„ Die Genehmigung der Reichs⸗Sackstelle zur Veräußerung ist nicht erforderlich, wenn leere Säͤcke von einem Verbraucher an einen anderen Verbraucher in Mengen bis zu 100 Stück abgesetzt werden.
Artikel II. Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 16. August 1916. ᷓ11X4X2X“ Pedell.
8
Auf Grund des § 3 der Verordnung über die Verar⸗ beitung von Gemüse vom 5. August 1916 bedarf es zur Erfüllung bereits abgeschlossener Verträge über den Erwerb von Weißkohl zur Herstellung von Sauerkraut der Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin.
Die Hersteller von Sauerkraut, welche bereits abgeschlossene Verträge über den Erwerb von Weißkohl zur Herstellung von Sauerkraut erfüllen lassen wollen, müssen diese Verträge vor der Erfüllung an unsere Geschäftsstelle, Berlin W. 57, Pots⸗ damerstraße 75, zur Genehmigung einsenden.
Berlin, den 17. August 1916.
Kvrriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H.
11 ö“ Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen,
vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
225. Liste. 8 Kreis Saarburg. Ländlicher Grundbesitz. — Gemeinde Niederweiler.
Gebäude und Hof (63,49 a) der Erben von Astolf und Gustav Dryander, Fabrikanten, 1) Edgar Drvander, 2) Wwe. Leon Laprevote, geb. Dryander, 3) Emil Dryander, alle in Nancy, 4) Heinrich Dryander in Colmar, 5) Moritz Dryander in Blainfing, 6) Julie Weiß in Epinal (Verwalter: Bankvorstand Hoeppe in Saarburg),
4,08 a Garten mit Remise und Stallung der Erben von Astolf und Gustav Dryander, 1) Edgar Dryvander, 2) Frau Wwe. Leon Laprevote, geb. Dryander (Verwalter: derselbe).
Straßburg, den 12. August 1916. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar. Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unxö vom 26. November 1914 (GBl. S. 487) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
ök“ Kreis Colmar. 1 Ländlicher Grundbesitz. — Gemeinde Colmar.
Landbesitz der Ehefrau Dr. Franz Georg Farny, Arzt in Paris, Luise geb. Rudolph (Verwalter: Notar Lamey in Bergheim).
Straßburg, den 12. August 1916. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:
227. Liste. Kreis Mülhausen. Städtischer Grundbesitz. — Gemeinde Mülhausen. Grundbesitz (Aecker), Pfastätterstraße und Josua Hoferstraße der Ehe⸗ frau Julius Siegfried, Julte Henriette geb. Puaux, in Paris (Verwalter: Notar Bleyler, Mulhausen). Straßburg, den 12. August 1916. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landgerichtspräsidenten, Geheimen Oberjustizrat Rasch in Altona zum Präsidenten des Oberkandesgerichts in Marien⸗ werder zu ernennen sowie zu genehmigen, daß der Oberlandesgerichtspräsident, Wirkliche Geheime Oberjustizrat Dr. von Staff in Marienwerder in gleichen Amtseigenschaft an das Oberkandesgericht in Düsseldorf ver⸗ setzt werde. 3 8
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den stellvertretenden Leiter des Seminarkursus in Char⸗ lottenburg, Baugewerkschuloberlehrer, Professor Hecker zum Königlichen Regierungs⸗ und Gewerbeschulrat zu ernennen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Direktors Dr. Friedrich Weyel an dem Realgymnasium in Quakenbrück zum Dtrektor des Realgymnasiums in Ohligs⸗Wald durch das Staatsministerium bestätigt worden.
Justizministerium. Der Landgerichtspräsident von Wiarda in Stade ist
in die Stelle des Präsidenten des Landgerichts in Altona ver⸗ setzt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Dem Regierungs⸗ und Gewerbeschulrat, Professor Hecker ist die etatmäßige Stelle eines Regierungs⸗ und Gewerbe⸗ schulrats bei den Regierungen in Königsberg, Gumbinnen und Allenstein mit dem Amtssitz in Königsberg i. Pr übertragen
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 18. August 1916.
In der am 17. August 1916 unter dem Vorff des Staatsministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats gelangten der Entwurf eines Gesetzes zum Schutze der Bezeichnungen „Nationalstiftung“ und „Marinestiftung“ sowie der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekannt⸗ machung über Fleischversorgung vom 27. März 1916, zur Annahme.
“
Die vielfach vertretene Auffassung, daß die noch vor⸗ handenen Bestände an Brotgetreide alter Ernte so reichlich seien, daß die Ablieferungen aus der neuen Ernte einer Beschleunigung nicht bedürften, ist, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, durchaus irrtümlich. Die Reichsgetreidestelle bedarf vielmehr dringend einer sofortigen Ablieferung von Roggen und Weizen der neuen Ernte.
111““ 1
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ ist eine Bekanntmachung, betreffend die Ordnung für die Ausgabe verzinslicher Schuld⸗ verschreibungen durch den Provinzialverhand von
Hannover für Zwecke der Landesbank der Provin
Hannover, veröffentlicht.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1108, 1109 und 1110 der Deut chen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 610. preußische, die 290. beher sche die 317. sächsische und die 443. württembergische Verlustliste.
