1916 / 244 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

täten sowie für Gewichtspartien sind die unter Zugrundelegung der bestehenden Vorschriften zu berechnenden Uebernahmepreise zu pergüten. Die Gebühren für die einzelnen Sackhändlergruppen zusammen

betragen: bei einem Uebernahmepreis bis zu 75 Pf. . 18 Pf.

8 EE111“ 8 über 125 Pf.. 29 Pf. Diese Gebühren werden wie folgt verteilt:

8 Gebühr von 18 Pfg. 6 Pfg. für den Sackhändler 6 Pfg. für den Sackgroßhändler oder Spezialgroßhändler 6 Pfg. für die Reparatur Gebühr von 25 Pfg. 9 Pfg. für den Sackhändler 8 10 Pfg. für den Sackgroßhändler oder Spezialgroßhändler 6 Pfg. für die Reparatur Gebühr von 29 Pfg. 9 Pfg. für den Sackhändler 8

14 Pfs. für den Sackgroßhandler oder Spezialgroßhändler 1 6 Pfg. für die Reparatur. 8 Außer den amtlich festgesetzten Preisen und Vergütungen dürfen die Sackhhändler ihren Lieferanten keine weiteren Norteile irgend welcher Art zuführen, insbesondere ihnen von den Gebühren nichls abgeben (s. jedoch Ziffer 5 b u. c).

Zugelassene Händler jeder Gruppe dürfen von Verbrauchern neue Säcke überhaupt nicht, gebrauchte Säcke nur in Partien unter 10 000 Stück erwerben. Angebote von neuen Säcken oder von Partien über 10 000 Stück gebrauchter Säcke sind vor dem Erwerb der I— bekannt zu geben und ist deren Entscheidung ab⸗ zuwarten.

Anzeigen, durch welche sich ein Sackhändler zum Verkauf in Säcken in irgend einer Form empfiehlt, dürfen von keiner Sackhändler⸗ grupre in Zeitungen oder andere für Veröffentlichungen bestimmte Blätter aufgegeben werden.

5) Die Aufgahen der einzelnen Händlergruppen sind folgende:

a. Der Sackhändler hat durch seine Aufkäufer von den Ver⸗ brauchern die leeren Säcke gemäß den Bestimmungen unter Ziffer 4 zu erwerben. Die Ablieferung der Säcke seitens der Aufkäufer an die Sackhändler hat spätestens 3 Tage vor der vorgeschriebenen Be⸗ standsanmeldung zu erfolgen. 1

Der Sackhändler hat alle ihm von seinen Aufkäufern ange⸗ botenen Säcke zu übernehmen und zu bezahlen und den Aufkäufern bei einer Sackhändlergebühr von 6 die Hälfte, bei einer solchen von 9 5 für den Sack zu vergüten. Der Sackhändler kann auch selbst Säcke im freien Verkehr erwerben, jedoch nur in Partien von 500 1000 Stück pro Sorte. In diesem Falle behält er die ganze Sackhändlergebühr.

Der Sackhändler hat seine Säcke dem Großhändler (Sackgroß⸗ händler oder Spezialgroßhändler) im tel-quel Zustande, wobei loch⸗ freie Säcke nicht ausgesucht werden dürfen, abzuliefern. Auf An⸗ weisung des Großhändlers muß er jedoch auch einen den Einrichtungen seines Betriebes entsprechenden Teil der Säcke gegen die hierfür vor⸗ gesehene Vergütung lochfrei liefern. Die Lieferung erfolgt am Orte frei Lager des Großhändlers, sonst frei Bahnhof Versandstation; die der Säcke erfolgt in allen Fällen auf dem Lager des Groß⸗ ändlers.

Der Sackhändler hat die Säcke an den ihm von der Reichs⸗ Seckstelle bezeichneten Sackgroßhändler in Partien von mindestens 2000 Stück pro Sorte, die Spentalsäcke an den nachstliegenden Spezialgroßbändler in Partien von mindestens 3000 Stück pro Sorte zu liefern. Die Ablieferung hat spätestens 14 Tage nach Ansammlung der Mindestanzahl dieser Säcke zu erfolgen.

Der Sackhändler hat den Weisungen der Großhändler im Rahmen der bestehenden Vorschriften Folge zu leisten.

Der Sackhändler haftet persönlich für sich und seine Aufkäufer für die Einhaltung der für den Sackhandel geltenden Bestimmungen.

