Eisenbahn⸗ oder Schiffsladestelle sowie die Kosten des Einladens.
Verpackung soll in versandfest gearbeiteten Blechtrommeln von je 200 Liter Wasserinhalt eehlen 1 1
standener Verlust zu Lasten des Erzeugers, es sei denn, daß der
Arten, anzuzeigen.
„
E gewellte Trommeln mit einer Blechstärke von mindestens 0,75 von 10 Mark zu zahlen.
elhartes helles Cumaronharz 8 hellbraunes „ 8 braunes . “ dunkles 4 1 schwarzes „ weiches helles Cumaronharz.. „ hellbraunes. „ braunes 8 „ dunkles schwarzes „ 8 hflüssiges helles Cumaronharz u“ hellbraunes „ . braunes 18 5 dunkles 1 1r schwarzes „ flüssiges helles Cumaronharz.. „ hellbraunes „ „ braunes .“ „ dunkles 30. „ e4X“*“; 31. für cumaronharzhaltige Rückstände mit einem eeban. von über 27 bis 35 v. H. des Gesamtgewichtz . 8 32. für cumaron harzhaltige Rückstände mit einem Harzgehalte von 20 bis 27 v. H. des Ge⸗ „samtgewichts 1“ 33. für cumaronharzhaltige Rückstände mit einem Harzgehalte von unter 20 v. H. des Gesamt⸗ gewichts 8e “ Die Preise gelten für je 100 Kilogramm Reingewicht. Neben dem Uebernahmepreise kann für die Aufbewahrung bei gerer Dauer eine angemessene Vergütung gewährt werden. Die Preise umfassen die Kosten der Befoörderung bis zur nächsten
8*8 8
ͤͤe „v 9 1“—“
§ 3 Die Preise gelten für Lieferung ausschließlich Verpackung. Die
9 Für harte Ware sollen glatte Trommeln von einer Blechstärke von mindestens 0,5 Millimeter, für
illtmeter verwendet werden. Für jede Trommel ist ein Preis
Wird eine der Bestimmung des Abs. 1 nicht entsprechende Ver⸗ ackung verwendet, so geht ein während der Beförderung etwa ent⸗
8. Lg1. auch bei der Verwendung der vorgesehenen Packung entstanden
84
Die Vorschriften der §§ 2, 3 sind auch für die Entscheidung des
usschusses zur endgültigen Festsetzung der Preise bindend. § 5 8
Die Erzeuger von Cumaronbarz sind verpflichtet, Ih gesamte voraussichtliche Monatserzeugung, getrennt nach den im §2 genannten Arten, bis zum letzten Tage des vorhergehenden Monats der Deutschen Benzolvereinigung in Bochum anzuzeigen.
Die Erzeuger von Cumaronharz sind ferner verpflichtet, ihre gesamte Monatserzeugung bis eium 5. Monatstage des nächsten Monats, ge⸗ trennt nach den im § 2 genannten Arten, der Deutschen Benzol⸗ vereinigung in Bochum anzuzeigen.
Die Deutsche Benzolvereintgung in Bochum hat die ihr nach Set. 885 8 Fhe . ven Sach, Anten und Erzeugern zu⸗ ammenzustellen und an den Kriegsausschuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette unverzüglich weiterzugeben. g. 88 8
gbiʒh se fer pflan nhe wd tietsche
ne auf Antrag des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Oele und Fette durch die Deutsche Benzolvereinigung in Bochum vorzunehmende Beschränkung der Erzeugung erfolgt im Verhältnis des Anteils, den jeder Erzeuger an der Gesamterzeugung der drei vorangegangenen Monate hat. Hat ein Erzeuger erst innerhalb der letzten drei Monate vor Durchführung der Beschränkung die Erzeugung von Cumaronharz aufgenommen, so ist bei Berechnung der Gesamt⸗ erzeugung und seines Anteils eine Menge in Ansatz zu bringen, die Jbk1u.“ Tageserzeugung während der Betriebszeit entspricht.
Die Erzeuger von Cumaronharz sind verpflichtet, ihre Erzeugung in den letzten drei Monaten vor einer vom Kriegsausschusse beantragten Beschränkung der Erzeugung der Deutschen Benzolvereinigung in Bochum auf deren Verlangen, getrennt nach den im § 2 genannten
§ 7 Die Bestimmungen treten mit dem 15. Oktober 1916 in Kraft. Berlin, den 5. Oktober 1916.
Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
8
saagachung
ber die Einfuhr von Fischen und von Zubereitungen
v von Fischen. “ b Vom 30. September 1916.
Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Verordnung des Bundes⸗ rats über die Einfuhr von Salzheringen vom 17. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 45) in der Fassung der Verordnung vom 8 88 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 234) wird folgendes be⸗ timmt:
Die Vorschriften der Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr von Salzheringen vom 17. Januar 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 45) in der Fassung der Verordnung vom 4. April 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 234) und die dazu ergangenen Aus⸗ führungsbestimmungen vom 5. April, 18. Juni und 23. August 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 238, 530, 949) werden auf alle
ische, mit Ausnahme von frischen (lebenden und nicht lebenden) ischen und auf Zubereitungen von Fischen ausgedehnt.
Berlin, den 30. September 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
1“
1u“
Bekanntmachung über Druckpapier. Vom 5. Oktober 1916.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über Druck⸗ papier vom 18. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 306) wird folgendes bestimmt:
§ 8 der Bekanntmachung über Druckpapier vom 20. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 534) erhält folgenden Zusatz:
Die Lieferung von Freiexemplaren an öffentliche 8 Büchereien ist gestattet. Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 5. Oktober 1916.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein.
Bekanntmachung.
Den Firmen El. Adler, Getreide⸗ und Futtermittel⸗ großhandlung, München, Dachauerstraße 35, und Süd⸗ deutsche Handelsvereinigung G. m. b. H., Groß handlung und Handelsagenturen, München, Wienerplatz 11, wurde vom stellv. Generalkommando I. baver. Armeekorps wegen Preis⸗ treibereien und anderer unlauterer Machenschaften der Handel mit Gegenständen des täglichen und des Kriegsbedarfs untersagt. Die Inhbaber wurden verhaftet. 8
München, den 7. Oktober 1916. Der Kommandierende General. von der Tann
I1“ Bekanntmachun g. “
Der Milchhändlerin Emilie verehel. Gründel in Liebert wolkwitz ist auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 zur Fernhalzung unzuverlässiger Personen vom Handel in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbe⸗ 6erun. des Königl. Saͤchs. Ministeriums des Innern hierzu vom 9. Oktober 1915 der Handel Keaʒ uf 6 Monate
untersagt worden 1“ 88
Leipzig, am 19. September 1916.ͤ 8 2*
Die Königl. Amtshauptmannschaft. Frhr. v. Finck, Amtshauptmann.
Bekanntmachung.
Mit rechtskräftigem Erkenntnis vom 14. Juli 1916 wurde dem Otto Schmitz in Freiburg⸗Zähringen, Höbeweg Nr. 3, und dem Louis Piening in Freiburg⸗Litienweiler, Eichberg⸗ straße 14 wegen Unzuverlässtkeit im Handel der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen, und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt.
Freiburg, 25. September 1916. Großh. Bezirksamt. Dr. Klotz.
11.“
Bekanntmachung.
Mit rechtskräftigem Erkenntnis vom 27. Juli 1916 wurde dem Jakob Waeckerle, Rennerstraße Nr. 4 hier, wegen Unzuverlässig⸗ keit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln, rohen Natur⸗ erzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen, sowie Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt.
Freiburg, 26. September 1916.
Großh. Bezirksamt. Dr. Klotz.
11—
Beka 3 Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (-RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden: ““ 249. Liste. 8
343 Städtischer Grundbelsit— Kreis Mülhausen. — Gemeinde Mülhausen.
Hausbesitz Burnhauptstraße Nr. 66 des Kaufmanns Gaston Emil Philibert Zelle und Ehefrau Judith Maria geb. Burgert in Gütergemeinschaft, zurzeit unbekannten Aufenthalts und Wobn⸗
mm
Mülhausen). 8 B. Ländlicher Grundbesiz. Gemeinde Brunstatt.
in Amiens (Verwalter: Notar Bleyler in Mülhausen). Straßburg, den 3. Oktober 1916. 8
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar. “
8 1
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 222 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 5483 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Be⸗ kanntmachung von Uebergangsvorschriften vom 5. September 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 998) zur Verordnung über Speise⸗ fette vom 20. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 755), vom 3. Ok⸗ tober 1916 unter
Nr. 5484 eine Verordnung über Futtermittel, vom 5. Ok⸗ tober 1916, unter
Nr. 5485 eine Verordnung über zuckerhaltige Futtermittel, vom 5. Oktober 1916, und unter
Nr. 5486 eine Bekanntmachung über die Preise für zuck haltige Futtermittel, vom 5. Oktober 1916.
