1916 / 232 p. 17 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Tarif für eingeschriebene Briessendungen mit Nachnahme. . 8 8 (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben.) G * Allgemeines. Der ve der Nachnahme ist auf der Aufschriftseite der Sendung in der bei dem Schrift auf der Vorder⸗ oder Rückseite deutlich niedergeschrieben sein. Im Vereinsverkehr wird der ein⸗ Bestimmungskand⸗-(Spalte Meistbetrag einer Nachnahme) angegebenen Währung in Bucaben (lateinische gezogene Betrag nach Abzug der tarifmäßigen Postanweisungsgebühr und der Einziehungsgebühr von 10 Pf. Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältnis ist wie bei Postaufträgen 85 bteilung E. Post⸗ dem Absender durch Postanweisung übermittelt. Wegen der Ausnahme im Verkehr nach Bosnien- « 8 . aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und Adresse des Absenders in lateinischer Herzegowina, Oesterreich und Ungarn siehe Spalte Bemerkungen. 9) Dänische Antilleen. 1000 Franken 20 für je 40 ℳ. 22 9 Fr. unn c⸗ Hse2 .s.. bei u.““ beaeane 8 8 1 e unpavree en —; 1 5 en Postanstalten zu erfragen). 8e Meistbetrag Tarif 8 Meistbetrag . 8 19 E“ und Quito). 83 für je 20 ℳ. 5 8 und Pfennig. 16 4 . 8 1 8 1 15 ¹ - 5— 3 1116““ 1 1“.“ 3 8 ark und fennig. Bestimmungsland einer CEinschreib⸗ Bemerkungen Bestimmungsland einer Einschreib⸗ Bemerkungen 12) Kanalzone von Panama (wie Philippinen). 1 1u“ .“ öo1A“ Nachnahme gebühr 1 Nachnahme gebühr 8 11e1.A.“]; 8 8 bis 100 ℳ: 20 ₰; über 100 200 ℳ: 30 ₰; über 200 13) Mark und Pfennig. . .vr. * ₰; über 400 600 ℳ: 60 3 über G I.“ 8u Deutschland: Zu Oesterreich: : 8 .“ Deutschland (Reichspostgeb. Bayern 1 20 Pf. Briefe und Post⸗] Luxemburg. . 800 Mark Der Nachnahmever-. . 3 14) und 16) Gulden und Cents (Umrech⸗ und Württember). 800 Mark ((Wird nur bei karten mit Nachnahme seehr nach der Bukowina 8 nungsverhältnis bei den Postanstalten . eingeschrieb. auch unfrankiert zu- Ni J480 Guld. st eingestellt und nach 15) Niederländische Kolonien (Indien, Guvanaeae) 480 Gulden zu erfragen). 1 ederlande. uld. 8 16) Norwegen„„„ . . 720 Kronen 16) Kronen und Oere (Umrechnungsverhältnis

84

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1 8 8 Meistbetrag einer Gebühr

8 8

Postanweisung 8* (vom Absender zu entrichten) 8 hat zu erfolgen in

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(Nachnahmen auch auf gewöhn⸗ F11“ Niachnahme⸗ lässig. Galizien, Dalmatien 1 lichen Briefsendungen zulässig.) 8 ssend. erhob.) ugleich mit dem 8 16n sund dem Küstenlande 8 8. bei den Postanstalten zu erfragen). b 1 1 S 8 1 1 -n.5 17) Oesterreich mit Liechtenstein. (Der Postanweisungsverkehr nach der 17) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗ e,. wird 10 Pf. Niederländisch Guyana (nur be⸗ 1 bis auf weiteres Be⸗ Bukowina ist eingestellt und nach Galizien, Dalmatien und dem 1“ 8 nis Senc es hünrec zu ’ge

Borzeigegebühr er⸗ stimmte Orte).. . 480 Guld. 8 sschränkungen unter⸗ Küstenlande bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen. Nähere 16 kunft erteilen die Post c c 4e4“] 390 Sol de Plata 20 für je 40 ’P. 178) Sol de Plata und Centavos (1 Sol de

d . (nur 6 ede. a Post⸗ hohe h, minlung des Porfen. ⸗a Mähere Nan 1 Auskunft erteilen die Postanstalten)).. anstalten zu erfragenden Orten 1im 8 eingezogenen Betrags Niederländisch Indien (nur be- aanstalten. . E“ in Belgien, 1 b 8 85 stimmte Orte) . . .. . .480 Guld. aüeäte., mit dem 86 9 18 8 1 1 Plata = 2 5 ₰). 2 e am Briefverkehr teilnehmen) . 800 Mark 8 j eewöhnliche ost⸗ . t 8 Porto wird 10 Pf. Vor- 19) Pilinnitten... ... . 100 Dollars 20 für je 40 bis New York; Gebühr ab New York 19) Doll. und Cts. (Umrechnungsverhältnis Porto für die Jeanweisungs dcbüd- 8 Porto für die C“ 8 b 1 3 1 8 bei den Postanstalten zu erfragen. . bei den Postanstalten zu erfragen). 8 4 Nonunhemgen.. 720 Kron. ö— 20) ⸗Rußland a) nach allen Orten im Gebiete des Generalgouvernements Warschau 8 b 8 20 a) Mark und Pfennig. Auf Postanweisungen betreffenden LTEE betreffenden 8 D .“ uüunnd im Postgebiet des Oberbefehlshabers tte.. 8 sbis 5 ℳ: 10 ₰; über 5 100 ℳ: 20 ₰; über 100 nach Orten ohne Postanstalt ist’ der vvEba Oesterreich nebst Licchtenstein 1000 Kron. Sendun fer /olot gegen die gewöhn 1 Jbis 200 ℳ: 30 ₰; über 200 400 ℳ: 40 ₰; über Postort anzugeben, von; dem der Betra 9 3 gen N886 e“ 2 3 3 8 98 400 600 ℳ: 50 ₰; über 600 ℳ: 60 3. abgeholt werden soll. In der Aufschri b Lugleich mit dem 8 88 Postameisungs 8 b 18 88 den Postanweisungen nach dem 1 8 Porto wird 10 Pf. I u““ 1 1 7 Generalgouvernement Warschau muß 5 8 . . 8 8 72 5 8 8 8 8 8 Chile (nur bestimmte Orte) . 6830 Pesos Vorzeigegebühr er-—†Schweden . 720 Kron. v I sans e Reen des Kereises aenshe. he 06x 8 8 8 Zugleich mit dem . 11““ 8 6 werden. 8 itllung de ““ 8 8 vorto wird 10 Pf. Vor- 1 1000 Kronen ür je 20 b) Kronen und Heller (Umrechnungsver- eingezogenen Betrags Schweiz Ioge gr Ffeeigegebihr erhoben. 8 G hältnis bei den Postanstalten zu er-

88

Bosnien⸗Herzegowinaa .11000 Kron. Sendungen.

