Der Kiiegsausschuß hat sich unverzüglich nach Empfang der 8 zu erklären, ob er die Ware übernehmen will. Geht binnen drei Wochen nach Absendung des Angebots eine Erklärung nicht ein, oder erklärt der Kriegsausschuß, daß er die Ware nicht übernehmen will, so erlischt die Lieferungepflicht. Erklärt der Kriegsausschuß, die angebotene Ware übernehmen zu wollen, so ist sie auf sein Ver⸗ langen an die von ihm aufgegebene Adresse zu verladen.
Das Eigentum geht auf den Kriegsausschuß über in dem Zeit⸗ punkt, in welchem die Uebernahmeerklärung dem Eigentümer oder dem Inhaber des Gewahrsams zuͤgeht.
§ 3 8
Wer aus dem Ausland Harz jeglicher Herkunft, Rohharz jeder Wrt, das sich zur Herstellung von Kolophonium eignet, insbesondere Fichten, Kiefern⸗, Lärchen⸗ oder Tannenharz, oder Kolopbonium (Fertigharz), bergestellt aus Rohharzen vorbezeichneter Art, flüssiges Harz oder Harzprodukte, insbesondere —— (Harzseife) oder Brauerpech, einführt, ist verpflichtet, den Eingang der Ware im In⸗ land dem Kriegsausschusse für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin, unter Angabe der Menge, des Ein⸗ kaufspreises und des Aufbewahrungsortes unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
Als Einführender im Sinne dieser Verordnung gilt, wer nach Eingang der Ware im Inland zur Verfügung über sie für eigene oder fremde Rechnung berechtigt ist. Besindet sich der Verfügungs⸗ berechtigte nicht im Inland, so tritt an seine Stelle der Empfänger.
8 4
Wer aus dem Ausland Stoffe der im § 3 Abs. 1 bezeichneten Art einführt, hat sie an den Kriegsausschuß zu liefern. Er hat sie bis zur Abnahme mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu
behandeln, in handelgüblicher Weise zu versichern und auf Abruf zu
verladen. Er hat sie auf Verlangen des Kriegsausschusses an einem von diesem zu bestimmenden Orte zur Besichtigung zu stellen oder Proben einzusenden.
Der Kriegsausschuß hat sich unverzüglich nach Empfang der An⸗ zeige oder nach der Besichtigung oder nach Empfang der Probe zu erklären, ob er die Stoffe übernehmen will.
Das Eigentum geht auf den Kriegsausschuß über mit dem Zeit⸗ punkt, in welchem die Uebernahmeerklärung dem Einführenden oder dem Inhaber des Gewahrsams zugeht.
§ 5 Der Kriegsausschuß setzt für die von ihm übernommenen Stoffe den Uebernahmepreis fest.
t der Verpflichtete mit dem von dem Kriegsausschuß ange⸗ botenen Preise nicht einverstanden, so setzt die höhere Verwaltungs⸗ behörde, die für den Ort zuständig ist, von dem aus die Lieferung erfolgen soll, den Preis endgültig fest. Die höhere Verwaltungs⸗ behörde bestimmt darüber, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat. Der Verpflichtete hat ohne Rücksicht auf die endagültige
Festsetzung des Preises zu liefern, der Kriegsausschuß vorläufig den
von ihm festgesetzten Preis zu zahlen. § 6 Die Zahlung erfolgt spätestens vierzehn Tage nach Abnahme. Für streitige Restbeträge beginnt die Frist mit dem Tage, an dem die “ der höheren Verwaltungsbehörde dem Kriegsausschusse zugeht.
§ 7 Die gewerbliche Verarbeitung von Rohharz jeder Art, das sich zur Herstellung von Kolophonium eignet, insbesondere Fichten⸗, Kiefern⸗, Lärchen⸗, Tannenharz, darf nur mit Zustimmung des Kriegs⸗ ausschusses erfolgen. Die Verordnung über die gewerbliche Verarbeitung von Rohharz vom 9. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 157) tritt außer Kraft.
§ 8
eit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis
zu zehntausend Mank wird bestraft:
1) wer die in §§ 1, 3 vorgeschriebenen Anzeigen nicht recht⸗ zeitig erstattet, oder wer wissentlich falsche oder unvoll⸗ ständige Angaben macht;
2) wer den Vorschriften des § 7 Ahs. 1 zuwiderbandelt.
Neben der Strafe kann auf Einziehung der Stoffe erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied,
ob sie dem Täter gehören oder nicht.
§ 9 Die Bestimmungen treten mit dem 10. September 1916 in Kraft. Berlin, den 7. September 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung ur Ergänzung der Verordnung über die Einfuhr von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten sowie Seifen vom 4. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 148).
Vom 7. September 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 Artikel 1
§ 1 der Verordnung über die Einfuhr von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten sowie Seifen vom 4. März 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 148) erhält folgenden Abs. 2:
Als tierische Fette im Sinne dieser Verordnung gelten auch Speck von Fischen und Seesäugetieren sowie Abfälle von diesen Tieren.
