Der Werkmeister Richard Steinhaus
in Wermelskirchen hat beantragt, den ver⸗
schollenen Friedrich Berten, geboren am 13. Mai 1863 zu Dülken, zuletzt in Cöln⸗ Deutz, für tot zu erklären.
3) Die Lehrerin Wilhelmine Greven in Cöln, an der Eiche 7, hat beantragt, den verschollenen Hermann Greven, geboren am 4. Juni 1850 zu Brauweiler, zuletzt wohnhaft in Brauweiler, für tot zu er⸗ klären.
Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 24. Mai 1917. Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Reichenspergerplatz, Zimmer 245, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu
erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, 1
spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
ölnu, den 2. Oktober 1916. Königliches Amtsgericht. Abteilung 60.
[39051] Aufgebot. .
Der Magistrat der Stadt Frankfurta M. hat beantragt, den krieasverschollenen Wald⸗ bahnzugführer Friedrich Bauer, geboren am 4. März 1881 in Frankfurt a. M.⸗ Oberrad, Wehrmann der Landwehr 11 11 Komp. Landwebrinf.⸗Regt. 87, vermißt seit dem Gefecht nördlich von le Mesnil am 17. März 1915, zuletzt wohnhaft in Schwanheim am Main, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 2. Dezember 1916, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufford“⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Höchst am Main, den 2. Oktober 1916.
Königliches Amtsgericht. 6. [39049] Aufgebot.
Auf Antrag des Eisenbahnsekretärs a. D Carl Hinzpeter in Lübeck, als Pfl⸗eger des verschollenen Seemanns Reuner, wird ein Aufgebot dahin erlassen: 1) Es wird der Seemann Gotthard Hermann Reuner, geb. am 19. November 1884 in Wingen⸗ dorf, hiermit aufgefordert, sich spätestens in dem auf 1. Mai 1917, Vorm. 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin hier zu melden, widrigenfalls Todes⸗ erklärung erfolgen wird. 2) Es werden alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, aufgefordert, dem unterzeichneten Gerichte spätestens im Aufgebotstermine Anzeige zu machen.
Lübeck, den 2. Oktober 1916.
Das Amtsgericht. Abteilung 8.
[39052] Aufgebot.
Die Besitzerfrau Bertha Welsch, geb. Faust, in Worreninken bei Seßlacken hat beanktragt, ihren Ehemann, den seit dem 8. März 1915 vermißten Wehrmann August Welsch, zuletzt wohnhaft in Worreninken, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Vermißte wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 28. April 1917, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tord des Vermißten zu erteilen vermögen, er⸗ eht die Aufforderung, spätestens im
zufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Ragnit, den 1. Oktober 1916.
Königliches Amtsagericht.
[39053] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Justizrat Hermann Peson in Berlin, Matthätkirchstr. 16, at als Pfleger für den Nachlaß des am 22. Juli 1915 gestorbenen, in Berlin, 10, wohnhaft gewesenen aufmanns Albert Franz Rothe, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den weree heelen Nachlaß spätestens in dem auf den 1. Februar 1917, a1. Seerg, 2 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 143, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forde⸗ rung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke nd in Urschrift oder in Abschrift beizu ü Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausge⸗ schlossenen . er noch ein Ueber⸗
u
für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbind ichkeit haftet. 8 Berlin, den 2. Oktober 1916. igliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. 11A4“*“
1“
[39051121 Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 28. September 1916 sind
die vom Reichsbankdirektorium in Berlin
ausgestellten Zwischenscheine zur 5 % igen Deutschen Reichsanleihe von 1915. Nr. 196 255 über 2000 ℳ und Nr. 550 082 über 1000 ℳ für kraftlos erklärt worden. Berlin, den 28. September 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154.
[39055]
Durch Ausschlußurteil vom 28. Sep⸗ tember 1916 ist der Mantel des 3 ½ pro⸗ zentigen Pfandbriefs des Frankfurter Hypo theken⸗Kreditvereins Serie 44 Lit. K Nr. 7303 über 1000 ℳ für kraftlos er⸗ klärt worden. 18 F 12 — 16. Fann a. M., den 28. September 16
Kgl. Amtsgericht. Abt. 18.
39056]
In der Aufgebotssache des Kaufmanns Leander Uhle in Wachwitz bei Dresden, Inhober der Firma Walley & Uhle in Manchester, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Justizrat Dr. David in M.⸗Glad⸗ bach, hat das Königliche Amtsgericht in Rheydt durch den Amtzrichter Dr. Coninx für Rechr erkannt: Der im Juli oder August 1914 von der Firma Walley & Uhle ausgestellte, auf Josef Camphausen in Rheydt gezogene und von diesem an⸗ genommene, am 15 November 1914 fällige xrnss über 1529,78 ℳ wird für kraftlos erklätt.
Rheydt, den 30. September 1916.
Königliches Amtsgericht.
[39057]
Durch Ausschlußurteil vom 21. Sep⸗ tember 1916 ist der Hypothekenbrief, welcher über die im Grundbuche für Gr. Denkte Bd. I Bl. 85 in Abt. III unter Nr. 3 auf dem Anbauerwesen Nr. 70 in Gr. Denkte auf Grund der notariellen Schuldurkunde vom 30. Oktober 1900 für 1) die Witwe des Schuhmachers Hch. Marheine, Sofie geb. Becker, in Gr. Denkte, 2) der Gastwirt Wilhelm Mar⸗ heine in Halberstadt, früher in Helmstedt, Ehefrau des Gastwirts Hermann
runs, Agnes geb. Marheine, in Han⸗ nover, 4) der Schlachtermeister Otto Mar⸗ heine in Hannover, in Höhe von 2800 ℳ eingetragene Hypothek ausgestellt ist, für kraftlos erklätt.
