1916 / 216 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Dr. Ernst Weber in Halle a. S., Dr. Ernst Wegner in Hamburg, Dr. Christian Weismüller in Neuß, Dr. Wil⸗ helm Wetzel in Solingen, Dr. Heinrich Winter in Schkölen, Dr. Wilhelm Zehner in Havnau, Dr. Max Ziegler in Droyßig, Dr. Maximilian Ziolkowski in Bomst und Dr. Anton Zycki in Schildberg den Charakter als Sanitätsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren, Rechnungsräten im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Rüscher und Grünewald den Charakter als Geheimer Rechnungsrat und

den Geheimen Registratoren Labes und Diener im

leihen Ministerium den Charakter als Rechnungsrat zu ver⸗

8 Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Direktors des Realprogym⸗ nasiums in Bünde Adolf Messing zum Direktor dieser in der Entwicklung zum Realgymnasium begriffenen Anstalt durch das Staatsministerium bestätigt worden.

Ministeriumder geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der hisherige Oberlehrer am Realgymnasium zu Neisse Dr. Paul Thierse ist zum Kreisschulmspektor in Hinden⸗ burg O. S. ernannt worden.

Kriegsministerium. Bekanntmachung,

Vom 10. September 1916.

In den Bekanntmachungen Nr. W. IV. 900/4. 16. K RA II. Angabe vom 20. Mai 1916 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 118 vom 19. Mai 1916) und Nr. W. IV. 1893/6. 16. K RA vom 1. Juli 1916 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 153), be⸗ reffend beauftragte Sortierbetriebe von Lumpen und neuen Stoffabfällen für die Zwecke des Heeres⸗ und Marinebedarfs,

eten folgende Aenderungen in Kraft:

Es sind zu streichen die Firmen: in Nr. W. IV. 900/4. 16. KRA II. Angabe Cohn, Gebrüder, Arnswalde,

Gans, Emil, Stettin, Litten, Paul, Köslin,

in Nr. W. IV. 1893/6. 16. KRA Fränkel, Reinhold, Görlitz, Keibel, B., Pasewalk.

Im Nachgange zu den beiden obengenannten Bekannt⸗ machungen werden noch folgende Firmen als beauftragte Sortierbetriebe zugelassen:

1) Ballenberger, L., Ellwangen a. J. 1

2) Bein, H., Berlin C., Neue Friedrichstr. 5/8. 8 8

3) Brügesch u. Co., Hemelingen. 88 8

4) Gas ch Bleicherei G. m. b. H. Oederan, Dresden⸗A., H

8 traße 22.

5) Eberhardt, Gebrüder, Apolda.

6) Friedländer u. Loewenthal, Bernau bei Berlin.

7) Häußling, J. Lambrecht, Rheinpfalz.

8) Herrmann, Rob., Insterburg.

9) Heymann, Simon, Cöln⸗Deutz, Deutzer Freiheit 65. 10) Hofffümmer, Gebr. G. m. b. H., Düren. 11) Knape, F. jr., Görzke. 12) Kunze, Paul, Dresden⸗N. 11. 13) Lamprecht, A. W., Wittenberge. 14) Leonhardt, Otto, Grünberg, Schlesien. 15) Linge, H, Neumünster, Holstein. 16) Lerch, Max, Kork, B. 17) Lewin, C., Berlin NW. 40, Invalidenstraße 50/51. 18) Loewenstein, Gebr., Cöln. 19) Mintrop, Joh., Biebrich, Rhein. 8 20) Nachmannsson u. Co., Berlin NW., Alt Moabit 95/96. 21) Noll, Robert, Minden, Westfalen. 22) Oberschlesische Kunstwollfabrik G. m. b. H., Katscher O. S 23) Prager, A., Hindenburg O. S. 1 24) Rieß, Berth., Striegau. 25) Rosner, Paul, Stargard, Pommern. 26) Schönberg, J, Darmstadt. 27) Schwarzschild, S., Stuttgart, Gutenbergstraße 44. 28) Schwarzschild, S., Berlin NW. 52, Paulstraße 20 c. 29) Sonntag, Wilh., Berlin NO. 18, Höchstestraße 29.