Artikel 2 Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 7. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. 8
— Bekanntmachung. Dem Kaufmann Isaak Stiglitz von Bitsch, wobhnhaft in eidelberg, wurde auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur ernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 der Handel mit Kerzen untersagt. 8 1 Heidelberg, den 31. August 1916.
Großherzoglich badisches Bezirksamt. Geißmar.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
die Regierunasassessoren Meyer in Oppeln, Dr. Bödiker in Schleswig, Burchardt in Cassel, Dr. Freiherrn von Hundt und Alt⸗Grottkau in Posen, Vopelius in Oppeln, von und zur Mühlen in Düsseldorf, Dr. Osterloh in Breslau, Dr. Zorn in Oschersleben, Dr. Honig in Gum⸗ binnen, Dr. Lange in Magdeburg, Dr. Schmige in Münster, Günther in Wehlau, von Magdeburg in Stettin, Dr. Haslinde in Arnsberg, von Alemann in Berlin, Dr. von Mantey in Posen, von Skopnik in Stade, Freiherrn von Erffa in Magdeburg,
“ e; 85 1 8 vS 8
Dr. Delhaes in Posen, Falch in Cassel, Günther in Berent, Dr. Froelich in Königsberg N.⸗M., Pieschel in Mühlhausen i. Th., Dr. Fritzschen in Berlin, Freiherrn von Wolff⸗Metternich in Merseburg, von Scheller in Berlin, von Rappard in Lüneburg, Dr. Freiherrn von Nordeck zur Rabenau in Sagan, Stobbe in Linden, “ von Schuckmann in Frankfurt a. M., Rohde in Lennep, Seidler in Stralsund, Dr. Halbrock in Cöln, von Corswant in Linden, Werther in Bochum, von Reden in Frankfurt a. O., Köhler in Königsberg i. Pr., Dr. Kade in Königsberg i. Pr., Dr. Mosle in Berlin, Schmidt in Oppeln, Freiherrn von Fürstenberg in Münster, Dr. von Asseburg⸗Neindorf in Peine, von Lieberman in Tilsit, Freiherrn von Gablenz in Gumbinnen, Dr. Schöne in Düsseldorf, Dr. von Seydlitz und Ludwigsdorf in Eisleben, Charisius in Bromberg, Dr. Josten in Kiel, Freiherrn von Hodenberg in Schleswig, Wackerzapp in Oppeln, Dr. Ruhdel in Insterburg, von Gruben in Marienwerder, Dr. Coester in Halle a. S., Dr. Loeb in Neuenhaus, von Sybel. in Wilhelmshaven, Dr. Schwenke in Greifenhagen, Bilharz in Berlin, Mangold in Erfurt, von Burkersroda in Berlin und Dr. Lenoir in Stettin, ferner 1 den Eisenbahndirektor Dr. Hausmann in Berlin sowie
die Regierungsassessoren Dr. Luther in Cassel, Drache in Essen, Dr. Grafe in Bremen, Dr. Herrmann in Bromberg, Freytag in Stettin, Dr. Barkhausen in Kattowitz, Dr. Oßwald in Cöln, Hellwig in Altona, Dr. Kieschke in Halle (Saale), Kurt Lüdicke in Münster 11“ in Erfurt, Scheele in Danzig und Dr. Woltering in Cöln in Negierungsräten ucc.. 14““ 8
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die mit Wahrnehmung von Intendantur⸗ und Baurat⸗ stellen beauftragten Bauräte Hirschberger und Gödtke von Adlersberg von der Intendantur der militärischen Institute und der stellvertretenden Intendantur VII. Armee⸗
38 8
korps zu Intendantur⸗ und Bauräten zu ernennen.
Justizministerium. 8
Dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Wehowski in Breslau sowie den Amtsgerichtsräten Fritzsche in Hannover, Dr. Krukenberg in Schleusingen und Aulike in Zeitz ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.
Der Amtsgerichtsrat Matthaei in Ahlden ist nach Rinteln versetzt. b
Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Fabrikbesitzer Dr. Georg Noah in Berlin bei dem Landgericht I in Berlin, der Seidenstoff⸗Fabrikant Dr. Josef Gobbers in Crefeld, der Kaufmann Josef Schürmann in Duisburg und der Bank⸗ direktor Ignatz Goldschmidt in Posen, — wiederernannt: der Hofspediteur Gustav Knauer in Berlin bei dem Landgericht II. in Berlin, der Geheime Kommerzienrat Louis Grünfeld und der Bankdirektor Franz Landsberger in Beuthen i. O. Schl., der Bankdirektor Georg Cohn und der Kaufmann Richard Grüttner in Breslau, die Kaufleute Leo Hölterhoff und Hermann Strebel in Cöln, der Fabrikbesitzer Franz Stühlen in Cöln⸗Heutz und der Brauereidirektor Ludwig Börsch in Cöln⸗Mürheim bei dem Landgericht in Cöln, der Bankdirektor G. Heimsoth und der Fabrikbesitzer Wilhelm Pahl in Dortmund sowie der Fabrikbesitzer Alfred Potthoff in Lünen bei dem Landgericht in Dortmund, der Kaufmann Erich Loose und der Fabrikbesitzer Johannes Rabe in Halle a. S. sowie der Kaufmann Georg Jaffé in Posen.
Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann Arthur Nauenberg in Berlin⸗Dahlem bei dem Landgericht I in Berlin, der Fabrikdirektor Julius Roßberg in Bonn, der Kaufmann Albert Heimann in Cöln⸗Marien⸗ burg bei dem Landgericht in Cöln, derz Fabrikant Wilhelm Kleinewefers in Crefeld⸗Bockum bei dem Landgericht in Crefeld, der Kaufmann Julius Esch in Duisburg, der Direktor Fritz Söhngen in Dortmund und der Kaufmann Adolph Simon in Posen, — wiederernannt: der Maurer⸗ und Zimmermeister Louis Dame in Kattowitz bei dem Landgericht in Beuthen i. O. Schl, der Kaufmann Erich Grund in Breslau, der Kaufmann Leopold Blühdorn in Cöln, der Kaufmann Moritz Jörgens in Crefeld, der Kaufmann Gustav Wiskott jun. und der Fabrik⸗ besitzer Josef Tilmann in Dortmund, der Fabrikbesitzer und Stadtrat Max Engelcke in Halle a. S.“ und der Direktor Georg Leister in Böllberg bei dem Landgericht in Halle a. S. sowie der Fabrikdirektor Karl Heuser in Stralsund.
Versetzt sind: der Staatsanwalt Trint in Oels an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Breslau, der Staats⸗ anwalt Lehmann in Insterburg nach Hirschberg.
Dem Notar Dr. Weber, früher in Halver, jetzt in Lüden⸗ scheid, ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amte erteilt.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Dr. Feige bei dem Landgericht III in Berlin und Froese bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Altona.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen die Rechts⸗ anwälte: Dr. Feige vom Landgericht III bei dem Land⸗ gericht I in Berlin und Ulrich aus Zielenzig bei dem Amts⸗ gericht in Gilgenburg, die früheren Rechtsanwälte: Heven⸗ dehl bei dem Landgericht II, in Berlin und Unger bei dem Amtsgericht in Myslowitz, die Gerichtsassessoren: Erich Herz⸗ berg bei dem Landgericht I in Berlin, Dr. Kurt Drews bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Allenstein und Katzenellenbogen bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Königeberg i. Pr. sowie die früheren Gerichtsassessoren:
Beutler bei dem Kammergericht und Dr. Brandt bei dem
Amtsgericht in Mülheim (Ruhr).
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Der Baurat Georg Schultz ist von Schwetz a. W. nach
Wilhelmshaven als Vorstand des Hochbauamts daselbst versetzt.
.“ Ministerium des Innernr.
„Der Erste Bürgermeister der Stadt Köslin Dr. ist zum Vorsitzenden der Landesverteilungsstelle für Eier er⸗ nannt worden.
Es sind ernannt worden: die Kreisassistenzärzte Dr. Mohr in Prostken zum Kreisarzt in Strasburg (Westpr.), Dr. Wengel⸗ in Sierakowitz zum Kreisarzt in Culm, Dr. Schrammen in Königsberg i. Pr. zum Kreisarzt in Mayen, Dr. Mangels⸗ dorf in Lupow zum Kreisarzt in Czarnikau, Dr. Schwer in
Pusch
6“ “
Danzig zum Kreisarzt in Berent, Dr. Goos in Gifhorn zum Kreisarzt in Segeberg, Dr. Kirchbach in Kaukehmen zum Kreisarzt in Ragnit, Dr. Schafft in Cassel zum Kreisarzt in Heiligenstadt, Dr. Fritz v. in Gumbinnen zum Gerichts⸗ arzt in Gleiwitz, Dr. Weber in Dortmund zum Kreisarzt in Goldberg i. Schles., Dr. Ernst Schulze in Tondern zum Gerichtsarzt in Breslau, Dr. Schiedat in Bochum zum Kreisarzt in Pleschen, Dr. Willimsky in Prechlau zum Kreisarzt in Rosenberg (Westpr.),, Dr. Winckelmann in Görlitz zum Kreisarzt in Tondern, Dr. Seyffarth in Königsberg i. Pr. zum Kreisarzt in Wehlau, Dr. Sage in Magdeburg zum Kreisarzt in Osterburg, Dr. Kloninger in Potsdam zum Kreisarzt in Adenau und Dr. Schirow in Harburg zum Kreisarzt in Gummersbach. Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Die am 1. Oktober 1916 fälligen Zinsscheine der preußischen Staatsschuld und der Reichsschuld werden von den bekannten amtlichen Einlösestellen vom 21. September ab eingelöst.
Die am 1. Oktober 1916 fälligen Zinsen der in das Preuß. Staatsschuldbuch und in das Reichsschuldbuch eingetragenen Forderungen werden durch die Post, durch Gutschrift auf Reichsbankgirokonto, bei der Staatsschulden⸗ Tilgungskasse und bei der Reichsbank⸗Hauptkasse vom 18. Sep⸗ tember ab, bei den Zahlstellen außerhalb Berlins vom 21. Sep⸗ tember ab gezahlt. —
Berlin, den 4. September 1916. 8
Hauptverwaltung der Staatsschulden 8 uund Reichsschuldenverwaltung.
