1916 / 207 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Ib; eeseanen. werden auch solchen Verbrauchern ge⸗

währt, die mindestens 500 k. 8 1— nehmen. g derselben Sorte auf einmal ab

VöI. Beim Absatz im Großhandel darf au Zuschlag von 7 ½ % EK., 889,2 arf auf den Erzeugerpreis ein

VII. Der Kleinhändler darf auf den Großhandelspreis weitere

20 % zuschlagen, wobei der Preis 8 rundet werten kann. Preis nach oben auf volle 5 abge

VIII. Den Erzeugern ist gestattet, beim unmittelbaren Absatz a den Kleinhandel den Großbandelspreis zu berechnen. eg

Die Hersteller von Dörrgemüse haben alle den Absatz von Dörrgemüse jeweils unverzüglich der Kriegs⸗ gesellschaft nach Menge, Art, Preis und Erwerber anzuzeigen.

Berlin, den 1. September 1916.

Verträge über

Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. Koppel. Dr. Bach.

—.—

Durch Bekanntmachung vom 1. September 1916 hat die Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse den Absatz von Dörrgemüse bis auf weiteres zu den in dieser Bekanntmachung genannten Preisen und Bedingungen freigegeben. Die Hersteller von Dörrgemüse werden aber gemäß § 4 der Verordnung vom 5. August 1916 verpflichtet, alle Verträge über den Absatz von Dörrgemüse jeweils ohne Verzug der Gesellschaft anzumelden. Ueber die Höhe des den einzelnen Herstellern zuzuweisenden Kontingents werden demnächst Bestimmungen erlassen werden. Alle am Absatz von Dörrgemüse Beteiligten (Hersteller, Großhändler, Kleinhändler) werden noch besonders darauf hin⸗ gewiesen, daß die Ueberschreitung der für den Absatz von Dörrgemüse vorgeschriebenen Preise nach §§ 2 und 9 der Verordnung vom 5. August 1916 mit hohen Strafen bedroht ist und daß Hersteller von Dörrgemüse, die sich solcher Ueber⸗ schreitungen schuldig machen, Gefahr laufen, hinsichtlich der Kontingentierung besonders benachteiligt zu werden. Die Preise und Bedingungen gelten auch für die Erfüllung solcher Verträge, die vor dem 1. September abgeschlossen, aber nunmehr erst ganz oder teilweise erfüllt werden. Solche Ver⸗ n müssen daher gegebenenfalls entsprechend abgeändert werden.

8

Berlin, den 1. September 1916.

Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. Koppel. Dr. Bach.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 199 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5421 eine Bekanntmachung über die Bestätigung von Schecks durch die Reichsbank, vom 31. August 1916, unter

Nr. 5422 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Verordnungen über die Regelung des Absatzes von Erzeug⸗ nissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation, vom 31. August 1916, unter

Nr. 5423 eine Bekanntmachung über Ernteschätzungen, vom 31. August 1916, und unter

Nr. 5424 eine Verordnung über das Inkrafttreten der Verordnung über Eier, vom 31. August 1916.

Berlin W. 9, den 1. September 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

8 Königreich Preußen.

Dem Kreise Trebnitz wird hierdurch das Recht ver⸗ liehen, die zum Bau einer Kreischaussee von Neuhof nach Brietzen erforderlichen Grundflächen, soweit erforderlich, im Wege der Enteignung nach Maßgabe des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) zu erwerben.

Berlin, den 30. August 1916.

Auf Gr d Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät 8 des Königs. Das Staatsministerium. von Breitenbach.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Versetzt sind: die Regierungsbaumeister des Eisenbahnbau⸗ fachs Franz Koester, bisher in Altona, als Mitglied (dußtrm. der Eisenbahndirektion nach Posen und Wirth, isher in Nauen, als Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts nach Altona.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent in der philosophischen e der Universität in Göttingen, Professor Dr. Wilhelm orsche, Abteilungsvorsteher am Chemischen Institut daselbst, ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät er⸗ nannt worden.

Ministerium des Innern.

Der Regierungsrat von Trotha ist zum Mitglied des der Regierung in Hildesheim angegliederten Oberversicherungs⸗ amts ernannt worden.

1

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. September 1916.

Das Reichseisenbahnamt hat unterm 25. d. M. einige enderungen der Nummer Ia in Anlage C zur Eisen⸗ bahnverkehrsordnung verfügt. Das Nähere geht aus der Bekanntmachung in Nr. 194 des Reichs⸗Gesetzblatts vom 29. d. M. hervor.

Wie „W. T. B.“ erfährt, hat die Reichs⸗Gersten⸗ gesellschaft m. b. H. ihren Geschäftsstellen mitgeteilt, daß gemäß Entscheidung der Reichsfuttermittelstelle die von den ommunalverbänden aufgekauften Gerstenmengen von der Reichs⸗Gerstengesellschaft m. b. H., Berlin, mit dem jeweiligen gesetzlichen Höchstpreis zuzüglich eines Zuschlags von höchstens 6 für die Tonne zu bezahlen sind.

11“ 8 v14“ Das Oberkommando nimmt aus verschiedenen Vorkomm⸗ nissen der letzten Zeit Veranlassung, erneut durch „W. T. B.“ darauf hinzuweisen, daß laut Bekanntmachung des Oberbefehls⸗ habers in den Marken vom 4. Dezember 1915 das unbe⸗ fugte Anlegen militärischer Uniformen oder von Kriegsauszeichnungen, von Orden und Ehrenzeichen über⸗ haupt, sowie die unberechtigte Annahme militärischer Titel im

Interesse der öffentlichen Sicherheit verboten ist.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1135 und 1136 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 623. preußische, die 295. bayerische, die 323. sächsische und die 453. württembergische Verlustliste. 8 “I““

Oesterreich ungauln.

Heute werden Kaiserliche Verordnungen veröff licht, durch die nach einer Meldung des „W. T. B.“ ein Kriegszuschlag zu den direkten Steuern, nahezu eine allge⸗ meine Erhöhung aller Stempel⸗ und unmittelbaren Ge⸗ bühren, die Einführung einer Gebühr von aus den Tota⸗ lisator⸗ und Buchmacherwetten erzielten Gewinsten und eine Stempelgebühr bei dem Abschluß von Buchmacherwetten und schließlich eine Zündhölzchen⸗ und Feuerzeugsteuer ange⸗ ordnet wird. Ein umfassendes Finanzprogramm zur Deckung der gesamten durch den Krieg verursachten Mehrerfordernisse ist derzeit natürlich noch nicht möglich. Die hat jedoch die Verpflichtung, neben der Versorgung der Kriegs⸗ erfordernisse im Wege der Kredite auch für die des Zinsendienstes der Kriegsschulden vorzusorgen und hierfür die wohlentwickelte und von den Gegnern unter⸗ schätzte Steuerkraft in Anspruch zu nehmen. Es handelt sich darum, vor allem also ordentliche Mehreinnahmen zur Sicherstellung des Zinsendienstes der vier Kriegsanleihen im Betrage von rund 750 Millionen Kronen zu be⸗ schaffen. Zum Teil ist dies bereits durch die jüngste Er⸗ höhung der Branntweinsteuer und der Preise der Tabak⸗ fabrikate, welche einen Mehrertrag von zusammen 100 Millionen Kronen erhoffen lassen, geschehen. Die durch die gegenwärtigen Steuermaßnahmen geschaffenen Mehreinnahmen von etwa 320 Millionen Kronen zusammen mit den auf dem Gebiete des Post⸗ und Eisenbahnwesens noch in Vorbereitung befind⸗ lichen Maßnahmen werden das gesamte Zinsenerfordernis der vier Kriegsanleihen sicherstellen.

Der Leiter des Ministeriums des Innern hat die Menge an Rohfetten, Fettprodukten und Speise⸗ ölen, die auf Grund der amtlichen Ausweiskarten für eine Person und Woche bezogen werden darf, wie „W T. B. meldet, folgendermaßen festgesetzt: Allgemeine Verbrauchs⸗ menge 120 Gramm Fettprobukte oder Speiseöle beziehungs⸗ weise 144 Gramm Rohfette; Verbrauchsmenge für körperlich schwer arbeitende Personen 155 beziehungsweise 180 Gramm.

Dem „Fremdenblatt“ zufolge hat der Allgemeine ukrainische Nationalrat beschlossen, anläßlich der neuer⸗ lichen russischen Invasion in Ostgalizien und der Bukowina, die die russische Regierung vor allem dazu benutzt, um gegen die bodenständige ukrainische Be⸗ völkerung eine barbarische Ausrottungspolitik zu führen, eine schriftliche Protestkundgebung herausgegeben. Er will gegen die russischerseits rücksichtslos an⸗ gebahnte Verfolgung und Unterdrückung des ükrainischen nationalen Lebens in den okkupierten Teilen Ostgaliziens und der Bukowing sowie gegen das offenkundige Bestreben Ruß⸗ lands, Ostgalizien und die Bukowina der zarischen Tyrannei zu unterwerfen, namens der Kultur, der Zivilisation, der Mensch⸗ lichkeit und des Fortschritts, sowie namens des natürlichen Rechtes der ukrainischen Nation auf ihr eigenes Leben und auf die Entwickelung ihrer nationalen Sonderart feierlichst und entschiedenst vor dem Forum der ganzen zivilisierten Welt Ein⸗ spruch erheben.

Der rumänische Bischof von Arad, Johann Papa hat einen Hirtenbrief erlassen, in dem er, wie „W. T. B.“ mitteilt, sagt, er habe es für unmöglich gehalten, daß das Königreich Rumänien jener Monarchie den Krieg erklären werde, in der unter dem Schutze der ruhmreichen Habsburger Dynastie mehrere Millionen Rumänen in Treue und blühendem Wohlstand leben. Der Bischof spricht die Ueberzeugung aus, daß das rumänische Volk Ungarns in seiner Treue zum Vater⸗ lande niemals wanken werde und daß das ein Jahrtausend hindurch stets bewahrte einträchtige Zusammenleben von Ungarn und Rumänen auch diese Probe bestehen werde und die ungar⸗ ländischen Rumänen mit Gut und Blut den Boden des Vater⸗ Lb. gegen Ieer Feind, woher er immer komme, verteidigen würden. 1

Sicherstellung

Großbritannien und Irland.

Die Verlustlisten vom 30. und 31. enthalten die Namen von 105 Offizieren (30 gefallen) und 5046 Mann bezw. von 141 Offizieren (63 gefallen) und 5197 Mann.

1.“ Italien.

Die Blätter veröffentlichen ein Dekret, in dem die italienische Regierung die von den feindlichen Regierungen in unerlösten Gebieten erfolgten Abtretungen und Kon⸗ fiszierungen für nichtig erklärt. Die „Idea Nazionale“ schreibt dazu: .

Die italienische Regierung werde auf Grund dieses Dekrets bei den Friedensverhandlungen alles zurückverlangen, was unrechtmäßiger⸗ weise aus den Provinzen Trentin, Triest, Istrien und Dalmatien weggenommen worden sei, damit diese mit dem gesamten Kunstbesitz dem italienischen Naterlande einverleibt werden koͤnnen. Das Dekret zeige außerdem, daß die italienische Regterung unter allen Umständen die vollständige Herausgabe aus politischen Gründen konfiszterten ita⸗ lienischen Eigentums durchsetzen wolle. Ein Dekret erhöht die Zucker von 5 auf 17 Lire, Großeinkauf auf 180

Fabrikationssteuer für den Höchstpreis für Zucker im Lire für den Doppelzentner.

Portugal. Der Kongreß hat die Vorlage der Verfassungs⸗ revision angenommen. Wie die „Agence Havas“ meldet, wird die Todesstrafe ausschließlich für den Fall eines Krieges mit einer auswärtigen Macht wieder eingeführt und darf nur auf dem Kriegsschauplatz vollzogen werden. Der Konagreß

von 100 bis 1000 Dollars und

Dänemark.

Der Ministerpräsident Zahle hat gestern im Folkething eine Vorlage, betreffend das Inkrafttreten der neuen Kon⸗ stitution vom 5. Oktober ab, eingebracht. Die Wahlen für das Folkething und das Landsthing finden im Oktober bezw. November statt. Die Konvention, betreffend den Verkauf der dänischen Antillen, wird dem neugewählten Reichstage zur Ratifikation überwiesen werden. e“

Schweden. 1“X““

Nach einem Telegramm der „Berlingske Tidende“ haben die Hauptinteressenten der schwedischen Heringsfang⸗ expeditionen nach Island wegen der Schwierigkeiten, die andauernd dem Heringsfang bei Island von den Engländern bereitet werden, beschlossen, die Fischerei nicht fortzusetzen und sämtliche Fischerfahrzeuge zurückzurufen. Der dänische Fisch⸗ kutter „Alexander“ ist auf der Rückreise von Island von den Engländern gezwungen worden, seine große Heringsladung

über Bord zu werfen, um der englischen Aufbringung zu

entgehen. Türkei.

Die Blätter veröffentlichen eine offiziöse Mitteilung, in der es heißt:

Die Herzlichkeit und Einheitlichkeit, die zwischen den Mächten des Vierbundes besteht, der einen unteilbaren Block bildet, ist zu wiederholten Malen Freunden wie Feinden vor Augen geführt worden. Der Grundsatz der Gleichförmigkeit der Aktion, den die Entente unaufhörlich mit großem Geschick verkündet, ergibt sich unter den Mächten des Vierbundes von selbst, für den das deutsche Sprichwort gilt: Alle für einen, einer für alle.

Die Mitteilung erinnert daran, daß die Türkei noch blutige Angelegenheiten mit Rumänien zu regeln habe, das bei jedem Zwichenfall, in jedem Krieg wie ein Straßenräuber aus dem Hinterhalt handelnd gegen den Bestand der Türkei zu arbeiten suchte. In Erfüllung seiner Pflichten, eingedenk der bitteren Erfahrungen aus einer nicht allzuweit zurück⸗ liegenden Zeit, beantworte die Türkei, die vom ersten Tage des Krieges in jeder Weise ihrem Bündnis treu geblieben sei, mit einer raschen Kriegserklärung den gegen die Brust des verbündeten Oesterreich⸗Ungarn geführten Dolchstoß.

8 Griechenland. er König hat am Mittwoch, wie der „Matin“ meldet, den Ministerpräsidenten Zaimis empfangen, nachdem dieser vorher eine Unterredung mit Venizelos gehabt hatte. Aus Gesundheitsrücksichten empfange der König nur Zaimis.

