1916 / 261 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

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Ist diese Mitteilung richtig? Wenn ja: Ist der Herr Reichs⸗ kanzler bereit, dafür Sorge zu tragen, daß der Grundsatz, daß jedem Tüchtigen die Bahn freigemacht werde, auch in der Armes zur Durch⸗ führung kommt?“

Oberst von Wrisberg: Eine Entscheidung des preußischen Kriegsnunisteriums an den „Deutschen Bund für weltliche Schulen“, wonach die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft als notwendige Voraussetzung für die Wahl zum Offizier oder Sanitätsoffizier er⸗ klärt wird, ist nicht ergangen. Dagegen ist dem Mitgliede des Reichstags Herrn Dr. Heckscher auf bezügliche Anfrage am 29. 11. 15 folgende Mitteilung gemacht worden: Eine A. K. O., die die Be⸗ förderung von Dissidenten zum Offizier oder Sanitätsoffizier ver⸗ bietet, besteht nicht. Sofern die sonstigen Bedingungen erfüllt sind, steht der Beförderung nach sorgfältiger Prüfung des Einzelfalles nichts entgegen, porausgesetzt, daß der zu Befördernde einer Religions⸗ Prehschaft angehört, der der Staat das Anerkenntnis nicht versagt.

as Kriegsministerium hat an diesem schon im Jahre 1909 und 1910 eingenommenen Standpunkt festgehalten, wird aber in eine erneute wohlwollende Prüfung der Frage eintreten.

Zur Ergänzung der Anfrage Abg. Dr. Müller⸗ Meiningen (fortschr. Volksp.):

„Ist der Herr Reichskanzler bereit, in dieser Sache den Be⸗ stimmungen der preußischen Verfassung und des Reichsgesetzes von 1869 unbedingte Geltung und Achtung zu verschaffen?“

Präsident: Dies ist eine neue Anfrage.

7) Abg. Dr. Müller⸗Meiningen fragt:

„England hat dem Vernehmen nach Briefe, die von Holland aus nach Deutschland abgesandt sind, auf holländischem Boden rechts⸗ naspess an sich bringen und zu Zwecken seiner schwarzen Listen kopieren assen.

Was hat der Herr Reichskanzler getan, um dieses völkerrechts⸗ widrige Treiben Englands auf neutralem Boden aufzuklären?“

Direktor im Auswärtigen Amt Dr. Johannes: Es sind im

Auswärtigen Amte verschiedene Fälle bekannt geworden, in denen Briefe, die aus den Niederlanden kamen, den Aufdruck in englischer Sprache trugen: „geöffnet vom Zensor“. Diese Fälle sind bei der niederländischen Regierung zur Sprache gebracht worden, es ist um eine Untersuchung gebeten worden, die Untersuchung hat stattgefunden und die Antwort der Niederländischen Regierung lautete: 8 eine Oeffnung im niederländischen Gebiet nicht stattgefunden haben könne, es köͤnne sich bloß um Irrtümer untergeordneter Postbeamten in der Sortierung und Versendung der Briefe, um sogenannte Fehlleitungen handeln. Diese Mitteilung war für uns überzeugend. Es ist sehr wohl möglich, daß solche Fehlleitungen vorkommen. In einem Falle, der zu unserer Kenntnis kam, war der Brief bestimmt nach dem Orte Herford in Westfalen, Westfalen war aber nicht hinzugefügt. Nun gibt es in England einen Ort, der ganz gleich klingt und nur ganz unbedeutend anders buchstabiert wird. Also es ist dies schon eine Erklärung, warum solche Fehlleitungen vorkommen können. Fehl⸗ leitungen dieser Art ereignen sich in allen Ländern. Ich erinnere nur an einen Fall, der vor mehreren Jahren in Posen vorgekommen ist. Dort wurde in der Stadtpost ein Brief aufgegeben, adressiert an Herrn Soundso, hier. Dieser Brief ging nach Hyeres in Frankreich und kam nach Wochen an den erstaunten Empfänger zuruck. Also wir haben keinen Grund, anzunehmen, daß die niederländische Re⸗ gierung in dieser Hinsicht irgend einen Fehler begangen hätte. Neben den Fehlleitungen stehen auch allerdings Fälle, in denen es möglich ist, daß ein englischer Spion durch Diebstahl oder Untreue eines Angestellten Kenntnis von einem Brief bekommen haben kann. Ein solcher wahrscheinlicher Fall wurde kürzlich in der Presse bekannt segeben. Nähere Angaben hat aber das Auswärtige Amt nicht be⸗ ommen. Eine amtliche Untersuchung hat nicht stattfinden können, und es ist guch hier nicht anzunehmen, daß auf seiten der nieder⸗ ländischen Venwaltung irgend ein Fehler vorliegt.

8) Abg. Baßsermaaoan nl.) fragt: X“

„Am 8. April 1916 hat der Staatssekretär des Reichsjustizamts im Reichstage erklärt, d das Reichsjustizamt mit der Ausarbeitung einer Bekanntmachung über die Einführung eines außergerichtlichen Zwangsvergleichs befaßt ist.

Angesichts des immer dringlicher geäußerten Wunsches der Ge⸗ werbetreibenden um Einführung einer solchen Reform frage ich an, wie weit die Ausarbeitung gediehen und wann die Bekanntmachung zu erwarten ist.“

Direktor im Reichsjustigamt Dr. Delbrück: Der Entwurf einer Verorndnung, durch welche im Zusammenhange mit einer Neu⸗ regelung der Geschäftsaufsicht den infolge des Krieges zahlungsunfähig gewordenen Schuldnern die Möglichkeit eines den Konkurs abwenden⸗ den gerichtlichen Zwangsvergleichs eröffnet wird, ist bereits aufgestellt, nachdem zunächst entsprechend den im Reichstage geäußerten Wünschen Säaͤchverständige aus den verschiedensten Berufskreisen darüber gehört worden waren. Der Entwurf liegt zurzeit dem Bundesrate zur Be⸗ schlußfassung vor. 8 Zur Ergänzung der Anfrage Abg. Bassermann (nl.):

Ist der Herr Reichskanzler bereit, nach dem Wunsche von Handelskammern und des deutschen Handelstages den Entwurf zu veröffentlichen?“

Direktor Dr. Delbrück: Eine Veröffentlichung des Entwurfs ist bisher nicht in Aussicht genommen.

9) Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fortschr. Volksp.) fragt:

„Die britische Regierung hat in völkerrechtswidriger Weise das System der sogenannten Schwarzen Listen eingeführt, d. h. sie veröffentlicht die Namen solcher neutralen Personen und Firmen, die wegen ihrer Handelsbeziehungen zu den Gegnern Englands feind⸗ lichen Personen gleichgestellt werden.

Ist dem Reichskanzler bekannt, wie weit sich die Neu⸗ tralen dem englischen Vorgehen gefügt haben? Und welche Stellung nimmt die Reichsleitung zu diesem System ein?“

Direktor im Auswärtigen Amt Wirkl. Geh. Rat Dr. Kriege:

Die englische Regierung hat sich durch ein Gesetz vom 23. Dezember

1915 ermächtigen lassen, Firmen im neutralen Ausland wegen ihrer

feindlichen Staatsangehörigkeit oder wegen ihrer Beziehungen zum

Feind auf eine sogenannte Schwarze Liste zu setzen und sie alsdann

im Sinne der englischen Vorschriften über das Handelsverbot den

feindlichen Ausländern gleichzustellen. Wie durch eine Ausführungs⸗

verordnung vom 29. Februar 1916 näher festgestellt worden ist, bedeutet diese Gleichstellung nicht nur, daß englischen Firmen und Personen jeder weitere Handelsverkehr mit den auf der Liste befindlichen Firmen verboten ist, sondern es können auch die in England befindlichen Ver⸗ mögenswerte der Firmen gesperrt, die fälligen Zinsen und Dividenden hinterlegt, ja ihr Venmögen in England, besonders ihre Beteiligung an englischen Unternehmungen, zwangsweise liquidiert werden. In diesem völkerrechtswidrigen Vorgehen liegt offenbar ein unerhörter

Eingriff in die Privatrechte der Neutralen. Wenn es auch der Zweck

der Verordnung ist, den deutschen Handel zu schädigen, so stellt doch

das Mittel, die Vergewaltigung neutraler Firmen, zunächst eine Ver⸗

zung neutraler Hoheitsrechte dar. Die deutsche Regierung mußte es daher in erster Linie den neutralen Staaten überlassen, diese Rechte zu wahren. Wie bekannt geworden ist, hat man in Amerika Versuche gemacht, sich gegen die englischen. Uebergriffe zu wehren. In Argen⸗ tinien, Brasilien und Chile sind den gesetzgebenden Körpenschaften

Sroaürfe vorgelegt worden, die zur Abwehr gegen die, englischen

arzen Listen und die damit! verbundene dveiste Handessspionage

englischer Konsuln und Agenten Gegenmaßregeln vorsehen; diese

Gesetzentwürfs sind indes nicht verabschiedet worden. Dagegen hat der

Senat der Vereinigten Staaten von Amerika durch Zusätze zu der

sogenannten Finanzbill dem Präsidenten die Vollmacht gegeben, gegen⸗

über den Schwarzen Listen und ahnlichen Uebergriffen des englischen

Handelskrieges empfinbliche Vergeltungsmaßmnahmen zu treffen; einen

Gebrauch hat der Prasident von dieser Vollmacht noch, nicht gemacht.

Die deutsche Regierung ist der englischen Regierung auf diesem Wege

wiederholt von - unrichtig und lassen sich wohl au

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widern können, wird von der Reichsleitung erwogen; soviel möchte ich aber schon jetzt sagen, daß weder die deutsche Regierung noch das

rutschen Schwarzen 8 zu erzählen wußten, sind die Tatsache zurückführen, daß wir

einen gewissen Teil unserer Warenausfuhr gegen die Weiterlieferung 8 Feinde sichern mußten. In welcher Weise wir den eng⸗ lischen Druck auf die neutralen Firmen mit einem Gegendruck er⸗

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deutsche Volk die Firmen im neutralen Ausland vergessen wird, die sich durch ihre Versetzung in die Schwarze Liste nicht von dem recht⸗ eßtes Verkehr mit Deutschland haben abschrecken lassen, die sogar auch das ist vorgekommen sich freiwillig zur Schwarzen Liste ge⸗ meldet haben, weil sie nicht als englische Knechte gelten wollten.

10) Abg. Bassermann (nl.) fragt: b „Die englische Regierung beabsichtigt die Gründung eines Finanzsyndikates in Holland, welches die Margarine⸗, Fett⸗, Butter⸗, Fleisch⸗ und Gemüseproduktion für den englischen Konsum zu monopolisieren und deutschen Bezug aus Holland auszuschalten bestimmt ist. Ist dem Herrn Reichskanzler dieser Plan bekannt und ist er in der Lage und bereit, nähere Mitteilungen darüber zu machen? Sind Gegenmaßregeln seitens des Deutschen Reiches ge⸗ plant und können darüber Mitteilungen gemacht werden?“ Direktor Dr. Johannes: Ueber einen solchen Plan ist im Auswärtigen Amt, abgesehen von ziemlich unbestimmten Zeitungs⸗ nachrichten, nichts bekannt. Amtliche Meldungen liegen nicht vor, die diesen Plan bestätigen; im Gegenteil, nach den amtlichen Mel⸗ dungen ist er als unwahrscheinlich anzusehen. Wenn der Plan bestehen sollte, hat er nach dem, was sich übersehen läßt, keine Aussicht auf Verwirklichung. Denn die Holländer werden und können sich nicht vom Verkehr mit Deutschland ganz abschließen und werden nicht darauf verzichten, Waren nach Deutschland auszuführen. Auf S Fall wird die Angelegenheit von der Reichsleitung sorgfältig im Auge behalten. 11) Abg. Bassermanm (nl.) fragt: 1“

„Der englische Generalkonsul in Rotterdam veröffentlicht im „Nieuwe Rotterdamschen Courant“ und in dem „Dordrechtschen Courant“ folgende Bekanntmachung: „Das englische General⸗ konsulat bringt zun Kenntnis aller, die es angeht, daß Firmen, die Ausbesserungsarbeiten deutscher Schiffe übernehmen, alsbald auf die Schwarze Liste gesetzt werden. Welche Maßnahmen hat der Herr Reichskanzler hiergegen ergriffen? Ist dafür Sorge getragen und eine Kontrolle darüber eingerichtet, daß deutsches Schiffsbaumaterial und deutsche Kohlen nicht in die Hände solcher niederländischen Firmen geraten, die sich dem englischen Uebergriff unterwerfen?“

Direktor Dr. Johannes: Ich darf zunächst auf eine Notiz in der „Kölnischen Zeitung“ hinweisen, welche lautet: Die „Nieuwe Rotter⸗ damsche Courant“ hat kürzlich einer Bekanntmachung des englischen Generalkonsulats in Rotterdam Aufnahme gewährt, die sich in einer großen Zeitung eines neutralen Landes etwas seltsam ausnimmt. Die Bekanntmachung, die übrigens gleichlautend vor kurzem auch in dem „Dordrechtschen Courant“ erschienen war, sagt: „Das englische Generalkonsulat bringt von neuem zur Kenntnis aller, die es angeht, daß Firmen, die Ausbesserungsarbeiten deutscher Schiffe übernehmen, alsbald auf die englische Schwarze Liste gesetzt werden.’ Dies die englische Droöhung. Die interessierten Firmen werden sich vermutlich selber sagen, daß die Sache eine Kehrseite hat, und daß eine nieder⸗ ländische Firma, die sich weigern sollte, die Reparatut eines deutschen Schiffes zu übernehmen, obgleich sie dazu in der Lage ist, selbverständ⸗ lich datauf verzichten muß, ihr Material aus Deutschland zu beziehen. Diese Notiz hat die nötige Aufmerksamkeit in der niederländischen Presse gefuͤnden. Sie entspricht ganz der Auffassumg der Reichsleitung. Es’ist selbstverständlich, daß wir Werken, die gegen uns eine feindliche Haltung einnehmen, kein deutsches Material liefern. Wir haben eine orgfältige Kontrollorganisation eingerichtet, die ihre guten Dienste tut, und wir können darauf rechnen, daß dadurch unsere Interessen gewahrt werden. Es ist bisher ein Fall bekannt geworden, daß eine niederländische Werft aus Furcht vor England die Reparatur eines deutschen Schiffes abgelehnt hat. Unverzüglich ist darauf diese Firma für deutsches Material gesperrt worden.

12) Abg. Kopsch (fortschr. Volksp.) fragt:

„Um die schweren Nachteile und Härten, die aus der Tatsache der unehelichen Geburt erfahrungsgemäß den unehelich Geborenen in der Weertschstahg ihrer Mitbürger und in ihrem bürgerlichen Fortkommen entstehen, einigermaßen zu verringern, hat der Reichs⸗ tag in seiner Sitzung vom 13. Juli 1909 beschlossen, die Petition II. Nr. 4301 des Jugendfürsorgeverbandes der Berliner Lehrerschaft um Abänderung der s 15 und 16 des Personenstandgesetzes und der zugehörigen Ausführungsvorschriften dem Herrn Reichskanzler als Material zu überweisen. In Anerkennung dieser Bestrebungen hat das Preußische Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medi⸗ inalangelegenheiten angeordnet, daß für die durch nachfolgende Fhe oder Annahme an Kindesstatt ehelich gewordenen Kinder abge⸗ kürzte standesamtliche Bescheinigungen erteilt werden dürfen, welche die Tatsache der vorehelichen Geburt verschweigen, aber nur für Schul⸗ und Unterrichtszwecke einschließlich des Konfirmationsunter⸗ richts ausgestellt werden dürfen..

Ist der Herr Reichskanzler bereit, Maßnahmen zu treffen, durch die für alle unehelich Geborenen, nicht nur für die nachträglich legitimierten, auch auf anderen Gebieten des bürgerlichen Lebens die tief eingreifende Gefährdung ihrer gesellschaftlichen, amtlichen und wirtschaftlichen Stellung, soweit dies irgend angängig ist, durch Vermeidung der Auskunfterteilung über die Tatsache der unehelichen Geburt in der Form abgekürzter Bescheinigungen vermieden wird?“

Direktor Dr. Delbrück: Die abgekürzten Geburtsbescheini⸗ zungen, die für die durch die nachfolgende Ehe der Eltern oder durch lnnahme an Kindesstatt ehelich gewordenen Kinder nicht nur in Frfügen sondern auch in den übrigen Bundesstaaten für Schul⸗ und Unterrichtszwecke zugelassen sind, haben sich zweckentsprechend bewährt. Der Herr Reichskanzler ist bereit, mit den Bundesregierungen in Er⸗ wägungen darüber einzutreten, ob die Anwendung derartiger Be⸗ scheinigungen auf weitere Gebiete des bürgerlichen Lebens ausgedehnt werden kann. Von einer Zulassung entsprechender abgekürzter Be⸗ scheinigungen für die unehelichen Kinder ist ein gleicher Erfolg nicht zu erwarten. Auch die abgekürzte Bescheinigung muß der Wahrheit entsprechen, und bei ihrer Ausstellung für ein uneheliches Kind würde die Tatsache, daß die Mutter bei seiner Geburt nicht verheiratet war, in der Bescheinigung nicht unterdrückt werden können. Der Herr Reichskanzler bedauert es mit den Herren Fragestellern, wenn den unehelichen Kindern aus der Tatsache ihrer unehelichen Geburt in der Wertschätzung ihrer Mitbürger und in ihrem bürgerlichen Fort⸗ kommen Nachteile und Härten erwachsen. Durch eine Verwaltungs⸗ maßnahme wird sich aber jene Tatsache, noch ihre sittliche und gesell⸗ schaftliche Würdigung ändern lassen.

13) Abg. Weinhausen sfortschr. Volksp.) fragt:

„In verschiedenen Teilen des Reiches, besonders in den Städten des Ostens, hat sich neuerdings ein empfindlicher Mangel an Klein⸗ geld fühlbar gemacht, sodaß man an einigen Orten vor der Ausgabe von Notstandspapiergeld steht. Ist der Herr Reichskanzier in der Lage und bereit, diesen Notständen wirksam entgegenzutreten?

Direktor im Reichsschatzamt Schroeder: Daß sich neuerdings an verschiedenen Orten ein Mangel an kleinen Zahlungsmitteln ge⸗ zeigt hat, ist der Reichsfinanzverwaltung bekannt. Sie war bisher schon bemüht, dem unter den Einwirkungen des Krieges gewachsenen Bedürfnis nach diesen Zahlungsmitteln gerecht zu werden. So sind für den außerordentlichen Silberbestand seit Beginn, des Krieges rund 55 Millionen Einmarkstücke und 31,7 Millionen in 50 Pfenmig⸗ Stücken geprägt worden. Unter Abrechnung der wieder zeingezogenen Stücke beziffern sich ünsgesämt die Einmarkstücke auf, ruͤnd .369,8 Milliconen Markndie 50 Pfenmig⸗Stücke auf 126,8, Millionen; Ferner sinsz aus. Eisen, an 10 ⸗Pfennig⸗Stücken 10,167 Millionen Mark bis 101,670 Millionen Stücke; an 50 Pfennig⸗Stücken 6,307 Millionen Mark bis 126,142, Millivnren Stücke, hergestellt worden. Weitere

geprägt an Zehnpfennigstücken rund 80,3 5 Pfennig⸗Stücken rund 43 Millionen 9 rund 9,1 Millionen Mark und an 1

Millionen Mark, an Nark, an 2 Pfennig⸗Stücken fennig⸗Stücken rund 15,8 Mil⸗ lionen Mark. Außer diesen Prägungen ist eine beträchtliche Ausgabe 8

an Darlehnskassenscheinen zu einer Mark erfolgt. Es sind also erheb⸗

lich mehr kleine Zahlungsmittel in den Umlauf gegoben worden, als je in ereien her augenblickliche Mangel an kleinen Zah⸗ dun enitchetn im Verkehr beruht nach den gemachten Wahrnehmungen 8 zu einem wesentlichen Teile auf anscheinend in neuer Zeit eingetre⸗ . tenen Hemmungen im Münzumlauf. Es wird deshalb an alle Volks⸗ kreise die dringende Mahnung gerichtet werden, Münzen nicht über das unbedingt notwendige Maß hinaus zurückzuhalten, sondern mög⸗ lichst bald wieder in den Verkehr zu bringen, damit der Münzumlauf eine Bescheunigung erfährt, die eine bessere Ausnutzung der Münzen für den Zahlungsverkehr ermöglicht. Dies gilt namentlich auch für die Silbermünzen, die nach den starken Ausprägungen von 19,50 für den Kopf der Bevölkenung weit zahlreicher im Umlauf auftreten müßten. Die eingeleiteten Prägungen, die noch gesteigert werden sollen, lassen erhoffen, daß der Bedarf des Verkehrs an Zahlungs⸗ mitteln eine ausreichende Befriedigung erfahren wird. 14) Abg. Emmel (Soz.) frag: 6 „Der gesamte Reichstagsbericht der „Mülhauser Vorkszeitung“

Zensur gestrichen. 3 te. G 8 wärts“ benutzt. Ist der Herr Reichskanzley bereit, dafür Sorge

lungen des Reichstags zu berichten, ein Ende gemacht wird?“ Direktor im Reichsamt des Innern Dr. Lewald: Nach Be⸗ kanntwerden der in Frage stehenden Zensuranordnung hat sich das Königlich preußische Kriegsministerium mit dem zuständigen Ober⸗ kommando in Verbindung gesetzt. Das Oberkommando hat darauf die Zensurstelle in Mülhausen i. Elsaß angewiesen, der „Mülhauser Volkszeitung“ den unverkürzten Abdruck der Reichstagsberichte des „Vorwärts“ zu geftatten. 1b 1123525 kammer für 1912, der Bericht der Reichsschuldenkommission vom 26. Juni 1916 und die Denkschrift, betreffend Rechnungs⸗ legung und Rechnungsprüfung über die Aufstandsausgaben für Deutsch Südwestafrika und die Mitteilungen des Rechnungs⸗ hofes über die Abrechnung der Aufstandsausgaben gehen an die Rechnungskommission. 8 Es folgt die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Aenderung des Gerichts⸗ kostengesetzes, der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und der Gebührenordnung 8 Gerichtsvollzieher. b Der 18. Ausschuß hat die Annahme der Vorlage mit der einzigen Aenderung empfohlen, daß das Gesetz am 16. No⸗ vember 1916 in Kraft treten soll (statt 1. November). Weiter wird beantragt, die Petition der Gerichtsvollzieher dem Reichskanzler als Material zu überweisen, die Petition des Vorstandes des Deutschen Anwaltsvereins zu Leipzig um Er⸗ höhung der Gebühren sür die Dauer des Krieges um 25 ℳ% durch die Beschlußfassung für erledigt zu erklären. Die Vor⸗ lage erhöht das Pauschale für Rechtsanwälte für Schreib⸗ und Postgebühren mit Rücksicht auf die Erhöhung der Portosätze von 20 auf 30 % vom Werte des Objekts, also um 50 %. Referent Abg. Li st⸗Eßlingen (nl.) hebt hervor, daß die Kom⸗ mission sich über allgemeine Fragen des Rechtsanwaltsstandes und über die Notwendigkeit einer allgemeinen⸗ Revision der Gebühren⸗ ordnung ausgiebig unterhalten hat. Seit 1909 sei das Verlangen nach einer Erhöhung immer wieder erhoben worden. Zurzeit müsse man sich auf die Zustimmung zur Vorlage beschränken. 8 Abg. Bruhn (Deutsche Fraktion): Die minimale Erhöhung der Postgebühren hätte doch von der Gerichtskasse ohne weiteres über⸗ nommen werden können. Die Rechtsanwälte hätten auch das Post⸗ porto von 2½¼ mehr in ihrer Kostenrechnung in Ansatz bringen können. Statt dessen will man aber das Pauschale unn 50 erhöhen. Ich habe den Eindruck, als ob die Abänderung des Gerichtskosten⸗ gesetzes nur stattfindet, um die Erhöhung der Bezüge der Rechtsanwälte etwas zu verdecken. Unsere Rechtsprechung is sowieso schon teuer genug. Dagegen gibt es eine ganze Anzahl von Gewerben, die not⸗ leiden, und wenn eine Zeit nicht geeignet ist für die Erhöhung der Ge⸗ richtskosten, so ist es die jetzige Kriegszeit. In keinem Berufsstande wird es gebilligt werden, wenn der Reichstag jetzt die Einnahmen der Rechtsanwälte nicht unerheblich erhöht. Ein Berliner Rechtsanwalt von mittlerer Praxis hat im Jahre etwa 400 bis 450 Prozesse, und bei 100 Prozessen macht die Mehreinnahme im Durchschnitt jährlich 1000 aus. Eine Erhöhung der Beamtengehälter sollten wir im Kriege nicht vornehmen, obwohl das mehr am Platze gewesen wäre als hier bei den Rechtsanwälten. Eine große Anzahl der Rechts⸗ anwälte hat ja nicht genügende Einnahmen, aber glaubt man wirklich, dem Pwoletariat im Nechtsanwaltstand durch die Erhöhung der Ge⸗ bühren beikommen zu können? Auf ⸗diese Weise können wir nach dem Kriege vielleicht doppelt soviel Rechtsanwälte haben wie jetzt. In Berlin gab es 1902 231.„Rechtsanwälte, 1907 1327 und 1915 2216. Steht das im Verhältnis zur Vermehrung der Bevölkerungszahl? Eine große Anzahl von Rechtsanwälten ist im Felde oder in der Intendantur und in den Verwaltungen beschäftigt, diese haben also den aheimgebliebenen Platz gemacht, sodaß die Notlage nicht so groß sein kann. Wir stimmen nux für die Erhöhung der Gebühren der Ge⸗ richtsvollzieher, aber sonst gegen das Gesetz. 8. Abg. List⸗Eßlingen (nl.): Diese Ausführungen waren nicht gerade von Sympathie für den Stand der Rechtsanwälte getragen. Wir Rechtsanwälte haben uns immer zurückgehalten, unsere eigenen Angelegenheiten zu vertreten. Der Abg. Bruhn hat keine Ahnung, wie es im Stande der Rechtsanwälte und mit ihren Einnahmen aussieht. Manche Rechtsanwälte haben durch den Krieg ihre Praxis ganz ver⸗ loren. Der Deutsche Anwaltsverein hat sich während des ganzen Krieges bis jetzt zurückgehalten und immer gesagt: wir dürfen uns nicht in den Vordergrund drängen, wir wollen als Stand, der eine besondere Stellung im Staate einnimmt, unsere finanziellen Inter⸗ essen nicht in den Vordergrund drängen, aber nachdem die Notschreie aus dem ganzen Land gekommen sind, mußte der Deutsche Anwalts⸗ verein sich dazu verstehen, an den Reichstag zu petitionieren. Mancher Rechtsanwalt muß seine letzten Ersparnisse während des Krieges auf⸗ zehren. Die Beamten haben während des Krieges Teuerungszulagen bekommen, die Einnahmen der Rechtsanwälte sind aber ganz kolossal zurückgegangen. Die Erhöhung des Pauschales geht über die tat⸗ sächlichen Auslagen nur minimal hinaus, und die Kosten des Rechts⸗ anwalts für sein Bureau und seine Angestellten sind während des Krieges gestiegen; das wird bei weitem nicht ausgeglichen. Der Rechtsanwalt hat auch diß Pflicht, Armenprozesse zu führen, und diese haben sich im Kriege noch bedeutend vermehrt. Im Kriege hat jeden⸗ falls ein Rechtsanwalt nicht. 400 bis 450 Prozesse im Jahr. Mehr als 50 % der Rechtsanwälte sind mit einem Einkommen unter 3000 ausgestattet. Die Rechtsprechumg ist nirgends billiger als im Deutschen Reich. Weil die Zeit nicht geeignet, ist, verlangen wir auch keine Gebührenerhöhung. Aber wie haͤben sich seit der alten Gebühpenord⸗ nung von 1890 die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert?, Die Be⸗ tätigungsmöglichkeit aller Stände ist seit 1880 in? Berlin zum das Zehnfache gestiegen damit ist die Zunahme der Rechtsanwälte in einem gesunden Vethältnis zum Aufsteigen der Wirtschaftshewegung. Die mangelhafte alte Gebührenprdnung zwingt uns, nach dem Kriege auf eine Aenderung derselben zu, dringen.“So tun wir nur die Pflicht Die Vorloge wird bei sehr schwacher Besetzung des Hauses mit einer geringen. Mehrheit angenommen. In der sicht sofort anschließendens adritten Lesungse erfolgt die end⸗

stärkere Prägungen von Eis enmünzen sind eingeleitet und⸗ sollen mit

bisher nicht gesolgt. Die Zeitungsnachrichten, die in letzter Zeit

möglichster Beschleunigung durchgeführt! werden. Im: ganzen sind

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gültige Amnnahme in der Gesamtabstimmung.

über die Sitzung vom 28. Oktober d. J. wurde mit Einschluß der Ausführungen des Herrn Staatssekretärs Dr. Helfferich von der Zu dem Berichte wurden die Matern des „Vor⸗

zu tragen, daß dem unerträglichen Zustande der fortgesetzten Ver⸗ hinderung in der „Mülhauser Volkszeitung“, über die Verhand⸗

treffend? Auskunfterteilung über vordnungen, auf Grund des mündlichen Berichts des Aus⸗

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„Es folgt die zweite Beratung des ö über die Festsetzung von Kursen der zum Börsenhandel herneten Wertpapiere für die Veranlagung er Besitzsteuer und der Kriegssteuer, wodurch der Reichskanzler ermächtigt wird, diese Kurse auf den 31. Dezember 1916 vor⸗ läufig nach Anhörung der Börsenvorstände festzusetzen und bekanntzumachen. Weicht die endgültige Festsetzung durch den Bundesrat von der . Festsetzung ab, so ist die Ab⸗ weichung bis spätestens zum 15. Januar 1917 bekanntzumachen. (Die Worte „nach Anhörung der Börsenvorstände“ sind Zusatz der Kommission.) —— Berichterstatter Abg. Frhr. von Gamp⸗Massaunen (Deutsche Fraktion): Der Gesetzentwurf hat in der Kommission von keiner Seite prinzipielle Anfechtung erfahren. Widersprochen wurde nur dem Umstand, daß die Börsenkurse die stillen Reserven der Gesellschaften nicht berücksichtigen, wodurch die Gesellschaflen die eine vorsichtige Dividendenpolitik treiben, einen erheblich höheren Kurs hätten als die Gesellschaften, die ihre Reserven voll ausschütten und demgemäß diese sichere Basis für die Zukunft nicht haben. Der Staatssekretär bezeichnete eine Aenderung als unmöglich. Die Interessenten haben

zudem die Möglichkeit, gegen die Festsetzung der Kurse Widerspruch

zu erheben, sie haben also ein gewisses Anfechtungsrecht. Die Kom⸗ mission hat den Zusatz gemacht, daß die Börsenorgane vor der Fest⸗ setzung der Kurse angehört werden sollen. Denn deren Anhörung muß im Gesetz selbst sichergestellt werden. Der Staatssekretär hat sich damit einverstanden erklärt, und der bezügliche Antrag wurde in der Kommission einstimmig angenommen. In der Kommission wurde ferner die Erwartung ausgesprochen, daß bei der Festsetzung der Kurse jede staatliche Plusmacherei vermieden werden wird; der Staats⸗

sekretär sagte auch für sein Ressort eine loyvale Ausführung des Ge⸗

setzes zu. Die Anregung in der Kommission, möglichst bald die Börse wieder in Funktion zu setzen, wurde von mehreren Seiten unterstützt, und es wurde bemerkt, daß die Geschäfte jetzt einen rein

spekulativen Charakter haben müßten, weil der Wert der Papiere nur

wenigen den Unternehmungen Nahestehenden bekannt sein könne. Be⸗

8 züglich der Bezahlung der Kriegssteuer erklärte der Staatssekretär, daß

die öffentlichen Sparkassen veranlaßt werden würden, mit ihrer Hilfse ebenso wie bei der Kriegsanleihe einzutreten.

Abg. Dove (fortschr. Volksp.): Wir stimmen den Kom⸗ missionsvorschlägen zu. Das ganze Gesetz ist nur verständlich, wenn es im Rahmen des de.r es Lar aufgefaßt wird. Dieses Gesetz unterscheidet schon zwischen Papieren, die zum Börsenhandel zuge⸗ lassen sind, und solchen, die nicht zugelassen sind. Die Vorlage würde selbstverständlich überflüssig, wenn bis zum 31. Dezember die Börse wieder eröffnet wäre. Mit Sicherheit ist darauf nicht zu rechnen; die Meinung in der Kommission ging überwiegend dahin, daß bei der nervösen Spannung, die auch in wirtschaftlichen Dingen jetzt herrscht, die Hoffnung kaum angängig wäre, weil eine sehr lebhafte Spekulation die Folge sein würde. Es muß also eine andere Art der Bewertung vorgenommen werden. Wird nun der Bundesrat als gesetzliches Organ dafür bestimmt, so kann allerdings das Bedenken entstehen, daß der Bundesrat, um einen möglichst hohen Steuersatz herauszubringen, eine unrichtige, eine zu hohe Bewertung der Papiere eintreten ließe. Ich habe diese Befürchtung einer fiskalischen Tendenz nicht. Es sollen ja die sackverständigen Börsenvorstände gehört werden; die kennen die Papiere im einzelnen und wissen, welche Gestaltung die Kursbewegung im Laufe der Kriegs⸗ jeit angenommen hat. Sollte eine solche Tendenz dennoch eintreten, 8 ist ja dagegen der Rechtsweg innerhalb der Gesetzgebung der Einzelstaaten gegeben. Hier würden Differenzen eventuell nicht zu vermeiden sein, solange dafür kein einheitliches Organ für das ganze Reich besteht. Das wird nach dem Kriege auch in Aussicht zu nehmen sein. Auch betreffs der nicht zum Börsenhandel zugelassenen Papiere gibt ja das Gesetz maßgebende Normen des Verfahrens; es ist nicht ohne weiteres der Nennwert zugrunde zu legen, sondern es sind auch die konkreten Umstände zu berücksichtigen, welche eventuell eine ander⸗ weite Festsetzung des Wertes bedingen. Eine Bundesratsverordnung, welche den Nennwert allgemein vorschriebe, kann nicht wohl bestehen, denn sie würde mit dem Gesetz im Widerspruch sein. Auch hinsicht⸗ lich der Grundstücke muß der einzelne, wenn er sen falsch veranlagt glaubt, den Rechtsweg beschreiten können.

Referent von Gamp⸗Massaunen (Deutsche Fraktion): Die Frage der Grundstücke ist in der Kommission nicht behandelt worden. Die Ausführungen des Vorredners darüber würden aber auch von ihr als zutreffend angesehen worden sein.

Unterstaatssekretär Jahn: Eine Verordnung, wonach ledig⸗ lich der Nennwert zugrunde gelegt werden darf, ist seitens des Bun⸗ desrats nicht ergangen und konnte nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht ergehen. In den Ausführungsbestimmungen wird auch noch ein besonderer Hinweis auf die Grundstücke enthalten sein. Abg. Carstens fortschr. Volksp.): Wie soll es mit der Kursfestsetzung der ausländischen Wertpapiere gehalten werden, welche der Besitzer gar nicht in der Hand hat, welche im Auslande sich befinden und dort beschlagnahmt sind? Sollen die mit 100 oder mit 50 oder gar nicht eingestellt werden? Darüber wäre eine Belehrung sehr erwünscht. Bei den Aktien kann man zwischen begünstigten und weniger begünstigten unterscherden. Zu den ersteren gehoren die Aktien der Kriegsindustrie, die durchweg ihre Werte gesteigert haben, wähtend die anderen nur geringen Umsatz aufzuweisen haben. Hoffent⸗ lich werden hier die Börsenvorstände einen gerechten Ausgleich herbei⸗ führen. Zur Frage der Wiedereröffnung der Börse stehe ich anders als die Vorredner. Paris, London, Petersburg haben doch die Börse geöffnet, und sind sie etwa politisch, finanziell, wirtschaftlich besser daran als wir? Auch für die nicht zum Börsenhandel zugelassenen Papiere sollte man Kurse durch die Börsenorgane festsetzen; sonst hätte es ja jeder Besitzer in der Hand, sie möglichst niedrig einzu⸗ setzen, und es kommen hier viele Milliarden in Betracht.

Unterstaatssekretar Jahn: Ich möchte auf den Wunsch der Herren Vorredner die Erklärung abgeben, daß bei der Festsetzung auch der Reichs⸗ und Staatsanleihen nicht nach fiskalischen Rück⸗ sichten verfahren werden soll.

Abg. Dove (fortschr. Volksp.): Was der Abg. Carstens betreffs der nichtzugelassenen Papiere wünscht, hätte in das Gesetz hinein⸗ gebracht wérden können, es liegt aber jetzt dazu keine akute Ver⸗ anlassung vor. Die Berücksichtigung der konkreten Umstände, auch derjenigen, durch welche die wirtschaftlichen Werte gelitten haben, ist schon jetzt im Gesetz vorgeschrieben. 8.

Abg. Zimmermann (nl.): Durch die Erklärungen des Unter⸗ staatssekretärs sind wir über die Bedenken, die die Kaufmannschaft geltend gemacht hat, beruhigt. Ich halte es meinerseits für nützlich, daß die Börse bei Kriegsausbruch geschlossen worden ist und daß sie weiter geschlossen bleibt. In Paris, London, Petersburg herrscht eine Spekulation sondergleichen; wohin das führt, sehen wir ja an dem Erfolg der Anleihen dort und bei uns. Es ist viel besser, das deutsche Geld auf die Reichsanleihen hinzuweisen, die immer noch die besten Anleihen sind.

In der Abstimmung wird die Vorlage nach den Kommissionsanträgen im einzelnen und sofort darauf auch in

dritter Beratung im einzelnen und in der Gesamtabstimmung angenommen.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, be⸗ Krirgsver⸗

schusses. (Antrag Schiffer⸗Magdeburg.) 11.1 Abg. Siehr (fortschr. Volks *) erstattet eingehenden Be⸗

richt über die Verhandlungen des Ausschusses. Dieser hat die 88 1 bis 4 des Antrags Schiffer gestrichen und dafür folgenden neuen Paragraphen 1 zzur Annahme vbrgeschlagen: .

„Durch Verordnung. des Bundesrats werxden Amtsstellen be⸗ 1—

7

stimmt, die auf Verlaugen der Bezirkseingesessenen darüber schrift⸗

1 liche oder gedruͤckte Auskunft zu erteilen haben, ob eine. beabsichtiate „Handlung einer auf Grund des § 3 des: Gesotzesüber sdie? Er⸗ * 8 2

oesteckt.

mächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Ivö vom 4. August 1914 erlassenen Anordnung entspricht. Wenm die Aus⸗ kunft dahin lautet, daß die Handlung einer solchen Anordnung nicht widerspricht, so findet eine Strafverfolgung eines Bezirks⸗ eingesessenen wegen einer solchen Handlung auf Grund einer der vorbezeichneten Anordnungen nicht statt. eicht eine spätere Aus⸗ kunft von einer früheren Auskunft derselben Stelle ab, so ist sie u veröffentlichen. Mit der Veröffentlichung gilt die frühere Aus⸗ zunft als aufgehoben.“ in den v“ ist bestimmt, daß von dem Inhalt der erteilten Auskünfte dem Reichskanzler (nach dem Antrage Schiffer dem Reichsamt des Innern) Mitteilung zu machen ist. Der Berichterstatter spricht namens des Ausschusses die Erwartung aus, daß, wenn die Reichsregierung sich nicht dazu verstehen sollte, den Entwurf in dieser Fassung anzunehmen, sie den Grund⸗ gedanken desselben auf Grund des § 3 des Ermächtigungsgesetzes ver⸗ wirklichen werde. 1 Abg. Frhr. von Rechenberg (Zentr.): Mit Rücksicht darauf, daß über diesen Entwurf in der Kommission oder im Ausschuß ziem⸗ lich Einstimmigkeit geherrscht hat, und mit Rücksicht auf die Dring⸗ lichkeit der Sache beantrage ich, den Entwurf ohne Debatte en bloc anzunehmen. 8

Dagegen wird kein Widerspruch erhoben. Der Gesetz⸗ entwurf wird in zweiter und sodann in dritter Lesung im ein⸗ zelnen und im ganzen endgültig angenommen.

Hierauf setzt das Haus die gestern abgebrochene Beratung der vom Ausschuß vorgeschlagenen Resolutionen über Heereslieferungen, Mannschaftsbesoldun⸗ gen usw. fort.

Abg. Neumann⸗Hofer (fortschr. Volksp.): Nach meinem Empfinden hat. gestern der Abg. Dr. Mayer⸗Kaufbeuren zuviel auf Bayern hingewiesen. Ich glaube, daß auch auf die Verhältnisse der kleinen Staaten Rücksicht genommen werden muß. Für uns steht selbstverständlich in erster Linie die Rücksicht auf die Schlagfertigkeit unseres Heeres. Alle anderen Gesichtspunkte haben dahinter zurück⸗ ntreten. Meine Freunde werden für die Resolutionen stimmen. Auch wir meinen, daß das Beköstigungsgeld den Verhältnissen des Krieges nicht mehr entspricht. Ferner müssen endlich die Klagen auf⸗ hören, daß es immer noch Leute gibt, die ein Jahr an der Front sind und noch keinen Urlaub erhalten haben. Besondere Berücksichtigung verdienen die Gewerbetreibenden. Was die Beköstigung der Mann⸗

sckaften betrifft, so sind die Beschwerden darüber in der Tat darauf zurückzuführen, daß die Kompagnieführer nicht immer ihre Pflicht und Schuldigkeit tun. Die Kompagnieführer sind vielfach zu jung. Notwendig ist eine Reaktivierung der Offizierstellvertreter und eine Beseitigung der Klagen der Beamtenstellvertreter. Die Reform der Kriegsbesoldungsordnung entspricht zwar nicht allen unseren Wünschen, aber sie befindet sich auf dem richtigen Wege. Wir wünschen, da die soziale Lage der Leutnants eine gewisse Berücksichtigung Uadaß Was die Nichtbeförderung der Dissidenten betrifft, eine Angelegen⸗ heit, die bei uns nicht nur großes Mißvergnügen hervorgerufen hat, sondern geradezu als Skandal aufgefaßt worden ist, so haben wir heute gehört, daß es sich zwar nicht um einen Erlaß des Kriegs⸗ ministeriums, wohl aber um einen Brief des Kriegsministers an den Kollegen Heckscher handelt. Das kommt auf dasselbe hinaus. Nun hat der Vertreter des Kriegsministers mitgeteilt, daß wohlwollende Erwägungen angestellt werden sollen, daß eine Abänderung erfolgt. Jedenfalls widerspricht die Stellungnahme des Kriegsministers den gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen der Verfassung. Nach dem Gesetz von 1869 sind alle noch bestehenden, aus der Ver⸗ schiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte aufgehoben. Die Teil⸗ nahme an der Landesvertretung und die Bekleidung öffentlicher Aemter wird vom religiösen Bekenntnis für unabhängig erklärt. Ich vermag nicht einzusehen, wie die Militärverwaltung dazu gekommen ist, sich über diese klaren Bestimmungen hinwegzusetzen, und das mitten im Kriege. Meine Herren von der Regierung, werfen Sie doch endlich diesen ganzen Plunder über Bord. Es ist doch sonderbar, jemand, der einer Kirchengemeinschaft nicht angehört, kann zwar Erzellenz sein aber nicht Leutnant. Man kann wohl von der Regierung verlangen, daß sie sich nach dem Kaiserwort richtet, das nur noch Deutsche kennt. Soll denn der Wille des Kaisers gegenüber der Heeresverwaltung ohnmächtig sein? In der Behandlung der Mannschaften ist es doch wesentlich besser geworden. Immerhin werden noch immer Klagen laut über die Behandlung der Leute hinter der Front. Möge der neue Kriegsminister, dessen Wirken wir vertrauensvoll entgegensehen, darauf hinwirken, daß diese Fälle immer seltener werden. Das deutsche Heer Loll ein Volksheer im besten Sinne des Wortes sein.

SOberst von Wrisberg: Die Fragen des Abg. Stücklen habe ich schon in der Kommission beantwortet; ich vermeide eine Wieder⸗ holung. In bezug auf die Dissidentenfrage habe ich vorhin schon eine Antwort gegeben. Ich wiederhole, daß eine wohlwollende Prüfung dieser Angelegenheit in Aussicht gestellt ist, und ich hoffe, daß sie Erfolg haben wird. Ich möchte bei dieser Gelegenheit einen Zweifel auf⸗ klären, der durch eine Verfügung des Kriegsministeriums entstanden ist. Es ist eine Verfügung ergangen, nach der die Zahl der in der Armee ausgebildeten. Juden festgestellt werden soll. Die Berfügung ist nur zu dem Zweck erlassen, statistisches Material zu sammeln, um gegen⸗ über den Juden erhobene Vornwürfe zu entkräften oder richtigzu⸗ stellen. Irgend eine antisemitische Absicht lieagt der Verfügung in keiner Weise zugrunde. Bezüglich der Mißhandlungen hat die Heeres⸗ verwaltung 8un klar den Standpunkt vertreten, daß eine schlechte Be⸗ handlung und eschimpfung der Leute auf das schärfste getadelt werden muß, die Mittel, die uns die bestehenden Bestimmungen an die Hand geben, haben wir angewendet, und es ist auch zu erkennen gewesen daß diese unsere Maßnahmen auch Früchte getragen haben. Daß diese Fälle nicht alle verschwinden, können Sie selber nicht erwarten, dazu ist das Heer zu groß. Durch die neuen Maßnahmen ist auch die Sache mit den Offizierstellvertretern erledigt worden. Die neue Verfügung vermeidet das Ablegen der Unifoymen derer, die sie bisher getragen haben. Neuerdinzs sind Klagen der Beam tenstellvertreter gekommen. Auch diesen wird Abbhilfe geschaffen.

Abg. Dr. Cohn⸗Nordhausen (soz. Arbeitsgem.): Unter den Arbeitern, die für die Beschafsung des Heeresbedarfs tätig sind, herrscht große Unzufriedenheit; es liegt ein gehäuftes Maß von Beschwerden vor. Besonders in Rheinland und. Westfasen verweigern die Unter⸗ nehmer die Einrichtung von Schlichtungskommissionen zur Unter⸗ suchung der Klagen über schlechte Behandlung, schlechte Verpflegung, niodrige Löhne usw. Die Militärverwältung scheut sich offenbar, den Unternehmern entgegenzutreten; statt durchzugreifen, hat sich das Kriegsministerium darauf beschränkt, aute Ratschlähge zu erteilen. Die Arbeiterausschüsse sind zu sckwach, sie haben sich in diesem Kriege nicht bewährt. In der Praxis kommt es für die Arbeiter schließlich darauf hinaus, daß sie entweder alle Willkür, Ausbeutung und Knebelung durch die Unternehmer erdu den müssen, oder aber eingezogen werden, um den Tod oden Verkrüppelung zu riskieren. Die Zahl der rokla⸗ mierten Arbeiter, die, nachdem sie irgendwie beschwerdeführend vor⸗ stellia geworden sind, zum Kriegsdienst eindezogen wurden, wächst mit jedem Tage. Dem Falle des Rechtsanwalts Weinbera, der ledig⸗ lich wegen politischer Mißliebiakeiten eingezogen worden ist und trotz schwerer Krankheit vom Oberkommando in den Marken nicht losge⸗ lassen wird, haben sich weitere ganz gleich liegende gesellt. Ein noch im Außust dieses Jahres als. schwer tuberkulos für dauernd untaug⸗ lich erklärter. „Radikol⸗Soziglist“ aus dem Kreise, Teltow⸗Beeskow wurde im Oktober auf das Bezirkskommando bestellt, für krieasver⸗

wendungsfähig lerklärt und sofort nach Jüterbog, zur Ausbildung zge⸗ schafft. Hier hat man die polztiscke Betätigümg der. General: und Bezirkskommandos in Reinkultur. 18., jaclFiahrige M itglieder. der Jugendorganisationen hat man, lamme vor dem Termin in das Heer teckt. Die. Einschräckeing der dragkonischen Mindeststrafen des Militärstrafgesetzbuches eist vomm Reichstaae mit aller Energie

gefordert „worden; jetzt endlich stellt man uns eine Vorlage in. * Aussicht, und wir . sprechen die dringende

Erwartung aus, daß dem betreffenden Gesetz rückwirkende Krafk auf alle Verurteilungen während des Krieges beigelagt wird. Die Mannschaften erhalten im Felde nicht die ihnen zustehende Verpflegung. Der Fehler liegt in der Verteilung; zwischen Maga⸗ zinen und Feldküchen geht zu viel verloren, teils aus Liebedienerei, teils aus dem unkameradschaftlichen Egoismus vieler Vorgesetzten gehen diese Ungerechtigkeiten gegen die Mannschaften hervor. ie Sonderküchen 88 die Offiziere und Unteroffiziere führen bei den Truppen den Namen „Spitzbubenküchen“; alle diese Sonderküchen müssen abgeschafft werden. Die Offiziere dürfen bei ihren sehr hohen Gehältern nicht noch dazu den Anspruch auf Freiportionen aus der Feldküche erhalten. Die Kriegsbesoldungsordnung stellt eine potenzierte dar, die bei der langen Dauer des Krieges die Finanzen des Reiches geradezu vernichtet; die Neuordnung, mit der sich Herr von Wandel wohl noch gar einen guten Abgang ver⸗ chafft zu haben glaubt, ist nichts als eine Irreführung der öffentlichen Meinung. Die Gebühren der kommandierenden Generäle und Divi⸗ sionskommandeure sind nicht unbeträchtlich herabgesetzt; aber nur für diejenigen, welche nach dem 1. Oktober 1916 in solche Posten berufen werden. Saf. sen. . Dove ersucht den Redner, sich auf die zur Erörterung stehenden Resolutionen zu beschränken.) Unleidlich ist der Zustand, daß alte Leute, die die Väter der jungen Unteroffiziere sein könnten, von letzteren mißhandelt und beschimpft werden. Das Beschwerderecht, wie es besteht, macht die alten Leute zu stummen Hunden; hier kann nur eine gründliche Umgestaltung helfen. Auch bezüglich der Dissidentenfrage muß man das geschichtliche Urteil wiederholen: nichts gelernt und nichts vergessen! Noch heute gibt es Mannschaften, die seit anderthalb Jahren nicht in die Heimat beur⸗ laubt worden sind; man weise mir auch nur einen Offizier nach, von dem das gleiche gilt. Die Beurlaubung von Elsaß⸗Lothringern, namentlich wenn sie nicht „zuverlässig“ sind, in ihre Heimat wird für unzulässig erklärt; es werden über die Frage, ob der Urlaub erwünscht, nötig, dringend nötig, sehr dringend nötig, unbedingt nötig ist, Erhebungen bei den Heimatsbehörden angestellt, die schon mehr ins Lächerliche gehen. Tausende von elsässischen Familien⸗ vätern sind schon 27 Monate von ihren Frauen und Kindern fern⸗ gehalten worden. Ueber allen diesen Einzelfragen steht die Frage der Beendigung des Krieges. Daß der Krieg 88 lange hinausgezogen wird, liegt in der Tatsache des Klassencharakters des Heeres; wir

werden alles tun, um die Arbeiterschaft über diesen Charakter auf⸗ zuklären.

Dberst von Wrisberg: Die Darstellung des Abg. Cohn in seiner Rede vom 6. Juni 1916, als ob drei junge Leute aus Neukölln im April unter Ausübung eines gewissen Druckes auf die untersuchenden Aerzte eingestellt worden seien, trifft nicht zu. Alle drei sind bei der Nachmusterung untersucht und als körperlich brauchbar verwendet worden. Der Soldat Lichtenstein wurde auf sein Ver⸗ langen dem Oberarzt vorgeführt, und die Eintragung lautet: leichter Dienst. Am Nachmittag desselben Tages, am 2. Mai, kam eine Kommission, die vom stellvertretenden Generalkommando geschickt wurde, von der die Kompagnie vorher nichts gewußt hat. Der Kommission wurden alle in Frage kommenden Leute vorgeführt, gleich⸗ viel, wann sie zuletzt untersucht worden sind. Die Kommission erklärte Lichtenstein wie eine ganze Anzahl anderer Leute für arbeitsver⸗ wendungsfähig. Was, den Fall Weinberg betrifft, so war es ein erfreuliches Zeichen für dessen Gesundheitszustand, daß er einen Dauerurlaub bis 12 Uhr beantragte. 1 8

General von Oyen: Daß die Aenderung der Besoldungsordnung unmittelbar vor dem Zusammentritt des Reichstags gekommen ist, er⸗ klärt sich ganz von selbst. Wenn der Reichstag zusammentritt, gibt uns der Ausschuß eine Menge von Anregungen und Wünschen; das Kriegsministerium arbeitet die Sachen dann aus, und wenn nach einem Vierteljahr der Reichstag wieder zusammentritt, so ist trotz allen Eifers diese Arbeit noch nicht ganz erledigt. Die Aenderung der Be⸗ soldungsordnung hatten wir schon während der vorigen Tagung des Reichstags begonnen. Man kann solche Arbeiten nur richtig beurteilen, wenn man sie selhst von Anfang. gn. durchgearbeitet hat. Diese Be⸗ soldungsordnung für eine beschränkte Zahl von ffizieren ergibt schon jährlich 12 Millionen Mark Ausfall, das ist eine ganze Menge von Geld. Es ist die Aeußerung gefallen: je geringer die persönliche Ge⸗ fahr, desto höher die Besoldung. Ich könnte das auch umdrehen und sagen, der Generalfeldmarschall von Hindenburg bekommt am wenigsten und der gemeine Soldat, der sich vorn herumschlägt, am meisten. Ich wäre der erste, den gemeinen Soldaten das zu gönnen, aber man muß die Sache von einem anderen Gesichtspumkte ansehen. Jener Ausspruch hat einen Beigeschmack, den ich nicht näher bezeichnen will. Jeder Soldat draußen weiß und hat es erlebt, daß die Offiziere vom kommandierenden General bis zum untersten Vorgesetzten nicht nur da, wo es nötig ist, mit vorn ins Feuer gehen, sondern auch wo es ganz unnötig ist. Sie wollen den Soldaten zeigen, daß sie mit am Kampf teilnehmen. Die Verpflegung der Offiziere ist nicht so, daß sie sagen können, wir wollen einen recht langen Krieg, um recht lange im Schützengraben schwelgen zu können, sondern der Offizier bis zum Oberst und Brigadekommandeur und Kommandierenden General huͤngert mit den Soldaten, wenn gehungert wird. Eine Ausnahme davon wäre der größte Fehler, den der Offizier begeben kann. Je höher die Stelle, desto einfacher und knaͤpper ist das Leben draußen. Gewiß geht mal etwas verloren, aber im Grunde wird jedes Pfund Bivtter kontrölliert, wo es geblieben ist. Notwendig ist es, unsere Truppe gut zu veipflegen, um etwas zu erreichen. Jeder Offizier weiß, wie sehr es darauf ankommt, daß seine Truppe gut ernährt ist. Wenn er dafür nicht sorgen würde, müßte ich ihn für einen arg be⸗ schränkten Kopf erklären.

Generalmajor Frhr. von Langermann und Erlen⸗ camp: Es ist vom Klassencharakter des Heeres gesprochen worden. Damit Sie wissen, wie das Verhältnis zwischen Offizieren und Mann⸗ schaften noch nach 10 oder 15 Jahren ist, will ich Ihnen den Brief vorlegen, den ich von Füsilieren meiner Kompagnie, die ich 1900 ab⸗ gegeben habe, jetzt aus Wittenbera bekommen habe. Die alten Leute schreiben mir, daß sie sich jetzt wieder zusammengefunden und zusam⸗ mengeschlossen haben. Dieser Zusammenschluß in dieser schweren, ernsten Zeit gebe ihnen einen starken Halt, und das verdanken sie mir als ihr ehemaligen Kompagniechef. Darunter stehen zwölf Namen. So is das Verhältnis zwischen Offizieren und Mannschaften.

„Vizepräsident Dove bittet die Redner, sich doch etwas zu be schränken, wenn es auch sehr schwer sei, einen aus den Ufern getretene Fluß wieder ins Bett zurückzubringen.

Abg. Held (nl.): Ich weise die Aeußerungen des Abg. Cohr zrück, daß unsere Armee ein Heer von niedergedrückten und traurigen Männern sei, befehliat von einer Sippe aus besseren Lebenslage. Da Fistiert nicht bei uns, sondern Mannschaften und Offiziere stehen in Felde zufammen wie ein Mann. Die Frage der Beförderung der Dissidenten soll nach der heutigen Erklärung wohlwollend behandel werden. Von Wohlwollen kann nicht die Rede sein, sondern von Recht. Das Recht stützt sich auf Gesetz und auf die Erklärung des Reichskanzlers: „Freie Bahn dem Tüchtigen!“ Eine solche Behand⸗ lung der Frage würden wir auf das schärfste mißbilligen. Wenn mittelalterlicher Geist die Kulturentwicklung hemmen will, müssen wir auf große Männer zurückgreifen, und der große König hat gesagt, man solle jeden nach seiner Fasson selig werden lassen. Auch der Freigeist kanm im Felde ein tapferer Mann sein. Deshalb sind solche Fragen lösen, die Gesetz und Verfassung vorschweiben. Ich freue mich daß Bavern in dieser Frage die Hoffnungen erfüllt hat. Heute könnte jeder, der nur die nötige Vorbildung besitzt, auch Offizien,werden. Die endgültige Regelung der Besoldungsordnung ist zwährend des Krieges allewings zsehr sckwißrign Was die Resolutionen der Kommission betrifft. son war allgemein in der Köommissioͤn die Stimmung, daß die Erlasse und Verordnungen von den höchsten Stöllen henäb so sind, daß man⸗ zufrieden sein koönnte, wenn nur nicht die unteren Stelken wer⸗ sagen. ⸗„Die Erlasse, kounten alle Mißstände beseitigen, aher esemüßts darauf gedrängt werden, daß die unkeven Oagane isie auch ausführen. Vom woben berob will man das Beste. Aber auch hien heißt es: menschlich; win haben es eben mit Menschen zu tun. Rednet empfiehlt sodann die verschiedenen Resolutionen der Kommission und wünscht

daͤbei insbesondere, daß bei den Pferdeankäufen Preise gezahlt werden,