Anhalt.
Seine Hoheit der Herzog Friedrich vollendet morgen
sein 60. Lebensjahr
Oesterreich⸗ungarn.
Der Vorabend des heutigen 86. Geburtstages Kaiser hns nz Josephs wurde in Wien und Budapest, in allen Landes⸗
aupt⸗ und Provinzstädten festlich begangen. In Wien, Buda⸗
pest und allen anderen Garnisonstädten fand militärischer heeeee verbunden mit Umzug von Militärmusikkapellen tatt, die allenthalben der Bevölkerung Antaß zu begeisterten patriotischen Kundgebungen boten.
Die Blätter widmen dem Geburtstage des Kaisers Franz Joseph schwungvolle Festartikel, in denen sie die erhabene Person des Monarchen als leuchtendes Beispiel eiserner Willenskraft, unbeugsamen Pflichtbewußtseins, der Einsicht und der Gerechtigkeit feiern, auf die volle Hingabe der Völker Oesterreich⸗Ungarns an die gerechte heilige Sache, für die sie kämpfen, hinweisen und der unerschütterlichen Zuversicht auf den schließlichen ruhmvollen Erfolg und einen ehrenvollen Frieden Ausdruck geben.
Großbritannien und Irland.
Das „Reutersche Bureau“ erfährt, daß die Veröffentlichung einer Königlichen Proklamation bevorsteht, die die Ver⸗ hinderung der Ausfuhr von allen Gegenständen des täglichen Bedarfs (Commodities) nach Schweden zum Gegenstand hat, deren Ausfuhr gegenwärtig noch nicht verboten war. Gleichzeitig wird das Kriegshandelsamt eine General⸗ lizenz für die Erlaubnis der Ausfuhr von Gegenständen des täglichen Bedarfs gegen Vorlage einer Garantie der Handels⸗ kommission in vorgeschriebener Form bei den Zollbehörden bekanntgeben. Die Beweggründe für den Erlaß dieser Maßnahmen seien folgende:
Unter der Kriegszoll⸗Akte hat die Zollbehörde die Befugnis, von dem Exporteur die Beibringung der Nachweise zu verlangen, daß er alle denkbaren Maßregeln getroffen hat, wonach die von ihm ausgeführten Waren gemäß den von ihm bei der Ver⸗ frachtung abgegebenen Erklärungen verwandt werden. Von dieser Befugnis wird für die Waren, deren Ausfuhr nicht verboten ist, reichlich Gebrauch gemacht, weil deren Behandlung vor der Verfrachtung nicht derselben 1eeha en unterworfen ist wie bei den verbotenen Waren. Die schwedischen Be⸗ stimmungen vom 17. April 1916 lassen es für den schwedischen Importeur nicht zu, einem britischen Exporteur Mitteilung über die Verwendung der Güter zu machen. Der britische Exporkeur muß unter diesen Umständen bei der Forderung der britischen Zollbehörde nach Bekanntgabe der Verwendung der Güter oft zugeben, daß er zur Beibringung der von ihm verlangten Beweismittel nicht imstande ist. Der englische Exporteur setzt sich dadurch ohne seine Schuld und nur durch die Wirkung des schwedischen Gesetzes schweren Strafen aus. Die englische Regierung kann daher nicht zugeben, daß die ihr gemäß der Zollkriegs⸗Akte zustehende Befugnis zu einem toten Buchstaben gemacht wird, ohne daß sie durch andere Maßnahmen die Verwendung der Ausfuhrgüter in vorgeschriebener Weise sicherstellt. Es sei daher notwendig gewesen, die gesamte Ausfuhr nach Schweden, von einigen unbedeutenden Ausnahmen abgesehen, von der Vorlegung einer Garantie abhängig zu machen, die von dem Importeur zu unterzeichnen und von der zuständigen Abteilung der schwedischen Re⸗ jerung zu bestätigen sei, wonach sowohl die Waren wie die aus ihnen hergestallten Erzeugnisse aus Schweden nicht wieder ausgeführt werden würden.
— Im Unterhaus erklärte Lord Robert Cecil auf eine Frage, er habe Berichte über Unruhen aus Montenegro und Albanien erhalten, aber er besitze keine zuverlässigen Nach⸗ richten oder eine Bestätigung darüber. Er bedauere, sagen zu m daß nach eingegangenen Berichten die dortige Be⸗ völkerung große Not zu leiden scheine.
