““ 11“
Warenproben, nach Oest reich (einschließlich Liechtenstein) Bosnten⸗Herzegowina bis za dem erhöhten Gewicht von 500 g, Ungarn bis zu 350 g für je 50 g 5 ₰, mindestens. 10 ₰; Geschäftspapiere, die neu zugelassen werden, bis 2 kg 8 bb-ö1ö1ööb515—— P11ö11““ Für die im Verkehr mit Oesterreich und Besnien⸗Herzegowina zugelassenen offenen Blindendruckschriften bleiben die seitherigen Ge⸗ Pübrensätze in Kraft. Eingeschriebene Briefsendungen müssen fortan vom Abseunder freigemacht werden. Die Gebühr für einen Postauftragsbrief ist dieselbe wie für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht. In gewöhnliche und eingeschriebene za; nach Ungarn dürfen Münzen nicht mehr eingelegt werden. 2) Wertsendungen. 1* . Die Gebühr für Briefe mit Wertangabe ist vom Absender im voraus zu entrichten. Sie setzt sich zusam men aus der Gebühr für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht und einer Ver⸗ Kcherungsgebühr von 8 ₰ für je 240 ℳ oder einen Teil von 240 ℳ. Die Versicherungsgebühr wird erforderlichenfalls auf eine durch 5 teilbare Zahl abgerundet. Die Gesamtgebühr für einen Wertbrief beträgt mindestens 60 Die Versicherungegebühr für Pakete mit Wertangabe ist dieselbe wie für Briefe mit Wertangabe. Wert⸗ briefe des deutsch⸗österreichisch⸗ungarisch ⸗besnisch⸗ herzegowinischen Wechselverkehls werden fortan innerhalb des ursprünglichen Be⸗ stimmungslandes gebührenfrei nachgesandt und im Falle ihrer Unb’estellbarkrit gebührenfrei nach dem Aufgabeörte zurückgeleitet.
8 3) Nachnahmen. 8 n. eine Briefsendung mit Nachnahme hat der Absender außer den Gebühren für eine gleichartige eingeschriebene Sendung ohne Nach⸗ nahme — bei Briefen mit Wertangabe außer den Gebühren für einen leichattigen Wertbrief ohne Nachnahme — wie im innerdeutschen Verkehr eine Vorzeigegehühr von 10 ₰ im voraus zu entrichten. Einer ebensolchen Vorzeigegebühr unterliegen die Pakete mit Nach⸗ nahme. Dafür fallen die bisher bei Briefsendungen durch Abzug von dem eingelbsten Nachnahmebetrag erhobene Einziehungsgebühr von 10 ₰ und die bei Paketen nach dem Betrage der Nachnahme be⸗ echnete steiaende Nachnahmegebühr fort. Der vom Empfänger einge⸗ zogene Nachnahmebetrag wird nach Abzug der gewöhnlichen Post⸗ anweisungsgebühr dem Absender durch Postanweisung überfandt.
4) Postanweisungen.
Die Gebühr für Postanweisungen beträgt 20 ₰ für je 40 ℳ der einen Teil davon. Für eine lelegraphische Postanweisung hat er Absender außer der Postanweisungs⸗ und der Telegrammgebühr
auch die Gebühr für die Eilbestellung zu entrichten, es sei denn, daß ie Postanweisung mit dem Vermerk „postlagernd“ versehen ist.
5) Pakete.
Zugelassen sind Postpakete bis 5 kg und Postfrachtstücke ber 5 bis 20 kg. Sowohl Postpakete wie Postfraa tstücke mussen vom Absender freigemacht werden. Die Höhe der Wertangabe ist nicht beschränkt. Die Gebühr für Postpakete beträgt auf alle Entfernungen im Verkehr nach DOenerreich 60 ₰, nach Ungarn und Bosnien⸗Herzegowtna über Oesterreich 80 J, nach Bosnien⸗Herzegowina über Oesterreich un d Ungarn 1 ℳ. Die ebühr für Postfrachtstücke setzt sich zusammen aus dem deutschen Gebührenanteil für die Beförderung innerhalb Deutschlands, 1
dem ö“ Gebührenanteil für die Beförderung innerhalb
esterreichs,
dem Uunger schen Gebübrenanteil für die Beförderung innerhalb
ngarns,
dem bosnisch⸗herze⸗gowinischen Gebührenanteil für die Beförderung
innerhalb Bosnien Herzegowinas.
Der deutsche Gebührenanteil beträgt für die ersten 5 kg: auf alle Entfernungen 8686868 83 für jedes weitere Kilogramm oder einen Teil
Lüig⸗ * 20 geographische Meilen (1. und
one 2* * 20 2 2 2 . 2⁴ 2. . 2 2 2
über 20 bis 50 geographische Meilen (3. —
50 100 8 „ (4. Zone
Die Entfernung wird bis zum Taxgrenzpunkt berechnet. Die seitherigen Zonensätze treten außer Kraft.
Der österreichische Gebührenteil beträgt auf alle Ent⸗
nungen für Pakete
11A1A1X“1A“A“ 10 — 15 „ 120 ₰,
Der ungarische Gebührenteil beträgt auf alle Ent⸗
rnungen für Pakte 8
über 5 — 10 kg 80 ₰1, EI1“ 6 1 15 — 20 „ 240 ₰. Der bosnisch⸗herzegowinische Gebührenteil ist der gleiche wie der ungarische. Für Sperrgut werden die Gebühren um die Hälfte erhöht. Einschreibpakete sind nicht mehr zugelassen. Dagegen können fortan im Verkehr mit Oesterreich und Bosnien⸗Herzegowina Pakete bis 5 kg jeden Inhalts, soweit sie in einer Richtung 1 m in einer anderen ½ m nicht überschreiten, als dringende Pakete befördert werden. Außerdem ist bei dringenden Paketen die Belastung mit Nachnahme bis zum HSöchstbetrage von 800 ℳ zugelassen. Nach Ungarn sind dringende Pakrete nicht zulässig. Ebensowenig dürfen dahin gemünztes Geld, Göld. und Silbersachen sowie andere kostbare Gegenstände in Paketen ohne Wertangabe verschickt werden. 1
6) Zeitungen. 8 18
Die Gebühr für Ueberweisung einer bei der Post bestellten Zeitung nach einem anderen Bestimmungsort ist auf 50 ₰ herab⸗ gesetzt worden. Die Gebühr wird vom Beziehber am neuen Be⸗ stimmungsort erhoben. Außerdem ist im Verkehr mit Oesterreich und Bosnien⸗Herzjegowina die Ueberweisung einer Zeitung für eine im voraus bestimmte Zeit zugelassen worden. Die Gebühr für außergewöhnliche Zeitungsbeilagen ist auf den im inneren deutschen Verkehr bestehenden Satz ermäßigt worden und beträgt bei Zeitungen, die in Deutsch⸗ land erscheinen, ½ ₰ für je 25 g jedes einzelnen Beilagestücks. er Gesamtbetrag wird nötigenfalls auf eine durch 5 teilbare Pfennig⸗ summe aufwärts abgerundet. Im Verkehr mit Ungarn dürfen außergewöhnliche Zeitungsbeilagen im einzelnen nicht schwerer als
nach
th * 2 8 9 g h
10 ₰, 20 ₰, 30 ₰, 40 ₰,
1 7) Gewährleistung. b1“
jährungsfrist für Schadensersatzforderungen gegen
die Postverwaltung wird bei allen Versendungsgegenständen durch⸗
weg bes. ein Jahr erhöht. Nähere Auskunft erteilen die Post⸗ anstalten.
