, in der Abtetlung 1V der Deutschen Seewarte unter der Leitung des Vorstandes derselben, Professors Dr. Stechert, statt⸗ gefunden. Die Beteiligung war etwas größer als im Vorjahre; im ganzen waren 85 Chronometer von acht deutschen Firmen eingeliefert worden. Elf dieser Instrumente schieden in der Vorprüfung wieder aus. Die übrigen Chronometer vertrilen sich auf folgende Einlieferer: Chronometer⸗Werke⸗Hamburg 20 Chronometer, Th. Knoblich⸗Ham⸗ burg 2 Chronometer, L. Kurtz⸗Münster i. W. 1 Chronometer, A. Lange u. Söhne⸗Glashütte 1. Sa. 20 Chronometer, F. Lidecke⸗ Geestemünde 20 Chronomeler, Union⸗Glashütte i. Sa. 11 Chrono⸗ meter, F. Vetterlein⸗Glashütte i. Sa. 1 Chronometer, C. Wiegand⸗ Peine 10 Chronometer.
Bei fämtlichen Chronometern waren die in der „Aufforderung zur Beteiligung an der 39. Wettbewerbprüfung“ bekannt gegebenen Bedingungen erfüllt. Der Bau der eingelieferten Instrumente war bezüglich der verwandten Unruhe, Spirale und Hemmung bei der vor⸗ liegenden Prüfung pöllig gleichartig; es fand allgemein die Nickel⸗ stahlunruhe, Stahlspirale und Federhemmung Anwendung. Sämt⸗ liche eingelieferten Chronometer waren deutschen Ursprungs, es konnten mithin auch sämtliche Chronometer mit der Anwartschaft auf Preis⸗ erteilung in die Prüfung eingestellt werden. Außer diesen Instru⸗ menten wurden einige Chronometer in der gleichen Weise wie die Wettbewerbchronometer mitgeprüft. Vor Beginn der Wettbewerb⸗ prüfung fand die übliche Besichtigung durch von der Deutschen Seewarte berufene Sachverständige statt. Den Sachverständigen lag eine doppelte Aufgabe ob; erstens war festzustellen, ob bei sämtlichen Instrumenten die vorgeschriebenen Bedingungen über die technische Ausführung erfüllt waren; sorann war zu entscheiden, ob die Chronometer den Anforderungen genügen, die in der Auf⸗ forderung zu der Beteiligung an der 39. Wettbewerbprüfung über den „deutschen Ursprung“ enthalten sind, d. h. ob die Instrumente, ab⸗ gesehen von Palladiumsptrale und Nickelstahlunruhe, „rein deutschen Ursprungs“ sind. Nach einer eingehenden Besschtigung durch die Sachvperständigen wurde vom Vorsitzenden festaestellt, daß keine Ver⸗ anlassung vorliegt, eine Ausschließung wegen nicht genügender technischer Ausführung vorzunehmen oder den „deutschen Ursprung“ der ein⸗ gelieferten Instrumente in Zweifel zu ziehen. Sämtliche Instrumente konnten demnach in die Prüfung eingestellt werden.
Ie.8
Vor Beainn der öe wurden die Chrono⸗ meter zunächst einer Lagenprüfung bei 25 ° Neigung unterzogen, um den Unterschied zwischen Flachgang und geneigtem Gang und zwischen den Gängen in entgegengesetzten Neigungen festzustellen. Sodann wurden die Instrumente einer weiteren Vorprüfung bei Zimmer⸗ temperatur unterworfen. Diese zweite Vorprüfung diente dem Zweck, den Gangunterschied zwischen dem ersten und zweiten Gangtage der Zuͤgfeder festzustellen. Chronometer, die den Bedingungen dieser beioen Vorprüfungen nicht genügten, schieden aus der eigentlichen Wetthewerbprüfung aus.
Nach Beendigung der erwähnten Vorprüfungen wurden die Chronometer allmählich auf 3800 C erwärmt. Sodann wurden die Temperaturen
30° 25 ° 20 ° 15 ° 10 ⁰0 10 ° 15 ° 20 ° 25 300 je 8 Tage lang feftgebalten; beim Uebergange von einem Temperatur⸗ abschnitt zum folgenden wurden stets allmähliche Temperaturänderungen vorgenommen. Während des letzten Abschnitts (Februar 13 bis 19) wurde die Temperatur allmählich von 30° C bis auf Zimmer⸗ temperatur vermindert.
Die Chronometer wurden während der Prüfung wie in früheren Jahren an jedem zweiten Tage um 10 Uhr Vormittags mit den Normaluhren der Abteilung 1V der Deutschen Seewarte auf chrono⸗ graphischem Wege verglichen. Zur Herstellung einer unabhängigen Kontrolle wurde außerdem von einem anderen Beobachter an den Tagen, an denen ein neuer Temperaturabschnitt begann, eine zweite Vergleichung in unmittelbarem Anschluß an die erste vorgenommen. Die den Uhrvergleichungen zugrunde liegenden Zeitbestimmungen wurden, wenn die Witterung es gestattete, in viertägigen Zwischen⸗ räumen ausgeführt.
Nach Beendigung der Prüfung wurde die Ableitung der für die Güte der Chronometer maßgebenden Zahlen sowie die Einteilung in Klassen auf Grund der erlassenen Bestimmungen vorgenommen.
Nach Beendigung der Wettbewerbprüfung wurden die Chrono⸗ meter in der üblichen Weise einer Besichtigung untertogen. Besonders eingehend wurde auch in diesem Jahre der augen⸗ blickliche Zustaund des Oeles, namentlich auf etwaige Ver⸗ änderungen hin, untersucht. Bei einigen Instrumenten wurden bierbei geringe Farbenveränderungen des Oeles festgestellt. Diese Farbenveränderungen waren jedoch nicht anderer Art, als solche auch v gewöhnlichen Verhältnissen im Laufe der Zeit vorzukommen pflegen.
Die geprüften Instrumente verteilen sich prozentisch in folgender Weise auf die einzelnen Klassen:
Klasse 1 1I 72 % 20 %
Zur Beurteilung des Gesamtergebnisses und zum Vergleich der Leistungen während der vorliegenden Prüfung mit denen in früheren Jahren wird in der folgenden Zusammenstellung die prozentische Ver⸗ teilung der Chronometer auf die einzelnen Klassen angegeben. Hierbei sind die Werte der 11. bis 30. Prüfung zu je fünfjährigen Mitteln vereinigt. t
III- IV
Klasse I
Wettbewerbprüfung % % % % 11.— 15. 23 36 22 16
16.— 20. 20 51 - 21. — 25. 32 39 26.— 30. 32 ferner: 31. 3 21 8 92. 24 . 19 31
SSSSSSSdbe
38. 5 83 0 444 39. 72 20 0 461
Zu der vorstehenden Zusammenstellung ist zu bemerken, daß be der Verteilung der Chronometer auf die einzelnen Klassen überall diejenigen Grundsätze der Beurteilung maßgebend waren, die seit der 22. Wettbewerbprüfung eingeführt worden sind. — Die Zahlen der am Schlusse angegebenen Spalte X sind aus der Gleichung
2X= 5 p + 4 p: + 3 pꝛ + 2 p. + p⸗ hervorgegangen, wo p. bis ps die vorstehenden Prozentzahlen bezeich⸗ nen. Die Zahl X stellt demnach eine Verhältniszahl für die Gesamt⸗ leistung während einer Prüfung dar. Eine gewisse Willkür liegt natürlich wie bei jeder Klasseneinteilung in einer solchen Beurteilung. Der für die diesjährige Prüfung erhaltene Betrag 2 = 461 zeigt im Vergleich zu dem des Vorjahres ein Anwachsen. Die in dem letzten Bericht ausgesprochene Vermutung, daß der damalsge Betrag von X= 444 gegenüber dem der 37. Wettbewerbprüfung zurückgeblieben sei, weil den Chronometermachern infolge des erstmaligen früheren Anfangs der Prüfung nicht genügend Zeit für die Feinstellung geblieben sei, wird demnach bestätigt.
Wie in früheren Jahren mußten mehrere Instrumente wegen zu großer Beschleunigung (Akzeleration) in eine kiefere Klasse versetzt werden. Aus diesem Grunde wurden 4 Chronometer statt der ersten der zweiten, eins der dritten und eins der vierten Klasse zugewiesen. Ferner wurden aus der gleichen Veranlassung drei Instrumente der dritten s der zweiten und eins der vierten statt der dritten Klasse zugeteilt.
Die für die besten Chronometer ausgesetzten Preise wurden den folgenden Instrumenten erster Klasse zuerkannt:
für das Chronometer Chronometer⸗Werke Nr. 765 der erste Preis (1200 ℳ) F. Lidecke „ 440 „ zweite „ (1100 ) A. Lange u. Söhne 2941 „ F. Lidecke 475
coaeceaenS—Sobe 82dbo
dritte 1 ) vierte ) fünfte ) sechste ).
A. Lange u. Söhne 172 A. Lange u. Söhne 221
2
¹) Der Kürze wegen sind, wie in früheren Jahren, diejenig Chronometer als zur Klasse V gehörig bezeichnet worden, welche für die Klasse IV festgesetzten Höchstbeträge der Gütezahlen über⸗ schritten haben.
Statistik und Volkswirtschaft.
1 Die häufigsten Großbezugspreise für Mehl, Hülsenfrüchte, Eßkartoffeln, Hen und Stroh im Juni 1916 betrugen nach den Berechnungen des Königlichen Statiftischen Landes amts im Durchschnitt für die Gesamtheit don 50 Ha 821 orten Preußens für 100 kg: Wetzenmehl 41,2 ℳ (im Mat d. 2 ebenfalls 422 ℳ, im Junt des V. res 43,3 ℳ). mehl 36 0 (35,9 bezw. 38,4) ℳ, gelde sen zum Kochen 7 (72,8Is8 bezw. 110, 2—) ℳ, weiße Speisebodnen 78 88 (S1n berm. 116,50) ℳ, alte Eßkartoseln 12,18 (12,8 berw. 10,48) ℳ, aldes Hen 14 28 (14,14 bezw. 11,88) ℳ, Richrstrob 7,82 (T berw. 8,84) ℳ. X 8 und Preßftrob 9,88 (8,8 bezw. 4., *8) ℳ, für 100 kg meue Eskartocelm e (im Imß 8. Vorjahres 25, 1) nenes Den 11 (10,21) ℳ. Infolge des Fehlens des bis bebden Prriies doen Richtstroh für Berlin ergibt sich fur dieses I. in den Veor⸗
Hepesh ein L- Du 414 8— G reßstroh. — Bei dem Weizen⸗ und all hmet eh um die vorgeschriebene Lernsen siad nur noch an Ppei Marktorten noksert mwenden (in Breilan 758 ℳ. in Cottbus 13879.,4), sodaß ein Durchschnittspreds nächt dat xrgrden
werden können.