1916 / 240 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Einzelne ummern hkosten 25 ₰.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postordnung. Bekanntmachung, betreffend ausgeloste 3 ½ v. H. Schuld⸗ verschreibungen des badischen Eisenbahnanlehens von 1900. Bekanntmachungen, betreffend die Zwangsverwaltung fran⸗

zösischer Unternehmungen.

Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, betreffend die Zwangsverwaltung französischer Unternehmungen. Handelsverbot.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Obersten von Derschau, Chef des Generalstabes eines Oberkommandos, und dem Obersten von Fabeck, Chef des Generalstabes eines Armeekorps, den Königlichen Kronen⸗ orden Fheher Klasse mit Schwertern,

Allerhöchstihrem Flügeladjutanten, Obersten Freiherrn Marschall genannt Greiff, Abteilungschef im Militär⸗ kabinett, das Komturkreuz mit Schwertern des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,

dem Oberstleutnant Freiherrn von Stoltzenberg, Chef des Generalstabes des Gouvernements von Wilna, dem Oberst⸗ leutnant von Mantey, Chef des Generalstabes einer Etappen⸗ inspektion, dem Oberstleutnant Völckers, Chef des General⸗ stabes eines Armeeoberkommandos, dem Oberstleutnant Hoff⸗ mann von Waldau, Chef des Generalstabes eines General⸗ kommandos zu besonderer Verwendung, dem Oberstleutnant Bauer, Abteilungschef beim Stabe des Chefs des General⸗ stabes des Feldheeres, dem Oberstleutnant von Lösecke, Chef des Generalstabes eines Reservekorps, dem Oberstleutnant von dem Hagen (Eberhard), Chef des Generalstabes eines Armeekorps, dem Oberstleutnant Bronsart von Schellen⸗ dorff (Walter), Chef des Generalstabes eines Reservekorps, den Majors von Hake und von Wehrs im Militärkabinett, dem Major von Hahnke, Chef des Generalstabes eines Reservekorps, dem Masor Stapff im Generalstabe eines Armeeoberkommandos, dem Major von Bartenwerffer Wüstan) Abteilungschef beim Stabe des Chefs des General⸗ tabes des Feldheeres, dem Major von Natzmer, Abteilungs⸗ chef beim Stabe des Chefs des dem Major Nicolai, Abteilungschef beim Stabe des Chefs des Generalstabes des Feldheeres, dem Major von dem Hagen (Heinrich), Chef des Generalstabes eines Armeekorps, dem Major Frahnert beim Stabe des Chefs des Generalstabes des Feldheeres, dem Major Klette, Chef des Generalstabes eines Armeekorps, dem Major Frantz (Rudolf) im General⸗ stabe eines Armeeoberkommandos, dem Major von Rauch, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abteilungs⸗

chefs beim Stabe des Chefs des Generalstabes des Feld⸗ heeres, dem Major von Velsen, beauftragt mit Wahr⸗ nehmung der Geschäfte eines Abteilungschefs beim

Chef des Feldeisenbahnwesens, dem Major von Vollard⸗ Bockelberg, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Abteilungschefs beim Stabe des Chefs des Generalstabes des Feldheeres, dem Major von der Armee Freiherrn von Willisen, Verbindungsoffizier bei einer Armee, dem Major von Unruh, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Chefs des Generalstabes eines Korps, und den Hauptleuten Freiherr von dem Bussche⸗Ippenburg und von Harbou beim Stabe des Chefs des Generalstabes des Feldheeres das Ritterkreuz mit Schwertern des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗ und Geheimen Baurat Uhlenhuth in Erfurt, bisher bei der Eisenbahndirektion in Cöln, den Roten Adler⸗ orden dritter Klasse mit der Schleife,

