1916 / 231 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Sep 1916 18:00:01 GMT) scan diff

15178

Deutsche Berlustlisten.

(W. 471.)

Gefr. Reinhold Jung Stuttgart verwundet.

Abele, Karl Wasseralfingen, Aalen gefallen.

Jung, Julius Hausen, Witzenhausen. verwundet.

Kretschmer, Karl Karlsruhe leicht verwundet.

Dobler, Hermann Hemmingen, Leonberg verletzt, b. d. Tr.

Henzler, Ferdinand Wurmlingen, Tuttlingen eicht ver⸗ wundet, bei der Truppe. 8

Gilg, Joseph Menzen, Lindau gefallen.

Ziegler, Karl Hopfau, Sulz schwer verwundet.

Mößner,. Otto Maisenbach, Neuenbürg leicht verwundet.

Horlbeck, Albert Obergrochlitz, Greiz leicht verwundet.

Schwinn, Georg Rohrbach, Heidelberg gefallen.

Walter, Joseph Bernsfelden, Mergentheim leicht verwundet.

Blind, Otto Stuttgart verwundet. Steegmaier, Heinrich Gingen, Geislingen verwundet. Höfle, Gottlob Eislingen, Göppingen verwundet. Kern, Hermann Wannweil, Reutlingen verwundet. Suümma, Wilhelm Frankfurt a. M. verwundet. Hiller, Hermann Nellingen, Blaubeuren verwundet. Junginger, Christian Niederstotzingen, Ulm leicht verw. Heimberger, Friedrich Bronn, Mergentheim leicht verw. Bühler, Christian Neufürsanhütte, Backnang gefallen. Käppeler, Joseph Stockach, Baden gefallen. Erhardt, Friedrich München schwer verwundet. Hartmann, Karl Beizkosen, Saulgau schwer verwundet. Heeg, Katl Bühl, Baden leicht verwundet.

9. Kom pGne.. b Gefr. Hermann Liebrich Hattenhofen, Göppingen gefallen.

Gefr. Eugen Schefbuch Stuttgart⸗Cannstatt schwer verw.

Gefr. Alfred Haller Berlin leicht verwundet. 3 Gefr. Gottlob Rausch, Krankentr. Rosenfeld, Sulz leicht verwundet, bei der Truppe. Oehler, Adolf Häfnerhaslach, Brackenheim verletzt. Mölter Robert München schwer verwundet. Meyer, Emil Karlsruhe schwer verwundet. Gutöhrlein, Friedrich Geislingen, Hall leicht verwundet. Langjahr, Karl Dimbach, Weinsberg leicht verwundet. Feuerstein, Bernhard Stuttgart leicht verwundet. Messner II, Johannes Trossingen, Tuttlingen gefallen. Schlosser, Georg Weipertshofen, Crailsheim leicht verw. Bayer, Christian Pliezhausen, Tübingen schwer verwundet. Schittenhelm, Christian Großbottwar, Marbach l. verw. Kümmerle, Jakob Aich, Nürtingen leicht verwundet. Baur, Anton Seebronn, Rottenburg gefallen. Faißler, Eugen Dachtel, Calw leicht verwundet. Hilbert, Alois Apfelbach, Mergentheim leicht verwundet. 10. Kompagnie. Gefr. Jakob Schuh Hochdorf, Horb schwer verwundet. Gefr. Otto Druffner Lautlingen, Balingen schwer verw. Gefr. Christian Burgbacher Unteriflingen, Freudenstadt 8 . schwer verwundet. Gefr. August Konzelmann Ebingen, Balingen infolge Gefr.