Bei der zweiten Lesung der Gesetzesvorlage über die Aufstellung einer besonderen Wählerliste sagte Sir Edward Carson, wie der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ berichtet:
Es wäre wichtig, festzustellen, öb die Vorlage ernst zu nehmen oder ob sie nur ein Scheinmanöver sei. Sei sie ernst gemeint, so wäre es möglich, daß die von der neuen Liste festgesetzte Wählerschaft noch während dieses Krieges das neue Parlament wählte und daß dieses Parlament dann die Friedensverhandlungen leitete und die nach dem Kriege einzuschlagende Polktik bestimmte. Es stehen mindestens zwei Millionen Mann unter den Waffen. Ein Viertel der gesamten Wählerschaft würde also keine Stimme haben und die Munitiors⸗ arbeifer und Guldaten zu Hause würden auch kein Stimmecht haben.
sieht, angenommen.
aber keine Volksvertretung sein. das Haus sie annehme 3 sie im anderen Falle bis zur nächsten Session liegen bleiben müßte. Carson machte zwei Vorschläge, erstens, daß er der Vorlage keinen Widerstand entgegensetzen würde, obwohl manche Einzelheiten ibm nicht gefielen, wenn die Regierung versprechen wolle, es den Soldaten durch
vorzöge, nach den Sommerferien eine Vorlage einzubringen, die in diesem Sinne gehalten ware, dafür stimmen würde. Die Verleihung des Wahlrechts an alle Soldaten und Seeleute sei etwas ganz anderes als eine sonstige Ausdehnung des Wahlrechts. Er halte es für einen Verstoß gegen die Würde des Unterhauses, in aller Ruhe darüber zu beraten, ob man den Helden von der Front das Wahlrecht geben wolle oder nicht. .
Der Finanzsekretär des Kriegsamts Forster erklärte vor⸗
gestern, daß Männer, die aus Gewissensskrupeln den Dienst verweigern, gefangen gehalten werden dürfen, bis ihre Straf⸗ zeiten abgelaufen seien; zurückgeschickt werden. Wenn sie nochmals den Dienst ver⸗ weigerten, würde gegen sie nach den Militärgesetzen vorgegangen werden, und sie würden keinen Anspruch mehr haben, dagegen Berufung einzulegen.
Sir A. Gelder fragte, weshalb in einer Stadt an der Ostküste die Abwehrgeschütze weggenommen worden seien, die mehrere Monate lang mit. Er⸗ folg benutzt wären, um Luftangriffe zurückzuweisen. Ihre Wegnahme habe am 7. August einen beträchtlichen Verlust an Menschenleben und Eigentum zur Folge gehabt. Gelder fragte weiter, ob die militärischen Behörden geeignete Schritte täten, die beseitigten Geschütze durch andere gleichwertige zu ersetzen und für brauchbare Scheinwerfer zu sorgen, sodaß die Stadt in Zukunft ebenso gut verteidigt sein werde wie früher.
Masor Baird erwiderte, es müsse sich um ein vollständiges Mißverständnis handeln, es läge aber nicht im öffentlichen Interesse, Einzelangaben zu machen. Wenn Geschütze entfernt worpen wäten, so seien sie durch andere und bessere ersetzt worden; die Scheinwerfer in der betreffenden Stadt seien gut und unter normalen Umständen wirksam, aber bei nebeligem Wetter set ihre Wirksamkeit notwendiger⸗ weise vermindert. Sir A. Gelder entgegnete, daß diese Erklärung
des Majors Baird durchaus im Widerspruch mit den Aussagen von 1
Tausenden von Leuten stünden, die Zeugen des Angriffs gewesen wären. Major Baird erwiderte, er habe unumstößliche Tatsachen mitgeteilt. Gelder erklärte sich durch diese Antwort nicht befriedigt.
— Die letzte Verlustliste enthält die Namen von 132 Offizieren (43 gefallen) und 5529 Mann.
Italien.
„Das Amtsblatt veröffentlicht zwei Erlasse, durch die fit Kriegszwecke und Unterstützungsgelder weitere 65 Mil⸗ lionen Lire ausgeworfen werden.
Niederlande.
Die Erste Kammer hat einen Gesetzentwurf, der die Einführung einer Landesverteidigungs steuer vor⸗
Dänemark. „Die dänische Generalpostdirektion meldet, daß die gesamte
Brief⸗ und Paketpost des dänischen Amerikadampfers
„Hellig Olav“, auf der Reise von Kopenhagen nach New York, bei der Untersuchung in Kirkwall beschlagnahmt 14“ ““ 8 Schweiz. v11“ ““
Die Unterhandlungen der Abgeordneten des Bundes⸗ rats und der deutschen Regierung über die gegenseitige Ein⸗ und Ausfuhr haben gestern begonnen. Täglich wird eine Beratung der Gesamtabordnung abgehalten. Daneben finden Beratungen der Unterausschüsse über Einzelfragen statt.
— Der Schweizerische Gesandte in Rom, v. Planta, weilt gegenwärtig in Bern, wo er vorgestern, wie das „Berner Tageblatt“ meldet, mit dem Bundesrat Hoffmann eine zwei⸗ stündige Besprechung über die Vorschläge hatte, die Italien für die Verpflegung der Schweiz zu machen gedenkt.
Türkei.
In Ausführung des vor einiger Zeit veröffentlichten Gesetzes, wonach dem Staatsministerium ein Ausnahmekredit von 3 Millionen Pfund für die Errichtung einer Lebens⸗ mittelversorgungszentrale gewährt wurde, die haupt⸗ sächlich die Getreideernte ankaufen und sie nach den Be⸗ dürfnissen verkaufen wird, arbeitet seit einigen Tagen ein besonderer Ausschuß an den Einzelheiten dieser Maßnahme, die die Lebensmittelversorgung des ganzen Reichs in Ordnung bringen wird. Inzwischen ist die Konstantinopeler Stadt⸗ verwaltung, wie „W. T. B.“ meldet, durch eine Verordnung ermächtigt worden, alle Depots, Transportmittel und Fabrilen von Holzkohle mit Beschlag zu belegen sowie Teigwaren und andere Lebensmittel anzukaufen und erzeugen zu lassen, damit diese Waren unter der Bevölkerung zu billigen Preisen in be⸗ stimmten Mengen verbreitet werden können. 6
Rumänien.
Im Kriegsministerium haben „Steagul“ zufolge vor⸗ gestern Beratungen ö an denen der Minister⸗ präsident, der Generalsekretär des Kriegsministeriums, der Kommandant des 3. Armeekorps und der russische Militär⸗ attaché Oberst Tartarinow teilnahmen.
Bulgarien.
Der Ministerpräsident Radoslawow machte dem „Dnevnik“ zufolge im Ministerrate Mitteilungen über die äußere Lage und sagte, Bulgarien sei gegenwärtig vor jeder äußeren Ueberraschung geschützt. Die allgemeine Lage sei gut, und es bestünden Aussichten, daß sie sich weiter bessern werde. Auch bezüglich der Versorgung der Armee und der Bevölkerung sei das Land gut gesichert; die diesjährige Ernte sei mehr als zufriedenstellend.
— Die Sobranje hat Gesetzentwürfe über die Abtretung von Gelände für den Bau der deutschen Gesandtschaft an⸗ genommen. 1 “ b “
Nach Meldungen es „Reuterschen Bureaus“ aus Tokio sind ein Kavallerieregiment, drei Bataillone Infanterie und eine gemischte Kompagnie mit Maschinengewehren von der nächstgelegenen Garnison nach Chengchiatung gesandt worden. Das Kabinett beriet über die Lage. Das Ministerium des Aeußern erklärte, daß die Haltung Japans von der freundschaftlichen Gesinnung und der Mitarbeit Pekings ab⸗ hängen: wöärde.
Man sage, daß die Vorlage, wenn sofort Gesetzeskraft erlangen könnte, und daß
eine Königliche Verordnung zu ermöglichen, an den Wahlen teilzunehmen, und wvrens daß er, wenn die Regierung es
dann würden sie an ihre Regimenter
— In einer gemeinsamen Sitzung der fapanischen
Handelskammern in Tokio wurde, obiger Quelle zufolge,
vor; sie sind aufs blutigste gebogenen Teil unserer Linie
einstimmig eine Resolution angenommen, die
sich zugunsten der Beschlüsse der Pariser Wirtschaftskonferenz aus⸗ spricht, sowohl was die Maßregeln während des Krieges, als diejenigen nach dem Kriege betrifft.
Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, 18. August. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Nördlich der Somme setzt der Feind seine starken An⸗ strengungen ohne Rücksicht auf die schweren Opfer fort. Die Engländer haben hierzu mehrere Divisionen neu eingesetzt. Südwestlich von Martinpuich ist es ihnen gelungen, unsere vordere Linie in eine dicht dahinter gelegene in geringer Breite zurückzudrücken, dagegen sind sie nördlich von Poziéres und hart westlich des Foureaux⸗Waldes glatt abgewiesen. Die Franzosen verlegten ihre Angriffe wiederum auf die Nacht⸗ tunden: starke Kräfte brachen etwa um Mitternacht gegen unsere Stellungen zwischen Guillemont und Maurepas zurückgeschlagen, im vor⸗ b nordöstlich von Hardecourt urde erbittert und bisher ohne Entscheidung gekäämpft. Die
Tätigkeit der Artillerien ist andauernd besonders heftig.
RNechts der Maas griff der Gegner Abends auf breiter Front zwischen dem Werk Thiaumont und dem Chapitre⸗ Vald, sowie mehrmals im Westteil des Bergwaldes an. Am Dorfe Fleury ist der Kampf noch im Gange, sonst ist der eindliche Ansturm überall gebrochen.
Bei Nesle wurde am 16. August ein französischer Doppel⸗ ecker durch Abwehrfeuer zur Landung gezwungen.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg. Abgesehen von einem kleinen, aber lebhaften Gefecht west⸗ lich des Nobelsees, das noch nicht abgeschlossen ist fanden nur bedeutungslose Vorpostenzusammenstöße statt.
Front des Generals der Kavallerie
Erzherzogs Carl.
Auf der Armeefront des Generals Grafen von Bothmer haben türkische Truppen russische Angriffs⸗ abteilungen abgewiesen.
In den Karpathen wurde der Erfolg auf der Stara Obezyna erweitert; es sind etwa 200 Gefangene gemacht und mehrere Maschinengewehre erbeutet.
Balkan⸗Kriegsschauplatz. ““ Nach den vergeblichen Angriffen der Entente in den letzten Tagen traten die verbündeten Truppen zum Gegenstoß an. Florina ist nach Kampf gegen die serbische Donaudivision genommen. Deutsche Flugzeuge griffen russische Zerstörer und ein U⸗Boot nordöstlich von Karaburnu mit Erfolg an.
Der amtliche russische Bericht vom 11. August Abends spricht von der Vernichtung eines Bataillons des deutschen Reserve⸗Infanterie⸗Regiments Nr. 3 durch das Maschinen⸗ gewehrfeuer eines Panzerautomobils bei Monasterzyska. Dem⸗ gegenüber wird festgestellt, daß das Bataillon bei dieser Gelegen⸗ heit im ganzen zwei Verwundete verloren hat.
11.“ Oberste Heeresleitung.
17. August. Russischer Kriegsschauplatz. 1 Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl. Im Capulgebiet ist die Höhe Stara Obczyna ge⸗
Wien
nommen worden. Südlich von Moldawa und an der oberen
des Hauptquartiers
Bystrzyeca scheiterten russische Vorstöße. Sonst bei der Heeres⸗ front nach den bereits gestern gemeldeten Angriffen bei Horozanka keine besonderen Ereignisse.
Heeresfront des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.
Bei der Armee des Generalobersten v. Boehm⸗Ermolli kam es gestern zwischen Perepelniki und Pieniaki zu Kämpfen von größter Heftigkeit. Der Feind trieb durch mehr als 12 Stunden ununterbrochen seine Massen gegen unsere Stellungen vor. Die meisten Anstürme brachen schon vor unseren Hindernissen zusammen. Wo es dem Gegner wie bei Manajow vorübergehend gelang, in unsere 1eea einzudringen, wurde er durch unsere Reserven zurück⸗ geworfen.
Die siegreiche Abwehr des russischen Stoßes ist ebenso sehr dem trefflichen Wirken deutscher und österreichisch⸗ ungarischer Batterien wie der tapferen Haltung der Infanterie, namentlich der westungarischen Regimenter 12 (Kamaron) und 72 (Poszony) zu danken. Unsere Verluste sind gering, die feindlichen außerordentlich schwer. Weiter nördlich nichts von Belang.
Itealienischer Kriegsschauplatz.
Während die Italiener gestern ihre Tätigkeit an der Front zwischen Plava und der Wippach auf lebhaftes Artillerie⸗ feuer beschränkten, griffen sie zwischen diesem Flusse und Oppacchiasella unsere Stellungen fünfmal tief gegliedert an. Nur an einer Stelle hatten unsere Truppen den Feind im Nahkampf zurückzuwerfen. Im übrigen brachen seine Stürme unter besadles schweren Verlusten schon in unserem Feuer zusammen.
An der Tirolerfront scheiterten kleinere feindliche Unter⸗ nehmungen am Monte Piano und Civaron. v“
Südöstlicher Kriegsschauplatz Außer der gewöhnlichen Gefechtstätigkeit an der unteren Vojusa nichts Neues. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleumant.
8 6
6
“ Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband. Konstantinopel, 17. August. (W. T. B.) Bericht
1 89b
(W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Knoblauch der Hilfskasse der Untversität einen
An der Irakfront versuchte ein Streitkräfte, Infanterie und Kavallerie, unter dem Schutz von zwei Kanonenbooten und drei Motorbooten unsere Abteilungen bei Nassirieh anzugreifen. Nach einem vierstündigen Kampf zu Lande und auf dem Flusse mußte sich der Feind aber zurückziehen; er verlor 40 Tote und ebensoviele Verwundete und mehrere Zugtiere und ließ einige Ausrüstungsgegenstände in unserer Hand. Im Abschnitt von Fellahie kein Ereignis. icht Von der Front in Persien liegt keine neuere Nach⸗ richt vor.
An der Kaukasus⸗Front schoben unsere Truppen des rechten Flügels trotz der Schwierigkeiten des Geländes ihre Vorstellungen 40 km in nördlicher Richtung vor und stellten überall die Verbindung mit den feindlichen Nachhuten her, die sich zurückzogen. Im Zentrum hält verhältnismäßige Ruhe an. Mehrere Teilangriffe des Feindes gegen eine unserer Stellungen wurden zurückgeschlagen, einige Gefangene, darunter ein Offizier, wurden gemacht. Auf dem linken Flügel und im Küstenabschniit für uns günstige Patrouillen⸗ unternehmungen.
Am 2. August Morgens machten vier Flugzeuge von einem englischen Flugmutterschiff aus, das unter dem Schutze von französischen Torpedobootszerstörern vor Haifa erschienen war, einen Angriff auf Aful (Karmel) und Nazareth, warfen Bomben ab, töteten ein Kind und verletzten vier andere Personen. Die Flugzeuge wurden unter der Wirkung unseres Artilleriefeners gezwungen, sich zur Küste zurückzuziehen.
An der ägyptischen Front nichts von Bedeutung außer Patrouillengefechten.
Der Krieg zur See.
Berlin, 17. August. (W. T. B.) Am 15. und 16. August haben unsere Seeflugzeuge erneut die Flugstation Papen⸗ holm auf Oesel und am Strande der Insel Runo stehende feindliche Flugzeuge mit gut deckenden Spreng⸗ und Brandbomben angeriffen. Trotz heftigen Abwehrfeuers mit anschließendem Luftkampf kehrten unsere Flugzeuge sämtlich wohlbehalten zurück. Ein in derselben Nacht von vier feind⸗ lichen Flugzeugen auf Angernsee ausgeführter Angriff hat nur geringen Sachschaden verursacht.
Kopenhagen, 16. August. (W. T. B.) Die „Berlingske Tidende“ meldet aus Malmö: Der schwedische Dampfer „Ynes“ wurde gestern im Sund von einem deutschen Kriegs⸗ schiff aufgebracht und nach einem deutschen Hafen geführt. „Mnes“ war mit Grubenholz nach England unterwegs.
Wien, 17. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: In Erwiderung des feindlichen Fliegerangriffs auf Triest hat in der Nacht vom 16. auf den 17. ein Flugzeuggeschwader Venedig angegriffen. Es wurden der Bahnhof’, Ma⸗ gazine, das Arsenal und militärische Objekte aus⸗ giebig mit schweren, leichten und Brandbomben belegt, viele Volltreffer erzielt und ein großer Brand in den Bahn⸗ hofsmagazinen erzeugt. Ein zweites Geschwader griff er⸗ folgreich den Innenhafen von Grado, eine Batterie am unteren Isonzo und militärische Objekte von Mon⸗ falcone an. Trotz heftigster Abwehr sind alle Flugzeuge un⸗ versehrt eingerückt. Flottenkommando.
AXX“ 82
Koloniales.
Auf Grund der neueren Nachrichten über die Kämpfe in Deutsch Ostafrika nimmt, wie „W. T. B.“ berichtet, die Ber⸗ liner Mission an, daß beretts ihr gesamtes Niassa⸗Missionsgebiet in Feindeshand gefallen ist. Nach einem in der „Times“ wiedergegebenen Telegramm von General Northey vom 26. Jult hat bei Malangali, etwa halbwegs der Straße von Neulangenburg nach Iringa, am 24. Jult ein Gefecht stattgefunden, durch das die deutsche Truppe weiter auf Iringa zurückgedrängt ist. Nach späteren Nachrichten ist auch bereits die katholische Missionsstation Madibira vom Feinde er⸗ reicht. Auf der anderen Linte war es noch vor dem Kampf bei Malangali zu einem Gefecht bei der Berliner Missionsstation Lupembe gekommen, in dem auch einige Europäer in englische Gefangenschaft gerieten. Unter diesen befand sich, schwer verwundet, der Bezirks⸗ chef von Neulangenburg, Dr. Stier. Er ist kurz darauf seiner Verwundung erlegen. Der Tod des verdienten Beamten, der auch in Missionskreisen hoch geschätzt war, wird in der ganzen Kolonie betrauert werden. Ueber den Verbleib der in Feindeshand geratenen Missionarsfamilien liegen Nachrichten noch nicht vor. Die Eroberung ihres Njassa⸗Missionsgebiets wird von der Berliner Mission umso schmerzlicher empfunden, als sie am 2 Oktvber d. J. das 25 jährige “ der besonders erfolgreichen Arbeit in jenem Gebiet begehen wollte.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Nach einer vom „W. T. B.“ wiedergegebenen “ der „Daily Mail“ könne die Forderung der englischen Eisenbahner auf eine Lohnerhöhung von 10 Schilling die Woche nur dadurch gerechtfertigt werden, daß die Kosten des Lebensunterhalts über alles Erwarten seit dem vorigen Oktober um 65 % gewachsen seten. (Vgl. Nr. 190 d. Bl.)
Kunst und Wissenschaft.
Die Berliner Universität hat im letzten Jahr eine ganze Reibe von Stiftungen und anderen Zuwendungen erhalten: Die in Berlin verstorbene Frau Clara Schneider, geborene Willmanns, hat für die Universität einen Kapttalbetrag von 15 000 ℳ als Stlpendtum für unhemittelte Studierende der evangelisch⸗ theologischen Fakultät ausgesetzt. Die Stiftung wird von dem Berliner Magistrat verwaltet. — Auf dem östlichen Kriegsschauplatz fiel der Rechtsanwalt Dr. jur. Stegfried Bleeck. In seinem Testament hat er als Nacherben seiner drer Patenkinder — falls sie vor Voll⸗ endung des 18 Lebensjahres sterben die Universität Berlin ein⸗ gesetzt. Das dann freiwerdende Kapital soll für wissenschaftliche Zwecke in der Juristischen Fakultät Verwendung finden. — In semmem Testament hat der außerordentliche Professor Vr. Johannes nach dem Tode seiner Gattin fälligen Betrag von 40 000 ℳ vermacht und ferner destimmt, daß die Hilfskasse auch als Nacherbin der Vermächtntenehmer Geschwister Luise und Heinrich Pudor pon je 55 000 ℳ eintreten solle, falls diese ohne Hinterlassung ehelicher Abkommen sterben sollten. Heintich Pudor ist im Kriege gefallen. Demnach fallen der Hiisekasse 95 000 ℳ zu. — Zur dauernden Erinnerung an seinen Sohn, den Studterenden der Kunstgeschichte Gerhard Lorber, der als deutcher Soldat den Heldentod auf dem öͤstlichen Kriegsschanplatze gefunden dat, ist von dem Kaufmann A. Loeber aus Hllrersum in 8 ad der Univertwät Berlin ein Kapital den 29 0900 ℳ riesen worden mit der Bestimmung, eine Cerhard Teder Stiftung zu errichten. Aus den Zinsen sen abiszbrkich am Tedertage Gerhard Loebers ein Stipendium an einen Studierenden der Kunstgeschichte verltedes werden. Von der Wipre des veistordegen Gedeimen Haakatz und Generäticedrens Dee pe
Teil der englischen
und Dr.⸗Ing. Emil Rathenau in Berlin ist der Universität eine Schenkung von 200 000 ℳ zur Errichtung einer „Erich Rathenau⸗ Stiftung“ gemacht worden. Aus dieser Stiftung sollen allfährlich hervorragende Arbeiten preisgekrönt werden, welche die Exforschung, die Behandlung und insbesondere die Heilung der als Folge⸗ erscheinung des sogenannten Gelenkrheumatismus auftretenden Herzkrankheiten zum Ziel haben. 18 4 8.
8 N.
Die Galerie Eduard Schulte eröffnet am 19. August eine Gedächtnisausstellung von Werken des 1914 in Groß Lichterfelde verstorbenen Landschaftsmalers Professors Dr. Konr. Müller⸗Kurzwelly. — Von der Kriegsbildersammlung „Vogesenkämpfe“ von Heinrich Heidner⸗München wurden mehrere Werke von der Könk lichen Pinakothek in München erworben. Die zweite Sammlung Krieas⸗ bilder: „Ein Querschnitt durch das K. u. K. Korps Hofmann (Ost⸗ galizien)“ von Ferdinand Staeger⸗München ist zum großen Teil im Besitz des K. u. K. Heeresmuseums in Wien. — Größere Samm⸗ lungen Landschaften sind weiter noch ausgestellt von Professor Karl Holzapfel⸗Berlin, Ludw. Danziger⸗Charlottenburg, Professor Helmuth Liesegang⸗Düsseldorf und Rud. Petuel⸗München. Karl Vetter⸗ München sandte Straßenbilder aus München.
Land⸗ und Forstwirtschaft.
Zum Spätgemüsebau 8 “
wird in den „Mitteilungen aus dem Kriegsernährungsamt“ aufge⸗ fordert und dabet folgendes ausgeführt:
Es hat in den letzten Jahren, namentlich seit Kriegsausbruch, nicht an Ermahnungen gefehlt, die auf die große Bedeutung der Ge⸗ müsekultur, insbesondere des Frühgemüsebaues hingewiesen haben. Ueber dem Frühgemüsebau darf aber der Spätgemüsebau nicht vergessen werden! Wo jetzt frühe Gemüse von den Beeten geerntet wurden, muß nun sogleich wieder neu gesät und gepflanzt werden, denn der Boden darf nicht ungenutzt brach liegen, gilt es doch, möglichst viel Gemüfe zu bauen!
Dabei ist darauf zu achten, daß wir eine gute Wechselwirt⸗ schaft innehalten, es also nach Möglichkeit vermeiden, dieselbe Kultur auf derselben Fläche zwei⸗ oder mehrmal hintereinander zu betreiben. Wo Erbsen und Bohnen abgeerntet sind, werden (ohne besondere Düngung) Anfang bis Mitte August Grünkohl (Winterkohl, Braun⸗ kobl) und Oberkohlrabt mit gutem Erfolge gepflanzt. Die Pflanzen werden beim Gärtner gekauft, denn zur Aussaat ist es jetzt zu spät, wenn wir noch im Herbst ernten wollen. Sind die Grünkohlpflanzen klein und schwach, so werden sie dichter gepflanzt, etwa auf 30 cm; denn sie werden sich nicht mehr so üppig entwickeln wie die, die im Juli oder gar im Junz gesetzt gesetzt wurden und die einen Abstand von 40 bis 50 cm bean⸗ Von Kohlrabi ist die Sorte „Goliath, verbesserter Riesen“ besonders empfehlenswert, da sie nicht schießt und nicht holzig wird und starke Knollen bildet; Abstand der Pflanzen 35 bis 40 chm. Man kann auch in den Rethen dichter pflanzen, dann muß man aber darauf achten, daß die Pflanzen, die sich früh entwickeln, entfernt werden. Auf diese Weise tann man von demplben Beet zwei oder dreimal Kohlrabi noch im Herbst schneiden.