Wolfenbüttel, den 25. September 1916.
Herzogliches Amtsgericht.
[38800] 8
Durch Ausschlußurteil vom 3. Oktober 1916 ist die Todeterklärung:
1) des kriegsverschollenen Schlosser⸗ gesellen, Reservisten Heinrich Schwabe, Res.⸗Inf.⸗Regt. 11, 7 Komp., geboren am 2 November 1884 zu Peterswaldau, Kreis Reichenbach 1. Schl.,
2) des krieasverschollenen Buchhalters, Ersotzreservisten Karl Linke, Res.⸗Inf.⸗ Reat. 21, 11. Komp, geboren am 2. Junt 1886 zu Ernsdorf, Kreis Reichenbach i. Schl., zuletzt wohnhaft in Reichenbach i. Schl. bezw. Ober Peilau,
erfolgt. Als Todestag ist festgestellt bei Schwabe der 22. August 1914, bei Linke der 15. März 1915.
Reichenbach i. Schl., den 3. Oktober
1916. 8 Königliches Amtsgericht.
[38886]) K. Amtsgericht Rottweil.
Durch Ausschlußurteil vom 28. Sep⸗ tember 1916 wurde der am 17. Juni 1871 in Rot’weil geborene Otto Roth⸗ schild, Sohn des verstorbenen Boch⸗ druckereibesitzers Anton Rothschild daselbst, für tot erklärt.
Den 29. September 1916.
(L. S.) Gerichtsschreiber Weber.
[39058]
Durch Ausschlußurteil vom 29. Sep⸗
tember 1916 ist der am 1. Februar 1887 zu Eichwald, Krels Strehlen, geborene Reservist, Maurer Friedrich Stiller für tot erklärt und als Todestag der 7. Juli 1916 festgestellt worden. Strehlen, den 2. Oktober 1916. Königliches Amtsgericht.
[38801]
Durch Ausschlußurteil vom 29. Sep⸗ tember 1916 ist der am 7. August 1859 geborene Fleischer Gustav Driechelt für sot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1891 festgestellt. Uecker⸗ münde. den 29. September 1916. König⸗ liches Amtsgericht.
[38885]
Das Königliche Amtsgericht in Wies⸗ baden hat durch den Amtsgerichtsrat Bierbaum am 20. September 1916 für Recht erkannt: Die verschollene See des Johann Philipp Schnell, Eltsabeth Philippine geb. Wagner, von Dotzheim wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1915, Nach⸗ mittags 12 Uhr, festgestellt.
([39059] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Hermann Doenicke in Cöln, Reinholdstraße 4, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwalt Justtzrat Dubel⸗ man in Cöln, klagt gegen seine Ehefrau, Therese geborene Krämer, früher in Cöln, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be⸗ vauptung, daß die Beklagte ihn böslich verlassen habe, auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zehnte Zivilkammer des Königlichen
Landgerichts in Cöln auf den 20. De⸗ zember 1916, Vormittags 9 Uhr,
mit der Aufforderung, sich durch einen
bei diesem Gericht zugelassenen Rechis⸗
anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗
treten zu lassen.
Cöln. den 2. Oktober 1916. Köhler, Gerichtsschreiber des Könialichen Landgerichts.
[39060] Oeffentliche Zustellung.
Die verebelichte Irda Schlegel, geb. Wicht, in Querfurt, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Justizrat Suchsland in Halle a. S., klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter und Kutscher Max Schlegel, zuletzt in Halle a. S., jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be hauptung, daß Beklagter von Anbeginn der Ehe sich um die Klägerin nicht ge⸗ kümmert, sie wiederholt beschimpft und mißhandelt, sie mit einem offenen Messer mit Totstechen bedrobt und auch Ehe⸗ bruch getrieben habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klaagten für den allein Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beksaaten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Könialichen Land⸗ gerichts in Halle a. S., Poststraße 13, Zinmer 123, auf den 3. Januar 1917, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Halle a. S., den 3. Oktober 1916.
Derg Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerschts.
