Deutscher Reichstag.
itzung vom 29. November 1916.
8 Nachtrag.
Die Rede des Staatssekretärs des Innern, Staats⸗
ministers Dr. Helfferich, die wegen verspäteten Eingangs des stenographischen Berichts gestern nicht veröffentlicht werden konnte, hat folgenden Wortlaut: Meine Herren! Ich werde ebenso kurz sein, wie der Herr Vor⸗ redner lang war (sehr gut!); aber auf eine Antwort kann ich nicht ganz verzichten. Der Herr Abg. Vogtherr hat davon gesprochen, daß in ver⸗ schiedenen Fällen der Schützengraben als Drohung angewandt worden sei. Er hat einen Fall hier vorgebracht, der mir nicht bekannt ift und auf den ich also nicht eingehen kann. Er hat einen anderen Fall genannt, der gestern oder vorgestern von einem Kollegen von ihm in der Kommission zur Sprache gebracht worden ist. Die Be⸗ hauptung lautete: Ein höherer Eisenbahnbeamter habe bei irgendeiner Schwierigkeit über Arbeiterverhältnisse erklärt: „Ueber den Wider⸗ stand der Belegschaften kommen wir mit dem Schützengraben hinaus.“
Danauf hat der Unterstaatssekretär im Eisenbahnministerium sofort geantwortet, daß eine derartige Aeußerung im Muede eines preußischen Beamten nach seiner Ansicht eine vollkommene Unmöglichkeit sei, und er hat den betreffenden Abgeordneten aufgefordert, den Namen dieses höheren preußischen Beamten zu nennen. Der betreffende Abgeordnete
hat die Nennung des Namens dieses angeblichen höheren preußischen Eisenbahnbeamten unterlassen. (Hört, hört!) Bis jetzt ist das auch maeines Wissens nicht nachgeholt worden und, wie mir scheint, aus guten Gründen; denn ich halte es in der Tat für ausgeschlossen, daß
dieser höhere Eisenbahnbeamte anders als in der Phantasie existiert.
Der Herr Abg. Vogtherr hat weiter eine sonderbare Quittung
auf die Annahme des Schutzhaftgesetzes durch den Bundesrat aus⸗ gestellt. Er hat gesagt, der Bundesrat habe mit „gutem Gewissen“ dem Schutzhaftgesetz zustinmen können, da er ja als Ersatz für die Schutzhaft über den Schützengraben verfüge. (Zuruf rechts.) Meine Herren, diese Aeußerung schiebt den verbündeten Regierungen eine Gesinnung von einer solchen Niedrigkeit zu, daß mir die Möglichkeit
fehlt, dem Herrn Abg. Vogtherr darauf in den parlamentarischen Formen überhaupt zu antworten. (Lebhafte Zustimmung.)
Dann, meine Herren, hat der Herr Abg. Vogtherr von dem In⸗ halt und von den Zwecken des Gesetzes, das uns und das gesamte Volk beschäftigt, das das Volk in seinen Tiefen bewegt, bei dem die größten
Interessen des Vaterlandes auf dem Spiele Hehen, ein Zerrbild ent⸗
worfen, das ellerdings zu dem Unglaublichste, gehört, was ich je in
meinem Leben gehört habe. (Lebheste Zustimmng.) Ich niß darauf perzichten, dieses Zerrbild richtigzustellen. Wenn abee der Herr Abg.
Vogtherr sich gegen dieses Gesetz ausgesprochen Hat, weil es unsere 1 Wehr stärkt und meil es uns damit die Möoglichkeit gibt, unseren
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Antwort zu geben und sie zum Frieden zu zwingen, so ist mir das von seinem Standpunkt aus begreiflich; denn der Herr Abg. Vogtherr will nicht unseren Sieg, er will das Gegenteil. (Wiederholte lebhafte Zu⸗ stimmung. Zurufe vont der Sozialdemskratischen Arbeitsgemeinschaft.