Dänemark mit Faröer und Island ““ . 7 (nicht auch Grönland) .⸗720 Kron. erfolqt gegen die† JI 1 Uebermittlung des fragen). 3 geuöhumliche Post. Türkei (nur bestimmte Orte). 2000 Piaste eingezogenen Betrages 21) Salvador 20 fir je 40 ℳ. 21) Mark und Pfennig. t Nanueisungsgebühr. b ser folgt gegen die gewöhn- 22) Schweden 720 Kronen 20 für je 40 ℳ. ““ 22) Kronen und Oere Umrechnungsverhältnis Dänische Antillen 1000 F Ungarn 1000 Kron 8 lliche Postanweisungs- b 9 8 bei den Postanstalten zu erfragen). ͤ““ g 1 bbHebihr. 23) Schweiz. 1000 Frank. od. Rappen 20 für je 40 ℳ. 23) Fr. und Ct. Frtsessaenh. . tnis bei 1 8 b s den Postanstalten zu erfragen). 8 8 b 24) Siam. 800 20 für je 40 ℳ,., 29 Mark und Pfennig. 8 B. Bri ef e u ud Kästch en mit W ert an g ab e. 8 25) Türkei. 4000 Piaster 20 für je 40 ℳ. 25 Pösse unde hs Hemnrrchaungehe hölt⸗ 8 - ö 5 b 1“ hs ei den Postanstalten zu agen). Allgemeines. Die Wertbriefe müssen zur Zeit offen bei Sendung müssen, 8 sie überhaupt zulässig sind, in deutscher] unterliegen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit 26) Ungarn. 1000 Kronen 20 für je 40 26) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗ den Postämtern (nicht Postagenturen usw.) eingeliefert werden Sprache abgefaßt sein. Wertangabe in der Aufschrift in Buch⸗ Luxemburg) keiner Gewichtsbeschränkung, für Wertkästchen ist 8 nis bei den Postanstalten zu erfragen). und dürfen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit staben und Zahlen in der Markwährung auszudrücken. Ausschabungen das Meistgewicht auf 1 kg fest 8* A“ bei Wert⸗ 22ö L 11111121212 20 für je 40 ℳ., ““ 1227) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso Bosnien⸗Herzegowina, Dänemark, Oesterreich mit Liechtenstein, oder Aenderungen, selbst wenn anerkannt, nicht .e Verlangt kästchen nicht erforderlich. Ueber die Vorschriften hinsichtlich der ö Gold = 4 40 ₰). Ungarn) nur Wertpapiere (Obligationen, Papiergeld, Zinsscheine Absender Bescheinigung über Zustellung der Fetseeedang an den Beschaffenheit der Versiegelung ⸗c. der Wertkästchen 28) Vereinigte Staaten von Amerika mit Guam, Hawai ¹), Porto Rico ²), 28) Doll. und Cts. (Umrechnungsverhältnis b g.. er 83 nag . Sch nng s 82 ch e 88 Gtssfäcgfe. - 5 8. auff 9 neug. 2g 8 en 88 9 sche 8 und, der Züeh süer E Zolli 8 h 1 ltserkläru 8 8 amerikäͤmisch Samva") .... 100 Dollars 20 für je 40 ℳM. 8 bei den Postanstalten zu erfragen). oder ko are Gegenstände enthalten; dagegen dürfen Briefe avis de réception) zu schreiben. ühr dafür .— Bei erteilen die Postämter Auskunft. Im Verkehr mit einer Anza 8 1 ; ½ ; ; G. Tars ; ; n. oder die Eigenschaft Korrespondenz besitzende Angaben, im Wertbriefen muß zwischen den einzelnen, zur Frankierung verwendeten von Ländern ist bei Wertkästchen die nen 88 3 rISn 3. E = Eilbestellung zulässig. Abschnitt ee jedoch nsh nach und Faröer. T, jedoch telegraphische tG 23) Pjere 24) r. 8 5T 5 ee Umlaufe befindliche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lau⸗ reimarken ein Zwischenraum gela en werden, auch dürfen die durch den List bes gestattet. Hierüber erteilen die Postanstalten Bemerkungen M. = Schriftliche Mitteilung auf dem schnitt. ETEööö—“ nach hestimmten Orten, von da Weiterbeförderung durch in der Landeswä 8enaeg nach dem Tageskurs. 25) nach bestimmten tende Wertpapiere Urkunden, Geschäftspapiere und Gegenstände, deren reimarken die Kanten des Umschlags nicht bedecken. Wert⸗ Auskunft. 8 T. = Telegraphische Postanweisung zulässig. Briefpost. Dnach den Faröer nur nach bestimmten Orten. 9) S. 10/ Aus⸗ Orten. Zur Auszahlung wird neben klingender Münze auch Papier⸗ Einführung oder Umlauf im de.eeaharune veibsten ist, nicht sendungen, deren L“ aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit 1 . h dem Ort d Land Ehlung LFecgeht a 87 dem g Innerhalb ee 88 verwagdr. T nng nach F1 rten. 825 E; e⸗ aufgenommen werden. Kurze Angaben über Inhalt und Zweck der einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zulässig. Wertbriefe 1) E (Tarif s. unter A.) P, auch nach dem Orts⸗ und Land⸗ onats dürfen von einem Absender an denselben Empfänger nicht mehr bühr (50 3 .vom Ablentder frm heker .. ichten. T. M nicht büzesxgebsce⸗ 4 esrtt nn . Lawa Sheca beN hrsse bestellbezirk des Aufgabepostorts. 2) Zulässig nach allen Orten des als 400 eingezahlt werden. 11) Nur nach best. Orten. Auszahlung zuläffig. 27) Nur nach best. Orten. E. 28) Absender muß angeben: a. in

