213174. E.
Glacidin
31/3 1916. C. Ehlerding, Grindel⸗ allee 160. 17/10 1916. Geschäftsbetrieb: Drogerie. ersatz. 2. 213175. 26/7 1916. Farbwerke vorm. Meister Lucius & Brü⸗ ning, Aktiengesellschaft, Höchst a. M. 17/10 1916. Geschäftsbetrieb: Chemische Fabrik. Pharmazeutische und therapeutische Präparate.
11568.
Hamburg,
(Waren: Glyzerin⸗
555
2522.
811AnGolx
Waren:
213176. K. 30095.
K. 15/9 1916. Knoll & Co., Rh 17/10 1916. Geschäftsbetrieb: pharmazeutischen Produkten. zeutische Präparate.
Ludwigshafen a.
Herstellung und Vertrieb von Waren: Chemisch⸗pharma⸗
213177. R. 30036.
K
h'
14/8 1916. Dr. Theodor Koenig, München, Nen⸗ hauserstr. 8. 17/10 1916. “ 1—
Geschäftsbetrieb: Apotheke, Fabrikation und Groß⸗ handlung chem. pharmazeutischer Präparate u. Produkte, chem. Laboratorium. Waren: Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und hygienische Zwecke, phar⸗ mazeutische und kosmetische Präparate.
20297.
2. 21917(. R. 8 3
Phosali
Dr. R. Rickmann, 17/10 1916.
10/8 1916. Cöln⸗Marienburg, Am Südpark 17. Geschäftsbetrieb: Chemische Chemische Produkte für medizinische Zwecke, diätetische Nahrungsmittel.
213179.
Waren: hygienische
Fabrik. und
14546.
4/9 1916. E. P. Dieseldorff, Berlin, In Zelten 21. 17/10 1916.
Geschäftsbetrieb: Herstellung Arzneimitteln und medizinischen
Arzneimittel.
den
und Vertrieb von Apparaten. Waren:
10/8 1916. Heinrich Machers, Inhaber der Firma Heinrich Machers, Offenbach a. M. 17,10 1916.
Geschäftsbetrieb: Medizinaldrogerie und Labora torium für Parfümerie. Waren: Arzneimittel für Men⸗ schen und Tiere, Desinfektionsmittel, diätetische Nähr
mittel, Seifen, Parfümerien und kosmetische Präparate.
213181.
Crapp
14/3 1916. Pyramiden⸗Fliegenfängerfabrik Max Da⸗ metz Zeitz, G. m. b. H., Zeitz (Prov. Sa.). 17/10 1916.
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Vertrieb von Fliegenfängern, Insekten⸗ u. Ungeziefer⸗Vertilgungs⸗ mitteln aller Art, sowie ähnlichen chemisch⸗technischen Produkten. Waren: Fliegenfänger (und Ungezieferver⸗ tilgungsmittel, sowie chemische Produkte für industrielle Zwecke).
2 H. 33146.
Ar. Felrx Neumann
19/8 1916. Alwin Hoepfner, Wiesbaden, Rüdes⸗ heimerstr. 23. 17/10 1916.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation medizinischer Präpa⸗ rate. Waren: Heilmittel, pharmazeutische und medizi⸗ nische Präparate und kosmetische Mittel.
15/9 1916. 17710 916
Geschäftsbetrieb: pharmazeutischen Produkten. zeutische Präparate.
Knoll & Co., Ludwigshafen
Herstellung und Vertrieb von Waren: Chemisch⸗pharma⸗
219184. H. 33167.
25/8 1916. Paul Hartmann, Württemberg. 17/10 1916.
Geschäftsbetrieb: Verbandstoff⸗Fabriken. Verbandstoffe, Pflaster, wasserdichte Stoffe, und chirurgische Instrumente.
A.⸗G., Heidenheim,
Waren: Bandagen
1318 32512.
Mainz, Hinden⸗
Schuh⸗
28/8 1916. Hans von Neeken, burgstr. 28. 17/10 1916. Geschäftsbetrieb: Schuhfabrik. waren.
Waren:
B. 32880.
Helfersich
12/5 1916. 17/10 1916. Geschäftsbetrieb: Waren: Schuhwaren.
Bleiching & Co., Pirmasens (Pfalz).
Leder⸗ und Schuhwarenfabrik.
33201.
17/10 Wa⸗
6/9 1916. 1916.
Geschäftsbetrieb: ren: Handschuhe.
Gebr. Heidenheim, Cöln a. Rh.
Handschuh⸗Großhandlung.
6. 213193. P. 14592.
26/7 1916. 17/10 1916.
Geschäftsbetrieb: Fabrik von Eiprodukten, Artikeln. zur Lederfabrikation, Chemischen Produkten, Hl⸗ und Fettindustrie, Import und Export. Waren: Chemische Produkte für industrielle Zwecke, Lederkonservierungs⸗ mittel, Appretur⸗ und Gerbmittel, technische Hle und Fette, Schmiermittel.
L. Prenzlau’'s Fabrikwerke, Hamburg.
9 b. 8
24/6 1916. Gebr. Rauh, Gräfrath b. Solingen. 17/10 1916.
Geschäftsbetrieb: Stahl⸗
9/2 1916. J. Hilgers, Cöln a. Rhein, Gewerbehaus Johannisstr. 17/10 1916. .
Geschäftsbetrieb: Herstellung und Einfuhr phar⸗ mazeutischer, kosmetischer Zubereitungen und von Be⸗ darfsartikeln. Waren: Mittel zur Behandlung von Fußkrankheiten und Fußbeschwerden⸗
213187.
31/8 1916. Rudolf Siering, Gartenstr. 18. 17/10 1916.
Geschäftsbetrieb: Lederstanzwerk mit Herstellung und Vertrieb von Schuhboden⸗ teilen und Schuheinlagen. Waren: Schuh⸗ bodenteile, nämlich Sohlen, Brandsohlen, Kappen und Absätze, sowie Schuheinlagen.
16099.
A
3 b. 16 ’
Erfurt,
213186.
25/8 1916. Dr. Alfred Ar⸗ nold, Riesa a. Elbe. 17/10 1916.
Geschäftsbetrieb: Appotheke. Waren: Pharmazeutische Präpa⸗ rate.
12460.
Praor-
2 KE 2 K; 5 2 OIHx 8 1270,8909302
14/8 1916. Gebr. Ree rink, Frankfurt a. M.⸗Bo⸗ names. 17/10 1916.
Geschäftsbetrieb: Riemen⸗ und Schuhfabril. Waren: Schuhwaren und h bbrikate.
213189. 6206.
PRIMA DONNA
28/8 1916. Fa. (Pfalz). 17/10 1916. Geschäftsbetrieb:
Otto Oeltzschner, Waldfischbach
Schuhfabrik. Waren: Schuh⸗
warenfabrik. Waren: Messer⸗ schmiedewaren, insbesondere Haar⸗ schneidemaschinen, Kämme, Bürsten, Haarwasser, Seifen.
213198.
213194. u. 2367.
15/8 1916. Alfred Urb⸗ SOE
scheit, Berlin, Großbeeren⸗ straße 83. 17/10 1916.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Stahl und Werkzeugen aller Art. Waren: Tiegelguß⸗ stahl, Schnellstahl, Stahl und Eisen in Stangen und Blöcken, Werkzeuge aus Eisen und Stahl.
9a.
9a. 213195. U.
31/7 1916. Alfred Urbscheit, Berlin, Großbeeren⸗ straße 83. 17/10 1916.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Vertrieb von Stahl und Werkzeugen aller Art. Waren: Tiegelguß⸗ stahl, Schnellstahl, Stahl und Eisen in Stangen und Blöcken, Werkzeuge aus Eisen und Stahl.
213196.
Chemische Fabrik Griesheim⸗Elektron, Frankfurt a. M. 17/10 1916.
Geschäftsbetrieb: Herstellung, und Vertrieb von Metallen. Waren: Rohe und teilweise bearbeitete un⸗ edle Metalle und Metalllegierungen, Aluminium, Zink, Aluminium⸗ und Zink⸗Legierungen.
St. 8743.
177 968
213197.
Zauern-puffer
31/8 1916. Georg Stiftl, straße 66. 17/10 1916.
Geschäftsbetrieb: Fabrikation und Handel von Messern und Scheiden. Waren; Feststehende Messer sog. Knicker und Scheiden.
München, Blutenburg⸗
20212.
VAnderung in der Person des Inhabers.
2 17322 (K. 1873) R.⸗A. v. 24. 7. 1896. Firma der Zeicheninhaberin geändert in: Chemische
Industrie und Confiseriefabrik A.⸗G., St. Mar⸗
grethen, St. Margrethen (Schweiz). (4. 19. 1916).
34 18439 (B. 2743) R.⸗A. v. 4. 9. 1916. Umgeschrieben am 4. 10. 1916 auf: Fa. Heinrich
Beyschlag, Augsburg.
