Niegende Kriegergrab, als auch für den Kriegerfriedhof. Die Hefte sind allen mit der Gräberpflege betrauten Stellen zur Nachachtung zu⸗ egangen, dantit wirksame Anregung für einen künstlerisch einwand⸗ fesen Grabschmuck gegeben ist. Sie werden demnächst auch im Buch⸗ handel zu haben sein. Die Kosten für die Ausschmückung der Krieger⸗ gräber mit Grabzeichen in schlicht soldatischer Form trägt die Heeres⸗ verwaltung. Auch sei an dieser Stelle mit Dank und Anerkennung der großen erneuten Spende des Buͤndes der deutschen Baumschulenbesitzer erwähnt, die es sich nicht haben nehmen lassen, auch ihren Teil zur würdigen Ausschmückung der Kriegergräber beizutragen. Trotzdem besonderen Grabdenkstein zu schmücken; sie mögen vor Ausführung des mag es begreiflich erscheinen, daß viele Angehörige gefallener Krieger den Wunsch haben, selbst das Grab ihrer Lieben wenigstens mit einem Planes aber bedenken, ob sie damit im Sinne des Gefallenen und seiner Kameraden handeln. Der Krieger ist im gemeinsamen Kampf gefallen, alle Ehrungen soll er auch gemeinsam mit seinen Kameradem empfangen. Sellten sfosche Gedanken dennoch den einen oder anderen nicht von der Aufstellung eines eigenen Gedenksteins cbhalten, oder handelt es sich um ein Einzelgrab, so wird die vorherige Einholung des Rates einer der genannten Beratungsstellen dringend empfohlen. Auch in der Heimat, wo viele der im Kampf. Verwundeten nach schmerzlichem Krankenlager ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, liegen die Verhältnisse nicht anders. Es seien daher die Leitsätze wiedergegeben, die auf der Münchener Tagung der bundesstaatlichen Kriegsministerien mit den Beratungsstellen und einer großen Zahl der hervorragendsten Künstler Deutschlands für die Heimat niedergelegt wurden: „Für Kriegergräber im Inlande werden im allgemeinen die Leitsätze für die Front sinngemäße Anwendung finden können. Vor allem sollen auch hier Kriegergräber als solche erkennbar sein. Am leichtesten und sichersten wird das erzielt durch die Gleichheit mehrerer nebeneinanderliegender Gräber, — das typische Bild des Soldaten⸗ friedhofes. Es empfiehlt sich deshalb, Kriegergräber in bestehenden Friedhöfen in einer geschlossenen, von den übrigen Gräbern etwa durch Baumpflanzung, Hecke oder Mauer abgesonderten Anlage zu ver⸗ einigen, auf deren stimmungsvolle Wirkung besonderer Wert zu legen ist. Die Verwendung des vom Volksbheere geschaffenen Symbols (ohne Sockel aus dem Boden wachsendes Kreuz) liegt nahe, vorbehalt⸗ lich der Berücksichtigung Andersgläubiger. Besondere Gründe, wie etwa die Rücksichtnahme auf die überlieferte Gräberform einer Gegend oder dergleichen, können auch zu einem anderen Typ führen. Wichtig ist, daß in ein und derselben Gräberanlage der einmal gewählte Typ möglichst einheitlich durchgeführt wird, schlechte Massenware ist fern⸗ zuhalten; vor geschäftlichen Anpreisungen solcher Art, auch wenn damit wohltätige Zwecke verbunden sind, ist zu warnen. Einfache, schlichte Anlagen haben erfahrungsgemäß mehr Aussicht auf eine gute künst⸗ lerische Wirkung als reiche, punkvolle und erfordern auch einen ge ringeren Kostenaufwand. Die künstlerische Wirkung wird nicht durch die Größe des Aufwandes bestimmt. Nachdrücklich kann schließlich nur allen ans Herz gelegt werden, größere und besonders reichere Ehren⸗ male für derartige Anlagen und deren reicheren plastischen Schmuck zurückzustellen, bis die Zeit unsere sonstigen Pflichten gegen die All⸗ gemeinheit geklärt hat. Allen Beteiligten wird empfohlen, vor der Planung der Anlagen sich an die in den einzelnen Landesteilen be⸗ stehenden Beratungsstellen für Kriegerehrungen zu wenden, die von den zuständigen Behörden in jeder Weise gefördert werden. Durch die Inanspruchnahme entstehen, abgesehen von etwaigem Auslagen⸗ ersatz, keine Kosten.“ — Gemeindebehörden, Geistliche, überhaupt alle Gebildeten, die einer würdigen Ausgestaltung unserer Kriegergräber Interesse entgegenbringen, können durch ihren Einfluß viel zur Durch⸗ führung dieser Leitsätze beitragen. Vermieden werden müssen vor allen Dingen die wenig befriedigenden Zustände auf manchen Fried⸗ höfen, die sich in der durch Ungleichmäßigkeit der Grabzeichen hervor⸗ gerufenen Unruhe äußern, indem jeder nach seinem mehr oder minder entwickelten Geschmack Denkmäler errichtet, die oft nur zeigen, daß mehr oder weniger große Geldmittel dafür aufgewendet sind. Auch auf dem heimatlichen Friedhof entsprechen Einfachheit und Einheit der Grabzeichen dem gesunden kameradschaftlichen Empfinden, wie es in obigem Verse und der stimmungsvollen Schlichtheit des Krieger⸗ friedhofes, auf dem er sich befindet, vorbildlich zum Ausdruck kommt.
Die Deutsch⸗Spanische Vereinigung Stuttaart, e. V., die sich über aanz Deutschland erstreckt und die namhafte Persönlich⸗ keiten Deutschlands aus allen Gebieten, besonders aus der Induftrie, umfaßt, hat Ortsgruppen, teilweise mit großer Anhängerzahl in Nachen, Berlin, Cöln, Dresden, Essen, Göppingen, Karlsruhe, Leipzig, Pforzheim und Stuttgart gegründet. Nunmehr gebt die Deutsch⸗ Spanische Vereinigung daran, Landesvereine zu errichten und die Ortsgruppen zusammenzuschließen. Perfönlichkeiten, die sich anschließen oder an der Gründung beteiligen wollen, werden gebeten, ihre Adresse an die Geschäftsstelle der Deutsch⸗Spanischen Vereinigung Stuttgart, e. V., einzusenden.
