1916 / 282 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Nov 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Ge EA“ er bayerischen Heu⸗ und Strohbezugsstelle

in München, ““ Prinz Ludwigstraße 10, Fernsprecher Nr. 25 744.

1. Die bayerische Heu⸗ und Strohbezugsstelle in München 2 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Heu und Stroh vom Heutigen) ist eine Abteilung der bayerlschen Zentraldarlehenskasse, 6. G. m. b. H., München, Prinz Ludwigstraße 4. Die Heu⸗ und Strobbezugsstelle ist der bayerischen Hꝛu⸗ und Strohverteilungsstelle in München unterstellt.

2. Die Heu⸗ und Strohbezugsstelle hat die Aufgabe, den bei der Heu⸗ und Strohverteilungsstelle angemeldeten Heu⸗ und EWEe nach Anweisung der Heu⸗ und Strohverteilungsstelle

3. Für den freien Ankauf hat die Heu⸗ und Strohbezugsstelle bei

der Wahl der Kommissionäre in erster Linie den anfftzgen Futter⸗ mittelhandel zu berücksichtigen, soweit er schon vor dem 1. August 1914

tätig war. In gleicher Weise sind die anderen bayerischen Genossen⸗ schaftszentralen für die ihnen beim Getreidegeschäft zugeteilten Gebiete als Kommissionäre zu berücksichtigen.

4. Wer Heu oder Stroh verkaufen nder liefern will, hat es der Heu⸗ und Strohbezugsstelle nach Art, Menge, Güte, Lieferungszeit und Abnahmeort (Babhnstation) schriftlich anzubieten und beim Heu außerdem die Größe des Wiesenbesitzes anzugeben. Formblätter für diese Mitteilung können durch die Heu⸗ und Strohbezugsstelle be⸗ zogen werden.

5. Das Heu oder Stroh ist auf Aufforderung der Heu⸗ und Strohbezugsstelle zur angegebenen Lieferzeit an den Abnahmeort (Bahnstation, Maganin, Verbrauchsstätte) zu verbringen. Das Heu oder Stroh ist an der Verladestation abzunehmen.

6. Die Versendung von Heu oder Stroh mit der Bahn ist nur auf Grund der von der Heu⸗ und Strohverteilungsstelle abgestempelten Frachtbriefe gestattet.

7. Jeder Lieferer haftet für seine Angaben über Art, Menge und Güte des Heues und Strohes selbst und wird auch durch die bisher üblichen Handelsgebräuche und verspätete Mängelrüge oder bereits erfolate Zahlung hiervon nicht befrett.

8. Die Zahlung an den Lieferer erfolgt sofort nach Eingang der Rechnung, wenn der Nachweis der ordnungsmäßigen Lieferung erbracht ist. Als Abrechnungspreis gilt der dem Lreferer nach den §§ 7, 8 und 10 Abs. 2 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Heu und Stroh vom Heutigen zustehende Preis.

Die erforderlichen Müttel stellt die Bayerische Zentraldarlehens⸗ kasse, e. G. m. b. H., München, zur Verfügung.

9. Die Rechnungsstellung an den Abnehmer erfolgt auf Grund des bahnamtlichen Gewichts durch die Heu⸗ und Strobbezugsstelle. 5 Zentraldarlehenskasse haftet für den Eingang der

eträge.

10. Die Bayerische Zentraldarlehenskasse trägt sämtliche Un⸗ kosten der Heu und Strohbezugs⸗ und Verteilungsstelle, sie erhält eine Vergütung in der Höhe von 1 vom Hundert der jeweiligen Verkaufssummen.

11. Ueber einen etwa verhleibenden Ueberschuß verfügt das stellv. Generalkommando I. Bayer. Armeekorps unter Beiziehung eines Aus⸗ schusses. Der Ueberschuß wird zu gemeinnützigen Zwecken auf land⸗ wirtschaftlichem Gebtete, insbesondere zur Milderung der Kriegs⸗ schäden verwendet. 8

München, den 7. November 1916.

Der Kommandierende General: von der Tann.

Die Zwangsverwaltung von Dresdner Zollgütern der Firmen: Louis Latna in Beanne, Moit & Chandon in Epernay und Kacew in Warschau ist aufgehoben worden. An Stelle der in der Zwangsverwaltungsbekanntmachung vom 11. dieses Monats erwähnten Firma Heidsieck & Co. in Reims ist die Firma Charles Heidsiech in Reims zu sezen. Dresden, den 28. November 1916. Ministerium des Innern. Graf Vitzthum von Eckstädt.

Bekanntmachung. Anuf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom

26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

261. Liste. Ländlicher Grundbesitz.

8 Kreis Mülhaufen. Gemeinde Brunstatt. Grundstücke (2 Wohnhäuser mit Nebengebäuden und Hofraum sowie Acker), Mülhauservorstadtstraße, des kav er Alfred Meyer, Buch⸗ halter in Paris (Verwalter: Notar Bleyler in Mülhausen). Straßburg, den 25. November 1916. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern J. A.: Dittmar. .

8 Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 268 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5580 eine Bekonntmachung, betreffend die Präaung von Einpfennigstücken aus Aluminium, vom 23. November 1916, und unter Nr. 5581 eine Bekanntmachung zur Aenderung des § 7 der Bekanntmachung über die Ueberwachung des Verkehrs mit Seemuscheln vom 2. November 1916, vom 26. November 1916.

Berlin W. 9, den 28. November 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 269 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 5582 eine Bekanntmachung über die Beaufsichtigung der Fischversorgung, vom 28. November 1916.

Berlin W. 9, den 29. November 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Kaiserlichen Vizekonsul z. D. von Hassell in Stettin zum Königlich preußischen Regierungsrat zu ernennen.

Ministeriumder geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der bisherige Rektor Stephan Neumann aus Bromberg

sitzung, vorher hielt der Ausschuß für Handel und Verkehr

Der ordentliche Professor Dr. Heinrich Witze ““ ist in üüahr in die rechtswissenscha 216 Fakultã der Königlichen Universität in Frankfurt a. M. versetzt worden.

Königliche Akademie der Künste zu Berlin. 8 8 Stipendium 8 der Nathalie Hirsch, geb. Wolff,⸗Stiftung.

Die Stiftung hat den Zweck, jüngere talentvolle, fleißige und strebsame Schülerinnen der mit der Akademie der Künste verbundenen Lehranstalten für Musik, die sich in Notlage befinden, zu ihrer Aus⸗ bildung zu unterstützen.

Stiftungskapitals nach Abzug der Verwaltungskosten in Form eines Stipendiums verwendet. Das Stipendium für 1917 beträgt 325 ℳ. Dasselbe soll nur einer Person zugute kommen, und zwar zunächst einer in der Königlichen akademischen Hochschule für Musik sich der Gesangskunst widmenden Schülerin. Sollte keine würdige Be⸗ werberin unter diesen sich befinden, so sollen in zweiter Linie Schüle⸗ rinnen der akademischen Meister chulen für musikalische Komposition in Betracht kommen. Falls sich auch unter diesen keine geeignete Be⸗ werberin findet, so können an dritter Stelle Schülerinnen der akademischen Hochschule berücksichtigt werden, die sich auf dem Klavier oder einem anderen Instrument ausbilden. Bewerberinnen jüdischer Religion erhalten bei annähernd gleichen Leistungen den Vorzug. Die Auszahlung des Stipendiums er⸗ folgt am 5. Mai 1917.

Bewerbungsgesuche sind zum 15. März 1917 an den unter⸗ zeichneten Senat, Berlin W. 8, Pariser Platz 4, einzureichen.

Dem Gesuche sind beizufügen:

a. ein ausführlicher Lebenslauf, aus dem insbesondere der Gang der künstlerischen Ausbildung ersichtlich ist,

b. von jüdischen Bewerberinnen der Nachweis der Religion,

c. ein amtliches Bedürftigkeitsattest,

d. von Schülerinnen der Hochschule für Musik ein Zeugnis dieser Anstalt darüber, daß die Bewerberin dem Studium der Gesangskunst bezw. der Instrumentalkunst an der Hochschule obliegt.

Berlin, den 2. Dezember 1916.

Der Senat der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für Musik. Friedr. E. Koch.

8 . Hennimeehunng.. Dem Kaufmann Emil Lange hier, Roonstr. 1, ist durch Ver⸗ fügung vom 27. Oktober 1916 der Handel mit Waschmitteln aller Art auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) untersagt worden. 1 Oranienburg, den 10. November 1916. Die Polizeiverwaltung. J. V.: E. Krebst.

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Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats 3 haltung unzuverlässiger Personen vom Kandel vom 23. September 1916 (Reichs Gesetzbl. S. 603) ist dem Schuhmacher Gustav Nettlenbusch, Cöln, Liberstr. 1, der Handel mit Leder jeder Art untersagt worden. 1 1

Cöln, den 8. November 1916.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Adenauer

8 Bekanntmachung.

Auf Grund des § 4 des Gesetzes über den Belagerungszu vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 603) habe ich 1) dem Althändler S. Schiff in Cöln, Thieboldsgasse 111 und 128, 2) dem Althändler J. 88 in Cöln, Lungengasse 39 a, den Handel. mit Metallen untersagt.

Cöln, den 28. November 1916.

Der Gouverneur der Festung Cöln. von Zastrow, Generalleutnant.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 30. November 1916.

In der am 29. November unter dem Vorsitz des König⸗ lich bayerischen Gesandten, Staatsrats Dr. Grafen von Lerchenfeld⸗Koefering abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats wurde den vom Reichstag angenommenen Ent⸗ würfen eines Gesetzes, betreffend die Verhaftung und Auf⸗ enthaltsbeschränkung auf Grund des Kriegszustandes und des Belagerungszustondes, und eines Gesetzes über den Kriegs⸗ zustand die Zustimmung erteilt.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ Sitzung.

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Der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg hat gestern anläßlich seines 60. Geburtstags von Seiner Majestät dem Kaiser und König“, wie die „Nord⸗ deutsche Allgemeine Zeitung“ mitteilt, folgendes Glückwunsch⸗ telegramm erhalten:

Mit wärmstem Glückwunsch gedenke Ich Ihres heutigen Ge⸗ burtstages, den Sie nun schon zum dritten Male in ernster Kriegs⸗ zeit begehen. Von Herzen danke Ich Ihnen für alle Treue, mit der Sie Mir in schwerster Zeit mit Rat und Tat erfolgreich zur Seite steben. Gott schenke Ihnen auch im neuen Lebensjahr Gesundheit und Kraft zu weiterem Schaffen und Wirken im Dienste Ihres Königs und des geliebten Vaterlandes und gebe Ihnen und uns allen den endlichen siegreichen Abschluß dieser sturmbewegten Kampfeszeit. Allzeit Ihr dankbarer Kaiser und König Wilhelm I. R.

Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz, der bei der Durchreise zu den Trauerfeierlich⸗ keiten in Wien einen ganz kurzen Aufenthalt in Berlin nahm, und Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog und die Herzogin zu E; und Lüneburg statteten gestern vormittag dem Reichskanzler einen Besuch ab, um ihm ihre Glückwünsche zum Geburtstage auszusprechen. In be⸗ sonders warmen Worten sprachen auch Ihre Majestäten der König von Bayern, der König von Sachsen und der König von Württemberg sowie zahlreiche andere

Zur Erreichung dieses Zweckes werden jährlich die Zinsen des

Baden, Ihrer Majestät der Königin Victoria von Schweden, dem Generalfeldmarschall von Hindenburg und einer Reihe von Heerführern, von den preußischen Ministern von den Regierungen der Bundesstaaten, den Präsidenten des Reichstags, des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses und zahlreichen Parlamentariern ein. Aus allen Teilen des Reiches und allen Bevölkerungskreisen trafen im Laufe des Tages fortgesetzt telegraphische und briefliche Glückwünsche ein

8 eeer d rck srscesr Bass

Der holländische Postdampfer „Koningin Re gentes“, der unlängst als Prise aufgebracht worden ist soll, wie „W. T. B.“ erfährt, wieder freigelassen werden

Dieser Dampfer ist am 10. November 1916 auf seiner Reise von Vlissingen nach London in der Nähe des Nord binder⸗Feuerschiffs nach Prisenrecht von einem deutschen Unter seeboot angehalten worden. Solche Anhaltung hat jeder Han delsdampfer im Kriege zu gewärtigen, wenn er mit Kriegs schiffen der kriegführenden Parteien auf hoher See zusammen trifft. Der von vornherein bestehende Verdacht, daß ein au der Reise nach England begriffene Dampfer Baunware hätte, verstärkte sich, als bei der Anhaltung des

ampfers mehrere Säcke anscheinend Postsäcke über Bord geworfen wurden. Dampfers am Ort der Anhaltung mit Rücksicht auf möglich weise auftauchende feindliche Streitkräfte ausgeschlossen war, so wurde er nach Zeebrügge und von dort nach Ostende gebracht. Die Untersuchung ergab, daß der Kapitän und der Telegraphist des Dampfers drahtlos Depeschen abgesandt hatten, um hol ländische Kriegsschiffe herbeizurufen. Da diese drahtlosen Depeschen zweifellos auch von englischen Seestreitkräften hätten aufgefangen werden können, so konnte diese Handlungsweise mindestens als eine fahrlässige Unter⸗ stützung der feindlichen Seekriegführung aufgefaßt werden Es stellte sich ferner heraus, daß drei Angehörige der Dampferbesatzung einem englischen Kurier Vorschub geleistet hatten, indem sie auf dessen Wunsch seinen Kuriersack unter den Postsäcken des Dampfers versteckten. Auf diese Weise hoffte der englische Kurier seinen Beutel unserem Zugriff zu entziehen Gegen die drei Holländer ist, wie verlautet, eine kriegsgericht⸗ liche Untersuchung wegen Vorschubleistung dem Feind gegenüber eingeleitet worden. Die Post des Dampfers wird, wie das oben genannte Telegraphenbureau hört, auf Bannware (Papier⸗ geld, begebbare Handelspapiere, verkäufliche Effekten) geprüft und von dem Ergebnis dieser Untersuchung ihre Weitersendung abhängig gemacht werden, während der Dampfer selbst frei gelassen werden soll.

Da aus dem neutralitätswidrigen Verhalten eines Teils der Schiffsbesatzung eine Anklage gegen das Schiff selbst ab⸗ geleitet und dieses einem prisengerichtlichen Verfahren unter⸗ worfen werden könnte, so muß die Freigabe des Schiffes als ein Zeichen von großem Entgegenkommen gegenüber den holländischen Besitzern angesehen werden. Gewisse Vorkomr nisse, die sich nach der Anfbringung zwischen dem U⸗Boot und den durch den Funkspruch des Dampfers herbeigerufenen holländischen Seestreitkräften abgespielt haben, werden, wie „W. T. B.“ erfährt, ein diplomatisches Nachspiel haben.

Gemäß § 3 der Verordnung über den Verkehr mit Zucker im Betriebsjahr 1916/17 vom 14. September 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 1032) bedarf es zum Absatze von Zuckerrüber

nehmigung der Reichszuckerstelle, die nach § 2 der Aus führungsverordnung vom 14. September 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1085) nach den allgemeinen Bestimmungen des Präsidenten des Kriegsernährungsamts entscheidet.

Auf Grund dieser Bestimmung ist, wie durch „W. T. B.” mitgeteilt wird, ein größeres Quantum Zuckerrüben zur Ver arbeitung auf Rübensaft, Marmelade und Obstmus freigegeben worden und der Kriegsrübensaft⸗Gesellschaft m. b. H. in Berlin zur Verfügung gestellt worden, mit deren Genehmigung alleir nach der Bekanntmachung über Rübensaft vom 6. Juli 1910 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 672) Rübensaft, Rübenkraut, Rübenkreude abgesetzt werden darf. Aber nicht nur der „Absatz“ von Rübensaft ist an die Genehmiaung der Kriegsgesellschaft ge⸗ bunden, sondern auch die Herstellung, auch wenn ein „Absatz“ gar nicht stattfindet; denn dadurch, daß nach der Bestimmung des Kriegsernährungsamts nur eine ganz bestimmte Men von Zuckerrüben zur Verarbeitung auf Rübensaft freigegeben worden ist und diese ganze Menge der Kriegsrübensaft⸗Gesellschaft zur Verteilung überwiesen ist, darf überhaupt Rübensaft nur hergestellt werden, wenn die Kriegsgesellschaft im einzelnen Falle von der Gesamtmenge einen Anteil dem betreffenden Hersteller freigibt. Die weit verbreitete Meinung, daß die Herstellung von Rübensaft zur Versorgung des eigenen Haushalts sowie das segrn. „Lohnpressen“ ohne weiteres zulässig sei, ist daher rrig. Eine Ausnahme besteht nur hinsichtlich der Fälle, wo es sich um die Herstellung von Rübensaft für die eigene Wirt⸗ schaft des rübenbauenden Landwirts handelt. Hier genügt die Genehmigung einer von der Landeszentralbehörde des betreffenden Bundesstaats bestimmten Behörde. Die Ge⸗ nehmigungspflicht des Absatzes von Rübensaft erstreckt sich übrigens auf alle Arten von Rübensaft, nicht nur auf den aus Zuckerrüben hergestellten.

Das Reichseisenbahnamt hat unterm 24. d. M. einige Aenderungen der Nummer Ia in Anlage C zur Eisenbahn⸗ verkehrsordnung verfügt. Das Nähere geht aus der Be⸗ kanntmachung in Nr. 267 des „Reichs⸗Gesetzblattes“ vom 27. d. M. hervor. 8 18

3 Der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1287 und 1288 der Deutschen Verlust⸗ listen bei. Sie enthalten die 698. preußische, die 319. baye⸗ rische, die 362. sächsische sowie die 505. und die 506. württem⸗ hergische Verlustliste. Die heutige Ausgabe der sächsischen Verlustliste enthält die sächsische Sonderliste Nr. 1 „Unermittelte Heeresangehörige, Nachlaß⸗ und Fundsachen“. Diese Sonde liste ist gegen Einsendung von 10 Pfg. ausschließlich Porto von der Geschäftsstelle der Sächsischen Staatszeitung, Dresden⸗A., Gr. Zwingerstraße 20, zu beziehen.

Bundesfürsten dem Reichskanzler ihre Glückwünsche aus.

Kreisschulinsp kior in Witkowo ernannt worden

Telegramme gingen ferner von Ihrer Kaiserlichen und

I Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, Ihre Königlichen Hoheit der Großherzogin Luise von

Da eine gründliche Untersuchung des

an andere Stellen als an rübenverarbeitende Fabriken und zu

anderen Zwecken als zur Verarbeitung auf Zucker der Ge⸗

8 1.““ esterreich⸗ungarn. 11

Auläßlich des Todes des Kaisers Franz Joseph hal der Schah von Persien an den Kaiser Carl folgendes Beileidstelegramm gerichtet:

Ich bin tief erschüttert durch die traurige Nachricht über den schmerzlichen Verlust, den Eure Kaiserliche und Köatgliche Majestät durch das Ableben Ihres erlauchten Großoheims erlitten haben.

ch nehme den wärmsten Anteil an dem tiefen Schmerz, der Eure Majestät und die Kaiserliche Familie beseelt, und hege den heißen Wunsch, daß die Vorsehung Eure Majestät trösten und für immer vor allem bewahren möge, was die kostbaren Tage Eurer Majestät trüben könnte. Sultan Ahmed.

Gestern nachmittag empfing der Kaiser Carl in der Hofburg die am Allerhöchsten Hofe beglaubigten Gesandten in Audienz.

Großbritannien und Irland.

Im Unterhause teilte der Erste Lord der Admiralität Balfour mit, daß der Admiral Jellicoe an Stelle von Sir Henry Jackson zum Ersten Seelord und Präsidenten der Marineakademie in Greenwich und Beattie zum Befehlshaber der großen Flotte ernannt worden sind. Wie Balfour dem „Reuterschen Bureau“ zufolge weiter mitteilte, hätte man schon feit längerer Zeit den Beschluß gefaßt, diese Ernennungen vor⸗ zunehmen, die Verlautbarung davon sei aber aus militärischen Gründen verzögert worden. Die Ernennungen würden noch weitere Veränderungen in der Admiralität zur Folge haben.

Im Oberhause stellte vorgestern im Auftrage des Kriegsministers Lord Derby nachdrücklich die Gerüchte in Abrede, daß man General Haig dazu gedrängt habe, Ver⸗ änderungen in den Kommandos vorzunehmen, und daß man ihm, ohne ihn zu fragen, Personen aufgedrängt habe.

Der Armeerat, sagte Derby dem „Rotterdamschen Courant“ zu⸗ fole, habe absolutes Vertrauen zu Haig und glaube, daß die heste Art, dieses Vertrauen zu beweisen, die ser, allen seiner Vorschlägen möglichst entgegenzukommen. Die Gerüchte, daß zwischen dem Armee. rat oder einigen Mitaliedern dieser Körperschaft und dem General Haig Reibungen bestünden, seien unwahr. England besitze in Haig als Oberbefehlshaber und in Robertson als Generalstabechef eine Vereinigung, die nicht zu ersetzen und noch weniger zu verbessern wäre.

8 Rußland.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ ist Graf Bo⸗ brinski vom Amte des Landwirtschaftsministers enthoben und zum Obersthofmeister ernannt worden. Die einstweilige Führung des Landwirtschaftsministeriums ist dem Gehilfen im Landwirtschaftsministerium, Rittich, übertragen worden

Niederlande.

Die Gesetzvorlage zur Abänderung der Erbschafts⸗ steuer ist einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, obwohl der Finanzminister van Gijn daraus eine Kabinettsfrage machte, mit 22 gegen 18 Stimmen abgelehnt worden. Auf Er⸗ suchen des Ministers wurde hierauf die weitere Debatte über die neuen Steuergesetze verschoben.

Die Dampfer „Hollandia“ (Südamerika-—Amster⸗ dam) „Noordam”“ (Nordamerika-Rotterdam), und „Rijn⸗ dam“ (Rotterdam —New York) mußten ihre Post in England

zurücklassen. Griechenland. 8

Der Besuch, den die Gesandten der Verbündeten am Sonntag dem Minister des Aeußern machten, steht, wie die „Morning Post“ erfährt, in Beziehung zu der Lage im Epirus, wo griechisch- albanische Guerillabanden gebildet wurden, um gegen die italienischen Truppen im Nordepirus aufzutreten. Man glaubt, daß diese Organisation, das Werk griechischer Offiziere ist. Der Minister erklärte, daß an dieser Bewegung keine griechischen Offiziere beteiligt seien. Daraufhin machten sich die Gesandten erbötig, ihm Photographien von Offizieren in der Tracht von Guerillaführern zu zeigen. Die italienische Regierung hat um die Entfernung aller dieser Offiziere aus dem Epirus ersucht und der griechischen Regierung mitgeteilt, daß sie im Falle einer Weigerung selbst entsprechende Maßnahmen treffen würde, um ihre Truppen zu schützen. Die griechische Regierung hat beschlossen, ihre Truppen zurück zuziehen. X“ Bulgarien. I111““

Die bulgarische Regierung hat nach einer Meldung der „Bulgarischen Telegraphenagentur“ bei den neutralen Re⸗ gierungen und bei den Vertretern der Staaten, die die Wahr⸗ nehmung der Interessen der feindlichen Untertanen im König⸗ reiche übernommen haben, gegen die gewaltsame Ent⸗ herhhe der Gesandten der verbündeten Mächte aus

then, die sie als eine Verletzung des Völkerrechts bezeichnet, Verwahrung eingelegt.

Der Präsident der Sobranje hat an den General⸗ feldmarschall von Mackensen, wie „W. T. B.“ meldet, folgendes Telegramm gerichtet:

Ich spreche Ihnen den Dank der Nationalversammlung für die so geschickte Leitung der militärischen Operationen aus, dank denen infolge der Tapferkeit der verbündeten Truppen die 1913 geraubte Dobrudscha zum bulgarischen Vaterlande zurückgekehrt ist. Jetzt, wo Sie die Donau überschritten, um den treulosen Feind auf seinem eigenen Gebiete zu züchtigen, bitte ich den Höchsten, Sie und die tapferen Heere zu schützen und Ihnen noch glaänzendere Siege zum Ruhme der verhbündeten Waffen zu schenken.

Der Generalfeldmarschall von Mackensen erwiderte:

Ich danke Ihnen herzlich für den mir überaus erfreulichen Gruß der Versammlung der Vertreter des bulgarischen Votkes, das eine so starke Lebenskraft und eine so reiche Zukunft hat, daß ich es als besondere Gunst des Schicksals und der Vorsehung betrachte, die tapferen Söhne dieser mit militärischen Tugenden reich begabten Nation zum Siege geführt haben zu können.

Amerika. 8

Das amerikanische Staatsdepartement hat Blättermeldungen zusolge Mitteilung von der formellen Weigerung Eng⸗ lands empfangen, dem für die Vereinigten Staaten ernannten österreichisch- ungarischen Botschafter Grafen Tar⸗ nowski ein Freigeleit zuzugestehen.

.— Die Frankfurter Zeitung“ meldet, daß der General Villa Chihnahua genommen habe, wo 3500 Mann von den Truppen Carranzas zu ihm stießen. Villa marschiert gegen Jua rez.

Afrika. Nach einer „Reuter“Meldung ist der frühere Präsident des Oranje⸗Freistaats Steyn gestorben.

8

Kriegsnachrichten.

Berlin, 29. November, Abends. (W. T. B.)

Nördlich der Somme bei Serre und Sailly lebhaftes Feuer.

An Ostfront Siebenbürgens griffen Russen erneut an, Abschlußmeldung fehlt.

Pitesti ist genommen.

An Monastir⸗Front Ruhe.

Großes Hauptquartier, 30. November. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Armee des Generalfeldmarschalls Herzog Albrecht von Württemberg.

Im Ypern⸗Bogen griffen nach starker Artillerievorbe⸗ reitung feindliche Abteilungen in etwa 3 km. Breite unsere Stellungen an; sie wurden durch Feuer, an einzelnen Stellen im Nahkampf, abgewiesen.

Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Bei nebeligem Wetter nahm der Geschützkampf nur zwischen Serre und der Ancre sowie im Frontabschnitt beider⸗ seits des St. Pierre⸗Vaast⸗Waldes zu9.

Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Größere Kampfhandlungen fanden nicht statt.

Front des Generalobersten Erzherzog Joseph. 1“

In den Waldkarpathen und den Grenzgebirgen der Moldau setzten die Russen ihre Angriffe fort, ohne wichtige Ergebnisse zu erzielen. Der Russe hatte schwere Verluste und mußte sich mit kleinen örtlichen Vorteilen begnügen.

Wir drängten in Westrumänien die feindlichen Nach⸗ huten zurück.

Außer Pitesti ist gestern auch Campulung ge⸗ nommen und dadurch der Weg über den Törzburger Paß geöffnet worden.

Dort fielen 17 Offiziere, 1200 Gefangene, 7 Ge⸗ schütze und zahlreiche Bagagen in die Hand bayerischer Truppen. 1

Von Ihrer Majestät Kürassier⸗Regiment Königin nahm die Eskadron des Rittmeisters von Borcke bei Ciola⸗ nesti eine feindliche Kolonne mit 17 Offizieren, 1200 Mann gefangen und erbeutete dabei 10 Geschütze und 3 Ma⸗ schinengewehre.

Heeresgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.

Die Donau⸗Armee ist kämpfend im Vordringen. Bei den Angriffen gegen die Rumänen zeichneten sich unter Führung des Majors Aschauer schleswig⸗holsteinische, bückeburgische und bayerische Reservejäger aus.

Seit dem Donauübergang hat die Armee dem Feinde 43 Offiziere, 2421 Mann, 2 schwere und 36 Feld⸗ geschütze, 7 kleine Kanonen und 7 Maschinengewehre sowie 32 Munitionsfahrzeuge abgenommen.

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Mazedonische Front. Nordwestlich von Monastir mißglückte ein feindlicher Vorstoß.

Vom Westhang des Ruinenberges bei Gruniste, dessen Gipfel in den letzten Tagen oftmals vergeblich durch den Gegner angegriffen wurde, sind die Serben wieder ver⸗ trieben worden.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

8

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 29. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplatz. Heeresfront des Generalobersten

in der Walachei in siegreichem Vordringen. Starke russische Angriffe in den Waldkarpathen und an der Siebenbürgischen Ostfront scheiterten an der zähen Ausdauer der österreichisch⸗ungarischen und deutschen Truppen. Unsere Stellungen sind behauptet, um einzelne Grabenstücke wird noch gekämpft. Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Keine besonderen Ereignisse.

Italienischer Kriegsschauplatz. Lage unverändert.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bululgarischer Bericht. 1

Sofia, 29. November. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 29. November. 8

Mazedonische Front: Ein feindlicher Angriff gegen die Höhen bei Monastir wurde durch Sperrfeuer zurück⸗ geschlagen. Im Cernabogen verhältnismäßige Ruhe. In der Umgegend des Dorfes Gruniste scheiterten sechs

eindliche Angriffe. In der Moglena⸗Gegend, am Cardar und an der Belasitza⸗Front Artilleriefeuer. An der Struma lebhafte Artillerietätigkeit auf beiden Seiten. In der Nähe des Tahinos⸗Sees zersprengten wir durch Feuer starke Erkundungsabteilungen. Ein g. liches Flugzeug warf zwei Bomben auf das Dorf Radulovo, wobei zwei Frauen und zwei Kinder verletzt wurden.

Rumänische Front: In der Walachei dauert der Vormarsch fort. Bei Giurgiu machten wir zwei Offiziere und zweihundert Mann zu Gefangenen. An der Donau zwischen Tutrakan und Cernavoda 88 ier Bei Silistria zeitweiliges Geschützfeuer. In der Dobrudscha schwaches Artilleriefeuer und Patrouillengefechte.

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ETlrkischer Bericht. Konsanlinovel, 29, Nopember. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht vom 28. November. —Kaukasusfront: Scharmützel zu unseren Gunsten. Dobrudschafront: Unsere Truppen warfen durch Artillerie⸗ und Iufanteriefeuer feindliche, seit einigen Tagen mit Verschanzungsarbeiten beschäftigte Truppen aus ihren Stellungen, wobei sie ihnen schwere Verluste zufügten.

Donaufront: Unsere Truppen, die die Donau über⸗ schritten haben, besetzten am 27. Nevember Alexandria, wo sie eine Ftisee. 140 Eisenbahnwagen und eine große Menge Lebensmittel erbeuteten. b Der stellvertretende Oberbefehlshaber.

8 Der Krieg zur See.

London, 28. November. (W. T. B.) Wie „L oyds melden, sind der britische Dampfer „Rhona“ (640 Br.⸗ R.⸗T.) und der griechische Dampfer „Christophoros gesunken.

London, 28. November. (W. T. B.) „Llonds“ melden: Der Dampfer „Villemoes“, von Esbjerg nach Grimsby, wurde erbeutet, die französischen Segelschiffe „Alfred de Courey“ (164 Br.⸗R⸗T.) und „Malvina“, der amerikanische Dampfer „Chemung“ (2615 Br.⸗R.⸗T.) und der norwegische Dampfer „Belle Ile“ (1883 Br.⸗ R.⸗T.) wurden versenkt. Die Besatzung des letztgenannten Schiffes ist gelandet.

London, 28. November. (W. T. B.) Der Dampfer „Ramsgarth“ (1553 Br.⸗R.⸗T.) ist gesunken. Ferner sind nach einer Lloydsmeldung drei Fischdampfer aus Swansea und Cardiff sowie die Dampfer „Alison”“ (286 Br.⸗R.⸗T.) und „Alert“ gesunken.

Kairo, 29. November. (Reutermeldung.) Der grfe⸗ chische Dampfer „Margharita“ (1112 Br.⸗Reg.⸗T.) wurde von einem U⸗Boot versenkt. Passagiere und Besatzung wurden in Alexandrien gelandet.

Parlamentarische Nachrichten.

Bei der gestrigen Reichstagsersatzwahl für den ver⸗ storbenen Reichstagsabgeordneten Oertel im Reichstagswahl⸗ kreise Brieg⸗Namslau ist, wie „W. T. B.“ meldet, der konservative Kandidat, Landtagsabgeordneter Ritterautsbesitzer aus dem Winkel auf Logau (Kreis Lauban) gewählt worden.

Statistik und Volkswirtschaft.

1 Zur Arbeiterbewegung. 1 Nach einer von „W. T B.“ wiedergegebenen Meldung der „Times“ aus Sidney bestehen die Bergarbeiter auf der voll⸗ ständigen Bewilligung ihrer Forderungen und erklären, daß aadern⸗ falls die Untersuchungskommissionen, die Hughes ei will, zwecklos seien. (Vgl. Nr. 281 d. Bl.) .“

Kunst und Wissenschaft.

Zum Zwecke wissenschaftlicher Reisen in Bulgarien hat die Geellschaft für Erdkunde in Berlin die Mittel der Karl Ritter⸗Stiftung in diesem Jahre dem Professor Kaecl Oestreich zur Verfügung gestellt. Seine Forschungen sollen als Grundlage für ein geographisches Handbuch dienen.

Erzherzog Joseph. G“ Die Armee General der Infanterie von Falkenhanhn ist

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8 2

Der ehemalige Direktor der Kalserlichen Gemöäldesammlung in Wien, Landschaftsmaler August Ritter von Schäffer, ist „W. T. B zufolge dort im Alter von 83 Jahten gestorben.

Banwesen.

Die Preisaufgaben zum Schinkelfest des Vereins deutscher Architekten in Berlin am 13. März 1918 sind festgesetzt und in der Wochenschrift des Vereins vom 18. und 25. No⸗ vember veröffentlicht. Frist für die Ablieferung der Entwürfe ist der 1. November 1917. Die preußischen und hessischen Regierungsbau⸗ üee. die beabsichtigen, die Staatsprüfung im Baufach abzulegen, aben die Uebersendung der Arbeit an das Technische Oberprüfungs⸗ amt in Beriin oder Darmstadt zu heantragen; auch das Technische Oberprüfungsamt in Dresden ist ermächtigt, die Zulassung ageeigneter Wettdvewerbarbeiten als häusliche Probea beit für die Staatsprüfung zu beantragen. Als Aufgabe im Hochbau ist der Entwurf einer Gedächtnishalle für die am Weltkrieg teilnehmenden Truppen aus Berlin und der Mark Brandenburg vorgesehen. Der Bauplatz liegt in einer ausgedehnten Kieferrwaldung bei Berlin nahe bei einer verkehrsreichen Landstraße. Die für Gedächtnisfeiern bestimmte, mit malerischem und bildnerischem Schmuck auszustattende Halle soll eine Grundfläche von 1000 bis 1200 qm erbalten und Gelegenheit zur Aufstellung von Ehrenmalen und zur Abhaltung besonderer kleiner Feierlichketten für einzelne Truppenteile bieten. Durch Emporen⸗ anlage soll Raum für Orgel und Sängerchor geschaffen werden. An Räumlschkeiten werden ferner verlangt: ein bis zwei Zimmer von fe etwa 30 qm Größe für Redner und hervorragende, an den Feierlich⸗ keiten teilnehmende Personen, mit besonderem Zugang von außen. Räume für Musikinstrumente, Gestühl und Geräte, eine Kleiderablage für Sänger und Musiker, Räume für das Heizwerk und für Koblen. Vor der Halle soll ein etwa 13 000 qm großer Vorbof mit bedeckten Umgängen zum Aufmarsch militärischer Abordnungen und zur Ab⸗ haltung von Feierlichkeiten im Freien geschaffen werden. Die Wand⸗ flächen der bedeckten Gaͤnge sollen die Namen der Gefallenen auf⸗ nehmen. An Zeichnungen werden verlangt: ein Lageplan (:500), die erforderlichen Grundrisse, Ansichten und Schnitte der Gedenkhalle (1:100), die Grundrisse, Ansichten und Schnitte der übrigen Teile 8 :200), eine Gesamtansicht aus der Vogelschau, eine Einzelheit der auptansicht nebst Schnitt (1:25) und die farbige Darstellung eines Raumteiles der Gedächtnishalle oder eines anderen archltektonisch reicher behandelten Raumes (1:25). Diejenigen Bewerber, die die Zulassung der Arbeit als häusliche Prüfungsarbeit beantragen, haben die Heizanlage der Gedächtnishalle in idrer Gesamtanordnung zu erläutern und in den Grundrissen darzustellen sowie für einen Raum den Wärmebedarf und die Lufterneuerung zu berechnen. Ferner haben sie eine der wichtigeren Konstruktionen zeichnerisch darzustellen und statisch zu begründen. Im Gebiete des Wasser⸗und Straßen⸗ baues wird der Entwurf einer aufgelösten Sperrmauer entweder aus Beton oder aus Eisenbeton oder aus Gisen perlangt. Im Gebiet des Eisenbahnbaues ist gis Aufgabe gestellt der Ent⸗ wurf zu dem Umbau des Bahnboses „Karlehos“ an der Haupt⸗ bahn von „Alden“ nach „Belleer.