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werden. Bisher kann noch jeder, der nicht zum Dienste in
Dienst, welche Schichten und Klassen geben.
1916 ins Leben gerufenen Kriegsamts. Dis Vorlags bezweckt, diesem Amte für die Erfüllung seiner Aufgaben auf diesem Gebiete und ebenso den zur Mitwirkung dabei berufenen sonstigen Behörden für ihre Betätigung die notwendige staatsrechtliche Grundlage zu geben.
b er irgend arbeiten kann, hat in dieser großen und schweren Zeit kein Recht mehr, müßig zu sein. Durch das Gesetz sch eine gesetzliche Verpflichtung zum vaterländischen Hilfsdienst geschaffen
eer be⸗ waffneten Macht einberufen ist, soweit ihn nicht amtliche oder ver⸗ tragliche Pflichten binden, frei darüber verfügen, ob, in welchem Umfang und in welcher Art er seine Arbeitskraft verwenden will. Das darf in dem Volkskampf, in dem wir stehen, fortan nicht mehr
in gleichem Maße der Fall sein. Auch in der Heimat muß jeder deutsche Mann sie am nötigsten braucht, und wo er nach seiner körperlichen und
eine ganze Kraft dort einsetzen, wo das Vaterland
geistigen Veranlagung diesem die besten Dienste leisten kann. Für
die Bestimmung darüber, welche Arbeiten während der Dauer des
Krieges überhaupt fortzuführen und welche von den einzelnen Per⸗ sonen zu verrichten sind, darf nur der Gesichtspunkt ausschlaggebend 88 ob und in welchem Maße eine Arbeit für die Zwecke der Krieg⸗ ührung und der eng damit zusammenhängenden Volksversorgung von Nutzen ist. Auf solche Weise wird es möglich sein, die Leistungen der für die Kriegführung und Kriegswirtschaft besonders bedeutungs⸗ vollen Betriebszweige und Einrichtungen dem Bedarf entsprechend zu steigern und daneben trotzdem eine größere Anzahl für den Heeres⸗ dienst geeigneter Personen zu militärischer Verwendung freizumachen. In der Heimat wie in den besetzten Gebieten werden an zahlreichen Stellen wehepflichtige Deutsche durch hilfsdienstpflichtige ersetzt wer⸗
den können. „Wie im Heeresdienste, darf bei diesem gesamten Vorgehen keine Rücksicht auf söääle Unterschiede gelten. Für den vaterländischen r Art er auch sei, kann es nur Staatsbürger, nicht
Bei der Ueberweisung zu einer Beschäftigung wird, soweit das vaterländische Interesse dies gestattet, auf das Lebensalter, die Familienverhältnisse, den Wohnort und die Gesundheit sowie auf die bisherige Tätigkeit des Hilfsdienstpflichtigen gebührende Rücksicht zu nehmen sein. Streitigkeiten, die sich aus der Heranziehung zu einer Tätigkeit oder auch aus dem Wunsche nach einem Wechsel der Arbeits⸗ stelle ergeben, sollen von militärischen Schlichtungsstellen ausgeglichen oder entschieden werden. Diese sollen mit Arbeitgebern und Arbeit⸗ nehmern in gleicher Zahl besetzt werden.
Ergeht solchergestalt der Aufruf zu allgemeiner Betätigung im Dienste der Kriegführung, so darf erwartet werden, daß weite Kreise des Volkes an Vaterlandsliebe und Opferfreudigkeit nicht hinter denen werden zurückstehen wollen, die sofort nach Ausbruch des Krieges in Scharen freiwillig zu den Fahnen geeilt sind. Unzweifelhaft hlt es vielen gegenwärtig nur an der geeigneten Gelegenheit zu frei⸗ willigem Hilfsdienst. Wird dieser Heimatdienst in zielbewußter, zweckdienlicher Weise geregelt, so werden sicherlich so viele freudig
ich ihm einordnen, daß ein Zwang, der allerdings als letztes Mittel
nicht entbehrt werden kann, nur in verhältnismäßig seltenen Fällen erforderlich werden wird.
Im einzelnen wird folgendes bemerkt:
Der Entzwurf will nur für männliche Personen, und zwar, wie § 1 porsieht, für alle nicht zum Dienste in der bewaffneten Macht ein⸗
berufenen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 60. Lebensjahre, die Pflicht zum vaterländischen Hilfsdienst einführen. Einen gleichen
Zwang für Frauen auszusprechen, erscheint entbehrlich, in der Er⸗ vägung, daß die im Kriege bisher so bewährte Arbeitskraft der deut⸗ chen Frau auch ohne besonderen Antrieb in reichem Maße wird bereit⸗ estellt werden können.
eden r § 2 üumschreibt, was als vaterländischer Hilfsdienst anzu⸗
hen ist.
.Die zur Ausführung des Gesetzes erforderlichen Bestimmungen wird, wie § 3 vorschreibt, nur der Bundesrat erlassen können, da den nnendlich mannigfaltigen und in stetem Wechsel begriffenen Verhält⸗ nissen, auf die sich die Durchführung des Gesetzes zu erstrecken hat, ur durch bewegliche, einer Aenderung leicht zugängliche Bestim⸗
mungen, nicht aber durch starre gesetzliche Vorschriften Rechnung ge⸗
ragen werden kann. Um das Kriegsamt tunlichst bald mit den erforderlichen Macht⸗
mitteln auszustatten, empfiehlt es sich, das Gesetz mit der Verkündun⸗
in Kraft treten zu lassen. Das Außerkrafttreten kann wiederum nur
den Bundesrat veranlaßt werden, da sich die Dauer des Krieges, für ie das Gesetz längstens Bedeutung hat, nicht übersehen läßt.
Ferner hat der Bundesrat folgende Richtlinien für die Ausführung des Gesetzes, betreffend den vater⸗ ländischen Hilfsdienst, gebilligt:
Richtlinien für die Ausführung des Gesetzes, betreffend den vaterländischen Oülferie s⸗ 8
1) Als im vaterländischen Hilfsdienst tätig gelten alle Personen, die bet Behörden und behördlichen Errichtungen, in 88 Krfegs⸗ industrie, in der Landwirtschaft, in der Krankenpflege und in kriegs⸗ wirtschaftlichen Organisationen jeder Art sowie in sonstigen Berufen oder Betrteben, die für Zwecke der Kriegführung oder Volksversorgung unmittelbar von Bedeutung sind, beschäftigt sind, soweit die Zahl dieser Personen das Bedürfnis nicht übersteigt.
