E11““ “
3 Einziger Paragraph.
Die Befugnis der Gemeinden und weiteren Kommunal⸗ verbände zur Erhebung von Beiträgen auf Grund des Gesetzes, betreffend die Erhebung von Beiträgen für die gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsschulen, vom 1. August 1909 (Gesetzsamml. S. 733) erstreckt sich auch auf solche öffentlichen Fortbildungsschulen, die nicht von ihnen unterhalten werden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändi n i und sern tichre Hrchsteig ““ Gegeben Großes Hauptquartier, den 29. Juli 1916. (Siegel.) Wilhelm. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Jagow
Helfferich. 8
Finanzministerium.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 27. Mai d. J. hat das Staatsministerium anliegenden Beschluß vom 17. Juni 1916, betreffend Grundsätze über Anrechnung des Kriegsdienstes auf das Dienstalter der Staats⸗ beamten, erlassen. Hiernach ist bei Regelung des Be⸗ Rte der Kriegsteilnehmer zu ver⸗ ahren.
bemerkt:
Zu I: Berücksichtigt wird nur eine schlüssig nachgewiesene Verzögerung der Laufbahn, ausgeschlossen sind Ansprüche, die sich nur auf Mutmaßungen gründen.
„Bei der Berechnung der anzurechnenden Zeit werden Vor⸗ teile, die durch Notprüfungen, Abkürzung der Vorbereitungs⸗ zeit ꝛc. erzielt sind, gegengerechnet.
Zu II: Dem Dienst bei dem Heere usw. ist auch der Dienst in einem dem deutschen verbündeien oder befreundeten Heere usw. gleich zu achten. b
. Nicht unter den Begriff des Kriegsdienstes fällt die Tätig⸗ keit bei einer der wirtschaftlichen Kriegsorganisationen (Kriegs⸗ gesellschaften), der Dienst bei den Krankenpflegeorganisationen, soweit keine Verpflichtung füür den Etappendienst übernommen war, sowie der Zivildienst in der Verwaltung der besetzten fremden Landesteile, soweit der Beamte hierzu nicht von seiner vorgesetzten Dienstbehörde zur Verfügung gestellt war.
Zu III: Wegen etwaiger Anrechnung ist zu berichten.
Zu IV: Desgleichen, sofern der Uebertritt gemäß Abs. 1 und 3 aus nicht in der Person des Uebertretenden liegenden Gründen, oder weil sich die Folgen von Kriegsbeschädigungen S5 verspätet bemerkbar gemacht haben, nicht unmittelbar er⸗ folgt und eine Anrechnung angezeigt erscheint.
Zu V: Als Ergänzung ist ergangen der Staatsministerial⸗ beschluß vom 30. September 1915 wegen Anrechnung der Friedensdienstzeit der Offiziere (vergl. Erlaß vom 14. De⸗ zember 1915 — 1 9300 usw.). Wo hiernach über die An⸗
rechnung bestimmter Zeiten und deren Voraussetzung bereits Bestimmung getroffen ist, kommen hierfür die jetzigen Vor⸗ schriften nicht in Betracht.
Berlin, den 28. Juli 1916.
Der Finanzminister J. A.: Löhle in. An die nachgeordneten Behörden. 6. Grundsät v über Anrechnung des Kriegsdienstes auf das Dienst⸗ alter der Staatsbeamten.
J. 1) Höheren Beamten, bei denen die Fähigkeit zur Be⸗ kleidung ihres Amts von dem Bestehen einer Prüfung abhängt, wird bei Bestimmung des Dienstalters, sofern dieselbe gemäß dem Zeitpunkte des Bestehens zur Prüsung zu erfolgen hat, die Zeit ihres Kriegsdienstes insoweit angerechnet, als infolge des Kriegsdienstes die Ablegung der bezeichneten Prüfung nach⸗ weislich später stattgefunden hat.
2) Mittleren und Kanzleibeamten wird bei Feststellung des Dienstalters, welches für ihre Berufung zur ersten etatsmäßigen Anstellung in Betracht kommt, die Zeit ihres Kriegsdienstes insoweit angerechnet, als sie infolge des Kriegsdienstes die Be⸗ fähigung zur Bekleidung des betreffenden Amtes nachweislich später erlangt haben.
Auf Militäranwärter findet auch § 15 der Anstellungs⸗ grundsätze mit seinen Ergänzungen (Beschluß des Bundesrats vom 10. Dezember 1914 — Zentr.⸗Bl. f. d. Deutsche Reich 1914 S. 624) Anwendung.
3) Wo auch für Unterbeamte die erste etatsmäßige An⸗ stellung von dem Bestehen einer Prüfung abhängt oder wo für die Beförderung in eine höhere Stelle das Bestehen einer Prüfung erforderlich ist, wird den Beamten die Zeit ihres Kriegsdienstes auf das für die Anstellung oder Beförderung maßgebende Dienstalter insoweit angerechnet, als infolge des Kriegsdienstes die Prüfung nachweislich später abgelegt worden ist.
