1916 / 226 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Name der Firma: Schenker & Co. bezw. ihre Vertreter.

Grenzsta⸗ Passau. Reichenberg —2 Salz

burg. Schandau.

Scharnitz.

Seidenberg

Simbach.. Tetschen a. E. Troppau. . Warnsdorf. Weipert .. Ziegenhals.

Bbeutan 8

Der Firma Eugen Rüdenburg und deren alleinigem In⸗ haber Wilbelm Alfred Hartwig Andrew⸗ in Hamburg (Kontor Bahnhofsplatz 1, 11) ist auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 die fernere Ausübung des Handels mit Gegen⸗ 16 tänden des täglichen Bedarfs untersagt worden.

Hamburg, den 20. September 1916.

Die Deputation für Handel, Schliffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

I111““ Bekanntmachung.

Dem Milchhändler Joach im Fischer und seiner Ehefrau, Mathilde Ida Sophie geb. Schultze, in Hamburg, Eppen⸗ -we1ae 193, ist der fernere Handel mit Milch untersagt

orden. X

Hamburg, den 20. September 1916. 8

Diie Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

8 1

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 215 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5467 eine Bekanntmachung der neuen Fassung der Verordnung über die Regelung des Absatzes von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknerei und der Kartoffelstärkefabrikation, vom 22. September 1916, und unter

Nr. 5468 eine Bekanntmachung über das Inkrafttreten

der Bekanntmachung über die Einfuhr von Gemüse und Obst

vom 13. September 1916, vom 20. September 1916. Berlin W. 9, den 24. September 1916. Maiserliches Postzeitungsamt. Krüer

den Regierungsrat Paul Matibel, Mitglied der König⸗ lichen Eisenbahndirektion in Berlin, zum Geheimen Regierungs⸗ rat und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten und

den Pfarrer Stolzenbach in Witzenhausen, Regierungs⸗ bezirk Cassel, zum Metropolitan zu ernennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Sein er Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Naumburg a. S. getroffenen Wahl den Magistratsassessor Dr. Bruno Molkentin in Königsberg i. Pr. als besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Naumburg a. S. für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.

*

Die anliegenden nach den Beschlüssen des 52. General⸗ Landtages der Ostpreußischen Landschaft zusammen⸗ gestellten Nachträge, nämlich:

a. der II. Nachtrag zur Ostpreußischen Land⸗ schaftsordnung vom 7. Dezember 1891, Ausgabe von 1912, und

b. der I. Nachtrag zu den Abschätzungsgrund⸗ sätzen der Ostpreußischen Landschaft vom 18. Juni 1895, Ausgabe von 1913, werden genehmigt, und zwar der II. Nach⸗ trag zur Landschaftsordnung unter folgenden Bedingungen:

1) Von den neuen Absützen 7 und 8 zu § 9 (Nr. 2 des

MNachtrages) ist Absat 7 als Absatz 6 und Absatz 8

als Absatz 7 zu bezeichnen.

Der jetzige Absatz 6 des § 9 erhält die Be⸗ zeichnung Absatz 8. Ferner ist in der ersten Zeile dieses Absatzes für „Absatz 1—5“ zu setzen:

AhAAbsatz 1—7.“

2) In Nr. 16 ist im Eingange für die Worte „folgende Fassung“ zu setzen: „folgenden Zusatz.“

Ferner wird nachstehender Beschluß desselben General⸗ Landtages genehmigt:

„Die Ostpreußische Landschaft übernimmt die Haftung für die gesamten Verbindlichkeiten der Bank der Ostpreußischen Landschaft aus deren Sparbetriebe gegenüber den Spareinlegern. Andererseits hat die Bank mit denjenigen Anlagen, in denen die Spareinlagen untergebracht sind, nach Maßgabe der vom Verwaltungsrat der Bank zu erlassenden Bestimmungen der Landschaft Sicherheit zu leisten.“

Berlin, den 7. September 1916.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät 8 des Königs. 8

Das Staatsministerium. Zugleich für den Justizminister Freiherr von Schorleme

II. Nachtrag*)

Ostpreußischen Landschaftsordnung vom 7. Dezember 1891.

Ausgabe von 1912.

§ 6 Abs. 2 erhält folgende 1b

Das Plenarkollegtum (§§ 76 ff) ist ermächtigt, General Landschafts Direktion den Zinssatz der auszugebenden Pfandbriefe festzusetzen, jedoch dürfen höher als mit 5 vom Hundert verzinsliche Pfandbriefe nicht ausgegeben werden. 3

Die Auegabe von Pfandbriefen, die höher als mit 4 ½ vom Hundert verzirslich sind, bedarf der Genehmigung des Ministers für Landwirt⸗ schaft, Domänen und Forsten.

zur

1 8*

assung:

*) Die zu 1 und 2 des Bestättgungserlasses gedachten Bedingungen 8

sind aufgenommen. 1

8 1

auf 119. der r

2). § 9 wird in Abs. 2 wie folgt geändert un 8. Ahlch. 7, während der bisherige Absatz 6 die Bezeichnung

a erhält:

Abs. 2. Der Qutttungsgroschen wird 8 die nach dem 1. April 1916 neu zu bewilligenden Pfandbriefsdarlehen auf 3 vom Hundert steelcnt und zehn Jahre hindurch mit *10 vom Hundert in halb⸗ ährlichen Raten zusammen mit den Parlehenszinsen erhoben. Für die in der Zeit vom 24. Februar 1899 bis zum 31. März 1916 be⸗ willigten Pfandbriefsdarlehen verbleibt es bei dem bisher erhobenen Quittungsagroschen von 2 vom Hundert.

