1916 / 251 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 24 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Erlaß des Staatsministeriums, 8 Bekanntmachung. k und Pensionen, in Kaffeehäusern, Konditorejen usw⸗, bbXX“”“ ö“ „1 Daß die i F 8 Oktob 8 8 Dienst⸗, Arbeits⸗ oder Lehr⸗ 8 . 11“ 1““ Daß die in der Futtermittelverordnung vom 5. ober etreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ Dem Bäckermeister Ferdinand Sander bebw. dessen . ETE ö Kaufgeschäft ist Lieferurg auch alt 1) Ses. Ahegetd e hiß Feceheserng oder die Werklieferung Zur Befreiungsvorschrift 3 der Tarifnummer 1 1916 enthaltenen Ausnahmen sich lediglich auf diese Ver⸗ eignungsverfahrens bei der Herstellung der Stark⸗ Frida gevorene Dörnchen, in . Alter e2 82r. dann, wenn es sich nicht um eine Leistung auf vorcängige Bestellung 2. Lesekan; zu bersef. 1. ie zur Erlanaung Auf Lieferungen nach dem Auskand durch den Hersteller der ordnung selbst beziehen und alle anderen Verordnungen stromfernleitung von dem Kraftwerke Düsseldorf⸗ ist auf Grund der Bekannmachung des sar Hans vom 23. Sep⸗ verkauf im offenen Ladengeschäst verf. 3 n verpflichiet ist. Vgl⸗ aber Grundsatz VIII Waren ist die Befretungsvorschrift 3 nicht anmendbar. Im üͤbrigen unberührt lassen, ist so klar, daß bei Umgehung der Angebots⸗

h Sh handelt, sondern wie z. B. beim Bar ¹ qbe. n en, g. becne dest⸗enger he 2hi Cepnender asb an ailt sie ohne Unterschied für im Inland erzeugte und für verzolltte pflicht von einer utgläubigen irrtümlichen Gesetzesauffassung g 6b

ü 3 oder wie heim Warenvertriebe durch Auromaten Leistung und Gegen⸗ 3 erlassenen Ausführungebestimmungen vom 27. September 1915 und ² Bestellung Zug um Zug geschehen. Die (2) Hat der Steuerpflichtige von der gelieferten Ware Zoll oder oder zollfreie ausländische Waren, sofern sie vom Aasfahrenden im nicht die Rede seint kann.

Kraftwerkes Düsseldorf⸗Reisholz durch das v . leistung ohne vorgängig 5

1n 8 .“ der Anordnung des Magistrats der Stadt Hildesheim vom 27. Mai . eine Ver rauchsabgabe entrichtet, so kann er den Betrag der Abgabe . Rheinisch⸗Westfälische Elektrizitätswe ck Aktien⸗ 1916, §§ 4 und 7, der mit Backwaren untersagt de E Sinne Seengeen denh wees gten für die Steuerberechosung auch dann nicht in Abzug e er Inland bezogen sind. xII grundsätzlich zur strafrechtlichen Verfolgung gebracht werden. 1 gesellschaft in Essen a. R. Hiüldeshetm, den 18. Oktober 1916. g die Abgabe dem Abnehmer gesondert in Rechnung gestellt hat. Ver⸗

1““ (2) Uebergabe ist auch die sogenannte sombolische Uebergabe, mittlergebühren können gleichfalls nicht abgezogen werden. Zur Befreiungsvorschrift 4 der Tarifnummer 10.

8 5. 1114“ ktion. . . B. 1 i der Schlüssel des Lagerraums, bei See⸗ 181 Auf Grund XX“ Verordnung, be⸗ v 3 sacfend anth hascacaunas über 1e. dleanssabervand (vgl. Handels⸗ 13,888 882 -d..-Seegn E veiveee hefensca Fete t KF ecsernen⸗, ent dnc Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von sgesetzbuch § 474). wenn die Ware frei von diesen Kosten zu liefern war, noch find sie, dann nicht, wenn Resch, Bundesstaaten, Gemeinden oder Gemeinde, Kessel erläßt laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Be⸗

treffen cei f 2 1 3 8 1 1 ffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Be Bekanntmachung. (3) Sofern der Erwerber bereits im Besitze der Ware ist, steht den Warenpreisen hinzuzuschlagen, wenn der Abnehmer die Kosten zu verbände als Gesellschafter oder in anderer Weise an ihnen be · 2 71 dhücge u

schaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegs⸗ Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung der e der Ware die Einigung gleich, daß das Eigentum über⸗ tragen halle. reltgt sind.

efangen Sept S. 159) i . . 5 1 1 . gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml S. 159) in der unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 gebe, )⸗ Ist der Veräußerer im Besitze der Ware, so ist die Ueber⸗ (4) Ist die Warenumschließung in den Lieferungspreis mit ein⸗ 1 Zu § 76 des Gesetzes. 8 1 % ö

