8 8
16. September 1916.
euntsche Verlustlisten.
Zu Verlustliste Nr. 93. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 8 7. Kompagnie. Zick, Hermann — Tübingen (nicht Hochdorf) — verwundek.
. Zu Verlustliste Nr. 96. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg.
3. Kompagnie. Maier (nicht Mayer), Karl — Kleinbothwar — verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 97. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 8 5. Kompagnie. 3 “ Uüffz. Friedrich Mever — Bielefeld — bish. vermißt, gerichtlich für tot erklärt. Zu Verlustliste Nr. 98. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 5. Kompagnie. GEs ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Mack, Konstantin — Urbach — gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 101. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 1. Kompagnie. “ Klotz, Wilhelm — Sindelfingen (nicht Böblingen) — leicht verw. Rieß nicht Ries), Adolf — erwu jinf. Verwundung gestorben, V. L. 255). V 3. Kompagnie. ““ Schreiner I, August — Tübingen — bish. vermißt, gerichtlich für tot erklärt. 1 7. Kompagniece. 1 Steinwandt (nicht Steinwand), Ernst — Sulz a. N. — schwer verwundet. 1t
“ 4
Zu Verlustliste Nr. 105. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 9. Kompagniec. (nicht Pelarguß), Hugo — 1 schwerer Verwundung gestorben.
Stuttgark — infolge
Zu Verlustliste Nr. 113. Feldartillerie Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. 9 BWatterie. efr. Alois Beez (nicht Beetz — Hohenrot — schwer verwundet. Zu Verlustliste Nr. 119. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. “ 1. Kompagnie. 1 r. Wilhelm Naderhoff (nicht Nadderhoff) — Mainz — inf. Krankheit gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 136. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 1 FKonpagnie Gefr. (nicht Füs.) Theod. Gfrörer — Heilbronn — inf. Krankh. gest. Zu Verlustliste Nr. 140. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 65, Ludwigsburg.
6. Batterie. 8 2 Gefr. (nicht Res.) August Lang — Neipperg, Brackenheim — gest
Zu Verlustliste Nr. 165. Füfilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. Utffz. Johann Krause (nicht Krauße) — Duisburg — gestorben. (V. L. 176) “
Zu Verlustliste Nr. 220. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248. 5 Kompagnie. 1X““ Gulden, Karl (nicht Karl Anton) — Ulm — bish. vermißt, gefallen. Rötter, Johann — Treffelhausen — bish. vermißt, gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 222. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120.
6. Kompagnie. 1 8 Mulfinger — Stuttgart — bish. vermißt, gefallen. 8*
Zu Verlustliste Nr. 238. 8 andwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124. 1 8. Kompagnie. 38 Faas Friedrich (nicht Karl) — Kirchheim — leicht verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 253. 3 Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.
10. Kompagnie. Schedlbauer (nicht Schedelbauer), Wonfranh — Allmanns⸗ dorf, Kötzting (nicht Altmannsdorf) — I. verw.
3 Zu Verlustliste Nr. 254. Füstlier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. “ 4. Kompagnie.
inze (nicht Hintze), Willi — Rote Mühle — gefallen. —
Zu Verlustliste Nr. 259. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.
ö11“
Schwarz, Friedrich — Schömberg (nicht Grunbach) — I. verw. 8 6. Kompagnie. 1 Weiß, Georg — Neubärental (nicht Bärental) — leicht verwundet.
Zu Verlustliste Nr. 269. Landsturm⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 3. Kompagnie. 1 Friz (nicht Fritz), Paul — Pfullingen — gefallen Zu Verlustliste Nr. 270. Füsilier⸗-Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim. 4. Kompagnie.
Vzfeldw. Gotthilf
13 8
Wiedmann, Wilhelm — Murrhardt — bish. schw. v., gestorben.
Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. 8 4. Kompagnie. Gefr. Wilhelm Schwenk — Aischfeld (nicht Reutin) — I. vermw Zu Verlustliste Nr. 274. nfanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.
7. Kompagnie. eible (nicht Schaible), Paul — Böhringen — I.
(spater gefallen, V. L. 34).
2;eö—— ——
Kimmich (V. L. 294), Heinrich —
Wiesenmaier (nicht Wießenmaier), Wilhelm — Burgstall
Utffz. Christian (nicht Schrenk, Schwenningen, vermißt.
Mezger (nicht Metzger), Karl — Schönaich, Böblingen — verw.
““ Zu Verlustliste Nr. 425.
Flot (nicht Flott),
Zu Verlustliste Nr. 276. Füsilier⸗Regiment Nr. 122, Heilbronn⸗Mergentheim.
8. Kompagnie. bEb11“
verwundet, gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 281. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 2. Kompagnie.
— leicht verwundet.
—
Zu Verlustliste Nr. 297. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122. 1. Kompagnice.
Gefr. Robert Mayer (nicht Maier) — Eßlingen a. N. — vermißt.
Zu Verlustliste Nr. 298. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122. 5. Kompagnie. 1 fz. Georg Kirchner — Stuttgart — bish. vermißt,
Zu Verlustliste Nr. 305. Feldartillerie⸗Regiment Nr. 116. 3. Batterie.
“
gefallen.
Zu Verlustliste Nr. 325. 2. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie. 8 Weeber ([nicht Weber), Gottlieb — Spöck — schwer verwundet.
8 Zu Verlustliste Nr. 359. Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 2. Kompagnie. b 8 Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Bosch, Matthäus — Heldenfingen — durch Unglücksfall verletzt. “ Zu Verlustliste Nr. 381. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 5. Kompagniec. 8 Hertler, Karl — Untersielmingen — bish. schw. verw., vermißt. Zu Verlustliste Nr. 388. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 12
1. Kompagnie. 8 Christian, Erstetten (nicht Erbstetten), l. v.
Jakob (nicht Jacob), Zu Verlustliste Nr. 409. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 124.
8 4. Kompagnie. Brenner, Hermann — Göppingen — bish. schw. verw., gestorb
Zu Verlustliste Nr. 412. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm. 2. Kompagnic. Bösch, Anton — Riedlingen — bish. schwer verwundet, gestorben. Zu Verlustliste Nr. 413. Landwehr⸗Infanterie- Regiment Nr. 120 — 1. Kompagnie. 1 Lutz, Robert — Osterdingen — bish. verwundet, in Gefgsch. Zu Verlustliste Nr. 416. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 126.
8 8 1 2. Kompagnie. 1 1 Hennhöfer (nicht Heunhöfer), Aug. — Mannheim — schw. v.
2 Zu Verlustliste Nr. 417. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 10. Kompagnie. Hildenbrand, Anton — Riedlingen — bish. vermißt, verw. in Gefgsch.
Zu Verlustliste Nr. 419. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. . 4. Kompagnie. Schaupp, Anton — Dettingen — bish. verwundet, vermißt. Rentschler, Friedrich — Haiterbach — bish. schw. verw., verm ßt.
Zu Verlustliste Nr. 421. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 11. Kompagnie.
1 12. Kompagnie. Schilling, Wilhelm —, Reutlingen — leicht verwundet. Vermerk: „b. d. Tr.“ ist zu streichen. Zu Verlustliste Nr. 4122. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 8 1. Kompagnie. 3 Richard — Lengenfeld — bish. vermißt, gefallen. Schile), Gottlob — Ochsenburg — verwundet. 2. ö Wiesenmaier (nicht Wießenmaiet), Wilhelm — Burgstall — leicht verwundet. 3 Schönthaler (nicht Schöntaler), Ludwig — Conweiler — v. 3 Kompagnie. 8 Heydthausen, Heinrich — Crefeld — bish. vermißt, gefallen. 4. Kompagnie. Völlm (nicht Völm), Heinrich — Asperg — verwundet. Zu Verlustliste Nr. 424. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 2. Mas inengewehr⸗Kompagnie. Kaiser, Paul — Altheim — nicht gefallen, sondern verw. in Gefgsch. Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 8. Kompagnie. Feldmeir (nicht Feldmaier), Johannes — Hofen — I. verw. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart.
1 12. Kompagnie. 1 Gefr. Wilhelm Riek (nicht Rieck — Untergröningen — I. verw.
Der
Mädler, Schüle (nicht
Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart. e8 .
Horn, Emil — Willsbach — bish. verwundet, gefallen. 111111“ Utffz. Artur (nicht Paul) Göthel — Langenau — schw. verw.
88
Gefr. Otto (nicht Karl) Widmaier, Albert
Sta mmer „Reinhold
Rywotzki (nicht Rynotz ki), Wilhelm —
üäKompagnie..— Jakob — Haßloch (nicht Haslach) — I. verw.