Abs. 6. Nach einem jeden freihändigen oder Zwangsverkauf eines Grundstücks beginnt der Lauf des zehnjährigen Zahlungszeitraums von neuem, auch wenn vor dem Eigentumsübergang bereits die Verpflichtung des zeitigen Besitzers zur Zahlung aufgehört hatte. Bei einer Aenderung des Eigentums durch Erbfolge oder einem dieser wirtschaftlich gleichstehenden Rechtsgeschätt (Ueber era-) tritt eine Verlängsrung des Zahlungszeitraums nicht 3 solchen Pfandbriefsdarlehen, welche der Tilgung unter⸗ liegen, wird auch der nach dem Eigentumsübergang erneut zu zahlende eftath . ch nach vorstehendem Absatz 3 durch die Tilgungs⸗ raten gedeckt.

Abf. 7. Bei Ablösung des zahlungspflichtigen Darlehens ist der für de 1vZ noch nicht entrichtete Quittungs⸗ gro ofor g.

Der bisherige Absatz 6 erhält die Bezeichnung Absatz 8. Ferner ist in der ersten Zeile dieses Absatzes für „Absatz 1—5“ zu setzen: „Absatz 1—7.“ 1

3) Folgender § 92 tritt hinzu: 1.“

Abs. 1. Von sämtlichen Pfandbriefschuldnern wird von Weih⸗ nachten. 1916 ab ein Jahresbeitrag von ½1 0 %, des Pfandhxiese⸗ darlehens in halbjährlichen Raten zusammen mit den Darleheus⸗ zinsen zu einem Sicherheitsfonds der Landschaft erboben.

Abs. 2. Die Erhebung wird eingestellt, sobald dieser Fonds, ab⸗ gesehen vom Tilgungsfonds, zusammen mit dem sonstigen Landschafts⸗ vermögen 5 % der gesamten Pfandbriefsversur erreicht hat, wobet der Wert der zum Landschaftsvermögen gehörigen Gebäude mit Boden und Inventar nicht mitzurechnen ist.

Abs. 3. Die Einstellung erfolgt auf Antrag der General⸗Land⸗ schafts⸗Direktion durch das Plenarkollegium.

4) § 21 Abs. 5 erhält folgenden Zusatz:

Unter den gleichen Voraussetzungen ist die General⸗Landschafts⸗ Direktion befugt, die Baurente oder das Erbbaurecht den neuen Pfandbriefsdarlehen vorstehen zu lassen, wenn Neubeleihungen auf Grund einer Schätzung nach Fertigstellung der Arbeiterwohnungen stattfinden sollen.

5) § 23 erhält folgende Fassung:

Abs. 1. Mit Pfandbriefen beleihungsfähig sind alle im Land⸗ schaftsbezirke belegenen, dem Betriebe der Landwirtschaft gewidmeten Grundstücke auf ländlicher oder städtischer Feldmark einschließlich der Königlichen Domänen und Forsten, sofern ihr landschaftlich ermittelter Wert mindestens 500 oder ihr Grundsteuerreinertrag mindestens 5 beträgt. 8

Abs. 2. Jeder Besitzer eines der in § 14 b 2 bezeichneten länd⸗ lichen Grundstücke, welcher von dem landschaftlichen Kredite Gebrauch macht, unterwirft sich dadurch ohne weitere ausdrückliche Erklärung den Bestimmungen dieser Landschaftsordnung und übernimmt damit die in § 14 derselben gedachte Generalgarantie auf sein Grundstück.

Abs. 3. Den Beleihungen der Absatz 1 bezeichneten städtischen Güter und Ländereien muß die Eintragung der Uebernahme der Generalgarantie im Grundbuche vorangehen.

6) § 178 Abs. 11 erhält folgenden Zusatz:

Die Landschaft ist ferner berechtigt, sich jederzeit wegen der von ihr bei der Zwangsverwaltung eines Gutes oder zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Wirtschaft ohne Einleitung der Zwangsverwaltung gemäß § 168 Absatz 5 der Landschaftsordnung gemachten Vorschüsse nebst Zinsen, wegen rückständiger Pfandbriefszinsen, sowie wegen aller ihr in bezug auf das betreffende Gut und dessen Verwaltung er⸗ wachsenden Kosten und Auslagen, endlich auch für Rechnung der Bank der Ostpreußischen Landschaft wegen aller von dieser bei Bepfand⸗ briefungen oder U ndlungen Füöf den Besitzer gemachten Vorschüsse und Auslagen aus Nem für das Gat angesammelten Tilgungsguthaben zu befriedtgen.