Fassung der Verordnungen vom 27. März und 25. September 8 G S Cal 8 b gerechnet, so kann ein Abzug für scht den 1915 (Gesetzsamml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das Cüereh 10g2 eore Svurzem daselbst, gabe auch damtt bewirkt; daß zwischen dem e“ 5 88— wenn der Warenlieferer sich düh, lehtatch hanen dget ts a Ein G freigegeben hatte, auch für Fahrräder die Fortlassung der Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Großschlächteret, Wurst⸗ und Konservenfabrik, der Handel mit Erwerher ein, FC Bsed, bertoge pessen der . wer best munden Fatühmng zurückkunehmen. e sen Cemabthenrten unenanenthen encet. eessass⸗ SeIte . we, aser den Per 1 erordnung Nahrungsmitteln aller Art untersagt worenn. 5 t die Ware im Besitz eines Dritten und ist der Ver⸗ n den Lieferungspreis bei Gewährung eines Zahlungs⸗ Tätigkeit. hrund des e etzes über den Belagerungszustan 1) beim Bau einer Starkstromfernleitung (100 000⸗Volt⸗ Cöln, den 18. Oktober 1916. 8 —2— Cdfe ün⸗ er, so ist die hise gabe auch damit bewirkt, daß der gesaea⸗ anterliegt (9) Unternehmungen, welche ausschließlich wobltätige Zwecke ver⸗ Vfteh. e für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Leitung), welche von dem Kraftwerke Düsseldorf⸗ Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer. Veräußerer dem Erwerber den Anspruch auf Herausgabe der ache Gewährung eines Skontoabzugs für den Fall der Zahlung eimmerhalb § 1. In Gebieten, in denen ein ausgebautes und während der

Reisholz (Gemeinde Benrath) im Landkreis Düssel⸗ abtritt. Die Uebertragung eines Lieferschems gilt im Zaeifel nicht bestimmter Frist zugestanden, so ist der wirklich gezahlte Betrag maß⸗ XIV Dunkelheit dauernd binreichend beleuchtetes Straßennetz besteht, ist

dorf nach einer in der Gemeinde Allrath im Kreise als Abtretung des Herausgabeanspruchs. 8 1 ebend. Ebenso sind Abzü . äfls zuß bis auf weiteres die Fortlassung der Beleuchtung an mit Pferden rkrägen, wie z. B. bei g so si züge am Kaufpreis, die als Rabatt, auch in (1) Wird ein Geschäftsbetrieb als Ganzes eis Jaen d. vglt der hespannten Fuhrwerken und Fahrrädern gestattet. Die entgegen⸗

Grevenbroi zu errichtenden Schalt⸗ und Umformer⸗ 161616166 ch un g. (6) Sofern bei Lieferungen aus Werkve 8 d Gewa G rb stelle, und 18 nnc den vneree vn sesgfef und Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung einer Eeht e. e W Ita h r 11 düch veszancsateiwel gfäerds 1313525 runas eschanh, 23 söm de 873 Zeit vor dem stehenden poltzeilichen Vorschriften treten insoweit außer Kraft. die Kreise Neuß und Grevenbroich, geführt werden soll, unzvversässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 Sache, keine Uebergabe staitfindet, trikt an 88 Verzugszinsen sind außer Betracht zu lassen. Uebergang eingehen, nicht als Zahlungen für in seinem Betriebe ge⸗ 11111“ fhr E neebfe

Erwei d 1 öan, 8 HBl. G. 603) ist dem Milchhändler Josef Arnold in Cöln⸗ die Abnahme des Werkes. 1 2 bei der Erweiterung des Kraftwerkes Düsseldorf⸗Reik⸗ in Beüstldesn 82 III VII lieferte Waren zu verstenern, Teltow: e; Berlin Dahlem, Berlin— Friedenau,

1 Schalt⸗ Umformerstelle Ebhrenfeld, Wahlenstraße 50, der Handel mit Milch unter⸗ 2) Im Falle der Liquidatl der der Eröffnung des Konk 1 EEEETeb11“ 8 (1) Werden Waren durch Vermittlung eines Kommissionärs 8 (1) Als Bezahlung der Lieferung gilt jede Leistung des Gegen⸗ gilt —. ne Kne nergsane des 8076 Ab 1ögngc⸗ des Büüge Beefia= ptnepü 8

und Abführung der zu 1 erwähnten 100 000⸗Volt⸗ sagt worden. 3 wert

. 1916. 383, 406 des Handelsgeietzbuchs in der Weise umgesetzt, daß der werts, auch wenn sie nicht durch Barzahlung erfolgt. Hiernach ist als für die

ö von dem Kraftwerk inisch⸗Westfäli Elek 11“ J. V.: 2 ehfhoutr S 888 übertragen erhält und sie weiter Bezahlung insbesondere anzusehen: fenb sdet. dis Vazieotisesneisstegct weide, Berlin— Schmargendorf, Berlin-—Steglitz, Berlin —Tempelbof, g findet, nachdem dem Rheinisch⸗Westfälischen Elek⸗ 3 8“ übergibt, so gilt sowohl das Geschäft zwischen dem Kommissiovär und 1. die Tilgung der Schuld durch Geldzahlung und die Ueber⸗ Berlin— Treptow; im Kreise Niederbarnim: Berlin— Pankow,

trizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen an der Ruhr, das Ent⸗ d itten als das üft zwischen dem Kommissionär und weisung des Geldbetrags durch die Post oder eine Bank; Berlin —Reinickendorf, Berlin Weißensee.

