FESSasn IereEese eerrihwerm.na.
führung dieser Anregungen trotz
des Landwirtschaflsamts ist die An
wird eine Neubearbeikung des zusetzt von Scott herausgegebenen 7
15 Herkulanischen Papyrus 152 Ig.el 9eνν ea‿ναι εα y vorgelegt, der eine
ausführliche Erläuterung und Rechtfertigung im zweiten Teile der Abhandlung demnächst folgen wird. 8 . *
’
Das Institut für Meereskunde an
rsität Berlin veranstaltet auch im bevorstehenden Winter eine Reihe von öffentlichen Vorträgen im großen Hörsaal des Museums für Meereskunde, Georgenstraße 34 — 36. Die Vorträge sollen Sinn und Verständnis für das Meer und seine Erscheinungen, den Reichtum seines Lebens und dessen wirtschaftlichen Wert sowie für die volkswirt⸗ schaftliche und staatliche Bedeutung von Schiffahrt, Seeverkehr und Seemacht in weiteren Kreisen auregen und verbreiten. In diesem Winter behandeln sie daher Gegenstände, die durch den uns aufgedrängten Krteg von unmittelban ster Bedeutung für Deutschland und seine Weltstellung sind. Sie sind gegen Lösung der Einlaßkarten jedermann zugänglich. Die Einlaß⸗ karten werden vom Tage der Ausgabe des Verzeichnisses an täglich im Institut und Museum für Meereskunde, Georgenstraße 34 — 36, ver⸗ ausgabt, und zwar Tageskarten für den einzelnen Vortrag zu 0,25 ℳ, Dauerkarten für den Besuch der „Oeffentlichen Vorträge“ zu 6,— ℳ. Die Dauerkarten sind nur in der Geschäftsstelle von 12 bis 3 Uhr wochentäglich oder an den Vortragsabenden selbst von 7 Uhr an zu haben. Sie sind vom Inhaber mit Namensunterschrift und Wohnungs⸗ angabe zu versehen. Zugunsten der „Zentralstelle für freiwillige Liebesgaben der Marine in Kiel“ werden in diesem Winter einem oft geäußerten Wunsch entsprechend für jeden Vortrag eine Anzahl Plätze als Sperrsitze für die Inhaber besonders zu lösender Platz⸗ karten bis Punkt 8 Uhr, zu welchem Zeitpunkt die Vorträge beginnen, freigehalten werden. Die Plaßkarten sind im Vor⸗ verkauf durch die Geschäftsstelle für 1,— ℳ zu beziehen. Auf Wunsch werden Karten gegen Boreinzahlung oder unter Nach⸗ nahme des Betrages und des Portos durch die Post zuge⸗ sandt. Bei kleineren Beträgen empfiehlt sich Voreinzahlung in Briefmarken. Die Bestellung ist unter Vermeidung jeder persönlichen Adresse an das „Institut für Meereskunde“, NW. 7, Georgen⸗ straße 34 — 36, zu rschten. Das Institut für Meereskunde gibt jährlich 12 Vorträge als „Meereskunde, Sammlung volkstümlicher Vorträge“ heraus. Diese Vorträge sind einzeln für 0,50 ℳ, im ganzen Jahr⸗ sang für 5 ℳ käuflich. Den Käufern der Dauerkarten für den Be⸗ uch der „Oeffentlichen Vorträge“ wird der 11. Jahrgang der „Meereskunde“ gegen Ende des Jahres 1917 unentgeltlich verabfolgt. Den ersten Vontrag hält am 7. November der Geveime Regierungs⸗ rat Professor Dr. A. Penck, Direktor des Instituts und Museums ür Meereskunde, über die natürlichen Grenzen Rußlands (mit Licht⸗ ildern); am 10. November spricht der Dr. R. Pohle, Berlin, über St. Petersburg (mit Lichtbildern), am 14. November der Oberlehrer Dr. A. Herrmann, Berlin, über den Landweg nach China im Wandel
Zeiten (mit Lichtbildern) und am 17. November der Lpzealdirektor
1 Korodt, Berlin, über Siebenbürgen (mit Lichtbildern). 8
Wohlfahrtspflege.
Die Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit und die Gesunderhaltung der heranwachsenden Jugend,
ie schon vor dem Kriege den Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit der preußischen Staatsregierung, der Kreise, Kommunalverwaltungen und aller berufenen See gebildet hatten, haben durch den infolge des Krieges entstandenen Verlust von Hunderttausenden blühender Männer röhte Bedeutung gewonnen. Unter den zur Besserung dieser Ver⸗ Eltnisse erforderlichen 9 ahmen ist von besonderer ichtigkeit die Ausbiidung der weiblichen Jugend in den Grundsätzen der Säuglings⸗ und Kleinkinderpflege, da die mangelhaften Kenntnisse vieler Mütter hinsichtlich zweckmäßiger Ernährung und Pflege die Ursache des Todes von Tausenden von Kindern bilden. Eines der Mittel, um hierin Wandel zu schaffen, ist die Belehrung der schulentlassenen weiblichen Jugend und der jungen Mütter durch öffentliche Vorträge und ähnliche Veranstaltungen, wie dies in vielen Orten schon vor dem Kriege mit Erfolg versucht worden ist. In einem an die Regierungs⸗ präsidenten gerichteten Erlaß des preußischen Ministers des Innern wird angeoronet, daß angesichis des Ernstes der Stunde diese Bestrebungen nunmehr ohne Zögern und in allen Bezirken auf⸗ genommen und mit Nachdruck verfolgt werden. Es sollen mit tunlichster Beschleunigung geeignete Schritte getan werden, um die Ausbildung der reiferen weiblichen Jugend und der Mütter durch Einführung von Lehrgängen in Säuglings⸗ und Kleinkinderpflege, durch Ver⸗ anstaltung von öffentlichen gemeinverständlichen Vorträgen, Mütter⸗ abenden und ähnliche Maßnahmen zu fördern. „Zur Erreichung dieses Zieles“, wird in dem Erlaß des Ministers ausgeführt, „ist es er⸗ forderlich, die nachgeordneten Behörden mit entsprechenden Weisungen zu versehen und mit dem Roten Kreuz, dem Vaterländischen Frauen⸗ verein und gleichartigen Wohlfahrtsorganisationen wegen Durch⸗ führung einer umfassenden Werbung im Sinne der Heranziehung der Frauenwelt für dieses vaterländische Werk in Verbindung zu treten. Weiter sind die Kreisärzte, die Kommunaälärzte, Kinder⸗ ärzte und Aerztinnen, Lehrerinnen, Geistliche, Gemeindevorsteher und sonstige geeignete „Perfönlichkeiten heranzuziehen, um selbst solche Vorträge zu übernehmen oder geeignete Personen für diesen Zweck zu gewinnen. In einigen Gegenden sind schon vor längerer Zeit mehrwöchentliche Lehrgänge, und zwar selbst in kleinen ländlichen Ortschaften, in der Weise eingerichtet worden, daß die jungen Mädchen und Mütter einer Gemeinde an zwei bis drei Abenden einer Woche versammelt und über Säuglings⸗ und Klein⸗ kinderpflege unterrichtet wurden. In mehreren Fällen haben an⸗ läßlich solcher Veranstaltungen auch praktische Unterweisungen, z. B. durch gelegentlichen Besuch von Sauglingsheimen und Krippen, stattgefunden. Von großem Werte wird es sein, im Anschluß an derartige Belehrungen Flugschriften oder Merkblätter über Säuglings⸗ und Kleinkinderpflege zu verteilen, wie sie von hier aus seit Jahren empfohlen und insbesondere von dem Vaterländischen Frauenverein verteilt worden sind.“ Besonders hingewiesen wird auf die von Schwester Antonie Zerwer unter Mitwirkung des Direktors des Kaiserin Auguste Viktoria⸗Hauses zur Bekämpfung der Säuglings⸗ sterblichkeit im Deutschen Reiche in Charlottenburg, Professors Dr. Langstein, herausgegebene Säuglingsfibel, die in gemein⸗ verständlicher Weise und an der Hand guter bildlicher Darstellungen über die wichtigsten Dinge auf dem Gebiet der Säuglings⸗ und Kleinkinder⸗ pflege unterrichtet und von der Verlagsbuchhandlung Julius Springer, Berlin W. 9, Linkstraße 23, bei Abnahme von mindestens 100 Stüch zum Preise von 60 ₰ für das Einzelheft bezogen werden kann. In dem Erlaß wird die Erwartung ausgesprochen, daß die Regierungs⸗ präsidenten mit Rücksicht auf die Bedeutung der Frage sich der Durch⸗ ü der während des Krteges bestehenden Schwierigkeiten besonders annehmen und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse ihres Bezirks alles versuchen werden, die so notwendige Belehrung der weiblichen Jugend auf dem Gebiete der Säuglings⸗ und Kleinkinderpflege zu fördern.
Der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der
im Kriege Gefallenen ist im Namen des für die Sammlung und
Verteilung von Kriegsspenden von Angehörigen der Reichspost⸗ und telegraphenverwaltung in Berlin gebildeten Ausschusses durch den Wirklichen Geheimen Oberpostrat und Oberpostdirektor Vorbeck ein weiterer Betrag von 20 000 ℳ überwiesen worden. Von dieser Seite sind schon bedeutende Spenden der Nationalstiftung zuteil ge⸗ worden; sie erreichen nunmehr die Höhe von rund 650 000 ℳ. — Die Geschäftsstelle der Nationalstiftung befindet sich in Berlin NW. 40,
Aisenstraße 11. 8 Land⸗ und Forstwirtschaft.
London, 2. November. (W. T. 97 Nach einem Vorbericht baufläche für Welzen um
nahezu 258 000 Acres geringer gewesen als im Vorjahre. Die Weizenernte beträgt 6,9 Millionen Quarters oder 1,5 Million
Quarters weni als im Jahre 1915. Quanters wenkger gls in Dat
Verkehrswesen.
Im Postscheckverkehr werden, „W. T. B.“ zufolge, vom 15. November ab drei wesentliche Verbesserungen eingeführt. Die Abschnitte der Zahlungsanweisungen, die einem Postscheckkonte utgeschrieben werden sollen, werden den Postscheckkunden unmittel⸗ von der Bestellpostanstalt — nicht mehr vom Postscheckamt durch Kontoauszug — zugestellt und die Beträge der gleich⸗ zeitig vorliegenden Zahlungs⸗ und Postanweisungen mit Zahl⸗ karte dem Postscheckkonto zugeführt werden. Der Postscheck⸗ kunde kann ferner beantragen, daß auch einzelne bereits ein⸗ gegangene Post⸗ und Zahlungsanweisungen seinem Postscheck⸗ konto gutgeschrieben werden. Schließlich können die durch Post⸗ auftrag oder Nachnahme eingezogenen Beträge auch dem Post⸗ scheckkonto eines Dritten mit Zahlkarte überwiesen werden. Ueber die Einzelheiten (Anbringung der erforderlichen Ver⸗ merke auf den Postaufträgen und Nachnahmen) geben die Post⸗ anstalten Auskunft.
Bei der großen Verantwortung, die auf dem Mann am Stell⸗ werk in Babhnhöfen lastet, ist es begreiflich, daß man keinen Um⸗ stand außer acht lassen darf, der ihm seinen Dienst erleichtert und der eeignet ist, die Gefahrmöglichkeit herabzudrücken. Ein derartiger mstand ist die Beleuchtung, die bisher nicht immer vollkommen war. Die Beleuchtung soll den Wärter in die Lage versetzen, die zu ergreifenden Stellwerkhebel schnell und sicher zu finden und im nächsten Augenblick ebenso schnell und sicher den verhältnismäßig schwach be⸗ leuchteten Gleisbereich zu erkennen. Während also die Hebelanlage stark beleuchtet sein muß, darf im übrigen Raum nur geringe Helligkeit herrschen, um dem Auge die Anpassung zu erleichtern. Man hat bisher durch Anwendung geeigneter Licht⸗ schirme die Beleuchtung auf die Hebel selbst zu beschränken versucht. Dabei machte sich aber noch immer ein Uebelstand bemerkbar, nämlich die Spiegelung. Der Wärter sieht die Gleise ja durch Fenster⸗ scheiben, und da das hell beleuchtete Stellwerk zum größten Teil aus blanken Metallteilen oder mit glänzenden Farben gestrichenen Stücken besteht, gibt es in den Fensterscheiben ein sehr lichistarkes Spiegelbild. Meist sieht also der Wärter durch die Fensterscheiben nur das Spiegelbild des Stellwerks. Er muß, um die Bahnstrecke Felbse beobachten zu können, entweder ganz nahe ans Fenster treten oder dieses überhaupt geöffnet hatten. Durch beides aber wird der Nachtdienst noch schwerer ge⸗ macht. In dem Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens be⸗ sec d der Baurat Erwin Besser eine neue Stellwerks⸗
eleuchtungsanlage, bei der alles dunkel gehalten wird mit Aus⸗ nahme der Schilder mit den Aufschriften auf den einzelnen Hebeln. Diese Aufschriften sind aber auch tatsächlich das einzige, was beleuchtet werden muß. Erreicht wird das Ziel durch eine sehr einfache, aber sinnreich eingerichtete Lampe, die das Licht durch zwei schmale Schlitze so ausstrahlen läßt, daß es nur die hbeiden vorhandenen Aufschriftreihen trifft. Dadurch, daß nur geradlinige Leuchtfadenlampen angewandt werden, wird erreicht, daß die beiden schmalen Lichtstreifen scharf ab⸗ gegrenzt sind. Tritt irgend eine Störung am Stellwerk ein, die eine volle Beleuchtung notwendig macht, so genügt ein einziger Handgriff, um die an der Lampe angebrachten Schieber zu öffnen.Solche Be⸗ leuchtungsanlagen sind seit längerer Zeit in einer größeren Zahl von Stellwerken in Betrieb und sollen überall befriedigt haben.
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen⸗ gestellten „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“.)
Dänemark.
Ausfuhr bewilligung für Weißkohl. Während im übrigen die Entscheidung über etwaige Befretungen vom Ausfuhrverbote für Weißkohl bis zum Vorliegen einer Stattstik über die Herbsternte vertagt ist, ist gleichwohl Ausfuhrbewilligung für Sommerweißkohl bis zu einer Höchstmenge von 500 t erteilt worden.
Die Ausfuhr findet durch die „Allgemeine dänische Gärtner⸗ vereinigung“ statt, die dafür zu haften hat, daß die vereinbarte Menge nicht überschritten, daß nur Sommerweißkohl ausgeführt und daß das Gewicht des ausgeführten Kohls dem Justizminlsterium angemeldet hes von dem die Bewilligung erteilt worden ist. (Nach Berlingske
dende.
— Warenzeichen⸗ und Musterschutz; Patentgesetz⸗ gebung. Die bereits wiederholt verlängerten Fristen in den Ge⸗ setzen über Warenzeichen und Musterschutz sowie in dem Patentgesetz sind durch Bekanntmachungen vom 25. September 1916 bis zum 1. Jult 1917 verlängert worden. (Nach Lovtidenden.)
— ——
L8“
Bulgarien.
Aufhebung von Ausfuhrverboten. Das Zentralfürsorge⸗ komitee hat durch Beschluß vom 23. September 1916 (Nr. 214 der Bulgarischen Staatszeitung vom 7. Oktober 1916) die Ausfuhr von “ und von Luxusteppichen aus Bulgarien ge⸗
attet.
Mit dem gleichen Beschlusse wird auch die Ausfuhr und Wieder⸗ ausfuhr von kinematographischen Films gestattet. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Sofia vom 10. Oktober 1916.)
— Laut Meldung des „W. T. B.“ betrugen die Bruttoeinnahmen der Canada Pacisfie⸗Eisenbahn in der vierten Oktoberwoche 4 170 000 Dollar (170 000 Dollar weniger als im Vorjahr).
Wien, 4. November. (W. T. B.) Der heutige Börsen⸗ verkehr hielt sich wie gewöhnlich zum Wechen chluf in engen Grenzen, war jedoch gestützt durch die zuversichtliche Auffassung der Gesamtlage und von einer festen Stimmung beherrscht. Lebhafterer Nachfrage begegneten nur einzelne Bank⸗ und Eisenbahnwerte sowie mehrere industrielle Nebenpapiere. Gegen Schluß fanden kleine Ab⸗ gaben in leitenden Kulisseneffekten statt, die daraufhin einer leichten Abschwächung unterlagen. Der Anlagemarkt bewahrte unverändert seine bisherige feste Haltung.
London, 3. November. (W. T. B.) „Reuter“ meldet aus New York, daß die britische Anleihe von 60 Millionen Pfund Sterling voll gezeichnet worden sei.
Paris, 2. November. (W. T. B.) Bankausweis. Gold in den Kassen 4 115 807 000 (gegen die Vorwoche Zun. 131 614 000) Fr., Gold im Ausland 876 213 000 (Zun. 201 656 000) Fr., Barvorrat in Silber 326 094 000 (Abn. 1 953 000) Fr. Guthaben im Ausland 933 183 000 (Zun. 62 158 000) Fr., vom Moratorium nicht betroffene Wechsel 576 256 000 (Zun. 96 548 000) Fr., gestundete Wechsel 1 371 186 000 (Abn. 4 242 000) Fr., Vorschüsse auf Wertpapiere 1 380 300 000 (Zun. 194 949 000) Fr., Vorschüsse an den Staat 6 800 000 000 (Abn. 2 000 000 000) Fr., Vorschüsse an Verbündete 1 580 000 000 (Zun. 30 000 000) Fr., Notenumlauf 16128 286 000 (Abn. 460 864 099p Fr., Schatzguthaben 180 888 000 (Abn. 20 089 000) Fr., Priyatguthaben 1 743 294 000 (Abn. 987 546 000) Fr.
New York olland änemark
Schweden
Norwegen
Schweiz
Wien⸗
Börse in Berlin (Notlerungen des Börsenvorstandes)
fůür
1 Dollar 100 Gulden 100 Kronen 100 100 Kronen 100 Franken
Kronen
Budapest 100 Kronen Bulgarien 100 Leva
Der heutige Wert Auf den meisten Gebie kleinere Abschwächu Renten und Bankp
vom 6. November
Geld
ℳ
5,48 22t 155 159 158 ¾ 106 ⅔
68,95 79
Brief ℳ
5,50 227¾½ 156 ¼ 159 ½ 159 ½ 106 ½
69,05 80
Geld ℳ 5,48
227 ½ 155 ¾ 159
158 ¾ 106 ⅔
68,95 69, 79 80
Der Schluß war stilll.
vom 4. November
05
papiermarkt zeigte eine sehr ruhige Haltung. ten waren Aenderungen nicht zu verzeichnen; ngen machten sich für eintge Industriewerte geltend. apiere waren unbelebt.
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
London, 3. November. (W. 5 % Argentinier von 1886 92 ⅛, apaner von 1899 —, 4 ½ % Russen von 1909 —
4 % J von 1906 —,
—, Canadian Pacific 180 ⅜, Mexiko —, Pennsylvania 61 ½¼, Southern 158 ⅞, United States Steel Corporation 1 Rio Tinto 61 ½, Chartered 11 Randmines 315⁄1. — Privatdiskont 51 ½2, London, 4. November. (W. T. B.) 5 % Argentinter von 1886 —, 4 % Japaner von 1899 —, von 1906 —, 4 ½ % Ru Canadian Pacific 180 ¼, ennsylvania —,
nited States Tinto 61 ⅜, Randmines 3 3
Paris, 4. November. 3 % Französische Russen von 1906 86,00, 4 % Türken unif. 61,00, Suez⸗Kanal 4490, Rio
November. (W. T. B.) Still; Amerlkaner fest.
87,65, Anleihe 99 00, 1896 57,00, Tinto 1765.
Amsterdam, 4.
Wechsel auf B
Schweiz 46,87 ½,
Stockholm 69,37 ⅛, Wechsel auf
ländische Staatganleihe 102 ⁄5, Königl. Niederländ. Niederländisch⸗Indische Handelsbank 230, Atchison, Rock Jeland 1 ⅛, Southern Union Fearsic 152 ⅛,
London 11,65,
Fs 108 ¼16, Railway —,
Steel Corp. 117 ⅞,
Ste
Chartered 11/6,
Erie
8 von 1909
3 % P
41⅛,
ortugiesen
National Railways
Dacific 105 ⅝, Unton Pa
27 ½, Anaconda Copper 20 ¼,
4, De Beers def. 12 ½¼, Goldfields
Silber 32 ⅛.
2 ½ % Engl. Konsols 56 ¼, 4 % Brasilianer von 1889 —
3 % Portugiesen —, 5 % Russen
T. B.) 2 ½ % Engl. Konsols 56 ½, 4 % Brasilianer von 1889 —, 55 ½, 5 % Russen
Baltimore u. Ohio
i
—, Baltimore and Ohio —, rie 41 ½, National Railways of Mexiko —
Southern Pacific —, el Corporation 127¼, De Beers def. 12 8⅛.
Union Pacifiec Goldfields
18. — Privatdiskont 51 ⁄2, Silber 32 ⅛.
5 %
Rente 6
1,10,
4 % Spanische äu
3 % Russen
158 ½, Anaconda Copper 20 ½8, Rio
1¼
(W. T. B.) 5 % Französische Anleihe
ßere von
erlin 42,35, Wechsel auf Wien 27,10, Wechsel auf
Amerika⸗Linie 74.
New YPork, 4. November. heutigen Börse wies die Kursbewegun
Gleich die Erö
Verlaufe vermo
Geschäftslage. hervor. mäßig. Haltung auf.
(60 Tage) 4,71
auf Sscht 5,84,75,
Bullion 68 ½¼,
Petroleum 514,
Wechsel auf Kopenhagen 66,15, Wechsel auf New York —,—, Paris 41,97 ½. — Obl. 3 % Niederl. W. S. Holland⸗Amerika⸗L2
Paecifiec Anaconda 198 ½, ranzösisch⸗englische Anleihe —,—,
(Schluß.) (W. T. B.) An g eine unregelmäßige Haltung auf.
Wechsel Wechsel 5 % Nie
2 au
der⸗
76 ¼, inie 435 ½, Topeka u. Santa —,—, Southern United States Hamburg⸗
der
ffnung gestaltete sich nicht einheitlich. Im westeren chten die Kurse anzuziehen auf die günstige allgemeine
Als aber d realisierungen benutzt wurde, Schließlich wurde Industriewerte nur Steels und Metallaktien. zur Schwäche.
Dagegen Daltu An Aktien wurden 5 für Geld: Nomtnell. Geld auf 24 Geld auf 24 Stunden letztes Darle
war schwächer,
wiesen
hen nom.,
ebher
ann der erhöhte Kursstand zu Gewinn⸗ trat eine allgemeine Abschwächung die Kursgestaltung wieder unregel⸗ etne Ausnahme machten Auch Schiffahrtsaktien neigten Eisenbahnen 30 000 Stück umgesetzt. Stunden Durchschnittsrate nom., Wechsel auf London
festere Tendenz
25, Cable Transfers 4,76,45, Wechsel auf Paris
Wechsel auf Berlin auf Sicht 70 ⅛, Silber
3 % Northern Pacific Bonds 67, 4 % Ver. Staat.
Bonds 1925 110 ½, Atch
Illinois Central 107 ⅞, Central 108 ⅜, Norfolk u. Western 143 ⅜, Pennsylvanta 58 ½8, Reading 109 ½, Southern Pacific 100 ¼, Union Pacisic 150 ⅝, Anaconda Copper
ited States Steel Corporation 120 ½, do. pref. 12
Mining 96 ¾, U
Kursberichte von auswärtigen Ware
London, 3. November. London, 3. November.
ison, and Ohio 88, Canadian Pa Chicago, Milwaukee u. St. Paul 94 ½8, Louisville u. Nashville 136,
cific 172 ¾¼,
B.)
Wollauktion.
der heutigen Wollauktton herrschte bei fester Haltung lebhafte N.
frage. Angeboten 8607 Ballen, zurückgezogen 600
London, 4. November. auktton wies eine ausgezeichnete Auswahl Preisen glatt verkauft wurde.
gezogen 800 Ballen.
Liverpool, 3. November. (W. 8000 Ballen, Einfuhr 34 000 Ballen kanische Baumwolle. April 11,13. — Indische 10 — 20 P
(W. T. B.)
Ballen. Die heutige Wo auf, die zu höch
Topeka u. Santa Fé 106 ¼, Baltimore Chesapeake u. Ohio 68 ⅛, Denver u. Rio Grande 20, New York
nmärkten. (W. T. B.) Kupfer prompt 124 ½. (W. T.
ach⸗ II⸗
sten
Angeboten waren 7595 Ballen, zurück⸗
T. B.) Baumwolle. Umsatz , davon 33 900 Ballen ameri⸗ — Für Januar⸗Februar 11,08, für März⸗ Amerikanische und Brastltanische je 10 Punkte, unkte, Aegyptische 25 — 30 Punkte höher.
New York, 4. November. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle
loko middling 18,95, do. für Januar 18,95 refined (in Cases) 10,75, do. Stand. Tanks 4,50, do.
do. in prime Western fugal 6,46, W
8,50 — 8,70, Getreidefracht nach Liverpool nom., Kaffee Rio do. für Dezember 8,47, do. für Januar 8,51, do.
loko 9 ⅜,
17,20,
eizen für Dezember —,—, do. Hardwinter Nr. 2 neuer 190, Mehl Spring⸗Wheat clears neuz
März 8,59. Kupfer Standard loko —,—, Zinn 42,00 — 42,25. 8 4. November. (W. T. B.) Baumwoll⸗Wochen⸗ allen Unionshäfen 354 000 Ballen, Ausfuhr
ew York bericht. Zufu
hren in
nach Großbritannien 82 69 000 Ballen, Vorräte im Innern 1
Glasers „Annalen halten in den Heften 8 u „Die Ausnu
träge:
000 Ballen,
Ausfuhr nach dem
104 000 Ballen.
Vortrag des Regierungs⸗ deutscher Maschineningenieure am 21.
(Fortsetzung und Schluß);
uffern“ von Regierungs⸗ „Paket⸗Rohrposten“ Schwaighofer in München; „
ildungen;
und Darrmalz“
erste eiserne D⸗Zug in Deuis
von Ing
unter dem Aermelkanal; auf federnden Stützen;
im öffentlichen
nteresse.
für Gewerbe und Bauwesen“ nd 9 des 79. Bandes u. a. folgende tzung der Wasserkräfte im Weserquellgebiet“,
do. für November 18,81, do. für Dezember 18,97, „New Orleans do. loko middling 18,25, Petroleum white in New York 8,35, Credit Balances at Oil City 2,60, Schmalz do. Rohe & Brothers 17,90, Zuck
er Zentri⸗ do. für Januar —,
Tr. 7
für
Kontinen
ent⸗ Bei⸗
und Baurats Block (Hannover) im Verein März 1916, mit Abbildungen
enieur
und Baurat de Neuf
„Neues Verfahren zum Richten von uf in Essen, mit Ab⸗ von Oberpostinspektor Dr. Hans Saugluftförderer für Gerste, Grünmal
H. Hermanns, mit Abbildungen; Der chland; Der geplante Eisenbahntunnel
Der Lokomotiprahmen als starrer Balken Aus der Tätigkeit der Prüfstelle für Ers glieder; Elektrische Schiebebühne (mit Abbildungen); Bedingun der schwedischen Staalsbahnen für die S
Verwertungsmöglichkeiten der Kohle;
Lieferung von
chienen; N
Verwertung von Erfindun
atz⸗ 38 gen eue gen
An
“ 3 Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u⸗ dergl. äufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
2 . Ve Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
4. 5. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften⸗
0 Untersuchungssachen.
[44365] Stockbrief.
Herker, Gerhard, Fabrikarbeiter, Wehr⸗ mann, 1. Kompagnie Ersatzbataillons Landw.⸗Inf.⸗Regts. 16, geb. 24. 6. 1882 zu Stockum⸗Ruhrort, zuletzt wohnhaft in Bruckhausen⸗Hamborn, Hubertusstraße 17. Größe: 1,76 m, Haare: hellblond, hell⸗ blonder, gepflegter, nach oben gezwirbelter Schnurrbart, graue Hose und Rock, Koppel und Seitengewehr, wegen unerlaubter Ent⸗ fernung.
Cöln⸗Kalk, den 2. November 1916.
Gericht des Ersatzbataillons Landw.⸗Inf.⸗Regts. 16.
[44338] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Train⸗ soldaten Peter Erust der Minenwerfer⸗ Komp. 213, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Fahnenflucht ver⸗ hängt. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und an die nächste Militärbehörde abzu⸗ liefern. FG D.⸗St.⸗Qu., den 1. 10. 1916.
8 Gericht der 13. Res.⸗Division.
Beschreibung: Alter: 36 Jahre, Größe: 1 m 68 cm, Statur: schlank, Haare: schwarz, Bart: schwarz, Augen: braun. Besondere Kennzeichen: Reißnarbe an der rechten Hand, an der linken Backe eine blaue Narbe.
[44341] Steckbrief.
Gegen den unten Beschriebenen, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Arbeitsverweigerung, Aufwiegelung und unerlaubter Entfernung (Verg. gegen § 9b des Ges. v. 4. 6. 1851), begangen in Stettin im Jahre 1916 und am 18. Oktober 1916, am 26. Oktober 1916 verhängt worden. Es wird ersucht, den⸗ selben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängnis abzuliefern sowie zu den hiesigen Akten II E. R. 1708/16 sofort Mitteilung zu machen.
Personbeschreibung: Familienname: So⸗ bpta, Vorname: Stantslaus, Stand und Gewerbe: russ. poln. Schnitter, geboren am 8. Mai 1876 in Leinte, Gouv. Kalisch, Rußland, letzter Aufenthalt: Stettin, Größe: groß 1,75 m, Gestalt: kräftig, Haare: dunkel, Bart: kleinen Schnurr⸗ bart. Besondere Kennzeichen: Pocken⸗ narben im Gesicht, närrische Gesichtszüge.
Stettin, den 1. November 1916.
Kriegsgericht des Kriegszustandes.
[44364) Steckbrief Reichenberg, Leonhard Nr. 239, 2. Ers.⸗Btl. 160, erlediat. Bonn, den 30. 10. 1916. Ersatzbataillon J.⸗R. 160.
—
[44340] Steckbriefserledigung.
Der gegen den Landsturmmann Georg Ehring, Res.⸗Fuhrparkkolonne 112, wegen unerlaubter Entfernung unter dem 21. Ok⸗ tober 1916 erlassene Steckbrief ist erledigt.
Divisionsstabsquartier,
den 27. 10. 1916. Gericht der 81. Reservedivision.
[44334]
Der gegen den Trainsoldaten Friedrich Johann Hermann Imruck unter dem 23. August 1916 erlassene Steckhrief — im öffentl. Anzeiger vom 29. 8. 1916 Nr. 203 — ist erledigt.
E.⸗H.⸗O., den 30. Oktober 1916.
Gericht der Etappeninspektion 15.
[44343]
Der gegen den Arbeiter Leon Poizych am 2. August 1915 erlassene Steckbrief Nr. 187 Stück Nr. 31 935 Jahrgang 1915 ist erledigt.
Stettin, den 1. November 1916.
Kriegsgericht des Kriegszustandes.
[44342]
Der gegen die Schnitterinnen 1) An⸗
onia Urbaniak, 2) Josepha Zusewicz, geb. Bienick, 3) Sofia Zajone am 13. März 1915 erlassene Steckbrief Nr. 66 Stück Nr. 96 533, Jahrgang 1915, ist erledigt.
Stettin, den 1. November 1916. Kriegsgericht des Kriegszustandes.
[44335] Fahnenfluchtserklärung
und Beschlagnahmeverfügung.
In der Untersuchungssache gegen den kriegsfreiw. Gefreiten Ludwig Löwen⸗ thal, geboren am 28. 12. 1896 zu Eschwege, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. der Be⸗ schuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche be⸗ findliches Vermögen mit Beschlag belegt.
K.⸗H.⸗Qu., den 1. November 1916.
Gericht des XXVI. Res.⸗Korps.
1ĩ44339] Fahnenfluchtserklärung.
1) Der Eö“ Georg Ewald Erich Radtke, 3. Komp. R.⸗J.⸗R. 209, geb. 30. 8, 88 zu Neu Klücken,
2) der Musketier Karl Hucklenbruch, zu Essen / Ruhr,
3) der Musketier d. Ldw. Alwin Karl Otto Holst, 11. Komp. R.⸗J.⸗R. 209, geb. 18. 4. 78 zu Hamburg,
4) der Musketier d. Ldstm. Ludwig Robackt, 3. Komp. R.⸗J.⸗R. 212, geb. 20. 7. 89 zu Gonzerschewo,
5) der Gefreite der 2dw. Andreas I
Nowakowski, 3. Komp. R.⸗J.⸗R. 212 geb. 25. 9. 78 zu Strzyzewo,
6) der Gefreite Josef Solbach, 9. Komp. . 209, geb. 26. 5. 88 zu Lichten⸗ erg,
7) der Pionier Peter Mos, Res.⸗ Pionier⸗Komp. 90, geb. 19. 2. 86 zu Vohcder Pionier Zohann Bogehbe, Re
der Pionier Johann Zugehör, Res.⸗ Pionier⸗Komp. 90, geb. 17. 4. 89 zu Rozdrozewo,
werden für fahnenflüchtig erklärt (§ 360 M.⸗St.⸗G.⸗O.). Auch wird das im Reiche befindliche Vermögen der unter “ und 8 Genannten mit Beschlag elegt.
Gericht 45. Reservedivision.
[44504] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Fnekas cemngs ache gegen den Ersatzreservisten Ludwig Kern vom Ers.⸗ Batl. Inft.⸗Regts. 117, geboren am 13. 9. 1884 zu Burgfelden, Kreis Mül⸗ hausen i. Els., wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Militärstraf⸗ gesehenc sowie der §§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschul⸗ digte hierdurch für fahnenflüchtig er⸗ klärt und sein im Deutschen Reiche befind⸗ liches Vermögen mit Beschlag belegt. Mainz, den 31. Oktober 1916. Gouvernementsgericht Mainz.
[44337] Die in Beilage 2 Nr. 96 vom 22. April 1916 veröffentlichte Fahnenfluchtserklärung gegen Landsturmmann Hugo Vieweg (5287) ist erledigt. Oldenburg, 31. Oktober 1916. Gericht der stellv. 37. Infanteriebrigade.
[44336]
Die unter dem 31. Mai 1915 in Nr. 128 vom 3. Juni 1915 gegen den Landsturmmann Max Junghaus vom Ers.⸗Batl. Landw.⸗Inf.⸗Regt. 76 erlassene Fabnenfluchtserklärung ist erledigt.
Schwerin, den 3. November 1916.
Gericht stellv. Inf.⸗Brig.
8
2) Aufgebote, Verlust⸗ u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
[44366] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 25. Januar 1917, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk Zimmer Nr. 113, versteigert werden das in Berlin, Königgrätzerstraße 63, belegene, im Grundbuche vom Potsdamertorbezirk Band 17 Blatt Nr. 488 (eingetragener Eigentümer am 1. September 1916, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks: Kaufmann Albert Genß zu Berlin) eingetragene Grundstück, Vorder⸗ wohnhaus mit rechtem und linkem Seiten⸗ flügel, unterkellertem Hof und Hausgarten, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 6, Par⸗ zellen 1474/371 und 1476/371, 11 a 52 qm groß, Grundsteuermutterrolle Art. 596, Nutzungswert 24 220 ℳ, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 596.
Berlin, den 28. Oktober 1916.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.
Abt. 87. 87. K. 69. 16.
[44551] Pfälzische Hypothekenbank in Ludwigshafen am Rhein. Die gemäß § 367 des Handelsgesetz⸗ buches erlassene Verlustanzeige wegen des 3 ½ % igen Pfandbriefes unserer Bank Serte 32 Lit. D Nr. 9600 über ℳ 200,— ist gegenstandslos geworden. Ludwigshafen am Rhein, den 4. No⸗ vember 1916. Die Direktion
[44552]
Der von uns ausgegebene 4 % Pfand⸗ brief Em. XIV Lit. Nr. 4308 über ℳ 500,— ist dem Eigentümer abhanden gekommen.
Meiningen, den 4. November 1916.
Deutsche Hypothekenbank.
[4436838 Policenaufgebot.
Die auf den Namen des Herrn Fri Schwarz, Landwirt in Mahlin, Kr. Dirschau, lautende Versicherungspolice Nr. 271 214 ist nach Anzeige des Versicherten in Verlust geraten. Dies wird gemäß § 9 der All⸗ gemeinen Versicherungsbedingungen mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach fruchtlosem Ablaufe einer Frist von 3 Monaten nach dem Erscheinen dieses Inserats die genannte Police für kraftlos
erklärt und an Stelle derselben eine neue 19
Police ausgefertigt werden wird. Berlin, den 3. November 1916. „Friedrich Wilhelm“ Lebens⸗Versicherun s⸗Actien⸗Gesellschaft. EEXX“
144369] Aufgebot. Die dem Kaufmann Herrn Julius Zernikow in Dassow i. Meckl. am 1. September 1911 ausgestellte Lebens⸗ versicherungspolice Nr. 176 711 ist ver⸗ oren gegangen. Wir werden die Police für kraftlos erklären und ein neues Dokument ausstellen, wenn sich nicht
111“X“
tz beantragt.
Bffentlicher Anze
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 30 .
innerhalb zweier Monate ein Policen⸗ inhaber bet uns meldet. 19 Berlin⸗Schöneberg, den 6. November
Nordstern Lebens⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Die Direktion. Hackelöer⸗Köbbinghoff. Gerecke.
t44496]
Friedrich Zöllner aus Cöln hat bean⸗ tragt, den Kuxschein der Gewerkschaft Alte Dreisbach zu Ntederschelden Nr. 35 aufzubieten. Termin zur Verhandlung
süber den Antrag wird anberaumt auf den 830. Mai 1917, Vormittags 9 Uhr, 1 Lelistraße 33, Zimmer 10.
Wer den Schein hat, muß ihn bis zum Termine vorlegen und seine Rechte daran anmelden, sonst wird der Schein für kraftlos erklärt. Amtsgericht Siegen, den 31. Oktober 1916.
[44271] Aufgebot.
Der Johannes Ludwig genannt Hand Leibold, ohne Beruf, zu Berlin⸗Ober⸗ schöneweide, Kaiserstraße 12, hat das Auf⸗ gebot des Hypothekenbriefes über die Band 46 Blatt 538 Abteilung III Nr. 1 eingetragene Post über 9000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den
19. Mai 1917, Vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzelchneten Gericht, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine selne Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
168 Rhl., den 31. Oktober
Königliches Amtsgericht.
—
[44367] Aufgebot.
Die Hinterlegungsstelle des unterzeich⸗ neten Gerichts hat das Aufgebot des in der Thomaschkischen Aufgebotsmasse für die von dem Gutsbesitzer Karl Thomaschki in Koddien in dem Grundbuche seines Grundstücks Koddien Bl. 1 in Abt. III Nr. 3, 15, 14 Und 17 Lingetragen ge⸗ wesenen nachbenannten Hypothekengläu⸗ biger: Bäckermeister Neumann in Grau⸗ denz, Partikulier Hennig in Devau, Be⸗ sitzer Heunig in Königsberg und Müller⸗ gesellen Schweichler in Daunig hinter⸗ legten 965 ℳ 63 ₰ Kapital nebst 241 ℳ 6 ₰ Zinsen beantragt. Die obenbezeich⸗ neten Beteiligten werden aufgefordert, spärestens in dem auf den 16. Januar 1917, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Ausschließung der Beteiligten mit ihren Ansprüchen gegen die Staatskasse erfolgen wird.
Tapiau, den 24. Oktober 1916
Königliches Amtsgericht.
[44370] Aufgebot. Die Frau Postsekretär Elisabeth Bode, eb. Spiller, in Halle a. S., Kronprinzen⸗ ftraße 8, hat beantragt, den verschollenen Kaufmann Reinhold Spiller, geboren am 17. April 1860 in Mächeln als Sohn der Eheleute Kaufmann Eduard Louts Adolf Spiller und Auguste Amalie Spiller, geb. Hillig, zuletzt, 1891, wohnhaft in Berlin, 1 28, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 22. Mai 1917, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 143, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ chollenen zu erteilen vermögen, ergeht die ufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin, den 20. Oktober 1916. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 154.
[44371] Rufgebot.
Oskar Viktor Dietze, geboren am 21. März 1820 zu Schneeberg als Sohn des Gottfried Heinrich Dietze, damals ö in Schneeberg, später
dvokaten in Ehrenfriedersdorf, und der Charlotte Friderike vhl. Dietze, geb. Zimmermann, aus Plotba bei Mühlberg, ist verschollen. Der Kaufmann Hans Otto Bruno Matthes in Annaberg als Pfleger des Verschollenen hat dessen Todeserklärung Der Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ termine, der am 30. Mai 1917, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im hi sigen Königlichen Amtsgerichte stattfindet, bei Vermeidung der Todeserklärung zu melden. Wer über Leben oder Tod des Verschollenen Aus⸗ kunft geben kann, hat es spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht anzuzeigen. Ehreunfriedersdorf, am 1. November 16.
Königliches Amtsgericht.
[444972 Bekauntmachung. Das Kgl. Amtsgericht Frankenthal hat
sam 23. Oktober 1916 folgendes Aufgebot
erlassen: Der Modellschreiner Karl Augen⸗ thaler von Frankenthal hat in seiner Eigenschaft als Abwesenheitspfleger den Antrag gestellt, seinen Pflegling Franz Lohrmann, geb. 15. Oktober 1841 zu Frankenthal, Sohn der Dammwartsehe⸗ leute Franz und Sib. Lohrmann von Frankenthal, der Anfangs der 60 er Jahre
nach Amerika ausgewandert und seitdem
iger.
9. Bankausweise.
verschollen ist, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf Donnerstag, den 24. Mai 1917, Vormittags 10 Uhr, vor dem K. Amtsgerichte Frankenthal, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. Zugleich ergeht die Aufforderung an alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermin dem Gerichte Anzeige
zu machen. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts Frankenthal.
[44372] Aufgebot.
Der pens. Bahnwärter Leo Reith in Kerzell, als gerichtl. bestellter Pfleger über den Nachlaß der Maria Christine Reith in Lingeshof, hat beantragt, den ver⸗ schollenen Florentin Reith, geb. am 22. Junt 1840, Sohn der am 24. Oktober 1815 zu Eichenzell geborenen und am 16. Januar 1876 verstorbenen Maria Gertrude Reith, zuletzt wohnhaft in Eichenzell, für tot zu erklären. Der be⸗ jeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 214. Mai 1917, eee s 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, anberaumten Auf⸗ ebotstermine zu melden, widrigenfalls die
odeserklärung erfolgen wird. An Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Fulda, den 31. Oktober 1916.
Königliches Amtsgericht. Abt. V.
[44373]
Die ledige Marta Menton in Lörrach und die Fabrikant Karl Seyfarth Ehefrau Olga, geb. Menton, in Gernsbach, haben beantragt, den verschollenen, am 3. Oktober 1878 in Gochsheim geborenen, seit dem Jahre 1905 an unbekannten Orten in Amerika abwesenden Frtiedrich Oskar Marimilian Menton für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 16. Mai 1917, Vor⸗ mittaas 11 ¼ Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht anheraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen.
Gerusbach, den 26. Oktober 1916.
Großh. Amtsgericht.
[44374] Aufgebot.
Der Bildhauer Bernhard Zentgraf zu Batten, vertreten durch den Rechtsanwalt, Justizrat Rang zu Fulda, hat beantragt. die verschollene Maria Anna Dorothea Nüdling, geb. am 26. Mai 1829, Tochter des Michael Nüdling, die vor dem 1. Januar 1890 nach Amerika ausge⸗ wandert und von deren Leben mindestens seit 1. Januar 1906 keine Nachricht mehr eingegangen ist, für tot zu er⸗ klären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 22. Mai 1917, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu ertetlen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Hilders, den 28. Oktober 1916.
Königliches Amtegericht.
[44375]
Landwirt Wilhelm Baldermann in Blansingen hat beantragt, den seit 22. Juni 1906 verschollenen Schenied⸗ meister Georg Friedrich Vögtlin, geb. am 1. Dezember 1842 zu Bahlingen, zuletzt wohnhaft in Blansingen, für tot zu er⸗ klären. Aufgebotstermin ist bestimmt auf Donnerstag, den 24. Mai 1917, Vormittags 9 ½ Uhr. Es ergeht die Aufforderung a. an den Verschollenen, sich spätestens im obigen Termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, b. an alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, spätestens im obigen Termin dem Gericht Anzeige zu machen.
Lörrach, den 27. Oktober 1916.
Gerichtsschreiberei Gr. Amtsgerichts.
[44376] K. Württ. Amtsgericht Nürtingen. Aufgebot.
Gegen Jakob Maurer von Hollzger⸗ lingen, O.⸗A. Böblingen, geboren daselbst am 24. Juni 1849, Sohn des verstorbenen Michael Maurer, Bauers von dort, und seiner verstorbenen Ehefran, Anna Katharine geb. Schmid, zuletzt wohnhaft in Neckar⸗ tailfingen, H.⸗A. Nürtingen, im Jahre 1886 nach Nordamerika gereist und seit dem Jahre 1901 verschollen, ist auf An⸗ trag des Abwesenheitspflegers Konrad Dieterle, früheren Amtsdieners in Holzger⸗ lingen, das Aufgebotsverfahren zum Zweck der Todeserklärung eingeleitet. Aufgebots⸗ termin ist auf Dienstag, den 5. Juni 1917, Vormitt. 10 Uhr, bestimmt. Es ergehtdie Aufforderung: 1) an den Ver⸗ schollenen, sich spätestens im Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen würde. 2) an alle, welche Aus⸗
6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
kunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
[44585] Aufgebot. 1 Der Rechtsanwalt Fritz Ladewig in Berlin N. 39, Pankstr. 93, hat als Nachlaß⸗ pfleger für die Erben des am 31. Mat 1915 in Berlin, Gormannstr. 21, ver⸗ storbenen Rentiers Karl Knothe das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Rentiers Karl Knothe spätestens in dem auf den 8. Januar 1917, Nachmittags 1 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 106/108, anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gerichte anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche 288 nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus “ Vermächtnissen und berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedi⸗ gung verlangen, als sich nach Befriedi⸗ gung der nicht veselcsle henen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus flichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränk haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil
der Verbindlichkeit haftet. Berlin, den 25. Oktober 1916. Köͤnigliches nö Berlin⸗Mitte.
44586] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt von Fongstein 1 Niemsdorff zu Berlin, Augsburgerstraße 35, hat als Nachlaßpfleger des am 26. Sep⸗ tember 1915 in Frankreich gefallenen Kaufmanns Eugen Galler zu Halensee, Bornimerstraße 3, wohnhaft gewesen, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern bean⸗ tragt. Die Rachlaßgläubiher werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Eugen Galler spätestens in dem auf den 5. März 1917, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 19, 1 Treppe, anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkund⸗ liche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß⸗ gläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlich⸗ keiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinen Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die
Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses
nur für den seinem Erbteil entsprechenden
Teil der Verbindlichkeit haftet. Charlottenburg, den 31. Oktober 1916. Königliches Amtsgericht. Abteilung 13.
[44377] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt J.⸗R. Haake in Neu⸗ stadt i. Holst. hat als gerichtlich bestellter Verwalter des Nachlasses des am 6. August 1916 in Frankreich gefallenen praktischen Zahnarztes Hugo Tamms in Neustadt i. H. das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen Zahn⸗ arztes Tamms spätestens in dem auf den 31. Januar 1917, Vor⸗ mittags 11 Ühr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gerichte anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forde⸗ rung zu enthalten. Urkundliche Beweis⸗ stücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläu⸗ 8 welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Befrie⸗ digung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erb⸗ teil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten,
ermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben un⸗
beschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht