1916 / 269 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 14 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

er die beabsichtigte prakasche Durchführung der Neu⸗ regelung, die seit längerer Zeit mit Interessenten aus allen beteiligten Kreisen eingehend beraten wurde, kann heute das Folgende mitgeteilt werden:

In Holland werden in Zukunft die frischen Seefische, soweit diese nach Deutschland ausgeführt werden können, ausschließlich durch eine unter Führung der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. ge⸗ gründete Vereinigung der größten, bereits bestehenden Exportfirmen aufgekauft und darch diese Firmen an ihre alte Kundschaft nach Deutschland eingeführt werden. Die Preise, die in Holland bezahlt werden müssen, werden sich nach den Marktverhältnissen richten: es ist Vorsorge getroffen, daß die beteiligten Händler im Weiterverkauf nur einen mäßigen Aufschlag für sich berechnen dürfen.

Aehnlich wie für Holland ging man bei der Regelung der Zu⸗ fuhren von Dänemark, wo die Verhältnisse infoloe der großen Anzahl von Fangplätzen ganz anders lagen als in Holland, und bei der Regelung der schwedischen Zufuhr davon aus, die altgewohnten Verkehrswege nach Möglichkeit bestehen zu lassen. In Zukunft werden sämtliche skandinavischen frischen Fische (abgesehen von den weiter unten zu behandelnden Ausnahmen) nur dann frei nach Deutschland eingeführt werden dürfen, wenn die Sendungen unter ausdrücklicher oder stillschweigender Anerkennung der von der Zentral⸗ Einkaufsgesellschaft m. b. H. festgesetzten Bedingungen an einen der fünf Zentralfischmärkte Altona, Berlin, Bremer⸗ haven, Geestemünde und Hamburg adressiert sind. Diese Märkte besitzen die erforderlichen Einrichtungen, um eine große Zufuhr von frischen Fischen sowie die damit verbundene Ab⸗ rechnung an die ausländischen Lieferanten bewältigen zu können. Die an diesen Märkten eintreffenden Fische werden in Zukunft nicht mehr versteigert, sondern von den Marktverwaltungen an den Fachhandel abgesetzt werden. Es werden unter bestimmten Voraussetzungen so⸗ wohl die an den Zentralfischmärkten ansässigen Händler als auch die⸗ enigen Firmen der übrigen Plätze Deutschlands berücksichtigt werden,

ie bisher nicht von den Aufeionen der fünf Zentralfischmärkte, son⸗

dern unmittelbar aus dem Ausland größere Mengen Fische bezogen haben; die jeweils aus Holland bezogenen Fischmengen werden den Firmen in Anrechnung gebracht Die inländischen Importeure von frischen Fischen, die für eine Belieferung durch die Zentralfischmärkte in Frage kommen, werden gleichzeitig durch eine besondere Bekannt⸗ machung zur Einsendung der erforderlichen Angaben aufgefordert.

Die Preise, zu welchen die an die Zentralfischmärkte vom Aus⸗ land gesandten Waren abgesetzt werden dürfen, werden von der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H., jeweils bestimmt, sie werden derart zu bemessen sein, daß wohl die Auswüchse der letzten Monate beseitigt werden, daß aber andererseits den ausländischen Fischern ein starker Anreiz zu möglichst großen Fängen gegeben wird. Die Ver⸗ waltungen der fünf Zentralfischmärkte werden bezüglich der Be⸗ dingungen, unter denen die von den Zentralfischmärkten kaufenden Großhändler absetzen dürfen, besondere Vereinbarungen mit diesen treffen. Durch diese Vereinbarungen soll u. a. gewährleistet werden, daß die Fische mit einem mäßigen Aufschlag weiter abgesetzt werden.

Von vorstehend beschriebener Regelung sind folgende Fischarten ausgenommen.

1) Frische Heringe und frische Sprotten. Diese Fische werden in Zukunft ausschließlich durch eine unter der Führung der Zentral. Einkaufsgesellschaft m. b. H. gegründete Vereinigung der Frischheringsimporteure im Aöuslande eingekauft und in Deutschland auf den gewohnten Handelswegen abgesetzt werden.

2) Karpfen, Schleie, Hechte, Plötzen und Rotaugen, Brachsen oder Bleie, Barse u d Alander. Diese Sorten sollen in der Regel,. lebende ausschließlich durch die Fluß⸗ fischhandelsgesellschaft m. b. H., Berlin (Dircksenstraße 28) nach Deutschland eingeführt und nach bestimmten Grundsätzen ab⸗ gesetzt werden. (Die Flußfischhandelsgesellschaft m. b. H. besteht aus einer Reihe führender Firmen, die bisher den Import von Süß⸗ wasser fischen vornahmen.

3) Einige Luxusfische, wie z. B. Aale und Forellen, dürfen bis auf weiteres frei eingeführt werden. Eine Regelung bleibt vorbehalten.

Wenn es sich leider im allgemeinen nicht als durchführbar erwiesen hat, die alten Verbindungen zwischen den einzelnen ausländischen Lieferanten und den deutschen Händlern aufrecht zu erhalten, so ist doch versucht worden, eine Regelung zu finden, die sich someit angängig den bestehenden Verhältnissen anpaßt. Zur möglichst schnellen Ueberwindung etwaiger Ueber⸗ gangsschwierigkeiten, die angesichts der in unser Wirtschaftsleben tief einschneidenden Maßnahmen kaum zu vermeiden sein werden, darf auf die Unterstützung aller beteiligten Kreise ge⸗ rechnet werden. 6S 8 4 ³ Im Anschluß an die vorstehenden aufklärenden Dar⸗ stellungen bittet die Zentral⸗Einkaufsgesellschaft mit Süteegter Haftung um die Verbreitung der folgenden Auf⸗ forderung: 1b Mit Rücksicht auf die geplante Regelung der Frischfischeinfuhr ist es erforderlich, daß die nicht in Altona, Berlin, Bremerhaven, Geestemünde und Hamburg ansässigen Frischfischimporteure, die in Zukunft von einem der Zentralfischmärkte unmtttelbar zu beliefern sind, unverzüglich die notwendigen Angaben der Zentral⸗Ein⸗ kaufsgesellschaft m. b. H., Abteilung 15a, Berlin W. 8 (Behrenstraße 64/65), einsenden. Voraussetzung für die Beteiligung ist, daß die betreffenden Firmen einen Umsatz an unmittelbar vom Ausland eingeführten frischen Fischen im Verkaufswert von mindestens 100 000 während des Kalenderjahres 1915 nachweisen, wobei diejenigen Mengen nicht eingerechnet werden dürfen, die von der anmeldenden Firma in Altona, Berlin, Bremerhaven, Geestemünde und Hamburg versteigert oder an einen der an diesen 5 Plätzen ansässigen Großhändler ab⸗ gesetzt wurden. Demenrsprechend werden alle in Betracht kommenden Firmen gebeten, baldmöglichst an die vorgenannte Abteitung der Zentral⸗ Einkaufsgesellschaft m. k. H. eine Erklärung des folgenden Inhalts zu richten: 8

ö“ b ve erkläre hierdurch nach bestem Wissen, daß wir während

des Kalenderjahres 1915 frische Fische aus Holland im Verkaufswerte von . Dänemark 8 4 1“] Norwegen 8 8 Schweden 1 6 . 8 8 Zusammen .. nach Deutschland eingeführt habe ; in vorstehenden Verkaufsziffern sind keine Umsätze enthalten, die etwa in Versteigerungen der 5 Fisch⸗ märkte Altona, Berlin, Bremerhaven, Geestemünde und Hamburg r durch Lieferung ar ßhändler dieser Märkte erzielt wurden.

. Diese Erklärung muß von der zuständigen Handels⸗ kammer beglaubigt sein.

1 Es wird den Firmen, die in Uebereinstimmung mit der vor⸗ stehenden Aufforderung eine ordnungsgemäße Erklärung einsenden, mit möglichster Beschleunigung mitgeteilt werden, an welchem der in Frage kommenden 5 Zentralfischmärkte Altona, Berlin, Bremerhaven, Geestemünde und Hamburg in Zukunft ein entsprechendes Kontingent zur Verfügung gestellt wird.

C1ö16“

Baumwollene Nähfäden werden, wie „W. T. B.“ mitteilt, neuerbings vielfach durch Fabrikanten und Händler von den Holzrollen oder Spulen, auf denen sie sich befinden,

abgehaspelt und als Web⸗ oder Wirkgarn zur Fabrikation von

nürriemen und zu ähnlichen Zwecken verwendet. Dieses Verfahren ist nicht bloß eine Verschwendung wertvollen Materials, sondern verstößt auch gegen die bestehenden Vor⸗ schriften. Letztere gestatten zwar die Verarbeitung von Näh⸗ fäden, die am 1. April 1916 fertig waren, aber selbstverständlich nur zu Nähzwecken. Eine zweckwidrige Verwendung von Näh⸗ fäden würde strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen können.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1260 und 1261 der Deutschen Ver⸗ lustlisten bei. Sie enthalten die 685. preußische, die 316. bayerische, die 355. und die 356. sächsische sowie die 494. und die 495. württembergische Verlustliste.

Oesterreich⸗Ungarn. n

Der Kaiser Franz Joseph hat gestern nach einer Mit⸗ teilung der „Korrespondenz Wilhelm“ den Generalobersten Erzherzog Karl, den Fürsten Wilhelm von Hohen⸗ zollern und den Minister des Aeußern Baron Burian in Audienz empfangen und die üblichen Vorträge entgegengenommen. Die katarrhalischen Erscheinungen, die noch nicht völlig ge⸗ schwunden sind, behindern die gewohnte Tätigkeit des Kaisers nicht.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht ein Kaiserliches Handschreiben an den Ministerpräsidenten sowie eine Ver⸗ ordnung des Gesamtministeriums über die Errichtung eines mit weitgehenden Befugnissen ausgestatteten selbständigen Amts für die Volksernährung, zu dessen Präsi⸗ denten der Kaiser den Finanzdirektor Kokstein ernannt hat. Das neugeschaffene Amt ist unmittelbar dem Minister⸗ präsidenten unterstellt, der damit die verfassungsmäßige Verantwortlichkeit für die Tätigkeit des Amts übernimmt. Der Schwerpunkt des neuen Amtes wird in das Zusammen⸗ arbeiten erprobter Verwaltungsbeamten und tüchtiger Fach⸗ leute des praktischen Lebens gelegt, welch letztere besonders in der Frage der Verteilung aller vorhandenen Lebens⸗ mittel auch die Verbindung mit den bestehenden Konsumenten⸗ organisationen herzustellen haben werden. Dabei wird nicht nur einem Fortschreiten der Teuerung entgegen⸗ gewirkt, sondern auch eine Senkung der bereits erreichten Preishöhe angestrebt werden. Die Bevölkerung, die bisher gegenüber den Widrigkeiten des Krieges ein rühmenswertes Maß von Geduld, Anpassungsfähigkeit und Disziplin bewiesen hat, darf von der Tätigkeit des neuen Amtes erwarten, daß, wenn sich auch gewisse Hemmungen in der Lebensmittel⸗ versorgung, die sich heute trotz des ihnen offen stehenden Meeres auch in den Ländern unserer Feinde geltend machen, als unver⸗ meidlich angesehen werden müssen, die der Bevölkerung durch den Krieg auferlegten Beschwernisse auf ein möglichst geringes Maß vermindert werden können.

Der Oberste Landwehrgerichtshof hat der „Kor⸗ respondenz Wilhelm“ zufolge in der Sitzung vom 28. Oktober d. J. die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung der Reichs⸗ ratsabgeordneten Choc, Burival, Vojna und Netoliczky gegen das Urteil des Landwehrdivisionsgerichts, das Choc zu 6 Jahren, Burival zu 5 Jahren, Vojna und Netoliczky zu einem Jahr schweren verschärften Kerkers wegen Verbrechens nach § 61 des Strafgesetzes verurteilte, verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

In einer gestern in Budapest unter dem Vorsitz des Finanzministers und unter Teilnahme der Leiter der dortigen Finanzinstitute abgehaltenen Konferenz wurde festgestellt, daß der gegenwärtige Zeitpunkt zur Ausgabe der fünften Kriegsanleihe in jeder Hinsicht geeignet sei. Die neue Anleihe wird voraussichtlich schon in nächster Zeit aufgelegt werden. Neben sechsprozentiger Rentenanleihe ist eine fünfein⸗ halbprozentige amortisierbare Anleihe in Aussicht genommen.

Polen.

Der aus allen Schichten der Bevölkerung geäußerte Wunsch, an den Aufgaben der Landesregierung mitzuarbeiten, noch bevor ein geordnetes, verfassungsmäßiges Staatswesen Platz greifen kann, hat den Generalgouverneur in Warschau, General der Infanterie von Beseler, wie „W. T. B.“ meldet, be⸗ stimmt, eine Verordnung zu erlassen, die die Bildung eines aus Wahlen hervorgehenden Staatsrats im König⸗ reich Polen anbahnt. Die Teilnahme der in österreichischer Verwaltung stehenden Gebietsteile des Königreichs Polen an dem Staatsrat wird noch durch Vereinbarungen mit den öster⸗ reichisch⸗ungarischen Behörden geregelt werden.

Im Generalgouvernement Warschau finden die Wahlen zum Staatsrat in folgender Weise statt: In den ländlichen Bezirken wählen die Kreistage, in den Stadtkreisen Warschau und Lodz die städtischen Körperschaften insgesamt 70 Ab⸗ geordnete. Diese Abgeordneten wählen ihrerseits nach den Grundsätzen der Verhältniswahl acht Mitglieder des Staats⸗ rats, vier weitere Mitglieder werden von dem Generalgouverneur ernannt werden, der auch den Vorsitz übernimmt.

Der Staatsrat berät die ihm vorgelegten Gesetzentwürfe, hat das Recht von Iniftiativanträgen und bereitet die Beschlüsse des Landtages vor. Dem Landtag können ebenfalls Gesetz⸗ entwürfe und sonst für das Land wichtige Fragen zur Be⸗ ratung und Beschlußfassung vorgelegt werden. Ihm steht ein Steuer⸗ und Anleiherecht zu. Damit er schon von vornherein bestimmte Aufgaben hat, ist ihm die Beschlußfassung über den in der Kreisordnung vorgesehenen Dotationsfonds, über einen Landesmeliorationsfonds und über einen Fonds zum Aufbau der zerstörten Ortschaften übertragen.

Die Verhandlungen des Staatsrats und Landtages, an denen der Verwaltungschef als Kommissar der Regierung teil⸗ nimmt, werden in polnischer Sprache geführt. Es soll damit ein erster Schritt zur Vorbereitung einer polnischen Staats⸗ verwaltung getan werden.

Da die Durchführung der Wahlen und die erforderlichen Vereinbarungen mit dem K. und K. Generalgouvernement in Lublin noch längere Zeit in Anspruch nehmen, soll sobald als möglich im Einvernehmen mit den österreichisch⸗ ungarischen Behörden ein provisorischer Staatsrat für das Königreich Polen berufen werden.

Die Veröffentlichung der Verordnung erfolgte in der Montagsnummer der „Deutschen Warschauer Zennnh und im

„Verordnungsblatt für das Generalgouv Sfees HEs Se0

vom 13. November

88 Großbritannien und Irland. Am Sonnabend wurde in Cardiff eine pazifistische Ver sammlung abgehalten, bei der der Vorsitzende des Berg⸗ arbeiterverbandes von Südwales Winston präsidierte. Wie „W. T. B.“ berichtet, drang eine Menge von Friedens⸗ gegnern in Stärke von 10 000 Mann unter Führung des Arbeiterführers Tupper und des Abgeordneten Stanton trotz des Widerstandes der Polizei in die Versammlung ein und sprengte sie. Die Vereinigung zur Verteidigung der bürgerlichen Freiheit will deswegen im Unterhause eine Anfrage an die Regierung richten.

v“ ie Königin hat gestern mittag den Kaiserlich deutschen Gesandten Dr. Rosen in Audienz empfangen.

Griechenland.

Nach einem Telegramm des „Petit Parisien“ haben griechische Offiziere am 11. d. M. französischen Offizieren alle Munitionsvorräte der griechischen Flotte über⸗ geben, die sich in den Zeughäusern und in den Munitions⸗ depots der Inseln Leros und Kyra befinden. Die griechische Wache wurde durch eine französische abgelöst und die Uebergabe protokollarisch aufgenommen.

Einer Meldung der „Tribuna“ zufolge hat gestern die Zurückziehung der Königlichen Truppen aus 1“ dieznach dem Peloponnes gebracht werden sollen,

egonnen.

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Bulgarien.

Gestern vormittag wurde anläßlich der Verkündung der Selbständigkeit Polens in der katholischen Kirche in Sofia auf Anregung der polnischen Siedelung ein feierlicher Dank⸗ gottesdienst abgehalten, dem der König Ferdinand, die Mitglieder der Regierung und die Gesandten der verbündeten Mächte beiwohnten.

Amerika.

Die kanadische Regierung hat Maßregeln getroffen, um der Preistreiberei auf dem Lebensmittelmarkt entgegen⸗ zuwirken. Den „Times“ zufolge handelt es sich um die Ein⸗ führung von Strafbestimmungen, falls sich Personen an Kombinationen beteiligen, die die Preissteigerung wichtiger Lebensmittel bezwecken.

Der mextkanische Minister des Auswärtigen Aguilar

hat die englische Note, die verlangte, Mexiko solle seine Neutralität bezüglich der deutschen Unterseeboote, die, wie man glaube, in mexikanischen Territorialgewässern operierten, streng einhalten, beantwortet. Die britische Note, die durch den

amerikanischen Staatssekretär Lansing gesandt worden war und davor warnte, den deutschen Unterseebooten Hilfe oder Unter⸗ stützung zu leihen, rief sehr viel Unmut hervor, der laut Meldung des „W. T. B.“ in der Antwort Aguilars zum Ausdruck kommt. Zunächst bemerkte Aguilar, daß er nicht einsehen könne, warum die britische Note durch das Staatsdepartement der Vereinigten Staaten anstatt direkt an das mexikanische Aus⸗ wärtige Amt gesandt worden sei. Sodann erklärte er, daß die mexrikanische Neutralität aufrecht erhalten werden würde, wies aber darauf hin, daß Mexiko für die Taten der deutschen U⸗Boote vor der mexikanischen Küste nicht mehr verantwortlich zu machen sei, als die Vereinigten Staaten für die kürzlich erfolgte Taätigkeit des Unterseeboots „U 53“ vor Nantucket, nach der es einen amerikanischen Hafen angelaufen habe. Die Antwort meint mit kaum verhülltem Sarkasmus, der beste Weg, fortgesetzt freundliche Beziehungen zwischen den beiden Regierungen zu sichern, bestehe darin, daß die britische Flotte verhindere, daß die deutschen U⸗Boote ihre Stützpunkte ver⸗ ließen, und so jeder Möglichkeit für Unstimmigkeiten vorbeuge.

Afrika. Die neue abessinische Regierung ist einer Meldun

des „Petit Parisien“ zufolge durch die Vertreter nn. E nitente⸗

mächte in Addis Abeba anerkannt worden.

Kriegsnachrichten.

Großes Hauptquartier, 14. November. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Beiderseits der Ancre spielten sich gestern erbittert Kämpfe ab.

Durch konzentrisches Feuer schwerster Kaliber vorbereitet,

erfolaten gegen unsere im Winkel nach Südwesten vorspringenden

Stellungen starke englische Angriffe, bei denen es dem

Gegner unter beträchtlichen Opfern gelang, uns aus Beaumont⸗

Hamel und St. Pierre⸗Divion mit den seitlichen An⸗

schlußlinien in eine vorbereitete Riegelstellung zurückzudrücken Zähe Verteidigung brachte auch uns erhebliche Verluste.

An anderen Stellen der Angriffsfront von östlich Hebu terne bis südlich Grandcourt wurden die Engländer, wo si eingedrungen waren, durch frische Gegenstöße unserer Infanteri hinausgeworfen.

Französische Angriffe im Abschnitt von Sailly⸗ Saillisel scheiterten.

Heeresgruppe Kronprinz.

Auf dem östlichen Maas⸗Ufer war die Artillerietätigkei in den Abendstunden lebhaft; Erkundungsvorstöße der Fran⸗

2.

zosen gegen unsere Hardaumont⸗Linien wurden abgewiesen.

Oestlicher Kriegsschauplatz. ront des Generalfeldmarschall Prinz Leopold von Bayern. Keine besonderen Gefechtshandlungen. Front des Generaloberst Erzherzog Carl. Nordöstlich von Jakobeny in den Waldkarpathen wurden russische Abteilungen aus dem Vorgelände unserer Stellungen durch Feuer vertrieben.

Vor den Angriffen deutscher und österreichisch⸗ungarischer

Truppen ist im Gyergyo⸗Gebirge der Russe gegen die Grenze zurückgegangen; auch südlich des Toelgyes⸗Passes machten trotz hartnäckiger Gegenwehr Bayern und österreichisch⸗ ungarische Bataillone Fortschkitte

„Beiderseits des Oitos⸗Tales haben auch gestern kleinere Gefechte um einzelne Höhen stattgefunden.

1“

An der Südfront von Siebenbürgen dauern die Kämpfe

für uns erfolgreich an. Es wurden wieder mehrere hundert Gefangene gemacht, am Roten Turm⸗Paß allein 6 Offiziere und 650 Mann. v111u4.““

Balkan⸗Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. 8 In der Dobrudscha nichts Neues. Die bewährten österreichisch⸗ungarischen Monitore brachten nach Feuergefecht vom rumänischen Donauufer bei Giurgin 7 Schleppkähne, davon 5 beladene, ein.

Mazedonische Front.

In der Gegend von Korca kam es erneut zu Schar⸗

mützeln unserer Seitenabteilungen mit französischer Infanterie

und Kavallerie. Der Angriff der Ententetruppen in der Ebene

von Monastir und nördlich der Cerna dauert an. Die Kämpfe sind noch nicht zum Abschluß gekommen.

Mit großem Erfolg hat auch im Monat Oktober unsere Fliegertruppe ihre vornehmlich auf dem westlichen Kriegsschauplatz schweren und vielseitigen Aufgaben erfüllt. Insbesondere gebührt den Beobachtungsfliegern der Artillerie und Infanterie Anerkennung und Dank. Ihr wirk⸗ amer Schutz war durch die Kampfflieger, die auch ihre Sonderaufgaben glänzend erfüllten, und durch das Feuer unserer Flugabwehrkanonen voll gewährleistet. Wir haben 17 Flugzeuge verloren. Unsere Gegner im Westen, Osten und auf dem Balkan ßten 104 Flugzeuge ein, davon im Luftkampf 83, durch

Abschuß von der Erde 15, durch unfreiwillige Landung hinter

inseren Linien 6. In unserem Besitz befinden sich 60 feindliche Flugzeuge, 8

jenseits der Linien sind 44 erkennbar abgestürzt.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff. .“ 8

Berlin, 13. November. (W. T. B.) Der französische Funkspruch vom 11. November, Eiffelturm, 4 Uhr Nach⸗ mittags, meldet: Ein französisches Flugzeug überflog in der Nacht vom 9. zum 10. November Neu Breisach und und warf sechs Bomben auf den Bahnhof Offenburg, wodur bedeutender Schaden entstand. Hieran ist kein Wort wahr. In der Nacht vom 9. zum 10. November sind weder auf Bahnhof Offenburg noch sonst in Baden Bomben geworfen worden. Es ist überhaupt kein Flieger in dieser Nacht über den Rhein gekommen.

Berlin, 13. November. (W. T. B.) In der Nacht vom 11. zum 12. November wiederholten die französischen Flugzeuge ihre Angriffe auf das Saargebiet. Diesmal gelang es nur einem kleinen Teil von ihnen, bis zur Saar vorzustoßen. In Dillingen und Umgegend wurden einige Bomben abgeworfen, von denen eine einen Pferdestall, eine andere eine Waschküche traf. Dabei wurden vier Personen schwer, zwei leicht verletzt. Getötet wurde niemand. Der Sach⸗ schaden ist gering. Viele Bomben trafen die den Ort um⸗

ebenden Wiesen, wo sie in dem weichen Erdboden stecken blieben. Verschiedene Flugzeuge belegten die Orte Busendorf und Spittel mit Bomben. Dort wurde niemand verletzt, auch entstand kein Sachschaden. Endlich warf ein Flieger, der sich anscheinend über den Wolken verirrt hatte, in der Nähe von Neunkirchen einige Bomben auf eine Wiese.

ODOOesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 13. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: 8 Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresfront des Generalobersten Erzherzog Carl.

Im Bereich von Orsova, an der Szurduk⸗Straße und südöstlich des Vörös Torony⸗Passes rannte der Feind vergeblich gegen unsere Truppen an. Nordwestlich von Campolung warfen österreichisch⸗ungarische und deutsche Abteilungen die Rumänen aus dem zäh verteidigten Orte Candesti.

Beiderseits von Soosmezö wurden mehrere rumänische Angriffe abgeschlagen.

Im Abschnitt Tölgyes erstürmten österreichisch⸗ ungarische und deutsche Truppen den Berg Bitca Arsurilor nördlich von Hollo. Angriffe starker russischer Kräfte, die südöstlich von Tölgyes und bei Belbor unseren Kolonnen entgegengeworfen wurden, brachen zusammen.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayernr.

Keine besonderen Ereignisse.

Italienischer und südöstlicher Kriegsschauplatz. Nichts von Belang.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

8 Bulgarischer Bericht. Sofia, 13. November. (W. T. B.) Amtlicher Heeres⸗

bericht.

Mazedonische Front. Westlich der Eisenbahnlinie Bitolia Lerin lebhaftes Artilleriefeuer. Gegen den Ab⸗ schnitt Ostretz⸗Kenali rückten schwache feindliche Abteilungen vor; sie wurden schon durch Feuer verjagt. Im Cerna⸗ bogen wurden heftige feindliche Angriffe durch deutsch⸗bul⸗ garische Truppen zurückgeschlagen. An der Moglenica⸗ front und westlich des Wardar das gewöhnliche Artillerie⸗ feuer. Oestlich des Wardar Ruhe. Am Fuße der Belasica Planina und an der Strumafront Scharmützel zwischen Patrouillenabteilungen und schwache Artillerietätigkeit. Ein von unserem Feuer getroffenes feindliches Flugzeug fiel in die feindlichen Linien nieder. An der ägäischen Küste Ruhe.

Rumänische Front. Längs der Donau schwaches gegenseitiges Feuer. In der Dobrudscha hat der Feind zweimal mit starken Kräften am äußersten linken Flügel unsere Stellung angegriffen, wurde aber jedesmal zur Umkehr ge⸗ zwungen. Die Stadt Cernavoda wurde ohne Erfolg vom linken Ufer der Donau aus beschossen. An der Küste des Schwarzen Mee Ruhe.

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Türkischer Bericht.

8 Konstantinopel, 13. November. (W. T. B.) Heeres⸗

bericht vom 13. November.

Im Laufe des Vormittags des 11. November warfen vier feindliche Flugzeuge Bomben auf Birelseba, die keinen Schaden verursachten; zwei Arbeiter wurden verletzt. Diese feindlichen Flugzeuge wurden durch die unsrigen vertrieben.

An der Persischen und der Tigrie⸗Front betätigen sich die Russen und die Engländer, da sie sehen, daß sie keinen militärischen Erfolg erzielen konnten, in Angriffen auf die un⸗ verteidigten Dörfer und Stämme und in schamloser Plünde⸗ rung und Verheerung. Unsere Truppen werden die Räuber h

aukasus⸗Front. Für uns günstige Scharmützel. An den ü brigen Fronten kein Ereignis von Bedeutung. Der stellvertretende Oberbef

8 Der Krieg zur See.

Berlin, 13. November. (W. T. B.)

wurden nachstehende italienische Schiffe versenkt: Dampfer „Torero“ (767 Br.⸗Reg.⸗Tonnen), Dampfer „Bernado“ (1346 t), ferner die Segelschiffe „Marinaga“ (154 t), „Gildar“ (100 t), „Dre Fratelli“ (190 t), „S. Antonia“ (611 t) und „San Giorgio“ (258 t).

Malmö, 13. November. (W. T. B.) Das „Bureau Ritzau“ meldet: Nach hier eingetroffenen Nachrichten ist der schwedische Dampfer „Rheder“, der am Sonnabend mit Stückgut von Malmö nach Stockholm abgegangen war, aufgebracht und nach einem deutschen Hafen übergeführt worden.

Rotterdam, 13. November. (W. T. B.) Die „Zeepost“ meldet, daß das niederländische Motorschiff „Oostzee“ zur Untersuchung nach Emden aufgebracht worden ist.

Bern, 13. November. (W. T. B.) Aus Brest erfährt der „Matin“, daß der ikalienische Dampfer „Margad“ (800 Tonnen) versenkt worden ist; die Besatzung ist von dem Torpedoboot „Sainte Jeanne“ in Brest gelandet.

Wien. 13. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: In der Nacht vom 12. auf den 13. belegten unsere See⸗ flugzeuge die Fabrikanlagen von Ponte Lagoscuro und die Bahnanlagen von Ravenna mit Bomben. Die Wirkung war verheerend. In ersterem Orte wurden Voll⸗ treffer in zwei Zuckerraffinerien, bei der Schwefelraffinerie, im Elektrizitätswerk und auf der Eisenbahnbrücke erzielt und mehrere Brände beobachtet. In Ravenna wurde das Bahnhofsgebäude

voll getroffen. Unsere Flugzeuge sind unversehrt eingerückt. Flottenkommando.

Kopenhagen, 14. November. (W. T. B.) Die hier eingetroffenen russischen Zeitungen enthalten die folgende Mel⸗ dung des russischen Adzhiralstabs: Am 20. Oktober, 7 Uhr früh, brach auf dem Linienschiff „Imperatrize Maria“ ein Brand aus, der eine Explosion verursachte. Der Brand brach in den Oelbehältern aus und ergriff trotz aufopfernder Arbeit der Offiziere und Mannschaften die Mu⸗ nitionskammern. Das Schiff sank. Vier Offiziere und 145 Mann sind ertrunken. Außerdem starben 64 Mann an den erlittenen Brandwunden. Das Schiff liegt in untiefem Wasser auf der Reede von Sebastopol. Man hofft, es heben

zu können.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die deutschen Studenten und der Krieg.

In welch hohem Grade die deutsche Studentenschaft an dem Krieg beteiligt ist, zeigt erneut der geringe Besuch der Hochschulen des Reichs im letzten Sommer, über den jetzt eine Uebersicht möglich ist. Sämtliche Hochschulen des Reichs waren (mit Einschluß von etwa 2000 Ausländern und rund 5600 Frauen) von nur 20 000 Studierenden hesucht gegen 79 000 (einschließlich von 8500 Ausländern und 4800 Frauen) vor Kriegsausbruch. Man darf mit Sicherheit annehmen, daß die fehlenden männ⸗ lichen reichangehörigen Studierenden im Felde oder in irgend⸗ welcher anderen militaͤrischen Verwendung stehen, was neben etwa 400 Studentinnen, die im Sanitätsdienst tätig sind eine derzeitige Kriegsbeteiligung der deutschen Studentenschaft in Höhe von etwa 58 000 Mann oder etwa 88 % ihrer Friedenszahl ergibt. Dabei ist angenommen, daß das Hinzukommen der während des Krieges herangewachsenen Abiturienten nicht nur den Abgang auf⸗ wogen, sondern die Zahl der studentischen Krieger um einige Tausend gesteigert hat. Wenn man die Ausländer und Frauen außer Betracht läßt, zeigen die einzelnen Hochschularten folgendes Bild der Be⸗ teiligung: Von den Universitätsstudenten sind etwa 45 000 oder

80 % ihrer Gesamtzahl (53 000) ausgezogen, von den 9600 Stu⸗

dierenden der Technischen Hochschulen 8600 oder 89 %, von den 800 der Landwirtschaftlichen Hochschulen etwa 700 oder 87 %, von den 1800 der Handelsschulen 1400 oder 77 % und von den 600 Studierenden der Bergakademien 550 oder 90 %. Die 250 Besucher der Forstakademien dürften fast restlos im 9 stehen, da diese Anstalten in der Kriegszeit gar nicht geöffnet nd und an den Untversitäten nur wenige Forstwirte studieren. Diese Zahlen können freilich nicht auf absolute Richttg⸗ keit Anspruch erheben, weil, ganz abgesehen von den Schwankungen durch die Einberufungen, die Hochschulen nicht in der Lage siad, ganz zuverlässige Statistiken zu führen, zumal da nicht alle ausgezogenen Studierenden und Abiturtenten an einer Hochschule eingeschriehen sind. Von den 40 000 45 000 Hochschülern der Donaumonarchie sollen etwa 36 000 im Heeresdienste stehen. 1“

1111“ 1114*“ Zur Arbeiterbewegung.

Nach mehrtägigen Verhandlungen, die im Reichsamt des Innern unter dem Vorsitz des Direktors im Reichsamt des Innern, Wirk⸗ lichen Geheimen Rats Dr. Caspar zwischen dem Arbeilgeber⸗ Schutzverband und den drei Arbeitnehmerverbänden des Holz⸗ gewerbes stattgefunden haben, ist, wie „W. T. B.“ mitteilt, am 10. d. M. eine Vereinbarung zustandegekommen, wodurch die Geltungs⸗ dauer der bestehenden Tarifverträge um ein Jahr, bis zum 15. Februar 1918, verlängert worden ist. Die Bedingungen, unter denen die Verlängerung vereinbart worden ist, sind folgende:

Die vor dem Kriege vereinbarten Vertragslöhne werden,

soweit sie betragen mit der Teuerungszulage bis 45 ₰, sämtlich auf 45 ₰, von 20 auf 65 von 46—50 2„7 2 50 8 18 8 51 55 2 1 2„ 16 56 60 , 88 15 61 65 7 15

66 u. mehr, 51 15

2 festaefetzt.

Städte, die einen Vertragslohn bisher nicht vereinbark haben, sind bei der nächsten Vertragserneuerung in eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Lohnklasse einzureihen. Auf alle bestehenden, d. h. zurzeit gezahlten Löhne ist gleichfalls die nach der Lohnklasse für den Beschäftigungsort maßgebenden Teuerungszulage, und zwar in Höhe von 15 für die Stunde vom 15. November 1916 an, in Höhe des Gesamtbetrages vom 15, Februar 1917 an zu zahlen. Die vestehenden Löhne der Arbeiterinnen werden vom 15. November 1916 ab um 10 für die Stunde erhöht. Um den gleichen Betrag erhöhen sich auch die vor dem Krteg vereinbarten Vertragslöhne der Arbeiterinnen. Jugendliche Ar⸗ beiter unter 18 Jahren erhalten dieselbe Teuerungszulage wie die Arbeiterinnen, also 10 für die Stunde auf die bestehenden Löhne vom 15. November 1916 ab. In den Städten, in denen seither schon auf Grund örtlicher Vereinbarung der beiderseitigen Drganisa⸗ tionen Teuerungszulagen gewährt werden, können diese bei der Durchführung der jetzigen Zulage bei männlichen Arbeitern bis zur Höhe von 10 ₰, bei Arbeiterinnen und jugend⸗ lichen Arbeitern unter 18 Jahren bis zur Höhe von 5 Pfennig für die Stunde angerechnet werden. Die vorstehenden Teuerungszulagen auf die Stundenlöhne finden auf die bestehenden Akkordtarife und einzelnen Akkordpreise sinngemäß Anwendung. Das gleiche gilt für die Mon⸗ tagegelder mit der Maßgabe, daß der Mindestanschlag für Montagen mit Uebernachten 4 Mark für den Tag einschließlich des Sonntaas be⸗ tragen soll. Wo höhere Teuerungszulagen als die vorstehenden ö⸗tlich vereinbart sind, bleiben diese bestehen. 8

Als Ergänzung der bestehenden Tarisverträge wird vereinbart, daß Kriegsbeschädigte Anspruch darauf haben, nach Beendigung des Heilverfahrens in ihrem alten Beniebe wieder in B⸗schäftigung zu treten. Ihre Entlohnung erfolgt bei Akkordarbeit nach den für alle übrigen Arbeiter geltenden Akkordsätzen und Akkordtarifen. Lohn⸗ arbelter sind, wenn ihre Verletzung sie an voller Arbeitsleistung hindert, ihren Leistungen entsprechend zu bezahlen. Eine geringere Entlohnung unter Berufung auf die dem Verletzten zuerkannte Rente ist unzulässig. Steigende Erwerbsfähigkeit ist durch entsprechende Erhöhung des Lohnes gebührend zu berücksichtigen. Streittgkeiten sind durch die Schlichtungskommission zu entscheiden. 1“

Kunst und Wißssenschaft.

Man weiß, daß Leibniz sich mit allen Wissenschaften befaßte, da er den Grundsatz vertrat, daß gerade durch die Vereinigung mehrerer Wissensgebiete die Erkenntnis neuer Wahrheiten erleichtert werde. So ist es ouch selbüverständlich, daß sich Leibniz mit Chemie sehr viel beschäftigte. Wenn man die umfangreiche Arbeit Hermann Peters sie geht durch drei Hefte des „Archips für die Geschichte der Naturwissenschaften und der Technik’' über Leibniz als Chemiker bverfolgt, wird man erkennen, daß Leibniz sowohl reine wie angewandte Chemie getrieben, mit allen führenden Persönlich⸗ keiten in persönlichem oder brieflichem Verkehr gestanden, aber selbst befruchtend auf die Chemte nicht ein ewirkt hat. Dennoch aber bieten Leibniz Beziehungen zur Chemie sehr viel des Interessanten, und nicht selten finden sic Aeußerungen, die an die jüngste Gegenwart anklingen So schreibt Leibntz über die Leistungen der Deutschen auf chemischem Gebset: „Wir haben zuerst Eisen in Stahl verwandelt und Kupfer in Messing; wir haben das Eisen zu überzinnen erfunden und viele andere nützliche Wissenschaften entdeckt, also daß unsere Künstler in der edlen Chymie und Berg⸗ werksachen der ganzen Welt Lehrmeister worden.“ Als Leibniz, 20 Jahre alt, Doktor der Rechte geworden war, besuchte er seinen in Nürnberg wohnbaften Onkel Justus Leibniz, Senior des geistlichen Ministeriums. Damals befaßte sich in Nürnberg die Gesellschaft der Rosenkreuzer mit alchemistischen Künsten. Der junge Leibniz richtete an den Vorstand dieser Gesellschaft ein mit ihm selbst unverständ⸗ lichen alchemistischen Ausdrücken überladenes Schreiben, wotin er um Aufnahme bat. Der Erfolg war: „man meinte nicht anders, als der junge⸗ Leibniz wäre ein würklicher adeptus, introduzierte ihn nicht allein ins Laboratorium, sondern bat ihn auch, für eine gewisse Pension ihr Gehilfe und Secretarius zu sein“. Leibniz nahm an und war damit für die Chemie gewonnen. Später als Leibhniz Biblio⸗ thekar und Historiograph in hannoverschen Diensten war, stand er viel mit einem Dr. med. Kraft in Verbindung, durch den er vor allem auf den eben entdeckten Phosphor aufmerksam gemacht wurde. Auch den Entdecker des Phosphors, Brand, lernte Leibniz kennen und ließ ihm mancherlei Förderung zuteil werden. Im Auftrage seines Fürsten schloß Leibniz mit Brand einen Vertrag, in dem dieser ihm das Rezept der Phospborbereitung preisgab. Leibniz dachte den Phospbor nicht nur als Zündmittel, sondern auch als Leuchtmittel zu verwenden. So meinte er, daß dieser immerwährende Leuchtkörper auch geeignet wäre, die ewigen Lampen zu ersetzen. Als die Franzosen mitten im Frieden die Pfalz geplündert und. Straßburg geraubt hatten, meinte Leibniz: „man muß mit Frankresch in pace Krieg führen“ und ging daran, den Wirtschaftskrieg dadurch zu beginnen, daß er den Franzbranntwein, den Kognak, zu ersetzen suchte. Von dem schon erwähnten Dr. Kraft hatte er nämlich erfabren, daß in Amerika aus Zucker Branntwein unter den Namen Taffia, Rataffia und Rum destilliert würde. Diese Industrie wollte Leibntz in Deutschland heimisch machen; doch scheiterte das Unternehmen an dem hohen Zuckerpreis und auch daran, daß Amerika große Rummengen auf den europäischen Markt warf. Sehr enge Benehungen unterhielt Leibniz auch zu dem Freiberrn von Tschirnhaus, dem E finder des Porzellans. Im August 1704 besuchte der Sekretär von Leizniz Herrn von Tschirnhaus in Dresden. Er berichtete dann an Leibniz, daß ihm Tschirnhaus eine weiße porzellinene“ Tasse zeigte, welche er verfertigt habe. Durch diesen Bericht ist erwiesen, daß Tschirnhaus und nicht Böttger als Erfinder des Porzellans zu gelten hat. Auch mit dem Berg⸗ und Huttenwesen hat sich Leibniz theoretisch und praktisch beschäftigt. So unterbreitete er dem Kurfürsten Ernst August einen Vorschlag zur Entfernung des wilden Wassers aus den Gruben des Harzes. Interessant sind auch die Eiklärungen, die er für die Namen Kobald und Wolfram gibt. Den ersten leitet er nicht ab von Kobold (weil er die Bergleute foppt), sondern von Knoblauch, weil seine Adern Knoblauchgeruch ab⸗ geben. Ueber Wolfram sagt Leibniz: „Den Wolfram nenren Ber⸗ leute Wolfert, und das ist bielleicht der rechte Name, nämlich Wolfrart weil es vom Zinn im Schmelzen raubt.“ 8

Im Wirtschaftskurs über die Türkei an der Handels⸗ hochschule wird der für den 15. November angeseßie Vortrag des Direktorstellvertreters der Dresdner Bank .. Ritscher über „Geld⸗ und Bankwesen der Türkei“ wegen beruflicher Ver⸗ hinderung des Vortragenden erst am Freitag, den 15. Dezember,

Literatur. v“

Die Kriegsgesetze und Verordnungen über die Höchf preise, Sicherstellung der Volksernährung, der Robh stoffe, Metalle usw. mit den Ausführunasbestimmungen vo Preußen, Bapern, Sachsen, Württemberg und Baden, herausgegebe und erläutert von Viktor Szezesnv, Regierungsrat a. D., unte Mitarbeit von Rechtsanwalt Dr. Heinrich Neumann, Berli Verlag von J. Heß. Stuttgart. Im gewöhnlichen Lauf des wir schaftlichen Lebens bestimmen im wesentlichen Angebot und Nachfrag den Preis einer Ware. Kommen große Mengen einer solchen auf den Markt, so sinkt ihr Preis und umgekehrt. Diese Auf und Ab bildet einen Teil der „geschäftlichen Konjunktur“ Seit Ausbruch des Krieges ist auch dieses Verhältnis, das fa auf einem wirtschaftlichen Naturgesetz zu beruhen schien, anders ge worden, wenigstens für eine Anzahl Waren. Zum Besten der allge meinen Wohlfahrt hat die Reichsregierung gewisse, namentlich für di Lebenshaltung wichtige Waren Lebensmittel, Bekleidungs. stoffe usw. mit Beschlag helegt und bringt sie nach einem be. stimmten Schlüssel unter Festsetzung von Höchstpreisen auf de

Markt. Hier ist also Angedot und Nachfrage ausgeschaltet, damst