offen, Geschäftsnummern 10109, 10111, 10110, 10112, 10113, 10114, 10115, 10116, angemeldet am 15. September —— nbe. dö. Müuster n achenerzeugnisse. utz⸗ frist 2 Jahre. eahr Posen, den 15. September 1916. Königliches Amtsgericht.
Schwarzenberg, Sachsen. [37525]
In das hiesige Musterregister ist ein⸗ getragen:
Nr. 331. Die Firma Allgemeine Deutsche Aluminium Kochgeschirr⸗ fabrik Gurdo Gnüchtel in Lauter, ein Zünderröhrchen mit Aufsatz autogen geschweißt aus Schwarzblech oder anderen Metallblechen, wobei die obere Platte des weiten Kopfendes auch lose zum Einlegen angebracht werden kann, statt wie das Muster aus einem Stück, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabrikanummer 12, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 14. September 1916, Mittags 12 Uhr.
Schwarzenberg, den 28. September
1916. Königliches Amtsgericht.
Konkurse.
Augsburg. [37761] „Das K. Amtsgericht Augsburg hat über das Vermögen der Blumengeschäfts⸗ inhaberin Karoline Waldenmaier, geb. Bengesser, in Augsburg, Karo⸗ linenstraße C 30/0, am 29. September 1916, Nachmittags 4 Uhr, den Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist Rechts⸗ anwalt Dr. Kleininger in Augsburg. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 20. Oktober 1916 einschl. Termin zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, Bestellung eines EE und die in den §§ 132 und 137 K.⸗O. ent⸗ haltenen Fragen sowie allgemeiner Prü⸗ fungstermin am Montag, den 30. Ok. tober 1916, Nachmittags 5 Uhr, Sitzungssaal 1,. Erdgeschoß links. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
Berlin-Schöneberg. [37762]
Ueber den Nachlaß des am 4. April 1914 verstorbenen, zuletzt in Berlin⸗Steglitz, Mittelstr. 32, wohnhaft gewesenen Kauf⸗ mauns Otto Schütte, ist heute, am 27. September 1916, Nachmittags 2 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Kon⸗ kursverwalter August Belter in Berlin W. 30, Haberlandstraße 3, ist zum Kon⸗ kursverwalter ernannt. Konkursforde⸗ rungen sind bis zum 10. November 1916 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibe⸗ haltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Be⸗ stellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände auf den 24. Oktober 1916, Vor⸗ mittags 11 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 21. November 1916, Bormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 58, Termin anberaumt. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 22. Ok⸗ tober 1916.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗ Schöneberg. Abteilung 9.
Charlottenburg. [37504⁴] Ueber den Nachlaß des am 28. März 1916 verstorbenen, zuletzt in Berlin⸗ Wilmersdorf. Nassauischestr. 27, wohn⸗ baft gewesenen Kaufmanns Richard Schröder ist heute, Mittags 12 Uhr, von dem Königlichen Amtsgericht Char⸗ lottenburg das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: Konkursverwalter Borchardt in Charlottenburg, Kantstraße 19. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 16. Oktober 1916. Gläubigerversammlung und Prüfungstermin am 25. Oktober 1916, Vormittags 10 Uhr, in Char⸗ lottenburg, Suarezstraße 13, 1 Treppe, Zimmer 47. 1“ den 22. September
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Dresden. [37505] Ueber das Vermögen des Johannes Georg Reiunhard Menzer in Dres⸗ den⸗A., Struvestr. 22, Inhaber der nicht eingetragenen Firma „Jo⸗ hannes Menzer, Werkstätten für klassische u. moderne Raumgestal⸗ tung“, wird heute, am 29 September 1916, Vormittags 110 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Auktionator Friedrich Schlechte in Dres⸗ den⸗A., Amalienstr. 12. Anmeldefrist bis zum 30. Oktober 1916. Wahltermin: 27. Oktober 1916, Vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin: 17. No⸗ vember 1916, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 30. Oktober 1916. Königliches Amtsgericht Dresden. Abt. II.
Dresden. [37860]
Ueber das Vermögen der Zigarren⸗ geschäftsinhaberin Hermine Theresie led. Wachert in Dresden⸗N., Kur⸗ fürstenstraße 28, Erdgeschoß, wird heute, am 29. September 1916, Nachmittags 41 Uhr, das e eröffnet. Konkursverwalter: Vizelokalrichter Krum⸗ haar in Dresden⸗A., Steinstr. 9. An⸗ meldefrist bis zum 18. Oktober 1916.
Wahl⸗ und Prüfungstermin: 27. Ok⸗ tober 1916, Vormittags 110 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 18 Oktober 1916.
Königliches Amtsgericht Dresden. Abt. II.
Görlitz. [37507]
Ueber das Vermögen des Tapezier⸗ meisters und Dekorateurs Willy Schmidt in Görlitz, Berlinerstraße 29, ist am 29. September 1916, Vorm. 9 ¾ Uhr, das Konkursverfahren eröffnet und zum Konkursverwalter der Kaufmann Alfred Henschel in Görlitz. Jakobstraße 37, er⸗ nannt worden. Offener Arrest mit An⸗ zeigefrist bis 25. Oktober 1916. Anmelde⸗ frist bis 17. November 1916 Erste Gläu⸗ bigerversammlung den 25. Oktober 1916, Vorm. 9 ½ Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin den 27. November 1916, Voem. 10 Uhr, Zimmer 31.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Görlitz.
