1916 / 186 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Aug 1916 18:00:01 GMT) scan diff

8 sheeen und Kompagniechef im Jägerbataillon von Neumann (1. Schlesischen) Nr. 5 Andreas von Brandt,

Oberst und Kommandeur der 12. Feldartilleriebrigade Freiherrn Hans von Steinaecker,

Gerichtsassessor Freiherrn Haubold von Schleinitz, z. Zt. Breslau,

Rittmeister a. D. Freiherrn Wilhelm von Richthofen in Breslau⸗Heerbeutel,

Rittmeister und Eskadronchef im Ulanenregiment (West⸗ preußischen) Nr. 1 Albrecht von Trotha,

Hauptmann im Feldartillerieregiment von Peucker (1. Schle⸗ sischen) Nr. 6 Otto von Saenger,

Rittmeister der Reserve des Ulanenregiments Prinz August on Württemberg (Posenschen) Nr. 10, Rittergutsbesitzer auf Sponsberg, Kreis Trebnitz, Freiherrn Rudolf von Schlichting,

Rittmeister im Ulanenregiment (Westpreußischen) Nr. 1 Harry von Hedemann, Hauptmann im Füsilierregiment Nr. 38 Friedrich von Festenberg⸗Packisch,

Major im 7. Thüringischen Infanterieregiment Nr. 96

rranz von Gersdorff,

en Oberleutnant der Reserve des Magdeburgischen Husaren⸗

regiments Nr. 10, Rittergutsbesitzer Gottlob von Na⸗

thusius auf Hundisburg, Kreis Neuhaldensleben,

den Hauptmann der Landwehr, Rittergutsbesitzer Curt von Byern auf Zabakuck bei Genthin,

den Hauptmann und Adjutanten einer Infanteriebrigade Oswald von Schierbrandt,

den Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer Ernst von Bose auf Ober Frankleben, Kreis Merseburg,

den Hauptmann a. D. Dr. jur. Heino von Christen auf Werleshausen, Kreis Heiligenstadt,

den Hauptmann im Generalstabe der Armee Freiherrn Hans⸗ Heinrich von ae. und Gohlau,

den Kreisarzt und Medizinalrat Dr. med. Leopold von Ingers⸗

leben in Quedlinburg,

den Hauptmann der Landwehrjäger I, Rittergutsbesitzer Otto von Fano d auf Pollitz in der Altmark, Fideikommißbesitzer Freiherrn Hans von Werthern⸗ Wiehe auf Wiehe, Kreis Eckartsberga,

Hauptmann im Anhaltischen Infanterieregiment Nr. 93. Freiherrn Raimund von Gleichen genannt von Ruß⸗ wurm,

Hauptmann der Reserve des Infanterieregiments Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburgischen) Nr. 27, Fabrikbesitzer Hans von Stoephasius in Groitzsch, Hauptmann im 8. Thüringischen Infanterieregiment Nr. 153 Fritz von Burgsdorff, der Reserve des Feldartillerieregiments Nr. 71 Siegfried von Kunow, Major a. D. und Postdirektor Leopold Schach von Wittenau in Kalbe an der Saale, 1 Major im 7. Thüringischen Infanterieregiment Nr. 96 Marcel von Rappard, Hanptöwann der Landwehr Victor von Stechow in amburg, Major a. D. Karl von Oven in Düneberg, Bezirk Hamburg, den Hauptmann und Kompagniechef im Infanterieregiment Ham⸗ burg (2. Hanseatischen) Nr. 76 Curt von Zimmermann, den Hauptmann im Infanterieregiment Graf Bose (1. Thü⸗ ringischen) Nr. 31 Kurt von Lösecke, den Korvettenkapitän a. D. Hugo von Rosenberg in Kiel, den Hauptmann im Infanterieregiment Graf Bose (1. Thü⸗ ringischen) Nr. 31 Herbert von Westernhagen, den L1 Freiherrn Walter von Seckendorff in iel, den Rittmeister und Eskadronchef im 2. Hannoverschen Dra⸗ gonerregiment Nr. 16 Rudolf von Pape, den Be im Feldartillerieregiment Nr. 83 Karl von pell, den Landrat Carl von Frese in Emden, Ostfriesland, den Rittmeister und Eskadronchef im Oldenburgischen Dra⸗ gonerregiment Nr. 19 Ernst⸗August von Frese, den Oberleutnant der Reserve des Königsulanenregiments (1. Hannoverschen) Nr. 13 Kurt Freiherrn Knigge, den Hauptmann im Infanterieregiment Graf Bülow von Denne⸗ witz (6. Westfälischen) Nr. 55 Alfred Wilhelm von Rosen⸗ berg⸗Gruszezynski, den Prinzen Moritz zu Schaumburg⸗Lippe in Bückeburg, den Major und Abteilungskommandeur in einem Feldartillerie⸗ regiment Gustav von Vangerow, den Hauptmann und Führer der Maschinengewehrabteilung Nr. 3 Leo von Pogrell, 8 den Hauptmann z. D. und Bezirksoffizier Louis von Vigny in Koblenz, 1 den Rittmeister im 2. Rheinischen Husarenregiment Nr. 9 Hans⸗Eckart von Byern, den Hauptmann im Infanterieregiment Nr. 136 Eduard von Westernhagen, den Militärintendanturrat, Hauptmann der Landwehr Kurt von Zeddelmann, den Rittmeister im Jägerregiment zu Pferde Nr. 3 Ernst von Cochenhausen, den Hauptmann im 1. Lothringischen Infanterieregiment Nr. 130 Freiherrn Hans Ludolf von Uslar⸗Gleichen, den Rittmeister im Ulanenregiment König Wilhelm I. (2. Württembergischen) Nr. 20 Freiherrn Eberhard von Gemmingen⸗Hornberg, den Großherzoglich badischen Kammerherrn, Oberamtmann und Vorstand des Großherzoglich badischen Bezirksamts Adels⸗ 1. Freiherrn Wernher von Rotberg zu Freiburg in aden, den Hauptmann der Reserve des Feldartillerieregiments Nr. 50, Großherzoglich badischen Amtsrichter Dr. jur. Siegfried vyvpon Kirchenheim in Mannheim, den Hauptmann im Generalstabe Kurt von Specht, den Rittmeister im Ulanenregiment König Karl (1. Württem⸗ bergischen) Nr. 19 Freiherrn Dietrich⸗Max von Süß⸗ kind⸗Schwendi, den Rittmeister der Reserve des Dragonerregiments Nr. 25, Gutsbesitzer Freiherrn Ernst von Woellwarth⸗ Lauter burg, den Freng gr im 2. Württembergischen Feldartillerieregiment r. 29 Prinzregent Luitpold von Bayern Freiherrn Bruno von König, den Rittmeister im 2. Badischen Dragonerregiment Nr. 21 Grafen Carl von Wedel,

den Hauptmann und Batterieführer im Feldartilleriereg

8 8 1“ 8

s

Nr. 60 Bodo von Bülow,

den Rittergutsbesitzer Carl⸗Friedrich von Pentz, auf Cremmelin bei Lalendorf in Mecklenburg,

den Oberstleutnant a. D. und Rittergutsbesitzer Grafen Constantin von Blücher auf Gotthun in Mecklenburg,

den Major beim Stabe des 2. Großherzoglich Mecklenburgischen Dragonerregiments Nr. 18 Eberhard von Puttkamer,

den Rittmeister a. D. und Rittergutsbesitzer Carl August S“ auf Möllenbeck bei Blankensee in Mecklenburg⸗

Strelitz,

den Großherzoglich mecklenburgischen Kammerherrn, Fidei⸗ kommißbesitzer Joachim von Stralendorff auf Gamehl bei Kartlow in Mecklenburg Schwerin, 1

den Leutnant der Reserve des 1. Pommerschen Feldartillerie⸗ regiments Nr. 2, Rittergutspächter Arndt⸗Heinrich von Söreen in Bäbelitz bei Behren⸗Lübchin, Mecklenburg⸗

werin,

den Hauptmann im Feldartillerieregiment Nr. 47 Freiherrn Rudolf Hermann Marschall von Bieber⸗ tein,

den Hauptmann im Leibgardeinfanterieregiment (1. Groß⸗ herzoglich Hessischen) Nr. 115 Dr. jur. Grafen Constantin von Koenigsdorff, 1

den Rittmeister im Husarenregiment Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Kurhessischen) Nr. 14 Albrecht Riedesel Freiherrn zu Eisenbach,

den Hauptmann im 1. Kurhessischen Feldartillerieregiment Nr. 11 Siegfried von Schaumberg,

den Major und Kommandeur des 1. Königlich Sächsischen Ulanenregiments Nr. 17 „Kaiser Franz Josef von Oester⸗ reich, König von Ungarn“ Ernst⸗August von der Wense,

den Rittergutspächter Freiherrn Carl von Waldenfels in Mißlareuth im Vogtlande,

den Major beim Stabe des Karabinierregiments, Besitzer des Rittergutes Gleidingen in Hannover, Godert von Reden,