[39061] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Karoline Rose, geb. Schmidt, in Kiel, Jungfernstieg 29 8, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Gold⸗ beck Löwe in Kiel, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Feinmechaniker und Uhrmacher Otto Paul Rose, früher in Kiel, jetzt unbekannten Aufentbalts, auf Grund der Behauptung, daß Beklagter die Klägerin im Mat 1913 böswillig verlassen hat, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer B (4) des Königlichen Landgerichts in Kiel auf den 28. Dezember 1916, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Kiel, den 2. Oktober 1916.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[39063] Oeffentliche Zustellung. Johann Scherbl, geboren 22. No vember 1914, unehelich der Postbotens⸗ tochter Barbara Scherbl, von Teunz, A.⸗G. Oberviechtach, vertreten durch den Vormund Joseph Scherbl, Postbote dort, dieser vertreten durch den K. Gerichts⸗ expeditor Schmidt in Waldmünchen, klagt gegen die Arbeiterseheleute Michael und Justina Schneider. ersterer seit über 17 Jahren unbekannten Aufenthalts, letztere als Inwohnerin in Kleinsteinlobe, A.⸗G. Waldmünchen, wohnbaft, mit dem Antrage, zu erkennen: „I. Es wird fest⸗ gestellt, daß der am 26 September 1914 in Frankreich gefallene led. vollj. Dienst⸗
ried, zuletzt in Bayer. Schwarzach, der Vater des von der led. minderj Post⸗ botenstochter Barbara Scherbl von Teunz, zurzeit in Baver. Schwarzach, am 22. Nov. 1914 in Bayer. Schwarzach unehelich ge⸗ borenen Kindes Johann Scherbl ist. II. Die Beklagten, als die gesetzlichen Erben des genannten Sebasttan Schneider, sind schuldig, an die Klagepartei für die Zeit von der Geburt des Kindes, das ist vom 22. Nov. 1914, bis zu dessen zurück⸗ gelegtem 16. Lebensjahre eine je für drei Monate vorauszahlbare Unterhaltsrente von vierte jährlich 45 ℳ = jährlich 180 ℳ zu entrichten. III. Die Beklagten haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. IV. Das Urteil wird, soweit gesetzlich zulässig, für vorläufig vollstreckbar erklärt.“ Der Mitbeklagte Michael Schneider wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Donnerstag, den 23. November 1916, Vormittags 9 Uhr, vor das K. Amtsgericht Wald⸗ münchen, Sitzungssaal, geladen. diesgerichtlichem Beschlusse vom 27. Sept. 1916 wurde der Klagepartei das Armen⸗ recht bewilligt und Ühr zur unentgeltlichen Wahrnehmung ihrer Rechte der K. Ge⸗ richtsexpeditor Schmidt bier beigeordnet sowie die öffentliche Zustellung der Klage, der Ladung zu obigem Termine und dieses Beschlusses bewihigt.
Walbdmünchen, den 3. Oktober 1916.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts
Waldmünchen (Bayern).
[39062] Oeffentliche Zustellung.
Die Kommanditgesellschaft in Firma Delbrück Schickler & Co. in Berlin, Mauerstr. 61 — 65, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Geh. Justizrat A. v. Simson, Justizrat Dr. R. v. Sumson, Dres. Wolff u. Furbach zu Berlin W. 56, Jägerstr. 22, klagt gegen die Akttengesellschaft in Firma Agrara Aktlengesellschaft in Bakarest, Str. Paris 4, unter der Behauptung, daß die Parteien miteinander im Kontokorrent⸗ verkehr standen und ihr die Beklagte aus dieser Geschäftsverbindnng 691 900,78 ℳ schulde, mit dem Antrage: 1) die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 691 900 ℳ 78 ₰ nebst 5 vom Hundert Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen, 2) der Beklagten die Kosten dieses Rechts⸗ streits und des Arrestverfahrens 76.2 15/16
des Königlichen Landgerichts 1, Zivil⸗ kammer 40, aufzuerlegen, 3) das Urteil
knecht Sebastian Schneider von Hannes⸗
Mit
—
vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung de; Rechtsstreits vor die 9. Kammer für Handelssachen des Königlichen Land⸗ gerichts I in Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 16/17, II. Stockwerk, Zimmer 61, auf den 13. Dezember 1916, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 4. Oktober 1916. Plessow, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. 53. 0. 243. 16.
4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ 18 lich in Unterabteilung 2.
[39073] Gewerkschaft Weser in Altenhagen (Schaumburg⸗Lippe).
Die nachstebende, per 1. Juli 1916 ausgelone Teilschuldverschreibung unserer 5 % Hypothekanlethe von 1909 ist noch nicht zur Rückzahlung ein⸗
gereicht: Nr. 574 à ℳ 1000,—.
In Gemäßbeit der Anleihebedingungen ersuchen wir den Inhaber der obigen Teil⸗ schuldverschreikung, dieselbe innerhalb 3 Monaten gegen Einlieferung des Stückes nebst Talon und Zinsscheinen bei dem Bankhause Adolph Meyer, Hannover, Schillerstr. 32, oder bei der Mitteldeutschen Ereditbauk Filiale Hannover vorm. Heinr. Narjes, Hannover, einzulösen.
Die Verzinsung obiger Teilschuldver⸗ schreibung hat seit dem 1. Juli de. J. aufgehört.
Ferner ist von den früher gelosten 5 % Obligationen noch rückständig:
per 1. Juli 1915: Nr. 324 à ℳ 2000,—.
Alteuhagen, den 6. Oktober 1916. (Gewerkschaft Weser. 8 Der Gruhenvorstand.
[3907221 Bekanntmachung.
Die Tilgung von 9500 ℳ der I. Ab⸗ teilung, 8500 ℳ der II. Abteilung und 20 400 ℳ der Abteilung III/V der Quedlinburger Stadtanleihe von 1903 für das Jahr 1916 ist durch frei⸗ händigen Rückkauf von Schuldverschrei⸗ bungen erfolgt.
Von der Abteilung II11/V sind noch folgende Rückstände aus 1911: D 378 über 200 ℳ, aus 1912: B 670 über 1000 ℳ, C 713 über 500 ℳ, aus 1913: C 490 über 500 ℳ, aus 1914; B 676 über 1000 ℳ, C 641 über 500 ℳ und D 381 über 200 ℳ.
Quedlinburg, den 3. Oktober 1916. Der Magistrat.
(391088 Bekanntmachung. Von dem Anulehen der Stadt Frankenthal von 1901 wurden nach Maßgabe des Tilgungsplans in öffent⸗ licher Sitzung folgende Schuldverschrei⸗ bungen ausgelost:
die Nummern 566 620 und 677 der Schuldverschreibungen zu 1000 ℳ,
die Nummern 274 309 und 441 der Schuldverschreibungen zu 500 ℳ.
Die Verzinsung der betreffenden Kapital⸗ beträge hört mit dem 31. Dezember 1916 auf. Die Heimzahlung erfolgt am I. Januar 1917 gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen und der nicht ver⸗ fallenen Zinsscheine bei der Stadt⸗ einnehmerei I zu Frankenthal.
Frankenthal, den 4. Oktober 1916.
Das Bürgermeisteramt. Wb Beker.
[39109] 1
Bei der gemäß § 8 des Gesetzes vom 18. April 1900 am 4. ds. Mts. vor⸗ genommenen Auslosung von Schuld⸗ verschreibungen der Staatskasse vom Jahre 1900 sind folgende Nummern gezogen worden:
Lit. A Nr. 34 215 253 469 1109.
Lit. l Nr. 1301 1912 2278 2369.
Lit. C Nr. 2503 2644.
Die Einlösung dieser Schuldverschrei⸗ bungen, deren Verzinsung am 1. April 1917 aufhört, erfolgt von letzterem Tage ab bei der Staatskasseverwaltung in Gotha.
Gotha, den 5. Oktober 1916.
Herzoglich S. Staatsministerium.
[39074]
Bei der am 29. September cr. statt⸗ gehabten Auslosang unserer 5 % Teil⸗ schuldverschreibungen wurden folgende Nummern gezogen:
Lit. 4 11 21 22 23 36 62 67 95 96 113 150 166 184. 1
Lit. B 245 291 302 354 356 359 374 375 386 427.
Lit. C 442 445 475 478 479 480 489 494 524 528. f
Die Rückzahlung der ausgelosten Obli⸗ gattonen erfolgt vom 1. April 1917 ab bei dem Bankhause Goutfried Herz⸗ feld in Hannover oder bei der Gesell⸗ schaftskasse. Mit dem genannten Tage hört die Verzinsung der Obligationen auf.
gegen Slcherheitsleistung für vorläufig
2566 2671 2721
e
Bei der dies jährigen, unter Zuzug von zwei Uikundspersonen vorgenommenen, mittels Notariatsaktes beurkundeten Ziehung zur Tilgung des 3 %tgen Anlehens der Stadtgemeinde Baden⸗Baden von 1886 wurden folgende Schuldver⸗ schreibungen ausgelost und werden auf den 1. Januar 1917 zur Heimzahlung gekündigt:
Lit A über je 2000 ℳ Nr. 47 80 156 162 196 221 298 442 463 535 564 573 595 650 797 809 826 839 887 914 926 956.
Lit & über je 1000 ℳ Nr. 1061 1064 1111 1119 1144 1167 1187 1281 1311 1354 1438 1458 1528 1546 1547 1565 1596 1611 1680 1772 1792 1800 1906 1916 1964 1978 2063 2114 2170 2229 2285 2354 2400 2454 2540 2565
2730 2868 2958 3019
3348. Lit. C über je 500 ℳ Nr. 3428 3488 3552 3633 3679 3698 3709 3736 3865 3879 3881 3891 3895 3905 3918 4127
4608
3076 3115 3252
3944 4032 4048 4049 4105 4116 4267 4425 4561 4563 4574 4592 4646 4647 4771 4895 4972. Die Auszahlung der ausgelosten Schuld⸗ verschreibungen zum Nennwert mit den darauf haftenden Zinsen erfolgt gegen Rückgabe der Titel und der dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsscheine und Zins⸗ scheinanweisungen bei der Stadtkasse Baden⸗Baden und bei den mit der Ein⸗ 8— der Zinsscheine betrauten Zahl⸗ tellen. Die Verzinsung des Kaäpitals hört mit dem 1. Januar 1917 auf. Von den auf 1. Januar 1916 verlosten Stücken stehen noch aus Lit. B Nr. 1109 und Lit. C Nr. 3508.
Baden⸗Baden, den 30. Septbr. 1916.
Oberbürgermeister 1 Fieser. Wittemann.
[39075] 8
Fürstlich Jsenburg- und Büdingen-
Lirstein sches 3 ½ % Anlehen vom Jahre 1887.
Bei der am 30. September 1916 vor⸗ genommenen ordentlichen und außer⸗ ordentlichen Verlosung sind folgende Nummern gezogen worden:
I. Planmäßige Verlosung a. Rückzahlungstermin 2. Januar 1917:
Lit. A: 245 306 332 410 508 653 765 883 999 1007 1184 1258
Lit. B: 1629 1713 1852 1956 2213 2344 2466 2597 2638 2783 2873 2921 3097 3141 3217 3301
3469. Lit. C: 3520 3682 3745 3815 4052 4114 4288 4355 4430 4578 1730 4860 5069 5101 5391 5474. Lit. : 5535 5678 5743 5881 5939 6009 6035 6107 6244 6360
6584 6684 6753 6836 6929 7041 7 7515 7653 766
1329. 2099 2800 3341
3923 4605
5905
7142 7299 7453 7463 7749 7896 7984. v. Rückzahlungstermin 1. Juli 1917: Lit. A: 9 33 74 169 446 573 671 756 832 982 1087 1176 1288 1312 1477 Lit. B: 1554 1593 1690 1884 1936 1964 2012 2222 2335 2456 2520 Se 2851 2931 3047 3152 3256 Lit. C: 3575 3663 3838 4037 4127 4268 4421 4593 4686 4708 4827 483 4936 5011 5062 5133 5241 5390 Lit. D: 5589 5669 5715 5842 59 6094 6109 6213 6384 6522 6649 7382 7480
6962 7050 7111 7256 7746 7866 7929.
II. Außerordentliche Verlosung von nom. ℳ 77 900,— gemäß der Kündigung vom 10. Juli 1916. n. Rückzahlungstermin 2. Japuar 1917:
Lit. A: 82 178 340 400 890 956 1051 1224 1476.
Lit. *: 1588 1623 2221 2350 2449 2646
1817 1912 2009
4904 5020 5141 5224 5322.
Lit. : 5594 5611 5837 5888 5980 5996 6172 6426 6629 6631 6914 6935 7007 7139 7700 7734 7823 7953.
v. Rückzahlungstermin 1. Juli 1917. Lit. A: 374 686 886 930 1071 1131 1267 1376 1428. Lit n: 1599 1646 1865 1907 2299 3898 2435 2643 2880 2974 3020 3287 Lit. C: 3692 3729 3848 3956 4271 4309 4513 4613 5139 5359. Lit. D: 5551 5832 5833 5953 6688 6717 7156 7230 7373 7496 7621 7663. Von früheren Verlosungen sind rückständig: Lit. A: 1016. Lit. B: 1853 2503 2608 2871 3452. Lit. C: 4819 5211. Lit. D: 5618 5661 5704 5735 5870 6073 6850 7413 7716. Die Ruckzahlung findet statt: 3 in Elberfeld bei der Bergisch⸗Mär⸗ kischen Bank Filiale der Deutschen Bank,
in Frankfurt a. M. bei der Deutschen VBereinsbaunk,
in Stuttgart bei der Württembergi⸗
schen Vereinsbank.
Birstein, den 1. Oktober 1916. Fürstl. WvöI Rentkamme
Bräunig.
Preußlitz, den 1. Oktober 1916. . Gewerkschaft „Grube Marie“.
No.
597
den B Eisenbahnunterführungen und zur Deckung
2920 3027 3442. Lit. C: 3527 3608 3726 4155 4612 „
238.
““ tzeiger und Königlich Preußischen
Berlin,
.Untersuchungssachen.
.Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
CüH990
4) Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung 2.
4 % Begesacker Stadtanleihe Serie I. II und III. Auslosung am 29. September 1916.
Augzahlung vom 2. Januar 1917 an bei der Deutschen Nationalbank, Depositenkasse Vegesack.
Serie I Nr. 26 und 553.
Serie I11 Nr. 120.
Serie III Nr. 102 und 103.
Rückständig: keine.
[388988 Genehmigungsurkunde. Mit Ermächtigung des Königlichen Staatsministeriums auf Grund des Aller⸗ höchsten Erlasses vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) erteilen wir hier⸗ durch gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Artikel 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 der Stadt Saarbrücken die Genehmi⸗ gung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen
auf den Inhaber bis zum Betrage von
¹18 000 000 ℳ, in Buchstaben: „Achtzehn Millionen Mark’, behufs Beschaffung der Mittel zur Aus⸗
führung eines Teils der in dem Vereini⸗
gungsvertrage der ehemaligen Städte
Saarbrücken, St. Johann und Malstatt⸗
Burbach vorgesehenen Projekte, zur Durch⸗ führung der Gesamtkanalisation, zu Straßenbauten, zum Bau von Schulen,
zur Erweiterung der städtischen Betriebs⸗
werke, zu Brückenbauten, zur Rathaus⸗
weiterung, zum Bau einer Desinfektiong⸗ anstalt, zur Anlage von Freibadeanstalten, zur Erweiterung von Industriegleisanlagen und Friedhöfen, zum Grunderwerb für au einer Kaserne, zum Bau von
von Unkosten bei Begebung der Anleihe.
Die Schuldverschreibungen sind nach dem nliegenden Muster auszufertigen, je nach der Lage des Geldmarktes bei der Be⸗ gebung mit drei und einem halben bis
er Prozent jährlich zu verzinsen und nach Wahl der Stadt nach einer der zwei nachbezeichneten Tilgungsarten zu tilgen:
1) Die Tilgung erfolgt durch Ankauf oder Verlosung mit wenigstens 1,93 % jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. Mit der Tilgung ist mit dem auf die Veraus⸗ gabung der Anleibe oder der einzelnen Anleiheteile folgenden Rechnungsjahre zu beginnen.
Der Stadt bleibt das Recht der Ge⸗ samtkündigung der in Umlauf zu setzenden Schuldverschreibungen und die Verstärkung der Tilgung nach Ablauf der ersten 10 Jahre nach Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile vorbehalten.
Oder:
2) Die Tilgung erfolgt durch Ankauf der Verlosung mit wenigstens 1,93 % jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getiligten Schuldverschreibungen, wird aber während der ersten 5 oder 10 Jahre nach Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile nicht ausgeführt; statt dessen werden die Tilgungsraten von dem auf die Verausgabung der Anleihe oder der einzelnen Anletbeteile folgenden Rechnungs⸗ jahre ab einem besonderen, der Aufsicht des Regierungspräsidenten in Trier unter⸗ worfenen Tilgungsfonds zugeführt. Dieser Fonds ist, soweit er nicht vorber zum Rückkauf der im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen Verwendung findet, auf Zins und Zinseszins anzulegen und nach Ablauf der 5 oder 10 Jahre in voller Höhe zum Ankauf oder zur Ver⸗ losung von Schuldverschreibungen oder zur Verstärkung der von dann ab einsetzenden regelmäßigen Tilgung zu verwenden.
Der Stadt bleibt das Recht der Ge⸗ samtkündigung der in Umlauf zu setzenden Schuldverschreibungen und die Verstärkung der Tilgung nach Ablauf der ersten zehn Jahre nach Begebung der Anleihe oder der einzelnen Anleiheteile vorbehalten.
Die auf Grund des § 9 des Kommunal⸗ abgabengesetzes vom 14. Juli 1893 zur Erhebung kommenden Beiträge für Straßen und Kanäle und die Einnahme an An⸗ liegerbeiträgen für den Ausbau leinschließ⸗ lich Grunderwerb) derjenigen Straßen, welche dem auf Grund des Fluchtlinien⸗ gesetzes vom 2. Jult 1875 erlassenen Orts⸗ gesetze unterliegen, soweit deren Anlegung aug Mitteln dieser Anleihe erfolgt, sind nicht zur außerordentlichen Tilgung zu verwenden. Die Einnahmen dieser Art sind einem Fonds zuzuführen, aus welchem mit Genehmigung des Regierungepräͤsi⸗ denten in Trier nur solche Aurgaben ge⸗ leistet werden dürfen, zu deren Deckung andernfalls Anleihen aufzunehmen sein würden. Ausgaben, die mit Rücksicht auf ihren Verwendungszweck einer mehr als
Peste äte Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
1,93 %igen Tilgung bedürfen, dürfen aus diesem Fonds nicht gedeckt werden.
Vorstehende Genehmigung wird vor⸗ behaltlich der Rechte Dritter erteilt.
Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Gewähr⸗ leistung seitens des Staates nicht über⸗ nommen.
Diese Genehmigung ist mit den An⸗ lagen im Deutschen Reichs⸗ und Könlglich Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.
Berlin, den 26. Oktober 1914.
Der Finanz⸗ Der Minister minister. des Innern. (Unterschrift.) (Unterschrift.) Min. d. Inn. IV a 2598. Fin.⸗Min. II. 13 775. Rheinprovinz. Regierungsbezirk Trier. Schuldverschreibung der Stadt Saarbrücken. . . Ausgabe, Buchstabe „Nr. ... herkr1 ℳℳ Reichswährung.
Ausgefertigt auf Grund der mit Er⸗ mächtigung des Königlichen Staats⸗ ministeriums erteilten Genehmigung der Minister der Finanzen und des Innern vom 26. Oktober 1914 (Deutscher Reichs⸗ und Königlich Preußischer Staatsanzeiger vom. . ten 1914).
In Gemäßheit; des von dem Bezirks⸗ ausschuß des Regierungsbezirks Trier ge⸗ nehmigten Beschlusses der Stadtverordneten⸗ versammlung vom 23 Juni 1914 wegen Aufnahme einer Anleihe von 18 000 000 ℳ bekennt sich der Oberbürgermeister der Stadt Saarbrücken namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unkündbaren Darlehnsschuld
ℳ, welche mit %
jährlich zu verzinsen ist.
1) Tilgungsart*). Die ganze Schuld wird durch Einlösung auszulosender Schuld⸗ verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen von dem auf die Verausgabung der Anleihe oder der einzelnen Anleibeteile folgenden Rechnungsjahre ab, spätestens bis zum Schlusse des Jahres 19.. getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlich wenigstens 1,93 % des begebenen Anleihe⸗ kapitals sowie die Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zuzu⸗ führen sind.
Die Auslosung geschieht im Monat Juni jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, nach 10 Jahren, also nach dem Jahre 19 ‧„eine stärkere Tilgung eintrelten zu lassen oder au sämtliche noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebenfalls dem Til⸗ ungsstocke zuzuführen. Die ausgelosten sadee die gekündigten Schuldverschrei⸗ bungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich hekannt gemacht.
2) Tilgungsart. Die Tilgung der ganzen Schuld erfolgt von dem auf die Veraus⸗ gabung der Anleihe oder der einzelnen An⸗ leiheteile folgenden Rechnungsjahre ab durch Ankauf oder Verlofung aus einem Tilgungsstocke, welchem jährlich wenigstens 1,93 Prozent des begebenen Anlelhekapitals sowie die ersparten Zinsen zuzuführen sind. Der Stadt steht jedoch das Recht zu, die Tilgung in den ersten 5 oder 10 Jahren nicht auszuführen und statt dessen die in den ersten 5 oder 10 Jahren fälligen sähr. lichen Tilgungsgrundraten nebe eren Zinsen und Zinseszinsen zu einem be⸗ sonderen, der Aufsicht des Regterungs⸗ präsidenten in Trier unterworfenen Til⸗ gungsfonds anzusammeln, der um.. 19. .in voller Höhe zum Ankauf oder zur Auslosung von Schuldverschreibungen oder zur Verstärkung der von dann ab einsetzenden regelmäßigen Tilgung zu ver⸗
wenden ist.
Die Auslosung geschieht im Monat Juni jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedoch das Recht vorbehalten, nach 10 Jahren, also nach dem Jahre 19 . „ den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämtliche noch im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu. Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor
dem Zahlungstermin in dem Deutschenü⸗
Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗
*) Anmerkung. Bei Begehung der An⸗ leihe oder der einzelnen Anleihetesle ist eine der beiden Tilgungsarten auszuwählen. In die Schuldverschretbungen ist nur der
Text der gewählten Tilgungsart aufzu⸗
Montag, den 9. Oktober
atsanzeiger.
Offentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 J.
9. Bankausweise.
anzeiger, in dem Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung zu Trier und in den zur Veröffentlichung der amtlichen Bekannt⸗ machungen bestimmten hiesigen Zeitungen. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen als⸗ bald nach dem Ankauf in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eins der vorbe⸗ zeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von der Stadtverwaltung mit Ge⸗ nehmigung des Köntglichen Regierungs⸗ präsidenten ein anderes Blatt bestimmt.
Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am v br⸗ von heute an gerechnet, mit % jähr⸗ lich verzinst.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser Schuld⸗ verschreibung bei der Stadthauptkasse in Saarbrücken oder den bekannt zu machenden sonstigen Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritt des Fälligkeits⸗ termins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu
eitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Der Anspruch aus dieser Schuldver⸗ schreibung erlischt mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nach dem Rückzahlungs⸗ termin, wenn nicht die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre der Stadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vor⸗ legung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Bei den Zinsscheinen beträgt die Vor⸗ legungsfrist vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluß des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor⸗ schrift der §§ 1004 ff. der Zivilprozeßord⸗ nung.
Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden; doch wird dem egeees Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablauf der vier⸗ jährigen Vorlegungsfrist bei der Stadtver⸗
ch waltung anzeigt, nach Ablauf der Frist 1
der Betrag der angemeldeten Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der ab⸗ handen gekommene Schein der Stadt⸗ verwaltung zur Einlösung vorgelegt oder der Anspruch aus dem Scheine gerichtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerichtliche Geltend⸗ machung nach dem Ablauf der Frist erfolgt ist. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährliche Zinsscheine bis zum. ten 19.. ausgegeben; Zinsscheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadt⸗ hauptkasse in Saarbrücken gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinreihe beige⸗ druckten Erneuerungsscheins, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung bei der Stadtverwaltung der Ausgabe wider⸗ sprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der hierdurch einge⸗ gangenen Verpflichtungen haftet die Stadt
kraft. Dessen zu Urkunde habe ich diese Aus⸗ fertigung unter meiner Unterschrift erteilt. Saarbrücken, den.. ten 19.. Der Oberbürgermeister (Name.)
(Stadtsiegel.)
Ausgefertigt: Kontrollbeamter. (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem Oberbürgermeister beauftragten
Kontrollbeamten.)
Regierungsbezirk Trier. Zinsschein Reihe
zu der Schuldverschretbung der Stadt
Saarbrücken.. te Ausgabe 19. .„
Buchstabe... Nummer... b Mark zu % Zinsen 9
Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom ““ 19.. ab die Zinsen der vorbenannten Schuldverschret⸗
dung für das Halbjahr vom. . ten 19 C1’“¹“
Rheinprovinz.
ö“
C“
Seege Zinsscheine der späteren Fällig⸗. . t
mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuer⸗ st
Pf. bei der Stadthauptkasse in Saarbrücken oder bei den umseits ge⸗ nannten Zahlstellen.
Saarbrücken, den.. ten 19..
Der Oberbürgermeister.
(Name.) (Trockenstempel des Stadtsi⸗gels.) 8
Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlischt mit dem Ablauf von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanspruch fällig geworden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist der Stadtverwaltung zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch innerhalb zweier Jahre nach Ablauf der Vorlegungsfrist.
Der Vorlegung steht die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.
Rheinprovinz. Regierungsbezirk Trier. 8 Erneuerungsschein für die Zinsscheinreihe Nr. Schuldverschreibung der L1ö1““ . te Ausgabe, Buch⸗ stabe Nr.. . über ℳ. Der Inhaber dieses Scheins empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die... te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom 19 11“ .19 ‧ nebst Erneuerungsschein bei der Stadthauptkasse in Saarbrücken oder bei den umseitig genannten Zahl⸗ stellen, sofern nicht der Inhaber der Schuld⸗ verschreibung der Ausgabe bei der Stadt⸗ verwaltung widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen Zinsscheine nebst Er⸗ neuerungsschein dem Inhaber der Schuld⸗ verschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt. Saarbrücken, den.. ten 19. Der Oberbürgermeister. (Name.)
(Trockenstempel des Stadtsiegels).
[390711 Bekaunntmachung.
Die siebente Auslosung von Schuld⸗ scheinen der Stadt Wastershausen aus der nach dem Statut vom 4. De⸗ zember 1909 aufgenommenen Anleihe J, K, L zwecks Ankaufs des Gaswerks findet Montag, den 16. Oktober 1916, Vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaale des Rathauses hier statt. Den Inhabern von Schuldscheinen, die auf Grund des genannten Statuts aus⸗ gegeben sind, steht es frei, der Auslosung beizuwohnen.
1““ den 27. September
Der Stadtrat.
zur Stadt Saar⸗
[390700
Privilegirte öͤsterreichisch⸗
ungarische Stants⸗Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Kundmachung.
Bei der am 2. Oktober 1916 vorge⸗ nommenen öffentlichen Verlosung von 5 % Brünn⸗Rossitzer Obligationen II. Gmission wurden nachstehende Num⸗ mern gezogen:
956 1629 1740 1862 1908 2081 2619 2750 2767 3457 3460 3674 3913 4137 4511 4939 5332 5427 5440 5510 5778 5829 6338 6411 6467 6530 7332 7606 7659 7722 7737 7926 8071 8391 8419 8571 8583 8723 9106 9449 9498 9588 9661 9786 9894 10635 10963 11110 11153 11199 11208 11354 11403 11450 11502 11845.
Diese Obligationen werden vom 1. Januar 1917 an in Wien bei der K. K. priv. allg. österez. Boden⸗ Credit⸗Anstalt, I., Teinfaltstraße 8, und im Auslande bei den bisher üblichen Zahl⸗ stellen eingelöst, insoweit nicht besondere “ (Zahlungsverbote) entgegen⸗ ehen.
Da durch Einlösung der an diesem Tage fälligen Coupons die letzte Zinsen⸗ forderung der Inhaber beglichen wird, sind außer den Obligationen auch alle zuge⸗ hörigen Coupons späterer Verfallszeiten nebst Talons beizubringen.
Wien, am 2. Oktober 1916. Privilegirte österreichisch⸗ungarische Staats⸗Eisenbahn⸗Gesenschaft. (Nachdruck wird nicht honoriert.)
5) Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien und Aktiengesellschaften.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befinden sich ausschließ⸗ lich in Unterabteilung 2.
[38470] 8 Bei der am 2. Oktober 1916 statt⸗ gefundenen notariellen Verlosung von
17 Stück unserer 4 ½ % Partialobli⸗
1916.
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
echtsanwälten.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
ationen vom Jahre 1898 wurden br ende Nummern gezogen: r. 15 133 219 164 41 225 237 210 1 36 265 117 177 239 35 72 151. Die Rückzahlung erfolgt am 1. April 1917 bei der Rheinischen Creditbank,
Mannheim, und deren Zweiganstalten
sowie bei der Gesellschaftskasse. Lüwenbraunerei A.-G. vorm.
J. Busch Annweiler Uheinpfalz.
139136]
Stettiner Oderwerke Aktiengesellschaft für Schiff. und Maschinenbau, Stettin.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden biermit zur diesjährigen, in der Börse hierselbst stattfindenden ordentlichen Generalversammlung auf Montag. den 30. Oktober 1916, Vormittags 11 Uhr, eingeladen.
Tagesorduung:
1) Vorlegung des Berichts, der Bilanz sowie der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das verflossene Geschäfts⸗ jahr.
2) Genehmigung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung und Beschluß⸗ fassung über die Gewinnverteilung.
3) Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat.
4) Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um 870 000 ℳ durch Ausgabe von 870 Stück neuen, auf die Inhaber lautenden, vom 1. Januar 1917 ab gewinnberechtigten Aktien über je 1000 ℳ.
5) Festsetzung des Mindestkarses, unter welchem die Ausgabe nicht erfolgen soll. Ausschluß des gesetzlichen Be⸗ zugsrechts der Aktionäre und Er⸗ mächtigung an den Vorstand und Aufsichtsrat, die Einzelheiten der Be⸗ gebung festzusetzen.
6) Aufsichtsratswahl.
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind diejenigen Aktionäre berechligt, welche spätestens am zweiten Werk⸗ tage vor der Geaeralversammlung bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei der Deutschen Bauk in Berlin, bei der Bank für Handel und In⸗ dustrie in Berlin ober bei der Filiale der Bank für HPandel und Industrie in Stettin die Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine der Reichs⸗ bank hinterlegen.
Stettin, den 5. Oktober 1916. Stettiner Oderwerke Aktieungesell⸗ schaft für Schiff⸗ und Maschinenbau. Der Aufsichtsrat.
Georg Manasse, Vorsitzender.
[39031] Einladung zur zehnten ordentlichen Generalversammlung der
Metallwerke Unterweser 6 Aktiengesellschaft zu Friedrich August⸗Hütte (Oldb.
am Freitag, den 3. November 1916, Mittags 12 Uhr, in den Geschäfts⸗ räumen der Deutschen Nationalbank K. a. A. in Bremen, U. L. Fr. Kirchhof 4/7 (Portal 2).
Tagesordnung:
1) Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über das abgelaufene 10. Ge⸗ schäftsjahr.
2) Vorlage und Genehmigung der Bilanz und des Gewinn⸗ und Verlustkontos sowie Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
Jeder Aktionär, welcher an der Ver⸗ sammlung teilnehmen will, hat It. § 19 des Statuts spätestens am 3. Tage vor dem Versammlungstage, diesen nicht mitgerechnet, seine Aktien bei der Gesellschaft oder bei der Deutschen Nationalbauk K. a. A., Bremen, der Deutschen Bank (früher Bergisch⸗Mär⸗ kische Bank), Düsseldorf, der Mittel⸗ deuischen Creditbank, Frankfurt a. M., den Herren Veruhd. Loose & Co., Bremen, der Oldenburgischen Spar⸗ und Leihbank, Oldenburg, der Tellus Aktiengesellschaft für Bergbau und Hüttenindustrie, Frank⸗ furt a. M., bis nach der Generalver⸗ sammlung zu hinterlegen oder die Hinter⸗ legung bei einem deutschen Notar da⸗ durch nachzuweisen, daß er dem Vorstand der Gesellschaft vor oder spätestens 2 Tage nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist einen ordnungsmäßigen, die Nummern der Aktien enthaltenden Hinter⸗ legungsschein des deutschen Notarg in Verwahrung gibt. Hiergegen erhält er die Eintrittskarte, welche allein zur Teil⸗ nahme an der Generalversammlung be⸗ rechrigt. 1
Friedrich Nugust⸗Hütte (Oldb.), den 5. Oktober 1916. v
Der Vorstand.