Leisnig. [37520] Ueber den Nachlaß des Rechtsanwalts Moritz Walter Heinze in Leisnig wird heute, am 29. September 1916, Vormittags 49 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Walter Gang hier. Anmeldefrist bis zum 14 Oktober 1916. Wahltermin und Prü⸗ fungstermin am 25. Oktober 1916, Vormittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 10. Oktober 1916. Leisnig, den 29. September 1916. Königliches Amtsgericht.
Zwickau, Sachsen.
Ueber den Nachlaß des am 8. Juni 1916 verstorbenen, in Zwickau⸗Marien⸗ thal, Döhnerstraße 7, wohnhaft gewesenen Kunststeinfabrikanuten Albin Max Jung wird heute, am 29. September 1916, Mittags 12 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Vizelokalrichter Otto bier. Anmeldefrist bis zum 10. November 1916. Wahltermin am 23. Ottober 1916, Vormittags 11 Uhr. Prüfungstermin am 27. No⸗ vember 1916, Vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. Oktober 1916.
Königliches Amtsgericht Zwickau.
Zwönitz. [37522) Ueber das Vermögen des Bauunter⸗ nehmers Robert Julius Bley in Thalheim, äußere Bergstraße 6a, wird heute, am 29. September 1916, Vor⸗ mittags ½11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Orts⸗ richter Ebert in Thalheim. Anmeldefrist bis zum 21. Oktober 1916. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 30. Oktober 1916, Vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 21. Oktober 1916. Zwönitz, den 29. September 1916. Königliches Amtsgericht.
Allenstein. [37523] In Sachen, betreffend das Konkursver⸗ fahren über das Vermögen der geschiedenen Frau Agnes Henning, geb. Mars, aus Soldau, wird ein Termin zur An⸗ hörung der Gläubigerversammlung über die Einstellung des Konkursverfahrens wegen Mangels einer den Kosten des Ver⸗ fahrens entsprechenden Konkursmasse auf den 12. Oktober 1916, Vormittags 11 Uhr, Zimmer 63, anberaumt. Allenstein, den 22. September 1916. Königliches Amtsgericht.
Bayreuth. [37767] Im Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Artur Torau in Bayreuth wird infolge Kündigung des bisherigen Konkursverwalters, Rechts⸗ anwalts Schaeffler hier, Rechtsanwalt Spitzenpfeil in Bayreuth zum Konkurs⸗ verwalter ernannt. Zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des neu ernannten Konkursverwalters oder die Wahl eines anderen Konkursverwalters sowie zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung seitens des bis⸗ berigen Konkursverwalters R.⸗A. Schaeffler durch eine Gläubigerversammlung wird Termin auf: Freitag, den 20. Oktober 1916, Nachmittags 3 Uhr, im Sitzungssaale Zimmer Nr. 58 des K. Amtsgerichts Bayreuth anberaumt. Die Vergütung des Konkursverwalters Rechts⸗ anwalt Schaeffler wurde auf 2800 ℳ festgesetzt.
Bayreuth, den 25. September 1916. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
Berlin. [37501] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Adolf Levy⸗ sohn in Berlin, Alexandrinenstr. 137, Privatwohnung: Berlin⸗Schöneberg, Barbarossastr. 26, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver⸗ teilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses der Schluß⸗ termin auf den 17. Oktober 1916, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgerichte hierselbst, Neue Friedrichstr. 13 — 14, III. Stockwerk, Zimmer 143, bestimmt. Berlin, den 13. September 1916. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 154.
Berlin. [37502]
Der Kaufmann Hugo Wasservogel in Berlin, Borhagenerstr. 20, Lombard⸗ Bankgeschäft und Lagerspeicherei, bisher Johannisstr. 20/21, hat mit Zu⸗
stimmung aller bekannten Konkursgläubiger
[37780]] 191
die Einstellung des über sein Vermögen eröffneten Konkursverfahrens beantragt. Etwaiger Widerspruch ist binnen einer Woche zu erheben. Berlin, den 25. Seytember 1916. Der Gerichtsschreiber des Könialichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Ab. 84.
Breslau. [37764] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der verwitweten Frau Ida London, eb. Kreutzberger, in Breslau, nhaberin der Firma London & Weber in Breslau wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins ierdurch aufgehoben.
Breslau, den 29. September 1916.
Amtsgericht.
Breslau. [37765]
Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des am 17. September 1914 in Breslau verstorbenen Bureauvor⸗ stehers Hermann Zeipel wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Breslau, den 29. September 1916.
Amtsgericht.
Charlottenburg. [37503 Das Konkursverfahren über den Nerzoe⸗ der am 3. April 1912 verstorbenen, zuletzt in Charlottenburg wohnhaft gewesenen unverebelichten Martha Schmidt ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. “ den 26. September
Königliches Amtsgericht.
Culmsee. [37768] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Händlerfrau Martha Kru⸗ zynski in Culmsee wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 30. August 1916 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Hetchlaß vom 30. August 1916 bestätigt ist, hierdurch aufgeboben. Culmsee, den 16. September 1916. Königliches Amtsgericht.