den Hauptmann im Königlich Sächsischen 13. Infanterieregiment Nr. 178 Cuno von Prosch,

den Königlich Sächsischen Regierungsassessor Bernhard von Schönberg in Großenhain,

den Rittmeister a. D. Rudolf von Lücken in Dresden,

den Kapitänkeutnant z. D., Königlich bayerischen Kammerherrn Freiherrn Moritz von Nostitz, z. Zt. Neu Bülk,

den Major der Reserve a. D., Rittergutsbesitzer Gotthard Freiherrn Truchseß von Wetzhausen auf Bündorf in Unterfranken,

den Hauptmann a. D. Alfred von Hake in München.

den Oberstabsarzt, Referenten im Königlich bayerischen Kriegs⸗ ministerium Dr. Friedrich von Ammon in München,

den Königlich bayerischen Kämmerer, Hauptmann im 8. Königlich Bayerischen Infanterieregiment Freiherrn Rudolf von Reitzenstein,

den Königlich bayerischen Hauptmann der Landwehr Grafen Haupt zu Pappenheim, z. Zt. Berlin,

den Emilius Leopold van Limburg⸗Stirum im Haag,

den Jonkheer Frank Lodewyk Willem van Schuylenhurch van Wisch in Silvolde, Provinz Gelderland, Schloß Schuylenburch,

den Hauptmann im Königlich Niederländischen 9. Infanterie⸗ regiment Jonkheer Carel Marius Storm van’'s Gravesande,

den Advokaten Dr. jur. Jonkheer Johan Willem Schorer in Bloemendaal, 3

den Jonkheer Pierre Adrien Reuchlin,

den Jonkheer Jan Louis Anne Martens Tiel van Seven⸗ hoven in Utrecht,

den Grafen Louis Gaspard Adrien van Limburg⸗Stirum in Arnheim,

den Grundbesitzer Grafen Leopold van Limburg⸗Stirum van Noordwyk in Offem Noordwyk⸗Binnen,

den Arzt Dr. med. Jonkheer Jean Marie Antoine Gevers Leuven in Ede in Holland,

den Dr. jur. Jonkheer Jacob Petrus Hooft Graafland, Wassergraaf in Warnsveld in Holland,

den Grundbesitzer Jonkheer Wigbold Albert Willem van Schuylenburch in Terborg⸗Schloß Wisch,

den Marineoffizier a. D. Baron Emile van Heerdt tot Eversberg in Bloemendaal,

den K. u. K. österreich⸗ungarischen Kämmerer, Hauptmann und Generalstabschef beim K. u. K. Distriktskommando in Budapest Dr. pol. Ludwig Szilaͤgyhi von Piskärkos,

den Major z. D. im Königlich Schwedischen Leibgarderegi⸗ ment zu Fuß Nr. 2 „Göta“ Adolf Einar Theodor von Adlerstrahle in Stockholm,

nach Prüfung derselben durch das Kapitel und auf Vorschlag

des Ordensstatthalters Grafen von Wartensleben, Erzellenz,

auf Carow, zu Ehrenrittern des Johanniterordens zu ernennen.

Die Allerhöchste Kabinettsorder datiert vom 29. Juli 1916.

Deutsches Reich.

Von dem Kaiserlichen Vizekonsulat in Puerto Montt (Chile) ist der Landwirt Ernst Junge zum Konsularagenten in Ancud, an Stelle des Kaufmanns Julius Hornickel, be⸗ stellt worden. 8

Vom 7. August 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Kaufverträge über Robtabak inländischer Ernte aus dem Ernte⸗ jahr 1916 sind nichlig. Dies gilt auch für Verträge, die vor In⸗ krafttreten dieser Verordnung geschlossen sind.

§ 2

Wer nach dem 10. August 1916 über Rohtabak inländiscker Ernte aus dem Erntejahr 1916 Kausverträge schließt oder vermittelt oder sich zum Abschluß oder zur Vermittlung solcher Verträge erbietet oder verpflichtet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft.

§ 3 Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 7. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helfferich.

iment

8 Bekanntmachung nber Rohtabak. Vom 7. August 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu öö Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1 Der Abschluß von Kaufverträgen über Rohtabak sowie die Ver⸗

äußerung und der Erwerb von Rohtabat sind, auch soweit es sich um

die Erfuͤllung von Verträgen handelt, die vor dem Inkrafttreten dieset Verordnung geschlossen sind, verboten. 88

§ 2 Der Reichskanzler kann von der Vorschrift im § 1 Ausnahmen

zulassen und die etwa erforderlichen Sicherungsmaßtegeln treffen. Er 8

kann diese Befugnisse einer von ihm zu bezeichnenden Stelle übertragen.

Wer der Vorschrift im § 1 zuwiderhandelt, wird mit b⸗ zu. einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehnzausend Mar estraft.

§ 4 Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf Verträge über Rohtabatk inländischer Ernte aus dem Erntejahr 1916 sowie auf Verträge über orientaltschen und ihm gleichartigen Tabak. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Auß krafttreren;

Berlin, den 7. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

ekanntmachung, Ausnahmen von der Bekanntmachung über Rohtabak. Vom 7. August 1916.

Auf Grund von § 2 der Bekanntmachung über Rohtabak vom 7. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 920) bestimme ich:

Die Rohtabakausfuhr⸗Prüfungsstelle in Bremen wird er⸗ mächtigt, Ausnahmen von den Vorschriften im § 1 der Ver⸗ ordnung zuzulassen, wenn durch eine Bescheinigung der Deutschen Zentrale für Kriegslieferungen von Tabakfabrikaten in Minden i. Westfalen nachgewiesen ist, daß der Bezug von Rohtabak zur Fortführung des Betriebs erforderlich ist.

Berlin, den 7. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung wegen Einfuhr von Tabak. Vom 7. August 1916.

Auf Grund der Verordnung über das Verbot der Einfuhr entbehrlicher Gegenstände vom 25. Februar 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 111) bestimme ich:

betreffend

§ 1 Die Einfuhr von Tabak und Tabakerzeugnissen über die Grenzen des Deutschen Reichs wird bis auf weiteres verboten. Dies gilt nicht für orientalischen und ihm gleichartigen Tabak. Die Vorschriften der Bekanntmachung vom 26. Februar 1916 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 49 vom 26. Februar 1916) finden auf die Einfuhr von Tabak und Tabakerzeugnissen keine Anwendung.

§ 3 Die Hauptzollämter und die von ihnen zu bestimmenden Zoll⸗

stellen werden ermächtigt, die Einfuhr in folgenden Fällen zu gestatren:

1. für Tabak und Tabakerzeugnisse, die nach Ausweis der Be⸗

gleitpapiere vor dem 7. August 1916 im Ausland zur Be⸗ förderung nach Deutschland mit der Bahn oder im Post⸗ verkehr aufgegeben worden sind;

für überseeischen Rohtabak, der vor dem 7. August 1916 in Europa eingetroffen und von einer in Deutschland ansässigen Firma gekauft ist. Diese Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des für den Absendeort zuständigen deutschen Konsuls nachzuweisen; G

für Tahak und Tabakerzeugnisse, soweit sie als Verzehrungs⸗

gegenstände von Reisenden und Fuhrleuten zollfrei sind.

§ 4 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 8 v Berlin, den 7. August 1916. ““ Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 6 Dr. Helfferich.

8

Bekanntmachung

über Aenderung der Preise für Kraftfuttermittel.

Vom 5. August 1916.

Anuf Grund der Bekanntmachungen über den Verkehr mit 28. Juni 1915

8

2

Kraftfuttermitteln vom 5. Maauft 1918 (veichs⸗Gesetbl. S99, 489) und vom 16. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 168) in

Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung über die Errichtung

eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗

Gesetzbl. S 2) wird bestimmt:

.X“X“ Arttel 1 u“ § 1 der Bekanntmachung über die P sonstigen

Vergütungen für Kraftfuttermittel vom 19. August 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 504), ergänzt durch die Bekanntmachungen vom 6. Ja⸗ nuar 1916 und vom 26. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 2, 197),

werden folgende Aenderungen vorgenommen:

1. In Nr. 51 wird der Preis von „240 Mark’ erhöht auf

.300 Mark“’.

2. Im Satz 2 der Anmerkung zu Nr. 51 werden die in Abgang zu bringenden Beträge von „4,36 Mark“ und „3,00 Mark“ auf „4,45 Mark“ und „3,75 Mark“ erhöht.

Artikel II.

Diese Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung in Die bisherigen Preise bleiben für die Lieferung maßgebend, soweit die Versandverfügung der Bezugsvereinigung dem Lieferungs⸗

Kraft.

pflichtigen vor diesem Zeitpunkt zugegangen ist. Berlin, den 5. August 1916. 8

Der Präsident des Kriegsernährungsamts. J. V.: von Braun.

Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über Gerste. Vom 5. August 1916.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über die rrichtung eines Kriegsernährungsamts vom 22. Mai 1916

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 402) wird als die nach § 20 Abs. 1 der

Verordnung über Gerste aus der Ernte 1916 vom 6. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 800) zuständige Stelle die Reichs⸗ futtermittelstelle bestimmt.

Berlin, den 5. August 1916. Der Präsident des Kriegsernährungsamts. 8

von Batocki.

Bekanntmachung

über die Regelung des Verkehrs mit Weh⸗, Wirk⸗

und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung. Vom 7. August 1916. Auf Grund des § 19 der Bekanntmachung über die

Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Juni Gesetzbl.

Kenntnis:

1916 (RNeichs⸗

S. 463) bringe ich folgendes zur öffentlichen In dem Verzeichnis der Gegenstände nach der Bekannt⸗

machung vom 10. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 468), auf

welche die Vorschriften der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren für die bürger⸗

iche Bevölkerung mit Ausnahme der §§ 7, 10, 14, 15 und 20

keine Anwendung finden, ist zu streichen:

34. Woll⸗ und Baumwollstoffe (12, 13, 14, 15, 18, 25) bis zu Längen von 2 Metern. Berlin, den 7. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. SDr. Helfferich.

Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat

in ihrer Sitzung vom 12. Juli 1916 entschieden:

Der Aktiengesellschaft Kaliwerke Friedrichshall in Sehnde wird vom 1. Juli 1916 ab für ihren Schacht II eine endgültige Beteiligungsziffer in Höhe von 5,9222 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungs⸗ iffer gemäß § 12 Absatz 2 des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 für das vierte Jahr nach An⸗ treffen des Kalilagers, d. h. bis zum 31. März 1917, um zwanzig vom Hundert und für das fünfte Jahr um zehn vom Hundert gekürzt wird.

Beerlin, den 2. August 1916.

8 (Stegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. J. V.: Gante. 8

Vorstehende Entscheidung ist den Kaliwerken Friedrichs⸗ hall, Akt.⸗Ges. in Sehnde, am 7. August 1916 zugestellt

hateb. J. A.: Ulkrich.

Finanzministerium.

Bei der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse ist der Buchhalter Leppeck zum Assistenten des genossenschafistechnischen Bankinspektors ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Forstkassenrendantenstelle für die Oberförstereien Wronke, Hundeshagen und Zirke mit dem Amtssitz in Zirke ist zum 1. Oktober 1916 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 31. August 1916 eingehen.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlälsiger Personen vom Handel (R Bl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungebestimmungen des Herrn Mimisters für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 habe ich dem hier, Jahnstraße 14, wohnhaften Hermann Lindenberg und dessen Ehefrau Johanna, geb. Kaplan, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Leder und Lederabfällen sowie mit sonstigen Gegenständen des Kriegsbedarfs und des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗

8

lässigkeit in bezug auf diesen Handelsvetrieb untersag t. Berlin, den 7. August 1916. er Polizeipräsident. J. V.: Dr. Lehmann.

Bekanntmachung.

v1“

Das Bäckereigeschäft des Bäckermeisters Friedrich Homeister hier, Lindenstraße 44, ist auf Grund des § 1 der Bekanmmachung des Reichskanzlers zur Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 geschlossen worden. Dem In⸗ haber ist der Fortbetrieb des Geschafts bis auf weiteres untersagt worden.

Eisleben, den 7. August 1916. 8 Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Führ.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 9. August 1916.

„Die Kaiserlich deutsche Regierung hat den neutralen Mächten, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mitteilt, g Denkschrift über die Behandlung von Gegen⸗ tänden und Stoffen der Krankenpflege durch die Seestreitkräfte der mittelt:

Durch eine hochherzige Anregung Seiner Majestät des Könkges von Spanien sind die Regierungen der kriegführenden Staaten zu einer Erörterung der Frage veranlaßt worden, ob nicht die der Krankenpflege dienenden Gegenstände und Stoffe nach Maßgabe einer

kriegführenden Staaten über⸗

zwischen ihnen festzustellenden Liste unbedingt als Freigut zu behandeln selen. Eine gleiche Anregung iit von der Regicrung der Vereinigten Staaten von Amerika ausgegangen.

Die deutsche Regierung bhat sich daraufbin sowohl der spanischen wie der amerikanischen Regierung gegenüber grundsätzlich bereit er⸗ klärt, die ausschließlich zur Pflege von Kranken und Verwundeten dienenden Gegenstände und Stoffe, wie sie in der von der spantschen Regierung vorgeschlagenen Liste enthalten sind, als unter die Freiliste der Londoner Seekriegsrechtseklärung fallend zu behandeln und dem⸗ zufolge ihre freie Beförderung sur See zu gewährleisten. Sie hat weiter erklärt, daß bereits vor dem Kriege die auf solche Gegen⸗ stände und Stoffe sich beziehenden Bestimm ungen des Artikels 29 Nr. 1 der Londoner Erklärung in die deutsche Prif⸗nordnung vom 30. September 1909 (Reichs⸗Gesetzbl. 1914 S. 275) unter Ziffer 28 Nr. 1 aufgenommen worden sind; auch hat sie von der in der Londener Erklärung vorgesehenen Befugnis, Gegenstände und Stoffe der Krankenpflege im Falle eigenen militätischen Bedarfs anzurordern, bisber niemals Gebrauch gemacht. Die deutsche Re⸗ gierung hat aber zugleich hervorgehoben, daß sie eine solche Ver⸗ pflichtung nur unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit übernehmen fönne und sich daber nicht mehr für gebunden halten würde, wenn England die Beförderung der erwähnten Gegenstände und Stoffe von einem neutralen Lande nach Deutschland verhindern sollte.

Inzwischen ist allgemein bekannt geworden, daß die britische Regierung, die nach Mitteilung der spanischen und der amerikanischen Regierung ursprünglich die Vorschläge der beiden Regierungen än⸗ genommen hatte, sich gleichwohl mit ihnen in vollen Widerspruch gesetzt hat. So hat sie selbst dem amerikanischen Roten Kreuz die Versendung von Gegenständen und Stoffen der Krankenpflege an das deutsche Rote Kreuz untersagt. Vergeblich hat der frühere Präsident der Vereinigten Staaten, Herr Taft, gegen die Haltung der britischen Regierung Protest erhoben; nach englischen Meldungen ist auch dieser Protest ablehnend beantwortet worden Unter diesen Umständen ist Deutschland nicht mehr in der Lage, Gegenstände und Stoffe der Krankenpflege, die in den Bereich der deutschen Seestreitkräfte gelangen, wie bisher ohne weiteres frei passieren zu lassen. Die deutschen Seestreitkräfte werden vielmehr die Weisung erhalten, in Zukunft von dem ihnen zustehenden Rechte auf Anforderung der in der spanischen Liste aufgeführten Gegenstände und Stoffe im Falle eigenen militärischen Bedarfs Gebrauch zu machen.

Berlin, den 28. Juli 1916. 8 8

Aus dem Bericht der Zentral⸗Auskunftsstelle für Aus⸗ wanderer für die Zeit vom 1. April 1914 bis 31. März 1916 ist von besonderem Interesse, daß die Kriegstätigkeit der Zentralauskunftgstelle, der bekanntlich zum Zwecke der Aus⸗ kunftserteiluna, Nachforschung und Bearbeitung von Freilassungs⸗ anträgen durch Erlaß des Reichskanzlers vom 30. September 1914 behördlicher Charakter als eine dem Auswärtigen Amt angegliederte „Reichskommission“ zuerkannt wurde, große Ausdehnung angenommen hat. Die amtliche Vermißten⸗ nachforschung nach Zivilpersonen bildet nunmehr die Haupttätigkeit der Zentralauskunftsstelle für Auswanderer, während die Bearbeitung der eigentlichen Auskunftserteilung an Auswanderungslustige sich naturgemäß nur in be⸗ scheidenen Grensen hält. Wie aus dem Bericht hervorgeht, haben sich Personen, die über den Ver⸗ bleib und das Wohlergehen ihrer Angehörigen im feindlichen Ausland behördlicherseits Auskunft wünschen, an die Zentral⸗ Auskunftsstelle für Auswanderer, Berlin W. 35 (Am Karlsbad 10), zu wenden und dabei möglichst genaue Angaben über die Person und die letzte Auslandsadresse des Gesuchten zu machen. Auch werden durch die Reichskommission Anträge bearbeitet, die darauf hinzielen, kranken oder invaliden Reichs⸗ deutschen in Feindesland die Rückkehr nach Deutschland zu er⸗ möglichen. Die bearbeiteten Anträge auf Nachforschung und Freilassung usw. werden dem Auswärtigen Amt übermittelt, das daraufhin das Erforderliche veranlaßt und das Ergebnis der unternommenen Schritte zur Weiterleitung an die Antrag⸗ steller der Reichskommission zustellt. Bei Nachforschung im neutralen Ausland sind die betreffenden Kaiserlich deutschen Konsulate zuständig.

Es ist natürlich, daß die Inanspruchnahme der Zentral⸗ Auskunftsstelle, die anfangs bis zu 250 Personen allein mündlich an einem Tage beschieden hatte, im Verlaufe der weiteren Kriegs⸗ monate infolge der besseren Postverbindungen geringer wurde. Doch war auch weiterhin noch gewaltige Arbeit zu leisten. Gibt doch der Bericht für die Zeit von September 1914 bis März 1916, also für 19 Monate, nicht weniger als 117 547 mündliche und schriftliche Anfragen an, das sind durchschnittlich monatlich mehr als 6000. Insgesamt mußten 21 935 Anträge durch Einzelnachforschungen erledigt werden, worunter allein 13 992 auf Rußland entfielen. Von Anträgen auf Entlassung von Zivilgefangenen nach der Heimat, die auf Grund des zwischen der deutschen und den feindlichen Regierungen ge⸗ troffenen Abkommens unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, wurden 2673 bearbeitet. Eine besondere Arbeit ist unter anderem aus der Weiterleitung der Briefsendungen von deutschen Zivilgefangenen in Frankreich entstanden. Die Zahl der durch die Zentral⸗Auskunftsstelle hindurchgegangenen Briefe und Karten betrug vom November 1914 bis zum März 1916 nicht weniger als 131 498 Stück, also monatlich nahezu 8000. Der anfangs auch zu dem Arbeitsfeld der Reichskommission gehörige Geldüberweisungsdienst wurde schließlich wegen Ueberbürdung dieser Stelle am 31. Dezember 1915 von der Zentral⸗Auskunfts⸗ stelle abgetrennt. (W. T. B.)

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1089 und 1090 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 602. preußische und die 2 bayerische Verlustliste. 5

roßbritannien und Irland.

Der Präsident des Unterrichtsamts Henderson ist zurück⸗ getreten, da es ihm, wie das „Reutersche Bureau“ meldet, un⸗ möglich ist, die Pflichten eines Unterrichtsministers und seine mit der Arbeiterpartei zusammenhängenden Aufgaben gleich⸗ zeitig zu erfüllen.

Das Unterhaus hat vorgestern dem „Rotterdamschen Courant“ zufolge ein von dem Kriegsminister Lloyd George eingebrachtes Gesetz angenommen, durch das eine gemischte Militär⸗ und Zivilkommission eingesetzt wird, um die im Kriegsamt herrschenden Mißstände zu unter⸗ suchen.

Frankreich. Der Motienatrat den sozialistischen Partei hat mit 1820 gegen 1075 Stimmen die Priorität für einen vom Minister Sembat unterstützten. Beschlußantrag Renaudel an genommen. Dieser weist, wie „W. T. B.“ meldet, die Richtung Zimmerwald⸗Kienthal als gefährlich zurück, erklärt

jede These, die nicht entschieden das Recht des angegriffenen Landes, sich zu verteidigen, proklamiert, für antisozial und betont im weiteren die Notwendigkeit, von der Regierung Erklärunge

zu erhalten, in denen der Wille, einen auf der Wieder⸗ herstellung des 1871 verletzten Rechtes gegründeten dauerhaften Frieden zu erlangen, bekräftigt wird.

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Die Presse veröffentlicht einen halbamtlichen Bericht über die Verletzung der schwedischen Neutralität. Der Bericht bespricht nach einer Meldung der „Schwedischen Telegraphen⸗ agentur“ zuerst die Versenkung des Dampfers „Syria“. Die Untersuchung der russischen Regierung habe ergeben, daß die „Syria“ in schwedischen Gewässern versenkt worden sei, doch habe der russische Befehlshaber geglaubt, in internationalen Gewässern zu sein. Die russische Regierung habe ihr Bedauern über das Vorkommnis ausgedrückt und den Befehlshaber bestraft. Wegen der gekaperten deutschen Dampfer „Worms“ und „Lissabon“ hätten die russischen Behörden eine Untersuchung angestellt, aus der sich indessen nicht ergeben habe, daß die Aufbringung auf schwedischem Gebiete erfolgt sei. Die Frage werde deshalb einem russischen Prisengericht unterbreitet werden. Die schwedische Regierung werde Gelegenheit erhalten, diesem Gericht alle Einzelheiten des Ereignisses vorzulegen. Dies beweise, so sagen die russischen Zeitungen, daß die russische Regierung bemüht sei, die schwedische Neutralität streng zu achten. Sämtliche russischen Behörden hätten hierüber bestimmte Weisungen erhalten.

Italien.

Die Regierung hat dem „Secolo“ zufolge ein Dekret er⸗ lassen, das die Bebauung aller Ländereien zur Pflicht macht. Die Präfekten sind, falls ein Besitzer dem Dekret nicht nachkommt, ermächtigt, die Ländereien den Gemeinden zur Be⸗ bauung zur Verfügung zu stellen. G

Dänemark.

Nach einer Meldung der dänischen Postverwaltung ist die Brief⸗ und Paketpost des dänischen Amerikadampfers „Frederik VIII.“ auf der Reise von New York nach Kopen⸗ hagen von den Engländern in Kirkwall beschlagnahmt

worden. Türkei.

Im Amtsblatt wird eine Gesetzesverordnung ver⸗ öffentlicht, wodurch das Finanzministerium ermächtigt wird, bei der deutschen Regierung einen Vorschuß von 25 Millionen Pfund aufzunehmen. Hiervon sollen 20 479 000 Pfund in in Gold rückzahlbaren deutschen Schatz⸗ scheinen flüssig gemacht und der Verwaltung der türkischen öffentlichen Schuld übergeben werden, wogegen Kassenscheine im gleichen Betrage ausgegeben werden sollen. Das Finanz⸗ ministerium wird weiter ermächtigt, von diesen Kassenscheinen fünf Millionen Pfund der deutschen Regierung in Kostantinopel als Darleh Verfügung zu stellen.

Amerika. 8

Im amerikanischen Repräsentantenhause hat das Kongreß⸗ mitglied Gallivan aus Massachusetts einen Antrag ein⸗ gebracht, in dem er, wie „W. T. B.“ meldet, den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu England fordert, weil England sich geweigert habe, Thomas Hughes Kelly und Joseph Smith, zwei amerikanische Bürger, denen Unter⸗ stützungsgelder für die leidenden Iren anvertraut waren, landen zu lassen. Der Antrag erklärt, daß in Anbetracht dessen, daß die Männer Pässe und ein persönliches Schreiben des Staats⸗ sekretärs Lansing besaßen, die Haltung Englands beleidigend sei.

Kriegsnachrichten. Großes Hauptquartier, 8. August. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Südlich des Kanals von La Bassée bis in die Gegend von Loos herrschte lebhafte Feuertätigkeit.

Zwischen Thiepval und der Somme, besonders bei Pozibères, bei Bazentin⸗le⸗Petit und südlich von Maurepas setzte der Feind seine heftigen Angriffe fort. Sie führten an einzelnen Stellen zu erbitterten Nahkämpfen, die im wesentlichen zu unseren Gunsten entschieden sind, nur an einzelnen Stellen, so bei Pozières und östlich von Hem, wird noch gekämpft.

Südlich der Somme wurden Vorstöße französischer Handgranatenabteilungen bei Estrées und Soyecourt ab⸗ gewiesen.

Im Maasgebiet war der Artilleriekampf beiderseits des Flusses sehr lebhaft. Nordwestlich, westlich und südwestlich des früheren Werkes Thiaumont brachen feindliche An⸗ griffe in unserem Feuer vollkommen zusammen, weiter südlich wurden Angriffsabsichten im Keime erstickt. Mehrere hundert Gefangene sind eingebracht.

„Ein englisches Flugzeug siel südöstlich von Cambrai in unsere Hand.

Oestlicher Kriegsschauplatz. 8 Front des Generalfeldmarschalls von Hindendurg. Am Serwetsch⸗Abschnitt und südlich davon wurde die Feuertätigkeit gestern lebhafter; feindliche Einzelangriffe wurden abgeschlagen. Wiederholte Bemühungen der Russen, dei Zarecze (am Stochod) Boden zu gewinnen, blieben erfolglos. Der Feind erlitt schwere Verluste. Westlich von Luck sind seit heute früh neue Kämpfe im Gange. Nordwestlich von Zalocze sind feindliche Angriffe gescheitert. Südlich von ZJalocze wurde im Vercin mit Truppen der Armee des Generals Grasfen von Bothmer dem russischen Vordringen darch Gege angrisf Halt geboten; dier sind 9 Offiere, üder 700 uan gefangen genommen, 5 Maschimengewehre erdentet. Front des Feldmarschalleutnants Erzherzogs Carl. Südlich des Dufestr sind starke rußische Kräfte gegen die Linie Tlumacz— Oitynia zum Angriff vorpegangen. Die verbündeten Trunpen haden vorderritete rückwärtige Syellungen

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