eignungsrecht für den Bau der gedachten Anlagen durch den 8— Befchärchen EEEbööb die Hingabe von Wechseln, Schecs und sonstigen An. vI 1“ 5 Pestt. Logh. 8 § 3. Außerthalb des im § 2 bezeichneten Bezirks bestimmt der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung ergangenen Erlaß des des Grundsatzes II Abs. 1. weisungen oder Verpflichtungsscheinen, sofern sie an Kalend abns fur Men; Betrich see Lecni vifch 8 benle es Regierungspräsident oder mit seiner Ermächtigung der zuständige Staatsministeriums vom 9. Oktober 1916 verliehen worden ist. Die von heute ab zur Ausgabe 8 (2) Werden bei einem Kommissionsgeschäfte die Warelk nur ein⸗ gegeben werden, sowie die Einlösung dieser eiierse Saee thalten dare w Gleta gültia nee g. Nsagesaslnas r 1c Ie 8 99 XX die §1 8 8 der Preußischen Gesetzsammlung en hält unter mal in Natur übergeben, so gilt dies nur al 3 Warzahesenusg des⸗ 8 apiere, sofern sie nur zahlungshalber gegeben waren; für die die Zahlung geleistet wird, in dem selben Kalendersahr oden n 821 deen l 5 auf

Beerlin, den 15. Oktober 1916. 1 8 Nr. F w 1b 1. 8 G 1 Nr. 11 544 eine Verordnung über die Wahlen zu den 6 E““ die Aufrechnung gegen eine andere Schuld und die Ver⸗ 3 8 Das Staatsministerium. Tierärztekammern, vom 5. Ortover 1916, und e 8- jenigen, der die Ware in Natur 1 88 rechnung im Kontokurrentverkehr; früher erfolgt ist oder im Falle der Vorauszahlung noch aus⸗ Grund der Bekanntmachungen vom 3. November 1915 (O.⸗Nr. 48 570)

’G G G S inisteri 5 Bei Tauschgeschäften jede der beiden Leistungen als Be⸗ steht und ob die Zahlung im Inland oder im Ausland, z. B. und 18. November 1915 (O.⸗Nr. 50 463) erlassen worden sind, bleiben 8 143 vn 1 8 8 9 c. Beseker. Sydow. Nr. 11 545 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend zahlung schgeschäften be Hingabe 86 Jabluncgs Statt ist geh ausländisches Barkkonto, erfolgt ist. Sind zur Begleichung sie mit der Maßgabe in Kraft, daß an Stelle der vorgenannten Ver⸗ —— 0*

Freiherr von Schorlemer. Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der (1) Leistungen aus Werkverträgen unterliegen dem 11“ das Geschäft als Tauschgeschäft zu behandel des Lieferungspreises Wechsel oder Schecks nscht an Zablungsstatt, ordnungen der § 1 dieser Bekanntmachung tritt In den betreffenden Lentze. von Loebell. Helfferich. Herstellung der FPiash ,eö von dem Kraftwerke tmpel zicte wenn egensandch deanrcs gehen ober Dien 1¹1 1o) Der Bezablung der Leserung steben die Leistungen gleich, die Pnen zablengstnne egeben, 6. Fübtungebetzg fat dem Gebieten darf alse nunmehr ohne weiteres auch an Fahrrädern die Sisseldorf⸗Reisholz nach Allrath und bei der Erweiterung des leistung herbetzuführender Erfolg ist. Werden bei der Arbeits, oder der Leferer auf dem Wege der Abiretung oder der sonstign Ber⸗ Salenderfahr n Rechnung zudfteog, der Zahlangobe eiset cget. Belete,tung fortgelassen werden. 8 Ministerium für Handel und Gewerbe Kraftwerkes Düsseldorf⸗Reisholz durch das Rheinisch⸗Westfälische Dienstleistung vom Unternehmer zu beschaffende Stoffe verbraucht, wertung der Forderung erhält. v“ 9 9 tebhe HFinchrie⸗ s 5 üng 5 09 8 einem § 5. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. November 1916 . (EFlektrizitätswerk, Aktiengesellschaft in Essen a. R., vom 15. Ok⸗ wie Verbandzeug und Heilmittel bei ärztlichen Operattonen, Füllmasse VIII Kassenfuͤhrungsverrehre auigeschttenrn ehe, er Tag maß⸗ in Kiaft. Mit dem gleichen Tage treten die Bekanntmachungen vom

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ tober 1916. bei Zahnplombierungen, Chemikalien bet der Bleicherei, Seife oder Zum Zusatz 4 der Tarifnummer 11.

gebend, mit dem der Betrag als gutgeschrieben gilt. 13. Oktober 1915 (O.⸗Nr. 44 588), 3. November 1915 (O.⸗Nr. 48 570) weise Verwaltung französischer und britischer Unter⸗ Berlin W. 9, den 23. Oktober 1916. Benzin bei der Wäscheret oder der chemischen Retnigung, Gas und (¹) Unter Uebertragung der Ware in Natur im Sinne des Zu⸗ b