Auszug aus der Tagesordnung
für die am 14. Oktober 1916 in Breslau stattfindende ordentliche Sitzung des Bezirkseisenbahnrats Breslau. Ersatzwahlen. Anträge auf Verbesserung von Zugverbindungen auf den Strecken Berlin — Breslau, Berlin— Frankfurt (Oder) —Hirschber — Breslau und Landeshut (Schlesien) — Liebau. 1 Breslau, den 5. September 1916.
Königliche Eisenbahndirektion Mallison.
Bekanntmachung.
Posen
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dem
Kaufmann Hans Schwidewski in Schl. Kattowitz der Handel mit Petroleum wegen Unzuvperlässigkeit im Gewerbe⸗ betriebe auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 untersagt worden ist. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebtet.
Kattowitz, den 5. September 1916. 8 8
Der Landrat. J. V.: Schwendy.
ANichtamtliches.
eutsches Reich.
Preußen. Berlin, 9. September 1916.
Der Königlich sächsische Gesandte von Nostitz ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der türkische Minister des Aeußern Halil Bei ist, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mitteilt, in Berlin ein⸗ getroffen, um mit den deutschen Staatsmännern persönlichen Gedankenaustausch zu pflegen, wie dies während des Krieges unter den Staatsmännern des Vierbundes zum Nutzen der gemeinsamen Sache üblich geworden ist.
Eine neue Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Bastfaserabfälle (W III 1./8. 16. KRA), ist erschienen, die mit dem 8. September 1916 in Kraft getreten ist.
Von der Bekanntmachung werden, wie „W. T. B.“ mit⸗ teilt, sämtliche vorhandenen und noch weiter anfallenden Bast⸗ faserabfälle aller Art betroffen, die in der Preistafel zu der Bekanntmachung verzeichnet sind. Werg ist nicht Abfall im Sinne dieser Bekanntmachung. Die von der Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffabfällen in Berlin für die von der Bekanntmachung betroffenen Gegenstände zu zahlenden Preise dürfen die in der Preistafel zu der Bekanntmachung * die einzelnen Gruppen festgesetzten Preise nicht über⸗ teigen. Diese Preise verstehen sich nur für beste Sorte, für geringere sind entsprechend billigere Preise zu zahlen. Die Höchstpreise gelten auch für Abfallmischungen, welche mehr als 50 v. H. Bastfaserabfall enthalten, Die Aktiengesellschaft zur Verwertung von Stoffabfällen ist er⸗ mächtigt, im Einzelfalle für den Ankauf von besonderen Sorten der im § 1 bezeichneten Gegenstände, wenn die besten Quali⸗ täten der entsprechenden Gruppe durch das vorliegende Sor⸗ timent übertroffen werden, die in der Preistafel festgesetzten Preise bis zur Höhe von 20 v. H. zu überschreiten. Die Be⸗ kanntmachung regelt ferner die Zahlungsbedingungen und die Erteilung von Ausnahmen.
Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizei⸗ behörden einzusehen.
Den Preistreibereien im Weißkohlhandel hat das Kriegsernährungsamt durch seine Maßnahmen und die Einsetzung der Kriegsgesellschaften für die Sauerkraut⸗ und Dörrgemüse⸗Industrie erfreulicherweise Halt geboten und die Preise schon erheblich herabsetzen können. Die Maßnahmen wurden unterstützt durch eine außergewöhnlich große Früh⸗ Weißkohl⸗Ernte. Auch die Herbst⸗ und Winterkohl⸗Ernte ver⸗ spricht nach den bisherigen Berichten ein besonders günstiges Resultat. Wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, werden nach vorliegenden Mitteilungen durchschnittlich 300 — 400 Zentner Weißkohl aus einem Morgen geerntet werden.
Bei diesen günstigen Ernteaussichten braucht niemand be⸗ sorgt zu sein, daß er nicht genügend Weißkohl erhalten könnte. Die Maßnahmen der Regierung haben auch der Industrie aus⸗ reichende Mengen gesichert, sodaß wir in diesem Winter wieder mit normalen Preisen für Sauerkraut rechnen können. Im
““ “ .
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Interesse unserer Volksernährung wäre dieses sehr zu begrüßen, denn gerade das Sauerkraut ist in allen Teilen des Reiches doch das beliebteste Wintergemüse und hat außerdem noch den Vorteil, daß es ohne weitere Zutaten in den Haushaltungen verwandt werden kann und große Nährwerte bietet. Der gegenwärtige Marktpreis für Weißkohl ist aber immer noch viel zu hoch, um den Kohl in größeren Mengen zu Sauerkraut einschneiden zu können. Aengstliche Kommunalverbände und Einkaufsgenossenschaften zahlen in der Sorge, daß sie sonst vielleicht keinen Kohl bekommen könnten, den Produzenten und den Händlern Preise, die zu den tatsächlichen Ernteergebnissen in gar keinem Verhältnisse stehen. Bei mittleren Ernten sind die Preise an die Produzenten durchschnittlich 80 ₰ bis 1 ℳ für den Zentner gewesen, gegenwärtig haben wir eine reichliche Ernte, aber trotzdem noch Preisforderungen von 3,50 ℳ his 5,50 ℳ für den Zentner. Das ist Kriegswucher. Nicht nur, wer solche Preise fordert, sondern erst recht, wer solche hohen Preise bezahlt, versündigt sich am Volkswohle und sollte deshalb zur Rechenschaft gezogen werden. Vielleicht setzt hier das Kriegswucher⸗Amt noch ein und hilft den Maßnahmen der Kriegsgesellschaften, unserem Heere, der Marine und vor allem auch unserer Bevölkerung, das nicht nur allgemein beliebte, sondern auch so notwendige Wintergemüse zu mäßigen normalen Preisen sicherzustellen.
In einer Veröffentlichung in der Presse „Umfärben zu Mil itärs achen verboten“ wurde darauf hingewiesen, daß das Umfärben von Militärtuchen in feldgrau, grau und grau⸗ grün als Herstellung von Militärtuchen angesehen wird und infolgedessen auf Grund der Bekanntmachung WI 1./5 15 KRA verboten ist. Um indes die noch vorhandenen Bestände an Offizierstuchen in Friedensfarben, soweit sie nicht gemäß der Bekanntmachung W M 1000/11. 15 KRA beschlagnahmt sind, mutzbar zu machen, wird, wie durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, in Einzelfällen die Umfärbung derartiger Tuche auf Antrag gestattet werden, sofern die Tuche, hinsichtlich der Qualität, hierfür geeignet erscheinen.
Anträge, die nur berücksichtigt werden können, wenn sie vom Eigentümer gestellt werden, sind an die Kriegs⸗Rohstoff⸗ Abteilung zu richten. Sie müssen enthalten: Genaue Angabe über Menge, Breite, Farbe des Stoffes und Angabe, in welche Farbe umgefärbt werden soll. Kleine Musterabschnitte mit der Bezeichnung des Eigentümers und Qualitätsnummer
sind beizufügen. Die Gründung
Grü⸗ eines Verbandes der preußischen Landkreise ist gestern von den hier eingetroffenen Vertretern der ehrzahl der preußischen Landkreise einstimmig beschlossen worden.
Nach der Eröffnung der im Abggeordnetenhause abgebaltenen Sitzung durch den Dienstältesten der Landräte Grafen von Baudissin, der ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König ausbrachte, übernahm der Geheime Regierungsrat Brütt⸗Rendsburg, Mitglied des Abgeordnetenhauses, den Vorsitz der Versammlung. Wie der Referent, Geheimer Oberregterungsrat Dr. Busch⸗Niederbarnim laut Bericht des „W. T. B.“ ausführte, konnte das Bedürfnis zu der geplanten Vereinigung nicht schlagender bewiesen werden, als durch die schriftliche Zustimmung von bisher nicht weniger als 440 der 486 preußischen Land⸗ kreise. Nachdem die Satzung ohne Erörterungen angenommen worden war, wurden aus sämtlichen Provinzen Mitglieder in den Ver⸗ waltungsrat gewählt. Zum Schluß richtete der Landrat Dr. von Achenbach⸗Teltow, der in Gemeinschaft mit dem Landrat Dr. Busch die Versammlung einberufen hatte, einige Worte des Dankes an die Erschtenenen, unter denen sich als Vertreter des Kreises Franken⸗ stein auch Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen befand.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1147 und 1148 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 629. preußische, die 298. bayerische und die 457. württembergische Verlustliste.
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Großbritannien und Irland.
In der gestrigen Sitzung des Geheimen Rats wurde eine weitere Anzahl von Firmen und Personen auf die soge⸗ nannte Schwarze Liste ausländischer Handelshäuser gesetzt, mit denen britischen Untertanen verboten ist, Geschäfte zu machen. Es befinden sich unter den neu hinzugekommenen Firmen dreizehn, die in Amsterdam oder Rotterdam ihren Sitz haben. Eine dieser Firmen hat ihre Handelsniederlassung in Holländisch⸗Ostindien.
Frankreich.
Der Finanzminister Ribot legte dem Haushalts⸗ ausschuß der Kammer den Voranschlag über die künftigen Kredite vor. Wie „W. T. B.“ mitteilt, werden danach für das letzte Vierteljahr 1916 8347 Millionen Franken gefordert. Die seit Ausbruch des Krieges bewilligten Kredite belaufen sich auf 61 Milliarden. Gleichzeitig wurde bekannt gegeben, daß der Kammer am 12. September ein Gesetzentwurf zur Aufnahme einer neuen Anleihe unter⸗ breitet werden würde. Der Haushaltsausschuß hat die ge⸗ forderten Kredite einstimmig angenommen.
Rußland.
Zwischen Rußland und Japan ist der „Berlingske Tidende“ zufolge ein Abkommen getroffen worden über die Aufnahme einer russischen sechsprozentigen Anleihe von 70 Mil⸗ lionen Yen in Japan.
