Uer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 6 ℳ 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
den Postanstalten und Jeitungsspeditenren für Helbstabholer
anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne nmmern kosten 25 ₰.
8
Anzeigenpreis für den Rau zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatganzeigers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
ktober, Abends.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
Ernennungen ꝛc. 1 8
Bekanntmachung zu den Ausführungsbestimmungen zur Ver⸗ S über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17.
Berichtigung zur Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei metallischen Produkten vom 31. Juli 1916.
Bekanntmachung über die Verwendung von Weißkohl zur Her⸗ stellung von Sauerkraut.
Bekanntmachung, betreffend den Absatz von Dörrgemüse.
1 nzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 219 des Reichs⸗Gesetzblatts.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung, betreffend die Zwangsverwaltung britischer Unternehmungen.
Bekanntmachung, betreffend Auslosung einer Serie der aus⸗ losbaren 4 v. H. preußischen Schatzanweisungen von 1914.
Aufhebungen von Handelsverboten.
Handelsverbote.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Eisenbahnobersekretär, Rechnungsrat Ulonska in Königsberg i. Pr., dem Oberstadisekretär und Bureauvorsteher Reiniger in Berlin, dem ordentlichen Lehrer am Lehrer⸗ semmar in Franzburg Sellentin und dem Lehrer am Gym⸗ nasium und Realgymnasium in Düsseldorf Streblow den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Kreisschulinspektor, Schulrat Dr. Baier in Char⸗ lottenburg, bisher in Zoppot, und dem Garnisonverwaltungs⸗ direktor, Rechnungsrat Rosenbaum in Metz den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Börsensekretär Trehde in Berlin⸗Schmargendorf, dem Zollsekretär Hermann in Altona, dem Hauptlehrer Hacke in Celle, dem Gemeindeschullehrer Oscheit in Berlin und dem Marienstifts⸗Revierförster Bellmann in Forsthaus Marsdorf, Kreis Naugard, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, 8
dem Direktor der Provinzial⸗Tauhstummenanstalt in Marien⸗ burg Westpr., Schulrat Hollenweger den Adler der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,
dem Kanzleisekretär Burath bein Provinzialschulkollegium in Königsberg i. Pr. und dem Werlabureauaffistenten David in Bildstock, Landkreis Saarbrücken, das Verdienstkreuz in Gold,
dem Hauswart Richert bei der Taubstummenanstalt in Guben das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem städtischen Steuererheber a. D. Zieten in Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen sowie deem Leutnant der Landwehr Stender beim Pferdedepot eines Armeekorps die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Marinemaschinenbaumeister, charakterisierten Marine⸗ baurat Klette zum Marinebaurat für Maschinenbau und den staatlich geprüften Baumeister des Schiffbaufachs Riecke zum Marineschiffbaumeister zu ernennen sowie dem Marinebaurat für Maschinenbau Mugler den Gehasn. als Marineoberbaurat mit dem Range eines Fregatten⸗ apitäns, 6 den Marineschiffbaumeistern Ehrenberg, Wustrau, Grundt, Bernstein, Blechschmidt und Wiesinger sowie den Marinemaschinenbaumeistern Müller (Bernhard), Witt⸗ mann, Meisner, Schatzmann, Brandes und Weichardt den Charakter als Marinebaurat mit dem Range eines Korvettenkapitäns zu verleihen sowie dem Marineoberbaurat und Schiffbaubetriebsdirektor Hölzermann die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst mit Pension und unter Beilegung des Charakters als Ge⸗ heimer Marinebaurat sowie mit der Erlaubnis zum Tragen ders 1 mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Ab⸗ zeichen un dem Marineoberbaurat und Maschinenbaubetriebsdirektor Karl Magyer die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienst mit Pension sowie mit der Erlaubnis zum Tragen der Uniform vn den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen zu er⸗ teilen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Kreisdirektor Mahl in Straßburg (bisher in Thann) zum Kaiserlichen Regierungsrat in der Verwaltung von Elsaß⸗ Lothringen zu ernennen.
Dem Königlich preußischen Regierungsassessor von Born⸗ stedt ist die Stelle des ständigen Hilfsarbeiters in der Reichs⸗ kanzlei übertragen worden. 8
8— 8 8
Dem Regierungsrat Mahl ist die Stelle eines so dem Bezirkspräsidium in Straßburg übertragen worden.
pekanntmachng 1“ Ausführungsbestimmungen zur Verordnung den Verkehr 878 im Betriebsjahr
Vom 29. September 1916.
Auf Grund des § 36 der Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1916 zu der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1085) wird bestimmt:
Die §§ 11, 14, 15 und 17 der Ausführungs⸗ bestimmungen treten mit dem 1. Oktober 1916 in Kraft.
Berlin, den 29. September 1916.
Der Präsident des Kriegsernährungsamts. J. V.: von Braun. 3
“ 8
In der Bekanntmachung über Preisbeschränkungen bei metallischen Produkten vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. Nr. 174, S. 868/869; Nr. 180 des „Reichs⸗ und “ vom 2. August d. J.) hat der § 3 Abs. 2 zu auten: 19„ Die Preisstelle kann auf Anrufen eines Beteiligten, des Reichsmarineamts, der Kriegsministerien und der militärischen
8
Bekanntmachung.
Die Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin sieht sich veranlaßt, nochmals darauf hinzuweisen, daß nach § 9 (Ziffer 3) der Verordnung des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers vom 5. August 1916 über die Verarbeitung von Ge⸗ muse derjenige bestraft wird, welcher entgegen der Vorschrift des § 3 der gleichen Verordnung ohne Genehmigung der g8. en Weißkohl zur Herstellung von Sauerkraut erwirbt.