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X VI und 18. November 1915 (O.⸗Nr. 50 463) außer Kraft.

nehmungen, vom 26. November und 22. Dezember 1914 znialiches 5 1 Eeektrizitaͤt bei öffentlichen Lichtreklamen, so gilt die Nebenleistung satzes 4 der Tarifnummer 10 ist die Ueb der W äß d gu 8 77 bIIUe 1 AGBl. e 1187 und 556) und 10. Februar 1916 (RSBl. Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer. 1, stand des Werkvertrags die Herstellung 88 8 9 eiedee 1 d 8 F 8 Unter der Bareinzahlung im Sinne 88 § 77 Abs 1 des Ge⸗ Der heutigen N des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ .89) habe i tin 8 H Reichskanzlers 1 et den Gegenstand de erkvertrag Herstellung, „(2) Eine wiederholte Lieferung in Natur findet i att, und s ist lediglich die Zahlung im G Entrichtung d er heutigen Nummer des „Reichs⸗ un aatsanzeiger S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichska öber für Veränderung oder Ausbesserung von Sachen, so liegt eine der Waren⸗ es ist der Umsatzstempel nur einmal zu bea6 dae c . 8 sar Kütiach nüa g⸗ liegen die Ausgaben 1223 und 1254 der Deutschen Verlust⸗

das in Deutschland befindliche Vermögen der Firmen: meften 6 4 . 8 g gleichzustellende Aeferung vor, wenn die Sachen vom Unter⸗ 1. wenn der Käufer einer bestimmten Ware (Vvicht vertret⸗ die Abgabe auch i tverk der d küberwei d ie 66 bayeri Louis & Cie. Paris, 5 Rue Mevyerbeer, Nichtamtliches nehmer aus oder mit von ihm zu beschaffenden Stoffen herzustellen, 8 baren Sache, ausgeschiedenen Warenmenge), 88 vor ihm der bestätloten Scheck .e E““

zu ändern oder auszubessern sind und es sich hierbei nicht bloß um Verkäufer das Eigentum daran verschafft hatte, seinen An⸗ X VII 8 8 Verlustliste h

H. G. Porten & Co. Ltd. London W. 227/3, 8 8 Monhard & Co. Lyon, 3 Quai de Retz, 8 8 Zutaten oder Nebensachen handelt. spruch aus dem Kaufvertrage bei der Weiterveräußerung an Zu § 8l des Gesetzes.