den Oberlehrern, Professoren Lehmann in Wollstein, Kreis Bomst, und Dr. Kley in Horchheim bei Koblenz, den Amtsgerichtssekretären a. D., Rechnungsräten Grotemeyer in Münster i. W. und Paetzhold in Berlin, dem Ren⸗ danten a. D. Mattner in Görlitz, dem Stadtkämmerer Fritze in Lauenburg i. Pomm., dem Seminarlehrer a. D. Harder in Borby, Kreis Eckernförde, dem bisherigen Gemeindevorsteher, Ziegeleibesitzer Bellin in Schönhausen, Kreis Jerichow II, und dem Hegemeister Dinse in Forsthaus Schöneiche, Kreis Cammin, den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Landgerichtspräsidenten a. D., Geheimen Oberjustizrat Mathis in Berlin⸗Halensee den Stern zum Königlichen Kronen⸗

orden zweiter Klasse, em Amtsgerichtsrat a. D., Geheimen Justizrat Reichen⸗ dem Regierungsrat a. D. Frefön

d üwach in Königsberg i. Pr. 1 von Bylandt Baron zu Rheydi in Hermsdorf, Kreis Hirsch⸗

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 6 30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsspediteuren für Helbstabholer anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

zeile

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits⸗

die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Ataatganzeigers

30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 50 ₰. Anzeigen nimmt an:

Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Oktober, Abend

berg, dem Bankvorstand a. D. Glokke in Schwelm und dem Versicherungskommissar der Städte⸗Feuer⸗Sozietät der Provinz Sachsen, Steuerinspektor a. D. Weniger in Quedlinburg den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Rektor Maatz in Velbert, Kreis Mettmann, dem Hauptlehrer Schmitz in Büttgen, Kreis Neuß, dem Vorschul⸗ lehrer Augsburger in Berlin⸗Lichterfelde, den Lehrern Bertram in Magdeburg und Déon in Potsdam, dem Eisen⸗ bahnwerkmeister a. D. Moers in Guben und dem Hegemeister Axt in Fe Ewald, Kreis Jerichow I, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Lehrer a. D. Imig in Neuwied den Adler der In⸗ haber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern, deem Polizeiassistenten Zimmermann in Karlshorst, Kreis Niederbarnim, dem Gerichtsvollzieher a. D. Radzwill in Königsberg i. Pr., dem Reichsbankgeldzähler a. D. Krüger in Görlitz und dem Hegemeister Hennig in Wächtershöhe, Kreis Cammin, das Verdienstkreuz in Gold,

dem Gemeindevorsteher Frauböse in Bork, Kreis Ost⸗ prignitz, dem Kanzlisten a. D. Ostertag in Mögglingen, Württemberg, den Fußgendarmeriewachtmeistern 1“ in Berlin und Pfalzgraf in Dörnhagen, Landkreis Cassel, das Verdienstkreuz in Silber,

dem Landsteueramtskassendiener Menzel und dem Bank⸗ boten Jacob, beide in Görlitz, das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens sowie

dem Gemeindevorsteher Tschiche in Logau, Kreis Krossen, dem Kirchenvorsteher, Landwirt Kok in Potshausen, Kreis Leer, dem Kanzleigehilfen a. D. Friedheim in Tilsit, dem Gerichtsdiener a. D. Mehlhorn in Lötzen, den Schutzmännern Sänger in Cassel und Weidmann in Königsberg i. Pr. das

Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Bei der Reichsbank treten mit dem 1. November d. J. folgende Personalveränderungen ein:

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankhauptstelle in Königsberg i. Pr., Bankassessor Wolff ist zum Ersten Vor⸗ standsbeamten der Reichsbankstelle in Halberstadt ernannt;

der Zweite Vorstandsbeamte der Reichsbankstelle in Bankassessor Pagel ist in gleicher Eigenschaft an die Reichs⸗ bankhauptstelle in Königsberg i. Pr. versetzt;

der Oberbuchhalter Fuchs in Berlin ist unter Belassung in seinem Kommissorium in Belgien zum Bankassessor und Vorstandsbeamten der Reichsbankstelle in Husum er⸗ nannt. b v

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8 Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postordnun vom 20. März 1900.