4) Bei allen Beamten ist auf das Diüätariatsdienstalter die Kriegsdienstzeit insoweit anzurechnen, als durch sie der Beginn der diätarischen Beschäftigung nachweislich verzögert ist. 5) Anwärtern, welche nach Ableistung des Probe⸗ oder Vorbereitungsdienstes ohne weiteren Nachweis ihrer Befähigung zur ersten etatsmäßigen Anstellung gelangen, wird bei dieser Anstellung diejenige Zeit des Kriegsdienstes auf das Besoldungs⸗ dienstalter angerechnet, um die ihre Anstellung nachweislich später erfolgt ist.
6) Wenn die Anstellung oder Beförderung nach der Reihenfolge der Anwartschaft erfolgt und die Anstellung oder Beförderung nach der Anwartschaft, wie sie sich nach den vor⸗ bees Bestimmungen ergibt, zu einem früheren Zeitpunkt er blst wäre, als sie tatsächlich statigefunden hat, so wird das Besoldungsdienstalter so festgesetzt, wie es im Falle der An⸗ stellung oder Beförderung zu dem früheren Zeitpunkt bestimmt worden wäre.
7) Ueber etwaige Anrechnungen auf das Besoldungsdienst⸗ alter, die durch die vorstehenden Bestimmungen nicht getroffen sind, entscheidet der Verwaltungschef im Einvernehmen mit dem Finanzminister. 8
Kriegsdienst im Sinne vorstehender Bestimmungen ist der Dienst bei dem Heere, der Marine, den Schutztruppen vom Tage der Mobilmachung bis zur Demobilmachung oder der Dienst bei der Krankenpflege, sofern er auf Grund einer auch scs den Etappendienst übernommenen Verpflichtung erfolgt, owie der Dienst der für die Verwaltung der besetzten fremden Landesteile zur Verfügung gestellten Beamten. Dem Kriegs⸗ dienst ist auch die Zeit gleich zu rechnen, während welcher
Zu den einzelnen Bestimmungen wird noch folgendes
ein Kriegsteilnehmer der vorbezeichneten Art infolge seiner Gesundheitsschädigung oder aus sonstigen Gründen über die “ hinaus beim Heere usw. zurückgehalten werden ollte.
Ob und inwieweit sonstige Dienstverrichtungen, welche für unmittelbare Zwecke des Heeres, der Marine oder der Schutz⸗ truppen auf Anforderung geleistet sind, sowie die Zeit eines unfreiwilligen Aufenthalts im Auslande oder in einem Schutz⸗ gebiete dem Kriegsdienste gleich gerechnet werden können, bestimmt der Verwaltungschef im Einvernehmen Finanzminister.
Dem Kriegsdienste kann 9 Monaten hinzugerechnet werden die Verzögerung, die eintritt:
1) infolge einer im Kriegsdienst erlittenen und über die Zeit nach der Beendigung des Kriegsdienstes hinaus wirkenden mit Arbeitsunfähigkeit verbundenen Gesund⸗ heitsschödigung,
bei denjenigen Kriegsteilnehmern, welche ohne Aus⸗ bruch des Krieges inerhalb eines Jahres seit ihrer
Einberufung zum Kriegsdienste zu einer vorgeschriebenen Prüfung hätten zugelassen werden können, infolge der durch den Kriegsdienn verursachten Einbuße in der Beherrschung des zu dieser Prüsung erforderlichen Lernstoffs. r
Im Falle zu 2 darf die Anrechnung die Dauer der Kriegs⸗ dienstzeit nicht überschreiten. b
Die Anrechnung erfolgt durch Bestimmung des Verwaltungs⸗ chefs oder der durch ihn bezeichneten Dienststelle.
IV.
Die Anrechnung findet nur statt, sofern der Beamte un⸗ mittelbar nach Beendigung des Kriegsdienstes im Sinne der Nr. II und III Abs. 1 Ziffer 1 oder der Schulzeit sich dem demnächst ergriffenen Berufe im Staatsdienste oder der Vor⸗ bereitung dafür zugewendet hat.
Wieweit im Falle eines späteren Berufswechsels eine An⸗ rechnung stattfinden kann, ensscheidet der Verwaltungschef im Einvernehmen mit dem Finanzminister.
Eine Anrechnung von Kriegsdienstzeit im Sinne von Nr. I-—III findet auch zugunsten von höheren und mittleren Staatsbeamten statt, die als ehemalige aktive Offiziere des Heeres, der Marine und der Schutztruppen sowie als ehemalige aktive Deckoffiziere der Marine sich unmittelbar nach Beendigung des Krieges oder ihrem früheren Ausscheiden aus dem Militär⸗, Marine⸗ oder Schutztruppendienste oder der nachfolgenden Schulzeit der höheren oder mittleren Beamtenlaufbahn oder der Vorbereitung dafür zugewendet haben.
I
Die Anrechnung des Kriegsdienstes auf Grund der vor⸗ stehenden Bestimmungen unterbleibt, soweit für diese Zeit die Bestimmungen über die Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Dienstalter der Beamten vom 14. Dezember 1891 und deren Ergänzungen Platz greifen.
Berlin, den 17. Juli 1916.
Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. von Prott zu Solz. Lentze.
Wild von Hohenborn.
von Loebell. Helfferich.
Erlaß des Staatsministeriums,
betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei der Erweiterung der An⸗
lagen des Bremer Vulkans, Schiffbau und Maschinen⸗
fabrik in Vegesack, in der Gemarkung Blumenthal. Vom 24. Juli 1916.
Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und vom 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Verfahren bei den Enteignungen für das vom Bremer Vulkan, Schiffbau und Maschinenfabrik in Vegesack, auszuführende, durch Beschluß des Staats⸗ ministeriums vom 13. Juli d. J. mit dem Enteignungsrecht ausgestattete Unternehmen der Erweiterung seiner auf preußischem Gebiet an der Weser belegenen Anlagen in der Gemarkung Blumenthal stattfindet.
Berlin, den 24. Juli 1916.
Das Staatsministerium. von Breitenbach. Beseler. Frreiherr von Schorlemer.
Sydow Helfferich.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmarnn Josef Franz, Breslau, Charlottenstraße 12, ist auf Grund des § 1 Absatz 1 ker Bundesratsberordnung vom 23. September 1915 — RGBl. S. 603 — der Handel mit Soda untersagt worden.
Breslau, den 2. August 1916.
Der Königliche Polizeipräsident. Salémon.
98
Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RG Bl. Seite 603) ist dem Kaufmann Friedrich Knak, geboren am 14. März 1872 in Warin i. M., Kreis Warin, wohnhaft in Altona, Arnolbstr. 47, 3 Zt. Landst.⸗Ersatzbataillon 2 Hamburg, 3 Kom pagnie, die Herstellung und der Vertrieb von Eiersatz untersagt worden.
Altona, den 8. August 1916.
Das Polizeiamt. Schnackenburg.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 22 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 11 527 das Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes, be⸗ treffend die Erhebung von Beiträgen für die gewerblichen und kaufmännischen Fortbildungsschulen, vom 1. August 1909 (Gesetzsamml. S. 733), vom 29. Juli 1916, unter
Nr. 11 528 eine Verordnung über die Verlängerung der Amtsdauer der Handelskammermitglieder, vom 29. Juli 1916, und unter
dem — f*
bis zum Höchstmaße von
Nr. 11 529 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend
Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der
Erweiterung der Anlagen des Bremer Vulkans, Schiffbau und
Maschinenfabrik in Vegesack, in der Gemarkung Blumenthal
vom 24. Juli 1916. ö“ Berlin W. 9, den 9. August 1916.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Preußen. Berlin, 10. Angust 1916. Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗
2
88
sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Rechnungswesen sowie
der Ausschuß für Handel und Verkehr Sitzuggen.
Die Trockenkartoffel⸗Verwertungs⸗Gesellschaft
m. b. H. Berlin (Teka) macht darauf aufmerksam, daß auch
kartoffelmehlhaltiges Puddingpulver den Bestimmungen der
Bundesratsverordnung vom 30. November 1915 unterliegt,
.
wonach alle Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei und Kartoffel⸗
stärkefabrikation bei der Teka anzumelden sind.
Am 3. August 1916 ist unter Beteiligung des Reichs, der
Bundesstaaten, der Preußischen Landesfuttermittelgesellschaft sowie der Gerste verarbeitenden Industrien und des Handels die Reichs⸗Gerstengesellschaft m. b. H. mit der Aufgabe
der Bewirtschaftung der Gerste innerhalb des Reichsgebiets
gegründet worden. In wie „W. T. B.“ meldet, Liquidation befindlichen m. b. H., die Direktoren
die bisherigen Leiter der in
Waldemar
der Gesellschaftsversammlung sind,
Gersten⸗Verwertungs⸗Gesellschaft Sperling,
Carl Weingart, Karl Scheuer, Wilhelm Beigel und Georg Lindner zu Geschäftsführern (Direktoren) der Reichs⸗ Gerstengesellschaft m. b. H. bestellt worden. Zur Wahrnehmung der staatlichen Interessen bei der Geschäftsführung ist der Landrat Dr. Hagedorn im Preußischen Ministerium des
Innern
zum Geschäftsführer und gleichzeitig Vorsitzenden
des Vorstands der Reichs⸗Gerstengesellschaft m. b. H. vom
Präsidenten des Kriegsernährungsamts bestellt worden.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1091 und 1092 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 603. preußische, die 286. bayerische, die 313. sächsische und die 437. württembergische Verlustliste.
üvr 2*
Bayern.
Die Handschreiben, mit welchen 2 . der Kaiser und König Ihre Königliche Hoheiten den Kronprinzen Rupprecht und den Prinzen Leopold von Bayern zu Feldmarschällen in der preußischen Armee ernannt hat, haben nach der „Korrespondenz Hoffmann“ folgenden Wortlaut:
An des Kronprinzen Rupprecht von Bayern Königliche Hoheit, Oberbefehlshaber der VI. Armee. Durchlauchtigster Fürst, freundlich lieber Vetter!
In hervorragenden Waffentaten hahben die Königlich bayerischen Truppen in diesem nun schon zweijährigen Kampfe um Deutsch⸗ lands Zukunft deutsche Tapferkeit, Ausdauer und Stärke in glänzender Weise bewiesen! Insbesondere haben Eure Königliche Hoheit an der Soitze der tapferen VI. Armee an den Erfolgen unserer Waffen ruhmreichsten Anteil. Unter Eurer König⸗ lichen Hoheit sicherer und stets zielbewußter Führung heftete sich alsbald der Sieg an die Fahnen Ihrer Armee, in rascher Folge wurde der Gegner in blutigen Kämpfen ge⸗ schlagen und geworfen und in zäher Ausdauer und helden⸗ haftem Aushalien verteidigt die Armee nun seit langem ihre Front, an deren Festigkeit der Ansturm des Gegners stets von neuem zusammenbricht. In hingebender Verebrung und in uner⸗ schütterlichem Vertrauen blickt die VI. Armee zu Eurer König⸗ lichen Hoheit als ihrem erprobten und bewährten Führer auf, allezeit hereit, auch weiterhin dem Vaterlande den endgültigen Steg zu erkämpfen. Ich aber habe heute den Wunsch, Meine hohe Anerkennung und warmen Dank für solche Leistungen erneut zu betätigen und demselben wie auch Meiner Wertschätzung und freund⸗ schaftlichen Gesinnung für Eure Köntgliche Hoheit dadurch Ausdruck zu geben, daß Ich Eure Königliche Hoheit auch zum Generakfeld⸗ marschall in der preußischen Armee ernenne. 3
Ich verbleibe mit der Versicherung der vollkommenen Hech⸗ achtung Eurer Königlichen Hoheit freundwilliger Vetter
Wilhelm R.
Großes Hauptquartier, 1. August 1916.
An des Prinzen Leovold von Bavern Königliche Hoheit, Oberbefehlshaber der 1IX. Armee. Durchlauchtigster Fürst, freundlich lieber Vetter!
Eure Königliche Hoheit können, seitdem Sie den Oberbesehl über die IX. Armee an der Ostfront übernommen haben, auf Er⸗ folge zurückblicken, die der höchsten Anerkennung wert sind. Unter Eurer Königlichen Hoheit sicherer Führung haben Ihre kampf⸗ erprobten Truppen mit zäher Tapferkeit ihre ausgedehnte Stellung verteidigt und erst in letzter Zeit von neuem alle Anstürme des Gegners zum Scheitern gebracht. Mit Meinem Dank für die Leistungen der Truppen habe Ich heute besonders den Wunsch, Eurer Königlichen Hoheit selbit einen erneuten Beweis Meiner wahren Wertschätzung dadurch zu geben, daß Ich Sie auch zum Generalfeldmarschall in Meiner Armee ernenne, der Sie als gnädiger Chef zweier Regimenter bereits seit Jahren angehören.
Ich verbleibe mit der Versicherung der vollkommenen Hoch⸗ achtung Eurer Königlichen Hoheit freundwilliger Vetter
.““ Wilhelm R.
Großes Hauptquartier, 1. August 1916.
18 8 Oesterreich⸗Ungarn. 6 eer die gestrige Sitzung des ungarischen Abgeord⸗ netenhauses, in der die Gees Karolyi und Apponyi sowie der Ministerpräsident Graf Tisza erklärten, daß jeder Angriff auf die Integrität Ungarns bis zum äußersten bekämpft werden würde, berichtet das „W. T. B.“, wie folgt: , Der Abgeordnete Graf Michael Karolyi verwies auf sein schon früher betontes Bestreben, eine Richtung in der auswärtigen Politik zu befolgen, die nicht nur zu den Verbündeten, sondern zu allen
Seine Majestät
dieser Krieg
Poincarés in Nancy solle unverzüglich ihre und 8
varschlag günstig aufnehmen.
Mächten günstige Beziehungen unterhalte, da nur hierdurch Reibungen, die zum Kriege führen, aus der Welt geschafft werden könnten. Als Ungar und als zivtlisierter Mensch wünsche er einen baldigen Frieden. Damit jedoch der furchtbare Weltkrieg den erwünschten Erfolg habe, könne nur ein dauernder Frieden gewünscht werden. Im Interesse des Friedens würde es liegen, wenn sich die Regierung über die Kriegsziele und Friedensbedingungen äußern wollte. Im Hinblick auf den Vorwurf, Rumänien könnte in seiner Haltung eine Kräftigung aggressiver Tendenzen erblicken, erklärte Karolyi; „Solange ein Ungar atmet, werden wir unentwegt für die Integrität Ungarns und für die Verteidigung Stebenbürgens kämpfen.“ Der Abg. Graf Albert Apponvi sagte, er und seine Gesinnungsgenossen bekennten sich zu demselben Progtamm wie Karolyt. Auch er wünsche einen dauernden Frieden, der gegenwärtig nur mit Machtmitteln gi⸗ chert werden könne. Die beste Bürgschaft dafür sehe er in der Festigung des gegenwärtigen Bündnisses. Der Ministerpräsident Graf ZLieza erklärte, er wolle nur feststellen, daß bekanntlich ein sehr lärmender Teil der rumänischen Presse seit Ausbruch des Krieges alles Mögliche tue, um Rumänien in, den Krieg mit Oesterreich⸗ Ungarn binemzuhetzen. Diese Peesse stelle die Gründung der Fraktion Karolyi so dar, als ob Karolyi Frieden um jeden Preis und einen Sonderfrieden mit Rußland erstrebe. Karolpt sei dieser Auffassung mit Recht entgegenaetreten. Dos Haus wisse sehr gut, daß ihm solche Absichten feranlägen. und daß er auch nicht in der Lage wäre, solche Absichten, falls er sie bätte, zu verwirklichen. Es sei aber Aat⸗ sache, daß diese lächerliche Verleumdung einen gewissen Eindruck in der rumänischen öffentlichen Meinung und bei der Entente ge⸗ macht habe. Der Ministerpräsident schloß sich nachdrücklich den Ausführungen Karolyts an, daß, solange ein Ungarn lebe, die ungarische Nation jedem Angriff gegen ihre Integrität bis zum äußersten entgegentreten werde, und fuhr fort: „Ich sieche hier nicht von Rumänien. Denn dort stehen wir ja heute einer feind⸗ seligen Strömung unverantwortlicher Faktoren gegenüber. Ich spreche von unseren Feinden. Ich spreche davov, daß wir diesen Krieg, der gegen uns geführt wiro und den nicht wir entfesselt haben, weiter führen müssen, wenn wir unsere Integrität verteidigen wollen, denn ist gegen uünsere Integrität gerichtet. Es wird ja guch heute noch ganz eoeffen verkündet, daß man es
auf die Zerstücllung der Monarchte und besonders des ungari⸗
schen Staates abgesehen hai. Ganz offen wid verkündet, daß man sich in die blutigen Fetzen unseres Leibes teilen will. Solange wir einer solchen Lage gegenüubersteben, soll in diesem Hause nicht von Frieden, sondern vom Sieae gesprochen werden; denn nur der Sieg wird der ungarischen Na'ion ihren künstigen frrieden, ihre künftige Ruhe und ihre künftige Sickerheit verbürgen. Nur er wird ihr den rechtschaffenen Frieden in Ehren geben, für den diese unga⸗ rische Natton mit übermenschlicher Heldenmütigkeit wie ein Mann kämpfen wird, solange als unsere Feinde uns zu dirsem Kampfe zwingen. Jedermann weiß, daß nicht wir diesen Krieg begonnen haben. Alle Welt weiß, daß wir auch in den Tagen der Kriegserklärung noch und auch seither im Laufe des Krieges jederzeit zu ehrlichem Frieden bereit waren. Allein die Aufgabe des gegen⸗ wärtigen Augenblicke, und hierin glaube ich, kann es keinen Meinungs⸗ unterschied in diesem Hause geben, wie es auch keinen draußen im
Lande gibt, die Aufgabe und Pflicht des gegenwärtigen Augenblicks ist, mit Anspannung aller unserer Kräfte den mannhaften Kampf bis zum endgültigen Siege fort⸗ 8 zufetzen.“ (Langanhaltender lebhafter Beifall.)
Frankreich. Die „Humanité“ veröffentlicht die vorgestern von der
französischen Zensur unterdrückte Resolution der Minder⸗ eit des Landesausschusses der sozialistischen Partei
rankreichs. Sie spricht davon, daß die Völker den Frieden
8 erbeisehnten, die für den Krieg verantwortlichen Regierenden
ihn aber fortsetzten und über die Kriegsziele beharrlich nur all⸗ gemeine Worte und doppelsinnige Redensarten machten. Sie gibt der berechtigten Unruhe über die herausfordernde Rede 1— ) und über die Ansprüche des russischen Imperialismus Ausdruck und verlangt, die französische Regierung nd ihrer Verbündeten Kriegsziele be⸗ kanntgeben und jeden Vermittlungs⸗ oder Schiedsgerichts⸗ Italien. . 8 8 In die amtliche Bannwarenliste (Erlaß vom 27. Fe⸗ bruar 1916) sind nach dem „Corriere della Sera“ noch folgende Gegenstände aufgenommen worden: Metallische Chlorverbindungen, ausgenommen Chlornatron, halb⸗ metallische Chlorverbindungen, halogene Kohlenstoffverbindungen,
Stärke, Borax, Boraxsäure und andere Chlorverbindungen, Sabadilla⸗-
amen und dessen Präparate, Gold, Silber, Banknolen und alle andelsfähigen Kreditdokumente und realisierbaren Titel.
8
Dänemark.
der Mißstimmung, die die Anhaltung Aufbringung der Dampfer „Cimbria“ und „Ndun“ hervorgerufen hat, und verschiedener in der Tagespresse daran geknüpfter unrichtiger Be⸗ trachtungen, wird dem „Ritzauschen Bureau“ von zu⸗ ständiger Seite mitgeteilt, daß Kriegsschiffe kriegführender Staaten nach dem Völkerrecht auf offener See befugt sind, jedes Handelsschiff anzuhalten und zu untersuchen, ferner daß das Passieren von Prisen durch dänisches Seegebiet aus⸗ drücklich durch Anordnung Nr. 293 vom 20. Dezember 1912, 81 und auch in Uebereinstimmung mit Artikel 10 der b“ Haager Konvention vom 18. Oktober 1907 erlaubt ist.
„Aus Anlaß beziehungsweise
Norwegen.
Niach einer Meldung der „Nationaltidende“ haben die Engländer für die Lieferung von Kohlen und Fisch⸗ eräten für die norwegischen Fischereifahrzeuge sehr trenge Sicherheiten verlangt. Die norwegischen Fischer, die bei Island Heringsfischerei treiben, mußten sich verpflichten, den Gesamtfang an England zu 45 Kronen für die Tonne u verkaufen. Jetzt weigern sich aber die Vertreter der nglischen Regierung, die Heringe zu dem Preise zu kaufen, den sie selbst festgestellt hatten. Die Fischer ersuchten die nor⸗ wegische Regierung um Unterstützung.
⁊⁊MXX“X“X““
Der Präsident Wilson hat nach einer Meldung der „Times“ Carranzas Vorschlag, eine gemischte Kommission aufzustellen, um die mexikanische Frage zu erledigen, an⸗ genommen.
5 — Beide Häuser des amerikanischen Kongresses haben den Be
den Bericht des Ausschusses über das Heeresgesetz, in dem 267 597 000 Dollar gefordert werden, angenommen.
Kriegsnachrichten. Großes Ha uptquartier, 9. August. (W. T. B. Westlicher Kriegsschauplatz. Die gestern berichteten Angriffe der Engländer und Franzosen nördlich der Somme gegen die game Front vom Foureaux⸗Walde bis zur Somme sind ge⸗
,
brochen. Die Engländer ließen 10 Offiziere, 374 Mann an unverwundeten Gefangenen in unserer Hand und büßten 6 Maschinengewehre ein; sie hatten schwere blutige Ver⸗ luste. Ebenso scheiterte ein heute nacht aus der Linie Ovillers — Bazentin⸗le⸗Petit vorgetragener starker englischer Angriiff,
Rechts der Maas griffen erhebliche französische Kräfte mehrmals im Thiaumont⸗ und Fleury⸗Abschnitt, im Chapitre⸗ und Bergwald an. Mit schwersten Ver⸗ lusten mußte der Gegner unserem Feuer und an verschiedenen Stellen unseren Bajonetten weichen. Die Zahl der in unsere Hand gefallenen Gefangenen ist auf rund 350 Mann gestiegen.
Ergebnis der Luftkämpfe im Juli:
. Deutscher Verlust: .
Im Luftkampf. 117 Fn Durch Abschuß von der Erde . . . . . . 1 Flugzeug “ 1 Flugzeug
Vermißt *. Im ganzen .19 Flugzeuge.
Französischer und englischer Verlust:.
11161A1X“” 3 Durch Abschuß von der Erde 885 ..15 Flugzeuge Durch unfreiwillige Landungen innerhalb unserer Linien vd1“ 6 Flugzeuge Bei Landungen zwecks Aussetzens von Spionen . 1 Flugzeug Im ganzen. “ . . .81 Flugzeuge, von denen 48 in unserem Besitz sind. Oestlicher Kriegsschauplatz.
Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.
An der Nordspitze von Kurland fügten wir heute früh durch unser Feuer einer größeren Zahl feindlicher Torpedoboote, Dampfer und Segler schweren Schaden zu und vertrieben sie dadurch.
Russische Uebergangsversuche östlich von Friedrich⸗ stadt wurden vereitelt, stärkere Patrouillen zwischen Wiszniew⸗ und Narocz⸗See abgewiesen.
An der Serwetsch⸗ und Schtschara⸗Front verschärfte sich der Artilleriekampf; feindliche Angriffe in der Gegend von Skrobowa sind gescheitert.
Mit sehr starken Kräften nahmen die Russen ihre An⸗ griffe am Stochod wieder auf. Zu vielen Malen sind ihre Angriffswellen südlich von Stobychwa, im Stochodbogen östlich von Kowel nnd nördlich von Kisielin im Artillerie⸗, Infanterie⸗ und Maschinengewehrfeuer wieder zurückgeflutet. In schwerem Nahkampf mit dem an Zahl weit überlegenen Feinde blieben unsere Truppen bei Kuchary und Porskaja Wolka (nordöstlich der Bahn Kowel —Luck) Sieger.
Die Kämpfe westlich von Luck sind zu unseren Gunsten entschieden. Durch entschlossenen Gegenangriff österreichisch⸗ungarischer Truppen sind verlorene Teile der Stellung östlich von Szelwow restlos wiedergewonnen; 5 öee sind eingebracht und mehrere Maschinengewehre erbeutet.
Front des Feldmarschalleutnants Erzherzogs Carl. Die Zahl der südlich von Zalocze gemachten Gefangenen ist auf 12 Offiziere 966 Mann gestiegen. Südlich des Dnjestr sind die verbündeten Truppen über die Linie Nizniow — Tysmienica — Ottynia zurück⸗ genommen.
Balkankriegsschauplatz.
Keine wesentlichen Ereignisse. Oberste Heeresleitung
Berlin, 9. August. (W. T. B.) In gleicher Weise, wie für den Monat Juni, wird in näherer Erläuterung des Heeres⸗ berichts die Liste der im Laufe des Monats Juli in unsere Hände gefallenen feindlichen Flugzeuge bekannt ge⸗ geben. Es wurden im Juli an der Westfront erbeutet:
A. Englische Flugzeuge: 8 “ DD. Nr. 2235, Insassen: Sergeant Lesire, Mechaniker pat. B. E. D D. Nr. 4196 Insasse: Wingfield, 12. Wing. B. E. DD. Nr. 2763, Insasse: Hptm. Chaloner, 12. Wing. B. E. DD. Nr. 26848, Insasse: Lt. Mouckton. F. E. DD. Nr. 6365, Insassen: Lt. John Hackelt Firstbroock,
Lt. Burgeb. Unterlt. C. H. A. Covxe,
B. E. DD. Nr. 7338, Insasse: 2. Wing. 1
Vikkers D D. Nr. 2, Motor: W. D. 1350, Insassen: Lt. Owen Tuder Hart, Capt. G. Webbs.
Avro DD. Nr. 2640, Insasse: Cornelius van Hosterland, 12. Wina. 8
Vikkers D D. Nr. 6357, Insassen: Lt. Toone, Lt. Harvey.
B. E. DD. Nr. 949, Insasse: Lt. W. Baxter Ellis, 2. Wing. Bristol DD. Nr. 5746, In ase: Unterlt. Howard. Morane.Eindecker Nr. 833 A 175, Insasse: Major J. J. Waldron, 60 Squadron.
B. E. DD. Nr. 4073, Insasse: Lt. W. J. Castle, 13. Squadron. Bristol DD. Nr. ?, Insassen: Lt. J. L. Whitzy, Capt. D. N.
Veiich, 70. Squadron. Insassen: Lt. Erik Jovett, Korporal
B. E. DD. Nr. 5765,
Johnston, 4. Squadron.
B. E. DD. Nr. 2192, Insasse: Lt. Hewson.
Macfarlande Nr. 7301. Insasse: Lt. R. W. Nichol.
F. E. DD. Nr. 6952, Insassen: Untlt. D. H. Hacintvyvre, Untlt. H. Floyd.
Vikkers DD. Nr. 6949, Motor: A. J. D. W. D. 423/6979, Insassen: verbrannt.
Vikkers DD. Nr. 6011, Insasse: Lt. Kerr. 1 F. E. DD. Nr. 5233, Insassen: Lt. Butterworth, Lt. Mac Ewen, 18. Squadron.
Sopwitb DD Nr. 9653, Insasse Lt. Hele Shaw. Martinsyde DD. Nr. 4704, Insasse: Lt. E. R. Farmer, Finnerty, 12. Wing.
Morane⸗Saulnter DD. Nr. 2, Insassen: Capt. H. G. Evans, Oblt. H. O Long. Morane⸗Eindecker Nr. 2, Motor:? (nicht festzustellen, da ver⸗ brannt), Insasse: Lt. Peterson (Amerikaner) tot.
Bristol DD. Nr. 2100, Insasse: Lt. R. M. Wilson Brower, 70. Squadron.
Martinsyde DD. Nr. 7471, Insasse: Lt. Graham, 27. Squadron. Martinsyode DD. Nr. 4704, Insasse: Lt. E. R. Farmer 27. Squadron.
B. Französische Flugzeuge. Nieuport DD. Nr. 1182, Insasse: Lt. Andrée de Gennes. Caudron DD. Nr. 2, 2 Motore: Le Rhone Nr. 2628 und 4706, Insassen: Unteroffizier Charles Hardoin, Leonce Myortn, Ge⸗ schwader C. 30. 3) Nienport DD. Nr. 12685/1135, Insassen: Capt. Comte J. L. V. de Plande Sieypes de Veynes, Führer Eeca
4) Caudron DD Nr. 2, 2 Motore: 2, Insassen: Lt. Angot, Lt. Ciccoli, Escedrille C 11.
5) Nieuport OD. Ne. 1324, Insasse: Lt. Jean Raty, Escadrille 38.
6) Caudron D D. Nr. 1526, 2 Motore: Le Rhone Nr. 2316 und 1083, Insassen: Nicht feststellbar.
7) Nieuport DD. Nr. 2, Insassen: Caporal Pelhart, Caporal Bris.
8) Caudron DD. Nr. 1392, Insassen: Unteroffizter Gaussel de St. Pol (Führer), Beobachter verbrannt, Escadrille 64.
9) v D. Nr. 1355, Insasse: Aspirant Bouderie, Es⸗ cacrille 38.
10) Voisin DD. Nr. 2, Insasse: Unteroffizier Albert Peltier.
11) Farman DD. Nr. 1898, Insassen: Oblt. Ferrault, Lt. Lehmann.
12) Nieuport DD. Nr. 1392, Motor: 2, Insassen: Nicht feststellbar.
13) Caudron DD. Nr. 2149, 2 Motore: Le Ryone Nr. 3780 und b Infassen: Ein Sergeant, ein Korporal (Namen uicht fest⸗ tellbar).
14) Nieuport DD. Nr. 1333, Insasse: Oblt. Ronneau.
15) e DD. Nr. 1282, Insassen: Adjutant Colin, Mitrailleur
auli. 16) „ DD. Nr. 1899, Insassen: Adjutant Weisé, Mitrailleur viez.
17) Caudron DD. Nr. 2236, Insassen: Unterlt. Bavard.
