1916 / 210 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

belgischen Gebiet durch Artilleriefeuer oder Fliegerbomben

unserer Feinde 31 Männer, 27 Frauen und 17 Kinder getötet, 52 Männer, 90 Frauen und 39 Kinder verwundet worden. Von den in den Vormonaten als verwundet gemeldeten Per⸗ sonen sind 3 Männer ihren Verletzungen erlegen. Damit ist die Zahl der unschuldigen Opfer der friedlichen Zivilbevölkerung der besetzten Gebiete im Westen seit September 1915, also seit

einem Jahr, auf insgesamt 1963 gestiegen. 8

8 11“

Die Nr. 8 der Amtlichen Nachrichten versicherungsamts vom 15. August 1916 enthält im Amt⸗ lichen Teil unter A (Allgemeines) eine Bekanntmachung des Amtes vom 28. Juli 1916 über Leistungen der Krankenkassen während der Wartezeit bei Unfallerkrankungen Verletzter, die der Gewerbe⸗ und See⸗Unfallversicherung unterstehen, letztere, soweit sie nicht zur Zweiganstalt 1120 der Reichsversiche⸗ rungsordnung) gehören, und über die Ersatzansprüche der Krankenkassen. Entscheidungen über folgende Gegenstände:

§ 129 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung ist auch dann anzu⸗ wenden, wenn das Rechtsmittel nicht bei der Stelle einzulegen ist, die zu entscheiden hat; zu vergleichen §§ 660, 667, 1680 der Reichs⸗ versicherungsordnung [2891].*)

Summarische Lohnnachweise sind unzulässig, wenn die Satzung sie nicht ausdrücklich vorschreibt [2892].

Ueber den Anspruch des Verletzten auf Erstattung von Kosten, die ihm durch seine von der Berufsgenossenschaft angeordnere ärztliche Untersuchung erwachsen sind (Reise⸗ und Zehrungskosten, Verdienst⸗ ausfall usw.), ist im instanzmäßigen Beschlußverfahren zu ent⸗ scheiden [2893].

Der nichtamtliche Teil enthält im Abdruck den Erlaß des Königlich preußischen Kriegsministeriums, Allgemeines Kriegs⸗Departement, vom 17. Mai 1916 Nr. 702/5. 16. B 5 über die gesetzliche Versicherung der zur Beschäftigung in Ferbereri e beurlaubten oder kommandierten Personen des

oldatenstandes; ferner eine Anzeige der für das Winterhalb⸗ jahr 1916/17 angekündigten Vorlesungen über Versicherungs⸗ wissenschaft und Volkswirtschaftslehre an der Universität in

Berlin und an der Hochschule für kommunale und soziale

Verwaltung in Cöln.

Der Abschnitt C Hinterbliebenenversicherung) sätzliche Entscheidungen:

Eine Wöchnerin, deren Ehemann nach ihrer Entbindung zum Hepeweeft eingezogen worden ist, hat keinen Anspruch auf den

ntbindungskostenbeitrag oder die an seine Stelle tretenden Sach⸗ leistungen 3 Nr. 1, § 4 Abs. 1 der Bekanntmachung, betreffend Wochenhilse während des Krieges, vom 3. Dezember 1914) (2221].

Nach § 7 Abs. 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers über Krankenversicherung und Wochenhilfe während des Krieges vom 28. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 49) gilt die Zeit einer Be⸗ freiung von der Versicherung auf Grund des § 170 der Reichs⸗ versicherungsordnung nicht wie diejenige auf Grund der §§ 418, 435 der Reichsversicherungsordnung der Zeit des Versichertseins im Sinne des § 1 Nr. 2 und des § 8 der Bekanntmachung vom 3. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 492) gleich [2222].

Einem in der zweiten oder dritten Woche nach dem Ausscheiden aus der Kassenmitgliedschaft Ee krankten, der die Anzeige der Weiter⸗ versicherung erst in einer dieser Wochen gemacht haf, steht ein An⸗ spruch auf die Kassenleistungen für diese Erkrankung auf Grund des § 214, nicht des § 313 der Reichsversicherungsordnung zu [2223].

Dienstboten, die nach § 440 Abf. 1 der Reichsversicherungs⸗ ordnung versicherungsfret sind, gelten während dieser Zeit nicht als auf Grund der Reichsversicherung versichert im Sinne des § 195 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung 12224].

1) Bei unständig Beschäftigten hat in einem nicht unter § 573 der Reichsversicherungsordnung fallenden Versicherungsfalle, der während der auf Grund des § 451 der Reichsversicherungsordnung in der Satzung eingeführten Wartezeit eintritt, die Krankenkasse nicht aufzukommen.

1 2) In einem solchen Falle ist § 212 der Reichsversicherungs⸗ vordnung nicht anzuwenden (2225]. 8 Einer Krankenkasse, die einem gegen Krankheit versicherten Un⸗ fallverletzten, der Anspruch auf Kranfenhilfe hat, während der ersten dreizehn Wochen nach dem Unfall Krankenhauspflege und das Haus⸗ geld 186 der Reichsversicherungsordnung) gewährt hat, ist nach 576 der Reich versicherungsordnung lediglich der gemäß § 573 da⸗ elbst gezahlte Mehrbeteag an Hausgeld der sogenannte Unfall⸗ zuschuß zu ersetzen 2226 .

1) Die in einem rechtskräftigen Bescheide festgesetzte Höhe der Rente kann in einem späteren Bescheide, der das Ruhen der Rente sowie Kapitalabfindung gemäß § 1313 Nr. 1, § 1316 der Reichs⸗ versicherungsordnung ausspricht, nicht mehr abgeändert werden.

2) Für die Entscheidung der Frage, ob Minderjährige sich „freiwillig“ im Ausland aufhalten 1313 Nr. 1 der Reichsversiche⸗ rungsordnung), kommt es auf den Willen des Vormundes an 2227].

1) Vereinbarungen allgemeiner Art zwischen Krankenkassen und Berufsgenossensch fien wegen Regelung der Ersatzpflicht nach § 1513 der Reichsversicherungsordnung (zu vergleichen die Bekanntmachung des Reichsversscherungsamts vom 1. November 1913, Amtliche Nach⸗ richten des RBA 1913 S. 688) sind zuläfsig.