Vom 9. Oktober 1916.

Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 347) und des § 3 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Wechsel⸗ protestes, vom 30. Mai 1908 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 321) sowie auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 5. Ok⸗ tober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 11317 betreffend die Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß⸗Lothringen, wird die Postordnung vom 20. März 1900 wie folgt geändert:

1) Im § 18a „Postprotest“ erhält der Abs. V unter B und C folgende Fassung:

B. Postprotestaufträge mit Wechseln, die in Elsaß⸗Lothringen zahlbar füde u“ erst au folgenden Tagen nochmals zur Zahlung vor⸗ gezeigt:

a. wenn der Zahlungstag des Wechsels in der Zeit vom 30. Jult 1914 bis einschließlich 29. Januar 1917 ein⸗ getreten ist, am 31. Januar 1917; . wenn der Zahlungstag des Wechsels nach dem 29. Januar 1917 eintritt, am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage.

Solange die Verlängerung der Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts nach der Vorschrift des vorhergehenden Satzes besteht, kann der Auftraggeber verlangen, daß ein davon be⸗ troffener Wechsel mit dem Postprotestauftrage schon am zweiten Werktage nach dem Zahlungstage des Wechsels nochmals zur Zahlung vorgezeigt und, wenn auch diese Vorzeigung oder der Versuch dazu erfolglos bleibt, protestiert werde. Dieses Verlangen ist durch den Vermerk „Ohne die verlängerte Protestfrist“ auf der Rückseite des Postprotestauftrags auszudrücken. Auch kann die Post damit be⸗ traut werden, für solche Wechsel neben der Wechselsumme auch die für die verlängerte Frist vom Tage der ersten Vorzeigung des Wechsels an fälligen Wechselzinsen einzuztehen und im Nichtzahlungsfalle des⸗ wegen Protest zu erheben. Wird hiervon Gebrauch gemacht, so ist in den Vordruck zum Postprotestauftrage hinter e; des beigefügten

Wechsels“ einzutragen „nebst Verzugszinsen von 6 v. H. vom Tage der

ersten Vorzeigung, nämlich owcw ab“. Der Zeit⸗ punkt, von dem an die Zinsen zu berechnen nn ist nicht anzugeben, wenn die Post die erste Vorzeigung des Wechsels bewirkt. Hat der

e Auftraggeber die Einziehung der Zinsen verlangt, so wird der Wechsel nur gegen Bezahlung der .Ffelsanver und der Zinsen aus⸗

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gehändigt, bei Nichtzahlung auch nur der Zinsen aber wegen des nicht gezahlten Betrags Protest mangels Zablung erhoben.

C. Als Zahlungstag gilt der Fälligkeitstag des Wechsels oder, wenn dieser ein Sonn, oder Feiertag ist, der nächste Werktag. Fällt der Schlußtag der Frist zur Vorzeigung des Wechsels auf einen Sonn⸗ oder Feiertag, so wird der Wechsel am nächsten Werktage zur Zahlung vorgezeigt. Die Postverwaltung behält sich vor, die Vor⸗ zeigung der Wechsel, deren Protestfrist am 31. Januar 1917 (Abs. B) abläuft, auf mehrere vorhergehende Tage zu verteilen.

2) Die Aenderungen treten sofort in Kraft.

Berlin, den 9. Oktober 1916.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Kraetke.

Bekanntmachung.

8 1. Auf Grund der heute vorgenommenen Ziehung werden folgende Schuldverschreibungen des zu 3 ½ v. H. verzins⸗ lichen Eisenbahnanlehens von 1900 auf 1. Mai 1917 zur Heimzahlung gekündigt:

Lit. A, B, C, D, E und F je 29 Stück zu 3000, 2000, 1000, 500, 300 und 200 ℳ.

(Die Tausender sind fettgedruckt und gelten stets auch für die hinter ihnen stehenden dreisteligen Endzahlen.)

Nr. 44, 133, 362, 437, 518, 854, 884, 1296, 340, 448, 653, 776, 792, 824, 2223, 342, 389, 543, 808 968, 3208, 266, 305, 389, 466, 600, 656, 667, 900.

Vorstehende Schuldverschreibungen werden vom 1. Mai 1917 an bei der Kasse der unterzeichneten Verwaltung, bei den übrigen zur Einlösung verpflichteten Großh. Staatskassen und bei den auf den Zinsscheinen angegebenen Bankhäusern gegen Rückgabe der betreffenden Schuldverschreibungen mit den dazu gehörigen, noch nicht fälligen Zinsscheinen nebst Zinsschein⸗ anweisungen mit dem Nennwerte heimbezahlt und von dem be⸗ zeichneten Zeitpunkt ab nicht mehr verzinst. Die Staatskassen und die gedachten Bankhäuser sind jedoch ermächtigt, die Schuldverschreibungen schon vom 16. April 1917 an voll einzulösen.

Wir machen darauf aufmerksam, daß die gekündigten Schuldverschreibungen ausnahmsweise schon vorher, und zwar sofort nach erfolgter Veröffentlichung der Ziehungsergebnisse mit den Zinsen bis einschließlich des Zahlungstages zum Nenn⸗ wert bei unserer Hauptkasse eingelöst werden, sofern die heimbezahlten Kapitalbeträge zur Begründung einer Forderung im badischen Staatsschuldduch Verwendung finden. Die zu dem amtlich bekannt gegebenen Einzahlungskurse entgegen⸗ genommen, derart erworbenen Schuldbuchforderungen werden zu 4 v. H. verzinst.

II. Rückständig sind folgende Schuldverschreibungen: a. 1. Mai 1914 gekündigt:

Lit. F zu 200 Nr. 3987. b. Auf 1. Mai 1915 gekündigt: Lit. A zu 3000 Nr. 2586 Lit. C zu 1000 Nr. 1167, 3 Lit. E zu 300 Nr. 3715. c. Auf 1. Mai 1916 gekündigt: Lit. A zu 3000 Nr. 202, 2340, 2357, 3023, 3042, Lit. B zu 2000 Nr. 469, 1923, 3250, 3351,

Lit. C zu 1000 Nr. 307, 469, 3078, 3351, Lit. D zu 500 Nr. 338, 2815, 3042, 3351, 3610, Lit. E zu 300 Nr. 1034, 1126, 2340, 2357, 3610, Lit. F zu 200 Nr. 307, 1126, 1762, 2568.

Die Großherzoglichen Staatskassen vergüten für gekündigte Schuldverschreibungen, die erst nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Heimzahlungszeitpunkt zur Einlösung ge⸗ langen, Hinterlegungszinsen in Höhe von 2 v. H. des Kapitalbetrages. Bei der Zinsberechnung bleiben die ersten 6 Monate vom Heimzahlungszeitpunkt an außer Betracht, während der Monat, in dem die Einlösung erfolgt, voll ge⸗ rechnet wird. Der Empfang der Zinsen ist vom Inhaber des Papiers auf besonderem Blatte zu bescheinigen.

Karlsruhe, den 2. Oktober 1916. dische Staatsschuldenverwaltung. -1X“

—.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

252. Liste.

Ländlicher Grundbesitz. Kreis Straßburg⸗Land. (XX. Nachtragsverzeichnis. Gemeinde Bernolsheim.

4,81 ha Wohnhaus und Nebengebäude, Acker und Wiesen des Jose Priester in Bernolsheim (Verwalter: Justizrat Dre chmidt in Brumath).

Gemeinde Mommenheim.

1,42 ha Acker desselben (Verwalter: derselbe). 8