Nummer 223 enthält unter
Cumaronharz, vom 5. Oktober 1916, unter
Nr. 5488 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Cumaronharz, vom 5. Oktober 1916, unter
Nr. 5489 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Be⸗ kanntmachung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen vom 13. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 276), vom 5. Oktober 1916, unter
Nr. 5490 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Be⸗ kanntmachung über Ausdehnung der Vorschriften der Ver⸗ ordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen vom 25. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 409), vom 5. Oktober 1916, unter
Nr. 5491 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit G Wasch⸗ und Reinigungsmitteln, vom 5. Oktober 1916, unter
Nr. 5492 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit fett⸗ losen Wasch⸗ und Reinigungsmitteln vom 5. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1130), vom 5. Oktober 1916, unter
Nr. 5493 eine Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, vom 5. Oktober 1916, und unter
Nr. 5494 eine Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß⸗Lothringen, vom 5. Ok⸗
Berlin W. 9, den 6. Oktober 1916. 8 sKaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
orts (Verwalter: Bürgermeisterstellvertreter Regierungsrat Zoepffel
Landbesitz des Aves Marie Henri Xavier Moll, Appellationsgerichtsrat
Nr. 5487 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit
des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter “ Nr. 9298 eine Bekanntmachung über die Einfuhr von
Fischen und von Zubereitungen von Fischen, vom 30. September 1916, und unter
5. Oktober 1916. Berlin W. 9, den 7. Oktober 1910606. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
8*
“ Königreich Preußen. “ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Charakter als Geheimer Regierungsrat,
Berlin den Charakter als Geheimer Rechnungsrat,
Cöln den Charakter als Rechnungsrat verliehen.
8
8
ministerium bestätigt worden. Verordnung, betreffend Abänderung des Verzeichnisses der vom 7. April 1913 — Gesetzsamml. S. 53 —).
Wir Wilhelm, Preußen ꝛc.,
für den Preu
was folgt: Einziger Paragraph.
Verzeichnis der Wasserläufe erster Ordnung (Anlage zum
wie folgt, geändert: 8 I. Natürliche Wasserläufe.
Bezeichnung des Wasserlaufs Endpunkte des Wasserlaufs
11““
Abschlußdamm bei Uetz Havel
von den zuständigen Ministern festgestellt und bekanntgemacht.
und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 1. September 1916. (. 8. Wilhelm R. 8 von Breitenbach. Beseler. Sydow. Freiherr von Schorlemer. Lentze. von Loebell.
Helfferich.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Hilfsarbeiters bei der dortigen Gewerbeinspekt
8 Bekanntmachung 8 Nach § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Jul 1893 (G.⸗S. S. 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der steuerpflichtige Reinertrag aus dem Rechnungsjahr
“ ““ 8
Mühlhausen⸗Ebelebener Eisenbahn auf 5354 ℳ 32 ₰ festgesetzt worden ist. 1 Erfurt, den 5. Oktober 1960. 16 Der Königliche Eisenbahnkommissar. J V.: Jahn.
Bekanntwachung.
Der Kaufmannsfrau Regina Robert, geborenen Cohn, hierselbst, Wasserstr. 29, welche in Vertretung ihres beim Heere befindlichen EChemannes, des Kaufmanns Moritz Robert, ein Manufaktur⸗ und Schuhwarengeschäft bisher geführt hat, ist auf Grund der Bundesratsbekanntmachung vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel und der dazu ergangenen Ausführungsanweisung vom 27. September 1915 (Handelsmintsterial⸗Blatt S. 246) sowie des § 8 der Bundesrats⸗ dFfehnsnngchtn über untaugliches Schuhwerk vom 21. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 541) wegen Unzuverlässigkeit der Geschäfts⸗ führung und grober Verstöße gegen die Gesetze der Handel mit Manufaktur⸗ und Schuhwaren auf die Dauer von drei Monaten untersagt; dieselbe hat auch die Kosten des Verfahrens, insbesondere die Gebühren für die vorgeschriebenen öffentlichen Be⸗ kanntmachungen zu tragen. 2 8
Osterode, Ostpr., den 26. September 1916.
