1916 / 278 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

München vurde

Druckfehlerberichtigung.

In der Ausführunasbekanntmachung der Reichs⸗ bekleidungsstelle zu §§ 11 und 12 der Bundesrats⸗ verordnung vom 10. Juni 1916 über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 31. Oktober 1916 (Reichsanzeiger Nr. 258 vom 1. November 1916) muß es in § 10 Ziffer 1a nicht „ausgenommen die in Ziffer 2 bezeich⸗ neten Klassen“ heißen, sondern „ausgenommen die in Ziffer b bezeichneten Klassen“.

Berlin, den 20. November 1916.

8

Bekanntmach g betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München auf den Inhaber.

Der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in die Genehmigung erteilt, innerhalb der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen in den

Verkehr zu bringen:

4 prozentige verlosbare Pfandbriefe:

Stück 3 000 Lit. E à 2000 Nr. 168 001 171 000 = 6 000 000 11““ 1000 367 001 372 000 5 000 000 6868 500 149 001 151 000 1 000 000 0 g„ H 200 332 001 335 000 600 000 727 100 215 001 219 000 400 000 17 000 Zusammen 13 000 000

München, den 20. November 1916.

Königlich bayerisches Staatsministerium des In J. A.: Staatsrat Dr. von Kahr.

8— ——

IvöINI I-

Bekanntmachung. 8

Das stellv. Generalkommando I. bayerischen Armeekorps hat folgenden Personen wegen Ueberschreitung der Höchstpreise, verbotener

Lebensmittelausfuhr und sonstiger Unzuverlässigkeit den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des bedarfs untersagt: 1) der Vergolderswitwe Anna Andrae in München, Hermann Linggstraße 1/1, 2) den Mehlhändlerseheleuten

Kriegs⸗

Andreas und Elise Kämpf in München, Schwantalerstraße 39/0, 3) dem Kaufmann Hans Hemmeter in München, Bagyerstraße 73, 4) der Schweinemetzcersfrau Katharine Schmidbauer in München, Augustenstraße 3, 5) den Metzgermeisterseheleuten Andreas und Philomene Egen in München, Hermann Linggstraße 11, 6) der

Kolonialwarengeschäftsinhaberin Lina Geier in München, Lindwurm⸗ straße 51/0, 7) dem Drogeriebesitzer Anton Knott in Passau.

b München, den 22. November 1916.

Der Kommandierende General. v. d. Tann.

8 8 8

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 264

des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5570 eine Bekanntmachung, betreffend den Betrieb der

Anlagen der Großeisenindustrie, vom 23. November 1916, unter

Nr. 5571 eine Bekanntmachung, betreffend Ergänzung der Ausführungsbestimmungen vom 10. Oktober 1916 zu der Ver⸗

ordnung über Rohtabak, vom 21. November 1916, unter

Nr. 5572 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Ver⸗ ordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel vom 8. No⸗

vember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 743), vom 23. November 1916, und unter

Nr. 5573 eine Bekanntmachung, betreffend wirtschaftliche

„Vergeltungsmaßregeln gegen Italien, vom 24. November 1916.

Berlin W. 9, den 24. November 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Die in dem nachstehenden VII. Nachtrage zum Statut der Bank der Ostpreußischen Landschaft vom 20. Mai 1869 in der Fassung des Generallandtagsbeschlusses vom 11. Februar 1904 zu I, III, V, VI, VII und VIII aufge⸗ führten, vom 52. Generallandtage der Ostpreußischen Land⸗ schaft beschlossenen Aenderungen werden hierdurch genehmigt.

Berlin, den 4. November 1916.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs.

Das Staatsministerium.

Freiherr von Schorlemer.

VII. Nachtrag

zum Statut der Bank der Ostpreußischen Landschaft vom 20. Mai 1869 in der Fassung des Generallandtags⸗ beschlusses vom 11. Februar 1904.

I. § 512 Abs. 1 wird dahin abgeändert, daß anstatt des 30 fachen der 35 fache Grundsteuerreinertrag gesetzt wird. III. § 5 III erhält folgenden Zusatz:

Die Landschaft baftet den Spareinlegern gegenüber neben der Bank für deren gesamte Verbindlichkeiten aus dem Spar⸗ betriebe. Für die Uebernahme dieser Haftung hat die Bank der Landschaft mit den Anlagen, in denen die Spareinlagen untergebracht sind, nach Maßgabe der vom Verwaltungsrat zu erlassenden Bestimmungen der Landschaft Sicherheit zu leisten.

V. § 11 wird gestrichen. 1

VI. § 16 Abs. 4 Satz 1 in der Fassung des II. Nachtrags erhält ende Fassung: 8 pagle Epaneservefonde wird der Ostpreußischen Landschaft 3 als weitere Sicherheit für die von ihr gemäß § 5 III Satz 2 eetannen Heftung Fhere geeg

VII. 4 a er olgende Fassung:

Er 8 zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten mit Ausnahme der Ausstellung von Wechseln und Girierungen nur mit Genehmigung des geschäftsführenden Kurators befugt.

VIII. § 28 Abs. 2 Satz 2 erbält folgende Fassung: Gerichtliche Eide namens der Bank werden von den Mit⸗ gliedern des Hauptvorstands geleistet.

Beseler. von Loebell.

Potsdam.

Ministerkium für Handel und Gewerbe Bekanntmachung, betreffend die Ausdehnung des unter dem 24. April 1916 erlassenen Gesetzes, betreffend die Ergänzung des Knappschafts⸗Kriegsgesetzes (Gesetzsamml. S. 47), auf Angehörige der österreichisch⸗ungarischen Monarchie. Vom 12. November 1916.

Auf Grund des § 6 des Gesetzes vom 24. April 1916 (Gesetzsamml. S. 47), betreffend die Ergänzung des Knapp⸗ schafts⸗Kriegsgesetzes vom 26. März 1915 (Gesetzsamml. S. 61), und auf Grund des § 10 Abs. 2 des Knappschafts⸗Kriegsgesetzes vom 26. März 1915 bestimme ich hierdurch:

Die Vorschriften des Gesetzes vom 24. April 1916 gehs⸗ samml. S. 47), betreffend die Ergänzung des Knappschafts⸗ Kriegsgesetzes vom 26. März 1915 Gesetzamml. S. 61), gelten auch 8 die Angehörigen der österreichisch⸗ungarischen Monarchie und für die dieser Monarchie unmittelbar oder mittelbar ge⸗ leisteten Kriegs⸗, Sanitäts⸗ oder ähnlichen Dienste, und zwar mit der Maßgabe, daß die Vorschriften des § 11 des genannten Knappschafts⸗Kriegsgesetzes über die rückwirkende Kraft auch für diese Bekanntmachung gelten.

Berlin, den 12. November 1916.

1“

Ju stiz ministerium.

Der Amtsrichter Dr. Zenker in Schweidnitz ist infolge seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus dem Justizdienste geschieden.

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Dr. Schocke bei dem Landgericht III in Berlin und Rechtsanwalt von Ponickau bei dem Amtsgericht in

erzig.

In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Amtsrichter Dr. Zenker bei dem Amtsgericht in Friedeberg a. Queis, die Rechtsanwälte: Heinz aus Düsseldorf bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in M.⸗Gladbach, von Ponickau aus Merzig bei dem Amtsgericht in Boppard, die Gerichtsassessoren: Dr. Rudolf Markmann bei dem Amts⸗ gericht in Hohenlimburg, Rump bei dem Amtsgericht in Weferlingen, die früheren Gerichtsassessoren: Dr. Robert Herzfeld bei dem Landgericht I in Berlin, Rütgers bei dem Landgericht in Cöln mit dem Wohnsitz in Cöln⸗Deutz und der Amtsanwalt a. D. Maager bei dem Landgericht in

Kriegsministerium. 8 X“ betreffend beauftragte Sortierbetriebe von Lumpen

und neuen Stoffabfällen für die Zwecke des Heeres⸗ oder Marinebedarfs.

Vom 25. November 1916.

Unter Aufhebung der Bekanntmachungen, betreffend beauf⸗ ragte Sortierbetriebe von Lumpen und neuen Stoffabfällen für die Zwecke des Heeres⸗ oder Marinebedarfs Nr. W. IV. 900/4. 16. K. R. A. II. Angabe vom 20. Mai 1916 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 118), Nr. W. IV. 1893/6. 16. K. R. A. vom 1. Juli 1916 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 153) und Nr. W. IV. 2670/8. 16. K. R. A. vom 10. September 1916 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 216) sind die nachstehend auf⸗ geführten Firmen mit dem Ankauf und der Sortierung der im § 1 der Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Be⸗ standserhebung von Lumpen und neuen Stoffabfällen aller Art W. IV. 900/4. 16. K. R. A. vom 16. Mai 1916, be⸗ zeichneten Gegenstände für die Zwecke des Heeres⸗ oder Marine⸗ bedarfs nunmehr beauftragt worden. Diese Firmen gelten also als beauftragte Sortierbetriebe im Sinne des § 4 Abs. 2 der vorbezeichneten Bekanntmachung.

Abt, M. S., Cassel.

Adler jun., J., Frankfurt (Main).

Adler, S., Koblenz⸗Lützel.

Altmann, A. W., Bautzen.

Assenheimer, S., Bremen.

Baer, Emil, Oberlahnstein.

Baer, Isaac, Bochum.

Ballenberger, L., Ellwangen a. J.

Barlsen, Gebrüder, Hannover.

Barth & Sohn, Riesa (Elbe).

Becker, M., Kaiserslautern.

) Beer Söhne, Jacob, Sinsheim (Baden).

Bein, H., Berlin C., Neue Friedrichstr. 5—8.

Berg, Siegmund, Aachen. 1

Berg & Co., Eberswalde.

Berger, Ignatz, Frankfurt (Main).

Beyer & Mühl Nachf., Naumburg a. d. Saale.

Bonn, Siegfried, Berlin⸗Lichtenberg, Frankfurter Allee 268.

Bremer, Heinrich, Hamburg, Grünerdeich 90.

Brügesch & Co, Hemelingen. 8

Cassel, Stegmund, Stolp (Pommern).

22) Cobabus, Friedrich, Hamburg 15.

23) Cohn, Levy, Hannover.

24) Danziger, A. S., Kreuzburg (Oberschlesien).

25) Donner, Paul, Erimmitschau.

26) Dreypfuß u. Co., Mannheim.

27) Eberhardt, Gebrüder, Apolda.

28) Eger, R., Berlin O. 17, Koppenstr. 31.

29) Emanuel, M., Neubrandenburg.

30) Ephraim, Emil, Breslau.

31) Evckhoff, M., Mayen.

32) Fiedler, Robert, Döbeln (Sachsen).

33) Fischer, Geschwister, Düssel dorf⸗Oberbilk.

34) Förster, Wilhelm, Crimmitschau (Sachsen).

35) Frank, Louis, eede

36) Frey, Felix Richard, Magdeburg.

37) Friedlander u. Löwenthal, Bernau bei Berlin. 38) Fröhlich, Samuel, Ratibor.

39) Gerstenberger, Gustav, Chemnitz.

40) Goldschmidt, J., Mühlhausen in Thüringen.

41) Gollop, Bernhard, Stettin.

42) Gotthilf u. Co., H., Würzburg.

43) Graupner, Heinrich, Mittweida (Sachsen).

44) Haas, S., Marburg a. d. Lahn.

45) Hagemann u. Co., Schüren. 8

46) Häußling, J., Lambrecht (Rheinpfalz).

47) Pendel, L, Eberewalde. 48) u. Co., Alfred, Berlin S0., Oranienstr. 6. 49) Herrmann, Robert, Insterburg. 50) Heß, Hermann, Gießen. 8 51) Heymann, Simon, Cöln⸗Deutz, Deutzer Freiheit 65. 52) Heymann u. Co., A., Cöln⸗Ehrenfeld.

53) Heymann u. Söhne, Gottfried, Cöln, Kleiner Griechen⸗

markt 66—68.

54) Heymann, W., Inden (Rheinland).

Hille, Fritz, Neukölln, Knesebeckstr. 5

Holländer, B., Aachen.

Franz, Duderstadt. .

Horkheimer, M., Zuffenhausen (Württemberg). orkheimer, M., Berlin O. 17, Mühlenstr. 50—58. unger, Gebrüder, Hemelingen. rmscher u. Herzog, Dresden. 8

Jacob, Hermann, Grabow (Mecklenburg). Jellin, S., Freiberg (Sachsen). 8 Joachimsthal, Max, Aachen.

Kaestner u. Dreverhoff, Zwickau (Sachsen). Karleruher, Gustav, Heilbronn a. N.

Kastrup, Hermann, Brackwede.

Katzenstein, S., Rothenburg a. d. Fulda. Kaufmann, Gebrüder, Crimmitschau (Sachs Klickermann, W., Nachf., Dresden. Knape, F., jun., Görzke. Köhn u. Hertel, Stettin.

Koppel, Max, Bielefeld.

Kraux, F. H., Halberstadt.

Kunze, Paul, Dresden⸗N. 11.

Lamprecht, A. W., Wittenberge.

Leonhardt, Otto, Grünberg (Schlesien).

Lerch, Max, Kork (Baden). 3

Levi, Bernhard, Stuttgart.

Levite, Friedrich, Nördlingen.

Levy, Wwe. A., Mülbausen (Elsaß).

Lewin, C., Berlin NW. 40, Invalidenstr. 50/51. Lewy & Strich, Berlin S80., Cöpenickerstraße 152. Linge, H., Neumünster (Holstein).

Lissauer & Co., M. H., Lübeck. 88 Loeser & Co., H., St. Ingber Loewenstein, Gebrüder, Cöln. Mahler Söhne, A., Karlsrube (Baden). Maier, Marx, Mannheim⸗Käfertal. Maier, Samuel, Ludwigshafen a. Rhein. Maier & Co., Leopold, Mannheim. Marx & Treldel, Euskirchen (Rheinland).

93) Maurenbrecher, C. G., Crefeld.

94) May, Lippmann, Darmstadt.

95) Mever, E. E., Chemnitz. 96) Meyer, S., Rheda (Westf.). 97) Meyer, Samuel, Lichtenberg b. Berlin.

98) Meyer & Co, H., Lübeck.

99) Michelsberg, L, Neubrandenburg. 1 100) Minkowskt & Sohn, Lewin, Königsberg k. Pr 101) Mintrop, Joh., Biebrich (Rhein).

102) Moeller, W., Hannover⸗Linden. 8

103) Mölter & Co., N., Haßfurt (Main)

104) Nachmann, S., Karlsruhe. Mühlburg.

105) Nachmannssohn & Co., Berlin NW.,

106) Nathan, Rohprodukten, Halberstadt.

107) Neumann, Ernst, Dresden⸗A.

M108) Noll, Robert, Minden (Westfalen).

109) Nothelfer & Gander, G., Appenweier.

110) nehehetsche Kunstwollfabrik, G. m. b. H., Katscher (Ober⸗ schlesien).

111) Obersitzko, Leopold, Berlin N. 20, Drontheimerstr. 32 34.

112) Obersitzko, Leopold, Landsberg a. d. Warthe.

113) Oehler & Co., Forst t. L.

114) Oesterlin & Co., Altona.

115) Oppenhelm, Paul, Stettin.

116) Pigge, August, Hameln.

117) P. Iz & Co., Carl, Berlin N. 28, Wollinerstr. 27 a.

118) Plachte, B., Glogau.

119) Prager, A., Hindenburg (O. S.).

120) Prieß & Wessel, Bremen.

121) Rieß, Berth., Striegau.

122) Rosengarten, Emanuel, Breslau.

123) Rosenmeyer, Gebrüder, Straßburg⸗Königshofen (Els.).

124) Rosner, Paul, Stargard (Pommern).

125) Saenger, Max, Berlin N. 54, Ackerstr. 32.

126) Salomon, Gebrüder, Hannover.

127) Salomon, Gebrüder, Harburg a. d. Elbe.

128) Salomon, S., Minden.

129) Salomon & Co, Felix, Hamburg, Albertstr.

130) Schlüter, F. W., Barmen.

131) Schnurmann & Co, Straßburg⸗Neudorf (Els.

132) Schnurmann, Jocob, Lahr.

133) Schönberg, J, Darmstadt.

134) Schroeder u. Sohn, Crimmitschau.

135) Schwabach, Philtpp, Halle a. d. Saale.

136) Schwarz, Alfred, Eberswalde⸗ 8

137) Schwarzenberger, A., Feuerbach, Württemberag.

138) Schwarzschüld, S., Stuttgart, Gutenbergstr. 44.

139) Schwarzschild, S., Berlin NW. 52, Paulstr. 20 c.

140) Seidel, Hermann Ernst, Berlin N. 58, Prenzlauer

141) Sommer, Simon, Memmingen.

142) Sonntag, Wilhelm, Berlin NO. 18, H

143) Stein, Samuel, Hannover.

144) Stein Sohn, S., Worme.

145) Stephan, Gebrüder, Ceimmitschau.

146) Stern, B., Hüsten.

147) Stern, Philipp, Bielefeld.

148) Stern, ASee Hannover⸗Hainholz.

149) Sternbeimer, Gebrüder, Aschaffenburg.

150) Sternlicht, Nachf., Ulrich, Dresden.

151) Strauß, Wolf, G. m. b. H., Darmstadt.

152) Sudowicz, B., Leipzig⸗Lind.

153) Sußmann, Siegfried, Bautzen.

154) Tertilindustrie Thann, Hamburg.

155) Tbhämerts Nachf., Wilh., Crimmit

156) Tikotin, N., Schweidnitz. t

157) Tischbein, H. L., Hildesheim.

158) Uebelhack, Johann, Trabitz.

159) Uhlmann, L. Max, Werdau (Sachsen).

160) Uey u. Sohn, Berlin 0, Markusstr. 52.

161) Vogel u. Schnurmann, G. m. b. H, Karlsruhe und sturm. 6“

162) Vollborth, Emil, Leipzig.

163) Wagner, Gebr., Frankenhausen a. d. Pleiße.

164) Walker, Gebrüder, Rottenacker b. Ulm.

165) Weinberg, N., Hausberg.

166) Weiß, Hans, Männerstadt.

167) Wenzel Nachf, Max, Löbau (Sachse

168) Werblowski, Max, Guben. .

169) Wertheim, C., M.⸗Gladhach. 88

170) Wiehe, Ad., Hannover.

171) Winkel u. van Riel, Inden (Rheinland).

172) Winterfeld u. Co., Berlin O.

173) Wolf, W. M., Heilbronn.

174) Wolff, Gebrüder, München.

175) Wolff, Siegfried, Berlin N, Bergstr. 40.

176) Wolff u. Sohn, Lippmann, Schwaͤbisch Hall.

177) Wolff, Leonhard, Giengen ag. d. Brenz.

178) Wolff, W. u. J., Kreuznach, Beindestr. 23. 1n

179) Wollreißerei Weilderstadt, G. m. b. H., Weilderstadt.

180) Zickelbein u. Söhne, Küstrin⸗Kietz.

Berlin, den 25. November 1916. Kriegsministerium

Kriegsamt. Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung. A. m. W. b. Koeth.

I 8

5

477 574 Altersrenten, 4272 Witwen⸗ und Witwerrenten, 704

vierteljahre 46 769 Altersrenten, 3500 Witwen⸗ und Witwerrenten, 251

von Preußen, ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute von einem

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Arnold Tischbein in Hild esheim ist auf Grund der Bekanntmachang des Bundesrats zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. Sepiember 1915 und der dazu vom Herrn Handelzminister erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 der Handel mit Melallen wegen Unzuverlässigken untersagt. . 8

Hildesheim, den 17. November 1916.

Die Poltzeidirektion. Dr. Gerland.

Bekanntmachung. 3

Der Firma Holthaus & Unterhössel sowie ihren In⸗ habern, den Kaufleuten Hermann Holthaus und Karl Unter⸗ bössel hterselbst, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (ℳGBl. S. 603) und der dazu erlassenen Ausführungs⸗ bestimmungen jeder Handel mit Häuten, Fellen und Leder aller Art, und zwar sowohl der Eigen⸗ wie der Kom⸗ missionshandel, untersagt worden. Nachgelassen ist der Verkauf der vorhandenen Bestände mit Frist bis zum 28. Februar 1917.

Mülheim a. d. Ruhr, den 15. November 1916.

Die Polineiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Schacht.

6

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 34 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11 548 eine Bekanntmachung, betreffend die Aus⸗ dehnung des unter dem 24. April 1916 erlassenen Gesetzes, betreffend die Ergänzung des Knappschafts⸗Kriegsgesetzes, (Gesetzsamml. S. 47) auf Angehörige der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie, vom 12. November 1916.

Berlin W. 9, den 24. November 1916.

Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Richtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 25. November 1916.

Nach einer im Reichsversicherungsamt gefertigten Zu⸗ sammenstellung sind von den 31 Landesversicherungs⸗ anstalten und den 10 vorhandenen Sonderanstalten bis einschließlich 30. September 1916 2 553042 Invalidenrenten, 237 834 Krankenrenten, 604 293 Altersrenten, 43 601 Witwen⸗ und Witwerrenten, 2181 Witwenkrankenrenten, 264387 Waisenrenten (Rente an Waisenstamm) und 111 Zusatz⸗ renten bewilligt worden. Davon sind in dem letzten Kalender⸗ 28 056 Invalidenrenten, 24 389 Krankenrenten,

Witwenkrankenrenten, 26 907 Waisenrenten und 13 Zusatzrenten festgesetzt worden. Infolge Todes oder aus anderen Gründen sind bereits 1 522288 Invalidenrenten, 180 809 Krankenrenten,

Witwenkrankenrenten, 15 689 Waisenrenten und 31 Zusatzrenten weggefallen, sodaß am 1. Oktober 1916 noch 1 030 754 Inva⸗ lidenrenten, 57 025 Krankenrenten, 126 719 Altersrenten, 39 329 Witwen⸗ und Witwerrenten, 1477 Witwenkrankenrenten, 248 698 Waisenrenten und 80 Zusatzrenten liefen. Danach hat sich im letzten Vierteljahre der Bestand an Invalidenrenten um 3797, an Krankenrenten um 10 944, an Altersrenten um 44 064, an

itwen⸗ und Witwerrenten um 3016, an Witwenkrankenrenten um 151, an Waisenrenten um 24 922 und an Zusatzrenten um ) erhöht.

Bis einschließlich 30. September 1916 ist Witwengeld in 5532 Fällen (davon entfallen 8951 auf das letzte Viertel⸗ ahr) und Waisenaussteuer in 4473 Fällen (davon ent⸗ fallen 587 auf das letzte Vierteljahr) bewilligt worden.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“

liegen die Ausgaben 1278 und 1279 der Deutschen Ver⸗ lustlisten bei. Sie enthalten die Liste 8 der aus England zurück⸗

gekehrten preußischen Austauschgefangenen, die 694. preußische, die 8 8 hasseiche. die 360. sächsische und die 502. württembergische Verlustliste.

Cassel, 24. November. Ihre Königliche Hoheit die

Prinzessin Heinrich XXXIII. Reuß j. L., geb. Prinzessin

gesunden kräftigen Prinzen entbunden worden.

Mecklenburg⸗Strelitz.

Ueber das Befinden Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin⸗Witwe veröffentlicht die „Landes⸗ zeitung“ folgenden, gestern nachmittag ausgegebenen Krank⸗ heitsbericht:

Infolge der andauernd ungünstigen Nahrungsaufnahme nimmt

der Schwächezustand zu. 8

““

. 2 3 v“ 1

Dem Senat ist auf sein Beileidstelegramm anläßlich des

Ablebens des Kaisers Franz Joseph, wie „W. T. B.“ meldet,

folgendes Antworttelegramm vom Kaiser Carl zu⸗ egangen:

Schmerzerfüllt gebe Ich Nachricht von dem Hinscheiden Meines geliehten Großonkels, Kaisers und Königs Franz Joseph und benütze zugleich diesen Anlaß, um dem Senate der Freien Handelsstadt Bremen für den so warmen Ausdruck des Beileids und für die rührenden Worte der Erinnerung an den unvergeßlichen Dahin⸗

schiedenen herzlichst zu danken. Carl

Oesterreich⸗ungarn. 8

8 Gestern nacht wurde im Schönbrunner Schlosse von dem Kammermedailleur Professor Marschall die Totenmaske des Kaisers Franz Joseph aufgenommen. Hierauf nahm Hofrat Professor Kolski im Beisein des Leibarztes Kerzl die Ein⸗ balsamierung der Leiche vor, nach der der Monarch in die Galamarschalluniform gekleidet und in einen schwarzen Samt⸗ sarg gelegt wurde. Der Sarg wurde sodann auf ein schwarzes

chaubett gehoben. Vor der Ueberführung am Montag wird

1 insegnung der Leiche im Beisein der Kaiserlichen Familie erfolgen.

Der Kardinal Skrbensky richtete im Namen der in Wien zu einer Bischofskonferenz versammelten Oberhirten der Diözesen Oesterreichs einen Hrrtenbrief an die Diözesanen, in dem dem tiefempfundenen Schmerze über den Heimgang des Kaisers Franz Joseph Ausdruck verliehen und laut Meldung des „W. T. B.“ gesagt wird:

Sein Sinn habe nie auf kriegerische Eroberungen gestanden: der Leitstern seines Wirtens, das Ziel seiner äußeren Politik und seiner Bündnisse habe darin bestanden, im Sonnenglanze des Friedens die Wohlfahrt seiner Völker emporblühen zu sehen. Nur wenn es Oesterreichs Ehre und Zukunft gebieterisch verlangte, das Schwert zu ziehen, rief er seine Völker zu den Waffen. Darum standen sie wie ein Mann zum Kasser, als er seine schwerste Herrscherpflicht noch am Abend seines Lebens zu erfüllen hafte: die Entschließung zu dem namenlos schweren Krieg, den seindlich gesinnte Nachbarn ihm auf⸗ gedrungen haben. Darum hleiben Oesterreichs Völker treu und opferwillig, bis ein gesegneter Frieden errungen sein wird.

Der Hirtenbrief schildert weiter den Kaiser Franz Joseph als ein Vorbild in der Liebe zum Vaterland, im Arbeiten und Ringen für das Heil seiner Völker, in der Liebe zu der heiligen Kirche und deren Oberhaupt und spricht ein dreifaches Treu⸗ gelöbnis aus: der Treue zum heiligen katholischen Glauben, der Treue zum Kaiserhause und zum Vaterland und des treuen Vertrauens auf Gottes Walten über Oesterreichs Geschick. Er schließt mit den heißen und innigen Wünschen, daß es dem erhabenen Nachfolger auf dem altehrwürdigen Throne, Oester⸗ reichs Kaiser und König Carl, gegönnt sein möge, bald den ersehnten heilbringenden Frieden zu schauen, um dessen Nahen Kaiser Franz Joseph so unablässig gerungen und gebetet habe.

Gestern fand in Wien eine feierliche Trauerkund⸗ gebung des Präsidiums des Cesky Svaz (CTschechischer Verband) statt, zu der Vertreter sämtlicher tschechischer Reichs⸗ ratsparteien, die vom Präsidenten des Verbandes Stanek nach Wien berufen worden waren, erschienen waren. Der Vor⸗ sitzende Stanek hielt eine Ansprache, in der er die Gefühle tiefster aufrichtiger Trauer aller tschechischer Abgeordneten und des gesamten tschechischen Volkes ausdrückte und obiger Quelle zufolge sagte:

In dem greisen Monarchen sei die Staatsidee, die die Grundlage der tschechischen Nattonalpolitik bilde, verkörpert gewesen. Das große Lebenswerk des großen Verewigten bleibe unsterblich. Das Schlasak der tschechischen Nation bleibe nach wie vor untrennbar verbunden mit dem Geschick der Dynastie und des Staats, der eben einen schweren Kampf gegen eine Welt von Feinden führe. „In diesem feierlichen, raurigen Augenblick“, fuhr der Redner fort, „geloben wir, mit allen Kräften mitzuwirken, daß dieser schwere Kampf baldigst zu einem für den Bestand und die weitere ungestörte Entwicklung der Monarchie und ihrer Völker ehrenvollen Ende geführt wird, wofür die jugendliche und doch bereits auf unzähligen Schlachtfeldern . ruhmreich erprobte Kraft unseres neuen Monarchen volle Gewähr „bietet. Um die erhabene Person Seiner S. Kaiser Carls ge⸗

schart, wollen wir alle unsere Kräfte der nach dem siegreichen Ende des Krieges beginnenden friedlichen Arbeit widmen.“

Der Wiener Magistrat hat weitere Beileidstelegramme von den Oberbürgermeistern von Dresden und München und von dem Bürgermeister von Sofia erhalten, die der Reichs⸗ haupt⸗ und Residenzstadt Wien ihre Teilnahme anläßlich des Todes des Kaisers Franz Joseph in herzlichen Worten aus⸗ drücken. Bürgermeister Dr. Weiskirchner dankte für die herz⸗ liche Teilnahme.

Gestern vormittag nahm der Kaiser Carl die Vor⸗ stellung des österreichischen Gesamtministeriums entgegen.

Der Präsident des Abgeordnetenhauses, Dr. Sylvester, und der Präsident des Herrenhauses, Fürst Windischgrätz, haben an den Ministerpräsidenten mündlich das Ersuchen ge⸗ richtet, ihnen eine Audienz beim Kaiser zu bewirken. Der Ministerpräsident hat zugesagt, dem Ersuchen der Präsidenten der beiden Häuser zu entsprechen. 3

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Frankreich. .“

Nach einer Meldung der „Agence Havas“ ist Thierry

zum Unterstaatssekretär für Lebensmittelversorgung ernannt worden.

Die Abgeordneten Bergeon und Buisson haben in der Kammer eine Interpellation, betreffend Angriffs⸗ und Verteidigungsmittel gegen den feindlichen U⸗Bootskrieg, eingebracht. 3

Dänemark. 8 Der zur Untersuchung der Frage des Verkaufs der dänisch⸗westindischen Inseln eingesetzte Reichstagsausschuß hat seinen Bericht erstattet. Die Mehrheit, bestehend aus der Linken, den Radikalen und Sozialdemokraten, befürwortet nach einer Meldung des „W. T. B.“ die Annahme der Vor⸗ lage. Ein konservatives Mitglied befürwortet ebenfalls den Verkauf. Die sieben anderen konservativen Mitglieder schlagen Verwerfung des Verkaufsvorschlags vor. Der Verkaufsvorschlag wird am 14. Dezember Gegenstand einer Abstimmung aller männlichen und weiblichen Wähler im ganzen Lande sein. Der Finanzminister brachte gestern im Folkething einen Gesetzentwurf über Teuerungszulagen ein, die 70 000 Personen zugute kommen sollen und ungefähr 23 ““

erfordern werden. 1 Schweden

Aus Anlaß der Versenkung des schwedischen Dampfers „Arthur“ durch ein deutsches U⸗Boot hat die Regierung den schwedischen Geschäftsträger in Berlin, wie „W. T. B.“ meldet, beauftragt, bei der deutschen Regierung eine Untersuchung zu verlangen unter Vorbehalt der Forde⸗ rungen, zu denen der Vorfall Anlaß geben kann.

Schweiz.

Der neue bulgarische Gesandte Radeff ist gestern von dem Bundespräsidenten und dem Chef des Politischen Departements zur Ueberreichung seines Beglaubigungsschreibens empfangen worden.

Griechenland.

In der letzten, die Uebergabe von Kriegsmaterial betreffen⸗ den Forderung des Admirals Fournet waren 18 Batterien Feldartillerie, 16 Batterien Gebirgsartillerie, 40 000 Mann⸗ licher⸗Gewehre, 140 Maschinengewehre, 50 Automobile und beträchtliche Mengen von Munition einbegriffen. Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ erklärte Fournet, daß dies dem den Deutschen und Bulgaren übergebenen Kriegs⸗ material gleich sei. Die Regierung antwortete, die Entente habe schon 191 moderne Geschütze aus Griechenland fortgenommen, und erklärte ferner, die Zustimmung zu diesem Verlangen bilde

eine feindliche Handlung gegen die Feeenegh und mache es außerdem Griechenland unmöglich, sich zu verteidigen, daher

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verweigere sie die Forderung. Dem „Secolo“ zufolg meldet die Athener „Hestia“, Admiral Fournet werde Griechen land ein Ultimatum stellen mit einer Frist, innerhalb deren die in der Note gestellten Forderungen angenommen werde müßten. Unterdessen habe Fournet verboten, daß Kriegs material aus der Hauptstadt geschafft werde. Ein Teil de Presse verlange, daß Heer und Volk sich jedem Vers Waffenübergabe widersetze. ““

Bulgarien. 1 Der König hat laut Meldung des „W. T. B.“ folgende Armeebefehl an die gegen die Numänen kämpfende dritte Armee gerichtet: Offizlere, Unteroffiztere, Soldaten der dritten Armee! Die erwarteten besseren Tage für die Vergeltung an unserem treulosen nördlichen. Nachbar sind rasch gekommen. Die Nor sehung hat Euch Gelegenheit geboten, mit Wucht und in ihre ganzen Größe Euerem neuen Feinde die Macht zu zeigen, die Euch innewohnt. . Unser Nachbar Rumänien bat uns ongegriffen, wähnend, daß Eure Entschlossenbeit, Eure Kraft geschwächt worden wären und d jetzt der Augenblick gekommen sei, sein räuberisches Werk von 1913 wieder aufzunehmen. Seine Unverschämthett war beispiellos, beispiellos aber auch die Kraft des Orkans, der die feindliche Horden von den goldenen Gefilden der Dobrudscha, des Sitze unseres alten Königiums, wegfegte. Der unvergleichliche Sturm auf die Festung Tutrakan, die ruhmvollen Schlachten be Dobr’c und Sllistria, der Angriff auf die mächtig ansgebaute Stellungen bei Kobadin und Topraisar, die Einnahme von Konstanza Medschidie und Cernaboda all das wird für immer ein Sinnbild der unbeugsamen bulgarischen Macht sein. b Beseeit von dem Gefühl der höchsten Pflicht gegen das Nater land, mächtig unterstützt von den tapferen, krtegstüchtigen deutschen österreichisch⸗ungarischen und türkischen in edlem ritterlichen Wertteife auf dem Felde der Ebre Euch verbündeten Truppen, habt Ihr Werk⸗ geschaffen, die die schönsten Augenblicke in unserer Kriegsgeschicht kennzeichnen, und Stolz erfüllt mein Herz bei dem Gedanken an das was Eure Tapferkein vollbracht hat. 8 Mit unverändertem Vertrauen in Eure unerschütterliche Haltun sende ich Euch den enthusiastischen Gruß der gesamten, einigen bulgarischen Nation und spreche Euch innigen Dank und Anerkennung aus, indem ich Euch Gesundheit und Kraft zu neuen, noch glänzenderen Taten wünsche. Gott, der Allmächtige, schütze Euch Mit seiner Hilfe wird unser geheiligtes Werk mit einem Triumph abschließen! 1 Amerika. Die mexikanisch⸗amerikanische Kommission hat sich nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Atlantic City vertagt, nachdem sie ein Protokoll unter⸗ zeichnet hatte, in dem die Zurückziehung der amerika⸗ nischen Truppen aus Mexiko und die Bildung von Grenz⸗ patrouillen aus den beiderseitigen Armeen auf jeder Seite der Grenze vorgesehen werden. Die amerikanischen Truppen werden binnen 40 Tagen nach Ratifizierung des Protokolls zurückgezogen werden.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Kriegsnachrichten.

Berlin, 24. November, Abends. (W. T. B. Im Somme⸗Gebiet nichts Wesentliches. 1 Wir erreichten den Alt⸗Fluß; Kräfte der Heeres⸗ gruppe Mackensen haben die Donau an mehreren Stellen überschritten.

Großes Hauptquartier, 25. November. (W. T. B. Westlicher Kriegsschauplatz. Keine besonderen Ereignisse. 16“ Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. „Südwestlich von Riga verstärkte sich zeitweilig die Artillerietätigkeit. . Front des Generalobersten Erzherzog Joseph. Im Gyergyo⸗Gebirge wurde ein feindlicher Angriff an der Batca Neagra blutig zurückgeschlagen. Südlich des Alt-Durchbruchs durch die transsylvanischen Alpen entrissen trotz hartnäckiger Gegenwehr deutsche und österreichischungarische Truppen den Rumänen mehrere Ortschaften. Wieder wurden dabei 3 Offiziere, 800 Mann gefangen genommen. „Widerstand des Feindes in der Niederung des unteren Alt wurde gebrochen; wir überschritten dort den Fluß. An der Westgrenze Rumäniens von ihrer Haupt⸗ armee abgeschnittene rumänische Bataillone wehren sich noch zäh in den Waldbergen nordöstlich von Turnu Severin.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

In der Dobrudscha gegenseitiges Artilleriefeuer.

Nach Ueberschreiten der Donau von Süden her haben Kräfte der verbündeten Mittelmächte auf rumänischem Boden Fuß gefaßt. Bei Racovita beteiligten sich wieder Landeseinwohner am Kampf gegen unsere Truppen.

Mazedonische Front. 8

Außer von vergeblichen Vorstößen der Italiener nordwestlich

von Monastir, der Serben nördlich von Gruniste ist nichts zu berichten.

Der Erste Generalquartiermeister.

Ludendorff. 1

London, 24. November. Das „Reutersche Bureau“ meldet amtlich:

Am Nachmittag des 22. November griffen britische Flug⸗

zeuge die Wasserflugzeughallen in Zeebrügge und feindliche Zer⸗ störer, die am Landurgssteg lagen, an. Die Beobachter meldeten, daß ein Zerstörer getroffen und die Flugzeughallen beschädigt wurden. Die Flugzeuge kehrten wohlbehalten zurück.

Wie „W. T. B.“ von zuständiger Stelle erfährt, ist bei

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dem englischen 8 1 auf Zeebrügge am 22. November Nachmittags kein Mater keine Menschenverluste zu beklagen.

alschaden angerichtet, auch sind