1916 / 279 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

schule in Wien, Schreiner, Donat, Bayern, Schröder, Karl,

u“ Wildflecken, Kunstmaler in Dachau, Bayern, Schröder, Max, Klempner in Potsdam, hann, Schneider in Lichtenfels, Bayern, Schuff, Hans, Lehrer in Kaiserslautern, Bayern, Schultz, Kurt, Rechts⸗ anwalt in Marburg, Schulze, Gustav, Modellhauswärter in Tangerhütte, Landkreis Stendal, Schwaiberger, Franz, Zimmermann in Thyrnau, Bayern, Seidel, Fritz, Student in Landshut, Bayern, Selch, Willy, Geschäftsführer in Würz⸗ burg, Siegmeth, Julius, K. und K. österrreichisch⸗ungari⸗ scher Hauptmann a. D. in Wien, Sigl, Franz, Schreiner in Landshut, Bayern, Sing, Ludwig, cand. med. in München, Singer, Ludwig, stud. med. in München, Soll⸗ frank, Andreas, Zimmermann in Landshut, Bayern, Stähle, Wilhelm, Krankenpfleger in Karlsruhe i. B., Steffens, Walter, Mechaniker in Aschersleben, Stern, August, Hotelier in Königstein im Taunus, Stöhr, Franz, Kaufmann in Würzburg, Stoehr, Wilhelm, Kaufmann in Langenberg, Kreis Mettmann, Stolze, Hermann, Maschinen⸗ meister in Berlin⸗Baumschulenweg, Dr. Storath, Emil, Spezialarzt in Stockheim, Bayern, Streit I., Johann, Wald⸗

ufseher in Ebern, Bayern, Streit II., Johann, Gastwirt in

Ebern, Bayern, Streitner, Karl, Kreis Osthavelland, Strübel, Otto, Schneidermeister in Dürrmenz⸗Mühlacker, Württemberg, Stump, Johann, Land⸗ wirt in Zimmerholz, Baden, Stumpf, Karl, Techniker in Kaiserslautern, Bayern, Traber, Josef, stud. theol. in Ried⸗ lingen, Württemberg, Trautner, Heinrich, Kaufmann in Kaiserslautern, Bayern, Trautwein, Friedrich, Kauf⸗ i/ in Karlsruhe i. B., Veit, Gustav, Steinbruch⸗ arbeiter in Elxleben, Landkreis Erfurt, Volz, Karl, Schneidermeister in Bergzabern, Bayern, Wasser⸗ mann, Michael, Krankenwärter in Memmingen, Bayern, Weber, Mathias, Schreiner in Kaiserslautern, Bayern, Weber, Vinzens, Schreinermeister in Würzburg, Wehner, Adam, Student in Karlstadt a. M., Bayern, Wehrle, Jo⸗ ann, Küfermeister in Vöhrenbach, Baden, Weisensee, Carl, tud. jur. in München, Weißbach, Oswald, Landwirt in Mellrichstadt, Bayern, Wengert, Michael, Sattler in München, Werner, Bruno, Landwirt in Haard, Bayern, Werth, Albert, K. u. K. österreichisch⸗ungarischer Oberst, Abteilunas⸗ vorstand im Technischen Militärkomitee und Leiter der I. Ab⸗ teilung des gemeinsamen Zentralnachweisebureaus in Wien, Wiendl, Franz, Schneidermeister in Donauwörth, Bayern, Wieninger, Leopold, Hoteldirektor in Wien, Wilke, Rudolf, Schuhmachermeister in Königswusterhausen, Kreis Teltow, Winkelhammer, Max, Taglöhner in Kempten, Bagyern, Wippert, Wilhelm, Kutscher in Langenberg, Kreis Mettmann, Wohlrab, Michael, Kapseldreher in Schlottenhof bei Arzberg, Bayern, Dr. Wolff, Ernst, Oberlehrer in Hattingen, Wollschlager, Benedikt, Schuhmachermeister in Schleißheim, Bayern, W olter, Karl, Maler in Tegernsee, Bayern, Fe der, Friedrich, herrschaftlicher Diener in Düsseldorf, eller, Gustav, Tapezierer in Cannstatt, Württemberg, Zey, Jakob, Hüttenarbeiter in Völklingen, Landkreis Saarbrücken, Ziegler, Karl, Kaufmann in Lichtenfels, Bayern, Zimmer⸗ mann, Georg, Schlosser in Bayreuth, Bayern, Zinmet⸗ Benedikt, Schneider in München, Schwester Balbina Allger in Augsburg, Schwester Hedwig Bender in Freiburg i. Br., Schwester Belinda Benkert in Würzburg, Diakonisse Christine Böshenz in München, Frau Adele von Bonin in Cöln, Schwester Lerina Burkart in Freiburg i. Br., Schwester Canisia von Cetto in Tutzing, Bayern, stud. cam. Gertrud Dannheisser in Landau, Bagyern, Schwester Auguste Detering in Völklingen, Landkreis Saarbrücken, Zahnarzt Lina von Donat in Bergisch⸗Gladbach, chwester Theodolinde Doppelberger in München, Schwester Immina Dürr in Freiburg i. Br., Schwester Othilde Edinger in Neckarzimmern, Baden, Diakonisse Hedwig Eichler in Berlin, Schwester Gratiana Fauß in Augsburg, Schwester Marie Fell in Völklingen, Landkreis Saarbrücken, Schwester Lamberta Förderer in Freiburg. i Br., Schwester Marta Franke in Düsseldorf, Schwester Gabriele Friedl in Regensburg, Bayern, Diakonisse Anna Geißelsöder in Volkersdorf bei Ansbach, Bayern, Klosterfrau, Schwester Milvida Göbel in Dillingen, Bayern, Schwester Theodora Graf in Tutzing, Bayern, Klosterfrau, Schwester Fruktuosa Hartmann in Dillingen, Bayern, Diakonisse Franziska Heinrich in Berlin, Schwester Perseverantia Hepp in Freiburg i. Br, Diakonisse Marie Holnik in Dresden, Schwester Thaddäa Horn in Augsburg, Schwester Frieda Keime in Dresden, Diakonisse Margarete Kolb in Neuen⸗ dettelsau bei Ansbach, Bayern, Köchin Frieda Krone in Grieben, Landkreis Stendal, Diakonisse Clara Kühn in Dresden, Diakonisse Käthe Landgrebe in Kaiserswerth a. Rhein, Schwester Auguste Leber in Halberstadt, Laborantin Ruth Levy in Frankfurt a. M., verwitwete Frau Rittmeister Marie von Loeper, geborene von Tiedemann, in Charlottenburg, Diakonisse Magdalena Mayer in Augsburg, Schwester Fran⸗ ziska Mevenkamp in Tutzing, Bayern, Bakteriologin Mathilde Möbus in Mainz, Küchenmädchen Johanna Moers in Cöln, Schwester Wilfrieda Moosbeck in Augsburg, Schwester Luise Müller in Bretten, Baden, Schwester Alma Offenhammer in Dresden, Hilfsschwester Elfriede Richter in Wüste⸗Waltersdorf, Bez. Breslau, Schwester Bonavita Ruhland in Freiburg i. Br., Schwester Hildegard Runge in Unna, Landkreis Hamm, Diakonisse Marie Rupp in Augsburg, Schwester Mülburga Scheuermann in Würzburg, Schwester Franziska Schmid in Dresden, Schwester Else Schröder in Cöln, Schwester Martha Schuhmann in Dresden, Schwester Erna Schultz in Greifswald i. Pomm., Diakonisse Ida Schumacher in Barmen, Schwester Symphorosa Seefelder in Augsburg, Schwester Gertrud Smith in Karlsruhe i. B., Schwester Grace Soeder in Erfurt, Schwester Jenny Stiebel in Wachenbuchen bei Hanau, Schwester Margarete Stiegeler in Karlsruhe i. B., Schwester Olivia Tangemann in Tutzing, Bayern, Hilfsschwester Maria Tapprogge in Elberfeld, Schwester Mina Träris m Karlsruhe i B., Schwester Irene Vogelsang in Tutzing, Bayern, Schwester Magdalene Weise in Meiningen, Schwester Eveline Wenzel in Darmstadt, Krankenpflegerin Hedwig Wienold in Schmachtendorf bei Dinslaken, Schwester Friedrike Wilke in Nieder Marsberg, Kreis Brilon, Köchin Anna Katharina Willhardt in Kathus, Kreis Hersfeld, Schwester Auguste Wolff in Elberfeld, Schwester Maria Zimmer in Völklingen, Landkreis Saarbrücken, Schwester Dorothea Zinke in Piska⸗ 78 88 Mansfeld und Schwester Emma Zorn in Karls⸗ 11“ ““

Lagerist in Hennigsdorf,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Königlich bayerischen Generalleutnant Ritter von Wenninger, Kommandeur einer bayerischen Infanterie⸗ division, die Schwerter zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit der Königlichen Krone, dem Königlich bayerischen Generalleutnant z. D. Scanzoni von Lichten els, Kommandeur einer bayerischen Reserve⸗ division, die Schwerter zum Roten Adlerorden zweiter Klasse, dem Königlich sächsischen Generalmajor Meister, Kom⸗ mandeur einer sächsischen Infanteriedivision, den Roten Adler⸗ orden zweiter Klasse mit Schwertern am zweimal schwarz⸗ und dreimal weißgestreiften Bande, ddem Königlich bayerischen Generalmajor Freiherrn von Pechmann, Kommandeur einer bayerischen Reserveinfanterie⸗ brigade, den Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Schwertern, dem Königlich bayerischen Generalmajor Möhl, Kom⸗ mandeur einer bayerischen Infanteriebrigade, den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit dem Stern und Schwertern, dem Königlich bayerischen Obersten Ritter und Edlen von Schultes, Kommandeur einer bayerischen Kavallerie⸗ brigade, dem Königlich sächsischen Obersten Vollert, Kommandeur einer sächsischen Feldartilleriebrigade, und dem Königlich würtembergischen Obersten Erlenbusch, Kommandeur des württembergischen Reservefeldartillerieregiments Nr. 26, den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern sowie dem Königlich bayerischen Major Veith im bayerischen Reserveinfanterieregiment Nr. 19, dem Königlich bayerischen Major Beckh im bayerischen Reserveinfanterieregiment Nr. 23, dem Königlich bayerischen Major Grafen Holnstein aus Bayern, Chef des Generalstabes eines bayerischen Armee⸗ korps, dem Königlich sächsischen Major Wittich im sächsischen Landwehrinfanterieregiment Nr. 133, dem Königlich sächsischen Major a. D. Rottka im Reserveinfanterieregiment Nr. 226, dem Königlich bayerischen Hauptmann Ritter von Jahre im Generalstabe einer bayerischen Kavalleriedivision und dem Königlich württembergischen Hauptmann Freiherrn von Ellrichshausen im württembergischen Reserveinfanterie⸗ regiment Nr. 119 das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus⸗ ordens von Hohenzollern mit Schwertern zu verleihen.

3 Deutsches Reich

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staatsminister von Jagom, unter Belassung des Titels und Ranges eines Staatsministers und unter Bewilligung der gesetzlichen Pension, von seiner bisherigen Stellung zu entbinden und

den bisherigen Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt, Wirklichen Geheimen Rat Zimmermann zum Staatssekretär des Auswärtigen Amts zu ernennen und nach Maßgabe des Gesetzes vom 17. März 1878 (Reichsgesetzblatt Seite 7) mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Bereich des Aus⸗ wärtigen Amts zu betrauen.

Gleichzeitig haben Seine Majestät Allergnädigst geruht, den bisherigen Dirigenten der politischen Abteilung des Auswärtigen Amts, Geheimen Legationsrat mit dem Titel und Rang eines außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers von Stumm unter Beibehaltung des Charakters als Wirklicher Geheimer Legationsrat zum Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt zu ernennen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Großherzoglich sächsischen Gerichtsassessor a. D. Dr. Albert Huber und den Königlich preußischen Regierungs⸗ baumeister Paul Herrmann zu Kaiserlichen Regierungsräten und ständigen Mitgliedern des Reichsversicherungsamts zu ernennen.

Bei der Reichsbank sind ernannt: die bisherigen Bank⸗ kassiere Urban in Bleicherode und Linz in Dortmund, letzterer unter Versetzung nach Warburg, zu Bankvorständen,

der bisherige Bankbuchhalter Kahnt in Liegnitz zum Bankkassier,

die bisherigen Buchhaltereiassistenten Lindenau und Götterson in Berlin sowie Erich Wolf in Kiel zu Bank⸗ buchhaltern.

Dem Regierungsrat Dr. Carl in Straßburg ist die etats⸗ mäßige Stelle eines Regierungsrats im Ministerium für Elsaß⸗Lothringen übertragen worden.

Bekanntmachung

erwendung von Chlorzinn zur Beschwerung von Seidenwaren.

Vom 23. November 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) beschlossen: 3

8

Die Verwendung von Chlorzinn zur Beschwerung von seidenen Garnen oder seidenen Web⸗, Wuk⸗ und Strickwaren ist nur insoweit gestattet, daß durch die Beschwerung das Gewicht der Rohseide vor dem Abkochen (Parigewicht) höchstens überschritten werden darf

1. bei schwarzen Garnen für die Stoff⸗ weberei, Trame und Organzin . . . . ... bis 60 vom Hundert

2. bei schwarzen Garnen für die Band⸗ 1““ weberei 8

a) Organzin (Kette) für Herrenhutband 100 b) allen anderen Organzinen. 60 100 3. bei farbigen Kettgarnen und Schuß⸗ rnen für Band⸗ und Stoffweberei. . . . 50 4. bei Schleierstoffen (Voiles) . .. 40 5. bei Lumtneuxstoffen und ⸗band a) deren Schuß aus elnfacher Groͤge 8 16AXAX“ 8 8* b) Allen anbeza 1u1“

Alle anderen Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren dürfen höchstens bis zum Gewichte der Rohseide vor dem Abkochen (Parigewicht) be⸗ schwert werden. 82

Die Einfuhr von seidenen Erzeugnissen der Im § 1 bezeichneten Art, die höher beschwert sind als dort vorgesehen, ist verboten. Dieses Verbot gilt auch für die Rückeinfuhr solcher Erzeugnisse, die im Wege des zollfreien Veredelungsverkehrs nach dem Ausland ausgeführt und

dort zu höheren Sätzen, als gemäß § 1 zulässig, beschwert worden sind.

Die Vorschriften der Verordnung, betreffend Verbot der Einfuhr entbevrlicher Gegenstände, vom 26. Februar 1916 (Reichsanzeiger Nr. 49) bleiben unberührt. 8

92

9 „Der Reichskanzler ist ermächttgt, die vorstehenden Beschwerungs sätze zu ändern; er kann Uebergangs⸗ und Ausführungsbestimmunger erlassen und Ausnahmen gestatten.

Der Reichskanzler kann bestimmen, daß Zuwiderhandlungen und das Unternehmen der Zuwiderhandlung mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraf werden, und daß neben der Strafe die Ware, auf die sich vie Zuwider handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehört oder nicht eingezogen wird. Er kann ferner bestimmen, daß auf die Einziehung selbständig erkannt werden kann, wenn die Verfolgung oder Ver⸗ urteilung einer hestimmten Person nicht ausführbar ist.

§ 4 Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 23. November 1916. 8 Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. 8 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats über die Verwendung von Chlorzinn zur Beschwerung von Seidenwaren.

Vom 23. November 1916.

Auf Grund des § 3 der Verordnung des Bundesrats

über die Verwendung von Chlorzinn zur Beschwerung von Seidenwaren vom 23. November 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1291) bestimme ich: 8

§ 1

§ 2 der Verordnung des Bundesrats über die Verwendung von inn zur Beschwerung von Seidenwaren findet keine Anwendung 1. auf Waren, welche beim Inkrafttreten dieser Bestimmungen bereits fertig hergestellt oder in Arbeit befindlich sind, 2. auf Waren, welche bis zum 28. Juni 1916 bestellt worden sind, sofern die Waren spätestens bis zum 31. Dezember 1916 zur Einfuhr nach Deutschland gelangen. 8 § 2

Wer Waren der in der Verordnung bezeichneten Art nach Deutschland einführen will, muß eine Erklärung abgeben 1. über die Art der Ware und die Höhe der Beschwerung, 2. wenn er von den Vergüstigungen des § 1 dieser Be⸗

stimmungen Gebrauch machen will, über die einzelnen dort

bezeichneten Voraussetzungen. Die Richtigkeit der Erklärung muß nachgewiesen werden, soweit

die Emfuhr aus der Sch veiz erfolgt, bei der Einfuhr von Bändern

und zur Verwebung zu Bändern bestimmten Garnen durch eine Be⸗ scheinigung des Sondikats schweizerischer Bandfabrikanten in Basel, bei der Einfuhr von anderen Waren durch eine Bescheinigung der Zürcher Industriegesellschaft in Zürich.

§ 3 Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark wird bestraft, 1. wer die Vorschriften im § 1 der Verordnung des Bundes⸗

rats über dte Verwendung von Chlorzinn zur Beschwerung

von Seidenwaren übertritt, . wer es unternimmt, entgegen den Vorschriften im § 2 der Verordnung und diesen Bestimmungen die dort bezeichneten Waren einzuführen.

Neben der Strafe ist die Ware, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, einmztehen, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehört oder nicht. Ist die Verfolgung oder Verurteilung einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann auf die Einziehung selbständig erkannt werden.

§ 4 Die Bestimmungen treten mit dem Tage der Verkündung, die Strafbestimmungen mit dem 28. November 1916 in Ktraft.

Berlin, den 23. November 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung über Zement. Vom 24. November 1916.

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Bekanntmachung über Beschränkungen des Absatzes und die Erzeugung von Zement vom 29. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 633) wird folgendes bestimmt:

8 Verträge über Lieferung von Zement, durch welche eine Lieferungspflicht für die Zeit nach dem 30. Juni 1917 begründet wird, dürfen vor dem 1. Juni 1917 nicht abgeschlossen werden.

Die Bestimmung tritt mit dem 1. Dezember 1916 in Kraft.

Berlin, den 24. November 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. He6

““ 8 ““ Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.

Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871)

habe ich die Liquidation nachstehender Firmen usw. angeordnet: 86 1) der briiisschen Beteiligungen an der F

irma Thompson & Norris G. m. b. H. in Jülich (Liquidatoren: Fabrikant Rudolf Felder in Jülich und Dozent an der technischen Hochschule Dr. Schatz in Aachen),

2) der Firma J. V. Drake & Co. in Magdeburg (Liqut⸗ datoren: Bücherrevisor Georg Mosenhauer in Magdeburg), des in Deutschland befindlichen Vermögens der Erben des englischen Staatsangehörigen William Turner, insbesondere

ihrer Beteiligung an der Firma William Turner in Magde⸗ b1.“*“ Bücherrevisor Hans Holtzapfel in Magde⸗ urg), des in Deutschland befindlichen Vermögens der Firma Spratt's Patent (Germany) Limited in London, insbesondere ihrer Beteiltgung bei der Firma Spratt's Patent Aktien⸗ gesellschaft in Berlin⸗Rummelsburg (Liquidator: Dtrektor

b 85 Frentzel in Charlottenburg, Lietzensee⸗

er 10).

Berlin, den 24. November 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquidres.

Bekanntmachung über Vogelfutter. Vom 22. November 1916. Auf Grund des § 20 der Verordnung über Futtermittel

vom 5. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1108) und des § 1

der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegs⸗

Klasse zu verleihen.

der Sta

1“

ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 402) wird bestimmt: 8 Die Absatzbeschränkung nach § 2 Abs. 1 sowie die Anzeige⸗ und Ueberlassungspflicht nich §§ 3, 4 der Verordnung über Futtermittel vom 5. Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1108) gilt nicht für folgende Futtermittel: Sämereien aller Kiefer⸗ und Pinusarten, 1“ b Samen von Erle, Fichte, Birke, Lärche, Ginster, Hainbuche, Zirbelnüsse, Wegerich, Vogelbeeren, Ameiseneier, Weißwurm, 8 1 Puppen der Seidenraupe. . 8 Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 22. November 1916. 8 8 Der Präsident des Kriegsernährungsamts. 8 von Batocki.

Bekanntmachung.

Der Milchhändlerin Bertha Hoppe, Loulsenweg 47, wird auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Milch und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs

weise Verwaltun 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916

storbenen englischen Staatsangehörigen, Witwe van der Beeck, Maria geb. Hammacher, die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

untersagt. Hamburg, den 15. November 1916.

Justus Strandes.

Bekanntmachung. 1—

Der Händlerin Witwe Luise Schosnig, geb. Troge, hier, Bürgermeister Smidtstraße Nr. 130, ist der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 30. No⸗ vember 1916 ab untersagt worden.

Bremerhaven, den 18. November 1916. Bremisches Amt. J. V.: Tjaden, Dr

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 265 des

Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5574 eine Bekanntmachung über die Verwendung von Chlorzinn zur Beschwerung von Seidenwaren, vom 23. No⸗ vember 1916, unter

Nr. 5575 Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrats über die Verwendung von Chlorzinn zur Be⸗ schwerung von Seidenwaren, vom 23. November 1916, und unter

Nr. 5576 eine Bekanntmachung über Zement vom 24. No⸗ vember 1916.

Berlin W. 9, den 26. November 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Wilhelm Schäfer in Breslau, Baumgarten in Königsberg (Pr.), Heinrich Voigt in Magdeburg, Slevogt in Erfurt, Arnold Kuhnke in Dramburg, Bühren in Kiel, Fritz Neubert in Bromberg, Franz Behrens in Gleiwitz, Scheel in Oppeln, Karl Wendt in Stettin, Bathmann in Danzig und Julius Metzger in Cassel sowie die Regierungsbaumeister des Maschinenbaufachs Goeritz in Mainz, Krohn in Hannover und Otto Brandes in Darmstadt zu Regierungs⸗ und Bau⸗ räten zu ernennen und

dem Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Franken in Frankfurt (Main) sowie dem Eisenbahnbau⸗ und Betriebs⸗ inspektor Foellner, zur Zeit in Aleppo (Syrien), den Cha⸗ rakter als Baurat mit dem persönlichen Range der Räte vierter

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät

des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der

Stadtverordnetenversammlung in Soest getroffenen Wahl den Professor Dr. Bresina daselbst als unbesoldeten Beigeordneten t Soest auf fernere sechs Jahre bestätigt.

Die vom ordentlichen 52. Generallandtage der Ostpreußi⸗ schen Landschaft beschlossene Aenderung des § 10 Absatz 1 Seite 1 des Statuts der Lebensversicherungsanstalt der Ostpreußischen Landschaft wird mit der Maßgabe genehmigt, daß die Vorschrift des § 10 Absatz 1 folgende Fassung erhält:

„Der Vorstand besteht nach der Bestimmung des Kura⸗ toriums aus einem oder zwei Beamten. Er besorgt die Ge⸗ schäfte der Lebensversicherungsanstalt, vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich und vollzieht in ihrem Namen alle Schriftstücke unter der Bezeichnung: „Der Vorstand der Lebens⸗ versicherungsanstalt der Ostpreußischen Landschaft.“ Aende⸗ rungen in der Zahl der Vorstandsbeamten sied gemäß § 27 Absatz 1 Satz 1 bekannt zu machen.“

Berlin, den 13. November 1916. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät 1 des Königs. Das Staatsministerium. seler. Freiherr von Schorlemer.

von Loebell.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die Zwangs⸗ verwaltung russischer Unternehmungen, vom 4. März 1915 (RGBl. S. 133) und 10. Februar 1916 .— S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für die bei der Deutschen Bank in Berlin auf dem gemein⸗ samen Konto „Freifrau von Stackelberg, geb. von Schroeder, und Georg von Rennenkampf“ hinterlegten Vermögenswerte die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Direktor Man⸗ kiewitz, Direktor der Deutschen Bank in Berlin, Behren⸗ straße 9/13.)

Der Minister für Handel und Gewerbe. EEqqEqVVVV11I

Friedrich⸗Wilhelmstraße 84, ist der Handel mit Marmeladen

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ britischer Unternehmungen, vom

(RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über den Nachlaß der am 24. September 1916 in Bonn ge⸗

(Verwalter: Justizrat Heinrich Hellekessel in Bonn.) Berlin, den 23. November 1916. u“

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für das in Deutschland befindliche Vermögen des früheren englischen Generalkonsuls Dr. König und dessen Mutter, der Witwe Ida König in Düsseldorf, die ange⸗ ordnet worden. (Verwalter: Bankdirektor Walter Bürhaus in Düsseldorf.)

Berlin, den 23. November 1916.

eer Minister für Handel und Gewerbe 8 J. A.: Lusensky.

Für die den minderjährigen Kindern Alexei und Mannela von Basiner in Bonn gegen die Erben der am 31. August 1914 verstorbenen Witwe des Geheimen Regierungsrats Dr. Franz Bücheler in Bonn zustehenden Vermächtnisansprüche ist an Stelle des bisherigen Verwalters der Landgerichtsrat Emil Bücheler in Bonn zum Zwangsverwalter ernannt worden.

Berlin, den 23. November 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe S. A. Ia Ministerium der zffentlichen Arbeiten.

Der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufachs Eichert in Berlin ist zum Eisenbahnbetriebsamt 2 nach Worms versetzt.

Bekanntmachung. Dem Bäckermeister Wilhelm Lehne in Hildesheim ist der Handel mit Backwaren wieder gestattet. Hildesheim, den 24. November 1916. Die Polizeidirektion. Dr. Gerland.

8 11]

Dem Kaufmann Bruno Pietsch und seiner Ehefrau, Gertrud geb. Dietrich, Breslau, Webskpystraße 6, ist jeder Handel mit Lebensmitteln aller Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Breslau, den 20. November 1916.

Der Polizeipräsident. J. V.: Salémo

Bekanntmachung.

Kaufmann Theodor Gierzsdorf, Breslau,

Dem aller Art wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. 1 Breslau, den 23. November 1916.

Der Polizeipräasident.

——

Bekanntmachung.

Der Händlerin Elisabeth Golaszvnska, geb. Brzo⸗ zowska, aus Posen, Buddestraße Nr. 12, habe ich auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915, betr. Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 (HM Bl. S. 246) durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Posen, den 21. Novpember 1916. Der Köntgliche Polizeipräsident.

von Miquel.

von dem Knesebeck⸗

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Junt 1851 in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Persenen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RSBl. S. 603) habe ich der Firma Benjamin Goldberg, Fahrradhandlung in Cöln, Hansaring 104, den Handel mit Gummtlösung untersagt. 8

Cöln, den 11. November 1916.

Der Gouverneur der Festung Cöln. von Zastr ow, Eenera eutnant.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 27. November 1916.

Das Königliche Staatsministerium trat gestern zu einer Sitzung zusammen.

Der Staatssekretär, Wirkliche Geheine Rat Zimmer⸗ mann hat die Leitung des Auswärtigen Amts und der neu⸗ ernannte Unterstaatssekretär, Wirkliche Geheime Legationsrat, Gesandte von Stumm die Geschäfte seines neuen Postens am 24. d. M. übernommen.

Der chinesische Gesandte Dr. W. W. Yen hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legationsrat Kinyer T. T. Wang die Geschäfte der Gesandtschaft.

Es wird darauf hingewiesen, daß für die Bearbeitung von Anträgen auf A usfuhrbewilligung für Klaviere und Klavierteile (v“gl. Bekanntmachung vom 22. Oktober 1916, „Reichsanzeiger“ Nr. 250) die Zentralstelle der Ausfuhr⸗ bewilligungen für die Metallindustrie in Berlin⸗Tempelhof,

stelle „W. T. B.“ meldet, einzelne immer noch nicht den Verbrauchs⸗

zuckerfabriken zur Lieferung vorgelegt, obwohl die Lieferzeit längst abgelaufen ist. Bezugsscheine der Reichszuckerstelle aus dem Betriebsjahr 1915/16 mit Ablauf des 30. November 1916 außer Kraft treten und daß Ersatzscheine nicht erteilt werden. kommenden Bezugsscheine muß, soweit sie bis zum 30. No⸗ vember 1916 einschließlich bei den Verbrauchszuckerfabriken ein⸗ gehen, von diesen bis spätestens zum 9. Dezember 1916 ge⸗ liefert werden.

Von den im Betriebsjahre 1915/16 von der Reichszucke r⸗ ausgegebenen Zuckerbezugsscheinen sind, mie

Es ist deshalb bestimmt worden, daß

Auf die in Frage

Die Zentral⸗Einkaufsgesellschaft m. b. H. Waren⸗

8

abteilung 13 (Käse), gibt durch „W. T. B.“ bekannt, daß mit Rücksicht auf die Verteuerung der Schweizer Zahlungsmittel der zulässige Schweizer Hartkäse (Emmenthalerkäse) an den Ver⸗

Ladenhöchstpreis bei dem Verkauf von braucher mit Wirkung vom 25 November an von 2,30 auf 2,40 für ein Pfund erhöht wird. Die bisherigen Handelszuschläge, die aus den von der Verrechnungsstelle für

Schweizerkäse in München erhältlichen Bedingungen zu ersehen

sind, bleiben dagegen auch weiterhin unverändert. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß die zuͤgelassenen Höchst⸗ zuschläge für den Großhandel und den Zwischenhandel nicht gefordert werden eege von den Vertretern der Schweizer Exporteure, welche lediglich den Verkauf der Ware zwischen dem Schweizer Verkäufer und dem deutschen Käufer ver⸗ mitteln.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1280 und 1281 der Deutschen Verlust⸗ listen bei Sie enthalten die 695 und die 96. Marineverlustliste.

preußische, die 318. bayerische

u“

Bayern.

Seine Majestät der König hat angeordnet, daß am Donnerstag, den 30. d. M., Vormittags 11 Uhr, in der Theatiner Hofkirche ein feierliches Requiem für weiland Seine Majestät den Kaiser Franz Joseph abgehalten wird, dem die in München weilenden Mitglieder der Königlichen Familie beiwohnen werden.

Seine Königliche Hoheit der Generalfeld⸗ marschall Prinz Leopold von Bayern vollendet heute eine 60jährige Militärdienstzeit. Wie die „Korrespondenz Hoffmann“ mitteilt, hat Seine Majestät der König aus diesem Anlaß Seiner Königlichen Hoheit die herzlichsten Glück⸗ wünsche zu diesem seltenen Jubiläum in einem Handschreiben zum Ausdruck gebracht und für die großen Verdienste, die sich der Prinz im Kriege und im Frieden um das Vaterland und

ie Armee erworben hat, den wärmsten Dank ausgesprochen. 8 Sachsen.

Seine Majestät der König hat dem General der Infanterie von Falkenhayn, wie „W. T. B.“ meldet, am 21. November folgendes Telegramm gesandt:

Erst heute in der Lage, die ganze Größe und Bedeutung unseres glänzenden Erfolges in E zu übersehen, spreche ich Eurer Exzellenz für die hervorragenden, unter den denkbar schwierigsten Verhältnissen vollbrachten Leistungen Ihrer heldenmütigen Armee Meinen wärmsten Glückwunsch aus. Gott helfe uns weiter!

Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Kriegsnachrichten.

Berlin, 25. November, Abends. (W. T. B.)

An der Somme nur geringes, östlich St. Mihiel Nach⸗ mittags lebhafteres Artilleriefeuer.

Am mittleren und unteren Alt Fortschritte; die bei Svistoo übergegangenen Teile der Heeresgruppe Mackensen gewannen Boden.

An mazedonischer Front Ruhe.

roßes Hauptquartier, 26. November. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Bei Nebel und Regen keine größeren Kampfhandlungen. Forsch durchgeführte Patrouillenunternehmungen mecklenburgischer Grenadiere und Füsiliere und des Infanterie⸗ regiments Bremen nordöstlich von Arras brachten aus den englischen Gräben 26 Gefangene ein.

Nordöstlich von Beaumont holten Abteilungen des badischen Infanterieregiments Nr. 185 4 Osfsiziere und 157 Engländer sowie ein Maschinengewehr aus der feindlichen

Heeresgruppe Kronprinz. Im Apremont⸗Walde östlich von St. Mihiel griff nach starker Feuervorbereitung französische Infanterie an. Sie wurde abgewiesen. ö1““

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Nahe der Ostseeküste, nördlich von Smorgon sowie an der Serwetsch⸗ und Schtschara⸗Front nahm das feind⸗ liche Artilleriefeuer zu. Russische Abteilungen, die dicht am Meer, in Gegend von Kraschin und bei Ozierki im Gebiet des oberen Styr vor⸗ gingen, wurden zurückgetrieben.

Front des Generalobersten

1 Erzherzog Joseph.

Wieder griffen bei Batca Neagra im Gyergyo⸗ Gebirge russische Kompagnien ohne jeden Erfolg unsere Stellungen an.

Im Alt⸗Tal ist Ramnicu Valcea genommen. Auf den Höhen nördlich von Curtea de Arges leistet der Rumäne noch hartnäckigen Widerstand.

Im Gelände östlich des unteren Alt hat unter Führung des Generalleutnants Graf von Schmettow deutsche Kavallerie eine sich zum Kampf stellende rumänische

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Hohenzollernkorso 1, zuständig ist.

Kavalleriedivision geworfen und ist in siegreichem Vor⸗ wärtsdrängen. 8