— Das Ministerium des Innern läßt gegenwärtig eine Untersuchung vornehmen, um festzustellen, inwieweit es wünschenswert wäre, für das gesamte Versicherungs⸗
wesen im russischen Reiche ein Staatsmonopol ein⸗
zuführen. 8 88 Dänemark. b Die Verhandlungen über die Bildung eines Koalitionsministeriums sind nach einer Meldung des „Ritzauschen Bureaus“ gestern abend abgebrochen worden, da keine der anderen Parteien sich dem Vorschlag der Kon⸗ servativen angeschlossen hat. Die nächste Folkethingssitzung findet Dienstag statt, um die dritte Lesung des neuen Versassungs⸗ gesetzes vorzunehmen. Türkei.
Die aktenmäßigen Mitteilungen über die Umtriebe in Armenien besagen laut Meldung des „W. T. B.“ weiter:
Selbst diejenigen Armenier, die sich als Anhänger der Verfassung und als Patrioten bezeichneten und deshalb zum Teil in das Gendar⸗ merieregiment von Wan eingereiht worden waren, begannen die
8 . 8 8 *
armenische Erhebung zu unterstützen, als die Russen über die Grenze gedrungen waren. Die Armenier überftelen jetzt die muselmanischen Dörfer, weigerten sich, den milltärischen Requisitionen zu gehorchen, versperrten den Lebensmittelfuhrwerken des türkischen Heeres den Weg, ermordeten Reisende und verübten auch sonst zahlreiche aufrührerische Handlungen. Mehrere Wochen vorher hatten sich die Armenier der Kaza Schitak gegen die Ortsbehörden aufgelehnt und die zu deren Beistand ent⸗ sandten Milizsoldaten mit einer Kanone beschossen. Ein Teil der Behörden konnte die Stadt verlassen, zahlreiche Personen ertranken bei der Flucht im Flusse. In Timar, bei Wan, rotteten sich im März etwa tausend mit russischen Armeegewehren bewaffnete Armenier zusammen, töteten den Befehlshaber der Gendarmerie und seine Leute. Der Aufstand dehnte sich rasch aus. Der Richter von Guwarch und die Gendarmen wurden von den Armeniern in einen Hinterhalt gelockt und ermordet. Ueberdies zerstörten die Armenier die Telegraphendrähte in Wan, Schitak und Guwasch und ge⸗ fährdeten hierdurch die Verbindungslinien der Armee. Bald darauf brach der Aufstand in Wan selbst aus. Die Aufrührer schleuderten Bomben gegen die öffentlichen Gebäude und die Häuser der Musel⸗ manen, legten an sechs verschiedenen Stellen Feuer an und töteten hunderte von Soldaten und Bewohnern. Der Aufruhr dauerte bis in den April. Armenische Banden, deren kleinste an 400 Mann stark war, versuchten unter dem Befehl von russischen Offizieren über die persische und russische Grenze in die Türkei einzudringen. In den Verschanzungen der Banden fand man französische und russische Militärmützen. Bei einer am 25. April in Diarbekir vorgenommenen Durchsuchung fand man 60 Bomben, mehrere Kisten mit Schießbaumwolle, Hunderte von Gewehren. Ueber 1000 armenische Deserteure wurden in den Kellern der von Armeniern „bewohnten Häuser entdeckt. Verhaftete Aufrührer gestanden übereinstimmend, daß die über das Wilajet Siwas verteilten revolutionären Banden dreißigtausend Mann stark seien. Diese Banden hatten die Aufgabe, der türkischen Armee den Rückzug abzuschneiden. Durchsuchungen führten zur Entdeckung einer zahl⸗ losen Menge von Bomben und sonstigen Waffen. Wiederholt waren inzwischen die nach Erzerum gesandten türkischen Truppen von den Aufrührern überfallen worden. Angesichts aller dieser Tatsachen be⸗ schloß die türkische Regierung, den verbrecherischen Treibereien der Armenier ein Ende zu machen. Sämtliche Versammlungslokale der armenischen Komitees wurden geschlossen, und um zu verhindern, daß die Muselmanen auch weiterhin in grausamer Weise von den Ar⸗ meniern umgebracht würden, wurden die letzteren aus dem Kampf⸗ gebiete entfernt. In verschiedenen Städten wurden sodann große Mengen von Bomben und verbotenen Waffen entdeckt. Bei dieser Gelegenheit brach am 25. April in Karahissar ein Aufstand aus; die Armenier steckten einen Teil der Stadt in Brand und töteten eine große Anzahl Gendarmen, Polizisten und Einwohner. Als die russische Flotte Eregli bombardierte, wurde festgestellt, dgß die Armenier von Ismed und Ada Bazar versucht hatten, den Russen Spionagedienste zu leisten. Die aufrührerische Bewegung dehnte sich nunmehr auch auf Brussa und Umgebung aus, und die Regierung sah sich deshalb gezwungen, die Armenler dieser Gegend in andere Gebiete des Reichs zu schieben. Die armenischen Banden krönten ihr unheil⸗ volles Werk damit, daß sie die von ihren Stammesgenossen ver⸗ lassenen Dörfer und Behausungen in Brand steckten.
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Griechenland.
1.““ 1
Die griechische Regierung hat der „Times“ zufolge einen Dampfer gechartert, mit dem alle ausgewiesenen Deutschen und Oesterreicher, im ganzen 70 Personen, nach Kavalla gebracht werden sollen.
Amerika. 8 .“
Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ hat das amerikanische Repräsentantenhaus die Schatzamts⸗ bill angenommen.
Der Kongreß hat sich auf unbestimmte Zeit vertagt, nach⸗ dem er die für den Staatshaushalt angeforderten Summen in Höhe von fast zwei Milliarden Dollar bewilligt hat.
Asien.
Der Vizekönig von Indien Lord Chelmsford führte bei der Eröffnung des Gesetzgebenden Rates von Indien in einer Rede, wie „W. T. B.“ berichtet, folgendes aus:
Die Beziehungen der indischen Regierung zum Emir von Afghanistan seien e,- freundschaftlich und die zu Persien seien niemals besser gewesen. Unter den Stämmen an der Nordwestküste herrsche seit den Fehlschlägen der religiösen Frvv des Feindes vollständige Ruhe. In Indien selbst seien die Truppen jetzt ebenso loyal wie im Jahre 1914. Der Vtzekönig kam sodann auf den Krieg zu sprechen und sagte, daß Indien große Streitkräfte für den Kriegsschauplatz in Frankreich geliefert und unterhalten habe, und daß es auch Truppen nach Ostafrika, Aegypten, Mesopotamien, Muscat und Aden geschickt habe. Indien habe außerdem auch Truppen an den Grenzen zu unterhalten und dort gewisse wichtige Operationen durchzuführen. Die indische Armee sei für das Reich von großer Bedeutung gewesen. Die Rekrutierung habe vorzügliche Resultate ergeben. Die Zahl der seit Beginn des Krieges angemusterten Soldaten habe die gesamte Stärke der indischen Armee, wie sie am 1. August 1914 war, übertroffen. Auch der Ausbau des militärischen Transportwesens habe zu sehr guten Ergebnissen geführt. Es seien 16 neue Kaders gebildet worden. Die neu geschaffene indische Marine habe ausgezeichnete Arbeit verrichtet. 171 Schiffe seien für Transportzwecke gechartert und ausgerüstet worden und 78 Dampfer und zahlreiche kleinere Schiffe seien für Mesopo⸗ tamien angekauft worden. Indien könne auf seine loyalen Errungenschaften in der Tat stolz sein. Der Vizekönig schloß: „Wir wüssen fortfahren, uns gegen Schlappen, Enttäuschungen und Ver⸗ zögerungen, die in einem so ausgedehnten Kriege unvermeidlich sind, mit Vertrauen zu wappnen, und müssen uns auf die Gerechtigkeit unserer Sache verlassen, vertrauend, daß die schmerzlichen Opfer, die von uns allen gefordert werden, nicht umsonst gebracht sein werden, und daß schließlich der Militarismus und seine Uebergriffe unterdrückt werden und unter den Völkern der Erde wiederum ein festbegründeter Friede herrschen wird.“
— Von dem Generalgouverneur von Nieder⸗ ländisch⸗Indien ist einer amtlichen Mitteilung zufolge ge⸗ meldet worden, daß am 6. d. M. aus Djambi fünf Brigaden nach Moeara Tembesi abgegangen sind, wo die Rebellen am 2. September 50 Tote hatten und zwei von den Unsrigen leicht verwundet wurden. Der Kontrolleur van Ebbenhorst Deng⸗ bergen von Moeara Tembesi, von dem zuerst berichtet wurde, daß er wahrscheinlich ermordet worden sei, scheint in Sicherheit zu sein. Zwei Kompagnien sind gestern von Palembang nach Moeara Roepis im Westen der gleichnamigen Residenz abgegangen, außerdem Truppen von Soengei Penoe, vermutlich dieselben, die aus Padang über Indiapoera geschickt wurden, nach Bangko. Die Telegraphenverbindung zwischen Moeara Tebo und Moeara Bongo ist wieder hergestellt. Von Moeara Tembesi sind günstige Berichte eingelaufen. Es ist dort alles wohl. Nach einer Meldung eines Amsterdamer Blattes aus Weltevreden vom 8. September haben die Truppen Moeara Tembesi bereits erreicht und entsetzt. In Palembang ist es zu neuen Unruhen gekommen. Die nötigen Maßregeln sind getroffen.
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Kriegsnachrichten. Großes Hauptquartier, 9. September.
Westlicher Kriegsschauplatz.
Die feindlichen Infanterieangriffe an der Somme ließen tagsüber nach. b 3 Eine englische Teilunternehmung am Foureaux⸗Walde
und nächtliche französische Angriffe gegen den Abschnitt Berny⸗Deniecourt sind mißlungen. Wir säuberten kleine in Feindeshand gebliebene Teile unserer Stellung. Der Artilleriekampf geht weiter. 8 Rechts der Maas lebte das Gefecht nordöstlich der Feste Souville wieder auf. Nach wechselvollem Kampf haben wir einen Teil des hier verlorenen Bodens wieder in der Hand. Nachts heftiges beiderseitiges Artilleriefeiuer vom Werk Thiaumont bis zum Chapitre⸗Wald.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeeresgruppe des Generalfeldmarschalls .“ Prinzen Leopold von Bayern.
Nicht Neues. 1.“
Heeresgruppe des Generals der Kavallerie Erzherzogs Carl. —Die fortgesetzten russischen Angriffe zwischen der Zlota Lipa und dem Dmjestr hatten auch gestern keinen Erfolg. Durch Gegenstöße wurden eingedrungene feindliche Abteilungen wieder aus unseren Gräben und an der Front der ottomanischen Truppen über die russischen Ausgangsstellungen hinaus zurückgeworfen. Ueber 1000 Gefangene und mehrere Maschinengewehre sind eingebracht. 8 In den Karpathen setzt der Gegner starke Kräfte gegen unsere Höhenstellungen westlich und südwestlich von Schipoth und bei Dorna Watra ein. Nordwestlich des Capul wurde dem Drucke nachgegeben. u““
Balkan⸗Kriegsschauplatz.
Bei Dobric ist der erneute feindliche Angriff wiederum gescheitert. 8
6 Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
(W. T. B.) 1
Oesterreichisch⸗ungarischer Berich 8 September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Front gegen Rumänien.
Beiderseits der Straße Petroseny —Hatszeg sind seit gestern nachmittag Kämpfe im Gange. Westlich von Czik⸗ Szereda wurden unsere Truppen vor überlegenem feindlichem Angriff auf das Hargita⸗Gebirge zurückgenommen. Heeresfront des Generals der Kavallerie
Erzherzogs Carl. In den Karpathen und in Ostgalizien dauern die
heftigen Kämpfe unvermindert an, die besonders östlich von Halicz mit großer Erbitterung geführt wurden.
Hier wiederholte der Feind dreimal seine ergebnislosen .—
Anstürme, alle Stellungen sind in unserem Besitz.
Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinzen Leopold von Bayern. Lage unverändert.
Italienischer Kriegsschauplatz
An der küstenländischen Front standen der Monte San. Gabriele und der Sattel von Dol, an der Tiroler unsere Stellungen südlich des Travignolo⸗ und Fleim⸗ tales unter anhaltendem Geschützfeuer. Oestlich von Val Morbia brachte eine gelungene Unternehmung unserer Truppen 55 Gefangene ein. ““
Südöstlicher Kriegsschauplatz.
„Schwächere feindliche Abteilungen, die die Vojusa über⸗ schritten hatten, wurden durch die eigenen Sicherungsabteilungen wieder auf das südliche Ufer vertrieben.
8 Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. voon Hoefer, Feldmarschalleutnant.
Der Krieg zur See.
„Berlin, 8. September. (W. T. B.) Am 6. September wiffen unsere Marineflugzeuge vor Arensburg auf Oesel feindliche Seestreitkräfte mit Bomben an. Ein feindlicher Flieger wurde bei Zerel zur Landung gezwungen. In der Nacht vom 6. zum 7. September hat eines unserer Marineluftschiffe die russische Flugstation Runö im Rigaer Meerbusen ausgiebig mit Bomben belegt und guten Erfolg erzielt. Am 7. Septemberß beschoß ein russisches Kanonenboot die nordkurländische Küste ohne Erfolg. Es wurde von Marineflugzeugen verfolgt und mit Bomben angegriffen. — Am gleichen Tage wurde der niederländische Dampfer „Niobe“ mit Bannware von unseren Seestreit⸗ kräften in der Nordsee aufgebracht.
London, 8. September. (W. T. B.) „Lloyds“ teilen mit, daß der britische Dampfer „Tagus“ versenkt worden ist. 8 9 8
2 2,2 2* ₰ 8 “ Die russische Sommeroffensive 19 I. Der Kampf um Kowel. 1 Zweiter Teil. Aus dem Großen Hauptquartier wird uns ges
Zu Beginn der 3. Jultwoche lassen sich die Vorboten des ersten allgemeinen Angriffs auf Kowel bereits deutlich erkennen. Gegen unsere Front Liniow — Zubilno— Trysten und nördlich davon werden Divisionen über Divisionen angehäuft; bis zum 27. Juli Abends sind hier im wesentlichen das russische XXIII., XXXIX., I. und II. Gardekorps und 3 Gardekavalleriedidisionen versammelt. Die russische Garde soll die Ehre haben, in Kowel als Sieger einzurücken. General Besobrasow wird sie zum Erfolge führen.
Seit den Septemberschlachten 1915 um Wilna waren die russi⸗ schen Gardekorps nicht mehr im Feuer gewesen. In langer Ruhezeit waren sie mit gut durchgebildetem Ersatz neu aufgefüllt, mit bestem Material ausgeruͤstet und wieder die russische Elitetruppe geworden, deren Ansturm Kowel unhedingt erliegen würde. den deiden Gardekorps standen der russischen Führung etwa 16 Infanterieregi⸗ menter zu 4 Bataillonen, im ganzen also an 64 ausgeruhte, seit ¾ Jahren vom Kriege unberührte Verbände zur Verfügung — mit etwa 70 000 Mann Infanterie für die vorderste Linie, mit etwa 100 000 Mann, wenn man den Ersatz einrechnet.
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