2) Ueber die Frage, ob die Zahl der bei einer Behörde be⸗ schäftiaten Personen das Bedürfnis übersteigt, entscheidet die zuständige Reiche, oder Landesentralbehörde im Einvernehmen mit dem Kriegs⸗ amt. Ueker die Frage, was als behördliche Einrichtung anzusehen ist, und ob die Zahl der bei einer solchen beschäftigten Personen das Be⸗ dürfnis übersteigt, entscheidet das Kriegsamt nach Benehmen mit ber zuständigen Reichs⸗ oder Landeszentralbehörde. Im übrigen ent⸗ scheiden über die Frage, cb ein Beruf oder Betried im Sinne von
iffer 1 von Bedeutung ist, sowie ob und in welchem Umfang die zahl der in einem Beruf, einer Organisation oder in einem Betriebe tätigen Personen das Bedürfnis übersteigt, Ausschüsse, die für den Bezirk jedes Stellvertretenden Generalkommandos zu bilden sind. Jeder Ausschuß besteht aus einem Offfzier als Vorsitzendem, aus zwei höheren Staatsbeamten, von denen einer der Geverbeaufsicht angehören soll, sowte aus je einem Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer; den Offizier bestellt das Kriegsamt, in Bayern, Sachsen und Württemberg das Kriegsministerium, dem in diesen Bundes⸗ staaten auch im übrigen der Vollzug des Gesetzes im Einvernehmen mit dem Kriegsamt zukommt. Die übrigen Ausschußmitglieder bestellt je für ihren Bezirk die Landeszentralbehörde oder die von ihr be⸗ stimmte Stelle. Vor der Emscheidung des -- soll die be⸗ teiligte Grmeindebehörde gehört werden. Werden arineinteressen berührt, so ist vor der Entscheidung auf Verlangen der Marine ein von ihr zu bezeichnender Marineoffizier zu kören.
Gegen die Entscheidung des Ausschusses findet Beschwerde bei der keim Kriegzsamt einzurichtenden Zentralstelle statt, die aus zwei Offitieren des Kriegsamts, von denen der eine den Vorsitz führt, aus zwei vom Reichskanzler ernannten Beaniten und aus etnem von dem⸗ jenigen Bundesstaate zu ernennenden Beamten befteht, dem der Betrieb, die Organisation oder der Berufzausübende angehört. Werden Marineinteressen berührt, so ist einer der Offiziere vom Reichsmarineamt zu bestellen. Bei Beschwerden aus Bavern, Sachsen und Würrtemberg ist einer der Offiiere von dem betreffenden Kriegs⸗ ministertum zu bestellen. Phas Recht der Beschwerde steht dem Betriebsinhaber, Organisationsleiter oder Berufsausübenden sowie dem Vorsitzenden des Ausschasses zu.
.3) Die nicht im Simwae der Zlffer 1 beschäftigten Arbeitskräfte können jederzeit zum vaterländischen Hilfsdienst herangezogen werden.
Die Heranziehung erolgt in der Regel zunächst durch eine vom Kriegsamt durch Vermitt, ung der Landeszentralbehörde oder der von ihr bestimamten Stellen zu erlassende Aufforderung zur freiwilligen Meldung. Soweit dieser Aufforderung nicht in ausreichendem Maße entsprochen wird, erfolgt die Heranziehung durch die schriftliche Aufforderung eines Ausschusses, der in der Regel für jeden Bezirk einer Ersatzkomnission zu bilden ist, und aus einem
Offizier als Vorsitzendem, aus einem höheren Beamten und aus je einem Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer be⸗ steht; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Den Offizier bestellt das Stellvertretende Generalkommando, die übrigen Ausschußmitglieder die Landeszentralbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle. Jeder, dem die Aufforderung zugegangen ist, hat bei einer der nach Ziffer 1 in Frage kommenden Stellen Arbeit zu suchen. Soweit hierdurch elne Beschäftigung binnen zwei Wochen nach Zustellung der Aufforderung nicht herbeigeführt wird, findet die Ueberweisung zu einer Beschäftigung durch den Ausschuß statt.
Ueber Beschwerden entscheidet der bei dem Stellvertretenden Generalkommando nach Ziffer 2 gebildete Ausschuß. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. 8
4) Bei der Ueberweisung zur Beschäftigung ist auf das Lebens⸗ alter, die Familienverhältnisse, den Wohnort und die Gesundheit sowie auf die bisherige Tätigkeit des Hilfsdienstpflichtigen nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
5) Niemand darf einen Arbeiter in Beschäftigung nehmen, der bei einer der in Ziffer 1 bezeichneten Stellen beschäftigt ist oder in den letzten 14 Tagen beschäftigt gewesen ist, sofern der Arbeiter nicht eine Bescheinigung seines letzten Arbeitgebers darüber beibringt, daß er die Arbeit mit Zustimmung des Arbeitgebers aufgegeben hat. Weigert sich der Arbeitgeber, dem Arbeiter auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung auszustellen, so steht dem Arbeiter die Beschwerde an den in Ziffer Abs. 2 er⸗ wähnten Ausschuß offen, der in diesen Fällen ohne Zuziehung des höheren Beamten endgültig entscheidet. Der Ausschuß kann nach Untersuchung des Falles, wenn ein wichtiger Grund für das Aus⸗ scheiden vorliegt, dem Arbeiter eine Bescheinigung ausstellen, die in ihrer Wirkung die vorerwähnte Bescheinigung des Arbeitgebers er⸗ setzt. Soweit bereits Kriegsausschüsse (Schlichtungsstellen) besteben, fönnen 18 mit Zustimmung des Kriegsamts an die Stelle der Aus⸗
üsse treten.
6) Die durch öffentliche Bekanntmachung oder unmittelbare An⸗ frage des Kriegsamts oder der Ausschüsse erforderlichen Auskünfte über Beschäftigungs⸗ und Arbeitsfragen sowie über Lohn⸗ und Be⸗ triebsverhältnisse sind zu erteilen.
SSe nächste Plenarsitzung des Reichstags findet am Sonnabend, den 25. November, Nachmittags 3 Uhr, statt.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ 1 maßregeln.
Niederlande.
Der „Niederländische Staatscourant“ vom 8. November d. J. — Nr. 263 — enthält eine Königliche Verordnung vom 27. Sep⸗ tember d. J. (Staatsblatt Nr. 458), durch welche, wie in den letzten Jahren, die folgenden außerordentlichen Maßnahmen zur Ver⸗ ütung einiger ansteckenden Krankheiten und zur Ab⸗ wehr ihrer Ausbreitung und Folgen mit Gültigkeit für ein Jahr angeordnet worden sind. 1 “ Die Ein⸗ und Durchfuhr und Beförderung von Lumpen, ge⸗ brauchten Kleidungsstücken und ungewaschener Lelb⸗ und Bettwäsche sind verboten aus Ländern oder Orten, die durch unsere Mirister des Innern und der Finanzen bezeichnet werden. Die Bezeichnungen werden jedesmal mindestens einen Tag vor dem Inkrafttreten durch Veröffentlichung im Niederländischen Staatscourant“ zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Unsere vorgenannten Minister sind befugt, die Bezeichnungen zu verändern, so oft die Umstände es gestatten oder nötig machen, sowie zu bestimmen, ob und inwieweit das durch Reisende mitgebrachte Gepäck unter das Verbot einbegriffen sein soll. Die Verfügungen über diese Punkte werden gleichfalls im „Nieder⸗ ländischen Staatscourant“ veröffentlicht. Artikel 2. Dient das Verbot zur Verhütung der Einschleppung der asiatischen Cholera oder der Pest, dann richten sich unsere Minister bei den Bekanntmachungen, betreffend die Ein⸗ und Durchfuhr aus Ländern, die der am 17. Januar 1912 in Paris abgeschlossenen und durch das Gesetz vom 26 Januar 1914 („Staatsblatt“ Nr. 57) ge⸗ nehmigten internationalen Sanitätsübereinkunft beigetreten sind, nach den Bestimmungen dieser Uebereinkunft.
Artikel 3.
Mit den Nachforschungen nach den Uebertretungen des Gesetzes vom 26. April 1884 („Staatsblatt“ Nr. 80) und dieser Verordnung sind außer den dazu im Artikel 6 dieses Gesetzes bestimmten Beamten und Unterbeamten auch die Aerzte beauftragt, die auf Grund der Vorschrift im 1. “ des Artikels 7 des Gesetzes vom 28. März 1877 („Staatsblatt“ Nr. 35) zur Verhütung von Ansteckung durch ie aus See ankommenden Schiffe von uns für die im Artikel 7 er⸗ wähnte Gesundheitsuntersuchung bestimmt sind.
Artikel 4.
Die gegenwärtige Verordnung, die während eines Jahres in Kraft bleibt, tritt in Wirkung am zweiten Tage nach dem Datum des „Staatsblatts“ und des „Staatscourants', in denen sie veröffent⸗ licht worden ist. Unsere Minister des Innern und der Finanzen sind mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt, die im „Staats⸗ blatt“ und gleichzeitig im „Staatscourant“ veröffentlicht und von der Abschrift an den Staatsrat gesandt werden soll (vgl. „Reichsanzeiger“ vom 12. November 1915, Nr. 268).
Literatur.
— Pantheon der bildenden Kunst. Eine Auswahl von Meisterwerken aller Zeit. Herausgegeben von G. Keyßner. Mit 400 Abbildungen (geb. 12 ℳ, Deutsche Verlagsanstalt in Stuttgart). Die Sammlung will eine Art Kunstgeschichte in Bildern bieten, und da zum Verständnis der Kunstentwicklung und einzelner Kunstwerke die Anschauung unstreitig die hauptsächlichste Voraugsetzung ist, die sich durch keine noch so sachgemäße Beschreibung ersetzen läßt, ist der Gedanke, durch eine solche Sammlung belehrend zu wirken, durchaus zweckmäßig und ansprechend. Die Mehrzahl unserer Kunstgeschichten ist zwar mit
bbildungen versehen, diese sind aber doch nur Beigaben zum Text; da wird die vorliegende Sammlung, die außer einer kurzen, ihren Zweck darlegenden Einleitung lediglich aus Abbildungen besteht, als ein die Lektüre ergänzendes Hilfemittel beim einleitenden Studium der Geschichte der bildenden Kunst gute Dienste leisten, zumal die Anordnung der Bilder diesen Zweck unterstützt. Die 400 größten⸗ teils ganzseitigen Abbildungen sind zeitlich geordnet und innerhalb der einzelnen Entwicklungsabschnitte nach den Ländern gruppiert. Plastik, Malerei und Baukunft sind gleichmäßig berücksichtigt, und die Wiedergabe der Kunstwerke im Schwarz⸗Weißdruck steht auf der Höhe der technischen Entwicklung. Auch die Auswahl der abgebildeten Kunstwerke ist
im ganzen mit Geschick und Geschmack erfolgt; die weitgehende
Berücksichtigung der antiken Plastik ist bei ihrer hohen Stellung in der Gesamtkunst und dem tiefen Einfluß, den sie ausgeübt hat, zu billigen. Der Herausgeber ist beim Sammeln seiner Abbildungen auch mit Eifer und Erfolg bemüht gewesen, selbst die neuesten Kunst⸗ erwerbungen tunlichst heranzuziehen; so fehlt unter der alten griechischen Plastik auch die vom Berliner Museum erworbene Statue einer thronenden Göttin nicht. Wenn man die ge⸗ troffene Auswahl im ganzen billigt, so schließt das Aus⸗ stellungen an ihr im einzelnen nicht aus. So fällt es z. B. auf, daß von Menzel das Balkonzimmer und das Bildnis der Frau Maercker zur Wiedergabe gewählt wurden, Bilder, die an sich zweifellos Kunstwerke sind, aber nicht die I des Künstlers erkennen lassen. Das geschichtliche Gemälde sst in der Sammlung überhaupt nicht berücksichtigt. Auch die unter den
modernen Bauwerken getroffene Auswahl fällt auf. Neben dem
künstlerisch wertvollen und seine Zeit kennzeichnenden Nationalmuseum in München von Gabriel von Seidl sind das Fischersche Bismarck⸗ denkmal am Starnberger See und der Eifelturm in Paris wieder⸗ geben. Namentlich für den letztgenannten hätte sich wohl ein moderner Eisenbau finden lassen, der künstlerisch auf einer höheren Stufe steht und die Wirkungen besser zeigt, die mit diesem Baustoff erreicht werden können.
— Menschenkunde für höhere Lehranstalten und Lehrer⸗ bildungzanstalten von Dr. med. K. Kassel, Spezialarzt in Posen, und Dr. phil. H. Dudenhausen, Königlicher Seminardireklor in Rogasen. (Verlag von Quelle und Meyer in Leipzig; geb. 1,80 ℳ.) Das vorliegende Buch, aus der Praxis für die Praxis geschrieben, ist in erster Linte für Unterrschtszwecke, und zwar für die Hand des Schülers, bestimmt; doch wird es auch dem Lehrer nützliche Finger⸗ zeige bieten können. Die Entwicklung und der Aufbau des Stoffes erfolgte nach den für den naturkundlichen Unterricht allgemein an⸗ erkannten Grundsätzen. Die einfach beschrelbende Darstellung der Formen und Eigenschaften der Körperorgane ist daher vermieden und überall der innige Zusammenhang zwischen Form und Ver⸗ richtung der einzelnen Organe sowie deren Einreihung in das Lebensganze in den Mittelpunkt der Beschreibung ge⸗ stelt. Das Büchlein verdankt 8. Entstehung wissenschaftlichen Ausbildungskursen für Seminarlehrer, die seine Verfasser geleitet haben. Daher sind in ihm die für den Seminarunterricht “ wichtigen Gebiete, z. B. die Lehre von den Nerven, von der Atmung und von den Sinneswerkzeugen, auch besonders ausführlich behandelt worden. Ebenso ist die Gesundheitslehre möglichst eingehend berücksichtigt, und zwar sind die hygienischen Belehrungen zweckmäßig ü;berall dort erteilt, wo sie aus den theoretischen Ausführungen sich organisch ergeben. Auf die Wichtigkeit der Anschauung und des praktischen Versuchs ist gleichfalls überall Rücksicht genommen. Eine Anzahl gut aus⸗ gewählter Abbildungen veranschaulichen den Text und erleichtern sein Verständnis.
— Verkehrsgeographie der Eisenbahnen des euro⸗ päischen Rußland. Von Dr. Walter Tuckermann. Mlt 7,. mehrfarbigen Karten und alphabetischem Register. (Verlag von G. D. Baedecker in Essen; geb. 6 ℳ.) Die vorliegende Schrift war in großen Zügen vor Beginn des Krieges vollendet, sein Ausbruch hat ihre Drucklegung verzögert und Anlaß zu mancherlei Umände⸗ rungen und Ergänzungen gegeben. Namentlich im 3. und 4. Kapitel — Aufgaben der nächsten Zukunft, Nordbahnprojekte des Kriegsjahrs 1914/15 usw., die strategische Bedeutung der russischen Bahnen und die Eisenbahnpolitik in Polen — konnte noch vieles berücksichtigt werden, was erst während des Krieges in die Erscheinung getreten ist, so während des Krieges beschlossene oder in Angriff genommene wichtige Eisenbahnbauten. Diese wurden auch in die Karten⸗ beilagen eingetragen. Die mitgeteilten statistischen Angaben bezieben sich im wesentlichen auf das letzte Friedensfahr. In der Gouvernementsstatistik wurden die von der russischen Regierung vorgenommenen Aenderungen in Polen nicht berück⸗ sichtigt, zumal 8 Aenderungen nach der Besetzung des Landes be⸗ reito wieder aufgehoben wurden. Der Leser findet in der Schrift u. a. eine knappe Geschichte der russischen Bahnen, Angaben über den Umfang des russischen Eisenbahnnetzes und seine geographische Gliederung, eine Darstellung der Verkehrsgeographie, in der auch eine Kritik des angewandten Systems geboten wird, u. a. m. Die beigegebenen Karten unterrichten uns über die Entwicklung des russischen Eisen⸗ bahnnetzes, über das Verhältnis der Eisenbahnen zur Bevölkerung und zum Flächenraum der einzelnen Gouvernements und über die Personenzugshäufigkeit 88 den Bahnen des europätschen Rußland. Ferner ist eine Uebersichtskarte aller Eisenbahnen und eine Karte der wichtigsten Eisenbahnen des Gebiets beigegeben.
— Unter dem Titel „Mit der Garde im Westen“ hat der Oberprediger in Halle a. S. Lic. theol. Eberhard Baumann, der ein Jahr lang als freiwilliger Feldgeistlicher den Feldzug mitmachte, Auszüge aus seinen Feldbriefen und Kriegstagebuchblättern veröffent⸗ licht. (Dreizackbücherei, Verlag v. R. Mühlmann [Max Grosse] in Halle a. S., geb. 2,50 ℳ.) Der Leser wird mit Interesse von der anspruchslosen, anschaulich und warmherzig geschriebenen Schrift Kenntnts nehmen, die ihm manchen Einblick in das Seelenleben der Krieger vermittelt und ihm zugleich ein Bild von der schweren und segensreichen Tätigkeit der Feldgeistlichen btetet. — Ernstes und Fenenes aus den Kämpfen in Serbien und am Jsonzo bietet der K. K. Oberleutnant der Reserve Dr. Wilhelm Winkler in einer (bei Manz in Wien erschienenen) Schrift „Wir von der Süd⸗Front“ (Nr. 1). Der Verfasser hat es verstanden, sowohl die grausige Wucht der Kampfereignisse, wie das scheinbar friedliche Leben in den Kampfpausen zu schildern, in denen Humor und Gemüt zu ihrem Rechte kommen.
— Die Reichsmarinestiftung hat zugunsten ihrer Friedenswoh fahrtszwecke ein hübsches Büchlein: „Professor Willy Stöwer Deutsche U⸗Boot⸗Taten in Wort und Bild“ herausgegebe In zehn stimmungsvollen farbigen Bildern wird dem Beschau die vielseitige Tätigkeit unserer DU⸗Boote vorgeführt und mit kurzen, kernigen Worten erläutert. Der Preis des gediegen aus⸗
estatteten Buches beträgt 2,50 ℳ. Die Stiftung, der der rlös aus dem Vertriebe des Buches zufließt, besteht unter wechselnden Namen seit nahezu 57 Jahren. Sie läßt sich
die Sorge für verunglückte oder invalide Marineangehörige und für
ihre Witwen und Kinder angelegen sein. Seit dem vorigen Jahre
führt sie den Namen ‚„Reichsmartnestiftung“ und arbeitet Hand und Hand mit anderen Wohlfahrtsgesellschaften, um den erhöhten An-
forderungen, die der langedauernde Krieg stellt, gerecht zu werden. Im Jahre 1915 permochte sie rund 146 500 ℳ für Unterstützungen aufzuwenden. Möge das vorliegende hübsche Büchlein ihr weitere Mittel zuführen.
— Nordisch⸗Germanische Götter⸗ und Heldensagen. ür jung und alt. Von Gustav Schalk. (Verlag von Gerhard talling in Oldenburg; 2 ℳ.) Das vorliegende Buch konnte
bereits in einer 4. Auflage erscheinen, die stofflich erweitert und mit vermehrten Abbildungen versehen wurde. Der Verfasser erzählt in einem dem Inhalt angemessenen Ton die alten Sagen von den germanischen Göttern, von ihren Taten und Schicksalen, ferner die Sagen von Wieland dem Schmied, Helge dem Hundingstöter und Sigurd (Siegfried) und den Nibelungen sowie die Beowulf⸗ und Frithjof⸗ Sage. Diese Sagenkreise, gleich ausgezeichnet durch Gedankeninhalt wie durch dichterische Schönheit, sind bei der deutschen Jugend noch Henge niest gens bekaunt. Das Buch dürfte aufmerksame und dank⸗ n
8 F. .“
neu erschienener Schriften, deren E11535“ bleibt. Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelm⸗ straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.
Oesterreich⸗ungarisches Rotbuch. Diplomatische Akten⸗ stücke, betr. die Beztehungen Oesterreich⸗Ungarns zu Rumänien in der Zeit vom 22. Juli 1914 bis 27. August 1916. 1 ℳ. Wien, Kohl⸗ markt 20, Manzsche Hofbuchhandlung.
ETET“ Erziehung vor und nach dem Erige, Von Dr. Adolf Matthias. 1,20 ℳ. Leipzig, S. Hirzel. *
Deutsche Fnkelits. Wegweiser für Militär⸗ und Zivil⸗ pensionäre sowie deren Witwen bei der Wahl des neuen Nieder⸗ lassungsorts. Nach amtlichen Quellen bearbeitet von Polizeirat a. D. Travers und Amtsanwalt Laufer. Kleinoktav, geheftet 0,75 ℳ. Heilbronn a. N., Albert Oskar Müller. Kunstgewerbliche Altertümer und Kuriositäten (Führer für Sammler und Lichhaber von Gegenständen der Klein⸗ kunst, von Antiquitäten sowie von Kuriositäten.) 5. Aufl. samt Zeit⸗ tafel und Regsster bearb. von Franz M. Feldhaus. 256 S., darunter ein Markenverzeichnis von 38 S. Eleg. gebdn. 9 ℳ. Berlin W. 62, Lutherstr. 14. Richard Carl Schmidt u. Co.
8 Formularen für Anträge und zwei Tafeln.
Der deutsche Traum. iener Roman aus der Revo⸗ lutionszeit von Karl Rosner, 4,50 ℳ; geb. 5,50 ℳ. Stuttgart, J. G. Cottasche Buchhandlung Nachfolger.
Der Herbstfeldzug 1914 am San und an der Weichsel. Mit Uebersichtskarte und 3 Kartenskizzen. (Oesterreichisch⸗
ungarische Kriegsberichte Heft 5.) 2,40 ℳ. Wien I, Graben 29.
L. W. Seidel u. Sohn.
Volksbücher Heft 42: Der deutsche Teufel. Von Karl Emil Franzos. Mit 7 Bildern von Ludwig Berland. Cg. ℳ. Hamburg⸗Großborstel, Deutsche Dichter⸗Gedaͤchtnis⸗
ung. -
Des deutschen Volkes Meisterjahre. Der letzte Wille der Gefallenen. Von Hochschulprofessor Dr. Carl Kindermann. 300 S. 3 ℳ; gebdn. 3,50 ℳ. Stuttgart, Greiner u. Pfeiffer.
Luftkreuzer im Kampf. Von Adolf⸗Viktor von Koerber (Dolf von Korb). 2 ℳ; gebdn. 3 ℳ. Leipzig, C. F. Amelangs Verlag.
1 des Scheck⸗ und Giroverkehrs bei Spar⸗ assen und sonstigen öffentlichen und Privatkassen. Von 88 Cremer, früher Direktor der städt. Sparkasse in Aachen, jetzt Rechnungsdirektor der Landesbank in Düsseldorf, 2. verb. Auflage. Preis 2,50 ℳ. Düsseldorf, L. Schwann.
Ratgeber für die Hinterbliebenen der Kriegsteil⸗ nehmer. Eine kurzgefaßte Darstellung der Versorgungsansprüche mit
Von Willibald Seiffert. 3. Aufl. 0,50 ℳ. Potsdam, Stiftungsverlag.
“ 11““ 8
Theater und Musik.
Schillertheater O0. (Wallnertheater).
Einen heiteren Abend bereitete am Dienstag das Schillertheater seinen Zuschauern mit der Neueinstudierung des vor einigen Jahren auch im Königlichen Schauspielhause aufgeführten Erckmann⸗ Chatrianschen Lustspiels „Freund Fritz“. Wer darin den lebens⸗ frohen, gutherzigen Verfechter des ledigen Standes, den Rentner Fritz Kobus, in seinem behaglichen elsässischen Heim im Kreise seiner Freunde zum ersten Male kennen lernt, errät unschwer, daß dieser Junggeselle von seiner Eheschen zum Schlusse geheilt werden wird. Diesen Ausgang machte einerseits Heinz Senger als Darsteller der Titelrolle böchft glaubhaft, nicht minder aber Gusti Becker durch die einfach⸗natürliche und einschmeichelnde Art, in der sie die weibliche Hauptrolle der Susel gab. Auch Karl Noack als ehestiftender Rabbiner David Sichel trug, von kleinen Uebertreibungen abge⸗ sehen, das Seine zum Gelingen der Aufführung bei, besonders in der Szene, in der er mit einem gewissen Pathos seinen verstockten Widersachern Einkehr predigt. Die übrigen Mitwirkenden, be⸗ sonders Marie Gundra als geschäftige Hausmutter bei Freund Fritz sowie Karl Elzer als Steuereinnehmer Hahn, standen ebenfalls auf dem rechten Platze. Das Zusammenspiel ließ unter der Spiel⸗ leitung von Adolf Kurth, der selbst den Pächter Christel darstellte, nichts zu wünschen übrig. Das Publikum gab seine Befriedigung
üher die Aufführung durch lebhaften Beifall zu erkennen.
Im Königlichen Opernhause sindet morgen das dritte Gastspiel des Königlich bayerischen Kammersängers Heinrich Knote von der Münchener Hofoper, und zwar als Walter Stolzing in den „Meistersingern von Nürnberg“ statt. Ferner sind die Damen Dux, von Scheele⸗Müller, die Herren Knüpfer, Bischoff, Henke, Phtlipp, Bronsgeest und Bachmann darin beschäftigt. Dirigent ist der Kapell⸗ meister Dr. Stiedry. Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr.
Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das pater⸗ ländische Drama „Die Quitzows“ von Ernst von Wildenbruch ge⸗ geben In den Hauptrollen wirken die Damen Avoich, Heisler, Nesper, Schlüter, die Herren Sommerstorff, Eichholz, Lucas, von Ledebur, Vespermann und Zimmerer mit. Spielleiter ist Dr. Bruck.
„Das Vagabundenmädel“ ist der Titel des neuen Possenspiels von Jean Kren und Bernhard Buchbinder, das im Thalia⸗ theat er am Sonnabend, den 2. Dezember, zum ersten Male auf⸗ geführt werden wird. Die Musik (nach Texten von Alfred Schön⸗ feld) hat wieder Gilbert geschrieben. 1
Das Marionettentheater Münchener Künstler führt morgen, Freitag, Abends 8 ½ Uhr, das „Alte deutsche Faustspiel“, mit neuer Ausstattung von Professor Jacob Bradl und Paul Neu ver⸗ sehen und von Paul Brann in Szene gesetzt, zum ersten Male auf.
Konzerte. 8
In der Domkirche 8 in vergangener Woche der St. Jo⸗ hannis⸗Kirchenchor aus Leipzig unter der Leitung des König⸗ lichen Professors Rötbig und unter Mitwirkung Leipziger Künstler, der Konzertsängerin Elena Gerhardt und des Orgelkomponisten S. Karg⸗Elert. Die Vortragsfolge zeigte lediglich Werke von Thomgskantoren und Domchordirigenten, nicht, wie eine Anmerkung im Programm sagte, um „musikgeschichtliche Einführungen zu geben, sondern an der Hand des naheliegenden Gedanken⸗ ganges den Ernst der Zeit und den hunmlischen Trost von Herz zu Herzen tönen und in das Lied der erlösten Schar ausklingen zu lassen’. Der Zweck wurde vollends erreicht. Von Herzen strömten diese berrlichen, wonnigen Weisen, zu Herzen gingen sie. Ein Volk, das Männer wie Bach, Mendelssohn, Neithardt, Richter und Albert Becker sein eigen nennt, ist wahrlich reich. Einzelne Chöre besonders hervorzuheben, ist nicht vonnöten; gesungen wurden sie alle vollendet schön. Auch die Sologesänge Elena Gerhardts standen wie stets auf hoher künstlerischer Stufe, und das durchdachte und fein gegliederte Orgelspiel eines Karg⸗Elert erweckte eine weihevolle Stimmung. — Ein anderes bedeutsames Chorkonzert fand in der Singakademie statt, und zwar ein Konzert, das der „Berliner Sängerverein“ (Caecilia Melodla) aus Anlaß seines 60 jährigen Bestehens unter Hinzuziebung des Berliner Männer⸗Gesangvereins und des Berliner Liederkranz 1861, die sämtlich der Leitung des Königlichen Musikdirektors Max Eschke unterstehen, veranstaltet hatte. Die Darbietungen: Chöre von Mendelssohn, Edwin Schulz, O. Taub⸗ mann, Kaun, Rietz, Becker, Franz und Abt, standen trotz der Ein⸗ berufung von 180 Sängern der genannten Vereine zum Heeresdienst auf künstlerischer Höhe. Emige Chorkompositionen waren bereits früher in diesen Konzerten gesungen worden. Immer wieder erfreute bei der Wiedergabe die Ausgeglichenheit der Stimmen, die gute Aus⸗ sprache und Gesangsdisziplin der Sängerschar. Der mitwirkende Eugen Sandow bereitete den zahlreichen Zuhörern durch den schönen Ton seiner Kniegeige ebenfalls einen vollen Genuß. — Im Beethovensaoal brachte sich der umsichtige Dirigent Hermann Abendroth aus Cöln in einem mit dem Phbil⸗ harmonischen Orchester gegebenen Konzert in angenehme bö Seine Art, Beethoven und Händel aus⸗ zudeuten, ließ aufhorchen, wie es die VI. Symphonie (Pastorale) und das Concerto grosso zur Genüge bewiesen. Ein wenig mehr Ruhe in den Bewegungen wäre von Vorteil gewesen. Zwischen den beiden genannten Werken stand das Klavierkonzert in A⸗Moll f. 54) von Schumann mit Gisela Springer am Flügel. Obgleich hier und da rhythmisch nicht alles feststand, konnte man sich doch der fein⸗ geistigen Art ihres Spiels erfreuen. Liszts Ungarische Phantasie für Orchester und Klavier, die den Abend abschloß, erfordert dagegen mehr Draufgängertum und Kraft. Der Künstlerin liegt das Lyrische besser. Technisch war ihr Spiel ohne Tadel. — Immer darf man sich einen Genuß versprechen, wenn, wie jüngst in demselben Saal, Max Fiedler an der Spitze des Philharmonischen Orchesters steht. Sein Programm wies, da die Uraufführung eines neuen Werks von Max Trapp für diesmal unterbleiben mußte, die Namen Haydn, Schumann, 8 auf. Besonders schön wurde Beetbovens 5. Symphonie Fipbelr as ausverkaufte Haus dankte dafür mit brausendem Beifall. — In ebenso vollendeter Ausführung konnte man, dasselbe Werk an einem „Beethoven⸗Abend“ des Sgilbarch hikw en Orchesters unter der Leitung des Professors Karl Panzner in der Phil⸗
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armonle hören. Der Jubel des Publikums zeigte dem genannten
trigenten, der jetzt an der Shiße des Düsseldorfer Musiklebens steht, 8 er hier noch unvergessen ist. Solist des Abends war Artur Schnabel, der im Verein mit dem Orchester die Konzerte in G⸗Dur und Es⸗Dur in künstlerischer Vollendung spielte. — Der 2. Kammer⸗ musikabend des Klingler⸗Quartets in der Singakademie bot der zahlreichen Hörerschaft einen hohen, ungeschmälerten Kunstgenuß. Das Programm enthielt die Streichquartette in B⸗Dur Op. 67 von Brahms, in Es⸗Dur Op. 428 von Mozart und das D⸗Moll⸗Quartett „Der Tod und das Mädchen“ von Schubert. Alle drei Werke wurden mit technischer Meisterschaft und mit liebevollem Eingehen in die musikalischen Gedanken wiedergegeben. — B. Großmann, der im Klindworth⸗Scharwenka⸗Saal mit Leo Gollanin (Ge⸗ sang), Felix Mendelssohn (Cello) und Ludwig Mendelssohn (Klavier) einen „Jüdischen Kompositionsabend veranstaltete, deckte damit den musikalischen Tisch insoferu mit neuer Speise, als er nicht nur uralte hebräische Melodien in seine Arbeiten verwob, sondern auch neuere Weisen in sinnfälliger Art verarbeitete. Es war ein gewagter Versuch, der ihm, dem gewandten Tonsetzer, überraschend gut gelang. Sehr wirksam waren das liebliche Ghettolledchen (Rachel) und „Einst“ (ganz mode n bebandelt) sowie „Rachel singt. — Klavierwerke von Mendelssohn, Beethoven, Chopin, Granados, Selben und Liszt trug im Meister⸗Saal Sändor Vas mit gutem Erfolge vor. Feine, ausgeglichene Technik paarten sich in seinem Vortrag mit tiefem Empfinden. Die Groß⸗ zügigkeit, die das Klavterspiel Max Pauers, der den ersten seiner diesjährigen Musikabende im Bechsteinsaal gab, auszeichnet (Fis⸗ Moll⸗Sonate von Brahmz), ist seiner Kunst freilich noch nicht eigen Noch weniger ist das bei Hedwig Nissen der Fall, die sich in dem⸗ selben Saale hören ließ. Die guten technischen Eigenschaften ihres Spiels wurden durch die kühl verstandesmäßige Art ihres Vortrags erheblich gemindert. — Unter den anderen Instrumentalisten, die in voriger Woche hier konzertierten, ist der Geiger Emil Telmänyvi (Blüthner⸗ saal) nicht zu übergehen. Sein wundervoller Ton, seine durchgeistigte Auffassung ließen selbst bei der übermäßig langen, mit Schwierig⸗ keiten überhäuften E⸗Moll⸗Sonate von Busoni eine Ermüdung des Zuhörers nicht aufkommen. — Zum Schluß seien zwei Saͤngerinnen erwähnt, die beide vorwiegend gunstige Eindrücke hinterließen. 1Snn Siewert⸗Michels erfreute im Klindworth⸗Scharwenka⸗Saal, von Fritz Lindemann begleitet, besonders durch ihr reizvolles Piano und die warme, individuell gestaltende Kunst des Vortrags, Hedwig Geißler Bechsteinsaal) mehr durch die Klangfülle und Schönheit ihres
oprans. Bei ihrem Gesang trübten aber kleine Ungleichheiten der Tonbildung und undeutliche Aussprache den Eindruck. Von den von ihr zum ersten Male gesungenen Liedern von Hermann Wetzel, ihres Begleiters am Klavier, gefielen die nach altdeutschen Volks⸗ weisen bearbeiteten am besten.
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Manunigfaltiges. 1
Junge, unverheiratete Landwirte im Alter von 16 bis 30 Jahren, auch Kriegsbeschädigte, können nach ö Ausbildung durch die Landwirtschaftkammer für die Provinz Brandenburg sofort als Kontrollbeamte für Rindviehzucht, auch außerhalb der Provinz Brandenburg, Stellen erhalten. Die Zahl der offenen Stellen ist
roß. Das Jahresmindesteinkommen beträgt bei freier Station 750 ℳ.
Die nächsten Kurse beginnen am 8. Januar und 5. Februar 1917. Ausführliche Mitteilungen über die Bedingungen sind bei der Land⸗ wirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg, Berlin NW. 40, Kronprinzenufer 4/6, erhältlich.
v114A“
London, 22. November. (W. T. B.) „Lloyds“ meldet, daß der Dampfer „Tenbergen“ auf der Fahrt von Buenos Aires . bei Brest gestrandet ist; die Besatzung wurde gelandet.
8 P g, 21. November. (W. T. B) Nach er⸗ gänzenden Mitteilungen der „Petersburger Telegraphenagentur“ ist nach Aufräumung der zerstörten Baulichkeiten die Zahl der bei der Explosion im Hafen Bakaritza bei Archangelsk getöteten Menschen auf 314 festgestellt worden. Die Zahl der Verwundeten beträgt nach den Berichten der Krankenhäuser 49 Offiziere und Beamte, 437 Soldaten, 131 Einwohner und 25 Frauen. Von den Besatzungen englischer Handelsschiffe kamen 27 Mann ums Leben und 25 wurden verwundet. Die so bedeutende Anzahl der Opfer erklärt sich daraus, daß die Explosion sich während der Mittagspause ereignete, als die Leute in den gegen eine Explosion nicht geschützten Baracken ruhten. Entschieden wird in Abrede ge⸗ stellt, daß sieben mit Munition beladene Dampfer vernichtet worden seien. In Wahrheit sei nur der Dampfer „Baron Driesen“ zugrunde gegangen, und dieser zerstörte nar einen anderen Dampfer, nämlich den „Earl of Farfor“. 8
Rotterdam, 22. November. (W. T. B.) Der holländische Dampfer „Grenadier: ist im Sturm bei YParmouth ge⸗ strandet. Die Ladung wird geborgen.
Bstad, 20. November. (W. T. B.) Heute nachmiltag sind hiesige Lotsen mit elf Mann des Hamburger Dampfers „Fritz Hugo Stinnes 5“ hier eingetroffen, der infolge einer Kesselexplosion südlich von Sand hamn untergegangen ist. Er war mit Erz von Lulea nach Hamburg unterwegs. Der Kapitän und sechs Mann bestiegen das erste Rettungsboot, elf Mann das zweite; ersteres kenterte, und man sah zwei Mann sich an den Trümmern anklammern; ihr weiteres Schicksal ist unbekannt. Der schwedische Dampfer „Bore“ nahm die elf Mann des zweiten Bootes auf und rief die Ystader Lotsen herbei.
Sofia, 22. November. (W. T. B.) Gestern erfolgte die amtliche Besichtigung des von der deutschen Sanitätsmission in der Ninkoffschule aus den Mitteln der deutschen Sammlung für das Bulgarische Rote Kreuz eingerichteten Orthopädischen Instituts. Der Zar Ferdinand hatte den Kabinettschef Dobrowitsch, den Generaladjutanten Markow und den Letbarzt Dr. Meyer entsandt. Das Ministerium war fast vollzählig mit dem Ministerpräsidenten Radoslawow an der Spitze erschienen. Die Herren wurden von den Mitgliedern des deutschen Hilfsausschusses für das Bulgarische Rote Kreuz, dem Stabsarzt Goldammer, dem Präsidenten der deutschen Kolonie Kaufmann und dem Bankdtrektor Glum empfangen. Die Führung übernahmen die leitenden Aerzte Oberarzt Sachs und Dr. Kohlschütter. Die Besucher besichtigten alle Abteilungen des Instituts, beobachteten die Kriegsbeschädigten bei ihrer Tätigkeit und sprachen ihre volle Anerkennung für das Gesehene aus. 8
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammen⸗ gestellten „Nachrichten für Fäanbek, Industrie und Landwirtschaft“.)
Dänemark.
Bebhandlung der Ausfubhranträge für Heu und Stroh. Wie Berlingske Tidende“ aus gut unterrichteter Quelle erfahren bat, ist zu erwarten, daß das Landwirtschaftsministertium den geäußerten Wünschen der landwirtschaftlichen Qrganisationen wegen Zulassung einer Ausfuhr von Stroh entgegenkommen wird.
Die Bewilligung wird sich indessen nur auf eine begrenzte Menge erstrecken. Auch wird die Ausfuhr erst nach Neujahr und unter der Voraussetzung stattfinden, daß die Staatsbahnen zu dieser Zeit Wagen für die Ausfuhr stellen können, was gegenwärtig nicht der Fall sein würde.
8.
Die Wünsche der landwirtschaftlichen Organisationen bezogen sich auch auf Heu. Von einer Heuausfuhr kann indes kelne Rede sein. (Berlingske Tidende.)
— Ordnung der Ausfuhr von Kalbfellen. Unter dem 15. November 1916 hat das Justizministerium eine Bekanntmachung über die Ausfuhr von Kalbfellen erlassen. Danach darf künftig die Ausfuhr von Kalbfellen nur über Kopenhagen, Odense, Aarhus und Aalborg und nur unter der Voraussetzung stattfinden, daß die Felle Besichtigung durch Fachkundige als ausfuhrberechtigt befunden
n sind.
Wegen dieser Untersuchung hat man sich mindestens 4 Tage vorher an den Gemeinsamen Ausschuß der Großhändlersozietät und des Industrlerats (Adr. Vester Boulevard 18 in Kopenhagen) zu wenden. Die mit der Untersuchung verbundenen Kosten hat der be⸗ teiligte Absender zu tragen.
Gleichzeitig werden die Bestimmungen, wonach jedes Beschneiden der Kalbfelle, wodurch sie unter die festgesetzte Gewichtsgrenze von 8 kg im Salzgewicht und 4 kg im trockenen Zustand gebracht werden, verboten ist, von neuem eingeschärft.
Dieses Verbot bezieht sich nicht auf das Abschneiden des Kopfes, der Ohren und des Schwanzes.
Die Bekanntmachung ist sogleich in Kraft getreten.
(Nach Berlingske Tidende.)
— Neuordnung des Verkehrs mit Fischen. Die Verhand⸗ lungen über eine Revpision der geltenden Fischordnung sind ab⸗ geschlossen. Die Ausfuhrabgabe wird von 3 auf 10 v. H. erhöht. Dadurch verringert sich der Zuschuß der Staatskasse bedeutend. Die Höchstpreise für Fische sind neu geregelt und außerdem für Dorsche und Schollen erweitert worden, sodaß sämtliche Größen erfaßt werden. Man rechnet damit, daß dadurch die einheimische Versorgung reich⸗ licher werden wird. Die Bestimmungen über die Ausführung (Ad⸗ ministration) der Fischordnungen sind nicht wesentlich geändert worden. (Nach „Berlingske Tidende“.)
Schweden.
„Ausfuhrverbote. Mittels Königlicher Kundmachung ist ein allgemeines Verbot der Ausfuhr von lebenden Tieren erlassen worden. Das Verbot erstreckt sich auf sämtliche Waren, die unter den Nrn. 49 bis 54 des statistischen Warenverzeichnisses genannt sind.
Gleichzeitig ist das Ausfuhrverbot für Konserven dahin er⸗ weitert worden, daß es alle Eßwaren tierischen und pflanzlichen Ur⸗ sprunges, die sich in hermetisch verschlossenen oder luftdichten Behält⸗ nissen befinden, umfaßt. ie Verbote sind mit dem 8. November 1916 in Kraft getreten. (Nach Stockholms Dagblad.)
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Ausfuhrverbote. Die Ausfuhr von Gewürzen und Riechstoffen ist verboten worden. (Telegramm des Kaiserlichen Generalkonsulats in Amsterdam vom 12. November 1916)
Ausfuhrbewilligung für Mohrrübensamen. Der Landwirtschaftsminister hat verfügt, daß Ausführer und Züchter von Gartensämereien, die bei der Staatskommisston zur Aufsicht über die Vereinigung „Saatzentrale“ eingetragen sind, Ausfuhrdewilligungen für bestimmte Mengen Mohrrübensamen erhalten können. Die Sorten sind durch die Kommission näher zu bezeichnen. (Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Amsterdam.)
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— Nach dem Geschäftsbericht der Kriegskreditbank für Ostpreußen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Königsberg i. Pr. über das zweite Geschäftsjahr 1915/16 batte die Bank auch im zweiten Jahre ihres Bestehens reichlich Gelegenheit zur Be⸗ tätigung, hauptsächlich deshalb, weil sie mehr und mehr die Stärkung des Kredits bei dem Grundbesitz in Stadt und Land zu ihrer Aufgabe machte. Die vielfachen Schädigungen und Erschütterungen, die der Grundbesitz insbesondere in den durch die seindlichen Einfälle ge⸗ schädigten Gebieten erlitt, veranlaßten Hypothekengläubiger in großer Zahl, die ausgeliehenen Gelder zurückzuztehen, zumal sie genügend Gelegenheit zu besserer Verzinsung ihrer Kapitalten fanden. Die Bank war bemüht, Verschiebungen der Kreditverbä tnisse zu verhüten und, wo dies nicht gelang, den gefährdeten Grundbesitzern durch Kredit⸗ gewährung Hilfe zu leisten, unter Beschränkung auf solche Fälle, wo geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und keine Ueberschuldung des Grundbesitzes vorlagen. Bei mehr als der Hälfte der neu gewährten Kredite handelte es sich um Beträge je unter ℳ 3000. Es wurden Kredite bewilligt bezw. in Anspruch genommen im Berichtsjahre 1915/16 285 mit ℳ 4 145 505 bezw. 253 mit ℳ 3 316 802, seit Be⸗ stehen der Bank 734 mit ℳ 11 746 095 bezw. 640 mit ℳ 6 596 463, zurückgezahlt bisher 298 mit ℳ 1 778 827, sodaß ins neue Geschäftsjahr herübergenommen wurden 436 mit ℳ 9 967 268 bezw. 342 mit ℳ 4 817 636. Von den im abgelaufenen Geschäftsjahre bewilligten bezw. in An⸗ spruch genommenen Krediten entsieten auf: Landwirte 115 mit ℳ 1 833 460 bezw. 102 mit ℳ 1 635 035, Kaufleute 107 mit ℳ 1 069 180 bezw. 97 mit ℳ 1 048 820, Handwerker 51 mit ℳ 216 760 bezw. 46 mit ℳ 206 342, Verbände össentlichen Rechts 12 mit ℳ 1 026 105 bezw. 8 mit ℳ 426 605; auf Beträge bis ℳ 3000 149 mit ℳ 180 515 bezw. 142 mit ℳ 172 842, über ℳ 3000 bis ℳ 10 000 58 mit ℳ 366 900 bezw. 40 mit ℳ 260 640, über ℳ 10 000 bis ℳ 50 000 62 mit ℳ 1 573 200 bezw. 58 mit ℳ 1 098 000, über ℳ 50 000 16 mit ℳ 2 024 890 bezw. 13 mit ℳ 1 785 320. Gegen Hvpotheken waren 180 mit ℳ 3 575 615 bezw. 159 mit ℳ 2 775 132, der Rest gegen Wertpapiere, Bürgschaften, Abtretungen von Forderungen an Behöͤrden, Blankokredite an Verhände öffentlichen Rechts scchergestellt. Nach dem Stande vom 30. September 1916 verteilten sich die be⸗ willigten bezw. in Anspruch genommenen Kredite auf: Landwirte 198 mit ℳ 2 751 076 bezw. 173 mit ℳ 2 296 420, Kaufleute 167 mit ℳ 1 962 280 bezw. 130 mit ℳ 1 534 800, Handwerker 43 mit ℳ 326 013 bezw. 29 mit ℳ 216 175, Genossenschaften 6 mit ℳ 553 000 bezw. nichts, Verbände öffentlichen Rechts 22 mit ℳ 4 374 899 bezw. 10 mit ℳ 770 241; auf Beträge bis ℳ 3000 214 mit ℳ 369 426 bezw. 168 mit 272 410, über ℳ 3000 bis 10 000 96 mit ℳ 634 200 bezw. 69 mit ℳ 478 350, über ℳ 10 000 bis ℳ 50 000 88 mit ℳ 2 452 000 bezw. 68 mit ℳ 1 712 000, über ℳ 50 000 38 mit ℳ 6 511 642 bezw. 37 mit ℳ 2 354 876; gegen Hvpotheken 265 mit ℳ 5 772 362 bezw. 249 mit ℳ 3 689 086, Blankokredite an Ver⸗ bände öffentlichen Rechts 12 mit ℳ 3 901 340 bezw. 5 mit ℳ 1 005 600, der Rest gegen Wertpapiere, Bürgschaften, Abtretung von Forderungen an Behörden. Die Gesamt⸗ umsätze auf einer Seite des Hauptbuches betrugen 63 965 285 ℳ gegen 46 761 589 ℳ im Vorjahre. Die Diskontverpflich⸗ tungen bei der Reichsbank beliefen sich am Schlusse des Geschäfts⸗ jahres auf 3 929 573 ℳ gegen 2114 740 ℳ am Schlusse des Vorjahres. Das Gewinn⸗ und Verlustkonto weist einen Reingewinn von 5 220 ℳ auf, wovon auf das eingezahlte Kapital von 2 625 000 wie m Vorjahre 4 % = 105 000 ℳ verteilt und den Rest von 14 020 ℳ dem Reservefonds zugeführt werden sollen. Das Arbeitsfeld der Bank erfuhr eine erhebliche Erweiterung durch Angliederung der Kriegshilfskasse der Provinz Ostpreußen an die Bank. Die Kasse hat als besondere Abteilung der Bank ihre Tätigkeit mit dem Beginn des Geschäftsjahres 1916/17 aufgenammen. Gemäß den bestehenden Vorschriften sind Anträge auf Kreditgewährung dem zu⸗ ständigen Ortsausschusse — es sind in allen Kreisen und kreisfreien Städten Ostpreußens 39 Ortsausschusse eingesetzt — einzureichen. Diese geben die Kreditanträge nach genauer Prüfung mit ihrer Be⸗ urteilung und Entscheidung an die Bank weiter, wonach diese die endgültige Erledigung in direktem Verkehr mit den Kreditnehmern in die Wege leitet. * Darlehen sollen den Hoͤchstbetrag von 3000 ℳ im Einzelfalle nicht überschreiten und in angemessenen Fristen und Raten bis spätestens 1. April 1926 zur Rückzahlung kommen. Per⸗