Verwundung gestorben. Gefr. Eugen Bodamer Rotensol, Neuenbürg leicht verw. Gefr. Paul Kälberer Stuttgart schwer verwundet. Gefr. Eugen Niederberger Ulm schwer verwundet. Gefr. Willi Blum Stuttgart leicht verwundet, bei der Tr. Lehmann, Paul Gießen, Hessen leicht verwundet Brandißer, Robert St. Gallen, Schweiz vperletzt. Reiner, Anton Oberndorf a. N. leicht verwundet. Borho, David Hardt, Oberndorf leicht verwundet. Aigeldinger, Eugen Lackendorf, Rottweil inf. Verw. gest. Ivachim, Albert Stuttgart schwer verwundet. 1 H irth, Paul Talheim, Heilbronn leicht verwundet. Lemberger, Julius Rexingen, Horb gefallen. Dietrich, Wilhelm Stiershof, Gaildorf schwer verwundet. Hees, Friedrich Reichenbach, Göppingen schwer verwundet. Ruisinger, Hans Schlat, Göppingen leicht verwundet. Mamber, Adolf Bonfeld, Heilbronn gefallen. Gwinner, Otto Stuttgart schwer verwundet 11. Kompagnie. 1 Utffz. Wilhelm Seibold Fellbach, Cannstatt inf. Verw. gest. Gefr. Wilhelm Bieger Hart, Haigerloch schwer verwundet. Berstecher, Karl Dagersheim, Böblingen leicht verwundet. Zeh, Karl Stuttgart⸗Wangen leicht verwundet, bei der Truppe. Ried, Joseph Altbierlingen, Ehingen gefallen. Lorch, Albert Nürtingen schwer verwundet. Fricker, Julius Schainbach, Gerabronn leicht verwundet. Nestler, Martin Ellwangen a. J. leicht verwundet. Röder, Julius Stuttgart leicht verwundet. Gutekunst, Ernst Schietingen, Nagold I. verw., b. d. Tr. Meeh, Andreas Wurmberg, Maulbronn I. verw., b. d. Tr. b 12. Kompagnie. Lin. d. R. Karl Goll Stuttgart vermißt. Gefr. Friedrich Auer Schönbronn, Nagold vermißt. Gefr. E Kübler Schwelm, Westfalen vermißt. Gefr. Karl Steck Straßburg, Els. schwer verwundet. Gefr. Joseph Moosbrugger Rammetshofen, Tettnang l. v. Klink, Karl Sulzbach, Backnang schwer verwundet. 8 Binder, Adolf Stuttgart gefallen. Bergmann, Karl Isny, Wangen leicht verwundet. Baumann, Georg Hülben, Urach leicht verw., b. d. Tr. Kegreiß, Simon Gültstein, Herrenberg gefallen. Vöhringer, Karl Stuttgart⸗Cannstatt vermißt. Reber, Johann Tannen, Oehringen vermißt. Brand, Friedrich Bretzfeld, Weinsberg vermißt. Eitel, Christian Plochingen, Eßlingen verw. in Gefgsch. Mörk, Christian Zuffenhausen, Ludwigsburg verw. in Gefgsch. Eisele, Georg Salach, Göppingen in Gefgsch. Gühring, Karl Stuttgart in Gefgsch. Staudenmaier, Hermann Göppingen leicht verwundet. Fink, Friedrich Calw schwer verwundet. Hartmann, Leonhard Haselhof, Crailsheim gefallen. Witt, Karl Breitenbrunn, Erbach, Hessen leicht verwundet. Stadelmann, Friedrich Hößlingswart, Schorndorf schw. v. Bronner, Albert Stuttgart leicht verwundet. 1. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Vzfeldw. Karl Haasis Stuttgart infolge Verwundung gest. Gefr. Emil Eisenhardt Dachtel, Calw leicht verwundet. Jörg, Karl Brückenau, Bayern leicht verwundet. 1 2. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Gefr. Friedrich Weinsheimer Tuttlingen leicht verw. Silchinger, Gottlob Utzstetten, Gmünd schwer verwundet. Geiger, Wilhelm Stuttgart gefallen. Stephan, Eugen Oberboihingen, Nürtingen schwer verw. Grill, Albert Heilbronn leicht verwundet. He Karl Weiler, Geislingen leicht verw., b. d. Tr. Lutz, Wilhelm Tübingen leicht verwundet.

Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 119. 8. Kompagnie. 1 Kohle, Karl Wangen, Allgäu infolge Krankheit gestorben.

Infanterie⸗Regiment Nr. 121, Ludwigsburg. 1. Kompagnie. Lin. Alfred Hermann Ludwigsburg leicht verw., b. d. Tr. Utfz. Paul Lang Althütte, Backnang leicht verw., b. d. Tr. Utffz. Karl Fritz Zuffenhausen, Ludwigsburg leicht verw. Utffz. Jakob Friebes Edesheim, Edenkoben leicht verw. Gefr. Friedrich Zürn Großsachsenheim, Vaihingen I. verw.

84

Gefr. Karl Gutbrod Bernloch, Münsingen I. v., b. d. Tr. Gefr. Norbert Aßfalg Unterwachingen, Riedlingen schw. verw. Gefr. Friedrich Belschner Kirchheim, Besigheim leicht verwundet, bei der Truppe. Rau, Johann Neidenfels, Crailsheim leicht verwundet. Gugat, Hermann Essen gefallen. Maier, Emil Heilbronn leicht verwundet. Conzelman n, Friedrich Feldregnach, Neuenbürg I. verw. Haisch, Friedrich Mühlhausen, Cannstatt leicht verwundet. Schnaibel, Joseph Stuttgart infolge Verwundung gest. Ruck, Karl Neuenstein, Oehringen infolge Verwundung gest. Stärk, Matthäus Würtingen, Urach schwer verwundet. Knodel, Wilhelm Ludwigsburg schwer verwundet. Münzing, Friedrich Heilbronn schwer verwundet. 3 Maier, Albert Neustadt, Waiblingen schwer verwundet. Schlagenhauff, Otto Winnenden, Waiblingen I. verw. Warthmann, Friedrich Haberschlacht, Brackenheim l. verw. Kiefer, Karl Waltersberg, Backnang leicht verwundet. E“ Peter Crefeld leicht verwundet. Koth, Eugen Affalterbach, Marbach I. verw., b. d. Truppe. Oppenländer, Albert Lautern, Backnang gefallen. Härtner, Paul Oberndorf a. N. gefallen. Gunßer, Gottlob Affalterbach, Marbach leicht verwundet. Wörner, Joseph Sontheim, Heilbronn schwer verwundet. Sigle, Paul Kornwestheim, Ludwigsburg leicht verwundet. Kauhl, Emil Asperg, Ludwigsburg schwer verwundet. Schneider, Karl Beffendorf, Oberndorf leicht verwundet. Bamberger, Emil Gevelsberg, Arnsberg leicht verwundet. Kauffmann, Hans Ludwigsburg l. verw., bei der Truppe. Seebach, Wilhelm Scheppach, Weinsberg leicht verwundet, bei der Truppe 2. Kompagnie. 8 Dietz, Karl Obereisesheim, Heilbronn leicht verwundet. Schlieker, Rudolf Dielmissen, Holzminden leicht verw. Arpe, Willi Preetz, Plön leicht verwundet, bei der Truppe. Buck, Rupert Scheer, Saulgau verletzt. Lauer, Matthias Steinberg, Merzig leicht verwundet. Frühling, Gustav Gadenstedt, Peine I. verw., b. d. Truppe. Kühne, Daniel Ebhausen, Nagold leicht verwundet. Schlagenhauf, Eugen Hossingen, Balingen leicht verw. Binder, Georg Weil im Schönbuch, Böblingen leicht verw. Weihbrecht, Friedrich Buchhorn, Gaildorf leicht verw. Döttling, Gottlob Marschalkenzimmern, Sulz gefallen. Ottmar, Karl Ebhausen, Nagold gefallen. 1 Rupp, Friedrich Dennjächt, Calw leicht verwundet. Baumann, Friedrich Marschalkenzimmern, Sulz I. verw. Häußermann, Reinhold Neustadt, Waiblingen verletzt. Mutschler, Theodor Rommelshausen, Cannstatt gefallen. G 3. Kompagniec. Ltn. Otto Glatz Stuttgart leicht verwundet. . Utffz. Gotthilf Schwab Eberdingen Vaihingen gefallen. Gefr. August Schanz Mönchberg, Herrenberg gefallen. Gefr. Friedrich Saußele Besigheim leicht verwundet. Geiger, Wilhelm Pleidelsheim, Marbach leicht verwundet. Pflugfelder, Friedrich Kornwestheim, Ludwigsburg leicht verwundet, bei der Truppe.. 8 Weiß, Otto Zuffenhausen, Ludwigsburg leicht verw., b. d. Tr. Gayer, Eugen Nußdorf, Vaihingen gefallen. 8 Häußer mann, Adolf Erbachhof, Waiblingen gefallen. Geisse, Emil Beltersrot, Oehringen leicht verwundet. Pflüger, Gustav Nußdorf, Vaihingen gefallen. Raidt, Gustav Rottenburg l. verw., bei der Truppe. Hirschlein, Joseph Zaisenhausen, Künzelsau l. verw., bei der Truppe. 18 Stuber, Ernst Neckarweihingen, Ludwigsburg gefallen. 4. Kompagnie. Horn. Robert Kreiser Mühlbach, Eppingen leicht verw. Reichenbach, Hilmar Mehrstedt, Schwarzburg⸗Rud. I. v. Schuh, Karl Dörzbach, Künzelsau I. verw., bei der Truppe. Kircher, Gottlob Nassach, Marbach J. verw., bei der Truppe. Munz, Gottlob Stuttgart gefallen. . Wirtz, August Elberfeld leicht verwundet. Kiehne, August Everode, Alfeld l. verw., b. d. Truppe. 9. Kompagnie. 1 Grimm, Anton Lorch, Welzheim I. verw. (Nachtr. gem.)

Reserve⸗Infauterie⸗Regiment Nr. 122. 1. Kompagnie. Deeg, Karl Stuttgart leicht verwundet. Steinhäuser, Joseph Ludwigshafen a. Rh. verletzt. Kuchler, Nikolaus Aufhausen, Neresheim tödl. verunglückt. 8 1“ 2. Kompagnie.

Utffz. Friedrich Schmid Sh schwer verwundet. Helh ap n. Friedrich Gschwend, Gaildorf leicht verwundet. ärtner, Franz Kirchhausen, Heilbronn leicht verwundet.

1“ 3. Kompagnie. Schiebel, Eugen Rottenburg a. N. schwer verwundet. Schenz, Heinrich Deppenhausen, Ehingen schwer verwundet. Dieterle, Wilhelm Roßwag, Vaihingen l. verw., b. d. Tr. Schlemmer, Ernst Heilbronn l. verw., bei der Truppe. 6 4. Kompagnie. Leininger, August Mühlhausen, Cannstatt schwer verw. Maschinengewehr⸗Kompagnie. Frank, Ernst Holzkirch, Ulm leicht verwundet. 1 6,Kom Grobshäuser, Johann Satteldorf, Crailsheim gefallen. 7. Kompagnie.

Han lder, Albert Gruibingen, Göppingen inf. Verw. gestorben. aier, Wilhelm Wolfenhausen, Rottenburg leicht verw. 8. Kompagnie. b6

Munderich, Johannes Uattsebeiien. Reutlingen gefallen. Wackers, Gabriel Frauenberg, Cöln gefallen. Heinold, Friedrich Sailach, Oehringen leicht verwundet. Krämer, Georg Saulgau leicht verwundet. Schwab, Friedrich Simmersfeld, Nagold leicht verwundet. 9. Kompagnie. Rieker, Friedrich Neckarwestheim, Besigheim inf. Verw. gest. Hahn, Karl, Kranktr. Weissach, Vaihingen leicht verwundet chürch, Hans Ulm leicht verwundet. Herberger, Leonhard Wurzach, Leutkirch gefallen. Bitzer, Ernst Calw leicht verwundet. Häberle, Eugen Gallenhof, Backnang leicht verwundet. 8 10. Kompagnie. Gefr. Friedrich Hofmann Oberstetten, Gerabronn I. v. 2 8 1öö 3 Ehret, Eugen —Bünzwangen, Göppingen leicht verwundet. Hellstern, Martin Nordstetten, Horb leicht verwundet. cgt, Matthäus Schopfloch, Freudenstadt leicht verwundet. Keller, Karl Hofen, Besigheim leicht verwundet.

Berichtigung früherer Verlustlisten.

Zu Verlustliste Nr. 12. Reserve⸗Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 29. CEJ 1 Gefr. Fritz (nicht Friedrich) Keppler Pfullingen gestorben.

88*

Zu Verlustliste Nr. 15. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 121. 5. Kompagnie. 3 Schmid (nicht 11““ Lobenrot gestorbe (V. L. 80. 8 Reserve⸗Feldartillerie⸗Regiment Nr. 26.

Mayer (nicht Maier), Wilhelm Winnenden gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 2 Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. Leichte Munitionskolonne der I. Abteilung.

.

Es ist zu ergänzen: Kellermann, Heinrich Schirmbach gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 24. Landwehr⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 125. b 6. Kompagnie.

Hohl, Karl Mittelurdach (nicht Aulendorf) verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 27. b Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm 12. Kompagnie. Burger (nicht Burker), Leonhard Ballmertshofen

Zu Verlustliste Nr. 28. Infanterie⸗Regiment Nr. 127, Ulm 8 2. Kompagnic. b 8— ustav, Crailsheim (nicht Langenburg, Gerabronn), verw. Landsturm⸗Batterie.

Ltn. d. R. a. D. Hoffmann (nicht Hoffmann⸗Deim key), Wilhelm Ehningen verwundet.

gefaͤllen. A b erle,

Zu Verlustliste Nr. 40. Reserve⸗Feldartillerie⸗-Regiment Nr. 206. 1. Batterie. 1— Gefr. Johanncs (nicht Johann) Erz Machtolsheim gefallen. Beres eeeäctde Zu Verlustliste Nr. 45. Infanterie⸗Regiment Nr. 124, Weingarten. 4. Kompagnie. Gerster, Adolf bish. vermißt, gerichtlich für tot erklärt.

Zu Verlustliste Nr. 65. Reserve⸗Infauterie⸗Regiment Nr. 121. 5. Kompagnie.

7. Kompagnie. 8 Mauk (nicht Mauch), Karl Boöckingen gefallen. 1 . 10. Kompagnie. Hanselmann, Albert (nicht Karl Albert) gestorben. (V. L. 101.) 153 Schmidt (nicht Schmid), Karl Münster gefallen. Grenadier⸗Regiment Nr. 123, Ulm. 11. Kompagnie.

Trauzenbach

heim gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 71.

Reserve⸗Infauterie⸗Regiment Nr. 246.

ö Fomhagnie. Gieck, Friedrich (nicht Friedrich C eßlingen gefallen. v“

Gunderlach (nicht Gundelach), Karl, Göppingen, gefallen.

Knödler, Johannes (nicht Hch. Johaun) Ravensburg gefallen.

72.

Zu Verlustliste Nr. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247.

. 1 6. Kompagnie. 8 Es ist zu streichen, weil irrtümlich gemeldet: Sakrzewsky, Bruno Kiauten leicht verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 79. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 120. 9. Kompagnie. 8

Zu Verlustliste Nr. 82. Reserve⸗Infanterie⸗Regiment Nr. 247. 10. Kompagnie. Soldner (nicht Söldner), Friedrich

1 Honhardt bish. ver⸗ mißt, gefallen.

Zu Verlustliste Nr. 99. Infanterie⸗Regiment Nr. 126, Straßburg. JZ““ Mohrlock (nicht Morloch), Gottlob Röt (nicht Rodt) verw. (später bei der 1. Komp. gefallen, V. L. 450).

Zu Verlustliste Nr. 328. Es ist zu streichen, weil irrtümlich veröffentlicht: Berichtigung Verlustliste Nr. 20: Feldartillerie⸗Regiment Nr. 29, Ludwigsburg. „Batterie samt Namen.

Zu Verlustliste Nr. 440. Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. 8. Kompagnie.

Zu Verlustliste Nr. 449. Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gm. 1. Kompagnie. Schlette, Christian Reutlingen⸗Betzingen bish. schw. v., gest. 11. Kompagnie. Haid, Bernhard Imnau bish. vermißt, war verwundet.

Zu Verlustliste Nr. 453. Infanterie⸗Regiment Nr. 180, Tübingen⸗Gmünd. 8 18 4. Kompagnie. Kühner, Christian Kleinlindig bish. verwundet, gestorben.

2

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗An Berlin SW., Wilhelmstroße Nr. 32.

Utffz. Wilhelm Haaß (nicht Haas) Neckarweihingen gest.

Gefr. Georg Braunmüller (nicht Braumüller) Heiden⸗

hristian) Ehßlingen⸗Ober⸗

Reusch, Gottlieb (nicht Gottlob) Neuhausen inf. Verw. gest.

Liebermann, Otio Wurmlingen bish. vermißt, war verw.

Zer Lrzugaprris beträgt vierteljährlich 6 30 S.

Alle Postan

Ralten nehmen estellung an; sur Berkin auser

den Postanstalten und Zeitungsspeditenren sür Belb holer anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße 1.n9c.

Einzelne ummern kosten 25 ₰.

Ausgahe

Frste Belkage.

1.““

mennungen, Charakzerverleihungen, Sian eserhöhungen und

sonstige Personalveränderungen. 3 Erlat, betreffend die Verleihung des FeessceteBaseeht Mlitärfiskus zur Errichtung einer öͤffentlichen A

tma n der

lichen Sammlungen und Vertriebe Aufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbot. 1“

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Generalmajor z. D. von Jagwitz, stellvertretendem Inspekteur der Landwehrinspektion Posen, den Roten Adler⸗ orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Hauptmann der Landwehr a. D. Hauptner, Kom⸗ mandeur des Landsturminfanteriebataillons Sprottau, die König⸗ lihe Krone zum Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Vorsteher und Ersten Lehrer des Externats der Pro⸗ vinzialtaubstummenanstalt in Schleswig Köhler den Roten Abllerorden vierter Klasse,

den Prokuristen Borgemeister in Duisburg⸗Ruhrort und Schlegel in Berlin⸗Steglitz und dem Obermarkscheider e in Nieder Hermsdorf, Kreis Waldenburg, den öniglichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Lehrer Schrang in Bogatzewen, Kreis Lötzen, den 8 der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohen⸗

ern,

dem Landstraßenwärter Heußmann in Neubruchhausen, Kreis Syke, das Allgemeine Ehrenzeichen sowie

dem Klempner Klambt und dem Arbeiter Lehmann, bedde bisher beim Feuerwerkslaboratorium in Spandau, das Ugemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deutsches Reich. 68

1 Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Schuhwaren. . Vom 28. September 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über

9

die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗

nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) algende Verordnung 1.2 8

41 a Schuhwaren dürfen zu keinem höheren Preise verkauft werden inenem, der sich aus der Zusammenrechnung der Gestehungskosten, du angemessenen Anteils der allgemeinen Unkosten und eines an⸗ semessenen Gewinns ergibt. Für die Preisberechnurg sind die von R. Gutachterkommission für Schuhwarenpreise 9) aufgestellten 85. maßgebend. 6 uͤhwaren im Sinne der Verordnung sind solche, die ganz oder nrti eil aus Leder, Strick⸗, Web⸗ oder Wirkwaren, Filz oder fitz⸗ gen Stoffen bestehen.

bg- Aeferungsverträge über Schuhwaren, die vor dem Inkrafttreten 6b Verordnung zu höheren als den nach § 1 zulässigen Preisen Aclossen sind, gelten als zu diesen Preisen abgeschlossen, soweit eferung nicht vor dem Inkrafttreten der Verordnung erfolgt ist.

3 neinEchuhwaren dürfen vom Geößhändler nur an Kleinhändler, vom ändler nur an Verbraucher abgesetzt werden.

5 4 Schuhwaren müssen auf 8 Ware selbst oder auf einem mit Vesraen verbundenen, aus dauerhaftem Matertal hergestellten Be⸗ ngaben in einer für den Käufer leicht erkennbaren Weise folgende

an den

te 8 de

8 zändia reml. 189 5

den von der Gutachterkommission für EE“ 9) auf⸗ gen Richtsätzen angemessenen Preise. Ist der für eine bestimmte Art von Schuhwaren festgesetzte Preis niedriger als der ausgezeich⸗ nete, so hat das Schiedegericht zugunsten des Reichs von dem zur Auszeichnung Verpflichteten einen Betrag einzuziehen, der dem Ueber⸗ preis aller von dem Verpflichteten mit der beanstandeten Preisauszeich⸗ nung in den letzten drei Monaten in den Verkehr gebrachten Schuh⸗ waren der betreffenden Art entspricht.

§ 7 Ergibt die Prüfung durch das Schiedegericht den Verdacht einer strafbaren Ueberteuerung, so hat der Vorsitzende des Schiedsgerichts außerdem der zuständigen Staatsanwaltschaft Mitteilung zu machen.

§ 8 Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluß des Rechtswegs. Seine Entscheidung ist endgültig; sie erfolgt gebühren⸗ und

stempelfrei.

§ 9

Der Reichskanzler ernennt eine Gutachterkommission für Schuh⸗ warenpreise, der es obliegt, allgemeine Richtsätze für die Bestimmung der Verkaufspreise sestzusetzen, insbesondere Grundsätze für die Be⸗ rechnung der Gestehungskosten, des angemessenen Anteils an den all⸗ emeinen Unkosten und des angemessenen Gewinns aufzustellen. Die utachterkommission hat auch auf Ersuchen des Schiedsgerichts oder der zuständigen Behörde über die Angemessenheit der Preise im Einzelfalle gutachtlich zu äußern. Sie hat eine Liste der gemäß § 5 Abs. 3 zugeteilten Nummern zu führen und dem Schiedsgerichte die e der zur Auszeichnung Verpflichteten seines Bezirkes mit⸗

zuteilen.

§ 10

Veranstaltungen, die eine besondere Beschleunigung des Verkaufs von Schuhwaren bezwecken, sind verboten.

Als verboten gelten insbesondere die Ankündigung und die Ab⸗ k-re. von Ausverkäufen und Teilausverkäufen, Inventur⸗ und aisonverkäufen, Festverkäufen, Serien⸗ und Restewochen oder ⸗tagen, Propaganda⸗ und Reklamewochen oder ⸗tagen und von ähnlichen Sonderverkäufen sowie die Ankündigung von Verkäufen zu herab⸗

gefetzten Preisen oder Inventurpreisen.

§ 11 Bedeutet die Durchführung des Verbots 10) bei Todesfällen, Geschäftsauflösfungen und Konkursen eine besondere Härte, so kann die Ortspolizeibehörde auf Antrag Ausnahmen zulassen. Die Landes⸗ zentralbehörde kann an Stelle der Ortspolizeibehörde eine andere Behörde für zuständig erklären.

§ 12 Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen über die Er⸗ richtung, die Zuständigkeit, die Zusammensetzung und das Verfahren des Schiedsgerichts sowie über die Errichtung, die hewdigket und die Zusammensetzung der Gutachterkommission für Schuhwarenpreise.

§ 13 Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. Er kann die Preise für Ausbesserungen an Schuhwaren regeln.

§ 14 Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft: 1. wer den Bestimmungen der §§ 3, 10 zuwiderhandelt;

2.,. wer Schuhwaren ohne die nach §§ 4, 5 vorgeschriebene Auszeichnung verkauft, feilhält oder sonst in den Ver⸗ kehr Beat; 8 1.5 schrieb wer bei der nach 8 „5 vorgeschriebenen Auszeichnun unrichtige Angaben macht, oder eine andere als berfch * fene Nummer verwendet, oder wer Schubwaren verkauft, eilbält oder sonst in den Verkehr bringt, wissend, daß die Auszeichnung unrichtige Angaben oder eine falsche Nummer enthält, oder daß die ausgezeichnete Preisangabe erhöht oder unkenntlich gemacht ist; wer Schuhwaren zu einem höheren als dem ausgezeichneten Preise verkauft oder feilhält; v

8

böB1 mn Mrbindung mit

.

Bei jeder amtlichen Handelsvertretung wird für ihren Bezirk ein Schiedsgericht gebildet. In Bezirken, in denen mehrere A des Handels vorhanden sind, bestimmt die Landeszentralbehörde, welcher von ihnen das Schiedsgericht zu bilden ist. Die Landeszentral⸗ behörde kann bestimmen, daß für die Bezirke mehrerer Handels⸗ vertretungen nur ein Schiedsvericht zu bilden ist.

Orte, die zu keinem Handelsvertretungsbezirke gebören, werden noch Bestimmung der Landeszentralbehörde dem Schiedsgerichte der nächsten Handelsvertretung zugewiesen.

Soweit Bundesstaaten amtliche Handelsvertretungen nicht haben, bestimmt die Landeszentralbehörde die amtlichen Stellen, bei denen das Schiedsgericht gebildet wird sowie den Bezirk des Schiedsgerichts.

8 2

Das Schiedsgericht besteht aus einem Vorsitzenden und Beisitzern. Ihr Amt ist ein Ehrenamt. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden durch die Landeszentralbehörde oder die von ihr bestimmte Verwaltungsbehörde, die Beisitzer, soweit sie gewerblichen Kreisen an⸗ gehören, durch die Handelsvertretung, im übrigen durch den Vor⸗ sizenden des Schiedsgerichts ernannt. Die Handelsvertretung bestellt einen oder mehrere Schriftführer.

Die Mitglieder und Schriftführer sind vor ihrem Amtszeintritt durch Handschlag an Eidesstatt zu treuer und gewissenhafter Führung ibres Amtes zu verpflichten. Sie sind zur Amtsverschwiegenheit ver⸗ pflichtet. Die Verpflichtun Vorsitzenden und seines Stellver⸗ treters erfolgt durch die höhere Verwaltungsbehörde, die Verpflichtung der übrigen Mitglieder und der Schriftführer durch den Vorsitzenden des Schiedsgerichts.

In Fällen des § 1 Abs. 3 findet diese Bestimmung entsprechende Anwendung.

§ 3 Das Schiedsgericht entscheidet in einer Besetzung von einem , und vier Beisitzern, von denen je einer ein Schuhwaren⸗ hersteller und ein Schuhwarenhändler, die beiden übrigen Verbraucher sein sollen. Wird der von einem Handwerker berechnete Preis ange⸗ griffen, so soll der Hersteller den Handwerkerkreisen entnommen sein.

§ 4

Zuständig ist das Schiedsgericht des Bezirkes, in dem der zur

Auszeichnung des Kleinverkaufspreises Verpflichtete, oder falls nicht

der ausgezeichnete, sondern der berechnete Preis angegriffen wird, der

Verkäufer seinen Wohnort beziehungsweise den Ort seiner gewerblichen Niederlassung hat.

§ 5 Der Antrag auf schiedsgerichtliche Entscheidung ist schriftlich oder zu Protokoll des Schriftführers eines Schtedsgerichts zu stellen. Er soll unter Darlegung der Sachlage und Angabe der Beweismittel kurz begründet werden; der Antragsteller soll die ihm zugänglichen Beweisurkunden beifügen.

§ 6

Das Schiedsgericht verhandelt und entscheidet in nicht öffentlicher Sitzung. Der Vorsitzende kann anordnen, daß eine mündliche Ver⸗ handlung mit den Beteiligten stattfindet.

Die Beteiligten sind vor der Entscheidung zu hören. Es ist ihnen gestattet, den Verhandlungen beizuwohnen. Der Vorsitzende kann ihr Erscheinen anordnen.

Beteiligte im Sinne dieser Bestimmung sind der Käufer, der zur Auszeichnung Verpflichtete sowie die antragstellende Behörde. Der Vorsitzende kann andere Personen, die ein rechtliches Interesse an der Entscheidung haben, als Beteiligte zulassen.

1 Die Beteiligten sind von 8n und Zeit der 9 zu benach⸗ richtigen. Wird mündliche Verhandlung angeordnet, so sind sie zu dieser zu laden.

Die Ladung geschieht durch eingeschriebenen Brief und, wenn der Wohnort der Beteiligten nicht bekannt ist oder die schriftliche Ver⸗ ständigung mit ihnen während des Krieges erschwert oder zeitraubend ist, mittels einmaliger Einrückung in den Reichsanzeiger. Der Vor⸗ sitzende kann eine andere Art der Ladung anordnen.

Die Beteiligten können 2c in der mündli Verhandlung durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene Person vertreten