30) Sudowicz, B., Leipzig⸗Lind. 31¹) Sternheimer. Gebr., Aschaffenburg. 32) Thämerts, Wilb., Nachf., Crimmitschau. 33) Ury u. Sohn, Berlin O., Markusstraße 5 34) Wenzel, Mox, Nachf., Löbau, Sachsen. G“ Zulassung weiterer Firmen bleibt vorbehalten. Berlin, den 10. September 1916. Kriegsministerium. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung. A. m. W. b. Koeth.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsammlung Seite 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunal⸗ abgaben einschätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1915/16 bei der Westfälischen Landes⸗Eisenbahn 423 260 beträgt. 8

Münster (Westf.), den 10. September 1916.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. J. V.: Gerstberger.

Bekanntmachung. 8

Der Hökerelinhaberin Antonie Grigoleit, geb. Rein⸗ bacher, in Königsberg i. Pr., Kesselstraße Nr. 5, wohnhaft, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 die weitere Ausübung des Handels mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden.

Knigsberg, den 5. September 1916.

Bekanntmachung.

11u“

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats vom

23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel ist dem Kaufmann Fritz Büttner, hier, Brotbänkengasse 11 in Firma Fritz Büttner —, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungsmitteln, vornehmlich mit Heringen und Futtermitteln aller Art sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen, wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. . Danzig, den 31. August 1916. Der Polizeipräsident. Wessel. 8

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. Sep⸗ tember 1915 (-RGBl. S. 603) ist der Milchhändlerin Anna

Reuter, geboren am 13. August 1889 zu Badenhard, Kreis St. Goar,

zurzeit Düsseldorf, Mettmannerstraße 61, wohnhaft, die Aus⸗ übung des Handels mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Gen üußmitteln, für das gesamte Reichsgebiet verboten worden.

Düsseldorf, den 8. September 1916. 8

Die Polizelverwaltung. Der Oberbürgermeister.

8*

Preußen. Berlin, 13. September 1916.

„Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute aus dem Großen Hauptquartier nach Berlin zurückgekehrt.

Die vereinigten Ausschüsse des Bunde 8 für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

—— EE“

Der norwegische Gesandte hat hier, wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mitteilt, im Auftrage seiner Regierung die Neutralitätserklärung Norwegens erneut bestätigt.

Die Verhandlungen über Bewilligung von Reichs⸗ zuschüssen bei Kartoffelbezug, durch die der Preis frei Keller auf. 4,75 für den Zentner, im Kleinverkauf auf 5,50 für den Zentner ermäßigt werden soll, sind nunmehr abgeschlossen. Das Kriegsernährungsamt gibt hierüber durch „W. T. B.“ folgendes bekannt:

Gemeinden, die für Kartoffeln aus der Ernte 1916 den Preis frei Keller des Verbrauchers auf höchstens 4,75 für den Zentner, den Kleinhandelspreis bis einschließlich 15. Februar 1917 auf böchstens 5,50 für den Zentner festsetzen, erhalten vom 1. Oktober 1916 ab ein Drittel der Kosten für die über die genannten Sätze hinaus⸗ gehenden Aufwendungen aus Reichsmitteln erstattet, wenn diese Kosten im übrigen anderweitig aufgebracht werden. Die Gemeinden haben jedoch der höheren Verwaltungsbehörde nachzuweisen, daß sie mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse höhere Aufwendungen machen mußten, als durch einen Preis von 4,75 bezw. 5,50 gedeckt

werden.

*

In den Ausführungsbestimmungengzur Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von kondensierter Milch usw. ist die Einsetzung eines Ausschusses zur Entscheidung von Streitig⸗ keiten zwischen den Einführenden und der Zentral⸗Einkaufs⸗ gesellschaft vorgesehen. Wie „W. T. B.“ mitteilt, ist zum Vor⸗ sitzenden dieses Ausschusses der Direktor im Kriegsernährungs⸗ amt, Geheimer Oberregierungsrat von Oppen und zu dessen Stellvertreter der vortragende Rat im Reichsjustizamt, Geheimer Regierungsrat Dr. Heinrici ernannt worden.

Die Mitglieder des Ausschusses sind auf Vorschlag des Deutschen Handelstags aus den Kreisen der beteiligten Fabri⸗ kanten und Händler entnommen.