Danden. [37506] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Bäckers und Konditors August Langenbach von Herdorf ist an Stelle des verstorbenen Prozeßagenten Robert Reusch zu Daaden Rechtsanwalt Justizrat Heuser zu Betzdorf zum Konkurs⸗ verwalter ernannt worden. Daaden, den 27. September 1916. Königl. Amtsgericht. —
Dorsten. [37861] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Alois Wegener zu Polsum wird auf Antrag des zu einer mobilen Truppe gehörigen Gemeinschuldners ausgesetzt. (§ 6 Abs. 2 des Kriegsteil⸗ nehmerschutzgesetzes vom 4. August 1914.) Dorsten, den 15. September 1916. Königliches Amtsgericht.
Dortmund. [37708] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Kommer in Dortmund, Heiligerweg 68, ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangs⸗ vergleiche, zur eventl. Abnahme der Schluß⸗ rechnung sowie zur Prüfung der nachträg⸗ lich angemeldeten Forkerungen Termin auf den 19. Oktober 1916, Vormit⸗ tags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hier, Holländischestraße 22, Zimmer Nr. 78, I. Obergeschoß, anbe⸗ raumt. Der Vergleichsvorschlag ist auf der Gerichtsschrelberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Dortmund, den 23 September 1916. Tettenborn, A.⸗G.⸗Sekretär, Gerichts⸗ schreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Düsseldorf. [37766] Das Konkursverfahren uͤber das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma „Plaut & Co.“ Galanterie⸗ Spiel⸗ und Haushaltungswaren en ros zu Düsseldorf wird nach erfolgter bhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Düsseldorf, den 23. September 1916.
Königliches Amtsgericht. Abt. 14.
Gostyn. [37769] In dem Konkursverfahren über das YNermögen des Ansiedlers Oskar Shlert in Alt Kröben ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zun Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Höhe des Honorars des Konkursverwalters und Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses der Schluß⸗ termin auf den 21. Oktober 1916, Vormittags 11 Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Gostyn, den 23. September 1916. Königliches Amtsgericht.
Grimmen. [37519] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Maurer und Zimmermeisters Arno Höhne in Grimmen ist zur Prü⸗ fung der nachträglich angemeldeten Forde⸗ rungen Termin auf den 24. Oktober 1916, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht in Grimmen an⸗ beraumt. Grimmen, den 25. September 1916. Hahn, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Hamburg. [37508] Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen des Schneiders Karl Franz
entsprechenden Masse hierdurch eingestellt. Hamburg, den 27. September 1916. Das Amtsgericht. Abteilung für Konkurssachen.
Hamburg. [37509] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Inhabers eines Herrenwäsche⸗ geschäfts Haus Gustav Thomften, Hamvurg wird mangels einer den Kosten entsprechenden Masse hierdurch eingestellt. daügünh-. den 27. September 1916. as Amtsgericht. Abteilung für Konkurssachen.
Hamburg. [37511] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Schneiders Karl Flösser, in nichteingetragener Firma Flösser & Rolf, Hamburg, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 13. Sp⸗ tember 1916 angenommene Zwangsver⸗ gleich durch “ Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, hierdurch auf. gehoben. Hamburg, den 28. September 1916. Amtsgericht. Abteilung für Konkurssachen.
Hamburg. [37510]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Gesellschaft in Firma Kauf⸗ haus M. Reiß & Co. m. b. H., Manufakturwaren, Hamburg, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 13. September 1916 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben.
ie den 28. September 1916.
as Amtsgericht, Abteilung für Konkurssachen.
Kempen, Bz. Posen. [37512]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ihsrael Neumann in Kempen i. P. ist zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Festsetzung der Auslagen und Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 31. Otktober 1916, Vormittags 9 den vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst, Zimmer 10, bestimmt.
Kempen i. P., den 27. September 1916.
Königliches Amtsgericht.
Leipzig. [37521]
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Alfred Franz Domke in Leipzig⸗Anger⸗Crottendorf, Zwei⸗ naundorferstr. 14, Inhabers eines Sport⸗ artikelgeschäfts in Leipzig, Pfaffendorfer⸗ straße 1, wird hierdurch aufgehoben, nach⸗ dem der im Vergleichstermine vom 20. Juli 1916 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 20. Juli 1916 bestätigt worden ist.
Leipzig, den 28. September 1916.
Königliches Amtsgericht. Abt. II A¹.
Leipzig. [37771]
des Kaufmanns Albin Felix Wendler in Leipzig, Hardenbergstr. 3, Inhabers eines Zigarrengeschäfts in Leipzig, Dufour⸗ straße 22, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Leipzig, den 28. September 1916. Königliches Amtsgericht. Abt. 11 Au.
ELöwenberg, Schles. [37770;
In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des am 16. April 1916 zu Plag⸗ witz am Bober verstorbenen Tischler⸗ meisters Willy Berner ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 18. Oktober 1916, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgericht in Löwenberg i. Schl., Zimmer Nr. 6, anberaumt.
Löwenberg i. Schl., den 26. Seplember
Könkal. Amtsgericht.
1916. Lüdenscheid. [37513
Das Konkursverfahren über den Nach⸗ laß des Schreinermeisters Ernst Lange zu Ober Schmidthausen bei Halver wird nach Abbaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Lüdenscheid, den 27. September 1916
Königliches Amtsgericht.
Neukölln. [37772] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns Walter Ziegler in Neukölln, Donaustraße 10/11, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 12. Mai 1916 angenommene Zwangs⸗ vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 12. Mai 1916 bestätigt ist, hierdurch auf⸗ gehoben.
Neukölln, den 25. September 1916. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amts⸗ gerichts. Abteilung 17.
Pausa, [37773] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Siickmaschineunbesitzers William Gustav Georgi in Pausa, als alleinigen Inhabers der Firma Gebr. Georgi daselbst, wird nach Ah⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.
Pausa, den 27. September 1916.
Königliches Amtsgericht.
Rheydt, Bz. Dhsseldorf. [37777] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kohlenhändlers Wilhelm Schmitter in Rheydt, Wickeatherstr. 56, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des
Runge wird mangels einer den Kosten]
Das Konkursverfahren über den Nachlaß l
dungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden orderungen und zur Beschlußfassung der läubiger über die nicht verwertbaren Ver⸗ msgeneftade sowie zur Anhörung der Gläaͤubiger über die Erstattung der Aus⸗ lagen und die Gewährung einer Ver⸗ gütung an die Mitglieder des Gläubiger⸗ ausschusses der Schlußtermin auf den 27. Oktober 1916, Mittags 12 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hier⸗ selbst, Zimmer Nr. 20, bestimmt. Rheydt, den 19. September 1916. Königl. Amtsgericht.
Waldshut. [37514]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Zimmermanns Reinhard Bernauer in Notzel wurde durch Be⸗ schluß des Gr. Amtsgerichts dahier unterm Heutigen aufgehoden.
Waldshut. den 28. September 1916 Gerichtsschreiberei Großh. Amtsgerichts.
Werdau. [37778 Das Konkursverfahren über den Nachla des Gasthofsbesitzers Johann Pau Tschepe in Hartmannsdorf enen Abhaltung des Schlußtermins hierdur aufgehoben. . Werdau, den 29. September 1916. Königliches Amtsgericht.
Wiedenbrück. [37779]
In dem Konkursverfahren über das Nachlaßvermögen der iu Wiedenbrück verstorbenen Witwe Arnold Reiling ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forde⸗ rungen der Schlußtermin auf den 31. Ok⸗ tober 1916, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt.
Wiedenbrück, den 22. September 1916.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
Znin. [37614] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanus Wladislaus Rafinski in Zuin wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdu
Znin, den 22. September 1916. Königliches Amtsgericht.
—
Zossen. [37515] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Käsefabrikanten Ma Walter in Nächst⸗Neuendorf b Zossen wird, nachdem der in dem Ver⸗ gleichstermine vom 2. August 1916 an⸗ genommene Zwangsvergleich durch rechts⸗ kräftigen Beschluß vom selben Tage bestättat ist, hierdurch aufgehoben. Zossen, den 27. September 1916. Königliches Amtsgericht.
Tarif⸗ c. Bekanntmachungen
der Eisenbahnen. 37862]
Ausnahmetarif für Küchenabfälle, Speisereste ushw. — Tfv. 2 II x. Mit Gültigkeit vom 5. Oktober 1916 werden „Weintrester, auch gebrannt, zur Entölung oder zu Futterzwecken im In⸗ lande“ in das Warenverzeichnis des Aus⸗ nahmetarifs aufgenommen.
Berlin, den 30. September 1916.
Königliche Eisenbahndirektion.
[37717] 8
Am 1. Oktober 1916 wird der an der Bahnstrecke Paderborn Fürh ehdbaßt zwischen den Stationen Lippstadt und Geseke gelegene Bahnhof IV. Kl. Ehring⸗ hausen, der bisher nur dem Personen⸗, Gepäck⸗ und Expreßgutverkehr diente, auch für die Abfertigung von Eil⸗ und Fracht⸗ stückgut eröffnet. Die Abfertigung von Sprengstoffen und von solchen Gegen⸗ ständ n, zu deren Ver⸗ und Entladung eine Nampe erforderlich ist, bleibt aus⸗
sätze geben die Dienststellen Auskunft. Cassel, den 28. September 1916. Königliche Eisenbahndirertton.
[37517] Sächsisch⸗Südwestdeutscher Güter⸗ verkehr. Am 1. Oktober 1916 wird die Station Brenschelbach der Baverischen Staatseisenbahnen (pfälzisches Netz) mit den Tarifentfernungen für Zweibrücken zuzüglich 16 km aufgenommen. Dresden, am 29. September 1916. Kgl. Gen.⸗Dir. d. Sächs. Staatseisen bahnen, als geschäftsführende Verwaltung [37518] 8 Binnengütertarif der Reichseisen⸗ bahnen. Anhaug zu den direkten Gütertarifen der Reichseisenbahnen. Gütertarif Reichsbahn⸗elsaß⸗lothr. Nebenbahnen im Privatbetrieb. folge der Inbetriebnahme der Streck⸗ Colmar — Ensisheim— Bollweiler als voll spurige Nebenbahn treten vom 1. Oktoher 1916 ab in der Frachtberechnung im Ver kehr mit dieser Strecke Aenderungen ein Nähere Auskuͤnft geben die Güterstellen Die direkten Frachtsätze für Zuckerrübe und Rübenschnitzel zwischen Erstein Zucker fabrik und Battenheim treten vom gleichen Tage ab außer Kraft. Straßburg, den 27. September 1916 Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen
Verwalters, zur Erhebung von Einwen⸗
Herzegowina sind infolge des Abschlusses neuer Postverträge wesent- liche Aenderunmngen in den Gebührensätzen eingetreten.
stempelmarken) übertragen worden.
zworden.
aufgehoben.
geschlossen. Ueber die Höhe der Fracht⸗
zum Deutschen
. Nachrichten von allgemeinerem
Interesse für den Verkehr mit der Post
Postblatt
Neichsanzeiger und Königlich Preusischen Staatsanzeiger.
und Telegraphie nebst Porto⸗ und Telegrammgebührentarif.
Berlin, Montag, den . Oktober
—
in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und kann! durch Vermittelung der Reichspostanstalten gegen Vorausbezahlung
Pf. jührlich, so
) Im Postverkehr mit Oesterreich, Ungarn und Bosnien-
Das Nähere ist bei den einzelnen Tarifen zu ersehen.
2) Den Postanstalten ist der Verkauf der zur Entrichtung des Warenumsatzstempels herausgegebenen Stempelmarhken (Umsatz-
3) Der Paketverkehr nach der Türkei ist wieder aufgenommen
4) Im Postverkehr mit dem Generalgouvernement Lublin und
Versendungsbedingungen für den Verkehr des Weltpostvereins (Vereinsverkehr): 1) Briefsendungen müssen zur Zeit 88- zur Post eingeliefert
vwerden und sind mit nachstehenden Ausnahmen nur in deutscher, dänischer, englischer, französischer, holländischer, italienischer, madjarischer,
norwegischer, polnischer, portugiesischer,
schwedischer oder spanischer Sprache zulässig. Nach dem
französische, nach dem besetzten Teil von Rußland nur die deutsche Sprache zugelassen, jedoch koͤnnen Briefsendnngen nach den General⸗ ouvernements Warschau und Lublin auch in madjarischer Sprache ind Postkarten nach dem Generalgouvernement Warschau auch in
Phcie Sprache abgefaßt werden. Nach Oesterreich und Ungarn sind
offene Briefsendungen auch in magyarischer, nach Bulgarien in bulgarischer, nach der Türkei auch in türkischer Sprache zugelassen. Bei Briefsendungen nach der Türkei ist die spanische Sprache ausgeschlossen. Briefsendungen nach den Generalgouvernements Belgrad (Serbien) und Cettinje (Montenegro) müussen in deutscher oder französischer Sprache ab-
gefastt sein. Ueber die zugelassenen Ausnahmen erteilen die Postanstalten
Auskunft. Briefe, bei denen die Verschlußklappe des Briefumschlags nach innen eingeschlagen und auf den Briefinhalt festgeklebt ist, 1 unzulässig. Derartige Briefe werden an die Absender zurückgegeben.
Zur Durchführung der Ueberwachung des Nachrichtenverkehrs ist es erforderlich, daß der Brieftext der Privatbriefe nach dem Auslande, gleichviel ob die Briefe in deutscher oder in einer zu⸗ gelassenen fremden I abgefaßt sind, nicht über zwei Bogen⸗ seiten gewöhnlichen Briefformats (Quart) hinausgeht. Die Briefe dürfen keine Anlagen enthalten, in denen sich Nachrichten be⸗ finden, sie müssen ferner in deutlicher, ohne weiteres gut lesbarer Schrift mit nicht zu engem Zeilenabstande geschrieben sein, auch dürfen keine Schriftzeilen über Schriftzeilen einer anderen Richtung quer hinweg⸗ laufen. Bei Geschäftsbriefen kann, wenn sie im übrigen den vorstehenden Bedingungen entsprechen, der Inhalt den Raum von zwei Bogenseiten überschreiten und die Beifügung von Rechnungen, Preisverzeichnissen und dergleichen geschäftlichen Anlagen erfolgen. Zur Verpackung der Briefe
nach dem Auslande dürfen nur Umschläge verwandt werden, die aus einer
einfachen Papier⸗ oder Stofflage, also ohne Futtereinlage aus Seiden⸗ papier oder anderen Stoffen, hergestellt sind. Bei Briefen, die den
Gegenstand Gewichtstufe
mit allen nicht feindlichen Staaten ist d zugelassen worden.
mehrwöchiger Verspätung am Bestimmungsort eintreffen.
schränkungen gelten nicht im Verkehr mit dem besetzten Gebiet von Belgien, dem Generaͤlgouvernement Warschau und dem zum österreichischen Ver⸗ esetzten
Teil von Belgien ist nur die deutsche, madjarische, flämische und —ahnliche Beschränkungen im Verkehr mit dem Postgebiet des Oberbefehls⸗
ise von 10 Pf. für die ei
Vorbemerkungen. (Neuerungen sind in Schrägschrift gedruckt.) 1 magyjariW 5) Ferner sind zugelassen: — 8 8 . im Verkehr mit dem Generalgouvernement Lublin Post- anweisungen bis 1000 Kronen und Einschreibsendungen, . im Verkehr mit einer Anzahl Orte im Gebiet des General- gouvernements in Belgien gewöhmliche Pakete bis 5 kg, e. im Ferkehr mit einer Anzahl Orte in den Gebieten der Generalgouvernements Belgrad (Serbien) und Cetlin)je
A. Briefsendungen.
angegebenen Anforderungen nicht entsprechen, müssen die Absender damit rechnen, daß sie infolge der Erschwerung des Prüfungsgeschäfts mit
Die zur Ueberwachung des Nachrichtenverkehrs erforderlichen Be⸗
waltungsgebiet gehörenden Gouvernement Lublin. Dagegen bestehen habers Ost, über deren Einzelheiten die Postanstalten Auskunft geben.