Der Genehmigung bedarf es gleichfalls zur Erfüllung be⸗ reits abgeschlossener Verträge. 8
Nach § 8 der gleichen Verordnung finden diese Vor⸗ schriften keine Anwendung auf Herstellung von Sauerkraut, deren Erzeugung im Jahre nicht mehr als 10 Doppel⸗ zentner beträgt.
Es ist also nicht statthaft, daß Stadtverwaltungen und gemeinnützige Verbände ꝛc. oder Private Weißkohl, auch wenn er ursprünglich zur Verwendung als sheischgemüse bestimmt war, ohne Genehmigung der Kriegsgesellschaft für Sauerkraut m. b. H. in Berlin zu Sauerkraut einschneiden lassen, sobald mehr als 10 Doppelzentner im Jahre hergestellt werden.
Berlin, den 30. September 1916. Kriegsgesellschaft Für m. b. H.
er.
Absatz von Dörrgemüse.
In Ergänzung der Bekanntmachung vom 1. September 1916 hat die Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. Berlin auf Grund des § 2 der Verordnung vom 5. August 1916 mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Herrn Reichskanzlers den Erzeugerpreis für Mischgemüse ohne Kar⸗ toffeln (Julienne) auf
ℳ 235,— für 100 Kilo netto festgesetzt. 1 “
Im übrigen gelten die Bestimmungen für den Absa Dörrgemüse auch für Mischgemüse ohne Kartoffeln.
Berlin, den 1. Oktober 1916.
Kriegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H. Fep el Dr. Bach
Bekanntmachung.
Dem Spirituosenfabrikant Moritz Hausner in München wurde vom stellv. Generalkommando I. B. A.⸗K. wegen Preis⸗ treibereien bei Heereslieferungen der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt.
München, den 29. September 1916.
Der Kommandierende General. von der Tann.
Befehlshaber den angemessenen Preis
Bekanntmachung.
Der Bezirksausschuß der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Dresden⸗Altstadt hat am 15. September 1916 beschlossen: der Misch⸗ händlersehefrau Auguste Emma verehel. Zimmermann, geb. Nitsche, in Kaitz, der Wirtschaftsgehtlsin Bertha Sophie led. Meyer in Leubnitz⸗Neuostra, in Diensten beim Milchhändler Bvö Karl Mexyer, daselbst, z. Zt. im Felde, gemäß § 1 der Be⸗ anntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlä siger Per⸗ sonen vom Handel vom 23. September 1915 in Verhindung mit Pkt. 1, 2 der Aus führungsverordnung des Königlichen Ma iste iums des Innern vom 9. Oktober 1915 6 das Reichsgebiet den Handels⸗ betrieb mit Milch zu untersagen. “
Am 15 September 1916.
Königliche Amtshauptmannschaft Dresden⸗Altstadt.
Dr. Strei
“
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 219 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 5476 eine Bekanntmachung zu den Ausführungs⸗ bestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Zucke im Betriebsjahr 1916/17, vom 29. September 1916.
Berlin W. 9, den 30 September 1916.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
QKSKönigreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den schultechnischen Mitarbeiter bei dem Provinzialschul⸗ kollegium in Berlin, Professor Gerhard Zeller und den Ober lehrer an dem Goethe⸗Gymnasium in Hannover Dr. Gustav Bocké zu Gymnasialdirektoren zu erven
Seine Majestät 1 dem Gestütdirektor Bieler in Dillenburg, Dillkreis, den Charakter als Landstallmeister, . dem Spezialkommissar, Oekonomierat Burhenne in Dillenburg, Dilkkreis, und dem Direktor der Gärtnerlehranstalt, Oekonomierat Echtermeyer in Dahlem, Kreis Teltow, den Charakter als Landesökonomierat mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse, G den Spezialkommissaren, Oekonomiekommissaren Wessel in Frankenberg, Kreis Frankenberg, und Dr. Hagen in Wesel, Kreis Rees, den Charakter als Oekonomierat, den Gestütdirektoren von Prittwitz und Gaffron in Pr. Stargard und Graf von Kalnein den persönlichen Rang der Räte vierter Klasse zu verleihen. v
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Korpsstabsapotheker Bresgen beim XVI. Armee⸗ korps den Charakter als Oberstabsapotheker mit dem persön⸗ lichen Range der Räte vierter Klasse, dem Geheimen expedierenden Sekretär Machnitzky im
Kriegsministerium und dem Oberkriegsgerichtssekretär Breiter beim stellvertretenden Generalkommando des VI. Armeekorcps den Charakter als Rechnungsrat,
ferner aus Anlaß des Uebertritts in den Ruhestand dem Kriegszahlmeister und Oberbuchhalter bei der Generalmilitär⸗ kasse, Rechnungsrat Chmara den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Eisenbahnrechnungsdirektor, Rechnungsrat Stahn in Breslau bei dem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Eisenbahndirektor mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse und dem Eisenbahnrechnungsrevisor Krichler in Eisenbahnobersekretären Paul Müller in Berlin, Tietz und Buschbell in Essen, Wentzlau in Hannover, Dirsch in Cöln und Kleinert in Breslau sowie dem Obermaterialien⸗ vorsteher Hempel in Saarbrücken aus dem gleichen Anlaß den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. 8
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Buchhalter beim Schuldbuchbureau, üeee Schimmelpfennig in Berlin aus Anlaß seines Uebert itts in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen.
osen, den
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. De⸗ zember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 ,g2 S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die “ der englischen Staatsangehörigen Fritz und Hans König in London insbesondere ihre gnisse