36 20181 (J. „ 98831 (. Umgeschrieben am 4.
Nölke Act.⸗Ges. für
Cassel.
9e 21889 (T.
566) R.⸗A. v. 20. 11. 1896. 3304a4) 1 1907. 10. 1916 auf: Stahl & Zündwarenfabrikation,
762) R. A. v. 16 2. 1897. †I6äZ“ Umgeschrieben am 4. 10. 1916 auf: Thüringer
Blechemballagen⸗ u. Maschinen⸗Fabrik Arthur
Boecker.
26e 90559 (M. 9455) R.⸗A. v. 14. 9. 1906 Firma der Zeicheninhaberin geändert in: Magde⸗
burger Malzkaffee⸗Fabrik Blumenthal, Scharrer
& Knape, NMagdeburg⸗West (4. 10. 1916).
22 b 105344 (F. 7358) R.⸗A. v. 13. 3. 1908. Umgeschrieben am 4. 10. 1916 auf: Fortuna⸗Werke,
Spezialmaschinenfabrik G. m. b. H.
23, 140840 (T. 6528) R.⸗A. v. 21. 3. 1911. Umgeschrieben am 4. 10. 1916 auf: Carl Mayer,
München, Brüderstr. 5.
26e 173671 (G. 14452) „ 173358 (G. 14451) „ „ 22. 4. „ Umgeschrieben am 4. 10. 1916 Auf: Vereinigte
Feigenkaffee⸗Fabriken Andre Hofer, Ludwig
Zeller & Co, Freilassing.
222 181736 (F. 13117) R.⸗A. v. 21. 10. 1913. Umgeschrieben am 4. 10. 1916 auf: Deutsche Tech⸗
nische Gesellschaft m. b. H., Berlin.
2 190018 R. 17748) R.⸗A. v. 2. 4. 1914.
R.⸗A. v. 25. 4. 1913.
Umgeschrieben am 4. 10. 1916 auf: Saccharin⸗ fabrik Aktiengesellschast vorm. Fahlberg, List & Co., Magdeburg⸗Südost.
Anderung in der Person des Vertreters.
21416 (H. 2614) R.⸗A. v. 22. 1. 1897. Jetzige Vertreter sind die Rechtsanwälte: Max Frie⸗ drich Bärwinkel und Fritz Hoffmann, Leipzig. (4. 10. 1916).
9a 23454 (E. 180) R.⸗A. v. 27. 4. 1897.
36
waren.
Jetzige Vertreter: Rechtsanwälte Max Friedrich Bär⸗ winkel und Fvitz Hoffmann, Leipzig. (5. 10. 1916).
13 20565 (T. 830) R.⸗A. v.
„ 20566 (T. 829) ““ Der Wohnsitz der Zeicheninhaberin
Coswig⸗Dresden. (4. 10. 1916).
6 160797 (C. 6724) R.⸗A. v. 2 Der Wohnsitz der Zeicheninhaberin
Karlsruhe⸗Rheinhafen. (5. 10. 1916).
23 211326 (B. 32722) R.⸗A. v. 21. 7. 1916. Firma der Zeicheninhaberin lautet richtig: Birnstiel
& Co., Ltd. G. m. b. H. (5. 10. 1916).
Berichtigung.
26 (212666 (W. 21400) R.⸗A. v. Die Nummer heißt: 212676.
Teillöschung.
1“ ““ 26d 110184 P. 5871) R.⸗A. v. 15. 9. 1908. (Inhaber: Petzold u. Aulhorn, A. G., Dresden⸗A.). Für Gebrauchsgegenstände für Bürobedarf und für verarbeitete Pappe und verarbeiteten Karton gelöscht am 5. 10. 1916.
Löschung.
160189688 (D. 12642) R.⸗A. v. 27. 3. 1914. (Inhaber: Deutsche Purol⸗Gesellschaft m. b. H., Han⸗ nover). Gelöscht am 12. 10. 1916.
8. 12. 1896.
1
71⁷ 7 verlegt nach:
9. 1907. verlegt nach:
3. 10. 1916.
Ernenerung der Anmeldung.
Am 8, 9. 1914. 180).
Am 8. 5. 1916. 1873.
Am 14. 5. 1916. 9455). Am 26. 5. 2743).
Am 15. 7. 1916. 2614]. Am 29. 8. 1916. 8724). Am 31. 8. 1916. J. 368). 8 Am 27. 9. 1916. 13 205605 (T. 830). 13 26566 Berlin, den 27. Oktober 1818. Kniserliches Peeutumt.
Robolski.
9a 23454 2 17377 26 90559 34 18439 36 21416
(E. K. (M. (B. (H. 6 1007 97 (E.
1916.
Verlag der Expeditton (Mengering) in Berlin. Druck von P. Stankiewicz’; Buchdruckeren G. m. b. H., Berlin SW. 11, Bernburgerstraße 14.
wohnte der Audien
8 8 b1“
Ber Bezugspreis beträgt vierteljährlich 6 ℳ
30 ₰. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer
den Postaustalten und Zeitungsspeditenren für Selbstabholer
anch die Expedition SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne nummern kosten 25 ₰.
Inhalt des amtlichen Teiles: ensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich
Mitteilung, betreffend Antrittsaudienzen.
Ernennungen ꝛc.
Exequaturerteilung.
Bekanntmachung über Aenderung der Bekanntmachung über die Einfuhr von Kaffee aus dem Ausland vom 6. April 1916. Bekanntmachung über Aenderung der Bekanntmachung über
die Einfuhr von Tee aus dem Ausland vom 6. April 1916.
Bekanntmachung über den Verkehr mit Schwefel.
ekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Schwefel.
ekanntmachung über Verarbeitung von Kartoffeln auf Brannt⸗ wein in Kleinbrennereien.
Verordnung über die Verjährungsfristen.
Verordnung, betreffend Abänderung der Verordnung über Höchst⸗ preise für Hafer vom 24. Juli 1916.
Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Ausführungs⸗ bestimmungen vom 10. Oktober 1916 zu der Verordnung über Rohtabak. 1X“ 6—
Verordnung über Höchstpreise für Rüben. .u.
Berichtigung zur Bekanntmachung, betreffend Ausführungs⸗ bestimmungen zu der Verordnung über Rohtabak vom 10. Oktober 1916.
Bekanntmachung, betreffend zwangsweise Verwaltung fran⸗ zösischer Unternehmungen.
Handelsverbot.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummern 239,
M241 des Reichs⸗Gesetzblatts. “
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Mitteilung, betreffend die Erlaubnis zur Vornahme von Vor⸗
arbeiten für eine Nebeneisenbahn von Tarnowitz nach Sonczow.
Bekaänntmachung, betreffend die Ziehung der 5. Klasse der
8. Preußisch⸗Süddeutschen (234. Königlich Preußischen)
Klassenlotterie.
1 Erste Beilage:
Bekanntmachung der in der Woche vom 15. bis 21. Oktober d. J. se Kriegswohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Samm⸗ ungen und Vertriebe von Gegenständen.
240 und
8 E1“ 1
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberlehrer, Professor Dr. Blumschein in Cöln den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Kreistierarzt a. D., Veterinärrat Woldt in Nieder⸗ seßmar, Kreis Gummersbach, den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, dem Rektor a. D. Hackmann in Stolberg a. Harz, dem Bahnhofsvorsteher a. D. Salisch in Gevelsberg, Kreis Schwelm, und dem Gemeinderentmeister a. D. Tiné in Beckingen, Kreis Merzig, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Hauptlehrer Rohlfes in Rothenfelde, Kreis Iburg, den Adler der Inhaber des Königlichen Hausordens von Hohenzollern,
dem Eisenbahnmagazinaufseher a. D. Schulz in Hagen i. W. und dem Eisenbahnrottenführer a. D. Bo the in Lang⸗ schede, Landkreis Hamm, das Kreuz des Allgemeinen Ehren⸗ zeichens sowie
dem Werkmeister Jung in Großtöpfer, Kreis Heiligen⸗ stadt, dem Eisenbahnschaffner a. D. Nie baum in Schwerte, Landkreis Hörde, dem Eisenbahnunterassistenten a. D. Ohr⸗ mann in Gevelsberg, Kreis Schwelm, den Eisenbahnpack⸗ meistern a. D. Marke in Beckum und Tillmanns in Barmen, dem Bahnmwärter a. D. Wiemer in Lünern, Land⸗ kreis Hamm, dem Hilfsbahnwärter a. D. Stang in Lüden⸗ scheid, dem bisherigen Eisenbahntischler Brenner, dem bis⸗ herigen Eisenbahnanstreicher Leidner, beide in Langenberg, Kreis Mettmann, und dem bisherigen Bahnhossarbeiter Norff in Wipperfürth das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser und König haben die neuernannten außerordentlichen Gesandten und bevoll⸗ mächtigten Minister an Allerhöchstihrem Hofe, nämlich den Königlich sächsischen Gesandten v. Nostitz⸗Drzewiecki, den mexikanischen Gesandten Zubaàran Capmany und den brasilianischen Gesandten Gurgel do Amaral zur Ent⸗ gegennahme ihrer Beglaubigungsschreiben in Audienz zu empfangen geruht.
Der des Auswärtigen Amts von Jagow bei.
11“
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:
dem Wirklichen Geheimen Admiralitätsrat und Abteilungs⸗ chef im Reichsmarineamt Harms den Charakter als Wirk⸗ licher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exrzellenz zu verleihen,
den Marinebaurat für Schiffbau, charakterisierten Marine⸗ oberbaurat Buschberg zum Marineoberbaurat und Schiffbau⸗ betriebsdirektor,
den Marineschiffbaumeister, charakterisierten Marinebaurat Kühnke zum Marinebaurat für Schiffbau,
den staatlich geprüften Baumeister des Schiffbaufaches Albrecht zum Marineschiffbaumeister,
den Marinebaurat für Maschinenbau, charakterisierten Marineoberbaurat Engel zum Marineoberbaurat und Ma⸗ schinenbaubetriebsdirektor und
den Marinemaschinenbaumeister, charakterisierten Marine⸗ baurat Goßner zum Marinebaurat für Maschinenbau zu er⸗ nennen sowie
dem Marinebaurat für Schiffbau Bergemann und dem Marinebaurat für Maschinenbau Gerlach den Charakter als Marineoberbaurat mit dem Range der “ und
dem Regierungsbaumeister Blaich den Charakter als Baurat mit dem Range der Räte vierter Klasse zu verleihen.
8 8
Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Hannover Talbot J. Albert ist s des Reichs das Exequatur erteilt worden. 8
Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Nyborg (Dänemark) Carl Thuesen ist die erbetene Entlassung aus dem Reichs⸗ dienst erteilt worden. 88
Bekanntmachung über Aenderung der Bekanntmachung über
fuhr von Kaffee aus dem Ausland vom 6. Apri (Reichs⸗Gesetzbl. S. 245).
Vom 26. Oktober 1916.
Auf Grund der Verordnungen des Bundesrats über Kaffes, Tee und Kakao vom 11.November 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 750)
4. April 1916 Reichs⸗Gesetzbl. S. 233) bestimme ich:
I
§ 5 der Bekanntmachung über die Einfuhr von Kaffee
aus dem Ausland vom 6. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 245) erhält folgende Fassung:
Das Eigentum geht mit dem Zeitpunkt auf den Kriegs⸗
ausschuß über, in dem die Uebernohmeerklärung dem
Veräußerer oder dem Inhaber des Gewahrsams zugeht.
II 1 Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 26. Oktober 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers Dr. Helfferich.
Bekanntmachung
über die Aenderung der Bekanntmachung über die Einfuhr von Tee aus dem Ausland vom 6. April 1916 6 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 250). 1
VVom 28. Oktober 1916. Auf Grund der Verordnungen des Bundesrats über Kaffee,
Tee und Kakao vom bestimme ich:
4. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 233)
§ 5 der Bekanntmachung über die ( infuhr von Tee aus dem Ausland vom 6. April 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 250) erhält folgende Fassung:
8 Das Eigentum geht mit dem Zeitpunkt auf den
Kriegsausschuß über, in dem die Uebernahmeerklärung
dem Veräußerer oder dem Inhaber des Gewahrsams
88 II Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 26. Oktober 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Anzeigenpreis sür den Raum einer 5 gespaltenen Einheita⸗ zeile 30 ₰, einer 3 gespaltenen Einheitazeile 50 ₰.
Anzeigen nimmt an:
die Königliche Expedition des Reichs⸗ und Staatganzeigers
Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
11. November 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 750)
Bekanntmachung über den Verkehr mit Schwefel. Vom 27. Oktober 1916.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗
folgende Verordnung erlassen:
§ 1 Wer Schwefel im Inland herstellt, hat ihn vom Beginn des 1. November 1916 ab an die Krieagschemekalten Aktiengesellschaft, Ver⸗ waltungestelle für private Schweselwir schaft, in Berlin zu liefern.
§ 2
Der Reichskanzler erläßt die näheren Bestimmungen. Er kann Ausnahmen zulassen und weitere Vorschiften über den Verkehr mit Schwefel oder schwefelhaltigen Rohstoffen und Erzeugnissen erlassen.
Er kann bestimmen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefänanis bis zu sechs Monaten oter mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark be⸗ maft werden, sowie daß neben der Strafe auf Einziehung derjenigen Sioffe erkannt werder kann, auf die sich die strafbare Handlung be⸗ zieht, ohne Rücksicht darauf, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
§ 3 Die Verordnung tritt am 1. November 1916 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeupunkt des Außerkrafttretens. 8
Berlin, den 27. Oktober 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzler ““
11“
Bekanntmachung,
betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Ve ordnung über den Verkehr mit Schwefel.
Vom 27. Oktober 1916.
Auf Grund des § 2 der Verordnung über den Verkehr mit Schwefel vom 27. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1195) ird bestimmt:
§ 1 Die Erzeuger von Schwefel siad verpflichtet, ihre gesamte Monats⸗ erzeugung bis zum zehnten Tage des nächsten Monats unter Angabe der Menge, des Schwefelgehalts und der physikaltschen Beschaffenheit der Kriegschemikalten Aktiengesellschaft, Verwaltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, in Berlin anzuzeigen.
92
Die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft, Verwaltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, hat sich unverzüglich nach Empfang der Anzeige zu erklären, ob sie den Schwefel übernehmen will. Geht binnen drei Wochen nach Absendung des Angebots eine Erklärung nicht ein oder erklärt die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft, Ver⸗ waltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, daß sie den Schwefel nicht übernehmen will, so erlischt die Lieferungspflicht. Erklärt sie den angebotenen Schwefel übernehmen zu wollen, so ist dieser auf ihr Verlangen an die von ihr Ce v Adresse zu verladen.
Das Eigentum geht auf die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft über in dem Zeitpunkt, in welchem die Uebernahmeerklärung dem Eigentümer oder Erzeuger zugeht.
§ 3
Die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft, Verwaltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, darf für den von ihr übernommenen Schwefel nicht mehr als 32 Mark für je 100 Kilogramm Schwefel bei einem Schwefelgehalte von mindestens 99 vom Hundert des Gesamtgewichts zahlen.
Die Preise gelten für je 100 Kilogramm Reingewicht und um⸗ fassen die Kosten der Beförderung bis zur nächsten Eisenbahn⸗ oder Schiffsladestelle sowie die Kosten des Einladens. Neben dem Ueber⸗ nahmepreise kann für die Aufbewahrung bei längerer Dauer eine angemessene Vergütung gewährt werden. Auch kann für die Auf⸗ bewahrung von Schwefel, welcher von der Kriegschemikalien Aktien⸗ gesellschaft, Verwaltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, gemäß § 8 nicht übernommen wird, eine angemessene Vergütung gewährt werden.
Für Schwefel von besonderer chemischer Beschaffenheit oder physi⸗ kalischer Aufbereitung ist ein Zuschlag oder ein Abschlag in der Höhe zu berechnen, wie es dem Handelsbrauch im Frieden entspricht.
§ 4 Die Preise gelten für Lieferung ausschließlich Verpackung. § 5
Die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft, Verwaltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, hat für den von ihr übernommenen Schwefel einen angemessenen Uebernahmepreis und eine angemessene Vergütung für die Aufbewahrung bei längerer Dauer, für den von ihr nicht übernommenen Schwefel eine angemessene Vergütung für die Aufbewahrung bei längerer Dauer zu zahlen.
Ist der Verpflichtete mit dem von der Kriegschemikalien Aktien⸗ gesellschaft, Verwaltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, an⸗ Fehotfnen Betrage nicht einverstanden, so setzt die höhere Verwaltungs⸗ ehörde, die für den Ort zuständig ist, von dem aus die Lieferung er⸗ folgen soll, den Uebernahmepreis und die etwaige Vergütung für Auf⸗ bewahrung fest. Die höhere Verwaltungsbehörde bestimmt darüber, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen hat. Der Ver⸗ pflichtete hat ohne Rücksicht auf die endgültige Festsetzung des Preises zu liefern, die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft, Verwaltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, den von ihr festgesetzten Betrag zu
zahlen.
§ 6 Die Zahlung erfolgt stätestens vierzehn Tage nach Abnahme. Für streitige Restbeträge beginnt die Frist mit dem Tage, an dem die Entschelsung der höheren Verwaltungsbehörde der Kriegschemikalien veneeoeselschaft Verwaltungsstelle für private Schwefelwirtschaft,
üer 8 “ 86 8
nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)
-
8