Treffts (nicht Tre ffs), Robert — Flein
Lin. d. R. Hans Zörner —
Grathwohl — Stuttgart — vermißt. — Schöckingen — bish. verwundet, vermißt.
7. Kompagnie.
Höckh, Goithold (nicht Got.lob) — Pfäffingen — leicht vernundet.
8. Kompagnie.
Dreher, Stephan — Rottweil — bish. schwer verwundet, gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 426. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 10. Kompagnie. — Reichertshausen —
Zu Verlustliste Nr. 430. 1
Reserve⸗Infauterie⸗Regiment Nr. 246.
7. Kompagnie. 3
arl — Maulach (nicht Roßfeld) — in wundung gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 431. Infanterie⸗Regiment Nr. 125, Stuttgart
9. Kompagnie. 1“
Häsler, Johannes — Heggelbach (nicht Hegenberg) — leicht verw.
8 Zu Verlustliste Nr. 432. 8 Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. 9. Kompagnie.
ek⸗
g;, 2 8 9 . . Fus vjso p SSeeen F. 2 iß z0 of. 5 5 MWj P — Ge 1 ri hei erx. ish. 8 . i. 80 h 8 Tuttlingen — verwundet (später Lederle, Blasius — Deisenhausen — bish. vermißt, in Gefgsch. Hornung, Wilh. — Gemmrigheim bish. vermißt, v. i. Gefgsch.
Zu Verlustliste Nr. 433. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 2. Kompagnie. 1 8 Wansen — leicht ver⸗
wundet, bei der Truppe. 7. Kompagnie.
Alf, Anton — Rottweil — bish. verwundet, gestorben.
2. Maschinengewehr⸗Kompagnie.
Weller, Georg — Sulzdorf — bish. schwer verwundet, gestorben.
Infanterie⸗Regiment Nr. 120, Ulm. 1 10. Kompagnie. 1— Müller — Hötensleben (nicht Hedersleben, Prcußen)
— bisher vermißt, verwundet in Gefgsch.
Zu Verlustliste Nr. 435. 1 Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. 3. Kompagnie. 8 in Gefgsch.
8 8 1 8. Kompagnie.
8
8
Taigel, Robert — Pfullingen — bish. verwundet, gestorben.
1. Maschinengewehr⸗Kompagnie.
1 Charlottenburg — nicht gefallen, sondern schwer verwundett .
Wolfgang Meyen (nicht Meyer) — Hagen i. W. — I. v.
Zu Verlustliste Nr. 436. 1. Landwehr⸗Pionier⸗Kompagnie. Kutter — Steinach — bish. schwer verw., gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 437. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 126. 2. Kompagnie.
Kamp, Adolf — Brackwede — bish. schwer verwundet, gestorben.
“
Zu Verlustliste Nr. 438. 1 Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 248.
. 8. Kompagnie. “ Mößlang, Friedr. — Eßlingen a. N. — bish. vermißt, in Gefgsch.
Zu Verlustliste Nr. 440. Grenadier⸗Regiment Nr. 119, Stuttgart. 9. Kompagnie. ““
Vetter, Hermann — Aasen — bish. schwer verwundet, gestorben. b Infanterie⸗Regiment Nr. 25, Stuttgart.
5. Kompagnie. “ 8 Utffz. Philipp Adolph — Kleinlinden (nicht Kleinhinden) — bish. schwer verwundet, gestorben. 8 Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd.
9 Kompagnie. Nau, Ludwig — Würtingen — bish. schwer verwundet, gestorben
Zu Verlustliste Nr. 444. Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. 1b 5. Kompagnie. Schmidt, Albrecht — Oberredwitz — bish. schw. verw., 1. Reserve⸗Pionier⸗Kompagnie. Schmid, Karl — Alpirsbach — bish. vermißt, in Gefgsch.
Zu Verlustliste Nr. 446. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121.
11. Kompagnic. August — Cleebronn — bish. schwer verw., gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 447. Sanitäts⸗Kompagnie Nr. 1. Im, Kranktr. — Gerlingen — bish. schwer verw.
2
8
Zu Verlustliste Nr. 449. Maschinengewehr⸗Scharsschützen⸗Trupp Nr. 93. Es ist zu ergänzen: San.⸗Utffz. Anton Locher — Hochberg —
Zu Verlustliste Nr. 45O1. Sanitäts⸗Kompagnie Nr. 1.
Strobl, Karl, Kranktr. — Stuttgart⸗Wangen — bish. schwer ver⸗ wundet, gestorben.
Zu Verlustliste Nr. 452. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 122.
7. Kompagnie. “ 88 Palm, Georg — Ehringshausen — bish. vermißt, in Gefgsch.
8 Zu Verlustliste Nr. 454.
Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 1 1. Kompa bn ie.
Preßler, Wilhelm — Unterschlecht
11“
Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlags⸗Anstalt. Beerlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
bish. schw. v., gest.
— bisher vermißt,
gestorben.
sch — bish. schwec venv., gest.
*
8 2 6
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 6 ℳ 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Kelbstabholer
auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
Exequaturerteilung.
Verordnung über Bucheckern. 88 Verordnung über Buchweizen und Hirse. Bekanntmachung, betreffend Saatkartoffemr. Bekanntmachung, betreffend Darlehnskassenscheine.
Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung über Gerste
vom 6. Juli 1916.
Bekanntmachung, betreffend Zwangsverwallung französischer und russischer Unternehmungen.
Handelsverbot.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 210 des Reichs⸗
Gesetzblatts. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserh sonstige Personalveränderungen. Mitteilung über die Einziehung von Diphtherie⸗Heilserum und Tetanus⸗Serum. 1 Aufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbote. 8 Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 24 der Preußischen h144444*“
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
ddem Königlich sächsischen General der Infanterie d Elsa Führer einer Armeeabteilung, dem Königlich sächsischen Genera
hHer Kavallerie von Laffert, kommandierendem General eines
Armeekorps, dem hem württembergischen General der In⸗ fanterie Freiherrn von atter, Führer eines Armeekorps, und dem Königlich württembergischen General der Infanterie Freiherrn von Hügel, Führer eines Reservekorps, den Orden pour le mérite zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberzahlmeister a. D., Rechnungsrat Bergmann in Cöln und dem technischen Eisenbahnobersekretär a. D., Rechnungsrat Müller in Halle a. S. den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Erbadministrator der Klosterschule Roßleben, Major Dr. Grafen von Witzleben⸗Altdöbern, zurzeit in Dresden, dem Pfarrer Dr. Lindemann in Etzin, Kreis Osthavelland, und dem Postmeister, Rechnungsrat Wiese in Wanzleben den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
den Kantoren und Lehrern a. D. Stoll in Schleusinger Neundorf, Kreis Schleusingen, und Wennig in Nordhausen, dem Bahnhofsvorsteher a. D. Klaus in Ammendorf, Saal⸗ kreis, und dem Eisenbahngütervorsteher a. D. Schmidt in Flensburg den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
den Lehrern Krems in Klischezow, Kreis Ryhbnik, Michaelis in Bärwalde, Kreis Fischhausen, und Stange in Kleinberndten, Kreis Grafschaft Hohenstein, den Adler der In⸗ haber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,
dem technischen Oberbahnassistenten a. D. Paustian in Altona, dem Oberbahnassistenten a. D. Mörstedt in Eisenach
und dem Eisenbahnlokomotivführer a. D. Thebes in Cottbus
das Verdienstkreuz in Gold,
den Eisenbahnlokomotivführern a. D. Eckolt in Quedlin⸗ burg, Krüger in Stendal, Reinsberger in Leipzig⸗Eutritzsch, Schulze in Gera, Reuß j. L., Sprenger in Gotha und Zohm in Weimar, den Eisenbahnzugführern a. D. Teichert in Triptis, Kreis Neustadt a. d. Orla, Meyer in Braun⸗ schweig, Scheidemantel in Leipzig⸗Neustadt und Struve in Eckernförde das ä“ in Silber,
dem Meistergehilfen a. D. Weißing, bisher bei der Ge⸗ wehrfabrik in Danzig, die goldene Krone zum Kreuz des All⸗ gemeinen Ehrenzeichens, 8
dem Eisenbahnunterassistenten a. D. Liefeith in Hollenbek, Kreis Herzogtum Lauenburg, dem Eisenbahnlade⸗ meister a. D. Hannemüller in Luckenwalde, dem Eisenbahn⸗ rangiermeister a. D. Hüttmann in Harburg, dem Bahnhofs⸗ wärter a. D. Hilscher in Bad Kösen und dem bisherigen Bahnunterhaltungsarbeiter Koch in Seebach, Kreis Langen⸗ salza, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Polizeisergeanten und Vollziehungsbeamten Habeck in Gollnow, Kreis Naugard, den Eisenbahnunterassistenten a. D. Dichte in Prühlitz, Kreis Wittenberg, und Oeding in Hiltrup, Landkreis Münster, dem Eisenbahngehilfen a. D. Schmidt in Fengenberg, Landkreis Zeitz, dem Eisenbahnlademeister a. D. Wegen in Sülldorf, Kreis Pinneberg, den Bahnhofsaufsehern a. D. Günther in Coburg und Marschner in Cottbus, den Eisenbahnweichenstellern a. D. Gresse in Zahna, Kreis Wittenberg, Thiele in Halle a. S. und Werneke in Beese, Kreis Salzwedel, dem Bahnsteigschaffner a. D. Fröcht⸗ ling in Lehrte, dem Eisenbahnstationsschaffner a. D.
öhungen und
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatsanzrigers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
1,
et in Wittenberge, dem Eisenbahnpförtner a. D. annach in Hameln, den Bahnwärtern a. D. Bor⸗ mann in Ahlten, Kreis Burnbarf, Franke in Groß Luja, Kreis Spremberg, und Hauschild in Horn, Bremen, dem Hilfsbahnwärter a. D. Steinkamp in Damm, Kreis Rees, den Eisenbahnschrankenwärtern a. D. Niendorf in Zellendorf, Kreis Schweinitz, Reichert in Gräfendorf genannten Kreises und Taake in Dankersen, Kreis Minden, dem bisherigen Eisen⸗ bahnaufzugwärter Walker in Halle a. S., dem bisherigen Eisenbahnvorschlosser Fell in Tangermünde, dem bisherigen Eisen⸗ bahnoberputzer Gereke in Hannover, dem bisherigen Eisenbahn⸗ schlosser Schulz in Cottbus, dem bisherigen Eisenbahnstellmacher Bildert genannt Billert, dem bisherigen Eisenbahntischler Kunze, beide in Hannover, dem bisherigen Eisenbahnlackierer Schmidt in Hamburg, dem bisherigen Eisenbahnwagenputzer Reeck in Stendal, den bisherigen Eisenbahngüterbodenvor⸗ arbeitern Meuche in Weißenfels und Moritz in Cottbus, dem bisherigen Eisenbahngüterbodenarbeiter Uchlierz in Hamburg, dem bisherigen Bahnhofsarbeiter Offelmann in Leipzig⸗ Stötteritz, den bisherigen Bahnunterhaltungsarbeitern Kellner in Apolda, Mensching in Kobbensen, Schaumburg⸗Lippe, Schötz in Oderin, Kreis Luckau, und Stumpenhorst in Osnabrück das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
dem Eisenbahnschrankenwärter a. D. Busch in Hornburg, Mansfelder Seekreis, dem bisherigen Eisenbahnkranführer Meyer in Diemitz, Saalkreis, dem bisherigen Eisenbahn⸗ maschinenputzer Bannasch in Wahrburg, Landkreis Stendal, dem bisherigen Eisenbahnschmied Lange in Erfurt, dem bis⸗ herigen Eisenbahngüterbodenarbeiter Winterkamp in Münster i. W., dem bisherigen Eisenbahnstreckenarbeiter Keiner in Viernau, Kreis Schleusingen, und dem bisherigen Bahnunter⸗ haltungsarbeiter Hilmer iz. Vorhelm, Kreis Beckum, das
Allgemeine Ehrenzeichen in Broeltze zu verleihen.
Deutsches Reich.
Dem norwegischen Konsul in Emden Hendrik Okko Martin Fisser ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Verordnung über Bucheckern. Vom 14. September 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
§ 1 Wer Bucheckern sammelt, hat die gesammelten Mengen an den Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette, G. m. b. H. in Berlin oder an die von ihm bestimmten Stellen zu liefern. Dies gilt nicht:
1. für selbstgewonnenes Saatgut, welches der Forsteigentümer oder der sonstige Forstnutzungsberechtigte zum künstlichen Anbau benötigt;
2. für Mengen, die als Saatgut an Personen geliefert werden, die zum Samenhandel vom Kriegsausschusse zugelassen sind;
3. für die zur Herstellung von Oel in der Wirtschaft des
Säammlers sowie des Forsteigentümers und seiner bei der Sammlung beteiligten Beamten erforderlichen Mengen, jedoch nicht für mehr als ¼ der gesammelten Menge und
höchstens für 25 Kilogramm Bucheckern für den einzelnen
88 Hausstand.
Die zur Herstellung von Oel (Abs. 2 Nr. 3) zurückbehaltenen Mengen dürfen nur bei Vorlegung und Abnahme eines Erlaubnis⸗ scheins verarbeitet und zur Verarbeitung angenommen werden.
Die Ortsbehörde des Wohnorts des Sammlers stellt die Er⸗ laubnisscheine aus. Die Scheine sind von dem Verarbeiter der Orts⸗ behörde allwöchentlich zurückzugeben.
“
§ 2
Wer mit Beginn des 1. November und des 1. Dezember 1916 mehr als 5 Zentner gesammelte Bucheckern in Gewahrsam hat, hat die vorhandene Menge dem Kriegsausschuß anzuzeigen. Die Anzeige ist spätestens bis zum 6. November und 6. Dezember 1916 zu er⸗ statten. Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht auf die im § 1 Abs. 2 genannten Mengen.
Mengen, die sich mit Beginn des 1. November oder 1. Dezember
1916 unterwegs befinden, sind unverzüglich nach Empfang vom
Empfänger anzuzeigen.
8
Der Kriegsausschuß oder die von ihm bezeichneten Stellen haben die nach § 1 zu liefernden Bucheckern abzunehmen und einen an⸗ gemessenen Preis für sie zu zahlen, dessen Höchstgrenze der Reichs⸗ kanzler bestimmen kann. Der Preis schließt die Kosten der Lieferung bis zur räͤchsten Bahnstation des Verpflichteten ein.
Der Leferungspflichtige hat die Bucheckern bis zur Abnahme auf⸗ zubewahren und pfleglich zu behandeln. J1114“
Der Lieferungspflichtige hat dem Kriegsausschuß oder den von ihm bestimmten Stellen anzuzeigen, von welchem Zeitpunkt ab er zur Lieferung bereit ist. Erfolgt die Abnahme nicht binnen zwei Wochen noch diesem Zetpunkt, so ist der Preis vom Ablauf der Frist an mit 1 vom Hundert über den jeweiligen Nedencheha zu verzinsen. Für Verwahrung und pfl'egliche Behandlung nach Ablauf der Frist erhält der Lieferung⸗pflichtige cine Vergütung, die vom Reichskanzler
16“
1 Berlin, Montag, den 18. September, Abends.
8 1 Se2eee
an seine Stelle der Empfänger.
festgesetzt wird. Mit dem Zeitpunkt, an dem die Verzinsung beginnt, geht die Gefahr des zufälligen Verderbens oder der zufälligen Wert⸗ verminderung auf den Kriegsausschuß über. Der Lieferungspflichtige hat nach näherer Anweisung des Reichskanzlers den Zustand fest⸗ zustellen, in dem sich die Bucheckern im Zeitpunkt des Gefahrüber⸗ ganges befinden; im Streitfall hat er den Zustand nachzuweisen.
Ist der Lieferungspflichtige mit dem vom Kriegsausschusse 88 botenen Preise nicht einverstanden, so setzt die höhere Verwaltungs⸗ behörde den Preis endgültig fest. Für die Festsetzung ist maßgebend der Zustand der Bucheckern zur Zeit des Gefahrüberganges (§ 4 Satz 4). Die höhere Verwaltungsbehörde darf die nach 8§ 3 fest⸗ gesetzten Preisgrenzen nicht überschreiten. Sie bestimmt, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat.
Der Verpflichtete hat ohne Rücksicht auf die endaültige Fest⸗ setzung des Uebernahmepreises zu liefern, der Kriegsausschuß vorläufig den von ihm für angemessen erachteten Preis zu zahlen. “
Erfolgt die Ueberlassung nicht freiwillig, so wird das Eigentum auf Antrag des Kriegsausschusses durch Anordnung der zuständigen Behörde auf ihn oder die von ihm in dem Antrag bezeschnete Person übertragen. Die Anordnung ist an den Besitzer zu richten. Das Eigentum geht über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht.
§ 7
Die Zahlung erfolgt spätestens 14 Tage nach Abnahme. Für
streitige Restbeträge beginnt die Frist mit dem Tage, an dem die
“ der höheren Verwaltungsbehörde dem Kriegsausschusse zugeht.
§ 8 „Der Kriegsausschuß hat für die alsbaldige Verarbeitung der übernommenen Bucheckern zu sorgen. Er hat das gewonnene Oel nach den Weisungen des Reichskanzlers abzugeben. Für die bei der Oelgewinnung anfallenden Oelkuchen und Oelmehle sind die Vor⸗ schriften über Futtermittel maßgebend.
Die Landeszentralbehörden köanen verlangen, daß auf je 100 Kilo⸗ gramm aus ihren Gebieten abzeliefeter Bucheckern bis zu 4 Kilo⸗ gramm Oel und bis zu 20 Eilogramm Oelkuchen oder Oelmehl an sie oder die von ihnen bezeichneten Stellen geliefert werden. g
§ 9
Bucheckern dürfen nicht verfüttert werden.
„DTie Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Be⸗ börden können Ausnahmen von dem Verbote zulassen, insbesondere bestimmen, ob und inwieweit das Eintreiben von Schweinen zu⸗ gelassen werden kann. 81
§ 10
Soweit die Eigentümer von Forsten oder die sonstigen Forst⸗ nutzungsberechtigten nicht bereit oder nicht in der Lage sind, die bei ihnen anfallenden Buch ckern zu sammeln, kann die zuständige Behörde andere Personen zum Sammeln ermächtigen. -
Die zuständige Behörde setzt die näheren Bedingungen und den Umfang des Sammelns fest. Sie bestimmt ferner, inwieweit die Sammler Einrichtungen zum Sammeln, Reinigen und zum Weg⸗ schaffen der Buͤcheckern treffen dürfen. Sie bestimmt auf Antrag des Eigentümers oder sonstigen Forstnutzungsberechtigten, welche Ver⸗ gütung ihm zu zahlen ist.
Ueber Streingkeiten, die sich aus der Durchführng des Abs. 1 ergeben, entscheidet endgültig die höhere Verwaltungsbehörde.
§ 11
Die zuständige Behörde kann in ihrem Bezirke Lagerräume für die Aufbewahrung der Bucheckern gegen eine angemessene Vergütung in Anspruch nehmen. Bei Streitigkeiten setzt die höhere Verwaltungs⸗ behörde die Vergütung endgüttig fest.
12
Die Landeszentralbehörden erlassen die Vorschriften zur Aus⸗ führung dieser Verordnung. Sie können bestimmen, daß Zuwiderhand⸗ lungen mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft werden.
§ 13 Mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark wird bestraft:
1. wer Vorräte, zu deren Lieferung er nach § 1 verpflichtet ist, beiseiteschafft, zerstört, verarbeitet, verbraucht oder an einen anderen als den Kriegsausschuß oder die von ihm bestimmten Stellen liefert; wer Bucheckern verfüttert oder den Bestimmungen über das Eintreiben von Schweinen zuwiderhandelt; wer Bucheckern der Vorschrift im § 1 Abs. 3 zuwider ohne Erlaubnisschein verarbeitet oder ohne Abnahme des Er⸗ laubnisscheins zur Verarbeitung annimmt.
§ 14
Bucheckern, die aus dem Ausland einschließlich der besetzten Ge⸗ biete in das Reichsgebiet eingefuhrt werden, sind von dem Ein⸗ führenden an den Kriegsausschuß oder die von ihm bestimmten Stellen zu liefern. Als Einführender gilt, wer nach der Einfuhr der Bucheckern im Inland zur Verfügung über sie für eigene oder fremde Rechnung berechtigt ist.
Befindet sich der Verfügungsberechtigte nicht im Inland, so trikt Die §§ 2 bis 13 finden Anwendung.
§ 15 Ausnahmen
Die Verordnung tritt mit dem T er Verkündung in Kraft. Der Reiche kanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Die Verordnung uͤber die Verarbeitung von Bucheckern vdom
Der Reichskanzler kan Verordnung zulassen.
14. Okteber 1915 (Reichs. Gesetzbl. S. 670) wird aufgehoben.
Berlin, den 14. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers.