1916 / 280 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 28 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

§ 94 erhält am Schlusse folgeden dritten Absatz:

Laufgewichtsebalken mussen in der Nähe ihter Stützschneide mit einer Geschärtsnummer versehen sein. Dieser Nummer darf die Fuarma des Verferfigers oder eine Fabrikmarke betgerügt sein. Alle abnehmbaren Teile einfacher Balkenwagen mit Laufgewicht und Skale ohne Nullmarke müssen die Nummer des Balkens tragen.

3. § 95 Nr. 3 erhält am Schlusse folgenden zweiten und dritten

Absatz:

bie Abweichung muß ferner nach Aufbringung von Belastungen, die den fünften Teil der größten Last überschreiten, durch Gewichts⸗ beträge, die für die aveidiee Belastung gemäß Nr. 1 berechnet sind, nach Aufbringung kleinerer Belastungen durch den unter Nr. 2 vor⸗ geschriebenen Gewichtsbetrag ausgeglichen werden können. Bei Laufgewichtswagen für eine größte zulässige Last von 3000 Kilogramm und darüber müssen außerdem die inneren Etntetlungs⸗ fehler der Skaleneinteilungen durch einen Gewichtsbetrag ausgeglichen werden können, der dem unter Nr. 2 genannten Gewichtsbetrag ent⸗ spricht. Auch dürfen diese inneren Fehler in Längenmaß nicht mehr als 0,25 Millimeter betragen.

4. § 96 erhält folgende Fassung: 1. Die Stempelung erfolgt auf dem die Gewichte tragenden

Hebel.

2. Ferner wird bei den ungleicharmigen Brückenwagen (ohne oder mit Laufgewicht) einer der Traghebel gestempelt.

Bei den Laufgewichtswagen wird ein Stempel dicht hinter oder auf dem letzten Teilstrich jeder Skale und je einer dicht neben der Ablesungsmarke für jede Skale angebracht.

Laufgewichtsbalken erhalten bei der Prüfung ihrer Einteilung e Sihnpel und die Jahresbezeichnung in der Nähe der Nummer

3. Das Jahreszeichen wird dem Stempelzelchen auf dem Gewichts⸗ hebel (Nr. 1) beigefögt.

Bei der Nacheichung darf die Stempelung auf einem besonderen, 81 hheter Stelle angebrachten Zinntropfen oder auf einer Plombe erfolgen.

5. Im § 99 Nr. 2 werden in der Klammer hinter § 95 Nr. 2 die Worte

und 3 hinzugefügt. Berlin⸗Charlottenburg, den 15. November 1916.

Kaiserliche Normal ⸗Eichungskommission. J. V.: Plato.

Bekanntmachung.

Dem Altwarenhändler Isaak Hersch Klein in Plauen, Wilhelmstraße 25 wohnhaft, ist der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie mit Gegenständen des Kriegs⸗ bedarfs gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 untersagt worden.

Plauen, den 16. November 1916.

Mette, Polizeidirektor

EETW111“ 8 1u16“ Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Albert E. Vesper ist auf Grund des Bundes⸗ ratsbeschlusses vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Nahrungs⸗ mitteln, Futtermitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. 5

Hamburg, den 27. November 1916.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 266 und 267 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalte: Nummer 266 unter Nr. 5577 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung und rgänzung der Eichordnung, vom 15. November 1916. Kummer 267 unter Nr. 5578 eine Bekanntmachung über die Beglaubigung von Unterschriften und die Legalisation von Urkunden in den besetzten Gebieten, vom 25. November 1916, und unter Nr. 5579 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Anlage C zur Eisenbahnverkehrsordnung, vom 24. No⸗ vember 1916. Berlin W. 9, den 27. November 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Der Königliche Hof legt heute für Ihre Königliche Hoheit die verwitwete Großherzogin Adelheid von Luxemburg die Trauer auf 1 Woche bis einschließlich den 3. Dezember d. J. an.

Berlin, den 27. November 1916.

Der Oberzeremonienmeister Freiherr von Reischach.

——

Finanzministerium. öniglich Preußische Generallotteriedirektion 3 Plan zur 9. Preußisch⸗Süddeutschen (235. Königlich preußischen) Klassenlotterie,

bestehend aus 428 000 Stammlosen und 40 000 Freilosen mit

214 000 in 5 Klassen verteilten Gewinnen und zwei Prämien.

Zweite Schluß der Erneuerung:

Erste Klasse. Klasse. Mittwoch. 7. Fehr. 1917.

Ziehung am 9. u. 10. Januar 1917. Ziehung am 13. u. 14. Februar 1917. Gewinne Gewinne

2 zu 60 000 120 000

2 40 000 80 000

20 000 40 000

20 000

20 000

18 000

10 000

10 000

20 000

30 000

60 000

912 192

10 000 Freilose zu 32 ½ rund 323 333 10 000 Freilose zu 32 ½rund 323 333 10000 Gew. u. 10000 Freil. 1084 433 10000 Gew. u. 10000 Freil. 1663 525

1

100 000 60 000 20 000 10 000 12 000

6 000

5 000

8 000

15 000

9 2 2 2 2 2 82 2 28 9

Vierte Schluß der Erneuerung: Klasse. Honnerst, 5. Aprtl 1917.

Ziehung am 11. u. 12 Aoril 1917. Gewinne 100 000 200 000 60 000 120 000 40 000 80 000 20 000 40 000 15 000 30 000 10 000 40 000 000 50 000 000 60 000 000 50 000 500 50 000 90 000 400 120 000 1.“ 1 368 864 192 1 825 152 10 000 Freilose zu 32 rund 323 333 10 000 Freilose zu 32 ½ rund 323 333 10000 Gew. u. 10000 Freil. 2 277 197 [10000 Gew. u. 10000 Freil. 2 988 485 Fünfte Klasse. Schluß der Erneuerung: Mittwoch, 2. Mat 1917. Ziehung vom 8. Mai bis 4. Juni 1917. Prämien 8 2 zu Gewinne 2 zu

Dritte Schluß der Erneueung: Klasse. Mittwoch,?7 Män 1917.

Ziehung am 13. und 14. Mär. 1917. Gewinne

2 zu 75 000 150 000 2 zu

50 000 100 000

30 000 60 000

15 000 30 000

10 000 20 000

20 000

30 000

20 000

25 000

40 000

a a 2a 2 a 2a2 2

300 000

500 000 200 000 150 000 100 000 75 000 60 000 50 000 40 000 30 000 15 000 10 000 240 3 200 6 500 8 894 154 984 37 196 160 174 000 Geminne und 2 Prämien 64 413 160 Abschluß.

Einnahme.

Einsatz abzüglich

Anzahl der

Schreib⸗ der zu begebenden gebühr

und der Reichs⸗ stempel⸗ abgabe.

13 838 667 13 838 667 13 515 333 13 838 667 13 515 333 14 162 000 . 418 000 10 000 13 515 333. 970 000 14 485 333

5.] 418 000 10 000 13 515 3341 1 293 332 14 808 666 Zum Ausgleich d. Schlußsumme en 135 67 900 000 3 233 332 71 133 468 In Einnahme u. Ausgabe durchlaufender Betrag d. Freilose 1 293 332 Ueberhaupt ¹/ 72 426 800

eLsuKd-mgeguaeaeagagg—g„—aagaaaga

Nachzahlung auf die Vorklassen der Freilose.

Gesamt⸗

einnahme.

Stamm⸗ lose.

428 000 418 000 418 000

Freilose.

323 333 646 667

10 000 10 000

Ausgabe.

Betra der baren Gewinne.

761 100

1 340 192 1 953 864 2 665 152 64 413 160

71 133 468

Gesamtausgabe.

1 084 433 1 663 525 2 277 197 2 988 485 64 413 160

g der Freilose.

323 333 323 333 323 333 323 333

1 293 332 Ueberhaupt 72 426 800

Vorstehender Plan der 9. Preußisch⸗Süddeutschen (235. Königlich preußischen) Klassenlotterie wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Lose erster Klasse dieser Lotterie werden von den zuständigen Lotterieeinnehmern vom 4. Dezember 1916 ab ausgegeben werden. 1u“

Berlin, den 18. November 1916. 1

Königlich Preußische Generallotteriedirektion. Strauß. Ulrich. Gramms.

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Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 603), in Verbindung mit Ziffer 1 und 3 der Aus⸗ führungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 haben wir dem in Prenzlau, König⸗ straße Nr. 177 wohnhaften Schlächtermeister August Lehstmann durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Fleisch und Fleischwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrteb vom 26. November d. J. ab untersagt.

Prenzlau, den 23. November 1916.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Brunner.

Nichtamtliches. Dentsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. November 1916.

Das Königliche Staatsministerium trat gestern zu einer Sitzung zusammen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen. 1

Die deutsch⸗feindliche Presse hat sich seinerzeit über die Verpflanzung der Bevölkerung von Lille und anderen französischen Ortschaften aufs Land mit der ihr eigenen pharisäerhaften Heuchelei aufgeregt und hat diese Maßnahmen gegen die deefch⸗ Nen nann e Zgeaatg Es dürfte an der Zeit sein, festzustellen, daß in Gemäßheit der

seinerzeit den Ve roflonzten gegebenen Zusage bisher zurück⸗ transportiert worden sind:

1. Bis 1. August 1916: 1993 Personen, die entweder arbeits⸗ unsähig waren oder denen gegenüber die Entfernung von Heimatsort und Angehörigen erne besondere Härte bedeutete.

2. Von Anfang Oktober bis Mitte November 6671 Personen, darunter fast sämtliche weibliche Abschüblinge, deren Arbeits⸗ leistung nicht mehr benötigt wird.

Die zuständigen militärischen Stellen haben ferner, wie „W. T. B.“ mitteilt, Befehl erhalten, in fortlaufenden, möglichst jede Woche stattfindenden Transporten die übrigen Verpflanzten je nachdem ihre Arbeitskraft entbehrlich wird zurückzuführen, daß Ende des Jahres sämtliche Personen sofern sie nicht selbst den Wunsch haben, zu bleiben in ihre Heimatsorte zurückgekehrt sind.

Da anzunehmen ist, daß die französische Regierung die Behauptung aufstellen wird, daß diese Maßnahme infolge ihres Einspruchs und der Vorstellung neutraler Regierungen erfolgt, wird hiermit ausdrücklich bemerkt, daß die ganz unbegründeten Proteste und Vorstellungen in keinerlei Weise das Verhalten der deutschen Militärbehörden beeinträchtigt haben, sondern daß die Zurückführung lediglich entsprechend den seinerzeit den Betroffenen gegebenen Zusagen erfolgt.

. 8 8

Gemäß der Bekanntmachung vom 30. September 1916 sind alle nach dem 7. Oktober 1916 aus dem Auslande eingeführten zubereiteten Fische und Zubereitungen von Fischen an die Zentral⸗Einkaufsgesellschaft abzuliefern. Die bis zum Ablauf des 7. Oktober gekauften und bis zum Ablauf des 11. Oktober angemeldeten Waren wurden von der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft zur Einfuhr bis zum 18. Oktober freigegeben; diese Frist wurde, um dem Handel entgegen⸗ bis zum Ablauf des 30. November d. J. aus⸗ gedehnt.

Da täglich bei der Zentral⸗Einkaufsgesellschaft Anträge auf weitere Aus dehnung der beschlagnahmefreien Einfuhr einlaufen, wird durch „W. T. B.“ bekanntgegeben, daß eine Ver⸗ längerung dieser Frist über den 30. November hinaus in keinem Falle bewilligt werden kann. Es unterliegen mithin alle nach dem 30. November aus dem Auslande eingegangenen zu⸗ bereiteten Fische und Zubereitungen von Fischen ohne jegliche Ausnahme der Beschlagnahme durch die Zentral⸗Einkaufs⸗ gesellschaft. Es können keinerlei werden, auch nicht für Nebenartikel.

Der Kriegsausschuß für Oele und Fette läßt, wie „W. T. B.“ mitteilt, den bei weitem größten Teil des ihm zur Verfügung stehenden Oeles zur Margarineherstellung verwenden, weil die Bevölkerung in den meisten Teilen Deutschlands Margarine noch nötiger braucht als Oele. Speiseöl kann durch den Kriegsausschuß deshalb zurzeit nur in solche Bezirke abgegeben werden, deren Bevölkerung an die Verwendung von Rüböl und Leinöl statt anderen Fettes im Frieden besonders gewöhnt ist.

Soweit der Kriegsausschuß Oel abgibt, berechnet er für das unter seine Aufsicht gestellte Oel den Kommunalverbänden 4,50 für das Kilo. Dieser Preis steht genau im Ver⸗ hältnis zu dem Margarinepreis und ergibt sich aus dem Durch⸗

schnitt der Preise für inländische und den zurzeit sehr teuren

ausländischen Oelsaaten, Oelen und Fetten. Für die Klein⸗ handelsspannung bestehen zurzeit keine allgemeinen Bestim⸗ mungen. Der Kleinhandelspreis für das Kriegsausschuß⸗Oel beträgt in der Regel 5 —5,50 das Kilo.

Daneben kommt anderes Oel verschiedener Art und Her⸗ kunft zum Preise bis zu 36 für das Kilo in den Handel. Dieses Oel ist zum Teil aus Haselnüssen und anderen, dem freien Verkehr belassenen Früchten hergestellt, zum Teil ist es freilich vielleicht auch auf gesetzwidrigen Wegen in den Handel gekommenes Rüböl usw. Die Herstellung von Hasel⸗ nußöl und einigen anderen im freien Verkehr vorkommenden Oelen ist wegen der Kostspieligkeit der meist im Auslande zu erwerbenden Grundstoffe so teuer, daß selbst in einzelnen Fällen bei Preisen bis zu 25 das Kilo, wenn es sich wirk⸗ lich um solche Feinöle und nicht um widerrechtlich verkaufte Rüb⸗ und Leinöle handelt, noch keinen übermäßigen Gewinn darzustellen brauchen.

Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1282, 1283 und 1284 der Deutschen Verlustlisten bei. Sie enthalten die 696. preußische Verlust⸗ liste, die 97. Marine⸗Verlustliste, die 319. bayerische, die 360. und die 361. sächsische sowie die 503. württembergische Verlustliste.

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Oesterreich⸗Ungarn.

Gestern abend erfolgte die Ueberführung der Leiche des Kaisers Franz Joseph vom Schloß Schönbrunn in die Hofburg. Der Ueberführung voran ging die Einsegnung der Leiche im Schlesse durch die Hofgeistlichkeit. Die Maje⸗ stäten, die Mitglieder der Allerhöchsten Familie und die im Zuge mitfahrenden Personen aus der nächsten Umgebung des verblichenen Monarchen folgten tief erschüttert der Zeremonie. Nach der Einsegnung wurde der Sarg, wie „W. T. B.“ be⸗ richtet, unter Vortritt der Geistlichkeit im matten Schein der ihn flankierenden, von acht Edelknaben getragenen Windlichter zum Leichenwagen getragen. Der Erste Oberst⸗ hofmeister Fürst Montenuovo, die Generaladjutanten Graf Paar und Freiherr von Bolfras, die Nächsten aus der un⸗ mittelbaren Umgebung des Monarchen waren mit den Flügel⸗ adjutanten auch die Nächsten im Geleite des toten Herrschers. Um 10 Uhr setzte sich der Trauerzug in Bewegung. Den Zug eröffneten zwei Hofreitknechte mit Laternen, ihnen folgte eine Eskadron Kavallerie. Dahinter fuhr ein zweispänniger Hofwagen mit den Kammerdienern. Dann kamen, durch zwei laternentragende Hofreitknechte getrennt, vier sechs⸗ spännige schwarze Hofstaatswagen, in denen die Flügel⸗ adjutanten, die beiden Generaladjutanten, die beiden fürstlichen Kämmerer des Kaisers und schließlich der Erste Obersthofmeister Fürst Montenuovo Platz ge⸗ nommen hatten. Nun folgte der schwarzdrapierte, mit acht Rappen bespannte Leichenwagen, zur Rechten flankiert von acht österreichischen Trabantenleibgarden, zur Linken von acht ungarischen Trabantenleibgarden, ferner von acht Leib⸗ gardereitern zur Rechten und acht Leibgardereitern zur Linken. Außerdem begleiteten je sechs Leiblakaien den Leichenwagen zu beiden Seiten, während sechs Arcieren und sechs ungarische

Ausnahmen zugestanden

Leibgarden zu Pferde, mit je einer Gardecharge an der Spitze, das unmittelbare Gefolge des Wagens bildeten. Daran schlossen sich zwei Hofwagen mit dem Kammerpersonal weiland Seiner Majestät. Eine Eskadron Kavallerie beschloß den Zug. Der Zug bewegte sich über die in Trauerschmuck prangende Ringstraße, den äußeren und inneren Burgplatz in den Schweizerhof. Gegen 11 Uhr traf der Zug in der Hofburg ein. Dort erwarteten ihn an der Botschafterstiege die Obersten Hofchargen und Garde⸗ kapitäne, der Hofmarschall in Ungarn und die Hofdienste sowie die Hofgeistlichkeit. Hofsaalkammerdiener und Hoflakaien trugen den Sarg nach erfolgter Benediktion in die schwarz ausge⸗ schlagene Hofburgkapelle. Die Sänger der Hofmusikkapellen schritten, das Miserere singend, dem Sarge voran; der Oberst⸗ hofmeister Fürst Montenuovo, die Obersten Hofchargen und Gardekapitäne, der Hofmarschall in Ungarn, die beiden General⸗ adjutanten, die Flügeladjutanten, die beiden fürstlichen Kämmerer und das Kammerpersonal folgten. In der Hofburgkapelle hatten sich der Kaiser Carl, die Kaiserin Zita und die Mit⸗ glieder des Kaiserhauses eingefunden. Mit der Einsegnung der auf das Schaubett gehobenen Leiche fand die Ueberführung ihren Abschluß.

.— Der Armeeoberkommandant, Feldmarschall Erzherzog Friedrich hat am 24. November nachstehenden Armee⸗ oberkommandobefehl erlassen:

Seine Majestät der Deutsche Kaiser hat solgendes Telegramm an mich gerichtet:

Es ist Mir ein tiefgefühltes Bedürfnis, Dir an dem heutigen

für Dich und die österre ichtsch⸗ungarische Armee so schweren Tage auszusprechen, daß Ich und Meine Armee den herzlichsten Anteil nehmen an Eurem großen Schmerze. Auch wir blickten in Ver⸗ ehrung zu des nunmehr heimgegangenen Kaisers Majestät auf. Sein Hinscheiden versetzt auch uns in tiefste Trauer. Ich bitte Dich, der gesamten österreichisch⸗ungarischen Armee den Ausdruck Meines und der deutschen Armee innigsten Beileids zu übermitteln. Wilhelm.

Ich habe dem Deutschen Kaiser im Namen der meinen Be⸗ fehlen unterstehenden Armee und Flotte gedankt.

Feldmarschall Erzherzog Friedrich.

Namens der Reichsrats⸗ und Landtagsabgeordneten der friaulschen Volkspartei überreichte der Domprälat Dr. Faidutti als Präsident der genannten Partei dem Chef der Kabinettskanzlei des Kaisers eine Ergebenheitsadresse, worin es obiger Quelle zufolge heißt:

Das friaulsche Volk hat seinen Herrscher Franz Joseph mit kindlicher Liebe geliebt und ihn innig verehrt. Es hat für seinen Kaiser gerungen, wie es nur die zäͤttlichsten Soͤhne für den zärtlichsten Vater vermögen. Mit ttiefster Wehmut im Herzen entbieten die Vertreter des friaulschen Volkes Eusrer Majestät den lebhaftesten Ausdruck ihres tiessten Schmerzes anläßlich des Hinscheidens des so geliebten und so beweinten Kaisers Franz Joseph. In der düsteren Stunde dieses so schweren Unglücks blicken wir ergeben und vertrauensvoll auf die Eihabene Person Eurer Majestät, die von der göttlichen Vorsehung berufen wurde, die Geschicke unserer Monarchie durch die wildesten Stürme zu lenken, die die Welt je erschütterten. Die Treue unseres Volkes für das Haus Habsburg ist unerschütterlich. Wir bringen Eurer Majestät ergeben die Huldigung des friaulschen Volkes dar, knüpfen hieran eidliche Versprechen unwandelbarer Anhänglichkeit und unbeschränkter Gefolgschaft und legen vertrauensvoll das Interesse des friaulschen Volkes in die Hände Eurer Majestät.

Der Kaiser Carl empfing gestern mittag in Gegen⸗ wart der Kaiserin den deutschen Botschafter Grafen Wedel, der sein Beglaubigungsschreiben überreichte, in Audienz. Der Kasser empfing gestern ferner den apostolischen Nuntius und die Botschafter der Türkei, der Vereinigten Staaten und Spaniens.

Der Kaiser hat, „Streffleurs Militärblatt“ zufolge, nach⸗ stehendes Handschreiben an den Feldmarschall Erzherzog

Friedrich erlassen:

Die große Kaiserin und Königin Maria Theresia hat im Jahre

1757 dem Oberb⸗fehlsbaber ihres Heeres Feldmarschall Grafen Daun, der nach ihren Worten seine Ordensprobe vor den Augen der ganzen Armee schon abgelegt hatte, das erste Großkreuz des neugestifteten Milttär⸗Maria⸗Theresien⸗Ordens verliehen. Auch heute ist sich die Armee bewußt, welch' großen Anteil Sie, der Armeeoberkommandant, an den Erfolgen meiner treuen heldenmütigen Wehrmacht haben. Da infolge der langen diesem Kriege vorangegangenen Friedensjahre kein Ordenskapitel besteht, das berufen wäre, über die Aufnahme neuer Ordensmitglieder zu beraten, so verleihe ich Ihnen in wärmster Anerkennung Ihrer von mir, der gesamten Wehrmacht und dem Vaterlande anerkannten Ve dieaste, nunmehr das Großkreuz meines Militär⸗Maria⸗ Theresien⸗Ordeng. Ich verfüge, daß Ihnen das von weiland Erzherzog Albrecht getragene Großkreuz zu über⸗ geben ist.

Weiter hat der Kaiser ein Handschreiben an den General⸗ obersten Freiherrn von Conrad erlassen, in dem er hervor⸗ hebt, daß er in diesem gewaltigen Ringen als Generalstabschef

des Feldheeres der schwierigsten Lage Herr zu werden vermochte

und mit klarem Blick entscheidende Entschlüsse anregte und durchführte, und ihn in dankbarer Meelennung zum Feld⸗ marschall ernennt.

Der Kaiser hat ferner folgenden Armee⸗ und Flotten⸗ befehl erlassen:

„Ich will, daß mein erstgeborener, mir durch Gottes Gnade geschenkter Sohn von nun an meiner brapen, heldenmütigen Wehr⸗ mach: angehöre und ernenne ihn zum Oberstinhaber meines In⸗ fanterieregiments Nr. 17, das von nun an den Namen Kronprinz zu führen hat.

—, Wider das Vorgehen der Entente gegenüber den am griechischen Hof beglaubigten Gesandten Oester⸗ reich⸗Ungarns und seiner Verbündeten hat die öster⸗

eichisch⸗ungarische Regierung bei den Regierungen Frankreichs,

Großbritanniens, Italiens und Rußlands Einspruch erhoben, von dem den Regierungen der verbündeten und neutralen Staaten Mitteilung gemacht wurde. Die deutsche Uebersetzung des Einspruches lautet nach dem K. K. Telegraphen⸗Korre⸗ n

Die österreichisch⸗ungarische Regierung erfuhr, daß der französische Befehlshaber der vereinigten Seestreitkräfte der Cenent in den griechischen Gewässern unter Androhung von Gewalt den österreichisch⸗ ungarischen Gesandten in Athen, die dortigen diplomatischen Vertreter der mit Oesterreich⸗Ungarn verbündeten Staaten und das Personal dieser Gesandtschaften und Konsulate zwang, Griechenland zu ver⸗ lassen. Dieser Gewaltakt, durch den die Zahl der von den Entente⸗ mächten im Laufe des Krieges begangenen Verletzungen des inter⸗ nationalen Rechtes eine neuerliche Erhöhung erfährt, zeigt mit voller Deutlichkeit, daß diese Mächte die heiligsten Grundsätze des Völker⸗ rechtes ohne Unterlaß mit Füßen treten. Die österreichisch⸗ungartsche Regierung protestiert auf das Entschiedenste gegen das geschilderte Vorgehen, welches eine Verhöhnung des Grundsatzes der Unverletzlich⸗ keit der Gesandten und ein Attentat auf die souveränen Rechte eines neutralen Staates darstellt.

Die gestrige Sitzung des ungarischen Abgeord⸗ netenhauses gestaltete sich zu einer erhebenden Trauer⸗ feier für den entschlafenen Monarchen. Bei Beginn der

Sitzung wurde ein Königliches Handschreiben verlesen mit dem das Abgeordnetenhaus verstandigt wird, daß König Carl IV. in Ungarn die Regierung gemäß dem Erbgesetz angetteten habe, und in dem er, bis er bei der ehestens vorzunehmenden Krönung seine Absichten kundagegeben, versichert, daß er die Ver⸗ fassung beobachten und das Wohl der Nation anstreben werde. Der Präsident Szasz widmete hierauf dem Könige Franz Joseph einen Nachruf, der vom Hause stehend angehört wurde. Dann beantragte er, es sollte im Protokoll des Hauses das Andenken des Königs verewigt werden und das Ab⸗ geordnetenhaus möge sich korporatio an der Leichenfeier beteiligen und am Sarge einen Kranz niederlegen. Für das Abgeordnetenhaus solle 60 tägige Trauer angeordnet und schließlich der König Carl und die Königin Zita feierlich be⸗ grüßt werden. Sodann ergriff der Ministerpräsident Graf Tisza das Wort und feierte das Andenken Seiner Majestät des Königs.

„Er bseichnete als die große Tat seines Lebens, daß er den ver⸗ hänanisvollen Irrtum, als wire die verfassungsmäßige Freiheit und eigene Entwicklung Ungaens mit der Großmachtstellung unvereinbar, beseitigt und die ungarische Verfassung in ihrem ganzen Umfange her⸗ gestellt habe. Der Weltkrieg habe dem Lebenswerk des Könige das Siegel aufgedrückt, indem das gekräftigte Ungarn die ganze Fülle seiner reichen Hilfsmittel den Interessen der Großmachtstellung der Monarchte zur Verfügung gestellt habe. Solange ein einziger Ungar lebe, werde die Verehrung und Dankbarkeit für den König Franz Joseph dem Herzen nicht entschwinden.

Hierauf sprachen die Vertreter der einzelnen Parteien.

In einer Sitzung des Magnatenhauses gaben der Prä⸗ sident Josika und der Kardinal Fürstprimas Esernoch den Gefühlen der Trauer und Verehrung des Magnatenhauses für das Andenken des verstorbenen Königs feierlich Ausdruck. Die Anträge des Abgeordnetenhauses wegen der Ehrung des Andenkens des Königs Franz Joseph wurden ein⸗ stimmig angenommen.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause lenkte der Abgeordnete Griffith die Aufmerksamkeit auf Griechenland und bat die Regierung, eine Versicherung abzugeben, daß alles geschehen würde, um Venizelos nicht nur als Haupt der tatsächlichen Regierung (de facto government), sondern auch als Verbündeten an⸗ zuerkennen, den mit allen Mitteln des Reiches zu unterstützen England bereit sei. Auch andere Sprecher drängten auf kräftigere Unterstützung von Venizelos. Der Unterstgats⸗ sekretär Lord Robert Cecil bezog sich in seiner Antwort auf das diplomatische Vorgehen der Verbündeten in der griechischen Frage, lehnte die Zumutung ab, daß Großbritannien in der griechischen Frage die Führung übernehmen solle, und sagte laut Bericht des „W. T. B.“:

Ein Bündnis mährend eines Krieges aufrecht zu erhalten, sei unter allen Umständen keine leichte Sache, aber das benehende Bündnis sei mit einem überraschenden Ausbleiben von Reibungen mit einer Glätte und allgemeinen Uebereiastimmung aufrecht erhalten worden, die einzig in der Geschichte dastehe. Cecil erklärte, es set zu wünschen, daß dies tis zum Ende des Krieges so bhleibe. In dieser besonderen Frace selen die Verbündeten in vpölliger Uebereinstimmvng über jeden Punkt. Mit Bezug auf Veni⸗ zelos sagte Cecil, dieser regiere im Namen des Königs; er fuhre nach seinen Absichten die Regierungsgeschäfte in dem Teil von Griechenland, in dem er regiere. Daher sei es klar, daß die einzige von Rechts wegen bestehende Regserung (de jure govern- ment) die des Königs sei. Ebenso klar sei es, daß die Revierung von Venizelos die Verwaltung in den Bezirken habe, über die sie sich erstrecke. Der Redner erklärte, es sei nicht ein Körnchen Wahr⸗ heit an der Behauptung, die britische Regierung lasse sich durch dynastische Rucksichten oder durch den Wunsch, den König zu stützen, bestimmen. Die Politik der Verbündeten bettehe darin, ihr Bestes im Interesse der Kriegführenden und im Interesse Griechenlands zu tun, weiter nichts. Durch die Festlegung einer neutralen Zone hofften sie, Zusammenstöße zu vermeiden und einen Bürgerkrieg zu verhindern. Der Gedanke, England sei bereit, Ventzelos preiszugeben, sei ebenso unwahr. „Wir kennen sehr wohl“, sagte Cecl, „die großen Dienste, die Venizelos nicht nur Griechen⸗ land, sondern auch den Verbündeten geletstet hat, wir werden ihn nie

verlassen.“ Frankreich.

Der italienische Botschafter in Paris Tittoni ist gestern abend nach Rom abgereist.

Die Geheimsitzung der Kammer beginnt morgen. 41 Abgeordnete haben sich für die Diskussion in die Redner⸗ liste eintragen lassen. .

Dänemark.

Dem „Ekstrabladet“ zufolge hat die englische Gesandt⸗ schaft in Kopenhagen an die dänischen Kohlenfirmen ein Rundschreiben gerichtet, in dem diesen mitgeteilt wird, sie dürften in keiner Weise etwas mit deutschen Kohlen zu tun haben, sonst würde ihnen die Lieferung englischer Kohle ent⸗ zogen werden. Das genannte Blatt nennt dieses Rundschreiben eine unmögliche englische Forderung und macht darauf auf⸗ merksam, daß selbst die englische Presse diese englischen Maß⸗ nahmen stark beanstande, weil dadurch nur erreicht werde, daß sich den deutschen Kohlen ein umso größerer Markt in Däne⸗ mark Feröffne. Dies würde Deutschland in den Stand setzen, von Dänemark als Gegenleistung die Lieferung solcher Waren z llangen, die es besonders notwendig brauche. 8

88 Griechenland. v Die „Kölnische Zeitung“ erfährt aus Athen, daß der

König und die Regierung entschlossen seien, um keinen Preis die Auslieferung der militärischen Rüstung zuzu⸗ gestehen. „Weekly Dispatch“ meldet, daß der Admiral Fournet im Notfalle Athen besetzen werde, wenn die Regie⸗ rung nicht in die Auslieferung der Artillerie einwilligt. Vom General Papulos, der vor einiger Zeit wegen seiner anti⸗ venizelistischen Haltung aus Janina abberufen ist, ist ein Abwehrbund gebildet worden, dem sämtliche Offiziere sich an⸗ geschlossen haben. Die Abwehrbewegung wird durch die Nach⸗ richten von den Niederlagen der Rumänen bestärkt.

1*

Kriegsnachrichten.

Berlin, 27. November, Abends. (W. T. B.) Im Westen und Osten nichts Besonderes. In Rumänien ist die ganze Alt⸗Linie in unserer Hand. In der Monastir⸗Ebene und den Bergen im Cerna⸗Bogen schwere Niederlage der Entente durch Scheitern eines großen Angriffs von Trnova (nordgestlich

Monastir) bis Makovo.

Großes Hauptquartier, 27. November. (W. T. B.) Durch russische Zeitungen wird die Meldung verbreitet, daß die Russen an der Südwestfront in der Gegend von Sarny einen Zeppelin abgeschossen und dabei die Besatzung von 26 Mann gefangen genommen und etwa 300 kg Bomben, 2 Geschütze und 2 Maschinengewehre erbeutet haben.

Diese Meldung ist erfund⸗ .““

Westlicher Kriegsschauplatz Keine größeren Kampfhandlungen. 1

Oestlicher Kriegsschauplatz Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. 1 Südwestlich von Dünaburg verstärkte sich zeitweilig das Feuer der russischen Artillerie. Sonst zwischen Meer und Dnjester keine besonderen Ereignisse. G“ Front des Generalobersten Erzherzog Joseph. An der siebenbürgischen Ostfront stellenweise leb⸗ hafteres Feuer; russische Aufklärungsabteilungen wurden mehr⸗ fach abgewiesen. Der Alt ist überschritten. Die weiteren Operationen sind eingeleitet und haben mit guten Kampferfolgen für uns begonnen. 8 Curtea de Arges ist in unserem Besitz.

Balkan⸗Kriegsschauplatz. Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen. In der Dobrudscha geringe Gefechtstätigkeit. Die Donau⸗Armee hat Gelände gewonen. Giurgiu ist ges genommmen worden.

Mazedonische Front.

Heftiges Feuer zwischen Prespa⸗See und Cerna leitete starke Angriffe ein, die zwischen Trnova (nordwestlich von Monastir) und Makovo (im Cerna⸗Bogen) sowise bei Gruniste von Russen, Italienern, Franzosen und Serben gegen die deutsch⸗bulgarischen Linien geführt wurden.

Der große gemeinsame Angriff der Entente⸗ Truppen ist völlig gescheitert.

Unter der vernichtenden Wirkung unseres Artillerie⸗ und Infanteriefeuers hat der Feind schwere, blutige Ver⸗ luste erlitten, ohne den geringsten Erfolg zu erzielen. GGG“ 18

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Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

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Wien, 27. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresfront des Generalobersten

Erzherzog Joseph. „Der bei Turnu Severin geschlagene Feind ist in südöst⸗ licher Richtung im Rückzuge und wird von österreichisch⸗ ungarischen und deutschen Truppen verfolgt. Unsere Beute aus diesen Kämpfen beträgt 28 Offiziere, 1200 Mann an Gefangenen, 3 Geschütze, 27 gefüllte Munitions⸗ wagen und 800 beladene Fuhrwerke. Auch in den Donauhäfen fiel reiche Beute in unsere Hände. Oestlich des unteren Alt ist der edea⸗ Abschnitt nördlich und südlich von Alexandria er reicht. Am oberen Alt wurde der Feind hinter den Topologu⸗Abschnitt geworfen, östlich Tigveni die feindliche Stellung durchbrochen, wobei der Fein 10 Offiztere, 400 Mann an Gefangenen und siebe Maschinengewehre einbüßte. Ein russischer Angrif mehrerer Bataillone nördlich des Negrisora⸗Tales gege unsere Truppen blieb erfolglos. Feindliche Erkundungs abteilungen im Ludowa⸗Gebiet wurden abgewiesen.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Die Lage ist unverändert.

Italienischer und Südöstlicher Kriegsschauplatz. Keine Ereignisse. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 27. November. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 27. November:

Mazedonische Front: Nach einer Artillerievorbereitung, die fast den ganzen Tag andauerte, griff der Gegner di Höhe 1050 und ihre westlichen Gegenhänge östlich vom Dorfe Tarnovo an. von deutschen Truppen zurückgeschlagen. einen Angriff schon im Keime zum Scheitern. Am linken Ufer des Wardar griff der Feind nach einer ziemlich heftigen Artillerievorbereitiung Abends die Stellungen südlich vom Dorfe Bogorodiza an. Der Angriff wurde abgeschlagen. Auf dem übrigen Teile der Front Artillerietätigkeit.

Rumänische Front: In der Dobrudscha Artillerie⸗ feuer auf der ganzen Front. Durch einen starken Gegenangriff

Bulgarische

teilweise

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Der feindliche Angriff wurde 1 im Handgranatenkampf Beim Dorfe Grunischte brachten wir

warfen wir den Feind von der Höhe 234 und aus dem

der Nähe dieser Ortschaft. von Teilen 1 nommenen Angriff gegen einen schmalen Streifen Bodens

östlich des Taschavlu⸗Sees sowie einen Infanterieangriff Türkische Artillerie ver⸗

südlich der Ortschaft Ester zurück. jagte feindliche Infanterie, die sich gegenüber der Front der türkischen Truppen verschanzte. Zwei schossen ergebnislos unsere Stellungen in Taschavlu⸗Sees. An der Donau Cernavoda Artilleriefeuer. Der Feind befestigt in Eile das

der Nähe des

linke Donauufer. Unsere Truppen, sowie die Truppen unserer

Verbündeten der Donauarmee, welche die Donau bei Svistov überschritten hatten, setzten ihren Vormarsch planmäßig in der

Walachei fort. Bei der Stadt Orehovo überschritten

Dorfe Erkezek zurück und zersprengten zwei Bataillone in G Wir schlugen ziemlich leicht einen der dritten russischen Kavalleriedivision unter⸗

russische Schiffe be⸗ zwischen Rustschuk und