1916 / 275 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

8 kretenden Intendantur des V. Armeekorps zum Intendantur⸗ und Baurat sowie

den bisherigen Kreisschulinspektor Beyer in Ortelsburg zum Seminardirektor zu ernennen. ““ v“

Ministeriumder geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Seminardirektor Beyer ist das Direktorat des Lehrerseminars in Angerburg verliehen

Finanzministerium. 8

1) Zu Anfang des Monats Dezember 1916 sind neben den bisherigen laufenden Kriegsbeihilfen einmalige Kriegs⸗ teuerungszulagen nach folgenden Grundsätzen zu zahlen:

Etatmäßig angestellte Staatsbeamte mit einem Dienst⸗ einkommen bis 4500 einschließlich, sowie ständig gegen Entgelt beschäfigte außeretatmäßige Staatsbeamte mit einem Diensteinkommen bis 4800 einschließ lich erhalten, wenn sie unverheiratet sind . . . . . . . . 40 % verheiratet sind, aber keine Kinder unter 15 Jahren oder nicht solche älteren

Kinder im Alter bis zum vollendeten

18. Jahre, die ohne eigenes Ein⸗

kommen sich noch in Schul⸗ oder Berufsausbildung befinden, zu unter⸗

halten haben (vgl. Nr. 2). 1 PPEZZ55990

2 Kinder haben (vgl. Nr. 2) . . .

3 Kinder haben 8 5

4 Kinder haben 8 88

5 und mehr Kinder haben (vgl. Nr. 2) 8

2) Fetsitsezach sind nur Kinder bis zu 15 Jahren zu berücksichtigen. Soweit aber ein oder mehrere Kinder bis zum 18. Lebensjahre, die ohne eigenes Einkommen sich noch in Schul⸗ oder Berufsausbildung befinden, von dem Beamten unterhalten werden, erhält dieser gleichfalls die einmalige Kriegsteuerungszulage.

3) Hinsichtlich der Beamten, die infolge ihrer Beschäftigung bei dem Heere oder der Marine usw. über ihre Friedensbezüge hinaus bereits Zulagen erhalten, verbleibt es bei den für die aufend zu gewährenden Kriegsbeihilfen aufgestellten Grund⸗ ätzen. Sind die Beamten erst seit dem 1. Oktober 1916 bei dem Heere oder der Marine usw. unter der erwähnten Vor⸗ aussetzung beschäftigt, so erhalten sie gleichwohl die einmaligen

riegsteuerungszulagen.

Die für die laufend zu gewährenden Kriegsbeihilfen auf⸗ gestellten Grundsätze bleiben auch dafür maßgebend, was als Diensteinkommen der Beamten für die Gewährung der ein⸗ maligen Kriegsteuerungszulagen anzusehen ist.

4) Verwitwete oder geschiedene Beamte, die überhaupt keine

Kinder zu unterhalten haben, sind den unverheirateten Beamten gleichzustellen und wie diese mit einmaligen Kriegsteuerungs⸗ zulagen zu bedenken, gleichgültig, ob der Beamte einen eigenen Haushalt hat oder nicht. Soweit ein ver⸗ witweter oder geschiedener Beamter ein oder mehrere Kinder über 18 Jahre, die nicht selbständig erwerbstätig sind, im gemeinsamen Haushalt unterhält, wird er den kinderlos verheirateten Beamten gleich erachtet und erhält die für diese maßgebende einmalige Zulage (60 ℳ).

5) Die einmaligen Kriegsteuerungszulagen sind nach den vorstehenden Grundsäben auch an die höheren Beamten zu zahlen, desgleichen an die Lohnangestellten höherer Ordnung.

6) Die den Beamten gezahlten einmaligen Kriegs⸗ teuerungszulagen sind in der Rechnung jeder in Betracht kommenden Verwaltung als außeretatmäßige Ausgaben nach⸗ zuweisen, die einmaligen Kriegsteuerungszulagen der Lohn⸗ angestellten höherer Ordnung bei den Lohnfonds.

Bis zum 10. Januar 1917 ist, getrennt für Beamte und für Lohnangestellte höherer Ordnung, die Höhe der gezahlten einmaligen Teuerungszulagen kurz anzuzeigen.

Berlin, den 15. November 19166.ͤ G

Der Finanzminister. Lentze. An die nachgeordneten Behörden. 89 Ministerium des Innern.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Simon aus Hagen (Westfalen)

st zum Kreisarzt in Neustadt (Holstein) ernannt worden

8 11“ 8

Bekanntmachung.

Die Au fnahme prüfung bei den König lichen Lehr⸗ zianen

seminaren in Lissa findet im Jahre 1917 am 29. März 1917, in Hohensalza am 16. März 1917 statt.

Die Bewerberinnen haben sich 3 Wochen vorher bei den be⸗ treffenden Herren Seminardirektoren zu melden und folgende Schrift⸗ stücke beizubringen: 1) ein Zeugnis über sittliche Unbescholtenheit, 2) ein Zeugnis über den bisher erhaltenen Unterricht, 3) einen Geburts⸗ und Taufschein, 4) eim amtsärztliches Gesundheitszeugnis, 5) einen Impf⸗ und Wtederimpfschein, 6) einen selbständig abgefaßten Lebenslauf.

Zur Aufnahme ist das zurückgelegte sechzehnte Lebensjahr er⸗ forderlich.

In der Prüfung sind im allgagemeinen die in den Regierungs⸗ amtsblättern und im amtlichen Schulblatt der Provinz Posen für 1905 und 1906 näher bezeichneten Kenntniss⸗ d Fertigkeit zuweisen.

Posen, den 8. November 19160.

8 Ksönigliches Provinzialschulkollegium.

Kummerow.

8

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915,

betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S 603), habe ich dem Kaufmann Wilhelm Karfunkel⸗ stein in Berlin⸗Schöneberg, Freisingerstraße 1, durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage den Handel mit Seife und fett⸗ losen Wasch⸗ und Reinigungsmitteln sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen und Kriegsbedarfs wegen Un⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt

Berlin, den 16. November 1916.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Rönne.

tarifen im?

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 21. November 1916.

Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg hat hat sich am Sonnabendabend zu kurzem Aufenthalt in das Große Hauptquartier begeben.

85

Der Ausschuß des Bundesrats für Handel und Ver⸗ kehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen und für Justizwesen hielten heute Sitzungen. Im Anschluß an diese versammelt sich der Bundesrat zu einer Vollsitzung.

Nach einer Mitteilung der hiesigen amerikanischen Botschaft haben alle in Madagaskar internierten deutschen Zivilgefangenen die Insel am 29. Oktober verlassen und sind mit dem nach Marseille bestimmten Dampfer „Sydney“ nach Frankreich übergeführt worden.

Am heutigen Tage ist eine Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von Werkzeugmaschinen, veröffent⸗ licht worden. Wie „W. T. B.“ mitteilt, unterliegen danach die in der Bekanntmachung näher bezeichneten Gegenstände, insbesondere Drehbänke, Abstechmaschinen, Revolverbänke, Fräsmaschinen, Schleifmaschinen, Bohrmaschinen, Bohr⸗ und Fräswerke, Vertikalbohr⸗ und Drehwerke, Shaping⸗, Stoß⸗ und Hobelmaschinen, Automaten, Hinterdrehbänke, Zentriermaschinen, Pressen und Stanzen, Aufwurf⸗, Luft⸗ und Fallhämmer sowie Abgratpressen einer genau geregelten Meldepflicht, soweit die Maschinen nicht voll und ausschließlich und für eine längere Dauer als 2 Monate vom 21. November 1916 ab für Kriegszwecke beschäftigt sind. Die erste Meldung hat für den am Beginn des 21. November 1916 vorhandenen Bestand bis zum 30. November 1916 an die Königliche Feldzeug⸗ meisterei, Technische Zentralabteilung, Berlin W. 15 (Lietzen⸗ burgerstr. 18/20), zu erfolgen. Die Meldungen sind auf be⸗ sonderen amtlichen Meldescheinen für jede einzelne Klasse der Maschinen auszufüllen. Die Meldescheine können bei dem Verein deutscher Werkzeugmaschinenfabriken, Berlin W. (Bayerischestr. 2) oder bei dem Verein deutscher Maschinen⸗ Bau⸗Anstalten, Berlin⸗Charlottenburg 2 (Hardenbergstr. 3) an⸗ gefordert werden.

„Der Wortlant der Bekanntmachung ist bei den Polizei⸗ behörden einzusehen.

Die Genehmigung der Kartoffellieferung vom Er⸗ zeuger unmittelbar an den Verbraucher auf Bezugs⸗ schein darf, wie „W. T. B.“ mitteilt, nach den erlassenen Bestimmungen von den Kommunalverbänden erteilt werden, sofern dadurch die Lieferungspflicht des Kommunalverbandes für die Gesamtheit nicht beeinträchtigt wird. Die große Ver⸗ zögerung und das stellenweise ungünstige Ergebnis der Kartoffel⸗ ernte hat aber in den meisten Kommunalverbänden eine wesent⸗ liche Einschränkung solcher Ausnahmebewilligungen notig gemacht, weil die verfügbaren Arbeitskräfte, Gespanne und Eisenbahnwagen zunächst für die Heranschaffung der an die Bedarfsverbände zu liefernden Kartoffelmengen gebraucht werden. Die Kommunalverbände, die für die Durchführung dieser Lieferungen verantwortlich sind, können Ausnahme⸗ bewilligungen nur erteilen, wo eine Beeinträchtigung der Ge⸗ samtlieferung zweifellos nicht in Frage steht.

Mühlen, die bereit und in der Lage sind, in ihrem Be⸗ zirk den Ankauf und gleichzeitig feinste Vermahlung von Spreu, Kaff, Aehren u. dgl. zu übernehmen, werden auf⸗ gefordert, Angebote mit Angabe der täglichen Leistungsfähig⸗ keit und des für sie in Frage kommenden Bezirks umgehend spätestens bis zum 27. d. M. an die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte, G. m. b. H., Abteilung: Kraftfuttermittel, Berlin W. 35 (Potsdamer Straße Nr. 31) unter der Auf⸗

schrift „Spreuvermahlung“ einzureichen.

Durch die am 15. Oktober d. J. in Kraft getretene An⸗ ordnung des Direktoriums der Reichsgetreidestelle über die Einführung von Reichs⸗Reisebrotmarken ist es den Kom⸗ munalverbänden zur Pflicht gemacht worden, für Reisezwecke der ortsansässigen Bevölkerung auf Anfordern Reichs⸗Reise⸗ brotmarken zu verabfolgen, und zwar Beziehern von Brotkarten im Umtausch gegen die kommunale Brotkarte und Selbstver⸗ sorgern unter Kürzung der Mehlkarte. Wie „W. T. B.“ mitteilt, verlassen indessen immer noch zahlreiche Reisende die Heimat, ohne für die Zeit der Abwesenheit im Besitz von Reichs⸗Reisebrotmarken zu sein, was schon häufig zu Unzu⸗ träglichkeiten geführt hat. In der Uebergangszeit bis zum 1. Dezember d. J. ist es den Kommunalverbänden auf Grund der vom Direktorium der Reichsgetreidestelle erlassenen Ueber⸗ gangsbestimmungen möglich, den in ihrem Bezirk sich vorüber⸗ gehend aufhaltenden Fremden, die mit den ergangenen Vor⸗ schriften noch nicht genügend vertraut sind und sich daher nicht mit Reichs⸗Reisebrotmarken versehen haben, durch Ausgabe von Tagesbrotkarten oder in ähnlicher Weise noch auszuhelfen. Vom 1. Dezemberd. J. ab ist dies aber nicht mehr zulässig. In ihrem eigenen Interesse werden deshalb die Reisenden auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, sich für die Zeit der Abwesenheit vom Wohnort mit Reichs⸗ Reisebrotmarken zu versorgen.

Die Nr. 10 der Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts vom 30. Oktober 1916 bringt im Amtlichen Teil unter A (Unfallversicherung) einen Runderlaß des Amtes vom 30. Oktober 1916 an die ihm unterstellten gewerblichen Berufsgenossenschaften über die Unfall⸗ verhütung während des Krieges, eine Bekanntmachung vom 5. Oktober 1916 über die Genehmigung von Unfallverhütungs⸗ vorschriften im 3. Vierteljahr 1916 sowie eine Bekanntmachung vom 23. September 1916 über die Genehmigung von Gefahr⸗ 3. Vierteljahr 1916.

Hieran schließen sich Entscheidungen der Rekurssenate, der Beschlußsenate und andere Entscheidungen über folgende Gegenstände:

Ein Ergänzungsurteil des Oberversicherungsamts kann nur mit dem Rekurse, nicht aber im Beschlußverfahren angefochten werden; die Rechtsmittelfristen für die in der Hauptsache ergangene und für die Ergänzungsentscheidung laufen selbständig [29001.“*)

Ob die Dienstbehinderung eines Genossenschaftsangestellten durch militärische Dienstletstungen „eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ im Sinne des § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs andauert, ist Tatfrage und nach den Verhältnissen des Einzelfalls zu entscheiden; das Reichsversicherungsamt hat eine Dienstbehinderung von nahezu sieben Monaten als erheblich angesehen [2901].

Die mit einem Eisgewinnungsbetrieb verbundene Lagerung des Eises und der Absatz mittels Fuhrwerkes sind als Bestandteile des Feeürie ba ben ger I Binnenschiffahrts⸗Berufsgenossen⸗

daft mitversichert 12902]. 1 8 ftmnttversichfatel sind, wenn das kaufmännische Unternehmen über den Umfang des Kleinbetriebs hinausgeht, als Engroshandelsgeschäfte bei der Lagerei⸗Berufsgenossenschaft versicherungspflichtig; der Verkauf von Waren in kleineren Mengen zum unmittelbaren Ge⸗ oder Ver⸗ brauch stellt sich regelmäßig, sofern er in offenen Läden, im Umher⸗ ziehen und auf Märkten erfolgt, ebenso wie das Ausschänken von Getränken in Wirtschaftsbetrieben als Detailhandel, wenn er von größeren Lagern aus erfolgt, als Engroshandel im Sinne der Reichs⸗

versicherungsordnung dar [2903].

Der Versicherungsträger ist zur Zahlung der doppelten Pausch⸗

gebühr gemäß § 80 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung verpflichtet, wenn das Oberversicherungsamt in einem Urteil erkannt hat über die Berufungen eines Verletzten gegen zwei am gleichen Tage erlassene Endbescheide, von denen der eine den Antrag auf Rentenerhöhung zurückwies, der andere die Rente aufhob [2904].

Der Abschnitt B (Kranken⸗, Invaliden⸗ und Hinter⸗ bliebenenversicherung) enthält die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 12. Oktober 1916 über die Einrichtung

der Quittungskarten für die Invaliden⸗ und Hinterbliebenen⸗

versicherung, ferner eine Bekanntmachung vom 18. Oktober 1916

über die Vereinbarungen zur Durchführung der §§ 219, 220

und 222 der Reichsversicherungsordnung und einen Runderlaß

des Reichsversicherungsamtes vom 20. April 1916 an die Vor⸗ stände der sämtlichen Landesversicherungsanstalten und Sonder⸗ anstalten über die Art der Anlegung des Anstaltsvermögens nach dem Stande vom 31. Dezember 1914 nebst Uebersicht. Hieran schließen sich die Uebersichten über die Zahlungen der 31 Versicherungsanstalten im Monat August 1916 aus In⸗

validen⸗, Kranken⸗, Alters⸗ und Zusatzrenten und über ihre Leistungen an Hinterbliebene im gieichen Monat, endlich über den Erlös aus Beitragsmarken im Monat September 1916. Der Nichtamtliche Teil bringt im Abdruck den „Erlaß des Königlich Preußischen Kriegsministeriums vom 16. Juni 1916 Nr. 774/5. 16. M. A. über das Verhältnis der Kriegsbeschädigten zur reichsgesetzlichen Arbeiterversicherung“.

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden eingeklam⸗ merten Zahlen geben die Ziffer an, unter welcher diese in den „Amt⸗ lichen Nachrichten“ veröffentlicht sind. ö““

—— 1 8

Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel bestimmt unter Abänderung seiner Bekanntmachung vom 19. August 1914 Nr. 1420 wie „W. T. B.“ meldet, für das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Junit 1851 und des Reichsgesetzes,

17. Dezember 1914, vom 23. September 1915 und vom 23. März 1916 (R. G. Bl. 1914 S. 339, 516; 1915 S. 603; 1916 S. 183), daß der Höchstpreis für den Verkauf im

Kleinhandel für ein Pfund Salz auf 14 festgesetzt wird.

8

8

Die Anordnung tritt am 1. Dezember 1916 in Kraft.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1272 und 1273 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 691. preußische, die 358. sächsische

und die 499. württembergische sowie die 95. Marine

Verlufliste.

Hessen.

Der frühere Minister des Innern und der Finanzen, zuletzt Präsident der Oberrechnungskammer, Dr. Ernst Braun, ist einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge gestern früh an d Folgen eines Schlaganfalles im 60. Lebensjahre gestorben.

1b Mecklenburg⸗Strelitz.

Ueber das Befinden Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin⸗Witwe, der im 95. Lebensjahre stehenden Großmutter Seiner Königlichen Hoheit des regierenden Großherzogs, veröffentlicht die „Landeszeitung für beide Mecklen⸗ burg“ folgendes Bulletin vom gestrigen Tage: 3

Ihre Königliche Hoheit die Großherzogtn⸗Witwe sind seit einigen Tagen an einer katarrhalischen Affektion der Speiseröhre erkrankt. Das Allgemeinbefinden und der Kräftezustand der hohen Pattentin sind durch die verringerte Nahrungsaufnahme ke⸗ einträchtigt.

Neustrelitz, 19. November 1916.

gez.: Dr. Schillbach. Dr. Boas.

1“

Oesterreich⸗Ungarn.

Ueber das Befinden des Kaisers wurde gestern, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes Bulletin ausgegeben:

Bei Seiner Majestät ist im Verlaufe der vergangenen Nacht ein beschränkter entzündlicher Herd in der rechten Lunge aufgetreten bei sonst gleichbleibenden katarrhalischen Erscheinungen. Morgen⸗ temperatur 38 Grad. Abendtemperatur 37,8 Grad, Herztätigkeit gut, Atmung gleichmäßig ruhig, Appetit geringer. Seine Mägjestät verbrachten den ganzen Kag außer Bett, arbeiteten bis zum Abend und empfingen außer dem ersten Obersthofmeister Fürsten von Montenuovo, den beiden Generaladjutanten Paar und Bolfras, dem Kabinettsdirektor Schießl und dem Sektionschef von Daruvary den Feldmarschall Erzherzog Friedrich in dreiptertelstündiger Audienz.

gez. Leibarzt Kerz, Professor Ortner.

Blättermeldungen zufolge ist der außerordentliche Ge⸗ sandte und bevollmächtigte Minister Graf Ludwig Szechenyi zum Gesandten in Sofia ernannt worden.

Der Oberste Gerichtshof hat gestern die Nichtigkeits⸗ beschwerde der Angeklagten Dr. Kramarz, Dr. Rasin, Cerwinka und Zamazal, die wegen Hochverrats und Ver⸗ brechens gegen die Kriegsmacht des Staates bezw. wegen Aus⸗ spähung zur Kriegszeit zum Tode verurteilt worden waren, als teils unzulässig, teils unbegründet zurückgewiesen. Damit hat

das Urteil Rechtskraft erlangt

betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914, in der Fassung der Bekanntmachungen voonmn

8 In

Fraukreich. 8* .

Die parlamentarische Kommission zur Beralung von Maß⸗

nahmen, um die Wirtschaftsbestände Frankreichs zu schonen,

hat den Antrag gestellt, daß die Regierung sofort energische

Anordnungen zur Einschränkung des Automobil⸗

verkehrs erlassen solle. Man will dadurch die Petroleum⸗, Benzin⸗, Oel⸗ und Kautschukvorräte schonen.

11“““ Schweden.

Da amtlich festgestellt worden ist, daß die Vorräte an Weizen und Roggen für das Jahresbedürfnis des Landes nicht hinlänglich sind, sondern Brotmangel befürchtet werden muß, wenn nicht sofort Maßnahmen getroffen werden, so beschloß die Regierung, wie „W. T. B.“ meldet, gewisse vorläufige Maßnahmen, bis umfassendere Anfang 1917 getroffen werden, nämlich Höchstpreise für Weizen, Roggen, Gerste, Hafer und Weizen und Roggenmehl. Der staatliche Volkswirtschaftsausschuß soll Maßnahmen für die Organisation von staatlichem Einkauf und Verkauf von Getreide und Mehl treffen. Der Ausschuß wird weiter ermächtigt, im Lande Getreide einzukaufen, und erhielt für diesen Zweck aus den Staatsmitteln vorläufig 5 Millionen Kronen. 111“

Türkei.

In der Deputiertenkammer hielt der Präsident Hadschi Adil Bey bei Uebernahme des Vorsitzes eine Rede, in der er laut Bericht des „W. T. B.“ u. a. Faegencses ausführte:

Die Ereignisse haben gezeigt, daß Gott jenen seine Gunst zuteil werden läßt, die angesichis einer den Bestand der Natton bedrohenden Gefahr Festigkeit und Tatkraft entfalten. Die osmanische Geschichte ist um ruhmvolle Seiten bereichert worden. Die türkischen Heere haben mit todesverachtender Tapferkeit an der Seite der Verbündeten gekämpft und so einen wirksamen Schritt zur Verwirklichung des gemeinsamen Zieles getan. Im Einklang mit den Ver⸗ bündeien wird die türkische Nation durchhalten bis zur Er⸗ langung eines auf Recht und Eerechtigkeit gegründeten Friedens.

Die Rede des Präsidenten wurde wiederholt von Beifalls⸗ kundgebungen unterbrochen. Die Kammer beschloß, der Armee und der Marine ihre Glückwünsche übermitteln zu lassen, und nahm die Mandatsniederlegung des Abgeordneten von Damaskus Emir Ali Pascha und eines anderen arabischen Abgeordneten an. Die freien Abgeordnetenmandate von Kastamuni fielen bei der Wahl auf die zwei Kandidaten der Partei für Einheit und Fortschritt. . 1

Griechenland. y

Der Ministerrat hat den „Times“ zufolge entschieden,

daß es unmöglich sei, den in der Note des Admirals enthaltenen Forderungen auf Auslieferung von

anonen, Gewehren, Granaten und Eisenbahnwagen Folge zu geben. Man ist in militärischen Kreisen anscheinend fest ent⸗ schlossen, dies um jeden Preis zu verhindern. Die Lage ist beunruhigend mit Rücksicht auf die Haltung des Reservisten⸗ bundes. Wie der „Corriere della Sera“ meldet, hat der Admiral Fournet eine neue Note überreicht, die die Ueber⸗ gabe von Waffen, Munition und sonstigem Material beschleunigt wissen will. Das zu übergebende Kriegsmaterial soll der Aus⸗ rüstung zweier griechischen Jahrgänge entsprechen.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ verlangen die Verbündeten neuerdings, daß dem deutschen, dem öster⸗ reichisch⸗ungarischen, dem türkischen und dem bul⸗ garischen Gesandten ihre Pässe ausgehändigt würden. Die Regierung betrachtet diese Forderung als un⸗ annehmbar. Es wurde ein Kabinettsrat unter dem Vorsitz des Königs abgehalten, um die Angelegenheit zu besprechen. Der König hat für heute einen Kronrat einberufen. Es herrscht große Beunruhigung, da die Verbündeten ver haben, daß die Gesandten am Mittwoch abreisen.

Amerika. Der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ veröffentlicht eine

Meldung des Londoner „Daily Telegraph“ aus New London,

wonach als Schadenersatz 8 das durch die „Deutsch⸗ land“ gerammte Schleppboot gegen die Eigentümer der „Deutse land“ eine Forderung im Betrage von 50 000 (2) für die Tonne des untergegangenen Schiffes erhoben worden sei. Die „Deutschland“ liegt jetzt auf dem Ankerplatz, von dem sie abgefahren ist. Sie hat zu beiden Seiten des Bugs ein Leck. Das Bundesgericht hat eine Untersuchung über den Vorgang angeordnet. Der Zusammenstoß erfolgte bei Mondschein.

Kriegsnachrichten

Berlin, 20. November, Abends. (W. T. B.) Artilleriekampf nördlich der Somme. Unsere Truppen nähern sich Craiova, der Hauptstadt der westlichen Walachei. An der unteren Donau hafteres Feuer.

und an der Struma leb⸗

Großes Hauptquartier, 21. November. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. 1 „Unsere Artillerie bekämpfte mit beobachteter Wirkung feind⸗ liche Batterien und Stützpunkte.

Lebhaftes feindliches Feuer lag auf unseren Stellungen beiderseits der Ancre und am St. Pierre⸗Vaast⸗Walde.

Kein Infanteriekampf.

Heeresgruppe Kronprinz.

der Champagne und im Maas⸗Gebiet lebte während einzelner Fa essanben die Artillerietätigkeit auf.

Oestlicher Kriegsschauplatz. 1 Front des Generalfeldmarschalls

Prinz Leopold von Bayern. Nichts Wesentliches.

Front des Generalobersten Erzherzog Carl.

Im Ludowa⸗Gebiet (Waldkarpathen) wurde ein Patrouillenunternehmen von deutschen Jägern plangemäß durchgeführt, 40 Gefangene wurden eingebracht. Ein Ent⸗ lastungsvorstoß der Russen im Nachbarabschnitt scheiterte blutig.

Am Ostrand Siebenbürgens nur kleine Gefechts⸗ handlungen

““

Die deutschen und österreichisch⸗ungarischen Truppen nördlich von Campulung wiesen auch bei Nacht wiederholte rumänische Angriffe ab.

Am Alt wurden den Rumänen einige wichtige Ortschaften und verschanzte Höhen in hartem Kampf entrissen.

Unsere Infanterie steht vor Craiova, dem bis⸗ herigen Sitz des Oberkommandos der 1. rumänischen Armee.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Von Artilleriefeuer abgesehen, keine besonderen Ereignisse. Constantza und Cernavoda wurden beschossen. Unsere Fliegergeschwader bewarfen Verkehrsanlagen bei Bukarest mit Bomben.

Mazedonische Front.

Zwischen Prespa⸗See und Cerna fühlt der Gegner an die deutsch⸗bulgarischen Stellungen mit Vortruppen heran. 1 Serbische Vorstöße an einzelnen Stellen der Moglena⸗ Front, durch starkes Feuer vorbereitet, scheiterten.

In der überschwemmten Struma⸗Ebene Zusammen⸗ stöße von Aufklärungsabteilungen.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Ueber die letzten Kämpfe an der Somme wird von militärischer Seite geschriebeu:

Die Teilangriffe der letzten Wochen hatten die anglo⸗französischen Heere nicht weiter gebracht. Nachdem die eigenen Blätter sich gegen diese Kampfart gewandt und erklärt hatten, daß Erfolge auf diese Weise nicht zu erreichen seien, versuchten es die Engländer neuerdings wieder unter reichlicher Beanspruchung ihrer Kolonialtruppen mit Massenstürmen. Es ist nicht anzunehmen, daß diese Methode lange beibehalten wird, denn die Angriffe am 18. und 19. kosteten den Eng⸗ ländern geradezu ungeheuerliche Verluste. Der schwedische Hauptmann Nörreggard bezifferte am 12. Nov mber in „Dagens Nyheter“ den eng⸗ lischen Blutzoll für das Kilometer in den letzten Monaten auf 46 000 Mann, während er im Juli 16 000 für das Kilometer betrug. Der Monat November wird eine neue wesentliche Steigerung der bereits ge⸗ brachten Opfer bringen, die nach vorsichtiger Schätzung für den Zeitraum vom 1. Juli bis etwa 1. November 600 000 Mann betragen. Die ersten Erfolge gegen Beaumont— Hamel und Beaucourt haben die Engländer in eine schwierige Lage versetzt, da die deutsche Artilleriebeobachtung über die Höhen von Serre verfügt und die in die genommenen Stellungen eingedrungenen Truppen vom deutschen Artilleriefeuer gefaßt und zusammengeschossen werden. Dea Versuch, sich ous dieser schwierigen Lage zu be⸗ freten, baben die Engländer jedoch mit noch schwereren Ver⸗ lusten bezahlen müssen, ohne irgend etwas zu erreichen. Die bei Sturm und Regen über das verschlammte Gelände vorgetriebenen Sturmtruppen werden, in Schlamm und Morlast steckend, von dem deutschen Artillerie⸗ und Maschinengewehrfeuer niedergemäht. In der Nacht vom 18. auf den 19. wurden die Angriffe auf der ganzen Front von Serre bis Warler court wiederholt. Es gelang lediglich, in einen Teil von Grandcourt einzudringen, doch schon am folgenden Vormitjag wurden die Engländer im Handgranatenkampf wieder hinausgeworfen. Die im Vorgelände für den Durch⸗ bruch bereit gestellte Kavallerie kam natürlich nicht zum Eingreifen. Ebenso versaate die Begleitung des Sturmangriffes durch Panzerautomobile, von denen eines durch Vollt effer südlich Grandcourt pernichtet wurde. Die Deutschen machten bei ihren Gegenangriffen in der letzten Woche 22 Offiztere und 900 Mann zu Gefangenen und erbeuteten 34 Maschinengewehre. Davon entfallen allein auf den 18. November 11 Offiziere 370 Mann und 20 Ma⸗ schinengewehre. Wie die Engländer hatten auch die Franzosen keinerlei Erfolge. Ihre noch am Abend des 19. versuchten Angriffe gegen den St. Pierre Vaast⸗Wald wurden blutig abgewiesen. Die Entscheidung an der Somme ist längst gefallen. Jeder Durchbruchsversuch ist zum Scheitern verdammt. Allein angetrieben von der entflammten Volksstimmung und fortge⸗ rissen von der im Sommeabschnitt aufgebauten und in Bewegung gesetzten Kriegsmaschine treiben die englische und französische Heeres⸗ leitung ihre Truppen immer von neuem gegen den Feuergürtel der Verteidiger vor, mit dem einzigen Ergebnis, daß bei geringen ört⸗ lichen Fortschritten ihre Verluste immer grauenhaftere Ausmaße an⸗ nehmen. g

Oesterreichisch⸗ung Wien, 20. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresfront des Generalobersten Erzherzog Carl. Die Operationen gegen Rumänien verlaufen planmäßig. Nördlich von Campulung wurden wieder heftige An⸗

griffe abgeschlagen.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Nichts von Belang.

Italienischer und Südöstlicher Kriegsschauplatz. Keinerlei Ereignisse von Bedeutung.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Zum jüngsten Erfolge in Rumänien erfährt „W. T. B.“ von zuständiger Stelle:

Mit der Penerlag⸗ der Rumänen in der Schlacht von Turgu⸗ Jiu und dem Durchbruch der deutsch⸗österreichischen Truppen am 18. November bis zur Bahnlinie Orsova-— Craiova sind die Kriegs⸗ handlungen gegen Rumänien in eine neue Phase eingetreten. Dieser rasch und energisch durchgeführte Vorstoß hat noch größere Be⸗ deutung als der Durchbruch in der Dobrudscha, wodurch die Rumänen im Osten gefesselt und vom Osten her bedroht wurden. Mit dem Vorstoß zur Bahnlinte Orsova— Craiova wurde die Tür zur walachi⸗ schen Ebene eingedrückt. Nachdem im Oktober noch um die Schlüsselpunkte im Norden Rumäniens in den Siebenbürgi⸗ schen Gebirgen erbittert gerungen wurde, wuchs nach der Bezwingung der Pässe der Druck der Mittelmächte ent⸗ svrechend ihrem Raumgewinne nach Süden von Tag zu Tag. Im Gleichmaß mit diesem Druck dehnte sich auch die Kampf⸗ front beiderseits der hauptsächlich bedrohten Mittelpunkte bei Predeal und nördlich Campulung aus, so daß schließlich in den Gebirgen der Moldau und in den Walacheikarpathen auf allen Punkten bis hinunter nach Orsova gerungen wurde. Im Raume des 4 11 vom 5. bis 11. November die Höhen westlich von Busteni er⸗ stürmt, im Ausgange des Törzburger Passes drangen die Angreifer nördlich Campulung vom 12. bis 17. November bis in die Linie Candesti —Namaesti vor. 25 km südlich des Roten⸗Turm⸗Passes besetzten sie am 9. November Sardonk und am 12. den Fruntu⸗Berg. Die Rumänen wehrten sich an der ausgedehnten Kampffront mit großer Zähigkeit und machten erbitterte Gegenstöße, besonders im Predealpa sowie im Auslaufgebiet

des Roten⸗Turm⸗Passes und im Jiultal. Alle diese verzweifelten Angriffe, mit denen die Rumänen das Vordringen der Mittelmächte aufzuhalten und dem wachsenden Druck bei Predeal und Campulong zu begegnen suchten, brachten ihnen trotz sehr hoher Blutopfer nicht nur an den Angriffsstellen keine örtlichen Gewinne, sondern sie vet⸗ mechten auch nicht, den täglich stürmischer vordringenden Oesterreich⸗ Ungarn und Deutschen Halt zu gebieten. Am 18. November wurde dieser Druck derartig stark, daß der Verteidigungsgürtel im ZJiultal nicht mehr Stand halten konnte und zersprang. In heißer Schlacht wurden die Rumänen trotz zähesten Widerstandes bei Turgu⸗Jiu unter außerordentlich schweren, blutigen Verlusten entscheidend geschlagen. Wie die Schlacht im Raume Constantza Cernavoda, stellt die Schlacht bei Turgu⸗Jiu einen der Marksteine in der Ge⸗ schichte des rumänischen Feldzuges dar. Die siegreichen Truppen der Zentralmächte nützten augenblicklich ihren Erfolg aus und brachen trotz ungeheurer Pindernisse, verschneiter Wege und kaum gangbarer, geschweige denn fahrbarer in die walachische Ebene durch. Ein von Osten gegen die durchbrechenden Truppen geführter rumä⸗ nischer vee konnte das Schicksal der Entscheidungsschlacht nicht mehr wenden. Die Kolonnen sind im Vormarsch. Pie Schlacht bei Turgu⸗Jiu ist ein neuer Beweis für das exakte Zusammen⸗ arbeiten und die innige Waffenbrüderschaft der österreichlsch⸗unga⸗ rischen und deutschen Truppen unter weitschauender Führung. Auf⸗ fallend ist, daß die rumänische Zivilbevölkerung durch die schwere Niederlage aufgestachelt sich am Kampfe betetligt. Auf Kolonnen und Truppen wird häufig aus dem Hinterbalt geschossen. Mit dem Abschneiden der Eisenbahnlinie Orsova-— Craiova haben die bei Orsova kämpfenden rumänischen Verbände ihre einzige Rückzugslinie verloren. Die deutsche Heeresleitung meldet für den Zeitraum vom 1. bis 18. November eine Gesamtbeute von 189 Offizteren, 19 388 Mann, 26 Geschützen und 72 Maschinengewehren. Nach den riesigen Verlusten der Rumänen in der Dobrudscha und in Sieben⸗ bürgen trifft sie der neue e schwer. Gegen den Einbruch in die Walachei erblaßt der rein lokale Erfolg Sarrails bei Monastir vollkommen. 8

Wien, 20. November. (W T. B.) Aus dem Kriegs⸗ pressequartier wird gemeldet: Nach einer privaten Statistik haben die Italiener seit Kriegsausbruch an Toten 11. Generale, 118 Obersten uud Oberstleutnants, 194 Majore, 1014 Hauptleute, 882 Oberleutnants und 3248 Leutnants ver⸗ loren; vom 1. bis 15. November sind 3 Obersten und Oberstleutnants, 11 Majore, 27 Hauptleute, 29 Oberleutnants und 70 Leutnants gefallen. v114“

ͤ1“ Kristiania, 20. November. (W. T. B.) Einem Teleg amm

des norwegischen Vizekonsuls in Saint⸗Malo zufolge ist der Bergener Dampfer „Joachim Brinck Lund“ am 16. November 6 Seemeilen Ostnordost von Ouessant versenkt worden. Der Steuermann und 3 Mann sind in Saint⸗Malo eingetroffen, der Kapitän und 8 Mann werden vermißt. Der Dampfer hatte 1603 Br.⸗Reg.⸗To. und war mit 1 300 000 Kronen kriegsversichert.

London, 20. November. (W. T. B.) „Llods“ melden, daß die Fischdampfer „Hetsuse“ und „Veronica“ ver⸗

senkt worden sind.

Berlin, 21. November. (W. T. B.) Eins unserer U⸗Boote versenkte am 14. November im englischen Kanal ein französisches Bewachungsfahrzeug, anscheinend Zerstörer der Arc⸗ oder Sape⸗ Klasse; außer 6 feindlichen Handelsschiffen wurde von demselben U⸗Boot der norwegische Dampfer „Ullvang“, der Kriegsmaterial für die französische Regierung an Bord führte, versenkt.

Parlamentarische Nachrichten.

Die nächste Sitzung des Haushaltsausschusses des Reichstages findet, wie „W. T. B.“ meldet, Donners⸗ tag, den 23. November, Vormittag 11 Uhr, statt. Tages⸗ ordnung: Vaterländischer Hilfsdienst.

Wohlfahrtspflege.

Der Sparzwang für Jugendliche hat in Berlin erheb⸗ liche wirtschaftliche Ergebnisse gezeitigt. Bis Mitte Juni wurden nach der „Korrespondenz für Kriegswohlfahrtspflege“ auf 24 109 Konten 817 000 eingezablt. Bis Anfang September waren sogar 32 000 Konten mit 1 546 000 zu verzeichnen. Davon wurden 450 000 bis Anfang September zurückgezahlt. Von 11 000 Jugend⸗ lichen waren 21 000 Anträge gestellt worden. Laufende Freigabe wurde nur in 487 Fällen bewilligt, aber auch in diesen nur für drei Monate. 8

Wiederunterbringung der Kricssbeschädigten.

Die Posensche Kriegsbeschädigtenfürsorge bringt in ihren Mit⸗ teilungen eine Zusammenstellung über die Wiederunterbringung der Kriegsbeschädigten in ihrer früheren Arbeitsstellung, die ein günstiges Ergebnis aufweist. In der Zeit vom 15. Mai bis 14. September 1916 wurden 805 Kriegsbeschadigte untergebracht, von denen 556, also rund 69 %, in den alten Beruf zurückkehren konnten und 477, das sind 59,3 %, sogar die alte Beschäftigung wieder aufnahmen. Bei 31 % war ein Uebergehen in einen neuen VBeruf notwendig. Von diesen blieben 46, das sind 18,47 %, in einem verwandten Beruf, während 203, also nur 25 %, sich einem fremden Berufe zuwenden mußten. Die weitaus größte Zahl Kriegs⸗ beschädigter, die an ihrem alten Berufe feshalten konnten, findet sich in der Landwirtschaft; es sind 75 %. Eine ähnlich günstige Ver⸗ hältniszahl findet sich bei den höheren Berufen mit 71 %, wobei freilich die absoluten Zahlen noch zu gering sind, um ein bestimmte Urteil über die Wiederbeschäftigung zu fällen. Im ganzen kamen nämlich nur 21 Angehörige höherer Berufe zu der Kriegsbeschädigten⸗ fürsorge, von denen 15 in ihrer alten Beschäftigung bleiben konnten. Verhältnismäßig günstig liegen auch noch die Verhältnisse bei dem Handel, wo 61 %, bei dem Berkehrsgewerbe und der Metall⸗ verarbeitung, wo 56 %, und bei dem Nahrungs⸗ und Genußmittel⸗ gewerbe, wo 52 % der Krtegsbeschädigten im Beruf verbleiben konnten. Sehr ungünstig sind sie dagegen bei den Bauhandwerkern und beim Bergbau, wo nur 39 % die alte Beschäftigung wieder auf⸗ nehmen konnten. Immerhin zeigt die Zusammenstellung, daß ein Berufswechsel selten vorgenommen werden muß.

Kunst und Wissenschaft.

Die Novemberausstellung bei Schulte enthält von drei be⸗ währten und bekannten Künstlern, von Friedrich Kallmorgen,

Karl Strathmann und August von Brandis, größere Kollek⸗

tionen. Brandis, der vortreffliche Aachener Maler, zeigt eine Reihe jener Innenbilder, die man seit Jahren von den Berliner Aus⸗ stellungen her kennt, und die man immer wieder hochschätzen muß. Die große Saalwand, auf der diese funkelnden und in tiefen Farben aufleuchtenden Gemälde hängen, macht als Ganzes einen sehr vornehmen