Verboten ist den Sackhändlern und ihren Aufkäufern der Erwerb

von Säcken, deren Aufkauf gemäß Ziffer 8 dieser Vorschriften aus⸗ schließlich den Organisationen gewisser Industrien vorbehalten ist. b. Die Sackgroßhändler haben die von den Sackhändlern gelieferten oder im freien Verkehr (s. Absatz 2) erworbenen Säcke auf ihrem Lager hinsichtlich Anzahl und Qualität zu prüfen und abzu⸗ nehmen. Sie haben die Säcke nach ihrer Verwendbarkeit zu sortieren, ordnungsmäßtg zu lagern, gegen Feuer zu versichern, der Reichs⸗Sack⸗ stelle monatlich zu melden und auf Abruf frei Empfangsstation sach⸗ gemäß zu verladen.

Soweit den Sackhändlern der Aufkauf von Säcken gestattet ist, können auch die Sackgroßhändler Säcke im freien Verkehr in Partien von mindestens 3000 Stück von einer Stelle erwerben, wobei die er⸗ sparte Sackhändlergebühr dem Verkäufer zu vergüten ist. Ein An⸗ ammeln der Säcke ist verboten. Dem Sackgroßbändler ist der Nachweis zu führen, daß die zu erwerbenden Säcke innerhalb der letzten vier Wochen entleert oder der Reichs⸗Sackstelle als Bestand gemeldet sind. Speztalsäcke können im freien Verkehr von den Sackgroßhändlern in Posten von 500 1000 Stück erworben werden und sind alsdann dem nächstliegenden Spezialgroßhändler gegen Erstattung des Kaufpreises und Vergütung der Sackhändlergebühr in Partien von mindestens 3000 Stück pro Sorte am Orte frei Lager, sonst frei Abgangsstation, abzuführen.

c. Die Spezialgroßhändler haben die von den Sackhändlern gelieferten, oder im freien Verkehr (s. Abs. 2) erworbenen Säcke auf ihrem Lager binsichtlich Anzahl und Qualität zu prüfen und abzu⸗ nehmen. Sie haben die Säͤcke nach ihrer Verwendbarkeit zu sortieren, oronungsgemäß zu lagern, gegen Feuer zu versichern, der Reichs⸗ Sackstelle monatlich zu melden und bei Abruf frei Empfangsstation sachgemäß zu verladen.

Die Spezialgroßhändler können Spezialsäcke auch im freien Verkehr in Posten von mindestens 2000 Stück für die Sorte von einer Stelle erwerben und haben den Säckeabgebern die dabei er⸗ sparte Sackhändlergebühr zu bezahlen. Ein Ansammeln der Säcke ist verboten. Dem Spezialgroßhändler ist der Nachweis zu führen, daß die Saͤcke in den letzten vier Wochen entleert oder der Reichs⸗ Sackstelle als Bostand gemeldet sind.

ds. Die Sackgroßhändler und Spezialgroßhändler haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben über Art und Beschaffen⸗ heit der Saͤcke.

e. Nimmt die Reichs⸗Sackstelle die Säcke ganz oder teilweise für sich in Anspruch, so hat sie die im § 11 der Bundesratsverordnung und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. Juli 1916 für

äcke gleicher Art und gleicher Größe festgesetzten oder nach diesen Vorschriften zu ermittelnden Uebernahmepreise den Sackgroßhändlern und Spezialaroßhändlern zu bezahlen. Nimmt die Reichs⸗Sackstelle von den Sackgroßhändlern trotz dreimaliger Anzeige und von den Spezialgroßhändlern trotz viermaliger Anzeige die Säcke nicht nnerhalb von drei Wochen nach der letzten Anzeige für in Anspruch, wobet die Bestandsanmeldung vom August 1916 nicht mitgerechnet wird, so sind die⸗ elben berechtigt, die Säcke für eigene Rechnung im fleien Verkehr, edoch nicht höher als zu den Uebernahmepreisen zuzüglich der Zu⸗ chläge der Retchs⸗Sackstelle, zu veräußern. Die Reichs⸗Sackstelle hat edoch das Recht, von den Spezlalgrehändlern eine weitere Lagerung fordern. Sie behält sich aber vor, hierfür dieselben nach billigem

rmessen zu entschädigen. Als solche Entschädigung kommt auch in Fhesgesde Zuweisung der durch die Reichs⸗Sackstelle erworbenen Säcke

er Ar

22 Zahlung hat binnen 14 Tagen nach Verladung der Säcke u erfolgen.

6) Alle Säcke sind von den Großhändlern ihren Lieferanten bei Erhalt der Faktura und des Duplikatfrachtbriefes mit 80 % An⸗ ahlung, der Reft nach Richtigbefund längstens 14 Tage nach Ver⸗ adung zu bezahlen.

7) Streitigkeiten zwischen den einzelnen Gruppen der Sockhändler verden durch ern Schiersgericht entschieden. Dasselbe bestebt aus je mnem von j der der Partenn zu ernennenden Schhederichter und

einem Obmann, der von der zuständigen Handelskammer des Empfangs⸗ ortes der Säcke ernannt wird.