Nach der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme, Be⸗ handlung, Verwendung und Meldepflicht von rohen Häuten und Fellen, vom 31. Juli 1916 (Ch. II. 111/7. 16 K R A) ist den Gerbereien der Bezug von beschlagnahmten Häuten oder Fellen nur auf dem Wege durch die Verteilungs⸗ stelle (Kriegsleder⸗Aktiengesellschaft Berlin W. 9, Budapester Straße 11/12) gestattet. Eine Ausnahme jedoch ist in dem letzten Absatz des § 4 vorgesehen, um z. B. landwirtschaftlichen Betrieben, Gutsverwaltungen, Großschlächtereien usw. die Beschaffung von Leder zur Besohlung von Schuhen sür sich und ihre Arbeiter, oder zum Ausbessern ihrer Geschirre, Treibriemen usw. nach Möglichkeit zu erleichtern. Nach § 4 letzter Absatz ist gestattet, daß jede zum Verteilungsplan der Kriegsleder⸗ Aktiengesellschaft gehörige Gerberei monatlich insgesamt vier aus dem Inlande (jedoch nicht aus militärischen Schlachtungen) stammende beschlagnahmte Häute oder Felle unmittelbar an⸗ nehmen und sie zur Verwendung im eigenen wirtschaft⸗ lichen, handwerksmäßigen oder industriellen Betriebe der betreffenden Eigentümer oder Besitzer (der Häute) zu Sohlleder, Vacheleder, Sattlerleder, Pumpen⸗ oder Treib⸗ riemenleder im Lohn verarbeiten darf. Die Gerbereien, die Häute zur Einarbeitung in Lohn übernehmen, haben zur Rück⸗ führung des fertig gegerbten Leders an den Eigentümer einen Antrag auf Freigabe auf dem vorschriftsmäßigen Wege zu

stellen; einem solchen Antrag wird die Meldestelle der Kriegs⸗

Rohstoff⸗Abteilung für Leder und Lederrohstoffe, falls nicht besondere Gründe dagegen sprechen, stattgeben. Durch „W. T. B.“ wird darauf hingewiesen, dringend zu beachten, daß auf den Freigabeanträgen klar und deutlich vermerkt wird, daß es sich um Leder aus Häuten gemäß der Ausnahme⸗ bestimmung in § 4, letzter Absatz der Bekanntmachung Ch. II. 111/7. 16 K RA handelt, damit die freigegebenen Leder nicht nach den Bestimmungen der Kontrollstelle für freigegebenes Leder behandelt werden.

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Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1153 und 1154 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 632. preußische, die

300. bayerische, die 328. sächsische und die 460 württembergische

Verlustliste sowie die 87. Marine⸗Verlustliste. G

KDesterreich⸗Ungarn.

Der Kaiser Franz Joseph hat, wie „W. T. B.“ meldet, nachstehendes Allerhöchstes Handschreiben an den Generalobersten Freiherrn von Pflanzer⸗Baltinzevom 8. September erlassen: 1

Lieber Generaloberst Freiherr von Pflanzer⸗Baltin!

Mit aufrichttgem Bedauern habe ich vernommen, daß Sie, von Ihrer erschütterten Gesundheit gezwungen, um Enthebung vom Armeekommando bitten. Diesen nach bingebungsvoller, aufretbender Wirksamkest während zweier schwerer Kriegsjahre gefaßten Entschluß voll würdigend, fühle ich mich veranlaßt, Ihre Bitte zu ge⸗ nehmigen. Dankvollst gedenke ich Ihrer hervorragenden, durch die in schwierigen Lagen entwickelte Tätigkeit und die weitere Führung der Ihnen unterstellt gewesenen Streitkräfte erworbenen Ver⸗ dienste. Ich spreche Ihnen Meine besondere belobende An⸗ erkennung aus. Franz Joseph m. p.

Nach einer dem Ministerium des Aeußern zuge⸗ kommenen Mitteilung bestätigt es sich, daß der der österreichisch⸗ ungarischen Gesandtschaft in Athen zugeteilte Legationssekretär Karl Freiherr von Freudenthal auf einer Automobilfahrt in der Umgebung von Athen verhaftet und auf die englische Gesandtschaft gebracht worden ist. Auf Einspruch der griechi⸗ schen Regierung ist Freiherr von Freudenthal nach kurzer Zeit wieder freigelassen worden. u“

Eine heute veröffentlichte Ministerialverordnung trifft eine Reihe von weiteren Verfügungen zur Besserung der Verhält⸗ nisse in der Milchversorgung. Die Verordnung untersagt die Erzeugung und den Verkauf von Joghurt, knüpft die Er⸗ zeugung und den Verkauf von Säuglingsmilch und Kinder⸗ milch an die Bewilligung der politischen Landesbehörde, ver⸗ fügt zur Vorsicht für größere Konsumzentren die Errichtung von Milchve sorgungsstellen und bestimmt schließlich die Fest⸗

setzung ven Milchhöchstpreisen für Orte, in denen Milchver⸗

sorgungsstellen bestehen. Frankreich.