Brüssel, 21. Oktober. (W. T. B.) Heute vormittag fand in der Aula der Universität in Gent durch den General⸗ gouverneur, Generolobersten Freiherrn von Bissing die Ueber⸗ gabe der in eine flämische Hochschule umgewandelten Universität an den Lehrkörper, der unter der Führung des Rektors Hoffmann vollzählig erschienen war, statt. Der Generalgouverneur betonte in seiner Rede, die Tatsache, daß die Genter Hochschule ibre Vor⸗ lesungen wieder aufnehme, werde im flämischen Gebiete und weit darüber hinaus mit Freuden begrüßt werden. Man sähe in der flämischen Hochschule die Bürgschatf für die Zukunft der geistigen Entwicklung des Landes, das unerschütterliche Rückgrat eines kräftigen flämischen Volkstums. Es solle keine deutsche Hoch⸗ schule hier entstehen, aber erst recht keine französische, sondern eine im flämischen Volk wurzelnde niederländische. Der Rektor Hoffmann sagte in seiner Erwiderung, die Universität werde jetzt ihrer natürlichen Bestimmung wiedergegeben, da an ihr die flämische Sprache als Unterrichtssprache eingeführt werde. Damit verwirkliche sich eins der höchsten Ideale des flämischen Volkes, für das das Volk seit 85 Jahren gelitten und gestritten habe. Vor einer kühlen und sachlichen Ueberlegung hätten die oft geäußerten Bedenken und Befürchtungen nicht standhalten können, da es keine sittlichen und rechtlichen Gründe gebe, die die Lebrer hätten abhalten können, ihrem Volke zu dienen, da arch kein verständiger Patriotismus ein Hindernis hierbei bilde; außerdem sei die Frage ganz belanglos für die Unabhängigkeit des Landes und dessen inneren Zustand. Es handle sich hier nur um die Wünsche Flanderns und um die Rechte der Flamen, denn die Hochschule solle eine flämische, eine niederländische sein und daher nur der geistigen Ent⸗ wicklung des flämischen Volkes und der niederländischen Kultur dienen. Das flämische Volk sei sich seiner Kraft bewußt und fasse immer mehr Mut. Es werde daher, wie immer sich auch die Dinge entwickeln mögen, nicht dulden, daß irgend eine Hand an sein Palladium rühre. Dem schlichten Akt der Uebergabe wohnten außer dem Generalgouverneur mit seinem milltärischen und Zwwilstabe der Vertreter des Reichskanzlers, sowie unter den Ver⸗ tretern verschiedener Bundesstaaten der bayerische Kultusminister bei.
Bern, 21. Oktober. (W. T. B.) Laut Meldung des „Temps“ wurden in den Creusotwerken weitere 500 Chinesen eingestellt.
1u Lssech.K
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des nnern zusammen⸗ gestellten „Nachrichten für andel, Industrie und Landwirtschaft“.)
Dänemark. Drdnung des Verkehrs mit Fischen. Wenn nichts Un⸗ vorhergesehenes eintritt, wird die Fischordnung als Ganzes am
11“
b
18. Oktober 1916 in Kraft treten. Von diesem Zeitpunkt ab wird die große Zahl der gebräuchlichsten Fische zu Höchspretsen käuflich sein. Diese betragen für 1 kg beim Absatz an die Verkäufer: für Aatmuttern, Klieschen und Flundern 28 Oere, für kleine Dorsche und kleine Schelffische, beide bis zu ½ kg 40 Oere, für Heringe 44 Oere, für kleine Schollen kis zu ¼ kg, Dorsche von mehr als 3 kg und alle Kabeljaus 50 Oere. Beim Sunmittelbaren Verkauf der Aus⸗ führer an die Verbraucher und heim Verkauf der Fisch⸗ händler betragen die Höchstpreise, in diesem Falle also die Preise, welche die kaufende Bevölkerung zu entrichten hat: für Aalmuttern, Klieschen und Flundern 40 Oere, für kleine Dorsche und kleine Schell⸗ fische b4 Oere, für Heringe 60 Oere, für kleine Schollen, Dorsche von mehr als 3 kg und alle K⸗beljaus 64 Oere, für alle großen Dorsche im Ausschnitt 110 Oere. Bei dieser letztgevannten Ware ist kein Höchstpreis für den Verkauf an die Händler festgesetzt.
Die Fischordnung fußt auf der zeitweiligen Heringsordnung, deren Wirkung in der Hauptsache sehr befriedigt haben soll.
Den Ausführern ist eingeschärft worden, daß es sich um die Ver⸗ sorgung des einheimischen Marktes handle und daß sie sich solidarisch verhalten und gegenseitig liefern müßten, wenn der eine oder der andere Schwierigkeiten kei der Beschaffung der Ware habe.
Im Hiablick auf die Anfordexungen ist die Ordnung so, daß die Fischhändler Ausführung der Anforderung ve langen können, wenn sie in der gleichen Stadt wie der Ausführer wohnen und die An⸗ zorderung spätestens 9 Uhr Vormittags eingeliefert haben. Wohnen sie an verschiedenen Orten, so ist die Anforderung am nämlichen Tage auszuführen, wenn sie so zeitig eingesandt worden ist, daß die Waten mit dem gyewöhnlichen Zuge abgefertigt werden können. Gegebenenfalls bat der Ausführer durch den Fernsprecher oder drabtlich den Empfänger von etwaigen Schwierigkeiten zu benach⸗ richtigen, wesche die planmäßige Abfertigung un l ht. (Nach Berlingske Tidende. “ 8
8 Schweden.
Aufhebung eines Ausfuhrverbots. für Agar⸗Agar ist unter dem 23. September ö .
Das Ausfuhrverbot 1916 aufgehoben
8 9
Norwegen. Ausfuhrverbote. Das Proviantierungsdepartement hat unterm 30. S plember 1916 ein Ausfuhrverbot für Kaffeeersatzstoffe erlassen. (Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsulats in Kristiania) Unter dem 11. Oktober 1916 ist die Ausfuhr von Zement ver⸗ boten worden. (Morgenbladet.)
— Handbabung des Ausfuhrverbots für Jute umschliekungen. Ein Rundschreiben des Fünanz⸗ und Zoll⸗ departements an die Zollkammern vom 19. S ⸗ptember 1916 lautet: Unter Hinweis auf die Rundschreiben des Departements an die Zoll⸗ kammern vom 1. und 29. August 1916, betreffend die Ausfahr von Juteumschließungen, wird bierdurch mitgeteilt, daß das Ausgfuhrverbot für die genannte Ware nach einer Bestimmung des Provtantterunas⸗ departements mit Wirkung vom 7. September 1916 einschließlich ab geändert und dahin erweitert wird, daß Jute nicht als Ver⸗ packung für Waren verwendet werden darf, die nach kriegführenden Ländern auegeführt werden, es sei denn, daß der Zollbehörde gegen⸗ über nachgewiesen wird, daß die Jute aus dem betreffenden Lande oder einem mit ihm verbündeten Lande eingeführt worden ist. Ferner ist bestimmt worden, daß die Ausfuhr von Waren in Juteverpackung nach Schweden, Danemark und Holland (nach Holland indes nur, wenn die Ware an den Niederländischen Ueberseetrust konsianiert ist) sowie nach Spansen und überseeischen Ländern zugelassen sein soll. Statt der im Rundschreiben vom 29. August fostgesetzten Bestim⸗ mungen über die seitens der Zollbehörde auszuübende Kontrolle bei der Ausfuhr von „Waren“ in Juteverpackung wird bestimmt, daß in Zukunft für die Erlaubnis zur Ausfuhr in allen Fällen von dem be⸗ treffenden Ausfübrer die Vorlage einer Erklärung darüber verlangt werden soll, daß die Ausfuhr nicht in Widerspruch gerät mit einer Erklärung, die gegenüber einer norwegischen Behörde abgegeben worden ist oder gegenüber einer Einrichtung oder Vereinigung, mit der hinsichtlich der Ausfuhr und Einfuhr bestimmte Abmachungen getroffen worden sind, ferner daß die Ausfuhr nicht in Widerspruch gerät mit einer Erklärung, die nach einem hbestimmten von der norwegischen Regierung anerkannten Vordruck abgegeben worden ist. Sofern die Verpackung inländischer Herstellung ist und der Ausführer sie nicht selbst angefertigt hat, ist außerdem eine Erklärung des Fabrikanten zu verlangen. Ist die Verpzckung in fertigem Zustand eingeführt worden, so ist außer der vom Ausführer der in der Jute verpackten Ware vorzulegenden Erklärung eine Erklärung des ursprüng⸗ lichen Einbringers zu verlangen. Bestehen begründete Zweifel über die Richtigkeit der Erklärung, so darf die Ware erst nach genauer Untersuchung der Verhältnisse zur Ausfuhr zugelassen werden. Die im Rundschreiben vom 29. August 1916 vorgeschriebenen Kontroll⸗ bestimmungen sind demnach als aufgehoben anzusehen. (Nach einem Berichte des Kaiserlichen Generalkonsulats in Christiania.)
88 858
— Die englische Regierung veröffentlicht, wie „W. T. B.“ aus Berlin meldet, nicht nur „Schwarze“ und „graue“ Lisften, sondern auch „weiße“ Listen. Diese enthalten die Namen derjenigen Per⸗ sonen und Firmen, an die ven englischer Seite Waren konsigniert werden dürfen. In Anlehnung an die britischen Listen hat auch Australien weiße Listen für China, Siam und Liberia berausgeg ben. Ergänzt werden aber die schwarzen Listen Erglants nicht nur durch die grauen und weißen Listen, sondern vor ahem durch eine sogenannte Geheimliste, wie sie jetzt für den Handel in Europa eingefuhrt wird. Augen⸗ scheinlich ist diese G beimliste auf die Schwierigkeiten zurückzuführen, welche sich für England aus dem Proteste der neutralen Länder wegen der schwarzen Liste ergeben. Die Namen von Firmen oder Personen, welche auf diese Geheimliste kommen, werden nicht ver⸗ öffenllicht, sind aber den englischen Kontrollstattonen zur Beaufsichtigung des Schiffahrls⸗ und Exportverkehrs bekannt, rdamit Waren von solchen Firmen nicht weiter befördert werden. Wenn England Waren von Firmen, die in der Geheimiiste verteichnet su d, an den Empfänger nicht durchlassen will, so müssen diese in englischen Han gelöscht werden und können, wenn der Absender auf die Zurücknahme verzichtet, von englischen Handelshäusern erworben werden. Verzichtet der Absender nicht oder ist die Einfuhr jener Waren in England unerwünscht, so dürfen jedenfalls diese Waren nicht nach neutralen Ländern versandt werden. Durch eine solche Geheimliste erhält England die Möglichkeit, den Protesten der Neutralen dem Schein nach entgegenzukommen, während an der Sache selbst nichts geändert wird.
— Zollfreiheit bei der Einfuhr aus den besetzten feindlichen Gebieten. Aus Anlaß von Anfragen weist die Handelskammer zu Berlin darauf hin, daß mit Gültigkeit vom 13. d. M. folgende Waren zollfret nach Deutschland eingeführt werden dürfen, sofern sie in den deutscherseits besetzten Gebieten erzeugt sind: Artischoken, Melonen, Pilze, Rhabarber, Spargel, Tomaten, sämtlich auch zerkleinert, getrocknet oder sonst einfach zubereitet; Tafeltrauben; Nüsse; Stein⸗, Kern⸗ und Beerenobst; Federvieh und Federwild, letzteres nicht zubereitet; Fische; für Fleisch von anderem Vieh als Federvieh und für totes, auch zerlegtes, nicht zubereitetes Haarwild war schon bisher Zollfreiheit allgemein zugestanden.
— Die dem Aufsichtsrat vorgelegte Bilanz der Brauerei Henninger, Aktiengesellschaft, Frankfurt a. Main, für 1915/16 ergibt einen Bruttogewinn (ohne Vortrag) von 580 192,32 ℳ gegen 610 898,55 ℳ im Vorjahre. Nach Abschreibungen von ca.
1316 000,— ℳ (1914/15 ca. 340 000,— ℳ) soll der Generalversamm⸗
1u“
lung die Verteilung einer Dividende von wieder 7 %
orge⸗ schlagen werden. Als Vortrag verbleiben ca. 49 000 ℳ gegen 48 000 ℳ im Vorjahre. 3
Wien, 21. Oktober. (W. T. B.) Der Börsenverkehr wurde durch die Rücksicht auf den Wochenschluß einigermaßen beein⸗ trächtigt, die Stimmung war jedoch unter Einwirkung der Momente, die den Markt gestern günstig beeinflußt hatten, ausgesprochen fest. Nachfrage zu höberen Kursen bestand für Bankaktten, Montan⸗, Röstungs⸗ und Petroleumwerte sowie türkische Paplere. Gegen Schluß nahmen Rüstangeaktien einen neuerlichen Anlauf zur Auf⸗ wärtsbewegung. 1 1
Bern/ 21. Oktober. (W. T. B.) Nach der amtlichen Handel ⁸) statistik hat Frankreich in den eesten acht Monaten des Jahres 1916 für mehr als 11 Millionen Doppelzentner Eisen und Stahl eingeführt, während die Gesamteinfuhr der gleichen Artikel 1914 nur 316 000 Doppelzentner erreichte. Die Vereintgten Staaten lieferten im laufenden Jahre sechs Millionen, während der Bedarf 1914 nur 11 000 Doppelzentner ausmachte. Umgelehrt ist die Einfuhr alger scher Eisenerze von 262 000 Dovppelzentnern im Jahre 1914 au 94 000 Doppelzentner im Jahre 1916 gesunken.
New York, 21. Okiober. (W. T. B.) In der vergangenen Woche 1,358 000 Dollar Gold und 374 000 Dollar Silber eingeführt; ausgeführt wurden Ua Venezuela und 70 000 Dollar nach Zentralamerika sowie an Silber 1 049 000 Dollar
Börse in Berlin
(Rotierungen des Börsenvorstandes) Geld Brief ℳ
5,48 227 ¼ 156 ½ 159 158 ¾ 106 ⅔
68,95 79
Geld BHeef
ℳ New York 1 Dollar 5,48
Holland 100 Gulden 88 änemark 100 Kronen 156 ¼ Schweden 100 Kronen 159 Norwegen 100 Kronen 158 ¾ 100 Franken 106 ¾
100 Kronen 68,95 100 Leva 79
———
Der heutige Wertpapiermarkt zeigte eine vorwiegend feste Haltung. Auf den meisten Gebieten war die Kauflust vorherrschend, wenn auch das Geschäft sich in den engsten Grenzen hielt. Im weiteren Ver⸗ laufe blieb die Haltung fest, namentlich zeigte sich für einige Renten⸗ papiere Interesse. Der Schluß war still.
227 ⅔ 156 ¾ 159 ½ 159 ¼ 106 ⅔
69,05 Bulgarien 80
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
London, 20. Oktober. (W. T. B.) 2 ½ % Engl. Konsols 57, 5 % Argentinier von 1886 92 ¼, 4 % Brasiliane⸗ von 1889 49, 4 % Japaner von 1899 70 ⅛, 3 % Portugiesen 56, 5 % Russen von 1906 89 ⅝⅜, 4 ½ % Russen von 1909 —, Baltimore u. Ohto —, Canadian Pactfic 183 ½, Erie 40 ¾¼, National Railways of Mexiko —, Pennsylvania —, Southern Pacific 106, Union Pacisie 156, United States Steel Corporation 121 ⅛, Anaconda Copper 19 %, Rio Tinto 63 ½¼, Chartered 12/1, De Beers def. 12 13⁄16, Goldfields 1 ⅝, Randmines 3 ½. — Privatdiskont 51 %2, Silber 32 8.
London, 21. Oktober. (W. T. B.) Privatdiskont 51912,
Silber 32 ⅜¾.
Paris, 21. Oktober. (W. T. B.) 5 % Französische Anleihe 90,00, 3 % Franzbüsche Rente 61,20, 4 % Span. außer⸗ Anleibe 96,85, 5 % Russen 1906 86,95, 3 % Russen v. 1896 56,50, 4 % Türken unif. 61,40, Suezkanal 4500, Rio Tinto 1765. 1 1
Amsterdam, 21. Oktober. (W. T. B.) Tendenz: Sehr fest. Wechsel auf Berlin 42,35, Wechsel auf Wien 28,52 ½, Wechsel auf Schweiz 46,22 ½, Wechsel auf Kopenhagen 66,12 ½, Wechsel auf Stockholm 68,95, Wechsel auf New York 243,50, Wechsel auf London 11,61, Wechsel auf Paris 41,80. — 5 ¹% Niederländ. Staatsanleihe 1021⁄36, Obl. 3 % Niederl. W. S. 75 1516, Köntgl. Niederländ. Petroleum 517 %, Hohand⸗Amerika⸗Linte 444, Nieder⸗ ländisch⸗Indische Handelsbank 228, Aichison, Topeka u. Santa Fes —,—, Rock Jsland 1, Southern Pacisic —,—, Southern Railwav 28 ⅞, Union Pacisic 150 ¼. Anaconda 194, Uniten States Steel Corv. 1171 ⁄16, Französisch⸗Englische Anleihe —,—. Hamburg⸗ Amerika Linie —,—. 1
NRew Pork, 21. Oktober. (Schluß.) (W. T B.) Der Umsatz an der heutigen Effektenbörse b zifferte sich auf 370 000 Aktien, wovon ein größerer Teil wiederum auf Industriepaptere entfiel. Besonders Stabhltrustaktien waren recht lebhaft gesucht und erreschten zeitweilig den Preis von 120 ⅜, verloren jedech im weiteren Verlaufe infolge umfangreicher Liquidationen den anfänglich erztelten Kursgewinn und stellten sich gegen gestern schließlich um †¼ Dollar niedriger. Ferner hatten die Shares der General Motors Co. und der Americmm Sugar Refining Co. neue Höchstpreise zu verzeichnen⸗ Letztere schlossen 1½8 Dollar höher. Am Markt für Transport⸗ werte waren niedrig im Kurse stehende Eisenbahnaktien bevor⸗ zugt, während sübrende Anlagewerte eher matter lagen. Im Schlußverkehr war die Stimmung unregelmäßig. Tendenz für Geld: Nomtnell. Geld auf 24 Stunden Durchschnittszrate nom., Geld auf 24 Stunden letztes Darlehen nom., Wechsel, auf London (60 Tage) 4,71,25, Cable Transferz 4,76,35, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,84,50, Wechsel auf Berlin auf Sicht 70 ½, Silber Bullion 67 ⅞, 3 % Northern Pacisic Bonds 67, 4 % Ver. Staat. Vonds 1925 110 ½, Atchison, Topeka u. Santa F6 105 ⅞, Baltimore and Obio 87 ¼, Canadian Pacific 174, Chesapeake u. Ohio 70, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 95, Denver u. Rio Grande 18, Illinois Central 109, Louisville u. Nashville 137, New Pork Central 107 ½, Norfolk u. Western 142 ½, Pennsylvanta 57 ½, Reading 110 ¼, Southern Pacißie 100 ¼, Union Pacific 150 ½, Anaconda Copper Mining 94 ⅞, United States Steel Corvoration 119, do. pref. 1218.
Rio de Janeiro, 19. Oktober. (W. T. B.) Wechel auf London 12 ⁄2.
Kursberichte von answärtigen Warenmärkte
London, 20. Oktober. (W. T. B.) Kupfer prompt 124.
Liverpool, 20. Oktober. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 10 000 Ballen, Einfuhr 23 410 Ballen, davon 19 300 Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. — Für Oktober⸗November 10,54, für Januar⸗ Februar 10,599. — Amerikanische und Brasilianische je 4 Punkte niedriger, Aegyptische 5 Punkte höher.
New York, 21. Oktober. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko middling 18,50, do. für Oktober 18,31, do. für November 18,42, do. für Dezember 18,52, New Orleans do. lolo middling 17,69, Petroleum refined (in Cases) 10,75, do. Stand. white in New York 8,35, do. in Tanks 4,50, do. Credit Balances at Oil City 2,60, Schmalz prime Western 16,20, do. Rohe & Brothers 17,00, Zucker Zentri⸗ fugal 627 — 639, Weizen für Dezember —,—, do. für Januar —,J—, do. Harbwinter Nr. 2 neuer 178 ½, Mehl Spring⸗Wheat elears (neu) 7,80 — 8,00, Getreidefracht nach Livervool nom., Kaffee Rio Nr.7 loko 9 %8e, do für Dezember 8,39, do. fürn Januar 8,42, do. für März 8,47, Kupfer Standard loko —,—, Zinn 40,87 ½ — 41,37 ½.
New York, 20. Oktober. (W. T. B.) Baumwoll⸗Wochen⸗ bericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 346 000 Ballen, Ausfuhr nach Großbritannien 67 000 Ballen, Ausfuhr nach dem Kontinent
73 000 Ballen, Vorräte im Innern 1 005 000 Ballen. 8
an Gold 75 000 Dollar 8
E1114“ vom 23. Oktober vom 21. Oktober 8
ℳ:
zum Deuts Söe
.Untersuchungssachen.
.Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl⸗ 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
‚Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
1) Untersuchungssachen.
[41658]
Der unter Nr. 1 im öffentlichen An⸗ zeiger der ersten Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger u. Kgl. Preuß. Staats⸗ anzeiger vom 9. 1X. 16; Nr. 213 gegen den Trainfahrer Friedrich Hatting ver⸗ öffentlichte Steckbrief ist erledigt.
St. Qmeutin, den 17. 10. 16.
Gericht der mob. Etappen⸗ Kommandantur 5/G. 2. Armee.
[41632] Steckbriefserledigung.
Der gegen den Unteroffizier Richard Nikolowins, vom Pionier⸗Ersatzbatatllon Nr. 3 in Spandau, wegen Fahnenflucht usw., unter dem 10. Juni 1916 erlassene Steckbrief ist erledigt. III a. 9. 16.
Spandau, den 18. Oktober 1916.
Kommandanturgericht Spandau.
[41631] Fahnenfluchtserklärung.
In der Untersuchungssache gegen den Wehrmann Alfred Bourgeois, 7/J.⸗ R. 353 wird der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Div.⸗St.⸗Qu., den 17. Oktober 1916.
Gericht der 88. Inf.⸗Div.
[41659]) Fahnenfluchtserklärung.
Der am 5. I. 1882 in Schlatt (Amt Staufen) geborene Unteroffizier Karl wird hierdurch für fahnenflüchtig erklärt.
Gericht der 12. Landwehrdivision.
[41660] Fahneunfluchtserklärung.
Der Ersatzreservist Adolf Clemens. 1. Komp. Garn.⸗Reats. Straßburg, geb. 13. 5. 1890 zu Mülhausen, Oberelsaß, wird für fahnenflüchtig erklärt.
Straßburg, den 19. Oktober 1916.
Kaiserliches Gouvernementsgericht.
[41449]
Die in der Untersuchungssache gegen den Reservisten Friedrich Adolf Karl Balke am 27. November 1915 erlassene Fahnenfluchtserklärung wird aufgeboben.
Hamburg, den 18. Oktober 1916.
Gericht der Königl. Preuß. stellv. 33. Infanteriebrigade, Amtsstelle Hamburg.
2) Aufgebote, Verlust⸗n. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[41786] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 16. Januar 1917, Vormittags 11 Uhr, Neue Friedrichstraße 13/14 III (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113 — 115, versteigert werden das in Berlin, Alte Jakobstraße 135, belegene, im Grundbuche von der Luisenstadt Band 12 Blatt Nr. 807 l(eingetragener Eigentümer am 30. Januar 1915, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks: Drechskermeister Robert Friedrich in Berlin) eingetragene Grundstück, Vorder⸗ wohnhaus mit rechtem und linkem Selten⸗ flüͤgel, unterkellertem Hof und abgesondertem Klosett, Nutzungswert 9440 ℳ, Gebäude⸗ steuerrolle Nr. 1080, in der Grundsteuer⸗ mutterrolle nicht nachgewiesen.
Berlin, den 12. Oktober 1916.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.
Abt. 85. 85 K 37 15.
[37356] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Wedding Band 35 Blatt Nr. 780 zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks auf den Namen des Landwirts Fritz Eckert zu Nieder⸗Neuen⸗ dorf eingetragene Grundstück am 11. De⸗ zember 1916, Vormittags 10 Uhr. durch das unterzeschnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer 30,
Treppe, versteigert werden. Das in Berlin, Jülicherstraße 2, Ecke Euler⸗ straße 10 belegene Grundstück enthält Vordereckwohngebäude mit 1 linkem Seiten⸗ flügel, Mintlflügel, 2. linkem Seitenflügel und 2 Höfen und besteht aus den Trenn⸗ stücken Kartenblatt 26 Parzelle 1156/0,5, 1157/0,5, 1302/0,5 und 1304/0,5 von zu⸗ sammen 12 a 16 0m Größe. Es ist in der Grundsteuermutterrolle und in der Ge⸗ bäͤudesteuerrolle des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Nr. 1591 mit einem jähbr⸗ ichen Nutzungswert von 26 300 ℳ ver⸗ zeichnet. Versteigerungsvermerk ist am 10. August 1916 in das Grundbuch ein⸗ getragen.
Berlin, den 25. September 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.
Abteilung 6.
141350] Aufgebut. E 9/1916 4 —„Oie Ehefrau Margarethe Hirschler, geb. Waltz, in Colmar i. E., vertr. durch Rechlsanwälte J. R. Dr. Löb u. Rohde
in Darmstadt, hat das Aufgebot zum
wecke der Kraftloserklärung der 3 ½ % Schuldverschreibung der Haupt⸗ und Re⸗ sidenzstadt Darmstadt Lit. L. Abteilung I1] Nr. 1064 über 500 ℳ von 1902 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 16. Mai 1917, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 219, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls 8. “ der Urkunde erfolgen wird.
Darmstadt, den 16. Oktober 1916. Großherzogliches Amtsgericht I. [41878] Bekanntmachung. Wp. 408/16.
Abhanden gekommen: 5 % Deutsche Reichsanleihe von 1915 Lit. G Nr. 2011 195
Berlin, den 21. 10. 16. “
Der Polizeipräsidelnt. Abteilung IV. Erkennungsdienst. [41790] Aufgevot.
Der dem Herrn Andreas Pollok in Schwientochlowitz am 1. April 1911 aus⸗ gestellte Versicherungsschein Nr. 788 886 über ℳ 235,—,
der der Frau Frieda Kopf, geb Brandt, in Hamburg am 23. Dezember 1911 aus⸗ gestellte Versicherungsschein Nr. 862 543 über ℳ 98,—,
der dem Herrn Ernst Otto Mühle in Meißen am 3. Februar 1912 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 871 137 über 8-Set.e
der der Frau Amanda Treinen, geb. Honnen, in Essen a. Ruhr am 22. Juni 1912 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 914 490 über ℳ 141,—,
der der Frau Apolonia Kozma in Samter am 6. Juli 1912 ausgestellte W“ Nr. 918 635 über ℳ
40,—, der dem Fräulein Bertha Müller in Farbu⸗g am 16. November 1912 ausge⸗ t
ℳ 112,—,
der dem Herrn Hermann Heise in Liebenwalde am 25. Januar 1913 ausge⸗ ber “ Nr. 987 524 über ℳ 270,—,
der dem Herrn August Hohnschopp in Hannover am 31. Mai 1913 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 1 034 857 über ℳ 200,—, B
der der Frau Marie Anker, geb. Petter, in Graudenz am 6. Dezember 1913 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 1 096 246 über ℳ 1460,—,
der dem Fräulein Pauline Scholz in Nieder Olbendorf am 21. Februar 1914 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 1 119 228. über ℳ 96,—,
der dem Herrn Otto Buge in Gläsen⸗ dorf am 13, Juni 1914 ausgestellte Ver⸗ “ Nr. 1 155 100 über ℳ —
der dem Herrn Hermann Borchert in Goslar am 4. Juli 1914 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 1 161 088 über ℳ 120,—,
der der Frau Anna Hanke, geb. Riedel, in Dittersbach am 24. April 1915 aus⸗ gestellte Versicherungsschein Nr. 1 181 765 über ℳ 144,—,
der der Frau Maria Birlmeier, geb. Eisinger, in Regensburg am 17. Juli 1915 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 1 185 918 über ℳ 730,—,
der der Frau Elsa Kortschack, geb. Kühne, in Berlin am 14. August 1915 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 1 187 176 über ℳ 540,—,
der dem Fräulein Maria Hartig in Glogau am 28. August 1915 ausgestellte E“ Nr. 1187 651 über ℳ: 5 „ der der Frau Maria Haas, geb. Mayer, in Heltersberg am 2. Oktober 1915 aus⸗ gestellte Versicherungsschein Nr. 1 189 645 über ℳ 200,—, der dem Fräulein Frieda Welsch in Berlin N. am 5. Februar 1916 ausge⸗ stellte Versicherungsschein Nr. 1 196 533 über ℳ 560,—,
der dem Fräulein Wilhelmine Herzog in Augsburg am 1. Mai 1911 ausgestellte Versicherungsschein Nr. M 78 483 über ℳ 905,—, der der Frau Anna Pretz, geb. Draute, in Neuß am 1. Januar 1913 ausggestellte L Nr. M 96 828 über ℳ 188,—
sind verloren gegangen. Wir werden die vorbezeichneten Versicherungsscheine für
stellen, wenn sich nicht innerhalb zweier Monate Inhaber der Nersicherungsscheine bei uns melden.
„Iduna“ Lebens⸗, Pensions⸗ und Leib⸗ renten Versicherungsgesellschaft a. G. zu
Halle a. . Die Direktion. E. Nord. [41791] Aufgebot.
Die Lebensversicherungspolice Nr. 83 638, die wir am 1. August 1883 für Herrn
Offentlich er
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 J.
ellte Versicherungsschein Nr. 962171 über
kraftlos erklären und neue Dokumente aus⸗
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Porzellanmaler in Rudolstadt, jetzt Zigarrenhändler und in Zeitz wohnhaft, ausgefertigt haben, soll abhanden ge⸗ kommen sein. Wir fordern den etwaigen Inhaber auf, sich unter Vorlegung der Police binnen zwölf Monaten von heute ab bei uns zu melden. Meldet sich nie⸗ mand, so werden wir die Police für kraftlos erklären. Leipzig, den 15. April 1916. Teutonia Versicherungsaktiengesellschaft in Leipzig vorm Allg. Renten⸗ Capital⸗ u. Lebensversicherungsbank Teutonia. Dr. Bischoff. J. V.: Schömer.
[41581]
Der von uns ausgefertigte Pfandschein vom 22. August 1913 über den Versiche⸗ rungsschein Nr. 139 039, lautend auf das Leben des inzwischen verstorbenen Herrn Gustav Adolf Wilhelm Guercke, Kauf⸗ manns in Glogau, ist uns als abhanden gekommen angezeigt worden. Gemäß § 19 unserer Allgemeinen Versiche ungs⸗ bedingungen werden wir für diesen Schein eine Ersatzurkunde ausstellen, wenn sich innerhalb zweier Monate ein In⸗ haber dieses Scheins bei uns nicht melden ollte.
Leipzig. den 23. Oktober 1916. Leipziger Lebensversicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit (Alte Leipziger). Dr. Walther. Riedel.
[41792] Oeffentliches Aufgebot.
Der von uns am 20. Dezember 1911 ausgestellte Versicherungsschein Nr. 120 049 auf das Leben des Verwaltungsgebilfen Herrn Friedrich Klasen in Lathen a. d. Ems, früher Wettringen, ist in Verlust geraten. Wenn innerhalb zweier Monate der Inhaber des Versicherungsscheins sich nicht bei uns meldet, gilt die Urkunde für kraftlos.
Magdeburg, den 19. Oktober 1916.
Wilhelma in Magdeburg, Allgemeine
Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.
41789] Alufgebot. Die Witwe Sofie Grawi, geb. Gold⸗ schmidt, in Berlin, Fürtherstraße 4, hat das Aufgebot folgender ihr angeblich ab⸗ handen gekommener Sparbücher des Vor⸗ schußvereins zu Nieheim e. G. m. u. H, Svarbuch Nr. 2671, lautend über 328,75 ℳ nebst Zinsen und ausgestellt für Hans Grawi in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf und Sparbuch Nr. 2672, lautend über 236,65 ℳ nebst Zinsen und aus⸗ gestellt für Irma Grawi, Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, beantragt. Der Inhaber der Bücher wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 9. Februar 1917, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 3, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Sparbücher vorzulegen, widrigen⸗ falls ihre Kraftloserklärung erfolgen wird. Nieheim, den 12. Oktober 1916. Königliches Amtsgericht.
[35105] Aufgebot. I
Der Arbeiter Fritz Höppner hierselbst hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgestellten Sparbuchs der Vorschuß⸗ und Sparbank zu Rostock Nr. 32 358 über 402,90 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. April 1917, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Rostock, den 14. Juli 1916.
Großherzogliches Amtsgericht.
[41787] Aufgebot.
Die Witwe des Hof⸗ und Brennerei⸗ besitzers Claus Hinrich Hinck, Gesche geb. Stelling, in Lamstedt, als gesetzltche Ver⸗ treterin ihrer minderjährigen Tochter Adelheid Hinck, geboren am 6. April 1897, hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekenbriefes über die auf dem Grund⸗ buchblatte von Nindorf Band II Blatt 77 in Abteilung III unter Nr. 4 für die minderjährige, am 6. April 1897 geborene Adelheid Rebecca Hinck in Lamstedt eingetragene, mit 4 ½ vom Hundert ver⸗ zinsliche Darlehnsforderung von 300 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Februar 1917, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine
zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung
der Urkunde erfolgen wird.
Osten, den 13. Oktober 1916. Königliches Amtsgericht. II.
[41794] Aufgebot. 8 Es haben beantragt: 1) die Häusler⸗ frau Lucie Ciupka in Stephansbain, den seit 31. Dezember 1914 vermißten Wehr⸗ mann Alexander Ciupka aus Stephans⸗ hain, zuletzt daselbst wohnbaft, 2) der Hüttenpensionär Ignatz Gwosdz in Sandowitz, den seit 22. Mai 1915 bei Ablain vermißten Musketter Jacob
Anzeiger.
Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗.
4½
en Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Sta
Berlin, Montag, den 23. Oktober
9. Bankausweise.
wohnhaft, 3) die Maurerpolier⸗ und Häuslerfrau Framiska Wieczorek, geb. Klich, in Groß Pluschnitz, vertreten durch Justizrat Faltin in Groß Strehlitz, den seit 9 September 1914 in der Schlacht bei Tarnowka verwundeten, vermißten Hornist Flanz Wierczorek aus Groß Pluschnitz, zuletzt daselbst wohnhaft, 4) die Witwe Anna Glawion, geb. Goschkulla, in Nieder Ellguth, den seit dem Gefecht bei Les Bulles⸗Frenois am 23. August 1914 vermißten Gefreiten Karl Glawion aus Nieder Ellguth, zuletzt wohnhaft daselbst, 5) der Hüttenarbeiter Nicolaus Skrezypek in Zawadzki, den seit 22. Mai 1915 bei Lorektohöhe vermißten Hüttenarbeiter, Musketier Franz Skrezypek aus Zawadzkt, zuletzt daselbst wohnhaft, für tot zu erklären. Die bezeichneten Verschollenen werden aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 1. Juni 1917, Vormittags 10 Uhr. vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben und Tod der Ver schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen Amtsgericht Groß Strehlitz, 11. 10. 1916. [41795]
Der Prokurist Friedrich Pfankuch in Charlottenburg, Hardenbergstraße 29, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Fried⸗ rich Clausen und Dr. J. H. Strohmeyer zu Bremen, hat beantraat, den verschollenen Geometer Wilhelm Georg Ernst Julius Sayrhoffer, zuletzt wohnhaft in Mar⸗ burg a. L., für tot zu erklären. Der Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 22. Mai 1917 vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ 1ö zu melden, widrigenfalls die
odeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufge⸗ botstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Marburg, den 19 Oktober 1916.
Königliches Amtsgericht.
41796] Aufgebot.
Der Landmann Philipp Bauschmann in Weben im Taunus hat beantragt, den ver⸗ schollenen Karl Theodor Erust, zuletzt wohnhaft in Wehen im Taunus, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. Mai 1917, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Wehen im Taunus, den 18. Oktober
Königliches Amtsgericht.
[41587]
Durch Ausschlußurteile vom 14. d. Mts. iud folgende Wertpapiere für kraftlos er⸗ lärt worden:
I. die Mäntel zu den 4 % igen Pfand⸗ briefen der Deutschen Hypothekenbank in Meiningen: Em. VIII Lit. E. Nr. 884 über 300 ℳ, Em. XII Lit. G Nr. 487 über 50 ℳ, Lit. D Nr. 1227 über 500 ℳ;
II. der Mantel zur Meininger Stadt⸗ cee Lit. B Nr. 1657 über III. die Sachsen⸗Meiningischen Prämien⸗ anteilscheine Serie 5375 Nr. 44, Serie 732. Nr. 23, Serie 1865 Nr. 30 und Serie 3226 Nr. 10.
Meiningen, den 16. Oktober 1916.
Herzogliches Amtsgericht. Abt. 1.
[41588]
Durch Ausschlußurteil vom 5. Oktober 1916 ist der Gläubiger der auf dem Grund⸗ buchblatte von Strausberg Band I1/II. Blatt 122 Abteilung III Nr. 1 für den verstorbenen Hausvater Theodor Scholten zu Strausberg aus dem Kufvertrage vom 17. Mai 1873 eingetragenen Restkaufgeld⸗ hypothek von 350 Talern mit seinen Rechten auf diese Hypothek ausgeschlossen. Strausberg, am 8. Oktober 1916.
Königliches Amtsgericht.
41803] Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist der am 18. Mai 1863 in Kneterheide geborene, im Inlande zuletzt in Geestemünde wohn⸗ haft gewesene Zimmermann Friedrich Simon Braune (Brune) für tot er⸗ klärt und als Todestag der 1. Januar 1895 festgestellt worden.
Geestemünde, den 10. Oktober 1916.
Königliches Amtsgericht. III.
[41805] Oeffemntliche Zustellung. Klara Holz, geb. Henkschke, in Perlin, vertreten durch Justizrat Chrzellitzer in
Friedrich Bernhard Hermann Porn,
8
Gwosdz aus Sandowitz, zuletzt daselbst
Berlin, klagt gegen den Kaufmann Walter
6. Erwerbs⸗ und 7. Niederlassung ꝛc. von 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
atsanzeiger.
Brrsessegfnasensesien. 8
tsanwälten.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
Solz, ihren Ehemann, wegen liederlichen Lebenswandels und böslichen Verlassens, mit dem Antroge, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 17. Zivilkamm des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstr, II. Stock, Zimmer 25, auf den 22. Dezember 2216, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Berlin, den 18. Oktober 1916.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I
[41806] Oeffentliche Zustellung. Marie Becker, geb. Schuld, in Bochum, vertreten durch Rechtsanwalt Ernst Beuthner in Berlin, klagt gegen ihren Ehemann, den Stoffhändler Paul Becker, wegen böslichen Verlassens und Ehebruche, nit dem Antrage, die Ehe der zu scheiden und den Beklagten für schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 17. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstraße, II. Stock, Zimmer 25, auf den 19. Dezember 1916, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen Berlin, den 19. Oktober 1916. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.
[41804] Oeffentliche S. Die Ehefrau Maria Anna Bergholz, eb. Freudenreich, in Hamburg, Gurlitt⸗ traße 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗
anwalt Dr. Dochnahl 1. in Frankfurt am
Main, ladet in ihrer Ehescheidungssache
ihren beklagten Ehemann, den Eugen
Wilbelm Louis Bergholz, zurzeit unbe⸗
kannten Aufenthalts, erneut zur münd⸗
lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts in Frankfurt am Main auf den
12 Januar 1917, Vormittags
9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch
einen bei diesem Gerichte zugelassenen
Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten
vertreten zu lassen.
Frankfurt a M., den 14. Oktober 1916 Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[41807] Oeffentliche Zustellung.
Die am 11. Dezember 1913 zu London (England) außerehelich geborene Marga⸗ rethe Scholz, vertreten durch den Vor⸗ mund, Schuhmachermeister Franz Scholz zu Dybernfurth, dieser vertreten durch E. Feseler, Rechtsbeistand, Berlin O. 112, Frankfurter⸗Allee 299, klagt gegen den Kaufmann Eugen Schneider, uletzt Berlin, Grüner Weg 44, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte ihr Vater sei, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an Klägerin eine für drei Monate im voraus zu entrichtende Unterhaltsrente a. von vierteljährlich 99 ℳ (neunzig Mark) vom 11. Dezember 1913 bis 11. Dezember 1919, b. von vierteljährlich 105 ℳ vom 12. Dezember 1919 bis 11. Dezember 1929. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 60, in Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 13/14, Zimmer 180, II Stockwerk, auf den 30. Dezember 1916, Vor⸗ mittags 9 ⅛ Uhr. geladen.
Berlin, den 17. Oktober 1916.
Baver, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts
[41808] Ladung.
In Sachen der offenen Handelsgesell⸗ schaft Rudolf Mosse in Berlin SW. 19, Jerusalemerstraße 46—49, Klägerin, gehen Herrn Max Piukus, früher in Berlin, Flensburgerstraße 20, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wird der Beklagte, 328 gegen den Zahlungsbefehl vom 2. Junt 1916 rechtzeitia Widerspruch er⸗ hoben und auf Antrag Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits be⸗ stimmt ist, auf den 18. Januar 1917, Vormittags 10 Uhr, vor das König⸗ liche Amtsgericht Berlin. Mitte, Abtei⸗ lung 25, in Berlin, Neue Friedrich⸗ stnche 13/14, 1. Stockwerk, Zimmer 173, geladen. 8 Berlin, den 17. Oktober 1916. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 25.
[41809 Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Eugen Weiner vorm. Bruno Falke in Chemnitz, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Br. Rob. Müller, br
Wetzel u. Dr. Uhlemann in Chemnitz,