Pakete ohne angegebenen W
A. Das
geographischen Meilen):
bis zum Gewichte bis 10 10 — 20/20 — 50 50 — 100 100 — 150 1 V Zone 5 Zone 6
von einschließlich! Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4
v111“ 50 kg für je 1 kg .““
25 Pf. 50 Pf. 50 Pf. 50 Pf. 5 Pf. 10 Pf. 20 Pf. 30 Pf.
I. für Pakete bis 5 kg a) auf Entfernungen innerhalb der Zone 1 b) auf alle weiteren Entfernungen ...
II. für Pakete über 5 kg 1 1 a) auf Entfernungen inuerhalb der Zone 1 b) auf alle weiteren Entfernungen...
oder briefliche Mitteilungen nicht beigefügt werden.
40 Pf.
orto beträgt für Pakete auf Entfernungen (in über 150
50 Pf. Hierzu treten als Reichsabgabe folgende Zuschläge:
Freigema Allgemeines. Den Paketen dürfen zurzeit allgemein Briefe
Jeder Paketkarte sind h für das Ausland sowie
ein für die Warenverkehrsstatistik bestimmtes
in deutscher n beizufügen. In der unten angegebenen Fehl der erforderlichen Inhaltserklärungen ist das Doppel mit einbegriffen.
Außerdem ist zurzeit noch ein zweites Doppel der Inhalts⸗ 82 auf grünem Papier beizufügen. (Für Pakete nach Luxem⸗
burg sin
Ueberschrift der beiden grünen Inhaltserklärungen muß in:
1“ (zum Zwecke der deutschen Zollabfertigung)“
geändert werden. Die Waren sind in handelsüblicher Weise so g
oppel auf grünem Papier
künftig zwei grüne Zollinhaltserklärungen erforderlich.) Die
enau
zu bezeichnen, daß beurteilt werden kann, ob sie unter die Ausfuhr⸗
—õ———C—Z—⸗x⸗xxx:—————————
8 8
Bestimmungsland
Paketsendungen.
ert und Pakete mit Wertangabe nach Orten innerhalb des Deutschen Reichspostgebiets sowie nach Bayern und Württemberg.
Für nicht freigemachte Pakete bis 5 kg einschließlich wird ein Portozuschlag von 10 Pf. erhoben. Porkopflichtige st⸗ sendungen unterliegen diesem Zuschlag nicht. N
Für die als Sperrgut zu behandelnden Pakete wird das
orto 88 aber der Portozuschlag und die Versicherungsgebuͤhr) um ie Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Pakete, die a. in irgend einer Ausdehnung 1 ¼ m überschreiten oder b. in einer Ausdehnung 1 , in einer anderen *4 m überschreiten und dabei weniger als 10 kg wiegen oder c. sich ihrer Beschaffenheit nach nicht bequem mit anderen
Gegenständen verladen lassen, daher bei der Verladung einen unver⸗
hältnismäßig großen Raum in Anspruch nehmen, oder die überhaupt
eine besonders sorgsame r -Sh erfordern, z. B. Körbe mit flanzen und Gesträuchen, Käfige, lee
eere Zigarrenkisten in großen Bunden, ö oder Kartons
in Ho⸗ eestellen, Möbel, Korbgeflechte 168 lumentische, Kinderwagen
18 „Spinnräder, Fahrräder und dergleichen, d. Pakete mit lebenden ieren.
verbote fallen. In der Spalte „Bemerkungen“ hat der Absender zu erklären: „Enthält außer der Faktura keine schriftlichen Mitteilungen.⸗
Die Ausfuhrerklärungen sind vom Absender selbst, bei juristischen Personen von dem gesetzmäßigen Vertreter (bei Handelsfirmen von dem Inhaber oder einem der ins Handelsregister eingetragenen Be⸗ vollmächtigten) durch Namensunterschrift verantwortlich zu vollziehen; ein etwa vorhandener Firmenstempel ist beizudrücken. Die Postanstalten können über die Persönlichkeit des Auflieferers einen Ausweis verlangen und, falls dies abgelehnt wird, die Annahme des Pakets verweigern.
Zu jedem Paket müssen vom Absender besondere Begleit⸗ papiere (Paketkarten, Zollinhaltserklärungen usw.) ausgestellt werden.