Die Polizeiverwaltung. Dr. Herbst.
Bekanntmachung.
Dem Mühlenbesitzer Stefan Kroll in Eichenau ist, unter Auferlegung der baren Auslagen des Verfahrens, der Handel mit Futtermitteln auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 — RSBl. S. 603 — wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. “
Kattowitz, den 22. September 1916.
Der Königliche Landrat. J. P.: Schwendy.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2241 —
Nr. 5496 eine Bekanntmachung über Druckpapier vom b
8 dem Geheimen Rechnungsrat Leopold Ilse in Berlin den dem Geheimen Registrator, Rechnungsrat Albert Leß in den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren Johannes Hentke und Wilhelm Schendel in Berlin sowie
den Königlichen Polizeisekretären Paul Vick in Berlin, Otto Floete lliche a cge gnehere und Rudolf Eickemeyer in
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Oberlehrers Dr. Walter 8 Baetke an der in der Entwicklung begriffenen Realschule in Bergen a. R. zum Direktor dieser Schule durch das Staats⸗
Wasserläufe erster Ordnung um Wassergesetz von Gottes Gnaden König von
verordnen 88 Grund des Artikels 63 der Verfassungsurkunde ischen Staat vom 31. Januar 1850 (Gesetzsamml. S. 17) und auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, B
Mit der Fertigstellung der von dem Kreise Osthavelland geplanten Durchdämmung der Wublitz bei Uetz wird das
Wassergesetz vom 7. April 1913 — Gesetzsammlung S. 53 —),
Der Zeitpunkt der Fertiastellung der Durchdämmung wird Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
Der Gewerbeassessor Andresen in Iserlohn ist nach 3
Bochum versetzt und mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines ion beauftragt
1915 für die in Preußen gelegene Teilstrecke der
11“ Bekanntmachung. 8
Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung un⸗ leelage⸗ Personen vom Handel vom 23. 8S 19189 habe ich dem Händler Valentin Traub, wohnhaft in Oberhausen, Schlansteinstr. 5, den Handel mit Nahrungs⸗ und Futter⸗ mitteln sowie mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen erwiesener Unzuverlässigkeit untersagt, unter Festsetzung der Verpflichtung zur Erstattung der Kosten dieser Bekanntmachung.
Oberhausen, den 4. Oktober 1916. 8
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Neikes.
Nicchtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 9. Oktober 1916.
Seine Majestät der Kaiser und Köni 8 g hat an den Staatssekretär des Reichsschatzamts Grafen von Roedern, wie 88 ; meldet, nachstehendes Telegramm gerichtet: Ihre Meldung von dem Ergebnis der Kriegsanleihe hat Mir eine hohe Freude bereitet. Ihnen und dem Prã se b mte bank sowie allen, die an dem Werke mitgearbeitet haben, spreche ich Meinen wärmsten Dank aus. Ich sehe in dem Ergebnis einen neuen Beweis für die Entschlossenheit und Zuversicht des gesamten deutschen Volkes, den Krieg mit allen Mitteln zu einem glücklichen Ende zu führen.