Benennung der Lander der

Wertbriefe und ök1*“ v1A6AX“”; Generalgouvernements in Belgien sowie nach den Orten Aalst, in der Landeswährung nach dem Tageskurse von Tegucigalpa. 13) E; T. der Aufschrift außer dem Namen den Vornamen oder mindestens die An⸗ B Porto für Wertkästchen Ben * Brügge, Gent, Kortrijk, Oudenaarde und Zottegem im Etappen- 19 E; T nach bestimmten Orten. 15) Nur nach bestimmten Orten. fangsbuchstaben des oder der Vornamen oder Bezeichnung der Firma des Meistbetrag 1 b emerkungen gebiete. M nicht zulässig. 2a) E nur nach Postorten. Eilbestell⸗ 16) Nur nach bestimmten Orten. T; I1 nach kleinen Empfängers; bei Empfängern weiblichen Geschlechts muß der Vorname Versicherungs⸗ Eilbestellung zulässig. * 1 gebühr (25 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. T nur im Postorten werden auf elegraphischern Wege nur bis zum nächsten ausgeschrieben und Witwe, Frau oder Fräulein hinzugefügt sein; b. auf Wertörie 1— Wertkästchen gebühr für = Nachnahme zulässig. Ortsbestellbezirk. 3) T; M nicht zulässig. Zur Auszahlung wird rößeren Postort und von da mit der Post nach dem Bestimmungsort be⸗ dem Abschnitte seinen Namen und seine Wohnung; Betrag und Wertangabe je 240 Einfüh 8 ländi Lotteriel 1 1 neben klingender Münze auch Papiergeld verwandt. 4) Nur nach rdert. 17) E; Eilbestellgebühr (25 Pf.) vom Absender im voraus Einzahlungstag können angegeben werden. M nicht zulässig. Dem Pf Pf Pf inführung ausländischer Lotterielose bestimmten Orten. E. 5) Umwandlung in die Landeswährung (mexikanische zu entrichten. P. M nach einer Anzahl Orte im Küstenland nicht zulässig. Bestimmungsort ist der Name des Staats (state), wenn möglich, auch 3 . Sh. s h 8 Dollars und Cents) bei den Bestimmungspostanstalten nach dem Tageskurs. 19) Wie Vereinigte Staaten von Amerika, erster Satz. M nicht zu- des Kreises (county) hinzuzufügen. 1 8 6) Auszahlung erfolgt in der Landeswährung nach dem Tageskurs. 7) Nur lässig. 20 a) Auszahlung in der Landeswährung nach dem Verhältnise ——— 1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern und Württemberg).. unbeschränkt bis 75 Kilometer nur als Pakete [5 Zfür je 300 ℳ, 1) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig nach bestimmten Orten. Die Aufschrift muß außer dem Namen den von 150 = 100 Rubel. M nicht zulässig. 20 b) Auszahlung in ) Nur nach Herehun 14““ ““ 25 ₰, über 75 Kilo⸗ zulässig mindestens 10 mit 10 Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein Frankierungszwang. Vornamen oder mindestens die An Fnedrchfinber des oder der Vor⸗ der Kronenwährung. M nicht zulässig. 21) Auszahlung in Salvador ²) Nur nach Arecibo, Mayaguez, P 1 116“ ““ meter 50 ₰, ohne Eilbestellgebühr im Falle der Vorausbezahlung bei Ueber.— namen oder die Firmenbezeichnung des Empfängers enthalten. Dem nach dem Kurse 4 = Peso Gold. E nur nach der Hauptstadt San 2) Nur Pago Pago auf Tutuila. Unterschied des . bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 800 einschließlich Bestimmungsort ist der N der Provinz hinzuzufü 8) Eim Orts⸗ Salvador. 22) E nach allen Postorten mit Bestelldienst. T nach best. Gewichts 8 oder von 1“ sscheinen über Wertbriefe nach Postorten 25 3, v 8 8 1“ ““ 8 8 nach Orten ohne Postanstalt 60 4. N bis 800 (Vorzeige. 2 8 8 8 . gebühr 10 wird zugleich mit dem Porto erhoben). 1 D. Poftscheckverkehr ..“ 8 1a) Belgien (nur Wertkästchen nach Antwerpen zulässig) 20 000 unzulässig 8 lua) E; N bis 800 ℳ. Rückscheine nicht zulässig. 1 3 2) Bosnien⸗Herzegowiinumung. . unbeschränkt 2) Gesamtgebühr mingdestens 60 Pf. N bis 1000 Kronen. E. ver⸗ Zum VPostscheckverkehr wird jedermann zugelassen. Anmel⸗ he es die Stammeinlage übersteigt, in Füebigen Teilbeträgen betrag 20 000 ℳ) 5 Pf. und außerdem 1 Pf. für je 100 des aus⸗ . boten. E nach Postorten. dungen zum Beitritt nehmen die Postanstalten und Postscheckämter durch Ueberweisung auf ein anderes Postscheckkonto oder durch Sched zuzahlenden Betrags. 3 8) Bulgarien . . . . . . . . . .. . 8000 8 E verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten eentgegen. Auf jedem Konto muß eine Stammeinlage von 50 ge⸗ jederzeit verfügen. u“ Die Briefe der Postscheckkunden an die Postscheckämter 4) Dänemark mit Faröer, Grönland, Island unbeschränkt 1 4) E nur nach Postorten, jedoch mit von Faröer, Grönland, halten werden. Dem Konto werden die durch Zahlkarte eingezahlten Die Gebühren betragen für Einzahlungen mit Zahlkarte kosten bei Verwendung besonderer von der Postverwaltung vorge 1 Island. N (ausgenommen nach Grönland) bis 720 Kronen, Beträge und die von einem anderen Postscheckkonto 1 Be⸗ bis 25 5 Pf., darüber hinaus 10 Pf.; für Ueberweisungen schriebener Briefumschläge 7 ½ Pf. Porto. E11111“ Wertkästchen nach Grönland, Island nicht zulässig. L. verboten. träge gutgeschrieben. Der Postscheckkunde kann über sein Guthaben,] bis zu jedem Betrage 3 Pf.; für Auszahlungen durch Scheck ( zchft⸗ 5) Luxemburgg 8000 8 Meistgewicht 250 g; E; N bis 800 ℳ; L verboten. 8 8 6) Niederlandee 11“ 20 000 1 1 B8 6) E; N bis 480 Gulden. 8 8 üeegem 1“ 16 Kästchen 8 8 8 ¹“ 8 1 E. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. 1 it Li 11111141144“* 3 esamlgebühr mindéstens EC1ö1“ ronen. 8 8 G ¹ 88. ¹ 1“ 8 b . Oesterzich nach der Bukowina ist ein⸗ CP6“ wie ser 88 8 L verkelen 8 8 ö Allgemeines. Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu auszufüllen bei Postaufträgen nach Belgien ist nur der I. Teil kehre mit einigen Ländern zugelassen, solche Zins⸗ usw. Scheine jedoch, gestellt und nach Galizien, Dalmatien, Kärnten Einschreibbrief . 1 1000 Franken oder dem entsprechenden Betrage der Landeswährung auszufüllen und mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usw. auf welche nur bei Vorlegung der Obligalion usw. selbst Zahlung und dem Küstenland bis auf weiteres Beschrän⸗ 1 F . G des Bestimmungslandes ugelassen. Lauten die einzulösenden Wert⸗ in verschlossenem heee unter Einschreibung an die Pe tanstalt geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlossen. kungen unterworfen. Geldbriefe nach Triest und ewichts vAAA““ ö“ papiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Währung abzusenden, in deren estellkreis der Schuldner wohnt (na hile an Der Postauftragsbrief ist mit der ih nach einer, Anzahl Orte in Dalmatien, im Küsten⸗ 8 8 1“] .8 . 8 des Aufgabelandes, so, hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be⸗ das Postamt in Palparaiso). Der von der Postanstalt eingezogene Be. Hfgetr nfschrif der Postänstant 22 lande und in Tirol dürfen zur Zeit keine schrift⸗ 8“ 11u“ 8 v11“ 8 trag in der für die einziehende Verwaltung maßgebenden Währung trag wird abzüglich der Postanweisungsgebühr und der Einziehungs⸗ Hafte mit Sch e⸗ tdenen die deuls öb 2 lichen Mitteilungen enthalten. Nühere Auskuntt— 8 ““ G 8 auf den Papieren hinzuzufügen und im Postauftragsformular anzu- gebühr (siehe folgenden⸗Absatz) dem Absender des Postauftrags mittels ist (Chile: cni der Auff Hft Keeohee Seeö. 8 erteilen die Postanstalten.) S. 8 b 8 geben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede gegenüber den. BPostanweisung übersandt. Postaufträge ohne Anlagen sowie solche Buredu de posterà (Name der Postanstalt) zu v 91 8 über Saßnitz, b— 1, . von den fremden Postanstalten Fs abzuführenden mit Briefen als See sind unzulässig. 8 8 sehen, im Vereinsverkehr außerdem mitider Angabe des N 27. Ss dc* unbeschränkt 1 sgübe Sognihh 9) B nach allen Postorten mit Bestellgeld; N bis 720 Kronen. Beträgen zu vermeiden, nach demselben Verhältnisse zu bewirken, Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere 89 Absenders ngabe des Namens ꝛc. - unbeschränkt 8 19 P; N bis 1000 Franken. 1— welches 88 89 1böö Po deleen beinder un 1” velche⸗ 18 einer 5 derselben 8 vge ees. Sch ftliche 8b b . 1 ürkei: türki s 8 1 estimmten Orten. iftli ittei in Wert⸗ gezogenen Beträge in die Währung des prungslandes ost⸗ i mehreren ahlun ichtigen zugunsten eine riftli itteilungen auf dem Formulare, welche sich nicht iAA eiische Postanstalten. 1b P.g Orten. Schriftliche Mitteilungen in Wert aufträge jeweilig innegehalten wird. Dieses Umwandlungs⸗ und desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und dieselbe Sendung auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. Ger. 8 sgict