Die Tagung der Deputiertenkammer wurde gestern vom Präsidenten Deschanel mit einer Rede eröffnet. Ein Telegrammwechsel zwischen der serbischen Skupschtina und der französischen Kammer wurde verlesen. Der Ministerpräsident Briand kündigte für morgen eine Rede über die Ereignisse während der Kammerferien an. Die Kammer teat hierauf in die Tagesordnung ein.

Rußzland.

Das Blatt „Prawitelstwennyj Westnik“ veröffentlicht einen Ukas des Kaisers über die Einberufung sämtlicher Landsturmmänner zweiten Grades der Jahrgänge 1915 bis 1903 sowie der Jahrgänge 1902 bis 1899 des Marinelandsturms. Der erste Tag der Mobilisation ist der 7. September. Die St. Petersburger Zeitungen erinnern daran, daß die Einberufung der Landsturmmänner zweiten Grades schon vor etwa zwei Monaten ausgeschrieben, aber zweimal aus Ernterücksichten hinausgeschoben worden ist.

Die Einführung neuer Staatsmonopole ist noch⸗ mals im Ministerrat beraten worden. Trotzdem der Minister⸗ präsident Stürmer sich für die Einführung gewisser Monopole aussprach, siegte, wie „Golos Rusky“ meldet, die Auffassung des Finanzministers Bark und des Landwirtschaftsministers Bobrinski, daß Monopole schädlich seien, da sie die von ihnen betroffenen Industrien zugrunde richten. Der Minister⸗ rat beschloß die Einstellung aller Vorarbeiten zur Einführung der von Stürmer geplanten Monopole.

Nach einer Meldung der „Nationaltidende“ ist vor einiger Zeit ein Finanzrat errichtet worden, der die wirt⸗ schaftliche und finanzielle Politik Rußlands gemeinsam mit der Regierung leiten soll. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf den Außenhandel, das ausländische Kapital in Rußland, die Ent⸗ wicklung der Verkehrsmittel, der Landwirtschaft und der Industrie, Regelung des Binnenhandels, Ausnutzung der Naturschätze des Landes und Bearbeitung aller wirtschafts⸗ politischen Angelegenheiten

Dänemark.

Die Vereinigung der Großhändler un veröffentlichen aus Anlaß eines Telegramms aus London, wo⸗ nach die englische Regierung die Einfuhr gewisser Waren nach Dänemark zeitweilig verboten habe, in der dänischen Presse eine Erklärung, in der es laut Meldung des „W. T. B.“ heißt, das Verbot der Ausfuhr gewisser Waren aus England sei keine ungewöhnliche Maßnahme, dagegen würde das Verbot der Einfuhr gewisser Waren, darunter auch einer Reihe von Waren aus anderen Ländern als Großbritannien, nach Dänemark mit dem Handelsabkommen in Widerspruch stehen, das die britische Regierung mit den beiden genannten dänischen Körperschaften abgeschlossen habe. Ein solcher Schritt sei daher undenkbar und müsse auf einem Mißverständnis beruhen. Es seien sofort Schritte eingeleitet worden, um zu versuchen, das Mißverständnis aufzuklären.

Schweden.

Der letzte Notenaustausch zwischen Schweden und England wegen der schwedischen Anhaltung der englischen Durchgangspost ist vorgestern abend veröffentlicht worden. Wie die „Nationaltidende“ mitteilt, geht daraus hervor, daß England von neuem die Forderung aufstellte, die von Schweden bereits im Juli zurückgewiesen wurde, nämlich, daß der un⸗ gehinderte Durchgang der englischen Postpakete durch Schweden durchaus die Voraussetzung für jede Abmachung zwischen den beiden Ländern sein müsse.