8) Die Reichs⸗Sackstelle behält sich vor, ausnahmsweise die Auf⸗ gaben der Sackhändler und Großhändler für einzelne Industrien ganz oder teilweise durch andere Organisationen ausführen zu lassen und diesen das ausschließliche Recht zum Erwerb von Säcken der be⸗ treffenden Art zu übertragen. Die zugelassenen Organisationen unter⸗ liegen den Vorschriften dieser Ausführungsbestimmung und haben die Dispositionen der Reichs⸗Sackstelle in gleicher Weise wie die ent⸗ sprechende Händlergruppe auszuführen. Die Vergütungen für die einzelnen Leimungen können anderweit festgesetzt werden, dürfen aber die für die entsprechende Händlergruppe vorgesehenen nicht übersteigen.

9) Zur Deckung eines plötzlich auftretenden Bedarfs sowte zur Befriedigung der regelmäßigen kleineren Kandschaft können die Sack⸗ großhändler und Speztialgroßhändler auf ihren Antrag ermächtigt werden, einen bestimmten Prozentsatz ihres Sackbestandes für Rechn ung der Reichs⸗Sackstelle unmittelbar an die Verbraucher zu veräußern. Die Anträge sind der Reichs⸗Sackstelle allmonatlich gleichzeitig mit der Vorlage der Bestandsaufnahme einzureichen und die Mengen und Sorten genau zu bezeichnen, für die die Ermächtigung beantragt wird Die Reichs⸗Sackstelee setzt die Bedingungen fest, unter denen die Veräußerung dieser Säcke zu erfolgen hat. 111“

Artikel II.

Bei Verfügung über Säcke, die vor Inkrafttreten dieser Ver⸗ ordnung erworben sind, gewährt die Reichs⸗Sackstelle bei handels⸗ üblicher Beschaffenheit den bisher als Abnehmern zugelassenen Sack⸗ bändlern, die nach der Bekanntmachung des Bundesrats vom 27. Juli 1916 und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom gleichen Tage sich ergebenden Uebernahmepreise, allen übrigen Sackhändlern aber die so ermittelten Vergütungen nur unter Abzug der bisher für die Abnehmer vorgesehenen Sätze. 8—

Die nach den früheren Vorschriften als Auffäufer zugelassenen Sackhändler haben ihre Bestände sofort, jedenfalls vor Inkrafttreten dieser Ausführungsbestimmung, an ihren bisherigen Vermittler

abzuführen. Artikel III.

Diese Ausführungsbestimmung tritt mit dem 20. Oktober 1916 in Kraft. 1A.“ Berlin, den 9. Oktober 946 Neichs⸗Sackstelle.

8 1“ 8

betreffend Absatzverbot für Dörrgemüse.

Mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Herrn Reichs⸗ kanzlers wird der Absatz von Dörrgemüse durch Hersteller und Händler bis 15. November 1916 einschließlich verboten. Die Lieferungen an die Heeres⸗ und Marineverwaltung für die mobilen Truppen sind von dem Absatzverbot ausgenommen.

Berlin, den 15. Oktober 1916.

K riegsgesellschaft für Dörrgemüse m. b. H

Koppel. Dr. B

B1g

Die mit dem Beschluß vom 15. Juni 1916 (Nr. 144 des „Reichsanzeigers“; Zentral⸗ und Bezirksamtsblatt S. 233) veröffentlichte Liste 4 der ausgebürgerten Per⸗ sonen wird dahin berichtigt, daß die Nr. 1390 (Thiry, Peter) als irrtümlich aufgenommen in Wegfall kommt. G

Straßburg, den 12. Oktober 1916. 8

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.

. .: Esser

Bekanntmachung.

Der Milchhändlerin Emma Klara Lambein in Daölzig ist auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. Sep⸗ tember 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel in Verhindung mit Z ffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Königl. sächs. Ministeriumz des Janern hierzu vom 9. Oktober 1915 der Handel mit Milch auf 6 Monate untersagt worden.

Leipzig, am 14. Oktober 1916.

Die Königliche Amtshauptmannschaft. Fthr. von Finck, Amtshauptmann.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende N mmer 231 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 5509 eine Bekanntmachung über die Durchfuhr von kondensierter Milch und von Milchpulver, vom 13. O Berlin W. 9, den 14. Oktober 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat von Trott zu Solz in Schlüchtern zum Landrat zu ernennen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

„Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (4GBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (Fe S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ anzlers über das in Deutschland befindliche Vermögen der Eheleute Waeles, insbesondere das in Godesberg gelegene Grundstück die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Hüttendirektor a. D. Max Liebig in Godesberg)

Zerlin, den 11. Oktober 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky. 8

Ministe rium für Landwirtschaft, De mänen ““ und Forsten.