Briefsendungen nach dem Ausland, in denen Waren enthalten g (insbesondere also auch alle Warenproben), müssen auf der lufschriftseite die genaue Angabe ihres Inhalts und die Adresse des Absenders tragen. Waren, deren Ausfuhr verboten ist, können in Briefsendungen nach dem Ausland nur versandt werden, wenn dem Absender vom Reichskommissar für Aus⸗ und Einfuhrbewilligung eine besondere, den E1“ der Sendungen vor⸗ zulegende Ausfuhrbewilligung erteilt ist. 8 99) Verboten, mit Post zu versenden: Gegenstände, die für die Postbeamten Gefahren mit sich bringen oder welche die Brief⸗ sendungen beschmutzen oder verderben können, lebende oder tote Tiere und Insekten. Ueber bedingte Zulassung von Warenproben mit ee Füüsfigteiten Oelen, fetten Stoffen, trockenen üsänbenden, un⸗ Pulvern und lebenden Bienen geben die Postanstalten Auskunft.
Nach dem Auslande gerichtete Postkarten mit ö“ von Städten, Stadtteilen, geographisch genau bestimmbaren Ort⸗ schaften und Landschaften, besonders hervorragenden Baulichkeiten und Denkmälern Deutschlands, Oesterreichs und Ungarns, der Türkei, Bul⸗
ariens und der von deutschen, österreichischen, ungarischen, türkischen und “ Heeren besetzten feindlichen Gebiete sind bis 3 weiteres von der Postbeförderung ausgeschlossen. Nicht unter das Verbot fallen: Postkarten nach Oesterreich und Ungarn, der Türkei, Bulgarien sowie den besetzten feindlichen Gebieten mit Abbildungen von Städten usw. des Bestimmungslandes der Postkarte. 1
Nach dem nicht feindlichen Auslande, nach Belgien und Russisch⸗
sendungen einzulegen: 3 ¹ 2 1 Sen nebst Liechtenstein und Bosnien⸗Herzegowina können Münzen in die Briefsendungen eingelegt werden); b. zollpflichtige Gegenstände; c. Gegenstände, deren Einfuhr oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist; d. Gold⸗ oder Silbersachen, Edelsteine, Schmucksachen und anderekostbare Gegenstände, wenn das Einlegen oder die Beförderung derselben durch Gesetzgebung der betr. Länder verboten ist. Absender hat sich unter eigener Verantwort⸗ lichkeit zu unterrichten, ob die zu versendenden Gegenstände mit der Briefpost in die betr. Länder eingeführt werden dürfen.
wort zulässig, Höchstmaß 14:9 cm, Mindestmaß der Postkarten nach dem nicht feindlichen Auslande usw. und der Post⸗ karten mit Abbildungen siehe unter 2.
Endfr ein micba eigentli⸗ und persönlicher — ha muß so beschaffen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kann. Warenproben dürfen keinen Handelswert haben. Auf ihrer Aufschrift⸗ seite müssen sie die genaue Angabe des Inhalts und die Adresse des Absenders tragen. Sonst sind nur noch die folgenden handschriftlichen Vermerke zugelassen: Adresse des Empfängers, Fabrik⸗ oder Handels⸗ zeichen, Nummern, Preise und Angaben bezüglich des Gewichts, des Maßes, der Ausdehnung, der verfügbaren Menge, der Herkunft und der Natur der Ware. Drucksachen und Geschäftspapiere, die an einer der Seiten eine Ausdehnung von mehr als 45 cm haben, werden nicht befördert. Drucksachen in Rollenform, deren Durchmesser 10 cm und deren Länge 75 cm nicht übersteigt, 30 em Länge, 20 cm Breite und 10 cm Höhe, 30 cm Länge und 15 cm Durchmesser nicht überschreiten.
olen, sind bis auf weiteres nur Postkarten zugelassen, die aus einem Belen Steifpapier bestehen; Auf⸗ oder Einklebungen jeder Art sind
bei diesen Postkarten verboten.
Oesterreich nebst Liechtenstein, Ungarn und Bosnien⸗Herzegowina
Gewichtstufe V Port
Gewichtstufe “ Pf.
bezogen werden.
(Montenegro) offene gewöhnliche Briese, ein fache Post- Kkarten und Warenproben. 3 6) Der Paketverkehr nach einer Anzahl von Komilalen in
Ungarn ist bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen, worüber die Postanstalten nähere Auskunft erteilen.
7) Der Paketverkehr nach Lom, Nikopol, Rahovo, Rustschul,
Sovichlov, Vidin in Bulgarien ist bis auf weiteres eingestellt worden.
9) Ferner ist der gesamte Postverkehr nach Rumänien ein-
gestellt worden. 8
Ferner ist verboten, in gewöhnliche a. Münzen (im
e oder eingeschriebene Briefpost⸗ Verkehr mit “
3) Postkarten. Einfache Postkarten und Pestiht..
4) Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben darf itteilung beigefügt werden, die die 2g Fonessponden hat. Verpackung
sind zulässig. Warenproben dürfen Höhe, in Rollenforrm
5) Einschreibsendungen. Briefsendungen aller Art (Briefe,
Hostenrteg. Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben) können unter
inschreibung abgesandt werden. Bei allen Einschreibsendungen kann
Absender Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den Empfänger Abfender Füse — verlangen. Für Einschreibsendungen besteht Fran⸗ kierungszwang
Tarif für gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen.)
Ausland***) und Deutsche Post⸗ anstalten in China und der spanischen Einflußzone von Marokkor†)
Porto
Porto Gewichtstufe Pf.
bis 20 g über 20 — 250 g
verkehr**) bis 250 g
im Orts⸗ und Nachbarorts⸗
bis 20 g für jede weiteren 20 9 (ohne Meistgeuwicht)
bis 20 g 15 über 20 — 250 g 25
bis 20 g 20 für jede weiteren 20 g 10 (ohne Meistgewicht)
mit Antwort
eln fache mit Antwort
einfache mit Antwort 15
einfache
mit Antwort
bis 50 g
über 50 — 100 g
„ 100 — 250 g
„ 250 — 500 g über 500 g bis 1 kg
8 8
bis 50 g über 50 bis 100 g für zjede weiteren 100 9 (Meistgewicht 2 ko)
bis 250 50 g
Geschäftspapiere. über 250 —5
für je 50 9 (Meistgeiwvicht 2 koh 20
bis 50 g. 3
über 50 — 100 g 5
„ 100 — 250 g 10
„ 250 — 500 g 20
über 500 g bis 1 kg bis 250 g
über 250 — 500 g 20
über 500 g bis 1 kg
für je 50 g (Meistgewicht 2 kg) 30 10 8 5
für je 50 F mindestens
über 500 g bis 1 kg
bis 250 g über 250 — 500 =g½
Warenproben.
9 Von der Veförderung sind ausgeschlossen: Postsendungen jeder Art nach allen deutschen Schutzgebieten, nach Aegypten, Aethiopien, Afghanistan und Beludschistan, Belgisch Kongo, Frankreich, Groß⸗ Fenmien und Italien nebst ihren Kolonien und Postanstalten im Auslande, Japan nebst den japanischen Postanstalten in China usw. Marokko (ausschl. der spanischen Einflußzone und der in dieser Zone ge⸗
legenen deutschen Postanstalten), Portugal nebst seinen Kolonien und Rumänien, nach Montenegro und Serbien (mit nachstehenden Aus-
nahmen), nach dem europäischen und astatischen Rußland (mit nach⸗ stehenden Ausnahmen), Finnland, den russischen Postanstalten im Aus⸗ lande; nach Tunis, Westafrika (ausgenommen die spanischen Besitzungen). Der gesamte Pshger nach Griechenland und nach der Bukowina ist vorläufig eingestellt; außerdem unterliegt der Brief⸗ verkehr nach einer Anzahl Orte in Oesterreich und Ungarn Be⸗ schränkungen, die bei den Postanstalten zu erfragen sind. . Im Verkehr mit Belgien sind allgemein nur offene gewöhnliche und eingeschriebene Briefsendungen zulässig. Gebühren wie nach dem Auslande. Die zum Briesverkehr zugelassenen Orte und gewisse Be⸗ schränkungen für einen Teil Belgiens sind bei den Postanstalten zu erfragen. Im Verkehr mit dem Generalgouvernement Warschau und dem Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost und im Verkehr mit dem zum österreichischen Verwaltungsgebiet gehörenden General- gouvernement Lublin sind offene gewöhnliche und ein⸗ geschriebene Briefsendungen zulässig. Gebühren nach dem General⸗ gouvernement Warschau und dem Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost wie im inneren deutschen Verkehr, nach dem Generalgouvernement Lublin wie im deutsch-österreichischen Verkehr. Nach einer Anzahl bei den Postanstalten zu erfragenden Orten in den Gebieten der Generalgouvernements Belgrad (Serbien) und Cettinje (Montenegro) sind offene gewöhnliche Briefe, einfache Postkarten und Warenproben zulässig. Gebihren wie im deutsch-österreichischen Verkehr. In der Aufschrift der Sendungen nach Orten ohne Postanstalt ist der Postort anzugeben, von dem sie abgeholt werden sollen; außerdem ist bet Sendungen nach dem Generalgouvernement Warschau noch der
für je 50 g 5 Meistgewicht nach Oesterreich mindestons 8 und Bosnien-Herzegowina 500 g, nach Ungarn 350 9) Name des Kreises, auf den Sendungen nach dem Postgebiet des Ober⸗ befehlshabers Ost Name und Wohnung des Absenders und auf Sendungen nach den Generalgouvernements Belgrad und Cetlinje das Generalgouvernement anzugeben. (Wegen sonstiger Beschränkungen siehe unter Versendungsbedingungen 1). 3. Absatz.)
**) Die ermäßigten Taxen erstrecken sich nur auf Briefe. Die Nachbar⸗ orte, auf welche der Geltungsbereich der Ortstaxe ausgedehnt worden ist, sind aus dem Postbericht im Schalterraum der Postanstalten zu ersehen.
***) Gegenüber Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz im Grenzbezirk (30 km) ermäßigte Taxe für Briefe, 10. Pf. für N. 20 g, dazu 5 Pf. Meächsabgahe 8 .“ ferner im Grenzverkehr Mindest⸗ taxe für Geschäftspapiere 10 Pf. “
†) Für 111“ des inneren deutschen Verkehrs und im Verkehr zwischen Deutschland und Oesterreich nebst Liechtenstein und Bosnien⸗Herzegowina beträgt die ermäßigte Gebühr: bis 50 23 bis 100 g 5 Pf., bis 1 kg 10 Pf., bis 2 kg 20 Pf. bis 3 kg 30 Pf.
† †) In der spanischen Einflußzone von Marokko liegen die deutschen Postanstalten Alkassar, Arsila, Larasch, Tetuan.
Zusammenpacken von Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben zulässig: a. im inneren dfütschen Verkehr und im Ver⸗ kehr mit Luxemburg bis 1 kg: Taxe wie für Geschäftspapiere; b. im Verkehr mit den deutschen Postanstalten in China und Marokko und mit den übrigen Ländern bis 2 kg: Taxe 5 Pf. für je 50 g, jedoch mindestens 10 Pf., wenn die Sendung nur Drucksachen und Waren⸗ proben, mindestens 20 Pf., wenn sie Geschäftspapiere enthält.
Nicht freigemachte Briefe des Orts⸗ und Nachbarortsverkehrs kosten 15 Pf. Porto; für nicht freigemachte Briefe des übrigen inneren deutschen Verkehrs und des Verkehrs mit Luxemburg wird ein Porto⸗ zuschlag von 10 Pf., ohne Unterschied des Gewichts des Briefes erhoben.
m sonstigen Verkehr unterliegen nicht feegeee. dem doppelten des Portos; jedoch wird die außerordentliche Reichsabgabe von 5 Pf. bei nicht freigemachten Briefen des Grenzverkehrs mit Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz nur zum einfachen Satze erhoben.
Für nicht freigemachte Postkarten wird stets der doppelte Betrag
—
bis 250 g 10 10 über 250 — 350 g 20
für je 50 g 5 mindestens (Meistgewicht 350 g) 10
des Portos erhoben. Nicht freigemachte Drucksachen, Geschäfts⸗ papiere und Warenproben werden nicht abgesandt. 1 Einschreibgebühr allgemein 20 Pf., Rückscheingebühr all⸗ gemein 20 Pf. (Rückscheine nach dem Vereinsausland nicht zulässig). Eilbestellung zugelassen: 3 1) nach dem Orts⸗ und Landbestellbezirk des Aufgabe⸗Postorts bei ge.. wöhnlichen Briefsendungen [Gebühr nach dem Ortsbestellbezirk 25 Pf., nach dem Landbestellbezirk die wirklichen Botenkosten, mindestens 25 Pf.; im Rohrpostbestellbezirk Berlin werden eilige Vereses gg soweit sie hierzu geeignet sind, mittels Rohrpost befördert. Gebühr für einen Rohrpostbrief 35 Pf., für eine Rohrpostkarte 30 Pf., 4 1 2) nach anderen Orten in Deutschland bei gewöhn⸗ lichen und eingeschriebenen Briefsendungen [Gebühr nach Postorten 25 Pf., nach Orten ohne Postanstalten bei Vorausbezahlung 60 Pf.]) 3) nach Luxemburg, Oesterreich mit Liechtenstein und Ungarn allgemein [Gebühr 25 Pf. — nach Ungarn 50 vf — muß vorausbezahlt werden; für Sendungen nach dem Landbestell⸗ bezirke wird Ergänzungsgebühr eingezogen!, nach Bosnien⸗ Herzegowina nur nach Postorten [Gebühr 25 Pf.stets vorauszuzahlen], nach Orten mit deutscher v in
China und nach: Belgien (nur nach den zum Briesverkehr
zugelassenen Orten), Bolivien (nur nach La Paz, Sucre, Oruro), Dänemark mit Grönland, Faröer, Island (nur nach Postorten), Niederlande, Norwegen (nur nach bestimmten Orten), Schweden (nach allen Postorten mit Bestelldienst), Schweiz und einer Anzahl außereuro⸗ äischer Länder. [Gebühr 25 Pf. stets vorauszuzahlen; nach Orten ohne Poschrftal (soweit zulässig) werden die üblichen Eilbestellgebühren, unter Anrechnung der vorausgezahlten 25 Pf., vom Empfänger erhoben.]
Auntwortscheine. Im Verkehr mit einer Anzahl von fremden Ländern kann der Absender eines Briefes das Porto für die Antwort durch Uebersendung eines Antwortscheines an den Empfänger im voraus bezahlen. Zu diesem Zwecke werden internationale Antwort⸗ scheine zum Preise von 30 Pf. für das Stück bei bestimmten Post⸗ anstalten zum Verkaufe ber halten.