1916 / 234 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Ner Brzugspreis betrügt vierteljährlich 6 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer

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den Postanstalten und Zeitungsspeditenren für Gelbstabholer

auch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Unmmern kosten 25 ₰.

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Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc. Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die Zwangsverwaltung Unternehmungen.

sländischer

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Mitteilung, betreffend die Erlaubniserteilung zur Vornahme von Vorarbeiten für eine Nebeneisenbahn von Burgsteinfurt nach dem Hafen Saerbeck an die Westfälische Landeseisen⸗ bahngesellschaft in Lippstadt.

Aufhebung eines Handelsverbots.

Handelsverbote.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Generalmajor Prinzen Heinrich XXX. Reuß, Durchlaucht, Kommandeur einer Infanteriebrigade, die Schwerter zum Roten Adlerorden erster Klasse, dem Generalleutnant Fuchs, Führer eines Reservekorps, und dem Generalleutnant von Webern, Kommandeur einer Infanteriedivision, den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern, dem -v Grafen von der Goltz, Kommandeur einer Gardeinfonteriebrigade, den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern, 3 dem General der Infanterie von Eberhardt, komman⸗ dierendem General eines Reservekorps, die Schwerter zum Königlichen Kronenorden erster Klasse, dem Obersten von Werder, Chef des Generalstabes eines Generalkommandos zu besonderer Verwendung, dem Obersten Hucke, Kommandeur einer Infanteriebrigade, dem Obersten von der Armee von Wodtke, bisher Kommandeur einer Infanteriebrigade, dem Obersten Storch, Kommandeur des Infanterieregiments von Horn (3. Rheinischen) Nr 29, dem Obersten Freiherrn von Wangenheim, Kommandeur des Großherzoglich Mecklenburgischen Grenadierregiments Nr. 89, em Obersten von Davans, Kommandeur einer Infanterie⸗ rigade, dem Obersten von Dassel, Kommandeur einer In⸗ fanteriebrigade, und dem Obersten von der Armee Hasse, bisher Kommandeur des Infoanterieregiments Kaiser Wilhelm (2. Großherzoglich Hessischen) Nr. 116, den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern sowie dem Oberstleutnant von Bismarck, Führer des 1. Garde⸗ egiments zu Fuß, dem Oberstleutnant Reinhard, Kom⸗ mandeur des 4. Garderegiments zu Fuß, dem Oberstleutnant Grafen von der Schulenburg⸗Wolfsburg, Kommandeur des Gardefüsilierregiments, dem Oberstleutnant Kutzbach, Kommandeur des 7. Rheinischen Infanterieregiments Nr. 69, dem Oberstleutnant Kirch, Chef des Generalstabes ines Reservekorps, dem Oberstleutnant Preusker, Kommandeur des 7. Westpreußischen Infanterieregiments r. 155, dem Oberstleutnant Freiherrn von Gers⸗ orff, Kommandeur des Reserveinfanterieregiments Nr. 6, em Oberstleutnant Grafen von Bredow, Kommandeur des eibgardehusarenregiments, dem Major Grafen zu Eulen⸗ urg im 1. Garderegiment zu Fuß, den Majoren von Amann nd von Delius im Gardefüsilierregiment, dem Major von Kriegsheim im Lehrinfanterieregiment, dem Major von Seelhorst im Colbergschen Grenadierregiment Gruf Gneisenau (2. Pommerschen) Nr. 9, dem Major Heinrias im 7. Rhei⸗ nischen Infanterieregiment Nr. 69, dem Major Faupel im Generalstabe des Oberkommandos einer Armee, dem Major on Stülpnagel, beauftragt mit der Vertretung des Chefs des Generalstabes eines Armeekorps, dem Major von Blom⸗ berg im Generalstabe eines Reservekorps, dem Major Föhrenbach, Chef des Generalstabes eines Armeekorps, dem kajor a. D. Weydt im Infanterieregiment Landgraf Friedrich I. von Hessen⸗Cassel (1. Kurhessischen) Nr. 81, dem Haupt⸗ mann von Schauroth im Lehrinfanterieregiment, dem Hauptmann Glodkowski im 7. Rheinischen Infanterie⸗ regiment Nr. 69, dem Hauptmann Wild im Infanterie⸗ egiment von Horn (3. Rheinischen) Nr. 29, dem Hauptmann von Pentz im Infanterieregiment Kaiser Wilhelm (2. Groß⸗ herzoglich Hessischen) Nr. 116, dem Hauptmann von Hol⸗ wede im Füsilierregiment von Gersdorff (Kurhessischen) Nr. 80, dem Hauptmann von Hanneken im Leibgardeinfanterie⸗ regiment (1. Großherzoglich Hessischen) Nr. 115 und den Hauptleuten der Reserve Wrede und Fricke des 5. Garde⸗ feldartillerieregiments das Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen.

Deutsches Reich. 1 Bekanntmachung. Ein Wechsel in der Person des Zwangsverwalters

trat ein: a. bei den Firmen: Kupferstein & Co., Abraham

Ch. Niedzwiedz, Asriel Oistrach und Jacob Segal, sämtlich in

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Auzrigenpreis für den Rnum einer 5 gespaltenen Einheits⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰.

Anzeigen nimmt an:

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Säaatganzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Plauen i. V. (nunmehriger Verwalter: Fabrikant Johannes Neupert in Plauen i. V. an Stelle des zum Heeresdienst ein⸗ gezogenen Fabrikanten Alfred Riedel);

b. bei den im Königreich Sachsen Warenlägern und Vermögenswerten der Firmen: Wrigglesworth & Co., Bradford, Johnston & Farie, Bradford, und Filature du Nord, Vasquehal (nunmehriger Verwalter: Bücherrevisor Paul Jung⸗ hanns in Reichenbach i. V., Humboldstraße 7, an.Stelle des 1I1 eingezogenen Kaufmanns Arthur Baum da⸗

Dresden, den 3. Oktober 1916.

Ministerium des Innern. Für den Minister: Dr. Roscher.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Regierungsassessoren Godlewski und Weißleder

in Magdeburg, Hoßfeld und Dr. Kauder in Cassel, Dr. Schaaffs und Dr. Fischer in Berlin, Nausch, Dr. Holfeld und Dr. Hildebrand in Cöln, Sachse und Dr. Hinz in Danzig, Kolbe in Hannover Wißmann, Pippow und Dr. Keßler in Breslau zu Regierungsräten zu ernennen.

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Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Tangermünde getroffenen Wahl den bisherigen Bürgermeister der Stadt Fürstenberg a. O. Dr. jur. Martin Knarr als Ersten Bürgermeister der Stadt Tangermünde auf die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren und

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Wittenberge getroffenen Wahl den bisherigen besoldeten Bei⸗ geordneten (Zweiten Bürgermeister) Georg Schneider daselbst

in gleicher Amtseigenschaft für fernere zwölf Jahre bestätigt. 8

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der Eisenbahnobersekretär Georg Niehaus zum Geheimen expe⸗ dierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.

Der Direktion der Westfälischen Landeseisenbahn⸗ gesellschaft in Lippstadt ist die Erlaubnis zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine vollspurige Nebeneisenbahn von Burgsteinfurt über Emsdetten nach dem Hafen Saerbeck als Fortsebung der Nebeneisenbahn Borken— Burgsteinfurt erteilt worden. 8

Ministerium der geistli angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin Dr. Edwin Hennig ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Der Stadtassistenzarzt Dr. Schüller aus Düsseldorf ist zum Kreisarzt in Daun ernannt worden.

Finanzministerium.

Zu Rentmeistern bei Königlichen Kreiskassen sind ernannt: In Kalbe a. S. der Steuersekretär Wolniewicz aus Frank⸗ furt a. M., in Lippstadt der Steuersekretär Zurlage aus Iburg und in Großstrehlitz der Regierungssekretär Sladek aus Oppeln.

Versetzt sind die Rentmeister bei Königlichen Kreiskassen: Scharinger von Kyritz nach Neuruppin, Landgraf von Hohensalza nach Thorn und Krüger von Perleberg nach Hohensalza. 86 .

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Bekanntmachung.

Den Händlern Hermann Terwind und Peter Scholten in Mülheim a. d. Ruhr ist der durch Verfügung vom 6. 7. 1916 (efr. Nr. 1 untersagte Handel mit Kartoffeln und Gemüse wieder gestattet worden. Das an den Händler Roolof Been erlassene Handelsverbot bleibt bestehen.

Mülheim c. d. Ruhr, den 25. September 1916.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Schacht, Beigeordneter.

Bekanntmachung.

Dem Pferdehändler Hermann Krohn aus Königsberg i. Pr., Knochenstraße 5, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundezrats zur Fernbaltung unzupverlässiger Per⸗ sonen vom Handel vom 23 September 1915 die weitene Ausübung des Handels mit Pferden untersagt worden.

Königsberg i. Pr., den 28. September 1916.

Der Polizeipräsident. v. Wehrs.

en 4. Oktaber, Abends.

en und Unterrichts⸗

Bekanntmachung.

Dem Kaufmarn Georg Baum, Breslau, Götzenstraße 17 a, ist jeder Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln sowie mit Seife, Seifenpulvern und anderen fetthaltigen und fettlosen Waschmitteln gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 wegen Unzwverlässigkeit untersagt worden.

Breslau, den 29. September 1916. X“ Der Polizeipräsident. Salémon.

Bekanntmachung.

1 2* 8 5 1. Der Firma Karl Mälzer u. Co. Kupferhammerwerk Tobiasbammer, hier, insonderheit deren Beauftragten, Prokuristen August Heß, ist der Handel mit den in der Bekann tmachung des stellvertretenden Generalkommandos vom 20. April 1915 auf⸗ eführten Arten von Metallen sowie mit den Halb⸗ und ertigerzeugnissen aus den gqau Metallen auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 untersagt

worden.

Ohrdruf, den 29. September 1916. 8 8 Der Stadtrat. Rötte

Bekanntmachung.

Dem Kaufmarn David Aberle, geboren am 9. August 1847 in Manrhem, wohnbaft in Frankfurt a. M., Dörnigheimerstraße Nr. 8, Geschäfislokal ehenda, wird hierdusch der Handel mit Gegenständen des tägl'chen Bedarfs, inshesondere Nah⸗ rungs, und Futteimittelr, Seife, Kerzen usw. usw., ferner robe, Naturerzergnissen, Heiz⸗ und Leuchtngorffen sowie jeoliche mittelbare oder urmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Urnzuverlässi keit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 1. Oktober 1916.

Der Polizeiprsident. In Vertretung: von Klenck.

Deutsches Reich Preußen. Berlin, 4. Oktober 1916.

Der Generalleutnant von Schöler, Kommandeur einer Division, ist, wie „W. T. B.“ meldet, durch Allerhöchste Kabinettsorder in das Kriegsministerium versetzt und soll den Kriegsminister nach dessen besonderer Anweisung vertreten Der Königlich dänische Gesandte Graf C. Moltke hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit sührt der Legationssekretär Henrik von Kauffmann die Geschäfte der Gesandischaft.

Die Kriegsgesellschaft für Sauerkraut erinnert daran, daß die von ihr festgesetzten Höchstpreise für den Ver⸗ kauf von Sauerkraut am 1. Oktober cr. in Kraft getreten sind. Danach darf in den Ladengeschäften Sauerkraut nur noch zu einem Preise von höchstens 0,16 für das Pfund verkauft werden. Ueberschreitungen dieses Preises werden mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr und 10 000 Geldstrafe oder einer dieser beiden Strafen f . 9

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Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1189 und 1190 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 650 preußische Verlustliste, die 89. Marineverlustliste, die 305. bayerische, die 337. sächsische und die 473. württembergische Verlustliste.

Oesterreich⸗ungarrn.

„Ein Königlicher Befehl ordnet an, daß die militär⸗ dienstpflichtigen ungarischen Reichstagsabgeord⸗ neten, die bei Beginn der Session zur Teilnahme an den Sitzungen beurlaubt worden waren, sich sofort zur Dienst⸗ leistung zu melden haben, obwohl die Session nicht förmlich geschlossen, sondern bloß eine Vertagung eingetreten ist.

Frankreich.

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Der ständige Parteiausschuß der Sozialisten erörterte gestern

die Frage der Einberufung einer Sozialistenkonferenz der verbündeten Länder und beschloß, wenn die Auslands⸗ sektionen einverstanden seien, die Konferenz im kommenden Januar abzuhalten. Ein französischer Sozialistenkongreß, auf dem die Tagesordnung des Kongresses der Verbürdeten be⸗ raten werden soll, ist auf den 24, Dezember und die folgenden Tage angesetzt.