Die Vorausbezahlung des Portos bildet die Regel. Pakete nach
Gewichte von
bracht
r oder mit lebenden Tieren,
* In rklärungen Zahl] Sprache
in Ansatz ge⸗
Für die Paketkarte wird besonderes Porto ni eetkarte, so wir
ht. Gehören mehrere Sendungen zu einer für jedes einzelne Stück das Porto berechnet. Die Paketsendungen sind tunlichst frei zu machen. 8 B. Für Pakete mit Wertangabe wird erhoben: 1) das fů set. ohne Wertangabe zu entrichtende Porto (siehe unter 2) Versicherungsgebühr gleichmäßig 5 F. für je 300 ℳ oder einen Teil von 300 ℳ, mindestens jedoch 10 Pf., ohne Unterschie der Entfernung. . 1. “ zulässig (jedoch nicht bei dringenden Paketen Ese ühr 20 2G ’1
.Für Nachnahmepakete (N zulässig bis 800 ℳ) wird außer dem Porto erhoben: 1) 10 Pf. Vorzeigegebühr, 2) im Falle der Ein-⸗
lösung die Postanweisungsgebühr für Uebersendung des eingezogenen Nachnahmebetrags. 1 1
E. Dringende Pakete müssen freigemacht sein. Beson⸗ dere Gebühr außer Porto und etwaigem Eilbestellgelde 1 ℳ,
chte Pakete im Gewichte bis 3 bz. 5 kg („Postpakete“) nach dem Auslande. 3 Luxemburg (ausschl. der Paket⸗ mit Nachnahme und der dringenden
Pakete) können jedoch auch nicht freigemacht abgesandt werden. Fü Nachnahmen (stets in Mark und Pf. anzugeben) mit nachstehenden Ausnahmen besondere Gebühr von 1 Pf. für je 1 ℳ, mindestens 20 Pf.; Postanweisungsgebühren werden nicht abgezogen. Für Nach- nahmen nach Bosnien-Herzegowina, Oesterreich mit Liechten- stein und Ungarn werden nur 10 Pf. Vorzeigegebühr er- hoben;, Uebermittelung des eingezogenen Betrags er folgt 9—hen die gewöhnliche Postanweisungsgebühr. — Ueber bestehende Be⸗ schränkungen bezüglich Ausdehnung und “ „Postpakete“ nach einzelnen Ländern erteilen die Postanstalten Auskunft; ebenso über Fostfrachtstüce. nach dem Auslande “ welche den
edingungen für „Postpakete“ nicht Eeigreer und im Verkehr mit welchen Ländern die ö Zollbeträge durch den Absender (im Verkehr mit einigen Ländern auch nachträglich) gestattet ist.
Der bi Fägenden
Bemerkungen
[W = Wertangabe zulässig. N= Nachnahme zulässig. E= Cilbestellung zulässig.)]
1) Felgien (nur nach bestimmlen Orten im Gebiet des General-
qEEVBHen)ööööF 2) Bosnien⸗Herzegowina a) über Oesterreich....
b) über Oesterreich und Ungarn
ͤa1111“]; 4) Däuemark mit Grönland.. ͤaͤ11111“1“
6) Soisborlande ..
7) Norwegen über Dänemark oder Schweden
8) Oesterreich mit Liechtenstein⸗) ..
9) Schweden..
10) Schweiz
1JTSIbvbö6ö
12) Ungarn ))..
*) Der Paketverkehr nach der Bukowina ist eingestellt und nach Dalmatien, dem Küstenlande, Galizien und nach Tirol bis auf weiteres
* *
* 0
8
d0o do do do
do
Beschränkungen i wagsan. worüber die Postanstalten nähere Auskunft erteilen.
**) Für Pakete nach
uxemburg sind zwei grüne Zollinhaltserklärungen (siehe Vorbemerkungen: Allgemeines) erforderlich. †) Der Paketrerkehr ist bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen, auch sind Pakete, die Bücher und Druckschristen enthallen,
nur nach einer Anzahl Orte zugelassen. Nühere Auskunft erteilen die Postanstallen. G †f†) Der Paketverhehr nach Lom, Nikopol, Rahovo, Rustschuk, Svichtov, Vidin ist bis auf weiteres eingestellt.
1) Die Länge eines — in offener Spra
CA1A1414“
ist auf 15 Buch⸗
staben oder auf 5 Ziffern festgesetzt. Mindestbetrag für ein gewohn⸗ liches Telegramm: im Stadtverkehr 40 Pf., im übrigen Inlandsverkehr und im Verkehr mit Bosnien⸗Herzegowina, Luxemburg, Oesterreich, Rußland und Ungarn 60 Pf., nach dem übrigen Auslande 50 Pf. Die Worttaxen gelten für den billigsten oder für den gebräuchlichsten Weg, für andere Wege sind sie bei den Telegraphenanstalten zu erfragen.
2) Interpunktionszeichen, Bindestriche und Apostrophe werden im inneren deutschen Verkehr, einzeln angewandt, kosten⸗
frei mitbefördert. Im Auslandsverke
Verlangen des Absenders mittelegraphiert und dann auch Hec Kommas, Doppelpunkte, Bindestriche und Bruchstriche, zur
ildung von Zahlen benutzt, gelten als je eine Ziffer.
r werden sie nur auf
taxiert.
3) Für dringende Telegramme wird die dreifache Gebühr eines ö. öhnlichen Telegramms,die Reichsabgabe jedoch nur einfach erhoben.
dem nicht feindlichen Aus
eber die L“ im E““ er⸗
ande geben die bei den
kehrsanstalten 11“ Bekanntmachungen Auskunft.
4) Im Verkehr inner
alb Deutschlands wird für das
vorauszubezahlende Antwortstelegramm =RP=
die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern b Wird eine dringende, Antwort verlangt, so ist Soll die Gebühr für eine Antwort von mehr
rechnet. = RPD= zu setzen.
in be⸗
als 10 Wörtern vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben,
B. =RP 20= oder =RPD 20Z=. Im Verke
Ausland ist die Zahl der für vorausbezahlten
Fall anzugeben, z. B. =RP 6= oder
Wörter in =RPD 10.
Für die Vergleichung eines Telegramms =T0= wird
je
hr mit dem das Antworts⸗
dem
5 ein h vün der Gebühr für ein gewöhnliches Telegramm von gleicher
Wortzahl erhoben.
Bruchpfennige sind auf volle Pfennig aufwärts abzurunden. 6) Für telegraphische Empfangsanzeige =PC= ist die Gebühr gleich der eines gewöhnlichen Telegramms von 5 Wörtern für denselben Ort und denselben Weg; für d rin gende; erhöht si
telegraphische Empfangsanzeige =PCD=
Europäischer Vorschriftenbereich:
ℳ
Bei der Berechnung der Gebühren sich ergebende
Worttaxe
ZbE1“
G. Telegramme.
iese das Dreifache. ür briefliche Empfange
anzeige =PCP= sind im Verkehr mit dem Auslande 20 Pf. im voraus zu entrichten. 8 briefliche Empfangsanzeigen des inne⸗ ren deutschen Verkehrs wird eine besondere Gebühr nicht er⸗
ben. 7) Bei der hhüdee⸗ eines auf Verlangen des Absen, ders nachzusendenden Telegramms =—FS= ist nur die auf die erste Beförderungsstrecke entfallende Gebühr zu entrichten; die Nachsendungsgebühren werden vom Fnpfünger. erhoben. — Tele⸗ gramme, die auf Verlangen des Empfängers nachgesandt werden, sind mit Ne von“ (Réexpédié de) zu be⸗ zeichnen. Der Antragsteller ist zur Nachzahlung der Gebühren ver⸗ Fhlichtet⸗ wenn sie am Bestimmungsorte nicht eingezogen werden önnen.
8) Telegramme mit der Bezeichnung „telegraphenlagernd“ =TR= oder „postlagernd“ =GP-⸗ sind zulässig. Die mit dem Ver⸗ merke „Tages“ 8 versehenen Telegramme werden nicht während der Nacht (in Deutschland nicht von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens) bestellt; eine Verpflichtung, die während der Nacht auf⸗ genommenen Telegramme sosort zu bestellen, besteht nur insoweit als sie den Vermerk „Nachts“ (Nuit) tragen oder die Ankunftsanstalt zu erkennen vermag, daß sie wirklich dringlicher Natur sind. Tele⸗
amme, die von der Bestimmungstelegraphenanstalt als einge⸗ chriebene Briefe zur Post gegeben werden sollen, sind mit dem Ver⸗ merke =PR= oder, sofern es sich zugleich um postlagernde Tele⸗ ramme handelt, mit dem Vermerke =GPR= 9 versehen; für die Einschreibun hat der Absender innerhalb Deutschlands 20 Pf. zu entrichten. Für Telegramme, die durch die Post nach einem anderen als dem telegraphischen Bestimmungslande weiterzubefördern sind, be⸗ trägt die vom Absender vorauszubezahlende Gebühr, je nachdem die Adresse die Angabe „Post“ (Weitersendung als gewöhnlicher Brief) oder die Angabe =PR= enthält, 20 oder 40 Pf. 8 8
9) Innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für Weite tbförderhng durch Eilboten =SXP= ohne Rücksicht auf die Ertfernung mit 40 Pf. für jedes Telegramm durch den Absender vorausbezahlt werden. Dieselbe Gebühr hat der Ab⸗
Europäischer Vorschriftenbereich: ““
In der Spalte „Sprache“ bedeutet: d. = deutsch, e. = englisch, f. = franagfisch h. = holländisch, o. = oder; d. h. es ist dem Absender freigestellt, ob er die eine oder die andere Sprache anwenden will.
1) Schriftliche Mitteilungen auf den Paketkarten sind unzuldssig N bis 800 M.
2) W unbegrenzt. . Schriftliche Mitteilungen auf den Paketkarten
3) W bis 800 ℳ. sind .“
4) W unbegr.; N bis 800 ℳ, ausgen. nach Grönland. Nur nach Dänemark selbst: dring. Pakete zulässig; E nach Postorten.
5) Für den Grenzverkehr (1. Zone) nur 45 Pf. W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. Dringende Pakete und Einschreibpakete zulässig. Einschreibgebühr 20 ₰.
— 800 ℳ; N bis 800 ℳ; E. —
7) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E nach best. Orten. 8
N bis 800 ℳ; E, ausgenommen nach der Bukowina. Dringende Pakete zulässig, ausgenommen nach der Buko⸗ wina, Dalmatien. Nach einer Anzahl Orte in Dalmatien, im Küstenlande und Tirol sind schriftliche Mitteilungen auf den Paketkarten unzulässig.
9) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; dringende Pakete zulässig; E nur nach Postorten mit Bestelldienst.
10) W unbegrenzt; N bis 800 ℳ; E. “
11) Nur nach best. Orten; W bis 400 ℳ. Schriftliche Mitteilungen auf den Paketkarten sind unzulässig. 88
12) W unbegrenzt; N. bis 800 ℳ. Dringende Pakete nicht zulässig. Schriftliche Mitteilungen auf den Paketkarten unzulässig
sender eines Telegra des Anrwortstelegramms vorauszubezahlen =RXP=. Wirb der Eilbotenlohn sowohl für das Ursprungstelegramm als auch für das Antwortstelegramm vorausbezahlt, so hat der Vermerk =XP=S =RXP= zu lauten. Hat der Absender nichts vorausbezahlt, so werden die wirklich erwachsenden Auslagen vom Empfänger oder. falls dieser nicht zu ermitteln ist oder die Zahlung verweigert, nach⸗ träglich vom Absender eingezogen. — Die Kosten für die Weiter⸗ beförderung der Telegramme durch Eilboten im Auslande hat in der Regel der Empfänger zu tragen. Solche Telegramme sind mit dem Vermerk „ExXxprès“ zu versehen. Kennt der Absender die Höh⸗ des Botenlohnes und will er ihn vorausbezahlen, so lautet der ermerb =XPx=, wobei die erhobene Gebühr (x) in Franken (zu 80 Pf.) ausgedrückt wird. Ist der Betrag des Botenlohnes de
Absender nicht bekannt und will er ihn trotzdem vorausbezahlen, so u hinterlegenden Betrag
hat er außer einem für den Botenlohn entweder für die telegraphische Meldun =XPT= die Gebühr für ein Telegramm von
des Botenlohne Wörtern für den
selben Ort und denselben Weg, oder für die briefliche Meldung
ei Telegrammen nach solchen Ländern
=XPP= 20 Pf. zu zahlen. festgesetzt und bekanntgegebe
welche die Beförderungskosten einheitli haben (vergleiche den Tarif
der Adresse den Vermerk =XP= .10) Das
wird, alle Adre 1 ls ein ei Telegramm taxiert. Neben der Wortgebühr werden für jede einzelne Vervielfältigung für je 100 Wörter oder einen Teil davon 40 Pf erhoben. Für dringende Telegramme erhöht sich dieser Betrag auf 80 Pf
12) Die Vermerke =D=, =RE 6—, = I10=, Tages zählen als je 1 Wort und sind vor der Adresse niederzuschreiben.
13) Eine Quittung über entrichtete Gebühren wird gegen Zahlung von 10 Pf. erteilt. b
14) Für jedes Telegramm, das einem Telegramm besteller oder Landbriefträger zur Ppförberung an die Telegraphenanstalt mitgegeben wird, werden 10 Pf. erhoben.
Europäischer Vorschriftenbereich: ““
8) W unbegrenzt, mit Ausnahme der örtlichen Beschränkungen;
s mit bezahlter Antwort für die Eilbestellung
Oberregierungsrat,
), werden diese Kosten unbedingt vom Abfender erhoben. In diesem Falle erhält das Telegramm vor
u vervielfältigende Telegramm =TMxXx=S sien in die Wortzahl eingerechnet, als ein Fess 6e6⸗
usw.
Deutschland ... 11“ G Stadttelegramme .. u der Worttaxe wird eine Reichsabgabe von 2 Pf. von jedem Wort, mindestens 10 Pf. von jedem Telegramm erhoben.
Belgien (nur nach Brüssel, Lüttich und Verviers und deren Vor⸗ und Nachbarorten sowie nach Antwerpen, Söfenr und Welkenraedt. Nur offene deutsche kksFFböFö6
Bosnien⸗Herzegowina (über Verkehrsbeschränkungen erteilen die Telegraphenanstalten Auskunft). .
ͤeöö111.*“¹;
Dänemark (für =XP= v. Abs. 75 ) . . .
Griechenland (Verkehr bis auf weiteres eingestellt).
Luxemburg (nur offene deutsche Sprache zulässig)
— ,—
I I
*) Einschließlich der Reichsabgabe, die 2 Pf. von jedem Wort, mindestens 10 Pf. von jedem Telegramm beträgt.
10
20 10 20
7*)
8*)
Niederlande (für =XP= v. Abs. 80 3S1) — 10 b ⸗-“ 15 Oesterreich mit Liechtenstein (über Verkehrsbeschrän⸗ kungen erteilen die Telegraphenanstalten Auskunft) Rußland (nur nach Alexandrowo, Augustow, Bausk, Bendzin, Bialowies, Bialystok, Bielsk, Brzeziny, Brzostowica Wielka, Ciechanow, Czenstochau, Dom⸗ browo, Garwolin, Goldingen, Grodno, Grodzisk, Grojec, Hasenpoth, Janow, Kalisch, Kalwarja, Kielmy, Knyszyn, Kolno, Kolo, Konin, Kowno, Kutno, Lenczyca, Libau, Lida, Lipno, Lodz, Lomza, Lowicz, Lukow, Lunno, Makow, Mariampol, Ma⸗ zowieck, Minsk Mazowiecki, Mitau, Mlawa, Olita, Ostrolenka, Ostrow (Gouv. Lomza), Pabianice, Plock,“ Plonsk, Poniewiez. Przasnysz, Pultusk, Rawa,
Rossiente, Russ. Krottingen, Rypin, Schaulen, Seiny,
Siedlce, Siemiatycze, Sieradz, Sierpe, Skierniewice, Sochaczew, Sokolka, Sokolow, Sosnowice, Suwalki, Swislocz, Szczuczyn, Talssen, Telsze, Tomaszow (Kr. Brzeziny), Tuckum, Turek, Warschau, Wengrow, Wielun, Wilna, Windau, Wladislawow, Wloclawek, Wolkowysk, Wylkowyszki, Zawiercie, Zdunska Wola. Nur offene deutsche Sprache zuläsfig) .. Zu der Worttaxe wird eine Reichsabgabe von 2 Pf. von jedem Wort, mind. 10 Pf. von jedem Telegr. erhoben. Schweden. kk“ bb114*“ Türkei, Se. und asiatische, sowie Medina ““ Ungarn (über Verkehrsbeschränkungen erteilen die Telegraphenanstalten Auskunft) . . . .
Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichsanzeigers und Kgl. Preuß. Staatsanzeigers (J. V.: Reyher). Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW. 48, Wilhelmstr. 32,.
Der Bezugaspreis beträgt vierteljährlich 6 ℳ 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
den Postanstalten und Zeitungsspeditenren für Kelbstabholer
auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne ummern kosten 25 ₰.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc.
Bekanntmachung über Druckpapier. 8 1 Bekanntmachung über Versicherungspflicht von Angestellten für Beschäftigung während des Krieges. Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unter⸗ nehmungen. Bekanntmachungen, betreffend die Zwangsverwaltung französischer Unternehmungen. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 220 des Reichs⸗
Gesetzblatts. Königreich Preußen. 1
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die Zwangsverwaltung britischer Unternehmungen. — Aufhebung eines Handelsverbots. Handelsverbote.
“
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen folgende Auszeichnungen zu verleihen: “
die Rote Kreuzmedaille zweiter Klasse:
Dr. Bärwinkel, Felix, Fürstlich schwarzburgischer Geheimer Regierungsrat und Landrat in Sondershausen, Becker, Carl, Geheimer Kommerzienrat in Stralsund, Berner, Adolf, Rechnunasführer des städtischen Schlachthofs n Koblenz, Dr. Bothe, Friedrich, Regierungsrat beim Ober⸗ räsidium in Potsdam, von Bülomw, Friedrich, Oberpräsidial⸗ at in Königsberg i. Pr., Caspar, Bernhard, Geheimer Kommerzienrat, Bankier in Hannover, David, Ernst, Geheimer Rechnungsrat, Direktor beim Herrenhause, Dr. Fried⸗ heim, Hans, Oberstabsarzt a. D., Generalsekretär des Haupt⸗ orstanos des Vaterländischen Frauenvereins in Verlin, Dr. von Gal, Karl, Oberregierungsrat beim Oberpräsidium n Koblenz, Gorschboth, Friedrich, Sattlermeister in isenach, Dr. Gramsch, Friedrich, Wirklicher Geheimer Regierungspräsident in Königsberg Theodor, Rechnungsrat, Oberlandes⸗ Cöln⸗Ehrenfeld, Dr. Hallbauer, sächsischer Geheimer Rat und stell⸗ vertretender Bevollmächtigter zum Bundesrat in Berlin, Dr. Hartmann, Paul, Oberbürgermeister in Barmen, Dr. Helferich, Wilhelm, Generalarzt z. D. in München, Hochapfel, Ernst, Geheimer Regierungrat beim Bezirks⸗ präsidium in Straßburg i. E., Dr. von Jagemann, Eugen, Großherzoglich badischer Wirklicher Geheimer Rat und Kammer⸗ herr, ordentlicher Honorarprofessor der Rechte in Heidelberg, Joachimi, Hars, Herzoglich anhaltischer Geheimer Hof⸗ kammerrat und vortragender Rat im Ministerium des Herzog⸗ lichen Hauses in Dessau, D. Dr. Kahl, Wilhelm, Geheimer Justizrat, Universitätsprofessor in Berlin⸗Wilmersdorf, Kirchner, Wilhelm, Oberpräsidialrat in Münster i. W., Kleemann, Georg, Stadtbauingenieur in Berlin, Dr. Klein⸗ knecht, Alfred, Professor, Chefarzt des Bürgerspitals in Mül⸗ b i. E. Kopprasch, Alfred, Königlich sächsischer Oberst⸗ eutnant z. D. in Blasewitz bei Dresden, von Kretschmar, Hans⸗Alfred, Königlich sächsischer Oberst z. D. in Dresden, Ritter von Landmann, Karl, Königlich bayerischer General⸗ leutnant z. D. in München, Dr. Leu, Reinhold, General⸗ oberarzt, stellvertretender Korpsarzt des III. Armeekorps, Freiherr von Lupin, Karl, Königlich bayerischer Kammerherr und Oberstleutnant a. D in München, Miethe, Hugo, Kommerzienrat, Hüttendirektor in Rombach, Landkreis Metz, von Müller, August, Königlich bayerischer Kämmerer, Oberst à la suite der Armee in München, Muth, Albert, Großherzoglich badischer Geheimer Ober⸗ regierungsrat in Freiburg i. Br., Dr. Mutze⸗Wobst, Hugo, Königlich sächsischer Obergeneralarzt a. D. in Dresden, Dr. Nünninghoff, Julius, Geheimer Medizinalrat, Kreisarzt in Bielefeld, Paulsen, Felix, Finanzrat, Direktor der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen, Plate, August, Geheimer Rechnungsrat, Direktor beim Abgeordnetenhause, Ratzinger, Moriz, Königlich bayerischer Generalmajor z. D. in München, Dr. Rech, Josef, Studiendirektor in Metz⸗Sablon, Schako, Erich, Gouvernementsassistent, zurzeit in Berlin, Schenck, Carl, Herzoglich sachsen⸗altenburgischer Geheimer Regierungsrat, Landrat in Altenburg, Schlumberger, Albert, Geheimer Kommerzienrat in Mülhausen i. E., Schmid, August, Ober⸗ regierungsrat in Allenstein, von Steinau⸗Steinrück, Otto, Oberregierungsrat in Marienwerder, Vehfe, Julius, Archi⸗ diakonus an der St. Nicolaikirche in Berlin, von Velsen, Friedrich, Geheimer Oberfinanzrat und vortragender Rat im Finanzministerium, Dr. Vogt, Emil, Großherzoglich hessischer Medizinalrat in Butzbach, von Warden burg, Carl, Königlich sächsischer Generalmajor z. D. in Blasewitz bei Dresden, D
i. Pr., Günther, gerichtssekretär in Johannes, Königlich
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zrile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatgauzeigerg Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Weber, Ernst, Großherzoglich hessischer Ministerialrat im Ministerium des Innern in Darmstadt, Weyers, Wilhelm, Rechnungsrat, Regierungssekretär beim Oberpräsidium in Koblenz, Wittje, Robert, ö Major a. D. in Detmold, Dr. Wolff, Karl, Königlich bayerischer Regierungs⸗ rat in München; 8
die Rote Kreuzmedaille dritter Klasse:
Ddr. Appel, Paul, Königlich sächsischer Generalarzt z. D. in Oberloschwitz bei Dresden, Arndt, Hermann, Kaufmann, Stadtrat a. D. in Halle a. S.,, von Arnim, Otto, Major a. D. in Cassel, Arnsperger, Karl, Großherzoglich badischer Oberamtmann und Amtsvorstand in Staufen, Augustin, Lebrecht, Kreissekretär in Ottweiler, Bach mann, Ernst, Kreis⸗ sparkassendirektor in Wittenberg, Bälz, Hermann, Bergwerks⸗ direktor in Stuttgart, Baltz, Richard, Mechaniker in Berlin, Dr. Has,hcnehe sr Franz, Sanitätsrat, Chefarzt am Elisa⸗ bethkrankenhause in Bochum, Barth, Ernst, Landessekretär des Provinzialverbandes Brandenburg in Berlin⸗Lichterfelde, von Baumbach, Karl, Fürstlich schwarzburgischer Geheimer Regierungsrat und Landrat in Rudolstadt, Baumbach, Robert, Herzoglich sachsen⸗meiningischer Geheimer Regierungs⸗ rat und vortragender Rat im Staatsministerium in Meiningen, Beck, Wilhelm, Landesrat in Cassel, Becker, Enno, Ober⸗ landesgerichtsrat in Oldenburg, Großh., Becker, Georg, Bankprokurist in Bremen, Behrends, Peter, Tischlermeister in Schleowig, Bergmann, Wilhelm, Hauptmann z. D., Direktor des Schießplatzes der Si Fried. Krupp in Meppen, Dr. Bertram, Adolf, Fürstbischof von Breslau, Berve, Emil, Kommerzienrat in Breslau, Beyer, Gustav, Maler⸗ meister in Bordesholm, Bielefeld, Ernst, Ingenieur, K. und K. österreichisch⸗ungarischer Konsul in Karlsruhe i. B., Bir⸗ lehm, Georg, Bureaubeamter beim Zentraldepot vom Roten Kreuz in Neubabelsberg, Kreis Teltow, Dr. Bischofeowerder, Nrans. Gerichtsreferendar in Berlin, Dr. med von Boetticher, Walter, in Oberlößnitz bei Dresden, Boldemann Ferdinand, Kaufmann in Lübeck, Kracklow, Max, städuscher Wäger beim städtischen Vieh⸗ und Schlachthofe in Berlin, Brinckmann, Heinrich, Rentner in Mülhausen i. E, Brüggemann, Ludwig, Senator, Molkereidirektor in Geestemünde, Brust, Bruno, Kreissparkassenkontrolleur und Kreisausschußsekretär in Rummelsburg i. Pomm., Bulacher, Gustav, Wein⸗ händler und Branntweinbrennereibesitzer in Wolfach, Baden, Caesar, Heinrich, Kaufmann in Coburg, Chretien, Karl, Lehrer in Saaralben, Kreis Forbach, Dallmann, Friedrich, Polizeisekretär in Berlin, Dr. Deetz, Eduard, Oberland⸗ physikus, Leibarzt Seiner Durchlaucht des Fürsten von Waldeck und Pyrmont in Arolsen, Dr. Dryander, Gottfried, Geheimer Regierungsrat und vortragender Rat im Geheimen Zivilkabinett, Dyhrenfurth, Richard, Kommerzienrat, Bankier und Handels⸗ richter in Berlin, Echtermeyer, Theodor, Oekonomierat, Direktor der Königlichen Gärtnerlehranstalt in Berlin⸗Dahlem, Eckhard, Carl, Großherzoglich badischer Oberamtmann a. D. in Mannheim, Eisenblätter, Otto, Kreissekretär in Bischofs⸗ burg, Kreis Rössel, Emter, Carl, Buchhalter bei der Spar⸗ und Leihkasse in Hechingen, Engel, Walter, Tapezierermeister und Dekorateur in Berlin, Dr. Ercklentz, Wilhelm, Professor, Privatdozent an der Universität in Breslau und Primärarzt am städtischen Allerheiligen Hospital daselbst, Ernst, Louis, Kommerzienrat, Bankdirektor a. D. in Dresden, Feine, Hans, Königlich sächsischer Wirklicher Geheimer Kriegsrat im Kriegsministerium, in Blasewitz bei Dresden, Frank, Friedrich, Regierungsbote in Königsberg i. Pr., Frey⸗ berg, Ernst, Fabrikbesitzer, Stadtrat in Delitzsch, Dr. Fuhr, Alfred, praktischer Arzt in Kalau N. L., Freiherr von Funck, Carl, Regierungsassessor in Arnsbera, von Gablenz, Hans, Königlich sächsischer Oberleutnant a. D in Naundorf bei Kötzschenbroda, Sachsen, Gadau, Paul, Kaufmann in Magdeburg, Gans Edler Herr zu Putlitz, Joachim, Königlich württembergischer Kammerherr, General⸗ intendant der Königlich württembergischen Hoftheater in Stutt⸗ gart, Gellert, Julius, Kreissekretär in Strelno, Gerdes, Hermann, Landrat in Waldbröl, Gerike, Paul, Kaufmann in Magdeburg, Gielen, Emil, Direktor in Bernburg, Anhalt, Glaser, Emil, Rentner, Stadtrat in Blankenburg a. Harz, Götz, Albert, Königlich sächsischer Generalmajor z. D. in Dresden, Goßmann, Wilhelm, Superintendent in Kirchweyhe, Kreis Syke, Gramß, Bertus, Landrentenbankassistent in Coburg, Grimm, Adolph, Geheimer Regierurgsrat, Reichs⸗ bankdirektor a. D. in Cassel, Gripp, Walter, Bureauhilfs⸗ arbeiter in Berlin, von Groote, Rudolf, Landrat in Rheinbach, Baron von Groß, Siegfried, Großherzoglich sächsischer Bezirksdirekter und Kammerherr in Dermbach, Grünenwald, Jakob, Hauptlehrer in Saargemünd, Gruneberg, Ferdinand, Königlich sächsischer Kommerzienrat, Bankdirektor in Dresden, Dr. Günther, Ernst, Königlich sächsischer Generaloberarzt, Kriegslazarettdirektor beim XII. (1. K. S.) Armeekorps, von Guilleaume, Max, Geheimer Kommerzienrat in Cöln, Haack, Max, Bureauhilfsarbeiter in Berlin⸗Wilmersdorf, Habermehl, Ferdinand, Oberbürger⸗ meister in Pforzheim, Baden, Häuptle, Josef, Eisenbhahn⸗
ister in Zabern, von Hammacher, Carl, Polizei
präsident in Aachen, Heffe, Albert, Rendant des Johanniter⸗ ordens in Berlin, Dr. Heimann, Georg, Kommerzienrat, Bankier in Breslau, Heinrich, Franz, Friseur und Heil⸗ gehilfe in Tilsit, Heins, Friedrich, Schuhmachermeister in Schwerin i. M., Heintze, Maximilian, Königlich sächsischer Geheimer Rechnungsrat im Kriegsministerium in Dresden, Herrschel, August, Bankier, Hauptmann der Landwehr a. D. in Mannheim, Herzog, Louis, Hilfsarbeiter beim Zentral⸗ komitee der Deutschen Vereine vom Roten Kreuz in Berlin, Dr. Freiherr von der Heyden⸗Rynsch, Bernhard, Wirklicher Geheimer Rat, Oberhofmarschall Seiner Durchlaucht des Reuß j. L. in Gera, Dr. Heymann, Johannes, öniglich sächsischer Generaloberarzt z. D., stellvertretender Korpsarzt des XIX. (2. K. S.) Armeekorps, Dr. Heyne, Emil, Königlich sächsischer Generaloberarzt z. D. beim Sanitätsamt des XIX. (2. K. S.) Armeekorps, Heyne, Franz, Königlich sächsischer Rchnungsrat und Lazarettverwaltungsdirektor in Dresden, Hientzsch, Paul, Buchhändler in Berlin⸗Tempelhof, Himmelheber, Karl, Fabrikbesitzer, Königlich bayerischer Konsul in Karlsruhe i. B., Hoffmann, Ferdinand, Bureauvorsteher in Dortmund, Hornig, August Volksschullehrer in Neukölln, Lic. von Hülsen, Bruno, Pastor des Westpreußischen Diakonissenmutter hauses in Danzig, Jöns, Hinrich, Rentner in Husum, Jolly, Philipp, Großherzoglich badischer Geheimer Regierungsrat und Amtsvorstand in Heidelberg, Dr. Jung, Albert, Groß herzoglich badischer Oberamtmann und Amtsvorstand in Breisach, Kesselkaul, Otto, Landrat in Düren, Kiefe, Fiitz, Kaufmann in Berlin⸗Wilmersdorf, Kiefe, Karl, Kaufmann in Charlottenburg, von Kirchbach, Carl, Königlich sächsischer Eisenbahn⸗Generaldirektionspräsidelnt a. D. iu Dresden, Kittler, Wilhelm, Kaufmann m Danzig, Klump, Ernst, Großherzoglich hessischer Geheimer Forstrat in Langen, Dr. Knopf, Ludwig, Gehermer Sanitätsrat in Boden⸗ werder, Kreis Himeln, Dr. Koerner, Robert Königlich säch⸗ sischer Generaloberarzt z D., Reservelazarettdi ektor in Bautzen, Kramer, Mex. Verwaltungsnerichtsdirektor in Cötn⸗Linden⸗ thal, Dr. Kreißmann, Rochard, Medizinalrat, Herzoglich sachsen⸗meiningischer Physikus in Sonneberg, Dr. Kretzschmar, Hermann, Bürgermeister in Dresden, Dr. Krumbholz, Huao, Generaloverarzt z. D., Reservelazarettdirektor in Zeithain, Lange, Eouard, Herzoglich sachsen⸗altenburgischer Geheimer Regierungsrat und vorrragender Rat im Ministerium in Alten⸗ burg, Lautenbacher, Maximilian, Köntglich bayerischer Oberstleutnant z. D. in München, Leinveber, Felix, Ober⸗ bürgermeister in Bernburg, Anhalt, Dr. Leue, Victor, Landes⸗ rat in Berlin, Lewin, Ludwig, Justizrat, Rechtsanwalt und Notar in Berlin, Licht, Hermann, Oberpfarrer in Greußen, Schwarzburg⸗Sondershausen, Lindenberg, Julius, Bureau⸗ vorsteher des Johanniterordens in Berlin, Löhnefinke, Otto, Bankherr in Braunschweig, Lütcke, Hermann, Rentner in Neustrelitz, Luhmann, Ludwig, Kommerzienrat in Neu brandenburg, Mansfeld, Kuno, Geheimer Regierungsrat in Braunschweig, Freiherr Marschall von Bieberstein, Adolf, Großherzoglich badischer Minister a. D. in Freiburg i. B., Dr. Mayer, Heinrich, Geheimer Medizinalrat, Kreisarzt in St. Goarshausen, Mehlhorn, Alfred, Königlich sächsischer Generalleutnant z. D. in Niederlößnitz bei Dresden, Dr. Merten, Friedrich, Oberbürgermeister in Elbing, Mestern, Johann, Kaufmann in Hamburg, Meyer, Her⸗ mann, Baurat a. D. in Lingen, Michaelis, Eberhard, Ver⸗ waltungsdirektor in Berlin, Dr. Momm, Wilhelm, Ober⸗ präsidialrat in Koblenz, Muhle, Adolf, Fürstlich schwarz⸗ burgischer Finanzrat in Sondershausen, Dr. Namslau, Arthur, Regierungsrat beim Oberpräsidium in Magdeburg, Dr. zur Nieden, Alfred, Polizeip äsident, Landrat in Gelsen⸗ kirchen, de Niem, Georg, Geheimer Oberjustizrat, Land⸗ gerichtspräsident in Limburg, Nikutowski, Ferdinand, Ober⸗ zahlmeister a. D., Stadtrat in Detmold, D. Nottebohm, Theodor, Wirklicher Geheimer Oberkonsistorialrat, General⸗ superintendent in Breslau, Paape, Eduard, Rechnungsrat in Cassel, Patschmann, Rudolf, Rechnungerat bei der See⸗ handlung (Preußische Staatsbank) in Berlin⸗Friedenau, Paul, Bruno, Professor, Direktor am Kunstgewerbemuseum in Berlin, Dr. Pax, Hubert, Direktor der Realschule in Kehl, Peter, Franz, Schuhmachermeister in Parchim, Mecklenburg⸗Schwerin, Dr. Picard, Hermann, Kantonal⸗ und Bahnarzt in Lauterburg, Kreis Weißenburg, Pommer, Julius, Königlich württembergischer Regierungsrat und Oberamtsvorstand in Eßlingen, Pothmann, Heinrich, Landesrat und Landessyndikus der Provinz Westfalen in Münster, Preuß, Arthur, Kaufmann in Königsberg i. Pr., von Raffay, Richard, Kaufmann in Hamburg, Rannefeld, Paul, Rechnungsrat, Hauptsteueramtsrendant a. D. in Magde⸗ burg, Rathke, Johann, Arbeiter in Güstrow, Mecklenburg⸗ Schwerin, Reinfrank, Nikolaus, Geschäftsagent in Hochfelden, Landkreis Straßburg i. E., Rhode, Johann, Maurermeister in Steele, Landkreis Essen, Richter, Benjamin, Königlich württembergischer Oberamtmann in Aalen, Dr. Richter, Eduard, Generaloberarzt a. D. in Lehnitz, Kreis Niederbarnim, Rimane, Georg, Polizeisekretär beim Polizeipräsidium Berlin, in Cöpenick, Kreis Teltow, Ris, Otto, Pfarrer, Vorst d