2) Bei Streit über die Höhe des auf Grund einer solchen Ver⸗ einbarung zu leistenden Ersatzes ist nach § 1515 Abs. 2 der Reichs⸗ versicherungsordnung im Spruchverfahren zu entscheiden [2228]. Für den Anspruch eines Mitolieds einer Sonderanstalt auf Ver⸗ sicherungsleistungen nach dem Vierten Buche der Reichsversicherungs⸗ ordnung besteht nur der besondere Rechtszug, der in der Satzung der Sonderanstalt vorgesehen ist (zu vergleichen auch §§ 112, 1678 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung) [2229].

Die Gewährung von Sachleinungen an Trunksüchtige (§§ 120, 121 der Reichsversicherungsordnung) kann auf dem Gebiete der Krankenversicherung schon vor Eintritt des Versicherungsfalls ange⸗ ordnet werden [2230 .

1) Als Beschäftigungsort eines Bücherkolporteurs gilt unter Umständen seine Wohnstäte.

2) Hat eine unzuständige Krankenkasse für einen Versicherungs⸗ pflichtigen nach vorschriftsmäßiger Anmeldung länger als drei Monate hindurch ununterbrochen und unbeanstandet die Beiträge angenommen 315 der Reichsversicherungsordnung), so kann die zuständige Kasse füur die gleiche Zeit keine Beiträge verlangen [2231].

Der Grundsatz der Rekursentscheidung 2877 (Amtliche Nach⸗ richten des RVA. 1916 S. 497) gilt auch für die Krankenversicherung. Hternach sind die während des gegenwärtigen Krieges im besetzten Gebiet angeworbenen russisch polnischen Arbeiter, die freiwillig und mit Genehmigung der zuständigen Behörden nach Deutschland ge⸗ kommen sind, um hier zu arbeiten, als freie Arbeiter anzusehen und daher krankenversicherungspflichtig [2232].

Für einen Pflasterlehrling, der wegen des Ruhens des Pflaster⸗ gewerbes während der Wintermonate beurlaubt und nur verpflichtet st, nach Ablauf der Winterpause das Lehrverhältnis fortzusetzen, sind während der Zeit der Unterbrechung Beiträge zur Krankenversicherung nicht zu entrichten 12233].

In einem Ortsstatute war bestimmt, daß der Gemeindevorstand, wenn nur Behandlungsbedürftigkeit der in Betrieben oder im Dienste

(Kranken⸗, Invaliden⸗ und enthält folgende grund⸗

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden einge⸗ klammerten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den

des Reichs⸗

Unter B (Unfallversicherung) schließen sich an

1*

der Gemeinde Beschäftigten porliegt, an Stelle der Regellegfeangen

der Krankenkasse den halden Betrad des Krankengeldes als Kranken⸗ bilfe gewähren kann Eine solche Bestimmung genügt nicht den Voraussetzungen des § 169 der Reichsversicherungsordnung [2234].

Der in der Dienstordnung enthaltene Besoldungsplan 353 der

Reichsversicherungsordnung) darf vom Kassenvorstand nicht vor der Genehmigung durch das Oberversicherungsamt durchgeführt werden.

Gebaltsregelungen durch außerordentliche Maßnahmen des Kassen⸗

vorstands sind unzulässig [2235]).

Eine Abmeldung 397 Abs. 1 der Reicheversicherungsordnung) ait r,b als bewirkt, wenn sie bei der Krankenkasse ein⸗

geht 12236].

Ein von einem Staatsbeamten beschästigter Kraftwagenführer, der auch als Diener verwendet wird und dem eine Wohnung in dem gleichen Hause zur Verfügung gestellt ist, in dem sich die Wohnung des Arbeitgebers befindet, gehört zu den Dienstboten im Sinne der Preußischen Gesindeordnung vom 8. November 1810 (§§ 435 ff. der Reichsversicherungsordnung) 12237]⁄1 8

Die Befreiung eines Versicherten von der Versicherunaspflicht nach §5 418, 435 der Reichsversicherungsordnung durch den Vorstand einer Krankenkasse wirkt auch gegenüber anderen Kassen [2238].

Die Frist fuüͤr die Erklärung der freiwtilligen Fortsetzung der Ver⸗ sicherung 447 Abs. 3 Satz 1 der Reichsverficherungsordnung) begtnnt für die unständig Beschäftigten frühestens mit dem Tage der Löschung im Verzeichnis 2239].

Die Verjährung der Strasverfolgung wegen Nichtanmeldung

Versicherungspflichtiger zur Krankenkasse (§5 530, 147 der Reichsver⸗ sicherungsordnung) heginnt, wenn die Anmeldung nicht vorher nachgeholt worden ist, mit dem Ende des Beschäftigungsverhält⸗ nisses [2240]. Die auf Grund des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 von den Gemeinden der Militärperwaltung zur Ver⸗ fügung gestellten Befestiäaungsarbeiter sind auf dem Gebiete der Fhece de 52, 1 Hinterbliebenenversicherung nicht versicherungs⸗ pflichtig 12241].

Die seit Ausbruch des Krieges in Deutschland zurückgehaltenen russisch⸗polnischen gewerblichen Arbeiter sind während des Krieges nicht versicherungspflichrta [2242]. .

Eine beim Verein Jugendschutz in Br. beschäftigte Aufsichtsdame eines Mädchenhorts ist als Erzieherin gemäß § 1226 Abs. 1 Nr. 5 der Reichsversicherungsordnung vom Reichsversicherungsamte für ver⸗ sicherungspflichtig erachtet worden [2243].

Endlich folgen die Uebersichten über Zahlungen aus In⸗ validen⸗, Kranken⸗, Alters⸗ und Zusatzrenten der 31 Ver⸗ sicherungsanstalten und über Versicherungsleistungen an Hinter⸗ bliebene im Monat Juni 1916 sowie über den Erlös aus Beitragsmarken im Monat Juli 1916.

8 . . 6

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1141 und 1142 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 22. Verlustliste der Kaiserlichen Schutztruppen, die 626. preußische, die 325. sächsische und die 455. württembergische Verlustliste.

Oesterreich⸗Ungarn. 8

Das ungarische Abgeordnetenhaus eine bewegte Sitzung. Als der Ministerpräsident erschien, ertönten seitens der oppositionellen Karolyi⸗Partei stürmische Zurufe: Abdanken! Die drei anderen Fraktionen der Opposition verhielten sich jedoch völlig ruhig. Als der erste Zuruf „Abdanken!“ ertönte, erhob sich die gesamte Regierungspartei und brachte dem Ministerpräsidenten begeisterte Kundgebungen dar. Als der Ministerpräsident das Wort ergriff, wiederholten sich die Zurufe. Er wurde häufig unterbrochen, und der Pefthens war genötigt, die Abgeordneten Julius Justh,

ohann Justh und Martin Lovaszy zur Ordnung zu rufen, worauf dann verhältnismäßige Ruhe eintrat. Der Minister⸗ präsident Graf Tisza sagte, er wolle nur eine kurze Erklärung im Zusammenhang mit der rumänischen Kriegserklärung abgeben, und führte laut Bericht des „W. T. B.“ aus:

Das Vorgehen Rumäniens neht ohne Beispiel in der Welt⸗ geschichte da. Soweit geschichtliche Erinnerungen reichen, pflegte ein Staat, der gegen einen Nachbarn feindselige Absichten hegte, schon um den äußeren Schein zu wahren, gewisse Forderungen zu erheben, und wenn die darüber gepflogenen diplomatischen Verhandlungen kein Ergebnis hatten, wurde mit den Feindseligkeiten begonnen. Was Rumänien getan hat, ist unter Kulturnationen noch niemals vor⸗ gekommen und diplomatischen Faktoren unserer Verbündeten irregeführt. Wir wußten, daß Rumänien kriegerische Vorbereitungen traf, und für diesen Fall hatten auch wir Vorkehrungen getroffen. Der Ueberfall Rumäniens erfolgte jedoch, bevor unsere Vorkehrungen beendet waren. Ich hoffe, daß unsere Maßregeln in kurzer Zeit ihre Früchte tragen werden. Rumänien wird seinem Schicksal nicht ent⸗ gehen. Ich bege das Vertrauen, daß die heroischen Tugenden der ungarischen Nastton, die sie in den schwersten Prüfungen dieses Krieges bewiesen hat, sich auch diesmal glänzend bewähren werden. Ich hege das Vertrauen, daß wir diesen Krieg auf allen Schauplätzen gewinnen werden. Wir müssen Siebenbürgen am Stochod ebenso verteidigen wie in Brasso. Die tapferen ungarischen Truppen, die in weiter Ferne gegen Rußland kämpfen, kämpfen auch für Siebenbürgen, sie vergießen auch für Siebenbürgen ihr Blut, so wie die Truppen unserer Verbündeten in Siebenbürgen für das gemeinsame Ziel kämpfen und bluten. Uns aber ltegt die heiltgste Pflicht ob, die Krast der ungari⸗ schen Nation dig zu repräsentteren und die Einheit der Nation in dem für ihre Existenz geführten Kampfe unverbrüchlich aufrecht⸗ zuerhalten.

Der Abg. Pop⸗Csieso (Rumäne) gab darauf die Erklärung ab, daß die Kriegserklärung Rumäniens alle ungarländischen Rumänen mit Schmerz erfülle und daß sie in der Treue, die sie bisher bewiesen hätten, nicht wankend werden würden. Er fügte hinzu, er gebe diese Erklärung ab, obwohl es überflüssig sei, für die pgtriotische Gesinyung der ungarländischen Rumänen Zeugnis abzulegen. Er tue dies nur mit Ruͤcksicht auf die ausländischen Faktoren, die hierdurch darüber aufgeklart werden sollten, daß ihre Voraussetzung, als würden die urgarländischen Rumänen in dieser Phase des Krieges in ihrer Treue wankend werden, völlig unzutreffend sei, und daß nichts auf der Welt ihre Vaterlandsliebe und Opferwilligkeit erschüttern tönne. Nach der Erklärung Pop⸗Csiesos ergriff Graf Apponyi (Un⸗ abhängigkeitspartet) das Wort und sagte, er pflichte dem Minister⸗ präsidenten bei, daß für einen Selbstverteidigungskampf in des Worts höchster Bedeutung die ganze Energie der Natton bis an die äußerste Grenze angespannt werden müösse. Er könne jedoch nicht verschweigen, daß die Leitung der Staatsgeschäfte, die bisber ohne jede Kritik und Kontrolle, sozusagen auf diktatorischem Wege erfolgt sei, nach den begangenen Fehlern ein Ding der Unmöglichkeit wäre. Der Mangel an Voraussicht, den die Regierung während der Zeit, die der Kriegserklärung vorhergegangen sei und während der ersten Stunde des Einbruchs bewiesen habhe, sei offenbar. Daß Rumänien mit großer Perfidie vorgegangen, daß die diplomatische Vertretung irregeführt, daß der Einbruch unerwartet gekommen sei, sei eine historische Tatsache. Allein das könne nicht als Entschuldigung dienen für diejenigen, deren Pflicht es sei, solche Verwicklungen vor⸗ auszuseben, und deren Aufgabe es sei, zu vereiteln, daß das Land vor solche Ueberraschungen gestellt werde. Graf Julius Andrassy (Verfassungeputei) stimmte dem Ministerpräsidenten in der Ver⸗

„Amtlichen Nachrichten“ veröffentlicht sind

urteilung Rumäͤniens zu. Es sei eine Unwahrheit, daß

Rumänten hat nicht nur uns, es hat alle militärischen.

[ Rumäͤnien den Krieg für die Verwürklichung des Nationalitäten.

prinzips führe. Seine Gelüste richteten sich auch auf von Ungarn und Sachsen bewohnte Gebiete. Uebrigens habe Rumänien das Recht verloren, sich auf das Nattonolitäten⸗ prinzip zu berufen, denn es babe unter ähnlichen Umständen wie Ungarn auch Bulgarien angegriffen, um rein bulgarisches Gebiet den Bulgaren zu entreißen. Die Erklärung des rumänischen Abgeordneten Pop Csieso sowie zahlreiche Aeußerungen hervorragender ungar⸗ ländischer Rumänen bewiesen, daß die rumänischen Bewohner Ungarns von einer Befreiung durch das Königreich Rumänien nichts wissen wollten, die Anrufung des Nationalttätsprinzips sei also eine Phrase, hinter der nichts anderes stecke, als der nichtswürdige Versuch, Ungarns schwere Lage zum Länderraub auszunützen. Der Redner kritisierte dann das Verhalten der Regterung. Er gebe zu, daß Irrtum darüber habe herrschen können, in welchem Zeitpunkte der rumänische Angriff erfolgen werde. Regelmäßig pflege man aber dem Feinde nicht zu sagen, wann man losschlagen wolle. Es sei die Aufgabe der Diplomaten, trotz falscher Behauptungen des Gegners die Wahrheit festzustellen. Wenn die Gefahr so drohend sei, müsse man mit allen Möglichkeiten rechnen, und deshalb sei das Verttauen zur Leitung der Angelegenheiten, das ohnehin im Wanken, vollständig erschüttert. Andrassy schloß: „Die Verfassungspartei hat beschlossen, für den Kampf der Natton alle ihre moralische Kraft zur Verfügung zu stellen. Die Lage ist ernst, allein absolut nicht kritisch. Ich vertraue auf den Erfolg, nicht nur deshalb, weil meine Natur unter solchen Verhältnissen ein Zagen nicht kennt, sondern ich vertraue auch auf Zahlen. Die Sache steht nämlich nicht so, daß wir einen neuen Feind mehr haben, daß eine neue kräftige Armee gegen uns kommen wird. Man darf nicht ver⸗ gessen, daß gerade Rumäntens wegen die bulgarische und die türkische Armee bisher gebunden waren. Diese Kräfte werden jetzt frei werden und an dem großen Kampf teilnehmen, sodaß mit der Zunahme des Feindes auch unsere Kraft gewachsen ist. Ich vertraue auf unsere Kraft, ich vertraue auf den endgültigen Erfolg, doch müssen wir uns zugleich eine neue Führung sichern.“ Graf Michael Karolvi (Unabhängigkeitspartet) hob hervor, daß die Verant⸗ wortlichkeit des Mmisterpräsidenten noch dadurch erhöht werde, daß er der Ernennung des Grafen Czernin zum Gesandten der Monarchie in Bukarest zugestimmt habe, obwohl die Opposition dagegen gewesen sei. Er rügte, daß die Bevölkerung nicht rechtzeitig gewarnt worden sei und die Räumung des Kriegsgebiets Hals über Kopf habe erfolgen müssen, wobei auch große wirtschaftliche Werte, an denen das Grenzgebiet so resch sei, Gold, Salz und Kohlengruben, dem Feinde überlassen worden seien. Der Abgeordnete Stefan Rakovzky (kierikale Volkspartei) sagte, die Mehrheit erweise dem Ministerpräsidenten keinen guten Dienst, wenn sie alle begangenen Unterlassungs⸗ sünden gutheiße und die schwächliche Verteidigung des Minister⸗ präsidenten beifällig aufnehme. Viel stä ker wäre die Stellung des Ministerpräsidenten, wenn er an entscheidender Stelle darauf hin⸗ weisen könnte, daß alle Unterlassungen sogar in seinem eigenen Lager Entrüstung hervorgerufen hätten. Dann ergriff Graf Tisza von ueuem das Wort. Er sagte, das Land fühle mit den hart⸗ bedrängten Siebenbürger Mitbürgern. Es sei begreiflich, daß Leute, die genötigt wären, Haus und Hof zu verlassen, in erregter Stimmung seien, doch dürfe dieses Gefühl nicht auf ein Ge⸗ biet übertragen werden, wo größte Besonnenheit und Einigkeit er⸗ forderlich sei. Der Ministerpräsident erklärte weiter, daß es infolge der gänzlichen Unbestimmtheit des Einbruchs unmögsich gewesen sei, die Einwohner zu warnen und auf eine ungewisse Möglichkeit hin sie zum Verlassen ihrer Wohnstätte aufzufordern. Der Irrtum über den Zetitpunkt des Angriffs sei auch dadurch herbeigeführt worden, daß vom Könige von Rumänien solche Erklärungen ab⸗ gegeben seien, die den Irrtum leicht begreiflich machten. Der Ministerpräsident, vielfach durch Zwischenrufe unterbrochen, sagte dann noch: „Wir haben uns bezüglich der rumänischen Rüstungen nicht in Täuschungen gewiegt. Ich muß noch besonders betonen, daß den Bukarester Gesandten der Monarchie kein Vorwurf treffen kann. Die Klage, die hier erhoben wurde, daß Graf Czernin sich ein Versäumnis oder einen Irrtum zuschulden kommen ließ, kann mich nicht abbalten, daß ich dem gänzlich grundlos angegriffenen Mann Gerechtigkeit widerfahren lasse. Das sicherste diplomatische Mittel gegen die rumänische Gefahr hat in jedem Fall in dem bulgarischen Bündnis bestanden, und die Aktion, die den Anschluß Bulgariens an die Mittel⸗ mächte ergeben hat, war in Verbindung mit dem Bündnis mit der Türkei ein bedeutsamer und wichtiger Dienst, den unsere Diplomatse geleistet hat. Ich bitte die Herren Abgeordneten, strenge Kritik zu üben. Ich werde mich allen Pfeilen mit offener Brust gegenüber⸗ stellen. Aber ich bitte Sie, nicht das hohe Gut, das uns allen und der ganzen Nation angehört, das Kapital der sittlichen Kraft, anzu⸗

dürfen.“

8 Großbritannien und Irland.

hausmitglied Dr. Arthur Lynch in einem im „American“ veröffentlichten Aufsatz:

Der Aufstand der Sinn⸗Feiner haot das irische Volk belebt. Obwohl Dublin äußerlich ruhig ist, besteht ein tiefes Gefühl der Unzufriedenbeit. Es gibt gefährliche Gedanken in Dublin. Auch an⸗ gesehene Personen sind in den Poltzei⸗ und Gerichtsberichten mit dem Vermerk „gefährlich“ versehen. Ber Beginn des Aufstandes war die Volksmenge in Dublin den Sinn⸗Feinern feindlich gesinnt. Als aber dann der Aufstand erstickt war, kamen Tag für Tag Nachrichten von der Erschießung der Führer und von Männern, die keine Führer waren, dann Erzählungen von Mord, von schrecklichen Hin⸗ richtungen, von Plünderung und Räuberei. Das Walten des Generals Maxwell und die Dummbest der britischen Regierung vollendeten, was einer jahrelangen Werbetätigkeit nicht gelungen war. Sie machten aus Dublin elne Stadt der Sinn Feiner. Die Sinn⸗Feiner⸗ Woge ging über ganz Irland. Casement ist in die heilige Schar der irischen Heroen aufgenommen worden. Wäbrend schließlich bis vor kurzem die Sinn Fein⸗Bewegung unter den Prlestern sich haupt⸗ sächlich auf wenige junge Priester auf dem Lande beschränkte, scheint jetzt die ganze Priesterschaft von ihr durchsetzt zu sein, und der Mann auf der Straße nimmt Bischöfe und Erzbischöfe für seine Gesinnung Seeec Diese neue Gesinnung hat die Rekrutierung tatsächlich

Die englischen Minister Lloyd George und Montagu

wie die „Agence Havas“ meldet, am Dienstag zwei Be⸗

minister General Roques und dem Unterstaatssekretär * Munition Albert Thomas, um die Artilleriebedürfn

in den beiden Ländern zu prüfen. Die Besprechungen fanden im Kriegsministerium unter dem Vorsitz des Generals Roques

kommene Offiziere zur Seite.

prüfte gestern den Ribotschen Gesetzentwurf, der für das vierte

reitag hierüber und über prechen.

Die „Humanité“ lenkt die Aufmerksamkeit auf

seines nationalen Wohlstandes und, was noch schlimmer sei,

den Broterwerb kommender Geschlechter zu verlieren. Zu

ird aus Moeratebo berichtet, daß die Europäer flüchten. tasten, dessen wir in den großen Augenblicken des Krieges so sehr be⸗

Ueber die Lage in Irland schreibt das irische Unter⸗

dit unverminderter Heftigkeit fortgesetzt; 28 eng⸗

sind in Paris am Montagabend eingetroffen und hatten, sprechungen mit ihren französischen Kollegen, dem Kriegs⸗

sse

der Verbündeten und die Förderung der Munitionserzeugung

statt. Den Ministern standen Generale und höhere Offiziere der beiden Armeen, Techniker und eigens von der Front ge⸗

Der Haushaltsausschuß der Deputiertenkammer

Vierteljahr provisorische Kredite im Betrage von 8341 Millionen Püeis⸗ eröffnen will. Der Fbarnehissfter wird am nächsten

Stürmen drückten sie schließlich die Mitte der Front zurück. ie allgemeine finanzielle Lage 8

die Zustände in der französischen Fischerflotte und sagt, Frankreich stehe im Begriff, Hunderte von Millionen

n feien die Fischerboote und Segler in den Häfen ver⸗

Camaret z. B., dem wichtigsten Hummerzentrum

„sei aller der r tot; alle rüstigen Männer seien

Krieg Der Staat tue nichts, um den Verfall dieser einst⸗

klühenden Industrie aufzuhelfen. Das Blatt fordert die

üham g auf, die * 2 zus wledertn basesetnns e

e auszuwerfen und den ern ähn wie den scerflott 8e i Urlaub zu dewilligen.

de noarbeitern besonbe 88 Niederlande.

n Monat August wurden 62 Minen angespült, n waren 46 aaaicsch. 10 deutschen und 6 unbekannten vangs. Die Gesamtzahl der seit Beginn des Krieges an⸗ ülte Minen beträgt jetzt 1279, wovon 702 englischen, 1 unzösischen und 229 deutschen sowie 286 unbekannten waren.

1e- Dänemark.

da neue Verhandlungen über die Bildung eines Halitionsministeriums eingeleitet worden sind, ist die 4 andlung im Folketing über das Inkrafttreten der neuen 1 wie „W. T. B.“ meldet, vorläufig verschoben

88 11“ Türkei. Das Amtsblatt veröffentlicht ein Gesetz, das die Regie⸗ g ermächtigt, die Eisenbahnen Smyrna-— Kassaba Mudania Brussa mit ihren Verlängerungen und Ab⸗ ferner die Hafenanlagen und den Kai von Smyrna rückzukaufen. Die Konzessionen dieser Unternehmungen arden für hinfällig erklärt werden. Die Eisenbahn Smyrna gssaba und die Hafenanlagen sowie der Kai von Smyrna nreen französische Unternehmungen, die Eisenbahn Mudanig tussa war eine französisch⸗belgische Unternehmung.

Griechenland.

achdem die griechische Regierung die englisch⸗französische hat, werden, wie der „Temps“ meldet, die sandten Frankreichs und Englands dem Ministerpräsidenten nmis diesenigen fremden Agenten, die ausgewiesen werden jen, ihre griechischen und die feindlichen Organisationen, aen die Vollmachten verlangt werden, namhaft machen. Nur e griechschen Behörden werden Verhaftungen vornehmen rsen. Keinerlei Kundgebungen oder Versammlungen werden

duldet werden. 1 8 v“ Im amerikanischen Senat brachte der Senator umes, einer der führenden Parteigänger Wilsons, einen händerungsantrag zu der Schatzamtsbill ein, der ch einer Meldung des „W. T. B.“ den Präsidenten er⸗ nchtigt, die Einfuhr aus solchen Ländern zu verbieten, die Einfuhr ähnlicher oder anderer Erzeugnisse aus den erinigten Staaten verbieten. Der Abänderungsantrag richtet hgegen die englische Handelssperre. 1“

Der japanische Gesandte in Peking hat der chinesis chen egierung am Sonnabend eine Note überreicht, in der, wie 8 Ujetersche Bureau meldet, die Bestrafung der für die orfälle in Chengchiatung verantwortlichen Personen und faßregeln zur Verhütung der Wiederholung eines solchen wischenfalles gefordert werden.

Dem Generalgouverneur von Niederländisch⸗ ndien ist nach einer amtlichen Meldung telegraphisch be⸗ chtet, daß der Kontrolleur Walter mit seinem Personal ddie Mannschaften der Polizei in Soeroelangeon ahrscheinlich ermordet worden ünb. Sonntag nachmittag 5 65 Mann über Tandjong⸗Priok nach Palembang abge⸗ ingen und gestern 2 Kompagnien Infanterie.

Nach einer Meldung des „Telegraaf“ aus Weltevreden

in befesttgter Ort wurde in Brand gesteckt. Aus Batavia d Teile des 10. Bataillons abgegangen, weitere Abteilungen it Artillerie werden folgen. Einer im niederländischen lonialministerium eingetroffenen Depesche zufolge sind die ropäer in Moearatebo in Sicherheit. 1

Kriegsnachrichten. 1

Großes Hauptquartier, 6. September. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. 8 die Schlacht beiderseits der Somme wird sch⸗französische Divisionen greifen an. Nördlich er Somme sind ihre neuen Angriffe blutig ab⸗ wiesen. An kleinen Stellen gewann der Gegner um, Cléry ist in seiner Hand. Südlich des Flusses Rin hin⸗ und herwogendem Infanteriekampf die erste fellng gegen den erneuten Anlauf der Feünagsen der Front von Barleux bis südlich von Chilly behauptet. kur da, wo die vordersten Gräben völlig eingeebnet waren, id sie geräumt. Spätere Angriffe sind restlos unter hwersten Verlusten abgeschlagen. Mecklenburgische, absstinische und sächsische Regimenter zeichneten sich besonders us. Bis zum Abend waren an Gefangenen aus dem zweitägigen umpfe südlich der Somme 31 Offiziere, 1437 Mann on 10 französischen Divisionen, an Beute 23 Maschinen⸗ swehre eingebracht.

in Luftkampf und durch Abwehrfeuer wurden 3 feind⸗ che Flugzeuge abgeschossen.

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Front des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern. ausische Angriffe sind nördlich der Bahn Zlocz ürnopol in unserem Feuer gescheitert.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl.

Zwischen der Zlota Lipa und dem Dyjestr haben die ussen ihre Angriffe wieder aufgenommen. Nach vergeblichen In den Karpathen hat der Gegner in den berichteten fmpfen füdwestlich von Zabie und von Schipoth kleine

orteile errungen. An vielen anderen Stellen griff er

hergeblich an. Balkankriegsschauplatz.

gestrigen Tages an der nordkurländischen Küste und am

rumänisch⸗russische Kräfte von unseren tapferen bul⸗ garischen Kameraden zurückgeworfen. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

111“ ö1“ Oesterreichischeungarischer pericht. Wien, 5. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Front gegen Rumänien. 8 Bei unveränderter Lage nichts von Belang.

Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl. Die Angriffe der Russen gegen die Karpathenfront der Verbündeten dauern an. Bei Fundul Moldowi schlugen unsere Truppen zahlreiche starke Vorstöße ab. Am oberen Czeremosz und südlich von Bystrzec wird heftig gekämpft. Nordwestlich von Körös⸗Mezo scheiterten alle Versuche des Feindes, Raum zu gewinnen. Südöstlich von Brzezany wurde auch das letzte vorgestern verloren gegangene Graben⸗ stück zurückgewonnen. .

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern. Keine besonderen Ereignisse.

Italienischer Kriegsschauplatz.

An der Tiroler Front ist stellenweise eine erhöhte Ar⸗ tillerietätigkeit eingetreten.

Im Ruffreddo⸗Gebiet kam es zu erbitterten Kämpfen um den Sorame⸗Gipfel, den unsere Truppen vorübergehend verloren, durch kühnen Gegenangriff aber wieder 51 ück gewannen.

8

Südöstlicher Kriegsschauplaz. Italienische Truppen überschritten gestern früh bei Feras die Vojusa. Ein Angriff unserer Reserven gegen den feind⸗ lichen linken Nuͤger warf den Gegner zurück. Das Feuer unserer schweren Artillerie begleitete die auf das Südufer des Flusses weichenden italienischen Kolonnen. Während des Kampfes schoß der Feldpilot, Stabsfeldwebel Arigi, einen feindlichen Kampfflieger ab. Ein Insasse tot, der zweite

gefangen. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. vyvon Hoefer, Feldmarschalleutnant.

1

Der Krieg zur See.

Berlin, 5. September. (W. T. B.) Infolge des günstigen Wetters war die Fliegertätigkeit im Laufe des

Eingang des Rigabusens sehr lebhaft. Unter anderem griffen deutsche Seeflugzeuge mit Erfolg die russische Flugstation Arensburg auf Oesel an und kehrten trotz heftiger Gegen⸗ wehr unbeschädigt zurück.

Angriffe des Gegners auf die nordkurländische Küste wurden durch unsere Seeflugzeuge und Abwehrbatterien ver⸗ eitelt. Einige Bomben fielen ohne Schaden anzurichten in die See oder in das waldige Gelände. Ein russisches Flugzeug wurde durch unser Abwehrfeuer beschädigt.

Amsterdam, 5. September. (W. T. B.) Die Blätter melden, daß der englische Dampfer „Rievaul Abbey“ (1166 Bruttotonnen) der Linie Rotterdam —Hull, der Sonn⸗ abendabend von Rotterdam ausfuhr, am Sonntagvormittag in der Nordsee versenkt worden ist.

Berlin, 6. September. (W. T. B.) Gestern nachmittag griffen mehrere russische Flugzeuge Angernsee in Kurland ohne Erfolg mit Bomben an. Unseren Abwehrflugzeugen gelang es, einen feindlichen Doppeldecker zur Landung zu zwingen. Die Besatzung ist gefangen genommen.

Der Krieg in den Kolonie

London, 4. September. (W. T. B.) Amtlich. Am 4. September, Morgens 9 Uhr, ist Daressalam besetzt worden. Seestreitkräfte in Verbindung mit Truppen aus Bagamoyo und Saadani sind damit beschäftigt, den ehemaligen Sitz der Regierung und die Hauptstadt des deutschen Schutz⸗ ebiets zu besetzen. Südlich von Mroaoro wird unsere Ver⸗ olgung der deutschen Hauptstreitkräfte fortgesetzt. Der Hauptteil der Truppen unter Smuts befindet sich in der Umgebung von Matombo im Osten der Slopes⸗ und der Uluguru⸗Berge. Kleinere Streitkräfte stoßen südlich durch das Hügelland vor, während im Westen berittene Truppen nach Süden auf die Uebergänge über den großen Fluß Ruahu drücken im gemeinsamen Vorgehen mit einer Abteilung von van Deventers zweiter Division, die Kikumi (42 Meilen südlich von Kilossa) erreicht hat. Im süd⸗ lichen Gebiet besetzten Abteilungen unter Northey Neu Iringa und wurden von diesem Ort und von Lupembe nach . zu weiter geleitet, in welcher Richtung alle noch im Felde stehenden deutschen Truppen den Rückzug angetreten haben.

Parlamentarische Nachrichten.

2 as Mitglied des Hauses der Abgeordneten Graf Harrach, Landrat a. D. und Rittergutsbesitzer, Vertreter des Landkreises Breslau und des Kreises Neumarkt Ulkonservativ), ist nach einer Mitteilung der „Schlesischen Morgen eitung“ am 5. d. M. auf seiner Besitz=ung Groß Sägewitz (Bez. Breslau) gestorben.

Wohlfahrtspflege.

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Der „Hauptausschuß der Kriegerwitwen⸗ und waisen⸗ faroene . am 8 und 17. April 1915 in Berlin eine allge⸗ meine deutsche Tagung zur Beratung über sozitale Fürsorge für Kriegerwitwen und Kriegerwaisen und am 27. Noyember eine 185 Tagung zur Erörterung wichtiger Aufgaben der Kriegshinterbliebenen⸗ fürsorge veranstaltete, hat, nachdem ein ausführlicher Bericht über die erste Tagung schon früher herausgegeben worden ist (Preis 60 4), jetzt auch die während der zweiten Zacqun erstatteten! eferate durch seinen Arbeitsausschuß veröffentlichen assen. Sie sind als erstes und zweites Heft der „Schriften des Arbeitsausschusses der Kriegerwitwen⸗ und wassenfürsorge“ in Karl Heymanns Verlag Berlin, erschienen. Das erste, Frauenerwerb und Kriegswitwe⸗ betitelte Heft

arbheit.

hinterbliebenen: Josephine Levy⸗Rathenau behandelt die Berufs⸗ beratung, Gewerberat Dr. Syrup die Erwerbsmöglichkeiten für Fg. witwen im Großbetrieb, Handwerk und Hausgewerbe und Dr. Käthe Gäbel den Schutz vor Rentenlohndruck namentlich auch in der Heim⸗ Ein Anhang enthält Richtlinien zur Berufsberatung und Arbeitsvermittlung bei der Kriegswitwenfürsorge sowie einen Nachweis der Literatur zur Hinterbliebenenfürsorge. Das zweite, „Aus der Praxis der Kriegshinterbliebenenfürsorge“ betitelte Heft ([Preis 1 ℳ) brinat Darstellungen örtlicher Fürsorgeeinrichtungen.⸗ Die ersten drei Berichte über die Kriegshinterbliebenenfürsorge in Berlin, Hamburg und Worms sind Wiedergaben der bei der zweiten Tagung des Hauptausschusses der Kriegerwitwen⸗ und ⸗waisenfürsorge erstatteten Referate. Daran schließen sich Berichte aus Charlottenburg, Berlin⸗ Schöneberg, Stettin, Gleiwitz, Magdeburg, Kiel, Hannover, Bielefeld, Wiesbaden, Nürnberg, Chemnitz, Grimma und Barmen. Alle diese Berichte bekunden starke örtliche Initiative, entschlossenes Vorgehen der Kriegshinterbliebenenfürsorge im Zeichen soztalen Geistes. Sie er⸗ schöpfen natürlich nicht die auf diesem Gebiet in Deutschland geleistete Arbeit; denn auch anderwärts finden sich vorbildliche Maßnahmen. In einem Anhang ist als Ergebnis mehrerer Umftagen ein Verzeichnis von Fürsorgestellen für hilfsbedürftige Kriegshinterbliebene im Reiche abgedruckt. Richtlinten zur Organisation der örtlichen Kriegs⸗ witwen⸗ und ⸗waisenfürsorge, die dann noch mitgeteilt werden, unterrichten auf der Grundlage von Tatbeständen über Möglichkeiten erfolgreicher Gestaltung; sie wollen keine bestimmte Organisation befürworten, sondern nur in bestehende oder zu schaffende Einrichtungen die Einheit des sozialen Gedankens tragen, der in ver⸗ schiedenen Formen Verwirklichung erstrebt. Belde Veröffentlichungen des Arbeitsausschusses der Kriegerwitwen⸗ und ⸗waisenfürsorge sind geeignet, Zweifel und Unsicherheit in der Kriegshinterbliebenenfürsorge zu beseitigen, ihre Aufgaben zu klären und die Gründung von Für⸗ Lreans in Stadt und Land zu beschleunigen, für deren Ausge⸗ altung sie neue Gesichtspunkte beibringen.

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u“ Verkehrswesen.

Beim Papier der amtlichen Postkarten wird neuerdings darüber geklagt, daß bet Feen . Tintenschrift die Buchstaben nicht immer die bisher gewohnte Deutlichkeit zeigen und auch bei Herstellung von Umdrucken mit Kopiertinte gewisse Erschwernisse auf⸗ treten. Diese Erscheinungen hängen nicht etwa mit Sparsamkeits⸗ maßnahmen der Postverwaltung zusammen, sondern sind in Schwierig. keiten begründet, die sich bei Herstellung des Papiers in den Papier⸗ fabriken ergeben haben und die als eine unabwendbare Begleit⸗ erscheinung des Krieges hingenommen werden müssen.

Verdingungen.

