April 1916)
auch Konjunkturgewlun und verlust für den einzelnen Kaufmann und Händler. Er hat den festgesetzten Preis innezuhalten. Die grund⸗ legenden Bestimmungen hierüber finden sich in den 8§ 3 und 4 des Gesetzes über die Ermächticung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. im Falle kriegerischer Ereignisse vom 4. Auaust 1914 und in dem Gesetz, betreffend Höchstpreise, von demselben Tage in der vessvng der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914/21. Ja⸗ nuar 1915. Auf Grund derselben sind dann Verordnungen über Höchstpreise einzelner Erzeugnisse, über die geeee. der Volks⸗ ernährung, der Rohstoffe, Metalle usw. in gioßer Zahl und mit häufiger Aenderung oder Ergänzung für das Reich ergangen. Re⸗ gierungsrat a. D. Szczefny bietet in dem hier angezeigten Werke eine dankenswerte übersichtliche Zusammenstellung dieser Gesetze und Verordnungen unter Feststellung der geltenden Fassung; er hat den gewaltigen, vielfach zerstreuten Stoff wohl⸗ geordnet nach Materien zusammengetragen und unter Mitarbeit des Rechtsanwalts Dr. Heinrich Neumann zugleich in einer klaren, auch dem Laien verständlichen Sprache erläutert. Dem Kommentar u jeger neuen Verordnung sind Vorbemerkungen über deren Zweck und ihre Beziehungen zu früber ergangenen Verordnungen über den⸗ selben Gegenstand und die Ausführungsbestimmungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg und Baden einschließlich der Verordnungen und Anweisungen über Entnahme und Abgabe von Mehl, Brot ꝛc., über den Preisaushang usw, in Groß Berlin, München, Dresven angefügt. Die grundlegenden Gesetzesbestimmungen und die auf Grund derselben bis Mat 1915 erlassenen Verordnungen, von denen gleichfalls manche ganz oder zum Teil noch Geltung haben, füllen mit den Erläuterungen und den Ausführungsvorschriften dazu den ersten Band (geh. 2 ℳ), die später (bis 5 ergangenen mit Kommentaren und Ausführungs⸗ bestimmungen vier weitere Lieferungen, von denen die ersten drei den zweiten Band bilden (geb. 6 ℳ99. Die letzterschienene Lieferung enthält auch eine kommentatorische Bearbeiltung der Bundesrats⸗ erordnung, betreffend die Einwirkung von Höchstpreisen auf laufende Verträge, vom 11. November 1915 und der Anordnung des Reichs⸗ kanzlers für das Verfahren vor den auf Grund dieser Verordnung bentellten Schiedsgerichten vom 15. November 1915. Bei der in engem Anschluß an die Darstellung im ersten Band erfolgten Fortführung des Werkes ist in den Erläuterungen bereits die oberstrichterliche Rechtsprechung verwertet; sehr wichtig sind namentlich die im ersten Abschnitt des zweiten Bandes nachgetragenen Rechtsgrundsätze, die das ũ Hüe sthei ausgesprochen hat. ichtern es dem Benutzer, soweit die vorliegenden Lieferungen des Werkes reichen — weitere Fortsetzungen sollen in der nächsten Zeit erscheinen —, sich ohne zeitraubendes Suchen darüber zu unterrichten, was nach den vielfachen Abänderungen früher Fanotner Vorschriften bezüglich der einzelnen Fragen geltendes echt ist.
Mit dem Höchstpreisgesetz, das für Gegenstände des Bedarfs, insbesondere für Nahrungs⸗ und Futtermittel die Festsetzung von Höchstpreisen durch im Gesetz näher bestimmte Behbörden zuließ, sollte Vorforge getroffen werden, da die Versorgung der Allgemein⸗ heit zu auskömmlichen Preisen möglich ist. Alsbald stellte es sich aber heraus, daß die Methode der Höchstpreisfestsetzung nicht ausreichte, um den wirrschaftlichen Erfordernissen „der Kriegszeit gerecht zu werden. Nicht für alle Gegenstände des täglichen Bedarss ließen sich einheitliche Höchstpreise fest⸗ setzen. Bei zahlreichen Erzeugnissen ist schon aus technischen Gründen, insbesondere wegen der Mannigfaltigkeit der in Betracht kommenden Waren eine Festsetzung einheitlicher Höchstpreise ausge⸗ schlossen. Es ergab sich auch, daß die Gestehungskosten einzelner Waren derartig verschieden sind, daß fast von Tag zu Tag eine Ab⸗ änderung der Höchstpreise notwendig erschien. Da kam der Gesetz⸗ geber auf den Gedanken, durch Schutzbestimmungen, wie sie die Bundesratsverordnung gegen übermäßige u“ vom 23. Juli 1915 enthält, einer Anschwellung der Frclge von Lebens⸗ und Genuß⸗ mitteln und anderen Waren ins Un ö entgegenzuwirken. Durch diese Verordnung wurde verboten, fü egenstände des täglichen Be⸗ darfs und des Kriegsbedarfs Preise zu fordern, die bei Berück⸗ sichtigung der gesamten Verhältnisse, insbesondere der Marktlage, einen übermäßigen Gewinn enthalten. Eine Bundesratsverordnung vom 22. August 1915 ergänzte jene vom 23. Juli dahin, daß letztere keine Anwendung auf Gegenstände zu finden habe, für die Höchst⸗ preise sestgesetzt sind. Damit war die Geltung von § 5 der Ver⸗ ordnung vom 23. Juli 1915, nach dem die Erstrebung übermäßigen Gewinns aus Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, bestraft wird, in weitem Maße ausgeschaltet; denn im Laufe der Zeit waren gerade für die meisten dort aufgeführten Gegenstände Höchstpreise bestimmt worden. Diesen Rechtszustand hat dann die Bundesratsverordnung vom 23. März 1916 abgeändert; danach ist jetzt wieder die Bestrafung aus § 5 nicht davon abhängig, daß keine Höchstpreise ange⸗ ordnet sind. Die Tatbestände, die die Schutzbestimmungen schaffen, sind nicht so einfach, daß sie jedem ohne weiteres eingehen, aber auch nicht so schwierig, daß sich nicht der gebildete Laie darüber unterrichten könnte, welche Anforderungen ras Gesetz an ihn stellt. Eine 11 Erläuterung der Gesetzes⸗ und Verordnungsvorschriften gegen Preistreiberei, Zurück⸗ baltung von Lebensmitteln usw., die ihm dies erleichtert, geben Regierungsrat g. D. Viktor Szezesny und Rechtsanwalt Dr. Heinrich Neumann in einem als Ergänzung zu ihrem oben angezeigten Werke im gleichen Verlag unter dem Titel „Die Be⸗ kämpfung des Wuchers mit Lebensmitteln und Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarss auf Grund der §§ 302 e R.⸗ St.⸗G.⸗B., 138 B. G.⸗B. und der Verordnungen des Bundesrats und der militärischen Kommandobehörden“ jetzt in zweiter, verbesserter und vermehrter Auflage erschtenenen Sonderheft (170 Seiten). Hier sind veremigt die einschlägigen allgemeinen Bestimmungen (Reschssnaf⸗ gesetzbuch §302 6: Sachwucher, Bürgerliches Gesetzbuch § 138: wucherische Rechtsgeschäfte), die Bundesratsverordnung vom 24. Juni 1915 über den Aushang von Preisen in Verkaufsräumen des Kleinhandels nebst der öö des Oberkommandos in den Marken vom 16. Juli 1915 über Preisaushang, die Erlasse der stellvertretenden Generalkommandos gegen wucherische Preistreibereien mit dem Gesetz, 8Söen; Abänderung des Gesetzes über den Belagerungszustand, vom 21. Dezember 1915 und der Bekanntmachung zur Entlastung der
Strafgerichte vom 17. Oktober 1915, die erwähnte Bundesrats⸗ verordnung gegen übermäßige Preissteigerung in der heute geltenden Fassung nebst der Verordnung über Vorratserhebung, die Bundes⸗ ratsverordnung vom 23. September 1915 zur cean unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel, die Bekanntmachungen des Bundes⸗ rats und des Reichskanzlers vom 18. bezw. 26. Mai 1916 über die äußere Kennzeichnung von Waren, die Bekanntmachung gegen irre⸗ führende Bezeichnung von Nahrungs⸗ und Genußmitteln vom 26. Juni 1916, die Bundesratsverordnung vom 25. Sep⸗ tember /4. Nobember 1915 über die Errichtung von Preis⸗ prüfungsstellen und die Versorgungsregelung sowie die Ver⸗ ordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Juni 1916. In den Erläuterungen, die den Zweck der Verordnungen und Sinn und Tragweite ihrer Vorschriften klar erkennen lassen, verbindet sich mit Kürze der Darstellung volle Durchdringung des Stoffes in den Einzelheiten. Von besonderer Bedeutung ist für die Anwendung der angeführten Verordnungen die — noch nicht einheitliche — Recht⸗ sprechung. Die Verfasser haben sie gewissenbaft verwertet, zum Teil ausführlich wiedergegeben und auch die einschlägige, nicht umfangreiche Literatur berücksichtigt. Den Kommentaren zu den einzelnen Ver⸗ ordnungen folgt auch hier ein zusammenhängender Abdruck der Aus⸗ führungsbestimmungen von Preußen, Bavern, Sachsen, Württemberg und Baden. Das Sonderheft ist von Dr. Heinz Potthoff mit einer volkswirtschaftlichen Einleitung verseben. 1 In einer unter dem Titel „Uebermäßiger Gewinn im Sinne von § 5 Nr. 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Juli 1915/23. März 1916“ erschienenen Schrift (Dietesichsche Verlagsbuch⸗ handl. odor Weicher, Leipzig, Pr. 1 ℳ) hat der Reichsgerichtsrat
Dr. Adolf Lohe die Grundsätze —9“ herausgearbeltet, nach denen bei Ueberlassung eines Gegenstandes an einen anderen zu be⸗ urteilen ist, ob ein Gewinn übermäßig hoch sei. Weder im Publikum noch bei den Gewerbetreibenden herrscht immer eine richtige Vor⸗ stellung darüber, welche Grundsätze bei der Feststellung des Gewinns anzuwenden sind, und woraus sich semmne Uebermäßlgkeit im Sinne der Bundesratsverordnung ergibt. Der Verfasser beantwortet zunächst die Frage, wie zu berechnen ist, ob in einem Preise überhaupt ein Gewinn enthalten ist, und erörtert sodann eingehend die weitere Frage, wann er übermäßig hoch ist. Aus dem wirtschaftlichen Zweck, den die Bundesratsverordnung verfolgt und der dahin geht, die Preise für die Gegenstände des täglichen Bedarfs möglichst niedrig zu halten, lassen sich nach der Ansicht des Ver⸗ fassers u. a. die n eg a⸗ Richtlinten ableiten, die bei der Beurteilung des Maßes des Gewinnes einzuhalten sind: „Der Krieg darf nicht die Ursache werden für die Erhöhung des Reingewinns über einen ange⸗ messenen Reingewinn im Frieden. Es ist deshalb der im Kriege ge⸗ zogene Reingewinn mir dem im Frieden erzielten zu vergleichen. Soweit er ihn übersteigt, ist er übermäßig hoch im Sinne der Ver⸗ ordnung vom 23. Juli 1915/23. März 1916“ (S. 17). „Der schon im Frieden nach den Anschauungen des Verkehrs übermäßig hohe Reingewinn ist, obwohl er im Frieden erlaubt ist, im Kriege uner⸗ laubt, wenn er aus Gegenständen des täglichen Bedarfs gezogen wird, und deshalb auf ein angemessenes Maß einzuschränken“ (S. 18). „Keinesfalls darf die durch den Krieg eczeugte Warenknappheit vom Gewerbetreibenden als günstige “ zur Erzielung übermäßiger Gewinne unter Ausbeutung der Notlage der Verbraucher ausgenutzt werden“ (S. 21). Die Ausführungen des Reichsgerichtsrats Lobe verdienen die Beachtung aller Betetligten. 8
Fischerei.
Während der zwei Kriegsjahre sind die Fischereierträge in England laut „Scotsman“ um 16 177 000 Cwts. im Werte von 3 502 000 Pfd. Sterl. zurückgegangen. Im Jahre 1913/14 wurden an Fischen 24 852 000 Cwts. im Werte von 13 839 000 Pfd. Sterl. gefangen, während 1915/16 die Zahlen nur 8675 000 Cwts. im Werte von 10 337 000 Pfd. Sterl. betrugen. Der Rück⸗ gang an Gewicht, der 808 850 Tonnen wertvoller Nahrung entspricht, beträgt 65 v. H., an Wert 25 v. H. In England und Wales machte der Rückgang an Gewicht 68 v. H., an Wert 26 v. H., in Schottland an Gewicht 63 v. H. „ an Wert 29 v. H. aus; in Irland dagegen war an Gewicht ein Rückgang von 17 v. H., an Wert dagegen eine Steigerung von 46 v. H. zu ver⸗ zeichnen. Nur die Heringsfischerei rettete die Lage. Ganz besonders die billigen Fischsorten weisen bedeutende Preissteigerung auf. Im Durchschnitt beträgt die Preissteigerung für alle Fischsorten 118 p. H. Wenn auch alle Umstände berücksichtigt werden, muß man doch die jetzigen Kleinhandelspreise für Fische als übermäßig hoch bezelchnen.
8 Verkehrswesen.
Die Auszahlung der Postanweisungen an die Kriegs⸗ gefangenen im Aus lande wird oft dadurch erschwert oder unmöglich gemacht, daß Angaben über den Truppenteil, dem der Gefangene angehört hat, in der Aufschrift (auf der Rück⸗ seite des Postanweisungsabschnitts) fehlen. Nötig ist die An⸗ gabe der Kompagnie (Eskadron, Batterie) und des Regiments selbständigen Bataillons). Angaben über die größeren Ein⸗ sähe (Brigade, Division, Armeekorps) sind dagegen zu unter⸗ assen.
Nr. 91 desZentralblatts der Bauverwaltung“, heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 11. November 1916 hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. — Nicht⸗ amtliches: Die Wohnhaͤäuser am Kaiser⸗Wilhelm⸗Kanal. — Dampf⸗ ramme für geschüttete Betonpfähle. — Professor Dr.⸗Ing. Franz Niedner †. — Vermischtes: Preisausschreiben des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen. — Wetthewerb für Entwürfe zu einem Staats⸗ realgymnasium in Graslg. — Einrichtung zum Sichern der Förder⸗ wagen gegen das Vorschieben über die Hängebank hinaus.
Trheater und Musik.
Im Königlichen Opernhause flndet morgen das erste Gastspiel des Kön solich bayerischen Kammersängers Heinrich Knote von der Münchener Hofoper als Stegfried statt. sind die Damen Leffler, Burckard, Goetze, Dux, die Herren Henke, Bischoff, Habich und Schwegler beschäftigt. Dirigent ist der Generalmusik⸗ direktor Blech. Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das Lust⸗ spiel „Die Journalisten“ gegeben. Die Hauptrollen sind mit den Damen Arnstaͤdt, Conrad, Heisler, den Herren Boettcher, Eichholz, Engels, von Ledebur, Leffler, Patry, Sachs, Vespermann und Zimmerer besetzt. Spielleiter ist der Oberregisseur Patry.
Der Domchor veranstaltet unter der Leitung seines Direktors Professors Rüdel am Dienstag, den 28. d. M., ein Konzert im Dom zum Besten des unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Katserin und Königin stehenden Vereins Wohlfahrt der weib⸗ lichen Jugend. Ihre Mitwirkung haben zugesagt: die Kammer⸗ sängerin Elisabeth van Endert, die Königlich sächsische Hofopern⸗ sängerin Frieda Langendorff, die Professoren Waldemar Meyer und einrich Grünfeld, der Königliche Sänger Cornelis Bronsgeest, der ammersänger Kurt Frederich sowie die Organisten Hopf und Kuhrt.
Mannigfaltiges.
„W. T. B.“ verbreitet folgenden Aufruf über Frauen⸗ arbeit: Am 15. August 1916 hat der englische Munitionsminister Montagu im Unterhause die großen Fortschritte in der Entwicklung der englischen Rüstungsindustrie geschildert, welche England in den Stand setzen, seine Verbündeten nicht nur mit Geld, sondern auch mit großen Mengen von Waffen und Munition eigener Erzeugung zu versehen. Er hat dabei hervorgehoben, daß diese großen Fort⸗ schritte nur durch die weitgehende Verwendung von Frauenarbeit möglich gewesen ist. In der englischen Rüstungsindustrie waren im Sommer 1916 doppelt so viel Frauen eingestellt wie ein Jahr zuvor. In den nationalen Geschoßfabriken Englands steigt die Be⸗ teiligung der Frauen bis zu 95 % der gesamten Belegschaft. Mit berechrigtem Stolz sagt der englische Munitionsmintster: „Auch die Frauen haben in hingebendster Weise ihren Anteil an den nolwendigen Opfern gebracht. Ibre Leinungen in den anstrengenden und monotonen Betrieben der Munitionsfabriken 9* noch vor einem Jahr für unmöglich gehalten, und es kann mit
eechtt gesagt werden, daß die englischen Frauen unsere Heere gerettet haben. Die Anzahl der Arbeitsarten, an welchen Frauen j tzt be⸗ schäftigt sind, beträgt ungefähr 500, und 3 von diesen waren vor 12 Monaten noch nie von weihlicher Hand vollführt worden“. Auch unsere deutschen Frauen haben schon Rühmliches auf Gebieten geleistet, auf denen man früher die Frauenarbeit für unmöglich hielt. Unsere Industrie und namentlich unsere Landwirtschaft verdanken ihre be⸗ wundernswerten Leistungen zum guten Teil der Frauearbeit, aber noch viel, viel mehr ist zu tun. Es ist vaterländische Pflicht jeder deutschen Frau, ob verheiratet oder nicht, sich ernstlich die Fiage vorzulegen, ob sie nicht auch ihre Kräfte im allgemeinen Interesse nutzbar machen kann, sofern das ihre häuslichen und gesundheitlichen Ver⸗
hälmisse irgendwie zulassen. Besonderz fehlt es an jüngeren kräftlgen
die Krlegsi ustrle, und gerade
dauerliche Beobachtung gemacht, daß namentlich jüngere kriegsgetraute
Frauen, welche bislang für die Rüstungsindustrie arbeiteten, es als, Krieger⸗ frauen“ nicht mehr nötig zu haben glauben, weiter zu arbeiten. ie nehmen einfach die Unterstützung von Staat und Gemeinde in Anspruch und bedenken nicht, wie sehr das Vaterland jetzt auch ihrer Arbeitskräfte bedarf und welch höheren Verdienst und größere innere Befriedigun
sie erzielen, wenn sie sich wieder der praktischen Arbeit widmen. Au
der alte törichte Kastengeist spielt oft mit. Manche Frau hält es unter ihrer Würde, „in die Fabrik“ zu gehen, obwohl Arbeiter und Arbeiterinnen in der Fabrik oft genau so wichtig und für unsern Sieg notwendig sind wie der Soldat draußen im Felde. Darum auf, Ihr deutschen Frauen, die Ihr gesunde Hände und Arme habt und nicht durch häusliche Pflichten gefesselt seid, auf in die Kriegsindustrie, wo Eure Arbeit dem Vaterlande und Euch selbst Segen bringt!
Der nächste Vortragsabend der Gesellschaft für Volks⸗ bildung findet morgen, Mittwoch, Abends 8 ½ Uhr, in der alten „Urania*, Invalidenstraße 57/62, statt. Ferd. Nicolai spricht unter Vorführung von Lichtbildern über „malerische Wanderungen durch die Mark“. Der Eintritt kostet 30 ₰.
Am Buß⸗ und Bettag und am Totenfest werden auf den gemeinsamen Kirchhöfen des Berliner Stadtsynodal⸗ verbandes in den Hauptkapellen Nachmittagsgottesdienste abgehalten werden. Der Gottesdienst auf dem Südwestkirchhof Stahnsdorf findet an beiden Festtagen um 2 ½ Uhr, der Gottesdienst auf dem Ostkirchhof Ahrensfelde an beiden Festtagen 3 Uhr statt.
Amtlich wird gemeldet: Gestern früh fuhr ein Güterzug bei der Einfahrt in den Personenbahnhof Stettin auf einen in dem Einfahrgleis haltenden Personenzug auf. Eine in dem Personenzug sitzende Frau wurde leicht verletzt. Im übrigen wurde nur Sachschaden angerichtet.
An der Sommefront wurde, wie „W. T. B.“ mitteilt, am 11. November von einem feindlichen Flieger hinter unseren Linien ein Kranz abgeworfen, dem eine Anschrift und ein Begleitschreiben beigefügt waren. In der Uebersetzung lautet die erstere: „Zur Erinnerung an den Hauptmann Boelcke, unseren tapferen und ritterlichen Gegner, vom Königlich b Fliegerkorps.’ Das Begleitschreiben hat folgenden Wortlaut: „An die vor dieser Front tätigen Offiziere des deutschen Fliegerkorps. Wir hoffen, daß Sie diesen Kranz finden, bedauern jedoch, daß er so spät kommt. Das Wetter hat uns daran Sönbert. ihn früher zu schicken. Wir trauern mit seinen Ange⸗
örigen und Freunden. Wir alle erkennen seine Tapferkeit an.
Grüßen Sie, bitte, den Hauptmann Evane und Leutnant Long von dem Morane Squadron, gezeichnet J. Seaman Green Lt.“ Das betreffende Armeeoberkommando hat den Eltern des Haupt⸗ manns Boelcke den Kranz und die zwei Schrelben übersandt.
Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania“ spricht morgen, Mittwoch, in der Reihe der Gelehrtenvorträge der Geheimrat Prosessor Dr. H. Thoms über „Betäubungsmittel und menschliche Laster”“. Morgen nachmittag und am Sonnabendnachmittag wird der Vortrag „Die Bagdadbahn“ zu kleinen Preisen wiederholt werden. — Im Hörsal wird am Donnerstag Dr. W. Berndt über Darwins Lehre und am Sonnabend der Professor Dr. B. Donath über „die höchsten erreichbaren Temperaturen“ (mit Versuchen) einen Vortrag halten. 1 aris, 13. November. (W. T. B.) „Petit Parisien“ meldet aus Le Hapre: Der frantösische Dampfer „Flore“ ist mit dem englischen DampferWaterbille“ zusammengestoßen L- beschädigt worden. Er mußte ins Trockendock geschleppt werden.
Konstantinopel, 12. November. (W. T. B.) In Ada⸗ bazar (Kleinasien) ist am Sonnabend von dem in zahlreicher Be⸗ gleitung erschienenen Kriegsminister die erste große Fabrik für Holzverwertung, insbesondere zur Herstellung von Möbeln, landwirschaftlichen Maschinen usw. feierlich eröffnet worden; sie wird 1200 Arbeiter beschäftigen können. Der deutsche Oberst Bischof hielt eine Rede und betonte, diese Gründung inmitten des Krieges set ein Zeugnis von der Kraft der Türkei. Die Blätter 1JS ie Gründung dieser Fabrik als den ersten großen Schritt zur industriellen Belebung der Türkei.
Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Theater.
Ksönigliche Schauspiele. Mittwoch: Opernhaus. 246. Abonne⸗ mentsvorstellung. Siegfried in drei Akten von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Herr Generalmusikdirektor Blech. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Anfang 7 Uhr.
eise vens 253. Abonnementsvorstellung. Die Jour⸗ nalisten. Lustspiel in vier Aufzügen von Gustay Freytag. Regie: Herr Oberregisseur Patry. Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 247. Abonnementsvorstellung. Hoff⸗ manns Erzählungen. Phantastische Oper in drei Akten, einem 6 und einem Epilog von J. Barbier. Musik von J. Offenbach.
nfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 254. Abonnementsvorstellung. Judith. Eine Tragödie in fünf Aufzügen von Friedrich Hebbel. Anfang 7 ½ Uhr.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Margarete von Festenberg⸗Packisch mit Hrn. Land⸗ schaftsrat Arthur von Spörcken⸗Lüdersburg (Lüdersburg, Hannover).
Verehelicht: Hr. Rudolf von Kleist⸗Jeseritz mit Frl. Gertrud von Usedom (Zirmoissel).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Konrad von Marées (Gut Holtorf, Kr. Lüneburg). — Eine Tochter: Hrn. Hauptmann Hugo von der Marwitz (Potsdam). — Hrn. Rittmeister Gisbert Frhrn. zu Innhausen und Kuyphausen (Potsdam).
Gestorben: Fr. Katharina von Wollank⸗Großglienicke, geb. von Brietzke (Großglienickek) 8
.
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg⸗ Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Expediti Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Expedition (Mengering) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt
Berlin, Wilhelmstraße 32. Vier Beilagen (einschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 90)
(1357½)
und die Inhaltsangabe Nr. 45 zu Nr. S des öffentlichen
8 Anzeigers sowie die 1260. und 1261. Ansgabe der Deutschen Verlustlisten.
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4) Hier⸗
5) Bleiben T00570790855—
gibt der jüngst erschienene 34. Jahresbericht des Verein Arbeitlosen“ (e. V., Ackerstraße 52) bemerkenswerte Auskunft. Danach befanden sich unter den 2000 Obdachlosen, die sich im letzten Jahre bei dem Verein neu meldeten, 127 besitzenden oder gebildeten Standes
worden.
lalte) gegen 4 062 450 2
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der Prägungen von Reichsmünzen in den deutschen Münzstätten bis Ende Oktober 1916
1) Im .“
Monat Goldmünzen
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geprägt rechnung*) martstücke worden in: 7 ℳ ℳ
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227 691 80 — 11 921 70 112 805,75 22 78 7036 39
47 499— 12 000 — 63 898 ,65
2) Vorher waren ge⸗ prägt **)
281 432 740 172 560 510][319 394 8581370 443 601126 848 923,50.
110 000
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7500 449 — 75 067 147
37 285 791
783 895 20
10 167 286 6 307 113 70%%99 172 951 56 15 909 524
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7 500 449 75 067 147
1 171 465 45 685 — 5 727 280/ 50% ß4 986 240/90
287 356
37 285 791
10 223 272 60 6 771 008,/ 90% 9 189 314,34 15 928 482 83
535 529, — hee = 42 767 94 41 937771
277 183 1651172 040 794]379 107 502,309 272 136128 915258850
2179576 7015 886 545 12
5155 825 850 .. s ¹
*) Einschließlich von Kronen, zu deren Prägung die Reichsbank das Gold zeliefert hat.
1 264 516 835,50 ℳ.
**) Vergl. den „Reichsanzeiger“ vom 14. Oktober 1916, Nr. 243.
Berlin, den 14. November 1916.ͤ
Hauptbuchhalterei des Reichsschatzamts. Schuckert.
mmmEEEAmnmsm;,s;;;; T;;E;EeeeeTe 108 604 337,05 ℳ. 16
94 281,50 ℳ. 25 033 091,52 ℳ.
Nichtamtliches.
Wohlfahrtspflege.
Ueber die Gebildeten unter den Obdachlosen in Berlin „Dienst an
Beamte, 5 Lehrer, je 3 Ingenieure, Schriftsteller, Techniker, 4 Landwirte, 93 Kaufleute). 138 Hilfesuchende, also 7 % hatten höhere Schulen besucht; 150 stammten aus Beamtenfamilten, 68 aus Familien von Landwirten, einige aus solchen von Gelehrten. In der Regel haben sich die Gebildeten das Untersinken in die tiefste soziale Schicht selbst zuzuschreiben. Wenn sie sich aber rechtzeitig bei dem VeretnDienstan Arbeitlosen“ melden, sich seinem Rat und seiner Ordnung fügen, kann neue Hoffnung sie befeelen Auf freundliche Fürsprache des Vereins öffnet sich den Jugendlichen unter ihnen wieder das Elternhaus, oder nach schwerer Prüfung und Wiederherstellung des Vertrauens kommen sie wieder in eine bessere Stellung. Das Jugendheim und das Männerheim bieten mit 44 Plätzen Anleitung, Zeit und Raum zur Bewährung. Ueber 100 Obdachlose wurden im letzten Jahre den Angehörigen wieder zugeführt, 750 in Arbeit ge⸗ bracht, die Hälfte davon auf dem Lande. Die Schrippenkirche zählte 3400 Gäste. Auch durch Beschäftigung in der Brockensammlung wurde die Bettelei wirksam bekämpft und für Hunderte der Rettungs⸗ weg gebahnt. Für 282 Entgleiste wurden Ausweispaptere be⸗ sorgt. Von den 159 000 ℳ betragenden Jahresausgaben mußten über 24 000 ℳ als freiwillige Beiträge erbesen und rund 14 000 ℳ durch Anleihen gedeckt werden. Das laufende Jahr bedarf nach dem Voranschlage eines gleichen Zuschusses. Man kann die auch im Kriege notwendig bleibende segensreiche Rettungsarbeit des Vereins durch Uebersendung von Beiträgen (Postscheckkonto 11 734 Berlin) oder durch Ueberweisung von Brocken, gebrauchten Gegenständen aller Art, die in Groß Berlin kostenlos abgebolt werden, unterstützen (Fernruf: Amt Norden 3332;: Anschrift: N. 31, Ackerstraße 52).
.—— ——B
Handel und Gewerbe.
(Aus den I[m Reichsamt. des Innern zusammen⸗ gestellten „Nachrichten für Handel, Industrie und Landwirtschaft“.)
Großbritannien.
Aenderung der Schwarzen Liste. Laut Ratsverordnung vom 27. Oktober 1916 ist die in der Schwarzen Liste für die Ver⸗ einigten Staaten von Amerika aufgeführte Firma „Petroleum Products Company of California, Inc. San Francisco, Cali- fornia“ — Seitte 23 der Hauptliste — von der Liste gestrichen 1 (The London Gazette vom 27. Oktober 1916.)
2
Niederlande. Laut Telegramm d
8
“ Ausfuhrverbote. s8 Katserlichen General⸗
konsulats in Amsterdam vom 24. Oktober 1916 ist die Ausfuhr von
Matten, dte als Verpackungsmaterial dienen, und laut Telegramm vom 26. Oktober 1916 die Ausfuhr von Roßkastan ien, Buch⸗ eckern und Eicheln verboten worden.
—
Dänemark.
Ausfuhrverbote. Eine Bekanntmachung vom 6. November
1916 verbietet die Ausfuhr folgender Waren: Gezogener Eisen⸗ und
Stahldraht jeder Art, Drahtgewebe, Drahtnägel und Drahtstifte aus Eisen, Hufnägel. (Statstidende.)
— Die Gesamtsumme der im Umlauf befindlichen Berliner Pfandbriefe, einschltießlich der den Reservefonds und der Pfand⸗ briefkasse des Instituts gehörigen Stücke beträgt 283 639 100 ℳ gegen 284 249 500 ℳ im Jabre vorher nämlich 4 060 500 ℳ 3 ½ % ige im Vorjahre, 2 611 500 ℳ 4 % ige lalte)
gegen 2 653 650 ℳ im Vorjahre, 1 238 100 ℳ 4 ½ % ige gegen 1273800 ℳ im Vorjahre, 541 800 ℳ 5 % ige gegen 545 400 ℳ im Vor⸗ jabre, 8 774 000 ℳ 3 % ige (neue) gegen 8 858 000 ℳ im Vorjahre, 114 061 500 ℳ 3 ½ % ige (neue) gegen 116 014 000 ℳ im Vorjahre, 152 351 700 ℳ 4 % ige (neue) gegen 150 842 200 ℳ im Vorjahre. Im letzten Jahre sind 24 Grundstücke zur Neu⸗ und Nachbeleihung angemeldet worden. Von den auf diese Meldung hin genehmigten Beleihungen sind 2 645 000 ℳ noch nicht abgehoben, wobei zu be⸗ merken ist, daß das Pfandbriesamt sich 1 Jahr lang an die Beleihungs⸗ bewilligung gebunden hält, während der Grundstückseigentümer zur Abnahme der Pfandbriefe nicht verpflichtet ist.
,——, In der Aufsichtgratssitzung der Allgemeinen Elektrizi⸗ täts⸗Gesellschaft Berlin vom 11. d. M. wurde laut Meldung des „W. T. B.“ über das verflossene Geschäftsjahr Bericht erstattet. Die Kriegsunterstützungen der Familien der Einberufenen beltefen sich auf 7 548 359 ℳ (4 612 414 ℳ i. V.), die aus dem Betriebe gedeckt sind. Die Werkstätten waren voll beschäftigt und standen wieder in weitem Umfange der Landesperteidigung zur Verfügung. Nach Abzug von Unkosten, Steuern, Obligationszinsen und Abschreibungen wird ein Reingewinn von 27 193 409 ℳ (21 298 115 ℳ i. V.) ausge⸗ wiesen. Der auf den 9. Dezember einzuberufenden ordentlichen Generalversammlung wird eine Dividende von 12 % auf 155 Millionen und 6 % auf 29 Millionen Mark Aktien vorge⸗ schlagen werden Einem Konto für Kriegswohlfahrt sollen 1 ½ Millionen Mark zugeführt werden.
— Nach dem Verwaltungsbericht der Lebensversicherungs⸗ anstalt der Ostpreußischen Landschaft, Königsberg i. Pr. für das Rechnungsjahr 1915 war auch das Jahr 1915 eis eaweech für die jume Anstalt, zumal es ihr erheblich vermehrte Kriegssterbefälle brachte. Gleichwohl baben sich die Ergebnisse des Jahres, sowohl was die Erhaltung und Vermehrung des Versicherungsbestandes als die finanztellen Erfolge betrifft, recht befriedigend gestaltet. In der großen Lebensversicherung ergab das abgelaufene Jahr für die Anstalt einen Neuzugang von mehr als 1 ¼ Millionen Mark eingelösten Ver⸗ sicherungen, in der Volksversicherung einen salchen von rund 140 000 ℳ, insgesamt einen Neuzugang von 335 Versicherungen über rund 1,7 Millionen Mark. Der Reinzuwachs des Jahres 1915 nach Berücksichtigung aller Abgänge durch Tod, Nicht⸗ einlösung, Rückkauf und Verfall betrug 167 Versicherungen über 1 002 629 ℳ. Das finanzielle Ergebnis des Jahres erreichte mit rund 52 000 ℳ Ueberschuß fast das Doppelte des vorfährigen Gewinns und übertrifft damit um einen geringen Betrag das Gewinnergebnlis des letzten Friedensjahres 1913. Reserve⸗ fonds wie Kriegsreservefonds erfuhren aus dem Ueberschuß des Jahres eine weitere Stärkung. Der Gewinnreserve der Versicherten wurden mehr als 25 000 ℳ zugeführt, sodaß zur Verteilung von Dividenden 76 000 ℳ zu Verfügung standen. Zu dem finanziellen Ergebnis haben wesentlich beigetragen bedeutende Ersparnisse bei den Ver⸗ waltungskosten, trotzdem die Leistungen der Anstalt an ihre im Felde stehenden Beamten nicht eingeschränkt worden sind. Da die Anstalt, wie schon im vorjährigen Bericht ausgeführt, mit dem Ausbruch des Krieges die Ausgabe von Hypotheken fast ganz ein⸗ gestellt und ihre verfügharen Bestände in Kriegsanleihen angelegt hat, haben die Hypothekenbestände im Jahre 1915 nur eine geringe Zu⸗ nahme erfahren. Die ausgezahlten Hypotheken vermehrten sich um 8 (davon 5 ländliche) im Gesamtbetrage von 53 850 ℳ (davon 38 750 ℳ auf ländliche Hypotheken). Bis Ende 1915 waren aus⸗ geliehen 323 Hypotheken über 1 734 725,20 ℳ, davon 301 ländliche über 1 509 350 ℳ. Alle Hypotheken find innerhalb Ostpreußens angelegt. Einer neuen Aufgabe hat sich die Anstalt im laufenden Jahre durch die Errichtung und Verwaltung der Ostpreußischen Kriegswaisenversicherung unterzogen, die eine Ergänzung der Ostpreußischen Kriegsversicherung a G. darstellt und unter Mitarbeit eines Förderungsausschusses, dem eine Rethe der bedeutendsten Männer der Provinz angehört, im “ 1916 ins Leben gerufen worden ist. Ihr Zweck ist, die Berufs⸗ ausbildung der Knaben und die Aussteuerung der Mädchen durch den Abschluß von Versicherungen sicherzustellen. Die Mittel zur Zahlung der Prämien für diese Versicherungen sollen durch die Uebernahme von Kriegspatenschaften oder einmaligen Spenden aufgebracht werden. Um den Sparbetrieb der Kriegswitwen zu wecken und in ihnen die Pflicht zur Selbsthilfe anzuregen, werden die Witwen, soweit sie hierm in der Lage sind, 8.,—h vw . werden, auch ihrerseits nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit Prämienzuschüsse zu machen und hierdurch zur Erbötung der Versicherungssummen beizutragen. Die von der Ost⸗ preußischen Kriegswaisenversicherung verfolgten Ziele erscheinen, wie
der Berscht zum Schluß bemerkt, von besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Zukunft der Provinz Ostpreußen, weil von einer zweck⸗ mäßigen Berufsausbildung der Knaben eine Vermehrung des Hand⸗ werkerstandes und eine Verminderung der Schar der ungelernten Arbeiter erwartet werden dürfe und von der Beschaffung einer wenn auch nur notdürftigen Aussteuer eine Vermehrung der Eheschließungen zu erhoffen sei.
. Wien, 13. Novemher. ig Verkehr der Börse e sich in freundlicher Haltung. Besum⸗ mend für dte Festigkeit der Tendenz waren die Meldungen über die Behebung der leichten Erkrankung des Kaisers und die vorliegenden günstigen Kriegsberichte. Im Vordergrund des Interesses standen die Aktien der heimischen und ungarischen Bankinstitute sowie einzelne Industriewerte, wie Spiritusaktten, ferner einzelne Kohlenpaviere und die türkischen Werte. Auch die hoch im Kurse stehenden böhmischen Bahnaktien erfreuten sich einiger Nachfrage. Dagegen blieben Eisen⸗ und Rüstungsaktien vernachlässigt. Der Anlagemarkt bewahnte seine bishe ige feste Haltung.
Börse in Berlin
9
vom 13. November Brief Geld Brief New York 1 Dollar G 5,51 olland 100 Gulden änemar! 100 Kronen Schweden 100 Kroneu Norwegen 100 Kronen Schweiz 100 Franken Wien⸗ Budapest 100 Kronen Bulgarien 100 Leva 79 80
Die Börse zeigte heute eine überwiegend schwache Haltung. Auf den meisten Gebieten herrschte Neiaung zu Abgaben, die besonders für Industriewerte eine ungünstige Wirkung hatten. Schwächer lagen besonders sog. Rüstungswerte, auch Schiffahrtspaptere waren gedrückt. Renten lagen still. Der Schluß war ruhig.
Kursberichte von auswärtigen Fondomärkten.
Paris, 13. November. (W. T. B.) 5 % Französtsche Anlethe 87,65, 3 % Französische Rente 61,10, 4 % Span. äußere Anseibe 99,00, 5 % Russen 1906 82,70, 3 % Russen von 1896 55,20, 4 % Türken unif. —,—, Suezkanal 4350, Rio Tinto 1740. 1
Amsterdam, 13. Noyvember. (W. T. B.) Amerikaner gedrückt. Wechsel auf Berlin 42,10, Wechsel auf Wien 26,75, Wechsel auf Schweiz 46 82 ½, Wechsel auf Kopenhagen 66,12 ½, Wechsel auf Stockholm 69,12 ½, Wechsel auf New York 243,75, Wechfel auf London 11,63 ½, Wechsel guf Paris 41,90. — 5 % Niederländische Staatsanleihe 102 ¾. Obl. 3 % Niederl. W. S. 761 ⁄1 6, Königl. Niederl. Petroleum 524,
olland⸗Amerika⸗Linie 451 ½, Ntederländisch⸗Indische Handelsbank 243 ½,
tchison, Topeka u. Santa Fo 108. Rock Island 1 ¼, Southern Pacifie 102 ½, Southern Nailway 27 ½, Union Pacific 151, Ana⸗ conda 205, United States Steel Corp. 1211116, Französisch⸗Englische Anleihe —, Hamburg⸗Amerika⸗Linie 74 ⅞. 1
Rio de Janeiro, I1. November. (W. T. B.) Wechsel auf London 12 1 6.
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.
Amsterdam, 13. November. (W. T. B.) Santos⸗Kaffee für November 58.
Amsterdam, 13. November. (W. T. B.) Rüböl loko 82 ⅞½, für Dezember 81 ½. — Leinöl loko 581, für Dezember 57 ½, für November⸗Dezember 58 ½, per Februar 59, per März 59u..
(W. T. B.) Der äußerst geringfügige