18) Caudron DD. Nr. C. 1527/ 2. 16, Insassen: Unterlt. Giaconello, Unteroffizter Waldmann 8 1
19) Farman DD. Nr. 2118, Insassen: Geschwaderführer Lt. Boissan, Mitrailleur (Name nicht festzustellen).
20) Farman DD. Nr. 3002, Insassen: Unterlt. Theo Schmouker, Caporal Paul Pierrard. Im ganzen 48 Flugzeuge, gegenüber einem in Feindeshand
gefallenen eigenen Verlust von 6 Flugzeugen.
Caporal René Blanc,
Die an die Veröffentlichung vom Juni 1916 geknüpfte Auf⸗ seeheees, daß die englische und französische Heeresleitung ihrer⸗ eits die nähere Bezeichnung der in ihre Hand gefallenen Flug⸗ zeuge bekanntgeben möge, damit das Spiel mit den nicht nachweis⸗ baren Zahlen „vernichteter deutscher Flugzeuge“ auf eine beweis⸗ kräftige Grundlage gestellt werde, ist, wie zu erwarten, erfolglos geblieben und wird es aus triftigen Gründen auch dieser neuen Aufstellung gegenüber bleiben. Statt dessen wird, wie ebenfalls zu erwarten, von gegnerischer Seite verkündet, daß die hohe Zahl ihrer in unsere Hand gefallenen Flugzeuge dadurch zu erklären sei, daß die englischen und französischen Flieger stets den Kampf über unserem Gebiet suchen, während unsere Flug⸗ zeuge sich jenseits unserer Linien nur selten blicken lassen. Um die ganze Lächerlichkeit dieser Ausrede zu kennzeichnen, genügt es, daran zu erinnern, daß noch vor ganz kurzer Zeit der An⸗ griff französischer Flugzeuge auf Karlsruhe damit begründet wurde, daß er eine Vergeltung für die zahllosen Angriffe unserer Flugzeuge auf französische Ortschaften im feindlichen Operationsgebiet darstelle. 8 6
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Großes Hauptquartier, 10. August. Westlicher Kriegsschauplatz. Der Artilleriekampf zwischen dem Ancre⸗Bach und der Somme wird mit großer Kraft fortgesetzt. Englische Angriffsabsichten bei Bazentin⸗le⸗Petit wurden durch Feuer unterbunden. Die Zahl der seit dem 8. August in unsere Hand gefallenen unverwundeten Engländer hat sich auf 13 Offiziere 500 Mann erhöht. Zwischen Maurepas und der Somme scheiterten Abends und während der Nacht acht heftige französische Angriffe. Rechts der Maas wird abgesehen von kleinen Hand⸗
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(W. T. B.)
granatenkämpfen keine Infanterietätigkeit gemeldet.
Im Luftkampf und durch Abwehrfeuer sind zwei feindliche Flugzeuge südlich von Bapaume, je eins südlich von Lille, bei Lens und bei Saarburg i. Lothr. abgeschossen.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.
Südlich von Smorgon herrschte lebhafte Feuer⸗ und Patrouillentätigkeit.
Mehrfache russische Angriffe sind am Strumien bei Dubczycze, am Stochod bei Lubieszow⸗Berezyecze, bei Smolary⸗Zarecze und bei Witoniez blutig abgewiesen; bei Zarecze nahmen wir bei Gegenstößen 2 Offiziere 340 Mann gefangen. Unternehmungen kleinerer feindlicher Abteilungen und ein Ueberrumpelungsversuch im Stochodbogen östlich von Kowel blieben ergebnislos. b
Südlich von Zalocze entwickelten sich heute früh neue Kämpfe.
Front des Feldmarschalleutnants Erzherzogs Carl.
Bei und südwestlich von Welesniow sind starke russische Angriffe, teilweise im frischen Gegenstoß, zurückgeschlagen. Hier und südlich des Dnjestr sind die befohlenen neuen Stellungen planmäßig eingenommen.
Balkan⸗Kriegsschauplatz. Keine Ereignisse von besonderer Bedeutung. 1 b Oberste Heeresleitung.
Wien, 9. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplatz. Heeresfront des Feldmarschalleutnants Erzherzogs Carl.
Im Gebiete des Capul in der Bukowina wurde der Gegner gegen Norden zurückgeworfen. Am oberen Pruth gewannen unsere Truppen die Höhen östlich von Worochta.
Infolge der vorgestrigen Kämpfe wurden auch die dei Ottynia fechtenden Kräfte in eine westlich vordereitete Stellung zurückgeführt. Die Gefechtstätigkeit in diesem Raume dauerte auch gestern den ganzen Tag üder in ungerminderter Heftigkeit an.
Am Südflügel der Armee des Generals Grafen Bathm schlugen K. und K. Regimenter mehrer iff ab. Die Zahl der südlich von Zals cze fangenen ist auf 12 Offiziere, 9866 Mann gestiegen.
Heeresfront
des Generalfeldmarschalls von Hindenbur
In Wolhynien wuchsen Re⸗ fe Stärke an. Sewehl dei der Anmer von Tersztvansky, wo die aßen Gegenangrisfe geworfen wurden abs auch des Stochod⸗Knie dei Kaszewka gegliederten Massen zum Angriff ver. Er warde Aderalb vielfach im
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