9½ 8.
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 24. November. (W. T. B.) Amtlich wird ger Oestlicher Kriegsschauplatz. 8* Heeresfront des Generalobersten
8 Erzherzog Joseph.
Oestlich von Orsova wurde der Feind durch österreichisch⸗ ungarische und deutsche Truppen geworfen; auch Turnu Severin ist in unserem Besitz. Die über Craiova hinaus rückenden Streitkräfte haben mit den Spitzen den Olt⸗ (Alr⸗) Fluß erreicht. Im Gebiete von Rimnik Valcea leistet der Gegner nach wie vor zähesten Widerstand.
Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.
Unser Fliegerleutnant Popelak wurde bei einem Er⸗
kundungsflug nördlich von Brody von drei russischen Kampf⸗ fliegern angegriffen; er schlug sie in die Flucht und zwang sie, i Sturzflug hinter ihren Linien niederzugehen.
Italienischer Kriegsschauplatz.
Nach Besserung der äußerst ungünstigen Witterung der letzten Woche hat der Artilleriekampf in mehreren Abschnitten, insbesondere auf der Karsthochf läche wieder begonnen, ohne sich jedoch bisher zu größerer Heftigkeit zu steigerrn.
Südöstlicher Kriegsschauplatz. 8 Im Bereiche der K. und K. Truppen unverändert.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.
8
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 24. November. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 24. November.
Mazedonische Front: Zwischen dem Ochrida⸗ und Prespa⸗See warfen wir starke feindliche Abteilungen zurück. An verschiedenen Punkten vor unseren Stellungen zwischen dem Prespa⸗See und der Cerna lebhaftes Artilleriefeuer. Oestlich vom Cernabogen haben wir drei nächtliche Angriffe des Feindes, der dabei blutige Verluste erlitt, zurückgeworfen. Im Moglenica⸗Tal und beiderseits des Vardar Artilleriefeuer. Am Fuße der Belasica Planina Ruhe. An der Struma schwache Artillerietätigkeit.
Rumänische Front: In der Dobrudscha näherten sich an Zahl überlegene feindliche Abteilungen unseren Stellungen, wurden aber durch das Feuer unserer Artillerie zurückgeschlagen.
Entlang der Donau bei Silistria, Tutrakan und Rustschuk Artilleriefe4er. Bei Gigen, Orehovo, Lom V haben unsere Abteilungen die Donauinseln ‚besetzt.
Türkischer Bericht.
Konstantinopel, 25. November. (W. T. B.) Verspätet eingetroffener amtlicher Heeresbericht vom 21. November:
An der persischen Front wurden verschiedene feindliche Aufklärungspatrouillen, die gegen Bidjer vorzurücken versuchten, zurückgeschlagen.
An der Kaukasusfront wurde auf dem rechten Flügel ein 40 Kilometer langer Teil unserer in der Gegend von Musch gelegenen Stellungen gleichfalls vorgeschoben, so daß wir in den letzten Tagen auf diesem Flügel unsere Stellungen in einer Ausdehnung von 90 Kilometern und einer mittleren Tiefe von 10 Kilometern vorgeschoben haben. Die Kämpfe,
die unsere Verfolgungsabteilungen an dieser ganzen Nean und besonders nördlich von Kighi gegen feindliche Nachhuten lieferten, entwickelten sich zu unseren Gunsten. Wir machten Gefangene und erbeuteten Kriegsmaterial. Die Zahl der russischen Ueberläufer nimmt täglich zu. 1“ An den übrigen Fronten kein wichtiges Ereignis.
Der Stellvertretende Oberbefehlshaber.
Konstantinopel, 24. November. (W. T. B.) Bericht vom 24. November. Auf den verschiedenen Fronten kein wichtiges Ereignis. 8
Der Stellvertretende Generalissimus.
“
Der Krieg zur See.
Berlin, 24. November. (W. T. B.) DTeile unserer Seestreitkräfte stießen in der Nacht vom 23. zum 24. No⸗ vember gegen die Themse⸗Mündung und den Nord⸗ ausgang der Downs vor. Bis auf ein Vorposten⸗ fahrzeug, das durch Geschützfeuer versenkt wurde, wurden keinerlei feindliche Streitkräfte angetroffen. Der befestigte Platz Ramsgate wurde durch Artillerie unter Feuer genommen. Als auch daraufhin von der eng⸗ lischen Flotte nichts sichtbar wurde, traten unsere Streit⸗
kräfte den Rückmarsch an und liefen wohlbehalten in den
heimischen Stützpunkt ein. Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Berlin, 24. November. Dampfer „Joannis“ (3828 Br.⸗Reg.⸗To.) wurde von einem deutschen Unterseeboot versenkt.
Gothenburg, 24. November. (W. T. B.) Der hiesige Fischdampfer „Delfin“ hat 18 Mann des Stockholmer Dampfers „Arthur“ (1900 t) hier eingebracht, der am Vormittag 6 Eeemeilen südöstlich von Skagens Feuerschiff von einem deutschen U‚Boot versenkt worden war. „Arthur“ war von England nach Gothenburg mit Kohlen unterwegs. Dies ist das erste Mal, daß ein deutsches U⸗Boot ein für Schweden bestimmtes Kohlenschiff versenkte. Der Kapitän des „Arthur“ nimmt als Ursache der Versenkung an, daß der Dampfer mit Grubenholz nach England gegangen war.
Rotterdam, 24. November. (W. T. B.) Nach einer Meldung des „Nieuwe Rotterdamschen Courant“ aus London wird dem Daily Telegraph aus Athen gemeldet, es gelte nicht für ausgeschlossen, daß das Hospitalschiff „Bri⸗ tannic“ auf eine Mine gelaufen sei. Ungefähr 200 Per⸗ sonen werden vermißt.
London, 24. November. (W. T. B.) Die Admiralität teilt mit, daß das brische Hospitalschiff „Braemar Castle“ (6280 Br.⸗R.⸗T.) 8 dem Wege von Salboniki nach Malta mit Verwundeten an Bord im Mvykoni⸗Kanal im Aegäischen Meer auf eine Mine gelaufen oder ver⸗ senkt worden sei. Alle Personen, die sich an Bord befanden, sind gerettet.
London, 23. November. (W. T. B.) Lloyds melden, daß der Dampfer „Brierton“ versenkt worden ist.
Bern, 24. November. (W. T. B.) „Petit Parisien“ meldet, daß der französische Dreimaster „Saint⸗ Rogatien“ (1581 Tonnen) und der griechische Dampfer „Mazzanechis“ versenkt worden sind; die Besatzungen sind X““ e“
(W. T. B.) Der griechische
Wohlfahrtspflege.
Durch eine Stiftung sind dem Deutschen Schriftsteller⸗ verbande Berlin, N. 24, 10 000 ℳ zur Unterstützung durch den Krieg in Not geratener Schriftsteller zugewendet worden.
Literatur.
— Der Verlag von R. v. Decker (G. Schenck) in Berlin hat eine Neuauflage von Friedrich von Bodenstedts „Liedern des Mirza Schaffy’ veranstaltet, die damit in 164. Auflage und in ihrem 258. bis 262. Tausend gedruckt wurden. Das Buch ge⸗ hörte in den 60 er bis 80 er Jahren des vorigen Jahrhunderts zu den belieb⸗ testen, eine Vorliebe, die man sich heute kaum noch zu erklären vermag. Der Kunstgeschmack hat sich seither in anderen Bahnen weiter ent⸗ wickelt, und der Kreis jener dürfte viel kleiner geworden sein, die sich durch die formgewandte Glätte der Lieder des Mirza Schaffy über die Alltäglichkeit der „Lebensweisheit“ hinwegtäuschen lassen, die hier in orientalischem Gewande geboten wird. Die vorliegende Neuauflage zeichnet sich durch schönen Druck auf gutem Papier aus. Dem Buch sind auch sechs farbige Bilder nach Aquarellen des Münchener Malers Doubeck beigegeben, die sich über den Durchschnitt der Bücher⸗ illustrationen nicht erheben. Der Preis des Buches beträgt 3,50 ℳ oder in “ gebunden 6 ℳ.
on der vom Verlag von Richard Carl Schmidt in Berlin herausgegebenen „Autotechnischen Bibliothek“ liegt der Band 9: „Die elektrische Zündung bei Automobilen, Motorfahrrädern, Motorbooten und Luftfahrzeugen“ von Ingenteur Josef Löwy in vierter, stark vermehrter Auflage vor (geb. 2,80 ℳ). Die elektrische Zündung hat im Verlauf der letzten zehn Jahre eine zu immer größerer Voll⸗ kommenheit fortschreitende Entwicklung genommen. Als die erste Auf⸗ lage des vorliegenden Werkes erschien, war sie noch in den Anfängen dieser Entwicklung, und das Versagen des Zündapparatg gehörte zu den täglichen Vorkommnissen. Bau und Konstruktion dieser Apparate haben seither, namentlich durch die Bemühungen 22 deutscher Firmen, sehr bedeutsame Fortschritte gemacht, und für Bootsmotoren und Flugzwecke sind, besonders in den letzten Jahren, zahlreiche und zweckmäßige Sonderapparate gebaut worden, die in der Neu⸗ auflage des Buchs gebührende Berücksichtigung gefunden haben. 17 gute Abbildungen unterstützen die Textausführungen, Sach⸗ und Namensregister erleichterten den Gebrauch des Buches. — Band 12 derselben Sammlung „Der Lastwagenmotor“ von M. Albrecht liegt in zweiter, von dem Ingenieur Her m. Augs⸗ burger besorgter Neubearbettung vor. (2,80 ℳ). Auch der Last⸗ wagenmotor bat in den letzten Jahren eine weltgehende Umbildung erfahren, so daß diese Neubearbeitung in vielen wichtigen Punkten ein völlig neues Buch darstellt. Auch das reiche Bildermaterial (233 Ab⸗ biloungen) ist von Grund aus erneuert worden. Beide Bücher dürsten, da sie von erfahrenen Fachmännern verfaßt sind, in den Kreisen der Interessenten dankbare Aufnahme finden.
8
8. Kurze Anzeigen 8 neu erschienener Schriften, deren Eesg b bleibt. Einsendungen sind nur an die Redaktion, Wilhelm⸗ straße 32, zu richten. Rücksendung findet in keinem Falle statt.
Frauenkraft und Frauendienst. Grundsätzlich bewertet ö Julius Werner, Pfarrer. 0,60 ℳ. Potsdam, Stiftungs⸗ verlag.
Dauer und Abbau der Kriegswirtschaft in Getreide und Futtermitteln. Von Walter Pinner. 1 ℳ. Berlin W. 9, Linkstraße 23/24. Julius Springer.
Die Bewirtschaftung der Ernte 1916. Herausgeg. von der Kriegs⸗Getreide⸗Verkehrsanstalt Wien. 0,50 Heller. Wien, Ver⸗ lag der Hof⸗ und Staatsdruckerei.
Zur Organisation der Lebensmittelversorgung während des Krieges. Von Professor Dr. A. Finger. 0,50 ℳ. Halle a. S., Buchhandlung des Waisenhauses.
Kriegskochbuch von Mary Hahn. Gbdn. 1 ℳ. Wernigerode,
Verlag von M. Hahn.
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der 8
Ersten Beilage.)
Theater. Kabale und Liebe.
Deutsches Theater. (Direktion: Mar Montag und folgende Tage, Abends 1 8 „ 8 Uhr: Der siebente Tag. Lustspiel Sängerkrieg auf Wartburg. S S“ Reinhardt.) Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: in drei Akten von Rudolph Schanzer und Erzäh⸗ Sonntag, Abends 8i Uhr: Nora.
Freitag:
Ernst Welisch. luüungen.
Tannhäuser
Sonnabend:
und der Eustspielhaus. (Friedrichstraße 236.)
Montag und folgende Tage, Abends 8 ½ Uhr: Der selige Balduin.
Hoffmanns
die ortsanwesende Bevölkerung festgestellt werden.
keiten verbunden sein. eine sorgfältige
zu einer regen Beteiligung und ihnen nicht nur für den Zähltag selbst, sondern auch für den 30. November und den erleichterungen zu gewähren; ich verweise dieserhalb auf die
Königliche Schauspiele. Sonntag: Opernhaus. 256. Abonnementsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplatze sind aufgehoben. Fidelio. Oper in zwei Akten von Ludwig van Beethoven. Text nach dem Französischen von Ferdinand Treitschke. Musikalische Leitung: Herr Generalmusik⸗ direktor Dr. Strauß. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Chöre: Herr Professor Rüdel. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 263. Abonnementsvor⸗ stellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind auf⸗ ehoben. Egmont. Trauerspiel in fünf ufzügen von Goethe. Musik von Becthoven. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. In Szene gesetzt Regisseur Dr. Bruck. Anfang 7 Uhr.
Montag: Opernhaus. 257. Abonnements⸗ vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhac und Ludovic Halévy nach einer Novelle des Prosper Merimée. Mustkalische Leitung: Herr Generalmusikdirektor Blech. Regie; Herr Regisseur Hertzer. Ballett: Sge Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr
rofessor Rüdel. (Escamillo: Herr Karl Armster vom Stadttheater in Hamburg als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 264. Abonnementsvor⸗ stellung. Die Journalisten. Lustspiel in vier Aufzügen von Gustav Frevtag. : Herr Oberregisseur Patry. Anfang
Uhr.
Opernhaus. Dienstag: III. Ehm⸗ phonie⸗Konzert der Könuiglichen Kapelle. — Mittwoch: Tristan und Isolde. — Donnerstag: Die verkaufte Braut. — Freitag: Der fliegende Holläuder. — Sonnabend: Mignon. — Sonntag: Margarete.
Schauspielhaus. Dienstag: Zum ersten Male: Die kleinen Verwandten. Dichters Ehrentag. Die Brautschau. — Mittwoch: Die kleinen Verwandten. Dichters Ehrentag. Die Brautschau. — Donnerstag: Judith. — Freitag: Die kleinen Verwaundten. Dichters Ehrentag. Die Brautschau. — Sonn⸗ abend: Egmont. — Sonntag: Die bagige 1—3.572 Dichters Ehren⸗ 1 18—
Montag und Mittwoch: Minna von Barnhelm.
Dienstag und Freitag: Soldaten.
Donnerstag und Sonnabend: Kabale und Liebe. 1
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Kabale und Liebe.
Kammerspiele.
Sonntag, Abends 8 Uhr: Gespenster⸗ sonate.
Montag bis Donnerstag und Sonn⸗ ahend: Gespenstersonate.
Freitag: Jvnathanus Töchter.
Volksbühne.
(Theater am Bülowplatz.) (Untergrundbahn Schönhauser Vor.) Direktion: Max Reinhardt.
Sonntag, Abends 8 Uhr: Rose Bernd.
Montag und Dienstag: Nachtasyl.
Mittwoch: Der eingebildete Kranke.
Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Kabale und Liebe.
Donnerstag und Sonnabend: Rose Bernd.
Freltag: Das Wintermärchen.
Berliner Thrater. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Paul Lange und Tora Parsberg.
Montag und folgende Tage, Abends 8 Uhr: Auf Flügeln des Gesanges. Heiteres Lebensbild in vier Aufzügen von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer. Musik von Walter Kollo und Willy Bred⸗ schneider.
1““
Theater in der Königgrätzer Straße. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Erdgeist. Tragödie in vier Aufzügen von Frank Wedekind.
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Sonnabend: Erdgeist.
Mittwoch: Paul Lange und Tora Parsberg.
Komödienhaus. Sonntag, Abends
7 ½ Uhr: Kameraden. Komödie in vier 58G August Strindberg. Uebersetzt zmil Scherin
Deutsches Künstlerthenter. (Nürn⸗ bergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologischen Garten.) Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Die Wildente.
Montag und folgende Tage, Abends 8 Uhr: Moral. Komodie in drei Akten von Ludwig Thoma.
Lessingthenter. Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Peer Gynt. Dramatisches Gedicht von Henrik Ibsen. Uebersetzt von Christian Morgenstern. Musik von Edward Grieg.
Montag bis Donnerstag: Die beiden Kliugsberg.
Freitag: Zum ersten Male: Neu ein⸗ studtert: Jultus Caesar.
Sonnabend: Julius Caesar.
8 8
Schillertheater. 0. (Wallner⸗ theater.) Sonntag, Abends 8 Uhr: Die Räuber. Schauspiel in fünf Auf⸗ zügen von Friedrich Schiller.
Montag, Donnerstag und Sonnabend: Die Räuber.
Dienstag und Freitag: In Behaud⸗
E. Mittwoch: Freund Fritz.
Charlottenburg. Sonntag, Abends 8 Uhr: Die Frau vom Meere. Schauspiel in 5 Akten von Henrik Ibsen. Deutsch von Wilhelm Lange.
Montag: In Behandlung.
Dienstag und Freitag: Das Alter.
Mittwoch: Kater Lampe.
Donnerstag: Die Frau vom Meere.
Sonnabend: Freund Fritz.
Sonnabend, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Prinz Friedrich von Homburg.
Dentsches Opernhans. (Char⸗ lottenburg, Bismarck⸗Straße 34 —37. Direktion: Georg Hartmann.) Sonntag, Abends 6 Uhr: Parsifal. Ein Bühnen⸗ weihfestspiel in drei Aufzügen von Richard Wagner.
Montag und Dienstag: Parstfal.
Mittwoch: Die toten Augen.
Komische Oper. (An der Weiden⸗ dammer Brücke.) Sonntag, Abends 7 ½ Uhr: Der Hüttenbesitzer.
Montag und folgende Tag, Abends 8 Uhr: Der Pußta⸗Kavalier. Operette in drei Akten von Karl von Bakonyt. Deutsch von Robert Bodanski. Musik von Albert Szirmal.
Theater des Westens. (Station Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Sonntag, Abends 8 Uhr: Die Ehre.
Montag und folgende Tage, Abends 8 Uhr: Die Fahrt ins Glück. Operette in drei Akten von Franz Arnold und Ernst Bach. Musik von Gilbert.
Montag, Nachmittags 3 ½ Uhr: Bul⸗ garenfeter.
Dienstag, Donnerstag und Freitag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Krieg im Frieden.
Mittwoch und Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Rotkäppchen.
—— —.—
Theater am Nollendorfplatz. Sonntag, Abends 8 ¼ Uhr: Der Frei⸗
ütz
Montag und folgende Tage: Blaue Jungens. Marine⸗Volksstück in fünf Bildern von Hermann Haller und Kurt Kraatz. Gesangsterxte von Hermann Frey. Musitk von Rudolf Nelson.
Dienstag bis Freitag, Nachmittags 3 ¼ Uhr: Häusel und Hretel.
Sonnabend, Nachmittags 3½ Uhr: Sueewittchen.
Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonntag, Abends 3 Uhr: Der Hüttenbesitzer.
Montag bis Donnerstag. Abends 8 ¾ Uhr: Bloudinchen. Possenspiel mit Gesang und Tanz in drei Akten von Jean Kren und Kurt Kraatz. Ge⸗ sangstexte von Alfred Schönfeld. Musik vo; -7e schlos
reitag: e ossen. Sonnabend: Zum ersten Male: Das
Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Erich Urban und Willi Wolff. Ge⸗ sangstexte von Willi Wolff. Musik von Walter Kollo.
Sonnabend, Nachmittags 3 ½ Uhr: Die Geschwister. — Der zerbrochene Krug.
Zirkus Busch. Sonntag: Geschlossen.
Montag und folgende Tage: Die Geier⸗Prinzessin und das glänzende Programm.
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Familiennachrichten.
Verlobt: Verw Fr. Ellen von Jach⸗ mann, geb. Freiin von Holen, mit Hrn. Rittmeister Friedrich Wilhelm von Schroeder (Alt Lihbehne).
Verehelicht: Hr. Regierungsrat Konrad Gaebel mit Frl. Margot Stürken (Berlin⸗Wilmersdorf).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister Karl Grafen von Schlieffen (z. Zt. Stolp i. Pomm.). — Hrn. Oberleutnant z. S. Frit von Twardowsky (Kiel). — Eine
ochter: Hrn. Wilhelm Frhrn. Schilling von Canstatt (Potsdam). — Hrn. Oberleutnant Gregor von Dolega⸗ Kozierowski (Berlin⸗Steglitz).
Gestorben: Hr. Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat a. D. Paul von Wrochem (Potsdam). — Hr. Super⸗ intendent a. D. Maximilian Mendelson (Magdeburg).
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Der S der Expedition, Rechnungsrat Mengering in Berlin.
Verlag der Expedition (Mengering] in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckeret und Verlagsanstalt, Berlin, Wilbelmstraße 32.
Vier Beilagen
sowie die 1278. u. 1279. Ausgahe Dcutscheu Verlustlisten.
Erste Beilage
zeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. 8
Berlin, Sonnabend, den 25. Nov
1916
weevewmwerrn werrrxn nxnsaxaen
Ministerium des Innern. In der Woche vom 12. bis 18. November 1916 sind folgende öffentliche Sammlungen und Vertriebe von
Gegenständen zu Kriegswohlfahrtszwecken genehmigt worden.
tame und Wohnort des Unternehmers
Zu fördernder Kriegswohlfahrtszweck
Stelle, an die die Mittel Zeit und Bezirk,
d abgeführt werden sollen 8 1“
I. Genehmigte Veranstaltungen.
N. Mohrus, Berlin C. 54, Linien⸗ s im Iar 2’5 “ ansässigen bedürftigen “ Staatsangehörigen
Deutsche christliche Studenten⸗ vereinigung, Berlin Front
Verband der jüdischen Lehrer⸗ vereine im Deutschen Reiche, Hamdurg, Abendrothsweg 71
Stellvertretendes Generalkom⸗ mando I. Armeekorps, Abtlg. Liebeegaben
Errichtung von Soldatenheimen an der Unterstützung der kriegsnotleidenden jü⸗ dischen Lehrer und Kultusbeamten
Zum Besten der Weihnachtsversorgung der Feldtruppen des I. Armeekorps
Sammlungen.
Unterstützung der im Deutschen Reiche rumänischen
Bis 31. März 1917, Preußen. Die Sammlung darf nur bei Rumänen, die im In⸗ lande wohnen, stattfinden.
Bis 15. Dezbr. 1916, Preußen Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis.
Bis 1. Februar 1917, Preußen. Verlängerung einer bereits erteilten Erlaubnis.
Das Stellvertretende Ge- Bis 15. Dezember 1916, Be⸗ neralkommando I. A reich des I. Armeekorps.
Verlängerung einer bereits teilten Erlaubnis. A““
1d de Komitee
Die Vereinigung
Der Verband
II. Vertriebe von Gegenständen.
6 8 8 8 89 “
Arbeitskommission 7 des Ver⸗ bandes deutscher Krankenpflege⸗ anstalten vom Roten Kreuz, SW. 11, Abgeordnetenhaus
.“ Illustrierte Briefkarten.
Beschaffung von Beihilfen zu einem Erholungsurlaub für die während des Krieges oder infolge der Tätigkeit im Dienste der freiwilligen Krankenpflege
Der Verband 8 31. Jult 1917, Preußen.
erholungsbedürftig gewordenen Ver⸗
bandsschwestern Berlin, den 23. November 1916.
Der Minister des Innern.
J. A.: von Jarotzky.
Auf Beschluß des Bundesrats soll am 1. Dezember d. J. Diese Er⸗ hebung wird in diesem Jahre wegen des Mangels an männlichen Arbeitskräften mit besonderen Schwierig⸗ Die Gemeindebehörden müssen daher Auswahl der Zähler treffen. Zu diesem Amte sind Personen berufen, die die zum Verständnis
dieser Aufgabe erforderlichen allgemeinen Kenntnisse besitzen
und zugleich in ihrer Persönlichkeit eine Gewähr für die ge⸗
wissenhafte Ausführung des ihnen übertragenen Geschäfts
bieten; auch geeignete weibliche Personen werden diesmal zum
Zähleramte heranzuziehen sein.
Insbesondere aber wird es bei der diesjährigen Zählung notwendig sein, die Beamten, Lehrer und Lehrerinnen am Zählgeschäfte zu verpflichten
2. Dezember weitgehende Dienst⸗
von dem Herrn Minister der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten am 11. d. M. — A. N. 1498 II U III ꝛc. —
erlassenen Bestimmungen.
Neben den Beamten und Lehrern können nach Maßgabe er vorerwähnten Anordnung des Herrn Unterrichtsministers
auch die Schüler und Schülerinnen der oberen Klassen
der höheren Schulen und der Lehrerbildungsanstalten das Amt
eines Zählers übernehmen, wenn sie in geeigneter Weise auf die Bedeutung der Volkszählung hingewiesen und ihnen ein⸗ gehende Erläuterungen zu den Zählpapieren gegeben werden. Durch Freigabe des Zähltages der Zählung vorangehenden und des
selbst, gegebenenfalls auch des e ihr folgenden Tages, dürfte eine Mitwirkung der Jugend am Zählgeschäft in großem Umfang möglich sein.
Die Einrichtung der Zählung (Bildung der Zählbezirke,
Bestellung der Zählbezirke usw.) kann für die Volkszählung I am gleichen Tage stattfindende Viehzählung gemeinsam erfolgen. Die Ausführung der Volkszählung liegt in der Haupt⸗ sache den Gemeindevorständen ob. Diese bilden die Zähl⸗ bezirke, bestellen und unterweisen die Zähler, übergeben ihnen als Zählpapiere die Haushaltungslisten A und Zählerlisten B, prüfen die abgelieferten Zählpapiere nach und stellen die Er⸗ gebnisse der Zählerlisten in der Gemeindeliste C zusammen. 1G Die Gemeindebehörden sind gemäß § 8 meiner Aus⸗ führungs⸗Anweisung für die Volkszählung vom 6. d. M. ver⸗ pflichtet, spätestens am 8. Dezember die ausgefüllten, geprüften und geordneten Haushaltungslisten A, Zählerlisten B und Ge⸗ meindelisten C dem Landrat (Oberamtmann) zu übersenden. Gemeinden, deren vollständige am 9. De⸗ zember noch nicht in den Händen der Kreisbehörden sind, sind telegraphisch zur unverzüglichen Uebersendung anzuhalten. Die Kreisbehörden haben zu prüfen, ob in der Gemeindeliste sämt⸗ liche Zählbezirke nach der Nummernfolge angeführt und ob
von sämtlichen Zählbezirken die Zählerlisten und die Haus⸗
f
altungslisten mit übersandt sind. Ferner ist die Summenzeile der Gemeindeliste rechnerisch nachzuprüfen. Nach dieser Prüfung sind die Summenzeilen der Gemeindelisten in die Kreisliste D zu übertragen; darunter ist die Kreissumme zu bilden. In der Anlage übersende ich noch eine Anweisung für die Ahtere. die den Beteiligten in geeigneter Weise bekannt zu geben ist. Im übrigen ist nach den bereits ergangenen Anweisungen zu verfahren. Berlin, den 18. November 1916. Der Minister des Innern. A⸗: Freunnd.
11“
An die Herren Oberpräsidenten und Regierungspräsidenten sowie an den Herrn Polizeipräsidenten zu Berlin.
Volkszählung am 1. Dezember 1916.
Aunweisung für die Zähler.
Die Zähler haben vor Eintritt in das Zählungegeschäft die folgende Anweisung sowie den Aufdruck auf der Haushaltungsliste A genau durchzulesen, um danach die Zählung sicher vornehmen und auf⸗ tauchende Zweifel entscheiden zu können.
Das Gelingen der Zählung hängt vor allem von der verständnis⸗ vollen und opferwilligen Mitwirkung der Zähler ab. Diese haben die Bevölkerung über die Bedeutung der Zählung aufzuklären und etwaiges Mißtrauen zu bekämpfen, iadem sie darauf hinweisen, doß nach § 4 der Bundesratsverordnung für die bei der Zählung über die Persönlichkeit des Einzelnen gewonnenen Nachrichten das Amts⸗ geheimnis zu wahren ist.
I. Allgemeines.
1. Jedem Zähler wird ein bestimmter Bezirk zugewiesen und die dafür vermutlich erforderliche Zahl von Zählpapieren ausgehändigt. Dies sind die Haushaltungslisten A, von denen für jede Hausbaltung in der Regel ein Stück erforderlich ist, und die Zählerlisten B, von denen der Zähler im allgemeinen für den ganzen Zählbezirk ebenfalls ein Stück benötigt.
2. Jede Haushaltung erhält eine Haushaltungsliste; als Haus⸗ haltung gelten auch die einzeln lebenden Personen mit besonderer Wohnung und eigener Hauswirtschaft.
3. Für jede einzelne zur Haushaltung gehörige Person ist eine besondere Zeile auszufüllen. Vor allem ist darauf zu achten, daß Kinder hierbei nicht übersehen werden.
4. Die Zählung erstreckt sich nur auf die am 1. Dezember ortsanwesenden Personen; die Abwesenden, z. B. die zum Heeresdienst eingezogenen im Felde stehenden Kriegsteilnehmer, falls sie 55 gerade auf Heimatsurlaub sind, dürfen nicht mitgezählt werden.
5. Da die Zahl der vorgedruckten Zeilen beschränkt ist, müssen größeren Haushaltungen, insbesondere Gasthöfen, Krankenanstalten, Kasernen u. dgl, zwei oder mehr Listen gegeben werden, die dann zusammen eine Haushaltungsliste bilden und als solche durch fortlaufende Numerierung kenntlich zu machen sind.
6. Um die Ausführung der Zählung in den militärischen Anstalten (Kasernen, Lazaretten usw.) ist die Militärbebörde zu er⸗ suchen. Zu Uebungen ausgerückte Truppenteile werden dort gezählt, wo sie sich am Zählungstage befinden oder eintreffen. In Militär⸗ gebäuden sind die dort befindlichen Familten⸗ und Einzelhaushaltungen (. B des Kaserneninspektors, der verhetrateten Unteroffiziere) einzeln aufzuführen.
Lazarettzüge sind mit ihren Insassen wie Anstalten zu be⸗ handeln. Sind sie nicht auf der Reise, so erhalten sie in der Auf⸗ enthaltsgemeinde die Zählpapiere. Befinden sie sich am 1. Dezember auf der Fahrt, so erhalten sie die Zählpapiere von der Gemeinde, be. per sie zuerst zu einem mindestens sechsstündigen Aufenthalt ein⸗
effen.
II. Die Austeilung der Haushaltungslisten.
1. Die Hausbaltungslisten wolle der Zähler, falls es nicht schon von der Gemeindebehörde geschehen ist, mit der Oris⸗ sowie Straßen⸗ und Hausbezeichnung versehen und innerhalb seines Zäblbezirks laufend beziffern. Werden mehreie solcher Listen in eine Hausbaltung ge⸗ geben, so bekommen sie eine gemeinschaftliche Nummer und es ist ein a, b, c usw. hinzuzusetzen. 1
2) Trifft der Zähler in einer Wohnung niemand an, dem er die
ählpapiere einbändigen könnte, so wolle er sie dem Hauswirt, einem Nachbar oder Hausgenossen zur Besorgung übergeben, nötigenfalls sich die Mübe eines zweiten Besuches machen.
3. Der Zähler wolle beachten, daß auch in Gebäude, die nicht veranfacnn. zu Wohnzwecken dienen (wie Amts⸗ und Schulgebäude, Fabriken, Lagerhäuser, Theater, Museen), in denen jedoch Leute wohnen oder übernachten, Haushaltungslisten zu geben sind, ebenso auf Schiffe (die sich in der Nacht zum 1. Dezember im Zaͤhlbezirke befinden oder nach der Nachtfahrt Morgens dort anlanden), in die Wohnwagen von umherziehenden Schaubudenbesitzern u. dgl., in Baracken und Zelte, die als Wohnung oder vorübergehend zum Ueber⸗ nachten für Bau⸗ und Erdarbeiter usw. dienen.
4. In Anstaltsgebäude (Krankenhäuser, Waisenhäufer, Unter⸗ kunftshäuser, Gasthöfe usw.) sind so viel Listen zu geben, als sich Haushaltungen darin befinden, nämlich außer der eigentlichen Anstalts⸗ haushaltung die Familienhaushaltungen der Verwalter, Hauswarte,
—
Aerzte u. dgl. Da in der Anstaltshaushaltung jeder einzelne Insasse (Gast) besonders aufzuführen ist, ist bei größeren Anstalten auf eine genügende Zahl von Listen Bedacht zu nehmen. Reicht der Vorra des Zählers an Listen nicht aus, so wende er sich rechtzeitig um Ergänzung an die Gemeindebebörde.
5. In Gasthöfen, Herbergen usw. wolle der Zähler darauf aufmerksam machen, daß alle Gäste, die in der Nacht zum 1 Dezember dort übernachtet haben oder Vormittags nach durchreister Nacht dor ankommen, daselbst der Zählung unterliegen, da sie daheim als Abwesende nicht gezählt werden dürfen.
6. Das Militär in den Kasernen, militärischen Quartieren
Lagern usw. ist von der Milttärbehörde zu zählen. Beurlaubte
Militärpersonen sind in der Hausbaltung zu zählen, in der sie sich in der Nacht zum 1. Dezember besinden. Von der Front oder aus dem besetzten Gebiet in Feindesland oder aus dem heimatlichen Standort auf Urlauo kommende Miilitärpersonen sind in der Haushaltung zu zählen, in der sie von ihrer Reise zuerst anlangen Urlauber, die sich vor Beginn des 1. Dezember auf di Rückreise begeben haben, sind nicht mitzuzählen. Die in der Nacht zum 1. Dezember auf Wache befindlichen Mannschaften sind in ihren Quartieren zu zählen: in Wachtlokale sind also keine Haushaltungslisten zu geben. 1
7. Als „reklamiert“ sind in Spalte 15 der Haushaltungs⸗ liste alle wehrpflichtigen Maͤnner zu bezeichnen, die zwecks Ausübung einer Berufstätigkeit vom Heeresdienste zeitweilig befreit sind.
8. Verwundete gelten als Kriegsbeschädigte nur, wenn sie bereits eine Pension oder Rente beziehen oder füir sie das Pensionierungs⸗ oder Rentenverfahren eingeleitet ist oder sie auf Rente verzichtet haben. 8
9. Als Zivilgefangene gelten nur diejenigen Zivilisten (auch Frauen) mit Staatsangehörigkeit der feindlichen Staaten, die in einem Lager interniert oder aus einem solchen Lager einem Arbeitgeber zur Arbeit zugewiesen sind. -
III. Die Wiedereinsammlung und Prüfung der Zählpapiere.
1. Mit der Wiedereinsammlung der Haushaltungslisten wolle d Zähler schon am 1. Dezemder Mittags beginnen und sie spätestens am 3. Deiember beendigen. Bis dahin sollen auch solche Haus⸗ haltungslisten ausgefüllt und eingesammelt sein, die etwa noch nach⸗ geliefert werden mußten. 8
2. Der Zaͤhler wolle die Ausfüllung der Liste soort an Ort und Stelle in allen Teilen genau prüfen, Irrtümer berichtigen, das Fehlende ergänzen lassen oder selbst ergänzen.
3. Besonders ist auf die sorgfältige Ausfüllung der Berufs⸗ angaben zu achten, namentlich auch bei Ehefrauen und sonstigen Famtlienangehörigen, die vor dem Kriege keinen Beruf ausgeübt haben. Führen Ehefrauen, deren Männer, oder Schwestern, deren Brüder im Felde stehen, jetzt den Betrieb des Eingezogenen weiter, so werden sie oft hinsichtlich ihrer Berufsangabe im Zweifel sein; der Zähler wolle sie darauf hinweisen, daß solche Personen sich stets als berufstätig (mit genauer Bezeichnung des Berufs) und als Haushaltungsvorstand anzugeben haben. Auch bei anderen Familienangehörigen kann das vorkommen.
4. Jede Haushaltungsliste muß mit der darauf geforderten Unterschrift versehen sein.
5. Trifft der Zähler bei der Einsammlung der Paptere in eirer Haushaltung wiederholt niemand an und ist die ausgefüllte Liste nicht erhältlich, auch nicht bei den Hausgenossen oder Nachbarn hinterlegt, so kann der Zähler für diese Haushaltung auf Grund mündlicher Nachfrage eine Haushaltungsliste ausfüllen. Die vom Zähler selbst ausgefüllte Liste ist mit einem Vermerk hlerüber und mit der Unterschrift des Zählers zu versehen. .
6. Wird die Ausfuüllung der Haushaltungsliste vom Haus⸗ haltungsvorstand böswillig verweigert, so ist nachzrucklich auf die am Fuß der Seite 2 der Haushaltungsliste abgedruckte Straf⸗ androhung zu verweisen, und nach fruchtlosem Versuch, die Angaben in Güte zu erlangen, Anzeige an die Gemeindebehörde zu erstatten, die das Weitere veranlassen wird.
IV. Die Zählerliste und die Ablieferung der Zählpapiere.
1. Der Zähler wolle die Haushaltungslißten nachaddteren, in der Reihenfolge der laufenden Nummern in die Zäblerliste eintragen und in der gleichen Folge zusammenlegen; hierbei ist Gelegenheit zu nehmen, alles etwa noch Fehlende nachzuholen. .
2. Die Ablieferung der Haushaltungslisten nebst der Zählerliste soll bis Diengtag, den 5. Dezember, Mittags, an die zu⸗ ständige Ortsbehörde erfolgen.
Ausführungsanweisun für die Volkszählung am 1. Dezember 1916.
Am 1. Dezember 1916 findet laut Bundesrats⸗Bekanntmachung vom 2. November 1916 (RG Bl. S. 1233) im Deutschen Resche eine Volkszählung statt, deren Durchführung für Preußen dem Königlichen Statistischen Landegamte übertragen wird.
1. Die Volkszählung hat den Zweck, die ortzanwesende Be⸗ völkerung — das ist die Gesamtzahl der in der Nacht vom 30. No⸗ vember auf den 1. Dezember 1916 innerhalb jeder Stadt. oder Land⸗ gemeinde und jedes selbständigen Gutsb⸗zirkes ständig oder vorüber⸗ gehend anwesenden Personen — zu ermitteln. Dabei gilt als ent⸗ scheidender Zeitpunkt die Mitternacht, so daß von den in dieser Nacht Geborenen und Gestorbenen die vor Mitternacht Geborenen und die nach Miternacht Gestorbenen mitzuzählen sind.
2. Die Zählung erfolgt durch namentliche Aufzeichnung der in Nr. 1 bezeichneten Personen bei der Haushaltung, in der sie über⸗ nachtet haben.
Unter Haushaltung sind die zu einer Wohn⸗ und hauswirtschaft⸗ lichen Gemeinschaft vereinigten Personen zu versteben. Einer Haushaltung gleichgeachtet werden einzeln lebende Personen, die in⸗ besondere Wohnung innehaben und eine eigene Hauswirtschaft ühren.
Ebenso wie die Teilhaber einer regelmäßigen Haushaltung sind anzusehen und zu verzeichnen die in einer Kaserne, in einem Ge⸗ fangenenlager, Internierungslager oder in Massenquartieren Unter⸗ gebrachten, die in einem Arresthaus oder in einem Lazarett befind⸗ lichen Militärpersonen, die Gäste eines Gasthauses, die Mitglieder eines Pensionats, die in einer Anstalt (Kranken⸗, Straf⸗ usw. Anstalt) Untergebrachten, die Bemannung und Fahrgäste eines Schiffes usm.
Personen, die in der Zählungsnacht in keiner Wohnung über⸗ nachtet haben, werden bei der Haushaltung verzeichnet, in der sie am 1. Dezember 1916 zuerst ankommen.
3. Die namentliche Aufzeichnung der anwesenden Personen hat in Hausbaltungslisten zu erfolgen.
Zur Eintragung in die Haushaltungsliste sind die Haushaltungs⸗ vorstände oder in deren Abwesenheit ihre Vertreter verpflschtet.
4. Ueber die von der Persönlichkeit des Einzelnen gewonnenen Nachrichten ist das Amtsgeheimnis zu wahren; sie dürsen ohne be⸗ sondere Genehmigung der Staatsregterung nur zu amtlichen statistischen Arbeiten, nicht aber zu anderen Zwecken benutzt werden.
5. Die Zählung erfolgt gemeindeweise. Die Ausführung der Zählung ist Sache der Gemeindebehörden und soll unter Verwendung