7) § 178 g Abs. 12 erhält folgende Fassung:

Abs. 12. Die General⸗Landschafts⸗Direktion kann beim Tode des versicherten Gutseigentümers und ausnahmsweise auch beim Fällig⸗ werden der Versicherungssumme aus anderen Gründen gestatten, daß die versicherte Summe ganz oder teilweise von der Lebensversicherungs⸗ anstalt unmittelbar an die aus dem Versicherungsschein Berechtigten auggezahlt wird, ohne daß die Bedingungen zur Abhebung des Gut⸗ habens am Tilgungsfonds erfüllt werden.

8) § 180 wird in Abs. 2 wie folgt geändert und erhält nach⸗

stehenden neuen Abs. 5: A Dem letzten Inhaber eines Pfandbriefes wird, wenn

er dessen Vernschtung auf pöllig überzeugende Weise dartut, von der

General⸗Landschafts⸗ Direktion ein anderer Pfandbrief unter neuer Nummer gegen Erstattung der Kosten ausgefertigt. Die zu dem ver⸗ nichteten Pfandbrief gehörcigen Zinsscheine sind nebst der Zisschein⸗ anweisung vorzulegen. Sie werden bei der Neuausfertigung des Ersatzpfandbriefs verbrannt. Sind mit dem vernichteten Pfandbrief noch nicht fällige Zinsscheine mit vernichtet, so werden dem neu aus⸗ gefertigten Pfandbrief Zinsscheine der laufenden Reihe nur beigegeben, wenn der Barbetrag der vernichteten Zinsscheine bei der Landschaft hinterlegt wird. Die Auszahlung des hinterlegten Betrages erfolgt terminsweise unter sinngemäßer Anwendung des §.182 Abs. 2. Wund der Barbetrag der vernichteten Zinsscheine nicht hinterlegt, so wird dem neu ausgefertigten Pfandbrief nur die Zinsscheinanweisung bei⸗ gegeben. Mit den Zinsscheinen wird wie mit dem hinterlegten Bar⸗ betrage verfahren.

Abs. 5. Die General⸗Landschafts⸗Direktion ist berechtigt, in dem die Neuausfertigung beschädigter, vernichteter oder anderwetit verlorener Pfandbriefe sowie in dem die Erstattung des Betrages abhanden ge⸗ kommener Zinsscheine betreffenden Verfahren von den Antragstellern verslherungen an Eldesstatt über die Wahrheit ihrer Angaben zu ordern.

9) 5 181 Abs. 2, 4 und 5 erhalten folgende Fassung:

bs. 2. Um dieses Aufgebot herbeizuführen, muß der angebliche letzte Inhaber der General⸗Landschafts⸗Direktion den Zufall, wodurch der Pfandbrief beschädigt, verloren oder vernichtet worden und daß er um diese Zeit wirklich im Besitze desselben gewesen ist, glaubhaft machen. Sind die Zinsscheine nicht mit verloren gegangen, so sind sie nebst der Zinsscheinanweisung vorzulegen. Die General⸗Landschafts⸗ Direktion ist berechtigt, die vorgelegten Zinsscheine bis zum Erlaß des Ausschlußurteils einzubehalten. Erfolgt die Einbehaltung, so werden die Zinsscheine oder deren Barwert auf Antrag jedesmal nach Fälligkeit herausgegeben.

Agf. 4. Kommt der Pfandbrief binnen 3 Monaten nach Erlaß dieser Bekanntmachung nicht zum Vorschein, so wird der Antragsteller hiervon in Kenntnis gesetzt, und es bleibt ihm überlassen, das öffent⸗ liche Aufgebot und die Kraftlogerklärung des Pfandbriefs bei dem zu⸗ ständigen Gericht zu beantragen. Zu diesem Zwecke erteilt ihm die General⸗Landschafts⸗Direktion eine Bescheinigung des Inhalts, daß die vorgedachte öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, sich jedoch mit dem Pfandbrief niemand gemeldet hat.

Abs. 5. Für das gerichtliche Aufgebotsverfahren gelten die all⸗ gemeinen gesetzlichen Bestimmungen, jedoch ist die Beibringung einer Bescheinigung darüber, daß die Zinsscheine des aufgebotenen Pfand⸗ briefs der General⸗Landschafts Direkttion von einem anderen als dem Antragsteller nicht vorgelegt sind 1011 Abf. 2 Satz 1 der Zivil⸗ prozeßordnung), nicht erforderlich.