— Glocke des Präsidenten.) 1.“ 1
Meihe Henren, lassen Sie mich, bitte, ausreden. Der Herr Abg. Vogtherr sieht — das geht aus seinen Erklärungen mit aller Deut
* lichkeit hervor = die einzige Möglichkeit zum baldigen Frieden zu kommen — einen baldigen Frieden wünschen wir ebenso gut wie er — ksein, daß Deutschland bestegt wird. (Stürmische Unrube bei den Sozialdemokraten.) Weil aber das doutsche Volk nicht besiegt werden mwih, sondern weil das deutsche Volk sein Dasein und seine Zukunft behalten will, deswegen wird dieses Gesotz anzenomomen werden, und as dentsche Volt, wird damit einberstanden e Bavo! rechts, ürmische tiruhe bei den Sehialdemoßegten 1“X“ “
77. Sitzung vom 80. November 1916, Mittags 12 Uhr. 8 Am Bundesratstische: der Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr.s Helckferich, der Staatssekretar des Reichsjustizamts Dr. Lisco, der Staatssekretär des Reichs⸗ chatzamts Graf von Roedern und der Präsident des Kriegsamts, Generalleutnant Groener. Aluf der Tagesordnung steht zunächst die zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den Vaterlän⸗ dischen Hilfsdienst. Hierzu ist unter dem Namen des Abg. Dr. Spahn der von dem Hauptausschuß vereinbarte rweiterte Entwurf eingebracht. Der § 1 lautet in beiden Entwürfen übereinstimmend: „Jeder männliche Deutsche vom vollendeten 17. bis zum vollen⸗ ten 60. Lebensjahre ist, soweit er nicht zum Dienst in der Se neten Macht einberufen ist, zum vaterlandischen Hilfsdienste während des Krieges verpflichtet. 8 b Abg. Bamer (Soz.): Meine Partei behält sich ihre endgültige Stellung zum Gesetz bis zur dritten Lesung vor. Mit dem Grund⸗ gedauten des 811 konmen wir uns einverstanden erkläxen. Das Gesetz ist nicht, wie von Anderer Seite behauptet wird, ein Gesetz der Unfrei⸗ keit und des Zwanges. Es führt Linen organisierten Rechtsschutz fur die Arbciter herbei, sichert ihnen eine agusreichende Vertretung. Das Streben, porwärts zu kogtmiert, wirh den Arbeitern nicht unter⸗ bunden. In erster Linie müssen die Parifverträge überall beachter uünd durchgeführt werden. Wenn das Kriegsamt dies zusichert, so wird sas beruhigend wirken. 8 8 8 Abg. Gothein (forlschr. Volksp.): Pie Beratung geht unter außerordentlichen Verhälfnissen vor sich. Wir haben noch gar keine Zeit gehabt, den neuen Entsrurf zu lesen. Es wird eine Pflicht der Selbstbeschränkung sein, möglichst festzutalten, was nach mühseligen Veratungen in dem Ausschuß zustande gekommen ist. Wir meinen, s. wird zweckmäßig sein, die weitete Sicherung den Ausführungs⸗ e 88 überkosen an denen der 15er⸗2 üüschat mitzuwirken haben wird. Notwendig ist ein Schutz der Betriebe, denen die Ar⸗ 2
Obhne Gewahr, mit NAasgahme der Reden der Minister und 88 8 ö 8
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shen Unsprußg haben, Lahrdern aufrecht erhalten. Die für die Ausfuhr arbeitenden Industrien gehoren nach meiner Meinung mindestens volksfrirtschaftlich zum ceerlaͤntischen Hilfsdienst. Mir sckeistt, es, ebeonio rie deit Aba. Gothein, daß ein sseh
von klanzung der Arbei Indinstkien
Vetlin. Fetng den 1 Dezeme
beitskräfte entzogen werden. Es muß zuerst mit den Betrieben oder Verbänden verhandelt werden, wie weit es nötig ist, ihnen Arbeits⸗ üises zu entziehen. Der Weg der Freiwilligkeit ist zunächst ins Auge zu fassen, wenn auch ohne Zwang nicht auszukommen sein wird. Zwang könnte ja angedroht werden. Jetzt wird die Möglichkeit sein, auf dem Wege freiwilliger Verständigung zu einer Stillegung mancher Werke zu kommen. Die übrigbleibenden Werke werden dann eine konzentrierte Tätigkeit zu entfalten haben. Dadurch werden große Ersparnisse auch in bezug auf die Eisenbahnbeförderung gemacht werden. Die stillgelegten Betriebe würden eine Entschädigung von dem Zwangssyndikat erhalten können. Im übrigen kann es nicht die Aufgabe dieses Gesetzes sein, alle Schäden einzelner Betriebszweige von Reichs wegen auszugleichen. Bei der Entscheidung über die Einziehung von Arbeitern müssen die Handelskammern usw. gutachtlich gehört werden. Wir werden Ihnen dies in Form einer Resolution vorschlagen. Auch die Gemeinden müssen gehört werden, wenn nicht unberechenbarer Schaden entstehen soll. Cs ist in dem Ausschuß angeregt worden, ob es nicht angebracht wäre, eine Entschädigung für die Stillegung zu gewähren. Die Möglichkeit, diese Schäden auszugleichen, ist aber nicht vorhanden. Wollte man jetzt die stillgelegten Betriebe entschädigen, so würden dies auch die⸗ jenigen Personen fordern, die infolge der Einziehung zum Heeresdienst geschädigt worden sind. Während des Krieges müssen wir es ab⸗ sehnen, eine Pflicht zur Entschädigung zu konstruieren, denn das führt zu unübersehbaren Konsequenzen. Aber einzelne Härten müssen gemildert werden. Allerdings werden die Vorteile einzelner Betriebe durch die Aufträge der Heerewwerwaltung und die Beschaffung von Arkerrs.⸗ kröften zum Nachteil anderer exreicht. Deshalb müssen wir die auf Grund dieses Gesetzes erzielten Gewinne für das Reich nutzban machen, und zwar indem wir sie durch eine Kriegssteuer kräftig anfassen. Vor allem müssen wir die Leistungsfähigkeit der Betriebe anspornen, damit unser Heer vollkommen ausgerüstet wird. Nach dem Kriege wollen wir die geschädigten Betriebe wieder zur Blüte bringen. Wir hoffen, daß dieses Gesetz zum Segen des Vaterlandes und nicht zur Schädigung der gewerblichen und arbeitenden Bevölkerung ausschlägt. Präsident des Kriegsamts, Generalleutnant Groener: Das Kriegsamt wird darauf hinwirken, daß die Tarifverträge von beiden Seiten innegehalten wernden. Der durch die Kriegsindustrie Rekla⸗ mierte ist grundsätzlich entlassen, er scheidet aus der bewaffneten Macht aus und tritt in den vaterländischen Hilfsdienst. Es ist demnach nicht angängig, daß Arbeitsstreitigkeiten eines Reklamierten die Ver⸗ anlassung zur Einzrehung in den Waffendienst bilden. Solche Streitig⸗ keiten müssen, ebenso wie bei anderen Arbeitern, auf dem Wege des Schlichtungsverahrens beseitigt werden. Sucht sich der Reklamierte eine neue Arbeit, so wird er durch den Schlichtungsausschuß über⸗ wiesen. Entzieht sich der Arbeiter aber böswillig der Arbeit, so ent⸗ fällt selbstverständlich die Ursache der Reklamation, und er wird wieder zur bewaffneten Macht eingezegen. Der Arbeitgeber hat darauf keinen Einfluß, die Wiedereinberufung darf nur aus militärischen Gründen erfolgen. Deshalb darf die Kontrolle über den Aufenthalt der Wehrpflichtigen nicht verloren gehen. Selbstverständlich wird das Recht der Militärverwaltung nicht berührt, im Berriebe überflüssige und ersetzbare Wehrpflichtige einzuziehen. Abg. Dr. Stresemann (nul): bedeutet eine neue Umstellung unserzs gesamten Wirtsch Es wirkt einschneidend auf zwei Grurhen der deutschen und diͤererziert sie noch veehr ab e⸗ er., Generel Eigener versichert uns, daß schor ote, warge gereess witd. Die Warte allein würden das Vertrauen nicht rechtfertigen. Aber das Vertrauen der Industrie gilt der Persönlichkeit es Leiters des nenon Amnter, der den Eindruck erweckt hat, daß er bon praklischen Gesictspunkten ausgeht und vom deutschen Wirtschafrswesen so viel erhalten wird, als irgend möglich ist. Im Ausschuß würde regierungsseitig darauf hin⸗ gewiesen, daß man die Ausfuhrindustrie schon mit Rücksicht auf die deutsche Valuta schonen würde. Dieser Krieg hat seltsamer Weise zum internaticnalen Tauschhandel geführt, die neutralen Staaten baben es Einfuhr und Ausfuhr als bisher, sie wollen gar nicht
Das vorliegende Gesetz aftslebens. Indu strie
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d, sondern die Hingahe von Warsn; Also nicht wegen der Ver Ieece set; ich die Ser umerer Ausfuhrindustrie, sondern relt eeil in der Ausfuhrtätig eit Zeit vollig
den, die auf lange Ze
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zerrissen werden können, gar nicht uihr angeknüpft werden können.
nier den größten Schrrierigkeiten, die auch im Behorden⸗Organismus haben wir die Warenausfuhr nach neutraltal.
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— zusgleich in den Indufthien nur von genossenschafte litten Zwangssyndikaten zu crrarten emn märd. Dief hedauerkich ist er. Sßewir auf die Streckung der Meit die seinezert das Gegehene war, verzichten müssen, um zur Iitenfität der Arbeit übergehe
können. Die neue wirtschaftliche Umstellung wird eiter gro
88 von Juda trien immer mehr Blut ertzeehen. Wir werhen dem Hause eine Resolution zur Annahme unterbrerteit. die die Nutzbarmactun. Betrieben H di. 111“ 8 ter in. godeir Gegenden nd andei † drß nur im aüßerften. Notfalle erfobb SD. Kriegsamt sollte zu diesem Zwecke mans Deutschland be ziscn lestin. und seistelren lassen, welche stillzulsgenden Betricbe sich ir die Uhe wandlung in Munitiensfabriken diheh e rechts; †ot Präs den t erklärt bei § 1 dieses Entwurfes allgemeine Ausfißs rungen alt. drücklich für zuläfsig). In bezug auf die Entschadigung t heute er Abg. Gothein sich auch, wie gestern der Abg. von Paver, grundsätz ich egen eine Entschädigungspflicht des Reiches ausgesprochen. Ich bedeure 26. Nachdem das Reich heute die staatliche Monvpolstellung der Rüstungsindustrie durch dieses Gesetz zu fundamentieren sich angesckickt hat, müssen wir auch über die Heranzichung der Gewinne dieser In⸗ dustrie uns unterhalten, muß die Möglichkeit geschaffen werden,
stillgelegten
Naus höheren Gewinnen Fonds zu bilden, die zur Ausgleichung, von
Härten vemvendet werden.
Abg. Frhr. von Gamp⸗Massaunen (dceulsche Fraktion): Zweifellos sprechen gewisse Billigkeitsgründe für den Standpunkt, den der Abg. Stresemann bezüglich der Entschüdigung vertreteri hat. Die Frauenorganisationen haben vielfach den Wunsch geäußert zur vaterländischen Dienstpflicht zugezogen zu werden. Der Präsident des Kriegsamts hat zu dieser Frage nicht Stellung genommwer, nur der Staatssekretär des Innern hat sich darüber ausgeiassen und das Be⸗ dürfnis in Abrede gestellt. Seine Beweisgründe kann ich nicht als durchschlagend anerkennen, stehe vielmehr auf entgegengesetztem Stand⸗ e Bleibt das Gesetz wie es ist so behielten die Frauen, ie jetzt in der Industrie beschäftigt sind das Recht, jederzeit die Arbeit mnederzulegen; damit werden die Männer doch ganz enheblich schlechter gestellt. Daß die Fraenarbeit billiger ist, darf doch auch nicht übersehen werden. Jetzt sollte man auch die Zeit benutzen, die ingendlichen Arbeitet als Facharbeiter auszubilden; damit würde namentlich dem platten Lande ein gioßer Dienst geleistet. Von der Pflicht zum vaterländischen Hilfsbienst sollte man die Bürger⸗
meister der kreisfreien Städte, auf denen die ganze Last der Stadt:
venwaltung Uegt, befreien; sie müßten ebenso vom Arbeitsdienst in der Milttärverwaltung befreit werden, wo men jetzt unter Umständen akademisch gebildete Männer zu den niedrigsten Dienstleistungen, wie Oefen heizen, Kartoffeln schälen usw., gebraucht. — 88 Ahg. Dittmann (soz. Arbeitsgem): Den grundsätzlich ab⸗
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ger.
Staatsanzei
zur zweiten Lesung eine Anzahl von Anträgen ein, um die Wirkung des Gesetzes tunlichst zu paralysieren, wenn wir auch schließ⸗ lich das Ganze verwerfen werden. Zu § 1 fordern wir, daß der Hilfs⸗ dienst nur bis zum 45. Jahre ausgedehnt wird, analog der Krieg⸗
dienstpflicht. Leute über 45 Jahre sind vielfach in Stellungen, in die he sich erst langsam hineingearbeitet haben, in die sie im S.SSSeh llter niemals hineingekommen wären. Vor dem Kriege hat die rheinisch⸗westfälische Schwerindustrie Leute über 40 Jahre nur noch ausnahmsweise eingestellt, sehr oft auch ist ihre Arbeitsfähigkeit nur noch eine einseitige; es fehlt ihnen vielfach geistig wie körperlich die Frische und Elastizität, sich in völlig neue Verhältnisse einlehen zu önnen.
Abg. Giesberts (Zentr.); Wir lehnen die soeben 52 chlagene Beschränkung der Dienstpflicht auf das 45. Jahr ab. Das Ge⸗ etz greift tief in das Selbstbestimmungsrecht der Industrie und der Ar⸗ eiter ein, ebenso in die Interessensphäre der Lohnatbeiter. Deshalb
müssen Garantien geschaffen werden gegen eine Ausbeutung der Ar⸗ beiter. Die Einführung der Arbeitermisscheisse, der Schiedsausschüsse, die Einführung des Fünfzehnerausschusses sollen ein Schutz dagegen sein, daß das Gesetz antisozial wirkt. Die Erklärung des Generals Groener über die Reklamierten begrüößen wir. In den Ausführungsbestimmungen wird auch die Versicherung der Dienst⸗ pflichtigen zu regeln sein. Bei der Lohnbemessung wird auf die Fa⸗ milienverhältnisse der Betreffenden Rücksicht zu nehmen und eventuell eine Zulage aus disponiblen Fonds zu zahlen 3 sein. Daß bei diesem tiefen Eingriff in das Wirtschaftsleben Härten entstehen, ist selbstverständlich; sie müssen getragen, abet auch möglichst gemildert werden. Zu diesem Zwecke müssen im Inter⸗ esse des Mittelstandes bei der Stillegung die Handwerkskammern zu⸗ gezogen werden. Das Gesetz wird eine starke Hengealste zan eine Syndizierung, aber auch eine Monoppolisierung der Rohstoffe herbei⸗ führen. Man sollte dafür sorgen, daß den Handwerkern, die Arbeiten übernehmen, auch die noötigen Rohstoffe geliefert werden. Ebenso ist es notwendig, 8 bei Schließung oder Zusammenlegung von Ge⸗ chäften des Letailhandels vorher die zuständige Handelskammer bezw. eren Kleinhandelsausschuß zu hören stt Erfreulich ist, daß vom Re⸗ jerungstische erklärt worden ist, daß die Stillegung möglichst auf dem Wege der Freiwilligkeit stattfinden soll. Die Entschädigungsfrage ist ja schwer zu lösen, sie darf aber von der Regierung nicht dilatorisch behandelt und auf die Kriegsgewinnsteuer abgeschoben werden.
Abg. Schiffer⸗Magdeburg (nl.): Die Erklärung des Ge⸗ nerals Groener hat uns befriedigt. Es ist auch anzunehmen, daß die verbündeten Regierungen unserem Kompromißantrage zustimmen. Das Gesetz hat im Volke Begeisterung hervorgerufen, es hat seelisch er⸗ frischend gewirkt. Auf der anderen Seite hat dessen Unklarheit in weiten Kreisen Beunruhigung hervorgerufen. keinem Gesetz trifft wie bei diesem die Erfahrung zu, daß die aupt⸗ sache die Ausführungsbestimmungen sind. Der materielle Stoff wird vorzugsweise in Verordnungen hineinzuarbeiten sein. Sehr viel wird auch ankommen auf die Auswahl der Personen, die das Gesetz aus⸗ zuführen haben. Der Ton in manchen Kriegsgesellschaften läßt manches zu wünschen übrig. Das Publikum kann verlangen, deß es zuvorkommend behondelt und möglichst rasch abgefertigt wird. Auf die
individuellen Verhältnisse, namentlich der östlichen Provinzen, ist be⸗ “ Rücksicht zu nehmen. Wenn dies in bezug auf die Landwirt⸗ schaft im § 2 geschehen ist, so soll das keine Beyorzugung eines be⸗ stimmlen Standes bedenten. Sehr wichtig ist auch die rechtliche Stellung der zum vatetländischen Hilfsdtenft Einzüberufenden. Es ist ei erwagen, ob ihnen nicht ein ähnlicher Rechtsschytz zu bewähten ist, wie den zum Krishsdienst Eingesogenen. 88 Staatssekretär des Innern, Staatsminister Dr. Helfferich:
Meine Herrent Ich möchte auf erschiedene Punkte, die in der bisherigen Diskussion berührt wee sind, ganz kurz eingehen.
Zunächst muß ich an eine Bemet †z des Herrn Abgeordneten Schiffer anknüpfen. Er hat, wenn 16“ recht verstanden habe, die Meinugg auzgesprocken, daß dof Ferbündeten Regie⸗ rungen dem gemeinschaftlichen 2..der Fraktionen, wie er jetzt vorlibgt. bereits zugestimmt hart Das ist nicht der Fall und kann auch nicht der Fall sein. Ich h die Zustimmung der ver⸗ bündeten Regierungen zu diesem Antrage, der ja erst heute vor⸗
miktag verteilt worden ist, imm glich berrits in der Dasche haben. Im ührigen Ferf ich bei dieser Eelegenbeit doch auf eines hin⸗
weisch. Ich hake in der Korhmijsieh wieherholt altsgeführt, daß in
bezug auf Recht⸗ garantien und In eressensschutz die verbündeten Re⸗ gierungen von gem Anfangean bsreit Fewpefen sind, die Keonsequenzen en die sih en Eingriffen des Eesttzes in die persönliche Freiheit imnd an die wirtschoftlichen Berhslhmsss der Einzelnen er⸗ 8e Etschwerung des Arbeits⸗
nö re ain staͤrksten
SZümeisunmg zur Arkeit. und. zwezlens mechtets. Doas fimt pis Pukte . engreit. Für Keire Fäͤlit waren 1 Antrage im dieses Gesetz hineintearbeitet sund. Weschmerdeinstanzen vorgesehen, die auch ir wesentlichen so zusammengesetztz waron, mie hes jetzt die Anträte hier in Vorschlag biingen. Aber ich muß doch darauf aufmerksam machen: die Anttäge gehen über diese beiden Punkte recht erheblich hbinaus, und zwart namentlich in folgendem: . erstens, in der Einsetzung der Arbeiterausschüsse, die für sämt⸗ lichs Betriebe öbligaterisch gemacht werden sollen, xreitens in der Ginfüthrmig der Schidsstellct. Das sind die heiden Punkte, in denen die vorliegenden Anträge ganz wesentliche Modifikationen des bestehenden Zustandes einführen, Modifikationen, die bisher, namentlich auch in den interessierten Kreisen, stark umstritten waren, gegen die hesher starke Widerstäande bestanden und duich heute noch hestehen. Si werden also begreifen, daß auch die verbüydeten Regierungen die AMkräge, wie sie jetzt hier vorliegen, genau serden anseben zms prüfen siüssen. Eine Zustim⸗ mung kann ich beuto noch nicht poelegen, ich kunn aber für meine Person dis Hofnnung aussprechen, daß es mitglich sein wird, auf der Gtundlage der vorliegenden Anträge zu einer Finigung zu kommen. MNiun zu den Bemerkungen des Herrn Ahzeorhneten Dittmann zu § 1. Der Herr Abgerrohete Dittmann hat hiee vorgeschlagen, statt 60. Jahre 45 zu. setzen. Es ist bereits gestgt worden, daß Hdamit der ganze Zreck des Gesetzes vereitelt winde. Ich glaube die emsnahmemweise zustimmen, Alerdines nicht in der Begrtündung. Dir Gründe die wir dafür haben, don einer Hereiziehung der Frauen in die gesetzliche Pflicht abaresehen, habe ich gestern gegeben. Der Herr Abgebrdnete von Gamp, der keidee nicht hier ist, hat geglaubt,
ves ic Standpunkt meiner Freunde gegen dieses Arbeiteswahzgs⸗
ee ds geicer der Fös. rscher datgetar. Iöe bigaen 66
Frage don dem sekretar des Innern an den Chel