nicke, Paul, Handschuhmacher in Landeck, Kreis Habelschwerdt, Wessel, Eduard, Fabrikarbeiter in Heichenbach weh. Weyher, Paul, Amtsgerichtssekretär in Halle a. S., Wie e, Arthur, Lokomotivführer in Herne i. W., Woelki, Joseph, Spezialkommissionsobersekretär in Flensburg, Wornath, Max, Pantoffelmacher in Danzig, Woschniok, Stephan, — in Scharley, Landkreis Beuthen, Wrobbel, Karl, Arbeiter in Wandsbek, Wulfes, Heinrich, Fabrikarbeiter in Alfeld, Schwester Mathilde Berg in Iserlohn, Schwester Kreszenz Bögelein in Muͤnchen, Köchin Therese Bol⸗ dinger in Marlrain bei Bad Aibling, Bayern, Konzertsängerin Agnes Braunfels in Frankfurt a. M., Schwester Auguste Brinkmann in Sieker, Landkreis Biele⸗ feld, Schwester Johanna Brinkop in Gotha, Schywester Marthe Christeinicke in Berlin⸗Schöneberg, Schwester Els⸗ beth Daub in Celle, Schwester Antonie Dennerl in München, Schwester Katharina Dirnberger in München, Diakonisse Bertha Dröge in Rotenburg i. Hann., Schwester Margareie Eberbach in Barmen, Schwester Käte Eggert in otha, Schwester Louise Franz in Altenwald, Landkreis Saarbrücken, Schwester Grete Friebrich in München, Schwester Anna 19 in München, Schwester Ida Gillwald in Dt. Eylau,
reis vv“ W.Pr., Diakonisse Elisabeth Greßmann in Neuhaus a. Oste, Schwester Margarete Günther in Alt⸗ stedt, Sachsen⸗Weimar, Schwester Eugenie Gyger in Kempten, Bayern, Schwester Hilde Hachmeister in Lehe, Schwester Agnes Herbrechtsmeyer in Bad Essen, Kreis Wittlage, Schwester Emma in Guntersdorf, Hessen⸗ Nassau, Schwester Herta Heuser in Aachen, Schwester Else Hunsdiecker in Cäöln⸗Klettenberg, Schwester Elfriede Jaenicke in Neu Fietz, Kreis Verent, Schwester Käte Janßen in Hannover, Schwester Therese Klier in München, Frau Großkaufmann Martha Koch, geborene von Winckler, in Aleppo, Schwester Dorothea “ in Mainz, Diakonisse Emma Krämer in Witten, Schwester Lydia Küchle in München, Schwester Ida Lemke in Berlin⸗Weißensee, Schwester Margarete Leppert in München, Schwester Maria Löffl in München, Diakonisse Hedwig Marks in Culmsee, Landkreis Thorn, Diakonisse Martha Milewski in Oldenburg, Großh., Schwester Marie Luise von Montigny in Aachen, Schwester Bertha Müller in Wiesbaden, Schwester Klara Müller in Cochem, Schwester Hildegard Müller in Darm⸗ stadt, Schwester Marie Müller in Oldenburg, Großh., Schwester Maria Münch in Bremen, Schwester Anna Nitschke in Berlin, Schwester Anna Pfaller in München, Freifrau Antonig von Pilars de Pilar, geborene Freün von Oer, Hofdame Ihrer Hoheit der Herzogin Marie Antoinette von Mecklenburg, in Ludwigslust, Schwester Thekla Pöhnert in Dresden, Schwester Marie Rauscher in München, Schwester Reßmann in Darmstadt, Schwester Margarete Reuther in Wiesbaden, Schwester
Elise Rüppel in Altona, Schwester Anna Sabiel in Mai⸗ burg, Kreis Bersenbrück, Schwester Kunigunde Schäfer Schwester Margarethe Scheckenbach i
in München, bg München, Schwester Eva Schekat in Paskallen bei Tilsit, Schwester Babette Scheuerlein in München, Diakonisse Emma Schmidt in Witten, Schwester Elisabeth Stahr in Berlin, Schwester Agathe Stöcker in München, Hilfsschwester Lonny Thewalt in Berlin⸗Wilmersdorf, Diakonisse Maria Warnken in Rotenburg i. Hann., Köchin Emma Wehringer in Schwabmünchen, Bayern, Schwester Mariette Wiener in Darmstadt, Schwester Elsbeth Wittstock in Berlin⸗Schöneberg und Schwester Anna Zerhusen in Lohne, Oldenburg. 8
Deutsches Reich. 1 Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 der Bundesratsverordnung über die Bestellung eines Reichskommissars für Uebergangswirtschaft vom 3. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 885) ernenne ich:
den Bundesratsbevollmächtigten der Freien und Hansestadt Hamburg, Senator Dr. Sthamer zum Reichskommissar für Uebergangswirtschaft und
den vortragenden Rat im Königlich ven,-nn Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Geheimen Regierungsrat Goldkuhle zum Mitarbeiter und Stellvertreter des Reichskommissars für Uebergangswirtschaft.
Berlin, den 3. August 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. r. Helfferich.
Bekanntmachung.
Nach § 2 der Verordnung vom 5. August 1916, Reichs⸗ Gesetzbl. S. 911 unterliegt der Absatz von Obstkonserven und Marmeladen (§ 10) unserer Genehmigung.
Den Verkauf von Obstkonserven (Kompottfrüchten, Dunstobst, Obstmus, Obstmark, Belegfrüchten, kandierten Früchten, Gelees, Fruchtsäften, Fruchtsirupen, Obstkraut, Dörr⸗ obst) im Sinne des § 10 der Verordnung vom 5. August 1916 mit Ausnahme von Marmeladen geben wir bis auf weiteres frei.
Den Verkauf von Marmeladen Sorte II, III, IV und V geben wir bis auf weiteres zu den vom Reichs⸗ kanzler festgesetzten Höchstpreisen und Bedingungen — Bekannt⸗ 8 vom 14. Dezember 1915, Reichs⸗Gesetzbl. S. 817 rei.
Zur Herstellung von Marmelade Sorte I werden wir demnächst eine beschränkte Menge Zucker den Fabriken zur Verfügung stellen.
Die Preise für 50 kg Marmelade Sorte I bürfen nachstehende Sätze nicht übersteigen: I. Herstellergrundpreise einschließlich Verpackung in Ge⸗ g:
äßen von 10 bis einschließlich 15 k Erdbeer ⸗Marmelade für 50 kchg 4„ 90,—
veben 9 89 „ „ 9 90,—
ohannisbeer- . 6 8 „ 75,—
8 irsch⸗ . . „ 75,—
Heidelbeer⸗ 1 „ 70,—
Stachelbeer⸗ 8 . „ 65,—
Pflaumen⸗ oder Zwetschen⸗ „ G“ „ ...48 Bei Lieferung einschließlich Verpackung in anderen als 10 bis 15 kg⸗Verpackungen dürfen folgende Zuschla e genommen werden:
1) bei Vervackung in Fässern ober e. Gefäßen
über 15 kg für 50 kg . 27,
1 1““ Y hel Perpackang in Gefätzen von 5 bis dinschltesh. 8 lich 10 kg für 50 E1ö141“* 3) bei g in Gafüßen von 2,50 kg für 50 kg „ 8,—
ckung in Blechdosen von 1 kg und in en von 0,50 kg und in Hartpappdosen
von 0,50 kg für 50 kg ) bei Verpackung in Gläsern
IFnhalt für 50 kg “
Die Herstellerpreise für Marmelade Sorte I treten am 15. August 1916 in Kraft.
II. Die Kleinhandelspreise dürfen für 0,5 kg die folgenden Sätze nicht übersteigen: 1) beim Verkauf von pfundweise ausgewogener Ware für: Erdbeer⸗Marmelade für 0,5 kg Reingewicht .. Himbeer⸗ 2 2 ohannisbeer⸗
SHeeiidelbeer⸗ Stachelbeer⸗ Pflaumen⸗ oder
Zwetschen⸗ 9 8 „ 9 5. . 9„ 9 0,64
2) beim Verkauf in Blecheimern oder sonstigen Gefuͤßen von
10 bis einschließlich 15 kg für: kenstte 8
rdbeer⸗Marmelade für 0,5 kg Bruttogewicht Himbeer⸗ 2 11“ 8
Johannisbeer⸗ Kirsch⸗
Heidelbeer⸗ Stachelbeer⸗ Pflaumen⸗ oder 3) beim Verkauf in Gefäßen von 5 bis einschließlich Erdbeer ⸗Marmelade für 0,5 kg Bruttogewicht. imbeer⸗ 8. 4 3 Johannisbe
46
88 888&
2
W““ 10 kg f 2. ℳ
S 8 00ꝗ
hie Pie⸗
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tachelbeer⸗ 8 Pflaumen⸗ oder Zwetsch en⸗ . „ 9
4) beim Verkauf in Gefäßen von 2,50 kg für: Erdbeer ⸗Marmelade für 0,5 kg Bruttogewicht ℳ
—
H Un 00
80
imbeer⸗ 8 5 ohannisbeer⸗
delbeer⸗ fachelbeer⸗ Pflaumen⸗ oder Zwetschen⸗ „ 1ö1“ 8 5) beim Verkauf in Blecheimern und Blechdosen von 1 kg, in Blechdosen von 0,50 kg und in Hartpappdosen von 0,50 kg für: Erdbeer ⸗Marmelade für 0,5 kg Bruttogewicht ℳ 1,35 Himbeer⸗ 9 „ 9„ „ 9 *2 2„ „ 1,35 98 8 .. Kir ch⸗ „ delbeer⸗ fachelbeerr. .„ „ Pflaumen⸗oder Zwetschen 82 8 2 6 2 8. 6) beim Verkauf in Gläsern von ungefähr 0,5 kg Inhalt EFrdbeer⸗Marmelade für das Glas 82 u“ imbeer⸗ 8 8 5 ohannisbeer⸗ Kir
Heidelbeer⸗ Stachelbeer⸗ Pflaumen,⸗ oder 2 Zwetschen⸗ 9 8 v „ „ „ „ „ „ „ „0 Die Kleinhandelspreise für Marmelade Sorte I treten am 15. August 1916 in Kraft; soweit noch Vorräte von Marmelade der Sorte I am 15. August 1916 vorhanden sind, dürfen diese bis zum 1. September 1916 zu den seitherigen Preisen abgesetzt werden. Rhabarbermarmelade darf vom 15. August 1916 ab als Marme⸗ lade der Sorte I nicht mehr hergestellt und vom 1. September 1916 ab als Marmelade der Sorte I nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Von den Herstellern darf Rhabarber nur zur rstellung von Marmelade der Sorten III, IV und V verwendet werden.
„Vorstehende Preise sind nach Anhörung der Sachver⸗
ständigen⸗Kommission sowie mit Zustimmung des Bevoll⸗
mächtigten des Reichskanzlers festgesetzt worden. 1 Berlin, Kochstr. 6, 14. August 1916.
Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und M
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Bekanntmachung.
Durch Verfügung des Oberbefehlshabers der Armeeabteilung Gaede vom 14. April 1915 ist der Geschäftsbetrieb der Speditions⸗ firma Meyer u. Schauenberg in Mülhausen i. Els. ge⸗ schlossen worden.
Es ist verboten, den Inhabern oder Angestellten der Firma die bhg v. von Gütern zu übertragen.
Wer diesem Verbot zuwiderhandelt oder zur Uebertretung auf⸗ fordert oder anreizt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. (§ 9 b des preußtschen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851). 8 v 6
Mülhausen, den 6. August 1916.
Der Kaiserliche Kreisdirektor und Polizeipräsident. Dall.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bureauvorsteher im Justizministerium, Rechnungsrat Paul Lucas in Berlin⸗Lichterfelde und dem Rechnungsrat im inanzministerium Münchenberg in Be den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen. 8 8
8 Finanzministerium. Auf Grund von Ziffer 4 des Artikels IV des eness U
88 8
vom 12. Juni 1916 über Erhöhung der Tabakabgaben hat der Herr Reichskanzler (Reichsschatzamt) bestimmt, daß Klein⸗ IS § 6 der Tabakzollordnung) und Kleinhändler 88 22 T.⸗Z.⸗ 9 ür den von ihnen in der Zeit vom 16. Mai bis einschließlich 20. Juni 1916 auf eigene Rechnung ver⸗ zollten Tabak auf Antrag vom Nachzoll befreit werden, erstere 87. nur hbezüglich der Mengen, die sie nach ihrem Sonderbuche (§ 6 Abs. 3 T.⸗Z⸗O.) in der angegebenen Zeit im Krehamengenverlang abgesest 8—
Ich ersuche, die Zollstellen hiernach mit Weisung zu ver⸗ sehen. Die Abssandnahme von der Nachzollerhebung ist in der Tabaknachsteuerliste (Muster a zur Tabaknachsteuerordnung) durch einen ähnlichen Vermerk, wie ihn Ziffer 2 der Anleitung
auf dem Muster vorschreibt, zu beg nd
dorf, Kreis Grafschaft Schaumburg, ist der Handel mit
l wartung, daß sie nach der
Diese Verfügung wird im Zentralblatt der preußischen Verwaltung der Zölle und indirekten Steuern abgedruckt werden.
Berlin, den 7. August 1916. Der Finanzminister. J. A.: König. An sämtliche Oberzolldirektionen (einschl. Erfurt)
——
Die Rentmeisterstelle bei der Käniglichen Kreiske in Kyritz, Regierungsbezirk Potsdam, ist zu besetzen.
u
1
Miinisterium für Handel und Gewerbe.
Zu Baugewerkschuloherlehrern sind ernannt worden die Baugewerkschullehrer, Regierungsbaumeister Dipl.⸗Ing. Schmid -. 829 und Regierungsbaumeister Dipl.⸗Ing. Schwager n 1ö
Ministerium des Innern.
Der am 3. Juli 1896 geborene August Wiedlewsky in Vlissingen ist durch Beschluß des preußischen Ministers des Innern vom 12. August 1916 auf Grund des § 27 Abs. 1 des Reichs⸗ und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 der preußischen Staatsangehörigkeit für verlusti erklärt worden. vI111“
Tagesordnun
Pe, 66, ,88u g, e8, Sfrtgtselfenbabnragg, sar vie
Eisenbahndirektionsbezirke Hannover und Münster am 20. September 1916, Vormittags 10 Uhr, in Hannover. Aenderungen in der Zusammensetzung des Bezirkseisenbahnrats. Ersatzwahlen zum staͤndigen Ausschusse des Bezirkseisenbahnrats. Wahl zweier Mitglieder des Landeseisenbahnrats. Berufung des ständigen Ausschusses des Bezirkseisenbahnrats. Zeit und Ort der nächsten Sitzung.
Hannover, den 8. August 1916.
Königliche Eisenbahndirekti n. Wesener. 1
Den Milchhändlern Wilhelm Brand, Osnabrück, Spindelstraße 13, Mathias Bergmann, ebenda, Iburger⸗ straße 113, Heinrich Steins, ebenda, Wersenerstraße 12, Christian Lemgo, ebenda, Johannismauer 69, ist der Milch⸗ handel sowie jede mittelbare ober unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel durch Beschluß der Stelle für die ulassung zum Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln auf Grund der Bundes⸗ ratsverordnung über die Fernhaltung S-v eer Personen vom Handel vom 23. September 1915 und des § 4 65 2 der Bundes⸗ ratsverordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermittein und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Juni 1916 wegen Un⸗ SS in bezug auf diesen Gewerbebetrieb vom 17. d. M. ab untersagt.
Osnabrück, den 12. August 1916.
Der Vorsitzende der Stelle für die Zulassung zum Handel mit bänta und Futtermitteln. 1 ehmann.
Bekanntmachung.
Dem Vtehhändler Wilhelm Achhilles in Hatten⸗
erkeln und Läuferschweinen auf Grund der Verordnung zur Fern⸗ 6. unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 (RGBl. S. 603) untersagt. 8 Rinteln, den 3. August 1916. Der Königliche Landrat. von Ditfurth.
Preußzen. Berlin, 15. August 1916.
Seine Majestät der Kaiser und König hat sich wie „W. T. B.“ meldet, wieder an die Ostfront begeben, nachdem er gegen Ende seines mehrtägigen Aufenthalts ar der Westfront auch die Heeresgruppe Seiner Kaiserlichen und deaeg. Hoheit des Kronprinzen besucht und in Gegenwart des Oberbefehlshabers verschiedene Truppenteile hinter der
“
Nach einem in der „Times“ erschienenen bericht vom 2. August hat Lord Newton auf die Anfrage des Earl of Canmare über die Erschießung zweier Ir⸗ länder in Arbeitsstätten, die zum Gefangenenlager Limburg gehören, behauptet, daß nach den der britischen Regierung nuge angenen Nachrichten die beiden Irländer Moran und
evlin erschossen worden seien, weil sie es abgelehnt sich Sir Roger Casement anzuschließen. Diese Be⸗ auptung ist, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, erfunden. In beiden Fällen, die übrigens vollkommen un⸗ abhängig von einander sind, handelt es sich vielmehr um 6. Tätlichkeiten gegen die wachthabenden deutschen Soldaten, eeren Befehlen, sich Abends zur Ruhe zu begeben, die beiden Gefangenen — der eine nescsanes in angetrunkenem Zustande — sich mit Gewalt und gefährlichen Angriffen widersetzten. Die wachthabenden Soldaten haben, wie dies seinerzeit in der deutschen Presse gemeldet worden und durch die inzwischen ab g enen gerichtlichen Ermittelungen zweifelsfrei fesi⸗ geste 8 8 t, in berechtigter Notwehr von ihrer Waffe Gebrat gemacht.. 88 b
c. 1114“
Der Lyoner Funkspruch vom 10. August 1916 bringt folgende Meldung:
„Die Deutschen treiben die Belgier aus! Nach einem aus Celuse nach Paris⸗Süd gerichteten Telegramm haben die Deutschen die belg schen Frauen, die die ihnen vom Hilfskomitee zugewiesene Unterstützung in Empfang zu nehmen kamen, davon in Kenntnis gesetzt, daß sie sich darauf vorbereiten sollen, Belgien zu verlassen. Dieser Beschluß sieht für den Augenblick nur die Familtenmütter vor, die mit ihren Kindern im niederen Alter weggeführt werden sollen. Die Maßnahme erstreckt sich auf die beiden flandrischen Provinzen, aber es erscheint sicher, daß ein Erlaß des Generalgouverneurs in ganz kurzer Zeit das ganze seiner Gerecht⸗ same unterstellte Gebiet umfassen wird. Gewisse Frauen, deren Ehe⸗ männer abwesend sind, hat man in Gent zurückgehalten in der Er⸗ Grenze abgeschoben werden. Die
arlaments⸗
oder mit einem Zusa
Frauen,
die in Familien leben, sind ersucht worden, sich bereit zu Heuer 8 *
ihnen gegebenen Befehlen Folge leisten zu können. In keinem Falle wird es den Männern gestattet, ihre Heimatstadt zu verlassen. Die durch diese unmenschlichen Maßnahmen ver⸗ ursachte Erregung ist sowohl in Holland als auch in Belgien außerordentlich. Wenn man einer aus Gent über Amsterdam kommenden Meldung glauben kann, hat die deutsche Militärbehörde damit begonnen, die Frauen und Kinder nach ; und der Schweiz abzuschieben. Diese Maßnahmen sind die Entwickelung und Verschärfung derjenigen, die man bereits in Nordfrankreich ergriffen bat. Sie entsprechen keineswegs, wie es die Deutschen behaupten, einzig und allein der wirtschaftlichen Notwendigkeit, sie stimmen mit dem alldeutschen System überein, dem Kiaus Wagner seit 1906 folgende Formel gegeben hat: „Die Gegner, die unterliegen und uns den Weg versperren, werden wir verdrängen“. Diese Meldung ist von der gesamten Presse des feind⸗ lichen Auslandes in der Absicht aufgegriffen worden, einen stungssturm gegen deutsche Unmenschlichkeit zu entfesseln. Auch im neutralen Auslande hat sie infolgedessen weite Verbreitung gefunden. Nach den bei sämtlichen zuständigen Stellen in Belgien eingezogenen Erkundigungen ist, wie durch „W. T. B.“ mit⸗ geteilt wird, an dieser ganzen Geschichte kein wahres Wort; sie ist von Anfang bis zu Ende erfunden und erlogen. Maßnahmen, wie sie der Lyoner Funkspruch meldet, sind weder erfolgt noch beabsichtigt. Es liegt also wieder ein Musterbeispiel dafür vor, mit welcher Schamlosigkeit unsere Feinde jetzt, nachdem die Generaloffensive der Waffen bisher zu keinem Erfolge geführt hat, eine Generaloffensive der Lüge, Verleumdung und Verhetzung gegen Deutschland in Szene setzen, um die erlahmende Kriegsstimmung in ihren Völtkern von neuem zu entfachen und die öffentliche Meinung des neu⸗ tralen Auslandes zu vergiften.
—
Heute ist eine neue Bekanntmachung, betreffend die Be⸗ schlagnahme, Verwendung und Veräußerung von Bastfasern (Jute, Flachs, Ramie, europäischer und außer⸗ europäischer Hanf) und von Erzeugnissen aus Bast⸗ fasern, erschienen, die an Stelle der früheren Bekannt⸗ machungen W. III. 1577/10. 15. KRA. vom 23. Dezember 1915 und W. III. 1500/4. 16. KRA. vom 26. Mai 1916 tritt.
Die bedeutsamste Aenderung der neuen Bestimmungen gegenüber den früheren besteht, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, darin, daß nunmehr auch alle Bastfasern in rohem, ganz oder teilweise gebleichtem, kremiertem oder gefärbtem Zu⸗ stande sowie die aus ihnen hergestellten Garne beschlagnahmt sind, die bisher aus dem Auslande eingeführt wurden und in Zukunft eingeführt werden. Ebenso ist auch der Kardenabfall und Fabrikkehricht beschlagnahmt worden.
ndererseits ist trotz der Beschlagnahme die monatliche Verarbeitung des zehnten Teiles von den am 1. August 1916 vorhandenen Vorräten an Bastfaserabfall sowie an Reiß⸗ werk zu Garn und ihre Verarbeitung zu Fertigerzeugnissen ge⸗ stattet worden. Außerdem ist die monatliche Verarbeitung einer solchen Menge beschlagnahmter Rohstoffe erlaubt worden, welche dem fünften Teil des bei Inkrafttreten dieser Bekannt⸗ machung vorhandenen Bestandes der nach dem 1. Januar 1916 aus dem Reichsauslande eingeführten Rohstoffe entspricht. Die Veräußerung und Lieferung von Bastfaser⸗ rohstoffen und Werg sowie von den nach dem Inkrafttreten der Bekanntmachung aus dem Reichsauslande eingeführten Ab⸗ fälle ist nur noch an die Bastfaser⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H., Berlin W. 56 (Werderscher Markt 4) gestattet. Andere Abfälle der beschlagnahmten Gegenstände dürfen in Mengen bis zu 5000 kg allgemein verkauft werden. Größere Mengen jedoch dürfen nur an die Aktiengesellschaft für Verwertung von Stoff⸗ abfällen, Berlin W. 9 (Bellevuestraße 12 a) oder an Personen oder Firmen geliefert werden, welche einen schriftlichen Aus⸗ weis der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums zur Berechtigung des Ankaufs der bezeich⸗ neten Abfälle erhalten haben.
Die Veräußerung und Lieferung der Bastfaser⸗ halberzeugnisse ist nur noch an Selbstverarbeiter sowie an die Leinengarnabrechnungsstelle Aktiengesellschaft, Berlin W. 56 (Schinkelplatz 1/4) oder an Personen, welche im Besitz eines schriftlichen Ausweises der Kriegsrohstoffabteilung zur Be⸗ rechtigung des Ankaufes sind, zulassig⸗
Im übrigen zeigen die einzelnen Anordnungen kleinere Abweichungen gegenüber den bisher in Geltung gewesenen Bestimmungen.
Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizei⸗ behörden einzusehen.
Durch eine heute erschienene kurze Nachtragsbekannt⸗ machung zu der Bekanntmachung, betreffend Veräußerungs⸗, Verarbeitungs⸗ und Bewegungsverbot für Web⸗, Trikot⸗, Wirk⸗ und Strickgarne, vom 31. Dezember 1915, erhält § 4 dieser Bekanntmachung eine neue Fassung. Die wesent⸗ liche Aenderung besteht darin, daß den Warenhäusern weitere 30 Prozent und sonstigen offenen Laden⸗ geschäften weitere 20 Prozent ihrer Vorräte an Strick⸗ garnen nach dem Stand vom 31. Dezember 1915 zum Kleinverkauf und zum Verkauf an Hausgewerbebetriebe frei⸗ gegeben werden. 1
Jedes Warenhaus und jedes offene Ladengeschäft ist aber berechtigt, einschließlich der seit dem 31. Dezember 1915 bereits veräußerten Strickgarne, mindestens 25 kg aus eigenen Vorräten zu verkaufen, auch wenn diese 25 kg mehr ausmachen als die angegebenen Prozentsätze.
Die Bedingungen, daß die zum Verkauf freigegebenen Mengen tatsächlich zum Kleinverkauf oder zum Verkauf an Hausgewerbebetriebe feilgehalten werden und der Verkaufs⸗ preis nicht höher bemessen werden darf als der zuletzt vor dem 31. Dezember 1915 erzielte Verkaufspreis, sind unverändert geblieben. Weitere Freigaben von Strickgarnen bei Waren⸗ häusern und sonstigen offenen b sind für einen späteren noch zu bestimmenden Zeitpunkt in Aussicht genommen. Einzelanträge auf Freigabe sind zu unterlassen, weil sie nicht berücksichtigt werden können. 1
Die Nachtragsbekanntmachung betrifft lediglich Strick⸗ garne, welche unter Verwendung von Schafwolle, Kamelwolle, Mohair, Alpacca oder Kaschmir, ohne von Kunstwolle hergestellt sind. Strickgarne aus baumwollenen Spinnstoffen werden durch die Aaagags ⸗karnatwen nicht betroffen; für diese gelten die Anordnungen der Bekanntmachung W. II. 1700/2. 16 KRA vom 1. April 1916.
Der Wortlaut der Nachtragsbekanntmachung ist: bei den Polizeibehörden einzusehen.
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er heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1099, 1100 und 1101 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 607. preußische, die 289. bayerische und die 441. württembergische Verlustliste.
2
Tachsen.
Seine Majestät der König hatte Seiner Majestät dem Kaiser und König telegraphisch seiner Freude und seinem Dank zugleich im Namen der sächsischen Armee Aus⸗ druck gegeben über die Verleihung des Ordens Pour le mérite an den General der Artillerie von Kirchbach. Hierauf ist Seiner Majestät dem König von Seiner Majestät dem Kaiser laut Meldung des „W. T. B.“ folgendes Telegramm zu⸗ gegangen:
Danke Dir herzlichst für Deine Depesche. Es war mir eine wahre Heriensfreude, Deine tapferen Landeskinder und ihre wohl⸗ gemuten Führer zu sprechen, die zum Teil gerade aus dem Gefecht kamen. Ihre Stimmung und Haltung waten ebenso glänzend wie die Art, mit der sie sich in aufopfernder hingebender Tapferkeit erfolgreich gegen f indliche Uebermacht geschlagen haben. Kirchbach hat seine Auszeichnung wohl verdient. Auch Deine lieben Söhne zu begrüßen, war mir eine große Freude. Wilhelm.
Oesterreich⸗Ungarn.
Unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten Grafen Stürgkh fand gestern vormittag und nachmittag ein Ministerrat statt, an dem sämtliche Mitglieder des Kabinetts teilnahmen. Auch in Budapest fand gestern nachmittag unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten Grafen Tisza ein Ministerrat statt, an dem die dort weilenden Mitglieder der Regierung sowie auch der Minister a latere Baron Roszner teilnahmen.
— Eine Verordnung des Ministers des Innern setzt Kartoffelhöchstpreise für den Verkauf durch den Erzeuger in Mengen über 100 Kilogramm und Kleinhandelspreise fest. Diese dürfen auch bei Verkäufen größerer Mengen durch die Händler nicht überschritten werden und bilden somit überhaupt die Höchstpreise bei Verkäufen von Kartoffeln österreichischer Ernte. Demgemäß darf auch nach Oesterreich eingeführte Ware im Kleinverkauf nur zu den für Inlandkartoffeln festgesetzten Klein⸗ verkaufspreisen verkauft werden. Die Höchstpreise beim Ver⸗ kauf durch den Erzeuger sind folgende: Für ausgesuchte reine, mindestens hühnereigroße Ware vom 1. September bis 15. Sep⸗ tember 1916 12 Kronen, vom 16. September 1916 bis 28. Fe⸗ bruar 1917 9 Kronen und vom 1. März 1917 an 11 Kronen. Für nicht ausgesuchte Kartoffeln im ersten Zeitraum 10, im zweiten 7 und vom 1. März 1917 an 9 Kronen. Bei zwangsweiser Abnahme von Kartoffeln erhält der Besitzer nur 80 Prozent des Uebernahmepreises. Die Festsetzung der Klein⸗ handelspreise erfolgt in nächster Zeit durch die politischen Landes⸗ behörden. .—
Großbritannien und Irland.
Lord Crewe ist dem „Daily Telegraph“ zufolge zum vor⸗ läufigen Präsidenten des Unterrichtsamts ernannt worden. Später soll ein Unterhausmitglied an seine Stelle treten.
— Der Ministerpräsident Asquith hat im Unterhause eine Bill eingebracht, durch welche die Tätigkeit des Parla⸗ ments bis 31. Mai 1917 verlängert wird.
— Die Dardanellenkommission tritt heute zu ihren vor⸗
bereitenden Arbeiten zusammen.
— Die letzte Verlustliste enthält die Namen von 4000 Mann.
Rußland. Nach Angaben des Ministeriums des Innern beträgt die
Gesamtfläche des zu enteignenden deutschen Grund⸗
besitzes, wie „Torgowo⸗Promeyschlennaja Gaseta“ berichtet, in 15 Gouvernements des europäischen Rußlands 2 995 533 vve im Kaukasus 180 760 Deßjatinen, außerdem sind in den von deutschen und österreichischen Truppen besetzten Gebieten vorläufig 78 847 Deßjatinen registriert worden. Im anzen sind es also 3 256 033 Deßjatinen, von denen 2 950 852 8. lichen „Abkömmlingen“, 156 458 Deßjatinen deutschen, 7318 österreichischen Untertanen und 71 405 deutschen und österreichischen Untertanen zusammen gehören.
Spanien.
Wie der „Temps“ meldet, würden die spanisch⸗portu⸗ giesischen Beziehungen Fhecatng in San Sebastian fest⸗ gestellt werden, wo gegenwärtig das diplomatische Korps weile und wohin der König zurückkehren werde. Graf Romanones habe vor der Abreise von San Sebastian durchblicken lassen, daß die internationale Lage Spaniens sehr befriedigend sei.
8 Niederlande.
In der Zweiten Kammer wurde, wie „W. T. B.“ meldet, eine Vorlage eingebracht, die die Einführung der persönlichen und allgemeinen Wehrpflicht für Europäer und Ein⸗ geborene in Ostindien vorsieht, um im Hinblick auf den politischen Zustand im Osten für die Zunkunft eine ansehnliche Verstärkung des Heeres zu ermöglichen.
— Die niederländische Handelskammer in London hat auf Ersuchen der Handelskammern in Vlaardingen, dem Haag, Katwyk und Pelzen laut Meldung des „Rotterdamschen Courant“ eine Bittschrift an den Staatssekretär Grey ge⸗ richtet, in der sie auf die Schwierigkeiten hinweist, die infolge der Anhaltung der Fischerfahcseug⸗ den niederländischen Fischerei⸗ betrieben und verwandten eafstes eicgg entstanden seien. Gegen 30 000 Personen seien in diesen Betrieben tätig und nunmehr der Verarmung preisgegeben. Das Auftreten der britischen Behörden habe in den Niederlanden einen ungünstigen Eindruck gemacht. Die Handelskammer ersucht Grey, dieser wichtigen Angelegenheit besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Bis jetzt sind von englischen Kriegsfahrzeugen 99 hollän⸗ dische Fischerfahrzeuge aufgebracht worden.
Dänemark. Das Folkething setzte gestern die Aussprache über die Vorlage, betreffend den Verkauf der dänisch⸗westindischen Inseln, mit dem Abänderungsvorschlag über die Abhaltung einer Volksabstimmung fort. Der Ministerpräsident Zahle schloß die Aussprache, wie „W. T. B.“ meldet, mit folgenden Worten: Wenn der Reichstag die Vorlage annimmt, ist die Sache in Ordnung. Wenn der Necschötag sie verwirft, so wird das Ministerium
. 2
“ 1“” baldmöglichst eine Vorlage über das Inktafitreten eines neuen Ver⸗ fassungsgesetzes und die Vornahme von Wahlen einbringen. Gleich⸗ zeitig wird die Regierung Amerika um einen Aufschub ersuchen. Ob dies gelingt, kann ich nicht sagen. Jedenfalls trifft die Verantwortung diejenigen, die den Vorschlag verwerfen. Es wird kein geringer Auf⸗ schub sein, da die Wahlen erst im November stattfinden können. Es ist übrigens nicht nötig, den Vorschlag abzulehnen, um Wahlen zu erreichen. Aeußert nach der Annahme des Vorschlages irgend eine Partei den Wunsch nach Reichstagswahlen, so wird die Regierung dem Wunsche nachkommen.
Der Abänderungsvorschlag wurde darauf mit 62 Stimmen der Radikalen und Sozialisten gegen 44 der Linken und der Konservativen bei einer Stimmenthaltung an⸗ genommen. Sechs Mitglieder waren abwesend. Die ab⸗ geänderte Vorlage wurde darauf mit derselben Stimmen⸗
zahl angenommen. w Das Landsthing behandelt den Vorschlag heute.
8 Asien.
Von wohlunterrichteter Seite wird nach einer Meldung der „Frankfurter Zeitung“ mitgeteilt, daß außer den beiden bisher veröffentlichten Artikeln der russi ch⸗japanische Bündnisvertrag noch einen dritten (geheimen) Artikel enthält, der folgendermaßen lauten soll:
a. Rußland tritt an Japan die Eisenbahnstrecke zwischen Kwangschengtse und der zweiten Station am Sungari ab.
b Den Japanern wird das Recht der freien Ansiedlung und des freien Handels in Sibirien zugestanden.
c. Schiffahrts⸗ und Fischereirechte auf dem Sungarifluß werden von den Japanern in gleichem Umfange wie von den Russen aus⸗ geübt werden.
d. Durch den Vertrag wird der japanischen Regierung keine Ver⸗ pflichtung auferlegt, Land⸗ oder Seestreitkräfte nach Europa zu senden.
I 0. Japan verpflichtet sich, Rußland mit Kriegsmaterial zu versorgen. 8 ö“
Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, 14. August. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Südwestlich der Straße Thiepval — Pozières war es den Engländern gestern früh gelungen, in etwa 700 m Breite in unseren vordersten Graben einzudringen; im Gegenangriff wurden sie heute nacht wieder hinausgeworfen. Vor Guille⸗ mont und der südlich anschließenden Linie sind Massen⸗ angriffe des Feindes unter schwerster Einbuße für ihn abgeschlagen worden. Ebenso brachen zwei seh starke französische Angriffe im Abschnitt von Maurepas bis östlich von Hem zusammen.
Nachträglich ist gemeldet, daß die Franzosen in der Nach zum 13. August das Dorf Fleury und unsere Stellunge östlich davon angegriffen haben und glatt abgewiesen sind. Ein.
Werkes Thiaumont gescheitert. Am und südlich vom Kanal von La Bassse herrschte lebhafte Gefechtstätigkeit. Vielfach zeigten die feindlichen Patrouillen größere Regsamkeit, besonders gingen nordmestli von Reims stärkere Aufklärungsabteilungen nach ausgiebige Feuervorbereitung vor; die Unternehmungen waren o
Oestlich Bapaume wurde ein englisches Flugzeug i Luftkampf zur Landung gezwungen.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg. In der Gegend von Skrobowa, sowie am Oginsky kanal südlich des Wygonowskojesees wurden feindliche Vorstöße abgeschlagen; deutsche Abteilungen zersprengten östlich des Kanals russische Vortruppen unter erheblichen
Verlusten für diese. Bei Zarecze am Stochod ist ein Gefecht gegen vor gedrungenen Feind zu unseren Gunsten entschieden. C1 Angriffe richten sich gegen den Luh⸗ und Graberka⸗Abschnitt südlich von Brody, sie wurden blutig abgewiesen; neue Angriffe sind dort im Gange. Front des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl. Im Abschnitt Zborow — Koniuchy scheiterten russische Angriffe, eingebrochene Teile des Feindes sind durch Gegenstoß zurückgeworfen, über 300 Gefangene sind ein⸗
gebrq uch westlich von Monasterzyska lief der Gegner ver⸗ geblich an, er erlitt in unserem Feuer große Verluste.
Balkan⸗Kriegsschauplatz. Keine wesentlichen Ereignisse; selbst die Scheintätigkeit des
Feindes flaute ab. 1 Oberste Heeresleitung.
Wien, 14. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Russischer Kriegsschauplatz. Heeresfront
des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl.
Südlich des Dnjestr keine besonderen Ereignisse.
Auf den Höhen nördlich von Mariampol wurde gester durch unser Feuer eine attackierende russische Kavallerie⸗ Brigade zersprengt. Heute in den Morgenstunden trat der Feind an der ganzen Front zwischen dem Dnjestr und der Gegend südwestlich von Zalocze mit den verbündeten Streit⸗ kraͤften wieder in engere Gefechtsfühlung. Südlich von Horozanka scheiterte ein russischer Vorstoß. Westlich von Kozowa verjagten unsere Truppen brandschatzende Abteilungen. Bei Augustowka und im Raume von Zborom wehrten unsere Bataillone zahlreiche russische Angriffe ab. Es wurden 300 Gefangene eingebracht. 88 X“
j Heeresfront
des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.
Die Armee des Generalobersten von Boehm⸗Ermolli schlug südwestlich von Podkamien eimnen durch mehrstündiges Trommelfeuer eingeleiteten und durch den Gebrauch von Gas⸗ bomben unterstützten Massen — zurück; das Vorfeld unserer Stellungen ist von toten und schwervermwundeten Russen
bedeckt. Neue Kämpfe sind im Gange. Bei Hulewiche am Stochod scheiterte ein schwächerer russischer Vorstoß. Südlich
feindlicher Handgranatenangriff ist gestern nordwestlich des