10) § 182 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Abs. 2. Die Kraftleserklärung von Zinsscheinen und Zinsschein⸗ anweisungen findet nicht statt, dagegen soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinescheinen vor Ablauf der vierjährigen Frist anmeldet

erhält folgende] und glaubhaft mach

des Pfandbriefes oder sonst glaubhaft nachweist, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der als verloren oder vernichtet ange⸗ meldeten Zinsscheine ausgezahlt werden, soweit aus den betreffenden Zinsterminen Ueberschüsse vorhanden sind. Reichen die Ueberschüsse zur vollen Deckung nicht aus, so werden sie auf die angemeldeten Beträge anteilig verteilt. Die Bezahlung als verloren oder vernichtet angemeldeter Zinsscheine kann abgelehnt werden, wenn die Zinsscheine bereits eingelost sind. Vor jeder Auszahlung kann die General⸗ Landschafts⸗Dtrektion Vorlegung des Pfandbriefs fordern. Ist auch der Pfandbrief verloren gegangen, so er Erlaß des Ausschlußurteils. 11) § 191 erhält folgende Fassung: Die landschaftlichen Fonds bestehen in: 1) dem Eigentümlichen Fonds,

2) dem Sccherheitsfond,

3) dem Tilgungsfonds. 16“ 192 Abs. 2 d wird wie folgt verändert: alle Ausfälle, welche die Landschaft erleidet, soweit sie nicht

12) 8

13) Der letzte Satz im § 192 Abf. 7 erhält folgende Fassung:

Die Hergabe darf nur bis zum 26. Jult 1919 erfolgen.

2* 192 Abs. 8 Nr. 2 b erhält folgenve Faffung:

Js. 8 Nr. 2 b. Pas Kapital ist ss.

frei und demnächst mit 3 ½ % in halbjährlichen Nachtragraten zu verzinsen. 1“

15) Folgender neue § 192 a tritt hinzu: 1 nea pf 2„ eacs 88 8 88 . ämtlichen Pfandbriefsschuldnern zu erhebenden Beiträgen gebildet und in Schuldverschreibungen des Deutschen Reiches oder des Peeaßischen Staates oder in anderen münde Pupieren angelegt. Die Zinsen der Anlagewerte fließen dem Fonds zu. 1

Abs. 2. Aus dem Sicherheitsfonds werden alle Ausfälle be⸗ stritten, welche die Landschaft erleidet. Seine Bestände können ferner zwecks Zahlung der Pfandbriessginsen zur Lombardierung bei einer Kreditanstalt des öffentlichen Rechts benutzt werden.

16) § 193 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: 1t

Abs. 3. Sie können zwecks Zahlung der Emrhern zur Lonsheberuns bei einer Kreditanstalt des öffentlichen Rechts benutzt werden.

Der vorstehende II. Nachtrag zur Ostpreußischen Landschafts⸗ ordnung vom 7. Dezember 1891 (Ausgabe 1912) wird hierdurch mit der Bescheinigung ausgefertigt, daß er mit den Beschlüssen des ordent⸗

che 52. Generallandtages übereinstimmt.

Königsberg, den 17. Mait 1916. 8 8

zu den Abschätzungsgrundsätzen der Ostpreußischen Land⸗ schaft vom 18. Juni 1895, Ausgabe von 1913.

1) § 5 Abs. 1 zu 5 und §,43 zu 5 erhalten folgende Fassung: amtliche Auskünfte in Form einer brieflichen Mitteilung über die auf dem Grundstücke haftenden Lasten und Abgahen mit Alusnahme der Lasten und Abgaben an Kirchen, ulten und Kommunalverbände

2) § 5 Abs. 1 zu 4 und § 43 zu 3 erhalten folgenden Zusatz: sowie bei Grundstücken über 50 ha eine Klassenzusammenstellung der verschiedenen Kulturarten.

Der vorstehende I. Nachtrag zu den Thnen8ghen der

Ostpreußischen Landschaft vom 18. Juni 1895 (Ausgabe 1913 wird

des ordentlichen 52. Generallandtages übereinstimmt. Königsberg, den 17. Mai 1916. (I e General⸗Landschafts

Ministerium

angelegenheiten.

Dem Metropolitan Stolzenbach in Witzenhausen ist das Metropolitanat der Pfarreiklasse Witzenhausen, R bezirk Eassel, übertragen worden. .“

e“

göntariche Trcheiiche Hochschute in Hannoher.

halbjahr 1916/17 am Dienstag, den 17. Oktober 1916, be⸗ ginnen. Einschreibungen dazu erfolgen vom 1. bis 28. Ok⸗ tober 1916. Programme werden vom Sekretariat gegen Ein⸗ sendung von 60 in Briefmarken der Deutschen Reichspost porto⸗ frei oder auf Wunsch gegen Nachnahme zugesandt.

. Hannover, im September 1916.

Der R ktor der Technischen Hochschule: Heim.

GBFannbmachenggag Dem Barbier Kurt Theinert, Breslau, Breitestraße 3, ist der Handel mit Seife, Seifenpulvern sowie sonstigen fetthaltigen oder fettlosen Waschmitteln wegen Unzuver⸗ lässigkeit gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. S 1915 untersagt worden. .“ Breslau, den 7. September 1916.

Der Polizeipräsident. J. V.: Salémon.

Richtaurtches.

Preußen. Berlin, 25. September 1916. Der Ausschuß des Bundesrats für Justizwesen hie

heute eine Sitzung.

Der chinesische Gesandte Dr. W. W. Yen ist nach Berlin

zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder

übernommen. ““

8.

1“

Gestern abend ist der bisherige österreichisch⸗ungarische Gesandte in Bukarest Graf Czernin mit dem gesamten Per⸗ sonal der Gesandtschaft und zahlreichen Angehörigen der Bukarester österreichisch⸗ungarischen Kolonie hier auf dem Stettiner Bahnhof angekommen, wo er von dem österreichisch⸗ ungarischen Botschafter Prinzen zu Hohenlohe, den Herren der Botschaft und des Genergalkonsulats, den hier anwesenden österreichisch⸗ungarischen Offizieren, der Beamtenschaft und der Kolonie empfangen wurde. Nach kurzem Aufenthalt wurde die Weiterreise nach Wien angetreten. ““

lgt die Auszahlung erst nach b

hierdurch mit der Bescheinigung ausgefertigt, daß er mit den Beschlüssen

egierungs⸗

Die Vorträge und Uebungen werden im Winter⸗

tember

sowie den stattgehabten 5 durch Vorzeigung

aus dem Sicherheitsfonds gedeckt werden können. ..“

die ersten zehn Jahre .

der geistlichen und Unterrichts⸗

jeden

Der hiesige Gesandte hat, wie „W. T. B. meldet, in mündlicher, vertrauensvoller Aussprache mit dem kaatssekretär des Auswärtigen Amts zu erkennen gegeben, daß es seiner Regierung lieh wäre, wenn die nach Deutsch⸗ land überführten griechischen Truppen bald nach der Schweiz geleitet würden, um von dort auf einem noch 1 vereinbarenden xege nach Griechenland befördert zu werden. Im Einvernehmen mit der Obersten Heeres⸗ leuung hat der Staatssekretäur von Jagom dem Gesandten erwidert, daß Deutschland die griechischen Truppen in loyaler Beobachtung der mit ihrem Be⸗ fehlshaber getroffenen Vereinbarung lediglich als Gäste be⸗ rachte und daher grundsätzlich gern bereit sei, dem Wunsche det griechischen Regierung entgegenzukommen. Wir müßten edo eyche in den deutschen Schutz aufgenommenen Truppen von der Entente nicht unterwegs ihrem Vaterlande entzogen oder fůr ihre neutralitätstreue Gesinnung und Betätigung gestraft

würden.

Laut amtlicher Mitteilung wird der erste Transport der griechischen Truppen voraussichtlich morgen in Cörlitz ikefccrc.

Die vom Kriegsernährungsamt mit der Durchführung der gflaumen⸗ und Aepfelbeschlagnahme beauftragte Kriegs⸗ gesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen G. m. b. H. macht durch „W. T. B.“ bekannt, daß wiederholt Uebertretungen der Bedingungen, unter denen die Ausweiskarten erteilt wurden, durch Händler vorgekommen und daß Verladungen von Pflaumen und Aepfeln von Händlern vorgenommen sind, die nicht mit Ausweiskarten versehen sind. Es sind mehreren Händlern bereits die Ausweiskarten entzogen und Anzeigen erstattet worden. Es wird deshalb dringend empfohlen, sich genau an die er⸗ laffenen Vorschriften zu halten, da jede Uebertretung auf das strengste geahndet wird.

Die hier tagende sozialdemokratische Reichs⸗

lonferenz hat in ihrer vorgestrigen Sitzung, wie „W. T. B.“ meldet, nachstehende, von Dr. David

eingebrachte Ent⸗ schlteßung mit 251 gegen 5 Stimmen (die Vertreter der Minberheit nahmen an der Abstimmung nicht teil) an⸗ genommen:

Die Reichskonferenz der Sozialdemokratischen Partei Deutsch⸗ lands anerkennt die Pflicht der Landesverteidigung. In der Ueber⸗ zeugung, daß nur durch geschlossenes Zusammenstehen in diesem Kampfe gegen eine Welt von Feinden das Deutsche Reich vor Zerstückelung, vor politischer und wirtschaftlicher Knebelung bewahrt werden kann, hat die Sozialdemokratie sich zu Beginn des Krieges in Reih und

1 Glied mit der Gesamtheit des deutschen Volkes gestellt. Noch immer

sst dieser Krieg für Deutschland ein Verteidigungskrieg, noch immer gilt es, schwere Gefahren, die unserem Lande drohen und die die Arbeiterschaft nicht zuletzt treffen würden, abzuwehren.