8
DSeine Majestät der Kaiser und König begrüßte am Freitag, wie „W. T. B.“ berichtet, begleitet vom Oberbefehls⸗ haber Ost, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Leopold von Bayern, dem Führer der Heeresgruppe Generaloberst von Tersztyansky und dem Armeeführer General der Kavallerie von der Marwitz, an der Ostfront das pommersche Infanterie⸗ regiment Prinz Moritz von Anhalt⸗Dessau Nr. 42, das die Anstürme zehnfacher russischer Uebermacht in den Kämpfen um Swiniuchy am 20. und 21. September abwehrte und den Sturm von Korytnica durchführte. Seine Majestät sprach den Pommern, die sich in West und Ost stets ausgezeichnet geschlagen und dem Namen des Siegers von Leuthen Ehre gemacht haben, Seinen Dank aus. Seine Majestät ernannte den General der Kavallerie v. der Marwitz in Anerkennung der hervorragenden Leistungen seiner Truppen unter seiner tatkräftigen Führung unter Belassung in der jetzigen „Dienststellung zum Generaladjutanten. Nachdem Seine Majestät am Nachmittag den Vortrag des Generals Litzmann über die Lage an der Front seiner Truppen entgegengenommen, traf er am Sonnabend früh bei der unter der Führung des Generalobersten von Boehm⸗ Ermolli kämpfenden K. und K. 2. Armee ein. Seine Majestät hatte die ganz besondere Freude, Teile Seines K. und K. In⸗ anterieregiments Nr. 34 wieder zu sehen, das schwere Kämpfe iegreich bestand. Seine Majestät brachte den tapferen öster⸗ reichisch⸗ungarischen und deutschen Truppen, die erst in den allerletzten Tagen in alter treuer Waffenbrüderschaft für die gemeinsame gute Sache gekämpft und gesiegt hatten, Seinen und des Deutsches Volkes Dank dar, und überreichte dem Heer⸗ führer Generalobersten von Boehm⸗Ermolli den Orden pour le mérite. Im weiteren Verlauf des Tages weilte Seine Majestät im Befehlsbereiche des Generals von Ehen, dem er gleich⸗ falls den Orden pour le mérite verlieh. Seine Majestät nahm auf Höhe 401 bei Pluhow den Vortrag über die Ge⸗ echtslage entgegen und sah Teile von Jägerbataillonen sowie er 195. und 197. Infanteriedivision. Auch diesen dankte zeine Majestät für ihr braves Aushalten in den schweren Kämpfen und wies auch auf die in Siebenbürgen siegreich sich betätigende Waffenbrüderschaft der österreich⸗ungarischen und deutschen Truppen hin. Am Nachmittag verließ Seine Majestät über Lemberg die Heeresfront.
8 88 8
In der am 7. Oktober unter dem Vorsitz des Staats⸗ ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich ab⸗ gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf einer Verordnung über Rohtabak die Zustimmung er⸗ teilt. Zur Annahme gelangten ferner der Entwurf einer per⸗ ordnung über die Malz⸗ und Gerstenkontingente der Bier⸗ brauereien und den Malzhandel und der Entwurf einer Ver⸗ ordnung über Lieferung von Heu für das Heer.
Am 6. d. M. ist in Dresden der Königliche Gesandte a. D.,
W. G. R. Karl von Schlözer verschieden. Geboren in Stettin am 22. April 1854, wurde er im September 1885 zum diplomatischen Dienste zugelassen und zunächst im Auswärtigen Amte beschäftiagt. Im Januar 1886 der Kaiserlichen Bot⸗ schaft in St. Petersburg als Attaché zugeteilt, erhielt er im März 1887 seine Ernennung zum Legationssekretär. Als solcher war er nach einander tätig bei den Kaiser⸗ lichen Gesandtschaften in Rio de Janeiro, Belgrad, Athen, Bukarest und im Haag. Nachdem ihm inzwischen im No⸗ vember 1894 der Charakter als Legationsrat verliehen worden war, erfolgte im Juli 1897 seine Berufung als erster Sekretär an die Kaiserliche Botschaft in Konstantinopel, welchen Posten er im Dezember 1899 mit demjenigen bei der Kaiserlichen Botschaft in Paris vertauschte. Auf letzterem wurde ihm im Dezember 1900 der Titel und Rang eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers verliehen. Im No⸗ vember 1902 zum Kaiserlichen Gesandten im Haag ernannt, wurde ihm im Oktober 1907 der Posten des Königlichen Gesandten in München übertragen, den er nahezu vier Füste bekleidete. Im September 1911 nötigte ihn sein esundheitszustand, seine Pensioniexrung zu erbitten, die ihm, unter Verleihung des Charakters als Kaiserlicher Wirk⸗ licher Geheimer Rat mit dem Prädikate Exzellenz gewährt wurde. Der Dahingeschiedene hat sich in den ihm anvertrauten Stellungen durch Umsicht und Takt bewährt und ersprießliche Dienste geleistet. Das Auswärtige Amt wird dem pflicht⸗ 1 und tüchtigen Beamten stets ein ehrendes Andenken be⸗
en. b
.Die Kartoffelzufuhr in die Städte hat in letzter Zeit vielfach gestockt. Wie das Kriegsernährungsamt durch „W. T. B.“ mitteilt, liegt das hauptsächlich in der ungewöhn⸗ lichen Verspätung der Ernte und der Herbstbestellung. Die Landwirtschaften mit starkem Kartoffelbau können in normalen Jahren von Ende September ab fast alle Arbeitskräfte zur Ernte verwenden. In diesem Oktober
wücsgn sie estellung und die Grummeternte, die bei dem ungünstigen Wetter nur langsam fortschreiten, besorgen. Na 5 weil sämtliche Getreidevorräte aus der alten schlechten Ernte ver⸗ braucht sind, erheblich mehr Brot⸗ und Futtergetreide schon jetzt an die Reichsstellen abgeliefert als sonst, damit bei diesen keine Stockung entsteht. Unter diesen Umständen muiß die Kartaffel⸗ ablieferung sich verzögern. Diese Stockung wird aber in Kürze beseitigt sein. Die hier und da ausgesprochene Ansicht, daß die Stockung in der Kartoffellieferung nicht nurauf jene wirtschaftlichen Gründe unefchesshpemn ist, sondern daß die Landwirte die Lie⸗ ferungen zurückhalten, in der Hoffnung, es werde wegen der vielerorts recht schlechten Kartoffelernte der Preis von 4,— ℳ erhöht werden, entbehrt der Grundlage. Bei dem vorjährigen west hinter dem Futterwert der Kartoffeln zurückbleibenden Herbsthöchstpreise war die Hoffnung auf eine Erhöhung dieser Preise begreiflich. Der diesjährige Herbstpreis von 4,— ℳ ist aber schon mit Rücksicht auf die wenig günstigen Ernteaussichten so hoch festgesetzt worden. Eine nachträgliche Erhöhung ist, wie sich jeder halbwegs einsichtige Landwirt sagen wird, völlig ausgeschlossen. Im Gegenteil würde eine widerrechtliche Zurückhaltung nur die Enteignung zum Preise von 2,50 ℳ zur Folge haben.
Nach den bisherigen Bestimmungen waren die aus dem Ausland eingeführten Salzheringe, Salzfische, Klippfische und Fischrogen an die Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. in Berlin zu liefern. Der Kreis dieser so zentralisierten Artikel wird durch die Verordnung vom 30. September erheblich er⸗ weitert werden. In Zukunft werden alle Fische, mit Aus⸗ nahme von frischen (lebenden und nichtlebenden) Feess und alle Zubereitungen von Fischen der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. anzumelden und ihr auf Verlangen zu liefern sein. Außer den bisher schon der Be⸗ schlagnahme unterworfenen Salzheringen, Salzfischen, Klipp⸗ fischen und Fischrogen werden, wie „W. T. B.“ meldet, u. a. folgende Fischarten beschlagnahmt werden: Salzmakrelen, geräucherte und marinierte Fische, Kräuterheringe, Rollmöpse, Stockfische und Fischkonserven.
Die Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. hatte bisher einzelne Heringsarten (ausgeweidete oder vollständig entgrätste Heringe, Schneideheringe, leicht gesalzene Brislinge, leicht ge⸗ salzene kleine Fettheringe, schwedische Salzheringe verschiedener Bezeichnung) und einzelne Salzfischarten nach Erstattung der vorgeschriebenen Anmeldung freigegeben. Solche Freigaben können in Zukunft nicht mehr gewährt werden.
„Den Handelskammern sind genaue Vorschriften über die bei den Anmeldungen zu beobachtende Form, ferner einige ver⸗ trauliche Mitteilungen über die Gründe zugegangen, die für die Erweiterung der Zentralisierung maßgebend waren.
ur Vermeidung von Härten wird die Zentral⸗Einkaufs⸗ gesellschaft diesenigen Mengen neu zentralisierter Artikel und der bisher freigegebenen Artikel, die aus Käufen stammen, die bis zum Ablauf des 7. Otober dieses Jahres abge⸗ schlossen sind, dann freigeben, wenn ihr diese Käufe spätestens bis zum Ablauf des 11. Oktober dieses Jahres unter Beifügung der Original⸗Abschlußpapiere angemeldet sind und wenn diese Mengen bis spätestens zum Ablauf des 18. Oktober dieses Jahres eingeführt sind; sie behält sich jedoch in jedem Falle vor, die Freigabe von der Innehaltung bestimmter Verkaufspreise oder Verdienstgrenzen abhän ig machen. 8 1“
Die Zahl der „Opfer ihrer eigenen Landsleute“ ist binnen 13 Monaten auf über zweitausend angewachsen. Nach den namentlichen Veröffentlichungen der „Gazette des Ardennes“ sind im Monat September unter der friedlichen Bevölkerung im besetzten französisch⸗belgischen Gebiet durch Artilleriefeuer oder Fliegerbomben unserer Feinde 13 Männer, 11 Frauen und 13 Kinder getötet, 43 Männer, 39 Frauen und 33 Kinder verwundet worden. Die Gesamtzahl der unschuldigen Opfer seit September 1915 ist damit auf 2115 gestiegen.
In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ ist eine Genehmigungsurkunde, betreffend eine Anleihe der Stadt Saarbrücken, ver⸗ öffentlicht.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1197 und 1198 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 654. preußische, die 306. bayerische, die 339. sächsische und die 476. württembergische Verlustliste. 1
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
Kriegsnachrichten.
Großes Hauptquartier, 8. Oktober. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
Ein neuer englisch⸗französischer Durchbruchs⸗ versuch zwischen Ancre und Somme ist gescheitert. Die dauernde Steigerung der artillleristischen Kerfien falheng des Feindes in der letzten Tagen wies bereits auf ihn hin. In zähem Aushalten und schwerem Kampfe hat die Armee des Generals von Below den Riesenstoß — vielfach im Hand⸗ gemenge oder durch Gegenangriff — im Pnsen abgeschlagen. Nur in Le Sars und in Teile unserer Stellung nordöstlich von Lesboeufs sowie zwischen Morval und dem Walde St. Pierre Vaast ist der Gegner eingedrungen.
Südlich der Somme sind französische Angriffs⸗ versuche beiderseits von Vermandovillers vor den deutschen Linien im Sperrfeuer erstickt.
Fünf feindliche Flugzeuge sind im Luftkampf und durch Abwehrgeschütze abgeschossen; Hauptmann Boelcke setzte den 30. Gegner außer Gefecht. ““
Oestlicher Kriegsschauplaz. Es ist nichts von besonderer Bedeutung zu berichten.
Kriegsschauplatz in Siebenbürgen.
Die Rumänen weichen auf der ganzen Ostfront. Die verbündeten Truppen haben den Austritt aus dem Geister⸗
(W. T. B.)
mit stark verringerten Arbeitskräften die Heꝛbfi⸗
8*
Dienste aus.
9* 85 — —
walde in das Alt⸗Ta I und ins Burzenland erzwungen, in frischem Draufgehen warfen sie den Feind weiter zurück. Kronstadt (Brasso) ist genommen.
Balkan⸗Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. An der Front keine Ereignisse. Bahnanlagen nordwestlich von Bukarest wurden von unseren Fliegergeschwadern mit Bomben angegriffen. 8
Mazedonische Front.
An vielen Stellen zwischen Prespa⸗See und Vardar lebhafte Artilleriekämpfe. Beiderseits der Bahn Monastir — Florina wurden einzelne feindliche Vorstöße abgewiesen.
Der Erste Generalquartiermeister. 8 Ludendorff. 1
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 7. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz.
Bei Orsovo haben unsere Truppen wieder Gelände ge⸗ wonnen. Südlich von Hotszeg verloren die Rumänen den Grenzberg Siglen, im Fogaraser Gebirge den Sarul. Die den Geisterwald und das Persaner⸗Gebirge durch⸗ schreitenden österreichisch⸗ungarischen und deutschen Kolonnen brachen in der Verfolgung schwachen rumänischen Widerstand. Auch an der siebenbürgischen Ostfront wurde der Feind an mehreren Punkten geworfen.
In Ostgalizien kam es zwischen der Narajowka und der Zlota Lipa und im Raume südöstlich von Brzezany wieder zu erbitterten Kämpfen. Der Feind erlitt, von der Einnahme eines vorgeschobenen Grabens abgesehen, wieder einen vollen Mißerfolg. Oesterreichisch⸗ungarische Ab⸗ teilungen eroberten durch Ueberfall eine am 30. September verloren gegangene Höhe zurück. Weiter nördlich nichts von
Belang. Italienischer Kriegsschauplatz.
Das starke italienische Feuer auf der Karsthochfläche ließ gestern etwas nach. Einzelne Unterabschnitte wurden jedoch mit großer Heftigkeit beschossen. Zu Infanterie⸗ ämpfen kam es nicht. An der Fleimstalfront standen die Fassaner Alpen, die Stellungen im Gebiete der Lusia und die Front nördlich des Pelegrino⸗Tales bis zur Mar⸗ molata unter heftigem Feuer aller Kaliber. Wiederholte Angriffe auf Gardinal, Busa Alta und Cima di Cece wurden abgewiesen. Nördlich des Pelegrino⸗Tales setzte nach Steigerung des Feuers Abends ein allgemeiner An⸗ griff gegen die Stellungen von der Costa Bella bis zur Marmolata⸗Scharte ein, der bis 10 Uhr Nachmittags überall blutig abgewiesen war.
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Bei den K. und K. Truppen nichts Neues. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoefer, Feldmarschalleutnant. 8
Wien, 8. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Oestlicher Kriegsschauplatz. Oesterreichisch⸗ungarische und deutsche Truppen sind gestern abend in Brasso (Kronstadt) eingedrungen. Andere Kolonnen gewannen das Olte⸗(Alt⸗) Dal östlich des Geisterwaldes. Ungarische Landsturmhusaren haben Szekely Udvarhely (Oderkellen) besetzt. Auch im Görgeny⸗ gebirge weicht der Feind vor den österreichisch⸗ungarischen Streitkräften des Generals von Arz.
An der russischen Front nichts von Belang.
Italienischer Kriegsschauplatz.
Die heftige Beschießung unserer Stellungen auf der Karst⸗Hochfläche hat neuerdings begonnen. Sie hielt gestern den ganzen Tag hindurch mit voller Kraft an.
Südlich von Nova Vas versuchte um Mittag feindliche Infanterie gruppenweise vorzudringen; unser Artilleriefeuer trieb sie zurück.
An der Fleimstal⸗Front stand namentlich der Ab⸗ schnitt Gardinal⸗Coldose unter andauerndem feindlichen Feuer. Ein starker nächtlicher Angriff gegen diese Höhen wurde blutig abgewiesen.
Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unverändert.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
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Wien, 7. Oktober. (W. T. B.) Ueber die Tätigkei der Donauflottille zwischen dem 1. und 5. Oktober teilt das Armeeoberkommando amtlich mit:
Am 1. Oktober Vormittags wurde bei Rjahovo ein feindlicher Brückenschlag erkannt. Am Nachmitag liefen Patrouillenboote aus, efolgt von einer Abteilung Monitore. Sie durchbrachen die feindlichen
euerzonen bei Zimnica und Giurgu und nahmen die Brückenstelle unter Feuer. Anderen Tags trafen weitere Monitore ein. Es gelang Mittags, trotz des rumänischen Sperrfeuers und treibender Minen und Torpedos, die Brücken durch Feuer und durch unsere Treibminen un⸗ brauchbar zu machen. Außerdem beschoß die Flottille den Gegner auf dem nördlichen User. Nachtsüber blieben die Patrouillenboote zunächst der Brückenstelle und verhinderten deren Wiederherstellung. Dienstag, den 3. Oktober, begann der Gegner, da er die Brüͤcke für weitere Uebergänge nicht benutzen konnte, mit dem Rückzug. Die Flottillen⸗ Einheiten kreuzten ständig oberhalb der Uebergangsstelle und brachten den Rumänen am rechten Ufer durch Rücken⸗ und Flankenfeuer schwere Verluste bei. In der Nacht auf den 5. Oktober erbeutete die Flottille im Hafen von Giurgin 4 Naphtaschlepper und 3 Kohlen⸗ schlepper. Der Versuch rumänischer Monitore, zu Htlfe zu kommen, wurde durch Sperrfeuer deutscher Batterien unterhalb Silistria ver⸗ eitelt. Der Oberbefehlshaber der Heeresgruppe, Generalfeldmarschall von Mackensen, sprach der tapferen, kriegserprobten K. und K. Donau⸗ flottille seine besondere Anerkennung für ihre ausgezeichne ten
BZulgarischee vericht. “ Sofia, 7. Oktober. (W. T. B.) Bericht des Großen Generalstabs vom 7. Oktober. G Mazedonische Front: Ein feindlicher Angriff bei dem Dorfe Dolnoduteni auf dem Ostufer des Prespasees wurde durch Gegenangriff zurückgeschlagen. Wiederholte An⸗
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