Th. Dornbusch Paris, J. Rue de Marivarx, 8 e“ 8 1 t Heistell von Sachen, die als Lieferung aus 18 fo8 eräͤuf 8 b John B. Ellison & Sons London, Golden Square, Penflhee reie. Wer(shrtchorer anee grenit, galt PesZerstePung von Genen auch Ie (1) Macht der Steuerpflschtige von dem nach § 81 zugelassenen (Fortsetzung in der Ersten Beilage.) Benedikt Neuburger Paris, 46 Rue de Paradies, NBPreußen. Berlin, 24. Oktober 1916. dann, wenn in Ausführung des Werkvertrags die bergestellte Sache geliefert erhält; Recht Gebrauch, den Gesamtbetrog des Entgelts für die in seinem Julis Plcard ancienne Maison Picard Frores & Levy 8 ] mit dem Grund und Boden als wesentlicher Bestandteil fest ver⸗ wenn mehrere Kauf⸗ und Anschaffungegeschäfte über Waren⸗ Betriebe während des Steuerzeitraums erfolgten Lieferungen der Besangon, 14 Avenue Fantaine argent, . Seine Majestät der Kaiser und König traf, bunden wird. Dem Umsatzstempel unterliegen hiernach z. B. die EE“ Stempelentrichtung zugrunde zu legen, so wird die Abgabe von diesem die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: General⸗ wie „W. T. B.“ meldet, gestern vormittag im Reichskanzler⸗ vertragtmäßige Errichtung von Gebäuden oder Brücken, der Bau von Weije abgewsckelt werden, daß der Verkäufer aus dem einen Gesamtbetrag ohne Rücksicht darauf geschuldet, ob und wann Zahlung 3 sekreik Cahsn in Berlin, Markgrafenstr. 77.) 5 palais ein und nahm dort einen längeren Vortrag des Reichs⸗ Wasser⸗ oder Gasleitungen, Ueterlandzentralen und Talsperren. Dem 3 Geschäfte zur Erfüllung seiner Aeferungsverbindlichk iten für die Fügse- 19 is bG s I d Kriegsnachrichten Berlin, den 19. Oktober 1916 82 Feanzlers entgegen. Umsatzstempel unterliegen gleichfalls die Lieferungen bei Neu⸗ und seinem Käufer den Anspruch abtritt, der ihm als Käufer (2) Was als Entgelt für die Warenlieferung anzusehen st, be⸗ 6 E1“ Ucer 1“ Umbauten, wie z B. des Zimmerwerks, der Türen, Fenster und a8 ei⸗ 8 5 z. stimmt sich nach den Grundsätzen unter VI. Ist dem Abnehmer ein 8 1 8 n, 5 1 . aus ei em anderen Geschäfte gegen seinen Vertäufer zusteht, v Großes Hauptquartier, 24. Oktober. Der Minister für Handel und Gewerbe. 8 . 1 8 Schlösser, der Oefen, der Parkettfußhböden. 8 8* und der letztere zur Erfüllung dieses Anspruchs die Ware Skontoabzug für den Fall der Zahlung innerhalb bestimmter Frist 6r J. A.: Lusensky. 8 Königliche Staatsministerium trat heute zu (4) Ob sich der vom Unternehmer zur Ausführung des Werkes 3 an den letzten Kaufer übergibt; zugestanden, so ist der vereinbarte Kaufpreis ohne den Skontoablug Westlicher Kriegsschauplatz. 4 einer Sitzung zusammen. 8 8 11“ Fn Zutart 5eeNeng Fchn. 8 es. 3. wenn zur bwicklung der Lieferungsverbindlichkeiten aus eh e falls nicht die Zahlung innerhalb des Steuerzeitraums Wie der 22. Oktober war auch der 23. ein Schlacht⸗ Frun Vero je 3 . 8 8 na einem Verbältnis zu dem übernommenen Werke. . ver mehreren Kauf⸗ und Anscha gsgeschäf! über W . . F, wepes 8 Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs 28* Stoff biernach nicht als Rebensache arzaseben, so wird er es auch e 19 Ieö Zu § 83a und § 83b des Gesetzes tag von höchster Kraftentfaltung. Um den Durch weise Verwoltung fronzösischer Unternehmungen, nicht dadurch, daß das aus oder mt ihm hergest llte Werk mit dem Skontierun bruch um jeden Preis zu erringen, setzten Engländer 26 2 97 5 ; F üir & 8 gsverfahrens abgerechnet wird und die hierbei XVIII 1 I. 1 een- 18s ; vom 26 November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel Grund und Boden oder mit einer anderen beweglichen Sache als 8 nicht ausgegiichenen Lieferungeverbindlichkeiten von den⸗ AI und Franzosen ihre mit starken Kräften geführten 1916 (RGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn und Verkehr und für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute eine wesentlicher Bestandteil verbunden wird und im Verhältnis zum jenigen, die noch zu liefern haben, an diejenigen, denen noch inlä haS iense für v 88 nicht 5 Pergg 8 Angriffe fort; sie holten sich trotz ihres Massen⸗ Reichskanzlers für das in Deutschland befindliche Vermögen Sitzung. 8 8 Grund und Boden oder zu der anderen Sache als Nebensache anzu⸗ zu liefern ist, durch Uebergabe der Ware erledigt werden. 2I e.e en e ga. einsatzes nördlich der Somme eine schwere, blutige der Firma Albert Hassan in Paris, Faubourg St. Denis 23, sehen ist. Hiernach sind z. B. beim Einbau von Ses hen 82 63) In den vorstehend zu 1 bis 3 bezeichneten Fällen hat der⸗ neibende für Waarenlieferungen außerhalb eines Gewerbe⸗ Niederlage. Nach Meldung von der Front liegen vor⸗ die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: General⸗ Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. d. M. be⸗ nehmer hergestellten Miaschteneefasteen 82 eine 5 i5 Be der 88 Waren in Natur überträgt, den Umsatzstempel vom betriebs. Hierher gehören insbesondere: Veräußerungen nehmlich westlich von Le Transloy ganze Reihen von Toten sekretär Cahsn in Berlin, Markgrafenstraße 77.) schlossen, den nachstehenden Grundsätzen zur Auslegung eles vies, dan rssteihe ande he n Ffecler encht als Meben⸗ Herfagt ner Aheahlung nchcfetichen, gi dst Arsenang ans diesem bweglicher Sachen von Fichtzever teebesshet AMerdeusn ““] unserer Truppen war über ofles Berlin, den 19. Oktober 1916. 1 des Warenumsatzstempelgesetzes vom 26. Juni 1916 sachen anzuseben. Geschaͤft stempelfret, so kommt eine Abgebe überhaupt nicht zur Er⸗ ob die Veräußerung im Wege des freiwilligen Verkaufs Lob erhaben. 8 Der Minister für Handel und Gewerbe. (Reichs⸗Gesetzbl. S. 639) seine Zustimmung zu erteilen: (5) Als Zataten und Nebensachen gelten inebesondere Stoffe, die, bebung, Das gleiche gilt für Kommissi onsgef vzöfte.- nn Falle des G r erfolgt, hie Besonders zeichneten sich das Brandenburgische In⸗ J. A.: Lusensky. Ueber die Erhebung der Abgabe bei Warenumsätzen, die wie Nähzwirn, Borden, Futterstoffe, Heftel, Knöpfe bei der Schneideret, Grundsatzes III Abf. 2. nigee vnrhaer vaideh pnen Ee ürüs fanterieregiment Nr. 64, das Braunschweigische 1 durch Vermittelung von Verkaufsvereinigungen 49 zur Durchfübrung des Arbeitsgangts erforderlich hed. uns. e IX 8 ““ Erbschaffsgegenständen öls außerbald Reserveinfanterieregiment Nr. 92, das R heinische Ministerium der öffentlichen Arbeiten. gctaten Gencsäte üfsaste 88 Cbafcen⸗ EETöö66 1.“ Färben d) &. 85 Zusatz 5 der Tarifnummer 10. öFb 11p eeeö ist auch die neetue güt h E“ r. 8e In⸗ 3 8 4 1 8 weil bei der Verschiedenartigkeit der Verhältnisse die Entschei⸗ 1 1 Fegenfls Mete 4 ne Uebertragung der Ware durch Lagerschein im Sinne des öo““ en Betriebs im ganten anzusehen. e er⸗ 8 ee 4 ;hS vrga . 8 etctg e emzaigatan Uegg ten nns für dung nur von Fall zu Fall wird gettoffen wetden können. E1111“ öö Zusgpe. 5 zu Tarifnummet, 10 kommt nch 363 Abs. 2, § 424 saßeruag bon 1a,eecsces Fäsi EEETTö“ 8 L fran⸗ Landwirtschaft, Domänen und Forsten ist an Stelle des ver⸗ Im allgemeinen werden die über die Behandlung des Kom⸗ Ev- der⸗ .G. B. nur bei Order⸗Lagerscheinen der staatlich zur Ausstellung ichen Gütern, unterliegt die veräußerung des Zubehörs, urt Cha storbenen Rittergutsbesitzers Friedrich Seydel in Chelchen der üfsionsgeschäfts aufgestellten Grundsätze entsprechende An⸗ hncig CSeh B. E“ h dür. solcher Urkunden ermächtigten Anstalten in Betracht. b hminsbesondere des Inventars, der Stempelpflicht. Als nicht unserem Vernichtungsfeuer nicht zur Entwicklung. Rittergutsbesitzer Freiherr von Wangenheim⸗Wake auf wendung zu finden haben. G Damenhüten, nicht wesentlicher Bestandteil der herzustellenden Sache, vs (Te enger sich eine ausländische zollpflchtige Ware, über die 8 1 n . g 4 fallend, Hpgher bierher gebötig ist auch Heeresgruppe Kr onprinz. Eldenburg bei Lenzen als Mitglied des Beirats bei den Arbeiten so ist die Verwendung als Warenlieferung anzusehen, wenn der e onnossements, Ladescheins oder Lagerscheins verfügt ist, zur 8 er Verkauf des Ertrags der Jagd zu rechnen; . 4 der Landesanstalt für Gewässerkunde b ufen worden Grundsätze Gegenstand nach der Lösung aus der Verbindung noch als selbständige Zeit der Uebertragung des Warenpapiers durch den ersten inländischen 8 .Zahlungen an ausländische Gewerbetreibende, die im Inland Seine Angriffe an der Somme wollte der Gegner durch vIIIII ’. 8 Inhaber im Zollausland oder im gebundenen Verkehre des Zoll⸗ eein stehendes Gewerhe betreiben; Angriffe bei Verdun unterstützen. Unsere Stellungen auf dem zur Auslegung des Warenumsatzstempelgesetzes. Ware zu dienen geeignet wäre. 1 inland 8 3 1 se 1.25! K 1 (6) Als Nebensachen gelten bei einem Kunstwerk (Gemälde, Irbabes 8 9- 8 5 dunc, 5 Set vEö“ Ostufer der Maas lagen unter kräftigem Artilleriefeuer. 8 1 8 . sw. 3 apiers vom Umsatzstempel befreit. u6“ 1 e n der erigen In ie fei 1 E. riegsminister um . . ““ v1161A6“*“ Bildwerk) die Leinwand, die Farben, der Marmor, die Bronze usw., sar ausjanhische zcüfreie Weren, .“ sie sich zu gnn 1 chn geleistet werden. Die feindliche Infanterie ist unter unserer starken Artillerie⸗ Der überzählige Militärintendanturassessor Heufer ist 3 89 aren j heeagih 16 88 ve- en vis iis hhchaes. die der Künstler zur Herstellung des Werkes beschafft hat. Weirgunes l ber inlenstehen Siafahrseehaser deß vder 41 XIX wirkung in ihren Gräben niedergehalten worden die An⸗ zum etatsmäßigen Militärintendanturassessor ernannt worden. gerdes hente vmochurg von Forderungerechten dienen, dis V inländischen Lager befinden, von dem aus ihre Lieferung nach § 158 Eine Zahlung gilt als im Inland erfolgt, wenn der Geldbetrag griffsversuche sind damit vereitelt. 8 1“ Lotterielose; (1) Wird mit einer Warenlieferung eine andere Leüstng der Ausführungsbestimmungen umsatzstempelfrei ist. 8 1.I Stan See .. 8 S 8 shn. Oestlicher Kriegsschauplatz. 3 1 3 2. Urheber⸗ un nliche Rechte; insbesondere die Einräumung der Benutzung gewisser Ein⸗ xX 1 ändigt oder der Geldbetrag bei einem inländischen Kassen⸗ Vom Meere bis zu den Waldkarpathen keine größeren Bekanntmachung. 8 3. Wertpapiere; richtungen, verbunden und steht die andere Leistung G. B. die Zur Befreiungsvorschrift 2 der Tari 1 halter gutgeschrieben wird. L 1 4. Wechsel, Schecks, Banknoten, Papiergeld, Geldsorten; Zeit Bi 3 die Dar⸗ gsvorschr er Tarifnummer 11.. 11“““ Ereignisse. Dem Handelsmann Friedrich Höhne, Roßmarkt 3, ist wegen 5. Wüh 4.. Eenetenhan 86 Augnahme der außer geö Bücheens ane. räichaften die ist (¹) Unter Lieferung aus dem gebundenen Verkehr des Zollinlandes nebergangs fälte. Front des Generals der Kavallerie Unzuverlässigkeit auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ GeVvrauch gesetzten oder entwerteten oder sonst zu Sammel⸗ leihweise Aufstellung von Mezapparaten oder die leimeise Lieferurg f auch die Lieferung aus Privatlagern ohne amtlichen Mitverschluß Die Steuerpflicht für Zahlungen, die nach dem 30. September Erzherzog Carl 8 J“.““ „, zwecken dienenden Wertzeiche; von Gebrauchseivrichtungen bei der Lieferung von Gas, elektnischem oder ie Petlgafenden Fontfg sh versteben. 1916 geleistet werden, wird nicht dadurch berührt, daß sie für vor Sabih 8 untersagt worden. .“ 6) Grundstücke und Berechtiguagen, für welche die sich auf Strom oder Wasser) zur Wareulieferung im Verhältnis der Neben⸗ (2) Die Befreiungsvorschrift 2 der Tarifnummer 10 für die dem 1. Oktober 1916 elieferie Waren erfolgt sind⸗ Südlich von Kronstadt (Brasso) ist gestern von Frankfurt a. Oder, den 20. Oktober 1916. e'— AGrundstüücke beztehenden Vorschriften des Bürgerlichen Rechts leistung zur Hauptleistung, so ist der verembarte Gesamtbetrag ker Lieferung ausländischer zollpflichtiger Waren aus dem Ausland oder ge! rfolg G deutschen und österreichis ch⸗ungarischen Truppen in Die Polizeiverwaltung. Richter. gelten. See. und Binnenschiffe gehören zu den Waren Zahlung der Steuerberechnung zugrunde zu legen, sofern nicht zwischen aus dem gebundenen Verkehr des Zollinlandes greift nicht Platz, 8 v11““ erbittertem Kampf Predeal genommen worden; 600 Ge⸗ 1 Sinne des Gesetzes. den Beteiligten eine besondere Vergütung für die andere Leistung vonn n his vor ibrer Lieferung in den freien Verkehr des Im Handel ist nach einer Mitteilung des „W. T. B.“ fangene wurden eingebracht. b (2) Als eine Lieferung von Waren ist u. a. anzusehen: oder für die Warenlieserung ohne die andere Leistung vereinbart ist. ö 18 111“ oder, während sie sich im noch vielfach der Irrtum verbreitet, daß geschmelzte baum⸗ Am Südausgang des Roten⸗Turm⸗Passes ist in den Bekanntmachung. ¹) die Lieferung von Gas, Elektrizität und Leitungswasser. Sind für eine Warenlieferung, je nach dem mit ihr die andere oder ein 8” 88 des Zollinlandes efindet, eine Verarbeitung wollhaltige Garne den Höchstpreisen nicht unterliegen, so⸗ letzten Tagen starker rumänischer Widerstand gebrochen worden lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RBl. oüdemn. Beech. Soee nrher lestertenden Höhe des Unterschieds der Preise eine besondere Vergütung für die 8 Ie. 1L.eenn 1 Cehaltung nanegehe., für ausländische 1916 (W. II. 1700/2 16 KRA) beschlagnahmefrei sind. Nach Balkan⸗Kriegsschauplatz. Seie 603) ist dem Kaufmann Hugo, Schröder in Stettin, ober vueh Zuleitung; andere Leistung vereinbart. ass zollpflichtige Waren, die nach der Verzollung auf ein inländisches der Bekanntmachung über Höchstpreise für Baumwollspinnstoffe Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls Große Ritterstraße Nr. 2, der Handel mit Wasch⸗ und Reini: ) die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Zeitungs (2) Stehen die Warenlieferung und die andere Leistung ecdt n Lager verbracht und von hier aus abgesetzt werden. Dagegen wird und Baumwollgespinste vom 1. April 1916 (W. II. 1800/2. von Mackensen. 1“ gungsmitteln jeder Art, namentlich mit Seife, Seifen⸗ 2²¹² kborrespondenzen, die Lieferung don Plakaten durch öffent⸗ Verhältnis von Hauptleistung zu Nebenleistung, wird z. 5 e⸗ die Befreiung nicht dadurch ausgeschlossen, daß eine zur Zeit der Ver- 16 KRX) sind von den Garnhöchstpreisen nur Auslandsgarne In scharfer Verfol e. 8 8 flügel ulver und entsprechenden Ersatzmitteln, untersagt 1 herbergung und Beköstigung an Hotel⸗ oder Sommergäste zu einem äͤußerung noch nicht verzollte Ware vor der Liefern t wie.. benz Eevinti 1 n scharfer Verfolgung des vor dem rechte rmeeflüge Stettin, den 20. Oktober 191t6. die Lieserung von Pöoiographien und sonstigen Verviel⸗ pflichtige berechtigt, für die Steuerberechnung von dem Gelamtbetrage⸗ die Nehfas in § 158 der Ausführungsbesttmmungen vorgeschriebenen“ ntec ee a eh vhanbelsferiapn d en sgen für den deten die Gegend von Caramurat erreicht. 1 Der Polizeipräsident. von 0' fältigungen auch dann, wenn der zu verpielfältigende der Zahlungen für beide Leistungen einen angemessenen Betrag a0. .8 oraussetzungen erfüllt sind, für alle ausländischen Waren, für welche] a⸗ 1 zwirne aus⸗ Medgidia und Rasova sind nach heftigem Kampf Gegenstand vom Unternehmer auf Bestellung des Beaiehers Entgelt für die andere Leistung in Abzug zu bringen, sofern die lebteie zur Zeit ihrer Einführung ins Zollinland nach dem autonomen enofunreise Geschmelzte Garne hingegen unterliegen den genommen. Die Gesamtbeute, einschließlich der am 21. Ok⸗ 8 ohh ergestellt war; nur gegen eine Vergütung zu erwarten war. Steht 88 veüng oder vertragsmäßigen Zolltarif oder auf Grund besonderer ge⸗ Höchstpreisen, gleichyiel ob sie beschlagnahmt oder beschlag⸗ tober gemeldeten, beträgt 75 Offiziere 6693 Mann, 1 Bekanntmachung. 4. die Lieferung von Waren, die noch ungetrennte Erzeugnisse Ueeferans at, Efana fsnzless L1“ N dabe 8 es 1n Sgenes,ge bestezt Sie nahmefrei sind. eine Fahne, 52 Maschinengewehre, 12 Geschütze, 6 5 d tung, eerrner für die aus dem freien Verkehr der anschlüsse ge⸗ in Mi 3 Lenenen vos 1Bendekevomn 39 Eesehnberalhis Cüg. San dlheehet ean aesh onseipäcgehne ““ aus Werkverträgen, die den Warenlieferungen G arer ren nur unter zollamtlicher K 8 88 8 * Die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, Stroh⸗ 88” Mlnenmanf Verlust der Rumänen und der eiligst heran⸗ 8 - er Kontrolle ihrer Ver⸗ Berli 1 iner Straße? j j 8 . E“ m Kaufmann Karl Tölken und seiner ECEher. e ö“ eann Bere, e erkaufte seichzustellen sind, ist der Gesamtbetrag der Zahlung für die Her⸗ wendcng zolstei, so sind sie wie zobftieheihe Abaren zu behandeln h W. (Genthiner Straße 38), weist aus Anlaß geführten russischen Verstärkungen sind schwer. Die Festung rau, Minna geb. Lehmann, in Stettin —. Neue Königsstraße aulichkeiten, die S stellung des Werkes auch dann der Steuerberechnung zugrunde zu d. h. sie sind von dem Umsatzstempel nur befreit, wenn sie aus 288- wiederholter Umgehungen ihres Strohvorkaufsrechts nach⸗ Bukarest ist erneut mit Bomben beworfen worden r. 3 der Handel mit Wasch⸗ und Reinigungsmitteln) 11 1 segen, wenn für den zu beschaffenden Stoff und für die geleistete Follauzkand ober dem gebundenen Verkehr des Johlinlandes geliesect drücklich darauf hin, daß der Verkehr mit Stroh und eder Art, namentlich mit Seife, Seifenpulver und ent⸗ (1) Unter Lieferung ist die zur Erfüllung eines entgeltlichen Arbeit besondere Preife veranschlagt waren. 1 werden. Häcksel nach wie vor den bestehenden besonderen Verordnungen Mazedonische Front. prechenden Ersatzmitteln, untersagt. Warenumsatzgeschäfts erfolgende Uebergabe der Waren zu verstehen. (4) Wird die Lieferung aus einem Werkvertrage mit einer anderen (6) Die Unterweser⸗Seehäfen und die Unterelbe⸗Seehäfen sind unterliegt. Wer Stroh absetzen will, hat es nach Maßgabe der Nichts Neues. en 20. Oktober 1916. Lieferung ist auch die Verabreichung von Nahrungs⸗ und Genuß⸗ Leistung verbunden, die nicht in einer steuerpflichtigen Warenlieferung 8 Sinne des § 158 der Ausführungsbestimmungen als je ein Ein⸗ Verordnung vom 8. November 1915 zunächst der Bezugs⸗ Der Erste Generalquartiermeister mitteln in Gast⸗ und Schankwirtschaften, Speisewirtschasten] oder Werklieferung besteht, so finden die Absätze 1, 2 A ndung. t rseehafenplat anzusehen. vereinigung anzubieten. 1 18 Ludendorff