8 12) G tgebühr mindestens 60 Prf. E. N bis 10 T pe. verhältnis ist, soweit es nicht nachstehend in der Spalte darf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent⸗

b nesseee 1 3 8 P Shar Lchriftliche naikann. in 99 10 Kranen, Pher. „Meistbetrag“ angegeben ist, bei den Postanstalten zu Za lungspflichtige enthalten. Von dem Betrag eines jeden ein⸗ haltene Werlpapiere zurücg ieden sowie irrtümliche Angaben auf dem 8 erfragen. gelösten Wertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Ein⸗ Auftragsformulare berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder

Das Postauftragsformular (für den Verkehr nach fremden ziehungsgebühr durch die beauftragte pesan an da erhoben. ein eloh

8 p r 1 t noch zurück⸗ oder nachgesandt worden sind. Postaufträge 8 v“ C. Postanweisungen. . 8 1“ Eebene 1 in veuescher 1 Jene 8 a nn ist F 18 hbit⸗ dfäbn zu. mwene Savs 8 vellen, win2n n. Fir. einen 1 Sprache) besteht au eilen (Verzeichnis der Wertpapiere un elche der auftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ist. eibbri on gleichem Ge 8 ür di ü Allgemeines. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt]/ für den Auszahlungsschein, b. die Gebühr für das Telegramm. Wegen· jeder für sich umgerechnet und sich ergebende Bruchteile Abrechnungsformular). Beide Teile fünd dem Vordruck entsprechend Zinsscheine und Dividendenscheine sind im Ver⸗ unausführbarer Postaufträge kommt eine Geb8 üre ein besonderes Formular (in deutscher und französischer Sprache) der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für telegraphische Post⸗ jedesmal auf volle Pfennig aufwärts abgerundet. Schrift meurg,S wisaas erm-vvrva wvr vmageecüwvae,naerewwaNwerngenegennnenheegnneeeeneeeeen wnHacsakRaevwe exerxn G lwrevge verwrixene aä-““ in Anwendung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern und mit anweisungen nach Orten ohne Postanstalt erteilen die Postanstalten liche Mitteilungen auf dem Abschnitt der Postanweisung sind im Benennung Meistbetrag Benennung Meistbetrag Benennung Meitbet lateinischen Schriftzeichen ohne Durchstreichungen oder Aenderungen. Auskunft. Bei den in fremder Währung auszustellenden allgemeinen zulässig; die Ausnahmen sind in den Bemerkungen am 8 1 b ar4gh . d Länd stauft der g Meistbetrag Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten: a. die ge⸗ Postanweisungen werden die Hauptbeträge (Franken, Schlusse angegeben. der Länder eines Postauftrags er Pätbes eines Postauftrags er Länder eines Postauftrags wöhnliche Postanweisungs⸗Gebuͤhr und erforderlichen Falls die Gebühr Dollars ꝛc.) und die Teilbeträge (Centimen, Cents ꝛc.) 1 1 19 —-——-——— i n . qqqaqaqaa--“ iecRvReFRMnähnn 1 1 Deutschlad ... 8 8 5) Dänische Antillen.. 88 8,2 Franken 9) Oesterr. mit Liechtenstein. 1A111“1“ Meistbetrag einer 1 Gebühr Die Ausstellung der Postanweisung . denge üche heheonaesein 1 (1e, u 8† F-SSe ene, w 3 g Postanweisung (bvom Absender zu entrichten) hat zu erfolgen in ments in Belgien, die am Brief⸗ 1“ 8 8 . und nach Galizien, verkehr mit Deutschland teil⸗ 3 6) Luxemburg 800 almatien und dem Küsten⸗ nehmen). 8 . 8 land bis auf weiteres Be⸗

1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern, Württemberg) 800 bis 5 ℳ: 10 ₰; über 5 —100 ℳ: 20 ₰; über 100 bis 1) Mark und Pfennig. 2 a) Bosnien⸗Herzegowina .. 1000 Kronen 480 Gulden chränkungen unterworfen. 1 200 ℳ: 30 ₰; über 200 —400 ℳ: 40 ₰; über 400 8 Herzes [7) Niederlande, Niederl.“Guyana 100 Fl. = 168 ℳ, ähere Auskunft 8 bis 600 ℳ: 50 ₰; über 600 ℳ. 60 3S3. 8 838) Chile— 530 Pes. (Gold) Indien, Niederl.⸗Guyana Niederländisch⸗Indien 100 Fl. = die Postanstalten... 1000 Kronen be1.*“ 8 800 20 für je 40 ℳ. 2) Mark und Pfennig. (66 Pes. = 100 ℳ) 167 10) Schweden ... ... 720 Kronen 2a) Bosnien⸗Herzegowina 1 1000 Kronen 20 für je 40 ℳR. 8 2a) Kronen und Heller (Umrechnungsverhältnie ) Dänemark mit Farber u. 8 8 11 * 1000 Franken oder Rappen 8 bet den Postanstalten zu erfragen) Zroland (nicht a. Groͤnland) 277p260 Krouen 8) Norwegen 720 Kronen IJ*“ 1000 Kronen.

3 1111.“²“ b 500 Leva 20 für je 40 ℳ. 1 3) Leva und Stotinkit (Umrechnungsverhältnis Fan 1 8 K 8 4 8 · bei den Pettane nfnrecha e ee en) 8 1 Bemerkungen 2*½ Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. läfsig. 11) Lotterielose und andere 88 Lotteriespiel bezügliche ͤͤCC1161414141141412“ 530 Pesos 20 für je 40 ℳ. 8 4) Pesos und Centavos (Goldgeld) (1 Peso 111 gen. vh“ 3) Nur nach bestimmten Orten. Postaufträge sind an das Postamt Papiere ausgeschlossen. Postaufträge mit Vermerken „Zum Protef 8 8 Gold = 1 54 ₰). 1 fnasn declelpeogefts. sarnhe Fens. 8 Pen egsenh atg. 2 Berpenae Site. vnd Seh ensezetne zulssi. ees Sefent fe. bieas zuläs i8. Poftgesen . mit Vermerken 5 ina: „Hankau, 1 ing, V nghai, . 5) Mark und Pfennig. b ässig. ebühr 35 Pf. ohne Unterschied des Gewichts. eistgewi und 5) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig; fremde Lotterie- „Zuͤr uldbetreibung“ werden an besondere Betreibungsämter weiter⸗ 8 eee ehe He e Kantoc, zgankigg, Ferkng. Fesenggge 800 . Pfennig 250 g. Protesterhebung durch Post chi 800 zulässig. Gebibbr bei Loss. Pömh und andere Eöö“ egeben. Protestvermerke und der Vermerk „Zur Schuldbetreibung“ aͤͤͤͤ111ö1414“4* 800 6) Mark und Pfennig. 1 8 Wechseln bis 500 einschließlich 1 ℳ, bei Wechseln über 500 derselben Art mit den zugehörigen Zinsscheinen ausgeschlossen. 6) Wechsel⸗ 88 auf die zu protestierenden usw. Anlagen zu setzen. Zins⸗ und 9 ͤͤe11X*XA*“] 8 8 . 100 Currency⸗Dollars 7) Currency⸗Dollars und Cents (Umrech⸗ 1 50 Pf., dazu für Rücksendung des protestierten Wechsels nebst roteste werden vermittelt. Zins⸗ und Diyidendenscheine, abgelaufene Dividendenscheine usw. sind zulässia. 12) Bei Aufträgen nach Ungarn nungsverhältnis bei den Postanstalten Protesturkunde 35 Ff (im Orts⸗ und Nachbarortsverkehr 28 Pf.). ertpapiere zulässig. 7) Na Niederländisch⸗Indien und Guvana nur sind Namen mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. Zine⸗ und

zu erfragen). 8 2) Wechselproteste sowie Zinsscheine usw. zulässig. Mehrere nach bestimmten Orten. 8) Nur nach bestimmten Orten. 9) Zins. Dividendenscheine usw. zulässig. 1 8) Kronen u. Oere (Umrechnungsverhältni Quittungen usw. zulässig, jedoch müssen alle Anlagen zur gleich⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. 10) Wechselproteste werden

1 bei den Postanstalten zu erfragen). zeitigen Einziehung von Feanserbcn Zahlungspflichtigen bestimmt sein.! vermittelt. Zins⸗ und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zu⸗

720 Kronen