Der Zuschlag auf die von dem Verwaltungsressort der Kaiser⸗ lichen Werft in Wilhelmshaven am 2. August 1916 ver⸗ dungene Herstellung von 3 Tiefbrunnen mit einer Tiefe von rund 200 bis 300 m unter Gelände ist der Firma Brunnenbau und Wasser⸗ versorgung Hermann Locck, Köslin, erteilt worden. 8

Im Königlichen Opernhause wird mor „Mona Lisa“, und zwar mit den Damen Kemp, Fisgnmnaen Marherr, Birkenström, den Herren Unkel, Bischoff, Schwegler, Henke, Funck, Habich und Krasa in den Hauptrollen, aufgeführt. Dirigent ist der Kapellmeister von Strauß. . Morgen wird im Königlichen Schauspielhause das Lust⸗ spiel „Wie die Alten sungen“ gegeben. In den Hauptrollen sind die Damen Abich, Conrad, Heisler, Thimig, die Herren Kraußneck, Boettcher, Eggeling, Engels und Vespermann beschäftigt. 8 Im Deutschen Theater findet am Sonnabend die Erst⸗ aufführung von Gerhart Hauptmanns „Rose Bernd“ statt. Die Hauptrollen sind folgendermaßen besetzt: Bernd: Werner Krauß; Rose Bernd: Lucie Höflich; Marthel: Roma Bahn; Chiistoph Flamm: Eduard von Winterstein; Frau Flamm; Rosa Bertens; Arthur Streckmann: Emil Jannings; August Keil: Max Gülstorff; Kleinert: Siegmund Nuberg; die alte Golischen: Elise Zachow⸗ Vallentin. Die Bühnenbilder sind nach Entwürfen von Gustav Knina angefertigt. Spiellester ist Felix Hollaender. 8 Das „Klassische Theater“ für die höheren Lehr⸗ anstalten Berlins und der Vororte hat für seine im Oktober beginnende achte Spielzeit folgenden Spielplan festgesetzt. Im Deutschen Theater (Direktion Max Reinhardt) Schillers „Kabale und Liebe“ und Walter Harlans „Das Nürnbergisch Ei“; im Lessing. theater Shakespeares „Julius Caesar“; im Künstlertheater (Direktion Viktor Barnowski) Goethes „Stella“, „Die Geschwister“; im Schillertheater Charlottenburg Kleists „Prinz von Homburg“; im Deutschen Opernhause Beethovens „Fidelio“, Kreutzers „Nacht⸗ lager von Granada“, Flotows „Martha“, Offenbachs „Hoffmanns Erzählungen“ und „Fledermaus“. Der zum Besuch von fünf Schauspiel⸗ und einer Opernvorstellung berechtigende Dauerbezug kostet einschließlich Zettel und freier Kleiderablage 7 ℳ, der Bezug durch die dem Klassischen Theater fest angeschlossenen mehr als 200 Großberliner Lehranstalten nur 6,50 ℳ. Bestellungen sowie alle schriftlichen Anfragen wolle man an die Geschäftsstelle des „Klassischen Theaters“, Berlin, Werneuchener Straße 16, richten. 3

Mannigfaltiges.

Um für die am 20. September 1915 von Ihrer Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheit der Frau Kronprinzessin ins Leben gerufene „Kriegskinderspende deutscher Frauen“ weitere Mittel zu beschaffen, die sie bei der wachsenden Zahl der be-. bedür ftigen Kriegsmütter dringend nötig hat, wird eine, Kriegsbilder. bogen⸗Woche“ stattfinden, die am 20. September beginnt und bis zum 26. September dauert. In der „Kriegsbilderbogen⸗Woche“ werden sechs von namhaften Künstlern entworfene Bilderbogen in Schwarzdruck verkauft werden. Der Verkaufepreis für den einzelnen Bilderbogen beträgt 10 ₰. Ein höherer Betrag darf weder gefordert noch angenommen werden. Die Leitung der Kriegsbilderbogen⸗Woche befindet sich in Berlin W. 56, Prinzessinnenpalais. Dorthin sind —— Anfragen und Bestellungen zu richten. 8

Amtlich wird gemeldet: Die dritte beim Eisenbahnunfall auf dem Bahnhof Wildpark in der Nacht vom 3. zum 4. ge⸗ tötete Person ist gestern von ihren Angehörtgen als Fräulein Helene Wunlich aus Niederschönhausen, Kaiser Wilhelmstraße 20, erkannt worden. Die Aufräumungsarbeiten auf der Uafallstelle waren am 4. d. M., Nachmittags 5 Uhr, beendet.

Die „Ausstellung Mutter und Säugling“' wurde, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern vormittag unter der Leitung des Kaiserin Auguste zur Bekämpfung der Saͤunglings⸗ sterblichkeit im Deutschen Reiche im Plenarsitzungssaale des Herren⸗ 8 hauses feierlich eröffnet. Im Auftrage Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin war die Hofstaatsdame Gräfin von Keller erschienen. Ferner waren u. a. anwesend der Geheime Oberregierungsrat Dr. Sarrazin vom Reichsversicherungsamt, der Gehelme Obermedizinalrat Dr. Krohne 8b aus dem Ministerium des Innern, der Geheime Oberregierungsrat Dr. Pallat vom Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegen⸗ heiten und der Präͤsident des Kaiserlichen Gesundheitsamts Dr. Bumm. Frau Gräfin von Schwerin⸗Löwitz, die Gemahlin des Hezidenten des Abgeordnetenhauses, eröffnete die Ausstellung mit einer nsprache, in der sie zunächst die Anwesenden willkommen hieß und den Staats⸗ und städtischen Behörden, die der Ausstellung jede Förderung haben zuteil werden lassen, den Dank aussprach. Die Rednerin führte dann etwa folgendes aus; „Der furchthare Weltkrieg, der das deutsche Vaterlanbz nun schon im dritten Jahre umtobt und der uns augenblicklich wieder vor solgenschwere Ent. scheidungen stellt, hat nicht blos die Volksseele bis

Sieben Werke von Tutrakan, darunter au Peanzer. satterien, sind erstürmt. Nördlich von Dobric sind stärkere

(Preis 50 ₰) vereinigt Votträge über die Berufsfrage der Kriegs⸗

ihre tiefsten Tiefen erschüttert, sondern hat auch in tie