Zum Pflanzen ist es also nicht zu spät. Unter günstigen Be⸗ dingungen können auch noch Kohlrüben gesetzt werden, sie lieiern noch eine leidlich gute Ernte für den Hausgebrauch, wenngleich die Pflanzen sich nicht mehr zu so schöner Marktware entwickeln, wie die vier Wochen früher gepflanzten. Ende August ist die beste Pflanzzeit für Schalotten in Gegenden und auf Bodenarten, die geschützt liegen. Damit die Zwiebeln nicht von der Winterkälte leiden, werden sie ziemlich tief und auf etwa 12 bis 15 cm Abstand gesteckt.
Aber auch für die Aussaat ist es jetzt noch Zeit! Vor allem Spinat (Sorte „Eskimo“) wird im August und September für den Herbstbedarf ausgesät. Auch Radieschen und Winterrettiche dürfen wir nicht vergessen. Ja, sogar Erbsen und Karotten können wir oft Anfang,. August noch einmal aussäen. Man darf aber dazu nicht die „späten“ Sorten benutzen, sondern muß vielmehr ganz „frühe“ verwenden! Die frühen Sorten sind solche, die eine kurze Ent⸗ wscklungszeit haben, nur diese werden noch rechtzeitig „fertig“. Man wähle von Erbsen jtzt 3. B. „Sara' und von Karotten die kurzen „Pariser Markt“ oder die frühen Hamburger Markt“. — In der Mark werden jetzt „Teltower Rübchen“ ausgesät, in anderen Gegenden gedeihen sie weniger aut. Aber, wenn wir nicht anders die freiliegende Fläche ausnutzen können, so brauchen wir nur an die Herbstrüben (Stoppelrüben) zu denken.
Schwarzwurzeln werden im August gesät, wenn man sie zwei⸗ jährig kultivieren und kräftige Pflanzen erzielen will. Die Reibensaat ist in allen Fällen besser, als die breitwürfige Saat. Der Abstand der Reihen beträgt, je nach Gemüseart, 25 bis 40 cm.
Gerstenpreise.
Der Höchstpreis für die Tonne inländischer Gerste ist durch die Verordnung des Bundesrats vom 24. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 824) für Verkäufe durch den Erzeuger bei Lieferung bis zum 31. August einschließlich auf 300 ℳ, für die Zeit vom 1. dis 15. September auf 280 ℳ festgesetzt. Für die Zeit nach dem 15. September werden niedrigere Preise festgesetzt werden, die auch bei vorher abgeschlossenen Verträgen Anwendung finden sollen, soweit sie bis zum 15. September noch nicht erfüllt sind.
Höhere Gerstenpretse als die vorstehend bezeichneten sind gelassen für Wintersaatgerste, soweit die besonders erlasenen stimmungen über den Verkehr mit Saatgerste auf Saatkarte gehalten werden, sowie für Gerste, die auf Bezu gegeben wird. Bestimmungen über den Handel mi sommergerste werden später erlassen werden. Vorläufig in Handel hiermit zu Ueberpreisen verboten. Der Bezugsscheinankauf dient vorzugsweise zur Versorgung der Graupenmühlen sgmie der Betriebe, die Gersten⸗ oder Malzkaffee, Preßhefe oder Malz⸗ extrakt herstellen, der Brauereien und Brennereien. Sämtliche bezugsscheine werden von der Reichs⸗Gerstengesellschaft m. 8. S.. Berlin W. 8, Wilhelmstraße 69 a, zur Verfügung gestellt, an der sich alle kontingentierten Beiriebe zum Zwecke idrer Versergung mit Gerste zu wenden haben. Der Reichs⸗Gerstengesehschaft sind der Höbe der Zuschläge, die sie beim Erwerd den Gerste Grund von Bezuosscheinen zahlen darf, dindende Ammeisamgen veu dem Präsidenten des Kriegsernährungsamts erteilt mordemn. Mach diesen Anweisungen ist die Reichs⸗Gerstengesenschaft ermaächchgn. für gute, trockene, reine Qualitätsg ans Bemxgeschetne einen Durchschnittspreisz von 320 ₰% für — zahlen. Im veßes der Herdeifübꝛr vehen ie ist die dem ermächtigt, bis auf weiteres, kurze Zeit, eine Frühdruschprämie den 20 ℳ r zahlen, sodaß zunächst ein Gersterrrenk dem ud ℳ * Tonne zur Zahlung gel⸗ Für Gerstt, de ühend darßer nicht zur Ablieferung anat, rhd dammn panch
schnittspreis von 320 ℳ ün anfängliche Preiserhöbm 18 druschprämie ist beadste b Landwirten abge G
abschlag eintreten ziu laßen, sedast sir die Tenae b ahlt werden. Sesem die Gerste den vderstebderden Mesr Qualitätzgerste nichkt den eereich, ader doch Pber
ualität hivanset etn tahrer demd. * Imhhhlag üem
setzlichen Höcht werden. Fir AIn Srshn. eedece Hebfdnan vace Uhen ch
.. n! üderen r Wedeemn derdandeem Sveeshr
precke werden. G. 40) b
Fonne pu bün