. Bekanntmachun
über die Einrichtung einer Ueberwachungsstelle für Seemuscheln.
Vom 16. November 1916. 1— 1
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung über die Ueber⸗ wachung des Verkehrs mit Seemuscheln vom 2. November 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1243) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung uͤber die Errichtung eines Kriegsernährungs⸗ amts vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 402) bestimme ich, was folgt:
1- Die Ueberwachungsstelle für Seemuscheln besteht aus dem Verwaltungsausschuß, dem Geschäftsführer. ““ 8 Der Vorsitzende und die Mitglieder des Verwaltungsausschusses sowie der Geschaftsführer werden von mir ernannt. Die Ernennung ist widerruflich.
2 Die der Ueberwachungsstelle nach §§ 2, 3, 4, 5, 6 der Bekannt⸗ machung vom 2. November 1916 zustehenden Befugnisse sind grund⸗ sätzlich von dem Verwaltungsausschuß auszuüben. In eiligen Fällen kann der Vorfsitzende namens des Verwaltungsausschusses entscheiden. Die Angelegenheit ist alsdann dem Verwaltungsausschuß in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.
3. Der Geschäftsführer hat die Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vorzubereiten und auszuführen. Er ist an die ihm vom Vorsitzenden erteilten Weisungen gebunden. 6
Der Verwaltungeausschuß kann dem Geschäftsführer widerruflich die Ermächtigung erteilen, bestimmte Geschäftezweige selbständig zu erledigen. Allgemeine Anordnungen auf Grund der §§ 3, 4, 5 der Bekanntmachung vom 2. November 1916 bleiben dem Verwaltungs⸗ ausschuß, in eiligen Fällen dessen Vorsitzenden vorbehalten.
Die allgemeinen Anordnungen der Ueberwachungsstelle sind im „Deutschen Reichsanzeiger“ bekannt zu geben.
“ 1“
5.
Der Verwaltungsausschuß wird vom Vorsitzenden nach Maßagabe des Bedürfnisses, jedoch mindestens ei mal vierteljährlich, einberufen. Dabet soll die Tagesordnung mitgeteilt werden. Der Verwaltungs⸗ ausschuß ist beschüußfähig, wenn außer dem Vorsitzenden mindestens drei Mitglieder erschienen sind. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Die Beschlüsse sind schriftlich festzustellen und vom Vorsitzenden und einem weiteren
Mittgliede zu vollziehen. ö111“
Berlin, den 16. November 1916. ve.
Der Präsident des Kriegsernährungsamt vpon Batocki
Bekanntmachung
der Reichsfuttermittelstelle, betreffend den Ankauf des Haferbedarfs der kontingentierten Betriebe.
Auf Grund des § 17 Absatz 5 der Verordnung über Hafer vom 6. Juli (RGBl. S. 811) wird bestimmt:
8 Die Nährmittelfabriken erhalten von der Reichsfuttermittelstelle nach § 19 der Haferverordnung in Verhindung mit der Bekannt⸗ machung vom 25. August (RSHBl. S 968) Mittetlung, welche vafer⸗ menge sie verarbeiten odern verarbeiten lassen dürfen (Kontingent). Die Kontingente werden für die Zeit bis zum 30. September 1917
fest efegt. — —
2 Die Reichefuttermittelstelle stellt in Höbe der den Nährmittel⸗ fabriken bewilligten Kontingente Eclaubnisscheine zur frethändigen Beschaffung von Hafer aus. Nach Bedarf läßt sie diese den Fabriken durch die Hafer⸗Einkaufs⸗Gesellschaft aushändigen.
3
Auf Grund dieser Erlaubnisscheine erwerben die Nährmittel⸗ fabriken ihren Bedarf an Hafer freihändig unmittelbar oder durch Vermittlung des Handels.
4.
Der Ankauf von Hafer darf nur in Kommunalverbänden er⸗ olgen, die einen Ueberschuß an Hafer über ihren Eigenbedarf haben. Die Nährmittelfabriken oder der von ihnen beauftragte Handel haben
ch wegen eines jeden Kaufes vorher mit dem Kommissionär des ommunalverbandes, in welchem der Hafer angekauft werden soll, in zerbindung zu setzen, damit den Kommunalverbänden die Uebersicht ber den in ihrem Bezirk befindlichen Hafer gewahrt bleibt. 1b Bet der Aushändigung der Erlaubnisscheine werden die Nähr⸗ mittelfabriken auf genaue Einhaltung dieser Bestimmung ausdrücklich hingewiesen.
5. .
Der Erlaubnfsschein ist von der Nährmittelfabrik oder dem von ihr mit dem Ankauf beauftragten Handel bei Abschluß des Kauf⸗ geschäfts dem Verkäufer avstuhändigen. Dieser hat das Geschäft binnen 3 Tagen nach Abschluß unter Angabe des Empfängers des Hafers dem Kommunalverband anzuzeigen und ihm den Erlaubnis⸗ schein einzureichen. Der Kommunalverband hat die Erlaubnisscheine monatlich der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeres⸗ verpflegung, Berlin W. 9, als Belag über erfolgte Hafer⸗ lieferung einzusenden.
6. Für Hafer, der auf Grund von Erlaubnisscheinen freihändig auf⸗ gekauft wird, darf bis zu etwatger anderweitiger Regelung ein dem gesetzlichen Höchstpreis bis zu ℳ 40,— für die Tonne überschreitender
Preis gezahlt werden, gegenwärtig also bis zu ℳ 320 fär eTonne. Berlin, den 17. November 1916.
RNeeicchsfuttermittelstelle. — Dr. Mehnert.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen über die zwangsweise Ver⸗ waltung französischer, britischer und russischer Unter⸗ nehmungen vom 26. November und 22. Dezember 1914 (27GBl. S. 487 u. 556), vom 4. März 1915 (RGBl. S. 133) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) wurden in Zwangsverwaltung genommen:
die in Dresden verwahrten Zollgüter der Firmen: Dast & Gorts in London, Holland in London und Porter & Co. in Paris e Kaufmann Kurt Donner in Dresden, Marien⸗ raße 28); Wilson Stafford Ltd. in Atberstone, Kacew in Warschau, Cubiesmann in Warschau, Recsynskt in Warschau, Lacam & Co. in Tours bez Dresden, Banque de Madagaskar in Paris, Mar Rosenberg in Paris, Louis Hirsch in Paris, Füller &. Köhler in Paris, Julig Drepais in Paris und Charles Kowes in Paris (Verwalter: Kaufmann Louis Schlesinger in Dresden, Wintergartenstr. 19); Comp Française des Extraits Tinctoriaux in Havre HG Proturist W. Sennewald in Loschwitz, Karola⸗ traße 31); CGCes. G. Pandakv in Odessa, Joseph Attias in Algier und D. Schwartz in Paris (Verwalter: Tabakmakler W. Martens in Dresden, Melanchtonstr. 6);
Heidsieck & Co. in Reims, Louis Latnva in Beanne und Mrlt ; in Perßalter: Kaufmann Rudolph Weigand in Dresden, Kö itgstr. 21; I Holland 8 Webb Ltd. in Noltingham (Verwalter: Direktor W. Eiselt in Blasewitz, Friedensplatz 6); der Nachlaß der Olga von Weymarn in Dresden (Verwalter: Svn Arthur Schmalz in Dresden, Johann Georgen⸗ ee 14); das in Sachsen und Preußen befindliche Vermögen der Hermine verehel. Melchers in London (Verwalter: Konsul a. D. Mosle in Leipzig, Schwägrichenstr. 24). In der Person des Zwangsverwalters sind infolge Einberufungen zum Heeresdienste folgende Veränderungen eingetreten: für die Firma Ascher Fuchs in Leipzig an Stelle des Rechtsanwalts Dr. Aßmann der Rechtsanwalt Dr. Karl Beier in Leipzig, Neumarkt 38; 1 für die Firma Leipziger Rauchwaren⸗Kommissionsbaus in Leipzig, für die in Leipzig befindlichen Warenläger der Firmen: Berl Pittermann in Bereschnize, Lejzor Schlipak in Bereschnize, Wolf Hottmann in Kolki, Abel Sobolewitsch in Wilkowischky, Anton Muschin in Maikop, Neussichin in Moskau, C. Chodoroff in Paris, Sch. Lepsky in Moskau, M. Massejeff in Moskau und für das in Markranstädt befindliche Warenlager der Firma D. Grün⸗ blatt in Odessa an Stelle des Kursmaklers Martin Kärber der Bankdirektor a. D., Bücherrevisor Felix Schönherr in Leipzig, Bayerische Straße 103.
Aufgehoben wurde die Zwangsverwaltung der Firma Leon Inwald in Chemnitz und des dem Kaufmann Enequist in Herrnhut gehörigen Grundstückes. Dresden, den 15. November 1916.
Ministerium des Innern.
Graf Vitzthum von Eckstädt.
1“
“ b 1““ Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 260 und 261 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten: Nummer 260 unter Nr 5564 eine Verordnung über den Handel mit Sämereien, vom 15. November 1916, Nummer 261 unter Nr. 5565 eine Bekanntmachung über Erhaltung von An⸗ wartschaften aus der Krankenversicherung, vom 16. November 1916.
16“
Berlin W. 9, den 17. November 1916.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Konsistorialrat Hundt in Berlin zum Ge⸗ heimen Konsistorialrat und Mitglied des Evangelischen Ober⸗
kirchenrats zu ernennen und dem Eisenbahnobergütervorsteher Schmald in Duisburg
den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. 8
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Insterburg getroffenen Wahl den Senator Dr. jur. Otto Rosencrantz in Altona als Ersten Bürgermeister der Stadt Insterburg auf die gesetzliche Amts⸗ dauer von zwölf Jahren bestätigt.
Justizm inisterium.
In der Liste der Rechtsanwälte ist der Rechtsanwalt Dr. Gaßner bei dem Amtsgericht in Buer gelöscht.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Versetzt sind die Regierungsbaumeister Wetzel von Schwedt a. O. nach Stettin, Osten dorf von Altenessen nach Datteln (Bereich der Kanalbaudirektion Essen) und Wellmann von Breslau nach Celle.
Bekanntmach u ng.
Der Vorschrift im § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (G.⸗S. S. 152) gemäß wird zur öffent⸗ lichen Kenntnis gebracht, daß der im Steuerjahr 1916 ein⸗ schätzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1915 für die in Preußen gelegene Teilstrecke der Gera⸗Meusel⸗ witz⸗Wuitzer Privateisenbahn auf 24 067 ℳ 67 ₰ fest⸗ gestellt worden ist. Erfurt, den 16. November 1916. . Der Königliche Eisenbahnkommissar. .V Fa
Bekanntmachung.
Der Geheime Obermedizinalrat und Kaiserlich russische Leib⸗ arzt Dr. Martin von Mandt und dessen Ehegattin Johanna Charlotte Ludovika, geb. Ackermann, haben in ihrem am 20. Oktober 1857 errichteten wechselseitigen Testament der Königlichen Rheinischen riedrich: Wilhelms⸗Universität zu Bonn zur Förderung wissenschaft⸗
icher und technischer Studien unter der männlichen Nachkommen⸗ schaft ihrer Seitenberwandten unter dem Namen: „von Mandt⸗ Ackermann'sche Stipendienstiftun “ein Kapital von 48 000 ℳ vermacht, mit der Bestimmung, daß die Zinsen desselben, nach Abzug der Verwaltungskosten, zur Unterstützung junger Männer christlicher Religion, welche sich der Arznei⸗ oder der Rechtswissenschaft oder der höheren technischen Ausbildung auf Gewerbeschulen und ähnlichen Anstalten widmen, als Stipendien verwendet werden sollen.
Die Zahl der Stipendien ist auf drei festgesetzt.
Zum Genusse der Stipendien sind vorzugsweise berufen:
I. die ehelichen männlichen Nachkommen der Geschwister der
Stifter, und zwar:
in erster Reihe des Ehemanns von Mandt vollbürtigen Bruders Karl Theodor Mandt,
in zweiter Reihe des Ehemanns von Mandt vollbürtigen Schwester Therese, verehelichten Grano,
in dritter Reihe der Ehefrau von Mandt Bruders Albert
Ackermann, in vierter Reihe der Ehefrau von Mandt Bruders Gebhardt
Ackermann;
demnächst in Ermangelung von Bewerbern dieser Kategorie
II. die männlichen Nachkommen: 8 zuerst des Cichena hes von Mandt beiden Halbbrüder Friedrich
Mandt und Franz Mandt,
zweitens des Freundes der Stifter, des Appellationsgerichts⸗
rats Wilhelm Graffunder, — 1 upr des Freundes der Stifter, des Regierungs⸗ und Bau⸗ rats Emil Flaminius.
Sind keine Bewerber aus diesen beiden Klassen von berechtigten vorhanden, so können die Stipendien auch an Fremde, insofern dieselben die Eigenschaft preußischer Untertanen haben, ver⸗ liehen werden. ““
Der Genuß und die Verabfolgung der St endien ist nicht von dem Besuch der Bonner Universität, noch überhaupt von der Gegen⸗ wart auf einer der preußischen Universitäten und Lehranstalten ab⸗ hängig; jedoch befreit der ee im Auslande in keinem Falle von der Reihringung 5 snn. 8 fihung erforderlichen Zeugnisse der wirklich besuchten Unterrichtsanstalten.
denen amtliche Zeugnisse über das Verwandtschafts⸗ verhältnis mit den Stiftern, beziehungsweise den mit Vorzugsrecht bedachten Familien, die Schul⸗ und Sittenzeugnisse der bisher be⸗ suchten Unterrichtsanstalten, das Universitätsimmatrikulations, und Sittenzeugnis, sofern diese nicht schon auf dem Sekretariat liegen, sowie ein Dekanatszeugnis; von den Gewerbetreibenden: empfehlende Zeugnisse der Gewerbebehörden und die Unterrichtszeugnisse der Vor⸗ schulan talten und Lehrmeister beigefügt sein müssen, sind bis zum
15. Dezember 1916 an das unterzeichnete Kuratorium zu richten und auf dem Universitäts sekretariat einzuliefern.
Bonn, den 15. November 1916.
Das Kuratorium der I“ Stiftung
Ribbert.
2
lässiger Personen vom Handel vom 24. September v. J.
Seite 603) habe ich dem Händler Benno Altmann in Belgard
den Handel mit Lumpen, Fellen und Häuten, Metallen und sonstigen Rohstoffen wegen Unzuverlässigkeit untersagt.
Belgard, den 14. November 1916. Der Landrat. von Hagen.
Preußen. Berlin, 18. November 1916.
Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen hielt heute eine Sitzung.
Nach einer Reutermeldung hat der Parlamentssekretär der englischen Admiralität am 15. d. Mts. erklärt, daß vom Tonnengehalt der britischen Handelodampfer von tausend Tonnen und darüber zu Beginn des Krieges bis Ende September dieses Jahres etwas über zweieinhalb vom Hundert verloren gegangen seien. m . Verluste sowohl durch Kriegs⸗ als auch durch Seegefahr. Diese Auskunft ist falsch. Wie „W. T. B.“ von zuständiger Stelle erfährt, sind allein durch kriegerische Ereignisse bis Ende September dieses Jahres 2 180 000 Tonnen brutto
englischer Handelsschiffe von über tausend Tonnen verloren ge⸗
gangen. Das bedeutet volle 10,4 vom Hundert der englischen Gesamttonnage zu Anfang des Krieges. Auf die Schiffe über tausend Tonnen berechnet, würde der Prozentsatz noch größer werden Er erhöht sich zweifellos bedeutend durch die hier nicht bekannten englischen Verluste
durch Seegefahr.
In der Frage der Registrierung der Auslands⸗ forderungen haben, wie „W. T. B.“ mitteilt, die in der letzten Woche seitens der Reichsbehörden mit Vertretern von Handel und Industrie geführten Verhandlungen nunmehr zu einem positiven Ergebnis geführt. Die Anordnung einer zwangsweisen Anmeldung der Außenstände im feindlichen Aus⸗ land dürfte nach den von zuständiger Stelle abgegebenen Er⸗ klärungen in den nächsten Tagen zu erwarten sein.
Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1268 und 1269 der Deutsch 8 Ver⸗ lustlisten bei. Sie enthalten die 13. Liste der aus Rußland zurückgekehrten Austauschgefangenen, die 689. preußische und die 357. sächsische Verlustlste. ““
Oesterreich⸗Ungarn.
Im Befinden des Kaisers ist der „Korrespondenz Wilhelm“ zufolge keine nennenswerte Aenderung zu verzeichnen. Der Kaiser empfing gestern u. a. den Ersten Oberhofmeister Fürsten Montenuovo, die Generaladjutanten Grafen Paar und Freiherrn von Bolfras, den Kabinettsdirektor Freiherrn von Schießl und den Chef des Generalstabes Freiherrn Conrad von Hötzendorf.
— Der Minister des Auswärtigen Baron Burian ist gestern früh aus Berlin wieder in Wien eingetroffen.
— Die deutsch⸗österreichisch⸗ungarische Einkaufs vereinigung hat vorgestern ihre erste Sitzung in Budapest abgehalten, wozu viele Vertreter eutschland reich eingetroffen sind. .“ 8
“ 1
Großbritannien und Irland. Im Oberhaus kam es am Mittwoch zu einer lebhaften
Debatte über die Führung der Flotte. 3 Lord Sydenham richtete dem „Rotterdamschen Courant“ zu⸗ folge an die Regierung die Froge, was für Pläne sie für die Be⸗ strafung Deutschlands wegen des Auftretens seiner J⸗Boote habe. Andere Redner sagten, man habe das unbehagliche Gefühl, daß nicht alles getan werde, was in der Macht des Landes lege, um den Feind durch eine energische Einsetzung der englischen Seestreitkräfte zu besiegen. Sie verlangten mit Nachdruck ein energischeres Vor⸗ gehen der Admiralität und ein mehr offensives Auftreten der Flotte. Lord Sydenham nahm Bezug auf die früher abgegebene Er⸗ klärung, daß die Flottenpolütk Englands einen verteidigenden Charakter haben müsse, und sagte, diese Lehre bedeute eine vollständige Verleugnung aller Ueberlieferung der Flotte. Wenn man sie annehme, könne das leicht zu einer nationalen Katastrophe führen. Lord
1“ 8 8
Das umfasse alle
ind Oester⸗
zu erklären, feindlichen Länder spielen können.
Crewe antwortete im Namen der Reglerung, es wäre unvernünftig, jetzt schon eine Politik für die spätere Bestrafung des Feindes fest⸗ zusetzen; vorläufig müßten die Kanonen sprechen. Die Kriege⸗ kommission habe schon vor längerer Zeit die Bewaffnuna der Handels⸗ schiffe und die dazu notwendigen Maß egeln ermogen, und die Flotte habe bei der Bekämpfung der neuen deutschen U⸗Boote beträchtliche Erfolge gehabt. Er glaube nicht, def die Admiralität die Auf⸗ fassung, daß die Vernichtung der feindlichen Flotte das oberste Ziel der Marine sei, aufgegeben habe.
— Das Unterhaus setzte vorgestern die Beratung über ä der Regierung zur Lebensmittel⸗ rage fort.
Im Laufe der Debatte beschäftigte sich der Handelsminister Runciman mit der Unterseebootfrage und wies laut Bericht des „W. T. B.“ darauf hin, daß die Regierung eine Versicherung gegen Krtegsgefahr eingerichtet habe, die sich lohne. Sie hätte mit einem Satz von 5 Prozent begonnen, diesen aber schnell auf 1 Prozent ermäßigt, und dieser Saß sei während des Krieges der gleiche ge⸗ blieben und sei erst kürzlich auf ein wenig über 1 Prozent erhöht worden, um die Rechnungen in Ordnung zu bringen. Im großen und ganzen set es der Regierung gelungen, den Plan auf der Grundlage von 1 Prozent durchzuführen. In der Tat sei die wirkliche Ver. minderung der englischen Tonnage für die Lebensmittelzusuhr nicht durch Unterseeboote verursacht worden, sondern durch die ungeheuren Ansprüche von Heer und Flotte und durch die Knappbeit der nord⸗ amerikanischen Weizenernte, die die Regierung gezwungen habe, W eizen aus Australien zu beschaffen und so viel mehr Tonnage in Anspruch zu nehmen. Sir John Simon und Winston Churchill schoben die Schuld an dem gegenwärtigen Zustand der Regierung zu, nahmen aber bei ihrer Kritik einen sehr von einander abweichenden Standpunkt ein. Simon sprach das Handelsamt von der Ver⸗ antwortung frei und richtete seine Arklagen ausschließlich gegen das Kriegsamt. Er sagte, dieses Mintsterium habe ent⸗ weder aus Unwissenheit oder dadurch, daß es der Volks⸗ stimmung zu sehr nachgab, die Warnungen des Handels⸗ amts und des Ackerbauamts in den Wind geschlagen und wichtige Produktionszweige ihrer Arbeitskraft beraubt. Die Er⸗ nennung eines Lebenemitteldiktators und die anderen Pläne Runcsmans würden nicht imstande sein, die Preissteigerung der Lebensmiltel zu verhindern und die Produktionsverhältnisse zu bessern, außer wenn das Handelsamt und das Ackerbauamt in der Frage der Entblößung der Landwirtschaft von Arbeitskräften ebenso viel drein zu reden hätten wie die Militärbehö den. Die Regierung müsse die dumme und unrschtige Auffassung fahren lassen, daß jedermann, der bei der Armee eingestellt werde, notwendigerweise zur Verstärkung der Kraft des Landes beitrage. Wenn man von den nationalen Hilfsquellen zu viel in rein militärische Kanäle ableite, während der Friede noch in weitee Ferne set und der Sieg vom Ausharrungsvermögen ab⸗ hängen koͤnne, so trage das nur dazu bei, den Krieg zu verlteren. Der Redner führte die Schwierigkeiten mit den Lebensmitteln auf die willtürliche Durchführung der Dienstpflicht zurück Churchil! wandte sich entschieden gegen diese Auffassung und sagte, der Arbeiter⸗ mangel in wichtigen Industriezweigen set viel eher auf die willkürliche Art zurückzuführen, in der man mit der Rekrutierung vorgegangen sei. Wenn man jetzt bei der Auswahl der Mannschaften für die Armee wissenschaftlicher zu Werke gehe, so sei dies einzig und allein durch die Dienstpflicht möglich geworden. Churchill machte Runciman den Vorwurf, daß er eine zu ernste Auffassung von der U⸗Bootgefahr habe. Es seien zwar zweieinhalb Millionen Tonnen vernichtet worden, aber durch Neubau und Ankauf von neuen Schffen sei fast der ganze Verlust wieder gut gemacht worden. Der Redner forderte die Bewaffnung von Handelsschiffen als wirk⸗ samstes Mittel gegen die U⸗Boote. Daß diese Methode sich bewähre, dafür sei ein Beweis, daß vier Fünftel der von U.⸗Booten angegriffenen bewaffneten Handelsschiffe zu entkommen vermochten, während vier Fünftel der unbewaffneten angegriffenen Handelsschiffe in den Grund gebohrt worden seien. Churchill glaubte, daß die Frage der Schiffsfrachten ein viel ernstlicherer Faktor sei als der U.Boorkrijeg. Es sei, notwendig, sämtliche Schiffe unter die Kontrolle der Regierung zu stellen und alle wichtigen Betriebe unter Staatsaufsicht zu nehmen, Verbrauchskarten einzuführen und für alle wichtigen Artikel Preise festzusetzen. Ferner verlanate er die allgemeine Dienstpflicht für Industrie und Armee und die Organi⸗ sation des Ackerbaues auf nationaler Grundlage. Die Regterung S diesem Schritt nicht warten, bis die Notwendigkeit sie
zu dränge.
Wie ‚„Reuter“ meldet, haben die Vorschläge Runcimans über die Regelung der Ernährungsverhältnisse die einstimmige Billigung des Hauses gefunden.
Frankreich.
Dem „Petit Journal“ zufolge haben die Eisenbahn⸗ gesellschaften mit Jahresschluß 1916 für die letzten drei Jahre einen Gesamtverlust von 1,1 Milliarden zu verzeichnen, wovon nach amtlichen Angaben mindestens 206 Millionen auf die Staatsbahnen entfallen.
Rußland.
Der Minister des Aeußern Stürmer hat nach einer
Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ an die Vertreter folgendes Telegramm gerichtet:
Rußlands bei den verbündeten Mächten
1 St. Peters burg, 16. November. kürzlich von der Presse gewisser Länder verbreiteten Gerüchte über angebliche geheime Besprechungen, die zwischen Rußland und Deutschland fortgesetzt geführt würden zu dem Zweck, zur Unter⸗ ung eines Sonderfriedens zu gelangen, können infolge ihrer Hartnäckigkeit die russische Regierung nicht gleichgültig lassen. Die Kaiserliche Regierung legt Gewicht darauf, auf das entschiedenste daß diese sinnlosen Gerüchte nur das Spiel der b Rußland wird das innige Band, das es mit seinen tapferen Verbündeten verbindet, unversehrt erhalten und wird, weit davon entfernt, an den Abschluß eines Sonderfriedens zu denken, an ihrer Seite den gemeinsamen Feind ohne das geringste Nachlassen bis zur Stunde des Endsieges bekämpfen. Kein feindlicher Winkelzug wird imstande sein, den unwiderruflichen Entschluß Ruß⸗ lands zu erschüttern. Sie werden beauftraot, dem Vorstebenden die weutste Oeffentlichkeit zu verleihen und den Inhalt dieses Telegramms zur Kenntnis der Regierung zu bringen, bei der Ste beglaubigt sind.
— Der bisherige Präsident der Duma Rodzianko ist wiedergewählt worden. b Norwegen.
3 Ein englisches U⸗Boot hatte am 3. Juli 1916 innerhalb des norwegischen Hoheitsgebietes vor Lindesnäs den Dampfer „Prunelle“ durch Be⸗ schießung angehalten. Hiergegen hatte die norwegische Regierung bei der englischen Einspruch erhoben. Wie das Norwegische Telegrammbureau meldet, antwortete die englische Regierung im August, nach der angestellten Unter⸗ suchung könne sie betreffs des Orts des Anhaltens eine Verletzung der norwegischen Souveränität nicht einräumen. Nach erneuten Untersuchungen durch die norwegischen Marinebehörden
ließ Norwegen der englischen Regierung mitteilen, die Ver⸗
letzung
der norwegischen Souveränitat sei unzweifelhaft. Da das betreffende U⸗Boot keine Flagge geführt hatte, obgleich es im norwegischen Gebiet fuhr, brachte die norwegische Re⸗
erung in Erinnerung, daß auch dies eine Verletzung der norwegischen Neutralität sei, was der englischen Regierung im Februar 1916 mitgeteilt wurde, als drei Handelsschiffe bei
Flekkerö auf norwegischem Gebiet angerufen worden waren. Die englische Regierung teilte hierauf, indem sie ihr Bedauern über die Geschehnisse aussprach, mit, sie habe die englischen Seestreitkräfte davon unterrichtet, daß U⸗Boote während des Aufenthalts in und während der Fahrt durch norwegische Gewässer aufgetaucht fahren und die Nation müßten. 3 “
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Ueber die von der französischen, englischen und italienischen Regierung dem Bundesrat eingereichte Kollektivnote sind in der Prasse ungenaue und unvollständige Mitteilungen er⸗ schienen. ie die „Schweizerische Depeschenagentur“ erfährt, stellt sich die Entente in dieser Note im wesentlichen auf den Standpunkt, daß durch die Anwendung des deutsch⸗ schweizerischen Abkommens das Gleichgewicht in der Behand⸗ 9. der Kriegführenden verletzt werde. Das sei insofern der Fall, als die Verwendung von deutschem Eisen und für einzelne Artikel von deutscher Kohle ausgeschlossen werde, wäh⸗ rend die Bestimmungen für die S. S. S. die Ausfuhr von Produkten gestatten, auch wenn in einem gewissen Verhältnis durch Vermittlung der S. S. S. eingeführte Rohstoffe ver⸗ mendet werden. Besonderes Gewicht wird darauf gelegt, daß auch die vorhandenen Lager unter das Ausfuhrverbot fallen und zahlreiche Firmen, die für die Entente arbeiten, dadurch ihres Eigentums beraubt und an der Erfüllung der einge⸗ gangenen Verträge gehindert werden.
Die verbündeten Regierungen erachten sich in ihrer Note zu den folgenden Forderungen berechtigt:
1) Streichung der Ausfuhrberechtigung für Kriegsmaterial, das in einem bestimmten Verhältnis durch Vermittlung der S. S. S. eingeführte Rohstoffe enthält, und für Baumwollgewebe.
2) Verbot der Verwendung von Schmieröl, das aus oder durch die Länder der Entente eingeführt worden ist, für die Fabrikation von Waffen, Munition und Sprengstoffen.
3) Verbot der Verwendung von Kupfer und von elektrischen Installationen, deren Kupfer durch die Länder der Entente nach dem 18. November 1915 geliefert worden ist, für Lieferung von Kriegs⸗ material und für Ueberführung von Kraft nach den Ländern der Zentralmächte.
4) In kürzester Frist Einstellung der Ausfuhr aller Maschinen, aller hydro⸗elektrischen Produkte und aller Baumwollgewebe jeder Art, um die Vornahme der notwendigen Untersuchungen zu ermöglichen.
In seiner Antwortnote stellt sich der Bundesrat grundsätzlich auf den Standpunkt, daß eine Störung des Gleichgewichts in der Behandlung der Krieg⸗ führenden zu Lasten der Länder der Entente nicht vorliege. Im Gegenteil werde durch die zurzeit bestehenden Bestimmungen der S. S. S. die Tätigkeit der schweizerischen Industrie in höherem Maße eingeschränkt, als durch das deutsch⸗schweizerische Abkommen, ganz abgesehen davon, daß es sich bei Deutschland fast ausschließlich um die Bewilligung zur Verwendung eigener Produkte, bei den Ländern der Entente zum großen Teil nur um Transitbewilligung aus überseeischen Ländern handle. Aus den einzelnen Bestimmungen der S. S. S. weist die schweizerische Note nach, daß im allgemeinen die im Interesse der schweizerischen Industrie bewilligten Export⸗ möglichkeiten nach den Zentralmächten nur insoweit eingeräumt werden, als es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, und wo Ausnahmen gemacht werden, sind diese so eingeschränkt, daß eigentliches Kriegsmaterial, insbesondere Munition, nicht mehr in Frage kommt. Daß durch das deutsch⸗schweizerische Abkommen die vorhandenen Eisen⸗ und Kohlenlager der Munition, Waggons und Sprengstoffe für die Entente herstellenden Fabriken unter die Sperrmaßnahmen fallen, kann angesichts der Tatsache nicht überraschen, daß im Verkehr mit der Entente nicht nur diejenigen Waren, die bei Gründung der S. S. S. in der Schweiz lagen, ohne weiteres den Ausfuhrbeschränkungen unterworfen worden fühch sondern daß auch die An⸗ wendung seitheriger Beschränkungen auf alle Waren bean⸗ sprucht worden ist, die im Zeitpunkt des Erlasses in der Schweiz waren. Die schweizerische Note geht dann im einzelnen die Forderungen der Ententenote durch und tritt ihnen entgegen. Sie verweist darauf, daß Baumwollgewebe in dem Umfang, in dem sie zur Zeit noch ausgeführt werden können, mit Kriegsmaterial überhaupt nichts zu tun haben. Sie bezeichnet die verlangte Einschränkung in der Verwendung von Schmieröl in schweizerischen Betrieben als mit den der Institution der S. S. S. zugrunde liegenden leitenden Gedanken des freien Verbrauchs der durch die S. S. S. eingeführten Waren innerhalb der Grenzen der Schweiz in Widerspruch stehend und als Quelle unlösbarer Kontroll⸗ schwierigkeiten. Sie wendet sich mit besonderem Nachdruck gegen jede Erschwerung und Beschränkung der Schweiz in der Erzeugung der elektrischen Kraft und in ihrer freien Verwen⸗ dung. Dem Begehren, binnen kürzester Frist die Ausfuhr aller Maschinen und aller hydro⸗elektrischen Erzeugnisse und Baum⸗ wollgewebe aller Art zu verbieten, um die erforderlichen Unter⸗ suchungen vorzunehmen, erklärt der Bundesrat nicht ent⸗ sprechen zu können und bei den anläßlich der Gründung der S. S. S. vereinbarten Grundsätzen stehen bleiben zu müssen.
Von der in der Kollektivnote gegebenen Zusicherung, daß
die verbündeten Regierungen sich vollauf Rechenschaft geben.
von der schwierigen Lage, in der die Schweiz, sich befindet, und daß sie ihr in möglichst weitgehendem Maße bei Prüfung der aufgestellten Forderungen Rechnung tragen würden, hat der Bundesrat mit Genugtuung Kenntnis genommen. Er wird denn auch der Prüfung dieser wichtigen Fragen seine aktive Mitwirkung nicht versagen.
Griechenland. 16“
Der französische Kriegsminister Roques hat dem griechi⸗ schen Kriegsminister eine Denkschrift mit den Forde rungen der Entente überreicht. Wie das „Reutersche Bureau“ meldet, wird u. a. die Benutzung der griechischen Eisenbahnen als Unterpfand für Griechenlands freundschaftliche Haltung, die Uebergabe eines Teiles der Artillerie, die Ver⸗ bannung von Personen, die im Verdachte stehen, deutsche Agenten zu sein, und die Besetzung eines neutralen Gebiets⸗ streifens zwischen Alt⸗ und Neugriechenland durch die Ver⸗ bündeten gefordert.
Der Admiral Fournet hat, derselben Quelle zufolge, weitere 50 Wagen der Larissabahn verlangt. Der griechische Verkehrsminister hat die Abtretung der Wagen zugesagt, sobald die Verlegung des III. und IV. Armeekorps beendet sei.
Amerika.
Entgegen früheren Meldungen berichtet das „Reutersche Bureau“ aus New London (Connecticut), daß das deutsche Handels⸗U. t tschland“ erst gestern um 1 Uhr
alflagge führen
30 Minuten früh abgefahren sei. Einer späteren Depesche desselben Buxeaus zufolge kehrte die „Deutschland“ um 5 Uhr 15 Minuten früh in den Hafen zurück, da sie mit dem sie begleitenden Schlepper zusammengestoßen war, der sank. Sieben Mann der Besatzung des Schleppers sind ertrunken. Die Be⸗ schädigung der „Deutschland“ ist nicht festgestellt.
— Der „Temps“ meldet aus Washinagton, daß Car⸗ ranza versprochen habe, drei in Parral als Spione verhaftete Amerikaner sofort freizulassen.
Asien.
Aus Weltevreden wird gemeldet, daß nach einem Tele⸗ gramm des Residenten von Borneo die Aufständischen die Dörfer Berang und Benkoeng im Talsoedistrikt besetzt haben Mehrere Einwohner wurden getötet, die Bevölkerung ist geflüchtet.
Kriegsnachrichten.
erlin, 17. November, Abends. (W. T. B)
An West⸗ und Ostfront keine großen Kampfhandlungen.
Unserem Vordringen in der Walachei leistet, wie Truppen erneut melden, die rumänische Zivilbevölkerung be⸗ waffnet Widerstand.
An mazedonischer Front sind weitere Angriffe der Ententetruppen gescheitert.
Großes Hauptquartier, 18. November. (W. T. B.
Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Die englische Artillerie richtete ihre Wirkung vornehmlich gegen unsere Stellungen auf beiden Ufern der Ancre. Nach Feuervorbereitung führten am Abend die Franzosen gegen Saillisel und die südlichen Anschlußlinien einen starken Angriff, der im Feuer zusammenbrach.
Heeresgruppe Kronprinz.
An der Nordfront von Verdun und in einzelnen Ab⸗ schnitten der Vogesen lebte zeitweilig die Feuertätigkeit auf.
Oestlicher Kriegsschauplatz. b Front des Generalfeldmarschalls “ Prinz Leopold von Bayerr. An der Schtschara und am Stochod war die feindliche Artillerie rühriger als in den Vortagen. Bei Witoniez (nordwestlich von Luck) gelang ein deutsches Patrouillenunternehmen in vollem Umfange.
Front des Generalobersten Erzherzog Carl
In den verschneiten Karpathen hat sich bis zu den Paßstraßen südlich von Kronstadt (Brasso) die Lage nicht geändert.
In vergeblichem, opferreichen Ansturm versuchten die Rumänen die Mitte der deutschen Front nordöstlich von Campulung zurückzudrängen.
In den Waldbergen zu beiden Seiten der Flußtäler des Alt und des Jiu schreitet der Angriff deutscher
und österreichisch⸗ungarischer Truppen vorwärts
Wir machten wieder Gefangene.
Balkan⸗Kriegsschauplatz.
V Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.
Auf dem linken Flügel der deutsch⸗bulgarisch⸗ottomanischen Dobrudscha⸗Armee kam es gestern zu Artilleriekämpfen.
Mazedonische Front.
Französische Angriffe in der Ebene südlich von Monastir und gegen die Front des pommerschen Infanterie⸗Regiments Nr. 42 auf den schneebedeckten Höhen im Bogen der Cerna wurden blutig abgewiesen.
Erbitterte Kämpfe spielen sich täglich um die Höhen nordöstlich von Cegel ab.
Am 15. November war einer der Gipfel von den Serben gewonnen worden. Der Oberbefehlshaber, General der In⸗ fanterie Otto von Below, im Brennpunkt des Kampfes anwesend, nahm an der Spitze deutscher Jäger die verlorene Stellung im Sturm zuruͤck. 1
Seine Majestät der Kaiser ehrte Führer und Truppe durch Ernennung des verdienten Generals zum Chef des Jäger⸗ bataillons.
. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Von zuständiger militärischer Seite erfährt „W. T. B.“ über die Kämpfe an der Ancre:
Die englischen Angriffe an der Ancre, die mit dem 13. begannen, waren als Durchbrochsversuche größten Stils gedacht. Die Feuer⸗ schlünde von über 200 Batterien spien Tausende von Tonnen Eisen auf die flankierten deutschen Gräben. Daß mit einem tiefen Durch⸗ stoße gerechnet wurde, geht ferner aus der Tatsache hervor, daß die Engländer die Angriffsartillerie sehr nahe heranführten. In geschickt angelegten Batterienestern wurden Geschütze aller Kaliber in und um Hebuterne sowie westlich und südlich dieses Ortes aufgestellt. Weitere Artillerie wurde östlich und südöstlich von Colincamps zwischen Englebelmer und Mesnil, bei Pozières und Courcelette massiert.é Das planmäßige, stundenlang lobende Zer⸗ störungeschießen mit schwersten Kalibern und Gasaranaten konnte die deutsche Infanterie weder im Abschnitt südlich Grandcourt noch zwischen Hebuterne und dem Weg Serre--Mailly erschüttern. Hier wurden die ersten Stellungen fast überall gehalten. Lediglich im Zentrum gelang der Stoß durch die ersten in⸗ folge gewaltiger Sprengungen, die den größten Teil von Beaumont und seiner Verteidigungsanlagen vernichteten. In Auswertung des ersten Erfolges gelang es bhier den Eng⸗ ländern, auch Beaucourt nach erblttertsten Kämpfen zu nehmen. Der Versuch, welter vorzudringen, zerschellte indessen an der von den Deutschen zäh verteidigten Riegelstellung. Das wichtigste Angriffs Uel, die Höhen von Serxre, konnten nicht genommen werden. Der Ort Serre selbst wurde vorübergehend von den Engländern besetzt, j'doch im Gegenstoß zurüͤckerobert. Der englische Angriff wurde von drei auf polle Kampfstärke aufgefüllten Korps vorgetragen, hinter denen nachweislich noch zwei weitere Divisionen in Reserve zur strategischen Auswertung des bereit standen. In einem aufgefundenen Befehl war die Ferme Beauregard als eines der Angriffsziele ge⸗ nannt. Der Stoß war somit bis zu einer Tiefe von 6 ⅜ km gedacht, während er in Wirklichkeit an der tiefsten Stelle der Spitze des vorspringenden Stellunagsdreiecks bis zu der Barriere der Riegel- stellung nicht mehr als zwei Kilometer erreicht. Das gewennene