Handel und Gewerbe. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammen⸗ gestellten „Nachrichten für 8 Industrie 5 und Landwirtschaft“.) 88e Schweden. Das Ausfuhrverbot für Fische. Der Staatliche Lebens⸗
88
Lachsausfuhr, sondern auch die Ausfuhr anderer noch ausfuhrfreier Fische der Kontrolle zu unterwerfen, die ein Ausfuhrverbot gewähr⸗ leistet. Im letzten Staatsrat wurde daher der Erlaß eines Ausfuhr⸗ verbots für alle Fische, frische, gesalzene, getrocknete und geräucherte, Zu den Fischwaren, deren Ausfuhr disher noch gestattet, nunmehr aber verboten ist, gehören gekräuterte Breitlinge in Fässern, Anchovis, Sardellen und Tunfisch, Lachs und Lachsforellen, Hechte, Zander, Karpfen, Schollen, Flundern und Aasfe Nach Ansicht des Gothenburger Lebensmittelausschusses wird dadurch, daß alle nach Gothenburg eingebrachten Fische im Fischereihafen versteigert werden, zu allererst der schwedische Eigenbedarf sichergestellt. Sollte Ueber⸗ scn vorhanden sein, so sei der Ausschuß zur Erteilung von Aus⸗
bewilligungen berechtigt und gewillt. 8— 116 (Nach Stockholms Dagblad.)
Durch Königliche Kundmachung ist Waren verboten
— Ausfuhrverbote. ee8 12. September 1916 die Ausfuhr nachstehender worden:
Putzmittel, nicht weingeisthaltig, für Lederwaren: 8 Wichse, schwarze, nicht fluͤssig; ¹ 3 Putzmuütel anderer Art, nicht weingeisthaltig, für Lederwaren,
andere als solche der Nr. 1126. 8 Weiches Harz von Kiefern und Fichten. Petroleum⸗ und Stearinpech. 8 8 (Stockholms Dagblad.)
— Aufrechterhaltung des Ausfuhrverbots für elek⸗ trisches Material. Aus Interessentenkreisen ist die teilweise Aufhebung des Ausfuhrverbots für gewisses elektrisches Material beantragt worden. Der Saatliche Handelsausschuß hat sich gutacht⸗ lich zu dem Antrag geäußert und die Ablehnung befürwortet. (Nach Stockholms Dagblad.)
— Auf die neue 5 % Kriegsanleihe zeichneten der General⸗ direktor der Brandkasse und der Lebensversicherungsanstalt der Provinz Westpreußen, Danzig, zwei Millionen Mark, die Brauerei⸗ und Mälzerei⸗Berufegenossenschaft, Berlin, eine Million Mark. Ferner sind bei der Kreissparkasse Quedlinburg Zeichnungen im Betrage von einer Million Mark auf die fünfte Kriegsanlethe eingegangen.
— Die A der Darlehnskassen Berlin hat laut Meldung des W. T. B.“ folgenden Beschluß gefaßt, der die Bestimmungen über die Beleihung mündelsicherer Werte ergänzt: Die von öffentlich⸗rechtlichen Körperschaften oder Verbänden ausgegebenen, fest verzinslichen, auf den Inhaber lautenden mündel⸗ sicheren Werte werden, sofern sie an einer deutschen Börse notiert werden, mit 75 % des Kurswertes vom 25 Juli 1914, und sofern sie an einer deutschen Börse nicht notiert werden, mit 70 % des Nenn⸗ wertes beliehen, und zwar unter der Bedingung, daß die Darlehen nachgewiesenermaßen zur Einzahlung auf Kriegsanleibe ver⸗ wendet werden Für die zu anderen Zwecken beliehenen Unterpfänder der bezeichneten Art behält es bei den bisherigen Beleihungsgrenzen sein Bewenden.
Der Verband Deutscher Bücherrevisoren E. V., Sitz Berlin, Geschäftsstelle Leipzig, Härtelstr. 25, hält vom 13. bis 15. Oktober d. J. seine Generalversammlung in Berlin im Handels⸗ kammergebäude ab. Außer geschäftlichen Verbandsangelegenbeiten stehen verschiedene Fragen des Bücherrevisorenwesens auf der Tages⸗ ordnung. Vorzugsweise wird sich der Verband auch mit einigen Fragen von allgemeinem Interesse, die durch die Kriegsverhältnssse entstanden sind, beschäftigen, wie z. B. über die Erfahrungen in Ge⸗ schäfte aufsichtssachen, über die Gestaltung eines Zwangsvergleichs zur Verhütung des Konkurses und über die Kriegssteuergesetze.
— Die Kalker Maschinenfabrik A.⸗G., Cöln⸗Kalk, schlägt laut Meldung des „W. T. B.“ eine Dividende von 16 % gegen 10 % im Vorjahre vor.
Nach einer durch „W. T. B.“ verbreiteten Meldung von „Berlingske Tidende zaus Petersburg bereitet das Finanzministerium die Wiedereröffnung der russischen Fondsbörsen vor.
Wien, 22. September. (W. T. B.) Jfolge der günstigen Berichte von den Kriegsschauplätzen war auch heute die Stimmung im freien Börsenverkehr echt fest. Größere Umsätze zu höheren Kursen fanden in Montan⸗ und Rüstungswerten statt. Lebhaft ge⸗ fragt waren ferner Petroleum⸗ und ungarische Staatspaviere sowie einzelne Bankaktien. Auf dem Anlagemarkt zeigte sich Kauflust für Staats⸗ und Kommunalpapiere.
Wien, 22 September. (W T. B.) Der Halbjahresabschluß der Oesterreichischen Kreditanstalt ergibt bei einem Brutto⸗ gewinn von 24 477 512 Kr. einen Reing⸗winn von 12 342 752 Kr. Die Ertrännisse setzen sich folgendermaßen zusammen: Gewinn aus Effekten und Konsortialgeschäften 2 073 297 Kr., Zinsen 14 987 045 Kr., Provrsionen 5 366 897 Kr., verschiedene Erträgnisse 771 724 Kr. Gewinnvortrag 1 278 549 Kr. Unter den Lasten sind hervorzuheben Gehälter 4 742 435 Kr., Spesen 1 610 769 Kr., Steuern und Ge⸗ bühren 4 708 262 Kr. Die bis zum 30. Juni abgewickelten Konsortial⸗ geschäfte erscheinen in diesem Halbjahrsabschluß verrechnet.
Paris, 22. September. (W. T. B.) Die amtliche franzö⸗ sische Handelsstatistik für den Monat August weist nach dem „Temps“ 2072 Millionen Francs Emfuhr, aber nur 375 Millionen Francs Ausfuhr, somit eme Unterbilanz pon 1697 Millionen aus; diese übertrifft also die Unterbilanz vom Jult noch um 291 Millionen. Für die ersten acht Monate des laufenden Jabres betränt die Unter⸗ bilanz des französischen Warenaußenhandels 9045 Millionen Franch. „Temps“ bemerkt dazu: Diese ungeheure Summe müssen wir auf⸗ bringen, um das Ausland für unsere Mehrankaͤufe zu bezablen. Die Lage wird jeden Monat schlimmer und erfordert sorgfältige Be⸗ achtung. Um unsere Auslandsvaluta auf der Höhe zu halten, müssen Kriegsverwaltung und Publikum ihre Käufe im Ausland einschränken; ebenso notwendig ist es, die Erzeugung im Inland zu steigern, damit sie den Unterhalt für Heer und Volk in Waren verschiedenster Art zu einem größeren Teile deckt.
London, 21. September. (W. T. B.) Bankausweis der Bank von England. Gesamtreserve 37 057 000 (gegen die Vorwoche Zun. 32 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 35 973,000 (Abn. 148 000)
fd. Sterl., Barvorrat 54 579 000 (Abn. 117 000) Pfd. Sterl.,
echselbestand 96 103 000 (Zun. 1 643 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 104 185 000 (Zun. 7 802 000) Pfb. Sterl., Guthaben des Staates 52 993 000 (Abn. 6 154 000) Pfd. Sterl., Noten⸗ reserve 35 286 000 (Abn. 12 000) Pfd. Sterl., Regierungssicher⸗ heiten 42 188 000 (unverändert) Pfd. Sterl. — Prozentverhältnis der Reserven zu den Passiven 23,57 gegen 23,80. Clearinghouse⸗ umsatz 285 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Vorjahres mehr 46 Millionen.
Paris, 21. September. (W. T. B.) Bankausweis. Gold in den Kassen 4 152 170 000 (gegen die Vorwoche Abn. 95 656 000) Fr., Gold im Augland 674 553 000 (Zun. 100 775 000) Fr., Barvorrat in Silber 338 040 000 (Abn. 238 000) Fr. Guthaben im Ausland 652 539 000 89 51 380 000) Fr., We set (vom Moratorium nicht betroffene)
71 288 000 (Abn. 10 017 000) vr Gestundete Wechsel 1 390 361 000 (Abn. 3 527 900) Fr., Vorschüffe auf Wertpapiere 1 162 170 000 (Zun. 3 081 000) Fr., Kriegsvorschüsse an den Staat 8 700 000 000 (unverändert) Fr., Vorschuß an Verhbündete 1 440 000 000 (un⸗ verändert) Fr., Notenumlauf 16653 451 000 (Zun. 50 792 000) Fr., Schatzgulhaben 123 191 000 (Abn. 83 747 000) Fr., Privatguthaben 2 180 615 000 (Zun. 34 257 000) Fr.
* Auf verschiedenen Gebieten waren Besserungen zu verzeichnen, namentlich konnten sich einige Industriewerte befestigen, zumal die Wiener Börse leichfalls gute Berichte sandte. Auch im weiteren Verlaufe war die Tendenz fest bei mäßig belehtem Geschäfte. Der Schluß war still.
Der 8e. Wertpaviermarkt zeigte eine festere Haltung.
New Pork olland
Schweden
exwe en weiz
Wien⸗
Bulgarien 100 Leva
gekehlte Ware.
Börse in Berlin
(Notierungen des Börsenvorstandes)
vom 22. September
Geld Brief ℳ ℳ 5,47 5,49
228 ½ 156
157 159 159 188 105
68,95 15oö
für
1 Dollar 100 Gulden 100 Kronen 100 Kronen 100 Kronen 100 Franken
Budapest 100 Kronen
5,48 226 ½
156 ⅔ 159
158 ¾ 105 ⅜
68,95
änemark
Berlin, 22. September. (W. T. B.) Marktpreise für Salz⸗
heringe Verkau spreise der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H.), fefigesegt 8- der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H., Berlin, gültig vom 23. September bis Freitag, den 29. September 1916, einschließlich. veeg- ; tto Fischgewicht m netto e b 82—1 Stüd 99 2¾ 12 — 14 2 176 ℳ, 14 — 16 Stück 170
Fettheringe alten Fanges Ereh 1 füf 8 88
16 — 18 Stück 163 ℳ, 18 — 20 Stück 153 ℳ, 20 — 25 Stück 144 ℳ,
über 25 Stück 134 ℳ. — Norwegische Sloe⸗Vollheringe gekehlt; für ein Faß mit etwa 110 kg netto sapric bezw. mit 400 — 500
Stück 158 ℳ, 500 — 600 Stück 163 kleinere 168 ℳ, unge⸗
kehlte 2 ℳ für ein Faß weniger als die entsprechende gekehlte Ware. — Rblte 2,78, lcnn s „Vollheringe gekehlt: für ein Enß
mit etwa 110 kg netto Fischgewicht bezw. mit 400 — 500 Stück 150 ℳ, 300— 50 Stück bi ho — 700 Stück 154 ℳ, kleinere 158 ℳ, ungekehlte 2 ℳ für das Faß weniger als die entsprechende oder Lager Stettin oder Lübeck. — Holländische Heringe diesjährigen Fanges gekehlt: Nordsee⸗Heringe (fuͤr ein Faß mit etwa 115 kg netto Fischgewicht): Ermittelte Stückzahl etwa 800 — 950 Stück in jedem Faß 158 ℳ. Für kleinere Gebinde wird der handelsübliche Aufschlag erhoben. Die Notierungen für die holländischen Heringe verstehen sich frei Bahn oder Schiff holländischer Station. Alle Preise verstehen sich netto Kasse ohne Abzug für Barzahlung innerhalb 3 Tagen. 1“
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
London, 21. September. (W. T. B.) 2 ½ % Eugl. Konsols 60 ½ 5 % Argentinier von 1886 94 ½. 4 % Brasilianer von 1889 54 ¼, 4 % Japaner von 1899 71, 3 % Portugiesen —, 5 % Rußfen von 1906 89 ½, 4 ½ % Russen von 1909 81, Baltimore and Ohio 92 ½¼ Canadian Pacific 186 ⅛, Erie —, National Railways of Mexiko 7 ¼
ennsylvania —, Southern Pacific 105, Union Pacific 153 ½,
nited States Steel Corporation 114, Anaconda Copper 19 ¾, Rio Tinto 61 ½, Chartered 12/9, De Beers def. 12 ⅞. Goldfields 1 ¾ Randmines 3¹1⁄16. — Privatdiskont 55, Silber 32 ¾. — Wechsel auf Amsterdam 3 Monate 11,84 ½, Wechsel auf Amsterdam kurz 11,68. Wechfel auf Paris 3 Monate 28,27, Wechsel auf Paris kurz 27,87, Wechsel auf Petersburg kurz 147 ¼.
Paris, 21. September. (W T. B.) 5 % Französische Anleihe 90,00, 3 % Franzöfische Rente 62,60, 4 % Span. üußere Anleihe 97,85, 5 % Russen 1906 —,—, 3 % Russen von 1896 —,—, 4 % Türken —,—, Suenkanal 4565, Rio Tinto 1730.
aris, 22. September. (W. T. B.) 5 % Französische Anleihe 90,00, 3 % Franzostsche Rente 62,50, 4 % Span. äußere Anleihe 97,85, 5 % Russen 1906 88,00 3 % Russen v. 1895 —,—, 4 % Türten unif. —,—, Suezkang! 4600, Rie Tinto 1745.
Amsterdam, 22 September. (W T. B.) Stramm. Wechsel auf Berlin 42,70, Wechfel auf Wien 29,30, Wechsel auf Schweiz 46,10, Wechsel auf Kopenhagen 66,75, Wechsel au Stockholm 68,85, Wechsel auf New York 245,50, Wechfel au London 11,69, Wechsel auf Paris 41,90. 5 % Nieder⸗ ländische Staatsanleibe 103 t, Obl. 3 % Miederl. W. S. 75⸗% Königl. Niederländ. Petroleum 522. Holland⸗Amerika⸗Linie 446, Niederländisch⸗Indische Handelsbant 230 ¼, Atchison, Topeka u. Santa
6 107 ⁄1⁄11. Rock Jsland 1, Southern Pacific 100 8⅛, Southern ailway 27 ¼, Union Pacific 149, Anaconda 190 ½*), United States Steel Corp 110 ½, Französisch englische Anleihe —,—. ) exkl. Di.
New York, 21. September. (Schluß.) (W. T. B.) Bei recht regen füssachen vollzog sich die Eröffnung der heutigen Börse in durchaus fester Stimmung, wobei Kupferwerte im Zusammenhang mit den sehr günstigen Quartalsberichten der führenden Kupfe gesell⸗ schaften bevorzugt waren. Im weiteren Verlaufe machte sich geößerer Abgabedruck bemerkbar, der hauptsächlich von der berufe mäßigen Spekulatton ausging. Die feste Grundstimmung vermochte sich aber später erneut durchzusetzen, da die Stelgerung der Steelz sich allgemein von gutem Einfluß erwies. Von Eisenbahnen erfreuten sich New York Centrals und Chicago Milwaukees größeren Interesses. Die Börse schloß in recht fester Haltung. Umgesetzt wurden 1 370 000 Stück. Tendenz für Geld: Behauptet. Geld auf 24 Stunden Durchschnittsrate 2 ½, Geld auf 24 Stunden letztes Darleben 2 ¾, Wechsel auf London (60 Tage) 4,71,50, Cable Transfers 4,76,45, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,86,00, Wechsel auf Berlin auf Sicht 70 ⅝, Silber Bullion 68 ½, 3 % Northen
aacisie Bonds 66 ½, 4 % Ver. Staat. Bonds 1925 110 †, Atchison opeka u. Santa s 105 ¼, Baltimore and Ohtio 88 ⅛, Canadian 8 c 178 ⅛, Chesapeake u. Ohio 64 ½, Chicago, Milwaukee u. St.
aul 95 ½, Denver u. Rio Grande 13, Illinois Central 102 ⅛, ouisville u. Nashville 130, New York Central 107 ⅜. Norfolk u. Western 130 ⅛, Pennsylvania 57 ⅛, Reading 111 ⅛, Southern Paeise 101, Unton Pacific 147 ½, Anaconda Copper Mining 942, mited States Steel Corporation 109 ¾, do. pref. 121.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkter.
London, 21. September. (W. T. B.) Kupfer prompt 116 %
London, 21. September. (W. T. B.) Wollauktion. An⸗ der heutigen Auklion wurden für gereinigte gute Greasywolle volle P eise gezahlt. Während Scouredwolle nicht einheitlicher Nachfrage begegnete, war Kapwolle 8e gefragt. Angeboten waren 8032 Ballen, zurückgezogen wurden 800 Ballen.
Liverpool, 21. September. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 7000 Ballen, Einfuhr 13 800 Ballen, davon 13 100 Ballen amert⸗ kanische Baumwolle. — Für Oktober⸗November 9,39, für Januar⸗ “ 1298 pr ö und Brasilianische je 6 Punkte,
e e unkte niedriger. 8ue 98 Eer 21. September. (W. T. B.) Wollmarkt feft. Preise unverändert.
Amsterdam, 22. September. (W. T. B.) Santos⸗Kaffee für September 58. 8
Amsterdam, 22. September. (W. T. B.) Rüb öl loko 66 für November —. Leinöl loko 51 ¼, für Oktober 50 ½¼, für November 50 ⅝, für Dezember 51, für Januar 51 ¼l.
New York, 21. September. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle
—
für Dezember 16,14, New Orleans do. loko middling 15,50, Petroleum refined (in Cases) 10,75, do. Stand. white in New York 8,35, do. in Tanks 4,50, do. Credit Balances at Oil City 2,30, Schmal prime Western 15 17 ½, do. Rohe & Brothers 15,80, Zucker Zentri⸗ fugal 5,77 — 5,89 Weizen für September —,—, do. für Dezember —,—, do. Hardwinter Nr. 2 neuer 160, Mehl Spring⸗Wheat elears (gen 6 80—7,00, Getreidefracht nach Liverpool 12, Kaffee Rio Nr. loko 9 ¼, do für September 8,90, do. für Dezember 8,87, do. für Januar 8,69, Kupfer Standard loko —,—, Zinn 39,50.
8
s. n crth schlug in seinem Gutachten über einen Antrag auf Erlaß eines Ausfuhrverbots für gesalzene Lachse vor, nicht nur die
“
186
Stettin, den 19. September 1916. Kriegsgericht des Kriegszustandes.
Sämtliche Notierungen verstehen sich ab Bollwerk
loko middling 16,15, do. für Oktober 15,97, do. für November 16,05, do.
1. Untersuchungssachen. 8 N Tufhebet Verluste und Fun 3. Verkäufe,
4. Verlosung ꝛc. von Wertpap
5. Kommanditgesellschaften de Nrken u. Aktiengesollschaften.
0 Untersuchungssachen.
1) den Schnitter Stanislaus Nogowsrki, 2) den Schnitter Franziszek Zakowski unter dem 28 Dezember 1915 in Nr. 5 Stück Nr. 61 858 erlassene Steckbrief wird erneuert. Stettin, den 14. September 1916. Kriegsgericht des Kriegszustandes.
[35802]
Der gegen den Schnitter Jan Petry⸗ kowski unter dem 26. Oktober 1915 7. Nr. 258 Stück Nr. 48112 — Jahrgang 1915 — erlassene Steckbrief wird erneuert.
[35798] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Soldaten (unged. Ldsts.) Friedrich Petzold der 4 Komp. I. Ers.⸗Batls. J.⸗R. 103 in Bautzen, geb. den 15. 7. 1877 in Kirch⸗ berg, Bez. Zwickau, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Heehäcte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Bautzen, den 16. September 1916. Gericht der stellv. 5. Inf.⸗Brig. Nr. 63.
[35799]
In der Strafsache gegen den Ersatz reservist — Landwirt — Johann Roh⸗ ling aus Rühlermoor, Kre. Meppen, wird auf Grund des § 360 M.⸗St.⸗ Ger.⸗O. das im Reiche befindliche Ver⸗ mögen des flüchtigen Rohling mit Be⸗ schlag belegt.
Braunschweig, 20 September 1916. Gericht der stellv. 40. Jnf.⸗Brigade. Der Gerichtsherr:
Frhr. Spiegel, Generalleutnant.
[35918) Fahnenfluchtserklärung
und Beschlagnahmeverfügung.
In der Untersuchungssache gegen den Bootsmannsmaaten Ludwig Stehly von der 12. Kompagnie I. Matrosenregiment, bezw. 4. Abteilung II. Matrosendivision, wegen Fahnenflucht im Feloe und Ueber⸗ laufens zum Feinde, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 366 der Militärstrafgerichts⸗ ordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Se befindliches Vermögen mit Beschlag elegt. 3 1 Gericht der II. Marineinspektion.
[35800] Fahnenfluchtserklärung.
Der Gefreitte der Landwehr Johannes Chrisostomus Weckerle, geb. 9.10. 1879 in Betra, Amts Haigerloch, Hohenzollern, wird für fahnenflüchtig erklärt (§ 360 M.,St⸗G.⸗O).
Im Felde, den 6. Septbr. 1916. Gericht der 2. (Württ.) Landw.⸗Dibvision.
[35803] Beschluß.
Auf Antrag der Königlichen Staats⸗ anwaltschaft wird gegen
1) den Franz Michel Faßbender, un⸗ bekannten Aufenthaltsorts, geboren zu Adenau am 2. Oktober 1888, katholisch, zuletzt wohnbaft in Adenau, .
2) den Steinbrecher Johann Andreas Groß, unbekannten Aufenthaltsoris, ge⸗ boren zu Spessart am 28. Juli 1890, katholisch, ledig, zuletzt wohnhaft zu Spessart,
welche hinreichend verdächtig erscheinen, in noch nicht rechtsverjährter Zeit als Wehrpflichtige in der Absicht sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubnis das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärischen Alter si außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten zu haben; Vergehen gegen § 140 Abs. 1 Nr. 1 Str.⸗G.⸗B., das Hauptverfahren vor der 1. Strafkammer des Kgl. Land⸗ in Koblenz eröffnet. Zur Deckung eer die Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafen und der Kosten des Verfahrens wird in Gemäßheit der §§ 325, 326 Str.⸗P.⸗O. und § 140 Str⸗G.⸗B., da die Beschlagnahme ein⸗ zelner zum Vermögen der Angeschuldigten gehörenden Gegenstände nicht ausführbar erscheint, das im Deutschen Reiche befind⸗ liche Vermögen derselben beschlagnahmt.
Koblenz, den 8. September 1916. Köntgliches Landaericht, Ferienstrafkammer.
Koenig. Hermesdorff. Rehn.
[35804] Landgericht Oldenburg.
In der Strafsache genen den Heinrich Bernhard Sprung, geboren am 15. Jund 1892 in Delmenhorst, Sohn des Johann Friedrich Sprung und Elise Johanne geb. Naber, nach Amerika ausgewandert, un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Vergehens nach § 140 Absatz 1 Ziffer 1 des St.⸗G⸗B. ist der Angeschuldigte des Vergehens gegen § 140 Absatz 1 Nr. 1 des St⸗G.⸗B. be⸗ schuldigt. Auf Grund der §8§ 480, 325, 326 der St.⸗P.⸗O. ist daher zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe urd der Kosten des Verfahrens durch Beschluß der
Strafkammer II des Großßberzoglichen 19 Landgerichts hier vom 15. September 1916
das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗
mögen des Angeschuldigten mit Beschlag
belegt. — Aktenzeichen: M 9441716. Oldenburg, den 19. September 1916.
ch briefe
8. S
en, Zustellungen u. dergl tungen, Verdingungen ꝛc.
[35919] Bes enh.
Die Fahnenfluchtserklärung gegen den Heizer II. Kl. Emil Ehnert, geboren am 17. Oktober 1881 zu Hamburg, wird gemäß § 362 M.⸗St.⸗G.⸗O. hiermit auf gehoben, da die der Fahnenfluchtserklärung vom 29. Mai 1916 zugrunde liegenden Voraussetzungen weggefallen sind. 19sbare. den 18. September
Gericht der II. Marineinspektion. Ü.ä..
2) Aufgebote, Verlust⸗ n. Fundsachen, Zustellu
u. dergl.
35920] Zwangsversteiger un
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 11. Dezember 1916, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/114, III. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden im Grundbuche vom Frankfurtertorbee irk, Eigentümerin am 11. August 1915, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks: Frau Marie Jenson, geb. Müller, zu Berlin) eingetragene Grundstück: Vorder⸗ wohnhaus mit rechtem Seitenflügel, Doppel⸗ quergebäude mit linkem Seitenflügel und zwei Höfen, Gemarkung Berlin, Karten⸗ blatt 38 Parzelle 1628/1, 9 a 3 qm gioß, Grundsteuermutterrolle Art. 20 923, Nutzungswert 14 260 ℳ, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 1781. Berlin, den 14. September 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.
Abt. 87. 87. K. 71. 15
[35921] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 28. Dezember 1916, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Kleine Hamburgerstr. 2, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 40 Blatt Nr. 2533 (eingetragene Eigentümerin am 8. März 1916, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: die Ebefrau des Rentners Friedrich [genannt Fritz] Lange, Bertha geb. Nardenkötter ljetzt Norden]) in Cöln. Ehrenfeld) ein⸗ getragene Grundstück: a. Vorderwohn⸗ haus mit linkem Seitenflügel und Hof, b. Remisen und Abortgebäude quer, Ge⸗ markung Berlin, Kartenblatt 39, Parzelle 1458/9, 6 a 93 qm groß, Grundsteuer⸗ mutterrolle Art. 24 810, Nutzungswert 26 710 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr 1827. Berlin, den 19. September 1916. Königliches B Berlin⸗Mitte.
Abt. 87. 87. K. 21. 16.
[35109] Aufgebot. Der Bürgermeister Brunner von Cassel hat das Aufgebot der 4 % igen Landes⸗ kreditkassenschuldverschreibung Serie 23 Lit. F. Nr. 256 über 100 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 11. April 1917, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, hohes Erdgeschoß, Zimmer Nr. 48, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kaftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Cassel, den 11. September 1916. Königliches Amtsgericht. Abt. 3.
[35929] Berichtigung.
In unserer Bekanntmachung vom 6. d. M.,
die Kraftloserklärung der Grundrenten⸗
der Mitteldeutschen Bodenkredit⸗
anstalt in Greiz Nr. 3524 üder 200 ℳ
und 4558 über 500 ℳ betr⸗, muß es
anstatt „Grundrentenb iefe“ heißen „Pfandbriefe“.
Greiz, den 18. September 1916.
Fürstliches Amtsgerichts. Abt. III.
Dr. Wetzel.
[35922 Zahlungssperre. „Auf Antrag des Haͤusleis Heinrich Janik in Zawada⸗Herzoglich, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrat Stiller in Ratibor, wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschreibungen der 5 prozentigen Anleibe des Deutschen Reichs von 1915 Lit E Nr. 2 915 105 über 200 ℳ und Lit. G. Nrn. 3 120 124 und 3 120 135 über je 100 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als den oben genannten Autrag⸗ steller eine Leistung zu bewirker, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungs⸗ schein auszugeben. Berlin, den 18. September 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 154.
[360431 Bekanntmaͤchung.
Abhanden gekommen im Februar d. Js. 1, Fl. 12 200 4 % Erzherzog Albrecht. Bahn M/N Nr. 15866 — 69, 15871l, 15873 = 6/200, N. 4923 25, 4927, 4929, 4931, 4943, 4945 — 48 = 11/1000. Charlottenbuwg, den 16. September
“ 8 v. Hertzberg.
[86044) Betanatmachung. Die Sperre der Aktie Nr. 3703 der
das in Berlin, Libauerstr. 15, belegene, Band 21 Blatt Nr. 624 (eingetragene
hat als Verwalter des 22. April 1915 in Dresden, an der Drei⸗
Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 .
1000 ℳ, welche am 31. August 1916 als abhanden gekommen gemeldet war, wird hiermit aufgehoben.
den 21. September
Der Polizeipräsident: v. Hertzberg. “
[35923] Aufgebot.
Der von uns unterm 10. April 1912 ausgefertigte Hinterlegungsschein zu dem Versicherungsschein Nr. 351 450 über ein
6. Erwerbs⸗ und 7. Niederlassun 8. Unfall⸗ und 9. Bankausweise.
Darlehn von ℳ 520,— für Herrn A. F. äck in Pforzheim ist abhanden gekommen. Der gegenwärtige Inhaber des Scheins wird aufgefordert, sich binnen 6 Wochen uns zu melden, widrigenfalls der Schein für kraftlos erklärt und eine neue Ausfertigung erteilt wird.
Berlin, den 31. August 1916. Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.
P. Thon, Dr. Utech, Generaldirektor. Generaldirektor.
[35925] Der von dem
1907 ausgestellte Hinterlegungsschein Nr. über ℳ 1000,—, lautend auf das Leben
wird als verloren gemeldet, und es werden daher alle, welche Ansprüche an durch aufgefordert, diese bei Vermeidung stens jedoch
bei der unterzeichneten Gesellschaft gelten Hamburg, den 23. Sepiember 19
„Ja O. Holl.
„Janus“, Hamburger Versi 8. Aktien⸗Gesellschaft (früher: Lebens⸗ und Pensions⸗Versicherungsgesellschaft 8-e. BI“
G Hamburg) am 12. August auf Versicherungsschein Nr. 104 934 er
Regina Scherf in Gerolzhofen
Neuausfertigung beantragt worden; es diese Urkunde zu haben vermeinen, hier⸗ des Verlustes aller Rechte sofort, späte⸗
bis zum 23. November 1916
d zu machen. H.
16. nus“
Hamburger Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.
V.: Wulkow.
35924] Aufgebot.
Der von uns unterm 21. Dezember 1912 ausgefertigte Hinterlegungsschein zu der von uns auf das Leben des Käsereibesitzers Josef Eisele in Hopfenbach, jetzt Kauf⸗ mann in Renhardsweiler, Post Saulgau, zurzeit bei der 3. Kompagnie des Land⸗ sturm⸗Infanterie⸗Bataillons Eßlingen in Kehl bei Straßburg, ausgestellten Lebens versicherungspolice Nr. 1841 soll abhanden gekommen sein. Der gegenwärtige Inhaber des Hinterlegungsscheins wird aufgefordert, sich binnen drei Monaten bei uns zu melden, widrigenfalls der Schein für kraft⸗ los erklärt und ein neuer auggestellt werden wird.
Hamburg, den 21. September 1916. Hamburg⸗Mannheimer Versicherungs⸗Altien⸗Gesellschaft
Dr. Oster.
[36045] I Das E der Geringswalder Bank Filiale Rochlitz, Rochlitz 1. Sa., D. Nr. 3045 ist als abhanden gekommen bei uns gemeldet worden. Der etwatge Inhaber dieses Buchts wird hiermit auf⸗ gefordert, seine Ansprüche binnen drei Monaten von heute ab uns anzuzeigen, widrigenfalls das Buch für ungültig er⸗ klärt wird. 98 . Geringswalde, den 22. September1916. Geringswalder Bank. Tittes. Teuchert.
[35697 Aufgebot. Der Landwirt Hugo Knabe zu Rüstringen, Siebethsburg, z. Zt. Oberheizer kei der 1. Komp. II. Werftdivision in Wilhelms⸗ haven, hat das Aufgebot des Sparkassen⸗ buchs Nr. 17 185 der Rüstringer Spar⸗ kasse in Rüstringen über 551,— ℳ, lautend auf den Namen des Hugo Knabe in Rüstringen, zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. April 1917, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Buches erfolgen wird. —Rüstringen, den 6. September 1916. Großherzoaliches Amtsgericht. I.
[35474]
Der Kaufmann Adolf Kahn in Berlin N. 54, Weinberasweg 1, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Curt Ledermann in Berlin SW. 68. Kochstr. 49, hat das Auf⸗ gebot folgender 5, auf J. Bergmann Nachf.
“
ezogenen, von dieser akzeptierten und von ihm als früheren Mitinhaber der genannten Firma bezahlten Wechsel über 8 1392 ℳ 70 ₰, zahlbar bei der Mannbeimer Bank A. G. in Mannheim, der Nr. 2 auch bei der Rheinischen Creditbank, und alle ausgestellt in Frankfurt a. M. am 1. Oktober 1905: 1) von J. Ittmann per 10. Februar 1910, geitend gemacht von Firma Rosenthal & Co in Frankfurt a M., 2) von Arensberg & Kaufmann per 10 Juli 1910, geltend gemacht von der⸗ selben, 3) von J. Ittmann ver 10. August 1910, geltend gemacht von Firma Rosen⸗ thal & Co. in Frankfurt a. M, 4) von Frau Dr. Havelburg per 10. Oktober 1910, geltend gemacht von derselben, 5) von J. Ittmann per 10. Januar 1911, geltend gemacht von der Bergisch⸗Mäkkischen Bank in Elberfeld, beantragt. haber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 4. April 1917, Vormittags 10 Uhr, vor dem Gr. Amtsgericht Mannheim Z. 9, Zimmer 112, Saal B, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzusegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Mannheim, den 15. September 1916. Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts. Z 9.
[35928] 1 Der Lokalrichter Hugo Pohle hier Nachlasses der am
verstorbenen Weiß⸗
königskirche Nr. 1,
Rüdebusch, Gerichtsaktuar.
Hamburger Dynamit⸗Aktiengesellschaft über
in Saarbrücken (Saar), Eisenbahnstraße 62, 1
verw. Thielemann, verw. gew. Trobsch, geb. Harz, das Aufgebot der Nachlaß⸗ gläubiger heantragt. Demgemäß werden alle diejenigen, denen eine Forderung an den Nachlaß der genannten Erblasserin zusteht, hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen bei dem unterzeichneten Gerichte spätestens in dem Aufgebots⸗ termine, der auf den 11. November 1916, Vormittags 11 Uhr, Lothringer Straße 1, I, Zimmer 118, anberaumt wird, anzumelden; die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, koͤnnen, unbeschäͤdet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als si nach Befriedigung der nicht aus⸗ geschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch baftet den Gläubigern, die sich nicht melden, jeder Erbe nach der Teilung des Nachiasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. ene Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Dresden, den 20. September 1916.
Königliches Amtsgericht. Abteilung III.
[35709] 1 Auf Antrag des Molkereibesitzers Franz Borchert und seiner Ehefrau Anna, geb. Peill, zu Berlin, Bergmannstraße 15, wird die Nachlaßverwaltung, betreffend den Nachlaß des am 8. September 1915 ge⸗ fallenen, zuletzt hier, Bergmannstraße 15 wohnhaft gewesenen Hausdieners Paul Borchert angeordnet. Als Nachlaßver⸗ walter ist der Rechtsanwalt Hermann Wehrhahn von hier, Friedrichsttaße 71, ernannt. Berlin, den 14. September 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Tempelhof. Abtetlung 12.
[35930] Beschluß. 8 Auf Antrag der 1) Ida Rotb, 2) Alber⸗ tine Roth, beide in Mülhausen i. E., ver⸗ treten durch Rechtsanwalt J. R. Gold⸗ mann in Mülhausen i. E., wird über den Nachlaß des am 23 Mai 1916 in Mül⸗ hausen t. E, seinem Wohnsitz, verstorbenen Geheimen Sanitätsrat Doktor Josef Weruer, praktischer Arzt, die Nachlaß⸗ verwaltung angeordnet. Zum Nachlaß⸗ verwalter wird der Kaiserl. Notar Groß⸗ mann in Mälhaufen t. E. ernannt. dö. ghhsg ch he i. E., den 16. September
Kaiserliches Amtsgericht.
[35705] Durch Ausschlußurteil vom 16. Sep⸗ tember 1916 ist das Sparkassenbuch der Berenter Kreissvarkasse Nr. 1347 über 207 ℳ für Elisabeth Polezynski für kraftles erklärt. Berent, den 16. September 1916. Könialiches Amtsgericht.
Durch Ausschlußurteil vom 11. Sep⸗ tember 1916 ist der Scheck, ausgestellt von der Firma Max Neumann u. Co, zu Charlottenburg, Hektorstraße 13, auf die Mitteldeutsche Credttbank zu Charlotten⸗ burg, Tauen tztenstraße vom 27. Dezember 1915 über 3000 ℳ für kraftlos erklärt.
aheh beng e den 11. September
Königliches Amtsgerlcht. Abteilung 13.
[35707] Breschluß.
Der Erbschein vom 2. Jull 1908, so⸗ weit in ihm festgestellt ist, wer die Erben des am 16. Dezember 1892 in Giebichen⸗ stein verstorbenen Privatmanns Friedrich nügsa Salzmann sind, wird für kraftlos erklärt.
Halle S., den 14. September 1916.
Königliches Amtsgericht. Abt. 15 a.
[35704] Durch Ausschlußurteil vom 16. Sep⸗ tember 1916 ist der Hypothekenbrief vom
5
Wirtschaftsgenossenschaften. ac. von Ffücpenofsezscha liditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
für den Alisitzer Mathias Zarembsli ein⸗ etragene Hypothek von 572,59 ℳ für raftlos erklärt.
Berent. den 16. September 1916.
Königliches Amtsgericht. “ [35708]
Durch Urteil vom 16. S ptember 1916 ist der am 23. März 1852 als Sohn des Andreas Schaeser und seiner Frau, Hen⸗ riette Et Stock, geborene Friedrich Wil⸗ helm Schaefer, zuletzt in Dorf Birglau, für tot erklärt worden. Als Zeitpunkt des Todes ist der 31. Dezember 1895 Mittags 12 Uhr, festgestellt.
Thorn, den 16. September 1916.
Königl. Amtsgericht.
[35488] Oeffentliche Zustellung
Der Herr A. Schwiretztv in Zingst, Prozeßbevollmächt'gter: Rechtsanwalt Hahn in Ba’th, klagt gegen den Professor C Sölzel, früher in Zingst, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß er am 30. November 1914 dem Beklagten ein bares Darlehn von 1500 ℳ gegeben habe, welches Beklagter bis April 1915 zurückzuzahlen sich ver⸗ pflichtet habe, mit dem Ant’age, den Be⸗ klagten zur Zahlung von 1500 ℳ zu ver⸗ urtetlen und das Urteil gegen Sicherbeits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären. ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklaate vor das Köntgliche Amtsgericht in Barth auf den 4. November 1916, Vormitta 10 Uhr, geladen.
Barth, den 16. Sevtember 1916. DOaack, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts
35931] Oeffentliche Zustellung.
Die Firmz, Sächstsche Webnahlfabrik (Louis Schoenherr) Aktiengesellschaft, vertreten durch ihren Vorstand, in Chemnttz, Prozeßbevollmächtigter: Justizrat S. Katz in Berlin, An der Spandauerbrücke 10, klagt gegen: 1) die Firma Louis GErard . Cie., 2) dessen Inhaber, den Kauf⸗ mann Jules Nangniot, früher in Sedan bezw. Wadelincourt, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten der Klägerin für im Ja⸗ nuar und Mai 1914 gelieferte Waren und gegebene Darlehne insgesamt noch 1622 ℳ verschulden, und daß wegen dieses Betrages gegen die Beklagten bereits ein Arrest und Pfändungsbeschluß erwirkt ist, mit dem Antrag: 1) die Bekilagten kosten⸗ pflichtig zu verurleilen, an die Klägerin 1622 ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen, 2) den Be⸗ klagten auch die Kosten des Arresiver⸗ fabrens, 49. 0Q 19. 16 des Königlichen Lan dgerichts I, Berlin, aufzuerlegen, 3) das Urteil gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jedesmal beizutreibenden Betrages für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits v die 5. Cammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Neue Friedrichstraße 16/17, II. Stock Saal 59/61, auf den 4 Dezember 1916, Vormittags 10 Uhr, mit de Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt al Prozeßbevollmächtiaten vertreten zu lassen
—— Aktenzeichen: 49. 0. 176. 16.
Berlin, den 16. September 1916 Eggebrecht, Gerichtsschreiber des Köniaglichen Landaerichts I.
[35932] Oeffentliche Zustellung.
Die offene Handelsgesellschaft Meyer sohn & Tobias zu Berlin, Kronenstraße 45 Prozeßdevollmaͤchtigter: Rechtsanwalt Dr Ury in Berlin, Alexanderstraße 30, klag gegen die Frma Reisel Golden & Sohn, Inhaber Mendel Golden in Jassy und Bukarest (Rumänten), unter der Be hbauptung, daß ihr die Beklagte für im Auaust zu Geschäftszwecken geliesferte Waren 12 681 ℳ verschulde und zur Tragung der durch den gegen Beklagte am 28. Auguft 1916 erlassenen Arrestbefehl und Pfän⸗ dungsbeschluß entstandenen Kosten mit 123,38 ℳ verpflichtet sei, mit dem Antraag, 1) die Beklagte kostenvpflichtia zu ver⸗ urteilen, an Klägertn 12 804 38 ℳ nebst 5 vom Hundert Zinsen von 12 681 ℳ seit dem 28. August 1916 zu zahlen, 2) das
(Urrmwil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstre ckbar zu erklären. Die - r
ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 5. Kammer für Handelssachen des König⸗ lichen Landgerichts I in Berlin, Neue Friedrichstre ße 16/17, II. Stock, Saal 59/61, auf den A4. Dezember 1916. Nor⸗ mittags 10 Uhr mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Akten⸗ zeichen 49. O. 177. 16. Berlin, den 19. September 1916.
Eggebrecht, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts I. [35934] Oeffentliche Zustellung. 88 In Sachen des Fahrikoesitzere Auaäust Kopp in Berlin⸗Grunewald, Pohenzvllern⸗ damm 50/51, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Max Vorchert in Berlin⸗ Wilmersdorf, Uhlandstr. 79 a, gegen den Tischtermeister Karl Scheibe, früher in Berlin NW., Paulstr. 6, zurzeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, wird der Beklagte von neuem zur mündlichen Verhaadlung
warengeschäftsinhaberin Alma The 8 8
1
18. Föhmeen 1897 über die im Grundbuch von Foßhütte Blatt 3 Abteilung III Nr. 6
1
des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