Der schwedischen Regierung wird offiziell aus London mitgeteilt, daß die englische Regierung bis auf weiteres für eine große Anzahl von Waren keine Erleichterung zur Ausfuhr nach Schweden gewähren könne. Unter diesen Waren sind besonders Kakao, Kaffee, Gummi, Leder, Rohmaterial für Margarine, Futtermittel, Gewürze, Tee zu nennen. Die schwedische Presse erklärt diese Mitteilung ein⸗ stimmig für äußerst unerfreulich. „Stockholms Tidningen“ hebt besonders hervor, daß viele der von den Engländern genannten Waren aus Amerika kämen und somit eine scharfe Kontrolle der gesamten schwedischen Einfuhr zu erwarten sei.

Schweiz.

Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, in Bukarest die Stelle eines schweizerischen Geschäfts⸗ trägers zu errichten.

In dem soeben erschienenen 4. Bericht des Bundes⸗ rats über seine auf Grund außerordentlicher Vollmachten ge⸗ troffenen Maßnahmen, umfassend den Zeitraum vom 15. Mai

Jbis 1. September, stellt der Bundesrat laut Meldung der

der Industrierat

Schweizerischen Depeschenagentur“ fest, daß sich im über⸗ seeischen Post⸗ und Telegraphenverkehr keine Er⸗ leichterungen bemerkbar gemacht haben, trotzdem der Bundesrat am 4. Juni den Vertretern Frankreichs und Großbritanniens als Antwort auf das Memorandum vom 21. März/ 16. April eine eingehende Rechtsverwahrung gegen die Unterbindung und die Störung des schweizerischen Postverkehrs mit dem neutralen Auslande überreicht hatte. Die Schwierigkeiten, denen die schweizerische Ausfuhr angesichts des sogenannten Handels⸗ verbots begegnete, sind im wesentlichen die gleichen geblieben, und wiederholt mußte der Bundesrat Schweizer Kaufleute gegen falschen Verdacht schützen.

Der Bericht gibt dann eine eingehende Darstellung der schwierigen Verhandlungen mit der Entente und Deutschland über den öee und stellt fest, daß die schweizerischen Vorschläge in den Pariser Verhandlungen über die Kompensationen auf grundsätzlichen Widerstand stießen und schließlich bestimmt abgelehnt wurden, sodaß die Verhandlungen fast durchweg ein negatives Ergebnis hatten. Immerhin sind während der Verhandlungen mit Deutschland von einzelnen Ententestaaten gewisse Zusicherungen gegeben worden, nach Möglichkeit für Beschaffung dessen zu sorgen, was die See für die Aufrechterhaltung des wirt⸗ schaftlichen Lebens unbedingt bedarf. Die Verhandlungen mit Deutschland in Bern werden im Bericht nur kurz berührt, da sie bei Abschluß des Berichts noch nicht abgeschlossen waren. Der Bundesrat stellt fest, daß die bisherigen Ergebnisse vor⸗ aussehen lassen, daß es mit Deutschland zu einer annehmbaren Lösung kommen wird, die der durch die Verhandlungen in Paris für die Schweiz geschaffenen Lage gerecht wird und ihr durch Leistungen im Rahmen ihrer eingegangenen Verpflich⸗ tungen und der eigenen Landesbedürfnisse diejenigen Gegen⸗ leistungen gewährleistet, die im Interesse von Industrie, Ge⸗ werbe und b. für den Lebensunterhalt des Schweizer⸗ volkes und für die Bedürfnisse der Armee beansprucht werden müssen. Das Abkommen wird sofort nach erfolgter Genehmi⸗ gung veröffentlicht werden.

Der Bundesrat stellt bezüglich der wirtschaftlichen Lage fest, daß der Kampf mit den zahllosen Schwierigkeiten, denen die Versorgung mit industriellen Rohstoffen begegnet, unverändert fortdauert, indem es bald an der nötigen Be⸗ willigung der Produktions⸗ oder Transitländer, bald an Ver⸗ frachtungsgelegenheiten, an Transportmitteln oder an Be⸗ willigung zu ihrer Benutzung fehlt. Zum Teil haben sich auch die von den Ententestaaten ausgesetzten Kontingente als unzureichend erwiesen, so besonders für Schwefel, Sprit, Oel, englisches Baumwollgarn sowie Baumwollgewebe für Stickerei und Druckerei, so daß es in den letztgenannten Zweigen bereits zu Arbeitseinstellungen in bedauerlichem Umfange gekommen ist. Der Bundesrat verkennt trotzdem keineswegs das Bestreben der fremden Regierungen, der Schweiz nach Möglichkeit über die Hemmnisse hinwegzuhelfen.

Griechenland. 1

Die „Agence Havas“ teilt in Bestätigung der gestrigen Meldung mit, daß die griechische Regieruung alle Forderungen des Verbandes angenommen habe. Die zaelire hat es übernommen, die Reservistenvereinigungen auf⸗ zulösen.

Einer weiteren Havasmeldung zufolge ist das gesamte Kabinett Zaimis zurückgetreten.

Asien.

Sgpyrischen Blättern zufolge treffen in Damaskus unab⸗ lässig arabische Stammchefs und Scheiks aus der nördlichen Gegend des Hedschas ein, um ihre Treue und Ergebenheit an das Kalifat zu bekunden.

Nach dem Zusammenstoß zwischen chinesischen und japanischen Truppen in Chengchiatung hat die japanische Regierung, wie die „Times“ in Ergänzung der mitgeteilten Depesche des „Reuterschen Bureaus“ melden, an die chinesische vafi gene Gesandten in Peking folgende Forderungen gestellt:

1) die Bestrafung der chinesischen Offiziere,

2) die Errichtung von japanischen Poltzeistationen in verschiedenen Orten der Südmandschurei und der Ostmongolei,

3) die Ernennung japanischer Berater für diese Orte und die Anschlagung von Aufrufen, in denen chinesische Truppen vor Zusammen⸗ stößen mit japanischen Truppen gewarnt werden,

4) Schadenvergütung und Bestrafung des chinesischen Militär⸗ gouverneurs,

5) wird verlangt, daß bei jedem Hauptquartier der Besatzungs⸗ truppen in der Südmandschurei und Ostmongolei ein japanischer milttärischer Beirat angestellt werde, und daß japanische Lehrer an die Militärschulen und die Akademie berufen würden.

„— Nach einem Telegramm des Generalgouverneurs von Niederländisch⸗Indien ist der Oberst Kroesen in Batavia be⸗ auftragt worden, die Leitung der militärischen Operationen in Djambi zu übernehmen. Die Aufständischen versuchten die Garnison von Telok Pandjang (2) ins freie Feld zu locken und den Platz zu besetzen, aber der Anschlag ist mißglückt. In allen anderen Distrikten ist es ruhig.

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Kriegsnachrichten. auptquartier, 13. September.

8 Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresfront des Generalfeldmarschalls Kronprinz Rupprecht von Bayern. 1 Von neuem ist die Schlacht nördlich der Somme ent⸗ brannt. Unsere Truppen stehen zwischen Combles und der Somme in schwerem Ringen; die Franzosen sind in Bouchavesnes eingedrungen. Die Artilleriekämpfe nehmen auf beiden Seiten des Flusses mit großer Heftigkeit ihren Fortgang. Front des Deutschen Kronprinzen.

Rechts der Maas sind französische Angriffe im Thiaumont⸗Abschnitt und an der Souville⸗Schlucht escheitert.

8 Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Die Lage ist unverändert. Kleinere russische Vorstöße wurden nördlich der Dweten⸗Mündung und bei Gar⸗ bunowka (nordwestlich von Dünaburg) abgewiesen.

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl. 6 In den Karpathen setzten die Russen auf der Front vom Smotrec (südwestlich von Zabie) bis zur Goldenen Bistritz zu einem einheitlichen Massenstoß an. Sie wurden überall unter größten Verlusten von unseren tapferen unter dem Befehl des Generals von Conta stehenden Truppen abgeschlagen.

In Siebenbürgen sind deutsche Truppen im Abschnitt von Hermannstadt (Nagy⸗Szeben) und südöstlich von Hötzing (Hatszeg) mit den Rumänen in Gefechtsfühlung getreten.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. bscdüe Bewegungen in der Dobrudscha vollziehen sich plan⸗ mäßig.

An der mazedonischen Front keine Ereignisse von be⸗ sonderer Bedeutung. Der Erste Generalquartiermeister:

““ Ludendorff. 1

8 82

Oesterreichisch⸗ungarischer BerichttF. Wien, 12. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz.

Front gegen Rumänien. Lage unverändert. Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl. Alle An⸗

In den Karpathen dauern die Kämpfe an. A. griffe, die der Feind gegen unsere Stellungen nördlich des

Goldenen Bistritz⸗Tales und im oberen Czeremosz⸗Tale

richtete, blieben erfolglos. ““ Sonst in Ostgalizien keine Ereignisse. 8 Heeresfront des Generalfeldmarschalls 1] Prinz Leopold von Bayern. 88 Am unteren Stochod versuchte der Gegner mit dichten Massen unsere Linien zu durchbrechen. Er wurde unter für ihn schwersten Verlusten abgewiesen. An den übrigen Frontteilen mäßiges Artilleriefeuer.

Italienischer Kriegsschauplatz.

An der Front zwischen dem Etsch⸗ und Astachtale wiederholten die Italiener ihre Angriffe gegen den Abschnitt Monte Spil Monte Majo; sie wurden überall unter empfindlichen Verlusten abgewiesen.

Im Küstenlande hat die Artillerietätigkeit im Abschnitt der Karsthochfläche zugenommen. 8

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Bei den K. und K. Truppen keine Veränderung. Der Stellvertreter des hess des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 11. September. (W. T. B.) Verspätet ein⸗ getroffener Bericht des Generalstabes.

An der rumänischen Front längs der Donau Geschütz⸗ feuer bei Tekija, Widdin, Lom Palanka, Grenowo und Sistow. In der Dobrudscha geht die Offensive weiter. Am 10. September sind unsere Truppen in Silistria eingezogen, dessen Bevölkerung ihnen einen triumphähnlichen Empfang bereitet hat; die dreifarbige bulgarische Fahne weht jetzt auf dem Fort Arabtabea. Wir haben in dem festen Platze zehn

Z1“

kann und mu

Festungsgeschütze und eine große Menge Kriegsmaterial vor⸗

gefunden. Die feindlichen Truppen haben sich, von unserer Kavallerie verfolgt, auf beiden Donauufern nach Nordosten und Osten zurückgezogen. 5 8 8

Der Rückzug der Rumänen, Russen und Serben, besonders aber der ersteren geht unter den schrecklichsten Grausam⸗ keiten gegen die wehrlose Bevölkerung vor sich. Der Armeeführer berichtet unter dem 10. September was folgt:

„Vom ersten Tage nach Ueberschreitung der Grenze an habe ich eine Reihe von schändlichen Unmenschlichkeiten der rumänischen Armee festgestellt, die sich mehr und mehr ais Taten einer unalaublichen Ver⸗ tiertheit herausstellen. So haben die rumänischen Behörden einige Tage vor der Kriegeerklärung der Bevölkerung alles Vieh ohne förmliche Requisition entführt. Auf seinem Rückzuge hat der Feind besondere militärische Abteilungen zur Niederbrennung der bulgarischen Dörfer gebildet; die Dörfer Cisköj, Aitomrovo, Srebarna, Gschu⸗ maja Mahale, Tatar Atmadja und andere in der Umgegend von Tutrakan und Silistria brennen noch. Eine bei Sansanlar ge⸗ schlagene Abteilung, welche fluchtartig auf Silistria zurückgegangen war, bat am 7. September Abends eine ganze Kompagnie mit zwei Offizieren in das Dorf Srebarna geschickt, welche dort die ganze männliche Bevölkerung festnahmen und in der Nacht haben umbringen lassen; Platz und Straßen des Dorfes liegen voll Leichen der un⸗ schuldigen, aufs Unmenschlichste verunstalteten Opfer. Eine Anzahl Kinder desselben Dorfes sind in den Häusern eingeschlossen und ver⸗ brannt worden, die übrigen Kinder und die Frauen sind nach Stlistria geschleppt. Am 6. September. Morgens sind die Männer aus dem Dorfe Altfak an das Donauufer geführt, unbarmherzig nieder⸗ gemacht und ihre Leichen in den Fluß geworfen worden. Alle Ein⸗ wohner der Dörfer Kalipetrowo, Altemir, Karaomur und Babuk sind ausnahmslos auf das jenseitige Donauufer abgeführt worden, wo sie nach Aussagen der Bevelkerung diesseils der Stadt Kalarasch nahe dem Flußufer festgehalten werden, um den feigen Feind gegen das bulgarische Feuer zu decken.“

Mazedonische Front. Am 10. September südlich vom Ostrowo⸗See Infanteriegefecht gegen ein am Tage zuvor geschlagenes Zuaven⸗Regiment. In der Gegend von Moglenica und im Wardartal von beiden Seiten Geschü 32 feuer. Im Strumatale haben feindliche Abteilungen versucht, den Fluß bei den Dörfern Newolen und Kardikiöj zu überschreiten, aber, durch unsere Truppen angegriffen, wurden sie unter schweren Verlusten auf das rechte Ufer zurückgeworfen. An der Strumamündung haben mehrere englische Kompagnien, von ihrer Artillerie auf dem rechten Ufer des Flusses und von den Geschützen ihrer Kriegsschiffe unterstützt, versucht, gegen Osten vorzu⸗ gehen, sind aber vom Feuer unserer Truppen empfangen, an⸗ gegriffen und in ihre Ausgangsstellung zurückgeworfen worden; zwei feindliche Bataillone, die sich anschickten, diesen Vorstoß zu unterstützen, wurden durch unser Geschützfeuer zerstreut. Die feindliche Flotte kreuzt gewohnterweise längs der Küste des Aegäischen Meeres vor Kawalla, Eleuthera und im Golfe von Orfano. 1

gez. Minister Radoslawow.

Sofia, 12. September. (W. T. B.) Der bulgarische Generalstab berichtet unter dem 12. September:

Rumänische Front. Am Donau⸗AUfer herrscht Ruhe. Das Vorrücken unserer Truppen in der Dobrudscha dauert fort. .

Mazedonische Front. Gestern, am 11. September, in der Gegend des Ostrowo⸗Sees schwaches Artilleriefeuer und Patrouillenkämpfe. Im Moglena⸗Gebiet hat der Gegner mit kleinen Abteilungen angegriffen, wurde jedoch überall durch Füben abgewiesen. Im Wardar⸗Tale und bei Dojran ebhaftes Artilleriefꝛuer. Beim Butkovo⸗See sind zwei italienische Kompagnien mit Maschinengewehren sowie eine Eskadron in Richtung auf Dorf Butkovo Dzumja vorgedrungen, wurden jedoch durch einen kühnen Gegenangriff unserer Truppen zersprengt. Es wurden dreißig Italiener gefangen. Dies ist unser erster Zusammen⸗ stoß mit Italienern. Im Struma⸗Tale hat der Gegner in dem Kampfe am 10. September bei den Dörfern Nevolen und Kardzikoej sieben Offiziere und gegen hundert Mann an Toten verloren. Es wurden viele Gewehre, Tornister, Munition und anderes Kriegsmaterial, welches der Feind in seiner panischen Flucht weggeworfen hatte, erbeutet. In diesem Kampfe wurden zwei schottische Offiziere und hundert Eng⸗ länder gefangen. An der ägäischen Küste kreuzt die feind⸗ liche Flotte. Unsere Wasserflugzeuge haben die feindliche Flotte im Hafen von Kawalla erfolgreich ange⸗ griffen.

er Krieg zur See.

Berlin, 13. September. (W. T. B.) Amtlich. An 11. September griffen deutsche Seeflugzeuge vor Konstanza und südlich davon russische Seestreitkräfte an. Auf einem Linienschiff, einem U⸗Boot und einigen Zer⸗ störern wurden einwandsfrei Treffer beobachtet. Sämtliche Flugzeuge kehrten unbeschädigt zurück. Am 12. September Abends unternahmen mehrere unserer Seeflugzeuggeschwader im Rigaischen Meerbusen einen Angriff auf feindliche Seestreitkräfte. Es wunden mehrere einwandsfreie Treffer erzielt, ein feindlicher Zer⸗ störer zum sofortigen Sinken gebracht. Trotz heftiger Beschießung sind alle Flugzeuge unversehrt zurückgekehrt.

daananmrwnenaenmnomnenemenenmanmmemmnenmonmmvennananmmanananmanammnmanaannarwmannnnnmvammenmmmmmwnmwmaanaaannmeannmmmmemmmammeo

ß jetzt 100 Mark Kriegsanleihe zeichnen.

Denke keiner: auf meine 100 Mark kommt es nicht an!

Die Schlacht schlägt man nicht nur mit Generalen es müssen auch die Massen der Soldaten dabei sein.