1916 / 276 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

2 —C11

werden, wenn aus dem Reste nicht mehr als 3 gelassenen 90 prozentigen Durchschnittsbrandes geleistet werden

kontingente der landwirtschaftlichen Kartoffelbrennereien 5 3༠Höhe zu berechnen, die sich aus Ziffer 2 un kontingente der Brennereien, ergeben würde.

sich aus Ziffer 2 der angeführten Bekanntmachung ergebende

90 % igen Durchschnittsbrandes erforderlich sind. 1 hl Alkohol zu gewinnen.

allen Fällen nach derjenigen Menge Kartoffeln oder Rüben zu richten, die der Betrieb nachweisbar zum Brennen zur Ver⸗ fügung hat.

erforderlich sind. Dafür, ob auf 1 hl Alkohol 30, 20 oder

tember 1915 zur Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel

in Verbindung mit Königl. sächs. Ministeriums des Innern hlerzu vom 9. Oktober 1915

der Handel mit Milch untersagt worden.

1 des zu⸗

können. . Mit Rücksicht auf diese Anordnung sind die Gersten⸗

erer Bekanntmachung vom 7. November 1916, betreffend die Gersten⸗ Ein höheres Gerstenkontingent, das jedoch nicht über das

hinausgehen darf, kann solchen Brennereien bewilligt werden, die nachweisen, daß sie zum Brennen mehr Kartoffeln ver⸗ fügbar haben, als zur Herstellung von ¾% des zugelassenfn ierbei ist anzunehmen, daß 18 Zentner Kartoffeln notwendig sind, um

Für Kornbrennereien hat sich das Gerstenkontingent in

Hierbei ist anzunehmen, daß für 1 hl Alkohol 18 Ztr. Kartoffeln oder 20 Zuckerrüben oder 50 Futterrüben

16 kg Gerste zu rechnen sind, bleibt die Höhe des eigenen 90 prozentigen Durchschnittsbrandes maßgebend. Berlin, den 21. November 1916. G

Dr. Mehnert.

Bekanntmachung.

Dem Milchhändler August Eduard Aeschlimann und seiner Ehefrau Melitta Martha geb. Böhme in Liebertwolkwitz ist auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. Sep⸗

Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des

Leipzig, am 11. November 1916. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Frhr. von Finck, Amtshauptmann.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 263 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5568 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Be⸗ kanntmachung über die Einfuhr von Kakao vom 3. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 145), vom 20. November 1916, und unter Nr. 5569 eine Bekanntmachung über die Reichsverteilungs⸗

stelle für Eier, vom 21. November 1916. v“ Berlin W. 9, den 23. November 1916. 1 Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Verwaltungsdirektor der Königlichen Por⸗ zellanmanufaktur in Berlin, Bergrat Paul Ziekursch zum Direktor der Königlichen Porzellanmanufaktur zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den in die Oberpfarrstelle in Neuruppin berufenen bis⸗ herigen ersten Pfarrer an der Oelberggemeinde in Berlin Hans Günther zum Superintendenten zu ernennen.

1 Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Iserlohn getroffenen Wahl den Ersten Bürgermeister Erwin Hölzerkopf daselbst in gleicher Amtseigenschaft auf fernere zwölf Jahre bestätigt.

Der Baugewerkschuloberlehrer Meyer ist zum 1.; von Burtehude nach Hildesheim versetzt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Forstkassenrendantenstelle für die Oberförsterei Schkeuditz mit dem Amtssitz in Halle a. d. S. ist zum

1. Februar 1917 zu besetzen. Bewerbungen sen bis zum

6

15. Dezember 1916 eingehen.

Finanzministerium.

In Erweiterung der Rundverfügung vom 3. Oktober 1916

III. 8476 habe ich die Zollkassen, die mit einem Haupt⸗ zollamt oder mit einem Zollamt I. Klasse verbunden sind, auch als zuständig für die Aufnahme von Anträgen in Staats⸗ schuldbuchangelegenheiten im Sinne des § 15 Abs. 2. des Staatsschuldbuchgesetzes G.⸗S. 1910 S. 55 bezeichnet. Wegen Form und Inhalt der über die Anträge aufzu⸗ nehmenden Niederschrift weise ich auf Artikel VI der zum Staatsschuldbuchgesetz erlassenen Ausführungsbestimmungen vom

30. Mai 1910 Min.⸗Bl. f. d. i. V. S. 173 hin.

Die Anträge sind noch am selben Tage urschriftlich der

Königlichen Hauptverwaltung der Staatsschulden in Berlin SW. 68, Oranienstraße 92/94, unter dem Vermerk „frei durch Ablösung Nr. 21“ zu übersenden.

Im übrigen ist die angezogene Rundverfügung vom 3. Ok⸗

tober 1916 zu beachten.

Ew. Hochwohlgeboren ersuche ich, hiernach das Weitere zu

veranlassen. 88

Berlin, den 15. November 1916. 6 Der Finanzminister. 8 WööEEqE 8 An die Ferie Präsidenten der sämtlichen rek Evangelischer Oberkirchenrat. Dem Superintendenten Günther in Neuruppin ist das

8

8

Durch Verfügung vom 13. November 1916 hoben wir dem

tionen

1u“ 8 8

Bekanntmachung.

Schankwirt und Fleischer Reinhold Traue, hier, Quedlinburger⸗ straße I11, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf seinen Handelsbetrieb den Handel mit Knochen, Rippen, Schwänzen und Rinder⸗ köpfen untersagt.

Halberstadt, den 13. November 1916. Diee Poltzeirverwaltung. J. A.: Moldenhauer.

Bekanntmachung.

Dem Althändler Osias Kohn in Essen, Rheinischestraße 27, ist auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) und der Ziffer 1 der Ausführungs⸗ bestimmungen hierzu vom 27. September 1915 der Handel mit: Metallen bis auf weiteres untersagt worden.

Essen, den 12. November 1916. Der Polizeipräsident. von Bemberg.

Qekanhn e*“

Der Witwe Anna Buchheit, geborene Wendel, geboren 24. Februar 1862 in Kaiserslautern, wohnhaft in Frankfurt a. M., Weißfrauenstraße Nr. 18, wird hierdurch der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder un⸗ mittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Un⸗ zuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 18. November 1916. Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.

Nichtamtliches.

Denutsches Reich.

Preußen. Berlin, 23. November 1916. Das Hinscheiden Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers und Königs Franz Joseph wird überall im Deutschen Reiche in aufrichtiger Trauer beklagt. Auf das Sterbe⸗ lager des edlen Monarchen, der länger als zwei Menschenalter die Geschicke Oesterreich⸗Ungarns geleitet hat, sind aller Augen in ernster und herzlicher Teilnahme gerichtet. Mit den Völkern der österreichisch⸗ungarischen Monarchie vereinigt sich ganz Deutsch⸗ land im tief empfundenen Gefühl eines gemeinsam erlittenen schweren Verlustes. Trauer herrscht bei allen deutschen Fürsten, die mit dem Habsburgischen Hause so vielfach eng verknüpft sind. Besonders schwer und schmerzlich ist Seine Majestät der Deutsche Kaiser betroffen. Die innigsten Beziehungen haben Seine Majestät seit dem Beginn Seiner Regierung mit dem heimgegangenen Monarchen verbunden. Seine Majestät hat es oft ausgesprochen, daß Er in dem verblichenen Kaiser einen Freund von wahrhaft väterlicher Gesinnung verehrte Mit dem Freunde verliert Seine Majestät den erprobten Bundesgenossen, der in unwandelbarer Treue im Frieden und im Kriege zu seinem Kaiserlichen Worte stand. Mitten im Weltkrieg durch den Ratschluß des Allmächtigen in die Ewigkeit abgerufen, hat Kaiser Franz Joseph die feste Gewißheit mit sich hinüber⸗ nehmen dürfen, daß das zur Verteidigung geschlossene Bündnis sich in der schwersten Kriegsprüfung zum Heile beider ver⸗ bündeten Reiche unerschütterlich bewährt hat. Ein gewaltiges Vermächtnis hat das nachbleibende Geschlecht aus der Hand des verewigten Herrschers empfangen. Es getreulich zu ver⸗ walten im Sinne und Geiste des so allseitig verehrten Toten, das ist das Gelöbnis, in dem sich die Völker der verbündeten Reiche an seiner Bahre vereinigehhn!

Seine Majestät der Kaiser und König hat dem Generalobersten von Woyrsch laut Meldung des „W. T. B.“ durch folgende Allerhöchste Kabinetsorder zum Chef des 4. Schlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 51 ernannt: Mein lieber Generaloberst von Woyrsch!

Als Ich Sie zu Beginn des Krieges an die Spitze des schle⸗ sischen Landwehrkorps stellte, wußte Ich, daß Ich dieses Kommando in keine besseren Hände als die des verdienstvollen und in seiner Heimat allgemein verehrten früheren kommandierenden Generals Meines schlesischen VI. Armeekorps legen konnte. Von dem Vertrauen Ihrer braven Landwehr getragen, haben Sie mit derselben in schweren und aufreibenden Kämpfen einem an Zahl weit überlegenen Gegner gegenüber die preußische Waffenehre in glänzender Weise hochgehalten. Ihrer bewährten und unerschrockenen Führung, der ausdauernden Tapferkeit der unter Ihnen zu gemein⸗ samem Handeln verbundenen deutschen und österreichisch⸗ungarischen Armeekorps sind alsdann weitere glänzende Erfolge beschieden worden. Durch Ihren kühnen Weichselübergang bei Jwangorod im Juli 1915 haben Sie zu der endgültigen Niederwerfung der russischen Heere in Polen in hervorragendem Maße beigetragen. Nun bietet Ihre Heeresgruppe in unerschuüzterlicher Front dem Feinde die sieggewohnte Stirn! Voll Stolz und Dankbarkeit verehrt Ihre schöne schlesische Heimat in Ihnen den Schirmer der Grenze! Ich selbst will heute auch Meiner hohen und dankbaren An⸗ erkennung dadurch einen besonderen Ausdruck geben, daß Ich Sie zum Chef des 4. niederschlesischen Infanterteregtments Nr. 51 er⸗ nenne. In diesem tapferen Regiment, das Ihnen bereits im Frieden in seiner hervorragenden Tüchttgkeit gut bekannt war, haben Schlesiens Söhne ihren kriegerischen Ruhm bestens bewährt. In der Winterschlacht in der Champagne, bet Souchez, bei Frise und auf den blutgetränktrn Feldern an der Somme hat sich das Regiment unvergänglichen Ruhm erworben. Es gereicht Mir daber zur be⸗ sonderen Freude, Sie an die Spitze dieses kampferprobten Regiments zu stellen, das stolz darauf sein wird, mit seiner ruhm⸗ reichen Geschichte nun auch Ihren Namen verbunden zu sehen.

Großes Hauptquartier, den 21. November 1916. 8 Wilhelm R. An den Generalobersten von Woyrsch, à la suite Meines 1. Garderegiments z. F., Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Woyrsch. .“

Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg ist

——

vorgestern aus dem Großen Hauptquartier wieder nach Berli zurückgekehrt. 8 86 5 8 11““

ministers, Staatssekretärs des Innern Dr. 1 gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend den vaterländischen Hilfs⸗ dienst, die Zustimmung erteilt.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Rechnungs wesen und für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für das Landheer und die Festungen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr Sitzungen.

Unter der Ueberschrift: Maßregeln gegen das Ver⸗ halten der rumänischen Landesbevölkerung, schreibt die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“: 1 Hie rumäntsche Landesbevölkerung beteiligt sich, wie aus . Meldungen der deutschen Truppen bervorgeht, in hinterlistiger und völkerrechtswidriger Weise an den Kämpfen, die nun so rasch in ihr eigenes Gebiet hineingetragen worden sind. Besonders einzelne Reiter und Fahrzeuge, aber auch ganze Fuhrkolonnen werden von der rumänischen Beyvö kerung aus dem Hiaterhalt angegriffen, und sehr häufig haben unsere tapferen Bagagemannschaften zur Waffe greifen müssen, um gegen überall auftauchende Franttireurs zu ver⸗ teidigen. „Nouvelliste de Lyon“ vom 16. November 1916 verkündet mit offensichtlicher Genugtuung auf Grund von Augenzeugenberichten, daß in Romänien Greise, Frauen und Kinder an der Verteidigung des beimatlichen Bodens mitwirken. Nach den schlimmen Erfahrungen, die die deutschen Truppen bei dem Einmarsch in Belgien und Nordfrankreich mit einer fanatischen, vor keinem Verbrechen zurückschreckenden Bevölkerung gemacht baben, werden sie sich nunmehr gegen diese völkerrechtswidrige Art der Krieg⸗ führung besser zu schützen wissen. Die in Rumänien kämpfenden deutschen Truppen haben den Besehl erhalten, nicht nur jede Zivil⸗ person, die sich am Kampfe beteiligt, sondern auch die Behörden selbst zur Verantwortung zu ziehen, da es bei der an und für sich fried⸗ liebenden Gesinrnung der rumänischen Bevölkerung außer Zweifel steht, daß die Anstifter dieser schändlichen, jedem Völkerrecht hohnsprechenden Bewegaong der rumänischen Bevölkerung in den Behörden selbst zu 8 Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel hat unter dem 21. d. M. nachstehende Bekannt⸗

der Ausländer erlassen: 8 Es hat sich als notwendig erwiesen, die Verpflichtung der Aus⸗ länder zu persönlicher An⸗ und Abmeldung auf den Fall des Wohnungswechsels innerhalb des Aufenthaltsortes auszudehnen.

Auf Grund der §§ 4 und 9b des Gesetzes über den Belagerungs⸗ zustand besrzimme ich daher für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg: 4

§ 1. Jeder über 15 Jahre alte Ausländer hat sich in folgenden Fällen: 1) bei der Ankunft aus dem Auslande, 2) bei der Abreise in das Ausland, 3) beim Wechsel des Aufenthaltsortes im Inlande, 4) beim Wohnungswechsel innerhalb des inländischen Aufenthaltsortes unter Vorzeigung seines Passes oder des als Paßersatz dienenden amt⸗ lichen Ausweises 3 der Katserlichen Verordnung vom 21. 6. 1916

§ 2. Die Anmeldung hat binnen 24 Stunden nach der Ankunft oder dem Wohnungswechsel zu erfolgen. Die Polizeibehörde macht auf dem Paß unter Beidrückung des Amtessiegels einen Vermerk über Tag und Stunde der Anmeldung. Steht bei der Anmeldung bereits fest, daß der Aufenthalt an dem betreffenden Orte nicht länger als 3 Tage dauern wird, so kann die Abmeldung mit der Anmeldung ver⸗ bunden werden. 3 § 3. Die Abmeldung hat binnen 24 Stunden vor der Abreise oder dem Wohnungswechsel zu erfolgen. Die Polizeibehörde vermerkt auf dem Poß unter Beidrückung des Amtssiegels Tag und Stunde der Abmeldung und das Reiseziel oder die zukünftige Wohnung. Ist im Falle des Wobnungswechsels die Polizeibehörde (Polkzeirevier), bei der die Abmeldung erfolgt, auch für die künftige Wohnung zuständig, so kann die Anmeldung mit der Abmeldung verbunden werden. § 4. Die Vorschriften der §§ 1 bis 3 finden keine Anwendung auf den vorübergehenden, mit Uebernachten nicht verbundenen Aufenthalts⸗ wechsel zwischen Gemeinden, die unmittelbar aneinandergrenzen. Für die Umgebung der größeren Städte können die Regierungspräsidenten nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse erweiterte Grenzen für den nach Absatz 1 zulässigen Verkehr festsetzen. Im Gebtet von Groß Berlin ist der vorübergehende, mit Uebernachten nicht verbundene Aufenthaltswechsel ohne persönliche An, und Abmeloung zwischen allen Gemeinden zulässig, die an den Vorortverkehr der Eisenbahn angeschlossen sind.

G 8 uf Wer einem Ausländer entgeltlich oder unentgeltlich Woh⸗ nung oder Quartier gewährt, ist verpflichtet, sich über die Erfüllung der Anmeldevorschriften der §§ 1 bis 3 späteftens 24 Stunden nach der Aufnahme des Ausländers zu vergewissern, und, wenn ihm die Erfüllung nicht nachgewiesen wird, der Ortspolizeibehörde sofort Mit⸗ teilung zu machen. 1b 8 .

§ 6. Die Ortspolizeibehörde (Reviervorstand) hat über die sich an⸗ und abmeldenden Ausländer Listen zu führen, die Namen, Alter, Nationalttät, Paßnummer und Art des Passes sowte Tag der An⸗ kunft, Wohnung und Tag der Abreise angeben. Zugäage, Abgänge und Ve änderungen dieser Liste sind täglich in den Landkreisen dem Landrat, in den Stadrkreisen dem Polizeiverwalter (Polizeipräsident,

präsidenten in Berlin mitzuteilen. § 7. Die über den Aufenthaltswechsel von Ausländern und ihre

periodische Meldepflicht für die Dauer des Krieges erlassenen allge⸗ meinen Bestimmungen bleiben unverändert bestehen. Ehenso bleiben die allgemeinen polizeillchen Vorschriften über das Meldewesen auch für Ausländer neben dieser Bekanntmachung bestehen.

§ 8. Ausländer, die den Bestimmungen der §§ 1 bis 3 zuwider⸗ handeln, werden nach § 9 des Gesetzes uͤber den Belagerungszuyand in Verbindung mit dem Reichsgesetz vom 11. Dezember 1915 (R. G. Bl. S. 813) bestraft.

zuwiderhandeln, werden mit Geldstrafe bis zu 60 ℳ, im Unvermögens⸗ falle mit entsprechender Haft bestraft.

gelten auch solche Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen. § 11. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Dezember 1916

in Kraft. Mit dem gleichen Tage treten die Bekanntmachungen vom 17. Mai 1915 O. Nr. 28 564 und 23. Juli 1915

O. Nr. 34 983 außer Kraft.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1274 und 1275 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 692. preußische, die 359. sächsische

1““

Ephoralamt der Diözese Neuruppin übertragen worden.

und die 500. württembergische Verlustliste.

machung über die persönliche An⸗ und Abmeldung

Erster Bürgermeister), im Landeepolizeibezirk Berlin dem Polizei⸗

§ 10. Als Ausländer im Sinne der vorstehenden Bestimmungen

RG Bl. S. 599) bei der Ortspolizeibehörde (Reviervorstand) persön- lich an⸗ und abzumelden.

8

§ 9. Inländische Wohnungs⸗ und Quartiergeber, die dem § 5

Oelung in Anwesenheit der Mitglieder der Kaiserlichen Familie,

sein Lebenswerk, und es war

. Oesterreich⸗Ungarn. Seiine K. Gund K. Apostolische Majestät Kaiser Franz Joseph I. ist vorgestern 9 Uhr Abends im Schloß Schönbrunn sanft entschlafen. Ueber den Verlauf der Krankheit des Kaisers erfährt die „Korrespondenz Wilhelm“, daß die Erkrankung des Monarchen vor ungefähr drei Wochen mit einem ganz unbedeutenden Katarrh begann, der nicht einmal mit Schleimabsonderung verbunden war. Erst am 8. d. M. stellte sich eine leichte Schmerzempfindung in der Gegend des rechten Rippenfells ein. Am 12. d. M. trat zum ersten Male ein Schmerz in der rechten Lunge auf, ohne daß der Leibarzt Dr. Kerzl, der den Monarchen täglich untersuchte, eine Lungenentzündung feststellen konnte. Am 15. trat eine besorgniserregende Wendung ein, indem sich Appetitlosigkeit einstellte und auch Fieber eintrat. Der Kaiser fühlte sich sehr matt, und nach einer vorüber⸗ gehenden Besserung am Donnerstag verschlechterte sich der Zustand am Freitag und Samstag durch Zunahme der Temperatur und erhöhtes Schwächegefühl. Troßdem arbeitete der Kaiser wie gewöhnlich. Montagabend war das Sensorium leicht getrübt. Der Kaiser begab sich früher zu Bett als sonst. Die Bronchien waren immer noch frei. Nur das hohe Fieber schien im Zusammenhang mit dem hohen Alter des Monarchen sehr bedenklich. Vorgestern früh stand der Kaiser mit hohem Fieber auf und fühlte sich sehr matt. Die Schwäche des Kaisers nahm im Laufe des Tages derart zu, daß er gegen 6 Uhr selbst verlangte, zu Bett ge⸗ bracht, zu werden. Das Sensorium begann sich zu trüben. Der Leibarzt Dr. Kerzl und Professor Dr. Ortner wichen nicht von dem Monarchen. Immer noch neigten die Aerzte trotz des schweren Zustandes zu der Ansicht, daß, wenn auch nicht eine Genesung, so doch ein zwei⸗ bis dreitägiger Verlauf des Krankheitsprozesses zu erwarten sei. Der Kaiser lag ruhig zu b Zett, kein schwerer Atem und kein Schmerzenslaut waren hörbar. Um 7 Uhr Abends horchten die Aerzte den in tiefem Schlafe lag. Als die Aerzte zwischen 8 und 9 Uhr an das Bett des Monarchen traten, stellten sie zu ihrer Bestürzung fest, daß leider mit dem baldigen Eintritt der Katastrophe gerechnet werden müsse. Der Hofburgpfarrer Seidl erteilte dem Monarchen die letzte

die inzwischen herbeigerufen worden war, sowie der Hofchargen, des Ministers des Aeußern Barons Burian und des Minister⸗ präsidenten von Körber. Unmittelbar nach Eintritt der Katastrophe Kelebrierte der Pfarrer Seidl in der Schloß⸗ kapelle die Totenmesse. Wie in sanftem Schlummer lag der Monarch, die Hände wie im Gebet gefaltet, da. Nachdem die Mitglieder des Kaiserhauses und die übrigen Anwesenden das Sterbezimmer verlassen hatten, traten zwei Flügeladjutanten vom Dienst die Ehrenwache bei dem toten Monarchen an. Der Minister des Aeußern Baron Burian erschien Nachts nochmals im Schönbrunner Schloß, um in seiner Eigenschaft als Minister des Kaiserhauses den Staatsakt der Sterbefallaufnahme durchzuführen.

. „Die Kunde von dem Hinscheiden des Kaisers, das unver⸗ züglich dem Deutschen Kaiser gemeldet wurde, wurde in Wien erst durch die Morgenblätter allgemein bekannt und erweckte überall schmerzliche Bestürzung und tiefste Trauer. Auf sämt⸗ lichen staatlichen und städtischen Gebäuden wurden schon zeitig früh Trauerflaggen gehißt; zahlreiche Privatgebäude begannen gleichzeitig Trauerschmuck anzulegen. Aus allen Ländern der Mitteilungen ein, wonach die Trauerkunde ij Sen gleich tief schmerzlichen Eindruck hervorgerufen hat, wie h Tre 5 8 Blätter erscheinen

Trauerrand und geben dem Schmerz u Hei des Monarchen Ausdruck. 1““

Aus dem Auslande sind bereits zahlreiche Beileidskund⸗ gebungen in Wien eingetroffen. Wie „W. T. B.“ meldet, haben der König und die Königin von Bayern dem Kais 81 Carl telegraphisch ihre herzlichste Teilnahme anläßlich des Ablebens des Kaisers Franz Joseph ausgesprochen. Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg hat an den Minister des Aeußern Baron Burian nachstehendes Tele⸗ b

Mit tiefem Schmerz erfüllt mich die Trauerkunde, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, Eurer Exzellenz de;indasehen und Köntglichen Herrn durch einen sanften Tod zu sich zu rufen. In einer Regierung, deren Dauer in der Geschichte der Zeiten und Völker einzig dasteht, ist es Seiner Majestät vergönnt gewesen, in seltenem Maße die Früchte und Segnungen reifen zu sehen, die seine welse Hand in rastloser Fürsorge der Doppelmonarchie ge⸗ schenkt hat. In schwerer Zeit hat sich dies kaiserliche Leben voll⸗ ender, aber die letzten Blicke des Scheidenden fielen auf ein Reich,

. dessen Völker in einiger Begeisterung den schwersten Kampf, der ihnen je auferlegt war, standhaft und siegreich zu besteben entschlossen sind. Ich darf mich auf die Gefühle des gesamten deutschen Volkes berufen, wenn ich Eure Exzellenz bitte, der wahren Teil⸗ nahme versichert zu sein, die der Heimgang des lange und treu be⸗ währten Verbündeten unseres Kaiserlichen Herrn in allen deutschen Gauen, in Palast und Hütte erweckt. Meine persönliche Anteil⸗ naha S das vehe le. 88 an das so gnädige Wohl⸗ „das der verewigte Kaiser und König mir Amtes allezeit huldvollst geschenkt hat. s Bethmann Hollweg. Baron Burian erwiderte mit folgender Depesche:

Die so warm empfundenen Worte, mit welchen Cure Exzellenz mir hochderen und des ganzen deutschen Volkes Anteilnahme an dem schweren Schlage, der Oesterreich⸗Ungarn getroffen, über⸗ mittelten, haben mich tief gerührt. Sie werden in der ganzen Monarchie den sympathischsten und dankbarsten Widerhall finden. Der Herrscher, der über zwei Menschenalter die Geschicke der Mon⸗ archie gelenkt hat, ist nicht mehr, und trauernd stehen seine Völker an der Bahre ihres geliebten Kaisers und Königs. Wie ein Vater hat er dafür gesorgt, daß die Früchte seiner unermüdlichen Tätigkeit ihnen auch nach seinem Tode zugute kommen mögen. Ein unschätzbares Erbe hat er hnen hinterlassen: Die unverbrüchliche und treue Freundschaft des

eutschen Volkes. Diese Freundschaft stets inniger zu gestalten, war es ihm vergönnt, dieses Lebenswerk in langer, treuer Waffenbrüderschaft gekrönt zu sehen. Zu tief wurzelt in dem Bewußtsein der Völker der Monarchte, die sich in Freud und Leid eins wissen mit dem deutschen Volke, die Ueberzeugung daß der Verlust, den sie erlitten, im ganzen verbündeten Reiche als eigener empfunden wird. Möge die göttliche Vorsehung diesem wertvollen Pfande gemeinschaftlichen Fühlens und Handelns dauernd ihren Schutz gewähren. Burian. 18 Der bremische Senat hat an den Kaiser Carl folgendes 8eündt. urer Kaiserlichen und Königlichen Majestät spricht der Sena der Freien Hansestadt Bremen tief ö. Qinschelden

Seiner Mafestät des Kaisers und Königs Franz Joseph sein ehr⸗

behigfiet e ”. 5 E wird das

nken an den Verewigten, den treuen Verbün

Kaisers allezeit lebendig bleiben.

Der Senat der Freien Hansestadt Bremen.

*

An die Präsidenten des österreichischen und des ungarischen Abgeordnetenhauses hat der Präsident des Deutschen Reichstags Dr. Kaempf folgende Depesche gerichtet:

Tief erschüttert durch die Nachricht von dem Dahinscheiden Seiner Kaiserlich und Königlich Apostolischen Majestät, Ihres er⸗ habenen Monarchen des Kaisers und Königs Franz Joseph bitte ich Euer Exzellenz namens des Reichstags, den Ausdruck des herz⸗ lichsten Beileids entgegennehmen zu wollen. In enger Freundschast und in treuer Waffenbrüderschaft haben die österreschisch⸗ungartsche Monarchie und das Deutsche Reich mit ihren Verbündeten den Kampf um ihre Existenz aufgenommen und ruhmreich bis zum heutigen Tage durchgeführt. Im treuen Andenken an den dahtn⸗ geschierenen Monarchen wird das gemeinsame Ziel, das unsere Völker zusammengeschmiedet hat, erreicht werden zum Zwecke einer glücklichen Zukunft der verbündeten Nattonen.

Dem österreichisch⸗ungarischen Botschafter in Berlin, Prinzen zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst, sprach der Präsident Dr. Kaempf die Teilnahme des Reichstags an dem Heimgange des Kaisers Franz Joseph persönlich aus. Der Magistrat und die Stadtverordneten von Berlin sandten dem Wiener und Budapester Magistrat Beileidstelegramme.

Der bulgarische Ministerpräsident Radoslawow richtete folgendes Telegramm an den Minister Baron Burian:

Mit tiefster Trauer hat die bulgarische Regierung die Schmerenskunde von dem Ableben des großen und ehrwürdigen Herrschers der verbündeten Monarchte, der Kaiserlichen und König⸗ lichen Apostolischen Majestät des Kaisers und Königs Franz Joseph vernommen. Ich bitte Euer Exzellenz, das lebhafte Beileid der Königlichen Regierung entgegenzunehmen und det tiefen Anteil⸗ nahme Busgartens an der großen Trauer veisichert zu sein, welche das Herrscherhaus sowie die lapferen Völker der Monarchie ke⸗ troffen hat.

Eine Sonderausgabe der „Wiener Zeitnng“ veröffentlicht nachstehendes Allerhöchstes Handschreiben: Lieber Dr. von Koerber!

Ich habe die Regierung am heutigen Tage übernommen und bestätige Sie und die übrigen Mitglieder des österreichischen Ministeriums in Ihren Stellungen.

Zugleich beauftrage Ich Sie, die beigeschlossene Proklamation an Meine Völker zu verlautbaren.

Wien, am 21. November 1916.

11“ 8 8 An Meine Völker!

Tief bewegt und erschüttert stehe Ich und Mein Haus, stehen Meine treuen Völker an der Bahre des edlen Herrschers, dessen Händen durch nahezu sieben Jahrzehnte die Geschicke der Monarchie anvert aut waren.

Durch die Gnade des Allmächtigen, die Ihn in frühen Jünglings⸗ jahren auf den Thron gerufen hatte, ward Ihm auch die Kraft verliehen, unbeirrt und ungebrochen durch schwerstes menschliches Leid, bis ins hohe Greisenalter nur den Pflichten zu leben, die Sein hehres Herrscheramt und die heiße Liebe zu Seinen Völkern Ihm vorschrieben.

Seine Weisheit, Einsicht und väterliche Fürsorge haben die dauernden Grundlagen friedlichen Zusammenlebens und freier Ent⸗ wicklung geschaffen und aus schweren Wirren und Gefahren durch böse und durch gute Tage Oesterreich⸗Ungarn durch eine lange und gesegnete Zeit des Friedens auf die Höhe der Macht geführt, auf der es heute im Verein mit treuen Verbündeten den Kampf gegen Feinde ringsum besteht.

Sein Werk gilt es fortzusetzen und zu vollenden.

In sturmbewegter Zeit besteige Ich den ehrwürdigen Thron Meiner Vorfahren, den Mein erlauchter Ohm Mir in unvermindertem Glanze hinterläßt.

1 Noch ist das Ziel nicht erreicht, noch ist der Wahn der Feinde nicht gebrochen, die meinen, in fortgesetztem Ansturm Meine Monarchie und ihre Verbündeten niederringen, ja zertrümmern zu können.

Ich weiß Msch eins mit Meinen Völkern in dem unbeugsamen Entschluß, den Kampf durchzukämpfen, bis der Friede errungen ist, der den Bestand Meiner Monarchie sichert und die festen Grundlagen ihrer ungestörten Entwicklung verbürgt.

1 In stolzer Zuversicht vertraue Ich darauf, daß Meine helden⸗ mütige Wehrmacht, gestützt auf die aufopfernde Vaterlandsliebe Meiner Völker und in treuer Waffenbrüderschaft mit den verbündeten Heeren, auch weiterhin alle Angriffe der Feinde mit Gottes gnädigem Beistande abwehren und den siegreichen Abschluß des Krieges herbei⸗ führen wird.

Ebenso unerschütterlich ist Mein Vertrauen, daß Meine Monarchie, deren Machtstellung in der altverbrieften, in Not und Gefahr neu besiegelten untrennbaren Schicksalsgemeinschaft ihrer beiden Staaten wurzelt, nach innen und nach außen gestählt aus dem Kriege hervorgehen wird; daß Meine Völker, die sich, getragen von dem Gedanken der Zu⸗ sammengehörigkeit und von tiefer Vaterlandsliebe, heute mit opfer⸗ freudiger Entschlossenheit zur Abwehr der äußeren Feinde vereinen, auch zum Werke der friedlichen Erneuerung und Verjüngung zusammen⸗ wirken werden, um die beiden Staaten der Monarchie mit den an⸗ gegliederten Ländern Bosnien und Herzegowina einer Zeit der inneren Blüte, des Aufschwuags und der Erstarkung zuzuführen.

Indem Ich des Himmels Gnade und Segen auf Mich und Mein Haus, auf Meine geliebten Völker herabflehe, gelobe Ich vor dem Allmächtigen, das Gut, das Meine Ahnen Mir hinterlassen haben, getreulich zu verwalten.

Ich will alles tun, um die Schrecknisse und Opfer des Krieges in ehester Frist zu bannen, die schwer vermißten Segnungen des Friedens Meinen Völkern zurückzugewinnen, sobald es die Ehre unserer Waffen, die Lebensbedingungen Meiner Staaten und ihrer treuen Verbünoeten und der Trotz unserer Feinde gestatten werden. Meinen Völkern will Ich ein gerechter und liebevoller Fürst sein. Ich will ihre verfassungsmäßigen Freiheiten und sonstigen Ge⸗ rechtsame hochhalten und die Rechtsgleichheit für alle sorgsam hüten. Mein unablässiges Bemühen wird es sein, das sittliche und geistige Wohl Meiner Völker zu fördern, Freibeit und Ordnung in Meinen Staaten zu beschirmen, allen erwerbstätigen Gliedern der Gesellschaft die Früchte redlicher Arbeit zu sichern.

Als kostbares Erbe Meines Vorfahren übernehme Ich die An⸗ hänglichkeit und das innige Vertrauen, das Volk und Krone umschließt. Dieses Vermächtnis soll Mir die Kraft verleihen, den Pflichten Meines hohen und schw Herrscheramtes gerecht

Der Präsident des Senats. Barkhausen.

werden.

Durchdrungen von dem Glauben an die unvernichtbare Lebens⸗ kraft Oesterreich Ungarns, beseelt von inniger Liebe zu Meinen Völkern, will Ich Mein Leben und Meine ganze Kraft in den Dienst dieser hohen Aufgabe stellen.

1u16“ Carl. m. p.

von Koerber. m. p.

Ans den ungarischen Ministerpräsidenten Grafen Tisza richtete der Kaiser Carl ein Handschreiben, in dem er ihn und die Mitglieder des Ministeriums in ihren bisherigen Stellungen bestätigt und den Ministerpräsidenten damit be⸗ traut, die übersandte Proklamation, die mit der in Oesterreich erschienenen gleichlautend ist, kundzumachen.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 21. November, Abends. (W. T. B.)

„Im Sommegebiet starker Nebel, Gefechtstätigkeit heute geringer. 1 Craiova ist genommen.

Großes Hauptquartier, 22. November. Westlicher Kriegsschauplatz.

Nebeliges Wetter hinderte großenteils die Gefechtstätigkeit.

Südlich des La Bassée⸗Kanals drangen Patrouillen des Anhaltischen Infanterte⸗Regiments Nr. 93 und des Magdeburgischen Pionier⸗Bataillons Nr. 4 in die englischen Gräben ein und brachten nach Zerstörung der Ver⸗ 77.1..h . über 20 Gefangene und 1 Maschinengewehr zurück. „Auch im Somme Gebiet blieb das Artilleriefeuer tags⸗ über gering und verstärkte sich Abends nur auf beiden Ancre⸗ Ufern und am St. Pierre⸗Vaast⸗Walde. Ein Angriff der Engländer nordwestlich von Serre brach in unserem Abwehr⸗ feuer zusammen. 1b

Oestlicher Kriegsschauplatz.

Südwestlich von Riga holten Stoßtrupps deutschen Land⸗ sturms aus der bu sischen Stellung ohne eigenen Verlust 33 Ge⸗ fangene und 2 Maschinengewehre.

Im übrigen vom Meer bis zum Karpathenknie bei Kronstadt (Brasso) keine größeren Gefechtshandlungen.

Nördlich von Campulung wiederholten sich die ver⸗ geblichen rumänischen Angriffe gegen die deutsche und österreichisch⸗ungarische Front. „Ahn der Roten⸗Turm⸗Paßstraße und in den Seiten⸗ tälern des Alt wurde kämpfend Boden gewonnen.

Widerstand des geschlagenen Gegners durch Bajonett⸗ angriff und Attacke schnell brechend, drangen Vormittags von Norden west⸗ und ostpreußische Infanterie, von Westen her Eskadrons Ihrer Majestät Kürassier⸗ regiments Königin als erste deutsche Truppen in Craiova ein. 11““

G. T. 2.)

Balkan⸗Kriegsschauplazz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. In der Dobrudscha nahe der Küste Vorfeldgefechte, an der Donau stellenweise Artilleriefeuer.

Mazedonische PNroeca

Zwischen Ochrida⸗ und Prespa⸗See sowie in der Ebene von Monastir kamen Vortruppen der Entente in den Bereich der deutsch⸗bulgarischen Stellungen.

Oestlich von Paralova gewannen unsere Garde⸗Jäger eine Höhe zurück und hielten sie gegen mehrere starke Angriffe. Der Erste Generalquartiermeister.

8 Ludendorff.

Berlin, 22. November, Abends. Im Sommegebiet nichts von Bei Orsova Fortschritte. Nordöstlich Monastir scheiterte deutsch⸗bulgarischer Front. 8

W. T. B.): edeutung.

Entente A

Großes Hauptquartier, 23. November. (W. T.

Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. In den Abendstunden nahm das feindliche Artilleriefeuer beiderseits der Ancre und im Sailly⸗Abschnitt zu. Teilangriffe der Engländer nördlich von Gueudecourt, der Franzosen gegen den Nordwestrand des St. Pierre Vaast⸗Waldes scheiterten.

Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Südlich von Smorgon nach starker Feuervorbereitun vorgehende russische Patrouillen wurden vertrieben. Aufklärendes Wetter rief an verschiedenen Stellen zwischen Ostsee und Waldkarpathen regere Artillerietätigkeit hervor.

Front des Generalobersten Erzherzog Joseph. „Am Ostrand von Siebenbürgen Gefechte von Auf⸗ klärungsabteilungen. Die Russen verstärken sich dort. In der Walachei hat sich die Lage nicht geändert. Bei Craiova fielen neben anderer Beute 300 Eisenbahn⸗ wagen in unsere Hand. ö

Balkan⸗Kriegsschauplaz. Heeresgrupe des Generalfeldmarschalls t von Mackensen. In der Dobrudscha und an der Donau an mehrerer Punkien Artilleriefeuer. 8

Mazedonische Fron Ddie Gefechte östlich des Ochrida⸗Sees endeten mit dem Nücga des Gegners.

n der deutsch⸗bulgarischen Front zwischen dem Prespa⸗ See und dem östlichen Cerna⸗Lauf wurden mehrfach Teil⸗ vorstöße, an der Höhenstellung östlich von Paralovo starke Angriffe des Feindes zurückgeschlagen. Der Erste Generalquartiermeister 6 Ludendorff.