Der Regierungsbaumeister Beesch, bisher Vorstand des Meliorationsbauamts in Stargard i. Pomm., ist nach Bonn des dortigen Meliorationsbauamts worden. 8

Finanzministerium.

I

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse

in Schleusingen, Regierungsbezirk Erfurt, ist zu besetzen.

versetzt

Ministertum des Innern.

Dem Landrat von Trott zu Solz ist das Landratsamt

im Kreise Schklchfeen übertragen worden.

vö11ö11.“;;

Die gegen den Viehkommissionär Karl Hanne und dessen Ebe frau Auguste geb. Hesse in Hildesheim, Peiner Landstraße 14, erlossene Verfügung, durch die den Genannten der Handel mi Schweinen wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Hande untersagt worden ist, wird hiermit zurückgezogen.

Herdengen den 12. Oktober 1916. 8

Die Polizeidirektion. Dr. Gerland.

Bekanntmachung.

Der Handelsfrau Luise Sand, geb. Nandelstaedt, au Königsberg ti. Pr., Lastadienstraße 5, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Fern haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Septembe b 1915 die weinere Ausübung des Handels mit Fischen und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersag worden. 1“

Königsberg, den 9. Oktober 1916. 8

Der Polizeipräsident. J. V.: von Wedel, Regier ngsassessor.

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Bekanntmachung.

Der Handelsfrau Amalie Groß, geb. Erdmann, aus Königsberg i. Pr., Bülowstraße 12, ist durch Verfügung

vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September

1915 die weitere Ausübung des Handels mit Fischen un

sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs unter⸗

sagt worden. Königsberg, den 9. Oktober 1916.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Wedel, Regierungzassessor.

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Der Ehefrau des Bäckermeisters Friedrich Anberau, Auguste geborene Weißkamp, in Hildesheim, Katharinen⸗ straße 9, ist auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915, der dazu vom Herrn Minister für Handel und Gewerbe erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 und der Anord⸗ nung des Magistrats vom 24. Mai 1916 §§ 4 und 7 der Hande mit Backwaren untersagt.

Hildesheim, den 12. Oktober 1916. SDOdie Polizeidirektion. Dr. Gerland. Bekanntmachung. .

Durch Bescheid vom 25. August 1916 habe ich dem Kaufmann und Fabrikarbeiter Hermann Schacke, Essen⸗Borbeck, Bor⸗ beckerstraße 86, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln sowie die Vermittlertätigkeit hierfür untersagt.

Essen, den 5. Oktober 1916.

Die stäͤdtische Poltzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Rath.

Bekanntmachung.

Durch Bescheid vom 4. Juli 1916 habe ich der Ehefrau Julius Mewis, geb. Paesler, Irmgardstraße 37, den ande mit fhsg Seifenpulver und schäumenden Wasch⸗ mitteln sowie Lebensmitteln aller Art und die Ver⸗ mittlertätigkeit hierfür untersagt.

Essen, den 5. Oktober 1916. 8 Die städtische Polizeiverwaltungg. Der Oberbürgermeister. J. V.: Rath.

Bekanntmachung

Dem Händler Hugo Blasberg in Barmen, Allee 53 wohnhaft, habe ich den Handel mit Nahrungs⸗ und Genuß⸗ mitteln jeder Art, mit Leuchtstoffen sowie mit Seife und Seifeersatzmitteln wegen Unzuverlässiakeit auf Grund der Ver⸗ ordnung des Bundesrats vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, unter agt. Die Kosten dieses Verfahrens, inshesendere die Kosten der Veröͤffent⸗ lichung des Verbotes, hat Blasberg zu tragea. 16“

Barmen, den 11. Oktober 1916.

Die Polizeiverwaltun Der Oberbürgermeister. J. V.: Fvertsbus ch.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Oktober 1916. 1

Am 14. d. M. verstarb unerwartet während eines Urlaubs in Alingsas in Schweden der Königlich Schwedische Außer⸗ ordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Graf Taube, der von 1900 bis 1909 und sodann seit Mai 1912, nachdem er inzwischen das Amt des Ministers der auswärtigen Ange⸗ legenheiten in Schweden bekleidet hatte, am hiesigen Aller⸗ höchsten Hofe beglaubigt war.

Die Kaiserliche Regierung und der große Kreis persönlicher Freunde des Entschlafenen beklagen mit aufrichtiger Trauer den Heimgang dieses hervorragenden Diplomaten, der stets in besonderem Maße bestrebt gewesen ist, die guten Be⸗ ziehungen zwischen dem Deutschen Reiche und seinem Heimat⸗ lande zu pflegen und zu fördern, und der es während seiner hiesigen langjährigen dienstlichen Tätigkeit verstanden hat, sich die Ver ehrung und Achtung aller zu erwerben, die amtlich oder außer amtlich mit ihm in Berührung gekommen sind.

8 8 ——

Um die rechtzeitige Deckung des Herbstbedarfs der Heeres⸗ verwaltung an Paßr sicherzustellen, ist, wie das Kriegs⸗ ernährungsamt bekonnt gibt, für die frühzeitige Ablieferung des Hafers eine Frühdruschprämie in der Form festgesetzt worden, daß der Höchstpreis für die Tonne Hafer bis zum 30. September 1916 auf 300 ℳ, von da ab bis auf weitere Festsetzung auf 280 bestimmt wurde. In welcher Höhe der Höchstpreis endgültig festgelegt wird, steht noch nicht fest. Die weitere Herabsetzung wird aber, da der Heeresbedarf für die nächsten

acht Unteroffizieren in die Gruft getragen.

Monate noch erheblich ist, nicht vor Ende November erfolgen. Bis dahin wird es den Landwirten, auch wenn man die Verspätung der Ernte und die sonstigen Schwierigkeiten berücksichtigt, mög⸗ lich sein, den Hafer in der für das Heer zunächst erforderlichen Menge zum Preise von 280 zur Ablieferung zu bringen, ohne daß die ordnungsmäßige Durchführung der Herbstbestellung und die Einbringung der Hackfruchternte unter der Beschleuni⸗ gung der Haferanlieferung leidet. 8

Ueber die Bedeutung einzelner Bestimmungen des am 1. Oktober d. J. in Kraft getretenen Warenumsatzsteuer gesetzes bestehen in den von der Steuer betroffenen Kreisen Zweifel, die eine sehr große Anzahl von Anfragen an die Handelskammer in Berlin zur Folge gehabt haben. Da die Beantwortung im einzelnen mit Schwierigkeiten verknüpft ist, beabsichtigt, wie „W. T. B.“ mitteilt, die Handels⸗ kammer, um den Wünschen der Gewerbetreibenden ihres Bezirks entgegenzukommen, einen kurzen Leitfaden herauszugeben, der zu den aufgeworfenen Streitfragen Stellung nehmen und an Interessenten abgegeben werden wird, sobald er erschienen ist. Das Erscheinen dieser Verlautbarung wird seiner Zeit bekannt gegeben werden.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1209 und 1210 der Deutschen Ver⸗ lustlisten bei. Sie enthalten die Liste 11 der aus Rußland zurückgekehrten preußischen Austauschgefangenen sowie die 660. preußische, die 343. sächsische und die 477. württembergische Verlustliste.

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v 8 Bayern. 8 v

Die feierliche Beisetzung Seiner Majestät des ver⸗ storbenen Königs Otto fand vorgestern nachmittag in München in der St. Michaels⸗Hofkirche unter Teilnahme Ihrer Majestäten des Königs Ludwig und der Königin, der in München weilenden Mitglieder des Königlichen Hauses, des gesamten Staatsministeriums, des diplomatischen Korps mit dem Nuntius Kardinal Dr. Frühwirth, der staatlichen und städtischen Behörden, der Generalität und der Geistlichkeit statt. In Vertretung des an der Westfront weilenden Kardinal⸗ Erzbischofs Bettinger vollzog der Weihbischof Neudecker die Einsegnung der Leiche. Unter Ehrensalut und den Klängen des Präsentiermarsches der vor der Kirche aufgestellten Truppen wurde der Sarg in feierlichem Zuge, flankiert von der Leibgarde der Hartschiere und von Königlichen Pagen, von Ihm folgten der Staatsminister des Königlichen Hauses Graf Hertling und die Mitglieder des Kuratoriums. Während dort der letzte Akt der Beisetzung vor sich ging und der Sarg verschlossen und

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versiegelt wurde, verweilten die hohen Herrschaften tn stillem

. und verließen nach dem Trauergesang des Chores die Kirche. b

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Großes Hauptquartier, 15. Oktober. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Starker Artilleriekampf beiderseits der Somme, der sich über die Anecre nach Norden ausdehnte und zwischen Courcelette und Rancourt sowie an der Front Bar⸗ leur —Ablaincourt größte Heftigkeit erreichte. Englische Angriffe führten nördlich von Thiepval zum Handgemenge in unseren Linien; an einer Stelle setzte sich der Feind fest, sonst ist er überall mit schweren Verlusten zurück⸗ geworfen. In der Gegend von Lesboeufs wurde der Gegner abgewiesen. Die Franzosen griffen zwischen Barleux und Ablaincourt an; sie haben im Dorf und in der Zuckerfabrik Genermont Fuß gefaßt, im übrigen wurden sie zurückgeschlagen. Der Südteil von Ablaincourt ist in unserem Besitz.

(W. T. B.)

Heeresgruppe Kronprinz. Zeitweise stärkeres Artilleriefeuer östlich der Maas.

Oestlicher Kriegsschauplatz. 8

An der Front westlich von Luck hielt die gesteigerte Ge⸗

fechtstätigkeit an. Starkes Artilleriefeuer, das sich etwa auf die Front von Siniawka (am Stochod) bis östlich von Gorochow erstreckte, leitete russische Angriffe ein, die gestern auf das Waldgelände südlich von Zaturcy und die Saßend von Bubnow beschränkt blieben und abgeschlagen wurden.

Auch zwischen den von Pluhow und Rohatyn nach Tarnopol führenden Bahnlinien und an der Narajowka wurde es lebhafter.

In den Karpathen gewannen wir die am 21. Sep⸗ tember verlorene Kuppe Smotrec zurück. Im Kirlibaba⸗

Abschnitt erlangten österreichisch⸗ungarische Truppen im An⸗

griff Vorteile und nahmen 444 Mann gefangen.

Kriegsschauplatz in Siebenbürgen.

An der Ostfront erfolgreiche Kämpfe mit feindlichen Nachhuten.

An den Grenzpässen des Burzenlandes keine wesentliche Veränderung. Beiderseits des Szurduk⸗Passes wurden rumänische Angriffe abgeschlagen; von dem vorgestern besetzten Teil des Kammes ist der Gegner wieder vertrieben.

Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Unverändert.

b Mazedonische Front. Starke feindliche Angriffe sind westlich der Bahn Monastir⸗ Florina gescheitert. Angriffsversuche östlich ber Bahn wurden niedergehalten. Andauernde Kämpfe im Cerna⸗Bogen ohne Veränderung der Lage. Der Erste Generalquartiermeister Ludendorff.

Großes Hauptquartier, 16. Oktober. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Im Kampfgebiet der Somme hielt die lebhafte beiderseitige Artillerietätigkeit tagsüber an. Ein englischer Vorstoß nordöstlich von Gueudecourt drang in ge⸗ ringer Breite in unseren vordersten Graben, der im Gegen⸗ angriff völlig zurückgenommen wurde. Franzosen griffen Morgens und Abends die Stellungen westlich von Sailly an und wurden abgewiesen, südwestlich des Dorfes durch frischen Gegenstoß.

Heeresgruppe Kronprinz. In den Argonnen und auf beiden Maas⸗Ufern lebte das Artilleriefeuer zeitweilig auf. Oestlicher Kriegsschauplatz.

Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

8 8 8

Westlich von Luck brachen durch heftiges Artilleriefeuer

vorbereitete starke Angriffe im Abschnitt Zubilno —Zaturcy unter schweren Verlusten für den Feind zusammen. Teilvorstöße südlich der Bahn Brody —Lemberg und in der Graberka⸗Niederung scheiterten gleichfalls. Beträchtliche russische Kräfte wurden zu einem tief⸗ gegliederten, aber erfolglosen Angriff an der Narajowka zwischen Lipnica Dolna und Skomorochy eingesetzt; 1. konnten wir dem Feinde schwere Verluste ereiten

Front des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl. 1

weiterung ihres Erfolges am Smotrec Gegenangriffe ab und machten 381 Mann zu Gefangenen. Am D. Coman nahmen bayerische Truppen in Sturm mehrere russische Gräben. „Oestlich Kirlibaba sind bei den Angriffskämpfen öster⸗ reichisch⸗ungarischer Regimenter russische Gegenstöße zurück⸗ gewiesen worden. Die Zahl der eingebrachten Gefangenen be⸗ trägt über 1000. Südwestlich von Dorna Watra drängen die verbündeten Truppen den Gegner über das Neagra⸗Tal zurück.

Auf dem Kriegsschauplatz in Siebenbürgen dauern die Kämpfe an der rumänischen Grenze an.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. Aenderung der Lage. 8

8 Mazedonische Fronlltltl Cerna⸗Abschnitt, beiderseits Brod, hatten heftige, Nachts wiederholte Angriffe serbischer Truppen keinen Erfolg; auch Teilvorstöße bei Gruniste und nördlich der Nidze Planina wurden unter erheblichen Verlusten des Feindes abgewiesen. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 15. Oktober. (W. T. B.) Die Luftkämpfe an der Westfront haben im September einen alle bis⸗ herigen Vorgänge übertreffenden Umfang und eine bislang nicht erreichte Heftigkeit angenommen. Von französischer und englischer Seite war ein Massenaufgebot an Zahl und Güte im Kampfgebiet der Somme zusammengezogen, demgegenüber auch auf unserer Seite starke Luftstreitkräfte eingesetzt wurden. Trotz der erheblichen Ueberlegenheit der Feinde an Zahl sind die beispiellos heftigen Luftkämpfe, die sich sowohl über unserem, als auch über feindlichem Gebiet abgespielt haben, zu unseren Gunsten entschieden worden, wie aus dem Heeresbericht vom 9. d. Mts. zu ersehen ist. Besonders ist darauf hinzuweisen, daß dem Gegner über seinem eigenen Gebiet nicht weniger als 47 Flugzeuge verloren gegangen sind, was die Behauptung unserer Gegner, daß sich deutsche Flugzeuge nicht mehr über die Linie wagten, Lügen straft.

Wie in den vorigen Monaten, wird auch diesmal die genaue Liste der Flugzeuge veröffentlicht, die im Laufe des Monats September in unseren Besitz gelangt sind. Es sind dies 74 von den 129 Flugzeugen, die unsere Feinde im ganzen verloren haben, und zwar 21 französische und 53 englische Flugzeuge.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. 8

Wien, 14. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Südlich von Hatszeg (Hötzing) bemächtigte sich der Feind eines Teiles des Grenzkammes. Ein nächtlicher Gegenstoß warf ihn zurück. Um eine Höhe wird noch gekämpft.

Die Säuberung der südöstlichen und östlichen Grenz⸗ gebiete Siebenbürgens macht rasch Fortschritte. Die Rumänen wurden an zahlreichen Punkten über die Pässe zurückgeworfen. Ueberall, namentlich im Gyergyo⸗ Gebirge heben unsere Truppen ganze Abteilungen Ver⸗ sprengter der verschiedensten rumänischen Verbände aus.

In Wolhynien herrschte gestern sehr lebhafte Gefechts⸗

tätigkeit. Italienischer Kriegsschauplatz.

Da auch der gestrige Tag an der küstenländischen Schlachtfront ruhiger verlief, ist der achte große An⸗ sturm der Italiener mit den Kämpfen des 11. Oktober als abgeschlagen zu betrachten.

Mehr noch als in den letzten Schlachten hatte der Feind diesmal seine Kräfte gegen den Südflügel zusammengeschoben. Zwischen dem Meere und den Höhen östlich von Görz waren die dritte und Teile der zweiten Armee mit insgesamt etwa 16 Infanterie⸗Divisionen mit einer sehr mächtigen Artillerie und zahlreichen Minenwerferbatterien angesetzt. Unsere todes⸗ mutigen Karstverteidiger haben durch eine Woche im bwfesten Feuer ausgeharrt und sodann drei Tage den unaufhörlichen Stürmen des an Zahl überlegenen Feindes getrotzt, bis ihn seine Verluste zwangen, den Angriff einzustellen. 8

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Nichts von Belang.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

In den Karpathen wiesen deutsche Bataillone bei Er⸗

Wien, 15. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz.

„Südlich von Hatszeg (Hötzing) haben unsere Truppen in erbitterten Kämpfen den Grenzkamm in ganzer Ausdehnung behauptet.

Süͤdlich und östlich von Brasso (Kronstadt) trat gestern keine wesentliche Aenderung ein.

Im östlichen Grenzraum Siebenbürgens werden nur mehr im Gyergyo⸗Gebirge schmale Landstriche vom Feinde gesäubert. Oestlich von Kirlibaba gewannen unsere Truppen in überraschendem Vorstoß Gelände und brachten 3 russische Offiziere 443 Mann und ein Maschinengewehr ein. Deutsche Bataillone nahmen die Höhe Smotrec wieder in Besitz. Südöstlich des Panty⸗Sattels wurde ein russischer Vorstoß abgeschlagen.

In Wolhynien neuerliches Anschwellen der russischen Kampftätigkeit. Auf breiten Frontabschnitten lag den ganzen Tag über schweres russisches Geschützfeuer. Stellenweise brach auch Infanterie aus den feindlichen Gräben vor, die aber nirgends bis an unsere Hindernisse zu gelangen vermochte.

Italienischer Kriegsschauplatz.

Die Gefechtstätigkeit blieb im allgemeinen gering.

Im Görzischen griffen die Iltaliener heute früh unsere Stellungen auf den Höhen östlich von Sober an. Dieser Vorstoß brach teilweise schon in unserem Artilleriefeuer zu⸗ sammen, teilweise wurde er im Handgemenge abgewiesen.

Oestlich von Trient wurde ein feindlicher Farman im Luftkampf abgeschossen.

Südöstlicher Kriegsschauplatz. Aus Albanien nichts zu melden.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

tvum. veas anseenen

8

Bulgarischer Bericht. 1

Sofia, 15. Oktober. (W. T. B.) Amtlicher Heeres⸗ bericht vom 14. Oktober. „Mazedonische Front. Keine Veränderung in der Lage. Zwischen dem Prespa⸗See und der Cerna lebhafte Artillerie⸗ tätigkeit. An der Front im Cernabogen das übliche Artillerie⸗ feuer. Mehrere schwache feindliche Angriffe wurden abge⸗ schlagen. In der Nacht vom 13. zum 14. Oktober unter⸗ nahmen die Serben mit bedeutenden Kräften einen Angriff im Norden von dem Dorfe Slevitza, wurden aber unter blutigen Verlusten für sie zurückgeschlagen. Im Moglenitzatal schwache Artillerietätigkeit. Wir wiesen einen Angriff auf die Höhe Bahovo leicht zurück. Auf beiden Seiten des Vardar schwaches zeitweiliges Artilleriefeuer. Am Fuße der Belasitza Planina Ruhe. An der Strumafront Gefechte zwischen Aufklärungsabtei⸗ lungen und stellenweise schwaches Artilleriefeuer. An der Küste des Aegäischen Meeres lebhaftes Kreuzen. Die feindliche Flotte beschoß die Höhen bei Orfano.

Rumänische Front. Keine Veränderung. Längs der Donau Ruhe. In der Dobrudscha östlich der Eisenbahn Dobric —Medjidie schwaches Artilleriefeuer. An der Küste des Schwarzen Meeres Ruhe.

Sofia, 15. Oktober. (W. T. B.) bericht vom 15. Oktober. „Ein starker Angriff, den der Feind mit schätzungsweise einer Division gegen den Abschnitt zwischen der Straße Bitolja (Monastir) —Klechtiura (2) und der Bahnstrecke unter⸗ nahm, wurde unter schweren Verlusten für ihn abge⸗ chlagen. Der Angriff wurde Nachts zweimal erneuert, aber auch diese Vorstöße wurden unter schweren Verlusten für den Feind zurückgewiesen. Oestlich der Eisenbahn wurde ein Angriffsversuch der feindlichen Infanterie durch das Feuer unserer Artillerie im Keime erstickt. Am Cernabogen kam es zu erbitterten Kämpfen. Alle feindlichen An⸗ griffe wurden mit Handgranaten abgewiesen. Im Moglenica⸗ tal das gewöhnliche Artilleriefeuer. Schwache feindliche Teil⸗ angriffe gegen die Höhen südlich von Tarnowo, auf den Bahowohügel und den Bujuktaschgipfel wurden zurück⸗ geschlagen. Auf beiden Ufern des Vardar schwaches Artillerie⸗ feuer. Am Fuße der Belasica Planina Ruhe. An der Struma vereinzelt schwaches Artilleriefeuer und Patrouillen⸗ gefechte. An der Küste des Aegäischen Meeres Ruhe.

Rumänische Front. Die Lage ist unverändert. An

Amtlicher Heeres⸗

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KEKlrkischer Bericht. nshantinspel, 15. Oktober. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht vom 14. Oktober.

Kaukasusfront. Auf dem rechten Flügel Artillerie⸗ feuer. Auf dem linken Flügel Scharmützel zu unseren Gunsten. Von den übrigen Fronten kein wichtiges Ereignis.

Front in Galizien. Unsere Truppen unternahmen in der Nacht vom 11. zum 12. Oktober Ueberfälle auf verschiedene Teile der feindlichen Front, erbeuteten eine Menge Waffen und zerstörten feindliche Gräben.

8 xFö. 15. Oktober. (W. T. B.) Amtlicher Bericht.

Persische Front: Drei Schwadronen feindlicher Kavallerie, welche sich von allen Seiten Bidschar zu nähern versuchten, wurden abgewiesen.

Kaukasusfront: Auf dem rechten Flügel Scharmützel. Eine feindliche Abteilung, die in dichten Keihen vorzudringen versuchte, wurde durch wirksames Feuer zersttreut. Ein feind⸗ licher Ueberfall auf einen Teil unserer Stellungen am linken Flügel wurde durch Feuer aufgehalten und durch Gegenangriff zurückgewiesen. Auf diesem Flügel liefen Zusammenstöße von

Patrouillen vorteilhaft für uns aus.

Kein wichtiges Ereignis an den anderen Fronten. Der Stellvertretende Oberbefehlshaber.

8 Der Krieg zur See. S8

Wien, 14. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: In der Nacht vom 12. auf den 13. hat eins unserer Seeflug⸗ zeuggeschwader neuerdings die militärischen Objekte von Monfalcone und San Canziano erfolgreich mit Bomben belegt. Am Abend des 13. griffen unsere See⸗ flugzeuge die Adriawerke in Mesfal⸗ogne an und erzielten