Der König muß, der „Times“ zufolge, nach gestern ausgegebenen Bulletin das Bett hüten. Temperatur ist gestiegen.

Nach Meldungen des „Reuterschen Bureaus“ aus Saloniki ist ein Ausschuß gebildet worden, dem hochgestellte Offiziere angehören, der an Volk und Armee appelliert, sich den Verbündeten anzuschließen und die bulgarischen Unterdrücker vom griechischen Boden zu vertreiben. Auch wird die Rekrutierung von Freiwilligenbataillonen angeregt. Einer weiteren Meldung zufolge umzingelten in der Nacht zum Freitag Gendarmen und Nationalfreiwillige die Kaserne von Saloniki, dessen Garnison sich geweigert hatte, mit ihnen zusammenzugehen, schnitten die Wasserzufuhr ab und behinderten die Lebensmittelversorgung. Gegen 4 Uhr versuchten 60 Mann einen Ausfall, um Lebensmittel zu holen. Sie wurden aber gezwungen, in die Kaserne zurückzukehren; zwei Soldaten und ein Gendarm wurden getötet, zwei Frei⸗ willige wurden verwundet. Der General Sarrail intervenierte, um weiteres Blutvergießen zu verhindern. Die Garnison nahm seine Vermittlung an und ergab sich den Franzosen unter den folgenden Bedingungen: Die Truppen werden ent⸗ waffnet und im Lager von Zaitemlik außerhalb der Stadt interniert werden; die Offiziere behalten ihre Seitenwaffen und geben ihr Ehrenwort, den Revolutionären gegenüber nichts zu unternehmen. Die Kaserne wurde vorläufig von den Franzosen besetzt. Auch die Garnison des kleinen Forts Kara Burnu wurde umzingelt und ergab sich bald nach der Uebergabe der Truppen in Saloniki. Man erwartet, daß ein Komitee von Revolutionären die Kontrolle über die Verwaltung dieser Teile von Mazedonien auf sich nehmen wird.

einem Seine

Rumänien. „Agenzia Stefani“ zufolge liegt das Oberkommando des rumänischen Heeres in den Händen des Königs. Der General Iliescu ist zum Unterchef des Generalstabes ernannt worden; der Generalstabschef ist noch nicht ernannt. „— Das Parlament ist zum 2. wird nur eine einzige Sitzung abhalten. Der Ministerrat hat im Prinzip beschlossen, die Grundlage des Kabinetts zu er⸗ weitern durch Ernennung von Ministern ohne Portefeuille und von Unterstaatssekretären. Die Maßnahmen werden erst in der nächsten Woche zur Durchführung gelangen.

Sthische Truppen unter dem Befehl des ehe⸗ maligen Chefs des serbischen Großen Generalstabes Gad⸗ schitsch sind nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ in Rumänien eingetroffen, um mit den

Einer Meldung der

d. M. einberufen und

Bulgarien. 8 Gestern um 10 Uhr Vormittags wurde laut Meldung des

„W. T. B.“ dem rumänischen Gesandten in Sofia die Kriegserklärung übergeben.

Amerika.

Die Gesetzvorlage zur Beilegung Ei bahnerkonflikts, die gestern im Repräsentantenhause einge⸗ bracht worden ist, enthält dem „Reuterschen Bureau“ zufolge die Ermächtigung zur Einführung des Achtstundentages und zur Ernennung einer besonderen Kommission, die über die Durchführung des Gesetzes wachen soll. Ferner soll die Zahl der Mitglieder der Interstate Commerce Commission vermehrt und der Betrieb der Eisenbahnen im Falle von Streiks vom Militär übernommen werden. ., Gesetz sieht Geldstrafen reiheitsstr is ine Jahr Cesae 1000,8 Freiheitsstrafen bis zu einem Der Senatsausschuß für zwischenstaatlichen Handel hat sich, wie „W. T. B.“ 8IS A s Gesetzes, betreffend den Achtstundentag für die Eisen⸗ bahnangestellten, ausgesprochen und die Verordnung hinzu⸗ gefügt, daß die Interstate Commerce Commission ermächtigt

nahm eine Tagesordnung an, in der der Regierung das Ver⸗ trauen ausgedrückt wird. 8 1“

8

werden soll, die Löhne für die Eisenbahnangestellten festzusetzen.

bald zurück.

russisch⸗rumänischen Streitkräften gemeinsam zu operieren.

Großes Hauptquartier, 2. September. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. 8

Nördlich und südlich der Somme dauert der scharfe Irtete an. Im Abschnitt Foureaux⸗Wald Longueval fanden Handgranatenkämpfe statt, südöstlich von Maurepas blieb ein französischer Vorstoß erfolg los. Bei Estrées wurde gestern abend ein noch in Feindeshand be⸗ findlicher Graben wiedergenommen.

Rechts der Maas lebte die Feuertätigkeit zeitweise er⸗

ich auf. hebli Oestlicher Kriegsschauplatz.

Front des, Generalfeldmarschalls

Prinzen Leopold von Bayern.

Die Russen setzten ihre Anstrengungen südwestlich von Luek gegen die unter dem Befehl des Generals Litzmann stehenden Truppen fort. Ihre mit vielfacher Ueberlegenheit geführten und oft wiederholten Angriffe hatten vorüber⸗ gehend bei Korytnica Erfolg. Durch unsere Gegenangriffe ist der Feind in Unordnung zurückgeworfen. Wir haben hier gestern und vorgestern 10 Offiziere, 1100 Mann gefangen genommen und mehrere Maschinengewehre erbeutet.

Nördlich von Zborow gewannen unsere zum Gegenstoß angesetzten Truppen Boden.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl. 4

Nordwestlich von Maryampol (am Dnjestr) wichen vor⸗ gegangene russische Kräfte im Artilleriefeuer zurück.

In den Karpathen sindzahlreiche Teilunternehmungen

des Gegners gescheitert. Der Erfolg schlesischer Truppen

am Kukul wurde erweitert; die Zahl der eingebrachten

Gefangenen erhöht sich auf 2 Offiziere, 373 Mann, es sind 7 Maschinengewehre, 2 Minenwerfer erbeutet.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse. Der Erste Generalquartiermeister: Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. 8 Cien, 1. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Front gegen Rumänien.

Bei Orsova und Herkules Fürdö wurde der Feind auch gestern abgewiesen. Sonst ist es nirgends zu wesentlichen Kämpfen gekommen. Nagy Szeben*) und Sepsi⸗Szent⸗ György sind der allgemeinen Lage nach bereits vorgestern geräumt worden.

Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl.

In der Bukowina und in Ostgalizien gingen die lussen wieder zum Angriff über. In den Karpathen und ei Stanislau wurden sie überall abgeschlagen.

Nördlich des Dnjestr im Mündungswinkel der Zlota Lipa griff der Feind auf 24 Kilometer breiter Front an.

ördlich von Mariampol und bei Zawalow scheiterten lle Anstürme. Bei Horozanka wurden unsere Linien ber den Ort zurückgedrückt. 1 Bei Zborow kam ein starker russischer Angriff, nachdem er einen begrenzien örtlichen Erfolg errungen, durch

Gegenangriff zum Stehen.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern. Ddie Armee des Generalobersten von Boehm⸗Ermolli vereitelte bei Berepelniki einen russischen Vorstoß. Bei der

Armee des Generalobersten von Tersztyanszty drang der

Feind an einzelnen Stellen in unsere Lmien ein. Ein Gegen⸗ angriff deutscher Truppen warf ihn wieder zurück, wobei er 2 Offiziere und 407 Mann als Gefangene einbüßte.

Südwestlich von Kaszowka scheiterte ein Vorstoß des

Gegners.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Im Küstenlande wurden gestern mehrere Abschnitte unserer Front zwischen dem Monte Santo und dem Meere von der italienischen Artillerie zeitweise lebhaft beschossen. Süd⸗

ich Salcano und westlich Lokvicza ging feindliche Infan⸗ terie zum Angriff vor. Unser Feuer trieb den Gegner überall

Südöstlicher Kriegsschauplaz. Keine besonderen Ereignisse. 8

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

*) Nagy Szeben⸗Hermannstadt (d. R.).

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 30. August. (W. T. B.) Anmtlicher

Heeresbericht. (Verspätet eingetroffen.)

An der Irakfront keine Aenderung. Ein unsere ellungen bei Fellahie überfliegendes feindliches Flugzeug urde durch unser Feuer beschädigt und stürzte hinter den idlichen Linien ab. 1

An der Kaukasusfront vertrieben unsere Truppen im

Laufe ihrer vorgestern auf dem rechten Flügel ausge⸗ ührten Angriffe den Feind durch einen Sturm mit dem Zajonett aus eas Stellungen und nahmen ihm auf der zerfolgung 400 Gefangene und 80 Munitionskisten sowie ine Menge Befestigungsmaterial ab. Die Gefangenen er⸗ lären, daß durch unser Feuer 6 Geschütze vollkommen ver⸗ ichtet wurden. Im Zentrum örtliche, zeitweise unter⸗ brochene Feuerkämpfe und Patrouillengefechte. Auf dem inken Flügel gestatteten uns glücklich verlaufene Ueberfälle inen Teil der feindlichen Schützengräben abzuschneiden. Nach em letzten Bericht sind zweieinhalb feindliche Divi⸗ ionen vollkommen zersprengt worden. Wir machten 9000 Gefangene und erbeuteten mehrere Geschütze, Maschinengewehre sowie sonstige Waffen. Ein Flug⸗

zeug, das von einem Flugzeugmutterschiff aufgestiegen war,

welches von einem Torpedoboot auf der Höhe von Aentalia 9

begleitet war, warf bei einem Fluge in der Umgebung dieser Stadt eine Bombe ab, ohne eine Wirkung zu erzielen, und zog sich dann zurück. Kein Ereignis Fronten. 1 Eine unserer mit der Niederwerfung des Aufstands beauf⸗ tragten Kolonnen hat nach einem unhedeutenden Gefecht die Aufständischen, die sich 80 km südwestlich von Meding traf, geschlagen und in der Richtung auf YNang wue (2) zurückgeworfen.

Konstantinopel, 1. September. quartiersbericht vom 31. August. 1

Kaukasusfront: Auf dem rechten Flügel gelingt es unseren Truppen trotz des starken Widerstandes des Feindes und der Gegenangriffe, die er in den verschiedenen Abschnitten mit herangeführten Verstärkungen unternimmt, allmählich das Ziel zu erreichen, das sie mit ihren Angriffen verfolgen. Die Angriffe, die der Feind gestern mit einem Teil seiner Streit⸗ macht in diesem Abschnitt unternahm, wurden völlig abge⸗ schlagen. Der Feind wurde darauf überraschend angegriffen, und wir nahmen ihm Beute ab. Auf dem linken Flügel keine wichtige Kampfhandlung.

Von den übrigen Fronten ist nichts Wichtiges zu melden.

Der Vizegeneralissimus

von Bedeutung von den anderen

(W. T. B.) Haupt⸗

1

Der Krieg zur See. London, 31. August. (W. T. B.) Der Dampfer

„Calypso“ aus Hull, der am 7. Juli nach Kristiania aus⸗

n ist und von dem man seit dem 9. Juli nichts mehr 8.ehe 9 wird jetzt von Lloyds auf die Liste der vermißten Schiffe gesetzt. 3 88— ir 82 Uühst. 1. September. (W. T. B.) Hier ist der Katwijker Heringslogger „Eendracht I.“ mit den Besgzungen der FischerschiffeK. W. 156 Noordster“ und „VI. 23 Adrian Jakoba“ angekommen, die beide auf Minen gestoßen und Fefunlen h.

Literatur.

Das Septemberheft der von Richard Fleischer herausgegebenen Monatsschrift vweer ge Revue“ hat folgenden Jahalt: Tie Logik im Weltkriege. General der Infanterie Freiherr von Wolnovich: Der Feldherr Dr. J. Lulvès, Archivrat in Hanncver: Weshalb konnte Napoleon I. England nicht direkt angreifen? Geheimrat Max Rubner (Berlin): Die Ernährungswissenschaft Kurd von Schlözer: Jugendbriefe. Dr. Wilbelm Fraknöt: Das englisch⸗ französische Uebereinkommen im Jahre 1912 Wolfgang Windel⸗ band: Aus dem Briefwechsel F iedrich Eichhorns Fortsetzung). Dr. S. van Houten, holländischer Minister a. D.: Gedznken ü Staatengemeinschaft. Graf Vay von Vaya und zu Luslod E. A. S. M. A. P: Von den Küsten des Mittelländischen Meeres. Oberfinanzrat Professor Dr. Hermann Losch: Dier Zukunft der reut⸗ schen Arbeiter und der Friede. H§. Wettmaack: Anleihen krieg⸗ führender Mächte im Geblet neutraler Staaten. Kathinka von Rosen, geb. Fabrictus: Meine Kciegsfahrten. I und II. Dr. Ernst Lennhoff: Edwin von Manteuffel über das Reichsmilitärstrafgesetzbuch von 1872. Professor Dr. Budde (Hannover): Vom inneren Frieden des deut⸗ schen Volkes. Literarische Berichte. Eingesandte Neuigkeiten des

Büchermarktes.

Die fünfte Neichskriegsanleihe.

Nach einem Zeitraum von sechs Monaten, in dem unsere tapferen Truppen neue glänzende Waffenerfolge errungen und vor allem die große Generaloffensive unserer Gegner zum Scheitern gebracht haben, geht das Reich von neuem daran, die finanzielle Kriegsrüstung zu stärken, um der grauen Mauer, die das Vaterland vor dem Eindringen der Feinde schützt, auch umgekehrt den sicheren Rückhalt des Vaterlandes zu geben. Wer diese Absicht zu würdigen versteht, der weiß auch, daß er dem Reiche mit der Beteiligung an der 5. Kriegsanleihe kein Opfer bringt, sondern sich selbst am meisten nützt. Denn alle Werte und Güter, aller Wohlstand und alle Arbeit können nur erhalten werden und fortbestehen, wenn wir unserem Heere und unserer Marine die Waffen liefern, um den Feind abzu⸗ wehren und ihn endgültig niederzuringen. Des Reiches Lasten, so mag dieser oder jener Zaghafte denken, sind seit dem Kriegsausbruch gewaltig gestiegen. Wohl richtig. Unzweifelhaft ist die Bürde der Kriegskosten schwer, aber wir dürfen, wenn wir heute die Last des Reiches vom Standpunkte des Anleiheerwerbers aus beurteilen, nicht ver⸗ gessen, daß das deutsche Nationalvermögen ein Vielfaches von dem beträgt, was bisher im Kriege vergusgabt worden ist. Und, was noch wichtiger sein dücfte: Die Kapitalkraft der Volkswirtschaft hat sich keinesfalls in demselben Maße ver⸗ mindert, wie die Anleiheschuld des Reiches gestiegen ist. Wir wissen ja, daß der weitaus größte Teil des vom Reiche ver⸗ ausgabten Geldes innerhalb der Reichsgrenzen verblieben ist, und daß des Reiches Gläubiger die eigenen Bewohner des Reiches sind. Betrachten wir Staats⸗ und Volkswirtschaft als ein Ganzes, so ergibt sich daraus, daß abgesehen von den durch den Krieg vernichteten Gütern nur ein Wechsel innerhalb des Besitzes eingetreten ist. Zudem bilden die territorialen Pfänder, die wir vom seindlichen Gebiet in Händen haben, eine Sicherung dafür, daß sich die Worte des Staatssekretärs Dr. Helfferich erfüllen werden: „Das Bleigewicht der Milli⸗ arden sollen die Anstifter des Krieges in Zukunft herumschleppen, nicht wir.“

Zeigen wir unseren Feinden wieder die Unerschöpflich⸗ Senben seer Kraft und den unerschütterlichen Glauben an den Sieg der Zentralmächte!

Tun wir das, so ist der Erfolg auch der 5. Kriegsanleihe gesichert, und den Regierungen der uns feindlichen Länder wird es immer schwerer werden, bei ihren Völkern für das Märchen von der Möglichkeit der Vernichtung Deutschlands Gläubige zu

n. Ausstattung der 5. Kriegsanleihe lehnt sich eng an die bei den früheren Kriegsanleihen gewählte und insbesondere an die Bedingungen der 4. Kriegsanleihe an. Wieder wird in erster Linie dem deutschen Kapital eine 5 prozentige Deutsche Reichsanleihe angeboten, unkündbar bis 1924, wobei gleich bemerkt sei, daß die Worte „unkündbar bis 1924“ keine Verkaufs⸗ oder Verfügungsbeschränkung des Anleiheinhabers ankündigen, sondern nur besagen, daß das Reich den Nenn⸗ wert der Anleihe nicht vor dem erwähnten Zeitpunkte zurück⸗ zahlen, bis dahin auch keine Herabsetzung des Zinsfußes vor⸗ nehmen darf. Daß auch später eine Herabsetzung des Zins⸗ fußes nur in der Weise möglich ist, daß das Reich dem Inhaber wahlweise die Rückzahlung zum vollen Nennwert anbietet, ist

unt. 1 Neben der 5 prozentigen Reichsanleihe werden 4 ½ pro⸗ zentige Reichsschatzanweisungen ausgegehen. Hinsichtlich ihrer Sicherheit unterscheiden sich die Schatzamdeisungen in keiner Weise von den 5 prozentigen Anleihen, wie überhaupt beide ihrem inneren Werte nach allen schon früher ausgegebenen Deutschen Reichsanleihen gleichen und wie diese zur Anlegung von Mündelgeldern verwendet werden dürfen. Mit dem Worte „Schatzanweisungen“ wird nur zum Ausdruck gebracht, daß die Laufzeit von vornherein begrenzt ist, d. h., daß das Reich sich verpflichtet, diese Schatzanweisungen in einem genau seststehenden, verhältnismäßig kurzen Zeitraum mit ihrem Nenn⸗ wert einzulösen.

ie fünfprozentige Reichsanleihe wird zum Kurse von (Sönidbuche tea ngen 97,80 Prozent) ausgegeben.

einzuzahlende Betrag ist indes niedriger als 98 Prozent, weil 8 Zunenlauf der Anleihe erst am 1. April 1917 be⸗ ginnt, die bis dahin dem Anleihezeichner zustehenden Zinsen aber ihm sofort vergütet werden. Hierdurch ermäßigt sich der Zeichnungspreis bis um 2 ½ Prozent, dieses nämlich in dem

Falle, wenn der ganze Gegenwert der Anleihe am 30. September

bezahlt wird. Stellen wir in bezug auf den Ausgabepreis einen Vörgleich mit der 4. Kriegsanleihe an, so sehen wir, daß der Er werb der 5. Kriegsanleihe, rein äußerlich betrachtet, jetzt um ½ Pro⸗ zent günstiger ist. Das ist jedoch, wie zugegeben werden muß, nur ein scheinbarer Vorteil, weil man nicht vergessen darf, daß der 5 prozentige Zinsfuß dem Anleiheerwerber jetzt auf 8 Jahre bei der 4. Kriegsanleihe waren es hingegen 8 ½ Jahre) ge⸗ sichern ist. Denn, wie schon oben gesagt, das Reich kann vom Oktober des Jahres 1924 an die Anleihe zum Nennwerte zurückzahlen. Die Nettoverzinsung der 5 prozentigen Reichs⸗ anleihe beläuft sich bei einem Kurse von 98 Prozent auf 5,10 Prozent und, wenn die Rückzahlung im Jahre 1924 er⸗ folgen sollte (infolge des dann eintretenden Kursgewinns von 2 Prozent), auf 5,35 Prozent. Das ist angesichts der allerersten Sicherheit, die eine Deutsche Reichsanleihe darstellt, ein außer ordentlich günstiges Angebot. Freilich ist es nicht so reichlich bemessen wie das, das die französische Regierung für B 5 prozentige „Siegesanleihe“ dem französischen Kapital, der 1 gehorchend, gemacht hat; nicht 98, sondern nur 88 Prozen konnte Frankreich für seine 5 prozentige Rente brutto erlösen, ein recht deutliches Anzeichen dafür, daß es um die französischen Finanzen im Vergleich mit den deutschen recht schlecht bestellt ist. ¹Der Ausgabepreis der Schatzanweisungen beträgt ohne Berücksichtiaung der bis auf 1 8 Prozent aufsteigenden Zinsver⸗ gütung 95 Prozent, und da hier der Zinsfuß sich auf 41 ²Prozent beläuft, so ergibt sich zunächst eine Rente von 4,74 Prozent. Hinzu kommt indes der Vorteil, der dem Inhaber der Schatz⸗ anweisungen durch die Tilgung winkt. Diese findet durch Aus⸗ losung innerhalb 10 Jahren, beginnend im Jahre 1923, statt und verbürgt dem Schatzanweisungsbesitzer einen sicheren Ge⸗ winn von 5 Prozent, der frühestens im Jahre 1923, spätestens im Jahre 1932, fällig wird und im günstigsten Falle das Zinsen⸗ erträgnis auf 5,51 Prozent, im ungünstigsten auf 5,07 Prozent steigert. Beide Anleihen, die 5prozentige, bis 1924 unkündbare Reichsanleihe und die 4 ½ prozentigen Reichsschatzanweisungen, haben ihre besonderen und großen Vorteile, und es muß mithin dem Ermessen des einzelnen Zeichners überlassen bleiben, wofür er sich entscheidet. Von einer Begrenzung der Anleihebeträge wurde nach den guten Erfolgen der vier ersten Anleihen sowohl für die Reichsanleihen als auch für die Schatzanweisungen iederum abgesehen.

ahe Wer 1 sch nun an den Zeichnungen beteiligen? Etwa der Großkapitalist nur? Weit gefehlt! Auch der kleinste Sparer kann es. Denn es gibt Anleihestücke und Schatz anweisungen bis zu 100 herunter, und die Zahlungstermine sind so bequem gelegt, daß jeder, der heute zwar über keine flüssigen Mittel verfügt, sie aber im nächsten Vierteljahr zu erwarten hat, schon jetzt unbesorgt seine Zeichnung anmelden kann. Das Nähere über die Einzahlungstermine ergibt sich mit aller Klarheit aus der im Anzeigenteil dieser Nummer enthaltenen Bekanntmachung. Hervorgehoben sei hier nur, daß jemand, der 100 Kriegsanleihe zeichnet, den ganzen Betrag erst am 6. Februar 1917 einzuzahlen braucht. Der erste freiwillige Einzahlungstermin ist der 30. September. Ihn werden sich alle die zunutze machen, die so frühzeitig wie möglich in den hohen Zinsgenuß treten wollen.

Obwohl am 30. September mit der Einzahlung begonnen werden kann, werden Zeichnungsanmeldungen bis Zum 5. Oktober entgegengenommen. Es werden nämlich die Fälle nicht selten sein, in denen jemand sich zwar gern an der Zeichnung beteiligen möchte, zunächst aber abwarten will, ob gewisse, in den ersten Tagen des neuen Vierteljahres fällige Beträge auch eingehen. Allen denen, die sich in solcher Lage befinden, soll dadurch entgegengekommen werden, daß die Zeichnungsfrist erst am 5. Oktober abläuft. 8

Wo gezeichnet werden kann, wird den meisten unserer Leser bekannt sein. Immerhin sei erwähnt daß bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung Zeichnungen entgegengenommen werden, außerdem können Zeichnungen er folgen durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preußischen Stgatsbank), der Preußischen Central⸗Genossen⸗ schafts⸗Kasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers, öffentlichen Sparkassen, Lebensversicherungsgesell⸗ schaften, Kreditgenossenschaften und durch die Postanstalten.

Die Zeichnungen auf Schuldbucheintragungen sind nur für die 5prozentigen Reichsanleihen, nicht aber für die Reichsschatzanweisungen zulässig, und zwar aus dem Grunde, weil die Schuldbucheintragung möglichst für solche Anleihe⸗ besitzer vorgesehen ist, die auf Jahre hinaus an ihrem Besitz festhalten wollen. Das ist bei den Reichsschatzanweisungen nicht ohne weiteres möglich, weil ja, wie wir oben gesehen haben,

die Tilgung innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums