eror dnung über Höchstpreise für Hafernährmittel Vom 2. November 1916.
Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur n der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 401) wird verordnet:
§ 1
Der Preis für Haferflocken, Hafergrütze und Hafermehl, lose in
Sächen verladen, darf beim Verkaufe durch den Hersteller vierund⸗ ebzig Mark dreißig Pfennig für hundert Kilogramm netto frei mpfangsstation des Großabnehmers nicht äbersteigen.
Der Höchstpreis gilt autschließlich Sack und für Barzahlung innerhalb 14 Tagen nach Empfang. Bei leihweiser oder käuflicher Ueberlassung der Säcke gelten die Vorschriften im § 2 Abs. 1 der Verordnung über Höchstpreise für Hafer vom 24. Juli 1916 Reichs⸗ Gesetzbl. S. 826) entsprechend.
§ 2 Kleinverkaufe dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: a) für Haferflocken, Hafergrütze und Hafermehl lose: 44 Pfennig für das Pfund; b) für Haferflocken und Hafergrütze in Packungen: X 56 Pfennig für die 1 Pfund⸗Packung;
fermehl in Packungen: 32 Pfennig für die ½ e.
Als Kleinverkauf gilt der Verkauf an den Verbraucher in Mengen
bis zu fünf Kilogramm einschließlich.
§ 3 8 Die Landeszentralbehörden können bei Haferflocken, Hafergrütze und Hafermehl, lose oder in Packungen, die sich beim Inkrafttreten dieser Verordnung bereits im Kleinhandel befinden, für Verkäufe, die bis 25. November 1916 statrfinden, Ausnahmen von den Vorschriften im § 2 zulassen. Sie können diese Befugnis auf andere Behörden übertragen.
§ 4 Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:; 8 her 8 in dieser Verordnung festgesetzten Höchstpreise über⸗ reitet; 2. wer einen andern zum Abschluß eines Vertrags auffordert, durch den die Preise überschritten werden, oder sich zu einem 8 solchen Vertrag erbietet. 3 MNeben der Strafe können die Vorräte, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
0 Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 88 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. herlin, den 2. November 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. itch.
—,—
Bekanntmachung
über die Ueberwachung des Verkehrs mit Seemuscheln.
Vom 2. November 1916.
Aunuf Grund der Verordnung des Bundesrats über Kriegs⸗ maßnahmen zur Sicherung der Volksernährung vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 401) wird folgendes verordnet:
§ 1 Es wird eine Ueberwachungsstelle für Seemuscheln errichtet. Ihr liegt die Ueberwachung des Fanges und des Handels mit Seemuscheln sowie der Herstellung von Seemuschelkonserven ob. Die Ueber⸗ wachungsstelle für Seemuscheln unterheht der Aufsicht des Reichs⸗ kanzlers. Der Reiche kanzler bestimmt das Nähere über die Leitung und Zusammensetzung der Stelle. 8
§ 2 Der Erlaubnis der Ueberwachungsstelle bedarf: 1. wer Seemuschelkonserven herstellt; 1““ 2. wer Seemuscheln im Großhandel von Fischern kauft. Als Großhandel im Sinne dieser Vorschrift gilt die Abgabe von mehr als 50 kg.
§ 3 Die Ueberwachungsstelle für Seemuscheln kann Bestimmungen über den Fang und Verkauf von Seemuscheln, über die Art der Versendung und der Aufbewahrung sowie über die Herstellung von
Seemuschelkonserven erlassen. — den Fang und den Verkauf von Seemuscheln sowie
die tellung von Seemuschelkonserven beschränken oder untersagen; sie kann auch einzelne Personen vom Fange und vom Handel mit Seemuscheln oder von der Herstellung von Seemuschelkonserven aus⸗
schließen.
§ 4 Die Ueberwachungsstelle für Seemuscheln kann für Seemuscheln und Seemuschelkonserven Preise festsetzen. Die Ueberwachungsstelle für Seemuscheln kann ferner Händlern mit Seemuscheln sowie Herstellern von Seemuschelkonserven Preise vorschreiben, die nicht überschritten werden dürfen.
§5 1 Die Ueberwachungsstelle für Seemuscheln kann Vorschriften über den Verkehr mit eingeführten Seemuscheln und eingeführten See⸗ muschelkonserven erlassen. 5 6
Die Unternehmer oder Leiter von Betrieben, die Seemuschelfang oder Seemuschelhandel treiben oder in denen Seemuschelkonserven hergestellt werden, haben den Beauftragten der Ueberwachungsstelle für Seemuscheln Einsicht in die Geschäftsaufzeichnungen zu gewähren und die Besichtigung der Geschäfts⸗ und Betriebsräume sowie der Vorräte zu gestatten. *
Die Beauftragten sind verpflichtet, über die Einrichtungen und die Geschäftsverhältnisse, die hierbei zu ihrer Kenntnis kommen, Ver⸗ schwiegenheit zu beobachten.
Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu
zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:
1. wer Seemuscheln ohne die erforderliche Erlaubnis (§ 2)
herstellt oder kauft; 2. wer den gemäß zuwliderhandelt;
3. wer entgegen einem auf Grund des § 3 Abs. 2 erlassenen Verbote den Fang oder den Verkauf von Seemuscheln oder
e Herstellung von Seemuschelkonserven betreibt; . wer die nach § 3 Abs. 1 festgesetzten oder einen andern zum Abschiuß eines
einem solchen Vertrag anbietet; wer Preise, die ihm gemä wachungsstelle für Seemus schreitet:
wer den gemaäß § 5 erlassenen Bestimmungen über den Verkehr mit eingeführten Seemuscheln und eingeführten
Seemuschelkonserven zuw derhandelt;
wer den ihm nach § 6 Abs. 1 obliegenden Verpflichtungen
zuwiderbandelt;
8. mer der Vorschrift im § 6 Abs. 2 zuwider Verschwiegenheit
§ 3 Abs. 1 erlassenen Bestimmungen
reise überschreitet ertrags auffordert, durch den diese Preise überschritten werden, oder sich zu
5 4 Abs. 3 von der Ueber⸗ in vorgeschrieben sind, über⸗
In dem Falle der Nr. 8 tritt die Verfolgung nur auf Antrag
des Unternehmers ein. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die straf⸗ bare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.
8 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung, der § 2 mit dem 1. Dezember 1916 in Kraft.
Berlin, den 2. November 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 1“ Svelskerich 86
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden ““ 247, 248, 249 und 250 des Reichs⸗Gesetzblatts ent⸗ halten: 8 Nr. 247 unter “ 8 Nr. 5546 ein Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungs⸗ jahr 1916, vom 30. Oktober 1916, unter b Nr. 5547 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postscheckordnung vom 22. Mai 1914, vom 31. Oktober 1916. Nr. 248 unter Nr. 5548 eine Bekanntmachung über die Vornahme einer Volkszählung am 1. Dezember 1916, vom 2. November 1916,
Nr. 249 unter 8
Nr. 5549 eine Bekanntmachung über einen Höchstpreis für Weizengrieß, vom 2. November 1916, unter Nr. 5550 eine Verordnung über Höchstpreise für Hafer⸗ nährmittel, vom 2. November 1916, und unter Nr. 5551 eine Bekanntmachung über die Ueberwachung des Verkehrs mit Seemuscheln, vom 2. November 1916. Nr. 250 unter
Nr. 5552 eine Bekanntmachung über die Regelung der Verbrauchsabgabenermäßigungen und weitere Erleichterungen im Brennereibetrieb im Betriebsjahr 1916/17, vom 2. No⸗ vember 1916. Berlin W. 9, den 4. November 1916.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen. 8
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Oberlehrer an dem Wilhelmsgymnasium in Königs⸗ berg, Professor Dr. Otto Kröhnert zum Gymnasialdirektor und den bisherigen Pastor Georg Schwerin in Saulin, Kreis Lauenburg i. Pommern, zum Direktor des Königlichen Waisen⸗ hauses in Königsberg i. Pr. zu ernennen sowie B dem Geheimen Registrator Dittmar im Kriegsministerium, den Proviantamtsdirektoren Behnke in Trier und Dierske in Spandau, dem Lazarettverwaltungsdirektor Konrad in Cöln a. Rh. (Friedensstelle) sowie aus Anlaß des Uebertritts in den Ruhestand dem Oberzahlmeister Plesch vom Infanterie⸗ regiment Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Badischen) Nr. 111. den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.
Erlaß des Staatsministeriums,
betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei dem Bau elektrischer Hoch⸗ spannungsleitungen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, durch die Ueberland⸗ zentrale Belgard, Aktiengesellschaft in Belgard.
Vom 28. Oktober 1916.
Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März und 25. Sep⸗ tember 1915 (Gesetzsamml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Verordnung auf den Bau elektrischer Hochspannungs⸗ leitungen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, durch die Ueberlandzentrale Belgard, Aktiengesell⸗ schaft in Belgard, Anwendung findet, zu deren Ausführung der genannten Ueberlandzentrale durch Allerhöchsten Erlaß vom 20. Februar 1913 das Enteignungsrecht verliehen worden ist. 18
Berlin, den 28. Oktober 1916.
Das Staatsministerium. 8 von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Lentze. von Loebell. von Jagow. 8 Wild von Hohenborn. Helfferich.
Justizministerium.
Dem Landgerichtsrat Meißner in Hannover und den Amtsgerichtsräten Geheimer Justizrat Ledebur in Lünes eim und Heise in Bitterfeld ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Pension erteilt.
Der Notar, Justizrat Martens in Cöln ist aus dem Amte geschieden. 1
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht die Rechts⸗ anwälte: Justizrat Jaffe bei dem Landgericht in Frankfurt a. M., Justizrat Hänsel bei dem Amtsgericht in Bergen auf Rügen, Dr. Eissengarthen bei dem Landgericht in Cassel, Dr. Hasse bei dem Landgericht in Kiel, Dr. — Esser in Brühl bei dem Amtsgericht in Cöln und Dr. Paul Frank bei dem Amtsgericht in Dortmund.
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Dr Thoß in Frankfurt a. M. bei dem Land⸗ gericht in Frankfurt a. M., der frühere Rechtsanwalt Dr. Max Salomon bei dem Landgericht I in Berlin und der frühere Gerichtsassessor Dr. Zeller bei dem Landgericht III. in Berlin.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
11“
Versetzt sind: die Regierungsräte Mogk, bisher in Cöln, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Altona und Walter Schlüter, bisher in Bromberg, als Mitglied des Eisenbahn⸗ Zentralamts nach Berlin, der Eisenbahndirektor Seibel, bisher in Magdeburg, als Vorstand des Eisenbahn⸗Verkehrsamts 2 nach Koblenz und der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbau⸗
8
Versetzt sind ferner: der Regierungs⸗ und Baurat Bode von Oppeln an die Regierung in Danzig, der Wasserbau⸗ inspektor Hartmann von Thorn nach Krossen g. O. (Ge⸗ schäftsbereich der Oderstrombauverwaltung) und der Regie⸗ rungsbaumeister Bandmann von Emden nach Breslau (Ge⸗ schäftsbereich der Oderstrombauverwaltung).
Ministeriumder geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenbeiten.
Dem Gymnasialdirektor Dr. Kröhnert ist die Direktion des Gymnasiums in Bartenstein übertragen worden
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (Gesetzsammlung Seite 202 wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß aus dem Betriebe der Bentheimer Kreis⸗
Reinertrag nicht erzielt worden ist. ““ Münster (Westf.), den 2. November 1916. S— Der Königliche Eisenbahnkommiss Z2. T. Gerstberger.
8 Bekanntmachung. Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratsverordnung vom
23. September 1915 (RℳRGBl. S. 603) habe ich der Frau Anna Lange in Neukölln, Schinkestraße 25, vom heutigen Tage ab den Handel mit Metallen und Lumpen sowie mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegs⸗ bedarfs wieder gestattet. 8 . Berlin, den 31. Oktober 1916. 3 Der Polizeipräsident. J. V.: von Rönne
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), habe ich der Firma Jacobsohn Gebrüder hier⸗ selbst, Chausseestr. 86, sowie deren Inhabern Max und Rudolf Jacobsohn durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarfs und mit rohen Natur⸗ erzeugnissen, insbesondere mit jeder Art von Spinnstoffen (Wolle, Kunstwolle, Baumwolle, Kunstbaumwolle, Lumpen, Abfällen usw.) wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 1. November 1916. Der Polizeipräsident. J. V.: von Rönne
Bekanntmachung.
Dem Brothändler Johann Saß genannt Springer in Eddelak habe ich wegen erwiesener Unzuverlässigkeit den Handel mit Brot untersagt. — Die durch das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der Ver⸗ ordnung über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung sind von Saß zu erstatten. 8 Meldorf, den 30. Oktober 1916.
Der Königliche Landrat. Wachs.
*
Bekanntmachung.
Den Eheleuten Paul Weil, Leimbacher Straße 78 a hier⸗ selbst wohnhaft, habe ich heute auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 27. Jult 1916, betreffend den Verkehr mit Säcken, jeden Handel mit Säcken untersagt.
Barmen, den 23. Oktober 1916.
Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Evertsbusch.
“ Bekanntmachung. ich auf Grund der Bekanntmachung des Nasta, F gs za Hentchbe nors (R. G. Bl. S. 603) eeg Auf⸗ erlegung der verursachten baren Auslagen und Kosten des Verfahrens den Handel mit Petroleum untersagt und jede direkte Petroleum⸗ lieferung an den Ernstschen Betrieb verboten. Ilfeld, den 26. Oktober 1916. Der Königliche Landrat. Dr. von Doetinchem. 1
88
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 32
der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter r. 11 546 einen de des Staatsministeriums, betreffend
Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem Bau elektrischer Hochspannungsleitungen in den Gemeinden Rewahl und Schleffin, Kreis Greifenberg, durch die Ueberland⸗ zentrale Belgard, Aktiengesellschaft in Belgard, vom 28. Oktober 1916.
Berlin W. 9, den 3. November 1916.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
1“ Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 4. November 1916.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ itzung, vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr, ie vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für andel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und
teuerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen Sitzungen.
Durch Allerhöchste Kabinettsorder ist nunmehr, wie „W T. B.“ mitteilt, bestimmt, daß zur Leitung aller mit der Gesamtkriegführung zusammenhängenden Angelegenheiten der
Beschaffung, Verwendung und Ernährung der Arbeiter sowie der Beschaffung von Rohstoffen, Waffen und Munition im
nicht beobachtet.
fachs Bathmann, bisher in Breslau, als Mitglied (auftrw.) der Eisenbahndirektion nach Danzig. “
Kriegsministerium ein Kriegsamt errichtet wird, dem
bahn im Betriebsjahre 1915/16 ein kommunalsteuerpflichtiger
Der Ehefrau des Gastwirts Otto Ernst in Sülzhayn, Frau
auch die Leitung der Ersatzangelegenheiten obliegt. Das Arbeitsamt, die Feldzeugmeisterei mit dem Waffen⸗ und Munitionsbeschaffungsamt, die Kriegsrohstoffabteilung und Fabrikenabteilung sowie die die Ersatzangelegenheiten bearbeitenden Stellen des Kriegsministeriums, die Abteilung für Volksernährungsfragen und die Abteilung für Ein⸗ und Ausfuhr werden dem Kriegsamt unterstellt. Insbesondere wird dem Kriegsamt auch die Versorgung der Arbeiter mit Fleisch und Fett übertragen. Der Königlich Württembergische Generalmajor Gröner ist zum Chef des Kriegsamts im Kriegsministerium ernannt und zum Vertreter des Kriegs⸗ ministers bestellt.
Noch hat sich die Empörung über die Scheußlichkeit des „Baralong“⸗Mordes nicht gelegt, und schon wieder muß dem deutschen Volke Nachricht von einem ähnlichen Verbrechen gegeben werden, dessen sich England und seine See⸗ streitkräfte schuldig gemacht haben. Ein deutscher aus England in die Schweiz übergeführter Offizier hat laut Mel⸗ dung des „W. T. B.“ folgendes berichtet:
Das deutsche Unterseeboot „U 41“ hat am 24. September 1915 in der Nähe der Seilly⸗Inseln einen Dampfer unter amerikanischer Fla gge⸗ angehalten. Während der Dampfer stoppte und anscheinend Anstalten traf, ein Boot zu Wasser zu lassen, lief das⸗U⸗Boot bis auf eine Entfernung von etwa 300 m an den Dampfer heran. In diesem Augenblick klappte der Dampfer plötzlich an zwei Stellen die Reeling herunter, eröffnete aus zwei Schiffsgeschützen das Feuer auf das U⸗Boot und beschoß es außerdem aus zahlreichen Gewehren. Das alles geschah bei wehender ame⸗ rikanischer Flagge! Das U.Boot, das schwer getroffen worden war, ging zunächst unter, jedoch gelang es ihm nach kurzer Zeit wieder an die Oberfläche zu kommen. Durch ein jetzt geöffnetes Luk konnten gerade noch der Oberleutnant zur See Crompton und der Steuermann Godau aus dem Boot herauskommen, als es zum zweiten Mal und nun für immer in der See versank. Trotz schwerer Verwundung des ersteren gelang es ihm wie auch dem Steuer⸗ mann, sich schwimmend zu halten, auch nach einiger Zeit ein leer in der Nähe treibendes Boot zu erreichen und zu be⸗ steigen. Der Dampfer, der dies bemerkt hatte, kehrte nun zurück und hielt mit hoher Fahrt recht auf das Boot zu, aber nicht erwa, wie man hätte annehmen sollen, um die beiden hilflosen Schiff⸗ brüchigen zu retten, sondern um das Boot zu rammen. Zu diesem Zweck war sogar vorn auf der Back ein Mann aufgestellt, der die nötigen Anweisungen für das Steuern zur Kommandobrücke hinaufrief. Kurz bevor das Boot getroffen wurde, sprangen die Schiffbrüchigen in die Bugwellen des rammenden Schiffes und es gelang ihnen, sich später an den Trümmern des Bootes fest⸗ zuhalten. Erst nachdem sie wieder über eine halbe Stunde im Wasser gelegen hatten, kehrte der Dampfer in ihre Nähe zurück und nahm sie nunmehr auf. An Deck ließ sich aber kein Offizier blicken. Anstatt dem verwundeten Oberleutnant, der einen doppelten Kieferbruch, einen Schuß an der linken Schläfe, eine fingerbreite Wunde mit 3 Splittern in Nase und Backe sowie ein zerschossenes Auge bei der Beschießung des U⸗Bootes davongetragen hatte, Hilfe zu leisten, wurden die beiden Geretteten er⸗ barmungslos in einen Decksverschlag eingesperrt, der etwa l m hoch und 2 m lang und vorne mit Eifenstäben abgeschlossen war. Hier mußten sie verbleiben bis zu ihrer Ankunft in Falmouth am 25. September 1915. Erst dort wurde dem Verwundeten die erste ärztliche Hilfe zuteil.
Soweit zunächst der Bericht.
Als seinerzeit die englische Regierung durch Gegenmaß⸗ nahmen der deutschen Regierung gezwungen war, den in eng⸗ lische Hände gefallenen deutschen U⸗Bootsbesatzungen eine einigermaßen menschliche Behandlung angedeihen zu lassen, wußten bald darauf die Zeitungen zu berichten, daß die eng⸗ lische Regierung, um diesem Zwang aus dem Wege zu gehen, den Befehl gegeben hatte, keine deutschen U⸗Boots⸗ leute mehr zu retten, sondern sie in ihren versenkten Booten so lange auf dem Grund des Meeres zu lassen, bis man annehmen könnte, daß sie tot seien. Damals sträubte sich noch jedes menschliche Gefühl dagegen, an den Erlaß eines solchen Befehls zu glauben. Als dann aber die englische Regierung sich unter Ausflüchten schützend vor die „Baralong’“⸗Mörder stellte und sich weigerte, sie vor ein Gericht zu ziehen, wurde unwillkürlich der Gedanke an die Zeitungsmeldungen und den angeblichen englischen Befehl wieder wach. Man fragte sich: weigert sich die englische Re⸗ gierung etwa deshalb, weil die „Baralong“⸗Mörder nur auf Befehl gehandelt hatten und deshalb auch nicht von der englischen Regierung bestraft werden konnten? Aber auch damals noch wies man diesen Verdacht von sich, obgleich kühle Ueberlegung uns hätte sagen müssen, daß solche Befehle von seiten eines England durchaus nicht unmöglich sind, das im Burenkriege Zehntausende von Frauen und Kindern erbarmungs⸗ los dem Hungertode preisgegeben und das in diesem Kriege in unseren Kolonien den Schwarzen Kopfpreise für deutsche Staatsangehörige gezahlt hat. Der „Baralong“⸗Mord und das eben mitgeteilte neue Verbrechen lagen kaum einen Monat aus⸗ einander. Beide Untaten glichen einander sehr. Wie schlecht das Gewissen der englischen Regierung in diesem Falle ist, geht daraus hervor, daß sie das Bekanntwerden dieser Scheuß⸗ lichkeit auch mit den verwerflichsten Mitteln zu verhindern sucht. Dies ist ihr trotzdem nicht gelungen.
Der Bericht des deutschen Dfßbiers sagt dann weiter:
Erst am 29. September 1915 wurden die beiden Geretteten, be⸗ kleidet nur mit Hemd und Unterhose und unter starker Bedeckung, an Land und in ein Hosvis befördert, um am 6. Oktober nach Plymouth und am 10. Oktober dortselbst in ein Hospiz übergeführt zu werden.
Von Plymouth wieder wurden sie am 6. November nach York Castle
ins dortige Militärgefängnis zusammen in einen Raum gebracht. Am 13. Dezember 1915 wurde schließlich der verwundete Offizier 85 noch offenen Wunden nach Dyffryn Alled übergeführt. Der dortige Lagerarzt schlug später vor, den Offizier wegen der Schwere seiner Verwundung (das andere Auge war in Gefahr) zur Auslieferung nach der Schwett zu schicken. Von der ersten untersuchenden Schweizer Aerztekommission wurde er auch angenommen, ebenso bei der Hauptuntersuchung von anderen Schweizer Aerzten. Trotzdem legte der englische Generalarzt ein Veto ein, und der Verwundete mußte in England zurückbleiben. Hinzuzufügen ist noch, daß Oberleutnant zur See Crompton verschiedentlich versucht hat, über die amerikanische Botschaft in London an die deutsche Regierung zu berichten, daß seine Berichte aber bei der deutschen Regierung nicht eingelaufen sind.
Nachdem also der englischen Regierung nicht gelungen ist, den verwundeten Oberleutnant an seinen Wunden sterben zu lassen, um so den Hauptzeugen zu beseitigen, sucht sie ihn wenigstens für die Dauer des Krieges für die Oeffentlichkeit ohne Rücksicht auf seinen Zustand unschädlich zu machen. In diesen Tatsachen ist nicht nur das Eingeständnis der Wahrheit des Berichteten zu finden, sondern auch das schlechte Gewissen der angeblich für Kultur und Menschlichkeit kämpfenden englischen Regierung.
Der Kommandant des Unterseeboots „U 41“ war Kapitän⸗ leutnant Hansen, einer der tapfersten und bewährtesten Unterseebootskommandanten der deutschen Marine.
Nach den amtlichen Veröffentlichungen der „Gazette des Ardennes“ sind im Monat Oktober unter der Bevölkerung im besetzten französisch⸗belgischen Gebiet durch Artilleriefeuer oder Fliegerbomben unserer Feinde 37 Männer, 16 Frauen, 15 Kinder getötet und 67 Männer, 55 Frauen, 43 Kinder ver⸗ wundet worden. Die Gesamtzahl der unschuldigen Opfer seit September 1915 ist damit auf 2348 gestiegen.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1245 und 1246 der Deutschen Ver⸗ lustlisten bei. Sie enthalten die Liste Nr. 12 der aus Rußland zurückgekehrten preußischen Austauschgefangenen, die 677. preußische, die 313. und die 314. bayerische, die 351. sächsische und die 488. württembergische Verlustliste.
Hamburg.
Der Staatshaushaltsplan für 1917 sieht, wie „W. T. B.“ meldet, gegenüber einer Einnahme von 161 427 233 ℳ eine Ausgabe von 212 785 133 ℳ, mithin einen Fehlbetrag von 51 357 900 ℳ vor. Für 1917 ist die Erhöhung von zehn Einheiten der Einkommensteuer vorgesehen. Der Senat beantragt, den Fehlbetrag vorläufig durch zeit⸗ weilige Anleihen zu beschaffen, vorbehaltlich endgültiger Be⸗ schlußfassung über die Deckung des Ausfalls.
(Fortsetzung in der Zweiten Beilage.)
Kriegsnachrichten.
“ “ Bö
Großes Hauptquartier, 4. November. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Scharfer Artilleriekampf ging feindlichen Angriffen voran, die aber in unserem Feuer nur in beschränktem Um⸗ fange zur Durchführung kamen, so nordwestlich von Cour⸗ celette und im Abschnitt Gueudecourt —-Lesboeufs; sie 1nes nechg Per deg ies ges anpf nuhe bana eindliche Flugzeuge sind im Luftkampf und dur Abwehrgeschütze 2.bs. gsser. 8 Heeresgruppe Kronprinz.
Gegen unsere Höhenstellungen östlich der Maas schwoll das feindliche Feuer am Nachmittag erheblich an. Fran⸗
zösische Vorstöße zwischen Douaumont und Vaur blieben erfolglos.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. 18 Unsere Erfolge links der Narajowka wurden durch Er⸗ stürmung weiterer Teile der russischen Hauptstellung südwestlich von Folw. Krasnolesie erweitert und gegen Wiedererobe⸗ rungsversuche des Feindes behauptet.
Front des Generals der Kavallerie
“ Erzherzog Carl. Auf dem Nordteil der siebenbürgischen Ostfront ist die Gefechtstätigkeit wieder reger geworden, ohne daß es
bisher zu bemerkenswerten Infanteriekämpfen gekommen ist.
An der Südfront wurden einzelne rumänische Angriffe ab⸗ gewiesen. Die Höhe Rosca (südöstlich des Altschanz⸗Passes) wurde vom Gegner besetzt. Südwestlich von Predeal gewannen wir eine rumänische Stellung, die wir im Nachstoß am 2. November bereits besetzt, in der folgenden Nacht aber wieder verloren hatten; über 250 Gefangene fielen hier in unsere Hand.
8 Balkan⸗Krliegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.
Bei einer Unternehmung österreichisch⸗ungarischer Monitore
egen eine Donauinsel sadwestlich von Rustschuk wurden
2 Geschütze und 4 Minenwerfer erbeutet. 1“ In der Dobrudscha keine wesentlichen Ereignisse
Mazedonische Front. Die Lage ist unverändert. 1
ste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Somme und Siebenbürgen.
Der Verlauf der Sommeschlacht läßt sich in vier große Ab⸗
schnitte einteilen, die im wesentlichen mit den Kalendermonaten ihrer Dauer zusammenfallen: Der Juli brachte den ersten Ansturm. Obwohl wir diesen er⸗ wartet hatten, darf doch zugestanden werden, daß die Stärke und Dauer seiner artilleristischen Vorbereitung unsere Erwartungen um ein vielfaches übertroffen hat. Nur der beisviellosen und Aufopferung unserer Truppen ist es zu verdanken, daß es gelang, den ersten wuchtigen Durchbrucksversuch aufzuhalten. Schon in der zweiten Julihälfte sah der Feind sich gezwungen, seine ursprüngliche Durchbruchsabsicht aufzugeben und an Stelle des Durchstoßes in nordöstlicher Richtung, also in die Spitze des von ihm im ersten An⸗ lauf erkämpften Geländedreiecks hinein, die bescheidenere Taktik des Aufrollens durch auseinanderstrebenden Doppeldruck auf die Schenkel des Dreiecks zu setzen.
„Als auch diese neue Taktik bis Ende Juli nicht zum Erfolge geführt haute, ging der Feind während des Monats August zu einer ziemlich 7S Taktik des allgemeinen Drucks auf die Gefamtfront über. Sie brachte ihm trotz immer wiederholter höchster Kraft⸗ anstrengung nur unwesentliche Teilerfolge.
Wir wissen aus einer großen Reihe von Presseäußerungen und haben auch auf andere Weise in Erfahrung bringen köͤnnen, daß gegen Ende August in den Reihen unserer Feinde, zumal der Franzosen, die Erkenntnis sich Bahn gebrochen hatte, daß die Sommeoffensive ihr Ziel nicht erreicht habe und kaum jemals erreichen werde.
Damals drängte sich unseren Feinden die Notwendigkeit auf, dem allgemeinen Sinken der Siegeshoffnung durch eine bedeutsame Neugestaltung der Dinge entgegenzuwirken. Durch kräftigen Pꝛuck
Celang es, den neuen Feind, Rumänien, auf den Plan zu bringen.
„Eine Reihe von schwerwiegenden Kriegsratssitzungen fand statt⸗ Für den Fortgang der Sommeschlacht wurden ihre von einschneidender Bedeutung. Die deutsche Führung hat diese Be⸗ schlüsse und ihre Auswirkung voll erkannt und auch iörerfeits zum Ausgangspunkt wichtiger und heilsamer Entschließungen gmacht.
„Von dem Septemberkriegsrat unserer Feinde datiert die wisderum völlig veränderte Taktik, welche in der Folge eingeschlagen wurde, und die während des September auch zu einer unleugbaren Steigerung des feindlichen Vordrängens und zu verhältnismäßig bedeutenden Erfolgen geführt hat. In drei großen Anläufen, vom 3. bis 7. September, vom 12. bis 17. September und mit stärkster Anspannung und entsyrechend bedeutsamem Erfolge am 25. bis 27. September, versuchte der Feind, seine neue Absicht zu ver⸗ wirklichen. Man muß anerkennen, daß diese neue Taktik nichts anderes bedeutet, als entschlossene, nur den veränderten Umständen entsprechend etwas abgewandelte Wiederaufnahme der kühnen Anfangs⸗ absicht: des strategischen Durchbruchs, der nun wiederum die Richtung auf die Spitze des erkämpften Dreiecks bekam. Da diese Spitze nördlich der Somme, im Abschnitt zwischen Somme und Ancre, lag, so brachte der neue Plan des Septemberbeginns die endgültige Selens der Sommeschlacht in zwei im wesentlichen getrennte
en.
Die Südschlacht, im Abschnitt Biaches bis Vermandovillere, zeigte nach einem großen Durchbruchsversuche auf der Gesamtfront von Mitte September an ein allmähliches Nachlassen der Ge⸗ samtstärke.
Trotzdem hat der Feind auch in der Südschlacht — zwar nicht auf Grund eines großen operativen Gedankens, wohl aber durch eine Reihe kraftvoller Einzelstöße — einen immerhin erkennbaren Ge⸗ ländegewinn erzielt, insbesondere in den Abschnitten zwischen Berny und Chaulnes, also an der Südecke des Dreiecks. Von einem weiteren Ausbau dieser Erfolge hat er, jedenfalls infolge der bereits erlittenen Verluste, Abstand nehmen müssen.
Dafür verlegten unsere Feinde die Wucht ihrer gemei samen An⸗ griffe ganz unverkennbar in den Nordabschnitt zwischen Somme und Ancre⸗, und hier ist es ihnen gelungen, das erkaͤmpfte Dreieck nicht unerheblich zu erweitern. 8.
„Den Höhepunkt ihrer Anspannung und ihres Erfolges bedeutet die Schlacht des 25. bis 27. September, welche den Feinden die Ort⸗ schaften Gueudecourt und Rancourt und das gesamte zwischen ihrea liegende Gelände, eingeschlossen die größere Ortschaft Combles, ein⸗ trug. Das Ziel ihrer unerhöxten Aastrengung aber, den strategischen Durchbruch an der Spitze des Dreieck⸗, haben sie auch in dem unvor⸗ stellbar gewaltigen und mörderischen Ringen des September nicht er⸗ reicht. Das beweist ein Blick auf die Karte der Lage zu Ende Sep⸗ tember: Das Dreieck, welches zu Beginn des September mit der Spitze bei Longueval im wesentlichen im Sinne der Hauptangriffs⸗ richtung lag und so die feindliche Anfangsabsicht des strategischen Durchbruchs wenigstens in der Anlage verkörperte, hat sich nach der
escheiterten Wiederaufnahme dieser Anfangsabsicht im Lauf des
eptember zu einem flachen Bogen verwandelt. Das feindliche Ziel konnte also nur in den Schenkeln des Dreiecks in stärkerem Maße erreicht werden. Gerade da, wohin die Gesamtrichtung des Angriffs 1. nämlich an der Spitze, ist der Feind nicht nennenswert vorwärts gekommen.
Der vierte Abschnitt, der im wesentlichen mit dem Oktober⸗
monat zusammenfällt, hat eine ununterbrochene Fortsetzung der feindlichen Angriffstätigkeit auf der ganzen Front gebracht. Auch in diesem Zeitraum ballte der Feind seine Kräfte in Zwischenräumen von jetzt nur etwa fünf Tagen zu gewaltigen Angriffshandlungen, „Groß⸗ kampftagen“, zusammen, ohne daß in den Pausen der feindliche An⸗ sturm völlig ausgesetzt hätte. Alhber diese gesamte ununterbrochene und höchst gestelgerte An⸗ spannung hat dem Felene im Oktober nur örtliche, auf Karten kleineren Maßstabes überhaupt unerkennbare Fortschritte gebracht. Der Ausbau der deutschen Widerstandskraft hat nämlich seit dem kritischen 25. September derartige Fortschritte gemacht, daß wir beute dem Feinde in einer Stärke gegenüberstehen, welche seine zahlenmäßige Ueberlegenheit zum mindesten durch den höheren Kampfwert unserer Truppen aller beteiligten Waffengattungen ausgleicht.
Dieser Stand der Dinge zu Ende Oktober beweist unwiderleglich, daß es der verbündeten Heeresmacht Englands und Frankreichs nicht gelungen ist, den an der Somme gebundenen Bruchteil der deutschen Streitkräfte zu zerreiben und damit unsere Westfront zu erschüttern. Das ist die Antwort der deutschen Sommekämpfer auf das eine der neuerdings verkündeten, schon erheblich eingeschränkten Ziele der feind⸗ lichen Sommeoffensive.
Die zweite dieser bescheidener gewordenen Fragen an das Schicksal war: wird es gelingen, soviel feindliche Kräfte zu binden, daß Deutsch⸗ land ver außerstande ist, seinen tapferen Bundesgenossen im Südosten Europas genügend Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen, um sie zur Abwehr oder gar zur Niederzwingupg des neuen Balkan⸗ gegners instand zu setzen?
„Vom Eintritt dieses neuen Verbündeten hatte sich die Entente eine entsprechende Wendung der Lage auf der gesamten Ost⸗ und Südostfront versprochen. Hatte sie uns bisber an beiden Fronten un⸗ erschütterlich gefunden, so glaubte sie mit Bestimmtheit annehmen zu dürfen, daß das bisherige Gleschgewicht der Kräfte an der Ostfron durch Hinzutritt Rumäniens endgültig zu ihren Gunsten verschoben werden würde, während die Wiederaufnahme der Sommeroffensive es uns unmäglich machen sollte, diese Verschiebung auszugleiche Was im Westen bisber mißlungen war, sollte nun im Osten glücken.
Und wie ist’'s geworden? Auf diese Frage war die Antwor wir haben die Westfront unerschütterlich gehalten und trotzde genügend Kräfte freimachen können, um nicht nur den russische Massenansturm zum Stehen zu bringen, sondern auch dem neuen Feind seinen tückisch errafften Gewinn aus dem Rachen zu reißen un die Bulgaren bei Rückeroberung des räuberisch ihnen abgepreßte Landes am Donaudelta zu unterstützen. Schon sind die Eingangs pforten zum Herzen Rumäniens, die Balkanpässe, in unserer Han DOer Plan unserer Feinde, mit Rumäniens Hilfe unsere Verbündete im Südosten einen nach dem andern zu vernichten, unsere Ver⸗ bindungen mit Konstantinopel zu durchreißen, die Osmanenhauptstadt in ihre Hände zu bringen und damit die schmerzlich entbehrte Einhei unserer Einkreisung herzustellen, ist gescheitert.
Auf die zweite Schicksalsfrage der Entente lautet unsere bis herige Antwort: die eroberte Dobrudscha, das befreit Siebenbürgen. (W. T. B.)
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. 8 Wien, 3. November. (W. T. B) Amtlich wird gemelde Oestlicher Kriegsschauplatz. 1 Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl. In der nördlichen Walachei griffen die Rumänen gestern an zahlreichen Stellen an; sie wurden überall zurückg eworfen. Dem Feinde nachstoßend, gewannen unsere Truppen südöstlich des Vörös Torony⸗ (Roten⸗Turm⸗) Passes und südwestlich von Predeal erneut Gelände. An der siebenbürgischen Ostfront und in den Wald karpathen war die Kampftätigkeit gering.
Heeresfront des Generalfeldmarschall Prinz Leopold von Bayern.
An der Bystrzyca Solotwinska Vorfeldkämpfe. An der Narajowka versuchten die Russen in sieben Massenstößen die am 30. an unsere Verbündeten verlorenen Stellungen zurückzugewinnen. Alle Anstürme des Gegners brachen
unter schwersten Verlusten zusammen. Sühlich von Hulovicze am Stochod vertrieb ein Jagdkommando öster⸗
reichischer Landwehr einen russischen Vorposten. g