1916 / 261 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Itallenischer Krlegsschauplatz.

An der Schlachtfront im Küstenlande wurde auch gestern mit größter Erbitterung gekämpft. Unter ungeheurem Aufwand von Menschen und Munition setzten die Italiener ihre Angrisse fort. Im Wippach⸗Tale waren unsere Stellungen im Panowitzer Walde bei Sober und östlich Vertojba erneut das Ziel wütender Angriffe. Ueberall konnte der Gegner zurückgeworfen werden. Das Gyulaer Landsturmregiment 2 und das dalma⸗ tinische Landwehrinfanterieregiment 23 hielten zähe⸗ stens stand.

Auf der EE wurde im Raum von Lok⸗ vica ein neuer italienischer Massenstoß, der über die Höhe Pecinka und entlang der Straße nach Kostanjevica angesetzt war, unter schwersten Verlusten des Feindes zum Stehen gebracht. Zwei hierbei bis zum äußersten ausharrende Batterien fielen, als Mann und Pferd über⸗ wältigt waren, in Feindeshand. Im südlichen Teil der Hochfläche brachen vor der Front des tapferen öster⸗ reichischen Landsturmregiments 32 und der Infan⸗ terieregimenter 15 und 98 alle feindlichen 1“ zusammen. Die Zahl der gefangenen Italiener ist auf

ann gestiegen.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

6 Bulgarischer Bericht. 8

Sofia, 3. November. (W. T. B.) Bulgarischer General⸗ tabsbericht. Mazedonische Front. Ein Angriff schwacher feindlicher Einheiten westlich des Malik⸗Sees wurde zurückgeschlagen. unsere Stellungen in der Ebene von Bitolia wurden von eindlicher schwerer Artillerie erfolglos beschossen. Schwache eindliche Angriffe gegen Tarnowa und Dobropolje wurden abgewiesen. Im Vardartal schwache Artillerietätigkeit. Am Fuße der Belasica⸗Planina Ruhe. Ein Flug⸗ zeug warf wirkungslos Bomben auf die Dörfer Büjük⸗ Mahle und Bursuk ab. Im Struma⸗Tale wirkungsloses Artilleriefeuer mit Unterbrechungen. Der Feind hat das Dorf Kakaraska preisgegeben.

An der Küste des Aegäischen Meeres Ruhe. Rumänische Front. Die Lage ist unverändert. Zwei feindliche Kriegsschiffe bombardierten Konstanza, wurden 88 von den Küstenbatterien vertrieben.

Längs der Donau schwaches Artillerie⸗ und Infanteriefeuer.

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 3. November. (W. T. B.) Antlicher Heeresbericht. Aegyptische Front. Unsere Flugzeuge warfen am 1. November erfolgreich eine große Anzahl von Bomben auf Suez und den Kafrn Tewfik sowie auf Eisenbahnanlagen der Engländer westlich des Kanals. Kaukasusfront. Nördlich von Bitlitz fanden für uns günstige Scharmützel statt. An den Gestaden des Ognott

Im Zentrum und auf dem linken Flügel Scharmützel, gleich⸗ falls zu unseren Gunsten.

Die Russen, die sich auf einem Wege, der von ihren für die Zivilisation und die Menschenrechte kämpfenden Ver⸗ bündeten zuerst betreten wurde, nicht wollen übertreffen lassen, scheinen letzthin für ihre Marine im Schwarzen Meere eine ruhmreiche Aufgabe gefunden zu haben. Sie ahmen die Taten der Engländer und Franzosen an der Aegäischen Küste nach und landen unter dem Schutze ihrer Artillerie an verschiedenen Punkten der Küste Räuber⸗ banden. Diese haben keine weitere militärische Aufgabe zu er⸗ füllen, als das Hab und Gut unserer friedlichen unverteidigten Bevölkerung zu plündern und ihre Wohnstätten anzuzünden. Nach Vollendung dieser Gemeinheiten nimmt die russische Flotte die Raubritter der zivilisationbringenden Entente wieder an Bord und zieht sich in ihre Häfen zurück. Dieses neue Ehren⸗ und Ruhmesblatt, das die russische Flotte soeben der Geschichte ihres Landes hinzugefügt hat, muß die Russen stolz machen und ist wert, daß man sie dazu beglückwünscht.

Der Stellvertretende Oberbefehlshaber.

Der Krieg zur See.

Bergen, 2. November. (W. T. B.) Nach „Bergens Aftenblad“ ist der englische Dampfer „Brenly aus Hull 20 Seemeilen westlich von der Mündung des Sogne⸗ siords versenkt, seine Besatzung von 18 Mann von einem norwegischen Dampfer aufgenommen und gelandet worden.

Christiania, 2. November. (Meldung von Norsk Tele⸗ grambureau.) Nach einem Londoner Telegramm an das Ministerium des Aeußern ist der norwegische Dampfer „Delto“ (3193 Brutto⸗Reg.⸗Tonnen) versenkt worden, seine Mannschaft ist gerettet.

Athen, 2. November. (Meldung des Reuterschen Bureaus.) Während der letzten 12 Tage wurden sieben griechische Dampfer versenkt.

Berlin, 3. November. (W. T. B.) Nach spanischen Zeitungsnachrichten hat ein deutsches Unterseeboot am 28. Ok⸗ tober um 6 Uhr früh einen norwegischen Dampfer 28 Seemeilen von Cap St. Vincent versenkt. Der Kom⸗ mandant des Unterseeboots soll dem norwegischen Kapitän erklärt haben, er habe Befehl, alle Schiffe, die er antreffe, ohne Rücksicht auf ihr⸗ Nationalität zu versenken und nur spanische Schiffe zu schonen. Die dem Kommandanten zuge riebene Aeußerung ist so unsinnig, daß diese Nachricht einer besonderen Widerlegung nicht bedarf.

Kopenhagen, 3. November. (W. T. B.) Die „Ber⸗ lingste Tidende“ veröffentlicht ein Privattelegramm aus Stockholm, wonach ein schwedischer Geschäftsmann, der von einer Geschäftsreise nach Rußland und Finnland zurückgekehrt ist, berichtet, daß das Linienschiff „Sewastopol“ vor acht Tagen vor Helsingfors auf eine Mine gestoßen und teilweise zerstört worden sei. Mitte Juli sei eine deutsche Torpedojäger⸗Flottille vor Uto, einer Alands⸗ insel, erschienen und habe die Beyölkerung, die beim Hafenbau beschäftigt war, gezwungen, die Arbeit einzustellen.

London, 3. November. (W. T. B.) „Lloyds“ melden: Der englische Dampfer „Glenlogan“ ist wahrscheinlich versenkt worden. Der Fischdampfer „Floreal“ ist ver⸗ senkt. Die Besatzung ist in Sicherheit.

(W. T. B.) Nach einer Meldung des „Corriere della Sera“ aus Murcia wurden dort 26 Ueber⸗ lebende des versenkten italienischen Dampfers „Delia“ 8

Bern, 3. November.

ausgeschifft.

Bern, 3. November. (W. T. B.) Nach einem Telegramm

des „Temps“ aus Lissabon sind an den portugiesischen Küsten verschiedene Dampfer von einem deutschen U⸗Boot angegriffen worden.

Wien, 3. November. Am 2. Vormittags hatein Seeflugzeuggeschwader Semaphor⸗ station und Kohlenanlagen von Vieste und Radiostation und Lagerhaus von Torre Porticello erfolgreich mit Bomben belegt. Abends griff ein Seeflugzeuggeschwader die Bahnhofsanlagen von Ronchi, die militärischen Anlagen von Selz, Doberdo, Staranzano und die Batterie Go la⸗ metta an. Es wurden viele Treffer erzielt.

Flottenkommando.

Koloniales.

Das Oktoberheft der „Kolonialen Rundschau“, Zeitschrift für Weltwirtschaft und Kolonialpolitik (Herausgeber: Ernst Vohsen und D. Westermann, Verlag von Dietrich Reimer, Berlin), enthält an erster Stelle unter der Ueberschrift „Weltpolitik und Kolonialpolitik“ eine eingehende geschichtliche Untersuchung (45 Seiten) über die Gründe, die seiner Zeit den Fürsten Bismarck dazu veranlaßten, aktive Kolonialpolitik zu treiben. Es ist bekannt, daß er „von Hause aus kein Kolonialmensch’“ war, weniger hekannt dagegen sind die Gründe, die ihn dazu veranlaßten, Deutschland Kolonien zu verschafen. An der Hand der Akten wird im vorliegenden Heft gezeigt, wie die Belästigung von Deutschen in der Südsee, namentlich auf den Fldii⸗Inseln den Fürsten Bismarck dazu bewog, für die Erwerbung eigener Kolonien einzutreten, und die Vorkommnisse ihm den Beweis erbrachten, daß nur der Besitz eigener Kolonien den deutschen Kaufmann vor Angriffen anderer Mächte schützen könne. Die Untersuchung ist im Hinblick auf die Zwangsliquidation, die jetzt die Engländer bei deutschen! nternehmungen vornehmen, von besonderem Interesse, ergibt sie doch, daß schon Fürst Bismarck seiner Zeit den wahren Charakter der englischen Welt⸗ politik erkannte und darüber seine Schlußfolgerungen zog. Sophie Büttner, die bis vor kurzem in Japan als deutsche Sprachlehrerin tätig war, gibt in einem Aufsatz über „japanische Hochschulen“ einen Einblick in das Schulwesen des ostasiatischen Inselreiches und zeigt, wie in Japan die Ausbildung der Jugend gehandhabt wird. Dr. Ernst Schultze behandelt die russische Kolonisation in früheren Zeiten und in der Gegenwart, ihre Erfolge und ihre schwachen Seiten. Auszüge aus der ausländischen Presse weltpolitischen und kolonialwirtschaft⸗ lichen Inhalts beschließen das inhaltsreiche Heft.

Nr. 23 des Eisenbahnverordnungsblatts“, herausgegeben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 2. No⸗ vember 1916 hat folgenden Inhalt: Bekanntmachungen des Reichg⸗ kanzlers vom 31. August 1916 über die Bestätigung von Schecks durch die Reichsbank und vom 30. September 1916 über Ver⸗ sicherungspflicht von Angestellten für Beschäftigungen während des Krieges; Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers vom 5. Oktober 1916, betr. die Fristen des Wechsel⸗ und Scheckrechts für Elsaß⸗Lothringen; Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 17. Oktober 1916, betr. Annahme von Schecks an Zahlungs Fratt und vom 18. Oktober 1916, betr. Dampffaßverordnung; Nach⸗ richten.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

(W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 4. November

Königreich Preußen Ministerium des Innern.

I. In der Woche vom 22. bis 28. Oktober 1916 zu Kriegswohlfahrtszwecken genehmigte öffentliche Sammlungen und Vertriebe von Gegenständen.

II. Abgelaufene bezw. erloschene Erlaubniserteilungen.

Zu föͤrdernder Kriegswohlfahrtszweck

-————-—

Stelle, an die die Mittel abgeführt werden sollen

Zeit und Bezirk, in denen das Unternehmen wird

haben wir Erfolge davongetragen, die noch ausgebaut werden.

Theater.

Künigliche Schanspiele. Sonntag: Opernhaus. 236. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Ariadne auf Naxos. Oper in einem Aufzuge nebst einem Vorspiel von Hugo von Hofmannsthal. (Neue Bearbeitung.) Musik von Richard Strauß. Mustkallsche Leitung: Herr Generalmusikdirektor Blech. Regie: Herr Oberregisseur Droescher. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 243. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ gebe Judith. ine Tragödie in ünf Aufzügen von Friedrich Hebbel. In Szene gesetzt von Herrn Regisseur Dr. Bruck. Anfang 7 ½ Uhr.

Montag: Opernhaus. 237. Abonne⸗ mentsvorstellung. Mignon. Oper in 3 Akten von Ambroise Thomas. Text mit Benutzung des Goetheschen Romans „Willhelm Meisters Lehrjahre“ von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Ballett: err Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Pro⸗ fessor Rüdel. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 244. Abonnementsvor⸗ stellung. Peer Gynt von Henrik Ibsen. (In zehn Bildern.) In freier Ueber⸗ tragung für die deutsche Bühne gestaltet von Dietrich Eckart. Musik von Edward Grieg. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Besl. In Szene gesetzt .— Regisseur Dr. Bruck. Anfang

T.

Opernhaus. Dienstag: Carmen. Mittwoch: Ariadne auf Naxos. Donnerstag: Neu einstudiert: Marga⸗ rete. Freitag: Tiefland. Sonn⸗ abend: Ariadne auf Naxos. Sonn⸗ tag: Margarete.

Schauspielhaus. Dienstag: Die Blumen der Maintenon. Mittwoch: Egmont. Donnerstag: Judith. Freitag: Colberg. Sonnabend: Wilhelm Tell. Sonntag: Judith.

Deutsches Theater. (Direktion: Max Reinhardt.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu kleinen Preisen: Der Biberpelz. Abends 7 ½ ühr: Soldaten.

Montag, Mittw und Freitag:

Dienstag und Sonnabend: Rose Bernd. Donnerstag: Neu einstudiert: Minna von Barnhelm.

Kammerspiele. Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Zu kleinen Preisen: Wetterleuchten. Abends 8 Uhr: Gespenstersonate. Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag und Sonnabend: Gespenstersonate. Donnerstag: Jonathaus Töchter.

Volksbühne.

(Theater am Bülomplatz.) (Untergrundbahn Schönhauser Tor.) Direktion: Max Reinhardt.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu kleinen Preisen: Der eingebildete Kranke. Abends 8 Uhr: Nachtasyl.

Montag: Meister Olaf.

Dienstag und Mittwoch: Hamlet.

Donnerstag und Freitag: Das Winter⸗ märchen.

Sonnabend: Nachtasyl.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Kabale und Liebe.

Berliner Theater. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Wenn zwei Heselt machen. Abends 8 Uhr: Auf Flügeln des Gesanges. Heiteres Lebensbild in vier Aufzügen von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Musik von Walter Kollo und Willy Bred⸗ schneider.

Montag und folgende Tage: Auf Flügeln des Gesanges. 8

Theater in der Königgrätzer

Straße. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Maria Stuart. Abends 8 Uhr: Erdgeist. Montag, Mittwoch und Freitag: Paul Lauge und Tora Parsberg. Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: Erdgeist.

Komödienhaus. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Filmzauber. Abends 8 Uhr: Der siebente †2. Lustspiel in drei Akten von Rudolph Schanzer und

on und folgende Tage: er gtebeae an.

Dentsches Künstlertheater. (Nürn⸗ bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Schwarzer Peter. Abends 8 Uhr: Moral. Komädie in drei Akten von Ludwig Thoma.

Montag und folgende Tage: Moral.

Lessingtheater. Sonntag, Nachmitt. 3 Uhr: Die gutgeschnittene Ecke. Abends 8 Uhr: Die beiden Klingsberg. Lustspiel in vier Aufzügen (8 Bildern) von August von Kotzebue.

Montag: Wenn wir. Toten er⸗ wachen.

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend: Die beiden Klingsberg.

Freitag: Peer Gynt.

Schillertheater. o. (Wallner⸗ theater.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Schirin und Gertraude. Abends 8 Uhr: Glaube und Heimat. Die Tragödie eines Volkes von Karl Schönherr.

Montag: Der Herr Senator.

Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: Glaube und Heimat.

Mittwoch: Der Kammersänger. Hockenjos. Erster Klasse.

Freitag: In Behandlung.

Charlottenburg. Sonntag, Nach⸗ mittags 3 Uhr: Die gelbe Nachtigall. Abends 8 Uhr: In Behandlung. Komödie in drei Autzügen von Max

Dreyer. Der Raub der Sabine⸗

Montag: rinnen.

Dienstag: Die Frau vom Meere.

Mittwoch, Donnerstag und Sonnabend: In Behandlung.

Freitag: Die Räuber.

Mittwoch, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Prinz Friedrich von Homburg.

Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Wil⸗ helm Tell. 8s

Deutsches Opernhaus. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 —37. Direktion: Georg Hartmann.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Hoffmanns Erzählungen. Abends 8 Uhr: Die toten Augen. Eine Bühnendichtung von Hanns Heinz Ewers und Mac Henry. Musik von Eugen

Soldaten. 8

d'Albert.

Montag: Der Troubadour. Dienstag und Freitag: Die toten Augen. ittwoch: Don Juan. Donnerstag: Mignon. Sonnabend: Der Freischütz.

Komische Oper. (An der Weiden⸗ dammer Brücke.) Sonntag, Nachmittags 4 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Heimat. Abends 8 ½ Uhr: Die schöne Kubanerin. Operette in 3 Akten von Georg Okonkowski. Musik von Max Gabrtel.

Montag und folgende Tage: Die schöne Kubanerin.

Theater des Westens. (Station:

oologischer Garten. Kantstraße 12.)

onntag, Nachmittags 3 ½¼ Uhr: Das Fräulein vom Amt. Abends 8 Uhr: Die Fahrt ins Glück. Operette in drei Akten von Franz Arnold und Ernst Bach. Musik von Gilbert.

Montag und folgende Tage: Die Fahrt ins Glück.

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag, Nachmittags 3 ½¼ Uhr: Wallen⸗ steins Tod.

Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Rot⸗

käppchen.

Theater am MNollendorfplatz. Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Immer feste druff! Abends 8 ½ Uhr: Blaue Jungens. Marine⸗Volksstück in fünf Bildern von Hermann Haller und Kurt Kraatz. W von Hermann Frey. Musik von Rudolf Nelson.

Montag und folgende Tage: Blaue Jungens.

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Lied von der Glocke und Wallen⸗ steins Lager. 1

Thaliatheater. (Direktion: Kren und

Schönfeld.) Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Johannis⸗ feuer. Abends 8 ¼ Uhr: Blon⸗ dinchen. Possenspiel mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren und Kurt Kraatz. Gesangstexte von Alfred Schönfeld. Musik von Gilbert.

Montag und folgende Tage: Blon⸗ iuch

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Die Logenbrüder. Abends 8 ¼ Uhr: Der selige Balduin. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Erich Urban und Willi Wolff. Ge⸗ le inr von Willi Wolff. Musik von

alter Kollo.

Montag und folgende Tage: Der selige Bolduin.

Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Die deutschen Kleinstädter.

Birkus Kusch. Sonntag, Nachmitt. 3 ½ Uhr und Abends 8 Uhr: Zwei große Vorstellungen. In beiden Vor⸗ stellungen: Das November⸗Programm. In der Abendvorstellung außerdem: Die Geier⸗Prinzessin. Märchen⸗Pantomime von Paula Busch, in der Nachmittagsvor⸗ stellung: Die schöne Gärtnerin. Pantomime von Paula Busch. (Nach⸗ mittags hat jeder Erwachsene ein an⸗ geboriges⸗ Kind unter 10 Jahren frei auf allen Sitzplätzen, jedes weitere Kind zahlt halbe Preise.)

Montag und folgende Tage: Die Geier⸗Prinzessin und das glänzende Programm.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Ruth von Wurmb mit Hrn. Götz Frbrn. von Minnigerode Weimar Wahlhausen a. d. Werra).

rl. Hedwig von Arnim mit Hrn. Kapitänleutnant Willi von Nordeck (Kiel).

Gestorben: Hr. Generalmajor a. D. August Frhr. von Bibra (München). Fr. Justizrat Anna Tesmer, geb. Schröter (Schmlegel⸗Danzig).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil:

Der Vorsteher der Expedition, Rechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Expedition (Mengering]

in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32,

Fünf Beilagen

sowie die 1245. u. 1246. Ausgabe

der Deutschen Verlustlisten.

Soldaten⸗ und Marinehilfe des Norddeutschen Männer⸗ und Jünglingsbündnisses, Hamburg

Frau von Schjerning, Exzellenz, Berlin, Scharnhorst⸗ straße 34 b Vorstand der Anstalt Bethel bei Bielefeld..

8 8 11.“ 8

d

V Vereinigung zur Erhaltung deutscher Burgen, Berlin⸗ Grunewald öAXX“X“

1e“ V Deutsche Photogravur⸗Aktten⸗Gesellschaft, Siegburg V Rotes Kreul

Reichsverband zur Unterstützung deutscher Veteranen. Zum Besten der Veteranen und Kriegsbeschädigten

Errichtung und Unterhaltung von Soldatenheimen

Reichsverband deutscher Städte, Pleß. h Besten Pereissen C

Zum Besten verwundeter Krieger, Kranker, Kinder und Heimatloser 8

I. Genehmigte Veranstaltungen: 1) Sammlungen.

riums

2) Vertriebe von Gegenständen. a. Postkarten.

Zum Besten des Kriegerheims auf der Marksburg bei V Die Braubach am Rhein 8

b. Kartenbriefe. . Kreuz

c. Kriegskalender. Der Reichsverband

Die Soldaten⸗ und Marinehllfe

Reichsverband deutscher Städte Medisinalabteilung des Kriegsministe⸗

Der Vorstand der Anstalt . 8

Bis 30. April 1917, Preußen.

Bis 31. Januar 1917, Preußen. Bis 31. Januar 1917, Preußen.

Bis 31. Dezember 1916, Preußen.

8

Bis 30. Juni 1917, Rheinprovinz. Verlängerung einer

bereits erteilten Erlaubnis. 8

Bis 31. Januar 1917, Preußen.

II. Abgelaufene bezw. er loschene Erlaubniserteilungen:

Verein der Ban kbeamten in Berlin, Berlin, Französische Straße 57/58 v11.““ A e Verband der deutschen Bankbeamten, erlin Verband der Konfitüren⸗ und Schokoladen⸗Spezial⸗ eschäfte Deutschlands von 1906, Berlin W. 62,

leiststraße 37 Berliner Hilfsvereinigung für die aus Belgien ver⸗ triebenen Deutschen, Berlin, Abgeordnetenhaus Verein der Bankbeamten in Berlin, Berlin, Französische Straße 57/58

Zentralkomitee des Preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz, Berlin W. 9, Leipziger Platz 13

Verband deutscher Blumengeschäftsinhaber, Berein S. 42, Ritterstraße 19

Skatvereinigung „Königstor“, Berlin, Winsstr. 8 II

8 8

Deutscher Verein für Kinderasyle E. V., Berlin⸗ Wilmersdorf, Schweidnitzer Straße 5 Karl Henckel, Dresden⸗Räcknitz, Bergstraße 447...

Deutscher Illustrations⸗Verlag Schultze & Conti, Berlin W. 9, Linkstraße 38

Marinedank E. V., Berlin S. 42, Oranienstr. 140/142

Berlin, den 2. November 1916.

Unterstützung bedürftiger Angehöriger der im Felde stehenden Bankbeamten

Unterstützung bedürftiger Angehöriger d stehenden Bankbeamten

Zum Besten seiner Kriegshilfskasse

Unterstützung der aus Belgien vertriebenen Deutschen

Unterstützung kriegsbeschädigter und notleidender Bank⸗ beamten und deren

Förderung des Verbrauchs von Ziegenmilch und der Haltung von Ziegen

Mrss. edanhc durch den Krieg in Not geratener Mit⸗ glieder

Zum Besten der Hinterbliebenen der im Kriege Ge⸗

fallenen

Für 82 für die Kinder der im Felde stehenden rieger 1 b Zum Besten des Zentralkomitees der deutschen Ver⸗ eine vom Roten Kreuz Zum Besten des Zentralkomitees der deutschen Ver⸗ eine vom Roten Kreuz, des österreichisch⸗ungarischen und des bulgarischen Roten Kreuzes und des

türkischen Roten Halbmonds Zum Besten von Angehörigen der Kaiserlichen Marine und ihrer Hinterbliebenen

1) Sammlungen. Der Verein

Der Verband Der Verband

im Felde

Die Vereinigung Der Verein Rotes Kreuz Der Verband Nationalstiftung

Familien

2) Vertriebe von Gegenständen. Der Verein

Rotes Kreuz Rotes Kreuz ec.

Marinedank bezr

Der Minister des Innern. J. A.: von Jarotzky.

Bis 31. Oktober 1916, Preußen. Bis 31. Oktober 1916, Preußen. Bis 31. Oktober 1916, Preußen.

8

86

Bis 31. Oktober 1916, Preußen.

Bis 31. Oktober 1916, Provinz Brandenburg einschl. Landespoltzeibezirk Berlin. Bis 31. Oktober 1916, Preußen.

Bis 31. Oktober 1916, Preußen. Bis 31. Oktober 1916, Preußen.

basggg 1916, Preußen. (Vertrieb von Post⸗

arten,

geng- Juni 1916, Preußen. (Vertrieb von Bilder⸗ eften.

Bis 31. Drtober 1916, Preußen. (Vertrieb der Kom⸗ position „Treubundmarsch’.) v“

Varlamentsbericht.) Deutscher Reichstag.

73. Sitzung vom 3. November 1916, Vormittags 11 Uhr.

Am Bundesratstische: die Staatssekretäre Staatsminister Dr. Helfferich, Dr. Lisco, Graf von Roedern und der preu⸗ ßische Kriegsminister, Generalleutnant von Stein.

8 Dr. Kaempf eröffnet die Sitzung gegen ½ Uhr. Auf der Tagesordnung stehen zunächst 14 Anfragen. 1) Abg. Alpers (D. F.) fragt:

„Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß zum Heeresdienst inberufene Rechtsanwälte, Aerzte und Angehörige anderer freien Berufe in ihrem Lebenserwerb vielfach dadurch geschädigt werden, daß am Orte ihrer Praxis militärfreie Berufsgenossen sich nieder⸗

lassen, denen die Klientel bezw. Patienten sich zuwenden? Gedenkt

der Herr Reichskanzler Maßnahmen zum Schutze der erwähnten

Heerespflichtigen, denen durch das Reklameverbot die Wiederge⸗

winnung der einmal verlorenen Praxis wesentlich erschwert ist, zu

veranlassen?“

Dircktor im Reichsamt des Innern Dr. Lewald: Es liegt auf der Hand, daß die im Heeresdienste stehenden Angehörigen der freien Beruse in ihrem Erwerbsleben dadurch geschädigt können, daß während ihrer Abwesenheit militärfreie Berufsgenossen sich an ihrem Betätigungsorte niederlassen. Das sind die Folgen des Krieges, unter denen die Rechtsamvwälte und Aerzte in derselben Weise wie die Vertreter zahlreicher anderer Berufe zu leiden haben. Die tunlichste Lindernung dieser Schäden wird Gegenstand aufmerksamer Prüfung sein müssen. Im übrigen kann nicht zugegeben werden, daß den aus dem Felde heimkehrenden Rechtsamwälten und Aerzten die Wiedergewinnung ihrer Praxis dadurch in Abhilfe erheischendem Um⸗ fang erschwert wird, daß die Anpreisung ührer Dienste aus Gründen der Standeswürde verboten ist.

2) Abg. Dr. Quarck (Soz.) fragt:

„Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß auf Grund des § 11 des Militärunterstützungsgesetzes von 1888 zahlreiche Fa⸗ milien von Kriegsteilnehmenn der Kriegsunterstützung und der verlustig gehen und der Armenpflege anheim⸗ fallen?

Besteht die Absicht, den § 11 einer entsprechenden Abänderung zu unterziehen und dem Reichstage demnächst eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten?“

Divektor Dr. Lewald: § 11 des Gesetzes, betreffend die Unterstützung von Familien der in den Dienst eingetretenen Mann⸗

Stantzschbas.erwühr. mit Ausnahme der Reden der Minister und

werden

schaften, vom 28. Februar 1888/4. August 1914 bestimmt, daß den Familien der in den Heeresdienst eingetretenen Personen, die sich der Fahnenflucht schuldig machen oder eine gerichtlich verhangte Strafe von mehr als 6 Monaten verbüßen, der sonst gegebene Rechtsanspruch auf Familienunterstützung nicht zusteht. Ein Bedürfnis, von dem wohlerwogenen Grundsatze des geltenden Rechtes abzugehen, hat nach reiflicher Prüfung nicht anerkannt werden können. Jedoch hat der Herr Reichshanzler Vorsorge getroffen, daß die Angehörigen der in Frage kommenden Personen nicht der Armenpflege anheimfallen, viel⸗ mehr aus Mitteln der Kriegswohlfahrtspflege ausreichend Unter⸗ stützung exhalten, und auch die Reichswochenhilfe unverkürzt ge⸗ währt wird.

3) Abg. Hierl⸗Ansbach (Soz.) fragt: 1

„Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß vielfach versucht wird, den am 1. Oktober d. J. in Kraft getretenen Warenumsatz⸗ stempel fakturenmäßig in Rechnung zu stellen?

Ist dery Herr Reichskanzler bereit, zu erklären, daß zu einem solchen Verfahren, abgesehen vom Art. 5 Abs. 3 des Gesetzes über einen Warenumsatzstempel, eine aus dem genannten Gesetze herzu⸗ leitende Berechtigung nicht besteht?“

Unterstaatssekretär im Reicksschatzamt Jahn: Dem Herrn Reichskanzley ist aus zahlreichen Eingaben und Mitteilungen in der Presse bekannt geworden, daß Warenlieferer den am 1. Oktober d. J. in Kraft getretenen Warenumsatzstempel den Abnehmern der Waren fakturenmäßig in Rechnung stellen. Insbesondere scheint dies seitens verschiedener in Verbänden zusammengeschlossener Gruppen indu⸗ strieller und Großhandelsbetriebe geschohen zu sein. Soweit es sich um Warenlieferungen aus Verträgen handelt, die vor dem 1. Oktober 1916 geschlossen sind, sieht Art. V Abs. 3, des Warenumsatzstempel⸗

eetzes vor, daß der Abnehmer dem Lieferer einen Zuschlag zum Fie in Höhe der Steuer zu leisten hat, die auf die nach dem 30. September erfolgten Zahlungen entfällt, sofern nicht zwischen den Beteiligten envas anderes vereinbart ist. Abgesehen von diesen Fällen der Uebergangszeit enthält das Warenumsatzsteuergesetz keine Vorschrift, aus der eine Berechtigung der Lieferer hergeleitet werden kann, einseitig den von ihnen entrichteten Stempel den Abnehmern in Rechnung zu stellen.

Abg. Hierl stellt eine Ergänzungsfrage, die vom Prä⸗ sidentemals neue Anfrage für unzulässig erklärt wird.

4) Abg. Dr. Heckscher (fortschr. Volksp.) fragt:

„Es hat sich als nonvendig erwiesen, den Krankenkassen zu er⸗ möglichen, ihrem Mitgliedern neben den satzu mäßen Bezügen in geeigneten, vom Arzt geprüften Fällen Krankenkost zu bewilligen.

Ist der Herr Reichskanzler bereit, darüber Auskunft zu geben, ob eine entsprechende Verordnung im Bundesrat geplant ist und eventuell wie weit die Vorarbeiten hierzu vorgeschritten sind?“

Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Caspar: Hamburger Krankenkassen haben auf die Schwierigkeiten hingewiesen, mit denen infolge der gegenwärtigen Knappheit der Lebensmittel die erkrankten Versicherten bei der Beschaffung geeigneter Krankenkost zu kämpfen

8

haben, und darum gebeten, den Krankenkassen hier ein helfendes Ein⸗ greifen zu erleichtern. Zwar bietet schon jetzt § 193 Abs. 2 der Reichs⸗ versicherungsordnung die Moöglichkeit, bei der Krankenpflege auch Krankenkost zuzubilligen, allein dazu bedarf es einer entsprechenden Bestimmung in der Satzung, mithin, da zurzeit von dieser Vorschrift recht wenig Gebrauch gemacht sein dürfte, zumeist einer Satzungs⸗ änderung. Eine solche ist aber während des Krieges schwierig, zum Teil vielleicht wegen der unvollständigen Besetzung der Kassenaus⸗ schüsse kaum zu erwirken. Zudem erschwert § 1 des Gesetzes, be⸗ treffend Sicherung der Leistungsfähigkeit der Krankenkassen, vom 4. August 1914 während des Krieges die Gewährung von Mehr⸗ leistungen seitens der Krankenkassen. Die bezeichneten Kassen haben daher gebeten, sie durch Erlaß eines Bundesratsbeschlusses auf Grund des Ermächtigungsgesetzes vom 4. August 1914 allgemein und un⸗ abhängig von einer Bestimmung der Kassensatzung zur Zubilligung von Krankenkost neben der Krankenpflege zu berücksichtigen. Die An⸗ regung ist an sich beachtlich, es bedurfte jedoch, ehe ihr weitere Folge gegeben werden konnte, mit Rücksicht namentlich auf die daran ge⸗ knüpfte Voraussetzung, daß eine entsprechende Kürzung des Kranken⸗ geldes zugelassen würde, zunächst der Anhörung der großen Kassen⸗ verbände. Diese ist alsbald veranlaßt worden. Soweit die Aeuße⸗ rungen bisher vorliegen, lassen sie erkennen, daß bei aller Anerkennung des in der Anregung liegenden guten Kernes doch nicht unerhebliche Bedenken seitens der Praktiker der Kassen selbst geltend gemacht werden. Sobald das Material vollständig vorliegt, wird der Bundes⸗ rat zu der Frage Stellung nehmen.

5) Abg. Dr. Heckscher (fortschr. Volksp.) fragt: „Das feindliche Ausland hat in einer dem Völkerrecht hohn⸗ sprechenden Art deutsche Privatwerte beschlagnahmt und versilbort. Ist der Herr Reichskangler bereit, darüber Auskunft zu er⸗ teilen, ob Vorkehrung getroffen ist, damit sich feindliche Privat⸗ werte im angemessenen Umfange und in gleichem Maße flüssig und greifbar bei Friedensschluß in unseren Händen befinden?“

Direktor im Reichsamt des Innern von Jonquières: Das Vorgehen des feindlichen Auslandes gegen deutsches Privatvermögen hat ein ausgedehntes System von Vergeltungsmaßzzahmen notwendig gemacht. Die Zahlungsverbote gegen das feindliche Ausland, die mit einem Anmeldezwang verbundene Sperre des gesamten feindlichen Vermögens, die Aussicht und Zwangsvarwaltung feindlicher Unter⸗ nehmungen, sowie schließlich die Liquidation britischer Vermögen und Unternehmungen bieten die Garantie, daß das Pfand, das an feindlichen Vermögen in unserem Machtbereich ist, sich nicht vermindern oder uns entzogen werden kann.

6) Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (sortschr. Volksp.) ragt:

„An den „Deutschen Bund für weltliche Schulen“ ist eine

Entscheidung des preußischen Kriegsministeriums ergangen, wonach

die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft als notwendige Verzucjehans für die Wahl zum Offizier oder Sanitätsoffizier erklärt wird.