Wir danken unseren Brüdern im Felde, die auf allen Fronten dem Ansturm feindlicher Uebermacht kodesmutig Stand halten. Die Sozial⸗ demokratie ist nach wie vor entschlossen, auszuharren in der Verteidi⸗ gung unseres Landes, bis die Gegner zu einem Frieden bereit sind, der die volitische Unabhängigkeit, die territoriale Unversehrtheit und die wirtschaftliche Entwicklungsfreiheit Deutschlands gewährleistet. Sie weist alle gegen das Deutsche Reich und seine Verbündeten gerichteten Vernichtungs⸗ und Eroberungsziele der feindlichen Mächte zurück. Ebenso entschlossen aber wendet sich die Sozialdemokratie auch gegen die Treibereien und Forderungen derer, die dem Krieg den Charakter elnes deutschen Eroberungskrieges geben wollen. Sie verwirft grund⸗ sätzlich diese Politik und verurteilt sie auch deshalb aufs schärfste, weil sie den Widerstand der gegen uns kriegführenden Mächte stärkt, die Bestrebungen der Kriegstreiber im Auslande fördert und so zur Verlängerung des Krieges beiträgt.

Die Sozialdemokratie stellt die Wahrnehmung der Interessen und Rechte des eigenen Volkes beim Friedensschluß an die Spitze ihrer Kiiegazielkorderungen. Sie fordert aber auch die Beachtung der Lebensinteressen der anderen Völker in der Ueberzeugung, daß nur ein solcher Friede die Gewähr der Dauer in sich trägt. Die Sozial⸗ demokratie tritt für alles ein, was geeignet ist, die europäischen Staaten auf dem Weg zu einer engeren Rechts⸗, Wirtschafts⸗ und Kultur⸗ gemeinschaft zu fübren. Das Ideal eines dauernd gesicherten Welt⸗ siiedens bleibt der Leitstern ihrer Politik.

Getreu dieser grundsätzlichen Auffassung, hat die deut 8 Sozial⸗ demokratie ihre Friedensbereitschaft während des Krieges bekundet und bestätigt. Die Reichskonferenz bedauert, daß diese Bemühungen bei den Gegnern nicht den erhofften Widerhall gefunden haben. Nicht nur, daß die leitenden Staatsmänner der feindlichen Mächte Gedanken an Frieden bis jetzt schroff zurückgewiesen und mit Zerschmetterungs⸗ und Eroberungsdrohungen beant⸗ wortet haben, auch die offiziellen Vertreter der französischen Sozlaldemokraten und der englischen Arbeiterpartet haben sich in dem gleichen friedensfeindlichen Sinne immer wieder aus⸗ gesprochen. Den für die Weigerung eines Zusammenkommens mit

uns angeführten Grund, die deutsche Sozialdemokratie mache sich

dadurch, daß sie zu ihrem Lande steht, zur Mitschuldigen an einem angeblichen „Ueberfall Deutschlands auf Rußland und Frankreich“, weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück, denn Deutschland war insolge der allgemeinen Mobilmachung Rußlands vom 31. Juli 1914 aufs schwerste bedroht.

Durchdrungen von der Ueberzeugung, daß die gemeinsamen wirt⸗

schaftlichen und kulturellen Interessen der arbeitenden Volksmasse aller

Länder auch in Zukunft den Kampf gegen kapitalistische Ausbeutung und Unterdrückung in enger Fühlungnahme mit einander führen müssen, halten wir den Wiederaufbau einer arbeits⸗ und kampfstarken soztalistischen Internationale für notwendig. Die Reichskonferenz billigt darum das Bestreben der deutschen Parteileitung, die zerrissenen Fäden wieder zu knüpfen.

Indem die deutsche Soztaldemokratie die Verantwortung für die Verlängerung dieses Krieges mit seinen unermeßlichen Opfern an Menschenleben und Kulturgütern denen zuschiebt, die sich einem baldigen Frieden widersetzen, spricht sie die Hoffnung aus, daß in allen be⸗

teiligten Léändern ein wachsender Wille der breiten Volksmassen auf Beendigung des furchtbaren Blutvergießens sich durchsetzt.

Von der deutschen Regierung aber fordert sie, daß sie unaus⸗ gesetzt bemüht ist, dem Kriege ein Ende zu machen und dem Volke den langersehnten Frieden wiederzugeben.

Ferner billigte die Reichskonferenz u. a. die Bewilligung

der Kriegskredite durch die sozialdemokratische Reichstags⸗

fraktion.

8

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeig liegen die Ausgaben 1173 und 1174 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 642. preußische, die 333. sächsische und die 467. württembergische Verlustliste. 86

1ö1u6““ 8 19

taisächliche und wirksame Sicherheiten dafür erhalten,

ers“*

Kriiegsnachrichten. ““ Großes Hauptquartier, 21. September. (W. T. B.) 588 Westlicher Kriegsschauplatz. 8 3 Heeresgruppe Kronprinz Rupprechht. Die Dauerschlacht an der Somme ist wieder in vollem Gange. Der Artilleriekampf ist zwischen der Ancre und der Somme von selten erreichter Heftigkeit. Nächtliche

ve; Vorstöße bei Courcelette, Rancourt und ouchavesnes sind mißlungen.

Heeresgruppe Kronprinz.

Im Maasgebiet nahm die Feuertätigkeit links des Flusses und in einzelnen Abschnitten rechts desselben sar

Auf der ganzen Front rege Fliegertätigkeit mit zahlreichen für uns günstigen Luftkämpfen in unseren und jenseits der feindlichen Linien. Wir haben 24 Flugzeuge abgeschossen, davon 20 an der Somme. Oberleutnant Buddecke, die Leutnants Wintgens und Hoehndorf zeichneten sich besonders aus. Unser Verlust beträgt 6 Flugzeuge.

Am 22. September spät Abends wurde durch Bomben⸗ abwurf auf Mannheim eine Person getötet und einiger Sachschaden angerichtet. Bei mehrfachen feindlichen Flieger⸗ angriffen auf das rückwärtige Gelände unserer Front wurden u. a. in Lille 6 Bürger getötet und 12 Häuser be⸗

schädigt ins unserer Luftschiffe hat in der Nacht zum 22. Sep⸗

tember englische Militäranlagen bei Boulogne an⸗ gegriffen. .“ Oestlicher Kriegsschauplatz

Front des Generalfeldmarschalls 8

Prinz Leopold von Bayern. 8

Mit starken Massen griffen die Russen fünfmal

zwischen Sereth und Strypa nördlich von Zborow

erneut an. Bei Manajow drang der Gegner ein. Er wurde

im Gegenangriff wieder geworfen und ließ über 700 Ge⸗

füngene und 7 Maschinengewehre in unserer Hand. Weiter

üdlich brachen alle Angriffe mit schweren Verlusten

vor unserer Linie zus aummen.

Front des Generals der Kavallerie 1“ Erzherzog Carl. 1“ In den Karpathen gewannen wir zwischen der Ludowa und Baba Ludowa, sowie am Osthange der Cimbroslawa in früheren Gefechten eingebüßte Teile unserer Stellung im Angriff zurück. Nordöstlich von Kirlibaba sind hartnäckige Kämpfe im Gange.

Kriegsschauplatz in Siebenbürgen. Am Vulkan⸗Paß und westlich davon wurden mehrere rumänische Angriffe abgeschlagen.

Balkankriegsschauplatz. 8 Keine Ereignisse von besonderer Bedeutung.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Großes Hauptquartier, 25. September. Westlicher Kriegsschauplatz. 8 Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. 38 Der gewaltige Artilleriekampf zwischen Ancre und Somme dauert an. Feindliche Teilvorstöße gegen den Abschnitt Combles Rancourt und bei Bouchavesnes mißlangen. Heeresgruppe Kronprinz. ““ 23. September wurden am Werk Thiaumont schwächliche, gestern nordöstlich der Feste Souville starke französische Handgranatenangriffe abgewiesden.

(W. T. B.) 8

In den zahlreichen Luftkämpfen des gestrigen Tages haben wir neun Flugzeuge abgeschossen, unsere Abwehr⸗ geschütze holten in den letzten Tagen vier F lieger herunter.

Durch feindlichen Bombenabwurf auf Lens wurden sechs Bürger getötet, achtundzwanzig schwer verletzt. Eiinem Fliegerangriff auf die Gegend von Essen fiel gestern nachmittag ein Kind zum Opfer, andere wurden verletzt. Der Sachschaden ist bedeutungslos.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Die am 23. September durch sofortigen Gegenstoß wieder⸗ eroberte Stellung bei Manajow wurde gegen erneute starke russische Angriffe behauptet. .

Front des Generals der Kavallerie gtaHesi gh Carl.

Zwischen der Zlota Lipa und der Narajowka haben die Russen vergebens die Stellungen der türkischen Truppen angegriffen. Eingedrungene Teile wurden durch Gegenstoß geworfen. 142 Gefangene wurden eingebracht.

m Ludowa⸗Abschnitt (Karpathen) sind abermals russische Angriffe abgeschlagen. .

Kriegsschauplatz in Siebenbürgen.

Rumänische Vorstöße zwischen dem Szurduka⸗ und Vulka n⸗Paß sind gescheitert.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. eeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Für die verbündeten Truppen erfolgreiche Kämpfe südlich der Linie Cobadinu Topraisar. Die Festung Bukarest wurde durch eins unserer Luftschiffe bombardiert.

Mazedonische Front am 23. September. 8 Kleine Gefechte bei Florina. Wiederholte starke serbische Angriffe gegen den Kajmakcalan sind zusammengebrochen. An der Struma wurden in hreiter Front vorgehende schwächere englische Abteilungen abgewiesen. .“ Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

111“]

tätigkeit.

Oeste arischer Bericht. Wien, 23. September. (W. T. B.) Amtlich wird Oestlicher Kriegsschauplaz. Front gegen Rumänien. b Der Vulkan⸗Paß ist vom Feind gesfäubert. Bei Nagy Szeben (Hermannstadt) wurde der Ahar zweier rumänischer Divisionen abgeschlagen; es blieben 3 Offiziere und 526 Mann in unserer Hand. Südlich von Holczmäny (Holzmengen) drückte der Gegner unsere Sicherungstruppen etwas zurück. 11“

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

An der Dreiländerecke südlich von Dorna Watra vin wir rumänische Abteilungen durch Gegenstoß. Sonst wurde nur südwestlich des Gestütes von Luczina und im Ludova⸗Gebiet stärker gekämpft.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Aus dem Bereich der Armee des Generalobersten von Boehm⸗Ermolli ist nachträglich gemeldet, daß am 19. Sep⸗ tember ein österreichisch⸗ungarischer Kampfflieger zwei Flug⸗ zeuge abgeschossen hat.

Bei der Armee des Generalobersten von Tersztyansky ruhte von Geschützfeuer abgesehen seit gestern vormittag der Kampf.

2

Italienischer Kriegsschauplatz. Auf der Karsthochfläche wurden mehrere Annäherungs⸗ versuche des Gegners abgewiesen.

An der Dolomitenfront scheiterte ein feindlicher Nacht⸗ angriff auf unsere Stellungen am Hange des Monte Sief.

Nördlich Arsiero sprengten unsere Truppen heute früh den am 24. Juli von den Italienern besetzten Gipfel

es Monte Cimone in die Luft und nahmen dabei 13 Offiziere, 378 Mann gefangen.

Ein Geschwader feindlicher Seeflugzeuge warf bei der Punta Salvore (südwestlich von Pirano) wirkungslos Bomben ab. 1111“

Südöstlicher Kriegsschauplatz.

Bei den K. und K. Truppen nichts von Belang.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Wien, 24. September. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Front gegen Rumänien.

Im Bereich des Vulkan⸗Passes wurden rumänische Vorstöße abgeschlagen. Bei Nagy Szeben (Hermannstadt) und an der siebenbürgischen Ostfront nichts von Belang.

Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl.

Oestlich und nördlich von Kirlibaba setzt der Feind seine Angriffe hartnäckig fort. Oestlich der genannten Stadt wurden seine Massen nach geringen Anfangserfolgen zum Stehen ge⸗ bracht und weitere Vorstöße ee Südwestlich des Gestütes Luczina brach auch gestern ein starker russischer An⸗ sturm der siebente in den letzten Tagen vor der Front der Budapester Honved zusammen. Im Gebiet der Ludowa wurden dem Feinde die von ihm in den jüngsten Gefechten errungenen Vorteile wieder entrissen. ““

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Zwischen Zborow und dem obersten Sereth trieben die Russen nach tagelanger Artillerievorbereitung gestern erneut starke Kräfte zum Angriff vor. Schon waren mehrere Massen⸗ stürme abgewiesen, als es ihnen Nachmittags nordöstlich von Perepelniki gelang, in unsere Linien einzubrechen. Ein nächtlicher Gegenangriff führte nach erbitterten Kämpfen zu völliger Wiedergewinnung aller Stellungen. Es wurden über 700 Gefangene eingebracht und 7 Maschinengemehre er⸗ beutet. Die blutigen Verluste des Gegners entsprechen seiner gewohnten Kampfweise.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Im Südabschnitt der Karsthochfläche kam es zu Nah⸗ kämpfen, in denen unsere Truppen ein Maschinengewehr er⸗ beuteten. An der Fassaner Front wurde ein Angriff eines feindlichen Bataillons gegen unsere Stellungen auf dem Gardinal durch Feuer abgewiesen.

Wie nun festgestellt ist, war die von Oberleutnant Mlaker, ungeachtet seiner Verwundung, vorzüglich geleitete Sprengung des Cimonegipfels von vernichtender Wirkung. Eine italienische Kompagnie wurde ganz per⸗ schüttet. Abteilungen des Infanterieregiments Nr. 59 faßten die übrigen Teile der überraschten Besatzung in Flanke und Rücken. Die Zahl der Gefangenen hat sich auf 427 er⸗ höht, auch wurden zwei Maschinengewehre erbeutet. Der Monte Cimone steht seither unter lebhaftem Feuer der feind⸗ lichen Artillerie.

Südöstlicher Kriegsschaußlatz. In Albanien nichts Neues. 1

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

AGBlulgarischer Bericht. Spofia, 23. September. (W. T. B.) Amtlicher Heeres⸗ bericht vom 23. September:

Mazedonische Front: Auf der Höhe von Starane⸗ retsch Kaplanina haben wir den Kamm des Gebirges sudlich vom Dorfe Popli im Sturm genommen. Der Feind zog sich in Unordnung zurück und ließ eine große Zahl von Toten und Verwundeten zurück. In der Gegend von Lerin (Florina) Ruhe. Auf der Höhe von Kaimakcalan heftiges deiderseitiges Artilleriefeuer und schwache Infanterie⸗ Im Moglenitza⸗Tale schwa Geschüßfeuer. Unsere Artillerie zerstreute zahlrei Ansammlungen des Feindes. Westlich vom Wardar schwaches Artilleriefeuer. Oestlich davon war das Feuer Fünger. aber zeitweise unter⸗ brochen. Am Fuße der Belasica und an der Front der Struma schwaches beiderseitiges Artilleriefeuer. An der Aegäischen Küste Ruhe.

Front gegen Rumänien: Von der Donau nichts zu melden. In der Dobrudscha war der gestrige Tage etwas

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